Massnahmen zur langfristigen finanziellen Sicherung der AHV (Nr. 92/2020); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 18: Massnahmen zur langfristigen finanziellen Sicherung der AHV.Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 92/2020 und steht zur Diskussion.Stv. Abg. Rainer Beck
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Von Gesetzes wegen hat die Regierung mindestens alle fünf Jahre eine versicherungstechnische Prüfung des Vermögens der AHV-Anstalt über einen 20 Jahre vorausschauenden Zeitraum, beginnend ab dem jeweiligen Jahresende des Vorjahres, erstellen zu lassen und das Ergebnis dem Landtag binnen drei Monaten ab Erhalt des Gutachtens zur Kenntnis zu bringen. Mit Bericht und Antrag Nr. 138/2019 hat die Regierung dem Landtag ein entsprechendes Gutachten zur Kenntnis gebracht. Das Gutachten kommt im Wesentlichen zum Schluss, dass sich das Verhältnis des AHV-Fonds zur Jahresausgabe mit der aktuellen Gesetzeslage ab dem Jahr 2036 von zurzeit rund 10,2 auf unter fünf Jahresausgaben reduzieren wird. Von den im Bericht und Antrag Nr. 138/2019 vorgeschlagenen beziehungsweise vom Landtag diskutierten Massnahmen sollen nun die folgenden Massnahmen umgesetzt werden: Erhöhung des Beitragssatzes von 8,1 Prozent auf 8,7% ab dem 1. Januar 2024 sowie eine Einmaleinlage beziehungsweise ein ausserordentlicher Staatsbeitrag von CHF 100 Mio. aus dem Staatsvermögen in den AHV-Fonds per Ende 2020. Die Wirksamkeit des vorgeschlagenen Massnahmenbündels beträgt nach den Ausführungen der Regierung insgesamt 0,96 Jahresausgaben, womit das Verhältnis von Fondsvermögen zu Jahresausgaben im Rahmen der Modellannahmen per Ende 2038 von 4,26 auf 5,22 Jahresausgaben verbessert wird und somit über die gesetzlich vorgeschriebene Grenze des Fünffachen der Jahresausgaben angehoben werden kann. Die aufgrund der Beitragserhöhung resultierende Mehrbelastung soll teilweise mit einer Reduktion der Beiträge an die Familienausgleichskasse dahingehend ausgeglichen werden, dass diese um 0,24 Prozentpunkte reduziert werden. Das Gutachten beziehungsweise die versicherungstechnische Prüfung des Vermögens der AHV spricht eine deutliche Sprache und erläutert den Abwärtstrend des AHV-Fonds in den kommenden Jahrzehnten, wenn keine Massnahmen ergriffen werden. Die in diesem Bericht und Antrag vorgeschlagenen Einzelmassnahmen vermögen indes nicht zu überzeugen.Die erste vorgeschlagene Massnahme, die Erhöhung des Beitragssatzes um 0,6 Prozent ab dem 1. Januar 2024, kommt für mich zu früh. Bereits auf den 1. Januar 2018 wurden die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge um jeweils 0,15%, insgesamt um 0,3%, erhöht. Eine weitere Erhöhung nach so kurzer Zeit erscheint mir nicht angebracht und verfrüht. Erst recht, wenn die Regierung nun hingeht und in der Gesetzesvorlage nicht den 1. Januar 2024, sondern den 1. Januar 2022, also noch einmal zwei Jahre früher, als Datum des Inkrafttretens vorschlägt. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten seit Jahren aufgrund des Ausbleibens einer Teuerung keine Lohnerhöhung und müssen durch die höheren Abgaben, wie beispielsweise die Krankenkassenprämien, Jahr für Jahr den Gürtel enger schnallen. Die Lohnabzüge der Arbeitnehmenden und die Sozialleistungen der Arbeitgeber in dieser Zeit weiter zu erhöhen, betrachte ich nicht als geeignete Massnahme. Im Bericht und Antrag wird auf Seite 17 ausgeführt, dass eine Erhöhung des Beitragssatzes um 0,6% zu einer Verbesserung des Verhältnisses von Fondsvermögen zu Jahresausgaben im Jahr 2038 um 0,73 Jahresausgaben führt und somit die gesetzlich vorgeschriebene Grenze von fünf Jahresausgaben im Jahr 2038 erreicht werden würde. Ausgehend vom Jahresergebnis 2019 der AHV mit Beitragseinnahmen von rund CHF 268 Mio. bei einem Beitragssatz von 8,1% entspricht die vorgeschlagene Erhöhung des Beitragssatzes um 0,6% einer jährlichen Mehreinnahme von rund CHF 17 Mio. Ich komme später nochmals darauf zurück. Die Mehrbelastung der Beitragserhöhung der Arbeitgeber durch eine teilweise Reduktion der Beiträge an die Familienausgleichskasse auszugleichen, ist für mich ein nicht wirklich nachvollziehbares Mittel und lediglich ein Zückerchen für die Arbeitgeber. Auch wenn die Familienausgleichskasse über ein beachtliches Vermögen verfügt und fast vier Jahresausgaben als Reserven ausweist, sollten diese Mittel zweckgebunden für Familien eingesetzt und nicht durch Beitragskürzungen vermindert werden. Die zweite vorgeschlagene Massnahme, eine Einmaleinlage eines ausserordentlichen Staatsbeitrags in Höhe von CHF 100 Mio. in die AHV, ist politisch allenfalls mehrheitsfähig. Gegenüber einer Erhöhung des Beitragssatzes betrifft und belastet ein ausserordentlicher Staatsbeitrag die einzelnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hingegen nicht direkt, was man ja in Wahlzeiten auch nicht aus den Augen verlieren darf. Dazu kommt noch der günstige Umstand, dass im laufenden Jahr ein ausserordentlicher Steuerertrag von über CHF 200 Mio. für das Land angefallen ist, der gemäss der kürzlich veröffentlichten mutmasslichen Rechnung 2020 trotz der Wirtschaftspakete infolge der Coronapandemie zu einem positiven Ergebnis der Landesrechnung führen wird.Da bereits im letzten Jahr in der Landesrechnung das Verhältnis zwischen dem Finanzvermögen und den betrieblichen Aufwendungen über dem Dreifachen lag und somit den finanzpolitischen Eckwert 5 der Finanzplanung überschritten hat, ist die Regierung gemäss Finanzhaushaltsgesetz angehalten, zum Ende der Finanzplanperiode dem Landtag Vorschläge für Massnahmen zur Einhaltung der Eckwerte zu unterbreiten. Da kommt ein möglicher grösserer Mittelabfluss aus dem Finanzvermögen in Richtung AHV natürlich gelegen. Die Regierung könnte es sich noch leichter machen und anstatt einer Beitragserhöhung von 0,6% einen weit höheren ausserordentlichen Staatsbeitrag vorschlagen, so wäre auch die Frage zur Einhaltung des finanzpolitischen Eckwerts 5 des Finanzhaushaltsgesetzes definitiv beantwortet. Diese Massnahme wäre aufgrund der prall gefüllten Staatskasse ohne weiteres möglich und vertretbar und bei einem derzeitigen Finanzvermögen des Landes von rund CHF 2,5 Mia. finanziell auch mehr als verkraftbar. Und das Thema wäre für die Regierung bis zur nächsten versicherungstechnischen Prüfung des AHV-Vermögens endgültig vom Tisch. Dieser Vorschlag müsste jedoch den Gegnern des sogenannten Rentenexports mehr sauer aufstossen. Schade ist, dass die Regierung in ihrem Bericht und Antrag auf einen bereits seit Längerem im Raum stehenden Gegenvorschlag aus meiner Sicht nur oberflächlich eingeht und diesen nicht mit Zahlen unterlegt hat. Auch wenn sich die Regierung gegen diesen bereits im Landtag diskutierten Vorschlag vehement wehrt, nämlich den jährlichen AHV-Staatsbeitrag mit einer Unter- und Obergrenze an das Umlagedefizit der AHV zu koppeln, wäre dies aus meiner Sicht eine prüfenswerte Alternative zur langfristigen finanziellen Sicherung der AHV. Der Staat könnte sich am AHV-Umlagedefizit zu 30, 40 oder 50% beteiligen. Dies jedoch mit einer Untergrenze des heutigen Staatsbeitrags von CHF 30 Mio. und beispielsweise mit einer Obergrenze von CHF 55 Mio. pro Jahr. Die Obergrenze entspräche der Höhe des AHV-Staatsbeitrags vor der Kürzung aufgrund der Massnahmenpakete zur Sanierung des Staatshaushalts. Bezogen auf die AHV-Jahresrechnung 2019 mit einem Umlagedefizit von rund CHF 37 Mio., käme die Untergrenze von CHF 30 Mio. zum Tragen und nicht 30, 40 oder 50% des aktuellen Umlagedefizits. Wichtig erscheint in diesem Zusammenhang die Deckelung des Staatsbeitrags nach oben, ist doch gemäss dem im Gutachten verwendeten Modell und den Ausführungen der Regierung mit einem steilen Anstieg des Umlagedefizits zu rechnen.Dieser Vorschlag ist nicht neu, sondern er lag bereits im Jahr 2016 pfannenfertig auf dem Tisch. Damals wurde ein Abänderungsantrag des Abg. Christoph Wenaweser den jährlichen Staatsbeitrag auf ein Drittel des Umlagedefizits festzulegen, dies jedoch innerhalb einer Bandbreite von mindestens CHF 30 Mio. und höchstens CHF 55 Mio., im Mai-Landtag 2016 mit 12 zu 13 Stimmen knapp abgelehnt. In der Finanzkommission des Landtags vom letzten Mittwoch habe ich den zuständigen Minister gefragt, wie es sich ausgewirkt hätte, wenn der damalige Vorschlag angenommen worden wäre. Darüber hinaus habe ich gefragt, wie es sich auf das Verhältnis von AHV-Jahresausgaben zu AHV-Fonds im Jahr 2038 auswirken würde, wenn der Staat ab 2020 die Hälfte des AHV-Umlagedefizits mit einer Bandbreite von mindestens CHF 30 Mio. und höchstens CHF 50 Mio. übernehmen würde. Bei der zwischenzeitlich eingegangenen Antwort staunt man Bauklötze. Obwohl gemäss Regierung relativ bald die jeweiligen Maximumstaatsbeiträge zu entrichten wären, was gegenüber heute einen jährlichen Mehraufwand von CHF 20 Mio. nach sich ziehen würde, kommt die Regierung auf eine Verbesserung der Jahresausgaben um lediglich 0,27 beziehungsweise 0,35 Einheiten. Diese jährlichen CHF 20 Mio. zusätzlicher Staatsbeitrag sind somit nicht einmal die Hälfte wert im Vergleich zu den jährlichen CHF 17 Mio. aus der vorgeschlagenen Beitragserhöhung, die gemäss den Ausführungen der Regierung die Jahresausgaben um 0,73 Einheiten verbessern soll. Da braucht es dann schon noch eine nachvollziehbare Erklärung des zuständigen Ministers. Für mich ist der Vorschlag der Koppelung des Staatsbeitrags an das Umlagedefizit nach wie vor eine geeignete Alternative zum gegenständlichen Regierungsvorschlag, auch wenn es die Regierung nicht wahrhaben will. Natürlich wird nun wieder der Rentenexport als Gegenargument ins Feld geführt. Die Liechtensteinische AHV ist jedoch eine Versicherung, bei der jede Person, die darin einzahlt, auch Anspruch auf eine Leistung hat. Die Arbeitsleistung der im Ausland lebenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die daraus generierten Steuereinnahmen in Liechtenstein sowie die AHV-Beiträge in Liechtenstein nehmen wir gerne, die diesen Personen zustehenden Renten sollen dann jedoch nicht mit staatlichen Mitteln gesichert werden. Hier bleibt für meinen Geschmack die Solidarität auf der Strecke.Der vorliegende Bericht und Antrag versucht, eine mehrheitsfähige Lösung zu sein. Ein bisschen Beitragserhöhung, ein bisschen Staatsbeitragserhöhung, ein bisschen Entlastung der Arbeitgeber. Ob dieser Kompromiss - ich vermeide den Ausdruck «fauler Kompromiss» - mehrheitsfähig ist, wird sich zeigen. Für mich ist er es nicht. Und abschliessend: Warum diese Eile, Herr Minister? Wir sind zeitlich nicht unter Druck. Bevor wir nun den Regierungsantrag weiterverfolgen, möchte ich weitere Alternativen, wie die Koppelung des Staatsbeitrags an das AHV-Umlagedefizit, vertieft und nachvollziehbar geprüft haben. Da ich den vorliegenden Vorschlag der Regierung nicht unterstützen kann, werde ich auf die Vorlage nicht eintreten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Für mich die wohl wichtigste Errungenschaft der letzten AHV-Revision im 2016 war ganz klar die Einführung eines gesetzlich verankerten Interventionsmechanismus zur langfristigen Sicherung der AHV. Seither muss die Regierung regelmässig alle fünf Jahre ein Gutachten über die finanzielle Langfristentwicklung der AHV erstellen und, wenn gemäss Gutachten die AHV-Reserven im 20-Jahres-Horizont auf unter fünf Jahresausgaben zu sinken drohen, dem Landtag zwingend einen Vorschlag unterbreiten, wie das Reserveminimum von mindestens fünf Jahresausgaben wieder eingehalten werden kann. Damit werden die Regierung und insbesondere der Landtag in regelmässigen Zeitabständen und frühzeitig in die Pflicht genommen, die AHV auch langfristig zu sichern. Diese Pflicht ist eine für Politiker eher unangenehme Pflicht, da hier für einmal nicht Geld verteilt, sondern Geld beschafft werden muss oder auch andere unbeliebte Massnahmen, wie Rentenaltererhöhungen, im Raum stehen. Die Regierung ist ihrer gesetzlichen Verpflichtung nun nachgekommen und schlägt dem Landtag eine Einmaleinlage von CHF 100 Mio. aus den Staatsreserven in die AHV und gleichzeitig eine Beitragserhöhung vor. Mit diesen Massnahmen soll sichergestellt werden, dass die AHV-Reserven im 20-Jahres-Horizont nicht unter fünf Jahresausgaben fallen respektive etwas darüber zu liegen kommen. Der Zeitpunkt der Behandlung dieses Vorschlages im Landtag, kurz vor Landtagswahlen, ist leider sehr ungünstig. Kurz vor Wahlen könnte der Profilierungsdrang von Abgeordneten und Parteien wohl besonders gross und die in der Politik nun einmal notwendige Kompromissbereitschaft zur gemeinsamen konstruktiven Lösungsfindung eher gering sein. Es wird sich zeigen, ob die Abgeordneten in einer so wichtigen Frage wie der langfristigen Sanierung der AHV in der Lage sind, konstruktiv nach mehrheitsfähigen Lösungen zu suchen oder der Profilierungsdrang vor Wahlen eine Lösungsfindung behindert. Es wäre sehr zu hoffen, dass der aktuelle Landtag imstande ist, diese letzte, grosse Aufgabe der zu Ende gehenden Legislaturperiode noch zu erledigen und seine grosse Verantwortung für unser wichtigstes Sozialwerk wahrzunehmen.Die Präsentation vieler noch so kreativer alternativer Lösungsansätze ist dabei sicher interessant und durchaus wünschenswert, letztlich aber sind realistische und schlicht mehrheitsfähige Lösungen und keine Luftschlösser gefragt. Uns Liechtensteinern geht es bei der AHV deutlich besser als unseren Nachbarn über dem Rhein. Wir bezahlen weniger in die AHV ein, bekommen aber trotzdem deutlich höhere Renten ausbezahlt. Versüsst werden diese höheren Renten dann nebenbei auch noch durch in Liechtenstein grosse Steuervorteile für AHV-Rentner. Denn im Gegensatz zur Schweiz, wo auch AHV-Renten zu 100% steuerpflichtig sind, sind AHV-Renten in Liechtenstein lediglich zu 30% einkommenssteuerpflichtig, und das dann auch noch zu ganz deutlich tieferen Sätzen als etwa in der Schweiz. Unter dem Strich also eine vergleichsweise komfortable Ausgangslage für bestehende und angehende Rentner. Unsere AHV ist aktuell mit Reserven von per Ende 2019 10,8 Jahresausgaben noch sehr gesund. Auch hier ein Vergleich zur Schweiz: In der Schweiz betragen die AHV-Reserven weniger als eine Jahresausgabe, und das, wie gesagt, trotz höherer Beiträge und trotzdem deutlich tieferer Renten als in Liechtenstein. Langfristig sieht die Sache leider etwas anders aus. Das AHV-Gutachten zeigt klar auf, dass die derzeit noch hohen Reserven aufgrund der demografischen Entwicklung wie Schnee in der Frühlingssonne dahinschmelzen und ohne Gegenmassnahmen innerhalb der kommenden 20 Jahre auf unter fünf Jahresausgaben geradezu abstürzen. Handlungsbedarf ist damit eindeutig gegeben und dieser wird wohl auch von niemandem ernsthaft infrage gestellt werden können. Es ist aber trotz der grundsätzlich sehr langfristigen Ausrichtung der AHV nicht nur Handlungsbedarf, sondern möglichst rascher Handlungsbedarf angezeigt. Je früher gehandelt wird, desto besser, denn umso länger können korrigierende Massnahmen auch ihre Wirkung entfalten und umso weniger drastische Massnahmen sind in Zukunft nötig. Im Wesentlichen stehen realistischerweise nur drei Stellschrauben zur langfristigen Sicherung der AHV zur Verfügung: Erstens: Eine Erhöhung des Rentenalters. Das ist natürlich eine generell sehr unbeliebte Variante, aber bei einem hohen Anteil an Frühpensionierungen letztendlich faktisch für sehr viele auch nichts anderes als eine Rentenkürzung und zu einem gewissen Grad auch nur eine Verlagerung des Problems von der AHV zur IV.Eine Erhöhung der AHV-Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern ist eine zweite mögliche Stellschraube. Eigentlich in einem Umlageverfahren wie der AHV, indem die jeweils beruflich Aktiven durch Lohnbeiträge die Renten der jeweiligen Rentner finanzieren, die einzig systemkonforme und konsequente Variante. Aber das bedeutet natürlich: Auch hier entstehen Nachteile, nämlich mit der Erhöhung der Lohnnebenkosten für Arbeitgeber und auch eine Nettolohnreduktion für Arbeitnehmer.Die dritte Stellschraube ist eine Erhöhung des Staatsbeitrages. Das ist vermeintlich, gerade für Politiker, der einfachste und damit wohl bei vielen der beliebteste Weg, um gerade auch vor Wahlen niemandem weh tun zu müssen. Aber: Angesichts der negativen Gesamtrechnung des Staates in den kommenden Jahren zumindest als jährlich wiederkehrende Ausgabenerhöhung schlicht nicht finanzierbar, ohne ein erneutes Massnahmenpaket zur Sanierung des Staatshaushaltes zu riskieren. Zudem führt eine Staatsbeitragserhöhung durch die einseitige Mehrbelastung von inländischen Steuerzahlern gegenüber nicht oder nur beschränkt steuerpflichtigen Grenzgängern zu ungleichen Lastenverteilungen. Und nicht zuletzt ist ein einem Umlagesystem systemfremder Staatsbeitrag längerfristig auch keine nachhaltig finanzierbare Lösung, da die AHV-Ausgaben bekanntlich deutlich viel schneller wachsen als die Staatseinnahmen.Eine Erhöhung des Rentenalters wurde anlässlich der AHV-Diskussion im März von einer klaren Mehrheit im Landtag als derzeit noch nicht als notwendig erachtet. Es bleiben damit nur noch zwei Stellschrauben, nämlich eine Erhöhung der Lohnbeiträge und/oder des Staatsbeitrages. Beides wird von Regierung nun meiner Meinung nach auf vertretbare Weise vorgeschlagen: Nämlich eine Erhöhung der Lohnbeiträge um unter dem Strich 0,18% für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, was moderat ist und von den allermeisten Arbeitnehmern wohl einer Rentenaltererhöhung mit Sicherheit vorgezogen wird. Dabei sollen die Arbeitgeberbeiträge stärker erhöht werden als die Arbeitnehmerbeiträge. Im Gegenzug sollen aber die Arbeitgeber über eine Senkung der Beiträge an die Familienausgleichskasse entlastet werden.Nachdem die Familienausgleichskasse seit Langem deutlich überfinanziert ist, bezeichnen auch die Verantwortlichen der AHV in ihrer Stellungnahme zur Vernehmlassung eine Verlagerung der Beiträge zu Recht als überfällig. Zusätzlich zur Beitragserhöhung soll eine Einmaleinlage aus den Staatsreserven in die AHV im Umfang von CHF 100 Mio. Franken erfolgen. Angesichts der Reservelage des Staates und gerade auch in Anbetracht der einmalig hohen Sondereinnahmen des Staates in diesem Jahr sind diese CHF 100 Mio. einmalig gut vertretbar, auch wenn es hier angesichts des hohen Anteils an Grenzgängern - mit keiner oder nur beschränkter Steuerpflicht in Liechtenstein - zu einem Export von Steuergeldern kommt. Eine abschliessend quantifizierbare Einmaleinlage des Staates ist zumindest auch, gerade aufgrund der angespannten laufenden Rechnung des Staates und der derzeit sehr unsicheren Perspektiven, einer jährlich wiederkehrenden Staatsbeitragserhöhung ganz eindeutig vorzuziehen. Insgesamt scheint mir der Regierungsvorschlag daher sehr einfach und pragmatisch sowie grundsätzlich vernünftig und geeignet, das Mindestreserveziel von fünf Jahresausgaben im 20-Jahre-Horizont wieder herzustellen. Positiv erachte ich auch die Tatsache, dass mit den zwei vorgeschlagenen Massnahmen die gesetzliche Mindesthöhe der Reserven von fünf Jahresausgaben nicht nur erreicht, sondern sogar übertroffen werden kann. Ich spreche mich daher für Eintreten auf die Vorlage aus.