Abänderung des Lehrerdienstgesetzes (Nr. 93/2020); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 20: Abänderung des Lehrerdienstgesetzes.Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 93/2020 und steht zur Diskussion.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Besten Dank der Regierung und den im Hintergrund arbeitenden Personen für die Erstellung dieses Berichts und Antrags. Endlich kommt Bewegung in die Sache. Endlich wird ein Zustand behoben, der nicht nur unbefriedigend, sondern meiner Ansicht nach auch klar rechtswidrig war. Um was geht es? Es geht um befristete Arbeitsverträge für das Lehrpersonal. Konkreter: Es geht um seit Jahren befristete Arbeitsverträge, die ich jetzt einmal - aus meiner Sicht - deutlich als illegale Kettenverträge bezeichnen möchte. Eine von mir am 8. Mai 2019 an die Regierung gerichtete Kleine Anfrage zeigt das Ausmass deutlich auf: An den Kindergärten sind - Stand Mai 2019 - rund 50% des Lehrpersonals befristet angestellt. An den Primarschulen sind rund 43% des Lehrpersonals befristet angestellt. An den Oberschulen sind rund 29% des Lehrpersonals befristet angestellt. An den Realschulen sind rund 31% des Lehrpersonals befristet angestellt. Am Gymnasium sind rund 25% des Lehrpersonals befristet angestellt. An der Berufsmaturitätsschule sind rund 65% des Lehrpersonals befristet angestellt. Und schliesslich, am freiwilligen 10. Schuljahr sind rund 36% des Lehrpersonals befristet angestellt.Zusammenfassend kann also gesagt werden, dass in den verschiedenen Schulen im Land zwischen rund 25% bis zu an einer Schule 65% des Lehrpersonals befristet angestellt sind. Nun, die Regierung argumentiert, bis zu einem gewissen Punkt zu Recht, dass bei der Planung des Unterrichts, aus verschiedenen Gründen, eine gewisse Flexibilität in der Lehrerschaft gegeben sein soll. Dem stimme ich zu. Dem stimme ich bis zu einem gewissen Grad zu. Wir haben aber eben nicht jedes Jahr an den Schulen und Kindergärten mit extremen Schwankungen zu rechnen. Die Kinder sind geboren, ihr Alter ist bekannt. Weiter ist ungefähr planbar, wie viele Schülerinnen und Schüler jeweils an die weiterführenden Schulen gehen werden, und auch ungefähr, wie viele an welche. Diese Quoten sind relativ stabil. Klar gibt es immer wieder Verschiebungen und auch Wechsel, aber dass man dafür eine manövrierbare Masse von 25 bis 65% je nach Schule bräuchte, die quasi jederzeit auf Ende eines Semesters oder Ende des Schuljahres mit einer Nichtverlängerung des Vertrages ausscheiden müssten, das ist definitiv nicht der Fall. Diese Begründung kann man einfach nicht ernst nehmen.Weiter ist es so, dass in Bezug auf Verträge, die seit mehr als fünf Jahren befristet ausgestaltet sind, sich die Situation wie folgt darstellt: - An den Kindergärten sind rund 25% der Lehrpersonen seit mehr als fünf Jahren befristet angestellt.
- An den Primarschulen sind rund 20% der Lehrpersonen seit mehr als fünf Jahren befristet angestellt.
- An den Oberschulen sind es rund 10% der Lehrpersonen, die seit mehr als fünf Jahren befristet angestellt sind.
- An den Realschulen sind es rund 12% der Lehrpersonen, die seit mehr als fünf Jahren befristet angestellt sind.
- Am Gymnasium sind es rund 11% der Lehrpersonen, die seit mehr als fünf Jahren befristet angestellt sind.
- An der Berufsmaturitätsschule sind rund 30% des Lehrpersonals seit mehr als fünf Jahren befristet angestellt.
- Und schliesslich, am freiwilligen 10. Schuljahr sind es immer noch rund 21% der Lehrpersonen, die seit mehr als fünf Jahren befristet angestellt sind.
Das ist einfach nicht richtig und auch in diesem Ausmass nicht nötig. Würden nun alle diese Lehrpersonen, falls sie die Anforderungen erfüllen würden mit einem unbefristeten Vertrag ausgestattet, dann wären an den verschiedenen Schulen immer noch zwischen 15 bis 25% des Lehrpersonals mit einem befristeten Vertrag ausgestattet. Ich meine ganz klar, dass das mehr als genügt, um die notwendige Flexibilität zur Organisation des Schulbetriebes zu haben. Diese Situation gilt es nun endlich gesetzlich zu regeln, und ich bin froh, dass wir heute mit der 1. Lesung dieses Gesetzes hier einen Schritt vorwärtskommen.Man muss eben auch die Seite der angestellten Lehrpersonen sehen. Was die Schulen an Flexibilität benötigen, brauchen Angestellte eben auch an Planungssicherheit. Man muss sich nach einer gewissen Zeit darauf verlassen können, dass man nicht jedes Jahr quasi ohne Vertrag, ohne einigermassen gesichertes Einkommen, dastehen könnte. Diese Personen haben auch Familien, die sie ernähren wollen, eine Hypothek, die sie bedienen müssen, eben einen Lebensunterhalt zu bewältigen. Ausserdem hat der Staat zumindest meiner Meinung nach auch eine gewisse Vorbildfunktion und seine soziale Verantwortung wahrzunehmen. Es ist also aus meiner Sicht mehr als nur angebracht, dass Lehrpersonen nach einem dreijährigen Provisorium und weiteren fünf Jahren mit einem befristeten Vertrag, dann mit einem unbefristeten Vertrag ausgestattet werden, ja gesetzlich werden müssen.Kritisch ist aber dennoch das in Art. 36 Abs. 2 normierte Vorgehen zu sehen, dass mit einem Wechsel an eine andere Schule dieser Jahreszähler eben wieder sozusagen auf null gestellt wird. Hingegen sollen die geleisteten Dienstjahre dann aber nicht verfallen. Nur schon das zeugt von einem klaren Widerspruch, wie ich meine. Auch ist die vorgeschobene Begründung nicht nachvollziehbar, dass es sich um einen neuen Arbeitgeber handeln würde, dann aber in allen Fällen die Regierung mittels Verfügung ein Dienstverhältnis kündigen muss. Diese Regelung lehne ich schlicht und einfach ab. Sie ist unnötig und sie ist auch nicht zielführend. Wegen dieser Regelung werden Lehrpersonen, die über einen befristeten Vertrag verfügen, einen Teufel tun, sich an eine andere Schule versetzten zu lassen, weil es einfach mit zu vielen Nachteilen verbunden ist. Diese Regelung sorgt nicht für mehr Flexibilität, die sich die Regierung und die Schulen bis zu einem gewissen Grad zu Recht wünschen, sondern für weniger Flexibilität. Sie macht es komplizierter. Sie macht es auch in Bezug auf die neuen Schulbauten, die der Landtag bewilligt hat, komplizierter und schlechter. Diese dann mit den richtigen Lehrpersonen für die entsprechenden Klassen und Unterrichtsfächer zu besetzen, wird schwieriger werden, nicht einfacher. Deshalb ist das für mich nicht nachvollziehbar und ich werde es auch ablehnen.Auch die Unterrichtsbeurteilung birgt für mich Konfliktpotenzial. Es wird meiner Ansicht nach zu Recht von verschiedenen Vernehmlassungsteilnehmern argumentiert, dass die Leistungsbeurteilung nicht in die Hand einer einzigen Person gelegt werden soll respektive darf. Das riecht einfach nach Willkürpoten-zial und sollte meiner Meinung nach breiter abgestützt werden. Die Leistungsbeurteilung einer Lehrperson ist ohnehin schon eine eher schwierige Angelegenheit. Ich möchte die Regierung bitten, zum Thema Lehrpersonenbeurteilung heute und auf die 2. Lesung Ausführungen zu machen, welches Vorgehen sie hier gedenkt zur Anwendung zu bringen. Die in Art. 52 normierte Verordnungskompetenz geht weit und lässt der Regierung grossen Spielraum. Sie ist mindestens erklärungsbedürftig.Weiter scheint das Thema Pausenaufsicht respektive die Bezahlung oder Anerkennung als Arbeitszeit ein Reizthema zu sein. Ich meine, hier besteht immer noch Regelungsbedarf. Auch hier möchte ich die Regierung bitten, die Sachlage noch einmal zu erklären und auch auf die 2. Lesung deutlich darzulegen, wie das Vorgehen dort ist.Die Gleichstellung von Kindergarten- und Primarlehrpersonen finanziell als auch lektionenmässig ist zu begrüssen. Allerdings möchte ich der Regierung ans Herz legen, auch die Benachteiligung von Lehrpersonen im Bereich Gestalten Textil und WAH (Wirtschaften, Arbeit, Haushalt) erneut anzuschauen. Ich bin der Meinung, dass diese Ungleichbehandlung sachlich nicht mehr zu rechtfertigen ist. Auch hierzu gerne heute einige Ausführungen und eine eingehende Auseinandersetzung mit diesem Thema auf die 2. Lesung. Mein Kollege Georg Kaufmann wird dazu noch einige Ausführungen machen.Die Regelungen in Bezug auf die Kündigungstermine und Fristen sind für mich stimmig und nachvollziehbar und ich danke der Regierung, dass sie auf die in der Vernehmlassung vorgebrachten Bedenken eingegangen ist und Anpassungen vorgenommen hat.Summa summarum ist die Vorlage zu begrüssen, sie stellt einen eindeutigen Vorschritt dar, Eintreten ist aus meiner Sicht unbestritten. Es muss aber auch noch an gewissen Stellen nachgebessert werden. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Ich bedanke mich bei den verantwortlichen Personen für diesen Bericht und Antrag. Die zeitgemässe Anpassung mittels einer Teilrevision des Lehrerdienstgesetzes ist für mich nachvollziehbar. Die Anstellungs- und die befristeten Dienstverhältnisse sind seit jeher so geregelt. Eine Anstellung erfolgt also zunächst immer für alle neu in den Schuldienst eintretenden Personen und haben ihre Vorteile, aber auch ihre Nachteile. So zum Beispiel, wenn eine Lehrperson nicht in ein vorhandenes Team passt. Diese Praxis wird nun an das private Arbeitsrecht und an das Staatspersonalrecht angepasst. Ich kann deshalb diese Praxis nachvollziehen, über die Quote oder auch deren Anwendung dieser befristeten Dienstverhältnisse kann man sicher diskutieren. Die Gleichstellung der Lehrkräfte für Kindergarten- und Primarstufe mit gleicher Pflichtlektionenzahl wird der Schweizer Praxis angepasst und ist im Kontext der neuen Ausbildungsvoraussetzungen auch nachzuvollziehen. Die Flexibilisierung und die zeitliche Anpassung der Kündigungsregelung der beidseitigen Kündigungsfristen sind für beide Parteien von Vorteil. Ich begrüsse ebenfalls, dass die Verantwortung der Lehrerpersonalbeurteilung neu der Schulleitung unterstellt wird. Wie im Bericht und Antrag ausgeführt, muss die Schulleitung wissen, wer wie an der Schule unterrichtet. Nur so kann Schulentwicklung gelingen. Ich bin für Eintreten. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Daniel Oehry
