Massnahmenpaket in Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus (Massnahmenpaket 3.0) (Nr. 141/2020)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 29: Massnahmenpaket in Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus (Massnahmenpaket 3.0).Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 141/2020, er steht zur Diskussion.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, sehr geehrter Herr Präsident. Im Namen der VU-Landtagsfraktion trage ich hiermit folgende Fraktionserklärung vor: «Durch temporäre Betriebsschliessungen und wirtschaftliche Einbrüche wird es weltweit für viele Unternehmen zu Problemen kommen. Auch bei uns in Liechtenstein», hatte ich anlässlich des Sonderlandtags vom 20. März ausgeführt. Wie bei der ersten Welle wird es auch bei der zweiten Welle wieder viele Betriebe geben, die aufgrund der Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie grosse Herausforderungen zu bewältigen haben werden. Wir müssen nach wie vor bestrebt sein, Arbeitsplätze zu erhalten. Es ist damit zu rechnen, dass sich die Auswirkungen der Krise noch weit ins nächste Jahr ziehen werden, und die Lage ist auf kaum absehbare Zeit unsicher. Die Wirtschaft ist auf die Politik angewiesen, die jetzt als verlässlicher Partner agieren muss. Die Regierung handelt deshalb vorausschauend und möchte in diesen Zeiten erhöhter Unsicherheit zumindest die gröbsten Auswirkungen abfedern. Ein Dank geht an alle, die am Massnahmenpaket 3.0 mitgewirkt haben, um das Vertrauen der Wirtschaft und der Arbeitnehmer in die Politik zu stärken. Die VU-Fraktion begrüsst jede Massnahme, welche in diesem Zusammenhang die Leistungsbereitschaft der Wirtschaft honoriert. Und das haben wir auch im März bereits festgestellt: Es gibt Menschen im Land, die trotz Arbeit schon Mühe haben, ihre Rechnungen zu bezahlen. Bei wirtschaftlichen Krisen sind es oft gerade sie, welche unter Kündigungen zu leiden haben. Diese Krise ist ein Härtetest für unsere Volkswirtschaft. Wir dürfen in dieser Zeit niemanden vergessen.Mit dem neuen Paket soll die coronabedingte Kurzarbeitsentschädigung bis Ende Juni 2021 verlängert werden. Zudem sieht der Bericht und Antrag vor, dass bei Bedarf weitere Erleichterungen auf allen Ebenen erfolgen können. Ebenfalls verlängert werden soll die Ausrichtung des Covid-19-Taggelds bis Ende Juni 2021. Aufgrund der Art der Tätigkeiten, die von den Coronamassnahmen besonders eingeschränkt werden, werden einzelne Branchen besonders herausgefordert. Für diese Betriebe sollen im Sinne einer Härtefallregelung zusätzliche Mittel zur Verfügung stehen. Da die gesprochenen Wirtschaftshilfen wohl zu Ende des Jahres aufgebraucht sein werden, ist eine Verlängerung angezeigt. Der deutlich grösste Teil der Massnahmenpakete floss in die Kurzarbeitsentschädigung. Das ist auch beim Massnahmenpaket 3.0 der Fall. Vielfach hört man den Vorwurf, dass von der Kurzarbeitsentschädigung vor allem die grossen Arbeitgeber profitieren würden. Die Kurzarbeitsentschädigung wird aber direkt in Form von Löhnen an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterbezahlt. Die Kurzarbeitsentschädigung ist also eine Massnahme, die massgeblich zum Erhalt von Arbeitsplätzen durch eine gemeinsame Unterstützung vom Land Liechtenstein und der Wirtschaft beiträgt. Die Vaterländische Union spricht sich für schnelle und unbürokratische Hilfen aus und unterstützt die vorliegenden Anträge der Regierung ausnahmslos. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich danke dem Wirtschaftsminister und allen involvierten Personen dafür, dass aufgrund der Dringlichkeit und des Wunsches seitens der Wirtschaft sogleich reagiert und das Massnahmenpaket 3.0 bereits auf diese November-Landtagssitzung traktandiert wurde. Eine Verlängerung dieser Unterstützungsmassnahmen, dient vor allem dazu, den betroffenen Unternehmen bereits jetzt schon eine gewisse Sicherheit in finanzieller wie auch planerischer Hinsicht zu geben. Ich denke, mein Fraktionskollege Manfred Kaufmann hat den Inhalt bereits gut dargelegt. Ich habe noch eine Frage zu den Winzern. Wie ich erfahren habe, können die Winzer keine Kurzarbeit anmelden, da die Reben ja trotz Covid wachsen, geerntet werden und der Wein gemacht werden muss. Die Arbeit ist also auch vorhanden, auch wenn kein Absatz herrscht, es ist das Gesetz der Natur. Die Weinkeller sind somit voll, aber der Verkauf durch die ganzen Ausfälle von Grossveranstaltungen und Events seit März dieses Jahres sehr stark eingeschränkt. In der Schweiz gibt es einen Art. 12 im Covid-19-Gesetz. Darin werden Unternehmen, «die aufgrund der Natur ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit von den Folgen von Covid-19 besonders betroffen sind, insbesondere eben Unternehmen in der Wertschöpfungskette der Eventbranche, Schausteller, Dienstleister der Reisebranche sowie touristische Betriebe in Härtefällen finanziell» unterstützt, sofern sich die Kantone, bei uns wären es die Gemeinden, zur Hälfte an der Finanzierung beteiligen. Ein Härtefall liegt dort in der Schweiz vor, wenn der Jahresumsatz unter 60% des mehrjährigen Durchschnitts liegt. «Die Unterstützung setzt voraus, dass die Unternehmen vor Ausbruch von Covid-19 profitabel oder überlebensfähig waren und sie nicht bereits andere Finanzhilfen des Bundes erhalten haben.» Gibt es bei uns einen entsprechenden Artikel? Ich habe keinen gefunden. Und wenn nicht, würde ich gerne von der Regierung wissen: Was spricht gegen die Aufnahme eines solchen Härtefallmassnahmenartikels in unsere Covid-Verordnung? Ein entsprechendes Gesetz wie in der Schweiz haben wir ja nicht. Beispielsweise auch für Winzer, Brauereien, Getränkelieferanten, aber natürlich auch alle anderen Anlieferer für eben Gastronomie, Caterer und weitere Betroffene. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Guten Abend, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Die Regierung nutzt den unter zollvertraglicher Bindung an das schweizerische Epidemiengesetz gegebenen Spielraum, um eigenständig mutmasslich gelindeste Mittel mit mutmasslich höchster Wirkung zu suchen. Die Regierung handelt und übernimmt Verantwortung. Derzeit kann logischerweise vieles nur Improvisation sein, jedoch müssen wir irgendwann auch wieder zu Strukturen zurückfinden, deren Verfassungsmässigkeit über alle Zweifel erhaben ist. Ob die Massnahmen weit genug gehen, ob es die richtigen sind, wissen wir weder jetzt noch später mit Sicherheit. Von der Containment-Strategie, möglichst viele möglichst schnell und möglichst bis zur Verfügbarkeit einer Schutzimpfung wegzusperren, bis zur Strategie des Fokussierens auf den Schutz der besonders Gefährdeten zur Vermeidung gravierender kollateraler Schäden und Leids ist alles im Angebot. Es gilt auch in der Krise, eigenverantwortliches und verantwortungsbewusstes Leben zu ermöglichen. Es braucht dazu aber eine kooperierende Bevölkerung. Das ist eine Führungssache und diese wird nicht einfacher, je länger die Ausnahmesituation dauert. Coronahysterie und Verschwörungstheorien sind nicht hilfreich, aber das ganze faktenbasierte Meinungsspektrum ist respektvoll anzuhören, um den Kompass in der Krise möglichst gut auszurichten. Vormals gesundes Unternehmertum darf nicht an Corona sterben. Die Folgen wären auch gesellschaftlich irreparabel. Die Regierung ist am Puls der Wirtschaft und der Landtag hat mehrfach signalisiert, die notwendigen Mittel im Rahmen des Machbaren und Sinnvollen zur Verfügung zu stellen - sowohl im Umfang als auch in der Laufzeit. Und ich bin überzeugt, dass der Landtag heute auch Wort halten wird. Der Gastro-Lockdown beschäftigt einen Teil der Wirtschaft und von diesem Gastro-Lockdown betroffen sind auch unsere Bierbrauereien, sind unsere Berufswinzer und es ist der Getränkehandel. Meines Wissens gibt es für diese - sagen wir - Berufsgruppe oder Branche noch keine Lösung, wie diesen über diese schwierige Situation hinweggeholfen werden könnte. Mit rund 50 Mitarbeitenden inklusive Lehrlinge haben diese Berufsgruppen auf das ganze Jahr bezogen, bereits beträchtliche Umsatzrückgänge verkraften müssen. Durch den Gastro-Lockdown wird es richtig dramatisch. Auch dieses gesunde Unternehmertum darf nicht an Corona sterben. Die Berufswinzer, die Brauer und der Getränkehandel müssen nach Corona weiterlaufen. Brauereien und Winzertum sind heimisches Schaffen und gehören zum Kulturgut. Der Getränkehandel sichert die Distribution. Ich möchte auch nach Corona lokale Biere und Weine geniessen und in der Auswahl nicht auf Einheitsgesöffe von weltumspannenden Konzernen angewiesen sein. Ich ersuche die Regierung - und ich nehme an, der Herr Wirtschaftsminister kann dazu ein paar Worte sagen - auch in Bezug auf die Brauer, die Winzer und den Getränkehandel einige Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Danke an die Regierung für die Vorlage dieses Massnahmenpakets, das ich grundsätzlich sehr unterstütze. Ich möchte aber auch bei diesem Punkt einhaken, den der Abg. Wenaweser gerade angesprochen hat. Ich habe die letzte Medienkonferenz der Regierung verfolgt, als diese Massnahmen hier vorgestellt wurden. Auf eine Frage hin, ich glaube, es war ein Medienvertreter, hat der Wirtschaftsminister dann einem Einschluss der Zulieferbetriebe der Gastronomie eine Absage