ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE ALTERS- UND HINTERLASSENENVERSICHERUNG, DES GESETZES ÜBER DIE INVALIDENVERSICHERUNG SOWIE DES GESETZES ÜBER ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN ZUR ALTERS-, HINTERLASSENEN- UND INVALIDENVERSICHERUNG, DES GESETZES ÜBER DIE BETRIEBLICHE PERSONALVORSORGE SOWIE DES GESETZES ÜBER DIE ARBEITSLOSENVERSICHERUNG (VERBESSERUNG DES RENTENVORBEZUGS) (NR. 30/2000), 1. LESUNG [FORTSETZUNG]
Landtagspräsident Peter Wolff:
Meine Herren. Wir setzen die öffentliche Landtagssitzung fort. Wir sind bei Traktandum 20: Verbesserung des Rentenvorbezuges. Wir sind bei der 1. Lesung. Wir lesen die Vorlage 1, Abänderung des AHV-Gesetzes. Bitte mit der 1. Lesung zu beginnen.Art. 36 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 36 Abs. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 38 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 38 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert:
Ich gehe davon aus, dass die ganze Debatte von heute Morgen mit den Sätzen und so, hier einfliesst, nicht dass wir jetzt Anträge stellen, dass die Argumente der Eintretensdebatte einfliessen werden. Allerdings habe ich gesehen, ich habe mich hier beim falschen Artikel gemeldet. Ich wollte eigentlich zu einem späteren Zeitpunkt mich melden. Danke.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Ich kann vielleicht trotzdem die aufgeworfene Frage beantworten, weil sie ja generell im Raum steht. Ich denke, es ist nicht notwendig, dass man bei jedem Artikel das wiederholt, was erkennbar ist als Anliegen aus der Eintretensdebatte. Freilich kann ich Ihnen jetzt auch nicht sagen, ob die Regierung für die 2. Lesung, beispielsweise von dieser Drittelsregelung bei der Beitragserhöhung abgehen wird oder nicht. Hier sind die Meinungen im Parlament ja offensichtlich auch unterschiedlich. Also das werden wir in der Regierung dann würdigen und Sie werden das bei der 2. Lesung politisch zu entscheiden haben.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 39 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 39 steht zur Diskussion.
Abg. Helmut Konrad:
Ich weiss nicht, ob der Verteilschlüssel in einem anderen Artikel auch noch geregelt ist, aber hier diese 3,93% beziehen sich ja auf einen Drittel-Anteil Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Staat und ich möchte, dass der im Eintretensvotum vom Abg. Klaus Wanger vorgebrachte Vorschlag überprüft wird, ob nicht eine Verteilung von 50% Staat, 25% Arbeitgeber und 25% Arbeitnehmer vertretbar wäre, dadurch würde sich dann dieser Prozentsatz auf 3,8% reduzieren. Landtagspräsident Peter Wolff:
Das hat nichts mit der Drittelsverteilung zu tun, Herr Abg. Konrad, das sind die allgemeinen AHV-Beiträge. Durch die leichte Anpassung gegenüber der jetzigen Höhe von 7,6 auf 7,86% wird dieser Drittelsbeitrag erreicht.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Das ist nicht ganz richtig, was Sie sagen, Herr Präsident. Es gibt schon einen Zusammenhang. Wenn wir von dieser Drittels-Philosophie weggehen und der Staat übernimmt die halbe Finanzierung, können wir diese Anhebung etwas milder ausfallen lassen, als wenn wir bei der Drittelsregelung bleiben. Insofern gibt es da schon einen Zusammenhang. Aber wie gesagt, vorhin gegenüber dem Abg. Lampert, das ist eine politische Entscheidung. Wir werden das noch einmal in der Regierung diskutieren, im Lichte der Debatte im Landtag.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 41 wird verlesen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 41 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 43 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 43 steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert:
Ich habe eine grundsätzliche Frage, vielleicht kann die Regierung mir beantworten, weshalb bei nicht Erwerbstätigen von einem maximalen Einkommen von CHF 200'000, nämlich das ergibt sich aus dem Satz von CHF 7'860 pro Jahr, ausgegangen wird und beispielsweise bei anderen Gruppen nicht, weshalb hier ein Maximum an Einkommen festgelegt wird? Art. 43 besagt ja, dass höchstens CHF 7'860 im Jahr an Prämien bezahlt werden müssen. Worauf sich das gründet? Landtagspräsident Peter Wolff:
Das ist keine Neuregelung. Das war bisher schon genauso, nur der Betrag ist jetzt hier in dieser Vorlage geringfügig höher als bisher.Abg. Rudolf Lampert:
