ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE ALTERS- UND HINTERLASSENENVERSICHERUNG, DES GESETZES ÜBER DIE INVALIDENVERSICHERUNG SOWIE DES GESETZES ÜBER ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN ZUR ALTERS-, HINTERLASSENEN- UND INVALIDENVERSICHERUNG, DES GESETZES ÜBER DIE BETRIEBLICHE PERSONALVORSORGE SOWIE DES GESETZES ÜBER DIE ARBEITSLOSENVERSICHERUNG (VERBESSERUNG DES RENTENVORBEZUGS) (NR. 30/2000), 1. LESUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Punkt 20 unserer Tagesordnung: Abänderung des AHV-, IV-, ELG-, BPVG- und Arbeitslosenversicherungsgesetzes. Der Bericht und Antrag Nr. 30/2000 der Regierung steht zur Diskussion, wobei ich erwähnen möchte, dass zusätzlich zum Titel des Berichtes auch noch eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes in dieser Vorlage enthalten ist. Abg. Klaus Wanger:
Herr Präsident, Frauen und Herren Abgeordnete. Anlässlich der Eröffnungssitzung des Landtages vom 3. Februar 1999 sprach ich mich in meiner Rede als Alterspräsident unter anderem für die Erleichterung der Frühpensionierung aus und unterbreitete einen konkreten Vorschlag, wie ich mir ein Frühpensionierungsmodell vorstellen könnte. Da für mich der Problembereich der Frühpensionierung und die baldige Umsetzung einen äusserst hohen Stellenwert haben, habe ich an der Landtagssitzung vom 15. September 1999 in einer Kleinen Anfrage mich über den Stand der Vorbereitungen erkundigt und erneut die Wichtigkeit betont, dass durch eine baldige Änderung der gesetzlichen Grundlagen die Möglichkeit der individuellen, flexiblen Frühpensionierung ab dem 60. Altersjahr mit einem Kürzungssatz von lediglich 3% pro Jahr so schnell wie möglich geschaffen werden soll. Heute liegt nun ein Bericht und Antrag der Regierung vor, der die Verbesserungen des Rentenvorbezuges neu regeln soll. Diese neue gesetzliche Regelung entspricht im Grundsatz weitestgehend den von mir im Februar 1999 gemachten Vorschlägen. Ich möchte der Regierung danken für die professionelle Ausarbeitung dieser, wie mir scheint äusserst wichtigen Neuregelung des Rentenvorbezuges, die es künftig den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erlaubt, ab dem 60. Lebensjahr mit grösstenteils verkraftbaren finanziellen Einbussen den Ausstieg aus dem aktiven Berufsleben ins Auge zu fassen. Der Vorschlag der Regierung, ab dem 60. Altersjahr bei einer gleitenden Pensionierung den Bezug einer halben Rente zu ermöglichen, scheint mir gut gemeint. Die Zukunft wird es weisen, inwieweit diese zusätzliche Flexibilisierung eine gleitende Pensionierung unterstützt. Sehr positiv scheint mir hingegen die Möglichkeit des monatlichen Abrufs der Vorbezugsrente zwischen dem 60. und 64. Altersjahr. Die von der Regierung vorgeschlagene Höhe des Kürzungssatzes von 3 bis 5% pro Jahr wird sicher noch Gegenstand der heutigen Debatte sein. Die Aufteilung der Mehrkosten dieses Frühpensionierungsmodells auf den Staat, die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer scheint mir sinnvoll. Ich würde es jedoch begrüssen, den von der Regierung vorgeschlagenen Aufteilungsschlüssel, der je ein Drittel der Mehraufwendungen auf den Staat, die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer, das heisst die Versicherten, überwälzt, entsprechend dem Vorschlag der Gewerbe- und Wirtschaftskammer abzuändern. Dieser Vorschlag sieht einen Verteilschlüssel vor, in dem der Staat 50% und die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer lediglich je 25% der Mehrkosten zu übernehmen hätten. Dadurch würde sich der Beitragssatz der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer nur um 0,1% von 3,8% auf 3,9% erhöhen. Das vorgeschlagene Finanzierungsmodell sieht keinen Mittelabfluss aus der AHV vor. Dies scheint mir sinnvoll, auch wenn unsere AHV im Gegensatz zu den Grundversicherungen in den umliegenden Ländern hohe Reserven aufweist. So konnten wir vor kurzem der Presse entnehmen, dass unsere AHV zur Zeit über Reserven verfügt, die eine 14-fache Jahresdeckung sicherstellen. Im Vergleich dazu verfügt die AHV in der Schweiz meines Wissens lediglich über Reserven von weniger als einem Jahresbetreffnis und die Pensionsversicherung in Deutschland über weniger als ein Monatsbetreffnis. Wir sind somit auch hier eine löbliche Ausnahme. Basierend auf den versicherungsmathematischen Schätzungen geht die Regierung in ihrem Bericht davon aus, dass Mehrausgaben - und dies in heutigen Geldwerten gemessen - im Durchschnitt der nächsten 20 Jahre CHF 6,3 Mio. pro Jahr betragen werden. Ich bin der Ansicht, dass die Höhe dieser Mehrausgaben für die Erleichterung der Frühpensionierung ab dem 60. Altersjahr eine angemessene und unbedingt notwendige Investition für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darstellt, die heute mit physischem und oder psychischem Stress, mit all den daraus resultierenden Folgeerscheinungen zu kämpfen haben. Durch die Einführung der erleichterten Frühpensionierung kann eine nachhaltige Verbesserung ihrer oft höchst unbefriedigenden Situation herbeigeführt werden. Ausserdem scheint mir eine einkommensabhängige Reduktion des Kürzungssatzes bei der Personalvorsorgeeinrichtung, das heisst bei der 2. Säule, notwendig, möglich, und in den meisten Fällen verkraftbar. Dies würde besonders die unteren und mittleren Einkommensschichten begünstigen. Die daraus resultierenden Kosten sollten von der Personalvorsorgeeinrichtung bzw. vom Arbeitgeber übernommen werden. Ich bin - zusammenfassend - der festen Überzeugung, dass die Einführung der erleichterten Frühpensionierung heute eine absolute Notwendigkeit und einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung darstellt. Ich hoffe, dass die gesetzlichen Grundlagen für die erleichterte Frühpensionierung so schnell wie möglich geschaffen werden und bitte Sie um Unterstützung.Abg. Walter Hartmann:
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Anlässlich der 8. Liechtensteinischen AHV-Revision, die 1996 in diesem Hohen Haus beschlossen wurde und die am 1. Januar 1997 in Kraft getreten ist, wurde neben der geschlechtsneutralen einheitlichen Reduktion des Rentenalters auf 64 Jahre auch die Möglichkeit eines Rentenvorbezuges eingeführt. Der längst mögliche Vorbezugsspielraum wurde damals mit zwei Jahren festgelegt, um einen relativ kurzen Erfahrungszeitraum zu schaffen und um allenfalls auch kurzfristige Korrekturmöglichkeiten sich zu erhalten. Denn die Unbekannten in diesem Modell waren die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen, die Reaktion des Arbeitsmarktes sowie - und im Wesentlichen - die Anzahl jener Rentner, die von der Rentenvorbezugsmöglichkeit Gebrauch machen würden. Nun liegen erste Erfahrungswerte vor und es liegt uns auch ein Bericht und Antrag der Regierung vor, den Rentenvorbezug zu verbessern. Die Flexibilität in der Wahl des Zeitpunktes des Rückzuges aus dem Erwerbsleben ist bereits in zahlreichen Ländern Standard und im Hinblick darauf, dass die Lebensqualität für das Leben nach dem Erwerbsleben immer mehr an Bedeutung gewinnt, auch eine Notwendigkeit. Mein Vorredner hat mehrfach darauf hingewiesen.Immer mehr Menschen stehen physisch, ganz besonders aber psychisch, im Zusammenhang mit ihrem Berufsleben, mit ihrem Arbeitsplatz unter stetig steigendem Druck, dem sie mit zunehmendem Alter aber nicht mehr gewachsen sind. Das Bedürfnis, sich vorzeitig pensionieren zu lassen, nimmt daher zu. In diesem Zusammenhang geht die Regierung von der derzeitigen Erfahrung aus, wonach künftig mehr als 10% der in Frage kommenden Menschen vom Rentenvorbezug Gebrauch machen werden. Ich begrüsse das von der Regierung vorgeschlagene Modell einer erweiterten verbesserten Rentenvorbezugsmöglichkeit. Neben den oben geschilderten individuellen Verbesserungen der Lebensqualität, der flexiblen Planung des Ausstieges aus dem Erwerbsleben bekommt auch die Wirtschaft einen Lenkungsmechanismus in die Hand, dergestalt, dass bei einem konjunkturell bedingten oder anders gearteten Erfordernis eines Personalabbaues, dies durch den sozialverträglichen natürlichen Abbau durch die Vorverlegung des Rentenalters geschehen kann. Was ändert sich mit diesem hier vorliegenden Modell gegenüber dem sei 1997 Praktizierten? Die Reduktion des vorzeitigen Rentenantrittsalters um weitere zwei Jahre, von 62 auf 60 Jahre, geschlechtsneutral, damit ergibt sich ein Spielraum von vier Jahren, während dem ein Rentenvorbezug in Anspruch genommen werden kann, zusammen mit der gleichzeitigen Erweiterung des Rentenaufschubalters um ein Jahr, des möglichen Vorbezugs einer halben Rente und der Abrufmöglichkeit der Vorbezugsrente auf jeden Monat eines laufenden Kalenderjahres, ergibt sich für den zukünftigen Rentner eine äusserst positive Perspektive. Der zukünftige Rentner hat im Idealfall ein ganzes Jahrzehnt Zeit, gleitend aus dem Erwerbsleben auszuscheiden. Eine Flexibilität, die sowohl individuell als auch für die Wirtschaft von enormem Vorteil sein kann. Die Regierung weist zu Recht darauf hin, dass dieses Modell allerdings auch etwas kostet. Waren es bisher 6,8% pro vorbezogenem Jahr, maximal also 13,6% für beide Jahre, so ist nach dem neuen Modell eine deutlich geringere gestaffelte Reduktion der Rente vorgesehen. Wenn man ein Jahr vorbezieht 3%, das nächste Jahr dann plus 4% auf 7%, das dritte Jahr kostet weitere 4,5% insgesamt 11,5% und wenn man die gesamte Zeit ausschöpft sind das 16,5%, also noch einmal 5% mehr. Die für dieses Modell vorgeschlagene resp. vorgesehene Finanzierung beträgt CHF 6,3 Mio. pro Jahr. Diese CHF 6,3 Mio. werden nicht aus der AHV entnommen und auch nicht aus den jährlichen sehr hohen Überschüssen der AHV, sondern durch zusätzliche Beiträge finanziert, wobei Land, Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich zu je einem Drittel beteiligen. Das heisst, für jeden der Beteiligten fallen CHF 2,1 Mio. an. Der Staatsbeitrag erhöht sich von 18 auf 20%, Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile steigen von 3,8 auf 3,93%. Wenn sich der Gesetzgeber dafür entschliessen sollte, die durch die LSVA-Abgabe anfallenen Gelder in der Form der Wirtschaft zu refundieren, dass dieses Modell des Rentenvorbezuges damit finanziert wird, so würden sich in einem weiteren Schritt die Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile um jeweils wieder 0,13% auf die ursprüngliche Höhe von 3,8% reduzieren, wobei ich festhalten möchte, dass wir alle dann trotzdem über den Umweg der verteuerten Produkte des täglichen Bedarfs, die mit dem Lastwagen transportiert werden, dieses Modell finanzieren. Dieses neue Modell