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Bis ins Jahr 2011 war die Welt der AHV noch in Ordnung. Der Liechtensteinischen AHV ging es gut. Der Staat beteiligte sich mit 20% an den jährlichen Rentenausgaben der AHV. Infolge der Wirtschaftskrise und damit einhergehend wurde der Staatsbetrag auf CHF 50 Mio. pro Jahr limitiert. Jedes Jahr sollte der Staatsbeitrag um CHF 2 Mio. erhöht werden. 2016 schlug die Regierung eine weitere, drastische Senkung des Staatsbeitrages auf CHF 20 Mio. vor. Der Landtag entschied, den Staatsbeitrag bei CHF 30 Mio. festzulegen. Eine Sparmassnahme mit Folgen für die AHV und für den Staatshaushalt. Wäre der Landtag damals dem Wunsch der Regierung gefolgt und hätte den Staatsbeitrag auf CHF 20 Mio. festgelegt, wären wohl heute stärkere Massnahmen zur langfristigen Sicherung der Volksversicherung AHV nötig. Der Staat hat sich einfach aus seiner sozialen Verantwortung damals herausgeschlichen. Statt die AHV für Generationen zu sichern, wurde sie sich selbst überlassen. Gleichzeitig mit der Senkung des Staatsbeitrages wurden die Beitragssätze für Arbeitnehmer und Arbeitgeber erhöht und das Rentenalter wurde angehoben. Heute zeigt sich die Regierung dank prall gefüllter Staatskasse grosszügig und möchte der AHV CHF 100 Mio. schenken, damit in 20 Jahren die AHV nicht in eine Schieflage gerät. Eine kurze Milchbüchleinrechnung: 2016 bis 2020, das sind vier Jahre, vier Jahre mal CHF 20 Mio., das macht CHF 80 Mio. Bei 2% Rendite wären das heute CHF 105 Mio., bei 2,5% Rendite CHF 119 Mio., die in der Kasse der AHV wären. Beides absolut realistische Renditen der letzten Jahre. Hätte man 2016 den Staatsbeitrag bei den CHF 50 Mio. belassen, müssten wir heute nicht um die langfristige Sicherung der AHV diskutieren. Da aber der Staatsbeitrag 2016 auf CHF 30 Mio. gesenkt wurde, müssen wir nun leider über die Sicherung der AHV diskutieren - auch über eine weitere Beitragserhöhung für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Verschiedene Interessengruppen fordern sogar eine weitere Erhöhung des Rentenalters. Denn die Regierung möchte von einer Wiedereinführung einer Kopplung des Staatsbeitrages an die AHV-Ausgaben nichts wissen. Denn, so wie sie es ausdrückt, die Ausgaben der AHV würden dem Staat davonlaufen. Wie wäre es, wenn die Regierung die Couponsteuer wieder einführt? Dann hätten wir genügend Geld in der Staatskasse, um auch bei Altersvorsorge grosszügig zu sein. Der Seniorenbund schlägt eine Erhöhung des Staatsbeitrages von derzeit CHF 30 Mio. auf CHF 40 Mio. vor. Dieser Beitrag soll indexiert sein. Sprich: Wenn die Teuerung zunimmt, steigt auch der Staatsbeitrag. Für mich ist diese Erhöhung um jährlich CHF 10 Mio. in Kombination mit der Einmaleinlage von CHF 100 Mio. der richtige Weg. Geben wir der AHV wieder, was wir ihr in den letzten zehn Jahren genommen haben. Ich kann jetzt schon vorausschicken: Eine Erhöhung des Rentenalters ist derzeit für mich ein absolutes No-Go. Bevor über eine Erhöhung nachgedacht wird, muss die Wirtschaft klare Zeichen senden, dass diese auch über 50-Jährige bei der Rekrutierung von Mitarbeitern ohne Altersvorbehalt in Betracht zieht. Die Politik und die Wirtschaft müssen sich auch Gedanken machen, wie sie mit der Tatsache umgehen wollen, dass durch die zunehmende Automatisierung und Digitalisierung in Zukunft Arbeitsplätze wegfallen werden und somit auch weniger Beiträge in die AHV und andere Sozialwerke bezahlt werden. Wir müssen uns dringend Gedanken über eine Reform der betrieblichen Pensionskasse machen. Die Beiträge in dieses Altersvorsorgesystem sind zum grossen Teil zu gering in Liechtenstein. Das hat zur Folge, dass die Renten, die aus der Pensionskasse ausbezahlt werden, zu gering sind. Unser hiesiges System der Altersvorsorge mit der Kombination der AHV und der Pensionskasse ist ein gut durchdachtes System. Es kombiniert zwei unterschiedliche Systeme: die AHV, die soziale Umlagenversicherung, bei welcher die Berufstätigen für die Pensionierten zahlen, und die Pensionskasse, wo jeder für sich in sein eigenes Kässeli einbezahlt. Bei der AHV und bei der Pensionskasse leisten die Arbeitgeber auch ihren Beitrag an die Altersvorsorge, indem sie einen Teil der Beiträge mitfinanzieren. Bei der AHV ist dies gesetzlich vorgeschrieben und ist in etwa die Hälfte. Bei der Pensionskasse ist die Hälfte mindestens vorgeschrieben, doch viele Arbeitgeber zahlen mehr als die Hälfte in die Pensionskasse ihrer Mitarbeiter ein. Wie schon erwähnt, reicht in immer mehr Fällen die Rente aus der AHV und der Pensionskasse nicht mehr, um davon im Alter zu leben. Immer mehr Menschen in Liechtenstein sind von Ergänzungsleistungen im Alter abhängig. Auch diese Kosten können dem Staat und den Gemeinden davonlaufen, um es mit den Worten der Regierung zu sagen. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage, einer Beitragserhöhung werde ich aber derzeit nicht zustimmen. Die Einmaleinlage von CHF 100 Mio. unterstütze ich. Auf die 2. Lesung bitte ich die Regierung, einen Vorschlag zu unterbreiten, in welchem der Staatsbeitrag auf CHF 40 Mio. indexiert angehoben wird. Und ich hoffe sehr, dass die 2. Lesung dieser Vorlage noch in dieser Mandatsperiode stattfindet. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Regierung für den vorliegenden Bericht und Antrag. Die grösste Konkurrenz beziehungsweise Feind des Guten ist das Bessere. Das gilt auch bei der AHV-Sicherung. Ich würde diese Vorlage als eine gute Vorlage taxieren, aber es gibt eben einen besseren Vorschlag. Dass dieser bessere Vorschlag in diesem Bericht und Antrag nicht erwähnt wird, das verdankt der Landtag primär den Debatten, die wir hier drinnen schon mehrfach geführt haben. Da dürfen wir uns nicht wundern, wenn die Regierung eben diesen besseren Vorschlag nicht weiter ausführt. Aber wir nähern uns ja Landtagswahlen und mitunter kommen dann einige Damen und Herren zu gewissen Einsichten. Die Vorlage wurde bereits ausführlich zusammengefasst beziehungsweise vorgestellt. Wie gesagt, primär geht es um eine Erhöhung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge auf das schweizerische Niveau. Jedoch soll diese Betragserhöhung, diese 0,6%, eben abgefedert werden durch eine Umlagerung des Arbeitgeberbeitrags in die Familienausgleichskasse. Somit resultieren dann im Endeffekt 0,18 Lohnprozente als Mehrbelastung zur Sicherung dieser AHV. Damit erreichen wir 2038 ein Fondsvolumen im Verhältnis zu den Ausgaben von 5,22, was ja das Ziel der Aktion ist. Zusätzlich benötigt die Regierung diese CHF 100 Mio. und da kann ich vielleicht gerade sagen: Fünf mal CHF 20 Mio., das gibt eben auch CHF 100 Mio. - und dann hätten wir wieder fünf Jahre gewonnen. Mit diesen fünf mal CHF 20 Mio. könnten wir eben etwas anderes machen. Aber dazu komme ich jetzt im Verlauf meines Votums.Auf Seite 15 führt die Regierung diese Exportthematik aus. Explizit sagt die Regierung selbst: «Aufgrund der Tatsache, dass immer mehr Rentner im Ausland wohnen und der Staatsbeitrag auch der Deckung des Umlagedefizits dient, kann abgeleitet werden», aus Sicht der Regierung, «dass ein Staatsbeitrag gleichzusetzen ist mit einem teilweisen Export von Steuermitteln.» Die Regierung sagt selbst, wir brauchen zusätzliche CHF 100 Mio., und die Zahl, die herumgereicht wird, ist klar: Etwa ein Drittel müsste man exportieren. Also sprechen wir bei diesen CHF 100 Mio. von einem Export von mehr als CHF 30 Mio. Weiters führt die Regierung auf Seite 16 aus: «Je höher der Staatsbeitrag, desto höher der Export. Das gilt sowohl für einen jährlichen Staatsbeitrag als auch für eine Einmaleinlage.» Ja, das stimmt schon. Nur, das gilt eben nicht für einen jährlichen, höheren OKP-Staatsbeitrag an die Krankenkassen. Sie merken schon, wohin die Reise geht. Diese Aussage ist zutreffend, aber beim Staatsbeitrag an die OKP trifft das eben nicht zu. Und das ist eben der bessere Ansatz, wo wir dieses Problem nicht haben, das hier die Regierung beschreibt. Auf Seite 21 zeigt die Regierung sehr gut auf, wie sich der Fonds der Familienausgleichskasse entwickelt, dass diese Umlagerung durchaus finanzierbar ist. Das sehen wir bei der roten Linie, er steigt immer noch leicht an. Nur, wir haben hier halt das nächste Problem. Aus der EU müssen wir die entsprechende Richtlinie umsetzen betreffend die Förderung des Elternurlaubes. Das wird uns Geld kosten und ich befürchte eben, dass dieses Geld dann wiederum fehlt. Wie gesagt, es ist ein guter, diskutabler Ansatz, aber wir müssen ja auch ein wenig in die Zukunft blicken. Dieser Elternurlaub muss auch finanziert werden. Und da, denke ich mir dann, fehlt eben bei dieser Variante im Endeffekt das Geld, dass wir hier auch effektiv einen Elternurlaub finanzieren können, der diesen Begriff auch verdient. Seite 24, da geht die Regierung auf die Vernehmlassung ein und sagt grundsätzlich: «Auf die Vernehmlassungsergebnisse wird im Folgenden eingegangen, da keine konkreten Vorschläge für Gesetzesänderungen eingegangen sind.» Also es hat anscheinend zwar durchaus Rückmeldungen gegeben im Rahmen der Vernehmlassung, aber konkrete Vorschläge, wie es hier die Regierung ausführt, sind anscheinend nicht eingegangen. Wie gesagt: Man kann heute schon auch auf Nichteintreten debattieren oder das Nichteintreten fordern. Aber ich denke mir, dann muss man einfach konkrete, bessere Lösungsansätze haben. Dann kann man hier schon für Nichteintreten sein. Aber auch dann kann man doch für Eintreten sein und im Rahmen der 2. Lesung seine Ideen einbringen. Deshalb führen wir ja heute diese Debatte. Das löst nach meinem Dafürhalten dann gar keine Probleme, wenn man für Nichteintreten ist. Aber das muss jeder selbst verantworten, was er hier drinnen macht. Dann ein weiterer Punkt, Seite 34: «In der politischen Diskussion jedoch sind höhere Lohnnebenkosten gegen längere Lebensarbeitszeit abzuwägen.» Ja, bei diesem Vorschlag stimmt das. Bei der besseren Lösung stimmt das eben nicht. Ich kann es nur wiederholen. Beim Vorschlag der FBP-Fraktion vom Frühjahr dieses Jahres muss man eben in der politischen Diskussion keine höheren Lohnnebenkosten gewähren und auch keine längere Lebensarbeitszeit beschliessen. Weder das eine noch das andere ist nötig. Deshalb, wie gesagt, zu diesem vorliegenden Bericht und Antrag mag das stimmen, aber für die bessere Lösung eben nicht. Seite 35 wird dann das Thema Rentenaltererhöhung thematisiert. Unter anderem hat es konkret diese Vorschläge gegeben von der Wirtschaftskammer. Auf der einen Seite habe ich zwar ein gewisses Verständnis, dass man sagt: Wir wollen auf keinen Fall die Lohnnebenkosten erhöhen, dann lieber das Rentenalter. Aber ich frage mich schon: Im Land, wo Milch und Honig fliesst, will der Landtag mehrheitlich mitunter tatsächlich dem Bürger sagen, er müsse länger arbeiten? Also da können Sie sich sicher sein, ich werde mich mit Händen und Füssen gegen eine solche Idee wehren. Das Geld ist vorhanden. In Ländern, wo das Geld nicht vorhanden ist, muss man das schon debattieren. Ich sehe es auch ein, dass man, wenn man länger lebt, grundsätzlich ein Problem hat mit der AHV, wenn man das eben nicht finanzieren kann. Aber wenn man es finanzieren kann, dann ist das machbar. Und wie gesagt: Also ich kann mir nicht vorstellen, dass der Landtag mehrheitlich tatsächlich eine Rentenaltererhöhung beschliesst und parallel zusieht, wie das Geld auf der Strasse liegt. Das ist mit mir nicht diskutabel, das kann ich heute schon sagen. Und ich wäre dann auch gespannt, was das Volk im Rahmen eines Referendums sagt zu solchen Eskapaden einer Landtagsmehrheit. Das geht dann nach meinem Dafürhalten gar nicht. Wie gesagt, der Feind des Guten ist das Bessere. Die bessere Idee ist der Vorschlag der FBP. Nehmen Sie diese CHF 20 Mio. in die Hände, und zwar schieben Sie diese CHF 20 Mio. nicht in die AHV, sondern in den OKP-Staatsbeitrag und dann können Sie parallel auch die Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber erhöhen. Was ist das Resultat dieses Vorschlages? Die AHV ist für 20 Jahre wieder gesichert. Wir haben ein Verhältnis vom Fonds zu den Ausgaben grösser fünf. Alle Rentnerinnen und Rentner haben eine indirekte Rentenerhöhung, da bei ihnen eben die Krankenkassenprämien sinken. Das ist bei diesem Vorschlag eben nicht der Fall. Und auch beim Vorschlag, wenn man «lediglich» den Staatsbeitrag erhöht, von dem haben die Rentnerinnen und Rentner in diesem Land 0,0 Rentenerhöhung. Im Weiteren haben 70% der Arbeitnehmenden etwa bis zu einem Jahreslohn von CHF 100'000 im Endeffekt mehr Geld in der Tasche von diesem Vorschlag. 70% würde ich sagen gemäss der Lohnstatistik. Auch die Lohnnebenkosten aus Sicht der Arbeitgeber werden für viele Arbeitgeber massiv abgeschwächt, sprich: Es findet keine beziehungsweise eine marginale Steigerung der Lohnnebenkosten statt - und wenn man jetzt das regionale Argument nimmt, wie es die Regierung ausführt: Es findet auch kein Export dieser Steuergelder statt. Jetzt bin ich dann einfach gespannt, wer auch gute Lösungen hat hier drinnen, wie wir dieses Problem beheben wollen. Wie gesagt, ich bin für Eintreten, ich stelle mich gerne dieser Debatte im Rahmen der 2. Lesung und hoffe auch, dass wir dieses Problem dieses Jahr noch erledigen können. Ich möchte das eigentlich nicht dem neuen Landtag als Altlast hinterlassen. Aber mitunter, wenn es dann halt so weit kommt, dann ist es auch zu akzeptieren. Wie gesagt, machen Sie sich noch einmal Gedanken über unseren Vorschlag. Ich denke, der ist mehr als diskutabel. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Mit diesem Bericht und Antrag kommt die Regierung ihrer gesetzlichen Pflicht nach und präsentiert dem Landtag Massnahmen zur langfristigen Sicherung der AHV. Die Regierung muss laut Gesetz Massnahmen präsentieren, wenn ein versicherungstechnisches Gutachten zum Schluss kommt, dass das Verhältnis des AHV-Fonds über den Betrachtungszeitraum von 20 Jahren sich unter dem Niveau von fünf Jahresausgaben befindet. Dies ist laut dem Gutachten der Libera AG vom 19. November der Fall. Vorwegzunehmen ist, dass die AHV bei Weitem kein Sanierungsfall ist, sondern dass lediglich dem demografischen Wandel und bis zu einem gewissen Grad dem Niedrigzinsumfeld entgegengewirkt werden muss. Die Liechtensteinische AHV ist wohl so gut aufgestellt, wie kaum ein anderes Vorsorgewerk auf diesem Planeten. Nun, da aber bei der aktuellen Gesetzeslage und den festgelegen Berechnungsparametern über den Zeitraum von 20 Jahren die vorgeschriebenen Reserven knapp nicht eingehalten werden können, die Reserven würden gerade unter fünf Jahresausgaben fallen, schlägt die Regierung folgende Massnahmen vor: Zum einen eine Einmaleinlage in den AHV-Fonds von CHF 100 Mio. und zum anderen die Erhöhung der Beiträge um total 0,6 Prozentpunkte, wobei die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge um je 0,18 Prozentpunkte angehoben werden sollen und zusätzlich eine Verlagerung von 0,24 Prozentpunkten von der FAK zur AHV vollzogen werden soll. Die FAK wird einzig von den Arbeitgebern finanziert. In der Vergangenheit wurde bereits eine Verlagerung von 0,2 Prozentpunkten von der FAK zur AHV durchgeführt. Nun sollen weitere 0,24 Prozentpunkte an Beiträgen von der FAK zur AHV verlagert werden. Diese Verlagerung ist für die Arbeitgeber aufwandsneutral. Es ändert sich lediglich der Destinatär. Die Erhöhung der Beiträge würde eine Anhebung der Lohnnebenkosten auf das Niveau der Schweiz bedeuten und wird von der Regierung denn auch dahingehend als vertretbar bezeichnet. So weit die Ausgangslage aus meiner Sicht in diesem Bericht und Antrag. Eine Anpassung auf das Niveau der Schweiz ganz generell ist per se keine schlechte Sache. Es darf und muss aber die Frage gestellt werden, wo diese Anpassung an die Schweiz wirklich angezeigt ist. Die Schweiz leistet bekanntlich rund 20% der Ausgaben der Schweizer AHV über den Staatsbeitrag oder Staatsbeiträge. In Liechtenstein liegt dieser Anteil nach den Kürzungen der Vergangenheit gerade einmal bei gut 5%. Ist hier eine Anpassung an die Schweiz vorgesehen? Ist hier auch nur eine Anpassung in die Nähe der Schweiz vorgesehen? Nein, die Regierung ist lediglich willens eine Einmaleinlage von CHF 100 Mio. zu leisten. Dies wird mit Sondereinnahmen begründet und ist nicht zuletzt auch darauf zurückzuführen, dass die Eckwerte der Finanzplanung ansonsten wohl in Bälde nach oben verletzt werden würden. Der Eckwert Nummer 5, Reservehöhe, nähert sich nämlich langsam aber sicher den dreifachen Aufwendungen der betrieblichen Tätigkeit des Staates.Mit einer Einmaleinlage bin ich grundsätzlich einverstanden. Das will aber nicht heissen, dass es damit getan ist. Nein, der jährliche Staatsbeitrag muss zusätzlich auf ein Niveau gehoben werden, das dem vor den Kürzungen zugunsten der Staatsfinanzen entspricht, also irgendwo in die Nähe von circa CHF 50 Mio. indexiert. Das ist leistbar und aus meiner Sicht folgerichtig, wenn man sich schon an der Schweiz orientiert. Damit wäre das Niveau der Schweiz zwar nicht erreicht, aber das ist wohl auch nicht nötig. Als nicht nötig erachte ich zudem die Erhöhung der Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Zum einen würden die Lohnnebenkosten steigen. Die Lohnnebenkosten würden steigen, ohne dass sich die Situation der Versicherten verbessern würde. Denn für die Erhöhung um je 0,18 Prozentpunkte für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, also total 0,36 Prozentpunkte, bekomme ich als Versicherter nichts. Der Deal lautet hier eindeutig: mehr einzahlen und maximal gleich viel bekommen. In meinen Augen ist das ein schlechter Deal, der meiner Generation in Anbetracht der Ausgangslage nicht zugemutet werden kann oder darf. Die Erhöhung der Beiträge an die AHV ist eben nicht rentenbildend. Will heissen: Ich zahle zwar mehr ein, bekomme aber nicht mehr. Ein Angleichen an die Schweiz ist hier aus meiner Warte deshalb nicht angezeigt. Aber spinnen wir doch das Thema der Angleichung an die Schweiz etwas weiter. Die gesetzlichen Minimumbeiträge an die Pensionskasse befinden sich in Liechtenstein bei 8%, paritätisch je 4% für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. In der Schweiz befinden sie sich - über 40 Jahre betrachtet - bei durchschnittlich 12,5%. Ist hier eine Anpassung an die Schweiz angedacht? Besteht hier Handlungsbedarf? Nein, es ist keine Anpassung an die Schweiz angedacht. Und ja, es besteht dringender Handlungsbedarf. Das Niveau der Altersvorsorge aus AHV und Pensionskasse ist unter Druck. Die Umwandlungssätze in Liechtenstein sinken, das Rentenniveau, das ohnehin für Minimalversicherte ungenügend ist, sinkt weiter. Im Resultat zeichnet sich für viele meiner Generation Altersarmut ab. Damit einhergehend, dass viele auf staatliche Zuschüsse angewiesen sein werden, was sich beim Wachstum der Ergänzungsleistungen zur AHV bereits heute ablesen lässt. Was ist denn nun der Unterschied einer Beitragserhöhung bei der AHV und der Pensionskasse. Durch höhere Beiträge an die AHV resultieren keine höheren Renten. Der Deal dort ist: mehr bezahlen, gleichviel bekommen. Durch höhere Beiträge an die Pensionskasse hingegen, resultieren auch höhere Renten. Denn jeder Franken, der mehr in die Pensionskasse einbezahlt wird, erhöht auch die Rente. Einzahlungen an die Pensionskasse sind eben rentenbildend. Der Deal bei der Pensionskasse ist: mehr einbezahlen und auch mehr bekommen. Wie ich meine, ein guter Deal. Kurzum, ich lehne die Erhöhung der Beiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Bereich