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. «Das Liechtensteiner Lehrerdienstgesetz (LdG) stellt grundsätzlich eine zeitgemässe Basis für die Beschäftigung von Lehrpersonen an den öffentlichen Schulen dar.» Dies ein Auszug aus der Zusammenfassung. Weil dies aktuell nicht in jedem Fall gegeben ist, stehen Korrekturen an. Diese Teilrevision soll die Bereiche befristete Arbeitsverträge und deren Aneinanderreihung neu regeln, die Gleichstellung der Lehrpersonen des ersten Zyklus erfüllen, die Kündigungsmodalitäten anpassen und die Lehrpersonenbeurteilung auf Stufe Schulleitung längerfristig möglich machen.Diese Revision stellt eine wichtige Anpassung dar und darum bedanke ich mich bei allen Involvierten für die Erarbeitung dieser Vorlage. Darum ist für mich auch klar, dass ein Eintreten unbestritten sein wird. Nun zu den Kernelementen der Vorlage. Mit dem EWR-Rechtsakt 1999/70/EG des Rates 28. Juni 1999 soll der missbräuchliche Einsatz von Kettenverträgen bei befristeten Anstellungen verhindert werden. Der unbefristete Arbeitsvertrag soll die Regel sein und für den befristeten Arbeitsvertrag muss ein sachlicher Grund vorliegen. Die neue Regel soll dazu führen, dass die Gesamtdauer einer Befristung maximal fünf Jahre dauern darf. Dies ohne Berücksichtigung der Bewährungsphase von drei Jahren, die alle neuen Lehrpersonen durchlaufen müssen. Während der Bewährungsphase bekommen Lehrpersonen nur Einjahresverträge, weil sie sich in dieser Zeit den Nachweis der nötigen Zusatzqualifikationen in der liechtensteinischen Landeskunde, Landesgeschichte und Schulrecht aneignen müssen. Dazu kommt noch die Erfüllung einer zufriedenstellenden Unterrichtstätigkeit. Das Bildungsministerium verbindet diese beiden Fristen nicht. Aber für mich stellen drei Jahre mit Jahresverträgen und weitere fünf Jahre mit Jahresverträgen in Summe acht Jahre befristet dar. Und darum frage ich mich an dieser Stelle, ob wir tatsächlich das so definieren wollen. Auf der Seite 7 wird ausgeführt, dass eine Lehrperson, wenn sie all dies erfüllt, ein Anrecht auf eine unbefristete Stelle hat. Vorausgesetzt, dass eine Stelle frei ist, und es muss ein Bedarf bestehen. Wie kann eine ständige Stelle frei sein und kein Bedarf bestehen? Das ist aus meiner Sicht deckungsgleich. Und falls nicht, dann würde es mir helfen, wenn die Bildungsministerin hier ein Beispiel skizzieren könnte. Meine Gespräche mit Lehrpersonen haben ergeben, dass es Lehrpersonen gibt, die seit zehn Jahren immer wieder Jahresverträge bekommen und somit die zukünftige Maximalgrenze weit überschreiten. Können Sie bitte für die 2. Lesung eine aktuelle Übersicht der Lehrpersonen mit befristeten Verträgen zusammenstellen, damit ersichtlich wird, wie viele Lehrpersonen dies betrifft, wie viele Jahresverträge in Folge diese haben, inklusive Auflistung der Schulstufe?Zusätzlich interessiert mich, wie Sie gedenken mit Lehrpersonen umzugehen, die mehr als acht Jahre einen Jahresvertrag bekommen haben, und wie mein eingebrachtes und nicht fiktives Beispiel, welches mehr als zehn Jahre immer wieder Jahresverträge bekommen hat, gehandhabt wird. Ich habe im gültigen Lehrdienstgesetz auch keine Aussagen bezüglich Zusagezeitpunkt des Jahresvertrages gefunden. Art. 5 regelt nur, dass bei Stillschweigen automatisch um die gleiche Anstellungsdauer verlängert wird. Stellen Sie sich bitte vor, dass Sie einen Jahresvertrag besitzen und dieser bis Ende des Schuljahres gilt. Das neue Semester beginnt nach den Sommerferien und Sie bekommen Ende Juni einen Brief mit Bestätigung, dass Sie im neuen Semester wieder einen Jahresvertrag erhalten. Mir ist bewusst, dass davor der Stundenplan erarbeitet wird und dann die jeweilige Lehrperson diesen unterschreiben muss, weil darauf die Anzahl der Lektionen pro Lehrperson eingetragen ist. Aber gilt das als Zusage? Falls ja, warum wird dann im Juni eine schriftliche Bestätigung, dass das Anstellungsverhältnis weitergeführt wird, erstellt? Beim Studium des gültigen Lehrdienstgesetzes ist mir auch aufgefallen, dass bei einer Anstellung kleiner 40% automatisch ein befristeter Vertrag zu erstellen ist. Macht dies im Sinne der Förderung von Teilzeitstellen überhaupt Sinn? Teilzeitstellen werden sicher in erster Linie berufstätige Frauen einnehmen, die parallel zu ihrer Tätigkeit als Lehrperson eine Familie managen und meistens auch kleine Kinder haben. Die Wichtigkeit dieser Tätigkeit wird negativ wertgeschätzt, indem genau diese Gruppe jedes Jahr erneut sich fragen muss, ob sie im nächsten Sommer wieder eine Stelle antreten kann. Könnte die Bildungsministerin bitte für die 2. Lesung ausführen, wie viele Lehrpersonen befristet Verträge mit Pensen kleiner 40% ausweisen?Der zweite Teil soll zur Gleichstellung der Lehrpersonen im Zyklus 1 führen. Die Gleichstellung der Lehrpersonen auf Kindergartenstufe mit den Lehrpersonen der Primarstufe, sprich erster Zyklus, ist gemäss Bericht auf Seite 8 und 9 seit Jahren ein Thema. Im Bericht werden Argumente wie schulartenübergreifender Unterricht in der Form der Basisstufe, formale Qualifikation seit Jahren auf der gleichen Stufe, beide Ausbildungen schliessen mit dem Bachelor ab, um nur einige zu erwähnen, genannt. All dies lässt erkennen, dass hier eine Anpassung nötig ist. Wenn wir uns der immer wieder aufgeführten Attraktivität des Lehrberufs zuwenden, dann stellt sich hier auch die Frage: Warum soll ich den Beruf der Lehrperson im Kindergarten ausüben, wenn ich ein höheres Gehalt bekommen kann, wenn ich mit dem identischen Bachelorabschluss in der Primarschule unterrichte? Die Antwort ist einfach, denn rein finanztechnisch ist das nicht attraktiv. «Fehler erkannt und Handlung gestartet» könnte hier die Erkenntnis sein. Warum lässt sich das Bildungsministerium dann mehrere Jahre Zeit, um diesen Fehler zu beheben? Argumentiert wird dies mit dem Umstand, dass die Angleichung erst abgeschlossen werden kann, wenn die Anzahl geleisteter Lektionen identisch ist. Klingt logisch, aber ist trotzdem nicht korrekt.
Stellen Sie sich das Beispiel vor, dass Sie mehr Stunden leisten müssen als alle anderen Lehrpersonen in Liechtenstein und dann den kleinsten Lohn bekommen. Dann stellen Sie sich bitte vor, dass Sie zusammen mit anderen Kollegen, die gerade den Bachelor abgeschlossen haben und sich nun entscheiden müssen, ob sie in der Primarschule 29 Lektionen pro Woche leisten wollen oder mit einem kleineren Lohn eine Lektion mehr, nämlich 30 Lektionen pro Woche. Auch hier: Rein finanztechnisch ist die Entscheidung, was attraktiver ist, offensichtlich.Wie soll jemand nun nachvollziehen, dass zuerst die Anzahl der Lektionen korrigiert werden muss, um dann den Lohn anzupassen? Fast schon skurril wird es, wenn man weiss, dass der Unterschied bei der Pausenaufsicht liegt, die nach der Anpassung auf 29 Lektionen bei den Lehrpersonen des Kindergartens nicht mehr oder nur teilweise bezahlt werden soll. Für mich nicht nachvollziehbar, zumal die Regierung dies auch nicht im Lehrdienstgesetz regeln will, sondern zu einem späteren Zeitpunkt per Verordnung. Obwohl ich mir vorstellen kann, dass hier eine Lösung auf Verordnungsebene - also ausserhalb des Einflusses des Landtages - gefunden werden kann, würde mich doch sehr interessieren, an welche Lösung die Bildungsministerin dabei konkret denkt. Können Sie darum diesbezüglich weitere Ausführungen tätigen?Die Stellungnahmen zum dritten Teil der Vorlage, den neuen Kündigungsregelungen, haben zu vielen Fragen seitens der Lehrpersonen geführt. Die Regierung hält auf Seite 26 explizit fest, dass eine Lehrperson, die eine unbefristete Anstellung hat und an eine andere Schule versetzt wird, nicht wieder mit einer befristeten Anstellung beginnen muss, weil sie in einer anderen Gemeinde tätig wird. Für mich ist das selbstverständlich und darum begrüsse ich es, dass für die 1. Lesung dies nun klargestellt wurde. Somit keine neuen Anstellungsbedingungen beim Schulortwechsel bei unbefristeter Anstellung. Ich gehe auch davon aus, dass natürlich auch die Dienstjahre dann zusammengezählt werden. Auf Seite 31 wird erklärt, dass es beim Jobsharing zu einer Kündigung des Jobsharing-Partners kommen kann, wenn der andere Partner seine Stelle kündigt oder diesem gekündigt wird. Zwei Lehrpersonen arbeiten seit vielen Jahren im Jobsharing. Eine entscheidet sich, eine Familie zu gründen und sie entscheidet sich auch, eine längere Auszeit zu nehmen. Dann bedeutet dies für die andere Lehrperson formell, dass ihr gekündigt ist. Dieser Art. 40a war nicht Bestandteil der Vernehmlassung, weil diese Präzisierung erst für die 1. Lesung aufgenommen wurde. Und darum konnte es dazu keine Rückmeldungen der Lehrpersonen geben. Könnte die Bildungsministerin bitte für die 2. Lesung auflisten, wie viele Lehrpersonen sich aktuell im Jobsharing befinden und demzufolge mit einer Kündigung rechnen müssten, sollte ihr Jobsharing-Partner kündigen oder gekündigt werden?Verwundert haben mich die zahlreichen Stellungnahmen bezüglich Leistungsbeurteilung durch den Vorgesetzten, welcher für mich der Schulleiter darstellt. Auf Seite 52 wird ausgeführt, dass die Regierung dies auch auf Verordnungsebene regeln will. Ohne weitere Details zu kennen, habe ich Mühe, die Rückmeldungen einzuordnen. Aber ich finde es auch spannend, das im Gymnasium praktizierte System der Lehrpersonenbeurteilung durch eine Unterrichtskommission anzudenken. Einen Umstand kann ich jedoch nicht nachvollziehen. Wenn die Aufgabe der Lehrpersonenbeurteilung an die Schulleitung übertragen wird, warum bleibt dann die Aufsicht und die Verantwortung beim Schulamt davon unberührt? Wenn ich eine Aufgabe verschiebe, dann sollte das doch beim Amt zu einer Reduktion der Aufgaben und auch der Verantwortung führen. Auf Seite 28 wird sogar ausgeführt, dass diese Ressourcen des Schulamtes vermehrt im Bildungscontrolling angesiedelt werden. Nach 33 Jahren Industrie kann ich nichts Falsches daran erkennen, wenn mein Vorgesetzter meine Leistung beurteilt. Wenn es aber für die Lehrpersonen besser ist, dass dies durch eine Unterrichtskommission geschieht, dann ist mir das auch recht. Aber aktuell beurteilt die Schulleitung jährlich die Leistung der Lehrpersonen. Beim Meilenstein, welcher nur alle fünf Jahre eintritt, beurteilt das Schulamt zusätzlich die Leistung der Lehrperson. Dass nach einer zukünftigen Verschiebung der Kompetenz zur Schulleitung die Verantwortung beim Schulamt bleiben soll, kann ich nicht nachvollziehen.