kostet, wie schon gesagt, etwas, nicht nur materiell, sondern auch ideell. Die AHV wird sich einem erhöhten Verwaltungsaufwand gegenübersehen, was gemessen an der Attraktivität dieses Modelles durchaus einen zumutbaren Nachteil ausmacht.Ausserdem hat dieses Modell Auswirkungen auf die Gesetze der Invalidenversicherung, der Ergänzungsleistungen, der Arbeitslosenversicherung und natürlich auch auf die sog. 2. Säule, die betriebliche Personalvorsorge, und auf die Krankenversicherung. Und nicht zu vergessen, das Modell birgt auch eine gewisse Ungerechtigkeit in sich. Wer früher Rente bezieht, bekommt über die statistische Lebenserwartung gerechnet, mehr Rente ausbezahlt als jener Rentner, der erst mit 64 Jahren, also ohne Rentenvorbezug sich aus dem Erwerbsleben zurückzieht. Ich glaube aber, dass dieses Modell selbst mit diesem Makel immer noch sehr attraktiv ist und gesamthaft einen wichtigen Schritt in der sinnvollen Entwicklung unseres Sozialsystemes darstellt. Bezüglich der Einflüsse dieses Rentenvorbezugsmodelles auf die anderen Ebenen der Sozialversicherungsgesetzgebung nehme ich an, dass die staatlich obligatorischen Versicherungen, so weit sie dem Prinzip des Leistungsprimates entsprechen, untereinander kompatibel und reibungslos verrechenbar sind. Problematisch hingegen könnte es mit der betrieblichen Personalvorsorge werden, die zwar obligatorisch aber privatrechtlich organisiert ist und nach dem Beitragsprimat funktioniert. Der Gesetzgeber schafft die gesetzlichen Rahmenbedingungen; ob und inwieweit sie an den Versicherern angewandt werden, bleibt noch abzuwarten. Ich bin überzeugt, dass diese Vorlage gut und nützlich ist und bin für Eintreten.Abg. Karlheinz Ospelt:
Ich bin ebenfalls für Eintreten auf diese Vorlage und begrüsse diese eindeutig. Die vorzeitige Pensionierung ist vorteilhaft im Hinblick auf die immer fordernderen Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt. Tendenziell kann davon ausgegangen werden, dass bei tieferen Rentenvorbezugsabzügen vermehrt vorzeitige Pensionierungen gewählt werden. Dies hätte insofern auch vorteilhafte Auswirkungen auf die Arbeitslosenquote. Bei der Finanzierung ist nach Möglichkeit das hohe Kapital der AHV nicht anzutasten, die Kapitalbasis soll weiter ausgebaut werden. Es sollte überdies versucht werden - meines Erachtens - vom Umlagemodell, nämlich der Finanzierung der Renten durch Prämieneingänge - das heisst die Erwerbstätigen finanzieren die aktuellen Renten - in Richtung eines Versicherungsmodelles, wie zum Beispiel bei der Pensionskasse über ein individuelles Sparkonto zu wechseln und damit der negativen Entwicklung bei der Bevölkerungspyramide entgegenzuwirken. Die Finanzierung des zusätzlichen Kapitalbedarfes über Beitragserhöhungen ist zu begrüssen und die Aufteilung der Finanzierung auf Staat, Arbeitgeber und Versicherte angemessen und richtig. Grundsätzlich - und das möchte ich hier noch einmal ausdrücklich betonen - muss die Finanzierung unbedingt gesichert bleiben und ausgebaut werden. Sie soll meines Erachtens, wie erwähnt, immer weniger nach dem Umlageprinzip erfolgen und der Wechsel in Richtung eines individuellen Versicherungsmodelles ist anzustreben, damit dem Verhältnis der zunehmenden Leistungsbezüger und der rückgängigen Prämienzahler entgegengewirkt werden kann. Abg. Gebhard Hoch:
Um es vorwegzunehmen, ich habe eine etwas differenziertere Sicht zur Frühpensionierung als meine Vorredner. Unzulässig ist meines Erachtens von allem Anfang an die Aufführung einer der Gründe, die der Abg. Walter Hartmann angeführt hat, warum er die Frühpensionierung positiv sieht, nämlich, dass sie auch ein Leitungsinstrument für die Wirtschaft sein könne, im Falle eines Wirtschaftseinbruches. Das sehe ich ganz anders. Die vorliegenden Gesetzesänderungen bezwecken die Verbesserung des Rentenvorbezuges und damit eine Attraktivitätssteigerung der Frühpensionierung. Nun soll der Rentenvorbezug ab 60 Jahren möglich sein. Für den Einzelnen mag die Frühpensionierung und der verbesserte Rentenvorbezug angenehm und attraktiv sein, vielfach auch notwendig. Aus volkswirtschaftlicher Sicht und im Hinblick auf die demographische Entwicklung der nächsten Jahrzehnte ist der Vorschlag der Regierung aber fragwürdig und problematisch. Warum das so ist, möchte ich anhand von Erkenntnissen der zukünftigen demographischen Entwicklungen beleuchten. Ich stütze mich dabei auf Statistiken der OECD und der UNO, die von der Credit Suisse komprimiert und verarbeitet wurden. In Florida, dem Altersparadies, beträgt der prozentuale Anteil der Bevölkerung über 65 Jahre 18,5%. Dieser Prozentsatz von 18,5% wird in Italien schon im Jahre 2003, in Japan 2005, in Deutschland 2006, in Frankreich und England im Jahre 2016 erreicht sein. In der Schweiz sind heute 15,5% über 65 Jahre alt. Im Jahre 2025 wird dieser Anteil auf 19,5% geschätzt. Die Altersklasse 30 bis 64 Jahre soll von jetzt 48% bis zum Jahre 2025 auf 50% zunehmen, das heisst, es findet in der Schweiz und in den übrigen Industriestaaten eine massive Überalterung statt. Die Geburtenraten nehmen dramatisch ab, insbesondere in der westlichen Welt. Die Anzahl Arbeitnehmer pro Rentner nimmt weltweit kontinuierlich ab. In der Schweiz, die ähnliche Zahlen aufweist wie die anderen westeuropäischen Länder, traf es 1990 fünf Arbeitnehmer auf einen Rentner, 2010 sollen es noch vier Arbeitnehmer pro Rentner sein, im Jahre 2030 noch ganze zwei. Die Zahl der Erwerbstätigen nimmt aufgrund der Überalterung europaweit in den nächsten Jahrzehnten laufend ab. Die Credit Suisse folgert aus diesen Entwicklungen, dass es bei normalem Wirtschaftswachstum schon im Jahre 2010 in der Schweiz ausser einer unvermeidbaren Sockelarbeitslosigkeit keine Arbeitslosen mehr geben werde. Und Menschen, die im Pensionsalter stehen, würden mangels Arbeitskräften wieder in den Arbeitsprozess integriert werden. Bezüglich der sozialen Verantwortung wird im Übrigen prognostiziert, dass eine Verlagerung von der staatlichen auf die private Vorsorge stattfinden wird. Zufällig habe ich letzte Woche ein Interview mit dem neuen Direktor der Eidg. Finanzverwaltung, Peter Siegenthaler, gelesen. Er bemerkt unter anderem: "Ich bin davon überzeugt, dass die Zeit kommen wird, wo wir aus rein ökonomischen Erwägungen auf die älteren Arbeitnehmer wieder vermehrt angewiesen sind. Es ist nicht einzusehen, warum wir den Leistungs- und Abgabedruck auf die Jüngeren ständig erhöhen und Personen, die durchaus noch gute Arbeit leisten können, sozusagen in den Rentenstand reinzwingen". Und an anderer Stelle sagt er: "Ich bin davon überzeugt, dass die Älteren das volkswirtschaftliche Wachstumspotenzial der Zukunft sind. Es macht wenig Sinn, die jüngere Generation mit hohen Konsumsteuern zu überlasten, um gesunde und gut gestellte ältere Personen aus dem Wirtschaftsprozess auszuschliessen". Ich finde diese Aussagen eines Sozialdemokraten bemerkenswert und passend zu unserer heutigen Debatte über die erleichterte Frühpensionierung. Zusammenfassend komme ich zum Schluss, dass die von der Regierung vorgeschlagene Verbesserung des Rentenvorbezuges und damit die Forcierung der Frühpensionierung dem allgemeinen Trend und der demographischen Entwicklung zuwiderlaufen. Nun kann man natürlich einwenden, dass wir in Liechtenstein besondere Verhältnisse haben und aufgrund des Grenzgängerpotenzials ein Regulativ auf dem Arbeitsmarkt haben. Wie lange wir allerdings über Grenzgänger den Arbeitsmarkt auch in Zukunft beeinflussen können, vermag niemand zu sagen. Frühpensionierung scheint mir dann angebracht und vertretbar, wenn nach versicherungsmathematischen Kriterien errechnete Renteneinbussen von der betroffenen Person allein und nicht zu Lasten anderer, wie im Modell der Regierung vorgesehen, getragen werden. Nach dem vorgeschlagenen Finanzierungsmodell der Regierung wird derjenige, der in Frühpension geht, zu Lasten desjenigen, der bis zum ordentlichen Pensionsalter arbeitet, bevorteilt. Es wird viele Fälle geben, wo aus Gesundheitsgründen eine Frühpensionierung angezeigt und notwendig ist. Hier müssten Ergänzungsleistungen des Arbeitgebers und/oder des Staates erbracht werden, nicht aber zu Lasten der Arbeitnehmer über erhöhte AHV-Beiträge. Und völlig verfehlt ist der Ansatz, die Finanzierung über die LSVA vorzunehmen, wie der Regierung zuletzt eingefallen ist. In diesem Zusammenhang finde ich auch den Vorschlag des Abg. Karlheinz Ospelt durchaus prüfenswert, vom Umlagemodell auf Versicherungsmodell zu wechseln. Der Vorschlag der Regierung ist sozial unausgewogen und dem allgemeinen Trend, das Pensionsalter nach oben anzuheben, widersprechend. Ich bin für die Frühpensionierung in bestimmten Fällen, wie ich es erwähnt habe, ich bin aber gegen den von der Regierung jetzt dem Landtag unterbreiteten Vorschlag und insbesondere dessen Finanzierung.Abg. Marco Ospelt:
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Eigentlich wollte ich mich an diesem Landtag nicht zu Wort melden. Denn manchmal geschehen Ereignisse, die uns dazu bringen, unsere Werte zu überdenken und die Gewichte in unserem Leben neu zu setzen. Ein solches Ereignis hat sich am letzten Samstag in diesem Saal zugetragen. Auf der Suche nach Verstehen, was das für den Betroffenen, für die Familie oder auch für mich bedeutet, auf der Suche nach Verstehen, hat mir eine Analogie oder eine Metapher geholfen, die ich aus dem Berufsleben kenne. Es ist wie wenn ich einen Freund habe, der im Spital liegt und mit einem Krebs kämpft. Ich kann nur hoffen und will ihm auch von hier aus wünschen, dass er da bald und heil wieder herauskommt. Trotzdem, irgendwann holt einem der Alltag ein und ich will mich diesem Alltag stellen, zum Beispiel jetzt, wenn die Frühpensionierung ansteht und dazu möchte ich einige Ausführungen machen.Ich möchte ein paar Defizite aufzeigen, ein paar Probleme ansprechen und auch ein paar Wünsche vorbringen. Die Vorlage der Regierung beinhaltet ja eigentlich nur die Entlastung älterer Arbeitnehmer und die Verteilung der Kosten aus dieser Entlastung. Und das erste oder wichtigste Defizit oder das, was mich am meisten gestossen hat, das führt die Regierung auf S. 13 ihrer Vorlage an. Sie schreibt darin: "Es zeigt sich in der heutigen Arbeitswelt die Tendenz, dass die Arbeitskräfte, die wenige Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter stehen, in vielen Fällen bereits überlastet sind und manchmal auch mit gesundheitlichen Problemen kämpfen, weil sie während ihrem Erwerbsleben eben sehr viel Substanz in ihre Arbeit investiert haben. Diese Tendenz wird dadurch verstärkt, dass