Umsetzung des EuGH-Urteils C-236/09 (Test-Achats Urteil) sowie die Abänderung des Gesetzes über die Gleichstellung von Mann und Frau (Gleichstellungsgesetz; GLG) (Nr. 101/2020); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 26: Umsetzung des EuGH-Urteils C-236/09 sowie die Abänderung des Gesetzes über die Gleichstellung von Mann und Frau. Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 101/2020 und steht zur Diskussion.Abg. Susanne Eberle-Strub
Vielen Dank, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Besten Dank dem zuständigen Ministerium für den vorliegenden Bericht und Antrag. Die Richtlinie 2004/113/EG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung von Gütern und Dienstleistungen, insbesondere im Bereich Versicherungen, hat das Ziel, die effektive Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen in den Mitgliedstaaten zu gewährleisten, unter anderem auch die geschlechtsneutrale Festlegung der Prämien und Leistungen der Versicherungsunternehmen. Die Richtlinie 2004/113/EG wurde mit Beschluss Nr. 147/2009 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses am 4. Dezember 2009 ins EWR-Abkommen übernommen. Art. 5 der Richtlinie verbietet die Verwendung geschlechtsspezifischer versicherungsmathematischer Faktoren im Versicherungswesen und bei verwandten Finanzdienstleistungen. In Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie war hiervon jedoch eine Ausnahmeregelung zulässig. In Liechtenstein erfolgte die Umsetzung durch eine Abänderung des Gleichstellungsgesetzes. Damit wurde die Ausnahme dieser sogenannten Unisex-Regel in Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie wortidentisch in das Gleichstellungsgesetz in Art. 4a Abs. 5 Bst. c aufgenommen und trat 2011 in Kraft. Die belgische Verbraucherorganisation Test Achats, die den Verbraucherschutz fördert, war 2011 Partei einer Klage, die sich für ein Ende der Verwendung des Geschlechts als Grundlage für die Bestimmung der Versicherungstarife einsetzte. So wurde im sogenannten Test-Achats-Urteil vom 1. März 2011 vom Gerichtshof der Europäischen Union Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 2004/113/EG als ungültig erklärt. Die Unisex-Regel ist in der EU seit dem 21. Dezember 2012 ohne Ausnahme in Bezug auf die Berechnung von Prämien und Leistungen in neuen Verträgen anwendbar. Alle EU-Staaten sowie die EWR-Staaten Norwegen und Island haben das Test-Achats-Urteil in nationales Recht umgesetzt. 2016 hat die EFTA-Überwachungsbehörde den ersten Schritt und 2017 den zweiten Schritt des offiziellen Vertragsverletzungsfahren gegen Liechtenstein eingeleitet. Liechtenstein würde mit Art. 4a Abs. 5 Bst. c im Gleichstellungsgesetz gegen den allgemeinen Grundsatz der Gleichbehandlung und Nicht-Diskriminierung von Mann und Frau im EWR-Recht verstossen und das in Art. 3 EWR-Abkommen festgelegte Prinzip der Loyalität und Kooperation missachten. Aufgrund einer drohenden Klage des EFTA-Gerichtshofs übernimmt Liechtenstein das Test-Achats-Urteil in das EWR-Abkommen. Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 2004/113/EG sowie die Ausnahmebestimmung in Art. 4a Abs. 5 Bst. c im Gleichstellungsgesetz werden aufgehoben. Die verpflichtende Unisex-Regel wird sodann eingeführt. Diese Änderungen betreffen nur die in Liechtenstein vertriebenen Versicherungsverträge. Bei grenzüberschreitenden Versicherungsleistungen im EWR-Raum müssen bereits jetzt Unisex-Tarife von liechtensteinischen Versicherungsunternehmen angeboten werden. In Liechtenstein aktive Versicherungsunternehmen müssen Anpassungen in den Versicherungstarifen für den liechtensteinischen Markt vornehmen. Ebenso sind grosse Anpassungen in den internen IT-Systemen erforderlich. Eine Umstellung auf Unisex-Tarife im KFZ-Bereich ist mit einem zeitlichen Vorlauf möglich. Die Übergangsfrist sollte jedoch mindestens ein Jahr dauern, da die Tarife, Prospekte und Computersysteme angepasst und