Abschliessend noch zwei Punkte: Der am 25. September 2020 eingegangenen Stellungnahme der Lehrpersonen für Gestalten und Sport kann ich entnehmen, dass auf ihre Stellungnahme vom 27. Februar nicht eingegangen wurde. Dem vorliegenden Bericht habe ich keine Zeilen zur Gleichstellung dieser Lehrpersonen entnommen. Könnte die Bildungsministerin bitte für die 2. Lesung bezüglich dieser Situation zusätzliche Ausführungen machen? Denn aus meiner Sicht sollten wir bei einer Revision nicht nur bei den Lehrpersonen im Kindergarten, sondern auch bei dieser Gruppe diese Ungleichheit der Einstufung korrigieren. Als letzte Bemerkung eine ganz grundsätzliche: Immer wieder wird der Lehrplan 21 oder, wie er bei uns heisst, der LiLe als Basis für die Argumentation genommen. Der LiLe stellt den Rahmen der Kompetenzentwicklung über elf Jahre dar und beginnt darum mit dem ersten Zyklus im Kindergarten und endet beim Zyklus 3 mit der neunten Schulstufe. Dieses System baut auf der Vorleistung der darunter liegenden Stufen auf. Darum ist es für mich immer noch verwunderlich, dass der Besuch des Kindergartens immer noch freiwillig ist. Wie will das Schulsystem auf der Basis in der Primarschule aufbauen, wenn die Vermittlung freiwillig ist? Auf Seite 9 kommt das Bildungsministerium zur Erkenntnis, dass die Frühförderung eine zentrale Aufgabe ist und dass im Bereich der Sprache immer grössere Defizite auftreten. Wenn heute sogar weit über 50% der Kinder im Kindergarten sprachliche Defizite aufweisen, dann sollten wir dieser Ebene mehr Aufmerksamkeit schenken. Herzlichen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank, Herr Präsident. Die Vorlage wurde von meinen Vorrednern bereits ausführlich dargelegt, ich komme daher gleich auf den Inhalt zu sprechen.Gerne möchte ich mich gleich einleitend zum Vorschlag der Regierung äussern, dass der Einsatz befristeter Dienstverträge einer Neuregelung unterzogen werden soll. So soll nach bestandenem Provisorium die Befristung auf maximal fünf Jahre ausgeweitet und danach die Dienstverhältnisse unbefristet ausgestaltet werden. Es ist zu begrüssen, dass hier eine Angleichung ans ABGB und an das Staatspersonalrecht erfolgt. Befristete Arbeitsverträge sind für eine Mehrzahl von Arbeitnehmern und nicht nur Lehrpersonen, welche auf ein möglichst sicheres Einkommen angewiesen sind, eine starke Belastung. Vor allem sind beim Lehramt zumeist Teilzeitlehrpersonen mit Familienbetreuungsaufgaben vor derartigen Anstellungsverhältnissen betroffen, welche sodann von Jahr zu Jahr bangen müssen, ob überhaupt und, wenn ja, in welcher Gemeinde er oder sie dann letztlich angestellt werden wird. Auch in der Privatwirtschaft kennt man solche sogenannten Kettenarbeitsverträge. Dort aber gibt es schon lange per Gesetz eine entsprechende Beschränkung. Sicher ist eine Anstellung als Lehrperson mit der Privatwirtschaft nicht absolut vergleichbar, dennoch soll auch hier diese Ungewissheit entsprechend gemildert werden. Dies wird nun mit dieser Vorlage gemacht, was zu befürworten ist. Im Weiteren schlägt die Regierung vor anstelle der bis anhin nur einmal im Jahr möglichen Kündigung auf Ende Schuljahr, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten die Kündigungsregelung etwas flexibler auszugestalten. Daher soll neu die Möglichkeit geschaffen werden, dass das Dienstverhältnis zweimal jährlich mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten aufgelöst werden kann. Sicher ist es, wie es die Regierung nennt, sachgerecht, für die Lehrpersonen dieselbe Kündigungsfrist vorzusehen, wie sie für das übrige Staatspersonal gilt. Nichtsdestotrotz stellt sich mir dabei die Frage, wo eine mitten im Jahr gekündigte Lehrperson noch eingesetzt werden kann. Obwohl ich es begrüsse, dass hier eine Angleichung des öffentlichen Personalrechts an das private Arbeitsrecht stattfindet, wird es für eine mitten im Schuljahr gekündigte Lehrperson wohl recht schwierig sein, eine neue Stelle zu finden. Fraglich ist für mich auch die Begründung eines neuen, befristeten Dienstverhältnisses bei Versetzung an eine andere Schule. Es heisst im neuen Art. 36, dass besoldungsrechtlich die geleisteten Dienstjahre anerkannt werden. Gehe ich richtig in der Annahme, dass aber bei jedem Wechsel zu einer neuen Schulleitung, das Provisorium von drei Jahren von Neuem beginnt? Und ist es richtig, dass dann auch die Gesamtdauer, also 3x bis zu einer Dauer von fünf Jahren, von Neuem zu zählen beginnt? Im Weiteren soll die Lehrpersonenbeurteilung, welche bis anhin in der Zuständigkeit des Schulamts lag, an die Schulleitungen verlagert werden, was sicher Sinn macht, da die Schulleiter näher an der Lehrperson sind und diese demzufolge auch fundierter beurteilen können. Auch in der Privatwirtschaft ist es jeweils der Vorgesetzte und keine externe Person, welcher seine Arbeitnehmer zu beurteilen hat. Wovon ich aber ausgehe beziehungsweise zwingend voraussetze, ist, dass mit Schulleitung jeweils der Schulleiter und sein Stellvertreter - also nicht nur eine einzelne Person - zur Beurteilung von Lehrpersonen herangezogen werden muss. Was aber sicher bestehen bleiben soll, ist, dass in kritischen Situationen doch noch eine Zweitmeinung - beziehungsweise ist es dann ja schon eine Drittmeinung - seitens des Schulamts eingeholt werden kann und soll. Abschliessend möchte ich noch auf das Schreiben der Lehrerinnen WAH und Gestalten auf der Sekundarstufe und des Liechtensteiner Gymnasiums verweisen, welches wir Abgeordneten erhalten haben. Darin werden Begründungen aufgeführt hinsichtlich einer Lohnangleichung auf eine höhere Stufe, eben gleich wie ihre Fachkollegen mit derselben, jedoch neueren Ausbildung. Gerne höre ich von der Frau Bildungsministerin Ihre Ansicht zur lohnmässigen Gleichstellung von Lehrpersonen für Textiles Gestalten und Haushaltskunde auf der Sekundarstufe I. Ich bin für Eintreten auf diese Vorlage. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Susanne Eberle-Strub
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Zuerst herzlichen Dank dem zuständigen Ministerium und dem Schulamt für den vorliegenden Bericht und Antrag. Mit der Anstellung einer Lehrperson beginnt für diese in der Regel ein dreijähriges Provisorium. In dieser Zeitspanne erfolgt die Anstellung auf höchstens ein Jahr befristet. Aufgrund der oft stark schwankenden Schülerzahlen ist es wichtig, dass die Schulbehörden eine gewisse Flexibilität bei der Anstellung von Lehrpersonen beibehalten können. Dies soll und darf aber nicht dazu führen, dass manche befristete Verträge jahrelang weitergezogen werden. Die Kollegen Lageder und Oehry haben die Problematik eindrücklich beschrieben. Deshalb unterstütze ich den Vorschlag der Regierung, nach bestandenem Provisorium befristete Arbeitsverträge auf maximal fünf Jahre zu begrenzen. Die Gleichstellung der Lehrkräfte auf Kindergarten- und Primarstufe im Bereich der Arbeitszeit begrüsse ich ausdrücklich. Ebenso die Regelung der Pausenaufsicht im Kindergarten, welche Materie der Lehrerdienstverordnung ist. Dort muss sichergestellt werden, dass im Rahmen der Arbeitszeit alle Aspekte des Dienstauftrags abgedeckt werden. Vor allem auch die Pausenaufsicht, die selbstverständlich entlöhnt werden muss. Die Kündigungsfrist soll auf drei Monate verkürzt werden, was ich sinnvoll finde. Neben dem 31. Juli soll auch der 31. Januar als Kündigungstermin festgelegt werden. Ich verstehe die Bedenken einzelner Vernehmlassungsteilnehmer betreffend den 31. Januar. Denn für die Schülerinnen und Schüler wäre es nicht von Vorteil, wenn es vermehrt nach dem ersten Semester zu Lehrerwechseln käme. Wie im Bericht und Antrag ausgeführt, erfolgen die meisten Kündigungen jedoch auf den 31. Juli, und ich nehme an, dass sich das auch nicht ändert. Die Verlagerung der Beurteilungskompetenz vom Schulamt an die Schulleiter sehe ich kritisch. Ich denke, dass die Schulleitungen jetzt schon eine starke Stellung an den Schulen haben. Durch diese angedachte Änderung erhalten die Schulleiter noch mehr Verantwortung und Kompetenzen. Meiner Meinung nach muss das Schulamt weiterhin bereit sein, eine gewisse Verantwortung bei der Lehrpersonenbeurteilung, vor allem bei den Meilensteingesprächen, beizubehalten. Wenn Lehrpersonen andere Ansichten vertreten oder andere pädagogische Methoden anwenden, als dies die Schulleitung machen würde, sind dies meiner Meinung nach bei Weitem keine Problemfälle, wie im Bericht und Antrag ausgeführt. Es kann sich jedoch sehr wohl negativ bei der Lehrerbeurteilung auswirken, wenn nur der Schulleiter die Beurteilung vornimmt. Dies kann zu einem schlechten Klima im Lehrerteam führen. Bei wirklichen Problemfällen muss das Schulamt logischerweise involviert sein. Ich unterstütze die Ansicht der Lehrpersonenvereine, dass die Beurteilung von Lehrpersonen nicht in die Hand von einzelnen Personen gegeben werden sollte. Hier muss entweder die jetzige Regelung weitergeführt werden oder eine andere Lösung gefunden werden, ähnlich zum Gymnasium. Hier wünsche ich mir auf die 2. Lesung weitere Informationen und Lösungsansätze. Im Bericht und Antrag wird erwähnt, dass das Schulamt die Ressourcen vermehrt in den Bereich des Bildungscontrollings verlagern will. Liegt hier ein Konzept vor? Inhalte und Ziele würden mich interessieren. Auf Seite 9 des Berichts und Antrags wird ausgeführt, dass heute teilweise mehr als die Hälfte der Kindergartenkinder sprachliche Defizite aufweisen. Dieses Problem ist nicht neu, das besteht schon einige Jahre. In manchen Gemeinden mehr als in anderen. Deshalb wurden in einigen Gemeinden für Kinder im Alter von drei Jahren, also vor dem Kindergarteneintritt, Angebote lanciert, um spielerisch Deutsch zu lernen. Wichtig dabei ist, dass sie von ihren Eltern, meistens Müttern, begleitet werden. Die Deutschkenntnisse der Eltern können so auch verbessert werden. In Vaduz zum Beispiel treffen sich einmal pro Woche Kinder mit einem Elternteil und werden von einer Lehrperson und einer Spielgruppenleiterin unterrichtet. Das Angebot wird rege genutzt. Was ist aufgrund der Aussage im Bericht und Antrag, dass der sprachlichen Frühförderung eine zentrale Aufgabe zukommt, geplant? Sollen diese Angebote ausgebaut werden? Ein Muss meiner Meinung nach. Zum Schluss möchte ich noch auf das Schreiben der Fachlehrpersonen mit der Seminarausbildung WAH (Wirtschaft, Arbeit, Haushalt) und Gestalten auf der Sekundarstufe eingehen, welches alle Landtagsabgeordneten erhalten haben. Hier wird festgehalten, dass die Fachlehrpersonen, welche in diesem Bereich nicht die neue Ausbildung absolviert haben, lohnmässig zu den Primarlehrern gehören, obwohl sie in der Sekundarstufe I die gleichen Leistungen erbringen, wie ihre neu ausgebildeten Lehrerkollegen. Dazu meine Fragen: - Weshalb wurde im vorliegenden Bericht und Antrag nicht auf die Stellungnahme zum Anstellungsverhältnis der Lehrpersonen Gestalten eingegangen?
- Auf wann ist eine Angleichung der Löhne geplant? Denn diese Ungleichbehandlung ist nicht nachvollziehbar.