in den letzten Jahren viele neue Entwicklungen in die Arbeitswelt eingezogen sind und insgesamt ein höheres Tempo und eine oft enorme Anspannungsbereitschaft von den Arbeitskräften erwartet wird". Und die Konsequenz, die die Regierung daraus zieht, die einzige Konsequenz, die sie hier anspricht, ist, dass sie eben diese belasteten Arbeitnehmer frühzeitig aus dem Arbeitsprozess entlassen will. Das ist für mich zu wenig. Für mich hat die Regierung, soweit sie das kann, auch Verantwortung für die Rahmenbedingungen einer Arbeit. Für mich genügt es nicht zu sagen: Wir beuten die Leute aus, bis sie halt mit 60 auf dem Zahnfleisch gehen und dann entlassen wir sie in die Rente. Eigentlich sollte ja die Arbeit auch ein Element der Freude, ein Element der Befriedigung im Leben sein und die Regierung sollte, soweit sie das kann, Rahmenbedingungen schaffen, die das begünstigen und nicht sich einfach zurückziehen auf ein Modell der Frühpenisionierung. Das ist das eine.Das andere: Ich hätte mir gewünscht, dass es noch weitere oder bessere Modelle eines gleitenden Überganges in den Ruhestand gegeben hätte. Man weiss aus der geriatrischen Forschung, dass der abrupte Übergang in die Pensionierung oft ein grosses Problem ist und dass es wünschenswert wäre, eben gleitend allmählich in die Rente übertreten zu können. Wir haben hier zwar das Modell von einer 50%igen Rente. Ich könnte mir vorstellen, nachdem diese Rente ohnehin dann ein Computer-Programm errechnet, ich könnte mir vorstellen, dass man auch weitere Abstufungen möglich macht. Vor allem, dass der Vorbezug der Rente zusammen mit einem längeren teilweisen Arbeitseinsatz, also einem späteren Abruf der Restrente, dann dazu führen könnte, dass die Rente insgesamt keinen Abzug erfahren müsste. Die Regierung führt dazu in ihrem Bericht und Antrag nichts aus. Dann vermisse ich, dass die Regierung nicht die Chance wahrgenommen hat, Massnahmen zur Arbeitsplatzregulierung oder zur Regulierung des Arbeitsmarktes ergriffen hat zusammen mit dieser Vorlage. Sie schreibt: Die Arbeitgeber müssten sich ohne Wenn und Aber beteiligen an den Kosten dieser Frühpensionierung. Ich könnte mir vorstellen, dass man differenziert und zum Beispiel berücksichtigt, ob ein Arbeitgeber für diesen ausgeschiedenen älteren Arbeitnehmer jemanden einstellt, zum Beispiel einen Lehrling einstellt oder einen Arbeitslosen einstellt, und dass das dann einen Einfluss hätte auf die Beteiligung an den Kosten dieser Rente. Das ist das eine.Die Probleme, die ich in diesem Modell der Frühpensionierung sehe, hat zum Teil der Abg. Gebhard Hoch schon angesprochen. Ein solches Frühpensionierungsmodell läuft natürlich und selbstverständlich der demographischen Entwicklung entgegen, läuft auch den Tendenzen entgegen, die in Europa oder nur schon in unserem Nachbarland, der Schweiz, gelten in Bezug auf die Pensionierung, läuft diesen Tendenzen entgegen. Wir müssen uns darüber im Klaren sein, wir müssen das einfach wissen und wir müssen das auch ansprechen - und die Regierung spricht es nicht an -, nämlich dass ein solches Frühpensionierungsmodell auch zu einer weiteren Überfremdung am Arbeitsplatz führen wird, denn die älteren Arbeitskräfte treten aus, deswegen werden ja nicht mehr Kinder geboren und wir werden diese Arbeitnehmer ersetzen müssen durch zum Beispiel Grenzgänger, wie das der Abg. Hoch erwähnt hat, also wir werden eine verstärkte Überfremdung haben. Nicht dass ich dagegen wäre, aber man muss das den Leuten offen sagen. Und ein anderes, was man ebenfalls offen ansprechen muss: Durch dieses Modell, wie es die Regierung anspricht, exportieren wir Leistungen ins Ausland. Nicht dass ich auch dagegen etwas hätte, nein, aber die Regierung hat das bisher gescheut wie der Teufel das Weihwasser. Wir wissen noch von ihrer Hysterie bei der Krankenkassen-Initiative. Und jetzt bringt sie ganz eindeutig ein Modell, das Leistungen des Staates und Leistungen der Arbeitgeber in Liechtenstein ins Ausland exportiert, weil ja eben die Renten nicht versicherungsmathematisch oder die Abzüge nicht versicherungsmathematisch verrechnet werden. Wir bezahlen also Geld an Fremdenbezüger im Ausland.Meine Wünsche zu dieser Vorlage der Regierung habe ich eigentlich schon im Groben angedeutet, nämlich ich wünsche mir einen gleitenden Übergang in den Ruhestand mit mehr Abstufungen als nur diesen 50% und mit dem Resultat, dass am Schluss die Rente in der selben Höhe verbleibt, wie wenn der Betroffene bis zum ordentlichen Rentenalter von jetzt 64 Jahren gearbeitet hätte. Ich wünsche mir ganz eindeutig tiefere Kürzungssätze für die Personen, die vorzeitig in Rente gehen. Auch die Kürzungssätze, die jetzt die Regierung vorschlägt führen dazu, dass Rentner in weniger guten wirtschaftlichen Verhältnissen es sich fünfmal überlegen werden, ob sie zum Beispiel vier Jahre früher ihre Rente beziehen wollen und wir wissen, dass gerade in den belastenden, in den körperlich belastenden Berufen überdurchschnittlich solche Arbeitnehmer zu finden sind, die eben in weniger guten wirtschaftlichen Verhältnissen leben, und ich wünsche mir auch, dass die Kosten aus dieser Frühpensionierung durch den Staat übernommen werden. Die Gründe der Regierung, weshalb hier Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich beteiligen sollten, haben mich nicht überzeugt. Sie haben mich daran erinnert an das "Kässeli-Denken", was die Regierung ja immer bekämpft hat, also als ob es darauf ankäme, ob ich meine Frühpensionierung aus dem Kässeli AHV bezahle oder ob ich sie aus dem "Kässeli" allgemeine Steuer oder Mehrwertsteuer bezahle, das spielt an sich überhaupt keine Rolle. Bezahlen müssen das sowieso wir alle, ganz egal aus welchem Portemonnaie wir das dann schlussendlich zahlen und ich möchte nicht, dass die Rentner, die dannzumaligen Rentner durch erhöhte Beiträge in der AHV das bezahlen, nachdem unser Staat so massive Mehreinnahmen generiert, die er nicht braucht für die Erfüllung seiner Aufgaben. Ich finde hier wäre eine Möglichkeit, Geld an die Bürger zurückzugeben. Ich möchte auch einen Einwand machen in Bezug auf die LSVA, also die Idee, man könne dann die erhöhten Beiträge wieder senken, indem man die Einnahmen aus der LSVA für die Deckung dieser Kosten verwenden würde. Auch hier wieder kommt das "Kässeli-Denken" zum Ausdruck und ich bin tatsächlich der Meinung, dass wenn man schon Verkehrslenkungsmassnahmen einführt, dass man diese Verkehrslenkungsmassnahmen dann auch konsequent durchführt, das heisst, dass man die Einnahmen, die man aus dieser Verkehrslenkung macht dann auch einsetzt für eine Verbesserung der Verkehrssituation, zum Beispiel für eine Verbesserung des öffentlichen Verkehrs. Ideen sind hier viele im Schwange, zum Beispiel eine Trambahn durch unser Land oder jedenfalls ein strassenunabhängiges Transportsystem. Das wären meine Wünsche und Einwände zu diesem Thema Frühpensionierung.Abg. Egon Matt:
Meine Damen und Herren. Jeder und jede von uns hat Anspruch auf eine AHV-Rente. Die Möglichkeit zu schaffen, den Zeitpunkt des Bezuges dieser Rente individuell zu gestalten, halte ich für ausserordentlich begrüssenswert. Das gilt sowohl für den Vorbezug als auch für den Aufschub der Rente. Durch ein flexibles Rentenalter werden persönliche Lebensgestaltungen, je nach dem Befinden und auch nach den gesundheitlichen Bedürfnissen ermöglicht. Eine Begünstigung des Rentenvorbezuges durch den Staat halte ich im gegenwärtigen Wohlfahrtsstaat ebenfalls für angebracht. So mag sich mancher gefreut haben über die ersten Schlagzeilen in der Presse, über ein attraktives Rentenvorbezugssystem. Die Ernüchterung ist aber für einige sehr schnell eingetreten, denn mit Kürzungssätzen von 16,5% bei Vorbezug um vier Jahre und 11,5% bei Vorbezug um drei Jahre wird der Rentenvorbezug für kleinere und mittlere Einkommen schnell zur Fata Morgana. Für diese Leute, die sich diesen Rentenvorbezug nicht leisten können, heisst es also weiterhin auf die Zähne beissen und weiterkrampfen. Die Regierung gibt zwar vor, Modelle einer sozialen Ausgestaltung des Rentenvorbezuges geprüft zu haben, ich vermisse im Bericht und Antrag aber konkrete Ausformulierungen dieser Modelle mit Zahlen und vor allem auch mit Vergleichen mit dem internationalen Ausland. Ich nehme der Regierung nicht ganz ab, dass sie alle diese Modelle fundiert geprüft hat, sonst hätte sie uns das im Bericht und Antrag besser mitteilen müssen. Insbesondere halte ich eine Anpassung der Kürzungssätze an das in Liechtenstein total einbezahlte Erwerbseinkommen für möglich. Hier könnten durchaus Anpassung der Kürzungssätze nach dem Einkommen vorgenommen werden. Ich werde im Anschluss noch einen Antrag in diese Richtung stellen. Aber auch bei der Finanzierung habe ich meine Probleme. Mein Vorredner, der Abg. Marco Ospelt, hat schon darauf hingewiesen. Insbesondere halte ich den Einsatz der LSVA, einer verkehrspolitischen Lenkungsabgabe in diesem Bereich für äusserst problematisch. Wenn die LSVA wirklich ihre Wirkung entfalten soll, dann muss sie im Verkehrsbereich reinvestiert werden. Ich habe gestern beim Traktandum über den Staatsvertrag schon ausführlich darauf hingewiesen. Die Vermischung von Verkehrspolitik mit Sozialpolitik halte ich für ausserordentlich problematisch. Auch die Erhöhung der AHV-Beiträge lehne ich ab. Ich denke, die Versicherten bringen ihr Opfer durch die Kürzungssätze schon genug. Ich glaube, dass es durchaus angebracht ist, insbesondere auch aufgrund der ausserordentlich guten finanziellen Lage des Staates, die Finanzierung dieses Rentenvorbezuges über die Mehrwertsteuer vorzunehmen. Dies ist auch ein gerechter Ausgleich einer Finanzierung durch private Haushalte und Wirtschaft.Zusammengefasst spreche ich mich entschieden gegen den Einsatz der LSVA, gegen eine Erhöhung der AHV-Beiträge und für eine Finanzierung mit der Mehrwertsteuer aus. Wichtig ist mir aber wirklich die soziale Ausgestaltung dieses Rentenvorbezuges. Ich stelle deshalb im Rahmen dieser Eintretensdebatte Antrag auf Rückweisung an die Regierung mit dem Auftrag, eine soziale Ausgestaltung des Rentenvorbezuges auszuarbeiten, insbesondere Modelle vorzulegen, wie die Kürzungsansätze den wirtschaftlichen Verhältnissen der Rentner angepasst werden könnten. Abg. Rudolf Lampert:
Ich bin für ein Frühpensionierungsmodell, das möchte ich klar festgehalten haben, aber die Ideen, die der Abg. Egon Matt eingebracht hat, sind für mich asozial. Asozial deshalb, weil er genau dort den Hebel eben nicht ansetzen möchte, wo eigentlich das Soziale an diesem System liegt, nämlich in der Solidarität zum Schlechterverdiener. Nach Ihrem Modell, wenn wir die Pension, die Rentensätze eben nicht erhöhen bzw. die Beitragssätze nicht erhöhen, so trifft das - beispielsweise bei einem Einkommen von CHF 200'000, muss jemand CHF 260 mehr bezahlen bei einer Erhöhung um 0,13%. Bei einem Einkommen von CHF 50'000 trifft ihm das nur CHF 65, also die Solidarität liegt eben genau darin, dass für das hohe Einkommen eben auch der Beitragssatz erhöht wird und dort sehe ich auch die Solidarität der besser Verdienenden in Bezug auf die schlechter Verdienenden. Nicht etwa in der Rentenkürzung, weil - ich finde - irgendwo müssen wir schon auch berücksichtigen, dass jemand, der eben sehr viel mehr einzahlt, auch etwas mehr bekommt. Allerdings bekommt er nur Bruchteile davon mehr, als er einbezahlt. Ein Einkommen von CHF 200'000 beispielsweise bekommt einen Abzug von CHF 7'860 bei 3,93%. Bei CHF 50'000 sind es nur CHF 1'900. Also genau diese CHF 6'000, die ein besser Verdienender mehr bezahlt und sehr viel davon geht als Solidarität für die schlechter Verdienenden auf. Deshalb sehe ich nicht ein, dass dann bei der Rentenauszahlung auch noch eine Kürzung stattfinden soll. Vor allem sehe ich nicht ein, weshalb Sie die Rentensätze dann kürzen wollen. Für die Minderverdienenden sind die Auswirkungen relativ gering, wobei für Mehrverdiener die Mehraufwendungen sehr hoch sind. Ich verstehe auch die Regierung nicht, wenn sie jetzt dadurch den Beitragsaufschlag verhindern möchte und die Abgaben der LSVA da hineinfliessen lassen möchte. Die Verknüpfung zum einen mit dem Verkehr finde ich verfehlt, aber schon gar nicht, dass jetzt die Beitragssätze reduziert werden sollen, aus den vorerwähnten Gründen. Viel eher würde ich es sehen, dass wir, wenn schon irgendwo Mittel frei werden, für die AHV zur Verfügung stehen, dass wir dann die Rentenkürzungen reduzieren würden. Dass wir die Rentenkürzungen damit finanzieren würden, dass wir beispielsweise linear mit 3% oder mit irgendeinem reduzierten Reduktionssatz leben könnten, aber nicht dort, wo die Solidarität zum Tragen kommt. Und das verstehe ich vom Abg. Egon Matt nicht, dass er genau einen solchen Vorschlag einbringen möchte. Dann - ich habe schon gesagt, dass ich für die Vorlage bin - möchte ich an die Regierung eine Frage richten. Schade finde ich, dass beim Gesetz betreffend die Abänderung der betrieblichen Vorsorge nicht auch das schon längst versprochene Regulativ eingebracht wird, nämlich das Rentensplitting einzuführen. Wir haben beim Scheidungsrecht Massnahmen verabschiedet, die ganz klar dahin plädieren, dass die Frau, meistens ist es bei uns die Frau, die nicht erwerbstätig ist, wenn sie eine Familie gegründet hat zusammen mit ihrem Mann, dass die Frau diese Nachteile ausgeglichen bekommen hat im Scheidungsrecht, aber dass hier immer noch keine Regelungen verabschiedet wurden, obwohl sie damals, als wir das Scheidungsrecht verabschiedet haben, in Kürze versprochen wurden. Ich finde es schade, dass wir jetzt in das Gesetz betreffend die Abänderung über die betriebliche Personalvorsorge nicht auch diesen Teil integriert haben. Vielleicht kann die Regierung hier noch Ausführungen machen. Ansonsten, wie gesagt, ich spreche mich für Eintreten aus und vor allem würde ich es bevorzugen, wenn eine Reduktion der Kürzung der ausbezahlten Renten bei Vorbezug stattfinden könnte. Ich bin auch deshalb für einen Vorbezug der Altersrente, wenn ich die Statistiken ansehe, welche die Invalidenversicherung aufstellt. In der Invalidenversicherung sehen wir eine massive Zunahme der Bezüger von Invalidenrenten. Das zeigt doch auch ganz einfach, dass ältere Personen nicht mehr erwerbstätig sein können, weil sie aus Altersgründen krank sind und dass wir hier diesen Personen die Möglichkeit bieten, nicht von der Invalidenrente abhängig zu sein, sondern eine Altersrente beziehen zu können. Das halte ich für dringend notwendig. In diesem Zusammenhang möchte ich der Regierung in den Sinn bringen, dass sie mir seit vier Jahren eine Altersstruktur der Invalidenrentenbezüger versprochen hat und dass diese immer noch nicht eingelangt ist. Jedes Jahr, wenn wir die Invalidenversicherung behandeln hier im Landtag, verspricht sie diese Statistik und die ist immer noch nicht gekommen. Danke.Abg. Ingrid Hassler:
Grundsätzlich ein unbestrittener Schritt, der im Rahmen der Entwicklungen im Wirtschaftsleben oder eigentlich im Erwerbsleben für immer mehr Menschen sinnvoll ist. Die Fragen drehten sich ja um die Finanzierung, hauptsächlich. Dort muss ich sagen, dass die CHF 6,3 Mio. Mehrausgaben, die man im Durchschnitt jährlich errechnet hat, die aufzubringen sind, sich im Prinzip auch noch um den Betrag erhöhen, den die Versicherten durch die zu tragenden Kürzungen mitleisten. Invalidenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherungen können durch die verfrühte Umlagerung auf die AHV-Kassa teilweise entlastet werden.Meine Bedenken, dass das System in der Praxis nicht so einfach funktionieren kann, liegen im Bereich der Pensionskasse, der 2. Säule: Das wurde auch schon angesprochen. Dort kann jede Pensionskassa, je nach Finanzkraft, Modelle entwickeln. Der Kürzungssatz ist dort nicht automatisch von der Kassa subventioniert. Schlimmer noch ist es, wenn es grosse Unterschiede der einzelnen Kassen geben würde - ich sage es vorsichtig - im Kürzungssatz oder bei der Erhöhung oder Anpassung von Beitragssätzen zu Lasten der jüngeren Versicherten. Es ist ja unbestritten, dass der Rentenvorbezug der 1. Säule nur beansprucht werden kann, um das Leben zu bestreiten, wenn auch die Frührente aus der 2. Säule stimmt und da wird es leider für die nächsten 10 bis 20 Jahre noch sehr viele Frauen treffen, denen es nicht möglich sein wird, das heute diskutierte Frühpensionsmodell in Anspruch zu nehmen. Ich weise analog zum Vorredner darauf hin, dass das Vorhaben realisiert werden muss, auch das allgemeine Splitting in der 2. Säule zu prüfen, nachdem wir in der 1. Säule - wie ich meine mit Erfolg - das Individualsystem eingeführt haben. Ich freue mich, dass der Abg. Rudolf Lampert das Vorhaben auch unterstützt und auch gebracht hat, ich war nur etwas verwundert. Wenn ich mich richtig erinnere, war es so, dass die Einführung des Splittings in der 2. Säule im Rahmen des Scheidungsgesetzes, von ihm nicht unterstützt worden ist in der Schlussabstimmung. Aber das ist für mich ein positiver Fortschritt, dass wir bei den weiteren Splittings gute Unterstützung haben von den Parteien, die hier im Landtag vertreten sind. Ich schliesse noch zwei, drei Fragen aus dem Bericht an. Vielleicht kann man mir das erklären, vielleicht habe ich auch keine Erfahrung im Umgang mit Gutachten, die für die AHV-Kassa gemacht werden. S. 34: Da erschrickt man natürlich schon, wenn der AHV-Fonds, der jetzt ja solide ist, mit CHF 1,6 Milliarden, dass dann plötzlich steht, bis zum Jahre 2014 soll das mal schön gut hinhalten bezüglich der Versicherten-Struktur, dann plötzlich wird er dann sinken. Drei Jahre später, in 2017, unter das Fünffache der Jahresausgabe fallen und noch einmal drei Jahre später nur noch das Dreifache der Jahresausgabe decken. Ich kann mir eigentlich nicht erklären, warum es jetzt 15 Jahre noch gut gehen soll und dann innerhalb von 6 Jahren ein solcher Zusammenbruch stattfinden soll. Das mag vielleicht vom Gutachten herrühren, aber so, wie man es liest, ist es nicht nachvollziehbar. Mehr interessiert mich aber eine Antwort der Regierung zu S. 38, über die grundsätzliche Frage einer Umstellung vom Umlageverfahren zum Kapitaldeckungsverfahren, das ja bereits in Abklärung steht; das zeigt mir, dass hier ernsthaft an ein solches System gedacht wird. Da würde mich auch interessieren, wie das etwa weitergehen soll, was die Regierung zu dieser Feststellung für eine Meinung hat.Und das Letzte noch, auf S. 39 - das ist auch wieder die AHV - wenn sie schreibt: "Im Hinblick auf die Kürzungssätze beim Rentenvorbezug befürchten die AHV-Anstalten, dass die vom Versicherungsmathematiker geschätzten Rücktrittswahrscheinlichkeiten übertroffen werden". Sie hoffen auch dass man bereit ist, später einmal die Beitragssätze zu erhöhen. Das tönt so, als ob die Schätzungen, die wir heute als Grundlage nehmen, von der AHV selbst bestritten werden. Ich möchte bitten, diese drei Ausführungen der AHV in diesem Bericht etwas näher zu erläutern. Abg. Otto Büchel:
Herr Präsident, geschätzte Abgeordnete. Auch ich begrüsse die von der Regierung vorgeschlagene Neuregelung des Rentenvorbezuges. Ich möchte mich zu einigen Punkten des Berichtes noch besonders äussern. Persönlich sehe ich die Angaben im Bericht für die Rücktrittswahrscheinlichkeit als deutlich zu tief angesetzt. Und diese Zahlen werden vom Gutachter gerade als eine sehr bedeutende Grösse, im Hinblick auf die möglichen Auswirkungen unseres Entscheides für die Rentenvorbezugsregelung herausgehoben. Die jüngsten Entwicklungen aus unserer heimischen Wirtschaft bestätigen, dass insbesondere bei einer gut ausgebauten 2. Säule schon über 50% der 60-Jährigen in Rente gehen, ohne dass die neue Gesetzgebung mit der AHV zusammen bereits in unserer jetzigen Art funktioniert. Diese Ergebnisse lassen dann auch den Schluss zu, dass die getroffenen Annahmen im Hinblick auf die finanziellen Auswirkungen auf den Staat, auf die Versicherten, auf den AHV-Fonds oder auf die wie immer gewählte Finanzierung entsprechend höhere Belastungen zur Folge haben werden. Mit einer zu grosszügigen Regelung werde ich gewisse Bedenken nicht los, dass langfristig unerwünschte finanziell hohe Verpflichtungen eingegangen werden, die auf welche Art und von wem auch immer, letzten Endes doch wieder finanziert werden müssen, die aber unter Umständen nicht in dieser Grössenordnung zum Vornherein notwendig sind. Zu den Kürzungssätzen: Ich finde den Vorschlag der Regierung durchaus akzeptabel. Nach meinen Vorstellungen könnte durchaus noch eine leichte Korrektur nach oben erfolgen. Auch damit kann immer noch von einem sehr attraktiven Angebot für einen Rentenvorbezug gesprochen werden. Dann gibt auch mir - so wie der Abg. Ingrid Hassler - die Bemerkung im Bericht auf S. 34, Anlass zu einer vorsichtigen Haltung. Hier wird nämlich - ich zitiere - angeführt: "Ausgehend von diesen Parametern geht der versicherungsmathematische Gutachter davon aus, dass der AHV-Fonds ab dem Jahr 2014 zu sinken beginnt, anno 2017 unter das Fünffache der Jahresausgabe fällt und anno 2020 noch das Dreifache der Jahresausgabe deckt". Ich nehme an, dass uns die Regierung hierzu eine beruhigende Erklärung geben kann. Zusammengefasst spreche ich mich nochmals mit Überzeugung für die Verbesserungen des Rentenvorbezuges aus und bitte die Regierung dennoch, die vorgeschlagenen Kürzungssätze, auch im Hinblick auf meine vorangehenden Ausführungen, bis zur 2. Lesung nochmals kritisch zu überprüfen. Abg. Rudolf Lampert:
So bitte nicht, Frau Abg. Hassler. Wenn Sie nicht mehr wissen, was ich damals gesagt habe, so bitte ich Sie, mich zu fragen und nicht mir derart falsche Unterstellungen unterzuschieben. Ich kann nur annehmen, dass das bewusst gemacht wurde, ansonsten hätten Sie mich gefragt. Ich war nie gegen ein Rentensplitting in der Pensionskasse, ganz im Gegenteil, schon damals habe ich die Regierung aufgefordert, möglichst schnell damit bei uns in den Landtag zu kommen, damit das geregelt wird. Wogegen ich war, ist das, dass es dem Ermessen des Richters überlassen sein soll, ob überhaupt eine Entschädigung an eine Ehefrau, in der Regel handelt es sich um die Ehefrau, erfolgen soll. In welcher Höhe eine solche Entschädigung erfolgen soll und in welcher Form. Ob nun die Pensionskasse gesplittet werden muss oder nicht, das war damals nicht das Thema. Ich habe nur gesagt, dass ich dagegen bin, dass es der Willkür eines Richters bzw. dem Ermessen eines Richters überlassen sein soll, sondern dass das gesetzlich geregelt werden soll und dass klare Regelungen hier auf den Tisch kommen. Ich wollte in diesem Fall den Ehepartner schützen, dass er einen rechtmässigen und per Gesetz stipulierten Anspruch hat. Dann lasse ich mir das also so nicht unterstellen!Abg. Klaus Wanger:
Ich danke, dass Eintreten - mit Ausnahme des Votums und des Antrages des Abg. Egon Matt - auf die Vorlage ausgesprochen wurde. Ich möchte der Freien Liste diesbezüglich noch etwas mit auf den Weg geben. Wenn die Freie Liste in ihrer Publikation, Ressort Soziales, festhält, ich zitiere: "Denn in einer Zeit maximaler Gewinnorientierung weht an vielen Arbeitsplätzen ein eisiger Wind und viele Menschen sind nach einem harten Arbeitsleben mit 60 Jahren ausgebrannt". Wenn durch diesen Satz der Eindruck vermittelt werden soll, dass die Wirtschaft in unserem Land nur eine Zielsetzung hat, die Gewinnmaximierung, dann muss ich Sie wirklich einmal bitten, in der liechtensteinischen Industrie und im liechtensteinischen Gewerbe, sich einmal vor Ort zu erkundigen. Das ist nun einfach nicht wahr. Und leider muss ich auch meinem Fraktionskollegen Marco Ospelt in dieser Hinsicht widersprechen, wenn er die Regierung zur Verantwortung aufruft, dass sie Rahmenbedingungen in der Wirtschaft schaffen soll, die eben das verhindern sollen, dass die Leute mit 60 Jahren ausgebrannt sind. Auch das entspricht nach meiner Ansicht in keiner Weise, aber in keiner Weise der Realität. Vielmehr ist es so, dass viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - einerseits durch die technologische Entwicklung, die in den vergangenen Jahren stattgefunden hat - ich denke hier im Speziellen an die Informatik, ich denke aber auch, und das ist zugegebenermassen der stärkere Druck, der generell in den letzten Jahren an vielen Arbeitsplätzen aus Konkurrenzgründen und nicht aus Gewinnmaximierungsgründen leider Einzug gehalten hat - dass wir im Inland kaum Absatzchancen haben und diesem Wettbewerb haben wir uns zu stellen.Wenn ich die vorige Debatte Revue passieren lasse, dann hatte ich den Eindruck, dass einige der Votanten den Vorschlag der Regierung, die Möglichkeit der Frühpensionierung zu schaffen dahingehend interpretieren, dass das ein Zwang zur Frühpensionierung sein soll. Das scheint mir überhaupt nicht der Fall. Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, um eben in Fällen, wo es primär aus der Sicht des Mitarbeiters und der Mitarbeiterin angezeigt ist, dass die Möglichkeit besteht, von der Frühpensionierung Gebrauch zu machen. Ich muss leider des weiteren meinem Fraktionskollegen Gebhard Hoch auch widersprechen, wenn er sagt - ich hoffe, ich habe ihn richtig verstanden -, dass die Frühpensionierungskosten ausschliesslich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu tragen sind, die von einer Frühpensionierung Gebrauch machen. Dann brauchen wir keine Frühpensionierung. Dann brauchen wir kein Frühpensionierungsmodell. Ich plädiere, dass ein Frühpensionierungsmodell geschaffen wird, das den mittleren und unteren Einkommensschichten die Frühpensionierung erlaubt. Mit der Frühpensionierung nehmen wir aus meiner Sicht eine wichtige sozialpolitische Verantwortung wahr. Es ist hier der Solidaritätsgedanke gefragt, dass eben auch hier der besser Verdienende dem schlechter Verdienenden einen Dienst erweist. Zusammenfassend möchte ich sagen, dass dieses erleichterte Frühpensionierungsmodell - und glauben Sie mir, da spreche ich jetzt wirklich aus meiner beruflichen Erfahrung - vielen, sehr vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entgegenkommt. Und es ist wahr - wenn Sie meinem Votum zugehört haben - ich bin sogar der Überzeugung, dass die 2. Säule, die Abg. Ingrid Hassler hat das kurz angetippt, dass auch in der 2. Säule etwas gemacht werden muss; und ich bin überzeugt und wenn Sie durch die Landschaft sehen in unserem Land, sind viele Pensionskassen heute schon für eine Rücktrittsmöglichkeit ab 60 Jahren - bei einem reduzierten Satz - und ermöglichen dadurch die Frühpensionierung. Mit der 1. und der 2. Säule zusammen bin ich überzeugt, dass wir nicht eine überaus attraktive, aber eine menschliche, sozial verträgliche Lösung haben. Ich danke Ihnen für Ihre positive Unterstützung.Abg. Alois Beck:
Ich finde diese Debatte ganz nützlich in dem Sinne, dass hier auch grundlegende Aspekte zur Sprache kommen. Beispielsweise die demographische Entwicklung, überhaupt die Finanzierung der Sozialversicherungen. Es wurde schon ausgeführt, dass wir uns derzeit in einer relativ glücklichen Lage befinden, was die Finanzierung betrifft. Schon die Schweiz macht sich über die mittel- bis langfristige Finanzierung im Sozialbereich ihre Gedanken und ich finde schon, dass man nicht einfach über solche Aspekte hinweggehen soll, weil früher oder später dürften auch wir damit konfrontiert sein. Auch mit der demographischen Entwicklung ist es so, dass wir derzeit die Situation haben, dass junge Arbeitskräfte hinzuwandern. Aber im Sinne einer Nachhaltigkeit der Sozialpolitik sind diese Aspekte immer im Hinterkopf zu behalten. Es wurde auch diskutiert: Was ist sozial? Es ist ja nicht immer so eindeutig, was man unter diesem Begriff versteht und deshalb ist es wichtig, dass man hier Kriterien ansetzt. Auch deshalb finde ich es wichtig, dass das diskutiert wird. Beispielsweise mit der Mehrwertsteuer - unsere alte Diskussion - bei der Einführung der Mehrwertsteuer hat man die unsoziale Wirkung dieser Steuer hervorgehoben, in dem Sinne, dass untere Einkommensschichten einen relativ grösseren Anteil ihres Einkommens dafür ausgeben müssen. Der Landtag hat auch hier immer wieder Regulative gefordert. Schliesslich möchte auch ich noch einen Gedanken einbringen, der vielleicht einigen ein wenig utopisch erscheint, mir allerdings nicht so. Ich möchte das im Zusammenhang mit der - früher hiess es Entwicklungshilfe - Entwicklungszusammenarbeit stellen. Von mir aus gesehen ist es eine auch volkswirtschaftliche Vergeudung, wenn wir viele Erfahrungen, Management-Wissen, berufliches Können usw., einfach in die Pension entlassen. Es gab schon - das ist nicht von mir eine originäre Idee - es gab früher schon die Diskussion: Warum sollen wir viele erfahrene Berufsleute in den Ruhestand entlassen, warum könnten sie nicht zum Beispiel in einem Land des Ostblocks ihre wertvollen Dienste erbringen? Oder auch in anderen Ländern? Man könnte hier noch weiter das thematisieren. Ich finde das gar nicht so abwegig wie vielleicht einige das jetzt meinen, aber wir haben ja immer diskutiert: Wie setzen wir die Mittel effizient ein? Auch in der Entwicklungshilfe; und hier möchte ich mal die Regierung beauftragen, das näher anzusehen. Aber wie gesagt, diese Grundsatzdiskussion finde ich ganz wichtig. Wenn auch einige das vielleicht mit Schmunzeln zur Kenntnis nehmen.Abg. Marco Ospelt:
Es nützt ja nichts, wenn wir vor den Tatsachen die Augen verschliessen, Abg. Klaus Wanger. Die Globalisierung ist eine Tatsache, der wir uns alle stellen. Die Globalisierung führt zu Belastungen, zu Belastungen der Betriebe durch den Konkurrenzdruck - Sie haben das angesprochen - und zu Belastungen der Arbeitnehmer. Belastungen, denen sie in den Betrieben ausgesetzt sind. Ich glaube, das kann man nicht bestreiten. Und das Resultat kann man ja auch ablesen, wenn man sich fragt, was hat denn diese Belastung nun für Folgen. Offenbar können bisher die Betriebe sehr gut mit diesen Belastungen auskommen - man liest das aus den Geschäftsberichten - und offenbar können die Arbeitnehmer weniger gut mit diesen Belastungen umgehen - man liest das aus der IV-Statistik. Und eines ist ganz sicher, diese Globalisierung und diese Belastungen haben die Kultur in unserem Land verändert. Sie sind nicht dabei, sie zu verändern, sie haben sie verändert. Und die Frage ist eigentlich nur: Wie gehen wir um damit? Wie gehen wir um mit dieser Globalisierung? Ich wehre mich dagegen, dass man sagt, die Folgen dieser Globalisierung sind einfach da, die sind gegeben und wir als Gesellschaft können dagegen nichts unternehmen und können nichts unternehmen, um die Folgen dieser Globalisierung zu mildern. Das glaube ich einfach nicht! Ich möchte aber anfügen, dass Sie der Vorschlag ehrt, nämlich der Vorschlag, dass die Betriebe ihrerseits ebenfalls Kosten übernehmen sollen, die durch die Frühpensionierung der Arbeitnehmer entstehen. Dieser Vorschlag ehrt Sie. Landtagsvizepräsident Otmar Hasler:
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Ich werde mein Votum sehr kurz halten. Ich bin ebenfalls für Eintreten auf diese Vorlage. Ich meine, sie schafft eine Möglichkeit für viele Menschen, den Ausstieg aus dem Berufsleben den individuellen Bedürfnissen anzupassen. Ich möchte aber auf einen anderen Aspekt nur ganz kurz zu sprechen kommen und bitte hier, den Regierungschef-Stellvertreter in seiner Antwort doch ein wenig ausführlicher zu werden, und das ist die zukünftige Finanzierung der AHV. Denn bei der AHV handelt es sich ja um das Solidaritätswerk schlechthin in unserer Gesellschaft. Und wir haben uns schon so sehr an diese AHV gewöhnt, dass wir ihre Bedeutung vielleicht manchmal doch ein wenig unterschätzen, gerade für die schlechter Verdienenden. Ich meine auch aufgrund der Überalterung der Gesellschaft muss man natürlich über die Finanzierung der AHV in Zukunft nachdenken und es ist legitim, dass hier angesprochen wird, dass diese Finanzierung grundsätzlich einmal überdacht werden muss. Wenn ich es aber richtig verstehe, wenn man vom Umlageverfahren auf das Kapitaldeckungsverfahren hinzielt, dann heisst das, dass man hier einen eigentlichen Paradigmawechsel vornimmt, hin zur individuellen Altersversorgung und das bedeutet natürlich dann wieder für die schlechter Verdienenden, dass sie im Alter weniger gesichert sind. Vielleicht gibt es hier auch Zwischenwege, aber ich meine nur, man darf die Bedeutung dieses einmaligen Solidaritätswerkes nicht unterschätzen und hier muss man auch sehr gründliche Abklärungen treffen. Abg. Klaus Wanger:
Ich möchte nur nochmals an die Adresse der Freien Liste ein konkretes Beispiel bringen zu dieser unsinnigen Aussage der maximalen Gewinnorientierung in unserer Wirtschaft. Und zwar möchte ich Ihnen als Beispiel die Hypothekarzinsen nennen. Wir haben den Geschäftsbericht der Liechtensteinischen Landesbank gestern behandelt. Sie wissen, dass die Hypothekarzinsen in unserem Land 3/4% bis 1% tiefer sind als in der benachbarten Schweiz. Sie wissen, dass die Liechtensteinische Landesbank mit den übrigen hiesigen Banken absolut in der Lage wäre, ab morgen die Hypothekarzinsen um beispielsweise 3/4% zu erhöhen, um damit die Gewinne nachhaltig zu verbessern. Das würde dann in Richtung Gewinnmaximierung gehen. Und gerade das Gegenteil machen beispielsweise unsere liechtensteinischen Banken. Zugegeben, sie verfügen auch über andere, günstigere Refinanzierungsmöglichkeiten als ihre Konkurrenz über dem Rhein. Gewinne - das möchte ich auch einmal deponiert haben - die Unternehmen sind verpflichtet, Gewinne zu erwirtschaften. Gewinne müssen erwirtschaftet werden, um die Arbeitsplätze zu sichern. Wenn heute jemand will, dass keine Gewinne mehr erwirtschaftet werden, dann bewegen wir uns weg von einer freien Marktwirtschaft. Das wollte ich nur noch am Rande bemerken. Mich stören solche globalen Angriffe gegen unsere Wirtschaft, die sind einfach schlichtweg an den Haaren herbeigezogen. Abg. Egon Matt:
Herr Abg. Klaus Wanger. Ich habe nichts gegen Gewinne der Wirtschaft. Das ist eine Lebensgrundlage unseres Staates, unserer Gesellschaft, dass gewirtschaftet wird, gehandelt wird und daraus Gewinne gezogen werden. Das ist unbedingt notwendig. Nur glaube ich, dass gerade deshalb der Staat dann gefordert ist, den Schwachen zu helfen, wenn sie benachteiligt werden. Und deshalb bin ich jetzt genau hier, in diesem Punkt dafür, dass man die einkommensschwachen bei den Abzügen entlastet. Aber dass die Wirtschaft Gewinne macht, da habe ich überhaupt nichts dagegen. Nur wegen dem "eisigen Wind am Arbeitsplatz". Ich sehe auch - wie Sie Ihre Berufspraxis haben - sehe ich in meiner Berufspraxis halt eben jede Menge ausgebrannte Leute um die 60. Und gerade in einem Bereich sehe ich wirklich grosse Probleme, die mit diesem Gesetz noch nicht gelöst sind, das ist nämlich im Bau-Hauptgewerbe. Arbeitnehmer im Bau-Hauptgewerbe sind um die 60 ausgebrannt. Ich kann Ihnen jede Menge Beispiele dafür zeigen. Ich denke, dass hier auch noch eine Lösung gefunden werden muss. Ich glaube nicht, dass sie jetzt unbedingt beim Rentenvorbezug in der AHV liegen müssen, aber es gibt zum Beispiel Vorbilder aus der Schweiz, wo über die Arbeitslosenversicherung, über die IV usw., Modelle entwickelt wurden, um die Arbeitnehmer im Bau-Hauptgewerbe mit 60 zumindest in eine Teilzeitarbeit zu entlassen. Es gibt schon noch Bereiche, wo die Arbeitnehmer stark unter Druck sind, auch gesundheitlich stark unter Druck sind und wo wir noch keine Lösung haben.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren. Bei der letzten grossen AHV-Revision, als es um die Gleichstellung von Frauen und Männern ging, haben wir einen ersten kleinen Schritt Richtung Ermöglichung des Rentenvorbezugs gemacht, indem wir zwei Jahre Vorbezugsmöglichkeit geschaffen haben und pro Jahr einen Kürzungssatz von 6,8%. Wir wussten damals schon, dass das ein erst kleiner Schritt sein kann und dass diese massiven Kürzungssätze natürlich dazu führen, dass nicht sehr viele Menschen von der Frühpensionierungsmöglichkeit Gebrauch machen können. Wir haben auch damals erklärt, dass wir nach ersten Erfahrungen mit dem Modell dann einen verbesserten Rentenvorbezug vorschlagen werden; das ist auch Teil des Programmes der Regierung dieser Legislaturperiode und ich freue mich, dass es gelungen ist, noch in dieser Mandatsperiode dieses Gesetz auf den Tisch zu legen, und ich bin zuversichtlich, dass es auch auf den 1. Januar des kommenden Jahres in Kraft treten kann, zumal dies sich ja auch weitgehend mit Vorstellungen deckt, wie sie der Alterspräsident Klaus Wanger seinerzeit formuliert hat. Warum ist es so wichtig, diese Frühpensionierungsmöglichkeit zu schaffen? Ich denke, es ist darum wichtig weil es ein Anliegen sehr vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist, zum einen, weil es aber auch ein Bedürfnis der Wirtschaft ist, zum andern. Und gerade weil es diese Identität oder Korrelation der Bedürfnisse gibt von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, ist es möglich, hier vernünftige Regelungen vorzulegen, die beiden Seiten gerecht werden sollten, ohne dass wir etwas anrichten, was für die AHV, für die Wirtschaft, für die Gesellschaft schädlich wäre. Leitmotiv ist die Flexibilisierung. Und hier möchte ich gleich ein Missverständnis ausräumen, das bei einigen Abgeordneten offenbar sich im Kopf festgesetzt hat, der Abg. Klaus Wanger hat zwar bereits versucht, das etwas richtig zu stellen. Es kann keine Rede davon sein, dass man die Leute mit 60 zwangspensioniert. Das dürfen wir natürlich nicht machen, das ist auch nicht die Absicht. Und wenn es so ist, dass die älteren Menschen auf dem Arbeitsmarkt in den kommenden Jahren gefragter sein werden, als sie es vielleicht heute sind, dann ist das nur eine Bestätigung für die Richtigkeit dieses Modells, indem wir nämlich Flexibilität zwischen 60 und 70 Altersjahren schaffen und es dann den Menschen und dem Arbeitsmarkt überlassen, wer zu welchem Zeitpunkt Gebrauch von diesen Möglichkeiten macht. Wenn wir als Teilrente nur eine Quote von 50% zur Verfügung stellen, 100% oder 50%, ist das auch kein Problem. Es kann jemand beispielsweise sagen, ich reduziere mein Pensum im Alter 60 auf beispielsweise 60% Beschäftigungsquote. Und ich beanspruche eine 50%-AHV-Rente. Das ist möglich. Es muss nicht die Beschäftigungsquote mit der 50%-Rente übereinstimmen. Deshalb ist es auch nicht notwendig, eine administrativ offenbar, nach Auskunft der AHV, sehr aufwendige weitere Differenzierung zu machen, als die angebotene, zumindest in dieser Phase nicht.Also Flexibilität ist das eine und natürlich Milderung der Kürzungssätze ist das andere. Da dürfen wir aber nicht über das Ziel hinausschiessen. Die Wirtschaft warnt davor, zu attraktive Kürzungssätze anzubieten, weil dann das Gros der Leute nur bis 60 arbeiten wird. Wir wollen es so austarieren, dass jene Leute, die mit 60 Jahren nicht mehr können oder partout nicht mehr wollen, zu fairen Bedingungen die Frühpensionierung machen können. Und das wirft natürlich die Frage nach der Sozialverträglichkeit auf. Das haben wir auch gesehen. Und ich bin auch der Meinung, dass es sozial verträgliche Regelungen braucht, aber die müssen nicht unbedingt bei er AHV sein. Es muss das soziale Netz als Ganzes in der Gesamtbetrachtung so sein, dass auch Leute mit tieferem Einkommen eine faire Chance haben, früher aufzuhören zu arbeiten. Und hier müssen wir sehen, was wir denn ausserhalb der AHV noch anbieten können. Ich erwähne hier vor allem die Wohnbeihilfen. Wenn jemand mit 60 sich frühpensionieren lässt und er hat ein eher tiefes Einkommen, eine eher tiefe Pensionskasse, dann fällt er in den Kreis der Anspruchberechtigten bezüglich dieser Wohnbeihilfen und dann wäre es meines Erachtens nicht richtig, bei der AHV noch einmal eine Vergünstigung einzubauen, zumal diese erstens mit Bezug auf die sehr vielen Fälle, da Leistungen ins Ausland transferiert werden, nicht durchführbar wäre - nach Auskunft der AHV - es wäre schlicht nicht kontrollierbar, diese Einkommens- und Vermögensverhältnisse im Ausland zu eruieren. Wir wären also mit den Inländern streng und müssten ein sehr imperfektes System gegenüber den auswärtigen Rentenbezügern akzeptieren. Das wäre suboptimal. Und zum Zweiten sollten wir die Solidarität nicht überstrapazieren. Da hat der Abg. Lampert völlig zu Recht gesagt: Die AHV ist ein Solidarwerk, wer sehr viel verdient zahlt auf das volle Einkommen Beiträge und man kann nicht bei den Leistungen nun noch einmal anfangen zu kürzen, dort ist bereits das Prinzip statuiert, dass die maximale Rente nur doppelt so gross ist wie die minimale Rente und hier sollten wir auch nicht das Ganze gefährden, indem wir es übertreiben mit dem Differenzieren in sozialer Hinsicht. Ich glaube, dass wir gerade mit Blick auf Mietbeihilfen, mit Blick auf Krankenkassenprämien für Einkommensschwache schon ein System haben, mit Blick auf die Ergänzungsleistungen übrigens, die auch fliessen, wenn jemand wegen einer Frühpensionierung in diesen Bereich hineingerät, dass wir hier schon ein sozial gutes System haben. Aufteilung der Kosten: Ob man hier eine Drittelslösung macht oder sagt, der Staat soll 50% machen und die Arbeitgeber nur 25% und die Arbeitnehmer, da haben wir gehört, es geht darum, ob man 0,1% Beitragserhöhung macht oder 0,13%, das wird letztlich nicht entscheidend sein. Ich möchte Sie nur darauf hinweisen, dass ich intensive Gespräche gerade mit den Wirtschaftsvertretern, auch mit Vertretern des Arbeitnehmerverbandes geführt habe und grundsätzlich war allen klar, dass zum Nulltarif so etwas nicht zu haben ist. Also ich verstehe nicht ganz die Forderung, der Staat solle das einfach so bezahlen und das koste die Wirtschaft gar nichts. Die Wirtschaft ist bereit, dafür etwas zu zahlen und ich denke, es wird auch von den Menschen verstanden, dass es nicht einfach diese doch nicht unattraktive Regelung zum Nulltarif geben kann. Also ich denke, diese vorgeschlagenen Beitragserhöhungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind ausgewogen und vertretbar und ich denke, wir sollten bei dieser Drittelslösung, wie sie von der Industriekammer beispielsweise, explizit anerkannt und akzeptiert worden ist politisch, sollten wir bleiben. Wenn wir bei der Finanzierung noch einen Moment bleiben. Ganz entscheidend ist natürlich die Frage nach der langfristigen Zukunft der AHV. Und da