Gewährung eines zinslosen Darlehens und eines Nachtragskredits für die Bergbahnen Malbun AG, Triesenberg (Nr. 117/2020)
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 8: Gewährung eines zinslosen Darlehens und die Genehmigung eines Nachtragskredits für die Bergbahnen Malbun AG.Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 117/2020 und steht zur Diskussion.Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Geschätzte Abgeordnete, im Namen der Fraktion der Fortschrittlichen Bürgerpartei gebe ich folgende Erklärung ab: Wir alle in diesem Haus haben vermutlich dasselbe Ziel: Wir wollen, dass die Liftanlagen der Bergbahnen Malbun AG anfangs Dezember ihren Betrieb aufnehmen und im kommenden Winter in Malbun von vielen Liechtensteinerinnen und Liechtensteinern sowie Touristen alpiner Skisport ausgeübt werden kann. Darin dürfte in diesem Haus Einigkeit herrschen. Die Vorlage der Regierung hat zwei Stossrichtungen - eine kurzfristige und eine langfristige. Kurzfristig will sie damit den Betrieb der Bergbahnen Malbun AG während des bevorstehenden Winters sichern. Dies möchte sie mit der Gewährung eines zinslosen Darlehens in der Höhe von CHF 1,5 Mio. erreichen. Mit den Anträgen c und d möchte sie darüber hinaus den Startschuss geben, um die Bergbahnen Malbun AG langfristig auf eine funktionierende betriebswirtschaftliche Grundlage zu stellen. Die Fraktion der FBP kommt zum Schluss, dass das Vorgehen der Regierung in seiner Grundausrichtung richtig ist. Es braucht beides: kurzfristige finanzielle Unterstützung, um den Winterbetrieb 2020/2021 zu sichern, und eine nachhaltige betriebswirtschaftliche Grundlage. Es geht nicht nur um die Bergbahnen Malbun als Aktiengesellschaft, sondern auch um das gesamte Naherholungsgebiet Malbun mit all seinen Unternehmen und Betrieben sowie den dazugehörenden Arbeitsplätzen. Die Bergbahnen Malbun AG sind - zumindest im Winter - die Lebensader des gesamten Naherholungsgebietes. Da alle Unternehmen des Malbuns den überwiegenden Teil ihrer Umsätze im Winter erwirtschaften, sind die Bergbahnen Malbun AG systemrelevant. Ohne Bergbahnen gibt es in Malbun keine Restaurants, keine Hotels, keine Skischule, keine Verkaufsgeschäfte, kein Kulturangebot. Ein Malbun ohne Bergbahnen bedeutet ein Malbun ohne Wintertourismus. Nur mit Sommertourismus sind die Unternehmen des Malbuns auf die Dauer nicht überlebensfähig. Deshalb ist es richtig, dass die Regierung nicht nur mit einem Finanzbeschluss zur Sicherung des Betriebes der Bergbahnen Malbun AG im Winter 2020/2021 an den Landtag gelangt, sondern auch die Gewährung eines zinslosen Darlehens an Bedingungen knüpft, welche sie vom Landtag genehmigt haben möchte. Zurück zur kurzfristigen Zielsetzung der finanziellen Absicherung der Wintersaison 2020/2021: Im März, im Rahmen der Debatte zum Postulat «Weiterentwicklung Naherholungsgebiet Malbun», ging Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch davon aus, dass das Geld der Bergbahnen noch ein bisschen reiche, wie er es nannte. Auch er konnte damals noch nicht ahnen, dass die Bergbahnen rund zwei Wochen nach dieser Einschätzung wegen der Entwicklung und Ausbreitung der Coronapandemie die Saison vorzeitig beenden und damit auch Einnahmen ausblieben. Die Situation rund um den Coronavirus hat sich in der Zwischenzeit eher noch verschärft und wird den Betrieb der Bergbahnen Malbun AG auch während des kommenden Winters tangieren. Ob es zu Einnahmenreduktionen von rund einem Drittel kommen wird, wie prognostiziert, wird sich weisen. Die FBP-Fraktion ist der Ansicht, dass es sich bei der Schätzung, dass es wegen Corona zu einem Minderertrag von 30% während der kommenden Wintersaison kommen wird, um ein Worst-Case-Szenario handelt. Ob dies so eintrifft, hängt auch in starkem Masse vom Wetter und der Schneesituation ab. Die Bergbahnen sind - wie im Gutachten aus operativer Sicht ausgeführt wird - von einem hohen Tagesgastaufkommen abhängig. Und wie hoch dieses sei, hänge stark mit dem Wetter und der Schneelage zusammen, so die Autoren. Sollten diese Grundvoraussetzungen positiv sein, wird es trotz Corona die Menschen ins Freie ziehen, damit sie den Winter geniessen und dem alpinen Skisport frönen können. Wissen tun wir es alle nicht. CHF 1 Mio. dieser beantragten CHF 1,5 Mio. sollen auf Basis einer Vermutung in Bezug auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronapandemie auf den Wintertourismus in der kommenden Wintersaison als zinsloses Darlehen gewährt werden. Die FBP-Fraktion ist jedoch der Ansicht, dass es nicht zielführend ist, wenn der Bergbahnen Malbun AG auf Grundlage einer Vorhersagung ein zinsloses Darlehen gewährt wird. Dies auch deshalb, weil die Nachtragskredite, welche wir aufgrund der Coronapandemie in der September-Sitzung gewährten, nicht auf Vorhersagen beruhten, sondern sich auf konkrete Zahlen zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronapandemie stützten. Wir sollten von diesem Vorgehen nicht abrücken. Dies umso mehr, als dieses Vorgehen auch in der Bevölkerung auf Unverständnis stossen würde. Sowohl in den sozialen Medien wie auch in Leserbriefen wurde bereits ein Referendum in Aussicht gestellt. Diese Stimmen gilt es ernst zu nehmen und ein Referendum über diesen Finanzbeschluss würde niemandem helfen, am wenigsten den Bergbahnen. Die FBP-Fraktion anerkennt jedoch den Liquiditätsengpass, den die Bergbahnen während des Winters verhindern möchten. Die FBP-Fraktion ist der Ansicht, dass mit einem zinslosen Darlehen allein für diesen Bereich in der Grössenordnung von CHF 200'000 der Engpass behoben werden kann. Im April 2021, also am Ende der Saison, lassen sich dann auch die konkreten Auswirkungen der Coronapandemie auf die Bergbahnen beziffern. Sollten sich die prognostizierten Zahlen bewahrheiten, könnte im Frühling ein weiterer Kredit beantragt werden, welcher sich dann auf die konkreten betriebswirtschaftlichen Auswirkungen der Coronapandemie auf die Wintersaison der Bergbahnen stützen würde. Ein Vorgehen, das wir bei den anderen Institutionen ebenfalls angewandt haben. Die FBP-Fraktion unterstützt die Ausführungen der Regierung hinsichtlich des Investitionsstaus und die Finanzierung der geplanten Investitionen in der Grössenordnung von CHF 500'000. Diese sind notwendig und nachvollziehbar dargelegt. Aus diesem Grund wird die FBP-Fraktion im Rahmen des Finanzbeschlusses beantragen, den Gesamtbetrag des zinslosen Darlehens von CHF 1,5 Mio. auf CHF 700'000 zu reduzieren. Auch damit kann die Bergbahnen Malbun AG die gewünschten Investitionen tätigen und es ist die Gefahr gebannt, dass die Bergbahnen im Verlauf des Winters 2020/2021 in ihrer Existenz und somit in ihrem Betrieb gefährdet sind. Dies umso mehr, als die Konsortialbanken auf die Amortisationszahlungen für den Kredit für das Jufa-Hotel per 31. Dezember 2020 von je CHF 180'000 verzichten und die Gemeinde Triesenberg den Baurechtszins für das Jufa stundet. Damit verbessert sich die im Bericht und Antrag dargelegte finanzielle Ausgangslage für den Winter 2020/2021 um knapp CHF 400'000, was diesen Kürzungsantrag ebenfalls rechtfertigt. Mit der Kürzung des Betrages um mehr als die Hälfte gegenüber dem Antrag der Regierung soll auch das Signal nach aussen gesandt werden, dass der Landtag ein strenges Auge auf die finanziellen Auswirkungen dieser Krise der Bergbahnen hat und haben wird. Aber gleichzeitig wird damit auch das Bekenntnis abgegeben, den alpinen Skisport in Liechtenstein nicht sterben lassen zu wollen. Nun zur langfristigen Komponente und zu den Anträgen der Regierung. Die FBP-Fraktion wird folgende Abänderungsanträge beziehungsweise Ergänzungsanträge stellen: Antrag c soll mit dem Zusatz «wobei kein Geld an die Bergbahnen Malbun-JUFA AG fliessen darf» ergänzt werden. Darüber hinaus beantragt die FBP-Fraktion, einen Antrag d sowie einen Antrag e einzufügen. Antrag d lautet: «die Regierung beauftragen, bis spätestens Juni 2021 dem Landtag Varianten zur Weiterentwicklung des Naherholungsgebietes Malbun/Steg vorzulegen». Antrag e lautet: «die Regierung beauftragen, im Herbst 2021 dem Landtag einen Bericht und Antrag über die zukünftige Ausrichtung der Bergbahnen Malbun sowie einen Vorschlag zu den Varianten einer nachhaltigen Sanierung der BBM einschliesslich der damit jeweils verbundenen Konsequenzen vorzulegen». Folglich würde Antrag d der Regierung zum Antrag f. Dieser Antrag könnte dann um den Wortlaut des letzten Teilsatzes «und dem Landtag entsprechende Vorlagen vorzulegen» gekürzt werden. Antrag würde somit lauten: «die Regierung beauftragen, bis spätestens Ende 2022 die BBM nachhaltig auf eine neue Grundlage zu stellen». Bei den Liftanlagen der Bergbahnen Malbun AG handelt es sich um eine Sportstätte von landesweiter Bedeutung, dies dürfte unbestritten sein. Auf Basis dieser Feststellung ist es richtig, dass sich die Regierung Gedanken um die zukünftige Ausrichtung des Naherholungsgebietes Steg/Malbun als auch um die Fortführung des Betriebes der Bergbahnen Malbun AG macht. Diese Um- beziehungsweise Neustrukturierung des Liechtensteiner Naherholungsgebietes bedingt zweierlei: Einerseits soll der Landtag der Regierung konkrete zeitliche Vorgaben mit auf den Weg geben; andererseits soll dieser Prozess in Zusammenarbeit zwischen Landtag und Regierung durchgeführt werden. Wenn man das «Gutachten Bergbahnen Malbun AG aus operativer Sicht» liest, kann man feststellen, dass nicht nur die finanzielle Situation der Bergbahnen ein Problem darstellt, sondern auch die Angebote und Dienstleistungen verbessert und unter Umständen erweitert werden müssen. Folgende Sätze des Gutachtens untermauern die Dringlichkeit: «Für eine nachhaltige Bergbahnenentwicklung müssen zwingend in den nächsten zwei Jahren gewisse Weichen gestellt werden, ansonsten ist es unwahrscheinlich, diese Bergbahn ohne jährliche Finanzspritzen am Leben zu erhalten.» «Sofern eine Sanierung ins Auge gefasst wird, muss eine rigorose Entschuldung stattfinden. Es genügt nicht, eine halbherzige Variante umzusetzen.» Auf Basis der Ausführungen des Gutachtens steht fest, dass grundlegende Entscheide gefällt werden müssen, die nicht nur für die Bergbahnen relevant sind, sondern mit der gewünschten Weiterentwicklung des gesamten Naherholungsgebietes Malbun/Steg abgestimmt werden müssen. Deshalb ist es wichtig, dass der Landtag von der Regierung bis Juni 2021 Varianten zur Weiterentwicklung des Naherholungsgebietes Malbun/Steg verlangt und auch bekommt. Lassen Sie mich diesen Antrag der FBP-Fraktion mit einem Beispiel untermauern. Im Gutachten steht geschrieben: «Die BBM verfügt über eine kleine Beschneiungsanlage, die den heutigen Bedürfnissen und zur Sicherstellung des Winterbetriebes nicht mehr entspricht. Heute sollte bei kalten Temperaturen eine Grundbeschneiung innerhalb von drei Tagen erfolgen. Ansonsten kann keine Schneesicherheit gewährleistet werden. Diese Notwendigkeit erfordert hohe Investitionen in die Beschneiung. Für kleinere und mittlere Bergbahnunternehmungen ist dies fast nicht aus eigenen Mitteln realisierbar.» Wollen wir, dass die künstliche Beschneiung in Malbun ausgebaut wird? Wollen wir, dass die Sareiserseite künstlich beschneit wird? Wollen wir, dass ein hierzu notwendiger Speichersee erstellt wird? Wollen wir, dass Malbun innerhalb von drei Tagen schneesicher gemacht werden kann? Alles Fragen, die geklärt werden müssen, die aber nicht nur mit den Bergbahnen an sich zu tun haben, sondern in eine Gesamteva-luation zur Weiterentwicklung des Naherholungsgebietes Steg/Malbun einfliessen müssen. Das ist - wie gesagt - nur ein Beispiel. Auch die Frage nach dem «Wie weiter mit dem Sommerangebot?» ist ein weiteres zentrales Element, welches zuerst geklärt werden muss, bevor über die zukünftige Ausrichtung der Bergbahnen Malbun AG entschieden wird. Deshalb ist es von übergeordneter Bedeutung, zuerst eine solche Gesamtstrategie vorliegen zu haben, bevor man über zukünftige Ausrichtung der Bergbahnen sowie einen Vorschlag zu den Varianten einer nachhaltigen Sanierung der Bergbahnen Malbun AG einschliesslich der damit jeweils verbundenen Konsequenzen macht. Die FBP-Fraktion ist der Ansicht, dass dieser auf Seite 31 des Berichtes dargelegte zweite Schritt auch als konkreter Auftrag in die Anträge aufgenommen werden sollte, weshalb die FBP-Fraktion die Anträge der Regierung um einen Buchstaben e erweitert. Dieser Antrag auf Einfügung eines Buchstaben e lehnt sich an die Ausführungen der Regierung auf Seite 31 des Berichtes an und verlangt nichts anderes, als das, was die Regierung als zweiten Schritt bezeichnet. Bei diesem zweiten Schritt geht es um die nachhaltige Sanierung der Bergbahnen. Diese Sanierung muss neutral angegangen werden. Es müssen für verschiedenste Varianten alle Für und Wider, alle Pros und Contras evaluiert und transparent dargelegt werden. Die FBP-Fraktion zweifelt, ob das zuständige Ministerium bereit ist, alle Varianten zu evaluieren. Wenn man die Medienberichterstattung zur Präsentation dieses Berichtes liest, muss man zum Ergebnis kommen, dass eine vorgefertigte Meinung vorherrscht. Das «Vaterland» als auch «Volksblatt» titeln, dass die Bergbahnen verstaatlicht werden sollen. Das «Vaterland» zitiert den Regierungschef-Stellvertreter mit den Worten: «Unser Ziel ist eine gesunde Organisation als öffentliches Unternehmen mit Fokus auf Bergbahnbetrieb, den Pistenunterhalt und die Gastronomie am Berg.» Das «Volksblatt» schreibt, dass in einem dritten Schritt die BBM nachhaltig auf eine neue Grundlage gestellt werden, «wobei die Regierung eine Überführung der Bergbahnen Malbun AG in ein öffentliches Unternehmen grundsätzlich befürwortet». Ähnliches ist auch auf den Seiten 33 und 34 des Berichts der Regierung zu lesen, obwohl dort ein wenig abgemildert wird und punktuell nur von einer allfälligen Überführung der BBM in ein öffentliches Unternehmen gesprochen wird. Es scheint, dass die Regierung mit einer vorgefertigten Meinung an diese Sanierung herantritt. Dies, obwohl - zumindest was den Kenntnisstand der FBP-Fraktion betrifft - keine konkreten Untersuchungen zu irgendeiner Variante getätigt wurden. Für die FBP-Fraktion ist die Verstaatlichung der Bergbahnen Malbun AG, zumindest unter den jetzt bekannten Vorzeichen, kein gangbarer Weg und sicher nicht der einzig mögliche Weg. Es haben alle Varianten abgeklärt und dem Landtag zur Kenntnis gebracht zu werden. Hierzu gehören beispielsweise sowohl die Weiterführung der heutigen Aktiengesellschaft mit Installation einer Leistungsvereinbarung als auch die Insolvenz der Bergbahnen Malbun AG und die Übernahme der Aktiven durch das Land oder durch Dritte, also sozusagen zurück auf Feld 1 und Neubeginn. Die Regierung hat dann die Möglichkeit, aufgrund von Zahlen, Daten und Fakten eine dieser Varianten zu priorisieren und dem Landtag zur Umsetzung vorzuschlagen, aber auf Basis von Zahlen, Daten und Fakten und nicht auf Grundlage von Vermutungen. Die Regierung erwähnt diesen Weg in ihrem Bericht auf Seite 32 selbst, jedoch nur in Bezug auf die Entflechtung der Struktur, was einer grossen Herausforderung gleichkommen würde. Entscheide sollten nicht danach gefällt werden, was einfach und was schwierig ist beziehungsweise was eine grosse Herausforderung darstellt und was nicht, sondern was dem Naherholungsgebiet Steg/Malbun und damit auch den Bergbahnen am meisten nützt und was nachhaltig ist oder eben nicht. Die FBP-Fraktion ist der Ansicht, dass einzig den einfachsten Weg einer Verstaatlichung zu prüfen und zu wählen, scheitern wird. Wir sind der Ansicht, dass eine unter diesen Vorzeichen wahrscheinliche Volksabstimmung auf dieser Grundlage - wenn überhaupt - nur sehr schwer zu gewinnen sein wird. Und dann gilt es auch noch die Standortgemeinden Vaduz und Triesenberg mit ins Boot zu holen. Bereits im Frühling wurde im Rahmen der Postulatsdiskussion die Wichtigkeit untermauert, die Standortgemeinden in diesen Prozess miteinzubeziehen, dieser Aspekt fehlt im Bericht der Regierung beinahe vollständig. Triesenberg und Vaduz haben ihren Anteil daran zu leisten, das wird auch von der Bevölkerung erwartet. Abschliessend noch ein Wort zum Jufa-Hotel. Die FBP-Fraktion begrüsst das Vorhaben der Regierung, dass das Jufa-Hotel aus den Bergbahnen herausgelöst werden soll. Das ist für uns sogar zwingend, weshalb wir den Antrag c der Regierung mit dem Vermerk «wobei kein Geld an die Bergbahnen Malbun-JUFA AG fliessen darf» erweitern möchten und dies auch beantragen. Wir hinterfragen jedoch, ob sich mit den gegenwärtigen Grundvoraussetzungen und der aktuellen Coronasituation zu einem vernünftigen Preis ein Käufer finden lassen wird. Daran darf die langfristige Ausrichtung der Bergbahnen nicht scheitern und es wird auch erwartet, dass die Gemeinde Triesenberg als Baurechtsgeber des Grundstücks mitarbeitet, dieses Ziel zu erreichen. Sollte es zum Heimfall kommen, wird die Gemeinde Triesenberg die Nachteile auf sich nehmen müssen, was nicht im Sinne der Gemeinde sein kann und wohl auch nicht sein wird. Aus all diesen Überlegungen bittet Sie die FBP-Fraktion, ihre Anträge zu unterstützen. Es geht jetzt darum, unserem Naherholungsgebiet und damit auch den Bergbahnen kurzfristig über den Winter zu helfen und im kommenden Herbst dann langfristig auf eine betriebswirtschaftlich nachhaltige Grundlage zu stellen. Mit den Anträgen der FBP-Fraktion können beiden Ziele erreicht werden. Mehr noch: Mit ihnen wird der Regierung ein klarer Zeitrahmen vorgegeben und eine enge Zusammenarbeit von Regierung und Landtag umgesetzt. Wir danken Ihnen für die wohlwollende Behandlung dieser Anträge. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Werte Damen und Herren, Herr Regierungschef-Stellvertreter, so sieht man sich wieder. Ich glaube, es tut Not, in einer angemessenen Ausführlichkeit auf den 4. März 2020 zurückzublicken. An diesem Tag wurde das Postulat der Freien Liste zur Weiterentwicklung des Naherholungsgebietes Malbun/Steg diskutiert und aus meiner Sicht fatalerweise nicht an die Regierung überwiesen. Die Fraktionen der Freien Liste und der FBP haben dem Postulat zugestimmt, alle anderen dagegen, was zu einer sehr knappen Ablehnung mit 13 Stimmen geführt hat. Das Postulat hätte zum Ziel gehabt, dass Varianten zur Weiterentwicklung des Naherholungsgebiets Malbun/Steg geprüft und die zukünftige Ausrichtung dargelegt werden. Ich habe damals gesagt und ich zitiere mich selbst: «Das Postulat zielt darauf ab, dass potenzielle Geldgeber, und hier bleibt wohl am Ende sicher das Land und als die Finanzhoheit innehabendes Gremium der Landtag übrig, zu einem frühen Stadium in die Diskussion und die Prozesse involviert sein müssen. Dies auch, und das sage ich ganz offen, um Konflikte zu vermeiden und einem Scheitern vorzubeugen. Ich bin der festen Überzeugung, die Geldgeber vor unveränderliche Tatsachen zu stellen nach der Methode ‹Vogel, friss oder stirb›, wird nicht von Erfolg gekrönt sein.» Und genau da sind wir nun. Genau da sind wir nun: Vogel, frisst oder stirb. Auch der Herr Kollege Wendelin Lampert hatte eine Vorahnung, wohin sich die Sache entwickeln würde. Ich zitiere ihn kurz: «Ja, da sehe ich relativ schwarz, dass Sie dann verschiedene Varianten bekommen. Sie werden genau einen Finanzbeschluss bekommen, mit einer Idee.» Ja, genau da sind wir nun, aber eine Idee, wohin die Reise gehen soll, die präsentieren Sie uns nicht, Herr Regierungschef-Stellvertreter. Vogel, frisst oder stirb. Denn diese Idee oder besser Ideen brauchen wir eben, ich werde kein Geld sprechen, das irgendwohin geht, denn die Frage muss beantwortet sein, wohin genau es geht, für was es verwendet wird. Ich zitiere nochmals kurz den Abg. Wendelin Lampert: «Aber die Gretchenfrage ist doch: Wie wollen wir das weiterentwickeln? Wenn ich mir nur die beiden Voten von Alexander Batliner und Susanne Eberle-Strub angehört habe, da sehe ich doch gewisse Diskrepanzen. Der eine sagt: Es muss ökonomisch rentabel sein, wir investieren, wir bauen einen Speichersee und machen Schneekanonen und pushen die Sache. Und die andere sagt: Nein, dann lieber sanfter Tourismus. Genau diese Wie-Frage müssen wir doch im Rahmen der Postulatsbeantwortung hier drinnen diskutieren. Dann hätten Sie auch eine bessere Grundlage, um den Finanzbeschluss zu kreieren.» Und wo sind diese Grundlagen nun? Ich weiss nicht, habe ich den zweiten Teil des Berichts und Antrags nicht erhalten? Fehlen mir 100 Seiten? Bin ich der Einzige, der nicht weiss, wohin es geht? Bin ich der Einzige, der das wissen will? Das kann ich mir nicht vorstellen. Ein letztes Zitat aus dieser denkwürdigen Sitzung vom März dieses Jahres. Ich zitiere Sie, Herr Regierungschef-Stellvertreter: «Ich glaube, der Landtag muss die Strategie kennen und er muss sie gut finden und wenn er sie gut findet, dann ist er auch bereit, Geld zu geben, so wie es eigentlich bei allen anderen Themen auch funktioniert. Ich werde natürlich nicht hier mit einem Vorschlag reinkommen und dann einfach hoffen, dass es ein bisschen Geld gibt, und dann wieder gehen, sondern dann werden sie natürlich umfassend dokumentiert. Das ist ja klar, das machen wir bei jedem Bericht und Antrag.» Und was tun Sie nun heute? Genau das. Wo sind denn nun diese Unterlagen? Glauben Sie ernsthaft, dass die diffusen Ausführungen auf den Seiten 31 bis 34 des vorliegenden Berichts und Antrags zum zweiten Schritt reichen? Ich kann Ihnen die Antwort schon jetzt geben: keine Chance. Sie reden dort von finanziellen Konsequenzen. Ja, welche denn? Deuten dort an, dass die Sanierung der Bergbahnen über eine Insolvenz erreicht werden könnte. Und Sie reden davon, aus den Bergbahnen ein öffentliches Unternehmen zu machen. Obwohl Sie das Wort Verstaatlichung - im Bericht und Antrag zumindest - nicht in den Mund nehmen, bedeutet es eben trotzdem genau das. Und was passiert dann? Wie immer, wenn die Luft vor einer Landtagssitzung dünn wird, kommen dann doch noch ein paar Dokumente von irgendwo her. Ich gehe nur kurz darauf ein, da diese Dokumente kurzfristig für mich nicht von grosser Relevanz sind, langfristig aber sehr wohl. Das «Gutachten Bergbahnen Malbun AG aus operativer Sicht», es wurde schon zitiert, ist ein Hammer. Ich kann verstehen, dass man das eigentlich unter dem Deckel halten will. Die externen Experten aus der Region, einen davon kenne ich zufällig persönlich, stellen den Bergbahnen kein schmeichelhaftes Zeugnis aus. Was man über das Jufa lesen kann, ist eindeutig: Das Wort Fiasko steht zwar nicht drin, aber so muss man es interpretieren. Das Jufa sei dringend abzustossen. Eine Strategie müsse erarbeitet werden. Endlich die Parkplätze bewirtschaftet werden. Es müsse dringend aufgezeigt werden, wohin die Reise gehe und was die einzelnen Ideen und Projekte effektiv kosten würden. Es müsse jetzt gehandelt und umgesetzt werden, was in den letzten Jahren versäumt worden wäre. Und der Punkt «4.3 Sanierung» auf den Seiten 17 bis 19 spricht ganz deutliche Worte. Deutlicher geht es eigentlich gar nicht. Sofern eine Sanierung ins Auge gefasst werden würde, müsse eine rigorose Entschuldung stattfinden, was einen Schuldenschnitt von 90% bedeuten würde. Die finanzielle Lage ist also in der Tat dramatisch. Es bleibt eigentlich nur ein Neuanfang. Welcher Art dieser Neuanfang sein muss, ist aber für mich offen. So, jetzt habe ich meinem Ärger Luft gemacht. Nun werde ich versuchen, ohne dass jedwelche Grundlagen vorliegen, mit diesem mageren Papier etwas anzufangen. Die finanzielle Situation der Bergbahnen ist nicht gut. Der Betrieb kann grundsätzlich mit den Einnahmen gedeckt werden, aber für Investitionen konnten keine Rückstellungen gemacht werden. Es sind Investitionen nötig. Diese würden sich mit einer volkswirtschaftlichen Betrachtungsweise rechtfertigen lassen. Diese volkswirtschaftliche Betrachtung gibt es selbstredend in diesem Bericht und Antrag auch nicht. Das wäre eben auch etwas gewesen, was wir gerne abgeklärt haben wollten. Sie liefern es aber nicht. Und dann ist da selbstverständlich noch das Jufa, der Klotz am Bein der Bergbahnen. Ich habe damals schon den Projektverantwortlichen in interner Sitzung klipp und klar gesagt, dass ich den Businessplan nicht nachvollziehen kann, dass das nicht aufgehen würde, dass das Risiko enorm sei. Aber auch, dass es mir im Kern egal sei, was Sie mit ihrem privaten Geld machen würden. Denn staatliches Geld ist keines ins Jufa geflossen und das wird es auch nie, wenn es nach mir geht. Und da kommen wir nun zu einem äussert wichtigen Punkt. Die Bergbahnen Malbun AG sind eben eine Aktiengesellschaft. Die hat Aktionäre. Ein Aktionär hat genau eine einzige Pflicht, nämlich das Kapital einzubringen, die sogenannte Liberierung. Da enden dann auch die Pflichten eines Aktionärs, es bestehen keine Nachschusspflichten. Das Land als Aktionär ist rechtlich zu gar nichts verpflichtet. Klar, das kann zum Verlust des Kapitals führen. Aber diese CHF 13 Mio., die der Landtag im Jahre 2003 gesprochen hat, stehen mit genau einem symbolischen Erinnerungsfranken noch in den Büchern. Sie sind wertberichtigt, sie sind abgeschrieben. Es ist also nicht relevant, ob 48% der Aktien in staatlicher Hand sind oder nicht. Ich sage es nochmals: Es bestehen keine Nachschusspflichten Seiten des Landes. Sie führen aber als Hauptargument an, dass Geld nachgeschossen werden müsse. Das ist nicht der Fall. Das ist auch nicht das Entscheidende. Malbun und die Bergbahnen sind uns wichtig, mein Vorredner hat das schon treffend ausgeführt. Sie sind auch mir wichtig. Darum muss, so denke ich, gehandelt werden. Sie beantragen nun CHF 1,5 Mio. als Darlehen an die Bergbahnen, damit diese dann Ende Saison, also etwa im April, rund CHF 1 Mio. an Liquidität hätten, so wie das auf der Seite 29 in der Grafik leicht ersichtlich ist. Alles Weitere würde man dann im Herbst 2021 dem Landtag zum Beschluss vorlegen. Und Sie schreiben auf der Seite 6 des Berichts und Antrags, ich zitiere kurz: «Damit können notwendige Investition getätigt werden, Abklärungen und Analysen zur zukünftigen Ausrichtung ausgearbeitet und die notwendige Liquidität sichergestellt werden.» Hört, hört, also hintennach wären doch noch ein paar Abklärungen und Analysen zur zukünftigen Ausrichtung einzuschieben. Sie führen aus, dass das Jufa die Probleme der Bergbahnen noch verschärft habe und eben nicht, wie erhofft, verbessert. Dann sollen auch gleich schon sich allenfalls einstellende Verluste wegen der Coronapandemie vorsorglich ausgeglichen werden. Das geht doch nicht. Kann dann zukünftig jedes private Unternehmen kommen, an die Türe klopfen und sagen: Ich brauche Geld, es könnte Probleme geben. Das widerspricht doch dem Umgang mit allen anderen Unternehmen in diesem Land, die von der Pandemie betroffen sind. Wir können doch nicht bei den Bergbahnen auf Vorrat handeln und zum Beispiel bei der Kurzarbeit und den anderen Massnahmen muss über alles Rechenschaft abgelegt werden. Das ist doch keine Gleichbehandlung. Nun, das Jufa-Fiasko wird dann vermutlich die Gemeinde Triesenberg lösen können, denn die hängt da voll drin: weil es eine Heimfallklausel gibt, da ihr das Grundstück nach wie vor gehört, weil das Gebäude im Baurecht erstellt wurde. Das wird lustig werden, da muss man kein Prophet sein. Also, der Landtag soll nun die Pobacken zusammenkneifen und CHF 1,5 Mio. sprechen, obwohl es völlig unklar ist, wohin die Reise gehen soll und unter Umständen, am Ende des Tages, dann vielleicht ein öffentlich-rechtliches Skigebiet betreiben. So nicht. Eine Verstaatlichung der Bergbahnen lehne ich ab. Der Betrieb eines Skigebietes ist aus meiner Sicht ganz klar keine Staatsaufgabe. Weiter muss sichergestellt werden, dass weiterhin kein einziger staatlicher Franken ins Jufa-Projekt fliesst; und bis keine klarere Richtung ersichtlich ist, darf nur so viel Geld zur Überbrückung gesprochen werden wie nötig - und das sind nicht CHF 1,5 Mio. Ich bin der Meinung, dass das Darlehen auf CHF 500'000 - plus eine kleine Reserve - reduziert werden muss, was eben den auf der Seite 30 dargestellten, dringend notwendigen Investitionen entspricht. So wird auch ziemlich effektiv verhindert, dass Geld überhaupt ins Jufa fliessen kann - weil es schlicht nicht da ist. Zudem muss das Jufa so schnell wie möglich aus dem komplizierten Konstrukt entfernt werden. Dann müssen eben doch die im Postulat geforderten Varianten dargestellt werden. Ich möchte dabei ganz klar auch zum Ausdruck bringen, dass die Insolvenz und damit einhergehend ein Neuanfang ganz klar eine Option ist, vielleicht sogar die einzig richtige. Weiter ist es für mich auch unabdingbar, dass die Gemeinden ihren Beitrag zu leisten haben und auch private Investoren mit ins Boot geholt werden müssen. Wie gesagt: Ein Konkurs wäre durchaus ein gangbarer Weg, damit richtig aufgeräumt werden kann und die Finanzierung auf eine solide Basis gestellt werden kann. Vergessen dürfen wir dabei zwei Dinge nicht: Zum einen, dass das neue Insolvenzrecht den Fokus eben nicht mehr auf Zerschlagung, sondern auf die Fortführung des Betriebs legt und auch, dass bei einem Konkurs das allenfalls heute gesprochene Darlehen eben nicht - mindestens in der Theorie - à fonds perdu ist, sondern Ansprüche dann in Bezug auf die Insolvenzmasse dann bestehen würden. Es könnte dann vielleicht wenigstens eine Teilrückzahlung daraus resultieren. Man darf ja wenigstens daran glauben. Das ist zwar nicht sehr wahrscheinlich, aber eben: Ein Darlehen macht also nur schon aus diesem Gesichtspunkt heraus für mich Sinn.Ich unterstütze daher den Antrag auf Kürzung des Darlehens auf CHF 700'000 sowie die von der FBP formulierten Anträge. Ich bin mir dabei bewusst, dass es sein kann, dass der Landtag bereits im nächsten Jahr wieder mit einem Kredit begrüsst werden könnte. Das muss aber nicht zwingend so sein. Mir ist aber wichtig, dass der Druck hochgehalten wird und der Landtag und auch die Öffentlichkeit über die Zukunftspläne Bescheid wissen. Denn es ist klar: Sollte es dann wirklich so kommen, dass abermals Millionen Franken in die Bergbahnen investiert werden müssen, dass dann allenfalls eine Volksabstimmung durchgeführt werden muss. Ich denke, daran wird kein Weg vorbeiführen. Aber das stellt sicher mit einem klaren und guten Plan für die Zukunft unter ökonomischen, ökologischen sowie auch gesellschaftlichen Gesichtspunkten kein Problem dar, wenn die volkswirtschaftliche Relevanz dieser Sportanlage von nationaler Bedeutung dargelegt werden kann. Aber: Diese Arbeit muss gemacht werden - so oder so gemacht werden. Ich hätte diese Grundlagen heute schon gerne gehabt, aber das wurde ja bekanntlich verhindert. Unter diesen Voraussetzungen ist für mich mehr nicht möglich als diese CHF 700'000. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ein gewisses Unbehagen, das sich in der Fraktionserklärung der FBP und auch im Votum des Kollegen Lageder ausdrückt und sich dann letztendlich auch in den Anträgen der FBP-Fraktion manifestiert, ist bei mir auch vorhanden. Ich denke, wir sollten versuchen, hier in diesem Hohen Haus eine Lösung - zumindest eine Zwischenlösung - zu finden, die von Vernunft geprägt ist, die tragfähig ist bis zu dem Zeitpunkt, bis wir dann definitiv wissen, wie es im Malbun weitergehen könnte oder sollte oder muss. Ich werde mich aber an dieser Stelle nicht in prosaische Beschreibungen ergehen hinsichtlich der Wirkung des Malbuns auf alle denkbaren Interessen und Interessengruppen und aus alledem die Bedeutung der Bergbahnen herausschälen. Es geht kürzer und prägnanter: Die Bergbahnen sind systemrelevant für das Berggebiet und für den Sport in Liechtenstein. Punkt. Ohne Bergbahnen im Malbun ist das Naherholungsgebiet um wertvolle Möglichkeiten ärmer und einem grossen Teil seiner Attraktivität beraubt. Der Tourismus in unserem Land ist dann mehr oder weniger tot, und mit ihm sterben etliche Wirtschaftstreibende, die im Tourismus eine wichtige oder sogar die wichtigste Einkommensquelle finden. Vielleicht könnten wir ja dann wahlweise auf Casinotourismus setzen, doch sind mir für die Reputation Liechtensteins jene Gäste lieber, die Bewegung und Erholung in unserer schönen Natur finden als jene, die ihr Geld in den Spielbanken verlieren.Das Malbun ist zudem eine Sportstätte von nationaler Bedeutung. Ohne Bergbahnen ist der alpine Skisport in unserem Land ebenfalls tot. Aus einer breiten Masse an begeisterten Wintersportlern sind am Hocheck Marken herausgewachsen, die für das Image Liechtensteins unbezahlbar sind. Ohne Bergbahnen im Malbun werden mit Sicherheit keine weiteren mehr folgen, ganz einfach deshalb, weil unser Land als reichstes im ganzen Alpenbogen von den französischen Meeralpen bis in die julischen Alpen Sloweniens, von den spanisch-französisch-andorranischen Pyrenäen bis hinauf nach finnisch Lappland das einzige Land mit entsprechender Topografie wäre, in dem nicht mehr Ski gefahren werden könnte. Wohl niemand hier im Haus kann den Tod des klassischen Tourismus in unserem Alpengebiet und den Tod des Skisports in Liechtenstein wollen, obwohl ein Konkurs der Bergbahnen und damit die Vernichtung des vor 17 Jahren eingeschossenen Aktienkapitals in Höhe von CHF 13 Mio. zumindest keinen unmittelbaren bilanztechnischen Schaden für das Land verursachen würde. Die Beteiligung ist richtigerweise bereits auf den Erinnerungswert abgeschrieben, wie der Bilanz der Landesrechnung 2019 auf Seite 424 in Verbindung mit den Erläuterungen dazu auf Seite 446 des Rechenschaftsberichts der Regierung entnommen werden kann. Der volkswirtschaftliche Gesamtschaden, der aus einer Stilllegung der Bergbahnen Malbun herrühren würde, wäre damit allerdings nicht beziffert und den kann wohl auch niemand wirklich wollen. Und so schliesse ich mich den Aussagen der Bergbahnexperten Bernet und Bigger in ihrem dem Landtag vorliegenden Gutachten an, in welchem sie festhalten, dass es kurzfristig ausschliesslich darum geht, das Überleben der Bergbahnen Malbun sicherzustellen. Damit wird, so die Gutachter, vor allen Dingen Zeit geschaffen, einen umfassenden Sanierungsplan und eine rigorose Entschuldung vorzubereiten, und dafür ist nebst Landtag und Regierung insbesondere auch der gute Wille aller privaten Kapitalgeber und der Banken erforderlich. Diesen guten Willen erhält oder schafft man sich allerdings nicht mit Kraftmeiereien, nicht mit Neiddebatten und nicht mit Phrasendrescherei, sondern in konstruktiven Verhandlungen, die der Lösungssuche verpflichtet sind. Dies belegen aktuell beispielsweise die Konsortialbanken LLB und VPBank durch ihren Verzicht auf die diesjährigen Amortisationszahlungen auf den Jufa-Baukredit von je CHF 180‘000 sowie die Gemeinde Triesenberg durch die Stundung der Baurechtszinsen für zwei Jahre. Die Kernfrage der Entschuldung betrifft das Engagement der Bergbahnen Malbun im Jufa-Projekt, das man heute wohl nicht mehr so strukturieren würde, wie man es unter den damaligen Gegebenheiten aufgesetzt hat. Die Regierung äussert sich zu diesem Klotz, den sich die Bergbahnen Malbun damals mit relativ einseitigen Vorteilen für die Jufa Holding GmbH in Graz ans Bein gebunden haben, im Bericht und Antrag auf Seite 19 so deutlich und transparent wie nur möglich. Eine Entschuldung macht aber nur Sinn, wenn parallel dazu eine verbindliche Strategie zur zukünftigen Ausrichtung des Berggebietes, speziell des Malbuns mit den systemrelevanten Bergbahnen als Motor, entwickelt und vorangetrieben wird. Grundlagen und Gremien gibt es bereits genügend. Dazu verweise ich auf die bereits an der Arbeit befindliche Strategiegruppe Berggebiet, auf die ebenfalls bereits vorliegende «Strategie Berggebiet Liechtenstein», auf das «Gutachten zur zukünftigen Entwicklung der Schneedecke im Gebiet Steg/Malbun» des WSL-Instituts für Schnee- und Lawinenforschung und auf das bereits erwähnte Gutachten Bernet/Bigger, die mit dem Skigebiet Splügen-Tambo bereits eindrücklich gezeigt haben, wie Skistationen unter nicht ganz einfachen Rahmenbedingungen erfolgreich restrukturiert und betrieben werden können. Bernet/Bigger weisen darauf hin, dass die Bergbahnen Malbun aufgrund der relativen Grösse des Gebietes betriebswirtschaftlich auch in Zukunft nie kostendeckend werden arbeiten können. Sie weisen aber ebenso darauf hin, dass neben der bereits erwähnten, zwingend erforderlichen, rigorosen Entschuldung, partielle Verbesserungen und Kostenoptimierungen nicht ausser Betracht gelassen werden dürfen, und sie liefern dazu auch durchaus prüfenswerte Ideen.Bernet/Bigger merken insbesondere aber auch an, dass die Infrastruktur den Charakter einer Sportanlage hat, welche vor allem der einheimischen Bevölkerung zugutekommt und dass dieser Mehrwert auch in die Finanzierungsfrage miteinbezogen werden soll. In diesem Zusammenhang verweise ich sehr gerne auf den gemeinsamen Brief des Liechtenstein Olympic Committee und des Liechtensteiner Skiverbands, auch interessewahrend für die sieben Skiclubs unseres Landes, der uns Abgeordneten am Mittwoch vergangener Woche zugestellt worden ist.Ob am Ende die Überführung der Bergbahnen Malbun AG in ein öffentlich-rechtliches Unternehmen stehen soll, würde ich persönlich mit Nein beantworten, aber für den Moment völlig offen lassen und das tut die Regierung in ihrem Antrag übrigens auch. Sie möchte sich vom Landtag lediglich beauftragen lassen, die Bergbahnen Malbun AG bis spätestens Ende 2022 nachhaltig auf eine neue Grundlage zu stellen und dem Landtag entsprechende Vorlagen zu unterbreiten. Den Vorteil des Transformierens der Bergbahnen Malbun AG zum öffentlich-rechtlichen Unternehmen sähe die Regierung darin, das Unternehmen künftig im Rahmen des ÖUSG zu steuern und zu überwachen, ausreichende Transparenz herzustellen und die Interessen des Landes als wirtschaftlicher Haupteigentümer zu wahren. Das kann sie schon jetzt als grösster Ankeraktionär mit einem Aktienanteil von 48%, wie sie mit dem vorliegenden Bericht und Antrag im Übrigen ja dokumentiert. Dazu braucht sie heute und auch in Zukunft nicht 50% plus eine Aktie. Obwohl eine Erhöhung von 48% Aktienanteil auf 50% plus eine Aktie ein relativ kleiner Schritt wäre - hin zum grossen Wort der Verstaatlichung, die de facto ja heute schon gegeben ist. Insbesondere dann, wenn auch noch das von den Gemeinden gehaltene Aktienpaket hinzugerechnet würde. Ob man die Bergbahnen Malbun nun gemäss dem Antrag der Regierung mit einem vorläufig einmaligen zinslosen Darlehen von CHF 1,5 Mio. intubiert oder ob man eine andere Form der Zwischenfinanzierung findet, erachte ich hier und heute im Landtag als zumindest diskussionswürdig. Klar hätte ein zinsloses Darlehen den theoretischen Charme, dieses später in Aktienkapital umwandeln zu können, doch auch dieses zusätzliche Aktienkapital wäre nach dem Vorsichtsprinzip wohl ebenso umgehend auf den Erinnerungswert abzuschreiben, wie es mit den vor 17 Jahren eingeschossenen CHF 13 Mio. ja bereits geschehen ist. Ob Aktienkapital oder zinsloses Darlehen: Letztlich ist beides am Ende à fonds perdu. So ehrlich dürfen wir ruhig sein. Zudem gehe ich davon aus, dass die erforderliche, rigorose Entschuldung sowie eine verbindliche Strategie zur zukünftigen Ausrichtung des Berggebietes nicht innert Monaten umsetzungsreif sein werden. Aus diesem Grund kann ich mir vorstellen, den Bergbahnen Malbun AG für die Jahre 2020 bis 2023 statt dieses einmaligen zinslosen Darlehens von CHF 1,5 Mio. einen jährlichen Staatsbeitrag von beispielsweise CHF 300'000 zukommen zu lassen, diesen an einen klaren Leistungsauftrag zu binden, der einen im Jahr 2023 durchsetzungsreifen Sanierungsplan sowie eine ebenfalls im Jahr 2023 umzusetzende Strategie der Neuausrichtung des Berggebiets inklusive Bergbahnen Malbun AG enthält. Das würde ja im Wesentlichen mit den Zusatzanträgen der FBP-Fraktion übereinstimmen. Nach den vor 17 Jahren eingebrachten CHF 13 Mio. Aktienkapital wäre dies - mit diesem allenfalls zu gewährenden Staatsbeitrag von drei Mal CHF 300'000 pro Jahr - für eine Sportstätte von landesweiter Bedeutung und eine für den Sport, die Naherholung und den Tourismus systemrelevante Einrichtung aus meiner Sicht sehr angemessen. In 20 Jahren pro Jahr CHF 700'000 ist nicht überrissen. Ohne die Staatsbeiträge an andere Institutionen anzweifeln oder in unmittelbare Konkurrenz zu den Bergbahnen Malbun als Sportstätte von landesweiter Bedeutung zu bringen, möchte ich diese Dreiviertelmillion pro Jahr in Relation setzen zu den in der breiten Öffentlichkeit, zumindest in jüngerer Vergangenheit, nicht angezweifelten jährlichen Staatsbeiträgen von beispielsweise CHF 2,1 Mio. an das Theater am Kirchplatz, von CHF 3,898 Mio. an das Kunstmuseum oder zu den eher umstrittenen CHF 2,33 Mio. an den Liechtensteinischen Rundfunk. Zudem möchte ich daran erinnern, dass der Landtag im Juni 2019, also vor knapp anderthalb Jahren, damals noch etwas weiter weg von Neuwahlen, CHF 3,5 Mio. bewilligt hat, um die im Neubau des SZU II in Ruggell ursprünglich geplante Zweifachturnhalle auf eine Dreifachturnhalle auszuweiten. Selbst bei der von mir nicht angezweifelten Richtigkeit jener Entscheidung sei darauf hingewiesen, dass es sich bei der Turnhalle im SZU II in Ruggell auch als Dreifachturnhalle kaum je um eine Sportstätte vergleichbarer landesweiter Bedeutung wird handeln können, wie es bei den Bergbahnen Malbun der Fall ist. Malbun hat Potenzial als Naherholungsgebiet, als Tourismusdestination sowie als optimale Sportstätte und Trainingszentrum für den Breiten- und Spitzensport in einer der wenigen Sportarten, in denen Liechtenstein auch in Zukunft eine realistische dauerhafte Chance für internationale Präsenz im Spitzensport hat. Geben wir dem Malbun die Möglichkeit, sein ganzes Potenzial zu erschliessen und geben wir den Bergbahnen Malbun AG eine Chance, ihren systemrelevanten Beitrag hierzu zu leisten. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Vorab möchte ich mich bei allen bei der Erarbeitung dieser Vorlage involvierten Personen recht herzlich bedanken.Ich werde mich, wie von Ihnen, Herr Landtagspräsident, gewünscht, kurz halten. Bei den Seilbahnen und Liften handelt es sich wohl unbestrittenermassen um Infrastruktur von landesweiter Bedeutung. In Malbun haben viele von uns Skifahren gelernt, geniessen die Natur und Landschaft, geniessen das gute Essen in den Restaurants und übernachten gegebenenfalls in den schönen Hotels oder in der eigenen Ferienwohnung. Die Seilbahnen und die Skilifte sind das Herz von Malbun. Die Seilbahnen und die Skilifte werden von der Bergbahnen Malbun AG betrieben. Die finanzielle Situation der Malbun Bergbahnen AG ist sehr schlecht und die Gefahr gross, dass die Bergbahnen Malbun AG ohne finanzielle Hilfe ihren Betrieb einstellen muss und somit das Herz von Malbun aufhört zu schlagen. Hört dieses Herz von Malbun auf zu schlagen, so wird es keinen Skibetrieb mehr geben. Die Restaurants und die Hotels würden wohl grosse finanzielle Probleme bekommen und die Ferienwohnungen in Malbun würden voraussichtlich stark an Wert verlieren. Dieses traurige Szenario will ich verhindern und werde somit dem gegenständlichen Finanzbeschluss meine Zustimmung erteilen. Dann kurz zum Antrag der FBP, zur Kürzung auf einen Betrag von CHF 700. Diesem Antrag werde ich nicht zustimmen. Hierfür gibt es für mich zwei Gründe: Einerseits ist meine Erwartungshaltung an die nächste Skisaison leider pessimistischer als wahrscheinlich Ihre Einschätzung. Ich denke, dass die Einnahmen in diesem Jahr leider nicht gut sein werden aufgrund der gegenständlichen Situation und somit die Bergbahnen Malbun AG in starke finanzielle Probleme kommen wird. Und der zweite Punkt, den ich hier ansprechen möchte oder dass ich diesem Antrag nicht zustimmen werde, ist: Ich bin auch nicht so optimistisch, dass wir in Bezug auf die Bergbahnen Malbun AG zeitlich gesehen schnell eine Lösung finden. Ich denke, dieser Prozess wird doch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Dies bringt mich dann zu den weiteren Anträgen der FBP-Fraktion, zu den Buchstaben d und e, also den zeitlichen Auftrag an die Regierung, Vorlagen vorzulegen. Hier würde mich dann die Meinung des Regierungschef-Stellvertreters vor allem interessieren, ob diese Vorgaben in zeitlicher Hinsicht so realistisch sind oder nicht.Schlussendlich möchte ich mich auch noch bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und vor allem auch beim Verwaltungsrat der Bergbahnen Malbun AG für ihre wertvolle Arbeit bedanken.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Helen Konzett
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Heute Antrag auf CHF 1,5 Mio. für das Überleben der Malbunbahnen, morgen Antrag auf finanzielle Beteiligung des Ausbaus Langlaufzentrum Steg, übermorgen oder vielleicht auch schon morgen wieder ein Antrag auf finanzielle Beteiligung für den Bau einer Kletterhalle. Und weitere Gesuche sind sicher schon in der Pipeline. Kann hier irgendjemand eine Strategie oder ein Konzept dahinter erkennen? Ich jedenfalls nicht. Und sonst höchstens die Strategie, dass der Staat für jegliche Bedürfnisse aufkommen soll und auch noch als Eigentümer solche Anlagen betreiben soll. Für mich ist dies eine rückwärtsgewandte Politik, hinter der ich nicht stehen kann. Die Zeit des Geldverteilens nach allen Seiten ist vorbei. Auch die Bevölkerung macht da nicht mehr mit. Was wir bei staatlichen Finanzierungen brauchen, sind überzeugende Argumente. Die finden wir in breit abgestützten Strategiepapieren. Ein solches hat die Freie Liste für das Alpengebiet Malbun/Steg im März dieses Jahres eingefordert, wir haben es schon zur Genüge gehört. Leider vergeblich. Und nun bekommen wir einiges doch noch serviert. Auf Verlangen eines Abgeordneten wurden uns weitere Gutachten ausgehändigt, sehr kurzfristig. Das hätte ich mir geordneter und transparenter und vor allem früher gewünscht. Wo sich das vorhandene Wissen gesammelt hat und warum es nicht an den Landtag weitergegeben wurde, wie es zu erwarten gewesen wäre - sagen Sie es mir, zweckdienlich für die Sache ist es jedenfalls nicht. Nun, es bleibt mir wohl nichts anderes übrig, als die Faust im Sack zu machen und wenigstens einen Teil der Gelder des Finanzantrages zu bewilligen. Selbstverständlich sollen die Malbunbahnen auch in diesem Winter ihren Betrieb aufrechterhalten und den Gästen ein Wintererlebnis ermöglichen können. Es geht aber nicht nur um die Malbunbahnen und es geht nicht nur um die Wintermonate. Es geht schlussendlich um das ganze Alpengebiet rund ums Jahr - wie es sich entwickeln soll und wie nicht. Ich erwarte baldmöglichst, spätestens aber bis zum Frühling 2021 ein Strategiepapier, bei dem gegenüber dem Landtag umfassend dargestellt ist, wohin das Alpengebiet sich in den nächsten Jahren und Jahrzehnten entwickeln soll. Ich bin überzeugt: Was die letzten 25 Jahre funktionierte, manchmal auch mehr schlecht als recht, wird die nächsten 25 Jahre nicht mehr passen. Der Klimawandel und verändertes Freizeitverhalten wirken sich stark aus. Schon heute fahren doch viel weniger junge Menschen Ski wie noch vor 25 oder auch noch vor zehn Jahren. Das Malbun ist alles andere als schneesicher. Der Trend geht insgesamt zu einem veränderten Freizeitverhalten, auch wegen des Klimawandels. Und darauf muss sich auch das Malbun einstellen. Die Politik, der Landtag, muss wissen dürfen, ja muss eine Strategie dazu einfordern, wohin die Reise gehen soll. Ich werde die Anträge der FBP-Fraktion unterstützen. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Gerne bedanke ich mich beim zuständigen Regierungschef-Stellvertreter Dr. Daniel Risch für den vorliegenden Bericht und Antrag. Dass die Bergbahnen nicht nachhaltig finanziert sind, war bereits 2003, also vor 17 Jahren, klar, als der Kredit für die neue Bahninfrastruktur gesprochen wurde. Dieser Bericht und Antrag kommt deshalb nicht wirklich überraschend. Umso erfreulicher ist, dass nun gemeinsam mit dem Verwaltungsrat der Bergbahnen ein Zielbild erarbeitet wurde, das in mehreren Schritten erreicht werden soll. An dieser Stelle möchte ich betonen, dass in den letzten 17 Jahren keine jährlichen staatlichen Mittel an die Bergbahnen ausbezahlt wurden. Vergleicht man diese Nichtzahlungen mit Zahlungen an andere, vergleichbare Institutionen im selben Zeitraum, kommen wir dort meist auf hohe zweistellige Millionenbeiträge, welche in den vergangenen zwei Jahrzehnten an ebendiese ausbezahlt wurden. Es ist aus dem Bericht zwischen den Zeilen herauszulesen, dass zeitlich dieser Bericht und Antrag wohl mindestens ein Jahr früher als ursprünglich geplant erfolgt. Dass die Bergbahnen finanziell nicht auf Rosen gebettet waren, ist dem Landtag wohl bekannt. Leider hat die Coronapandemie und ihre Unsicherheit auf das wichtige Wintergeschäft nun die Not beschleunigt, eine nachhaltige und langfristige Lösung für die Bergbahnen Malbun AG zu finden. Positiv zu würdigen ist, dass die Bergbahnen als auch die Regierung diesen Fall proaktiv angegangen sind und nicht erst dann, wenn alles schon zu spät ist oder, wie man so schön sagt, es schon fünf nach zwölf ist. Die Überlegungen der Regierung in Punkt 2.3 auf den Seiten 31 ff. im Bericht und Antrag zu den einzelnen angedachten Schritten zur Stabilisierung, Sanierung und Entflechtung der Bergbahnen kann ich grundsätzlich nachvollziehen. Schritt 1 liegt uns nun vor: Nämlich die Sicherung der kurzfristigen Liquidität durch die in diesem Bericht und Antrag vorgeschlagene Darlehensgewährung, während Schritt 2 und 3 - Sanierung und Entflechtung - durch die Regierung zumindest im Grundsatz aufgezeigt werden. Vor 17 Jahren entschied der damalige Landtag, dass sich der Staat zu 48% an den Bergbahnen beteiligt. Es fehlen gerade einmal 3%, um Mehrheitseigner zu werden. Für mich ist der Schritt, dass der Staat die Mehrheit übernehmen will, nachvollziehbar. So hat das Land auch gemäss ÖUSG mehr Mitspracherechte und vor allem die Kontrollrechte. Trotz 48% Kapitalanteil hat zurzeit weder die Regierung noch der Landtag de facto etwas zu sagen. Nimmt man noch den 24-Prozent-Anteil der Gemeinde dazu, hat die öffentliche Hand locker eine Zweidrittelmehrheit. Der nur durch die Medien publizierte und negative behaftete Begriff Verstaatlichung ist unter diesem Kontext meiner Ausführungen zu sehen. Verstaatlichung heisst nach meinem Empfinden aber auch nicht, dass die Bergbahnen zu 100% durch den Staat gehalten werden, angesichts der rund 1'300 Aktionäre der Bergbahnen Malbun AG. Vielleicht kann der Herr Regierungschef-Stellvertreter noch weitere Ausführungen zu dieser Thematik machen. Zum eigentlichen Vorschlag: Schritt 1, Liquiditätssicherung durch die Gewährung eines zinslosen Darlehens: - Die Kritik, warum man dieses Geld nicht einfach schenkt, kann ich auf den ersten Blick nachvollziehen. Aber: Der Vorteil gegenüber einer Schenkung ist, dass das Darlehen später auch einmal in Aktien umgewandelt werden könnte, was mitunter in Zukunft im Rahmen der angedachten Sanierung hilfreich sein wird, da sogenannte A-fonds-perdu-Beiträge bereits definitiv geflossen sind. Ich denke, das ist ein Trumpf, welchen man im Rahmen einer Sanierung nicht aus der Hand geben sollte.
- Zur Diskussion und Alternative «Leistungsvereinbarung mit den Bergbahnen», welche auch schon angesprochen wurde: Der Nachteil einer Leistungsvereinbarung ist, dass Leistungsvereinbarungen meist mit staatlich unabhängigen Organisationen, wie beispielsweise dem Verein Bäuerlicher Organisationen, dem Arbeitnehmerverband, dem Liechtensteinischen Olympischen Komitee und andere mehr, ausgehandelt und unterzeichnet werden. Der Staat soll hier aber Mehrheitsaktionär werden und künftig auch strategische Entscheide mittragen. Das kann er bei sogenannten staatlich unabhängigen Organisationen mit Leistungsvereinbarungen nicht. Nach meinem Verständnis fehlt derzeit für die Ausarbeitung einer Leistungsvereinbarung auch eine entsprechende gesetzliche Grundlage. Liege ich hier richtig? Wurde eine Leistungsvereinbarung oder die Ausarbeitung einer gesetzlichen Grundlage bereits in Erwägung gezogen? Ich bitte den Herrn Regierungschef-Stellvertreter um entsprechende Ausführungen, was die Vor- und Nachteile einer Leistungsvereinbarung mit den in Phase 2 respektive 3 angedachten Möglichkeiten, nämlich der Überführung gemäss ÖUSG, waren. Ist eine reine Leistungsvereinbarung überhaupt möglich?
- Die Entflechtung der Jufa-Immobilie begrüsse ich, da ein Kostenfaktor nicht weiter vom Staat mitgetragen werden muss. Diese Jufa-Investition war im Prinzip sicher eine gute Sache für Malbun, das Investitionsrisiko aber deutlich zu hoch. Zu dieser Erkenntnis kommt auch selbstkritisch und relativ unverblümt die Regierung. Hinzu kommt, dass die Betreibung eines Hotels nicht zum Kerngeschäft der Bergbahnen gehört und man sich nach der Redewendung «Schuster, bleib bei deinem Leisten» möglichst auf das Kerngeschäft fokussieren sollte.
Das Land tut sicher gut daran, eine nachhaltige Lösung für Malbun zu finden. Wenn dies gemeinsam mit den Gemeinden, insbesondere den Standortgemeinden Vaduz und Triesenberg, dem LOC und dem LSV als Interessensvertreter für den Sport und landesweite Sportstätten sowie allenfalls auch in Kooperation mit privaten Interessensgruppen erfolgen kann, umso besser. Wir brauchen für Malbun jetzt eine Lösung und der Vorschlag ist sehr realistisch. Denn Fakt ist: Wir brauchen umgehend eine tragfähige Lösung für unser einziges Naherholungs- und Tourismusgebiet oberhalb Triesenberg.Hinzu kommt, dass wir als Kleinststaat auch dringend über den Tellerrand blicken sollten. Sowohl in der Schweiz als auch in Österreich sieht man, dass deren Skigebiete ohne Unterstützung der öffentlichen Hand, insbesondere Gemeinden, Kantonen und Land, verloren wären. Malbun ist das zentrale Naherholungsgebiet auf Alpenseite für alle Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner. Die Bergbahnen sind der zentrale Leistungserbringer, im Sommer und im Winter. Insbesondere Malbun und das gesamte Alpengebiet spielt meiner Meinung nach auch eine ganz wichtige Rolle für unseren Tourismus und für die Aussendarstellung Liechtensteins. Es geht bei der Erhaltung der Bergbahnen auch um viele Arbeitsplätze, nicht nur bei den Bergbahnen selbst, sondern auch beim heimischen Hotel- und Gastgewerbe, bei der Skischule, dem Sport- und Lebensmittelgeschäft, deren Zulieferanten etc. Viele Familien und liechtensteinische Skiclubs profitieren vom Angebot vor Ort in Malbun, an dem einzigen Hausberg Skifahren zu können, aber auch wandern zu gehen und die Natur hinter dem Tunnel zu geniessen. Zu guter Letzt ist Malbun ein zentraler Dreh- und Angelpunkt von übergeordnetem, landesweitem volkswirtschaftlichem Interesse. Daher hat Malbun, die Bergbahnen, die Wintersportstätte und das Naherholungs- und Tourismusgebiet unsere sofortige Unterstützung mehr als verdient. Ich werde deshalb dem Antrag der Regierung meine Zustimmung erteilen. Dem Kürzungsantrag werde ich nicht zustimmen. Die von der Regierung vorgelegten Zahlen gehen von einer realistischen Planrechnung für die kommende wohl schwierige Wintersaison aus. Wir alle wissen aber, was wirtschaftlich herauskommen könnte, wenn noch tiefere Umsätze aufgrund der Covid-Krise eingefahren werden, oder was gar eine erneute Schliessung des Bahnbetriebs bedeuten würde. Wir alle wissen, dass der Landtag im Dezember geschlossen wird und 2021 Neuwahlen stattfinden. Wir alle wissen noch nicht, wann die neue Regierung im Amt sein wird. Ein Nachbessern im Falle eines Falles wird vermutlich gar nicht mehr möglich sein. Wollen wir das riskieren? Ich warne ausdrücklich davor. Die Regierung hat im Bericht und Antrag ausgeführt, dass die Sanierung und Entflechtung bis spätestens Ende 2022 vollzogen sein sollte. Über einen engeren Zeitplan kann man sicher diskutieren. Eine Sanierung braucht aber auch erfahrungsgemäss Zeit und entsprechende Ressourcen. Aus diesen Gründen erscheint es mir durchaus sinnvoll, das Darlehen in dieser Höhe zu gewähren, damit die Bergbahnen dieses Zeitfenster vernünftig überbrücken können und auch eine gewisse Sicherheit für die Kunden, Gläubiger und auch für die Mitarbeiter gewährleistet werden kann. Der vorgebrachte Kürzungsantrag birgt ein Risiko, ein grosses Risiko, dass wir uns wahrscheinlich schnell wieder mit einer Rettungsaktion befassen müssen, sollten die jetzigen Unsicherheiten sich nur ansatzweise ins Negative drehen. Ich möchte deshalb die FBP-Fraktion fragen, ob die Zahlen beziehungsweise die Kürzung mit den Bergbahnen abgesprochen wurden und worauf sich Ihr Forecast, also Ihre Prognose, abstützt oder ob das einfach geschätzt wurde? Auch, ob die FBP das Angebot zum Austausch mit den Bergbahnen angenommen hat und genutzt hat und, falls nicht, weshalb nicht. Dann zum Antrag d, wo Sie schreiben, dass es bis spätestens Juni 2021 dem Landtag vorgelegt werden sollte. Das ist für mich ebenfalls zu knapp, Juni 2021.Und dann zum Antrag e betreffend Varianten zur nachhaltigen Sanierung. Da möchte ich fragen, ob Sie eine Vorstellung haben, was konkret von der Regierung vorgelegt werden sollte und in welchem Umfang oder Detaillierungsgrad das sein sollte. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich sehe es etwas anders als der Abg. Manfred Kaufmann. Ein proaktives Agieren des Landtages und der Regierung in dieser Sache kann ich beim besten Willen nicht erkennen. Der Landtag wird mit diesem Bericht und Antrag vor vollendete Tatsachen und an die Wand gestellt: Entweder es gibt Geld oder es ist vorbei mit den Bergbahnen. Das gleiche Spiel erleben wir immer wieder in diesem Hohen Haus. So kann das eigentlich nicht weitergehen. Das Problem ist bei den Bergbahnen nicht erst seit letzten Monat bekannt, sondern seit Jahren. Der Regierung liegt ein entsprechendes Gesuch der Bergbahnen seit letztem Jahr vor. Heute sollen wir hier nur noch Ja oder Nein zu den Bergbahnen sagen können. Fragen stellen, Alternativen einfordern - für all das soll uns keine Zeit gelassen werden. Nun, hier sind wir wieder. Wieder bei der Diskussion, ob das Land und die Gemeinden sich finanziell an den Bergbahnen Malbun beteiligen sollen. Die dringendste Frage ist wohl, wie die Gesamtstrategie des Naherholungsgebietes Malbun und Steg aussieht. Wie soll es mit dem Skiort Malbun weitergehen, wenn denn überhaupt? Im vorliegenden Bericht und Antrag möchte die Regierung CHF 1,5 Mio. als vorsorglichen Notkredit, damit den Bergbahnen das Geld diesen Winter nicht ausgeht - sofern auf die Bergbahnen unvorhergesehene Ausgaben zukommen. Also ein Notkredit für die Notfallapotheke. Ich werde dem Antrag der FBP auf eine Kürzung des Kredites auf CHF 700'000 zustimmen. CHF 1,5 Mio. sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu verantworten. Das Land Liechtenstein und die Gemeinden halten etwas mehr als 72% der Aktien der Bergbahnen Malbun. Das Land ist mit einem Aktienanteil von knapp 48% der grösste Aktionär. Durch diesen hohen Anteil ist die öffentliche Hand zumindest in einer moralischen Pflicht, die Bergbahnen vor dem Bankrott zu retten und dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeitsplätze in Malbun erhalten werden können. Es sind ja nicht nur die Arbeitsplätze, welche direkt betroffen sind. Ohne die Bergbahnen stehen vermutlich viele andere Hotels und Geschäfte in Malbun vor dem Aus oder zumindest vor neuen Herausforderungen. Umso unverständlicher ist für mich die Haltung der Gemeinden Triesenberg und Vaduz. Vaduz schwimmt sprichwörtlich im Geld und ist nicht bereit, CHF 1 Mio. in ihr Naherholungsgebiet zu investieren? Etwas Geld aus der Vaduzer Portokasse, um den Tourismus auf der Täli-Seite am Leben zu erhalten? Das Gleiche gilt für Triesenberg. Im September-Landtag des vergangenen Jahres hat der Landtag grosszügig die Tourismuszulage für Triesenberg erhöht. Und nun tut Triesenberg so, als ob das Malbun sie nichts angeht? Für was haben wir die Tourismuszulage erhöht? Bevor sich das Land noch tiefer in das hoffnungslose Abenteuer Bergbahnen Malbun AG verstrickt, erwarte ich, dass Vaduz und Triesenberg als quasi Standortgemeinden ein klares Bekenntnis zu Malbun abgeben und sich bei der Rettung der Bergbahnen Malbun AG finanziell beteiligen. Von der Idee einer Umwandlung der Bergbahnen Malbun AG in ein öffentlich-rechtliches Konstrukt halte ich nicht viel, bevor nicht grundlegende Fakten geklärt sind. - Müssen die anderen Aktionäre bei einer Umwandlung ausbezahlt werden oder sind die Aktien eh nichts mehr wert?