Eintreten ist unbestritten. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Ich schicke einen energiereichen Gruss in die Runde für die letzten Diskussionen. Die Vernehmlassung zur Abänderung des Lehrerdienstgesetzes hat viele Reaktionen hervorgerufen, und vor allem die Stellungnahme der Liechtensteiner Lehrervereine ist sehr deutlich ausgefallen. Ich nehme an, dass die kritischen Äusserungen im zweiten Absatz auch damit zu tun haben, dass in der Schweiz auf einzelnen Stufen immer noch deutlich mehr verdient wird und die Situation mit der Pensionskasse nach wie vor sehr unerfreulich ist. Die Versicherten, nicht nur die Lehrerinnen und Lehrer, finanzieren Leistungen der Pensionierten, die früher nicht ausfinanziert wurden. Die Transferleistungen in Millionenhöhe sind enorm und führen zu grossem Unmut. In diesem Bericht und Antrag stehen aber andere Themen im Vordergrund. Die Bildungsministerin will die Bedingungen für ein befristetes Anstellungsverhältnis präzisieren. Im Zuge dieser Neuregelung soll auch eine europäische Richtlinie umgesetzt werden. Die Neuregelung sieht vor, dass die befristeten Anstellungen ein Enddatum erhalten. Ich gehe jetzt nicht mehr auf alle Details ein. Die Regierung schlägt vor, dass spätestens nach fünf Jahren eine Entscheidung fallen muss, wobei die drei Jahre Provisorium nicht mitberücksichtigt werden. Diesen Vorschlag kann ich unterstützen. Für mich ist es allerdings wichtig, dass im Bericht und Antrag Ausführungen zum sogenannten «sachlichen Grund» gemacht werden. Falls konkrete Umstände vorliegen, kann auch nach den fünf Jahren von einer Umwandlung in ein unbefristetes Anstellungsverhältnis abgesehen werden. Sollte beispielsweise in zehn Jahren ein neuer Lehrplan eingeführt werden und mit dieser Einführung wäre eine Reduktion von Lektionen in einem Fach verbunden, dann wäre die zu geringe Anzahl der Lektionen ein sachlicher Grund, warum eine Vertragsänderung nicht umgesetzt werden könnte.In vielen Stellungnahmen in der Vernehmlassung wurden Fragen zum Art. 36 gestellt. Die Regierung hat die Fragen auf die 1. Lesung geklärt und präzisiert: Mit einem Stellenwechsel, beispielsweise von der Realschule Schaan an die Realschule Vaduz, ist ein neues Dienstverhältnis verbunden. Allerdings sind die unbefristet angestellten Lehrpersonen von dieser Regelung ausgenommen. Diese Präzisierung ist sehr wichtig und gibt die notwendige Sicherheit. Dabei denke ich konkret an die Schliessung der Realschule Schaan in vier Jahren. Danach werden alle Lehrerinnen und Lehrer der Realschule Schaan an einer anderen Realschule unterrichten. Die zukünftigen Anstellungsbedingungen sind für sie deshalb von sehr grosser Bedeutung. Ich habe am Mittwochmorgen eine Kleine Anfrage dazu gestellt und hoffe, dass auch diese Antworten Klarheit schaffen werden. Die Gleichstellung der Lehrpersonen auf der Kindergarten- und Primarstufe ist unbestritten und teilweise schon vollzogen. Im Kanton Obwalden hat der Kantonsrat diese Gleichstellung vor Kurzem auch beschlossen. Es gilt, noch die Arbeitszeitvorschriften zu regeln. Die Regierung wird diese Frage auf dem Verordnungsweg regeln und ist überzeugt, dass sie eine ausgewogene Entlastungsregelung finden wird, so steht es auf der Seite 17 ganz unten und auch auf der Seite 25. Ich frage die Bildungsministerin, ob sie einen Entwurf dieser Verordnung auf die 2. Lesung vorlegen könnte. Das wäre sehr hilfreich, geht es doch um eine zentrale Frage. Wenn wir über Gleichstellung oder Lohnanpassung sprechen, dann möchte ich das Anliegen der Fachlehrpersonen WAH und Gestalten textil unterstützen. In der Vernehmlassung ist eine kurze Stellungnahme dazu eingegangen und wir haben vor Kurzem ein ähnliches Schreiben erhalten. Sie bitten darum, dass die Besoldung der Stufe, auf der sie unterrichten, angepasst wird. Das kann ich unterstützen. Auch die Lehrervereine fordern diese Anpassung der Lohnstufe in ihrer Stellungnahme. Im Bericht und Antrag wurde darauf nicht reagiert und ich bitte die Bildungsministerin um eine Einschätzung der Situation. Ein weiteres Thema im Bericht und Antrag ist der Kündigungstermin. In der Vorlage werden zwei Termine vorgeschlagen, gegenüber einem Termin heute. Ich kann der Regierung folgen und stelle mir vor, dass der neue Kündigungstermin am Ende des ersten Semesters kein Problem darstellen sollte. Es kann natürlich die Situation eintreten, dass jemand am Ende des ersten Semesters eine Schule verlassen könnte, was sicher einige Probleme mit sich bringen kann. Ich gehe aber davon aus, dass dies ein seltener Einzelfall sein wird. Bei der Verlagerung der Kompetenz der Lehrerbeurteilung habe ich meine Meinung noch nicht abschliessend gebildet. Die Beurteilung von Lehrerinnen und Lehrern ist ein sehr sensibles Thema und nicht zu unterschätzen. Die knappen Ausführungen im Bericht und Antrag werden diesem Thema nicht gerecht nach meiner Ansicht. Die Beurteilung einer Lehrperson unterscheidet sich, so nehme ich an, von der Beurteilung eines Arbeitnehmers in der Privatindustrie. Die zur Anwendung kommenden Kriterien sind sehr oft nicht einfach messbar und der Output einer Lehrperson kann nicht in Zahlen gefasst werden. Bei der Beurteilung einer Lehrperson sind nicht nur die Unterrichtsqualität und die Schulleitung wichtig, es können auch Rückmeldungen von Klassen einfliessen oder auch Meinungen von Eltern. Eine Lehrperson steht deutlich mehr in der Öffentlichkeit als andere Personen. Diesen Umstand dürfen wir bei der Beurteilung nicht ausblenden. Die Leitung vor Ort zu stärken, wie es im Bericht und Antrag auf Seite 28 steht, ist gut und dagegen ist nichts zu sagen, ganz im Gegenteil. Das Schulamt soll im Gegenzug mehr Zeit für das Bildungscontrolling erhalten. Gemäss Wikipedia umfasst Bildungscontrolling «Massnahmen zur Planung, Koordination und Kontrolle von Bildungsvorhaben nach Effektivitäts- und Effizienzkriterien». Wenn ich das lese, dann denke ich an Tabellen, die ausgefüllt werden, an Umfragen, die gemacht werden, an Vergleichstests oder an Leistungserhebungen. Kurz gesagt, denke ich an mehr administrativen Aufwand für die Schulen und weniger Zeit für den effektiven Unterricht. All das wird dann im Schulamt ausgewertet, damit dann unser Bildungssystem verbessert oder effizienter oder effektiver werden kann. Ich hoffe, dass ich vollkommen falsch liege und ich bitte die Bildungsministerin um ihre Auslegung des Begriffs Bildungscontrolling. Für die 2. Lesung hätte ich gerne gewusst, welcher zeitliche Aufwand mit der Beurteilung der Lehrerinnen und Lehrer verbunden ist. Was ist genau mit Beurteilung gemeint? Welche zeitlichen Ressourcen setzen die Verantwortlichen und die Administration im Schulamt ein? Würden diese Ressourcen vollständig vom Schulamt an die Schulleitungen vor Ort verlagert? Ich möchte auch gerne wissen, was mit einer schrittweisen Verlagerung gemeint ist. Im Bericht und Antrag finde ich keine genaueren Ausführungen dazu und, wie schon gesagt, sind die Ausführungen im Bericht und Antrag zu diesem Thema für mich zu knapp und nicht ausreichend für eine Entscheidung. Dann möchte ich abkürzen und das Thema Unterrichtskommission lasse ich weg. Dazu wurde schon sehr viel gesagt. Ich habe mich einfach gefragt, warum an den Realschulen und Oberschulen nicht auch eine Kommission eingesetzt wird. Denn auch dort müssen sogenannte internationale - inter-nationale, also zwischen zwei Nationen - Standards erfüllt werden. Wer die Sekundarstufe I abschliesst und eine Lehre macht, der besucht die Berufsschulen in der Schweiz. Somit wäre der Bedarf für eine Kommission theoretisch durchaus gegeben. Ich bitte die Bildungsministerin um genauere Informationen, da im Bericht und Antrag dazu nicht sehr viel zu lesen ist. Zum Schluss erwähne ich auch noch ein Thema, das nicht Gegenstand der Vernehmlassung war, aber jetzt aufscheint. Es geht um diese Auflösung von unbefristeten Jobsharings. Wenn eine Person, die eine Stelle mit einer anderen Person teilt, nicht mehr unterrichten möchte und sich beispielsweise um die Familie kümmern möchte, dann kann der anderen Person, mit der sie die Stelle teilte, gekündigt werden, wenn kein Bedarf mehr vorhanden ist. Diesen Vorschlag finde ich nicht sehr familienfreundlich, da ich davon ausgehe, dass vor allem Frauen vom Jobsharing profitieren. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird mit dieser Massnahme nicht gefördert, und ich frage mich, ob auf die 2. Lesung nicht eine andere Lösung gefunden werden könnte. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Georg Kaufmann
Danke für das Wort. Besten Dank dem Bildungsministerium und dem Schulamt für die Ausarbeitung dieser Vorlage. Das Lehrerdienstgesetz soll in einigen Punkten abgeändert werden: Zum einen geht es um das Thema der befristeten Anstellungen. So sollen Lehrpersonen nach Ablauf der dreijährigen Probe-zeit, in denen sie die gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen erfüllen müssen, nur noch maximal fünf Jahre befristet angestellt werden. Danach erfolgt der automatische Wechsel in die unbefristete Anstellung. Mit dieser Angleichung soll auch einer entsprechenden EU-Richtlinie aus dem Jahr 1999 über befristete Arbeitsverträge entsprochen werden. Ich begrüsse diese Anpassung sehr. Nach acht Jahren sollte eine Lehrperson unbefristet angestellt werden. Diese Lehrpersonen sind dann nämlich gut 30 Jahre alt und wahrscheinlich auch schon in einer stabilen Lebenssituation, vielleicht haben sie auch schon Familie. Doch habe ich eine Unklarheit: Wenn eine befristet angestellte Lehrperson zum Beispiel in ihrem vierten Jahr der Befristung an eine andere Schule wechselt, bleiben gemäss dem neuen Art. 36 Abs. 2 die geleisteten Dienstjahre besoldungsrechtlich vollumfänglich anerkannt. Doch soll ihre befristete Anstellung an der neuen Schule wirklich wieder bei null starten? Das kann ich nicht nachvollziehen. Das ist doch auch ein Widerspruch zu der ursprünglichen Idee von maximal fünf Jahren. Ich finde, dass nach acht Jahren Unterrichtstätigkeit eine Lehrperson Sicherheit erhalten sollte, egal ob sie an der gleichen Schule oder einer anderen Schule angestellt ist. Ein meist freiwilliger Wechsel an eine andere Schule sollte meines Erachtens nicht mit einem Zurückstellen der Befristung «bestraft» werden.Weiters werden mit dieser Gesetzesänderung die Lehrkräfte auf Kindergartenstufe dienst- und besoldungsrechtlich den Lehrkräften auf der Primarstufe gleichgestellt. Ich begrüsse diese Gesetzesänderung, entspricht sie doch je länger, je mehr der gelebten Praxis. So gibt es in einigen Gemeinden bereits sogenannte Basisstufen, wo die Kinder des Kindergartens und der Unterstufe der Primarschule zusammen unterrichtet werden, es also altersdurchmischte Klassen gibt. Dann werden auch beide Ausbildungen mit einem Bachelortitel abgeschlossen, die beiden Abschlüsse sind also gleichwertig. Der neue Lehrplan LiLe orientiert sich am Schweizer Lehrplan 21, der auch für den Kindergarten gilt. Spätestens mit der Umsetzung des LiLe müssen die Arbeitsplätze der Kindergarten- und der Primarschulstufe gleichwertig behandelt werden. Die derzeit noch bestehenden besoldungs- und dienstrechtlichen Unterschiede können danach nicht mehr aufrechterhalten werden. Gemäss Bericht und Antrag wird dies am 31. Juli 2023 vollzogen sein. Dann möchte auch ich auf dieses Schreiben dieser 17 Lehrerinnen kurz eingehen, welche uns einen Brief geschrieben haben. Ja, es erstaunt mich wirklich, dass es da eine Gruppe von Lehrpersonen gibt, welche auf der Sekundarstufe I unterrichten, eine anerkannte Ausbildung haben und trotzdem Primarlehrerlohn haben. Ich habe mir zwei, drei Sätze