umgestellt werden müssen. Durch das vorgesehene Inkrafttreten der Gesetzesänderung auf den 1. Januar 2022 kann diese Frist gewährt werden.Im Bereich der Lebensversicherungen scheint die Umstellung auf Unisex-Tarife nicht ohne weiteres möglich, da die rechtlichen Anforderungen viel komplexer seien. Vor allem sei der Aufwand einer eigenen Tarifeinführung für Liechtenstein, im Vergleich zum möglichen Ertrag, unverhältnismässig hoch. Da die Versicherungsverbände aus Liechtenstein und der Schweiz rechtzeitig über das geplante Vorgehen informiert und in den Prozess einbezogen wurden und ausser von einer Versicherung von keiner anderen Einwände gegen das Inkrafttreten erhoben wurde, wird von einer Verlängerung der Übergangsfrist auf den 1. Januar 2023 abgesehen und das Gesetz über die Abänderung des Gleichstellungsgesetzes tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Auf vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes abgeschlossene Versicherungsverträge findet grundsätzlich das bisherige Recht Anwendung. Falls die Parteien jedoch vertraglich die Verlängerung eines solchen Versicherungsvertrags vereinbaren, findet das neue Recht Anwendung. Ich bin für Eintreten. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Um es gleich vorwegzunehmen, bei der uns hier vorliegenden Urteilsumsetzung beziehungsweise Gesetzesabänderung bleibt uns einmal mehr keine andere Möglichkeit als eine Zustimmung, wollen wir das bereits in Gang gesetzte Vertragsverletzungsverfahren seitens der EFTA-Überwachungsbehörde gegen Liechtenstein noch verhindern. Und wiederum zeigt sich, dass neben den vielen Vorteilen, welche wir aufgrund der Regionalunion mit der Schweiz sowie der EWR-Mitgliedschaft geniessen dürfen, sich auch Problemstellungen ergeben können. Grund für diese Gesetzesänderung ist ein recht umstrittenes Urteil aus dem Jahre 2011, das sogenannte Test-Achats-Urteil, mit welchem der Gerichtshof der Europäischen Union Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 2004/113/EG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen für ungültig erklärte, da dieser Artikel eine Ausnahmeregelung beinhaltete, wonach die Mitgliedstaaten proportionale Unterschiede bei den Prämien und Leistungen weiterhin zulassen dürfen, wenn die Berücksichtigung des Geschlechts bei einer auf relevanten und genauen versicherungsmathematischen und statistischen Daten beruhende Risikobewertung ein bestimmender Faktor ist. Kurz gesagt, künftig sollen Frauen und Männer für Versicherungen sogenannte Unisex-Tarife, also einheitliche Beiträge, bezahlen. Umstritten war dieses Urteil, da der Entscheid des EuGHs Versicherungsprinzip und Geschäftsgrundlage infrage stelle, so die Versicherungsgesellschaften, und eine nicht gerechtfertigte Gleichmacherei darstelle. Auch in Liechtenstein verliefen die Diskussionen mit den Versicherungen sicher nicht einfach. Mit dieser Gesetzesänderung und den zwingenden Unisex-Tarifen wird es künftig im Wirtschaftsraum Schweiz-Liechtenstein verschiedene Spielregeln geben. Schweizer Versicherungen, welche im grenzüberschreitenden Verkehr tätig sind, werden einen sehr hohen Aufwand betreiben müssen, was wohl dazu führen wird, dass sie einen Teil ihrer Aktivitäten in Liechtenstein aufgeben oder stark einschränken werden. Dies wiederum führt dann zu einem eingeschränkteren Wettbewerb im Versicherungsbereich. Kann mir die Regierung sagen, ob schon Zahlen, wie viele in Liechtenstein aktive Versicherungsunternehmen sich vom Markt zurückzuziehen werden, vorliegen? Die Änderungen greifen sodann nur bei neuen Verträgen, für Bestandskunden - heisst für Versicherungsverträge, welche vor Inkrafttreten, also vor dem 1. Januar 2022 abgeschlossen wurden - findet das bisherige Recht Anwendung, ausser die Parteien vereinbaren vertraglich die Verlängerung eines Versicherungsvertrages. Dann nämlich findet das neue Recht Anwendung. Gerne wüsste ich von der Regierung, wenn