Bewilligung von Nachtragskrediten (II/2020) (Nr. 105/2020)
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, guten Morgen. Wir fahren mit unseren Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 9: Bewilligung von Nachtragskrediten (II/2020).Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 105/2020. Wird dazu das Wort gewünscht?Abg. Mario Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete, geschätzte Mitglieder der Fürstlichen Regierung. Das Leben vieler Menschen steht in diesen Coronazeiten Kopf. In diesem Marathon leisten gerade auch die Familienhilfe und Lebenshilfe Balzers täglich einen hervorragenden Beitrag und stehen den Hilfsbedürftigen zur Seite. Sie werden mehr gebraucht als zuvor. Im Leistungsvertrag 2017 ist festgehalten, dass neben dem Recht auf Leistungserbringung auch eine Pflicht besteht, die von ASD, Hausärzten, Spitälern und Kliniken zugewiesenen Klienten aufzunehmen, sofern sie dem Klientenprofil entsprechen. Anspruch auf die Dienstleistungen haben alle Einwohnerinnen und Einwohner des Fürstentums Liechtenstein sowie Personen, die sich als Gast vorübergehend in diesen Gemeinden aufhalten. Die vier Zielgruppen dieser Leistungserbringung sind:
- Menschen mit besonderen Bedürfnissen, kranke, verunfallte, betagte oder sterbende Menschen, Palliativsituationen.
- Menschen, die in einer psychischen oder/und psychischen Krisen- oder Risikosituation stehen.
- Frauen vor oder nach der Geburt eines Kindes.
- Entlastung für betreuende und pflegende Angehörige und/oder Bezugspersonen.
Durch die stetige Zunahme der Komplexität der Klientenfälle hat sich der Aufgabenbereich der Familienhilfe Liechtenstein in den letzten Jahren sehr stark verändert. Die Erfahrung zeigt, dass gut zwei Drittel der Klienten sowohl das Unterstützungsangebot der Spitex als auch der Betreuungs- oder Haushalt- sowie von externen Leistungserbringern in Anspruch nehmen. Dadurch gilt es, die unterschiedlichen Leistungen von unterschiedlichen Leistungserbringern zu koordinieren. Erschwerend sind folgende drei Trends in der Pflege und Betreuung erkennbar: - Zunahme an Komplexität, Multimorbidität;
- die frühzeitige Entlassung der Patienten aus den Krankenhäusern, ambulant vor stationär sowie die Fallpauschale;
- vermehrte psychische Erkrankungen neben den chronischen Erkrankungen wie Krebs, Multiple Sklerose, Demenz etc.
Dies sollte in den zukünftigen Leistungsvereinbarungen berücksichtig werden. Die sozialen Strukturen lösen sich auf, der Trend zur Vereinsamung steigt. Der wirtschaftlich sinnvolle Trend zur ambulanten Behandlung wird auch künftig anhalten. Die nackten Zahlen von ambulant und stationär zu vergleichen, hinkt, wie es dieser Nachtragskredit dokumentiert. Die Kostenwahrheit liegt im Gesamtprozess und somit auch in den nachgelagerten Prozessen. Die EU-Arbeitszeitrichtlinie, zukünftige Qualitätskriterien und der politische Druck werden den Markt neu regeln. Die daraus entstehenden Themen Langzeitpflege und altersbedingte Krankheiten führen in den nächsten Jahren zu erheblichen Mehrkosten. Wir brauchen weitere, zielgerichtete Massnahmen, um den drohenden Herausforderungen im Gesundheitswesen Herr zu werden und die Kosten im Zaum zu halten. Dazu brauchen wir alle einen noch besseren, koordinierten Verbund von Akteuren im Gesundheitswesen und die Ausarbeitung eines Psychiatriekonzepts für Liechtenstein, welche zum Wohle der Patienten gemeinsam wirken. Unausweichlich braucht es dringend eine Lösung für eine zukünftige Finanzierung von Pflege und Betreuung im Alter. Aus diesen Gründen sind nun fast 13'000 Stunden Mehrarbeit zum Wohle der Bevölkerung geleistet worden. Dies verdient erst einmal grössten Respekt. Gemäss Leistungsvereinbarung ergibt sich durch diesen zusätzlichen Mehraufwand ein Betrag von insgesamt CHF 248'000. Gerne stimme ich dem von der Regierung beantragten Nachtragskredit von CHF 248'000, welcher direkt den Hilfsbedürftigen zukommt, zu. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Somit können wir den Finanzbeschluss lesen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Keine Wortmeldungen. Damit können wir abstimmen. Wer dem vorliegenden Finanzbeschluss über die Bewilligung von Nachtragskrediten (II/2020) die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 25 Stimmen die Zustimmung einhellig erteilt. Damit haben wir Traktandum 9 abgeschlossen.-ooOoo-