rot angestrichen, da schreiben sie - ich weiss nicht, ob es stimmt, aber sie schreiben auf jeden Fall: «Bei unseren Kolleginnen in der Schweiz ist der Lohn schon lange an die Stufe angepasst.» «Leider gab es nie eine Möglichkeit einen Bachelor in unseren Fächern nachzuholen. Dies wurde nie angeboten, weil in der Schweiz die Lehrpersonen WAH und Gestalten der Stufe automatisch angepasst wurden.» Hier würde mich interessieren: Wie begründet die Regierung diese Lohnungleichheit? Meines Erachtens darf eine ehemals anerkannte Ausbildung im Vergleich zu einer neuen Ausbildung nicht zu einer solchen besoldungsmässigen Schlechterstellung führen. Ich meine, dies gehört ebenfalls angeschaut und korrigiert. Geschätzte Regierungsrätin Hasler, können Sie mir sagen, ob es noch weitere solche Ungleichbehandlungen gibt? Falls ja, was sind das für Lehrpersonen? Falls nein, was würde eine besoldungsmässige Angleichung dieser 17 Lehrerinnen an ihre Kolleginnen mit Bachelorabschluss kosten? Dann zur Kündigungsregelung: Ich unterstütze den Vorschlag, die Kündigungsregelung neu und flexibler zu regeln. Nur einmal im Jahr auf Ende Schuljahr (also 31. Juli), und dies mit einer sechsmonatigen Kündigungsfrist, macht das Ganze wirklich sehr schwerfällig. Ich bin der Ansicht, dass sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer die Möglichkeit haben sollte, schneller und flexibler zu kündigen. Deshalb stehe ich hinter dem neuen Vorschlag: eine dreimonatige Kündigungsfrist per 31. Januar und 31. Juli.Zum Schluss möchte die Regierung die Beurteilungskompetenz mittels Verordnung vom Schulamt an die Schulleitungen verlagern. Das sehe ich aus folgenden Gründen kritisch: Ein Lehrerteam kann nicht mit einem Team in der Landesverwaltung verglichen werden. Ein Schulleiter oder eine Schulleiterin ist sehr häufig ein ehemaliger Kollege, eine ehemalige Kollegin an der Schule. Wir haben noch nicht sehr lange die unbefristet angestellten Schulleitungen. Sicher gibt es Schulen, an denen diese Beurteilungskompetenz abgegeben werden kann, aber es gibt wahrscheinlich auch andere. Im Bericht und Antrag wird auf der Seite 28 darauf hingewiesen, dass insbesondere bei Problemfällen es Sinn macht, wenn das Schulamt die Schulleitungen weiterhin unterstützt. Hier frage ich die Regierung: Was sind Problemfälle? Für mich ist dieser Begriff sehr schwammig. Ich finde sowieso, dass Beurteilungsgespräche für jeden Lehrer und für jede Lehrperson gut sind, und sie sollten auch entsprechend regelmässig durchgeführt werden. Zum Weiteren war das Beurteilungsgespräch des Schulinspektors - der Name Schulinspektor stört mich in der Zwischenzeit, aber es heisst noch so - mit den Lehrpersonen immer auch ein guter Kontakt zwischen Lehrperson, Schule und Schulamt. Der Inspektor war sehr häufig an den Schulen draussen und kannte die Probleme an der Front. Ich fürchte, dass mit dieser geplanten Anpassung der Faden zwischen Schulen und Schulamt noch mehr abgeschnitten wird. Das finde ich persönlich schade und deshalb würde ich mir noch andere Lösungsansätze zu dieser Thematik wünschen.Auch ich bin für Eintreten auf die Vorlage.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Gerne möchte ich mich bei Regierungsrätin Dominique Hasler für den vorliegenden Bericht und Antrag bedanken. Wie die Regierung im Bericht und Antrag schreibt, hat sich in der Praxis gezeigt, dass einige punktuelle Anpassungen notwendig sind, weshalb die Regierung eine Teilrevision des Lehrerdienstgesetzes vorschlägt. Diese Anpassungen begrüsse ich. Zusätzlich bitte ich die Regierung, das Anliegen gemäss Schreiben vom 25. September 2020 der 17 Lehrerinnen WAH und Gestalten auf der Sekundarschule und des Liechtensteiner Gymnasiums auf die 2. Lesung zu überprüfen. Bei den Lehrerinnen möchte ich mich für ihr Schreiben mit der Darstellung ihrer Sachlage bezüglich Lohnungleichheit bedanken. Das Anliegen kann ich verstehen und nachvollziehen, da wie von ihnen erwähnt, der Lohn in der Schweiz schon lange an die Stufte angepasst wurde. Auch wird erwähnt, dass sie trotz der langjährigen Berufserfahrung und ihres Fachwissens, welches sie mit den jungen Lehrerkolleginnen und -kollegen teilen sowie parallel zu ihnen unterrichten, trotzdem für die genau gleiche Arbeit und die gleichen Pflichten weniger Lohn erhalten. Auch konnten sie mangels Möglichkeit die Ausbildung nicht nachholen. Da die Situation für die Lehrerinnen sehr unbefriedigend ist, bitte auch ich die Regierung, eine Lohnangleichung an die entsprechende Stufe auf die 2. Lesung zu überprüfen. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich danke der Bildungsministerin und allen an der Ausarbeitung dieses Berichts und Antrags beteiligten Personen für diesen Bericht und Antrag und die damit verbundenen Verbesserungen, die ich begrüsse. Den Voten der Abgeordneten Lageder und Oehry kann ich mich vollständig anschliessen. Die Verbesserungen gehen für mich in zwei Punkten noch nicht weit genug: Zum einen betrifft dies Art. 14 Abs. 2, in welchem ich mich daran störe, dass das Provisorium nicht an die Gesamtdauer angerechnet wird. Dies kann im extremsten Fall dazu führen, dass eine Person bis zu sechsmal über insgesamt acht Jahre befristet angestellt werden kann. Das kann und darf es meiner Meinung nach nicht sein. Insbesondere nicht, wenn ich mich in die Person des befristet angestellten Lehrers reinversetze. Ich ersuche Sie deshalb, Frau Bildungsministerin, dass Sie auf die 2. Lesung Ausführungen machen, welche negativen Folgen es hätte, wenn das Provisorium an die Gesamtdauer angerechnet wird. Ich überlege mir nämlich, einen entsprechenden Änderungsantrag in der 2. Lesung zu stellen.Zum anderen betrifft meine Unzufriedenheit - oder dass es noch zu wenig weit geht - Art. 36 Abs. 2, in welchem ein befristet angestellter Lehrer an eine andere Schule versetzt wird, für welche eine andere als die bisherige Schulleitung zuständig ist. Ich störe mich daran, dass damit ein neues Dienstverhältnis begründet wird. Ich ersuche Sie hier ebenfalls, sehr geehrte Frau Bildungsministerin, auf die 2. Lesung auszuführen, welche Nachteile erwachsen, wenn dadurch kein neues Dienstverhältnis begründet wird. Und auch hier überlege ich mir, einen entsprechenden Änderungsantrag zu stellen. Ich bin für Eintreten auf diese wichtige Vorlage und bedanke mich.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich schliesse mich bei den Thematiken der befristeten Stellen, den Kündigungsfristen und der Lehrerbeurteilungssystematik den Voten an, die hier gesprochen wurden, insbesondere bei der Lehrerbeurteilung an die Ausführungen der Abg. Susanne Eberle-Strub und Georg Kaufmann. Was ich hier auch noch bestärken möchte, ist das Anliegen dieser Lehrerinnen für WAH und Gestalten textil, weil ich hier neben dem Schreiben auch persönliche Gespräche geführt habe. Insbesondere war ich sehr erstaunt, dass es überhaupt noch eine Lehrergruppe gibt, die in dieser Form nicht die gleiche Lohnstufe hat. Normalerweise gehen wir ziemlich synchron mit der Schweiz, was solche ausbildungs- und dienst- und besoldungsrechtliche Sachen betrifft. Wir haben auch bei den Kindergarten- und Primarlehrern auf der Basisstufe diese dienst- und besoldungsrechtliche Angleichung gemacht. Und diesbezüglich möchte ich auch der Regierung dieses Anliegen ans Herz legen, damit sie hier eine Lösung findet. Denn es spricht alles dafür, dass diese Fachlehrerinnengruppe angepasst wird an ihre Arbeitskolleginnen, auch wenn sie die Ausbildung etwas früher gemacht haben als die neuen Ausbildungen. Hier gibt es sicher eine Lösung analog der Schweiz. Ich möchte, dass Sie sich dieses Themas annehmen und in die 2. Lesung mitaufnehmen und hier einen Vorschlag unterbreiten. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Auch ich möchte noch kurz auf die Lehrpersonenbeurteilung eingehen und ich bitte die Regierung, diesbezüglich wirklich auch die Ausführungen der verschiedenen Lehrerverbände zu verinnerlichen. Ich weiss, dass der Vorschlag in der Vernehmlassung zu diesem Thema, was die Unterrichtsbeurteilung betrifft, von den verschiedenen Verbänden bereits einen Kompromissvorschlag darstellt der verschiedenen Verbände, dass sich die Lehrerverbände diesbezüglich doch intensiv damit auseinandergesetzt haben, um diesen Vorschlag analog zum Gymnasium in die Vernehmlassungsstellungnahme zu integrieren. Ich unterstütze diesbezüglich auch explizit die Aussagen des Abg. Lageder und erkenne dieses Willkürpotenzial auch. Deshalb erwarte ich auch weitere Informationen zu diesem Thema, auch was die Verordnungskompetenz betrifft. Aber ein Vorschlag auf dieser Basis, dass dies den Schulleitungen übergeben werden soll, das werde ich auch im Rahmen einer 2. Lesung nicht befürworten und dann sicherlich, sollte es dementsprechend so bleiben, den notwendigen Änderungsantrag in Art. 52 Abs. 3 stellen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Im Sinne eines Meinungsbildes möchte ich meine Meinung auch noch ganz kurz einbringen. Ich begrüsse die Neuregelung der befristeten Anstellung ausdrücklich. Den Mehrwert der Begründung eines neuen Dienstverhältnisses bei Versetzung an eine andere Schule kann ich aber nicht erkennen. Vielmehr befürchte ich einen unnötigen administrativen Mehraufwand. Auch stellt sich mir die Frage, wie das bei Lehrpersonen, die an mehreren Schulen unterrichten, funktionieren soll. Ich denke hier vor allem an Fachlehrpersonen, deren Pensen sich jährlich stark verschieben können von einer Schule an die andere. Klar ablehnen muss ich den Vorschlag, die Lehrpersonenbeurteilung ausschliesslich den Schulleitern zu übergeben. Ich habe hier ein bisschen Erfahrung. Es gibt sehr unterschiedliche Schulleitungen. Menschen haben individuelle Stärken, aber auch individuelle Schwächen. Das gilt auch für Schulleiter. Auch gibt es an Schulen Seilschaften, ob man das wahrhaben will oder nicht. Ich bin daher ein klarer Befürworter der einheitlichen Handhabe der Beurteilung durch das neutrale Schulamt, wie das bisher geschehen ist. Das erachte ich klar als vorteilhaft, zumal die Schulleitungen schon heute miteinbezogen werden in die Beurteilung. Und es stellt sich mir auch die Frage, wie die im Schulamt frei werdenden, doch beachtlichen Ressourcen genützt würden. Der Hinweis auf vermehrten Einsatz im Bereich des Bildungscontrollings ist für mich doch noch sehr vage und müsste zumindest noch verdeutlicht werden. Ich lehne diese Verschiebung aber eigentlich grundsätzlich ab.Eintreten hingegen ist für mich unbestritten, ich erhoffe mir aber doch einige Anpassungen auf die 2. Lesung. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ich möchte gerade auf Ihr Votum noch etwas zu bedenken geben. Ich verstehe natürlich, wenn Sie nicht möchten, dass die Schulleitung quasi alleine eine Bewertung über eine Lehrperson abgibt. Aber ich möchte doch auch in Erinnerung rufen, dass das in den Amtsstellen eben genauso ist. Dort ist auch der Amtsleiter verantwortlich und bewertet schlussendlich eine Person, die im Amt arbeitet. Auch dort gibt es Seilschaften, auch dort gibt es deswegen Missstände. Die sind mir bekannt. Vielleicht könnte man das in den Schulen besser machen, das ist vielleicht möglich. Man kann sich das schon überlegen. Aber ich möchte einfach zu bedenken geben, dass bei den Amtsstellen - bei der Landesverwaltung an und für sich - dieses Problem ebenso besteht. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Das Lehrerdienstgesetz ist eine sehr bewährte Grundlage für die Anstellung und Beschäftigung unseres Lehrerpersonals. Allerdings gibt es, wie Sie ausgeführt haben, einige punktuelle Mängel, die nun angegangen werden. Zu diesen komme ich gleich. Zuerst möchte ich aber ausführen, was diese Vorlage für unsere Kindergärtnerinnen und Kindergärtner bedeutet. Bis 31. Dezember 2019 waren die Lehrkräfte für den Kindergarten in der Lohnklasse 10, Lehrkräfte für die Primarstufe in der Lohnklasse 11 eingereiht. Die Schulentwicklung zeigte jedoch über die letzten Jahre, wie auch aktuell, eine Annäherung von Kindergarten und Primarschule auf. Ausdruck dafür sind zum Beispiel schulartenübergreifende Klassen, sogenannte Basisstufen. Ferner ist die formale Qualifikation der Kindergartenlehrperson seit vielen Jahren schon identisch mit jener der Primarschulpersonen. An der Pädagogischen Hochschule St. Gallen beispielsweise wird keine reine Kindergärtnerinnenausbildung angeboten, sondern eine Ausbildung für Kindergarten bis dritte Primarstufe, man nennt das Diplomtyp A. Eine weitere Annäherung ergibt sich auch dadurch, dass sich der Liechtensteiner Lehrplan am schweizerischen Lehrplan 21 orientiert, welcher auch für den Kindergarten gilt. Die lohnmässige Unterscheidung ist daher im Zuge der Umsetzungsphase des neuen Lehrplans aufzuheben. In fast allen Deutschschweizer Kantonen werden Lehrkräfte des Kindergartens und der Primarstufe inzwischen besoldungsmässig gleichbehandelt. Von Bedeutung ist insbesondere unser Nachbarkanton St. Gallen. Dort werden Kindergärtnerinnen und Primarlehrpersonen auch gleich besoldet. Inzwischen konnten wir bereits einen recht grossen Schritt in Richtung Gleichstellung machen. So wurde am 1. Januar 2020 der Kindergartenlohn generell um 5% erhöht, zusätzlich zur allgemeinen Lohnerhöhung von 0,8%. Ausserdem erfolgte eine Einreihung in die Lohnklasse 11, wo auch die Primarlehrpersonen eingereiht sind. Für den 1. Januar 2021 ist eine weitere, generelle Lohnerhöhung von 2% geplant. Natürlich unter dem Vorbehalt ihrer Zustimmung im Rahmen des Landesvoranschlages. Als Nächstes wird - und das wird in dieser Vorlage geregelt - für die Angleichung der Pflichtlektionenzahl der Kindergärtnerinnen an jene der Primarlehrpersonen folgende Grundlage geschaffen: Mit der Anpassung der Pflichtlektionenzahl ist ein wichtiger Schritt dann gemacht, dass die besoldungsmässige Gleichstellung eben im Bruttolohn sich auf diese Pflichtlektionenzahl beziehen kann und die organisatorische Regelung für die Gleichstellung somit im Gesetz verankert ist. Mit diesem Schritt beziehungsweise der geplanten Gleichstellung wollen wir bildungspolitisch dem Umstand Rechnung tragen, dass mit dem neuen Lehrplan Kindergarten- und Primarschulpersonen zusammenwachsen und zusammengehören. Arbeitsmarktlich wollen wir das Signal aussenden, dass es sich lohnt Kindergärtnerin beziehungsweise Lehrperson für Kindergarten und Unterstufe zu werden. Im jetzigen Ausbildungssystem schliessen beide Ausbildungen mit einem Bachelor ab. Doch werden Primarlehrpersonen anschliessend besser besoldet. Mit dem Vorschlag verbessern wir ausserdem die Einsatzmöglichkeiten innerhalb des Schulsystems. Wer für den Zyklus 1 ausgebildet worden ist, muss sich nicht mehr wie bis anhin, unsäglich in zwei Besoldungsklassen mit unterschiedlichen Pflichtlektionenpensen bewegen. Das erleichtert auch die Organisation der Schule. Mit dieser Vorlage zur Teilrevision des Lehrerdienstgesetzes sollen im Weiteren zwei Mängel in der bisherigen Regelung beseitigt werden. Der erste Mangel betrifft die befristeten Dienstverträge. Die jetzige Regelung beinhaltet eine recht weitgehende Flexibilität hinsichtlich des Einsatzes befristeter Verträge. Grundsätzlich ist es zwar so, dass nach dem Provisorium von drei Jahren, welches alle Lehrpersonen zu durchlaufen haben, eine unbefristete Anstellung erfolgt. Allerdings nur dann, wenn eine ständige Stelle frei ist und Bedarf besteht. Bei schwankendem beziehungsweise zeitlich begrenztem Bedarf können jedoch weiterhin befristete Anstellungen erfolgen. Im Gesetz ist heute keine Schranke oder Begrenzung vorgesehen, solche befristete Verträge aneinanderzureihen. Dies kann sich für Lehrpersonen zuweilen unvorteilhaft auswirken. Auch nach Jahren haben sie unter Umständen keine Sicherheit, ob sie eine Stelle längerfristig behalten können. Diese einseitige Flexibilität zugunsten des Arbeitgebers soll nun mit dieser Vorlage begrenzt, nicht abgeschafft werden. Neu sollen befristete Verträge bloss noch während fünf Jahren nach bestandenem Provisorium möglich sein. Genauso wie beim Staatspersonal soll nach fünf Jahren grundsätzlich eine unbefristete Anstellung erfolgen. Mit dieser Neuregelung wird auch dem Europarecht Rechnung getragen, welches verlangt, dass die Möglichkeit, Kettenverträge abschliessen zu können, im Gesetz selber begrenzt wird. Der zweite Mangel betrifft die Kündigungsregel. Die derzeitige Regelung ist aus Sicht des Arbeitgebers unhaltbar. Derzeit gilt eine Kündigungsfrist von sechs Monaten. Ausserdem gibt es nur gerade einen einzigen Kündigungstermin, der 31. Juli am Schuljahresende. Diese Regelung kann dazu führen, dass eine Kündigung erst nach 17 Monaten wirksam wird. Aus Sicht der Regierung spricht alles dafür, die Kündigungsregeln von Staats- und Lehrpersonal einander anzugleichen, insoweit es keinen Grund zur Differenzierung gibt im Sinne der Qualität unseres Bildungssystems. Was die beiden Vorschläge zur Beseitigung der genannten Mängel in der geltenden Regelung angeht, kann als Fazit gezogen werden, dass die Änderung der Regelung über die befristeten Verträge zu einer klaren Verbesserung der Stellung der Lehrpersonen führt. Es werden mehr Personen in den Genuss einer unbefristeten Anstellung gelangen. Die zweitgenannte Änderung der Kündigungsregelung flexibilisiert die Kündigungsmodalitäten für beide Seiten. Sie legt fest, dass eine einmal ausgesprochene Kündigung innert absehbarer Zeit wirksam wird. In einem weiteren Punkt schlägt die Regierung eine Änderung vor, was die Mitarbeiterbeurteilung angeht. Die Lehrpersonenbeurteilung soll mittels Verordnung ganz oder teilweise an die Schulleitungen übertragen werden. Zusammengefasst haben Sie mit dieser Vorlage die Gelegenheit, ein bewährtes Gesetz in einigen wenigen Punkten zu verbessern. Ausserdem können Sie unseren Kindergärtnerinnen und Kindergärtner das Signal geben, dass sie nun zügig mit den Primarlehrpersonen gleichgestellt werden. Ich gehe nun gerne auf die einzelnen Frageschwerpunkte ein. Da es aber von den meisten Abgeordneten überlagerte Fragen zu Themenstellungen gab und es sich immer um die ähnlichen Schwerpunkte handelte, werde ich auf die Themenschwerpunkte eingehen und zum Schluss dann noch auf spezifische Fragen von einzelnen Abgeordneten Antworten geben.
Der Abg. Lageder hat in seinem Votum die Wichtigkeit dieser Anpassung in Bezug auf die Sicherheit auch für den Arbeitnehmer mit den befristeten Dienstverhältnissen sehr eindrücklich dargelegt. Ich teile Ihre Meinung diesbezüglich zu 100%. Sie haben dann gefragt, wie viele Lehrpersonen von dieser Regelung dann neu profitieren können. Derzeit sind rund 250 Lehrpersonen befristet angestellt. Darunter sind auch alle Junglehrpersonen, die sich im dreijährigen Provisorium befinden. Länger als drei Jahre sind nur 136 Lehrpersonen befristet angestellt. Bei etwa 40% dieser Verträge ist zu prüfen, ob sie von der Neuregelung profitieren können. Bei ihnen ist zu überprüfen, ob sie länger als fünf Jahre an derselben Schule tätig sind und ob ein längerfristiger Bedarf im Ausmass von mehr als 40% gegeben ist. Wenn diese Fragen zu bejahen sind, haben diese Lehrpersonen Anspruch auf eine unbefristete Anstellung. Es ist zu erwarten, dass geschätzt rund 50 jetzt noch befristete Dienstverträge ab Inkrafttreten dieses Gesetzes in unbefristete Dienstverträge umgewandelt werden könnten. Dann wurde von mehreren Abgeordneten die Frage gestellt, warum bei der Gesamtdauer von fünf Jahren, in welcher befristete Verträge noch möglich sind, das Provisorium von drei Jahren, in dem eben nur mit diesen Jahresverträgen angestellt wird, nicht angerechnet wird. Diese Nichtanrechnung führte de facto zu einer Verlängerung der Gesamtdauer auf acht Jahre. Ich möchte Ihnen ganz ausführlich hier nochmals die Begründung und die damit verbundenen Gedanken darlegen: Sollte eine Verkürzung auf insgesamt maximal fünf Jahre - also einschliesslich des Provisoriums - gewünscht sein, müsste das Provisorium, das wir für Junglehrpersonen heute haben, grundsätzlich diskutiert werden. Denn dieses Provisorium muss von allen Lehrpersonen durchlaufen werden und ein bestandenes Provisorium ist Bedingung, dann eben diese unbefristete Anstellung zu erhalten. Es dient dazu, innerhalb von drei Jahren zu beweisen, dass man guten Unterricht erteilen kann, dass man Kurse in Staatskunde, Geschichte und Schulrecht besucht und die entsprechenden Prüfungen auch bestanden hat. Das Provisorium in der heutigen Form existiert schon seit den 80er-Jahren und hat sich im Sinne von Qualitätssicherung bestens bewährt. Es wird von den Lehrervereinen nicht infrage gestellt. Bei der vorgeschlagenen Regelung geht es im Übrigen nicht etwa darum, einen neuen Standard einzuführen, etwa so, dass unbefristete Anstellungen grundsätzlich erst nach acht Jahren möglich sein sollen. Nein, die neu festgelegte Gesamtdauer ist eben keinesfalls eine Zielgrösse. Vielmehr werden Lehrpersonen grundsätzlich nach bestandenem Provisorium nämlich unbefristet angestellt, also nach drei Jahren schon. Bedingung dazu ist allerdings, dass eine ständige Stelle frei ist und eben auch der Bedarf gegeben ist. Was ist denn der Vorteil dieser Fünfjahresfrist, innerhalb welcher noch befristete Verträge abgeschlossen werden können, gegenüber dem Vorschlag, den wir noch im Vernehmlassungsbericht hatten? Im Vernehmlassungsbericht war noch vorgeschlagen, dass für die Verlängerung einer befristeten Anstellung ein sachlicher Grund gegeben sein müsse, etwa ein zeitweiliger Bedarf. Der Abg. Thomas Lageder hat dazu auch schon Ausführungen gemacht. Eine Maximalfrist war im Vernehmlassungsbericht damals noch nicht vorgesehen. Das Kriterium des sachlichen Grundes wurde in der Vernehmlassung als zu schwammig kritisiert, wie wohl es nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes als ein zulässiges Kriterium für die Aneinanderreihung von befristeten Verträgen angesehen wird. Es wäre also europarechtlich in Ordnung gewesen. Dies kommt insbesondere im Urteil vom 26. Januar 2012 im Fall Kücük zum Ausdruck, auf welchen im Vernehmlassungsbericht noch Bezug genommen wurde. Die Regierung hat sich aber von den Argumenten in der Vernehmlassung überzeugen lassen, dass es im Sinne der Klarheit besser wäre, eine Befristung, wie wir sie jetzt vorschlagen, einzuführen. So wie das im privaten Recht und im Dienstrecht für das Staatspersonal auch vorgesehen ist. Dies bedeutet nicht, dass auch nach der jetzt vorgeschlagenen Regelung jeweils sachliche Gründe für eine befristete Verlängerung gegeben sein müssen. Mit der Befristung wird aber ein zeitliches Limit gesetzt, welches nicht mehr überschritten werden darf - selbst, wenn sachliche Gründe vorliegen. Dann wurde in Bezug auf die befristete Dienstzeit auch mehrfach die Thematik angesprochen, warum diese Gesamtdauer von fünf Jahren nicht auch bei Versetzung gilt, oder anders gefragt: Warum die Frist wieder von Neuem anfängt zu laufen, wenn ein befristetes Dienstverhältnis an einem neuen Schulstandort fortgesetzt wird? Sind zum Provisorium gehörende Lehrpersonenkurse und die Lehrpersonenprüfungen in Geschichte, Staatskunde und Schulrecht absolviert, so müssen nach einem Wechsel des Schulortes und der Schulleitung selbstverständlich nicht nochmals diese Kriterien erfüllt werden. Diese