Ich sehe, dass es keine Neuregelung ist, trotzdem darf man ja auch eine bestehende Regelung hinterfragen, ob das seine Berechtigung hat, vor allem wenn es hier über Einkommen, welche vielleicht in sehr grossen Massen vorhanden sind, aber trotzdem hier bei CHF 200'000 begrenzt werden, hingegen bei einem Selbstständigen usw., auch bei einem Arbeitnehmer diese Begrenzung nicht ist.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Also, ich verstehe Ihre Frage so, dass Sie anregen zu prüfen, ob nicht diese Obergrenze fallen gelassen werden soll, weil wir ja beim Erwerbseinkommen auch keine Begrenzung nach oben haben. Und die Frage, die überprüfen wir gerne, ich möchte dem nachgehen und die historischen Gründe in Erfahrung bringen, weshalb man das seinerzeit so geregelt hat.Abg. Rudolf Lampert:
Ich möchte nicht unbedingt anregen, das fallen zu lassen, sondern wenn es seine Begründung hat, selbstverständlich stehen zu lassen. Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 48 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 48 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 50 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 50 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 53 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 53 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 63bis Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 63bis Abs. 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 63sexies Abs. 1, 4 und 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 63sexies Abs. 1, 4 und 5 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 72 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 72 Abs. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 73 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 73 steht zur Diskussion.
Abg. Egon Matt:
Nachdem ich in der Eintretensdebatte mit meinen Kürzungsansätzen nach Einkommen gescheitert bin, möchte ich jetzt hier unter Abs. 2, attraktivere Kürzungssätze vorschlagen, und zwar wie sie der Arbeitnehmerverband in seiner Vernehmlassung vorgeschlagen hat. Das würde bedeuten unter 2a, bei Vorbezug ab dem 63. Altersjahr 3%, unter 2b, bei Vorbezug ab dem 62. Altersjahr 6%, 2c, bei Vorbezug ab dem 61. Altersjahr 10% und 2d, bei Vorbezug ab dem 60. Altersjahr 14%.Abg. Rudolf Lampert:
Auch ich möchte vorschlagen, hier die Kürzungssätze zu reduzieren und würde gerne von der Regierung wissen, ob eventuell für eine 2. Lesung, das heisst, welche Auswirkungen finanzieller Natur das haben würde, dass sie das vielleicht bis zur 2. Lesung abklären könnten. Wenn wir praktisch dieselben Abstufungen machen, wie wir sie jetzt haben, aber mit 2% beginnen, das würde heissen 2%, 4,5%, 7,5% und 11%, damit eben dieser Effekt, den Sie hier schon haben wollten, erhalten bleibt, aber dass wir trotzdem bei 2% beginnen können, damit die Kürzungen nicht derart massiv ausfallen. Wenn man das vielleicht finanziell abklären könnte, was das für Auswirkungen hätte.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Wir werden gerne die Abklärungen machen, so weit das berechnet werden kann, was hier verlangt wird. Ich möchte aber noch einmal warnen davor, zu grosszügige Regelungen einzuführen, die man dann kaum mehr rückgängig machen kann. Wir schlagen den umgekehrten Ansatz vor. Wir wollen uns an das richtige Mass an Vergünstigungen herantasten, aber von der sicheren Seite her. Wir haben einen ersten Schritt gemacht, mit zwei Jahren Vorbezug pro Jahr 6,8% Kürzung. Jetzt machen wir einen grossen weiteren Schritt und wollen dann auch wissen, wie sich das in der Realität auswirkt. Was nun vorgeschlagen wird, schiesst meines Erachtens über das Ziel hinaus und das sollten wir nicht tun. Also, ich gehe davon aus, dass die Regierung in ihrer Stellungnahme zur 2. Lesung nicht so weitreichende Gesetzesanpassungen machen wird. Wir haben ja sogar die Vernehmlassungsvorlage in der umgekehrten Richtung angepasst und von daher nehme ich an, dass hier für die Regierung wenig Spielraum bleibt. Es ist dann natürlich Sache des Landtages, zu entscheiden. Abg. Rudolf Lampert:
Mein Wunsch war ja lediglich, dass ich bis zur 2. Lesung weiss: Welche Auswirkungen würde eine solcher Antrag mit sich bringen? - damit man da weiss, wovon man spricht und nicht aus dem hohlen Bauch heraus eventuell Anträge stellt, die dann nicht zu vertreten sind. Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich möchte das auch unterstützen. Im Hinblick auf die finanziellen Abklärungen, weil wenn Abänderungsanträge bei der 2. Lesung gestellt werden, was nun wohl sehr wahrscheinlich ist, dann sollte der Landtag auch wissen, was das finanziell bedeutet. Sowohl die Vorstellungen des Abg. Egon Matt als auch die des Abg. Rudolf Lampert sollten daher auf Franken und Rappen beurteilbar sein. Wir können weiterlesen.