der AHV ab. Der Handlungsbedarf besteht in diesem Feld nicht bei der AHV, sondern bei der Pensionskasse. Bei der Pensionskasse müssen die Beiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber schrittweise und über eine gewisse Zeit in Richtung des Schweizer Niveaus angehoben werden. Das kostet zwar etwas, aber davon haben die Versicherten auch etwas und letztlich auch der Staat, denn durch die bessere Absicherung der Bevölkerung werden in Zukunft geringere Kosten für die Allgemeinheit entstehen. Heute ist es nämlich so, dass durch die weit zu geringen Minimumbeiträge an die Pensionskasse es den Unternehmen erlaubt wird, auf Kosten der Allgemeinheit Gewinne zu privatisieren und Aufwände zu sozialisieren. Das ist einem Staat, der sich liberal schimpft, nicht würdig und es widerspricht auch dem System.Im Bereich der Pensionskasse besteht also für mich der dringende Handlungsbedarf, nicht bei der AHV und sicher nicht bei den Beiträgen an die AHV. Ich werde den Erhöhungen der Beiträge deshalb auch nicht zustimmen. Auch mit der Verlagerung von Beiträgen von der FAK an die AHV habe ich gewisse Probleme. Den Arbeitgebern ist es bis zu einem gewissen Punkt egal, wohin ihre Beiträge fliessen. Für sie ist die absolute Höhe der Beiträge das Kriterium. Sie können also mit einer Umlagerung wohl gut leben. Die Kasse der FAK ist gut gefüllt und der Fonds wächst stetig, auch das ist Fakt. Die Frage ist nun, was mit diesem Geld gemacht werden soll. Eine Verlagerung Richtung AHV ist eine Möglichkeit, aber sicher nicht die einzige. In naher Zukunft werden wir nämlich auch eine bezahlte Elternzeit finanzieren wollen - ja: wollen, nicht müssen. Auch macht es die Schweiz mit dem bezahlten Vaterschaftsurlaub vor und wir werden nachziehen wollen - ja: wollen, nicht müssen. Die Finanzierung über die Beiträge an die FAK oder eine Umlagerung dieser Beiträge in ein anderes Werk, das vielleicht noch geschaffen werden muss oder kann, bietet sich hier aus meiner Sicht an. Wenn nun die FAK für die Sicherung der AHV sozusagen geplündert wird, dann ist dieses vorhandene Geld weg. Geld kann bekanntlich nur einmal ausgegeben werden, wie der Gesellschaftsminister nicht müde wird, zu sagen. Aus diesem Grund bin ich sehr zurückhaltend, dieses Geld in die AHV zu verlagern. Wird dieses Geld nämlich in die AHV verlagert, wird es ungleich schwieriger, eine bezahlte Elternzeit zu finanzieren.Weiter nimmt die Regierung Abstand von einer Erhöhung des Rentenalters. Ich bin auch der Meinung, dass nach der letzten Erhöhung, die vor nicht langer Zeit stattgefunden hat, es noch nicht angezeigt ist, das Rentenalter weiter zu erhöhen. Es ist aber doch der logischste und auch nachhaltigste Schritt, der - wie ich meine - auch von meiner Generation mitgetragen werden wird. Es kommt dann eben immer darauf an, wie schnell und wie man das machen möchte. Dies nicht nur in Bezug auf die AHV, sondern auch in Bezug auf die Pensionskasse. Denn bei der Pensionskasse ist es eben auch so, dass nicht nur die Höhe der Beiträge rentenbildend ist, sondern auch eine längere Beitragsdauer. Zusammenfassend befürworte ich eine Einmaleinlage, spreche mich aber auch generell für einen höheren jährlichen Staatsbeitrag aus und lehne eine Erhöhung der Beiträge ab. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Ado Vogt
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, vielen Dank für das Wort. Bei allen Sozialwerken im Umlageverfahren kommen wir als Politiker nicht darum hin, uns regelmässig mit den demografischen, volkswirtschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen zu befassen, um diese Sozialwerke wiederum für eine Zeit lang abzusichern. Bei der Einführung sämtlicher Sozialwerke hat man den demografischen Faktor sträflich unterschätzt und diesen eigentlichen Systemfehler jeweils der nächsten Generation vererbt. Zur Situation in Liechtenstein: Im Vergleich zu anderen Industriestaaten sind wir aktuell in der relativ komfortablen Lage, bei der AHV noch über genügend Reserven zu verfügen. Das darf uns meiner Meinung nach aber nicht davon abhalten, vorausschauend zu handeln und so früh als möglich geeignete Massnahmen zu treffen. Eines hat uns die Vergangenheit doch gelehrt: Je länger wir zuwarten, desto teurer wird die Rechnung. Stichwort: Pensionskasse der Staatsangestellten. Wenn wir uns die Entwicklung der Lebenserwartung seit 1954 anschauen, so hat sich die Lebenserwartung eines 65-Jährigen von circa 12,5 Jahren auf heute knapp 21 Jahre erhöht. Da gleichzeitig die Beitragsjahre nicht zugenommen haben, kann man sich leicht ausrechnen, dass sich hier über die Zeit ein Ungleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben einstellt.Nebst der Überalterung der Gesellschaft, wodurch immer weniger Arbeitstätige immer mehr Rentner finanzieren, sind wir in Liechtenstein zusätzlich mit einer eigenen Herausforderung konfrontiert - nämlich den vielen Grenzgängern. Durch die stetige Zunahme an Pendlern füllt sich die Kasse zwar jedes Jahr etwas mehr, gleichzeitig steigen damit aber auch die Verbindlichkeiten für die Zukunft, falls dieser Pendlerstrom einmal nicht mehr anwachsen sollte. Hier sind wir in einer anderen Lage etwa als Österreich oder die Schweiz, da bei uns die Anzahl Grenzgänger im Verhältnis zur gesamten Arbeitskraft riesig ist. Wir müssen also hoffen, dass sich die Wirtschaft in den nächsten 20 Jahren gleich stark entwickelt wie bisher. Um das Argument der Grenzgänger etwas zu entschärfen, hilft doch ein Blick in die Zahlen des Jahresberichts der AHV. Dort sieht man auf Seite 27, dass, obwohl knapp 65% der Rentenbezüger im Ausland wohnen, «nur» 36% der Renten ins Ausland fliessen. Das hat damit zu tun, dass viele Grenzgänger nicht ihr ganzes Berufsleben in Liechtenstein verbringen und somit nur Anspruch auf eine Teilrente haben. Für unser Land ist es also immens wichtig, dass die AHV auf gesunden Füssen steht. Eine Beispielrechnung zeigt das eindrücklich auf: Im Jahr 2040 würde die AHV ohne Sanierungsmassnahmen oder zusätzliche Stützungsmassnahmen ein jährliches Defizit von rund CHF 128 Mio. einfahren. Dieses Defizit ginge dann zulasten des Fondsvermögens und irgendwann dann schliesslich zulasten des Staatshaushaltes - jedes Jahr. Ich bin deshalb der Meinung, dass wir jetzt etwas tun sollten. Mit der vorliegenden Massnahme bekommen wir sicherlich nicht die eierlegende Wollmilchsau, aber zumindest aufseiten der Einnahmen und des Vermögens haben wir einen ersten Schritt getan. Mit der Entlastung durch die Herabsenkung der FAK-Beiträge kann zumindest ein Teil der höheren Kosten abgefedert werden. Der Vorteil der Einlage von CHF 100 Mio. besteht für mich darin, dass dieses Geld eine Rendite erwirtschaftet und somit über die nächsten Jahre mehr nützt als eine Erhöhung des jährlichen Staatsbeitrags. Die AHV ist für mich auch ein wichtiges gesellschaftliches Instrument, um gewisse Ungleichheiten abzufedern. Jung unterstützt Alt, und durch die Plafonierung der AHV unterstützt Reich Arm. Dass gerade die liechtensteinische AHV wichtig ist, zeigt folgendes Zitat aus dem Bericht und Antrag Seite 32:«Die AHV trägt zum Teil den Charakter eines ‹regionalen Versorgungssystems›». Das könnte man doch bei Verhandlungen mit unseren Nachbarn auch wieder einmal erwähnen. Ich bin für Eintreten. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Die AHV ist kein Sanierungsfall. Diese Feststellung wurde von zahlreichen Abgeordneten im Rahmen der Debatte um das versicherungstechnische Gutachten für die AHV im März dieses Jahres geäussert und vom zuständigen Regierungsmitglied letzte Woche in einem Radio-L-Interview untermauert. Ich teile diese Meinung. Die AHV ist aktuell wirklich kein Sanierungsfall. Dies umso mehr, als gemäss versicherungstechnischem Gutachten die gesetzliche Vorgabe, die AHV-Reserven in 20 Jahren bei mindestens fünf Jahresausgaben zu halten, nicht deutlich, sondern nur knapp verfehlt wird. Die von der Regierung vorgeschlagenen Massnahmen verbessern das Verhältnis von Fondsvermögen zu Jahresausgaben um insgesamt 0,96 Einheiten, womit sich dieses per Ende 2038 im Rahmen der Modellannahmen auf 5,22 anhebt. Damit, das muss man leider auch feststellen, wird das angestrebte Ziel nur knapp übertroffen. Sehr viel Reserve bleibt da nicht und es darf wohl davon ausgegangen werden, dass in fünf Jahren, wenn das nächste versicherungstechnische Gutachten vorliegt, dieselbe Diskussion wieder geführt wird und erneut Massnahmen beschlossen werden müssen. Dann wird man um eine punktuelle AHV-Reform unter Umständen nicht herumkommen und die Rentenaltererhöhung wird vermehrt in den Mittelpunkt rücken, zumal mit einer einjährigen Erhöhung das Verhältnis von Fondsvermögen zu Jahresausgaben um insgesamt 0,74 Einheiten angehoben wird. Es besteht die Gefahr, dass in fünf Jahren die Einschätzung, dass die AHV kein Sanierungsfall sei, nicht mehr so bedenkenlos geäussert werden kann. Es darf nämlich nicht ausser Acht gelassen werden, dass das Verhältnis von Fondsvermögen zu Jahresausgaben heute noch 10,2 beträgt. Das heisst: Es wird bis 2036 mehr als halbiert. Die Absturzhöhe ist enorm und sollte Anlass zur Sorge geben. Die Regierung hat den gesetzlichen Auftrag erfüllt und mit den heute zur Diskussion stehenden Anträgen das angestrebte Ziel erreicht. Neben den CHF 100 Mio. als Einmaleinlage schlägt die Regierung eine Erhöhung des Beitragssatzes von 8,1 auf 8,7% vor. Diese Erhöhung soll ab dem 1. Januar 2022 zum Tragen kommen. Die aufgrund der Beitragserhöhungen resultierende Mehrbelastung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer soll teilweise mit einer Reduktion der Beiträge an die Familienausgleichskasse ausgeglichen werden. Auffallend ist, dass es die CHF 100 Mio. aus der Staatskasse an die AHV gar nicht brauchen würde, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Mit der Beitragserhöhung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer um 0,6% wäre der gesetzlichen Forderung mit der Anhebung des Verhältnisses auf fünf Genüge getan. Dies bestätigt die Regierung auf Seite 5 ff. des Berichts. Sie strebe nicht nur das Minimum an, sondern möchte aufgrund von Unwägbarkeiten das Verhältnis etwas stärker verbessern. Diesbezüglich fällt auf, dass die Regierung im Bericht die Beiträge ab dem 1. Januar 2024 anheben möchte, in der Gesetzesvorlage jedoch schon ab dem 1. Januar 2022. Welchen Effekt hat die frühere Anhebung der Beitragssätze auf das Überschreiten des Verhältnisses auf über fünf? Oder anders gefragt: Um wie viele Einheiten wird der Effekt deshalb höher ausfallen?Keine Frage: CHF 100 Mio. sind enorm viel Geld. CHF 100 Mio. sind aber im Verhältnis zur gesamten AHV eigentlich nicht die Rede wert. Gemäss Geschäftsbericht 2019 der AHV wurden letztes Jahr Leistungen in der Höhe von CHF 304,37 Mio. ausbezahlt, also rund CHF 25 Mio. pro Monat. Das heisst: Es dauert also gerade einmal vier Monate, bis die Einmaleinlage in die AHV von CHF 100 Mio. aufgebraucht ist. Wenn man dann noch berücksichtigt, dass der Marktwert der Anlagen der AHV per 31. Dezember 2019 rund CHF 3,2 Mia. betrug, machen die CHF 100 Mio. aus der Einmaleinlage gerade noch 3% des Anlagenwertes per Ende 2019 aus. Beide Vergleiche belegen: CHF 100 Mio. sind zwar ein stolzer Betrag, sie sind aber im Verhältnis zur aktuellen Ausgangslage bei der AHV ein Tropfen auf den heissen Stein. Sie sind Symptombekämpfung ohne Nachhaltigkeit. Sie sind einzig dazu geeignet, eine technische Zahl um 0,23 Einheiten anzuheben, damit - wohlgemerkt auf Basis von Modellannahmen - nicht das gesetzliche Minimum erreicht wird, sondern ein wenig ein Puffer eingebaut wird. Ein Puffer, der rasch verpuffen wird und keine nachhaltigen, positiven Auswirkungen auf die AHV haben wird.Ich kann einem Nachtragskredit über CHF 100 Mio., der einzig und allein die Erhöhung einer technischen Zahl um 0,23 Einheiten bezweckt und der zudem aus dem Blickwinkel der gesetzlichen Vorgaben gar nicht notwendig wäre, nicht zustimmen. Am zweiten Vorschlag, der Beitragserhöhung, wird wohl kein Weg vorbeiführen, zumal dieser notwendig ist, um den gesetzlichen Vorgaben Rechnung zu tragen. Um diese Beitragserhöhung zu mindern, soll - wie erwähnt - die daraus resultierende Mehrbelastung mit einer Reduktion der Beiträge an die Familienausgleichskasse teilweise ausgeglichen werden. Diese sollen um 0,24 Prozentpunkte reduziert werden. Diese Minderbelastung der Arbeitgeber soll paritätisch auf die Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt werden, sodass ab dem 1. Januar 2022 die effektive Zusatzbelastung um 0,18 Prozentpunkte des AHV-pflichtigen Lohns betragen soll. Dieses Vorhaben stösst auf teilweise heftige Kritik der Vernehmlassungsteilnehmer. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Beitragserhöhung zu früh komme, da vor wenigen Jahren bereits eine Beitragserhöhung vorgenommen worden sei. In Bezug auf die Minderbelastung durch die Reduktion der Beiträge an die Familienausgleichskasse ergäbe sich eine Querfinanzierung und zudem würden zwei Finanzierungstöpfe unnötigerweise miteinander vermischt. Alles Bedenken, die ich nachvollziehen kann.Auch die Bedenken der Wirtschaftskammer teile ich. Sie schreibt: «Sollte beim FAK-Topf sodann der Boden sichtbar werden, wird mit Sicherheit der Arbeitgeber zum Handkuss kommen, um dies wieder auszugleichen. Folglich wird es dann in naher Zukunft wiederum zu einer Erhöhung der FAK-Beiträge durch die Arbeitgeber kommen.» Diese Gefahr besteht über kurz oder lang, zumal in Betracht gezogen wird, den FAK-Topf zur Finanzierung der EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige vom 20. Juni 2019, welche schon sehr bald bei uns aktuell werden wird und - ob man will oder nicht - zur Einführung des bezahlten Elternurlaubs führen wird, zu verwenden. Deshalb sind die Bedenken der Wirtschaftskammer nachvollziehbar und müssen ernst genommen werden. Es bringt nichts, einen Teil der Belastung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch die AHV-Betragserhöhung über eine Reduktion der Beiträge an die Familienausgleichskasse zu reduzieren, wenn über kurz oder lang und im Wissen, was aus Brüssel auf uns zukommt, die Folge daraus ist, dass mittel- bis langfristig die Beiträge an die FAK erhöht werden müssen. Denn eines darf man nicht ausser Acht lassen: Mit dem Vorschlag der Regierung werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer mehr belastet. Die Lohnnebenkosten werden erhöht. Entlastet wird gar niemand. Es hat auch niemand einen Vorteil davon - weder Rentnerinnen und Rentner noch Beitragszahlerinnen und -zahler. Es ist, wie der Abg. Lageder gesagt hat, nicht ein schlechter Deal, für mich ist das überhaupt kein Deal. Wir werden nicht umhin kommen, die AHV-Beiträge zu erhöhen. Doch nur immer die Lohnnebenkosten anzuheben, ohne der arbeitenden Bevölkerung etwas zurückzugeben, ist nicht sinnvoll. Massnahmen zu beschliessen, mit welchen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer weniger Netto von Brutto auf das Konto bekommen und den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern höhere Kosten aufgebürdet werden, ist der Standortattraktivität des Wirtschaftsplatzes nachteilig. Eine solche Politik schwächt die Kaufkraft, schmälert das Investitionsvolumen und gefährdet in der Folge Arbeitsplätze. Wir dürfen diesbezüglich den Bogen nicht überspannen. Diese Gefahr besteht, zumal verschiedene Entwicklungen am Laufen sind, welche - unabhängig von der Beitragserhöhung in die AHV - zu Erhöhungen der Lohnnebenkosten und Steuererhöhungen führen werden. Hierbei sei erwähnt:- Eine Pflegeversicherung: Ihr Geist schwebt bereits herum. Eine solche wäre ohne Erhöhung der Lohnnebenkosten nicht zu stemmen.
- Die Erhöhung der Krankenkassenprämien: Eine solche für das kommende Jahr wird wohl bereits nächste Woche angekündigt und somit Realität werden. Auch diese Erhöhung wird zu weniger Netto von Brutto führen.
- Die bereits erwähnte EU-Richtlinie zur Einführung des bezahlten Elternurlaubs und die damit einhergehende Reduktion der FAK-Reserven, welche wohl irgendwann mit einer Erhöhung der FAK-Beiträge kompensiert werden müssen. Auch ein Elternurlaub muss bezahlt sein.
- Die EU-Verordnung zur Vereinheitlichung der Sozialsysteme, welche bereits in der Pipeline ist. Gemäss Beantwortung einer Kleinen Anfrage vom September 2019 würde diese EU-Verordnung bedeuten, dass sich die jährlichen Kosten für die Arbeitslosenentschädigung verdoppeln werden. Auch diese Systemänderung wird ohne Beitragserhöhung und somit ohne Lohnnebenkostenerhöhung nicht zu stemmen sein.
Alles Vorhaben, welche im Raum stehen oder sich bereits in der Umsetzungsphase befinden und welche aller Voraussicht nach zu einer Erhöhung der Lohnnebenkosten führen werden. Und wäre dies alles noch nicht genug, stehen darüber hinaus noch Steuererhöhungen an, denn- wird uns über kurz oder lang die OECD mit BEPS-Pilar-2 und damit mit einer Erhöhung der Mindestbesteuerung beglücken und
- uns die Schweiz schon sehr bald eine Mehrwertsteuererhöhung aufbürden, womit der Mehrwertsteuersatz auf eine Rekordmarke von über 8% angehoben werden soll.
All dies wird dazu führen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weniger Netto vom Brutto verdienen werden. Der Druck der Gewerkschaft auf die Arbeitgeber wird steigen, damit sie diesen Anstieg der Lohnnebenkosten und die damit einhergehenden Verdienstausfälle über Lohnerhöhungen kompensieren. Die Verhandlungen der Sozialpartner werden härter werden, da diese Entwicklung ja auch für die Arbeitgeber höhere Kosten bedeutet. Deshalb erachte ich es als angezeigt, die geplante AHV-Beitragserhöhung nicht über den FAK-Topf abzufedern, sondern den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und den Arbeitgebern netto etwas zurückzugeben, sie also wirklich zu entlasten. Eine solche Reduktion der Belastung für die Liechtensteiner und Liechtensteinerinnen wäre beispielsweise über die Erhöhung des OKP-Staatsbeitrags um CHF 20 Mio. machbar. Damit wären verschiedene Vorteile verbunden:
- Mit einer Erhöhung des OKP-Staatsbeitrags wird eine Mehrheit der Liechtensteiner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlastet, da der Effekt der Reduktion der Krankenkassenprämie grösser ist als der zusätzliche Beitrag in die AHV. Somit würde eine solche Erhöhung die Familien unseres Landes entlasten.
- Für die Arbeitgeber wird die zusätzliche Belastung durch höhere AHV-Arbeitgeberbeiträge durch einen tieferen Arbeitgeberbeitrag an die Krankenkassen weitestgehend kompensiert. Eine Erhöhung der Lohnnebenkosten wird daher je nach Lohnstruktur eines Unternehmens gänzlich vermieden oder nur äusserst gering ausfallen.
- Profitieren werden - und das ist für mich wirklich zentral - auch die Rentnerinnen und Rentner, da eine Erhöhung des OKP-Staatsbeitrages auch auf ihre Krankenkassenprämien positive Auswirkungen haben wird. Der Vorschlag der Regierung geht an den Rentnerinnen und Rentnern unseres Landes komplett vorbei. Das kann es einfach nicht sein.
- Mit dem Lösungsvorschlag eines höheren OKP-Staatsbeitrags fliesst zudem nicht gleichzeitig rund ein Drittel dieser CHF 100 Mio. ins Ausland, wie es auch die Regierung gemäss eigener Aussage auf Seite 5 ff. diesbezüglich erwähnt.
- Die AHV hat Stand heute auch mit diesem Vorschlag im Jahre 2038 immer noch fünf Jahresausgaben als Reserve.