sich nun lediglich die Tarife ändern, kommt dies dann einer Verlängerung des Versicherungsvertrags gleich, wenn man den geänderten Tarif akzeptiert? Und wird die Police dann folglich zwingend in eine Unisex-Police verwandelt? Ausserdem möchte ich gerne wissen, da gemäss Bericht und Antrag das Test-Achats-Urteil nur private, freiwillige und von Beschäftigungsverhältnissen unabhängige Versicherungen und Rentensysteme betrifft, ob dieses Urteil auch für unsere Krankenversicherung gilt. Konkret gefragt: Fallen diese nun unter diese Gesetzesänderung oder nicht? Und zu guter Letzt interessiert mich auch noch, ob die liechtensteinischen Versicherungen in der Schweiz nach wie vor für Mann und Frau unterschiedlich tarifieren können? Es sei wohl davon auszugehen, dass Unisex-Policen nun insgesamt teurer werden, beziehungsweise durchschnittlich die Beiträge steigen werden, so Experten und Studien, ob dies so ist, wird sich erst zeigen. Auf jeden Fall ist es inskünftig so, dass nach Geschlecht nicht mehr unterschieden werden darf, wohl aber nach der PS-Stärke des Autos oder nach dem Taillen- oder Hüftumfang. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Helen Konzett
Vielen Dank, Herr Präsident. Aufgrund der Voten meiner Vorrednerinnen und aufgrund der fortgeschrittenen Zeit kürze ich mein Votum ab. Die Vernehmlassung und die Vorbereitungen zur Erstellung der Vorlage haben ein Licht darauf geworfen, dass es in Liechtenstein gerade im Bereich der Motorfahrzeugversicherung, bei Lebensversicherungen sowie möglicherweise weiteren Versicherungsverträgen, wie privaten Renten oder Unfallversicherungen, weiterhin Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts geben kann. Ein Teil der in Liechtenstein aktiven Versicherungsteilnehmer hat angekündigt, sich vom Markt zurückzuziehen. Ich denke aber nicht, dass dies im grossen Stil geschehen wird, geht es doch um die Umsetzung einer seit acht Jahren im EU-Raum gültigen Bestimmung. Wohl geht es eher darum, Zeit zu gewinnen für die nötigen Tarifanpassungen, die Adaption von Formularen und die Umstellung des internen IT-Systems. Ein späteres Inkrafttreten als 1.1.2022 ist für mich nicht angezeigt. Offensichtliche Diskriminierungen im angesprochenen Versicherungs- und Rentenbereich gehören baldmöglichst beseitigt. Die Branche hat auch aus Sicht der Regierung und auch aus meiner Sicht bis Ende nächsten Jahres genügend Zeit, sich auf die Änderung vorzubereiten. Diese Vorlage zeigt für mich einmal mehr auf, dass es weiterhin ein aktives gesetzgeberisches Vorgehen braucht, um bestehende Geschlechterdiskriminierungen zu beseitigen. Anders gesagt, Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts - männlich/weiblich/divers - hätten ohne dieses aktive Vorgehen weiterhin Bestand. Diskriminierungen schaffen sich nicht von selbst ab. Ich danke der Regierung für die Vorlage und bin für Eintreten und begrüsse die vorgeschlagenen Änderungen. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Sehr geehrte Damen und Herren, guten Tag. Ja, das ist eine Vorlage, für die wir uns Zeit gelassen haben, weil wir gedacht haben, dass man vielleicht noch eine andere Lösung findet. Ich teile die Ansicht der Abg. Helen Konzett nicht ganz, dass hier eine schlimme Diskriminierung entfernt wird. Sondern bei Versicherungen geht es eben darum, eben auch ein kohortenspezifisches Risiko dadurch abzufangen, dass es eben höhere oder tiefere Prämien geben kann. Beim Autofahren war bei gewissen Versicherungsprodukten oder ist es immer noch so, dass gewisse Kohorten eben identifiziert werden, die ein riskanteres Fahrverhalten haben, zum Beispiel junge Männer und dann auch noch in Verbindung mit PS-starken Autos, und eben Personen, die ein geringeres Risiko haben. Dazu gehören eben auch Frauen, sagen wir einmal, im mittleren Alter. Dass man da nicht unterscheiden darf, ging mir nie in den Kopf hinein. Aber nun, es ist ein Urteil, das umzusetzen