- Wenn die anderen Aktionäre mitbeteiligt sind, wie sieht es mit einer zukünftigen Nachfinanzierungspflicht für alle Aktionäre aus oder dem unwahrscheinlichen Fall einer Gewinnbeteiligung?
- Was werden die Bergbahnen pro Jahr den Staat kosten, wenn diese in ein öffentlich-rechtliches Unternehmen umgewandelt worden sind?
- Würde die Verstaatlichung im Sinne der Errichtung und Förderung einer landesweiten Sportstätte erfolgen?
Malbun ist ein wichtiger Tourismus- und Naherholungsort für Liechtenstein, einige Jobs hängen davon ab. Malbun und Steg sind aber auch ein wichtiger Ort für den Wintersport, wohl der wichtigste im Land. Doch wie steht es um die künftige Schneesicherheit von Steg und Malbun? Die Hotels und Tourismusangebote in Malbun profitieren stark von den Bergbahnen. Wie beteiligen sie sich an den laufenden Kosten der Bergbahnen? Die Bergbahnen sind auch für den Sommertourismus für das Malbun wichtig, doch der Sommertourismus steckt in Malbun noch in den Kinderschuhen.Persönlich ärgert mich die Tatsache, dass wir, die Abgeordneten der Freien Liste, hier in diesem Hohen Haus im Frühjahr gescholten wurden, als wir ein Gesamtkonzept für das Gebiet Malbun und Steg einforderten. In der Diskussion um die Abstimmung unseres Postulates hat der Regierungschef-Stellvertreter eine Aussage gemacht, die ich hier gerne wiedergeben möchte. Erlauben Sie mir, zwei, drei Sätze seines Votums hier wiederzugeben: «Ja, ich glaube, der Kern dieser Diskussion ist, wer ist denn jetzt das Strategieorgan für das Naherholungsgebiet Steg/Malbun. Ich glaube, das ist wahrscheinlich nicht der Landtag. Aber Sie können mich gerne vom Gegenteil überzeugen, wenn wir sagen, wir möchten hier drinnen die Strategie festlegen. Ich glaube, der Landtag muss die Strategie kennen und er muss sie gut finden und wenn er sie gut findet, dann ist er auch bereit, Geld zu geben, so wie es eigentlich bei allen anderen Themen auch funktioniert.» Und genau das ist passiert: Der Landtag wurde vorgeführt. Der Landtag wurde mit dem vorliegenden Finanzbeschluss beglückt, ohne dass er über die Strategie in Kenntnis gesetzt wurde. Erst auf Nachfragen in der Finanzkommission wurden Teilstrategien ausgehändigt. Eine Gesamtstrategie fehlt nach wie vor. Derzeit macht auch ein Finanzierungsgesuch für das Sportstättenkonzept Steg die Runde in den Liechtensteiner Gemeinden und wird wohl bald auch hier im Landtag zur Diskussion stehen. Im Bericht und Antrag geht es rein nur um die Bergbahnen Malbun und deren Verknüpfung mit dem Jufa-Hotel und eben diese CHF 1,5 Mio., die wir jetzt genehmigen müssten. Strategie, Gesamtkonzept und Rahmen fehlen. Es wird keine Strategie aufgezeigt, wie sich Malbun und Steg neu positionieren wollen. «Weiter wie bisher, gebt uns einfach das Geld. Das andere geht euch nichts an.» Das ist das Signal, welches ich von der Regierung und den Bergbahnen Malbun erhalten habe. In den Gemeinden liegen Finanzierungsgesuche für eine Kletterhalle und ein Sportstättenkonzept in Steg vor. Die Gemeinden sind auch hier eher ablehnend unterwegs oder verschieben den Entscheid, bis eine klare Haltung mit einem Finanzierungschlüssel vom Land zu den Sportstätten folgt. Dazu gibt es die Sportstättenverordnung vom Oktober 2019. Diese Verordnung unterscheidet zwischen Sportstätte als jede Baute oder Anlage, die der Ausübung des Sports dient, und Sportstätten von landesweitem Interesse. Von landesweitem Interesse ist laut Verordnung etwas, das nachgewiesenermassen einem allgemeinen Bedürfnis entspricht. Art. 3 besagt, dass Förderungen auf Investitionskostenbeiträge beschränkt sind. Wird Art. 8 der Sportförderungsverordnung herangezogen, wäre auch der Unterhalt förderungswürdig, wenn es dem Breitensport dient. Im Sinne einer Breitensportförderung könnte diesem Kredit grundsätzlich zugestimmt werden, wenn wir uns an die Verordnungen halten wollen. Über die wirklich benötigte Höhe müssen wir noch diskutieren. In diesem Sinne müsste übrigens auch zukünftigen Finanzierungsgesuchen des Sportstättenkonzepts Steg, also der Langlaufloipe zugestimmt werden, ebenso womöglich einer Kletterhalle, sofern beide als Sportstätten von landesweitem Interesse und für den Breitensport vorgesehen eingestuft werden. Vielleicht braucht es ein grundlegendes Konzept, wie wir in Zukunft mit der Finanzierung und dem Unterhalt von Sportstätten umgehen wollen. Vielleicht mit einer Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Betreibergesellschaft für alle Sportstätten des Landes, mit einem entsprechenden Jahresbudget und mit einem klaren, landesweiten Konzept, welche Sportstätten für welche Sportarten das Land braucht. Die derzeitige Situation zeigt es wieder deutlich: Die Aufgabenentflechtung zwischen Land und Gemeinden ist dringend notwendig. Wenn die Gemeinden der Auffassung sind, dass die Sportstätten Sache des Landes sind, muss auch über den Finanzausgleich nachgedacht werden, damit mehr Geld beim Land bleibt. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Abgeordnete. Die unverständliche Struktur zwischen Jufa und Bergbahnen oder die speziellen Finanzflüsse werde ich nicht mehr kommentieren, denn diese und andere Punkte wurden in unserer Fraktionserklärung und auch durch weitere Abgeordnete ausführlich gewürdigt. Ich kann mir ein Malbun ohne Skilifte nicht vorstellen, ich will es mir auch nicht vorstellen. Aber dazu brauchen wir Schnee, Temperaturen, die eine Beschneiung ermöglichen und, falls das Letztere gegeben ist, auch Liftanlagen und Schneekanonen, die auf ausreichend Wasser zurückgreifen können. Wie es der Abg. Wenaweser bereits aufgezeigt hat, geben wir für viele andere Themen grössere Summen aus und beim Malbun bin ich mir sicher, dass dies eine Sportstätte von landesweitem Interesse ist. Es kommt nicht oft vor, dass ich einen Leserbrief einer anderen Fraktion lese und am Ende mir denke, dass er mir aus der Seele spricht. Wie soll Transparenz und Vertrauen im Land erzeugt werden, wenn selbst bei uns die wichtigen Dokumente erst, nachdem ein Abgeordneter nachfragt, an den Landtag gesendet werden. Seit ich denken kann, fahre ich Ski in Malbun und habe darum den Bericht und Antrag bereits gelesen, als dieser nur online verfügbar war. Damals war mir klar, dass ich dem 1,5-Millionen-Nachtragskredit wohl oder weh zustimmen würde. Aus dem Bergbahnen-Bericht-und-Antrag konnte zwar entnommen werden, dass bereits Konzepte erstellt wurden, aber ich war der Ansicht, dass diese Bestandteil der Bericht-und-Antrag-Stossrichtung sind. Als Vizeregierungschef Daniel Risch am 26. Oktober dem Landtag mitteilte, dass nun diese weiteren Studien auch zur Verfügung stehen, habe ich mir diese natürlich auch angesehen und mich gefragt, welche Gründe zur vorgängigen Zurückhaltung geführt haben. Warum diese Transparenz nicht zu Beginn? Früher Einbezug aller ist aus meiner Erfahrung die Basis, um Vertrauen zu schaffen. Diesbezüglich spricht mir der Leserbrief der Freien Liste vom 31. Oktober aus dem Herzen. Die Strategie Berggebiet Liechtenstein wurde per 6. März 2018 ausgegeben. Die Studie zur zukünftigen Entwicklung der Schneedecke am 11. September 2020 und das Gutachten der Bergbahnen Malbun am 22. September 2020. Der Inhalt der zweiten Studie zur Klärung der Frage, wie lange in Malbun und in Steg noch Schnee fällt oder wie lange noch künstlicher Schnee mit Schneekanonen hergestellt werden kann, war für meinen Entscheid von zentraler Bedeutung. Ursprünglich wollte ich im Landtag dieses Thema klären, aber erst am 26. Oktober 2020, über sechs Wochen später, bekommt der Landtag diese Info zur Schneezukunft, welche am 13. August 2019 in Auftrag gegeben wurde. Wenn ich in ein Skigebiet investieren muss oder, wie in diesem Fall, die CHF 1,5 Mio. dazu führen sollen, den nächsten Winter zu überstehen, damit ich danach viele Millionen investieren soll, um weitere Jahre Skisport im Malbun zu ermöglichen, dann muss der Landtag wissen, ob dies rein physikalisch möglich sein wird. Ohne negative Temperaturen und ohne Winterniederschlag fällt kein natürlicher Schnee und ohne negative Temperaturen kein Kunstschnee. Wenn dies nicht die nächsten 20 Jahre gesichert ist, dann nützen Investitionen mit diesen Laufzeiten auch nichts. Darum muss dies vor der eigentlichen Entscheidung geklärt sein, denn sonst können wir uns den Rest der Liftdiskussion sparen. Eigentlich ist das selbstverständlich, aber immer wieder muss sich der Landtag nach Studien erkundigen, die genau solche zentralen Elemente aufzeigen. Auf Seite 4 kommt die Studie zur Erkenntnis, «dass es in Zukunft auch mitten im Winter Perioden ohne Naturschnee» geben wird. «Falls unter solchen Bedingungen am heutigen Skibetrieb festgehalten werden will, ist die offensichtlichste Anpassungsmassnahme der Ausbau der technischen Beschneiung.» Die Studie vergleicht ein ähnliches Skigebiet mit ähnlichem Höhenprofil und kommt zum Schluss, dass nur bei unbeschränkt verfügbarem Wasser - und sie wissen alle, dass dies bei uns im Moment nicht gegeben ist - in den nächsten 20 bis 30 Jahren noch Schnee in Malbun künstlich hergestellt werden kann. Skifahren ist gemäss Studie in Malbun ab 2050 nur noch denkbar, wenn wir das Zwei-Grad-Klimaziel einhalten. Sollten wir dieses globale Ziel nicht erreichen, dann führt dies dazu, dass ab 2050 kein Wintersport mehr in Malbun möglich sein soll. Und falls die Temperaturen künstlichen Schnee ermöglichen, dann auch nur, wenn ausreichend Wasser und Strom zur Schneeerzeugung zur Verfügung steht. Wenn wir unser Malbun als Skigebiet die nächsten 20 Jahre erhalten wollen, dann braucht es mehr als einen Nachtragskredit für diesen Winter. Selbst im Gutachten der Bergbahnen Malbun vom 22. September 2020 kommt Herr Hacher unter Punkt 3.9 zum Schluss, dass die Beschneiung das wichtigste Projekt sei, weil sie das grösste Unternehmerrisiko darstelle. Ohne Schneesicherheit wird es kein Skigebiet geben. Darum frage ich mich erneut, warum dies nur am Rande ausgeführt wird, keine Zahlen vorliegen und diese Details im Bericht und Antrag nicht erwähnt werden. Wir müssen alle Fakten auf den Tisch legen und aufzeigen, was zusätzliche Wasserverfügbarkeit, zusätzliche Energie und der Ausbau der Schneekanonen kosten wird, und dann gemeinsam entscheiden, ob wir das wollen und wer ein Projekt, welches das Label «von landesweitem Interesse» für mich verdient, bezahlt. Sollten wir das nicht schaffen, dann erübrigen sich auch die Skilifte in Malbun. Ich begrüsse es sehr, dass die LLB und die VPBank auf die Amortisationszahlungen verzichten und damit auch einen Beitrag zur Erhaltung der Bergbahnen Malbun leisten. Ein anderes Signal sendet die Gemeinde Triesenberg. Der Landtag hat erst kürzlich einen Millionenbetrag zur Erhaltung des Naherholungsgebietes Malbun/Steg der Gemeinde zugesprochen. Die Gemeinde Triesenberg sieht sich aber nicht in der Position, auf den Baurechtszins zu verzichten, denn dieser wird nur gestundet. Dies hinterlässt bei mir einen unschönen Beigeschmack, wobei ich der Gemeinde Triesenberg zugestehen muss, dass auch die anderen Gemeinden hier sehr zurückhaltend sind, denn die meisten verweisen auf den Punkt, dass alles, was von landesweitem Interesse ist, auch vom Land zu bezahlen ist. Zumindest gehen die ersten Gemeinderatsbeschlüsse in diese Richtung. Ich bin der Überzeugung, dass wir den Bergbahnen Malbun über diesen Winter helfen müssen. Aber danach brauchen wir neue Strukturen, denn so kann es nicht weitergehen. Herzlichen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Frank Konrad
Danke Herr Präsident. Als das Land Liechtenstein einen Kredit über CHF 13 Mio. an die Infrastrukturkosten der Bergbahnen Malbun gesprochen hat, war allen klar, dass in circa 20 Jahren weitere finanzielle Mittel aufzubringen sind. Insgesamt haben das Land, die Gemeinden und Private damals CHF 26 Mio. aufgebracht. Der Verwaltungsrat der Bergbahnen Malbun hat in dieser Zeit ehrenamtlich gearbeitet. Dies ist löblich, denn es geht um unser Naherholungsgebiet und die grösste Sportstätte im Land. Der Entscheid des Verwaltungsrates, in Malbun mehr warme Betten - sprich das Hotel Jufa - zu bauen, ist aus strategischer Sicht ein sehr guter Entscheid gewesen. Aus dem Gutachten der Bergbahnexperten geht auch hervor, dass noch mehr warme Betten in Malbun benötigt werden, um die Auslastung der Bahnen zu erhöhen. In diesem Zusammenhang gibt es ein Fragezeichen bei der substanziellen Beteiligung am Jufa-Hotel. Mit einem Eigenkapital von gerade einmal CHF 54'000 und einem gewährten Darlehen von CHF 13,75 Mio. sind die Bergbahnen Malbun mit CHF 13,8 Mio. am Hotel beteiligt. Auch ist fraglich, ob die gemäss damaligen Businessplan kalkulierten Mehreinnahmen beim Ticketverkauf von CHF 250'000 erwirtschaftet wurden. Ein weiteres Fragezeichen gibt es bei den Abschreibungen der Anlagen und Liegenschaften. Anlagen mit einer Lebensdauer von circa 20 Jahren wurden bis anhin in bedeutend längerer Zeit abgeschrieben. Dass diese Werte irgendwann berichtigt werden müssen, liegt auf der Hand. Im Gutachten der Bergbahnexperten wurde eine Ist-Aufnahme vorgenommen und daraus die vorgeschlagenen Massnahmen aufgezeigt. Meiner Ansicht nach machen die Schlussfolgerungen Sinn und sollten meist umgesetzt werden. Über einzelne Massnahmen wird es sicherlich die eine oder andere Diskussion geben. Trotzdem bin ich zuversichtlich, dass sich Malbun dabei mit den Bergbahnen Malbun weiterentwickeln kann. Um zusätzliche Einnahmen für die Bergbahnen Malbun zu generieren, führen die Bergbahnexperten aus, dass diese Möglichkeit mit einer Parkplatzbewirtschaftung bestünde. Der Ertrag der Parkplatzbewirtschaftung könnte Zweckgebunden dem Malbi-Park zugeführt werden. Natürlich braucht es bei einer Parkplatzbewirtschaftung die Unterstützung und den Goodwill der Gemeinde Triesenberg. Alle anderen Gemeinden sehe ich ebenfalls in der Pflicht, als Minderheitsaktionäre ihren Verpflichtungen nachzukommen und dabei unser Naherholungsgebiet und die grösste Sportstätte im Land zu unterstützen. Es kann zum Beispiel überlegt werden, ob die Gemeinden die hälftigen Kosten der künftigen Jahreskarten mitfinanzieren. Eine ähnliche Aktion wurde vor einigen Jahren von der Gemeinde Vaduz bereits umgesetzt. Ohne verschiedene Sportarten gegeneinander auszuspielen, liegen die jährlichen Kosten für Unterhalt, Ersatzanschaffungen und Investitionen für die gemeindeeigenen Fussballplätze, Tennisplätze und Tennishallen sicher im unteren Millionenbereich. Dann sollte es möglich sein, auch die grösste Sportstätte des Landes finanziell zu unterstützen - auch für solche Gemeinden, die nicht im Geld schwimmen. Diese finanzielle Unterstützung hat meiner Ansicht nach auch nichts mit der schon länger geforderten Entflechtung von Staat und Gemeinden zu tun. Es geht hier um unser Naherholungsgebiet und grösste Sportstätte. Wie weiter im Bericht der Bergbahnexperten festgehalten, sollte eine Stärkung des Sommerbetriebes erfolgen und eine Positionierung für Malbun angegangen werden. Den Bergbahnen Malbun zum jetzigen Zeitpunkt den Stecker zu ziehen und dem Antrag der Regierung nicht zuzustimmen, kommt für mich nicht infrage. Ich sehe ein positives Entwicklungspotenzial in Malbun und werde daher dem Nachtragskredit für die Bergbahnen meine Zustimmung geben. Dann noch zu den Beschleunigungsanträgen der FBP: Ich denke, dass hier mit vielen involvierten Organisationen Gespräche geführt werden müssen. Ob dies in dieser verkürzten Zeit möglich ist und dabei gute Lösungen vorliegen werden, bezweifle ich. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich unterbreche jetzt nochmals für eine Pause bis 17:30 Uhr, also 13 Minuten, damit wir noch einmal durchatmen können und auch noch einmal lüften können. Das wird dann die letzte Pause für heute sein.Die Sitzung ist unterbrochen (von 17:20 bis 17:35 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, wir fahren mit der Eintretensdebatte zu Traktandum 8 fort. Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Worum geht es heute bei diesen Anträgen der Regierung? Da scheint mir doch noch wichtig, zuerst einmal zu betonen, worum es heute eben nicht geht. Das vor allem auch, dass auch ausserhalb dieses Hauses hier keine Missverständnisse entstehen sollen. Es geht heute nicht um einen Entscheid bezüglich einer Verstaatlichung der Bergbahnen. Es geht auch nicht um einen Entscheid zur langfristigen Finanzierung der Bergbahnen und insbesondere auch nicht um einen Entscheid bezüglich künftiger Rolle des Staates bei der langfristigen Finanzierung der Bergbahnen. Weiters geht es heute auch nicht um Entscheide zur langfristigen Strategie bezüglich künftiger Entwicklung des Naherholungsgebietes Malbun. All diese Fragen können meines Erachtens heute auch gar nicht seriös beantwortet beziehungsweise diskutiert werden, da dem Landtag schlicht und einfach die notenwendigen Entscheidungsgrundlagen noch nicht vorliegen. Bezüglich dieser Fragen kann es daher heute wohl nur zu einem ersten, unverbindlichen Stimmungsbild des Landtages kommen. Diese Fragen sollen und müssen aber bis im Herbst 2021 auf der Basis sorgfältig erarbeiteter Entscheidungsgrundlagen abschliessend geklärt werden. Im Herbst 2021 soll hier dann der Landtag das letzte beziehungsweise - nicht unwahrscheinlich - das vorletzte Wort zu sprechen haben, denn je nach Landtagsbeschluss im Herbst 2021 - und wenn dies dumm läuft, auch schon aufgrund des heutigen Beschlusses - wird wohl sehr wahrscheinlich auch noch der Stimmbürger ein Wort mitzureden haben. Dabei tut insbesondere die Regierung, aber auch der Landtag, sicher gut daran die zu treffenden Entscheide im kommenden Herbst auf der Basis von besseren Grundlagen und in einem intensiveren Dialog mit der Bevölkerung zu treffen, als dies etwa bei einer Tour de Ski oder einer S-Bahn der Fall war. Auch hier wäre es sicher falsch, das Thema einfach nur möglichst schnell einer Entscheidung zuführen zu wollen und kritische Stimmen nicht ernst zu nehmen. Ich habe ausgeführt, worum es heute gerade nicht geht. Aber worum geht es denn heute nun wirklich? Heute geht es zum Ersten um die kurzfristige Sicherstellung der Liquidität der Bergbahnen und für mich dabei primär um die kurzfristige Sicherstellung des Betriebs der Bergbahnen für die anstehende Wintersaison. Zum Zweiten geht es heute darum, Entscheide zu treffen, die darauf hinwirken sollen, dass die Bergbahnen Malbun nachhaltig saniert werden. Dem Landtag soll dann im Herbst des kommenden Jahres ein Bericht und Antrag der Regierung über die zukünftige Ausrichtung der Bergbahnen sowie ein Vorschlag zu Sanierungsvarianten und Kosten zum Entscheid vorgelegt werden. Mit diesem schrittweisen Vorgehen bin ich grundsätzlich einverstanden, wobei ich es aber als zwingend notwendig erachte, dass sich der Landtag bis dahin auch mit der langfristig gewünschten grundsätzlichen Entwicklung des Naherholungsgebietes Malbun auseinandersetzt. Einer solchen fundierten Grundsatzdiskussion hat sich der Landtag, für mich unverständlich, leider durch die Nichtüberweisung des Postulates zur Weiterentwicklung des Naherholungsgebiets Malbun/Steg noch im letzten März verweigert. Die Skipisten und Bergbahnen in Malbun bilden auch für mich als Nicht- beziehungsweise Nicht-Mehr-Skifahrer, ganz klar eine wichtige Sportstätte von landesweiter Bedeutung. Ich würde sogar behaupten, dass keine andere Sportstätte im Land so intensiv von so vielen Einwohnern jeder einzelnen Gemeinde und von so vielen Einwohnern aller Altersstufen genutzt wird. Die Skipisten und Bergbahnen sind damit wohl sogar die Sportstätte von tatsächlich landesweiter Bedeutung. So wie sich die öffentliche Hand heute bei anderen Sportstätten wie Turnhallen, Fussballplätzen, Tennisplätzen oder Schwimmbädern finanziell engagiert, ist für mich künftig ein finanzielles Engagement der öffentlichen Hand, das heisst von Staat und Gemeinden, auch für Malbun grundsätzlich klar gerechtfertigt. Ein Malbun ohne Bergbahnen ist für mich nur schwer vorstellbar. Der Präsident der Bergbahnen hat den zusätzlichen Finanzbedarf der Bergbahnen in einem Interview einmal mit durchschnittlich rund CHF 800'000 jährlich beziffert. Mit diesem jährlichen Betrag solle insbesondere das Geld für die alle rund 20 Jahre notwendigen Ersatzinvestitionen beiseitegelegt werden können. Nun, ob es grundsätzlich tatsächlich sinnvoll wäre, hier künftig jährliche Gelder zu sprechen - und auch in dieser Höhe - oder erst dann Gelder zu bewilligen, wenn tatsächlich Investitionen anfallen, sei hier einmal ausser Acht gelassen. Der genannte scheinbar notwendige Betrag von durchschnittlich jährlich CHF 800'000 für die Bergbahnen scheint zumindest im Vergleich mit Beiträgen der öffentlichen Hand für andere Sportstätten oder Kulturinstitutionen nicht unangemessen. Zum Vergleich: Diese CHF 800'000 entsprächen in etwa den heutigen jährlichen Aufwendungen der öffentlichen Hand für das Hallenbad in Eschen oder weniger als einem Drittel des Betrages, den die öffentliche Hand - also Staat und Gemeinde - für das Theater am Kirchplatz aufwendet. Es geht mir auch klar, ich betone, klar nicht darum, mit diesen Vergleichen den Nutzen des hier nur beispielhaft genannten Hallenbades in Eschen oder des Theaters am Kirchplatz infrage zu stellen. Aber um hier ein Gefühl für die Grössenordnungen zu bekommen, können Vergleiche doch hilfreich sein. Grundsätzlich scheint mir eine Unterstützung der öffentlichen Hand - Staat und Gemeinden - für das Skigebiet Malbun in der Grössenordnung, wie sie auch einem Hallenbad in Eschen oder sogar dreimal so hoch auch einem Theater am Kirchplatz gewährt werden, nicht völlig überzogen. Voraussetzung dafür wäre für mich aber, dass die Bergbahnen nachhaltig saniert werden können und alle Eigenkapital- und Fremdkapitalgeber einen substanziellen Beitrag hierzu leisten sowie weiters ein überzeugendes Konzept für die langfristige und nachhaltige Entwicklung des Naherholungsgebietes Malbun vorgelegt werden kann. Aber heute geht es ja, wie gesagt, überhaupt noch nicht um die Frage ob und, wenn ja, wie sich die öffentliche Hand in Zukunft an dieser Sportstätte langfristig engagieren soll, sondern finanziell nur um die Frage, ob der Staat nun kurzfristig den Betrieb und insbesondere den Winterbetrieb 2020/2021 sicherstellen soll. Und diese Frage kann ich für mich klar mit Ja beantworten. Ich spreche mich daher für einen Nachtragskredit zugunsten der Bergbahnen für die kurzfristige Sicherung des Betriebs aus. Allerdings scheinen mir die beantragten CHF 1,5 Mio. zu hoch und ich werde den Antrag für einen reduzierten Nachtragskredit von CHF 700'000 daher unterstützen. Gemäss den Zahlen im Bericht und Antrag wird auch ein reduzierter Betrag von CHF 700'000 den Winterbetrieb sicherstellen. Dies umso mehr, als sich die finanzielle Situation der Bergbahnen seit Erstellung des vorliegenden Berichts und Antrags scheinbar noch verbessert hat. Oder interpretiere ich hier etwas falsch? Dem Landtag wurden ja kurzfristig noch Informationen zugestellt, dass hier Kreditgeber auf Amortisationen verzichten. Hier hätte ich dann auch die Frage an die Regierung: Ist das nun zusätzliche Liquidität, die hier entsteht, oder ist das schlicht und einfach das, was schon längere Zeit bekannt war und bereits in diesem Balkendiagramm im Bericht und Antrag aufgeführt ist? Denn auch dort wird von einem Verzicht auf Amortisation gesprochen.Jetzt einfach und auf Vorrat CHF 1,5 Mio. zu bewilligen, scheint mir aber aus heutiger Sicht nicht notwendig und vor allem auch ein falsches Signal zu sein, das durchaus das Potenzial hätte, auch in dieser Frage ein Referendum mit unsicherem Ausgang zu provozieren. Denn ein allfälliges Volksnein zu diesen CHF 1,5 Mio. könnte dann auch das Ende der Bergbahnen einläuten, bevor überhaupt eine faktenbasierte Diskussion über die Zukunft Malbuns und der Bergbahnen hätte geführt werden können. Das wäre dann wirklich schade.Darüber hinaus werde ich die vom Abg. Batliner angekündigten weiteren Anträge, die darauf abzielen, die Bergbahnen auf eine neue Grundlage zu stellen und im Herbst 2021 einen fundierten Entscheid des Landtages und wahrscheinlich wohl auch noch der Stimmbürger zu ermöglichen, sicher unterstützen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Rehak
Guten Abend. Besten Dank für das Wort. Zu Beginn möchte ich mich bei der Regierung und dann auch speziell beim Verwaltungsrat der Bergbahnen bedanken. Wir haben es schon gehört, der Verwaltungsrat arbeitet ehrenamtlich. Das ist vorbildlich und in den letzten Wochen und Monaten hatten sie sicher viel zu tun und ich bedanke mich herzlich für diese ehrenamtliche Arbeit. Dann möchte ich noch zu Thomas Lageder etwas sagen. Er meint, man könne jetzt nicht so einfach die Bergbahnen an die öffentliche Hand, sprich an die Regierung, übertragen. Ja, da stimme ich ihm dieses Mal zu. Ich bin auch nicht der Ansicht, dass man die Bergbahnen in ein öffentlich-rechtliches Unternehmen umwandeln kann. Das gilt aber - Sie wissen es - für mich für viele andere Unternehmen auch. Da hat die Freie Liste dann wiederum eine dediziert andere Meinung. Von dem Sinn her verstehe ich hier nicht ganz Ihr Vorgehen.Dann hat Patrick Risch auch sehr gut auf den Art. 3 Abs. 2 in der Sportförderungsverordnung hingewiesen. Dort gibt es nämlich die Ausschlüsse. Und im Art. 3 Abs. 2, da steht ja: «Nicht förderbar sind Unterhaltskosten und andere laufende Kosten», obwohl dann eben der Art. 8 der Sportförderungsverordnung die Ausnahmen bildet. Im Bereich Breitensport geht das wiederum. Und jetzt hier diese Sportanlage, sprich Skisport Malbun, auseinanderzunehmen in Leistungssport und Breitensport und ich weiss nicht was alles, das ist dann schon sehr kompliziert. Ich möchte die Regierung auch einladen, dass man sich grundsätzlich Gedanken macht, wie man Sportstätten in Zukunft fördern will.Deshalb auch, weil sich die Gemeinden ja bereits klar dazu geäussert haben. Das steht auch im Bericht und Antrag auf Seite 27: Die Gemeinden haben bereits klar signalisiert, dass sie mehrheitlich keine weiteren Beiträge an die BBM ausrichten wollen, obwohl sie 24,4% der Aktien halten. Für mich können sich die Gemeinden nicht so leicht aus der Verantwortung stehlen. Das gilt für alle Gemeinden, besonders aber auch für die Standortgemeinden Vaduz und Triesenberg. Ich erwarte ganz klar, dass die Standortgemeinden, mindestens diese, einen Beitrag leisten. Auch in den anderen Gemeinden - man sieht das jetzt bei anderen Sportstätten, die gefördert werden sollen - da will man dann nicht mehr viel wissen von irgendwelchen Förderungsbeiträgen. Man will das klar unterschieden haben, wer verantwortlich ist: Ob das der Staat sein soll oder die Gemeinden sein sollen. Für mich ist das kein Problem. Patrick Risch hat auch darauf hingewiesen. Am Schluss müssen wir uns dann halt fragen, wie wir das finanzieren. Ja, langsam komme ich auch in diese Richtung. Wenn die Gemeinden sich hier aus allen finanziellen Beiträgen davonstehlen, dann müssen wir uns dann halt am Schluss fragen, woher wir das Geld holen. Für mich ist es dann klar, wie wir dann zu diesen Mitteln kommen: Dann habe ich dann auch kein Problem, wenn der Staat die Verantwortung für die Finanzierung der Sportstätten übernehmen muss. Bei anderen Sportstätten ist es ja auch so, dass der Verband einen gewissen Beitrag leisten muss. Dazu habe ich noch nie etwas gehört, ob hier auch der LSV einen gewissen Beitrag zu leisten hätte in Malbun. Vermutlich ist das nicht möglich jetzt, aber bei anderen Sportstätten ist das auch so. Da bitte ich dann die Regierung auch, einfach noch ein paar Abklärungen dazu zu machen, wenn hier dann die grundsätzliche Strategie für Malbun steht, ob man hier einen Beitrag erwartet oder eben nicht. Da möchte ich einfach bitten, dass bei gewissen Dingen auch eine gewisse Gleichbehandlung angewandt wird und nicht einmal so und für eine andere Sportstätte wieder anders und für die nächste wieder eine komplett andere Finanzierung vorsieht. Natürlich ist das nicht einfach, das ist mir völlig klar. Vielleicht macht es auch manchmal Sinn, dass man hier unterschiedliche Finanzierungen zur Anwendung bringt, aber einfach, dass man sich diese Gedanken auch gemacht hat. Dann sehe ich das Problem auch für die Gemeinde Triesenberg. Geht das Richtung Konkurs? Der Heimfall von diesem Jufa-Hotel, das wäre ein grosses Problem für die Gemeinde Triesenberg. Ich denke, das sollten wir der Gemeinde Triesenberg nicht zumuten, das ist meine Meinung. Obwohl wir ihnen CHF 900'000 pro Jahr zusätzlich für das Berggebiet gerade vor einem Jahr zugesprochen haben. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich versuche, mich jetzt so kurz wie möglich zu halten. Ich habe mein Votum so ziemlich halbiert, weil doch sehr viel schon gesagt wurde, das ich nur unterstreichen könnte. Wenn ich meinem Votum einen Titel geben könnte, wäre es ganz sicherlich: «Vogel, friss oder stirb.» Oder ich könnte zurückkommen auf Traktandum 4 von heute Morgen: Ja, hier sind wir wieder, der Hohe Landtag Kreditgeber in letzter Instanz. Ich glaube, es steht aussen vor, dass nicht nur die Abgeordneten des Hohen Landtags, sondern sicherlich auch die breite Mehrheit der Bevölkerung das Naherholungsgebiet Malbun im Sommer als auch im Winter zu schätzen weiss. Darum geht es aber nicht. Und um was es nicht geht, hat der Abg. Elfried Hasler ziemlich ausführlich beschrieben. Beschlossen werden soll über ein zinsloses Darlehen von CHF 1,5 Mio. Sollte der Hohe Landtag diesen Kredit nicht sprechen, würden die Bergbahnen unweigerlich in Konkurs geraten. Dass dieser Antrag natürlich gerade noch rechtzeitig vor Skibeginn in den Landtag kommt, ist sehr klug und strategisch und parteipolitisch aufgegleist. Nun, es lässt sich argumentieren, ob die Bergbahnen jetzt schon dem Land Liechtenstein gehören. Die Tatsache ist, das Land Liechtenstein hat einen Aktienanteil von 48%, ist Hauptaktionär. Die Gemeinden haben so circa 24% und dann gibt es noch, soviel ich weiss, zwischen 1'200 und 1'300 grosszügige private Spender, welche Aktien der Bergbahnen halten. Wenn man den Revisionsbericht 2018/2019 über die Bergbahnen liest, dann kann man sich auch vorstellen, was die Werthaltigkeit dieser Aktien ist. Es wird geschrieben: «Basierend auf den vorgängigen Ausführungen haben die Aktien somit einen rein symbolischen Wert und können nicht als Geldanlage respektive Dividendenpapier qualifiziert werden.» Nicht mehr und nicht weniger. Nun, diese Aktionäre haben im Jahr 2013 an der Generalversammlung mit 97% beschlossen, sich an der Jufa zu beteiligen. Das Land Liechtenstein hat sich mit 48% beteiligt, die Gemeinde mit 24% und etliche private Aktionäre auch. Und ich glaube, das war wahrscheinlich der Anfang des finanziellen Abenteuers, der Anfang vom Ende, könnte man fast sagen.Ich möchte einfach in den Raum legen: Das Land Liechtenstein hat doch eine sehr grosse Anzahl von erfolgreichen und tüchtigen Unternehmern und Unternehmerinnen, welche - so sehe ich dies zumindest - erfolgreich sind, weil sie eben nicht immer auf ein staatliches Auffangnetz zählen können. Sie müssen schwierige Entscheidungen treffen, besonders in der jetzigen Zeit. Sie müssen Wege finden, welche Löhne man zahlen kann, ob man sie zahlen kann. Und wenn die Zeiten schlecht sind, muss gehandelt werden. Aber, wie gesagt, das ist bei staatsnahen Betrieben eigentlich sogar gar nicht der Fall.Langer Rede kurzer Sinn: Auch der nächste und übernächste Landtag wird sich wieder mit solchen Nachtragskrediten oder zinslosen Darlehen beschäftigen. Wie gesagt, um den Brei herumreden müssen wir nicht. Das ist ein Darlehen à fonds perdu, nicht mehr und nicht weniger. Dass das Volk Liechtensteins nicht immer die Faust im Sack machen wird und gemacht hat, hat sich zum Beispiel bei der Tour de Ski oder auch bei der S-Bahn gezeigt und es könnte den Bergbahnen bei diesen CHF 1,5 Mio. auch blühen. Das Skigebiet soll eine Zukunft haben, da bin ich mir ganz sicher. Das Skigebiet soll aber nicht eine Zukunft haben, wo das Land Liechtenstein den Unternehmer spielt. Ich wiederhole mich hier wahrscheinlich schon wieder. Ich glaube, es muss eine Lösung gefunden werden, bei der Regierung, Landtag und Gemeinden mit ins Boot geholt werden, nicht zuletzt auch die Wählerinnen und Wähler des Landes Liechtenstein. Denn ultimativ sprechen sie ja die Kredite über uns. Also ich möchte persönlich den Bergbahnen nicht unbedingt den Stecker ziehen. Obwohl dies wahrscheinlich die beste Lösung und wahrscheinlich ein Startschuss wäre, um sich wirklich einmal Gedanken zu machen, wie es weitergehen soll. Aber ich möchte jetzt nicht «Doofmann» spielen. Ich möchte den Bergbahnen zumindest ein bisschen Hand bieten und ich denke, den Vorschlag der FBP-Fraktion kann ich unterstützen. Und ich denke, der nächste Landtag soll sich dann wirklich Gedanken machen, wie unser schönes Naherholungsgebiet im Sommer und im Winter eine Chance hat. Aber es soll so gemacht werden, dass nicht wieder in wenigen Jahren der Landtag mit einem Nachtragskredit beglückt wird. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich danke für die grösstenteils wohlwollende Aufnahme der Anträge der FBP-Fraktion und möchte kurz noch auf einzelne Voten eingehen und mit meinem Vorredner Harry Quaderer auch beginnen. Ja, Herr Abg. Quaderer, «die Faust im Sack» und «das könnte den Bergbahnen blühen». Genau darum geht es der FBP-Fraktion auch mit diesem Kürzungsantrag auf CHF 700'000. Wir glauben eben, dass bei einem Finanzbeschluss über CHF 1,5 Mio. die Faust nicht mehr im Sack bleibt, sondern ein Referendum gegen diesen Finanzbeschluss blühen könnte. Und dann hätten wir eine Volksabstimmung auf dem Tisch, ohne dass die Bevölkerung über die Zukunft des Skigebiets, des Naherholungsgebiets der Bergbahnen befinden kann, weil die ganzen Konzepte und Vorhaben, was in Zukunft geplant ist, dann noch nicht auf dem Tisch liegen. Die FBP-Fraktion ist auch der Ansicht, dass bei Kürzung dieses Betrags auf CHF 700'000 die Bevölkerung eher geneigt dazu ist, zu sagen: Jetzt warten wir einmal, was die Regierung und der Landtag uns im nächsten Jahr alles vorlegen. Und dann kann das Volk immer noch, wenn die langfristigen Szenarien auf dem Tisch sind, ein Referendum oder eine Volksabstimmung herbeiführen, dann auf Basis von Zahlen, Daten und Fakten und Visionen und Vorstellungen, wie es weitergehen soll, und einen transparenten Entscheid fällen. Aber ein Referendum auf Basis dieses Finanzbeschlusses würde das verunmöglichen. Unsere Intention, der FBP-Fraktion, ist es auch, dass die Faust eben im Sack bleibt und eben genau ein Referendum auf Basis dieses Finanzbeschlusses nicht blüht.Deshalb gleich auch im Anschluss die Frage an den Regierungschef-Stellvertreter: Was würde es bedeuten, wenn gegen diesen Finanzbeschluss das Referendum ergriffen würde und das Volk ihn ablehnt? Welche Auswirkungen hätte zum einen das Ergreifen des Referendums überhaupt als auch ein negatives Volksvotum zu weiteren Geldern an die Bergbahnen - für diesen Winter und für darüber hinaus?Dann auch noch kurz ein paar Repliken zu den Voten der Mitglieder der VU-Fraktion. «Beschleunigungsanträge», Herr Abg. Konrad, haben Sie die Anträge der FBP genannt. Ich bitte Sie, auf Seite 31 den letzten Absatz zu lesen. Dort wird der Zeitrahmen der Regierung vorgegeben. Die FBP-Fraktion hat mir ihren Anträgen keine Zeit vorgegeben: In einem zweiten Schritt soll «im Herbst 2021 dem Landtag ein Bericht und Antrag über die zukünftige Ausrichtung der BBM ...» Die Regierung gibt den Zeitplan vor. Der Antrag e der FBP ist eins zu eins wortwörtlich die Formulierung von Seite 31, letzter Absatz. Die FBP-Fraktion möchte nur, dass das Vorhaben der Regierung direkt in die Anträge aufgenommen wird. Vergleichen Sie die Worte von Bst. e und vom letzten Absatz auf Seite 31. Sie sind identisch. Das ist ja die Idee dahinter: Dass dieser zweite Schritt, den die Regierung setzen möchte, als offizielle Aufträge in den Antrag der Regierung übernommen wird. Deshalb kann man nicht von Beschleunigung reden, sondern wir gehen auf den Wunsch der Regierung ein, sehen diesen Zeitplan, bis im Herbst 2021 einen Bericht und Antrag über die zukünftige Ausrichtung dem Landtag vorzulegen. Und es ist keine Beschleunigung diesbezüglich, sondern dem Wunsch der Regierung und des Regierungschef-Stellvertreters Rechnung getragen.Der Antrag d, «... bis spätestens Juni 2021 dem Landtag Varianten zur Weiterentwicklung des Naherholungsgebietes Malbun/Steg vorzulegen», ja, das fundiert halt nun einmal auf dem Zeitplan der Regierung, im Herbst 2021 die Neuausrichtung der Bergbahnen vorzulegen. Im Rahmen der Debatte zum Postulat vom März dieses Jahres wurde das Postulat mehrheitlich nicht an die Regierung überwiesen mit der Begründung, es lägen ja Studien und alles nur in der Schublade, es müsse nur herausgenommen werden. Ja, wenn ich alles in der Schublade habe, dann kann ich doch wohl erwarten, dass ich in sieben oder acht Monaten einen Bericht auf Basis dieser Studien, die ich ja habe, schon erstellen kann. Man sollte sich schon überlegen: Lehne ich ein Postulat ab mit der Begründung, ich habe alles in der Schublade, was wollt ihr Postulanten, und unterstütze das Postulat eigentlich, oder sage ich nun, jetzt habe ich zu wenig Zeit, etwas zu erstellen? Denn argumentativ widersprechen sich diese beiden Argumentationsketten Ihrerseits. Das hätte ich einfach auch gerne, dass Sie darauf Rücksicht nehmen und dass dies keine Beschleunigung ist. Dann, nur der Vollständigkeit halber, Herr Abg. Thomas Vogt: Wir haben natürlich keinen Antrag über CHF 700 gestellt, sondern über CHF 700'000 - ja, Sie haben von CHF 700 gesprochen, nur deshalb - damit dies noch klargestellt ist. Dann noch das Thema des Abg. Manfred Kaufmann wegen der Wahlen und der Schliessung des Landtages. Ja, dort kann ich nur sagen, dass der Landesausschuss schon ganze Häuser und Bürogebäude gekauft hat während der Schliessung des Landtages - auch in der Zeit zwischen Schluss einer Legislatur und Beginn einer neuen Legislatur. Der Landesausschuss darf zwar keine Gesetze beschliessen, aber meines Erachtens darf er Finanzbeschlüsse fällen. Sonst müsste dies geändert worden sein vor einiger Zeit. Das könnte so sein, wie der Vizeregierungschef mir zunickt, dann wird das auch so sein. Aber trotzdem: Ich gehe einmal davon aus, dass, wenn die Zahlen und Daten vorliegen, wie die Bergbahnen den Coronawinter überstanden haben, dann können wir gleich vorgehen, wie ich schon in der Fraktionserklärung sagte, wie bei allen anderen Institutionen, denen wir jetzt Geld aufgrund der Coronasituation gesprochen haben: von Musikschule bis Erwachsenenbildung und was da im September alles in den Nachtragskrediten aufgeführt war. Und dann können auch die Bergbahnen im April wieder an den Landtag gelangen und einen Nachtragskredit bekommen, um dementsprechend den finanziellen Engpass aufzulösen. Und dann ist die Wintersaison gesichert und in der Zukunft kann gearbeitet werden. Dann wurde noch gefragt, weshalb der Betrag gerade CHF 700'000 betreffen sollte, den die FBP-Fraktion beantragt. Das habe ich eigentlich in der Fraktionserklärung ausgeführt. Es ist der FBP-Fraktion wichtig, dass die Investitionen getätigt werden können. Diese sind CHF 500'000, das wird auf Seite 30 des Berichts und Antrags ausgeführt. Zudem ist in diesen CHF 500'000 der Sicherheitsaspekt für die Coronamassnahmen inkludiert mit CHF 95'000. Damit sind diese Investitionen, welche die Bergbahnen tätigen müssen, um dem Sicherheitsaspekt aufgrund der Virussituation Rechnung zu tragen, inkludiert. Und mit diesen CHF 200'000, die wir darüber hinaus geben, sind wir überzeugt, dass es die notwendigen Reserven sind, um über den Winter zu kommen - auch unter der Voraussetzung, dass im April ein Nachtragskredit beantragt werden kann. Und wir glauben, dass dies auch ein gangbarer Weg ist, der von der Bevölkerung mitgetragen wird, damit nicht auf Basis dieser CHF 1,5 Mio. das Referendum ergriffen wird. Und das muss ich jetzt nicht mehr weiter ausführen, das habe ich zu Beginn dieses Votums bereits ausgeführt. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Regierung und auch den Bergbahnen für den vorliegenden Bericht und Antrag. Ich denke mir auch, die Bergbahnen machen einen sehr guten Job jedes Jahr. Ich geniesse regelmässig die Pisten in Malbun und ich kann den Bergbahnen auch versichern, ich werde auch dieses Jahr eine entsprechende Karte kaufen, wie es auch andere Abgeordnete hier drinnen sicherlich tun werden. Gerade auch die Coronasituation wird diverse Bürgerinnen und Bürger sicher auch dazu verleiten, vermehrt Malbun zu nutzen.Sie merken schon, ich bin durchaus ein Freund von Malbun, aber mitunter ist weniger eben mehr. Wir haben es ja gehört: Dieses Mehr, das hier die Regierung beantragt, könnte dann am Ende des Tages dazu führen, dass eben gar nichts mehr stattfindet, sprich ein Referendum ergriffen wird und das Volk diesen Kredit nicht unterstützt. Bedanken möchte ich mich auch beim Abg. Thomas Lageder, der meine Voten aus dem März-Landtag zitiert hat. Es ist natürlich Balsam auf meine Politikerseele, das muss ich Ihnen schon zugestehen. Wenn man eben heute feststellt: Ja, damals hat man es im Prinzip schon gewusst, was dann irgendwann in ferner Zukunft - und diese Zukunft ist eben nicht so fern - eintreten wird. Schön wäre halt, wenn man im Heute dann den Leuten auch etwas glauben würde. Und da habe ich dann schon meine Mühe, wenn man regelmässig feststellt, dass erst im Nachhinein festgestellt wird, dass man durchaus recht hatte. Einige Fragen zum vorliegenden Bericht und Antrag: Zuerst diese Thematik, Seite 19, diese Heimfallklausel an die Gemeinde Triesenberg betreffend den Baurechtsvertrag. Da kann man im Finanzkommissionsprotokoll nachlesen, dass dieser Heimfall nicht ganz klar sei. Allerdings, sollte das stattfinden, müsste die Gemeinde Triesenberg 70% des Verkehrswertes bezahlen. Da würde mich natürlich der aktuelle Verkehrswert dieser Liegenschaft interessieren. Wenn man natürlich auch argumentiert: Diese Heimfallklausel muss man gar nicht anwenden, dann ist ja die Option, dass wir eine Ruine am Eingang von Malbun stehen haben. Und ich denke mir, das wäre dann auch nicht gerade sehr zielführend.Ein weiterer Punkt, Seite 25, der Punkt «2.2 Kurzfristige Sicherstellung des Betriebs der BBM»: Da führt die Regierung unter anderem aus, dass die Massnahmen beziehungsweise der Finanzbedarf für die Coronapandemie noch gar nicht berücksichtigt sei. Da frage ich mich dann aber schon. Denn wenn man Seite 30 ansieht, diese Tabelle, da sind ja immerhin fast CHF 100'000 konkret für Coronamassnahmen berücksichtigt. Wie ist denn das zu verstehen hier auf Seite 25? Wenn ja auf Seite 30 explizit steht: Sehr wohl sind CHF 95'000 bereits berücksichtigt. Da wäre ich Ihnen auch dankbar, wenn Sie hierzu weitere Ausführungen machen könnten. Dann der Punkt: Wie soll es weitergehen? Auf Seite 27 sagt halt die Regierung auch: Es braucht dieses Geld kurzfristig. Das sehe ich genau gleich. Und sie hat anscheinend auch schon mit den Gemeinden gesprochen und die Gemeinden haben grossmehrheitlich signalisiert: Sie sind hier nicht bereit, Gelder bereitzustellen. Dann bleiben im Prinzip nur noch zwei Player, der Staat und die Privaten, ansonsten wird dann diese AG im Konkurs münden. Ja, da muss ich halt schon auch feststellen, werte Damen und Herren: Man sollte halt aus den Fehlern der Vergangenheit lernen. Dass man einen Fehler einmal macht, okay. Ein zweites Mal, dann wird es schon peinlich und ein drittes Mal, dann wird es dann langsam unerklärbar nach meinem Dafürhalten. Leute, die einfach nicht aus solchen Sachen lernen - da muss man ganz klar sagen: Eine gewisse Beratungsresistenz lässt sich da nicht mehr aus der Welt diskutieren. Ganz konkret: Kommen Sie doch endlich zur Einsicht, regeln Sie diese Debatte ganz einfach: Wenn die Gemeinden nicht bereit sind, hier die entsprechenden Gelder zu gewährleisten, dann müssen wir halt die Finanzzuweisungen anpassen. Der Abg. Thomas Rehak hat heute doch eine gewisse Einsicht signalisiert, dazu kann ich ihm nur gratulieren. Aber es wären hier durchaus noch andere Damen und Herren gefordert. Sie können das auch nachlesen im Finanzkommissionsprotokoll, wir können hier jetzt bei jedem Projekt diskutieren: Kletterhalle, Nordic Zentrum, ein Skisportzentrum in Malbun ist übrigens auch schon in der Pipeline. Man kann hier unendliche Debatten betreiben. Man könnte es ganz einfach lösen: Das Geld beim Land, das Land kann dann diese Investitionen tätigen. Wie gesagt, man kann hier natürlich auch noch diverse Legislaturen herumdiskutieren, mitunter kommt man dann zu einem erfolgreichen Abschluss. Ich denke mir, der Abg. Harry Quaderer hat es auch schon bereits erwähnt - auch das muss ich Ihnen zugestehen, da ist eine gewisse Beratungsresistenz ersichtlich - Traktandum 4: Sie haben selbst gesagt, ja, wir sind genau wieder beim Punkt, Traktandum 4. Die Regierung ist an die schöne Aktionärsversammlung gegangen, also der Vorgänger des aktuellen Regierungschef-Stellvertreters, hat dieses Jufa-Projekt auch mit beschlossen, das Ende oder das Debakel sehen wir nun hier. Im Endeffekt muss dann halt wieder einmal der Landtag und dann später das Volk die Zeche bezahlen. Man sollte einfach lernen. Leider wurde ich heute bei Traktandum 4 auch wieder einmal eines Besseren belehrt. Vielleicht braucht es noch mehr solche Aktionen, damit sich der Landtag hier dann auch gewisse Rechte zurückholt. Dann dieses Diagramm auf Seite 29. Da hätte ich eine Frage an den Herrn Regierungschef-Stellvertreter zu diesem grünen Teil, die CHF 420'000 «Aussetzung Amortisation Hypotheken». Sie haben uns ja zu den Fragen der Finanzkommission noch eine Antwort zugestellt und da ausgeführt: Ja, die Banken haben konkret auf zwei Mal CHF 180'000 Amortisationszahlungen verzichtet. Sind das zusätzliche Zahlungen zu diesen CHF 420'000 oder wie ist das zu verstehen? Denn da sehen wir ja auch bereits CHF 420'000. Sie haben ja noch ausgeführt, auch die Gemeinde Triesenberg hat die Verzinsung des Baurechts gestundet für zwei Jahre. Das gibt dann auch noch einmal einen positiven Betrag. Aber mich würde interessieren: Sind die Ausführungen zum Finanzkommissionsprotokoll und diese CHF 420'000 dasselbe oder kommt das zusätzlich noch dazu?Der letzte Punkt: Auf Seite 30 wird von einem Worst-Case-Szenario berichtet. Unter anderem sagt die Regierung, dann wären sogar CHF 1,6 Mio. vonnöten. Konkret wird dann auf das Tragseil der Bergbahnen Sareis verwiesen. Da würde mich natürlich schon interessieren: Kann man Tragseile einfach so mehrere Jahre mitunter nicht auswechseln, obwohl hier Sanierungsbedarf besteht? Ich kann mir das ja nicht vorstellen. Ich denke mir, wenn man das Seil begutachtet und bei einem Service feststellt, man muss es auswechseln, dann ist das auszuwechseln nach meinem Dafürhalten. Sonst würde man nämlich gewisse Risiken eingehen, die nicht akzeptabel wären. Da würde mich schon interessieren: Wie steht es um dieses Tragseil bei den Bergbahnen Sareis? Wann muss dieses ausgewechselt werden? Wie gesagt: Hier können wir nicht zusehen und sagen: Ja, wir sind nicht bereit, diese Gelder zu investieren. Dann muss man konsequenterweise Geld investieren oder die Bahn schliessen. So einfach ist es nach meinem Dafürhalten. Wie gesagt, ich werde den Antrag der FBP-Fraktion unterstützen und ich denke mir, wir tun der Sache hier einen Gefallen nach meinem Dafürhalten. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Jürgen Beck
Danke, Herr Präsident. Der Vorteil, wenn man keine fixen Voten schon Wochen vorher vorbereitet hat, ist, dass man sich auf die jeweilige Situation einstellen kann. Der Nachteil ist, dass man sehr viele Notizen macht, wenn man so hört, was hier gesprochen wird. Ich möchte nicht zu ausführlich werden, aber ich möchte die Gelegenheit nutzen, gleich bei meinem Vorredner anzusetzen. Der Gedanke, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen, das ist ein guter Aufhänger. Wo Sie recht haben, da haben Sie recht. Ich gebe Ihnen nicht gerne recht, aber manchmal gebe ich Ihnen trotzdem recht. Die ganze Geschichte wäre ja eigentlich sehr simpel. Es geht um CHF 1,5 Mio. Seien wir doch ehrlich: CHF 1,5 Mio. - klar, es ist Geld, aber es ist nicht allzu viel Geld. Aber das zeigt eigentlich schon die ganze Problematik aus der ganzen Geschichte. Und es ist nicht die Angst vor einem Referendum. Es ist eigentlich der wesentliche Punkt, wie man immer vorgeht, wie man immer vorgegangen ist. Denn die Geschichte mit den Bergbahnen verfolgt mich jetzt doch auch schon sehr viele Jahre. Ich war anno dazumal - das tönt alt - im Vaduzer Gemeinderat, als man uns gesagt hat: Solltet ihr nicht handeln - das war im Oktober -, werden im Dezember dieses Jahres die Lifte nicht laufen. Jetzt geht man ein wenig weiter und sagt: Ja, wenn man da nicht - dann wird das der Tod sein der Bergbahnen. Es geht um Sein oder Nicht-Sein der Bergbahnen. Da gibt es keine Diskussion. Aber dazumal - und das ist dann wieder der Punkt «aus Fehlern der Vergangenheit lernen» -, als man die Bahnen neu gebaut hat, neu finanziert hat, war schon abzusehen, dass das eigentlich nicht das Gelbe vom Ei ist. Dazumal hat man gedacht: Das kommt dann schon gut. Und das ist das, worauf ich zurückkommen möchte. Ich bezeichne das als den «Liechtenstein Way». Sie können sich vielleicht erinnern, das war einmal so ein Slogan in der Sportwelt. Es geht darum: Man macht etwas und im Hinterkopf denkt man immer: Ja, ja, der Staat kommt dann schon. Das ist das grosse Problem an der ganzen Geschichte, wenn wir jetzt die Gelegenheit nicht nutzen, wirklich etwas in die Zukunft zu tun. Und darum gefällt mir auch der Antrag der FBP sehr gut. Denn da gibt es den Hinweis, dass wir wirklich jetzt etwas unternehmen können. Ob wir es dann tun, ob es unsere Nachfolger dann tun, das sei dann dahingestellt. Zumindest die Möglichkeit besteht. Denn die Argumente, dass jeder Skifahren gelernt hat in Malbun, dass es für Familien ist, Sportstätte, das weiss doch jeder, das ist eigentlich überhaupt kein Problem. Aber wir müssen die Chance nützen, aus Malbun jetzt vielleicht etwas Vernünftiges zu machen. Und dann nicht einfach nur Geld hineinzuschütten und dann zu sagen: Man hat ja schon und an einem anderen Ort hat man auch schon. Das sind ja nicht die Argumente. Es ist auch nicht damit getan, wenn man sagt: Wir machen eine Leistungsvereinbarung und machen einen Fixbetrag - Problem gelöst. So einfach geht es nicht. Ich habe jetzt wirklich die grosse Hoffnung, auch wenn der Antrag jetzt unsensibel gekommen ist - also nicht derjenige der FBP, der Bericht und Antrag -, unsensibel, zu einem unsensiblen Zeitpunkt, mit unsensiblen Argumenten, dass man aus dieser Sache trotzdem etwas Anständiges machen kann. Darum werde ich den Antrag der FBP voll und ganz unterstützen. Ich werde auch den Antrag unterstützen, die CHF 1,5 Mio. zu kürzen. Nicht, weil es mir zu viel Geld ist, sondern damit man gezwungen ist, im Nachhinein auch Taten folgen zu lassen. Das wird die Geschichte sein.Ich könnte jetzt noch auf die verschiedensten Argumente eingehen. Zum Teil habe ich erwartet, dass sie kommen. Es macht eigentlich in dem Sinn auch keinen Sinn, auf parteipolitisches Geplänkel einzugehen. Ich glaube, wir sollten versuchen, die Parteipolitik möglichst herauszuhalten. Ich bin in dem Sinne auch gespannt auf die Ausführungen von Daniel Risch. Ich wollte eigentlich mit meinem Votum noch warten, bis er seine Ausführungen gemacht hat, aber ich denke, er hat die Botschaft auch verstanden und ich kann es damit belassen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Kurz zum Abg. Alexander Batliner. Ja, das war ein Versehen oder ein Versprecher. Ich meinte CHF 700'000 und nicht CHF 700. Dann zu Ihrem vorhergehenden Votum: Soweit ich Sie verstanden habe, ist die Intention der FBP oder von Ihnen, dass die Investitionen auf der Seite 30 in Höhe von CHF 500'000 getätigt werden sollen seitens der Bergbahnen Malbun AG. Des Weiteren, wenn ich Sie richtig verstanden habe, gehen Sie derzeit davon aus, dass die Bergbahnen Malbun AG spätestens oder im Zeitraum April nächsten Jahres wieder ein Liquiditätsproblem haben wird. Falls dem nicht so sein sollte oder ich Ihre Ausführungen falsch verstanden habe, sagen Sie es mir bitte. Falls dem so ist, verstehe ich den Kürzungsantrag der FBP, je länger ich darüber nachdenke, desto weniger. Für mich macht es keinen Sinn, jetzt die Hälfte oder grob die Hälfte des Betrages von CHF 1,5 Mio., also die CHF 700'000, zu sprechen und dann im April nächsten Jahres einen Nachtragskredit zu sprechen. Was wird sein im April nächsten Jahres? Im April nächsten Jahres werden wir kein bisschen schlauer sein. Das werden wir auch nicht mit Ihren Anträgen, die Sie hier formuliert haben. Sie sagen, die Regierung soll beauftragt werden, bis Juni 2021 Varianten vorzulegen und im Herbst 2021 einen Bericht und Antrag vorzulegen. Für mich stellt sich einfach die Frage: Welchen Mehrwert haben wir, wenn wir diese Gelder hier in quasi zwei Tranchen zahlen? Dies ist für mich nicht einsichtig, weil ich einfach nicht sehe, welches Zusatzwissen wir im April nächsten Jahres haben werden.