erteilt. Das ist für mich nicht nachvollziehbar. Also für mich ist auch völlig klar, dass Zulieferer der Gastronomie, wie insbesondere die erwähnten Getränkehändler, Winzer oder Brauereien, die einen wesentlichen Umsatzanteil mit den behördlich geschlossenen Gastronomiebetrieben erzielen, doch ebenfalls unter eine Härtefallregelung fallen müssen und nicht nur über die normalen Instrumente, wie Kurzarbeitsentschädigung etc., abgegolten werden sollen. Ich spreche hier auch nicht von Zulieferbetrieben jeglicher Art oder Zulieferbetrieben, die einen marginalen Umsatz mit den geschlossenen Gastronomiebetrieben machen. Als vielleicht jetzt etwas übertriebenes Beispiel: Natürlich werden auch die LKW etwas weniger Strom verkaufen an die Gastronomie. Aber ich denke, das ist unwesentlich. Aber bei den angesprochenen Branchen geht es wirklich um das Überleben. Bei Getränkelieferanten, Winzern oder Brauereien, die wirklich einen wesentlichen Umsatzanteil in der Gastronomie erzielen, da ist jetzt wirklich die Axt am Baum und die sind dann wirklich auch direkt durch die behördlichen Schliessungen betroffen. Von dem her ist für mich komplett klar, dass es so sein muss, dass auch diese Branche, die etwa 50 Angestellte umfasst, in diese Härtefallregelung miteinbezogen werden muss. Ich denke, wir sprechen hier sicher im Gesamtzusammenhang dieser Pakete von überschaubaren Kosten. Allerdings für die betroffenen Betriebe sind das existenzielle Unterstützungen. Und für mich ist, wie gesagt, völlig klar, dass auch diese Branche hier unterstützt wird, da sie ganz direkt von der behördlichen Schliessung betroffen ist. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, danke für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Einen Teil der Fragen haben meine Vorredner schon ins Feld geführt. Ich habe zur Vorbereitung dieses Berichts und Antrags einmal die Chance genutzt, ein Kompliment zurückzugeben an die Regierung für die Vorbereitung dieser kurzfristigen Vorlage. Das Kompliment kann ich auch wiedergeben, weil ich mit Betroffenen telefoniert habe und da das Spannungsfeld von super zufrieden, weil das Geld sehr schnell kommt, unbürokratische Soforthilfe bis zum Gegenteil, warum ich jetzt eine Ablehnung bekommen habe, habe ich natürlich alles in der Vorbereitung der Diskussion zurückbekommen. An sich besteht die Chance, dass der Landtag das Geld heute wieder freigibt, dass wir wieder Massnahmen ergreifen können. Die Chance erachte ich als sehr hoch. Dann muss das Amt für Volkswirtschaft das pragmatisch regelkonform umsetzen. Und aus Sicht der Betroffenen ist es gut, wenn klare Verhältnisse bestehen und das Geld auch ankommt. Ich bin zwar nicht Profiwinzer und bei meinen 300 Flaschen habe ich kein Absatzproblem, das kann auch noch länger lagern bei mir. Aber als Mitglied der Winzer am Eschnerberg und als Vizepräsident habe ich natürlich den Hilferuf auch mitbekommen, aber nicht nur der Winzer, sondern der Getränkehändler und der Bierbrauer. Wenn die Situation dann besteht, dass man von einem Tag auf den anderen 90% Umsatzeinbussen hat, dann kann ich schon verstehen, dass da ein Hilferuf ankommt. Ich sehe das Nicken des Vizeregierungschefs, ich bin gespannt auf seine Ausführungen. Was ich dann auch nicht nachvollzuziehen kann, aber da können Sie sicher Licht ins Dunkel bringen, wenn jemand im Frühling einen Antrag auf UEK stellt, was dann zum Ergebnis führt, dass er ein Ja bekommt, und jetzt im Herbst nach der Schliessung der Wirtschaft wieder denselben Antrag stellt und dann ein Nein bekommt. Dass er dann die Welt nicht versteht - das würde ich jetzt auch nicht verstehen. Aber ich habe von anderen wieder die Rückmeldung bekommen, dass es sehr unbürokratisch und schnell funktioniert hat. Also das ist ein Spannungsfeld. Aber an sich bin ich auf Ihre Ausführungen gespannt und ich gehe mit meinem Kollegen, dass wir hier helfen müssen, weil die zwar indirekt betroffen sind und nicht geschlossen wurden, aber von einem Tag auf den anderen fliesst zumindest in dieser Branche nichts mehr. Herzlichen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Danke für das Wort. Ich möchte mich wirklich sehr kurz halten und die Voten meiner Vorrednerin und der Vorredner explizit unterstützen. Ich denke, es ist eigentlich alles gesagt. Ich möchte einfach auf einen Satz im Bericht und Antrag hinweisen, den ich übrigens unterstütze und den ich auch sehr lobenswert finde, und ich bedanke mich bei der Regierung, dass sie so schnell handelt. Wie eigentlich auf der Seite 7 steht, es fängt zwar auf der Seite 6 schon an: Diese Massnahmen, also diese Massnahmen im Bericht und Antrag, haben zum Ziel, dass die Unternehmen gesichert werden und die Arbeitsplätze erhalten werden. Der Erhalt der Arbeitsplätze ist also ein wichtiges Thema. Auf diesem Hintergrund dieses Satzes denke ich mir, dass die Anträge und die Bemerkungen von Gunilla Marxer-Kranz, Christoph Wenaweser, Elfried Halser und Daniel Oehry sehr berechtigt sind. Ich möchte sie unterstützen. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Regierung für den vorliegenden Bericht und Antrag, welcher, zumindest was ich gehört habe, unbestritten ist. Ich unterstütze diesen auch explizit. Nur, wir sind wieder ein wenig beim Thema «wir beschliessen das Geld - und wohin geht die Reise?». Da komme ich zu Punkt 1.3, da führt die Regierung aus, es gibt diese Tourismusbranche, Hotellerie, Gastronomie, da hat man anscheinend Branchenexperten beauftragt. Auf Seite 10 sagt dann die Regierung, die Arbeiten sind im Gange, sprich, wir wissen wieder einmal nicht, wohin die Reise geht. Die Richtung stimmt, aber ob das Ziel der Regierung mit dem Ziel des Landtags identisch ist, wissen wir nicht. Ich denke mir, der Abg. Wenaweser hat es treffend gesagt, gesunde Unternehmen vor Corona dürfen jetzt nicht mit Corona in den Konkurs getrieben werden. Das müssen wir auf jeden Fall verhindern nach meinem Dafürhalten. Deshalb möchte ich jetzt schon wissen: Was ist da geplant? Es geht mir wirklich vor allem um diese CHF 10 Mio. Was hat man hier beabsichtigt? Ich meine, man hat die Gastronomie wieder drei Wochen geschlossen, die Gastronomen können nichts für diese Schliessung, sie sind nicht schuld an Corona - die Regierung natürlich auch nicht, das anerkenne ich. Aber wir können ja auch nicht zusehen, wie da Betriebe in den Konkurs getrieben werden. Da würde mich jetzt schon wundernehmen: Wann fliessen diese Gelder? Wir haben gerade das Beispiel gehört, anscheinend gibt es halt Anträge, die im Frühjahr noch bewilligt worden sind, jetzt werden diese nicht mehr bewilligt. Klar, es sind immer wieder Einzelfälle, das ist schwierig zu beurteilen. Aber wie gesagt, kann es solche Differenzen geben. Für mich ist klar, wenn die Regierung merkt, dass das Geld nicht ausreicht, dann wird die Regierung kurzfristig im Dezember-Landtag wieder kommen. Ich möchte einfach nicht schuld an Konkursen sein. Wenn das Recht schon bei der Regierung liegt, merken Sie schon, dann haben Sie natürlich eine Verantwortung. Für mich ist klar, sollten Sie wiederum merken, es reicht halt nicht, dann werden Sie kurzfristig zumindest nach meiner Ansicht wieder kommen müssen im Dezember-Landtag und hier weitere Gelder einfordern. Denn ich befürchte, Sie geben mir jetzt die Antwort, ja, wir wissen halt noch nicht im Detail, wohin die Reise geht. Sie kennen die Details, diese sind Sie jetzt am Ausarbeiten. Wie gesagt, ich möchte einfach nicht für diese Konkurse verantwortlich sein - beziehungsweise dank Corporate Governance sind wir es ja auch nicht. Die Verantwortung trägt die Regierung und nicht der Landtag, wir können ja «nur» das Geld sprechen. Auch den Punkt mit den Getränkelieferanten scheint mir berechtigt zu sein. Da möchte ich die Regierung auch fragen: Sind Ihnen weitere Branchen bekannt, die hier sehr direkt von dieser Coronapandemie tangiert sind? Wie gesagt, ich kann nur meine Hilfe zur Verfügung stellen, dass hier möglichst wenig Betriebe Konkurs gehen. Und Betriebe, die vor Corona gut aufgestellt waren, dürfen wir nach meinem Dafürhalten jetzt nicht in den Konkurs treiben. Da müssen wir jetzt einfach die nötigen Mittel sprechen und auch Hilfe bieten. Wie gesagt, sollte es für den Dezember-Landtag nochmals eine Vorlage benötigen, bin ich überzeugt, dass die Regierung damit kommen wird, auch kurzfristig. Dieses Mal ging es ja auch kurzfristig, dann geht es auch im Dezember-Landtag kurzfristig. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Susanne Eberle-Strub
Vielen Dank, Herr Präsident. Und herzlichen Dank der Regierung für den vorliegenden Bericht und Antrag, der wirklich benötigt wird oder das darin dann wahrscheinlich gesprochene Geld. Ich unterstütze meine Vorredner, was die Bierbrauereien, die Zulieferer mit Getränken anbelangt. Ich habe eine Frage: Wie werden Personen unterstützt die im Stundenlohn angestellt sind? Mir wurde mitgeteilt, dass diese Personen durch das Raster fallen, also keine Unterstützung erhalten. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Auch ich danke der Regierung für dieses Massnahmenpaket 3, das die wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus lindern soll. Meine Frage geht dahin, diese Kurzarbeitslosenentschädigungen werden durch diese Kredite, die der Landtag beschliesst, bezahlt. Aber die Arbeitslosenkasse wird dazu nicht benutzt. Die Arbeitslosenkasse hat doch ein relativ hohes Kapital, aber dieses kann durch das Gesetz nicht benutzt werden. Macht die Regierung in nächster Zeit etwas oder kann das Gesetz geändert werden, dass in solchen Fällen in Zukunft auch die Arbeitslosenkasse miteinbezogen wird? Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank, für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Vielen Dank für Ihre Voten. Ich möchte mit einem Dank auch beginnen an das Landtagspräsidium und auch den Landtag, dass wir das so kurzfristig traktandieren konnten und heute auch schon darüber debattieren. Ich habe Ihnen ja mitgeteilt, es war auch ein Wunsch der Wirtschaft und die letzten Tage und Wochen hat uns die zweite Welle so erfasst, wie wir es vielleicht nicht gedacht hätten. Teile dieses Berichts und Antrags waren schon in Ausarbeitung und eigentlich hätte das im Dezember-Landtag ausreichen sollen. Aber es hat jetzt doch ein bisschen an Geschwindigkeit mit sich gebracht und deshalb bin ich froh, dass wir heute schon Sicherheit geben können, wenn dann die Beschlüsse gefällt sind. Ich möchte noch auf einen Fehler hinweisen, der sich im Zuge der früheren Traktandierung hier eingeschlichen hat. Nämlich steht auf der Seite 24 ziemlich weit unten, gleich über dem Punkt 8, dass wir beantragen, dass der Landtag dieses Gesetz als dringlich erklären soll. Das wäre da wichtig gewesen, wenn wir das im Dezember gemacht hätten. Hinten bei der Vorlage ist es nicht mehr enthalten, einfach dieser Satz vorne auf der Seite 24 entspricht jetzt nicht mehr dem Gesetz hinten. Wir können das alles ordentlich machen und auch die Referendumsfristen abwarten. Ich glaube, es ist mir noch wichtig, darauf hinzuweisen.Dann komme ich zu Ihren Fragen, ich starte mit der Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz: Sie haben zu den Winzern die Frage gestellt und festgestellt, dass diese keine Kurzarbeit beantragen oder anmelden können. Anmelden könnten sie sich schon, aber wie Sie richtig ausgeführt haben, es muss halt gearbeitet werden, da hat man nicht nichts zu tun, sondern sehr viel. Es ist so, dass wir uns sowohl betreffend die Winzer und auch die erwähnten Brauer oder Getränkehändler dieser Situation durchaus bewusst sind. Wir haben noch keine Gespräche geführt, wie die Unterstützung aussehen könnte. Ich spreche danach beim Abg. Elfried Hasler noch kurz die verschiedenen Unterstützungsleistungen an und wo wir die Winzer, die Brauer und die Getränkehändler dort sehen würden. Wie gesagt, die Gespräche wurden noch nicht geführt. Bis zu mir ist bis jetzt nur eine E-Mail gekommen. Ich weiss aber, dass es jetzt weit mehr gibt und wir jetzt auch aktiv auf sie zugehen werden. Aber es hilft immer, hier einen direkten Austausch mit dem AVW oder mit uns zu suchen. Sie haben wegen des Covid-19-Gesetzes in der Schweiz nachgefragt, die Härtefallregelung in Art. 12. Das ist ein bisschen speziell, das wurde damals vom Parlament so in dieses Gesetz mitaufgenommen, was eben zeigt, wie agil oder flexibel die Situation ist. Die Schweizer haben dort die Eventbranche, die Schausteller und andere Branchen reingenommen, Gastronomie beispielsweise fehlte, weil im September sich gerade niemand vorstellen konnte, dass dort noch die Gastronomie reinfallen würde. In der Zwischenzeit schaut es in verschiedenen Kantonen in der Schweiz da auch anders aus. Dass sich die Diskussionen in der Schweiz zu diesen Härtefällen jetzt aber mit Kanton und Bund schwierig gestalten, das kann man in der Tagespresse lesen. Ich glaube, wir sind hier aufgrund der Kleinheit und der kleinen Strukturen und der Nähe zur Wirtschaft durchaus ein bisschen schneller unterwegs. Sie haben gefragt: Brauchen wir einen entsprechenden Artikel - allenfalls in unserer Verordnung? Nein, den brauchen wir nicht, wir haben ein Gesetz über die Finanzierung von Massnahmen zur Wirtschaftsförderung. Das ist das Gesetz auf dem der Finanzbeschluss basiert. Dort heisst es in Art. 1: «Das Land leistet Beiträge für förderungswürdige Massnahmen zur Milderung wirtschaftlicher Schwierigkeiten und zur langfristigen Sicherung von Arbeitsplätzen.» Das haben wir hier schon auf Gesetzesstufe. Dann heisst es dann im Bst. f: «Beiträge an Massnahmen für Härte- und Notfälle.» Da haben wir schon im März diesen Finanzbeschluss daraufgestellt. Insofern haben wir auch bis Ende Jahr die Finanzen von diesem Beschluss noch aus dem März. Heute beantragen wir aber die Gelder für das nächste Jahr. Das heisst, für dieses Jahr haben wir noch ausreichend finanzielle Mittel. Aber es geht jetzt auch schon darum, um