Bezahlbar ist es ebenfalls. Mit diesem Vorschlag wird einerseits bis zum nächsten versicherungstechnischen Gutachten in fünf Jahren nicht mehr Geld als mit der von der Regierung vorgeschlagenen Einmalzahlung von CHF 100 Mio. ausgegeben. Andererseits darf sich unser Land durch die geplante Mehrwertsteuererhöhung in der Schweiz, welche wohl rund 1% im Normalsatz sowie 0,5 beziehungsweise 0,3% in den reduzierten Sätzen betragen dürfte, sich über jährliche Mehreinnahmen von über CHF 20 Mio. freuen, womit die Frage der Gegenfinanzierung beantwortet sein dürfte. Das wäre ein Bürgerpaket, das seinem Namen auch gerecht werden wird und nicht nur Papier produzieren würde. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage, da damit der gesetzlichen Vorgabe, die AHV-Reserven in 20 Jahren bei fünf Jahresausgaben zu halten, Rechnung getragen wird. Ich werde aber bei der 2. Lesung dieser Beitragserhöhung nur zustimmen, wenn die damit einhergehenden Mehrbelastungen für Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeber an anderer Stelle auch wirklich kompensiert werden. Hierzu zählt für mich nicht eine Reduktion der Erhöhung, sondern eine Kompensation, die den Namen auch verdient. Es darf kein Weniger vom Brutto daraus resultieren. Ich bitte die Regierung, auf die 2. Lesung solche Kompensationsmöglichkeiten auszuarbeiten und zur Diskussion beziehungsweise Beschlussfassung vorzulegen. Vielen Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich unterbreche jetzt die Debatte für eine Pause bis 16:25 Uhr.Die Sitzung ist unterbrochen (von 16:05 bis 16:25 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, wir fahren mit unseren Beratungen fort. Wir befinden uns nach wie vor bei der Eintretensdebatte zu Traktandum 18: langfristige finanzielle Sicherung der AHV.Abg. Frank Konrad
Danke, Herr Präsident. Beim Studium des vorliegenden Berichts und Antrags habe ich mich sehr lange mit der Frage befasst, ob die Grundlagen für diesen Bericht und Antrag überhaupt stimmig sind. Seit Monaten wird von verschiedenen Vertretern im Hohen Haus, vor allem aus der Ecke der Neuen Fraktion und der FBP, beim Thema AHV von einem Rentenexport gesprochen, ohne dass dies je von jemandem im Grundsatz hinterfragt wurde. Die VU, die Wirtschaftsverbände und auch die Freie Liste wehrten sich in diversen Aussendungen gegen dieses Grenzgänger-Bashing. Meiner Ansicht nach bringt uns in der Diskussion um die Zukunft der AHV das Ausspielen von Inländer gegen Ausländer nicht weiter. Stattdessen sprachen in der vergangenen Monaten sowohl der Gesellschaftsminister wie auch der Erbprinz von einem Rentenexport. Dieser Ansatz stimmt meines Erachtens nicht, wenn wir die Auslegeordnung genauer anschauen. Denn wer zahlt eigentlich konkret in die AHV ein? Natürlich die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber. Dabei wird die Rechnung ganz einfach gemacht: Die hälftigen Beiträge bezahlen die Arbeitgeber und die andere Hälfte der Beiträge die Arbeitnehmer. Dies ist gesetzlich geregelt, daran gibt es nichts zu rütteln. Bei den Arbeitnehmern wird unterscheiden, ob sie aus dem Inland oder dem Ausland kommen. Die Arbeitnehmenden in Liechtenstein stammen derzeit zu knapp 50% aus dem Inland und zu rund 50% aus dem Ausland. Daraus resultiert, dass die inländischen Arbeitnehmer und die vom Ausland kommenden Arbeitnehmer je die Hälfte der Arbeitnehmerbeiträge einzahlen müssen. So weit, so gut.
Die Arbeitgeber sind in Liechtenstein. So kommen der Gesellschaftsminister und auch der Erbprinz zur Auffassung, dass die Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus Liechtenstein rund drei Viertel in die AHV-Kasse einzahlen. Die Grenzgänger zahlen demzufolge einen Viertel der Beiträge ein. Schauen wir aber genauer auf die Arbeitgeberbeiträge relativiert sich dieses Bild. Die Hälfte der Arbeitgeberbeiträge kommt nämlich faktisch auch von den Arbeitnehmern aus dem Ausland. Denn auch hier müssen wir beachten, wer diese Substanz erwirtschaftet, und auch hier leisten die Grenzgänger gemäss der Rechnung die Hälfte. Es sind also auch hier zur Hälfte die Arbeiter aus dem Inland und zur Hälfte jene aus dem Ausland. Hier müssen wir gegenüber den Grenzgängern fair sein. Das heisst nun effektiv, dass es eben keinen Rentenexport gibt. Jetzt bleibt noch der Staatsbeitrag. Auch an diesem leisten die Grenzgänger ihre Beiträge. Denn letztendlich profitiert die Staatskasse vor allem von den Unternehmen und den ihre Umsätze erwirtschaftenden in- und ausländischen Mitarbeitern durch Steuern und Abgaben. Zusammenfassend gesagt: Die Arbeitgeberbeiträge sind auf die Arbeitsleistung der Arbeitnehmer aus den In- und Ausland zurückzuführen. Mehr Arbeitsleistung im Unternehmen heisst mehr Umsatz und mehr Einnahmen, in der Regel mehr Gewinn und mehr AHV-Beiträge. Auch die Staatskasse profitiert von mehr Steuereinnahmen. Die Renten, die ins Ausland fliessen, wurden anteilmässig also auch von den Bezugsberechtigten Grenzgängern erwirtschaftet. Es ist folglich nur Recht, wenn diese Gelder an die ehemaligen aus dem Ausland stammenden Mitarbeiter ausbezahlt werden. Hätten die Unternehmen und in der Folge auch der Staat von den ausländischen Arbeitnehmern nicht profitiert, hätte es die aus dem Ausland kommenden Mitarbeiter nicht gebraucht. Ich bin durchaus grundsätzlich für den «Liechtenstein First»-Ansatz. Nur müssen wir diesen mit den richtigen Parametern verfolgen. Der einseitige Blick einiger Kollegen auf die Materie bereitet mir deshalb Mühe, weil er vielleicht populär, aber nicht fair gegenüber jenen ist, die als Grenzgänger einen massgeblichen Teil am Wohlstand unseres Landes leisten und geleistet haben. Mein Fraktionskollege Christoph Wenaweser hat in der Sitzung vom 12. Mai 2016 anlässlich der letzten AHV-Revision eine Lösung zur langfristigen finanziellen Sicherung der AHV eingebracht, die den Staatsbeitrag - je nach Umlagedefizit - zwischen CHF 30 Mio. und CHF 55 Mio. flexibel ausgestaltet hätte. Diese Lösung, die trotz fehlender Erhöhung des Renteneintrittsalters und ohne Beitragserhöhung auch nachhaltige Faktoren enthält, wurde eben mit dem Argument Rentenexport mit 12 zu 13 gebodigt. Das Nein-Lager setzte sich aus drei von vier DU-Abgeordneten und dem kompletten «schwarzen» Block zusammen. In der Stellungnahme der VU zur Vernehmlassung wird gefordert, dass die Lösung von Christoph Wenaweser vom Gesellschaftsminister hypothetisch noch einmal durchgerechnet werden soll. Wir sind überzeugt, dass wir mit dieser Lösung länger Luft bekommen hätten und heute nicht an diesem Punkt angelangt wären. Der vom Gesellschaftsminister ausgearbeitete Vorschlag zur langfristigen finanziellen Sicherung der AHV zeigt meines Erachtens keine Nachhaltigkeit. Die Hauruckaktion verschafft uns für zwei Jahre Luft, bis wir wieder am selben Ort angelangt sind. Die Pflästerlepolitik braucht immer mehr Pflästerle. Ein Leserbriefschreiber hat kürzlich von einer wünschenswerten Entpolitisierung der AHV gesprochen. Wenn wir alle zwei bis vier Jahre neue Diskussionen zur AHV führen müssen, geschieht genau das Gegenteil und das wichtigste Sozialwerk wird in kürzesten Abständen immer wieder Spielball der Politik. Wie man am abgeschmetterten Vorschlag von Christoph Wenaweser gesehen hat, spielt hierbei vielen Abgeordneten nicht die Sache, sondern das parteipolitische Interesse die Hauptrolle.Der Zeitpunkt, diese Entscheidung kurz vor den anstehenden Wahlen zu fällen, ist strategisch ebenfalls ungeschickt, um zu nachhaltigen, kreativen Lösungen zu gelangen. Gestützt auf die neuen Grundlagen empfehle ich ein Nichteintreten auf diese Gesetzesvorlage. Wir lösen hier ein Problem, das in knapp 20 Jahren ansteht. Ob wir jetzt, heute oder in der nächsten Legislatur eine Lösung haben, ist sekundär. Es soll dem aktuellen oder dem neuen Gesundheitsministerium damit die Zeit verschafft werden, neue und vor allem nachhaltige Vorschläge zu erarbeiten und in diesem Zusammenhang auch den seinerzeitigen Ansatz der VU-Fraktion noch einmal vertieft zu prüfen, um die Beitragszahler nicht zusätzlich zu belasten und die Familienausgleichskasse nicht mit der AHV zu vermischen. Die FAK brauchen wir für andere Projekte, die noch anstehen. Ihr Pragmatismus in Ehren, aber bei der AHV müssen wir mehr Hirnschmalz einsetzen, um sie wirklich langfristig gut auszurichten. Herr Gesellschaftsminister, Sie haben es beim Landesspital vorbildlich gemacht und dem Landtag Varianten und verschiedene Szenarien unterbreitet. Warum machen Sie es nicht noch einmal so wie bei diesem erfolgreichen Zukunftsprojekt? Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Eugen Nägele
Sehr geehrter Herr Präsident, danke für das Wort. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Die AHV oder die Alters- und Hinterlassenenversicherung soll uns im Alter einen gewissen Lebensstandard sichern. Die Altersvorsorge ist ein sehr wichtiges Thema und bei Umfragen mit der Frage «Welches sind die drei wichtigsten Probleme?» taucht die Sicherung der Altersvorsorge immer auf. Viele Personen fragen sich, ob sie im Alter genug Geld haben, um ihren Lebensstandard zu halten. Es ist deshalb sehr wichtig, dass sich der Landtag mit dieser Frage beschäftigt. Der Landtag tut dies in regelmässigen Abständen und wir haben uns selber gesetzlich dazu verpflichtet. Im Gesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung, im Art. 25, heisst es: «Die Regierung hat mindestens alle fünf Jahre eine versicherungstechnische Prüfung des Vermögens der Anstalt über einen 20 Jahre vorausschauenden Zeitraum, beginnend ab dem jeweiligen Jahresende des Vorjahres, erstellen zu lassen und das Ergebnis dem Landtag binnen drei Monaten ab Erhalt des Gutachtens zur Kenntnis zu bringen.» Hier möchte ich einfach kurz einfügen und dem Abg. Frank Konrad sagen: Es ist nicht an uns, zu entscheiden, ob wir uns mit dem beschäftigen oder nicht. Wir haben ein Gesetz erlassen, beschlossen, und es heisst: Alle fünf Jahre beschäftigen wir uns mit diesem Thema. Hier sehe ich keine politisch motivierten Manöver, sondern das Gesetz sagt, alle fünf Jahre gibt es diese Prüfung und alle fünf Jahre beschäftigt sich der Landtag damit. Ich finde das eine sehr sinnvolle Lösung und ich glaube, viele Länder wären wahrscheinlich froh, sie hätten sich selber solche Auflagen gemacht.Im Abs. 2 heisst es auch, dass, wenn am Ende dieses Zeitraums von 20 Jahren damit zu rechnen ist, dass das Vermögen der Anstalt unter das Fünffache der Jahresausgabe fällt, dann muss die Regierung dem Landtag Vorschläge für Massnahmen unterbreiten, welche ein Vermögen von mindestens fünf Jahresausgaben am Ende des Zeitraums sicherstellen. Und zum Schluss heisst es: «Die Beschlussfassung, ob und in welchem Umfang die vorgeschlagenen Massnahmen weiterverfolgt werden sollen, obliegt dem Landtag.» Und da stehen wir jetzt heute. Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag entscheiden wir über Massnahmen, damit auch in 20 Jahren noch fünf Jahresausgaben vorhanden sind. Es liegt an uns, dem Landtag, über die vorgeschlagenen Massnahmen zu entscheiden. Ich hoffe, dass wir dieser Verantwortung gerecht werden und uns auf eine Lösung in dieser Legislatur einigen können. Bevor ich zur Entscheidung komme, noch ein paar Worte zur Ausgangslage, so wie sie sich heute präsentiert. Die AHV verfügt heute über Reserven von über zehn Jahresausgaben. Im Vergleich zur Schweizer AHV, die noch knapp eine einzige Jahresausgabe als Reserve hat, ist unsere Ausgangslage einzigartig. Die finanzielle Situation der AHV in Liechtenstein ist wohl einmalig in Europa und wohl auch in der ganzen Welt. Aber natürlich gibt es auch ein Aber. Die Einnahmen aus den Beiträgen sind schon seit einigen Jahren tiefer als die Ausgaben für Renten. Im Jahresbericht der AHV konnten wir lesen, dass von 1954 bis 2003 die Ausgaben mit den Beiträgen gedeckt werden konnten, aber ab dem Jahr 2003 sind die Ausgaben stets grösser als die Beiträge. Wenn wir heute nichts unternehmen, dann werden wir im Jahr 2038 nur noch über 4,26 Jahresausgaben verfügen und damit sinken wir unter den gesetzlichen Grenzwert von fünf Jahren. Diese Situation ist immer noch komfortabel, aber um es mit den Worten des Direktors der AHV zu sagen: «Bei der AHV gibt es hier und heute nichts ‹zu retten›, sondern im Gegenteil sehr viel Geld gewinnbringend für die Rentner anzulegen.»Nun aber zu den Vorschlägen der Regierung und damit zurück zum Bericht und Antrag. Die AHV ist ein Umlageverfahren. Das bedeutet, dass die erwerbstätige Bevölkerung mit ihren Beiträgen die laufenden Renten finanziert. Die Regierung schlägt vor, dass die Beitragssätze erhöht werden und dem stimme ich zu. Es müsste das theoretische Ziel sein, dass mit den Beiträgen die Renten bezahlt werden können, ohne dass die Reserven angebraucht werden. Von diesem Ziel sind wir aber sehr weit entfernt und werden auch in Zukunft entfernt bleiben.Die Erhöhung der Beitragssätze auf das Schweizer Niveau kann ich unterstützen. Wir bilden einen gemeinsamen Wirtschaftsraum mit der Schweiz und in vielen Bereichen sind die Abgaben identisch. Natürlich ist der Zeitpunkt für eine Erhöhung schlecht, dabei denke ich besonders an die Corona-Herausforderungen, aber dennoch unterstütze ich den Vorschlag. Der zweite Vorschlag betrifft die Einmaleinlage von CHF 100 Mio. in den AHV-Fonds. Auch diesen Vorschlag unterstütze ich. Wir alle wissen, dass aufgrund einer Umstrukturierung einer Sitzgesellschaft diese Einmaleinlage ohne Probleme finanziert werden könnte. Ich könnte mich auch dem Vorschlag der LIHK anschliessen, die geschrieben hat, dass es auch «etwas höher» sein könnte. So steht es auf der Seite 26 in diesem Bericht und Antrag. Auch ein etwas höherer Beitrag könnte ohne Probleme durch dieses unerwartete Umstrukturierungsgeschenk finanziert werden.Der Gesellschaftsminister hat bis anhin sehr viele verschiedene Ansichten und Vorschläge erhalten. Ich mache es ihm für einmal einfach und bleibe bei den von ihm vorgeschlagenen Massnahmen. In diesem Zusammenhang möchte ich noch kurz anfügen, dass eine Erhöhung des Rentenalters für mich momentan ganz sicher nicht infrage kommt. Für mich ist entscheidend, dass wir jetzt handeln. Es geht darum, rechtzeitig Massnahmen in die Wege zu leiten, damit wir auch in 20 Jahren mit einer gewissen Ruhe über weitere Massnahmen diskutieren können. Das sind wir den nächsten Generationen schuldig. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Georg Kaufmann
Danke für das Wort, Herr Präsident. Besten Dank dem Ministerium für Gesellschaft und den AHV-IV-FAK-Anstalten für das Ausarbeiten dieser Vorlage. Ja, es geht um unser wichtigstes Sozialwerk, wie der Abg. Elfried Hasler betont hat. Und genau aus diesem Grund lohnt sich eine ernsthafte und vertiefte Auseinandersetzung. Allein, was ich heute gehört habe, zeigt mir doch, dass der Vorschlag, der uns heute vorliegt, doch recht umstritten ist. Den Vorschlag des Abg. Christoph Wenaweser finde ich zumindest ebenso diskussionswert. Zum Vorschlag: Einer Einmaleinlage von CHF 100 Mio. kann ich zustimmen. Eine erneute AHV-Beitragserhöhung nur zwei Jahre nach der letzten Erhöhung und damit auf das Schweizer Niveau von 8,7% verschiebt das grundsätzliche Problem, welches die AHV hat, löst es langfristig jedoch nicht. Und wenn wir schon über Beitragserhöhungen für die Altersvorsorge nachdenken, dann eher in der betrieblichen Vorsorge, also der Pensionskasse, wie es mein Fraktionskollege Lageder ausgeführt hat. Dort hinken wir stark hinter den Schweizer Beitragssätzen her. Auch ein Verschieben von Arbeitgeberbeiträgen von der FAK in die AHV sehe ich kritisch. Diese Verschiebung mag zwar funktionieren, wenn man rein mathematisch und in Zahlen denkt und die Kasse der FAK sehr gut gefüllt ist. Doch der Zweck der FAK liegt auf einem ganz anderen Gebiet: Die Familienzulagen dienen dem wirtschaftlichen Schutz der Familie, also der Unterstützung von Familien. In nächster Zeit werden wir uns auch mit Massnahmen zur Vereinbarung von Familie und Beruf beschäftigen und da wird die FAK sicher ins Spiel kommen. Dort sehe ich die Beiträge der FAK auch angemessen eingesetzt. Auf Seite 14 des Berichts und Antrags lese ich: «Im Rahmen der Diskussion um die Verbesserung der finanziellen Situation der AHV ist eine Erhöhung der Zuwendungen aus den Mitteln des Staates ein na-heliegender Gedanke. Dabei kann überlegt werden, ob dieser jährliche Beitrag angepasst oder ob eine Einmaleinlage aus den Staatsreserven ausgerichtet werden soll.» Die Regierung hat sich dann für die Einmaleinlage entschieden und begründet dies ausführlich. Ich meine jedoch, es geht hier nicht nur um eine Entweder-oder-Entscheidung, sondern es ist durchaus auch eine Sowohl-als-auch-Lösung vorstellbar. Also Einmaleinlage plus Erhöhung des Staatsbeitrags. Dies wurde ja bereits von mehreren Vorrednern auch schon erwähnt. Ich bin hier gespannt auf die Ausführungen der Regierung. Dann möchte ich noch einmal die Thematik Beitragspflicht bei Erwerbstätigkeit im Rentenalter ansprechen, die ich schon anlässlich der Besprechung des Gutachtens vorbrachte. Da wir uns immer wieder an Schweizer Regelungen orientieren, möchte ich hier klarstellen, dass in der Schweiz folgende Regelung zu Beiträgen von AHV-Rentnern gilt: Wer das Rentenalter erreicht, muss Beiträge an die AHV, die IV und EO bezahlen, aber nicht mehr an die Arbeitslosenversicherung (ALV). Es gibt einen Freibetrag von monatlich CHF 1'400 beziehungsweise CHF 16'800 im Jahr, auf die keine Beiträge entrichtet werden müssen. Beiträge müssen auf den Teil des Einkommens bezahlt werden, der oberhalb dieser Schwelle liegt.Wenn wir schon immer davon sprechen, dass sich unsere Gesetzgebung im Sozialversicherungsbereich und insbesondere bei der AHV an der Schweiz orientiert, frage ich mich schon, wieso in genau diesem Punkt dieser Schritt nicht schon lange auch gemacht wurde. Administrativ kann der Aufwand nicht allzu hoch sein. So bezog ich meine AHV ab dem 62. Lebensjahr und habe bis zum ordentlichen Rentenalter von 64 immer noch AHV-IV-Beiträge für meine beruflichen Einkünfte einbezahlt. Was bis 64 oder bald bis 65 funktioniert, müsste doch relativ problemlos weitergezogen werden können. Und Fragen zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit, wie auf der Seite 40/41 angetönt, würde ich einmal hintenanstellen, wenn es in der Schweiz seit Jahren, vielleicht auch seit Jahrzehnten, gelebte Praxis ist. Die Regierung hinterfragt auch die Wirksamkeit dieser Massnahme, welche in 20 Jahren von einer Wirksamkeit von 0,20 Jahresausgaben ausgeht. Dies haben frühere Untersuchungen zu dieser Thematik ergeben. Hier möchte ich doch betonen, dass die heute vorgeschlagene Einmaleinlage von CHF 100 Mio. eine Wirksamkeit von 0,23 Jahresausgaben beträgt, also nur unwesentlich mehr. Ich wäre persönlich von dieser Massnahme betroffen und ich frage mich schon, weshalb mir diese Beitragspflicht bei Erwerbstätigkeit im Rentenalter nicht zugemutet werden kann. Die AHV ist - und das schreibt die Regierung im Bericht und Antrag - eine Volksversicherung und ich füge hinzu: eine Volksversicherung mit Solidaritätsgedanke. Diese Beitragspflicht bei Erwerbstätigkeit im Rentenalter sehe ich durchaus als Zeichen der Solidarität von gesunden, arbeitenden Rentnern gegenüber den jüngeren Versicherten, vor allem, wenn ich die stetig zunehmende ungleiche Verteilung von Aktivversicherten zu uns Rentenbezügern betrachte. Und einen weiteren Vorteil erkenne ich: Eine Beitragspflicht für Erwerbstätige im Rentenalter könnte konkrete und wichtige Erkenntnisse liefern über die zukünftige Entwicklung von beruflicher Tätigkeit über das gesetzliche Rentenalter hinaus. Und diese Erkenntnisse wiederum könnten wertvoll werden, wenn wir uns in Zukunft über eine Flexibilisierung des Rentenalters Gedanken machen werden. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage und bitte die Regierung, das Thema Beitragspflicht bei Erwerbstätigkeit im Rentenalter auf die 2. Lesung noch einmal zu prüfen und auch eine Erhöhung des Staatsbeitrages - egal in welcher Form - ebenfalls noch einmal zu prüfen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Landtagspräsident. Die Vorschläge der Regierung zur langfristigen Sicherung der AHV mit dem Ziel, wie im Bericht und Antrag ausgeführt, auf ein ebenso langfristiges Fundament zu stellen, sind aber leider getragen von Vorbehalten auf die politische Realisierbarkeit zu den bevorstehenden Wahlen im nächsten Jahr. Sie sind also in Bezug auf mögliche Lösungen wohl dem Wahlfieber zum Opfer gefallen. Zusammengefasst können mit dem Titel der fehlenden Nachhaltigkeit, diese Vorschläge auch als mutlos oder politisch realisierbar bezeichnet werden. Nun, wie die Vaterländische Union in Ihrer Stellungnahme erwähnt, ist eine Erhöhung des Beitragssatzes unumgänglich. Ebenso unumgänglich wird ein wiederkehrender Staatsbeitrag notwendig, welcher in der Grössenordnung eine ähnliche prozentuale Richtung wie in der benachbarten Schweiz gehen wird. Der Staat hat sich, wie schon vielfach erwähnt, mit der Senkung des Staatsbeitrages aus der Solidargemeinschaft des wichtigsten Sozialwerkes herausgekauft. Andere Parameter - und dazu gehört auch die Diskussion rund um das Rentenalter oder die Beitragssenkung - wurden mit der bereits erwähnten politischen Machbarkeit erst überhaupt gar nicht vorgeschlagen. Mit einer Einmaleinlage wird dafür gesorgt, dass keine wiederkehrenden Kosten generiert werden. Im Einklang mit der Philosophie des Finanzministers und dem Ergebnis des Sonderertrages der Jahresrechnung wird dieser Einmalbetrag als für genügend betrachtet.Eine mögliche wiederkehrende Belastung belässt in einer umgekehrten Argumentation das Kapital im Staatsvermögen und kann ebenso zu guten Ergebnissen beitragen. Sie könnte mit einer Lösung zur Koppelung an das Umlagendefizit der AHV, wie von der Vaterländischen Union im Jahr 2015 auch vorgeschlagen, das Risiko begrenzen und kalkulierbarer machen. Der Gesellschaftsminister hat es geflissentlich vergessen, wie von der VU gefordert, die Frage der finanziellen Auswirkung bei einer Annahme des Antrages der Vaterländischen Union zur Beteiligung am Umlagedefizit der AHV im Jahr 2015 zu beantworten, und führt auf Seite 31 lediglich eine Simulation des Staatsbeitrages in Abhängigkeit des Umlagedefizites durch. Die Antwort wurde dann auf Anfrage der Finanzkommission nun mittlerweile zwar nachgereicht, entbehrt aber aufgrund der fehlenden Berechnungsgrundlage jeglicher Transparenz. Wir polieren die magische Grenze von fünf Jahresausgaben und verschieben das Problem ein klein wenig in die weitere Zukunft. Der Gesellschaftsminister befasst den Landtag also bewusst zum zweiten Mal innerhalb fünf Jahren mit einer Vorlage ohne Nachhaltigkeitsfaktor. Der Vorschlag beschränkt sich auf das absolut Notwendigste und verkauft die Erhöhung des AHV-Beitragssatzes mit der FAK-Senkung. Mit diesen beiden Massnahmen geht die Regierung auf all die Vorschläge, zum Beispiel die Indexierung des Rentenalters an die Lebenserwartung, einen flexiblen Staatsbeitrag mit einer Ober- und Untergrenze in der Gesamtbetrachtung der Altersvorsorge und die weiteren Vorschläge der Parteien anlässlich der Landtagsdebatte zum versicherungstechnischen Gutachten, nicht ein. Die Regierung schlägt minimalistische Massnahmen vor, die möglichst punktgenau die fünf Jahresausgaben in 20 Jahren, im Jahr 2038, sicherstellen sollen.Ich bin deshalb geneigt, diese Vorlage an die Regierung zurückzuüberweisen, und plädiere auf eine Diskussion für eine Vorlage, die eine verantwortungsvolle und nachhaltige Lösung beinhaltet. Sämtliche Stellschrauben sollen diskutiert und berücksichtigt werden und in der neuen Legislatur, auch ohne die Befindlichkeiten eines bevorstehenden Wahlkampfes abdecken zu müssen, behandelt werden. Sollte auf diese Vorlage trotzdem eingetreten werden, befürchte ich, dass diese nicht Mehrheitsfähig sein wird. Ein mehrheitsfähiger Vorschlag muss Fragen beantworten und Lösungen beinhalten, wie mittelfris-tig und langfristig sichergestellt werden kann, dass Rentnerinnen und Rentner in Liechtenstein ein angemessenes Ein- und Auskommen haben. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Die langfristige Sicherung der AHV ist ein zentrales politisches Thema. Die AHV ist grundsätzlich gut aufgestellt und verfügt heute über zehn Jahresreserven. Doch wird die Belastung der AHV in den nächsten Jahren und Jahrzehnten infolge weniger aktiven Einzahler/-innen und viel mehr AHV-Bezügern, der demografischen Entwicklung mit längeren Lebensabschnitten im Rentenalter, in dem AHV-Auszahlungen zu leisten sind, und auch zur Entrichtung der AHV-Leistungen an die ausländischen Arbeitnehmenden in Liechtenstein erheblich zunehmen.So geht es um die Sicherung der AHV für die künftige Generation und Generationen. Mit dem Bericht und Antrag Nr. 138/2019 hat die Regierung dem Landtag ein entsprechendes Gutachten zur Kenntnis gebracht, das im Wesentlichen zum Schluss kam, dass sich das Verhältnis des AHV-Fonds zur Jahresausgabe mit der aktuellen Gesetzeslage ab dem Jahr 2036 von zurzeit rund zehn auf unter fünf Jahresausgaben reduzieren wird. Aus diesem Grund hat der Landtag Massnahmen zu treffen, die aus heutiger Sicht im Zeitbogen von 20 Jahren mindestens fünf Jahresausgaben garantieren und sichern.Ein solches versicherungstechnisches Gutachten wird alle fünf Jahre vorgenommen, um stets den Zeitbogen von zwei Jahrzehnten zu betrachten und zu berechnen, ob zu jenem Zeitpunkt jene Rentnerinnen und Rentner im Inland und Ausland betreffend den AHV-Fonds die Sicherheit haben, dass dieser fünf Jahresausgaben als Reserve sind. Also gibt es diese rhythmischen Fünfjahresmeilensteine, bei denen sich der Landtag mit dieser Zukunftsschau der AHV gesetzlich verpflichtet zu befassen hat - was auch wichtig und richtig ist.Die Regierung hat mit Bericht und Antrag Nr. 138/2019 auch verschiedene Vorschläge für mögliche Massnahmen aufgeführt, die zur Zielerreichung die Vorgaben dieses ersten technischen Gutachtens erfüllen würden. Folgende Massnahmen wurden - dies zur Erinnerung - von der Regierung als Potenziale aufgeführt:- Erhöhung der Beitragssätze
- Erhöhung des Rentenalters
- Erhöhung des Staatsbeitrages
- Kombination dieser Schalthebel, also Erhöhung Beitragssatz, Rentenalter und Staatsbeitrag unter sich.
Die Diskussion dieses technischen Gutachtens im ersten Quartal dieses Jahres in diesem Plenum hat weitere Massnahmenvarianten aufs Tapet gebracht, so unter anderem der dreiteilige Lösungsvorschlag der FBP. Es führen verschiedene Wege zur dieser Garantieleistung der AHV für unsere künftige Rentnergeneration beziehungsweise Rentnergenerationen, um im Zeithorizont von 20 Jahren eine AHV-Fondsreserve von fünf Jahresausgaben zu sichern respektive zu gewährleisten.Zuerst zum Vorschlag der Regierung: Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag Nr. 92/2020 betreffend die Massnahmen zur langfristigen finanziellen Sicherung der AHV schlägt die Regierung nun eine wei-tere Variante vor, nämlich die Einlage von CHF 100 Mio. per Ende 2020 in den AHV-Fonds mit der flankierenden Erhöhung der AHV-Beiträge ab 2024 von 8,1 auf 8,7%. Dabei soll der Arbeitnehmerbeitrag von 3,95 auf 4,13% steigen und der Arbeitgeberbeitrag von 4,15 auf 4,57%. Die Arbeitgeber sollen im Gegenzug für die höhere Belastung weniger in die Familienausgleichskasse einzahlen.Nach wenigen Jahren erneut die AHV-Beiträge zu erhöhen nehmen die Wirtschaftsverbände mit Besorgnis und Skepsis auf. Im Rahmen der Vernehmlassung erklärte die Liechtensteinische Industrie- und Handelskammer, dass sie einer Lohnnebenkostenerhöhung «äusserst zurückhaltend» - so die Semantik - gegenübersteht. Die Wirtschaftskammer artikuliert sich noch direkter und steht der Erhöhung von Lohnnebenkosten ablehnend gegenüber. Die Wirtschaftsverbände und die Wirtschaftskammer stehen dem 100-Millionen-Zuschuss mittels einmaligen Staatsbeitrages positiv gegenüber, aber eben nicht den AHV-Beitrags-Erhöhungen. Doch reicht die 100-Millionen-Franken-Einmaleinlage nicht aus, dass diese Massnahme eine Verbesserung des Verhältnisses von Fonds zu Jahresausgaben bis 2038 um 0,23 Einheiten zur Folge hätte. Das heisst, dass das Verhältnis von 4,26 Jahresausgaben - Berechnung nach heutiger Gesetzeslage - auf 4,49 Jahresausgaben im 2038 erhöht würde.Der Seniorenbund verfasste ebenfalls eine ausführliche, interessante Stellungnahme mit konkretem Vorschlag. Der Seniorenbund zieht seinerseits eine Erhöhung des jährlichen Staatsbeitrages um CHF 10 Mio. mit Indexierung in Kombination mit einer Beitragserhöhung auf 8,7 vor, wodurch das Verhältnis auf 5,38 Jahresreserven im 2038 verbessert würde. Aus ihrer Sicht tragen diese beiden Massnahmen langfristig zu einer höheren Stabilität des AHV-Fonds bei.Die VU schlägt eine weitere Variante vor, die Entkoppelung des Staatsbeitrages von der Aufgabenentwicklung der AHV. Sie sehen, es führen verschiedene Wege nach Rom beziehungsweise es führen verschiedene Wege zur Sicherung der AHV mit mindestens fünf Jahresreserven im Zeitbogen von 20 Jahren im 2038.
Nun zu unserem Lösungsweg: Wie meine Landtagskollegen Wendelin Lampert und Alexander Batliner bereits erneut ausgeführt haben, möchte auch ich diesen Lösungsvorschlag zur Sicherung der AHV nochmals argumentieren und ich hoffe, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen dieses Hohen Hauses, sämtliche Varianten ergebnisoffen betrachten und bewerten und dass Sie nicht generelle Absagen erteilen, sondern Ihren Beitrag leisten, den Vorschlag verstehen zu wollen.Unser Lösungsvorschlag ist - zugegebenermassen - etwas unkonventionell, da wir nicht nur bei der AHV, sondern in Kombination mit dem OKP-Staatsbeitrag und damit bei den Krankenkassenprämien ansetzen. Das finale Ziel ist dasselbe, dass nämlich der AHV-Fonds im Zeitbogen von 20 Jahren eine Reserve von mindestens fünf Jahresausgaben ausweist. Wir haben bei der Lösungssuche weitere Zielsetzungen als Prämissen aufgestellt, und zwar: - Kein Export beziehungsweise Geldabfluss von Steuergeldern ins Ausland.
- Statt den Abfluss von Steuergeldern soll die Bevölkerung profitieren, davon insbesondere die Rentnerinnen und Rentner sowie auch Mittelstandsfamilien.
- Es gibt keinen Geldabfluss, sondern das Geld bleibt im Land und kommt den Menschen in Liechtenstein zugute.
Bei unserem Vorschlag gelangt ein potenzieller Staatsbeitrag von CHF 20 Mio. in die Erhöhung des Staatsbeitrages der obligatorischen Krankenkassenversicherung. Dies mit dem Ziel, dass nicht ein Drittel der Steuergelder - beispielsweise CHF 7 Mio. bei einer gleichen Staatsbeitragseinschiessung in die AHV - ins Ausland fliessen beziehungsweise exportiert werden. Gleichzeitig würden die Beitragssätze für Arbeitnehmer und Arbeitgeber um 0,3% erhöht, um so den AHV-Fonds langfristig zu sichern. Unter dem Strich würden rund 70% der liechtensteinischen Arbeitnehmer aufgrund des ersten Massnahmenschrittes gar entlastet werden.Das Ergebnis unseres Vorschlages: - Die Steuergelder würden im Land bleiben.
- Die Krankenkassenprämien würden für alle Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner deutlich reduziert
- oder bei einer allfälligen baldigen Erhöhung der Krankenkassenprämie deutlich abgefedert werden können.
- Die Rentnerinnen und Rentner würden doppelt davon profitieren, da ihre Krankenkassenprämien sinken würden, sie aber gleichzeitig nicht von den AHV-Arbeitgeber beziehungsweise Arbeitnehmerbeiträgen betroffen würden.
- Die gesetzlich vorgeschriebene AHV-Fondssicherung würde damit zum Vorteil aller gewährleistet werden.
Bei diesem Lösungsweg würde gerade in einer Zeit, in der die tiefgreifende Coronapandemie die Menschen zum Teil sehr empfindlich und mit Sicherheit längerfristig empfindlich treffen wird, dafür besorgt sein können, dass das Geld im Land bleibt und den Menschen in Liechtenstein zugutekommt. Die Gesundheitskosten weisen eine steigende Tendenz auf und die höhere Belastung durch Krankenkassenprämien ist nur noch eine Frage der Zeit. Es würde sich hier um eine Liechtensteiner Lösung handeln, die die Menschen in unserem Land in den Mittelpunkt stellt und ihnen zugutekommt und gleichzeitig wird die langfristige Sicherung des AHV-Fonds gemäss der Zielsetzung der gesetzlichen Vorgaben erreicht. Ich spreche mich für Eintreten auf die Vorlage aus, damit die diversen Lösungsansätze diskutiert werden und noch in diesem Jahr - das ist sehr wichtig - eine Lösung zur Sicherung der AHV im besagten Zeithorizont erreicht werden kann. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Einleitend möchte ich mich beim Gesellschaftsminister für den vorliegenden Bericht und Antrag bedanken. Die aktuelle gesetzliche Regelung ist wichtig, wonach die Regierung und dadurch auch der Landtag aufgefordert wird, sich um die finanzielle Stabilität der AHV zu kümmern. Die langfristige finanzielle Sicherung des wichtigsten Sozialwerkes ist ernst zu nehmen und betrifft die ganze Bevölkerung Liechtensteins, entweder als künftiger oder aktiver Einzahler oder als Rentenempfänger. Die Stellschrauben für die langfristige Sicherung der AHV sind eine Rentenaltererhöhung, eine Erhöhung der Beitragssätze für Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder eine Erhöhung des Staatsbeitrages. Für mich ist es positiv zu werten, dass die vorliegende Regierungslösung von einer Erhöhung des Rentenalters absieht. Dies müsste durchdacht werden, da es Berufsgruppen gibt, welche tagtäglich schwere körperliche Arbeit zu verrichten haben, wo eine Rentenaltererhöhung nur schwer durchsetzbar und nachvollziehbar wäre. Auch darf der Aspekt der Jugendarbeitslosigkeit nicht unberücksichtigt bleiben. Wenn die Leute länger arbeiten, so stehen jungen Arbeitskräften weniger Arbeitsstellen zur Verfügung, da diese bereits besetzt sind. Um diese Massnahme zu rechtfertigen, müssten zunächst die Rahmenbedingungen geändert werden, sodass ältere Mitarbeiter überhaupt eine Chance haben, nach dem 65. Lebensjahr weiterzuarbeiten. Es müsste für die Unternehmen sehr attraktiv sein, ältere Menschen länger zu beschäftigen. Ansonsten ist eine Erhöhung des Rentenalters nichts anderes als eine Rentenkürzung. Es bleiben somit noch die Stellschrauben der Beitragssätze sowie des Staatsbeitrags. Mit der Vorlage wird eine Erhöhung des Beitragssatzes per 1. Januar 2024 von 8,1% auf 8,7% vorgeschlagen sowie ein einmaliger Zuschuss von CHF 100 Mio. per Ende 2020 und eine gleichzeitige Reduktion der FAK-Beiträge um 0,24%. Um eine solche Anpassung der Beitragssätze kommen wir meines Erachtens nicht hinweg. Auch werden die Sätze an Schweizer Verhältnisse angepasst.Liechtenstein und die Schweiz sind eng miteinander verbunden und eine Angleichung der Beitragssätze dürfte die Wettbewerbsfähigkeit von Liechtenstein zumindest nicht verschlechtern. Klar ist aber auch, dass eine Erhöhung der Lohnnebenkosten, insbesondere vor dem Hintergrund des aktuell schwierigen wirtschaftlichen Umfelds, natürlich nicht ideal ist. Auch die Reduktion des FAK-Beitrags sehe ich eher kritisch, da dieses Geld für die Familien fehlt und wir gerade dort mehr investieren sollten, da es um die Zukunft unserer Kinder geht. Generell hätte ich mir auch in der Vorlage noch ein wenig mehr Kreativität erwartet. Beispielsweise haben die selbstständigen Berufsgruppen früher für ihr gesamtes Einkommen AHV bezahlt. Neu kann ein Grossteil des Gewinns steuer- und AHV-neutral ausgeschüttet werden. Hier müsste allenfalls noch nachgeschärft werden. Was ebenfalls komplett ausgeblendet wurde, ist die Vermögensverwaltung. Momentan sind die Anlagemöglichkeiten der AHV stark eingeschränkt und man orientiert sich sehr an der Schweiz. Wie schon Fürst Hans-Adam II. angeregt hat, sollte man mehr Spielraum und eine internationalere Streuung der Anlagen erlauben. Für mich ist es ein grosses Anliegen, dass im Rahmen einer Reform der AHV mit Nachdruck darauf geachtet wird, dass die jungen Erwerbstätigen finanziell nicht übermässig belastet werden, damit auch der Generationenvertrag, sprich die Solidarität zwischen den Generationen, auch künftig Bestand hat. Insbesondere fehlt mir vielfach das Thema Covid-19. Das Gutachten wurde 2019 erstellt und berücksichtigt dieses Thema nicht. Meines Erachtens sollte zumindest ein Update des Gutachtens gemacht werden. Der Gesellschaftsminister hat mir bereits in einer früheren Debatte mitgeteilt, dass er hier anderer Meinung ist, aber wenn ich mir die finanziellen Konsequenzen des Gutachtens ansehe, frage ich mich, ob hier nicht noch ein zweiter Gutachter hätte engagiert werden sollen, welcher zumindest die Schlussfolgerungen des ersten Gutachtens einer sorgfältigen Analyse unterzogen hätte. Wenn man berücksichtigt, wie viel Geld der Staatszuschüsse ins Ausland fliesst, und davon auszugehen ist, dass es sich nicht um eine nachhaltige Lösung handelt, müsste man sich auch Gedanken um eine Alternative machen. Auch möchte ich die Ausführungen des Abg. Rainer Beck unterstützen, welcher auf den Antrag von Christoph Wenaweser eingegangen ist. Der Antrag wurde Mai-Landtag 2016 wegen einer Stimme nicht angenommen, weshalb eine Übernahme des Umlagedefizits von einem Drittel mit einer Untergrenze von CHF 30 Mio. und einer Obergrenze von CHF 55 Mio. auf die 2. Lesung nochmals prüfenswert wäre. Auch war meines Wissens einmal in Diskussion, dass die 13. AHV-Rente vom Staat übernommen würde, anstatt von der AHV selbst. All das wären prüfenswerte Varianten. Abschliessend kann die Vorlage wie in der Stellungnahme der Vaterländischen Union ausgeführt wurde, wie folgt zusammengefasst werden: «Die vorliegende Minimallösung ist nicht der Weisheit letzter Schluss, aber sie behebt immerhin die drängendsten Probleme.» Gerne möchte ich dem Gesellschaftsminister nachfolgende Fragen stellen: - Gibt es in Europa ein Land, wo die Alterssicherung besser aufgestellt ist als in Liechtenstein?
- Wie sieht die Alterssicherung im Vergleich zur Schweiz aus?
- Weshalb gerade jetzt die zeitliche Dringlichkeit für die Sprechung der CHF 100 Mio., da aktuell über zehn Jahresausgaben in Reserve sind?
- Ist die Dringlichkeit impliziert durch die Covid-19-Problematik und deren erwartete Folgewirkungen auf die Einnahmen der AHV für die nächsten Jahre, insbesondere eine erwartete Reduktion des gesamtliechtensteinischen Lohnvolumens?
Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Violanda Lanter
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. In vielem kann ich mich dem bereits Gesagten anschliessen, insbesondere den Voten der Abgeordneten Rainer Beck, Thomas Lageder, Frank Konrad, Georg Kaufmann und Günter Vogt. Für mich sind folgende Punkte zentral: Ich möchte keine Vermischung von Massnahmen innerhalb verschiedener Sozialwerke. Jedes hat seine eigene Zielsetzung, die es zu finanzieren gilt. Die FAK soll für familienpolitische Massnahmen, wie einen bezahlten Elternurlaub, gut gefüllt bleiben. Die AHV ist im Kapitalumlageverfahren ausgestaltet und es ist nur logisch, sich angesichts der alternden Gesellschaft und der höheren Lebenserwartung mit der Anhebung der Lebensarbeitszeit zu beschäftigen.Die an und für sich sehr erfreuliche Tatsache des Älterwerdens muss im Sinne der Solidarität und Generationengerechtigkeit früher oder später ihre Auswirkung auf das Rentenalter haben. Alles andere ist Augenwischerei und kann von niemandem ernsthaft bestritten werden. Wie die konkrete Ausgestaltung aussehen soll, das ist eine andere Frage. Sicherlich wäre eine Indexierung an die Lebenserwartung einzuführen und einzelne Berufsgruppen müssten differenziert betrachtet werden. Eine gänzliche Ausserachtlassung dieses Parameters ist für mich nicht nachhaltig und kann eine langfristige Sicherung der AHV nicht bewerkstelligen. Jetzt und heute diese Diskussion aus eventuell wahltaktischen Überlegungen zu scheuen und sie auf 2023 bis zum nächsten versicherungstechnischen Gutachten zu verschieben, ist weder ehrlich noch transparent. Langfristig am effektivsten - und das ergibt sich auch aus dem versicherungstechnischen Gutachten - wäre ein Mix aus Massnahmen. Dafür bin ich, auch aus Gründen der Opfersymmetrie. Höheren Lohnnebenkosten stehe ich im Moment nicht zuletzt wegen den Auswirkungen der Coronapandemie negativ gegenüber. Die letzte AHV-Beitragserhöhung per 1. Januar 2018 liegt noch nicht lange zurück. Ausserdem sind die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge nicht paritätisch, was bei Fortführung dieses Systems einen erheblichen Wettbewerbsnachteil bedeuten kann.Die nachhaltige Sicherung der AHV sehe ich langfristig in einem Mix aus Beitragserhöhung und Rentenaltererhöhung sowie einem flexiblen, indexierten Staatsbeitrag mit Ober- und Untergrenze, gekoppelt an das Umlagedefizit bei der AHV. Diesen Vorschlag hat der VU-Abgeordnete Christoph Wenaweser im Mai-Landtag 2016 vorgebracht und er ist nur knapp gescheitert. Bis eine solche Gesamtlösung vorliegt, die idealerweise auch einen Zeithorizont von fünf Jahren überlebt, ohne dass die Regierung wiederum Massnahmen vorschlagen muss, stehe ich einer Einmaleinlage positiv gegenüber. Bei Verzicht auf die vorgeschlagene Beitragserhöhung muss diese allerdings höher ausfallen. Ich denke, die Höhe der Einmaleinlage muss die Regierung auf die 2. Lesung hin nochmals überdenken. Schliesslich sind wir, um es mit den Worten des Abg. Wendelin Lampert zu sagen, im Land, wo Milch und Honig fliesst. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ich danke dem Gesellschaftsminister für die gut ausgearbeitete Vorlage. Ja, wenn ich so zugehört habe, dann muss ich sagen: Die Kunst, es allen recht zu tun, die ist eben schwierig. Eine Kunst, die niemand kann. Vor allem gilt das anscheinend für die AHV ganz besonders. Ich möchte mich kurzfassen. Ich kann einfach einer Beitragserhöhung vollumfänglich zustimmen. Ich denke, das ist der richtige Zeitpunkt. Nein, es ist vielleicht eher schon zu spät. Denn wir haben das bereits im Jahr 2016 das erste Mal vorgebracht, dass die Beiträge anzupassen wären. Bereits damals wollten wir einen höheren Beitrag als 8,1%, nämlich 8,4%. Der Landtag hat dem damals nicht zugestimmt. Jetzt sind wir so weit, dass wir eine Beitragserhöhung brauchen. Ich bin auch der Ansicht, dass wir das nicht verschieben sollten. Wir haben Handlungsbedarf. Wenn Sie auf der Seite 11 schauen im Bericht und Antrag, dann können Sie leicht feststellen, dass unsere Kinder - nehmen wir einmal an, sie fangen in diesem Jahr an mit einer Arbeit - dann werden sie 48, 50 Jahre lang arbeiten müssen. Und wenn Sie dann auf der Kurve schauen, mit welcher Rente aus der AHV sie noch rechnen können - sofern diese Zahlen dann natürlich so eintreffen, wie man sie hier vorauszeichnet -, dann werden Sie sehen, dass diese jungen Menschen kaum noch Motivation finden werden, in diese Sozialwerke einzuzahlen. Klar kann man jetzt sagen: Das ist Schwarzmalerei. Aber ich denke, wir müssen ja auch den Worst Case im Auge haben und wir müssen einfach handeln. Wir können das jetzt nicht verschieben, ich denke, das wäre verantwortungslos. Natürlich kann man darüber streiten, was die richtigen Massnahmen sind. Falsch ist auf jeden Fall, nichts zu tun. Das ist meine Ansicht. Wie gesagt, deshalb denke ich, die Beiträge müssen wir sowieso anpassen. Das können wir verschieben, wohin wir wollen, dann wird es halt später, dann werden später die Beiträge halt noch höher sein müssen. Ich denke, das wäre verantwortungslos. Ein ausserordentlicher Staatsbeitrag von CHF 100 Mio., da können Sie sich ausmalen, da sind wir halt eher kritisch eingestellt, weil das eben - es wurde schon angesprochen, es ist auch im Bericht und Antrag gut ausgeführt - ein Export von Steuergeld ist und das möchte ich möglichst verhindert wissen. Genauso problematisch sehe ich auch die FAK-Beitragskürzung. Wir wissen, dass wir in naher Zukunft - wir haben es auch schon gehört - diese Beiträge höchstwahrscheinlich brauchen werden. Man sieht dann auch in den Ausführungen im Bericht und Antrag, dass der Handlungsspielraum mit einer Kürzung praktisch nicht mehr vorhanden ist. Er ist weg und deshalb kann ich mir das nicht vorstellen, dass das zum jetzigen Zeitpunkt eine gute und weise und vorausschauende Entscheidung wäre, wenn wir diese Beiträge jetzt kürzen würden. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Wie schon mehrfach erwähnt, haben wir das grosse Glück, dass wir heute nicht über eine Sanierung der AHV diskutieren müssen, sondern über deren langfristige finanzielle Sicherung. Diese Situation erlaubt uns, nicht in einen Zugzwang zu geraten, uns heute für einen absoluten Weg entscheiden zu müssen. Die Lösung muss letztlich eine gewisse Langfristigkeit der finanziellen Sicherheit der AHV beinhalten und die Massnahmen sind wohlüberlegt und generationenverträglich zu treffen. Ja, der Zeitpunkt für eine Diskussion über das wichtigste Sozialwerk ist aktuell nicht wirklich optimal. Auch wenn wir uns in einem Wahljahr befinden, darf dies nicht bedeuten, dass wir mögliche gute Lösungen, einzig weil sie unpopulär sind, von vornherein ausschliessen. Als der Landtag in der März-Session das versicherungstechnische Gutachten für die AHV diskutierte, wurden viele prüfenswerte Vorschläge vorgebracht. Wieso nun lediglich deren zwei Massnahmen umgesetzt werden sollen, erschliesst sich mir nicht und ich bin daher mit dieser Vorlage nicht wirklich glücklich. Um den finanzpolitischen und vor allem demografischen Gegebenheiten Rechnung zu tragen, hätte es meiner Ansicht nach einen ausgewogeneren und vielfältigeren Massnahmenmix gebraucht, wie beispielsweise der Vorschlag, den jährlichen AHV-Staatsbeitrag mit einer Unter- und Obergrenze an das Umlagedefizit der AHV zu koppeln oder auch, zu einem etwas späteren Zeitpunkt, die mögliche Indexierung des Rentenalters im Zusammenhang mit der demografischen Entwicklung. Diesen Mix haben wir vonseiten der Regierung leider nicht erhalten. Daher werde ich nun näher meine Meinung zu den von der Regierung vorgeschlagenen zwei Massnahmen ausführen:Die paritätisch getragene Beitragsfinanzierung gehört zu den Grundprinzipien der Sozialversicherung. Von daher gesehen erachte ich den Vorschlag der Regierung für eine unterschiedliche Beitragszahlung als nicht richtig an. Auch wenn der höhere Anstieg bei den Arbeitgeberbeiträgen durch eine gleichzeitige Verringerung des FAK-Beitrags kompensiert werden soll, so, wie auch die LIHK bemängelt, würde sich die Schere zwischen den ursprünglich paritätischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen um mehr als das Doppelte öffnen. Die aufgrund der Beitragserhöhung resultierende Mehrbelastung bei den Arbeitgebern soll sodann mit einer Reduktion der Arbeitgeberbeiträge an die FAK ausgeglichen werden. Auch wenn bekanntlich aktuell ein Überschuss in der FAK vorhanden ist, muss dies nicht immer so sein. Der FAK-Topf, welcher ausschliesslich von Arbeitgebern gespeist wird, stellt immer wieder Grundlage für verschiedenste parlamentarische Vorstösse dar. In der Schweiz wurde am Wochenende der bezahlte zweiwöchige Vaterschaftsurlaub angenommen. Es wird nicht mehr lange dauern und dieser oder ein noch weiter greifender Vorschlag steht auch bei uns in Liechtenstein auf den Traktanden. Wer wird diesen dann finanzieren? In der Schweiz ist es die EO. Dort müssen nun infolge der Annahme aber auch die Erwerbsersatzordnungsbeiträge erhöht werden. Bei uns würde dieser Vaterschaftsurlaub wohl aus der FAK heraus finanziert werden und liesse dieses Kapital sodann jährlich schrumpfen. Letztlich könnten die Arbeitgeber infolgedessen zweimal zum Handkuss kommen. Jetzt, bei der Erhöhung des Beitragssatzes, und zu einem späteren Zeitpunkt möglicherweise noch einmal bei der FAK. Und auch für den Arbeitnehmer erachte ich in der aktuellen Situation eine Erhöhung als noch nicht angebracht. Die zweite Massnahme, eine einmalige, ausserordentliche Zahlung aus den Staatsreserven, widerspricht sich eigentlich schon in sich mit dem Vorhaben einer langfristigen Sicherung. Wie kann etwas Einmaliges zu einer Langfristigkeit beitragen? Die Aussage der Freien Liste trifft es mit dem Begriff der Pflästerlipolitik treffend auf den Punkt. Nichtsdestotrotz kann man zu solch einer Einmaleinlage natürlich auch nicht Nein sagen. Vor allem im Hinblick darauf, dass es eben lediglich nur zwei von so vielen möglichen Massnahmen zur langfristigen finanziellen Sicherung der AHV bis in die Vorlage der Regierung geschafft haben. Wie ich eingangs bereits sagte: Um den finanzpolitischen und vor allem demografischen Gegebenheiten Rechnung zu tragen, hätte es meiner Ansicht nach einen ausgewogeneren und vielfältigeren Massnahmenmix gebraucht. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte noch einige Argumente zu dem, was der Kollege Frank Konrad zum angeblichen Steuergeldexport ausgeführt hat, hinzufügen. Es gibt diesen Steuergeldexport eben nicht. Die Regierung liefert die schlüssige Begründung gerade auch selbst. Im Bericht und Antrag auf Seite 37 spricht sie das an, die AHV ist eben eine Volksversicherung: «Liechtenstein aber hat eine eigentliche Volksversicherung: Erfasst sind nicht nur Arbeitnehmer ab einer gewissen Pensumsmindestgrenze, sondern pensumsunabhängig alle Arbeitnehmer, alle Selbstständigerwerbenden und auch alle Nichterwerbstätigen (Studenten, Privatiers, Hausfrauen).» Die Letzteren bezahlen nur einen geringen jährlichen Beitrag ein, Stand heute minimal CHF 243 pro Jahr, erwerben aber dadurch trotzdem Rentenansprüche von mindestens CHF 1'160 pro Monat - pro Monat -, wenn sie dann ins AHV-Alter kommen. Es sind also gerade diese Personen respektive Personengruppen, die von der AHV massgeblich profitieren. Hingegen ist es gerade nicht so, wie auch der Seniorenbund in seiner Stellungnahme sehr treffend ausführt, dass Steuergeld ins Ausland exportiert wird. 2007 beispielsweise flossen CHF 96 Mio. an Versicherte mit Wohnsitz im Ausland, was noch nicht heisst, dass dies alles keine Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner sind. Einbezahlt über Lohnbeiträge wurde von diesen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die im Ausland wohnen, hingegen rund CHF 118 Mio. Im Ausland wohnhafte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bezahlten also deutlich mehr ein, als sie bekommen. Das erstaunt nicht, wenn man weiss, dass die AHV eben - wie es die Regierung ausführt - eine Volksversicherung für Inländerinnen und Inländer ist. Wenn jemand sagt, dass Steuergeld über die AHV ins Ausland fliessen würde - mehr Geld, als von den ausländischen Versicherten über Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge einbezahlt würden -, dann ist das schlicht falsch. Stand heute ist kein einziger Franken mehr ins Ausland geflossen, als einbezahlt wurde. Im Gegenteil: Der Saldo für Liechtenstein ist im Bereich von vielen Millionen Franken positiv. Diesen Steuergeldexport gibt es nicht. Er dient meiner Meinung nach einzig und allein dazu, den Staatsbeitrag nicht zu erhöhen - mehr nicht. Und man soll mir auf keinen Fall glauben, sondern das ist auch, was die AHV in diversen Jahresberichten ausführt und Ihnen sicher auch die Chefetage dort bestätigen wird. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich danke dem Gesellschaftsminister und allen an der Ausarbeitung des Berichts und Antrags beteiligten Personen für diese Vorlage. Mit Bericht und Antrag Nr. 138/2019 hat die Regierung dem Landtag ein Gutachten zur Kenntnis gebracht und in der dazu geführten Diskussion wurde versucht, der Regierung eine Richtung für eine mehrheitsfähige Lösung vorzugeben. Wie die bisherigen Voten erkennen lassen, war dies schwieriger als gedacht. Die Vorstellungen, was die optimale Lösung ist, gehen sehr weit auseinander. Deshalb möchte ich jeden und jede hier im Hohen Haus ermuntern, sich selbst und eine entsprechende eigene Profilierung auch im Hinblick auf eine Wiederkandidatur und -wahl zurückzunehmen und das Problem, nämlich die langfristige Sicherung der AHV, ins Zentrum zu stellen. Wenn wir nämlich nichts tun, dann kann das bisher noch relativ kleine Problem, nämlich die Sicherung der AHV, bald zu einem grossen und recht teuren Problem werden. Die demografische Entwicklung wird das übrige zu dieser Problematik tun und sie vergrössern. Ich warne deshalb davor, heute beziehungsweise in der 2. Lesung keine mehrheitsfähige Lösung zu finden. Wir sollten die Problemlösung nicht in die Zukunft verlegen, denn ich bin überzeugt davon, dass die Problemlösung je länger, je teurer wird. Die Pensionskasse für das Staatspersonal sollte uns allen noch in guter Erinnerung sein. Wir müssen deshalb heute und auch in der 2. Lesung in den sauren Apfel beissen. Noch ist der Apfel nicht so sauer, doch wenn wir jetzt nicht reinbeissen, dann wird er bald sehr sauer, wenn nicht sogar ungeniessbar werden. Lassen Sie es nicht so weit kommen wie mit der SPL. Da hat man die Sicherung auch zu lange nicht sehen wollen und nichts unternommen, solange, bis es sehr teuer wurde. Noch haben wir es bei der AHV nur mit der langfristigen Sicherung und nicht mit der Sanierung zu tun, die meiner Meinung nach beispielsweise auch eine Erhöhung des Rentenalters rechtfertigen würde. Noch ist es nicht so weit und ich bin auch froh, wenn diese sehr unangenehme Massnahme noch recht lange nicht ergriffen werden muss. Denn sind wir ehrlich, der Regierungsvorschlag ist wohl diejenige Lösung, die am wenigsten wehtut. Sie tut nicht wirklich weh. Die Renten werden nicht gekürzt. Das Rentenalter wird nicht erhöht, der Staatsbeitrag wird nicht nachhaltig erhöht, sondern es wird nur eine Einmalzahlung in Höhe von CHF 100 Mio. gesprochen, die Beitragssätze werden auf schweizerisches Niveau angehoben, wobei die Beitragssätze der FAK reduziert werden. Günstiger kriegen wir meiner Meinung nach eine wirkungsvolle Massnahme wohl nicht. Ich habe jedenfalls heute noch keinen entsprechenden Vorschlag gehört, der auch mehrheitsfähig ist. Und darum geht es: Wir brauchen bei der 2. Lesung eine mehrheitsfähige Lösung.Noch ein paar Worte für diejenigen unter Ihnen, die mit dem Gedanken spielen, auf diese Vorlage nicht einzutreten oder die Vorlage an die Regierung zurückzuweisen. Ein Nichteintreten führt dazu, dass dieses Thema abgewürgt wird und wohl bis zum nächsten versicherungstechnischen Gutachten nichts unternommen wird. Das kann es nicht sein, wir dürfen die Augen bezüglich dieses noch relativ kleinen Problems der langfristigen Sicherung der AHV nicht verschliessen und auf automatische Besserung hoffen, weil diese nicht eintreffen wird.Die Zurückweisung dieser Vorlage führt dazu, dass ein anderer Minister oder eine andere Ministerin sich erst in dieses komplexe Thema einarbeiten muss, um dem neu gewählten Landtag einen Vorschlag unterbreiten zu können. Solange sollten wir nicht warten. Lassen Sie uns unsere Verantwortung als Landtagsabgeordnete wahrnehmen und die AHV-Sicherung angehen, statt diese auf ungewisse Zeit in die Zukunft zu verschieben. Aus all diesen Gründen bin ich deshalb für Eintreten auf diese Vorlage. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Susanne Eberle-Strub
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Vielen Dank dem Ministerium für Gesellschaft für den vorliegenden Bericht und Antrag. AHV - ein Thema, das uns alle betrifft. Es ist unsere Pflicht, die AHV weiter zu sichern, damit auch in 20, 30 oder 40 Jahren eine Rente ausbezahlt werden kann. Deshalb ist der Entscheid des Landtags, alle fünf Jahre eine versicherungstechnische Prüfung des Vermögens der AHV über einen 20 Jahre andauernden Zeitraum, richtig und wichtig. Der vorliegenden Lösung - Erhöhung des Beitragssatzes von 8,1 auf 8,7% ab 1. Januar 2022 und eine Einmaleinlage von CHF 100 Mio. - unterstütze ich. Wir können uns diese Einmaleinlage leisten und sie wird in eine Institution eingebracht, von der wir irgendwann alle profitieren. Obwohl die Erhöhung der Beitragssätze nicht erfreulich ist, so ist sie für mich doch die bessere und akzeptablere Lösung als die Erhöhung des Rentenalters. Dass es zu diesem Thema andere Meinungen und Lösungsvorschläge gibt, ist legitim. Diese können und sollen auf die 2. Lesung nochmals überarbeitet werden. Den Vorschlag aber, nicht auf die Vorlage einzutreten und das Ganze zu verschieben, kann ich nicht nachvollziehen. Der Gesellschaftsminister wird zwar von den Abgeordneten aufgefordert, verschiedene Lösungsansätze auszuarbeiten und vorzulegen, aber trotzdem wird dann nicht auf die Vorlage eingetreten. Die von verschiedenen Abgeordneten vorgeschlagenen Anregungen könnten in der 2. Lesung diskutiert werden, was für mich auch Sinn der Sache ist. Ich bin deshalb für Eintreten. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich möchte nur kurz noch auf die Ausführungen auch des Abg. Kaufmann eingehen, der die Frage nach der Dringlichkeit gestellt hat, und auch auf die Kritikpunkte an der Regierung. Weshalb diese Vorlage zum jetzigen Zeitpunkt in den Landtag kommt: Sehr geehrter Herr Kaufmann, das ist gesetzlich vorgeschrieben. Wenn Sie das Gesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung lesen, in Art. 25bis steht explizit, dass die Regierung innerhalb von zwölf Monaten nach Kenntnisnahme des versicherungstechnischen Gutachtens durch den Landtag eine Vorlage mit dem gegenwärtigen Ziel in den Landtag bringen muss. Da wir nächstes Jahr mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keinen März-Landtag haben werden durch die Landtagswahlen, war die Regierung rein schon von Gesetzes wegen gezwungen, diese Vorlage noch vor den Landtagswahlen in den Landtag zu bringen. Und deshalb, wenn man das kritisiert vom Zeitpunkt her, dann kritisieren Sie etwas, das Sie eigentlich wissen sollten, weil Sie dazumal diesem Gesetz ja auch zugestimmt haben. Und Sie verlangen, wenn man sagt, wieso zum jetzigen Zeitpunkt, eigentlich eine Gesetzesverletzung durch die Regierung. Diesbezüglich Kritik zu äussern, das kann es dann wirklich auch nicht sein. Zudem gilt es zu bedenken, dass die Regierung hier ja mindestens alle fünf Jahre ein solches Gutachten dem Landtag zur Kenntnis bringen muss. Somit entschärft sich auch diese Thematik vom Zeitpunkt vor den Landtagswahlen. Das nächste Mal, wenn ich richtig rechne, müsste dieses versicherungstechnische Gutachten unmittelbar nach den Landtagswahlen dem Landtag zur Kenntnis gebracht werden. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte auch nochmals auf diesen Art. 25bis des AHV-Gesetzes verweisen. Dieses Gesetz hat der Landtag selbst erlassen und selbstverständlich steht zwar im Abs. 4 dieses Artikels: «Die Beschlussfassung, ob und in welchem Umfang die vorgeschlagenen Massnahmen weiterverfolgt werden sollen, obliegt dem Landtag.» Wir haben hier schon die Möglichkeit, konkret auf Nichteintreten zu plädieren. Aber ich denke mir, es ist einfach nicht zielführend. Dann, betreffend die Ausführungen einiger Damen und Herren hier drinnen: Wenn man jetzt sagt: Hier wollen sich einige Damen und Herren profilieren für die nächsten Landtagswahlen. Ich erkenne eher das Gegenteil, um es auf den Punkt zu bringen. Leute, die tatsächlich hier drinnen fordern, das Rentenalter zu erhöhen - im Land, wo Milch und Honig fliesst -, also da frage ich mich schon, wie man das den Bürgerinnen und Bürgern erklären will. Wenn dann die gleichen Damen und Herren sich noch vehement gegen zusätzliche Beiträge in Richtung des Landes verwehren, dann ist das zwar sehr konsequent in seiner politischen Arbeit, aber es führt im Endeffekt einfach genau zu dieser Aussage: Der Landtag will nicht mehr Geld organisieren, entsprechend muss der Bürger länger arbeiten. Wie gesagt, das ist, glaube ich, die beste Werbung, um nicht wieder gewählt zu werden - und nicht das Gegenteil. Aber wir können das dann vielleicht im Rahmen eines Referendums einmal auch durch das Volk eruieren lassen, was es dazu sagt.Dann ein Punkt, den ich jetzt x-mal gehört habe, das ist dieser Antrag aus dem Jahr 2016. Der Antrag war, dass man eben den Staatsbeitrag an das Umlagedefizit der AHV koppelt und dann bis maximal CHF 50 Mio., CHF 55 Mio. steigen lässt. Und da hat uns ja der Gesellschaftsminister die entsprechenden Fragen beantwortet. Mir ging es im ersten Moment gleich wie dem stv. Abg. Rainer Beck. Als ich das angesehen habe, habe ich auch gedacht: Wie kann das sein? Denn der Gesellschaftsminister hat explizit gesagt: Das funktioniert nicht. Es führt nämlich im Endeffekt bei 33% des Umlagedefizits beziehungsweise maximal CHF 55 Mio. Staatsbeitrag lediglich zu einem Verhältnis des Fonds zu den Jahresausgaben von 4,53. Und das reicht nicht, wir brauchen 5,0.Und, eine Erklärung, ich denke mir eben, das ist das Diagramm, das uns der Herr Gesellschaftsminister auch mitgeliefert hat. Das müssen Sie sich ansehen, in dieser Beantwortung der Fragen zur Finanzkommission vom 23. September. Da sieht man nämlich eben einen grossen Punkt: Es war nicht indexiert. Die blaue Kurve zeigt explizit auf: Die heutige Lösung ist indexiert und mehrere Jahre gibt es mit der aktuellen Lösung mehr Beitrag des Staates als mit dem Vorschlag des Abg. Christoph Wenaweser. Wir sehen: Erst etwa in den Jahren 2025 plus/minus, wirkt dieser Mechanismus und so lässt sich ziemlich sicher eben auch erklären, wieso der Herr Gesellschaftsminister uns gesagt hat: Ja, das würde nicht funktionieren. Aber ich bin auch gespannt, wie er das jetzt argumentiert. Aber das Diagramm zu den Fragen der Finanzkommissionssitzung zeigt es grafisch gut auf, was eben das Problem dieses Antrages ist. Mehrere Jahre wäre er bei CHF 30 Mio. geblieben und erst, wenn das Umlagedefizit grösser als ein Drittel beziehungsweise 50% gewesen wäre, wäre er angestiegen. Dann sehr schnell ansteigend, aber wie gesagt, bis ins Jahr 2038 führt es anscheinend dazu, dass wir nie und nimmer diese fünf Jahresausgaben noch im Fonds gehabt hätten. Entsprechend hätte dieser Vorschlag eben auch nicht dazu geführt, dass wir heute nicht diskutieren müssten. Und übrigens: Diese Lösung, die wir beschliessen, die rettet uns sowieso nicht für 20 Jahre. Also in fünf Jahren werden wir das nächste Gutachten haben und dann wird der nächste Landtag halt wieder darüber diskutieren müssen: Braucht es weitere Massnahmen? Reichen diese noch aus? Was hatte Corona für einen Einfluss? Das wurde bereits thematisiert. Aber deshalb haben wir ja diesen Interventionsmechanismus ins Gesetz geschrieben und ich denke mir, das ist ein guter Ansatz, da hat der Landtag eine gute Lösung ins Gesetz geschrieben. Aber es bedingt eben auch den Mut, dass man dann auch etwas macht und nicht sagt: Ja, dann schieben wir es auf den Sankt-Nimmerleins-Tag. Das geht halt nach meinem Dafürhalten nicht. Sonst endet es dann im Fiasko. Ich denke mir, der Abg. Seger hat solche Debakel treffend ausgeführt. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank, Herr Präsident. Der Abg. Alexander Batliner hat mich noch wegen der Regelung angesprochen. Die hatte ich explizit in meinem Votum erwähnt, also ich kenne die Regelung sehr gut. Ich kann es nochmals sagen, einleitend hatte ich ausdrücklich gesagt: «Die aktuelle gesetzliche Regelung ist wichtig, wonach die Regierung und dadurch auch der Landtag aufgefordert wird, sich um die finanzielle Stabilität der AHV zu kümmern.» Ich habe die Fragen an den Gesellschaftsminister gestellt wegen der Dringlichkeit der CHF 100 Mio. und ob das mit der Covid-19-Problematik auch im Zusammenhang steht, und ich möchte die Fragen vom Gesellschaftsminister beantwortet haben und nicht von Abgeordneten, weshalb ich sie auch an die Regierung gestellt habe. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Vielen Dank für die ausführliche Debatte. Damit übergebe ich das Wort an die Regierung. Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Vielen Dank für die engagierte Diskussion dieser Vorlage. Ich möchte versuchen, nun Ihre Fragen zu beantworten, sofern mir das möglich ist, und den Rest müssen wir dann auf die 2. Lesung vorbereiten.Wir sind uns einig: Irgendetwas müssen wir tun. Aber, wie immer bei den Dingen, die unangenehm sind, ruft man schnell nach dem Sankt-Florians-Prinzip: «Zünd das andere Haus an.» Alles, was ein bisschen weh tut, wird natürlich kritisiert und wir befinden uns in einer Zeit vor den Wahlen und da wird das na-türlich besonders heftig kritisiert. Und man erkennt auch in gewissen Voten eine gewisse Tendenz zu einem höheren Staatsbeitrag, denn er tut vermeintlich niemandem weh. Wir leben in einem paradiesischen Land, in dem wir höhere Staatsausgaben nicht direkt mit höheren Steuern kompensieren müssen, sondern wir haben Reserven und bilden uns ein, dass wir ewig Geld ausgeben können und es keine Konsequenzen für den einzelnen Bürger hätte. Dem ist aber nicht so, wie wir bei der letzten Sanierung des Staatshaushalts gesehen haben, die anfangs der letzten Legislaturperiode durchgeführt werden musste und eben für den Bürger teilweise auch schmerzliche Konsequenzen hatte und eben auch dazu führte, dass wir uns überlegen mussten, wie wir die AHV anders finanzieren, als immer höhere Beiträge aus dem Staatshaushalt zu nehmen. Es wurden zum Beispiel diese 20% angesprochen, die früher da waren. Jetzt haben wir eine sehr komfortable und gute Situation im Staatshaushalt. Aber das kann sich irgendwann wieder ändern: Wenn wir nämlich die Ausgaben dauernd erhöhen und irgendwann einmal aufgrund einer Krise - und vielleicht sind wir schon in einer Krise, die das auslösen könnte - die Einnahmen eben stark einbrechen. Im Landesvoranschlag und auch in der Finanzplanung, die Ihnen ja schon zugestellt wurde, sehen Sie, dass wir davon ausgehen, dass diese Coronakrise bald überwunden ist, was den Staatshaushalt anbelangt. Aber das sind Prognosen. Wir wissen nicht, ob sie eintreffen. Das ist einfach unser bestes jetziges Wissen und deshalb mahne ich doch eben zur Vorsicht, wenn man einfach nur Staatsausgaben erhöhen will.Der Interventionsmechanismus ist eine sehr gute Sache und ich teile die Ansicht des Abg. Elfried Hasler, dass das eine ganz wesentliche Verbesserung war, die wir - die Sie, der Landtag, 2016 im Gesetz angenommen haben. Es gibt nämlich keinen einmaligen grossen Schlag oder die einmalige grosse Massnahme, die erstens mehrheitsfähig ist und zweitens auf alle Ewigkeit dieses Problem löst. Das gibt es nicht. Diese Illusion dürften wir nicht haben. Es ist eben deshalb besser, alle fünf Jahre in Kenntnis der jeweiligen Situation eben situativ die richtigen Massnahmen zu treffen. Und wir haben jetzt gerade ein Beispiel vor uns. In diesem Jahr haben wir diesen «windfall profit» von mehreren Hundert Millionen Franken Steuereinnahmen und das passt jetzt gerade sehr gut und wir können in die AHV eine Einmaleinlage eingeben, die wirklich niemandem wehtut. Und das ist eine sehr gute Ausgangslage. So wird es auch in Zukunft immer wieder spezielle Situationen geben, die wir eben dann nutzen können, um jeweils kleine Schritte zu setzen, die aber trotzdem so wirksam sind, dass in 20 Jahren immer noch fünf Jahresausgaben in Reserve sind. Nun zu den Voten der einzelnen Abgeordneten. Der Abg. Rainer Beck hat angefangen mit diesem Argument, dass man den Staatsbeitrag an das Umlagedefizit koppeln soll. Und wenn ich richtig mitgezählt habe, haben praktisch alle VU-Abgeordneten in dasselbe Horn gestossen. Deshalb möchte ich jetzt auf diesen Punkt etwas tiefer eingehen.Ich möchte Sie bitten, die Grafik auf Seite 31 anzuschauen. Dieser Vorschlag hat zwei Denkfehler. Der erste Denkfehler ist, dass man sich einbildet, dass dieser Mechanismus in einem Arbeitsbereich arbeitet, also zwischen der Ober-und Untergrenze sich abspielen würde. Wenn dem so wäre, dann wäre das ein Mechanismus, von dem man sagen kann: Ja, das ist eine neue Idee, eine kreative Idee, und die kann man so durchführen, dass es einen gewissen Ausgleich gibt im Umlagedefizit. Aber das Umlagedefizit kennt dummerweise nur einen Weg, und zwar nach oben, und zwar relativ schnell. Das heisst: Dieser Mechanismus schlägt vom Minimum ins Maximum um, ganz, ganz schnell, innerhalb von wenigen Jahren - in naher Zukunft.
Jetzt könnte man sagen: Na ja, wenn man diesen Mechanismus wirklich wollte, was müsste man denn machen, damit der im Arbeitsbereich zwischen Ober- und Untergrenze bleibt? Um diesen Mechanismus im Arbeitsbereich zu halten, müsste man das Umlagedefizit zwischen dem Doppelten oder dem Dreifachen - je nachdem, welchen Vorschlag man nimmt - dieser Grenze halten. Aber was hiesse denn das? Das hiesse, andere Massnahmen zu ergreifen, damit das Umlagedefizit eben in einem gewissen Bereich bleibt. Diese Massnahmen sind ja wiederum dann auch schmerzhaft. Das heisst: Das, was dieser Vorschlag beinhaltet, wenn wir jetzt nicht viele andere Vorschläge noch gleichzeitig umsetzten, um ihn im Arbeitsbereich zu halten, ist nichts anderes als eine Erhöhung des Staatsbeitrags. Wenn Sie das wollen, dann bitte ich Sie, einfach den Mut zusammenzunehmen und zu sagen: Wir möchten den Staatsbeitrag auf CHF 50 Mio. pro Jahr festlegen. Das kann man machen, meine Ansicht ist es nicht, das zu tun. Aber ich warne davor, den Staatsbeitrag zu erhöhen und eine Begründung zu präsentieren, die eigentlich so tönt, wie wenn das ja ein Mechanismus wäre, der irgendwo sich einregelt. Er regelt sich nicht ein, er schlägt um vom Minimum auf das Maximum - ganz schnell. Und wir werden nach unseren Prognosen im Jahr 2027 einen Staatsbeitrag von CHF 50 Mio. pro Jahr haben. Und dann kann man den ja gerade auch gleich vorschlagen.Der zweite Denkfehler ist, dass die Ober- und Untergrenze - er schlägt ja auf die Obergrenze so schnell um - nicht indexiert ist. Das wird nicht lange Bestand haben. Das wird spätestens bei der nächsten AHV-Revision ein Thema werden, wenn nicht schon bei dieser, dass man diese Obergrenze eben anpassen muss an die Inflation. Wenn das so ist, dann passiert das, was in der grauen Kurve aufgezeichnet ist, dann wird der Staatsbeitrag deutlich ansteigen. Und hier zeigen sich die Tücken der Prozentrechnung: Wenn wir einen Inflationsausgleich auf einen Staatsbeitrag machen, der von CHF 30 Mio. ausgeht, dann ist das viel weniger Geld, als wenn wir einen Inflationsbeitrag geben müssen auf einen Staatsbeitrag, der seine Basis bei CHF 50 Mio. hat. Es ist also für mich eine Mogelpackung. Der Effekt ist genau derselbe, wie den Staatsbeitrag auf CHF 50 Mio. oder je nach dem CHF 55 Mio. festzulegen. Der Abg. Patrick Risch hat gesagt, der Staat habe sich herausgeschlichen. Der Staat musste seinen Staatshaushalt sanieren. Das war wichtig. Er hat vorgeschlagen, den Staatsbeitrag von CHF 30 Mio. auf CHF 40 Mio. zu erhöhen. Was das für eine Wirkung hätte, das sieht man auf der Seite 17, und zwar hat eine Erhöhung des Staatsbeitrags um CHF 10 Mio. eine Wirksamkeit von 0,39 Einheiten. Unsere Aufgabe ist es ja, von 4,26 mindestens auf fünf zu kommen. Das heisst: 0,74 Einheiten müssen wir erreichen und diese Erhöhung hätte eben eine Wirksamkeit von 0,39 Einheiten zur Folge. Damit ist diese Frage schon beantwortet, welcher Effekt da wäre. Der Abg. Thomas Lageder hat gesagt, dass wir Geld ausgeben und den Beitrag erhöhen, aber ich bekomme als Versicherter nichts. Das würde ich so nicht sagen. Sie bekommen als Versicherter finanzielle Stabilität ihres Versicherungswerks und das ist ja auch etwas wert. Das heisst, dass auch Sie oder Leute, die noch jünger sind als Sie, auch das ganze Leben lang damit rechnen können, dass Sie eine gesicherte Rente haben. Ich teile die Ansicht, die Sie geäussert haben, dass die Rentenbildung in der Pensionskasse in Zeiten von Negativzinsen immer schwieriger wird. Wir haben die Renditen nur noch vom Aktienmarkt her. Und als man die Pensionskasse gebaut hat vor etwas mehr als 30 Jahren, ist man eben davon ausgegangen, dass wir einen Realzins haben, auch auf den Obligationen und dass irgendwie so zwei Drittel Obligationen und ein Drittel Aktien eine vernünftige Ausgangsbasis wären. Aber wenn zwei Drittel des Vermögens nur noch Negativzinsen einbringen, dann hat man einfach nicht mehr die richtige, gute Ausgangslage. Wenn ich dem Abg. Alexander Batliner zuhöre, habe ich das Gefühl, dass wir das Volk in Armut stürzen mit dieser Vorlage. Das ist natürlich nicht der Fall. Auch hier muss man die Verhältnismässigkeit wahren. Diese Erhöhung der Lohnnebenkosten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer von 0,18% entspricht bei einem Medianlohn von rund CHF 6'300 CHF 11,30 ungefähr. Dann ein kurzer Schwenk zum Votum der Abg. Violanda Lanter: Die Rentenaltererhöhung ist eine sinnvolle und gute Massnahme in einem Umfeld, in dem wir alle immer länger leben und in dem wir mit der gleichen Lebensarbeitszeit mehr Rentenzeit finanzieren müssten. Aber sie wird noch lange schwierig umzusetzen sein. Wenn man mit «nur» 0,6 Prozentpunkten Lohnabzugserhöhung, also im Prinzip aufgeteilt auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer noch, sich ein ganzes Pensionseintrittsaltersjahr erkaufen kann, dann ist es noch lange attraktiv, mehr Lohnabzüge zu haben, anstatt länger zu arbeiten. Also es wird auch in Zukunft schwierig sein, Renteneralterhöhungen zu verkaufen, wenn man sie sich so einfach erkaufen kann. Aber eben: Auch wenn das 0,3% für den Arbeitnehmer wären, wären das CHF 18,90 dann beim Medianlohn. Wenn man die Leute vor die Wahl stellt: CHF 18,90 mehr pro Monat zu bezahlen oder ein Jahr länger zu arbeiten, dann, glaube ich, gibt es stabile Mehrheiten noch lange Zeit für einen erhöhten Lohnabzug. Aus Sicht der Arbeitgeber sieht die Geschichte etwas anders aus, denn die müssen immer die Löhne für die ganze Firma rechen und da kommen dann schon ordentliche Beträge zusammen. Der Abg. Alexander Batliner und nach ihm dann auch viele andere Abgeordnete haben bei der FAK dafür plädiert, dass man die für den Elternurlaub oder Vaterschaftsurlaub brauchen sollte. Ich möchte hier ganz kurz antönen, was uns in den nächsten Jahren erwartet. Es erwarten uns eben zwei Dinge: Es ist ein Vaterschaftsurlaub von zehn Arbeitstagen, der so bezahlt sein muss wie Krankheit. Das ist jetzt einfach meine persönliche Einschätzung, das ist nicht die Meinung der gesamten Regierung, wir haben darüber nicht beraten. Das ist auch kein Vorschlag der Regierung, das ist einfach meine persönliche Meinung: Dieser Teil des Vaterschaftsurlaubs gehört in die Taggeldversicherung. Denn genauso wie bei der Mutter muss der Lohn bezahlt werden wie bei Krankheit. Abgesehen davon: Diese zehn Tage pro Vater machen den Braten nicht fett, das werden nicht sehr hohe Beträge sein.Zusätzlich müssen wir noch eine zweite Sache umsetzen, und zwar das nennt sich «Elternurlaub». Die Menschen stören sich am Wort «Urlaub», aber so heisst das Ding nun einmal. Der beträgt jetzt vier Monate unbezahlt und in Zukunft sollen zwei Monate davon angemessen entschädigt werden. Jetzt gilt es zu entscheiden, was «angemessen entschädigt» heisst und aus welcher Quelle diese Entschädigung kommen soll. Wenn wir das aus der FAK nehmen, garantiere ich Ihnen, dass die Arbeitgeber dagegen sind. Aus dem einfachen Argument: Weil man, wenn man so eine angemessene Entschädigung festlegt, die Gefahr läuft, dass die - vielleicht zufällig vor den Wahlen - immer angehoben wird. Das heisst dann natürlich, dass die Arbeitgeber, die ausschliesslich die FAK finanzieren, damit keine Freude haben werden. Also die werden diesen Mechanismus riechen, dass, wenn man das zulasten der FAK macht, dass man dann auch die ganzen Konsequenzen zulasten der FAK macht. Deshalb ist es überhaupt nicht gesagt, dass dieser Elternurlaub aus der FAK finanziert werden wird. Daher wage ich für diesen Teil noch keine Prognosen und fühle mich weiterhin wohl mit der Reduktion der Beitragssätze, die wir hier vorschlagen als Kompensation für die Erhöhung der Beitragssätze der AHV. Der Abg. Frank Konrad und nach ihm dann noch diverse andere Abgeordnete sind auf dieses - ich nenne es einmal - Grenzgänger-Bashing, oder er hat das so genannt, eingegangen, also diesen Steuerexport und alles. Ich denke, wir müssen das etwas entemotionalisiert aus einer etwas anderen Richtung anschauen. Und zwar geht es darum: Wenn wir die AHV finanziell stabilisieren wollen, dann haben wir da Stellschrauben, die national sind, und wir haben Stellschrauben, die regional sind. Die AHV ist schon lange nicht mehr ein nationales Werk, sie ist ein regionales Werk. Eine nationale Stellschraube ist eben die Erhöhung des Staatsbeitrags. Eine regionale Stellschraube ist beispielsweise die Erhöhung des Rentenalters oder die Erhöhung der Beitragssätze, weil alle dann mitzahlen. Ich sage einfach: Wir müssen ein Gleichgewicht schaffen zwischen nationalen und regionalen Massnahmen. Und was wir hier vorschlagen, ist eine Mischung daraus: Eine nationale Massnahme, die Einlage aus Steuergeldern, und eine regionale Massnahme, die Erhöhung des Beitragssatzes. Es sollte nicht so sein, dass wir die AHV immer mehr in Richtung nationale Finanzierung treiben, weil wir das eines Tages einfach nicht mehr aushalten. Wir können nicht ewig und einen Tag die Umlagedefizite der AHV zu einem grossen Teil aus dem Staatsbeitrag decken. Das geht sich einfach nicht auf, weil die Ausgaben der AHV relativ stark steigen werden. Das ist eine Prognose. Das ganze Gutachten, die Berechnungen, beruhen auf zwei Prognosen: die Prognosen der Einnahmen und die Prognosen der Ausgaben. Die Prognosen der Ausgaben sind recht präzise. Die sind wesentlich präziser als die Prognosen der Einnahmen. Und deshalb wage ich mich zu sagen, dass die Ausgaben der AHV, die im Gutachten drinstehen, eben doch relativ präzise eintreffen werden. Der Abg. Frank Konrad hat auch gesagt, dass wir viel mehr Varianten und Szenarien vorschlagen sollen. Wir haben in der Tabelle auf Seite 17 ja mehrere Varianten drin und wir hatten auch viel mehr Varianten noch in der AHV-Revision 2015/2016 drin. Aber man kann es drehen und wenden wie man will: Man hat eigentlich nur vier Möglichkeiten. Man kann an den Beiträgen schrauben, am Staatsbeitrag schrauben, am Rentenalter schrauben oder die Leistungen verringern.
