Zusatzabkommen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland über die Einbeziehung des Fürstentums Liechtenstein in gewisse Bestimmungen des Handelsabkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland (Nr. 113/2020)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 19: Zusatzabkommen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland über die Einbeziehung des Fürstentums Liechtenstein in gewisse Bestimmungen des Handelsabkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland.Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 113/2020 und steht zur Diskussion.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Zuerst möchte ich mich beim Herrn Regierungschef noch entschuldigen, weil ich bei den Vorlagen davor bei der Aussenministerin bedankt habe. Aber korrekterweise wäre es natürlich der Herr Regierungschef gewesen. Aber bei dieser Vorlage darf ich mich jetzt bei der Aussenministerin bedanken und komme zu meinem kurzen Votum.Abgesehen vom EWR-Abkommen werden die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Liechtenstein und der EU und damit zwischen Liechtenstein und UK heute über das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU geregelt. Das vorliegende Abkommen stellt die Weiterführung des zollfreien Handels mit Industrieprodukten und verarbeiteten Landwirtschaftserzeugnissen mit UK sicher. Mit dem Brexit verliert das bisherige Abkommen die Anwendbarkeit auf UK. Die Schweiz hat aber im Rahmen ihrer «Mind the Gap»-Strategie» mit UK ein Handelsabkommen abgeschlossen, das insgesamt sechs der bilateralen Abkommen Schweiz-EU im Verhältnis zu UK weiterführt. Zwei dieser Abkommen - das Freihandelsabkommen und das Agrarabkommen - werden über ein Zusatzabkommen auf Liechtenstein ausgedehnt. Mit dem Abkommen wird ein für die Wirtschaft Liechtensteins sehr zentraler Bereich der zukünftigen Beziehungen mit UK nahtlos ab 1. Januar 2021 praktisch unverändert weitergeführt. Das Zusatzabkommen ist für Liechtenstein wichtig, weshalb ich ihm meine Zustimmung erteilen werde. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Der Abg. Kaufmann hat das Wichtigste gesagt, ich möchte einfach betonen und hervorheben, dass in einer Zeit der grossen Unsicherheit, in einer Zeit, in der das Verhältnis zwischen UK und EU nicht geregelt ist, wir mit diesem Abkommen einen Glücksfall haben. Ich glaube, es ist toll und hervorragend, dass wir in einem gewissen Bereich Sicherheit und Stabilität haben, und dieses Abkommen ist für uns zentral. Ich bedanke mich für die Arbeit im Äusseren und ich bedanke mich aber auch bei der Schweiz, dass dieses Abkommen möglich war. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit wenden wir uns dem Antrag der Regierung zu, er lautet: «Der Hohe Landtag wolle diesen Bericht und Antrag zur Kenntnis nehmen und dem Zusatzabkommen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland über die Einbeziehung des Fürstentums Liechtenstein in gewisse Bestimmungen des Handelsabkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland die Zustimmung erteilen.» Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat die Zustimmung mit 25 Stimmen einhellig erteilt und wir haben Traktandum 19 abgeschlossen.-ooOoo-