für das nächste Jahr zu planen. Wenn wir jetzt Unterstützungsleistungen oder Reglemente vorbereiten, aber ab dem 1. Januar nicht mehr ausbezahlen könnten, wäre das schlecht. Deshalb auch heute wichtig, wenn wir von Ihnen entsprechend den Spielraum bekommen.Dann zum Abg. Christoph Wenaweser: Ich finde, das Bild, das Sie gezeichnet haben, mit dem Kompassausrichten ist wirklich das, was wir im Moment tagtäglich versuchen. Und deshalb ist es auch wichtig, die lauten wie auch die leisen Stimmen zu hören und dann eben sich auch entsprechend ausrichten zu können. Sie haben dann die Umsatzrückgänge bei Winzern, Brauern und Getränkehandel bemerkt. Die Lösung, die wir in Grundzügen vorgestellt haben und die wir jetzt für das Q4 und das Q1 für Härtefälle planen, soll eben einfach sein. Wir wollen aus der ersten Phase auch lernen, es kamen auch Rückmeldungen, dass vieles kompliziert und schwer verständlich war. Wir haben ja auch laufend optimiert. Wir versuchen jetzt eine einfache Lösung, die zwar den Umsatzrückgang berücksichtigt, auch um zu bemerken, wie hart ein Betrieb betroffen ist. Aber wir wollen natürlich dort bei den Fixkosten, bei Betriebskosten unterstützen. Also wir wollen nicht einfach Umsätze ersetzen, sondern wir wollen helfen, diese Kosten, die man nicht wegbekommt, dort zu unterstützen. Und da hat beispielweise ein Winzerbetrieb oder eine Brauerei, die verschiedene Betriebsmittel natürlich braucht und auch Personal hat, eine andere Kostenstruktur als beispielsweise ein Getränkehandel, der viel Warenaufwand hat. Deshalb werden wir wahrscheinlich nicht die Getränkehändler und die Winzer genau gleich behandeln, wenn es um die Unterstützung geht. Dafür müssen wir mit den verschiedenen Branchen die Gespräche suchen. Mit den Gastronomen haben wir das gemacht, da werden Parameter festgelegt, da haben wir das Gefühl, dass das eben vergleichbar ist unter den verschiedenen Restaurants. In anderen Branchen müssen wir einfach diese Gespräche führen. Das tun wir auch. Gewisse sind schon aufgesetzt und andere werden noch kommen. Ich glaube, wir, das Amt für Volkswirtschaft und alle, die uns da unterstützen, sind da sehr nah dran. Zum Abg. Elfried Hasler: Sie haben die Pressekonferenz erwähnt und die Absage an die Zulieferbetriebe. Ich habe, wenn ich mich recht erinnere, gesagt, dass wir auch mit den Gemeinden diesbezüglich in Gesprächen sind, weil die Unterstützung wieder mit Gemeinde und Land zusammen angegangen werden soll. Wir sind der Meinung, dass dort, in den Bereichen, wo wir generelle Lösungen finden, das Land natürlich prädestiniert ist, diese zu finden, dort, wo es individuelle Lösungen gibt, die Gemeinden weiterhin unterstützen sollen. Die Gespräche werden nächste Woche fortgeführt. Das ist einmal der eine Teil, wo ich denke, ich habe in diese Richtung geantwortet. Wo meine «ablehnende Haltung» oder meine Aussage vermutlich richtig ist - und jetzt muss man zwischen den Leistungen unterscheiden. Es sind nicht alle Härtefallleistungen gleich. Wir haben gesagt, wenn wir die Gastronomie schliessen, dann aktivieren wir direkt - und das haben wir an diesem Freitag, wo wir es beschlossen haben, auch gleich kommuniziert - direkt den Betriebskostenzuschuss und die Unterstützung für Einzel- und Kleinstbetriebe, wie es damals war. Das heisst, jetzt halt BKZ 2 und UEK 2. Das macht auch Sinn für die Betriebe, die geschlossen sind, weil die dann Leute in Kurzarbeit haben und der Betriebskostenzuschuss ja auch auf diese Kurzarbeit hinauf berechnet wird. Hier drin sind es die orangen Leistungen. Die grünen Leistungen sind für die Branchen und Betriebe, die im Q4 und Q1 längerfristig betroffen sind. Da sagen wir, die möchten wir natürlich auch unterstützen. Ein Gastronomiebetrieb ist zwei Mal getroffen, wenn man denn so will. Er ist jetzt geschlossen und wird aber auch ein schwieriges halbes Jahr haben. Ein Getränkehändler ist nicht geschlossen. Wir haben da immer auch schon vor einem halben Jahr die harte Unterscheidung gemacht: Behördlich geschlossen, das ist noch einmal eine andere Kategorie als quasi aufgrund von Massnahmen mittelbar eingeschränkt. Insofern bin ich für die UEK und für den Betriebskostenzuschuss der Meinung, dass wir dort wirklich die unterstützen, die geschlossen sind, da macht die Leistung auch Sinn, und die andere Härtefallregelung natürlich auch für weitere Betriebe und auch Zulieferbetriebe geöffnet werden kann. Es ist mir wichtig, das so klarzustellen. Aber ich kann jetzt auch nicht mehr genau sagen, welche Worte ich an der Pressekonferenz gewählt habe. Jetzt ist es mir wichtig, ein klares Zeichen zu geben, dass wir natürlich