Art. 74 Abs. 1 und 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 74 Abs. 1 und 4 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
II Berichtigungen wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II Berichtigungen steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.§1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
§2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
§3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
§4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§4 steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert:
Ich habe eigentlich einen selbstverständlichen Hinweis. Wenn natürlich in Art. 73 die Sätze abgeändert werden, so gehe ich davon aus, dass sich das durch das ganze Gesetz hindurchzieht, nicht dass jetzt dort auch wieder diskutiert werden muss über diese Sätze. Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
§5 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§5 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
IV wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
IV steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.GESETZ BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE INVALIDENVERSICHERUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir lesen jetzt noch die 2. Vorlage: Abänderung des IV-Gesetzes.Art. 68 Abs. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 68 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert:
Entschuldigung, ich musste erst die Stelle suchen, wo das geschrieben stand. Ich möchte noch eine Anmerkung zu § 4 machen, auf S. 84 der Vorlage. In Art. 73 wird definitiv festgehalten, dass ein Vorbezug der Altersrente nicht rückwirkend geltend gemacht werden kann und ich weiss nicht, ob das nicht auch bei § 4 eingebracht werden müsste, dass nicht rückwirkend geltend gemacht werden kann, weil auch hier von einem Vorbezug gesprochen wird. Dass das vielleicht einfach geprüft wird, wollte ich noch einbringen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
II wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.GESETZ BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN ZUR ALTERS-, HINTERLASSENEN- UND INVALIDENVERSICHERUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur dritten Vorlage betreffend die Abänderung des Ergänzungsleistungen-Gesetzes. Art. 1bis wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1bis steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 3 Abs. 3 und 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 3 Abs. 3 und 4 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
II wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.GESETZ BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE BETRIEBLICHE PERSONALVORSORGE
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir lesen die 4. Vorlage betreffend die Abänderung des BPV-Gesetzes.Art. 8 Abs. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 8 Abs. 6 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
II wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.GESETZ BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE KRANKENVERSICHERUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir lesen die 5. Vorlage betreffend die Abänderung des Krankenversicherungsgesetzes.Art. 7 Abs. 1 Bst. b wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 7 Abs. 1 Bst. b steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 14 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 14 Abs. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
II wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.GESETZ BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE ARBEITSLOSENVERSICHERUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir lesen noch die letzte Vorlage dieses Berichtes, nämlich die Abänderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes.Art. 27 Abs. 1 Bst. b wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 27 Abs. 1 Bst. b steht zur Diskussion.
Ich würde es empfehlen, Herr Regierungschef-Stellvertreter, bei solchen Gesetzesänderungsvorschlägen den Einleitungssatz des entsprechenden Absatzes auch in der neuen Vorlage zu zitieren, weil man sonst mit solchen bruchstückhaften Halbsätzen konfrontiert ist wie hier am Beginn, was nicht sehr erhellend ist. Wir können weiterlesen.
Art. 41 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 41 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Abg. Egon Matt:
Entschuldigung. Ich habe nicht direkt zu diesem Artikel eine Anregung, sondern zum ganzen Gesetz noch. Und zwar hätte ich vorgeschlagen, wenn schon die Kostenunterschiede zwischen den von Ihnen vorgeschlagenen Kürzungssätzen und den von uns hier vorgeschlagenen Kürzungssätzen errechnet werden, da hätte ich den Vorschlag, dass man auch den Kostenunterschied noch zu den Kürzungssätzen, die Sie in der Vernehmlassung vorgeschlagen haben, miteinbezieht in die Berechnung. Verstehen Sie, was ich meine? Damit wir vergleichen können, wie sind die Kosten bei Ihnen, wie sie diese in der Vernehmlassung vorgeschlagen hatten, wie Sie sie jetzt vorschlagen und wie wir sie vorschlagen. Landtagspräsident Peter Wolff:
Gut. Die Regierung wird das - nehme ich an - machen, und wir können weiterlesen.II wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir die 1. Lesung dieser sechs Vorlagen betreffend Rentenvorbezug abgeschlossen.-ooOoo-