ist. Wir haben es jetzt umgesetzt. Aber ich möchte Sie daran erinnern, dass es viele, viele andere kohortenspezifische Risiken sind, die eben eine kohortenspezifische Preisstaffelung auslösen. Davon lebt manchmal auch das Versicherungsgeschäft. Im Endeffekt müsste man dann auch solche Dinge wie Bonus-Malus-Systeme bei Autofahrern abschaffen und so weiter. Das ist doch etwas seltsam. Sie sehen es im Bericht und Antrag: In der Praxis sind die Preisunterschiede nie gross gewesen. Das Problem war eher das, was die Abg. Gunilla Marxer-Kranz gesagt hat, dass wir langsam, aber sicher die Anbieter aus der Schweiz verlieren; es drohen die Anbieter aus der Schweiz weniger zu werden. Das heisst weniger Wettbewerb am liechtensteinischen Markt, das heisst dann schlechtere Preisentwicklungen für alle. Wir haben versucht, mit den Verantwortlichen in Brüssel zu sprechen, und haben auf sie eingeredet und gesagt, wenn wir das umsetzen, haben wir einen schlechteren Markt und am Schluss höhere Preise für alle, wollt ihr das wirklich, kann denn das der Weisheit letzter Schluss sein? Nun, Sie kennen die Mechanismen der EU, wir müssen das jetzt einfach umsetzen. Andererseits bin ich doch wesentlich zuversichtlicher als vor ein paar Jahren, als die ersten Gespräche stattgefunden haben, dass es eben nicht sehr viele Versicherungen gibt, die sich jetzt letztlich zurückziehen, weil es jetzt doch ein paar Jahre Zeit gab, sich auf die Dinge einzustellen, und weil diese Bedingung, diese Unisex-Tarife, auch in anderen Bereichen sich langsam aber sicher durchgesetzt haben - vor allem auch bei Versicherungsunternehmen, die auch im europäischen Ausland tätig sind und nicht nur in der Schweiz. Aber es bleibt bei uns so, was den Versicherungsmarkt anbelangt, sind wir ganz entscheidend auf Schweizer Produkte oder Schweizer Versicherungen angewiesen. Es gibt meines Wissens überhaupt keine österreichische Versicherung, die bei uns zum Beispiel eine Autohaftplichtversicherung anbietet oder so. Seltsam, denn Europa wäre ja offen, könnte man ja machen.
Zu Ihren Fragen, Frau Landtagsvizepräsidentin, wegen der vertraglichen Bedingungen, ob das jetzt zwingend eine Vertragsänderung sei oder nicht, und auch bezüglich der Krankenkassen werden wir für die 2. Lesung Ausführungen machen. Meines Wissens darf man bei den Krankenkassen sowieso nicht zwischen Männern und Frauen unterscheiden, obwohl die Kosten teilweise recht unterschiedlich ausfallen können. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Helen Konzett
Besten Dank für das Wort. Ja, nur noch ganz kurz, vielen Dank, Herr Minister, für Ihre Ausführungen. Ich kann die verschiedenen Beweggründe schon verstehen. Nur möchte ich doch noch kurz erwähnen, dass ich nicht davon geredet habe, dass es darum geht, schlimme Diskriminierungen zu beseitigen, sondern dass ich eben auch gesagt habe, dass es eben in Liechtenstein weiterhin Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts geben kann. Dass es so ist, kann ich ja auch nicht belegen. Das Beispiel, das Sie erwähnt haben, mit den schnellen Autos, die von jungen Männern gefahren werden, auch das kann ich nachvollziehen. Aber dort geht es zumindest teilweise auch um den Faktor Alter und nicht nur um den Faktor Geschlecht. Einfach um das auch noch darzulegen. Aber ich glaube, insgesamt verstehen wir schon, was wir meinen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen über Eintreten ab. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 23 Stimmen wurde einhellig Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung der Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf vor.Art. 4a Abs. 5 Bst. c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4a Abs. 5 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Keine Wortmeldungen. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten und haben Traktandum 26 erledigt.
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