Abänderung des Wirtschaftsprüfergesetzes sowie des Personen- und Gesellschaftsrechts (Nr. 108/2020); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 25: Abänderung des Wirtschaftsprüfergesetzes sowie des Personen- und Gesellschaftsrechts.Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 108/2020. Er steht zur Diskussion.Abg. Daniel Seger
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich bedanke mich beim Ministerium für Präsidiales und Finanzen für die Ausarbeitung des vorliegenden Berichts und Antrags. In der Landtagssitzung am 5. Dezember 2018 wurde das Wirtschaftsprüfungsgesetz und unter anderem auch das damit im Zusammenhang stehende Gesetz zur Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrecht verabschiedet. Das Inkrafttreten des Gesetzespakets wurde an das Inkrafttreten des Beschlusses Nr. 102/2018 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 27. April 2018 gekoppelt. Da sich hinsichtlich der Übernahme des genannten Beschlusses immer wieder Verzögerungen ergeben haben, ist eine korrespondierende Verschiebung von bestimmten im Wirtschaftsprüfergesetz beziehungsweise der Abänderung des PGR bezeichneten Zeitpunkten erforderlich.Schwerpunkt dieser Vorlage bildet demnach der Revisionsbedarf der Übergangsbestimmungen in Art. 111 Wirtschaftsprüfergesetz sowie der Übergangsbestimmungen in Abschnitt III. Abs. 5 und 6 des Gesetzes vom 5. Dezember 2018 zur Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts. Diese Übergangsbestimmungen sind an die eingetretene zeitliche Verszögerung des Inkrafttretens anzupassen.Weiter soll die Vorlage dazu genutzt werden, eine Anpassung der Bestimmung zur Berufshaftpflichtversicherung in der Weise vorzunehmen, dass die Deckung in Analogie zur Bestimmung im Treuhändergesetz eine Jahreshöchstleistung vorsieht. Auf eine Vernehmlassung wurde verzichtet. Die vorgeschlagenen Änderungen sowie enthaltene Änderungen von Bezeichnungen sind unkritisch und zeitlich dringlich, weshalb die Regierung abschliessende Behandlung im Landtag beantragt. Für die FBP-Fraktion ist Eintreten unbestritten. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, sehr geehrter Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich bedanke mich beim Ministerium des Regierungschefs für den vorliegenden Bericht und Antrag. Der Landtag hat der Abänderung des PGR und des Wirtschaftsprüfergesetzes bereits im Jahr 2018 zugestimmt. Die Gesetzesänderungen sind bis heute noch nicht wirksam geworden, da ein Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses noch fehlt. Andere EWR-Staaten haben sich mehr Zeit gelassen und Liechtenstein muss nochmals Zeit und Geld in die Abänderung der Übergangsbestimmungen investieren. Das hätte allenfalls nicht sein müssen und ich hoffe, dass keine erneute Anpassung notwendig sein muss. Allenfalls hätte man das Gesetz zu einen späteren Punkt dem Landtag zum Beschliessen vorlegen können.Neben einer Abänderung der Übergangsbestimmungen soll auch ein Artikel hinsichtlich der Haftungssummen angepasst werden. Konkret geht es um die Deckelung der jährlichen Schadensersatzsumme auf CHF 2 Mio. Diese Anpassung erfolgte aufgrund eines Hinweises der Versicherungsmakler, da ohne eine Jahreshöchstleistung keine Versicherung angeboten werden könne. Die CHF 2 Mio. orientieren sich am Treuhändergesetz. Aus meiner Sicht macht diese Anpassung Sinn. Dem Antrag der Regierung werde ich meine Zustimmung erteilen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Wir stimmen über Eintreten auf die Gesetzesvorlagen ab. Wer für Eintreten ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
24 Stimmen, damit wurde einhellig Eintreten beschlossen. Ich bitte den Parlamentsdienst, die 1. Lesung der ersten Vorlage durch Artikelaufruf vorzunehmen. Art. 10 Abs. 1 Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10 Abs. 1 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 111 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 111 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 113 Abs. 1 Ziff. 6 und 27 sowie Abs. 2 Ziff. 1 und 28 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 113 Abs. 1 Ziff. 6 und 27 sowie Abs. 2 Ziff. 1 und 28 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Keine Wortmeldungen. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 5. Dezember 2018 über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 5. Dezember 2018 über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts. Ziff. II wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Ziff. II steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Ziff. III Abs. 5 und 6 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Ziff. III Abs. 5 und 6 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten. Die Regierung beantragt abschliessende Beratung der Gesetzesvorlagen. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der abschliessenden Beratung wurde mit 23 Stimmen zugestimmt. -ooOoo-
Gesetz vom über die Abänderung des Wirtschaftsprüfergesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Ich bitte den Parlamentsdienst, die 2. Lesung der Gesetzesvorlagen durch Artikelaufruf vorzunehmen. Art. 10 Abs. 1 Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10 Abs. 1 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 111 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 111 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 113 Abs. 1 Ziff. 6 und 27 sowie Abs. 2 Ziff. 1 und 28 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 113 Abs. 1 Ziff. 6 und 27 sowie Abs. 2 Ziff. 1 und 28 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen einhellig zugestimmt. -ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 5. Dezember 2018 über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 5. Dezember 2018 über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts. Ziff. II wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Ziff. II steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Ziff. III Abs. 5 und 6 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Ziff. III Abs. 5 und 6 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen einhellig zugestimmt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 25 erledigt.-ooOoo-