gesprächsbereit sind, dort, wo wir sehen, dass es das braucht. Dann haben wir natürlich im ersten Moment die am stärksten Betroffenen im Fokus gehabt, deshalb jetzt auch mit der Gastronomie zunächst die Gespräche abschliessend geführt und führen jetzt die Gespräche weiter.Dann zum Abg. Daniel Oehry: Sie haben das Pragmatische unterstützt. Viele dieser Sachen, die wir hier jetzt ja auch im Gesetz und auf Verordnungsebene gerne machen möchten, gehen genau in diese Richtung des Pragmatischen. Wie ich auch schon gesagt habe, wir versuchen, auch mit dieser Härtefalllösung eine Lösung zu haben, die einfach ist, die einfach funktioniert. Sie haben dann einen Fall erwähnt oder mehrere Fälle, ich weiss es nicht, dass es komisch ist, wenn man vor einem halben Jahr die UEK-Unterstützung bekommen hat und sie jetzt nicht bekommt. Ich kenne den Fall jetzt nicht, aber ich könnte mir das so erklären, dass wir vor einem halben Jahr andere Betriebe, also mehr Betriebe, geschlossen haben als jetzt. Damals war es die Gastronomie und beispielsweise die Ladenlokale. Ich könnte mir vorstellen, dass ein Getränkehandel damals unter «Ladenlokal» lief und deshalb zumindest teilgeschlossen war und jetzt halt nicht in dem Sinne geschlossen ist. So könnte ich es mir erklären. Jeder, der eine Ablehnung erhält, ist natürlich in dem Moment enttäuscht. Das ist mir klar und insofern arbeiten wir auch an der Kommunikation, dass man auch sagt, wo es dann allenfalls weitere Unterstützung gibt. Wir sind aber zum einen intern, also mit «intern» meine ich uns und das Amt für Volkswirtschaft, aber auch mit den Gemeinden wirklich im Prozess, um möglichst Klarheit zu schaffen, was wo geht und wie das geht. Dann zum Abg. Eugen Nägele, Sie haben nur den Erhalt der Arbeitsplätze nochmals hervorgehoben. Das ist natürlich zentral. Dann zum Abg. Wendelin Lampert: Ja, ich habe auch gemerkt, da ist natürlich etwas für Sie vielleicht nicht so ganz klar gewesen, wie es für uns war. Auf Seite 9 unter 1.3 steht: Vor diesem Hintergrund hat die Regierung einen Auftrag an externe Branchenexperten erteilt, um die Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen für die erwähnten Branchen zu evaluieren und mögliche beziehungsweise notwendige weiterführende Massnahmen zu finden. Diesen Auftrag haben wir bereits im Sommer gemeinsam mit der Gastronomie und der Hotellerie erteilt. Da ging es darum, für nach der Krise zu schauen, wie sich der Tourismus, die Hotellerie und all das weiterentwickeln. Dieser Auftrag ist zwar, ich sage einmal, zu 90% fertig, nur sind wir wieder mitten in der Krise. Also das ist ein Auftrag, den wir vielleicht im März, April wieder herausnehmen, wenn wir wieder weiter über die Krise hinaussehen. Dieser Auftrag hat nichts damit zu tun, mit diesen Härtefallmassnahmen. Das ist mir vielleicht noch wichtig zu erwähnen. Dann haben Sie gesagt, Sie wollen jetzt schon wissen, was wir genau mit diesen CHF 10 Mio. machen. Also zum einen ist es die Weiterführung des Covid-19-Programms. Wir hätten einfach ab dem 31.12. keine Möglichkeit mehr, auszubezahlen, auch wenn wir noch Budget in diesem Jahr hätten. Das ist finanzhaushaltsrechtlich so. Dann sind es diese Härtefallregeln, die ich erwähnt habe, wenn wir im nächsten Jahr auch noch den Betriebskostenzuschuss oder die Unterstützung für Einzel- und Kleinstbetriebe oder andere Lösungen wieder brauchen oder neue wieder brauchen, dann sind es diese CHF 10 Mio., basierend auf dem Wirtschaftsförderungsgesetz. Wenn Sie weitere Details möchten, dann einfach bitte nachfragen. Dann haben Sie noch gesagt, dass wir für Dezember dann nochmals kurzfristig kommen. Ich gehe im Moment nicht davon aus, dass wir für Dezember nochmals kurzfristig kommen, weil die Kurzarbeit jetzt bis nächsten Sommer verlängert ist und wir im Dezember vermutlich nicht wissen würden, was wir im nächsten Jahr noch mehr brauchen. Ich kann mir jetzt im Moment wirklich nicht vorstellen, dass wir bis dann nochmal kommen würden. Aber in diesen Zeiten sag niemals nie.Dann zur Abg. Susanne Eberle-Strub: Sie haben noch nach Personen im Stundenlohn gefragt. Also es geht eigentlich um die Arbeit auf Abruf. Das ist auch ein Thema, wofür wir neu bei der Kurzarbeit Lösungen suchen, auch in Anlehnung an die Lösungen, die die Schweiz dort gefunden hat. Wobei man einfach sagen muss, wenn es sehr unregelmässige Arbeiten im Stundenlohn sind, dann ist es natürlich schwierig, die Anspruchsberechtigung festzumachen. Wenn jemand aber öfters oder regelmässig im Stundenlohn arbeitet, dann kann man das heranziehen und sagen, er hätte wahrscheinlich in diesem Monat auch in diesem Umfang im Stundenlohn