Vorausset-zungen müssen grundsätzlich nur einmal in einer Lehrerkarriere erfüllt werden. Alles andere wäre natürlich sinnwidrig. Was die Beurteilung des Unterrichts angeht, welche ebenfalls zum Provisorium gehört, so ist es klar, dass die neue Schulleitung nochmals Gelegenheit erhält - mit dieser Lösung -, ihrerseits eine Beurteilung abzugeben. Ich denke, dass, wenn ich nachher auch noch auf das Thema der Beurteilung eingehe, hier natürlich auch ein Aspekt hinterlegt ist, was das Thema Schulautonomie anbelangt und grundsätzlich auch, wie wir unsere Schulen in Zukunft eben mit der Führungskompetenz vor Ort auch befähigen, die Standorte weiterzuentwickeln. Es gehört vernetzt zu diesem Thema dazu, dass wir der Meinung sind, dass, wenn eine Schulleitung in Zukunft die Kompetenz erhalten soll - weil sie die Lehrpersonen kennt, weil sie vor Ort ist und weil sie auch in der Linie die Führungsverantwortung hat, wie das auch in Betrieben und auch bei Amtsstellen ist -, dann eben die Möglichkeit erhalten soll, auch wenn es eine Versetzung gibt innerhalb von diesen fünf Jahren, wie nochmals zu bewerten, wie diese Lehrperson sich ins Team einfügt und wie sie ihre Unterrichtsqualität beurteilt. Eine befristet übernommene Lehrkraft soll nur befristet angestellt werden können, wenn die neue Schulleitung damit einverstanden und bereit ist, den betreffenden Dienstvertrag zu unterzeichnen. Es ist aber nicht so, dass eine unbefristete Anstellung erst nach weiteren drei Jahren möglich ist. Schon jetzt kann eine unbefristete Anstellung nach einem Wechsel des Schulortes auch schon vorher erfolgen. Es ist ja nur eine Maximalfrist, diese fünf Jahre. Nach einem Wechsel des Schulortes und der Schulleitung können insgesamt nochmals befristete Verträge im Ausmass von maximal fünf Jahren ausgestellt werden. Diese Maximaldauer - und das ist wichtig - ist aber keine Zielgrösse und kein Zwang, sondern eine Maximalgrösse. Ist eine ständige Stelle vorhanden und der Bedarf gegeben, so kann auch bei einem Wechsel des Schulortes und der Schulleitung schon früher eine unbefristete Anstellung angeboten werden - unter Umständen sogar schon beim ersten befristeten Anstellungsjahr.Dann gab es diverse Fragen zum Thema, warum die Kündigungsfrist von bisher sechs Monaten auf drei Monate gesetzt wird und warum es diese zwei Kündigungstermine braucht. Damit auch verbunden die Frage, ob nicht eine Gefahr besteht, dass der Unterricht mitten im Schuljahr beeinträchtigt werden kann, wenn eine Schullehrperson auf Ende Januar kündigt. Wird beispielsweise im Februar eine Kündigung ausgesprochen, so kann die Lehrkraft erst Ende des folgenden Schuljahres entlassen werden. Die Lehrkraft verbleibt sage und schreibe noch 17 Monate im Dienst. Dies steht in keinem Verhältnis zur Regelung beim Staatspersonal, bei welchem die Kündigungsfrist drei Monate auf Ende eines Monates beträgt. Eine Änderung tut unbedingt Not. Bei einer Änderung macht es Sinn, sich am Rahmen zu orientieren, welcher eben auch für das Staatspersonal gilt. Einen sachlichen Grund, die Kündigungsfrist anders zu gestalten als beim Staatspersonal, ist für die Regierung nicht ersichtlich. Hingegen macht es schulorganisatorisch Sinn, die Kündigungstermine anders zu legen: nicht auf Ende eines beliebigen Monates, sondern auf Ende eines Semesters beziehungsweise eines Schuljahres. Es ist unabdingbar, nebst dem Schuljahresende auch einen Kündigungstermin am Ende des ersten Semesters zu haben. Nur so kann eben die Wirkung vermieden werden, dass eine im Mai ausgesprochene Kündigung erst Ende des darauffolgenden Schuljahres wirksam wird. Dies mit einer faktischen Kündigungsfrist - in diesem Fall dann - von 14 Monaten. Für die Lehrperson bringt die neue Regelung auch Vorteile. Die Erfahrung zeigt, dass eine Lehrperson oft erst nach Ende Januar einen Entscheid, wie zum Beispiel einen Stellenwechsel oder eine grössere Weiterbildung, fällt. Sie müsste dann bis zu 17 Monate warten, wenn nicht bis anhin es auch so praktiziert werden konnte, den Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen frühzeitig aufzulösen. Wir sind der Überzeugung, dass auch mit diesem Kündigungstermin per 31. Januar grundsätzlich nicht die Befürchtung besteht, dass es zu grossen Unruhen während des Schuljahrs kommt. Es ist auch derzeit nie gross ein Thema. Es gibt ja auch diese Möglichkeit der einvernehmlichen Lösung, dass dieses Gesuch gestellt wird, dass das auf Mitte des Schuljahres anfällt. Also wir gehen auch da wirklich von Einzelsituationen aus, weil die Lehrperson und auch die Klassenlehrperson eine sehr enge Bindung zu der Klasse hat und die Motivation grundsätzlich gegeben ist, auch das Schuljahr zu Ende zu gestalten. Dann wurde das Thema aufgegriffen bezüglich der Jobsharing-Lösungen, weshalb das als Kündigungsgrund gelten soll. Dieses Thema ist auch immer wieder in Zusammenhang gestellt worden mit der Notwendigkeit einer familienpolitischen Massnahme. Ich möchte hier einfach sagen, dass wir im Schulsystem extrem innovativ sind, was Jobsharing-Situationen anbelangt, und sicher vorbildhaft sind in der Anzahl von Jobsharings. Aber ein Jobsharing wird immer eigentlich - und im Fall, wo beide arbeiten, gibt es auch Sicherheit - im Konstrukt dieser zwei Personen ein Vertrag gemacht. Deshalb müssen alleine schon die Vertragsinhalte und die Vertragslaufzeiten gleichlautend sein. Aber es ist natürlich so, dass man sich in der Praxis bemühen wird, bewährte Lehrpersonen nach Auflösung eines Jobsharings weiter zu beschäftigen. Allerdings kann dafür einfach nicht eine vertragliche Garantie gegeben werden. Wie die Weiterbeschäftigung möglich ist und mit welchem Beschäftigungsgrad, muss vertraglich neu definiert werden - auch abhängig davon, ob eine passende Lehrperson gefunden werden kann. Es geht aber nicht darum, Hürden zu setzen für diese doch - wie gesagt - sehr wichtige Massnahme, gerade auch für Lehrerinnen und Lehrer, die im Unterricht tätig sind, aber für die gleichzeitig die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein wichtiges Thema ist. Dann kommen wir zum ganzen Thema der Anpassung der Kindergartenlöhne auf die Stufe der Primarlehrerlöhne. Ich gehe zuerst ein auf die Frage, warum die Pflichtlektionen von den Kindergärtnerinnen auf jene der Primarlehrpersonen angeglichen werden sollen. Im Rahmen der letzten und vorletzten Budgetdebatte hat sich der Landtag dafür ausgesprochen, Mittel für eine Angleichung der Besoldung der beiden Lehrerkategorien zur Verfügung zu stellen. Eine Angleichung ist allerdings nur möglich, wenn die beiden Lehrerkategorien über die gleiche Pflichtlektionenzahl verfügen. Sonst wäre das nicht konsequent in der Gesetzgebung, weil natürlich sich die Besoldung grundsätzlich auf diese Zahl bezieht. Unser Besoldungssystem ist so ausgerichtet, dass es sich auf diese Zahl bezieht. Ohne diesen Schritt wäre also faktisch eine Gleichstellung nicht möglich. Dann wurde nochmals gefragt, in welchen Schritten die Annäherung und die Gleichstellung geplant ist. Ich habe hier im Eintretensvotum schon zusammengefasst: Am 1. Januar wurden diese 5% erhöht und die Lohnanpassung auf die Lohnstufe 11 bereits gemacht und wir werden in der Budgetdebatte die Möglichkeit haben, für das Jahr 2021 eine weitere generelle Lohnerhöhung von 2% für die Kindergärtnerinnen freizugeben. Und dann ist die Grundlage gegeben, dass spätestens bis am 1. August 2023 die komplette Gleichstellung erfolgen kann, wenn wir eben dann auch die 2. Lesung mit der Pflichtlektionenanzahl abgeschlossen haben. Im Zusammenhang mit der Anpassung der Pflichtlektionenzahl wurde immer wieder auch die Thematik von der Pausenregelung eingebracht. Hier ist es einfach wichtig, dass Sie wissen: Wir sind hier wirklich eng daran, ein Konzept zu erstellen. Wie das dann genau aussehen soll: Es ist vorherzusehen, dass das auf die 2. Lesung auch schon konkretisiert ist, und wir können gerne dazu noch Ausführungen machen. Aber wichtig wird sicher sein, dass man das auf Verordnungsebene festhalten kann, damit wir auch, wenn wir erste Erfahrungen gemacht haben - denn, wie sie richtig ausgeführt haben, ist die Struktur im Kindergarten, was die Tagesstruktur anbelangt, nicht zu 100% die idente wie in der Primarschule -, die Möglichkeit haben, zu reagieren und gegebenenfalls Verbesserungen auf schnellem Wege dann auch zu machen. Deshalb der Vorschlag, dass wir das auf Verordnungsebene lösen können. Aber, wie gesagt, wir kommen gerne dem Wunsch nach, dass wir dieses Konzept, das sicherlich bis dann fertiggestellt ist, in der 2. Lesung noch skizzieren. Die ganze Thematik betreffend die Lehrerbeurteilung. Hier könnten wir sicherlich eine tagefüllende Diskussion führen, wie und mit welchen Rahmenbedingungen wir eben unsere Schule in die Zukunft begleiten möchten. Diese Anpassung soll eigentlich wirklich im Gesetz eine Normkompetenzverschiebung ermöglichen, sodass wir in Zukunft, wenn wir Schulautonomie und Führung und Verantwortungen und Kompetenzen in Bezug auf die Schulautonomie weiter ausbauen möchten, die Möglichkeit haben. Das bedeutet nicht, dass das Schulinspektorat nicht weiterhin eine enge und wichtige Rolle in der Begleitung der Schulleitungen und somit auch der Lehrpersonen hat. Und das bedeutet auch nicht, dass, wenn der Linienvorgesetzte mehr Kompetenz für das Beurteilungsgespräch bekommt, es nicht normal ist, wie in jedem anderen Betrieb auch, dass der nächsthöhere Vorgesetzte natürlich jederzeit auch in diesen Prozess miteingebunden werden kann. Was wir nicht in die Vorlage aufgenommen haben, ist, dass wir diese Unterrichtskommissionen, wie sie am Liechtensteinischen Gymnasium und an der BMS vorhanden sind, auf das ganze obligatorische Schulsystem ausweiten, weil diese lediglich ein fachliches Feedback geben und keine Entscheidungskompetenzen haben. Das ist für diese Stufe, die ich benannt habe, wichtig. Aber es ist nicht ein Konstrukt, das sich unserer Meinung nach für den obligatorischen Schulbereich in der Unterstufe eignet. Und dann noch der letzte Themenschwerpunkt bezüglich der Stellungnahme der Lehrerinnen WHA und Gestalten: Hier möchte ich eingehen auf das Schreiben, das sie von diesen Lehrpersonen erhalten haben, und die Ausgangslage festhalten, dass diese Lehrerinnen mit seminaristischer Ausbildung für Haushaltskunde, Textiles Gestalten und Sport, welche auf der Sekundarstufe unterrichten, eben diesen Wechsel von der Lohnklasse 11 in die Lohnklasse 12 fordern. Darauf wurde im Bericht und Antrag nicht eingegangen, da es in der gegenständlichen Vorlage nicht um Fragen der Besoldung geht. Wir regeln die Besoldungslohnklassen in keinem Fall - weder in diesem noch in einem andern Fall - im Gesetz. Wir regeln auch die Besoldungsklasse der Kindergärtnerinnen in die Lohnklasse 11 nicht in diesem Gesetz, sondern dort regeln wir die Pflichtlektionenzahl. Und deshalb, damit es nicht zu einer Verwechslung kommt, wo wir was regeln, hat man es hier nicht aufgenommen. Wir können aber gerne für die 2. Lesung einfach auch noch sagen, welche Aspekte wir grundsätzlich in der Prüfung dieser Thematik berücksichtigen. Aber auch auf die 2. Lesung können wir nicht Besoldungs-/Lohnklassen in dieses Gesetz integrieren. Das würde das ganze System durcheinanderbringen. Aber ganz kurz kann ich bereits eine Ausgangsposition darlegen, warum es wichtig ist, dass man diese Lohnangleichung, die hier gefordert wird, nicht eins zu eins mit der vergleichen kann, wie wir sie eben in der Veränderung vom Kindergarten zur Primarschule haben. Aufgrund verschiedener Veränderungen, die dazu geführt haben, dass sich der Kindergarten und die Primarschule stark angenähert haben, hat die Regierung entschieden, Kindergarten- und Primarlehrpersonen lohnmässig bis Ende der Einführungsphase des neuen Lehrplans vollständig anzugleichen. Dies wurde - eben, wie gesagt - in der Besoldungsverordnung geregelt. Beim gleichen Lohn muss natürlich auch die Pflichtlektionenzahl gleich sein, auch das habe ich bereits ausgeführt. Man muss hier also unterscheiden zwischen der Lohnklasse und der Pflichtlektionenzahl. Die Lohnklasse ist Verordnungsmaterie und die Pflichtlektionenzahl ist Gesetzesmaterie.Bei der Forderung der Lehrpersonen für WHA und Textiles Gestalten auf der Sekundarstufe geht es um die Lohnklasse und somit um die Verordnungsmaterie und nicht um die Gesetzesmaterie. Zu den inhaltlichen Forderungen muss man wissen, dass gemäss den aktuellen Qualifikationsanforderungen für Kindergarten- und Primarstufe ein Bachelordiplom notwendig ist und für die Sekundarstufe ein Masterdiplom. Durch die vollständige lohnmässige Angleichung der Kindergarten- und Primarlehrpersonen sind neu auch altrechtliche, seminaristisch ausgebildete, Lehrkräfte in der gleichen Lohnklasse wie die Lehrkräfte mit Bachelordiplom. Die altrechtlich seminaristisch ausgebildeten Lehrkräfte, welche auf der Sekundarstufe unterrichten, sind dies schon seit Längerem. Das ist eine äusserst faire Regelung. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass die Einreihung aufgrund eines vorgegebenen Schemas erfolgt, in welchem die formale Qualifikation eine recht gewichtige Rolle einnimmt. Unser Besoldungssystem beruht auf einer Ordnung, unterlegt mit einer Arbeitsplatzbewertung. Und es ist ganz wichtig zu betonen, auch wenn wir diese Analyse noch vertiefen können und Ihnen auch auf die 2. Lesung - obwohl es eben nicht Teil dieses Gesetzes ist - gerne auch noch differenziertere Informationen darlegen können, dass man im Gesamtkonstrukt einfach beachten muss, dass die Lehrpersonen mit Bachelordiplom sehr wahrscheinlich wenig Verständnis hätten oder dass dann wieder neue Begehrlichkeiten hervorgerufen würden, wenn wir nun beginnen würden, altrechtliche, seminaristisch ausgebildete Lehrpersonen lohnmässig auf die Stufe eines Masterdiploms zu stellen. Genau das ist eben die Forderung, die hier gestellt wird. Es wird aber auch natürlich so sein, dass das Schulamt das mit den Verfassern dieses Schreibens auch nochmals bereit ist, differenziert darzulegen. Wir können das auch nochmals einfach für den Inhalt in der 2. Lesung darstellen. Dann gehe ich jetzt noch auf die spezifischen Fragen ein, die nicht in diesen allgemeinen Fragen beantwortet werden konnten. Ich möchte noch auf das Votum des Abg. Daniel Oehry eingehen. Sie haben mich gefragt, was der Unterschied ist zwischen einer ständigen Stelle und dem Bedarf. Hier muss man unterscheiden: Eine ständige Stelle beinhaltet eben diesen ständigen Bedarf auf Jahre hinaus. Der Bedarf kann aber auch nur vorübergehend und zeitweilig sein. Das betrifft vor allem das Thema der Wahlfächer, wo wir nur eine zeitliche Segmentierung des Bedarfes haben. Sie haben die genauen Zahlen wissen wollen, wer wie viele befristete Verträge hat. Das werden wir Ihnen natürlich auf die 2. Lesung darlegen. Dann ist mir noch wichtig, Ausführungen zu Ihrem Votum zu machen bezüglich der Angleichung der Kindergartenlöhne. Sie haben ausgeführt, dass es sich eigentlich um fast einen Fehler handelt, dass man das jetzt gestaffelt macht. Und hier möchte ich klar festhalten, dass die bisherige Differenzierung der Löhne zwischen Kindergarten und Primarstufe nicht als Fehler gewertet werden darf. Sie beruhte bis anhin auf einer seriösen Arbeitsplatzbewertung, welche im Zuge der Umstellung der Besoldung der Lehrpersonen auf das System des Staatpersonals vor zehn Jahren gemacht wurde. Und ja, seither gab es Entwicklungen im Bereich des Kindergartens, welche eben die Regierung dazu veranlasst haben, dieses Problem aktiv anzugehen. Es war aber wichtig, mehrheitsfähige Lösungen diesbezüglich zu erarbeiten und hätten Sie das anders gewollt, Sie sind der Geldgeber und Sie sprechen das Budget, dann hätten Sie dafür ringen können, dass diese Lösung bereits bei der Budgetdebatte im Jahr 2019 einer Mehrheit hätte zugeführt werden können. Meine Aufgabe war es, dieses wichtige Thema schnell einer Lösung zuzuführen, aber auch einer mehrheitsfähigen Lösung, die sich auch in das Gesamtgefüge der Besoldung des Staatpersonals einfügen lässt. Dementsprechend bin ich der festen Überzeugung, dass sich das nicht als Fehler einstufen lässt, sondern hier wurde sehr viel Effort und sehr viel Energie in diese für mich absolut unbestrittene und notwendige Lösung investiert, wofür ich mich sehr stark auch persönlich eingesetzt habe.Sie haben dann noch den Themenbaustein eingebracht, dass der LiLe für die Lohnangleichung ein wichtiger Aspekt ist und dass man sich dann, wenn man diese Angleichung und Gleichstellung macht, fragen kann, warum der Kindergarten nicht bereits jetzt Pflicht ist. Wir sind in der glücklichen Lage, dass, obschon der Kindergarten noch auf freiwilliger Basis faktisch basiert, 99,9% zwei Jahre Kindergarten besuchen. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Schule, aber eben gerade auch im Kontext mit der Bearbeitung des neuen Lehrplans kann ich Ihnen aber zusichern, dass dieses Thema in der Bildungsstrategie aktiv aufgenommen wird. Dann komme ich noch zu der Abg. Susanne Eberle-Strub, zu Ihren Ausführungen, was Sie gesagt haben wegen der Beurteilungskompetenz und des Unterschieds zu der Schule. Ich glaube, dass es sich hier wirklich eben um diese grundsätzliche Thematik handelt in Bezug auf die Schulautonomie. Was ich aber schon festhalten möchte, ist, dass es grundsätzlich in den meisten Berufen normal ist, dass die Beurteilung durch die Linie erfolgt und dass eben auch - später dann - natürlich die Kaskade mit Schulinspektorat und den weiteren Verantwortlichkeiten im Schulamt gegeben ist. Also das ist sowohl beim Staat so, also bei der Verwaltung, aber natürlich auch in der Wirtschaft. Ich finde, es ist wichtig, dass wir mit dieser Vorlage zumindest die Möglichkeit schaffen. Wir sagen ja nicht, dass es nachher verpflichtend so ist. Aber wir schaffen die Möglichkeit - und wir haben das Lehrerdienstgesetz jetzt vor uns -, dass, wenn wir zukünftige Entwicklungen machen wollen, diese dann auch möglich sind. Natürlich werden die behutsam gemacht, natürlich werden die Schulleitungen vorbereitet auf diese Aufgabe, natürlich ist immer ein noch weiterer Vorgesetzter involviert. Es wird also nicht einfach fahrlässig gemacht, aber es gibt die Möglichkeit, diese Weiterentwicklung zu vollziehen.Der Abg. Eugen Nägele hat mich noch gefragt, was dann im Bildungscontrolling für Inhalte ausgearbeitet werden. Wir sind im Rahmen der Bildungsstrategie sehr intensiv im Moment daran, analog zur Schweiz im Rahmen des Bildungscontrollings einen Bildungsbericht, der eben die Grundlage für dieses Bildungscontrolling darstellen soll, zu konzipieren. Da geht es nicht darum, Bürokratie aufzubauen und die Lehrperson weniger im Unterricht und mehr am Schreibtisch zu haben, sondern da geht es wirklich darum, wie wir analog zur Schweiz gute Zahlen und Fakten erheben können, die eben genau der Lehrperson und dem Kind und dem Schulstandort auch helfen, den Unterricht hochqualitativ zu gestalten. Das Modell des Bildungsberichtes wird vom Liechtenstein-Institut erarbeitet. Das ist eine sehr intensive Arbeit und dazu wird es ein sehr ausführliches Konzept geben, das derzeit erstellt wird. Dann komme ich noch zu Ihrer Anfrage, warum Kommissionen im Pflichtschulbereich nicht so geeignet sind, wie es bei Ihnen am Gymnasium eingesetzt wird. Wir sind der Auffassung, dass Kommissionen im Pflichtschulbereich nicht nötig sind, da die Schulleitungen und Inspektorate befähigt sind, diese Beurteilungen eben gemeinsam vorzunehmen. Sie sind dann auch wirklich geschult und gezielt weitergebildet worden und sie kommen aus diesem System. Deshalb kann man nicht einen analogen Vergleich mit dem Gymnasium und der BMS machen. Denn hier haben die Kommissionen wirklich - wie Sie bestens wissen - den Sinn, auch Fachinputs zu geben. Und zwar Fachinputs, welche dann eben das Schulamt oder ein Schulleiter nicht geben kann, weil ein Mathematiker, ein Chemiker oder ein Romanist einfach extrem vertieft in seiner Kompetenz ist. Also ich denke wirklich, da kann man nicht eins zu eins einen Vergleich machen zum obligatorischen Schulsystem. Dann hoffe ich, mit dieser ersten Runde Ihre Fragen beantwortet zu haben, und sonst bitte melden Sie sich wieder.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Susanne Eberle-Strub
Vielen Dank, Herr Präsident. Nur kurz: Vielen Dank, Frau Regierungsrätin Hasler, für Ihre Erklärungen und Ausführungen, die sehr ausführlich waren. Vielleicht habe ich darum auch etwas überhört. Es geht mir noch einmal um die sprachliche Frühförderung. Da sagen Sie ja im Bericht und Antrag, dass dieser Frühförderung eine zentrale Aufgabe zukommt. Also ich wäre einfach froh - auf die 2. Lesung, nicht jetzt -, Ausführungen zu erhalten, was hier geplant ist, wie es weitergehen soll. Es reicht auf die 2. Lesung. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Dann können wir über Eintreten befinden. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 25 Stimmen wurde einhellig Eintreten beschlossen und wir nehmen die 1. Lesung der Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf vor. Art. 1 Sachüberschrift sowie Abs. 3 und 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 Sachüberschrift sowie Abs. 3 und 4 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 14 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Susanne Eberle-Strub
Vielen Dank, Herr Präsident. In Art. 14 Abs. 2 heisst es: «Befristete Dienstverhältnisse von Lehrern, welche die Voraussetzungen nach Abs. 1 erfüllen, können höchstens dreimal bis zu einer Gesamtdauer von fünf Jahren ununterbrochen verlängert werden. Das Provisorium wird nicht an die Gesamtdauer angerechnet.» Auf was bezieht sich «ununterbrochen»? Müssen die fünf Jahre ununterbrochen, also an einem Stück, absolviert werden, damit ein unbefristeter Vertrag erlangt wird? Was passiert, wenn eine Lehrperson nach dem Provisorium zwei Jahre mit einem befristeten Arbeitsvertrag arbeitet, dann Mutterschaftsurlaub oder ein Jahr unbezahlten Urlaub bezieht und danach an der gleichen Schule wieder in den Lehrerberuf einsteigt? Wird dieser Lehrperson in den folgenden drei Jahren ein unbefristeter Vertrag ausgestellt? Oder beginnt nach dem Jahr Pause wieder alles bei null? Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Wie Sie richtig ausführen, gibt es diesbezüglich natürlich verschiedene Konstellationen. Wir werden Ihnen auf die 2. Lesung die gängigsten Konstellationen diesbezüglich differenziert darlegen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 15 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 20 Abs. 1 Bst. a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 20 Abs. 1 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 36 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 36 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 39 Abs. 1 und 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 39 Abs. 1 und 2 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 40a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 40a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 52 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 52 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten und gleichzeitig haben wir Traktandum 20 erledigt.
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