Zusammengefasst geht es meines Erachtens hier nur darum, eine Volksabstimmung allenfalls zu umgehen. Und ich muss sagen, ich habe hier überhaupt keine Angst vor einer allfälligen Volksabstimmung. Ich bin wirklich der Ansicht, dass die Liechtensteiner Bevölkerung den Mehrwert von Malbun, von dem Skiort Malbun, anerkennt und dass die liechtensteinische Bevölkerung auch bereit ist, einen gewissen Betrag für das wirklich sehr, sehr schöne Naherholungsgebiet zu sprechen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Abg. Vogt, zum einen: Richtig, die Investitionen von CHF 500'000 gemäss Auflistung auf Seite 30 können damit getätigt werden. Und was Ihre weiteren Ausführungen betrifft, sehe ich das komplett anders. Wir werden schlauer sein - und zwar massiv schlauer, weil wir wissen, welche Auswirkungen der Coronawinter auf die Bergbahnen hatte. Der ganze Betrag, CHF 1 Mio. im Rahmen dieses Finanzbeschlusses - CHF 500'000 sind Investitionen -, CHF 1 Mio. beruht nur auf Annahmen und Schätzungen, wie denn der Coronawinter für die Bergbahnen vonstattengehen könnte. Die Bergbahnen gehen von einer Einnahmenreduktion von 30% aus. Das wissen wir alle nicht, ob das stimmt. Für uns, für die FBP, wie ich in der Fraktionserklärung gesagt habe, ist das das Worst-Case-Szenario, dass wir davon ausgehen, was die Bergbahnen schätzen. Aber im April können die Bergbahnen auf Basis der Einnahmen, die sie im Winter getätigt haben, an den Landtag gelangen und einen Nachtragskredit auf Basis von Zahlen, Daten und Fakten beantragen - und nicht auf Schätzungen. Und dann behandeln wir die Bergbahnen genau gleich wie die Musikschule, wie die Erwachsenenbildung, wie andere Institutionen, die wir im September im Rahmen der Nachtragskredite genehmigt haben. Ich habe jetzt nicht mehr alle Institutionen im Kopf. Liechtenstein Marketing gehörte zum Beispiel dazu, wo man klar sagte: Durch die Einnahmenreduktion braucht es einen Nachtragskredit. Doch, wir sind schlauer. Denn dann können Sie anhand von konkreten Zahlen sagen: So viel brauchen die Bergbahnen im April. Aber ich finde es nicht richtig, CHF 1 Mio. einfach auf Basis einer Schätzung, einer Annahme, wie denn der Winter für die Bergbahnen vonstattengehen könnte.Und wenn Sie das Gutachten zur operativen Situation lesen, kommt ganz klar zum Ausdruck: Die Bergbahnen sind stark abhängig vom Tagestourismus. Und wenn wir einen schneereichen Winter haben sollten, wenn wir schönes Wetter haben sollten, dann bin ich überzeugt davon, dann möchten die Leute hinaus ins Freie. Denn vor Corona sind sie dort auch sicherer. Und dann ist Skifahren ein Bereich, den sie ausüben. Dann glaube ich einfach nicht, dass die Bergbahnen 30% Einnahmenreduktion dadurch haben. Ich gehe davon aus, dass das ein Worst-Case-Szenario ist, das hier geschätzt ist. Aber der FBP-Fraktion geht es in erster Linie einmal darum, alle gleich zu behandeln und nicht auf Basis einer Annahme CHF 1 Mio. zu sprechen. Denn was ist, wenn nur 10% Umsatzrückgang ist? Dann werden die Bergbahnen sicher nicht einen sechsstelligen Betrag an das Land zurückzahlen, weil sie eine CHF 1 Mio. bekommen haben und hätten nur CHF 200'000 benötigt. Was ist dann? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Mario Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Geschätzte Mitglieder der Fürstlichen Regierung. Ausnahmsweise gebe ich dem Abg. Elfried Hasler zu 100% recht, worum es geht und worum es nicht geht. Es geht nämlich wirklich allein um die Liquidität. Die ist als Unternehmer einfach sehr wichtig, denn ohne die Liquidität geht gar nichts. Sprich: Wenn wir es mit einem Auto vergleichen, wird ohne Sprit keine Fahrt gemacht. Jetzt ist das Problem eigentlich nur, dass ich sehe: Es ist ein Gefährt, das nicht zeitgemäss ist. Das bleibt aber, das verändert sich nicht. Jetzt kann man sich noch fragen: Haben wir die richtigen Fahrer an Bord? Dort habe ich vorher vom Abg. Wendelin Lampert vernommen, dass die einen sehr guten Job machen, dass es sehr gute Pisten gibt, die man sehr gerne benutzt. Also geht es darum, wenn man es mit dem Auto vergleicht: Tanken wir hier voll - also nicht übertrieben, was halt in den Tank hinein muss? Ich als Privater würde es machen, würde das Auto natürlich auch wintertauglich herrüsten bezüglich Sicherheit, das ist unabdingbar. Alles andere ist nicht zumutbar. Wenn wir also davon ausgehen, dass wir die richtigen Leute an Bord haben, das Gefährt, das Vehikel, das nicht zeitgemäss ist, das permanent Geld wegfrisst, aber immer noch an der Backe haben, ändert sich eigentlich nichts, wenn wir hier sagen - und das ist aus meiner Sicht keine Verschwendung -, wintertauglich über den Winter kommen mit einem angemessenen Tank. Nicht, dass ich dann zwischendurch wieder mühsam eine Tankstelle anfahren muss, wenn ich es gar nicht gebrauchen kann, weil der Sprit nicht reicht.Bezüglich Corona: Das Thema haben andere Firmen auch gehabt. Wir hatten das Thema mit dem Massnahmenpaket, auch dort war für viele gute Unternehmer die Liquidität ein Problem. Denn man kann sehr viele Sachen in Szenarien planen, aber wenn die Marge klein ist, dann bleibt Ende Jahr nicht viel übrig. Ich glaube, es war in unserem Interesse, dass die Marge klein ist. Denn wenn die Marge nicht klein wäre, dann wären auch die Preise wesentlich höher für die Tickets.Also ich verstehe die Diskussion nur halbwegs. Ich verstehe, und das ist ganz klar, es muss eine Änderung herbeigeführt werden. Es braucht ein anderes Gefährt, es braucht ein zeitgemässes Gefährt, das nicht permanent Geld wegfrisst. Aber ich glaube, ich habe keine negative Stimme gehört, welche den Betrieb der Bergbahnen einstellen möchte. Jetzt ist nur die Frage: Tanken wir halbvoll oder tanken wir voll? Und wenn wir noch davon ausgehen, dass Ende nächstes Jahr der Betrieb noch nicht total eingestellt ist, ich glaube, dann sind wir auch noch gut beraten, dass ein gewisser Bestand noch im Tank ist. Um nochmals auf die Worte zurückzukehren des Abg. Elfried Hasler: Es geht heute rein um die Liquidität. Das andere, das unwirtschaftliche Wirtschaften bezüglich des Vehikels, das haben wir im Moment immer noch an der Backe. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte kein Pingpongspiel veranstalten, aber nur ganz kurz zum Abg. Alexander Batliner: Ziel haben wir sicherlich das gleiche. Beide sind wir an Malbun als Naherholungsgebiet interessiert, nur unsere Wege dahin sind unterschiedlich. Ich wünsche mir, dass Ihre Prognose oder Ihre Hoffnung eintritt, dass es ein guter Winter wird für die Bergbahnen Malbun. Ich persönlich bin da leider nicht so optimistisch. Und, was ich habe, ich habe wirklich das Vertrauen in den Verwaltungsrat der Bergbahnen Malbun AG, dass sie mit den Geldern, die sie erhalten, auch sehr, sehr verantwortungsvoll umgehen. Darum wäre ich in diesem Fall auch bereit, das gewisse Polster, das wir ihnen mit diesen CHF 1,5 Mio. geben würden, zu geben. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit übergebe ich an die Regierung. Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich werde versuchen, dass wir bis 19 Uhr, bis zu Ihrer Frist, durch sind. Es waren aber doch viele Fragen und es gab auch einige Punkte, die mir noch wichtig sind anzumerken. Da geht es vor allem auch um das Thema «aus der Vergangenheit lernen». Dem Dank an den Verwaltungsrat und auch an die Mitarbeitenden der Bergbahnen, für die diese Situation auch nicht besonders angenehm ist, möchte ich mich anschliessen. Ich bin wirklich der Meinung, dass hier sehr, sehr gut gearbeitet wird. Nicht nur in der letzten Saison, sondern die letzten 17 Jahre, seit der Entscheid gefällt wurde. Als damals im Jahr 2003 die wegweisenden Entscheide für das 26-Millionen-Projekt zur Erneuerung der Infrastruktur von Land wie auch von den Gemeinden und vielen Privaten gefällt worden war, war die Zukunft der Bergbahnen auf absehbare Zeit gesichert. Absehbar in dem Sinne, dass in den kommenden zwei bis drei Legislaturperioden vermutlich nicht mehr über die Bergbahnen debattiert werden musste. Aber man wusste damals schon, dass das ein Konstruktionsfehler sein würde, und ich gehe danach dann noch darauf ein, warum man das wusste und warum wir heute dastehen, wo wir stehen. Die Regierung hat nämlich damals im Bericht und Antrag, mit welchem die finanzielle Unterstützung beantragt wurde, festgehalten, dass die Mittel für notwendige Ersatz- und Erneuerungsinvestitionen in Zukunft von den Bergbahnen nicht selbst erwirtschaftet werden können. Es ist mir wichtig, an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass von den Bergbahnen seit dem Beschluss im Jahr 2003 weder für den Betrieb und Unterhalt noch für Investitionen staatliche Mittel beantragt beziehungsweise diese an die Bergbahnen ausgerichtet worden wären. Das letzte Mal erhielten die Bergbahnen 2003 die entsprechende Unterstützung. Wie auch schon ausgeführt wurde, stehen wir bereits seit letztem Sommer in regelmässigem Austausch mit den Bergbahnen. Es wurden verschiedene Vorschläge und Lösungsmodelle diskutiert, wie man hier weiter vorgehen könnte. Darauf werde ich dann in der Folge noch eingehen. Dann komme ich zu den Punkten, die Sie aufgeworfen haben. Zunächst zur Fraktionserklärung des Abg. Alexander Batliner: Ich bedanke mich auch dafür, dass Sie grundsätzlich den kurzfristigen und langfristigen Lösungsansatz als richtig erachten. Ich werde auch darauf in Kürze noch zurückkommen. Dann haben Sie mich auch zitiert, dass ich im März davon ausgegangen bin, dass das Geld noch ein bisschen reichen würde. Ja, das ist so. Im März war eben vieles noch etwas anders, als es jetzt, ein halbes Jahr später, ist. Sie haben dann auch ausgeführt, dass die FBP-Fraktion davon ausgeht, dass dieser 30-Prozent-Minderertrag ein Worst-Case-Szenario sind. Nein, das ist es nicht. Es ist ein realistisches Szenario, wie wir vor vier, fünf Wochen, als wir den Bericht und Antrag verabschiedet haben, angenommen haben. Und in den letzten vier bis fünf Wochen, das muss ich Ihnen nicht erklären, hat sich die Situation nochmals verschärft. Wir würden heute vermutlich von einem noch schlechteren Szenario ausgehen. Aber es kann sich natürlich auch in die Richtung entwickeln, wie Sie sagen, dass dann viele Tagesgäste sein werden. Was halt aber auch der Fall ist: Wir reden heute über Liquidität der Bergbahnen. Und die Liquidität erwirtschaften die Bergbahnen massgeblich im Vorverkauf, das rettet sie dann über einige Monate. Das ist auch ein Fakt, den man nicht wegdiskutieren kann. Aber das ist Kaffeesatzlesen. Wir wissen alle nicht, was die Zukunft bringt, und insofern basiert das eben auch auf Annahmen. Sie haben dann einige Male, als Sie auch Replik gegeben haben, ausgeführt, dass es eben anders war im September, als wir die Nachtragskredite für die anderen Staatsbetriebe gebracht haben. Dass wir da Fakten hatten und keine Annahmen, da muss ich Ihnen widersprechen. Auch bei den Betrieben, die wir unterstützt haben mit den Nachtragskrediten, gab es natürlich gewisse Fakten, es gab aber auch gewisse Annahmen, wie wir das Ergebnis Ende Jahr sehen. Und aufgrund dieser Annahmen - beispielsweise bei Radio L oder bei Liechtenstein Marketing, wo ich selbst die Nachtragskredite zu verantworten hatte - haben wir die Nachtragskredite entsprechend eingebracht und nicht aufgrund dessen, dass bereits irgendetwas an der Wand war. Sie haben ausgeführt, dass Sie denken, dass das mit den CHF 200'000 und den CHF 500'000 für die Investitionen reichen sollte. Sie haben dann auch noch ausgeführt, warum Sie denken, dass das reichen sollte. Ich möchte einfach, wenn man diesen Anträgen zustimmt, dass man sich bewusst ist, dass das vielleicht bis im April reicht, vielleicht auch nicht. Aber ziemlich sicher wird der zukünftige Wirtschaftsminister oder die zukünftige Wirtschaftsministerin in einem der ersten Landtage hier wieder Geld beantragen müssen. Das hat der Abg. Thomas Lageder auch schon erwähnt, Sie haben es auch erwähnt. Ich glaube, es ist wichtig, das in vollem Bewusstsein zu tun und dann nicht zu sagen: Jetzt haben wir schon wieder ein Problem. Nämlich wie man 2003 sich ein Problem quasi mit einem Konstruktionsfehler herkonstruiert hat, das wir hier haben, wird man mit diesem Konstruktionsfehler dann eben nächstes Jahr wieder sich damit befassen müssen. Denn egal, wie schnell die Sanierung jetzt hier auch vorangetrieben werden soll: Es wird das Geld vermutlich bis dann nicht reichen. Das ist für mich eine ganz wichtige Aussage, die hier drin gehört werden sollte, bevor man dann zur Beschlussfassung kommt. Dass der Landtag dann ein strenges Auge auf die Krise der Bergbahnen wirft, haben Sie ausgeführt, Herr Abg. Batliner. Und ich möchte einfach betonen, dass das nicht in dem Sinne eine Krise ist. Es ist ein Konstruktionsfehler, der sich jetzt etwas früher zeitigt, als wir das vielleicht gerne gesehen hätten. Und ich möchte jetzt auf diesen Konstruktionsfehler auch noch kurz eingehen. 2003, Sie erinnern sich, Alleinregierung der FBP, aber am Schluss haben im Landtag trotz einer absoluten Mehrheit 23 Abgeordnete diesem Konstruktionsfehler zugestimmt. Ich möchte - ich lobe ihn sonst auch manchmal, aber auch heute - den damaligen Abg. Adrian Hasler auch zitieren, der nämlich damals schon ausgeführt hat und den damaligen Minister gefragt hat, er hat gesagt: «Mir geht es darum, dass wir ja jährlich einen Verlust ausweisen und dass somit das Eigenkapital jährlich - in der realistischen Variante - um rund CHF 1 Mio. abnimmt. Und somit kommen wir ganz klar früher oder später in die Situation, dass das Eigenkapital zu einem grossen Teil aufgebraucht worden ist und dann eben die Aktiengesellschaft saniert werden muss.» So stand das damals drin und ich zitiere noch einen weiteren Abgeordneten, der heute nicht da ist. Der Abg. Kaiser und der Abg. Lampert waren damals auch da, die könnten es noch besser erzählen. Aber es war der Abg. Ivo Klein, der dann gesagt hat: «Ich glaube, wer dieses Projekt betrachtet, muss zugestehen, dass betriebswirtschaftlich hier noch gewisse Fragen für die Zukunft offen sind. Ob sich das betriebswirtschaftlich rechnet, ich glaube, da schliesse ich mich dem Votum des Abg. Adrian Hasler an. Ich glaube, da gibt es - trotz der Meinung verschiedener Tourismusexperten - wirklich viele Fragezeichen. Ich glaube vielmehr, es ist eine grosse Solidaritätsaktion von Land und Gemeinden und ich hoffe auch von Privaten.» Wenn man jetzt heute sagt: Da ist eine Krise oder Misswirtschaft oder quasi der Verwaltungsrat oder die Geschäftsleitung hätte etwas vielleicht nicht ganz richtig gemacht, möchte ich dem einfach entgegenhalten: Man wusste 2003, was irgendwann passieren wird. Nicht in der nächsten oder übernächsten Legislaturperiode, aber so in 20 Jahren ungefähr. Jetzt ist es etwas früher.
Es gab schon damals Kürzungsanträge vonseiten der FBP, das ist also insofern geübte Praxis. Dem Kürzungsantrag auf CHF 10 Mio. wurde damals nicht stattgegeben und mit 23 Stimmen hat man dann zugestimmt. Was auch noch speziell ist - und ich hoffe nicht, dass sich der Vorschlag als ein solcher Bubentrick dann herausstellen wird, dass man eben weiss, was man jetzt macht mit dieser Kürzung: Damals hatte man auch noch die tolle Idee, dass man dann die Aktien den Gemeinden schenken wird, und dass man dann aus der Verantwortung raus ist und die Gemeinden haben dann Bergbahnen und das Land hat dann nichts mehr. Dass dieser Trick eben auch nicht funktioniert hat, ich hoffe, auch da lernen wir aus der Vergangenheit. Ich glaube, das würde uns allen helfen. Dann war 2013, da hat man noch einmal einen Konstruktionsfehler auf den Konstruktionsfehler draufgepackt mit dem Entscheid für die Jufa. Und da stehen wir jetzt heute. In Blick nach vorne ist es nun so, dass ich wirklich hoffe, dass wir den Weg finden, eine Sanierung so durchzuführen, dass wir am Schluss eine Lösung haben - ob das dann quasi ein öffentliches Unternehmen ist oder ob wir eine private Gesellschaft haben, ist mir nicht so wichtig -, wo jemand Verantwortung übernimmt. Denn die Situation, wie wir sie jetzt haben, dass das Land dann auf die Gemeinden gezeigt hat, die Gemeinden auf das Land und der Wunsch da war, dass die Privaten es dann regeln, damit werden wir in Zukunft keine glücklichen Bergbahnen und kein glückliches Berggebiet haben. Deshalb war es der Regierung auch wichtig, jetzt mit diesem Notkredit - es ist nichts anderes, was wir hier beantragen - auch zu sagen: Wir sind bereit, nach vorne Lösungen zu suchen. Und wir sind sogar bereit, anstatt nur 48% zu haben vielleicht 51%, damit wir wenigstens auch mehr Möglichkeiten haben, als - wie es der Abg. Wendelin Lampert ausgeführt hat - einfach an die Generalversammlung zu gehen, dort die Stimme für die 48% abzugeben und dann zu hoffen, dass alles gut wird. Dann zu den Anträgen, ich muss sie kurz hervornehmen, die die FBP-Fraktion ja vorhin noch rasch verteilt hat. Ich glaube, Antrag c, das ist selbstredend. Das kann man gerne so aufnehmen. Antrag d ist eine Konkretisierung von dem, was sowieso im Bericht und Antrag drinsteht. Ich möchte einfach zu bedenken geben: Der Juni 2021, das wird für den neuen Wirtschaftsminister oder die neue Wirtschaftsministerin sehr, sehr eng. Auch für die Bergbahnen, die jetzt noch den Winter vor sich haben. Ich möchte beliebt machen, dies wenigstens auf nach der Sommerpause zu verlegen, also auf September. Das wäre vermutlich realistischer. Es könnte einfach sonst sehr eng sein. Und ich meine, Sie möchten ja gute Grundlagen und nicht schnelle Grundlagen. Nichtsdestotrotz sollte man die Pace hochhalten, da bin ich natürlich voll bei Ihnen. Und dann, der Buchstabe e, da ist die Frage, ob Sie wirklich einfach einen Vorschlag zu den Varianten oder ob Sie auch eine präferierte Lösung der Regierung möchten. Ich nehme an, Sie möchten schon wissen, was die Regierung dann vorschlägt und nicht nur einfach Varianten. Aber sonst ist das aus meiner Sicht sportlich und okay. Aber sportlich und okay haben wir es ja auch schon im Bericht und Antrag vorgeschlagen. Wir wollen es nicht hinauströdeln. Dann zweifelt die FBP daran, dass die Regierung bereit ist, alle Varianten zu prüfen. Das ist natürlich überhaupt nicht so. Aber es ist so: Wir sind bereit, das zu tun, wir haben auch schon gewisse Vorabklärungen gemacht. Aber wir sind auch bereit zu sagen, wenn - 2003 hat der Landtag das gesagt, dass das Naherholungsgebiet von landesweitem Interesse ist - wir zum Schluss kommen, dass das eben von landesweitem Interesse ist, dass man halt auch Verantwortung übernimmt. Das hat die Regierung dokumentiert, aber nicht als einzige Lösung, die man verfolgen würde. Dann hat der Abg. Alexander Batliner Ausführungen gemacht, gemäss Information der FBP-Fraktion hat die Regierung keine Abklärungen gemacht in die verschiedenen Richtungen. Ja, Herr Batliner, ich komme dann beim Abg. Oehry auch noch dazu. Dann hätte die FBP-Fraktion die Regierung vielleicht fragen müssen, welche Abklärungen sie gemacht hat. Oder die Einladung annehmen - die Bergbahnen wären ja gerne vorbeigekommen bei Ihrer Fraktion - das wollte man auch nicht. Insofern zum Thema Einbezug, wir sind da sehr offen. Da braucht es auch keine neuen Informationsrechte, mit uns kann man reden. Dann haben Sie gesagt, man soll Entscheide nicht danach wählen, was einfach ist, sondern was für das Naherholungsgebiet das Beste ist. Sie kennen mich mittlerweile gut, ich möchte das Beste für das Naherholungsgebiet und nicht das Schnellste. Aber im Moment: Ein Notkredit, der ist halt schnell. Und dann muss er halt sein, wenn er sein muss. Dann haben wir eigentlich diese Punkte schon abgehandelt, dann komme ich zum Abg. Thomas Lageder. Sie haben ausgeführt, dass der Abg. Lampert eben auch im März schon eine Idee hatte. Ja, der hatte schon 2003 nicht nur Ideen, sondern auch sehr viele kritische Fragen, das habe ich auch nachgelesen. Ich glaube, das ist auch richtig. Was aber eben nicht richtig ist, ist, Sie haben ja auch mich zitiert und gesagt, ich hätte da quasi gesagt, wir haben ja alles schon in der Schublade. Das hat auch der Abg. Alexander Batliner gesagt. Und ich glaube, das hat sich bei der Freien Liste durch die Fraktion gezogen, dass man gesagt hat: Ja, aber jetzt ist das ja gar nicht das, worüber wir damals gesprochen haben. Nein, dieser Bericht und Antrag ist nicht der Bericht und Antrag, über den wir im März gesprochen haben, wo wir Lösungen für die Bergbahnen und die Weiterentwicklung vorlegen wollten. Dieser Bericht und Antrag ist ein Notkredit und nichts anderes. Und wenn die Erwartung eine andere gewesen wäre für diesen Bericht und Antrag, dann muss ich Sie enttäuschen. Es ist wirklich einfach dieser Notkredit. Dann kam von Ihnen, also aus den Reihen der Freien Liste, und dann auch von anderen Abgeordneten, vom Abg. Daniel Oehry, der Vorwurf, wir hätten irgendwie Studien zurückgehalten oder erst zu spät geliefert. Diesen Vorwurf weise ich mit aller Entschiedenheit zurück. Ich habe im März-Landtag ausgeführt, beim Abg. Wolfgang Marxer war das, man hätte ja - bevor man das Postulat gemacht hätte - die Regierung fragen können, ohne Informationsrechte, ohne irgendetwas. Wir haben öffentlich kommuniziert. Wir haben eine Pressekonferenz abgehalten zu dieser Bergstrategie, die Ihnen mittlerweile vorliegt. Ich habe damals im Landtag beim Postulat gesagt: Wenn Sie diese Unterlagen wollen, dann sagen Sie es einfach und dann schicken wir sie. Bis zum heutigen Tag ist weder von der FBP-Fraktion noch von der Fraktion der Freien Liste eine Anfrage eingegangen. Es ist dann eine Anfrage eingegangen, wir haben sie geschickt, ich habe nicht das Gefühl, dass für diesen Notkredit es wahnsinnig relevant ist, wie die Schneedecke 2050 in Malbun aussieht. Aber für die weiteren Schritte ist es sehr wohl relevant. Wenn man eben immer von Einbezug spricht: Ich möchte Sie wirklich bitten, wenn Sie