Abkommen vom 3. Juni 2020 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung (Nr. 87/2020)
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort. Wir werden heute noch die Traktanden 13, 14 und 15 beraten. Traktandum 13: Abkommen vom 3. Juni 2020 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung.Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 87/2020 und steht zur Diskussion.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich kann mich relativ kurz halten. Besten Dank der Regierung für die Vorlage des Doppelbesteuerungsabkommens mit den Niederlanden. Ich kann es auch vorwegnehmen, ich werde dem Abkommen sicher meine Zustimmung erteilen. Das DBA mit den Niederlanden entspricht dem internationalen Standard der OECD und berücksichtigt die Ergebnisse des OECD/G20-BEPS-Projektes. Mit dem DBA mit den Niederlanden kann ein weiteres wichtiges europäisches Land in das Netzwerk der bestehenden DBAs aufgenommen werden. Das ist durchwegs positiv. Gerade mit den Niederlanden wurde von den Wirtschaftstreibenden seit längerer Zeit ein Abkommen gewünscht, was nun umgesetzt werden kann. Viel mehr muss zu dieser Vorlage aus meiner Sicht nicht wirklich gesagt werden. Das Verhandlungsergebnis ist für beide Seiten zufriedenstellend und es spricht nichts gegen eine Zustimmung. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich bedanke mich beim zuständigen Ministerium für den vorliegenden Bericht und Antrag sowie für die Aushandlung des Doppelbesteuerungsabkommens mit den Niederlanden. Mit den Niederlanden besteht seit 2009 ein TIEA und seit 2017 der automatische Informationsaustausch. Aufgrund der umfangreichen Wirtschaftsbeziehungen mit den Niederlanden ist dieses DBA für die liechtensteinische Wirtschaft äusserst wichtig, um die Doppelbesteuerung zu vermeiden. Auch ist für uns ein DBA mit den Niederlanden als europäisches Land sehr interessant. Grundsätzlich ist jedes einzelne DBA wichtig für die Erweiterung des Abkommensnetzwerkes von Liechtenstein. Das sind wichtige politische Signale nach aussen, wodurch auch andere Länder geneigt sein können, ebenso ein DBA mit Liechtenstein abzuschliessen. Dies könnte im konkreten Fall wahrscheinlich auch das Nachbarland der Niederlande, nämlich Belgien, mittelfristig dazu bewegen, mit Liechtenstein ein DBA abzuschliessen. Das DBA mit den Niederlanden ist zudem ein DBA mit einem EWR-Partner, was die steuerlichen Beziehungen im EWR weiter stärkt. Positiv zu erwähnen ist auch, dass das DBA mit den Niederlanden von sämtlichen Marktteilnehmern, wie der Industrie, den Banken, dem Treuhandsektor, den Versicherungen und weitere, mit der Priorität «hoch» eingestuft wurde. Allgemein möchte ich im Zusammenhang mit Doppelbesteuerungsabkommen den Regierungschef fragen, ob und wann mit weiteren DBAs mit europäischen Staaten gerechnet werden kann? Dies auch im Zusammenhang mit der Finanzplatzstrategie, in welcher explizit der Ausbau des liechtensteinischen Netzwerkes von Doppelbesteuerungsabkommen erwähnt wird. Beispielsweise wurde das DBA mit Italien am 10. Juli 2019 paraphiert. Wie ist hier der aktuelle Stand mit Italien? Ebenfalls möchte ich wissen, wie es bezüglich DBAs mit Frankreich und Spanien aussieht? Aufgrund meiner Ausführungen werde ich dem Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden meine Zustimmung erteilen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Vielen Dank für die positive Aufnahme dieser Vorlage. Ich gehe gerne kurz auf die Fragen des Abg. Manfred Kaufmann ein. Ziel der Regierung ist es, dass DBA-Netz stetig auszubauen. Das Umfeld betreffend den Abschluss neuer DBAs gestaltet sich jedoch unverändert schwierig. Einerseits sind die Länder seit dem OECD/G20-Projekt «Base Erosion and Profit Shifting» sehr zurückhaltend bei der Aufnahme neuer DBA-Verhandlungen. Andererseits wurden bereits geplante DBA-Verhandlungen, beispielsweise mit Vietnam, aufgrund der Covid-19-Pandemie bis auf Weiteres verschoben. Aufgrund der anhaltenden Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Coronavirus ist aktuell nicht davon auszugehen, dass sich die Situation demnächst rasch verbessern wird. Positive Entwicklungen betreffend die Aufnahme neuer DBA-Verhandlungen sind daher frühestens im nächsten Jahr zu erwarten. Zu Italien: Betreffend das DBA mit Italien wurden im Nachgang an die Paraphierung die Übersetzungen vorbereitet und im Zuge dessen noch allfällige Formalfehler korrigiert. Mit Abschluss dieser Arbeiten hat man begonnen, einen Unterzeichnungstermin abzustimmen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die derzeitige italienische Regierung erst seit Herbst 2019 im Amt ist. Im Oktober 2019 wurde daher bei der Akkreditierung des italienischen Botschafters der Wunsch der DBA-Unterzeichnung platziert. Dieser Wunsch wurde im November 2019 auf Botschafterebene wiederholt zum Ausdruck gebracht. Parallel dazu steht die Steuerverwaltung mit dem Leiter der Verhandlungsdelegation laufend in Kontakt und versucht, auf eine baldige Unterzeichnung hinzuwirken. Die Covid-19-Pandemie, die insbesondere auch Italien im ersten Halbjahr 2020 hart getroffen hat, war diesem Prozess leider nicht förderlich, zumal sich die Prioritäten auf italienischer Seite dadurch verständlicherweise verschoben haben. Dessen ungeachtet sind die involvierten Behörden und Stellen daran, um möglichst rasch einen Unterzeichnungstermin zu erhalten. Betreffend Frankreich und Spanien laufen seit mehreren Jahren Bemühungen, in DBA-Verhandlungen einzutreten. Beide Länder waren bisher jedoch nicht bereit, DBA-Verhandlungen zu starten, und sie sind in ihrer offiziellen und inoffiziellen Kommunikation sehr zurückhaltend gegenüber Liechtenstein. Nichtsdestotrotz werden auf Behörden-, Botschafter- und Ministerebene sämtliche Gelegenheiten genutzt, um den DBA-Wunsch zu platzieren. Zu den übrigen EU/EWR-Staaten: Liechtenstein hat derzeit DBAs mit neun EU-Staaten, darunter die wichtigen Handelspartner Deutschland, Österreich, aber auch Luxemburg, Tschechien, Ungarn und UK. Auch wird mit Fokus auf die Länder mit engeren Wirtschaftsbeziehungen laufend versucht, DBA-Verhandlungen zu initiieren. Derzeit sind wir mit Irland, Norwegen und der Slowakei in Verhandlungen, wobei diese inhaltlich noch nicht abgeschlossen sind. Darüber hinaus sind aktuell keine weiteren konkreten Verhandlungen mit EU-Staaten anstehend. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, wenden wir uns dem Antrag der Regierung zu. Er lautet: «Der Hohe Landtag wolle diesen Bericht und Antrag zur Kenntnis nehmen und dem Abkommen vom 3. Juni 2020 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung seine Zustimmung erteilen.»Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, gebe bitte die Stimme ab. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen die Zustimmung erteilt und wir haben Traktandum 13 abgeschlossen. -ooOoo-