bin ich froh über das Votum des Landtagsvizepräsidenten. Wir überprüfen unser heutiges Drei-Säulen-System, das bei der 1. Säule auf dem Umlageverfahren basiert. Aber wir gehen nicht daran, die AHV als Sozialwerk kaputtzumachen. Das ist mit uns nicht zu machen! Es mag vielleicht Forderungen geben in der Zukunft, dass man hier Solidarität abbaut, da bin ich klar dagegen und da kann ich sicher für die ganze Regierung sprechen. Das kann nicht das Ziel dieser Überprüfung sein. Wir brauchen eine 1. Säule als Solidarwerk. Wir müssen aber den Mut haben, auch über Anpassungen zu diskutieren, die vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung vielleicht notwendig sind, und wir haben deshalb ein Gutachten in Auftrag gegeben, das wir in den nächsten Monaten zusammen mit der AHV intensiv diskutieren werden, wenn es dann vorliegt. Wir werden Zwischenergebnisse präsentiert erhalten und werden das mit aller Umsicht diskutieren. Und die AHV ist wirklich das falsche Objekt für irgendwelche Schnellschüsse; und ich möchte mich explizit dazu verpflichten, diesen Solidargedanken, diese Basis auch des gesellschaftlichen Friedens in Liechtenstein - ich würde die AHV so dramatisch beschreiben wollen -, dass das bewahrt werden muss. Wir können nicht einfach hergehen und sagen: Da machen wir eine Pensionskasse draus. Das darf nicht passieren. Über Zwischenergebnisse dieser Abklärungen kann ich noch keine Auskunft geben, weil diese Zwischenergebnisse noch nicht vorliegen. Dann eine Bemerkung an den Abg. Gebhard Hoch. Ich hätte mir eine etwas differenziertere Betrachtung gewünscht. Sie haben nämlich nicht unterschieden zwischen der grundsätzlichen Frage, die die demographische Entwicklung aufwirft nach dem wichtigen Rentenalter, einerseits, und der Frage nach Flexibilisierung des Rentenalters, andererseits. Die demographische Entwicklung, die bedeutet, dass die Leute immer älter werden, kann doch nicht bedeuten, dass wir keine Flexibilisierung anbieten. Sondern die Tatsache des Immer-Älterwerdens der Menschen - mir gefällt der Begriff der Überalterung eigentlich nicht, diesen haben wir verpönt im Rahmen des internationalen Jahres der älteren Menschen - also diese Tatsache befreit uns doch nicht davon, flexible Modelle anzubieten, ganz unabhängig davon, wo das ordentliche Rentenalter fixiert wird. Das ist die Frage.Dann möchte ich nur auf den Widerspruch hinweisen in den Voten des Abg. Marco Ospelt. Man kann natürlich nicht vor der demographischen Entwicklung warnen und im gleichen Atemzug sagen, aber die Kürzungssätze müssen tiefer werden und der Staat soll es allein bezahlen. Das passt natürlich hinten und vorne nicht zusammen, entschuldigen Sie diese direkte Aussage, aber da muss man schon wissen, was man will. Will man jetzt vorsichtiger sein, weniger attraktiv, das heisst höhere Kürzungssätze, oder höheres Rentenalter, oder will man mit der grossen Kelle anrichten und ungeachtet der Entwicklung sagen, es muss einfach ein luxuriöseres Modell sein. Beides gleichzeitig wird nicht gehen. Auch bei dem Thema nicht. Die LSVA-Diskussion - mein Vorschlag - sollten wir nicht notwendigerweise mit diesem Thema verquicken. Ich habe das auch vorgestern versucht, klarzumachen. Es wird dann bei der Behandlung des LSVA-Gesetzes die Frage sein, ob der Landtag eine Erhöhung von AHV-Beiträgen wieder rückgängig machen will oder nicht. Diese Vorlage muss unabhängig von der LSVA-Vorlage, deren Entwicklung ja völlig ungewiss ist, stehen und ich möchte nur so viel sagen, dass die Verknüpfung von Verkehrspolitik und Sozialpolitik natürlich keineswegs unsachlich ist, sondern einem sehr modernen Denken entspricht, das findet sich beispielsweise explizit in der Wegekosten-Richtlinie der EU, wo es erklärte europäische Politik ist, Verkehrsabgaben, die eingehoben werden, zur Senkung von Lohnnebenkosten zu verwenden. Die Abgabe lenkt den Verkehr und verwendet wird es im Interesse der Wirtschaft und der Arbeitnehmer zur Senkung der Lohnnebenkosten, das haben nicht wir erfunden, das ist eigentlich auch in vielen anderen Ländern als richtig erkannt worden. Die BVG-Vorlage ist unterwegs, diese wird der Landtag ebenfalls in dieser Mandatsperiode noch erhalten. Wir haben sie separat von dieser Vorlage gemacht und es ist ein separater Bericht und Antrag, den Sie in den nächsten Wochen erhalten sollten. Dann noch einmal Finanzen, AHV-Fonds: Die Vorsitzende der Finanzkommission hat diese Aussagen auf S. 34 des Berichts erwähnt, wo ein drastisches Absinken des Fonds mittelfristig angesprochen wird. Erste Bemerkung: Das hat mit dieser Vorlage an sich nichts zu tun, weil diese Vorlage den Fonds ja nicht belastet und die zweite Antwort: Dieser Experte ist von Amtes wegen pessimistisch. Die Vorhersagen haben die letzten 20 Jahre noch nie gestimmt, allerdings ist es für die Regierung schwierig zu sagen, das wird auch hier so sein. Es hängt alles davon ab, wie die wirtschaftlichen Entwicklungen sind. Die Prognosen, die der Gutachter 1995 abgegeben hat im Rahmen der letzten grossen Revision, waren viel zu pessimistisch. Es war bereits dort ein Zurückgehen des Fonds angekündigt. Das ist nicht eingetreten, weil wir eben eine sehr gute wirtschaftliche Entwicklung haben. Und wenn wir über längere Zeit eine gedämpfte wirtschaftliche Entwicklung hätten, dann würde es nach einer gewissen Zeit eine exponentielle Entwicklung nach unten geben, das hat die Schweiz ja hinter sich und von da her kann es dann tatsächlich einmal sehr schnell gehen. Wir sind deshalb gut beraten, auch in Zukunft sehr vorsichtig zu sein, wenn es um AHV-Gesetzgebung geht. Im Zweifelsfall die Kürzungssätze nicht zu attraktiv zu machen und wirklich auf den Fonds aufzupassen.Die Rücktrittswahrscheinlichkeit, das ist die letzte Frage der Abg. Ingrid Hassler gewesen: Hier mahnt die AHV einfach zur Vorsicht, das ist auch ihre Aufgabe. Ich glaube, das ist völlig legitim. Ich möchte nur daran erinnern, dass der Experte selbst ein sehr vorsichtiger Experte ist und wir die Kürzungen verschärft haben, ohne die Rücktrittswahrscheinlichkeitsberechnungen zu ändern. Also wir haben das System weniger attraktiv gemacht gegenüber der Vernehmlassungsvorlage, haben aber mit den gleichen Rücktrittswahrscheinlichkeiten gerechnet. Also wir sind auch hier auf der sicheren Seite geblieben. Ich denke, das waren im Wesentlichen die Antworten auf Ihre Fragen. Dankeschön.Abg. Gebhard Hoch:
Herr Vizeregierungschef. Sie haben ein Beispiel angeführt, und zwar, dass jemand die Möglichkeit habe, im Pensionsalter weiterhin ein Arbeitspensum von 60% zu leisten und dass er dennoch in den Genuss der AHV-Rente, im Ausmass von 50% käme. Sie haben das so gesagt. Mir kommt es etwas komisch vor. Er hat dann ja nur beim Gehalt eine Einbusse von 40%. Es wäre meines Erachtens dann nicht logisch, wenn er 50%, also die halbe AHV-Rente bekäme. Logischerweise meine ich, müssten es dann auch nur 40% sein. Aber ich bitte Sie, das zu präzisieren.Dann sind Sie der Meinung, dass die Flexibilisierung nichts zu tun habe mit der Überalterung. Die demographischen Entwicklungen, wie ich sie aufgezeigt habe, die lassen Sie so stehen und werden Sie wohl auch so akzeptieren. Es ist richtig, die Flexibilisierung hat nichts damit zu tun, trotzdem will ich aber nochmals auf mein Votum zurückkommen und sagen, was ich nicht will:Ich will nicht, dass die Frühpensionierung so attraktiv gestaltet wird, dass jeder, der 60 Jahre alt wird, geradezu aufgefordert wird, in die Frühpension zu gehen. Weil - das haben auch verschiedene Abgeordnete zum Ausdruck gebracht - es volkswirtschaftlich keinen Sinn macht, arbeitsfähige gesunde Arbeitskräfte aus dem Arbeitsprozess herauszunehmen und in die Frühpension quasi hineinzuzwingen. Ich bin andererseits aber der Meinung, wenn jemand aus freien Stücken diesen Entscheid trifft, obwohl keine gesundheitlichen Gründe für eine Frühpensionierung sprechen, dass er dann auch aus freien Stücken diesen Entscheid fasst - dann bin ich der festen Überzeugung, dann muss er die Einbussen, die er beim Rentenvorbezug erleidet, auch selbst tragen. Es ergibt sich aus dem Bericht der Regierung, dass jemand, der von der Frühpensionierung Gebrauch macht, profitiert zu Lasten desjenigen, der bis zum vollen Pensionsalter oder darüber hinaus, arbeitet. Der Solidaritätsgedanke ist sicher wichtig. Es ist jetzt aber auch in dieser Debatte zum Ausdruck gekommen, dass über die Beträge in die AHV diesem gebührend nachgelebt wird. Ich bin auch der Meinung - das kann man in einem Votum nicht ohne weiteres vollumfänglich behalten - ich habe auch gesagt, dort, wo aus gesundheitlichen Gründen eine Frühpensionierung notwendig und angezeigt ist, dass dort Zusatzleistungen erbracht werden müssen. Ich bin aber der Meinung, dass diese nicht von allen Arbeitnehmern über erhöhte AHV-Beiträge geleistet werden sollen, sondern über erhöhte Arbeitgeberbeiträge desjenigen Betriebes, dem der Frühpensionist angehört hat und über staatliche Beiträge. Das war das, was ich gesagt habe. Abg. Marco Ospelt:
Zunächst einmal hat mich dieses Beispiel der gleitenden Frühpensionierung an sich gefreut, wo Sie ausgeführt haben, dass jemand zu 60% weiterhin arbeitet und die halbe Rente bezieht. Ich nehme an, das ist berechnet. Ich nehme an, Sie können dazu Ausführungen machen, wie es der Abg. Hoch schon angesprochen hat.Zur demographischen Entwicklung: Sie glauben hier einen Widerspruch nachweisen zu können in meinen Ausführungen. Das finde ich nicht so. Ich denke, man muss die Tatsachen einfach beim Namen nennen und man muss die Öffentlichkeit auch darüber informieren, dass hier Folgen auf uns zukommen und diese demographische Entwicklung wird Folgen haben, zum Beispiel im Hinblick auf die "Überfremdung" am Arbeitsplatz. Für mich war der Hinweis auf die demographische Entwicklung ein eigentlich wichtiger, im Zusammenhang mit dem gleitenden Charakter einer Frühpensionierung. Also, dass ein Arbeitnehmer zwar einen Teil der Rente früher bezieht, dafür aber seinen Arbeitseinsatz über das ordentliche Rentenalter hinauszieht und so per Saldo eigentlich gleich lang gearbeitet hat, wie wenn er mit dem ordentlichen Rentenalter in Pension gegangen wäre, nur halt in absteigender Skala gleitend aus dem Arbeitsprozess ausgetreten ist. Das wäre für mich eigentlich das ideale Modell, wenn ich so sagen darf, und ich möchte sie gerne fragen, ob sich die Arbeitsgruppe, die dieses Gesetz erarbeitet hat, dazu Gedanken gemacht hat oder ob es dazu Zahlen gibt, wie das ausschaut. Für mich sind die Kürzungssätze, die Sie in Ihrem Vorschlag angesetzt haben für die Frühpensionierung prohibitiv - mindestens für die mittleren und tieferen Einkommen -, wenn der Arbeitnehmer drei oder vier Jahre seine Rente vorbeziehen will. Ich empfinde das ein bisschen als eine Lenkungsabgabe dahingehend, dass die Arbeitnehmer eher nur zwei Jahre sich früher pensionieren lassen und ich frage mich, ob überlegt wurde, indem man diese Abzüge anders ausgestaltet, dass es dann in etwa gleich attraktiv wäre, ein, zwei oder vier Jahre sich frühpensionieren zu lassen. Sie sagen, die Wirtschaft ist bereit, dazu beizutragen und Kosten zu übernehmen für die Frühpensionierung. Ich habe schon gesagt, das ehrt die Wirtschaft. Ich frage mich nur, braucht der Staat diese Bereitschaft oder kann er diese Bereitschaft nicht eher dafür verwenden, um die Folgen der Globalisierung in anderer Weise zu mildern? Dann noch zur Lenkungsabgabe, die in anderen Staaten, Lenkungsabgabe im Energiebereich, die zur Senkung der Lohnnebenkosten verwendet wird. Das ist ja nun ein sozialistischer Vorschlag, der aus Deutschland stammt und es wundert mich eigentlich, dass Sie sich in diese Ecke stellen, Herr Regierungsrat. Abg. Rudolf Lampert:
Ich möchte von einer Idee endgültig abkommen, die sich hier breit macht, nämlich dass Frühpensionierung nur etwas für Personen sein soll, die krankheitshalber aus dem Arbeitsprozess ausscheiden. Das möchte ich vehement bekämpfen, denn ich möchte als gesunder 60er in die Pension gehen und nicht nur deshalb frühpensioniert werden, weil ich krank bin. Also von dieser Idee möchte ich ablenken, und zwar ganz bewusst - mir werden Lebenserwartungen der unteren Region prophezeit, vielleicht wird sich das ändern, wenn ich nicht mehr in der Politik bin - aber ich möchte einfach davon abkommen, dass das nicht in Verbindung gebracht wird mit dem Gesundheitszustand. Man kann selbstverständlich im Hinterkopf haben, dass eine Frühpensionierung auch deshalb gerechtfertigt ist, weil die Leute ausgebrannt sind mit 60 Jahren. Ausgebrannt sein heisst immer noch nicht, dass man körperlich deshalb nicht mehr auf dem Damm sein soll. Einfach, damit das klargestellt wird. Landtagspräsident Peter Wolff:
Eine Bemerkung am Rande, Herr Regierungschef-Stellvertreter. Sie haben in Zusammenhang mit den versicherungsmathematischen Voraussagen auf S. 34 erwähnt, dass dieser Gutachter auch bei der letzten Gesetzesänderung im Jahre 1996 Voraussagen gemacht habe, die sich alle als unrichtig herausgestellt hätten, dass man das gewissermassen, wenn ich Sie richtig verstanden habe, schon gewohnt sei und dass auch diese Voraussagen hier sicherlich nicht richtig sein würden, weil eben die wirtschaftliche Entwicklung bei uns eine andere ist. Es ist, wie wir auf S. 32 lesen können, die Libera-Pensionskassenberatung, die meines Wissens schon mehr als 15 Jahre alle diese versicherungsmathematischen Gutachten für unsere AHV macht und während all dieser Zeit waren die Voraussagen auch immer falsch und ich frage mich, wenn man heute schon weiss, im Vorhinein, dass die letzten Voraussagen sicher auch wieder falsch sein werden, warum man dann nicht einmal einen anderen Gutachter heranzieht, der vielleicht nicht nur vom grünen Tisch in Bern oder Zürich aus seine theoretischen Berechnungen anstellt, sondern auch bereit ist, sich mit den konkreten liechtensteinischen Gegebenheiten vertraut zu machen, bevor er solche Voraussagen tätigt.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Das war jetzt etwas pointiert, Herr Präsident. Ich habe nicht gesagt, dass der Gutachter auch, was die Prognosen der nächsten Jahre angeht, falsch liegen wird. Dann hätten wir dieses Gutachten nicht verwenden dürfen und hätten es auch nicht verwendet. Ich habe gesagt, wenn die wirtschaftliche Entwicklung auch die nächsten Jahre so positiv ist, wie wir es jetzt gewohnt waren in der jüngeren Vergangenheit, dann wird der Gutachter auch diesmal wieder falsch liegen. Aber die Frage ist, ob diese wirtschaftliche Entwicklung wirklich so toll sein wird, wie wir sie jetzt fast boomartig erleben und da muss ich den Gutachter etwas in Schutz nehmen, er hat halt bei allen diesen Parametern, die er annehmen muss, jeweils vorsichtige Annahmen genommen, was die Entwicklung der Zahl der Arbeitskräfte angeht, die Rendite des Fonds usw. und wenn man natürlich überall vorsichtige Annahmen trifft, dann hat man am Schluss ein sehr sehr vorsichtiges Szenario. Es schadet nicht, wenn wir gerade bei der AHV mahnende Gutachter haben, die uns vor Augen führen, dass wir vielleicht einmal in eine Phase kommen, wo wir nicht mehr so eine exzellente wirtschaftliche Entwicklung haben, also ich möchte das dem Gutachter nicht vorwerfen, sondern er versteht seine Rolle halt als Bremser, damit die Politiker nicht zu übermütig werden, wenn es darum geht, die Zukunft zu gestalten.Herr Abg. Hoch, wenn man das will, das Sie sagen, dass jeder selber das bekommt, was er erwirtschaftet, dann müssen wir beim heutigen System bleiben. Dann gibt es keinen verbesserten Rentenvorbezug, ausser vielleicht dass man halt sagt, ab 60 Jahren kann man dann zu 25 bis 30% Kürzungssatz gehen. Dann gibt es keine wirkliche Flexibilisierung, die sich das Gros der Menschen leisten kann. Sie sagen dann, im Krankheitsfall, da können Sie sich Ausnahmen vorstellen, und da muss ich klar an den gesunden 60er erinnern, der vorher zu Recht erwähnt worden ist. Für Krankheitsfälle ist nicht die AHV da. Für Leute die krank sind, gibt es eine Krankenversicherung und, wenn die Krankheit länger dauert, eine Invalidenversicherung. Wer nicht mehr arbeitsfähig ist, soll nicht im Rahmen der AHV dann frühpensioniert werden. Das dürfen wir nicht vermischen. Es geht um Leute, die zwar nicht krank sind, aber die nicht mehr arbeiten wollen, weil Sie sich ausgebrannt fühlen, ohne dass sie die Voraussetzungen der IV erfüllen. Aber um grundsätzlich gesunde Menschen geht es bei der AHV. Es geht um Alter und nicht um Krankheit. Das scheint mir ganz wichtig.Dann die Flexibilität des Systems, die ist tatsächlich so, wie ich gesagt habe. Es wird den Leuten nicht vorgeschrieben, welches Pensum sie arbeiten. Wir können dazu gerne dann für die 2. Lesung weitere Ausführungen machen. Mit einer Überfremdung am Arbeitsplatz rechnen wir überhaupt nicht, überhaupt nicht. Ich halte es für problematisch, wenn man diese Beziehung herstellt, das ist gesucht, das wird nicht eintreten. Wenn der Markt die Arbeitskräfte braucht, wird er für die älteren Mitarbeiter so attraktive Bedingungen haben, dass sie eben ihre Stelle nicht aufgeben, sondern bis 64 oder vielleicht sogar länger arbeiten. Lenkungswirkung, ja, die gibt es bei der Festsetzung der Kürzungssätze, das ist beabsichtigt und wir haben die so austariert, dass es eine möglichst faire und verträgliche Wirkung entfaltet. Dass sozialdemokratische Ideen hie und da brauchbar sind, da bin ich in guter Gesellschaft mit dem Abg. Hoch. Also ich habe da keinerlei Berührungsängste. Ich habe auch nichts dagegen, eine Idee eines konservativen Politikers - zu denen zähle ich mich nicht - zu übernehmen; ich lasse mich da nicht gerne schubladisieren, sondern wir müssen die Ideen nehmen, die etwas taugen und in Liechtenstein für die Gesellschaft nutzbar machen. Und wenn das in einer linken Küche entwickelt worden ist und bei uns nutzbringend eingesetzt worden ist, stört mich das überhaupt nicht. Abg. Alois Beck:
Vielleicht noch etwas aus der Geschichte: Im Jahre 1995 oder 1996 habe ich mit einigen Abgeordneten unserer Fraktion ein Postulat eingereicht bezüglich der Energieabgabe und das wurde dann nicht an die Regierung überwiesen, abgelehnt. Hier war ja die Idee, dass diese Energieabgabe mit Lohnnebenkosten, also mit der Senkung der Lohnnebenkosten kompensiert wird und da haben Sie jetzt eigentlich genau das gegenteilige Votum an der seinerzeitigen Sitzung gehalten. Ich möchte deshalb die Regierung fragen, ob sie hier ihre Position diesbezüglich geändert hat.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Also wenn Sie uns unterstellen, dass wir innert fünf Jahren eine Position grundsätzlich weiterentwickeln können, dann ist diese Unterstellung gerechtfertigt. Ich möchte aber daran erinnern, dass es damals um eine sehr wenig konkrete, nicht ausformulierte Idee ging. Wir können Ihnen heute ein stimmiges Konzept dann vorlegen oder besser gesagt im Juni-Landtag bei der LSVA, wo wir eben nicht die AHV vom Erfolg der LSVA-Einnahmen abhängig machen. Das ist der entscheidende Punkt und das war die Kritik damals bei Ihrer Idee und darauf haben wir Wert gelegt. Die Finanzierung der AHV hängt nicht davon ab, ob die LSVA die erwarteten Einnahmen bringt oder nicht. Wenn Sie dann im Juni-Landtag diese gesetzliche Regelung sich zu Gemüte führen, werden Sie sehen, dass der Staat der AHV die Gelder gibt. Er bezieht sie seinerseits dann von der LSVA. Also das ist eine andere Konstruktion, die Sie seinerzeit in die Diskussion gebracht haben. Vielleicht ist es eine Verheiratung von verschiedenen Denkansätzen. Ich bin fürs Heiraten. Abg. Alois Beck:
Alle sind einmal für Heiraten oder eben nicht. Es ging darum, dass Sie damals den Grundsatz, wenn ich mich recht entsinne, auch den Grundsatz in Verknüpfungen überhaupt als wenig sinnvoll erachtet haben. Meine Frage war lediglich, ob die Regierung heutzutage hier ihre Position grundsätzlich geändert hat, weil damals wurde alles in Bausch und Bogen verworfen. Sie nennen jetzt hier die Konkretisierung. Damals ging es um die Prüfung einer Frage, und das kann man nicht jetzt mit diesem Beispiel hier vergleichen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht? Wenn nicht, dann kommen wir zu den Abstimmungen. Zunächst stimmen wir ab über den Antrag des Abg. Egon Matt, diese Vorlage an die Regierung zurückzuweisen zwecks - wenn ich es richtig in Erinnerung habe - zwecks besserer sozialer Ausgestaltung des Rentenvorbezuges. Ist das richtig?Abg. Egon Matt:
Jawohl, vor allem im Hinblick auf die Kürzung der Abzugsätze für die mittleren und niederen Einkommen. Landtagspräsident Peter Wolff:
Sie haben den Antrag gehört. Wer diesem Rückweisungsantrag des Abg. Egon Matt zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: 2 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist nicht angenommen.Jetzt stimmen wir ab über Eintreten. Wer bereit ist, auf diese Vorlage der Regierung einzutreten, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit können wir die 1. Lesung durchführen. Das werden wir am Nachmittag machen. Wir setzen die Sitzung fort um 14.30 Uhr.MITTAGSPAUSE (VON 13:00 BIS 14:30 UHR)
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