das Gefühl haben, es reiche nicht, oder wenn wir schreiben, da gebe es ein Gutachten, und Sie mir schreiben, ich soll es bitte schicken, dann kommt das selbstverständlich auch. Wir wollen Ihnen aber auch die Unterlagen schicken, von denen wir denken, dass sie für die Entscheidungsfindung relevant sind. Für diesen Entscheid heute waren wir der Meinung, dass die Zahlen, die wir offengelegt haben, entsprechend relevant sind.Dann haben Sie ein paar Ausführungen gemacht, was denn die Pflichten sind und was nicht, und haben ausgeführt, dass wir rechtlich nicht verpflichtet sind, hier irgendetwas zu tun. Das sehe ich selbstverständlich genau gleich. Rechtlich müssen wir hier gar nichts tun. Aber wenn wir Verantwortung übernehmen wollen und das Gefühl haben, hier hat das Land eine gewisse Verantwortung, dann bin ich schon überzeugt, dass wir etwas tun sollen. Jetzt verrate ich Ihnen noch ein offenes Geheimnis: Auch wenn das Postulat überreicht worden wäre im März, hätten wir heute diesen Notkredit zu beraten. Und wir hätten Ihre Arbeit auch nicht abschliessend erledigt für das Postulat, weil zumindest in meinem Ministerium genau die gleichen Menschen an diesen Agenden arbeiten, an diesen Bergbahnen, die auch Tag und Nacht daran gearbeitet haben, die Massnahmenpakete für die Wirtschaft auszuarbeiten. Das hat halt eben ab Mitte März dann wirklich Priorität gehabt. Wir hätten es wahrscheinlich versucht, bis zum heutigen Tag einen Bericht und Antrag in diese Richtung zu bringen. Ob wir es geschafft hätten oder nicht, weiss ich nicht. Aber da hat sich die Welt eben auch ein bisschen verändert. Also sollten wir, und da zitiere ich den Abg. Elfried Hasler, diese Vorlage als das sehen, was sie ist, und nicht als das, was sie alles sein könnte. Sie kann einiges, aber eben nicht alles. Dann komme ich zum Abg. Thomas Vogt, Sie haben gefragt, ob die Vorgaben zeitlich sinnvoll und möglich sind. Ich habe da schon ausgeführt: Ich würde es begrüssen, wenn wir auf September gehen könnten. Einfach auch im Hinblick auf den Regierungswechsel, auch im Hinblick auf die Übergaben dann und auch im Hinblick auf die Bergbahnen, die eben auch noch den Winter vor sich haben. Ich glaube, hier Druck drin zu lassen, ist durchaus in unserem Sinne, aber es sollte dann auch möglich sein. Dann zur Abg. Helen Konzett. Ich habe einiges schon vorweggenommen. Ihre Ausführungen entsprachen ziemlich genau dem, was der Kollege Marxer in der Finanzkommission ausgeführt hat. Wie gesagt, gerne stellen wir diese Papiere ja zur Verfügung. Es wurde übrigens nicht in der Finanzkommission nach diesen Papieren gefragt, wie Sie ausgeführt haben, sondern die Anfrage kam direkt von einem Abgeordneten, weshalb wir es dann zur Verfügung gestellt haben. Was mich natürlich viel mehr interessiert hätte als die Kritik, dass die Dokumente nicht zur Verfügung gestellt wurden, ist die Haltung vielleicht der Freien Liste oder auch der anderen Abgeordneten zu diesen Papieren. Findet man diese Strategie jetzt eigentlich sinnvoll oder nicht? Sollen wir das weiterverfolgen oder nicht? Das wäre ein Hinweis für die zweite oder dritte Phase gewesen, die hier und heute viel mehr genutzt hätte, als wenn wir einfach darüber reden, ob man die Dokumente hat oder nicht. Das wäre ein Schritt nach vorne gewesen. Dann hat mich der Abg. Manfred Kaufmann gefragt nach Vor- und Nachteilen einer Leistungsvereinbarung. Ich würde jedenfalls nicht ausschliessen, dass das sinnvoll ist. Wir müssten aber dann wissen: Wer ist der Träger und was schliessen wir dann da ab? Aber grundsätzlich ist das natürlich ein gangbarer Weg. Was mir wichtig ist: Wir können nicht einfach Beträge ausrichten. Wir brauchen dafür eine rechtliche Grundlage, wenn wir solche Leistungsvereinbarungen eingehen. Ich erinnere Sie daran, als wir die Sportförderung auf neue Beine gesetzt haben mit dem Sportgesetz, konnten wir dann gewisse Leistungen an das LOC, an das liechtensteinische Olympische Komitee, auslagern und auch ihnen Geld geben. Aber wir können nicht einfach irgendwelche Sachen auslagern, wenn wir nicht eine rechtliche Grundlage haben. Also das bräuchten wir dann in einem solchen Fall allenfalls auch. Auch die Aussage, die Sie getätigt haben, dass im Ausland natürlich Bergbahnen unterstützt werden, gerade in der Grössenordnung von Malbun. Auch in anderen Ländern sind das meistens keine Cashcows, sondern halt eher Liebhaberprojekte, die halt eben entsprechend lokal unterstützt werden. Dann zum Abg. Patrick Risch, Sie haben relativ harsch vorgebracht: Man kann jetzt ja gar keine Fragen einbringen und kann ja gar nicht diskutieren. Nochmals: Hier Notkredit mit Blick nach vorne. Wir wollen noch mehrmals den Landtag damit befassen. Die FBP schlägt auch noch vor, das auch explizit in die Anträge reinzunehmen, dass wir nochmals in den Landtag kommen. Das wären wir sowieso. Also ich glaube, wir haben jetzt ein mehrstufiges Vorgehen, das Ihren Wünschen durchaus entgegenkommt. Dann haben Sie gefragt, was es denn kosten würde, wenn es denn ein öffentliches Unternehmen wäre, und dann haben Sie auch noch die Frage nach der Sportstättenförderverordnung gestellt, ob man es darüber fördern könnte. Dazu ist auszuführen: Was es dann kosten würde, das hängt davon ab, wie man es denn aufstellt. Wie gesagt, die letzten 17 Jahre hat es «nichts» mehr gekostet, weil man die Investitionen damals eingeschossen hat und es keine jährlichen Beträge gab. Je nachdem, wie man das in Zukunft ausgestaltet, wird das ähnlich oder dann eben anders sein.Zur Sportstättenförderverordnung: Sie fusst ja auf dem Subventionsgesetz. Und das Subventionsgesetz sieht eigentlich vor, dass nicht das Land sich selbst, sondern entweder an Gemeinden, Genossenschaften, andere Organisationen staatliche Beiträge ausrichtet. Und da hängt es jetzt eben auch davon ab: Wenn das Land selbst hier mehr Verantwortung übernimmt, dann würde man das wahrscheinlich mit einem Finanzbeschluss machen. Wenn es eine andere Organisationsform wäre und eine Leistungsvereinbarung, dann könnte auch die Sportstättenförderverordnung mit dem zugrunde liegenden Subventionsgesetz eine Möglichkeit sein.Dann haben Sie auch noch das Thema mit dem landesweiten Interesse zur Sportstättenförderverordnung beziehungsweise zum Subventionsgesetz ausgeführt. Wir haben das ja bei der Kletterhalle bereits geübt. Der Landtag entscheidet über das landesweite Interesse. Insofern sind Sie da die Instanz, die wirklich entscheiden kann. Das auch ohne Verfassungshoheit, wenn ich das noch sagen darf. Dann zum Abg. Daniel Oehry, Sie haben auch ausgeführt: Welche Gründe haben zur Zurückhaltung der Dokumente geführt? Keine. Es gab keine Gründe, sie zurückzuhalten. Wir haben sie nicht angehängt, weil wir nicht der Meinung waren, dass sie für diesen Entscheid relevant gewesen wären. Aber wenn man sie haben möchte, sind die auch gekommen. Sie wären auch im März übrigens schon gekommen, wenn man sie hätte haben wollen. Aber es geht in diesem Bericht ja eben nicht um die Beschneiung oder um Schneekanonen, sondern um den nächsten Winter. Dann möchte ich jetzt noch abschliessend sagen und dann bin ich mit dem Thema auch durch: Wenn Sie natürlich laut den Einbezug fordern und mehr Informationen, dann ist es schon schwierig, wenn eben das Angebot - auch jetzt zu sprechen von der FBP-Fraktion - nicht gesucht wird, die Bergbahnen nicht wie bei anderen Fraktionen vorsprechen dürfen und auch die Anträge, die heute jetzt hier hingelegt wurden, nicht vorgängig mit der Regierung besprochen wurden. Es ist okay, das kann man machen. Das macht die Anträge auch nicht besser oder schlechter. Aber es zeigt letztlich, dass der geforderte Einbezug Ihrerseits eher ein Lippenbekenntnis ist als wirklich der Wunsch, hier zusammenzuarbeiten. Das ist mir schon noch wichtig. Dann zum Abg. Elfried Hasler. Vielen Dank für Ihr Votum, genau um das alles ging es heute nicht, sondern einzig und allein, wie wir durch den Winter kommen. Ich denke eben trotzdem, dass es Sinn macht, im Blick nach vorne die zwei, drei Schritte zu sehen und dann auch zu gehen. Sie haben gesagt, dass gemäss den Zahlen im Bericht und Antrag auch ein reduzierter Betrag bis April reicht. Das habe ich auch ausgeführt: Ja, das stimmt vielleicht, dass der reicht. Aber wir müssen uns wirklich auch bewusst sein, dass es vielleicht dann eben nicht reicht und dass es dann nochmals Geld braucht. Dann haben Sie gefragt wegen des Schreibens der Regierung, ich meine, es war der Abg. Lampert, der auch gefragt hat zu diesem Schreiben: Jetzt enthalten sind zwei Mal CHF 180'000. Das sind Hypotheken, die eben dann Richtung Jufa-Hotel gehen, die Amortisationen wurden ausgesetzt. Es wurden auch noch CHF 60'000 Amortisation für den Sareiserlift ausgesetzt von einer anderen Bank. Die sind in diesen CHF 420'000 drin, die im Bild zu sehen sind. Zusätzlich ist jetzt nochmals das Aussetzen der Gemeinde Triesenberg, des Baurechtszinses - ich meine, es sind rund CHF 80'000 für dieses Jahr - und noch ein Zuschuss der Banken im Sinne eines Verzichts auf die Zinsen von CHF 40'000 dazugekommen. Also es ist jetzt im Vergleich zum Bericht und Antrag nochmals CHF 120'000 besser. Das war, glaube ich, die Frage - wenn ich die so beantworten kann. Dann zum Abg. Harry Quaderer: Ich glaube, Sie haben gesagt: «Der Hohe Landtag, Kreditgeber in letzter Instanz» wäre quasi so ihr Titel oder «Lernen aus der Vergangenheit». Ich glaube, die Regierung hat wirklich alles daran gesetzt, in diesem kurzen Bericht und Antrag auch klar aufzuzeigen, wo aus ihrer Sicht Fehler auch vielleicht geschehen sind oder wo man sagen würde: Aus heutiger Sicht haben sich gewisse Entscheide nicht als richtig erwiesen. Und ich glaube, es ist auch am Landtag, im Rückblick zu sagen - ich weiss, die meisten sind andere handelnde Personen wie bei uns auch: Ja, 2003, da hat man dieses Konstrukt schon so hingestellt. Das zeitigt jetzt eben dieses Ergebnis, ohne dass man hier Misswirtschaft betrieben hätte. Dann haben Sie noch ausgeführt, dass es strategisch sehr klug wäre, dass man dieses Traktandum noch vor der Skisaison bringe. Ich kann Sie beruhigen: Es ist weder strategisch noch parteipolitisch klug, das jetzt zu bringen. Es wäre viel klüger gewesen, dieses Geschäft in die nächste Legislatur zu schieben. Allein die Dringlichkeit erfordert jetzt eben einen Entscheid. Dann haben Sie auch noch ausgeführt, dass das Land viele tüchtige und erfolgreiche Unternehmer hätte. Ich weiss nicht, ob Sie sich den Verwaltungsrat der Bergbahnen angeschaut haben. Auch dort sitzen tüchtige und erfolgreiche Unternehmer. Und ich möchte mich wirklich hier nochmals dem Dank anschliessen. Hier wird ehrenamtlich sehr, sehr viel gearbeitet. Ich meine, auch sehr, sehr gut. Aber einen Konstruktionsfehler kann man halt auch so nicht beheben. Dann hat der Abg. Alexander Batliner bei seiner Replik dann noch gefragt wegen des Referendums, was denn da passieren würde. Ja, bei einem Referendum, wenn das abgelehnt wird - ich habe das eigentlich auch schon im Interview am Montag ausgeführt -, dann müssen die Bergbahnen auf einen privaten Spender hoffen und sonst halt eben den Betrieb schliessen. Das ist das, wovon ich heute ausgehen würde. Das habe ich eigentlich auch schon ausgeführt - Sie haben gesagt: Es liege ja alles in der Schublade und man könnte das in ein paar Monaten erarbeiten. Das war genau der Plan, das in diesem Jahr noch zu erarbeiten. Und dann kam der März und dann hat sich die Welt - nicht nur bei mir - etwas verändert. Dann ist mir nicht ganz klar, vielleicht führen Sie das aber auch nochmals aus, Sie sind jetzt auf CHF 700'000 gekommen. Das ist ein bisschen erratisch: Was ist an CHF 700'000 besser als an CHF 900'000 oder an irgendetwas? Sie haben gesagt, dann ist die Gefahr eines Referendums kleiner. Gut, der Meinung kann man sein. Mir ist eigentlich, ehrlich gesagt, der Betrag egal, wenn man ihn im Bewusstsein fällt, dass er allenfalls nicht reichen wird. Das ist mir der wichtigste Teil, dass man nächstes Jahr nicht eine grosse Diskussion hat, warum jetzt das passiert ist. Ich glaube, das sollte man vermeiden.Zu den Aussagen bezüglich der Tagesgäste habe ich auch schon ausgeführt, es geht hier im Besonderen ja um die Liquidität. Und da ist der Vorverkauf immanent wichtig. Der würde jetzt gerade laufen beziehungsweise er läuft, man kann Saisonkarten kaufen. Da darf sich der Landtag auch daran beteiligen. Dann zum Abg. Wendelin Lampert, Sie haben noch die Frage gestellt, auf Seite 19: Heimfallklausel. Ich kann Ihnen aktuell nicht genau sagen, wo der Verkehrswert liegt. Er wird irgendwo, eine Schätzung, zwischen CHF 10 Mio. und CHF 15 Mio. sein. Ich kann es Ihnen aber jetzt nicht eins zu eins sagen. Dann haben Sie gefragt zum Unterschied von Seite 25 und Seite 30. Vorne steht, die Coronaeffekte wären noch nicht ganz eingerechnet, hinten dann schon. Vorne sind es die Umsätze, die man halt eben noch schwierig abschätzen kann. Da geht man von 30% aus. Hinten sind es die Investitionen. Ich glaube, das ist einigermassen klar.Dann haben Sie auch noch gesagt, beim Jufa-Projekt ist dann der damalige Vizeregierungschef einfach an die GV gegangen und hat beim Jufa-Hotel zugestimmt. Ganz so einfach fällen wir die Entscheide in der Regierung nicht. Da hat er sich natürlich schon auch entsprechend mandatieren lassen. Das Tragseil der Bergbahnen Sareis - und da möchte ich eine grundsätzliche Aussage machen: Es wird natürlich alles, was in Malbun ist, revidiert und alles, was sicherheitsrelevant ist, auch dann gemacht, wenn es gemacht werden muss. Es wird in der aktuellen finanziellen Situation vielleicht nicht schon ein Jahr davor gemacht, sondern dann, wenn es wirklich sein muss. Aber man kann sicher sein, wenn man nach Malbun geht, dass die Anlagen revidiert sind und funktionieren. Was wir nicht wissen, ist, ob dieses Tragseil dann dereinst halt ausgewechselt werden muss - und das vielleicht frühzeitig - oder auch die Elektronik. Diese Risiken sind hier nicht eingepreist in diesen Beträgen. Das sind die zusätzlichen CHF 1,6 Mio. Deshalb ist es mir auch wichtig: Die Bergbahnexperten sind von CHF 3 Mio. bis CHF 4,5 Mio. für die nächsten zwei Jahre ausgegangen. Die Regierung hat diesen Betrag schon gekürzt und hat gesagt: Wir geben jetzt einmal CHF 1,5 Mio. und schauen, wie weit sie kommen, und wollen die Pace hochhalten. Wenn Sie jetzt also nochmals hingehen und nochmals reduzieren und nochmals die Pace hochhalten wollen, dann ist das das gute Recht des Landtags, selbstverständlich. Aber es wird nicht besser und nicht einfacher, sondern ein bisschen enger. Und vielleicht sind wir ein bisschen schneller wieder an dem Punkt, wo wir hier diskutieren. Ja, das wollte ich eigentlich erst beim Abg. Jürgen Beck sagen, aber jetzt habe ich es schon gesagt wegen dieser CHF 700'000, die Sie als sinnvoll erachten. Man muss einfach wissen, was man da tut.Zum Schluss bedanke ich mich auch im Namen der Bergbahnen, die hier sehr intensiv mit dabei sind, bereits seit über einem Jahr. Wenn es irgendeine Lösung gibt und ich denke, es macht den Anschein, dass es eine gibt: Insgesamt erachte ich - nicht nur bei den Bergbahnen - es meist als untauglichen Versuch, weniger Geld zu geben, damit es schneller besser wird. Insofern muss man wissen, warum man das dann tut. Sie haben es ausgeführt, ich kann damit so weit leben. Was man auch sagen muss: Mit der Zustimmung zum Finanzbeschluss unterstützt man ja nicht nur die Bergbahnen oder die Wintersaison, sondern man gibt auch dem Verwaltungsrat - dem ehrenamtlichen Verwaltungsrat - ein gewisses Vertrauen, dass das Geld nicht einfach hinausgeworfen wird, sondern dass die Aufträge der Regierung und des Landtages dann auch entsprechend umgesetzt werden sollen. Wir haben auch im Bericht und Antrag reingeschrieben, dass natürlich der Regierung Bericht und Rechenschaft abgelegt werden soll, was mit diesem Darlehen, was mit diesem Geld passiert. Wir wollten das ja auch nicht einfach nur so geben. Ich glaube, das ist mir auch noch einmal wichtig. Und, wie ich es schon gesagt habe: Was wir heute haben, wussten wir von 17 Jahren. Und was wir allenfalls im Mai haben werden, das wissen wir heute.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Noch eine Wortmeldung, danach möchte ich zu den Abstimmungen kommen und das Traktandum abschliessen. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank für Ihre Ausführungen, Herr Regierungschef-Stellvertreter. Nur ganz kurz: Ja, das Bewusstsein ist vorhanden. Das hatten wir auch in der Fraktionserklärung dementsprechend ausgeführt und dann kann anhand der Wirtschaftsentwicklung während der Wintermonate dementsprechend nochmals ein Antrag gestellt werden. Und zweitens: Ja, wir sind bereit, diesen Antrag d auf «spätestens September 2021» abzuändern. Es darf aber auch früher sein, zumal Sie jetzt ja nochmals bestätigt haben, dass eigentlich die Unterlagen in der Schublade sind. Was dann aber auch wichtig sein muss, dass der Buchstabe e, der Termin von Herbst 2021, dadurch nicht verschoben wird, sondern dass der zweite Schritt bei Herbst 2021 bleibt, auch wenn der Schritt zuvor sich um zwei, drei Monate nach hinten schiebt. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Vielen Dank für die Anpassung. Das ist auch für das Protokoll und das ist mir auch wichtig: Wir nehmen diesen Auftrag des Landtages sehr ernst. Wir werden natürlich noch in dieser Legislatur in den nächsten Wochen damit beginnen und alles Mögliche tun. Es ist nicht ganz einfach. Es sind viele Private, es sind viele Kreditgeber, es sind die Gemeinden, es werden sehr, sehr viele Gespräche geführt werden müssen. Das ist auch richtig und wichtig so. Das wird man angehen. Der Zeitplan ist eng und wir werden unser Bestes geben. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit können wir zu den Anträgen kommen. Bevor wir uns dem Finanzbeschluss zuwenden, werden wir nun über die Anträge der Regierung und über die Zusatzanträge befinden. Wir werden selbstverständlich über die Anträge einzeln abstimmen. Die Regierung beantragt: «Der Hohe Landtag wolle - diesen Bericht und Antrag zur Kenntnis nehmen,
- den beiliegenden Finanzbeschluss in Behandlung ziehen,
- die Regierung beauftragen, die Gewährung des zinslosen Darlehens an die Bedingung zu knüpfen, dass die Bergbahnen Malbun AG unmittelbar die notwendigen Schritte für eine nachhaltige Sanierung und Entflechtung der Struktur in die Wege leiten».
Ich denke, Antrag a haben wir Genüge getan, Antrag b folgt anschliessend. Zu Antrag c gibt es den Zusatzantrag der FBP, der im Wortlaut identisch ist, aber am Schluss den Zusatz kennt: «wobei kein Geld an die Bergbahnen Malbun-JUFA AG fliessen darf». Ich lasse zuerst über den Gegenantrag der FBP abstimmen, wie das so üblich ist. Wer dem Antrag c der FBP die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 19 Stimmen stattgegeben. Damit erübrigt sich der Antrag c der Regierung. Wir kommen zum Zusatzantrag d der FBP. Er lautet: «Der Hohe Landtag wolle die Regierung beauftragen, bis spätestens September 2021 dem Landtag Varianten zur Weiterentwicklung des Naherholungsgebietes Malbun/Steg vorzulegen». Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 22 Stimmen stattgegeben.
Wir kommen zum Zusatzantrag e der FBP-Fraktion: «Der Hohe Landtag wolle die Regierung beauftragen, im Herbst 2021 dem Landtag einen Bericht und Antrag über die zukünftige Ausrichtung der BBM sowie einen Vorschlag zu den Varianten einer nachhaltigen Sanierung der BBM einschliesslich der damit jeweils verbundenen Konsequenzen vorzulegen.» Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 22 Stimmen stattgegeben. Somit würde der Antrag d der Regierung konsequenterweise zum Antrag f und müsste, sofern die Regierung damit einverstanden ist, wie folgt lauten: «Der Hohe Landtag wolle die Regierung beauftragen, bis spätestens Ende 2022 die BBM nachhaltig auf eine neue Grundlage zu stellen.» Wer mit diesem Antrag f einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 21 Stimmen stattgegeben und wir haben die Anträge somit erledigt und können uns dem Finanzbeschluss zuwenden. Ich bitte den Parlamentsdienst, den Finanzbeschluss zu lesen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich stelle in diesem Art. 1 den Antrag, den Betrag von CHF 1,5 Mio. auf CHF 700'000 festzulegen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir haben also zu Art. 1 zwei Anträge vorliegen. Ich lasse zuerst über den Regierungsantrag abstimmen, da er mit CHF 1,5 Mio. der weiter gehende ist. Wer Art. 1 gemäss Regierungsvorlage zustimmen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: 10 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 10 Stimmen bei 24 Anwesenden nicht stattgegeben. Wir stimmen nun über den Antrag des Abg. Batliner ab, den er im Namen der FBP abgegeben hat. Er beantragt, den Gesamtbetrag des zinslosen Darlehens auf CHF 700'000 zu reduzieren. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 24 Stimmen einhellig zugestimmt und wir können weiterlesen. Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Auch da müsste dieser Betrag auf CHF 700'000 festgelegt werden. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Wir stimmen über Art. 2 ab, der konsequenterweise so lauten muss: «Für das Jahr 2020 wird ein Nachtragskredit in Höhe von 700 000 Franken genehmigt.» Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 24 Stimmen einhellig stattgegeben. Wir lesen weiter. Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 steht zur Diskussion.
Keine Wortmeldungen. Wir stimmen ab. Wer dem angepassten Finanzbeschluss die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat dem Finanzbeschluss mit 24 Stimmen einhellig zugestimmt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 8 erledigt und ich schliesse den Landtag bis morgen, Donnerstag, 9 Uhr. Die Sitzung ist geschlossen (um 19:15 Uhr).
-ooOoo-