- Die Leistungen verringern - die Diskussion haben wir ja mitgemacht, als ich vorgeschlagen habe, bei der 13. Rente etwas zu machen, also sie über die Inflation auslaufen zu lassen. Das gab wilde Proteste und hätte niemals eine Mehrheit gefunden in diesem Haus.
- Das Rentenalter zu erhöhen, findet im Moment keine Mehrheit. Wir werden sehen, wie das beim nächsten Mal aussieht.
- Die Staatsbeitragserhöhung ist leicht zu machen, aber, wie gesagt, mit gewissen Nachteilen verbunden.
- Und die Beiträge zu erhöhen, das schlagen wir auch vor.
Und mehr ist da nicht. Ja, das ist so einfach. Es gibt nicht mehr als diese vier Möglichkeiten, an denen man schrauben kann. Kreative Lösungen werden sich immer um genau diese vier Dinge drehen, mehr kann man da einfach nicht machen.Der Abg. Georg Kaufmann hat eine Einmaleinlage plus eine Erhöhung des Staatsbeitrags vorgeschlagen. Die Wirkung dieser Massnahme kann auch ganz leicht abgeleitet werden, Seite 17: Einmaleinlage CHF 100 Mio. bringt 0,23 Einheiten plus CHF 10 Mio. mehr bringt pro CHF 10 Mio. nochmals 0,39 Einheiten. Also es ist eine sehr wirksame Massnahme, die Erhöhung des Staatsbeitrags, unbestritten, es steht da schwarz auf weiss. Aber Vorsicht: Die ist auch mit Nachteilen verbunden. Man muss sich nicht einbilden, dass es nie einen Preis dafür gäbe, für diese Massnahme. Sie haben dann nochmals für die Beitragspflicht im Rentenalter plädiert. Wir haben dazu Ausführungen gemacht. Gerade der Freibetrag ist für mich eine Gefahr und da ist es für mich durchaus möglich, dass bei uns ein Gericht das anders sieht, als das in der Schweiz so gemacht wird. Jetzt muss man sagen, wenn es um den Gleichbehandlungsgrundsatz geht: Kein Mensch geht hin und klagt in die Richtung, dass er gerne auch Beiträge zahlen möchte im Rentenalter, um die Gleichbehandlung mit den Leuten im Erwerbsalter zu machen. Aber umgekehrt, wenn dann einer einmal zahlen muss und einen Freibetrag hat, dann kann ich mir gut vorstellen, dass jemand unterhalb des Rentenalters hingeht und auf Gleichbehandlung klagt wegen des Freibetrags. Dann ist am Schluss der Schaden sehr, sehr viel grösser als der Nutzen. Der Abg. Günter Vogt hat die Vorlage als mutlos bezeichnet. Ja, mein Gott, ich möchte unterscheiden zwischen Mut und Tollkühnheit. Ich meine, man kann schon mutig sein. Aber wenn man Dinge vorschlägt, von denen man weiss, dass sie nie eine Mehrheit finden werden, dann kann man das aus rhetorischen Gründen machen. Aber ich denke, die Zeit drängt. Wir müssen hier jetzt etwas machen und ich möchte auch in dieser Legislaturperiode noch etwas machen. Wenn es mutlos ist, ist mir das wurst, Hauptsache, es ist wirksam. Und das ist wirksam. Der Abg. Manfred Kaufmann hat etwas erwähnt, was auch schon in den Zeitungen stand. Und zwar, dass die AHV mehr Freiheiten haben solle und sie eine bessere internationale Streuung der Anlagen anstreben soll beziehungsweise ihr dies verboten sei. Also mir ist das rätselhaft, woher das kommt. Es gab eine Zeit, die ist aber schon lange, lange her, da hatte die AHV ziemliche Restriktionen bei der Geldanlage. Sie durfte gar keine ausländischen Aktien kaufen beispielsweise. Das ist aber schon ewig her. In der Zwischenzeit ist die AHV auf der ganzen Welt diversifiziert, investiert in Aktien und in Obligationen. Es gibt einige Restriktionen, was das Engagement in Immobiliendirektanlagen im Ausland anbelangt. Aber das sind marginale Restriktionen aus Sicht einer Geldanlage. Die wesentliche Frage ist: Wie hoch soll eine Aktienquote sein bei einer AHV? Da gibt es Beschränkungen, da gibt es ein Anlagereglement, das die Höhe einer Verordnung hat. Aber es ist auch vernünftig, das zu beschränken. Denn wenn man eine zu hohe Aktienquote hat und man fährt dann in eine Krise, in eine Börsenbaisse, dann steht dann in den Zeitungen: So und so viel Hundert Millionen Volksvermögen verschleudert. Dann halten die Verantwortlichen das nicht lange durch und fangen an, im dümmsten Moment Aktien zu kaufen. Das heisst: Die Risikofähigkeit gemessen an der Aktienquote muss so bemessen sein, dass man eine solche Strategie durchhalten kann, auch wenn sich die Aktien halbieren - was sie alle paar Jahre einmal machen. Ich finde, das ist gut, das Geld heute ist sehr professionell und sehr gut angelegt und auch sehr diversifiziert angelegt. Und die Prozesse rund um die Geldanlage sind höchstprofessionell und man macht das heute nach allen Regeln der Kunst. Ich sehe hier kaum Optimierungsbedarf, eigentlich gar keinen, weil dort ein Prozess im Gange ist, der jährlich diese Strategie überprüft und schaut, ob es neue Anlagen gibt, in die man einsteigen will, und ob man die Aktienquoten oder die Obligationenquoten, oder was auch immer für Anlagen man hat, verändern will.Wir haben uns letztes Mal schon unterhalten über das zweite Gutachten. Ich möchte sagen: Dieses Gutachten, das wir diskutiert haben, ist jetzt nicht so ein Gutachten im eigentlichen Sinn, bei dem die Gutachter irgendetwas empfehlen. Das ist eine Berechnung der künftigen Einnahmen und der künftigen Ausgaben der AHV unter Berücksichtigung von einigen Massnahmen. Also ich sehe hier nicht, was ein Zweitgutachter machen könnte, ausser, es hätte Rechenfehler gegeben in dem Gutachten. Aber ich denke, die Daten, die sind in sich konsistent und ich denke, das Gutachten ist gut. Sie haben mir dann noch einige andere Fragen gestellt, die ich versuche zu beantworten. Sie waren so freundlich, diese mir vorab zuzustellen, sodass ich mich auch etwas vorbereiten konnte. Besten Dank dafür. Sie haben gefragt, ob es in Europa ein Land gibt, in dem die Alterssicherung besser aufgestellt ist, als in Liechtenstein. Also was die finanzielle Sicherheit des Vorsorgewerks anbelangt, steht Liechtenstein sicher nicht schlecht da. Aber auch hier ist im Vergleich mit anderen Ländern Vorsicht anzuwenden. Einzelne Länder erheben die Gesamtbeiträge und teilen dies, je nach Finanzbedarf, auf die einzelnen Zweige auf. Dann gibt es Länder, in denen Alter, Tod und Invalidität im selben Versicherungszweck zusammengefasst sind, während in Liechtenstein zum Beispiel die Invalidenversicherung finanziell getrennt ist und zusätzliche Risiken über die Pensionskasse abgedeckt werden. Andere Länder finanzieren die Renten ausschliesslich durch Steuern. Wiederum andere haben eine Mischform zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen sowie Steuern. Derart hohe Rücklagen wie die Liechtensteinische AHV sind aber tatsächlich ungewöhnlich, vielleicht einzigartig. Sie bieten Sicherheit und generieren auch noch Erträge. Man sieht es im Geschäftsbericht der AHV 2019 in Abbildung 13. Von 1954, dem Anfang der AHV, bis 2019 kommen 22% der Einnahmen aus Vermögenserträgen und eine aktive Bewirtschaftung hat ja erst Anfang der 90er-Jahre begonnen, wie ich vorher erklärt habe. Wenn diese 22% des dritten Beitragszahlers, nämlich des Fonds, fehlen, wird ein anderer Beitragszahler zum Handkuss kommen - also entweder die Versicherten, der Arbeitgeber oder der Staat. Dann haben Sie gefragt, wie wir im Vergleich zur Schweiz dastehen. Wenn damit die finanzielle Sicherheit des Vorsorgewerks gemeint ist, dann gilt: In der Schweiz darf der AHV-Ausgleichsfonds in der Regel nicht unten den Betrag einer Jahresausgabe sinken. Das ist in Art. 107 Abs. 3 des Schweizer AHV-Gesetzes so festgelegt. Nach dem guten Anlagejahr 2019 war dort das Kapitalkonto der AHV bei 99,9% der Ausgaben angelangt. Also, es ist genau erfüllt. Sie haben dann weiter gefragt, weshalb jetzt eine zeitliche Dringlichkeit für die Sprechung der CHF 100 Mio. da liegt, da aktuell über zehn Jahresausgaben in Reserve sind. Ja, an sich könnten wir auch viele Jahre nichts machen. Bloss, wenn wir dann etwas machen müssen, dann fallen die Massnahmen wesentlich härter aus. Je früher wir Massnahmen ergreifen, desto länger können diese wirken und desto grösser ist ihre integrale Wirkung auf den finanziellen Zustand der AHV.Für die CHF 100 Mio.: Man kann es nicht Dringlichkeit nennen, aber es ist halt gerade praktisch, wenn sie in diesem Jahr hereinkommen, sie auch in diesem Jahr sie zu verwenden. Dann bauen wir nicht das Staatsvermögen auf und bauen es dann nachher wieder ab, wenn wir es zum Beispiel nächstes Jahr einschiessen würden in die AHV. Aber das sind mehr so - sagen wir - kosmetische Dinge. Aber eben: Wir sind gezwungen, uns hier und heute zu unterhalten über diese Themen, weil das eben im Gesetz steht, dass die Regierung innerhalb einer bestimmten Frist das Gutachten dem Landtag vorzulegen habe und auch innerhalb einer bestimmten Frist Massnahmen vorzulegen habe. Also ich hätte nicht warten können oder meinem Nachfolger das übergeben oder meiner Nachfolgerin, dass sie das irgendwann nächstes Jahr bringt, sondern jetzt ist der Zeitpunkt, wo ich das vorlegen muss. So steht das im Gesetz. Die Dringlichkeit ist nicht impliziert durch die Covid-19-Problematik und deren erwartete Folgewirkungen. Die Covid-19-Problematik könnte zweierlei Folgewirkungen haben: Sie könnte zu einer Börsenbaisse führen. Hat sie nicht, die Börse ist ganz kurz eingebrochen und die Performance der AHV beträgt, wenn ich das richtig im Kopf habe, per Ende September minus 1,3%. Also es ist ein Non-Event gewesen. Natürlich ist es keine positive Vermögensperformance, aber auch keine schlimme. Die Frage, die sich stellt für die AHV, ist, wie sich die Lohnsumme in den nächsten Jahren entwickeln wird. Und wenn die Covid-19-Problematik zu einer starken Rezession führt - wovon auszugehen ist -, dann müssen wir auch damit rechnen, dass der Lohnanstieg ausfällt oder sogar die Gesamtlohnsumme etwas zurückgeht. Wobei: Im Moment liest man in den Zeitungen ja auch wieder, dass die Situation besser ist, als man zunächst angenommen hat. Das heisst, die Folgen für die AHV - mit allem, was wir heute wissen - werden nicht dramatisch sein.Die Abg. Gunilla Marxer-Kranz hat auch den Vaterschaftsurlaub erwähnt, den Elternurlaub. Hier nochmals der Hinweis, dass das zwei Dinge sind, die wir einführen müssen: Einen Vaterschaftsurlaub für zehn Tage, bezahlt wie Krankheit, das wird nicht so der grosse Brüller sein; das andere, die Bezahlung über zwei Monate Elternurlaub, da wird das sicher dann stärkere Diskussionen geben. Aber ich muss sagen, glücklicherweise, wir stehen vor Wahlen, die Parteien können sich jetzt mit guten Vorschlägen positionieren. Der Abg. Thomas Lageder ist dann nochmals auf den Steuergeldexport zu reden gekommen. Ich möchte auch beliebt machen, die andere Sicht einzunehmen, dass man regionale und nationale Steuerelemente bei der AHV-Finanzierung hat und dass man nicht einseitig auf nationale zugreifen soll, nur weil die sozusagen leichter zu haben sind. Ich denke, damit habe ich die Fragen beantwortet. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich werde demnächst eine Pause einschalten, weil unten ein Abendbrot wartet. Ich werde dann nach diesem AHV-Traktandum definitiv entscheiden, ob wir die Landtagssitzung heute abschliessen können oder ob wir morgen weiterfahren. Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Gesellschaftsminister, für Ihre Ausführungen. Ich habe jetzt noch zwei Fragen. Ist der VU-Denkfehler zum Umlagedefizit - jetzt indexiert oder auch nicht indexiert - allenfalls auch Ihr Denkfehler, weil Sie nicht den Einbezug sämtlicher Stellschrauben berücksichtigen? Ist das möglich? Sofern dieser Vorschlag dann aus Ihrer Sicht immer noch einen Denkfehler beinhaltet, dann bringen Sie doch einen Vorschlag, der dieses Problem lösen könnte. Ihr Pensum ist ja mindestens 100%, wir sind Milizparlamentarier. Sie haben das Beispiel des Sankt-Florians-Prinzips eingebracht. Sie wollen jetzt halt nur zwei Häuser anzünden und nicht drei und das ist eventuell kurzfristig wirksam, aber es ist eben nicht nachhaltig. Ich plädiere immer noch auf Rücküberweisung in der Hoffnung, dass eventuell ein neuer Minister oder auch eine neue Ministerin mehrheitsfähige Vorschläge einbringen könnte, nachdem sie oder er über die Bücher gegangen ist. Ich darf Sie auch, jetzt die zweite Frage, bitten, auszuführen, was Sie zur Diskussion in der Finanzkommission sagen. Wir haben im Protokoll gelesen, dass beide Vorschläge abgelehnt wurden, und zwar mehr oder weniger grossmehrheitlich. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Rainer Beck
Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Minister, für Ihre Ausführungen. Mir fehlt noch eine plausible Erklärung. In der Betriebsrechnung der AHV werden die Beiträge für 2019 mit rund CHF 268 Mio. ausgewiesen. Das sind 8,1%. Wenn dann der neue Satz 8,7% wäre, wären die Einnahmen um CHF 20 Mio. höher pro Jahr. Nach Ihrer Rechnung auf Seite 17 Ihres Berichtes wären das 0,73 Einheiten an Jahresausgaben, die mehr wären. Wenn man jetzt aber beispielsweise den Staatsbeitrag an die AHV an das Umlagedefizit koppeln würde mit 50%, dann kommen Sie im Schreiben der Stabsstelle Finanzen auf 0,35 Einheiten, die das Verhältnis verbessert würden. Sie haben ja vorhin ausgeführt, dass ab 2027 bereits das Maximum von CHF 50 Mio. dann als Staatsbeitrag gelten würde. Wenn wir heute CHF 30 Mio. haben, dann sind das ja auch wieder CHF 20 Mio. mehr pro Jahr. Das kann ich so nicht nachvollziehen: CHF 20 Mio. Beitragserhöhung geben 0,73 Einheiten mehr 2038 und beispielsweise CHF 20 Mio. höherer Staatsbeitrag ergeben nur 0,35 Einheiten, also nicht einmal die Hälfte. Gehen Sie von exorbitant steigenden Lohnsummen aus? Oder was sind da Ihre Parameter? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Die Diskussion in der Finanzkommission und die Beschlüsse der Finanzkommission sind eben die Beschlüsse der Finanzkommission und die wurden so gefällt und die nehme ich so zur Kenntnis. Zu Ihren Fragen, Herr Abg. Rainer Beck, werden wir auf die 2. Lesung Ausführungen machen. Ich möchte aber ganz kurz sagen, dass wir eben in der Grafik auf Seite 31, die geht bis ins Jahr 2055, Sie müssen sie nach dem Jahr 2038 abdecken, und dann sieht man, dass nur ein Teil der Zeit dieser höhere Beitrag von CHF 50 Mio. wirkt. Zum Abg. Günter Vogt noch, man möge andere Häuser auch noch anzünden: Es gibt nur diese vier Häuser. Es gibt nur die Beiträge der Versicherten, also der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, den Staatbeitrag, es gibt das Rentenalter und es gibt die Leistungen. Mehr gibt es nicht. Und was ich Ihnen vorwerfe, ist, dass Sie einen Vorschlag vorlegen, der letztlich nur eine Erhöhung des Staatsbeitrags ist. Es ist ein wirksamer Vorschlag, den Sie vorlegen. Das bestreitet niemand. Aber er ist nichts anderes als eine Erhöhung des Staatbeitrags. Und dann sollte man auch so ehrlich sein, diesen Vorschlag einfach als Erhöhung des Staatsbeitrags auszuweisen, und sagen: Wir beantragen eine Erhöhung des Staatsbeitrags auf CHF 50 Mio. oder CHF 55 Mio. Denn nichts anderes ist das. Und dass man dem irgendwie ein niedliches Kostümchen umhängt, damit es irgendwie schöner aussieht und irgendwie leichter erträglich ist und leichter runtergeht, das ist nicht richtig meines Erachtens. Das ist «a pig with a lipstick», eine Sau mit Lippenstift. Das ist einfach nichts, was neu ist. Es ist immer dieselbe Sache aus diesen vier. Es ist die Erhöhung des Staatsbeitrags. Über einen Mechanismus, der eben leider keinen Arbeitsbereich kennt, sondern sofort vom Minimum auf das Maximum springt innerhalb von wenigen Jahren. Es wäre ganz anders, wenn dieser Vorschlag so wäre, dass er sich in einem linearen Bereich bewegt über viele Jahre und einmal mehr und einmal weniger Staatsbeitrag ausschüttet. Aber dieser Mechanismus, verbunden mit den Prognosen über die Entwicklung des Umlagedefizits, kennt nur einen Weg - ganz schnell nach oben zum Maximum. Und deshalb ist es nichts anderes als eine Erhöhung des Staatsbeitrags. Ich kann zu anderen Dingen noch Ausführungen machen dann für die 2. Lesung, was Sie gewünscht haben, aber eben: Seien Sie sich bewusst, der Vorschlag ist nichts anderes als eine Erhöhung des Staatsbeitrags und dann sollte man ihn auch so bezeichnen und nicht anders. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Einmal wird geredet von verschieben auf später, da bin ich natürlich dagegen, denn die Zahlen sind bekannt, die Entwicklung wurde vorausberechnet, wie sie werden könnte. Was man einfach wissen muss: Mehr als die Hälfte der Versicherten wohnen im Ausland. Und Liechtenstein hat eine grosse Auslandsverpflichtung mit dieser AHV übernommen und diese Auslandsverpflichtung, die wird noch höher, weil der Zuwachs an Grenzgängern ja in den letzten Jahren gestiegen ist. Ich meine, man kann das nicht mit dem Staatsbeitrag machen, denn da sind nicht alle Versicherten eingeschlossen. Das muss über alle Versicherten finanziert werden, über In- und Ausländer. Alle, die versichert sind, sollen auch beitragen, dass diese Renten in späteren Jahren auch noch ausgezahlt werden können. Vor allem für Versicherte, die im Ausland wohnen - vor allem auch Rentner, die ja zu zwei Dritteln im Ausland sind -, für die ist wichtig, dass die AHV sicher ist. Ob die Beiträge etwas höher oder tiefer sind, das ist nicht relevant. Sondern sie muss sicher sein, weil die im Ausland wohnen, die haben hier gearbeitet und viele Jahre eingezahlt und die sind nachher abhängig. Ihre Renten müssen sie vom Ausland beziehen und daher scheint mir die Sicherheit der AHV das Wichtigste zu sein. Dazu muss auch ein grosses Vermögen vorhanden sein. Wenn die Wirtschaft einbricht, dann müssen wir von diesem Vermögen zehren können. Und wenn das Vermögen nicht da ist, dann fehlt auch der dritte Beitragszahler. Und das waren seit 1954 22%. Das ist sehr viel. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Bevor wir noch über Eintreten befinden, möchte ich Sie, Herr Abg. Vogt, noch fragen, ob Sie Antrag gestellt haben auf Rückweisung?Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Ich wollte den Vorschlag in die Diskussion einbringen, stelle aber fest, dass dieser Vorschlag wahrscheinlich nicht mehrheitsfähig sein wird, und darum werde ich diesen Vorschlag auch nicht stellen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Somit können wir über Eintreten befinden. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlagen ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 21 Stimmen bei 25 Anwesenden Eintreten beschlossen. Wir machen jetzt 30 Minuten Pause, bevor wir in die 1. Lesung eintreten. Die Sitzung ist unterbrochen (von 18:25 bis 18:45 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, wir fahren mit den Beratungen zu Traktandum 18 fort. Wir nehmen die 1. Lesung der ersten Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf vor. Art. 38 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 38 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 39 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 39 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 41 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 41 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 43 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 43 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 48 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 48 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 63quinqies wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 63quinqies steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten.
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Gesetz über die Abänderung des Familienzulagengesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Familienzulagengesetzes.Art. 45 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 45 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 46 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 46 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten. Da es sich bei der Regierungsvorlage um ein Massnahmenbündel handelt, werden wir über den Finanzbeschluss erst nach der 2. Lesung der Gesetzesvorlagen befinden.
Damit haben wir Traktandum 18 erledigt. -ooOoo-