gearbeitet. Das ist natürlich bei normalen Anstellungen einfacher und deshalb braucht es eine gewisse Regelmässigkeit und eine Basis. Dann komme ich noch zum Abg. Herbert Elkuch: Sie haben wegen der Arbeitslosenkasse gefragt, ob diese nicht benutzt werde. Dazu ist auszuführen, wir haben damals den Entscheid gefällt, dass wir die Kurzarbeitsentschädigung oder dieses Modell der Kurzarbeitsentschädigung für diese Krise als geeignet erachten, Arbeitsplätze zu erhalten, dass wir aber quasi dieses Instrument anders nutzen, viel, viel grosszügiger nutzen, als wir das in normalen Zeiten tun würden. Deshalb war es ja auch der Entscheid, die Arbeitslosenversicherungskasse schadlos zu halten für diese Krise. Deshalb ist es aus unserer Sicht auch folgerichtig, wenn wir jetzt sagen, wir verlängern dieses Regime, dass wir auch weiterhin die Arbeitslosenversicherungskasse schadlos halten und wir eben für diese Leistungen dann auch den Antrag beim Landtag stellen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Danke an den Wirtschaftsminister für die sehr interessanten Ausführungen. Ich denke, wir sind uns jetzt wahrscheinlich einig, aber nur, um sicher zu gehen, das ist jetzt einfach wichtig, auch für diese betroffenen Betriebe und Personen. Sie haben jetzt wörtlich gesagt, dass Sie der Ansicht sind, dass die Härtefallregelung für diese Branchen eben geöffnet werden kann. Ich verstehe es so: Sie wird geöffnet. Nur, dass das einfach keine Missverständnisse bringt. Ich denke, diese betroffenen Personen werden vielleicht auch jetzt zuhören. Dass diese jetzt ein klares Signal bekommen, dass da Hilfe kommt. Und ich möchte noch auf die zeitliche Dringlichkeit hinweisen, die Ihnen sicher auch bewusst sein wird. Diese Betriebe verlieren seit der Schliessung etwa 80% bis 90% ihres Umsatzes, und da ist, wie gesagt, die Axt am Baum. Es ist ja nicht nur die Schliessung der Gastronomie, es ist ja auch das Verbot von Veranstaltungen, Grossveranstaltungen etc. Da ist es jetzt eben wichtig, dass wir da ein klares Signal rausgeben. Ich habe Sie so verstanden, dass Sie das auch wollen und bereit sind, und dafür möchte ich mich auch bedanken. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Ich kann mich nahtlos meinem Vorredner Elfried Halser anschliessen. Ich wurde im Vorfeld so informiert, dass die Aussagen an der Pressekonferenz unmissverständlich so interpretiert wurden, dass eine Hilfe nicht möglich sei. Aber jetzt nach den Aussagen, die ich gehört habe, die wir alle gehört haben, können wir ein positives Signal aussenden. Und ich bin überzeugt, dass alle zuhören, die hier betroffen sind. Ich denke, es ist schon wichtig in dieser doch ausserordentlich schwierigen Situation und für viele Betriebe auch existenziell schwierigen Situation, dass wir positive Signale aussenden. Ich kann mich erinnern - ich weiss nicht mehr, war es das erste Paket? -, Harry Quaderer hat einmal gesagt, wenn Sie noch CHF 20 Mio. brauchen, dann gebe ich sie Ihnen. Ich glaube, das waren damals seine Worte. Ich glaube, er würde sie heute wieder sagen und ich auch. Ich glaube, wenn Sie Geld brauchen, wenn Sie spüren, wenn Sie im Dezember noch einmal kommen müssen, dann kommen Sie. Es ist jetzt wichtig, wirklich wichtig, dass wir zusammen - die Regierung und der Landtag - positive Signale aussenden, so wie wir es jetzt machen, so wie Sie das jetzt mit diesem Paket machen. Diese Signale sind enorm wichtig für die emotionale Sicherheit. Das ist auch ein ganz wichtiges Kriterium. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Susanne Eberle-Strub
Vielen Dank, Herr Präsident. Herzlichen Dank dem Wirtschaftsminister für seine Ausführungen. In dem Fall habe ich Sie richtig verstanden und Sie suchen Lösungen für die im Stundenlohn Angestellten. Ich habe noch eine andere Frage, vielleicht geht sie eher in Richtung Gesundheitsminister. Die Restaurants sind ja noch bis zum 15. November geschlossen. Die Zahlen von positiven Coronafällen steigen eher. Hier frage ich mich, was ist das Kriterium für eine Eröffnung der Restaurants und wann wird denn das entschieden? Es dauert jetzt ja nur noch eine Woche, dass sie geschlossen sind. Vielleicht können Sie mir da noch Ausführungen machen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Besten Dank dem Herrn Wirtschaftsminister für seine Ausführungen. Dann sind diese Ausführungen auf Seite 9 und 10 mehr für die Zukunft. Nur, uns hat es jetzt bereits wieder eingeholt und ich beneide die Regierung effektiv nicht um diese Massnahmen, die sie hier ergreifen muss. Ich denke mir, die Abg. Susanne Eberle-Strub hat es gerade erwähnt, jetzt haben wir die Gastronomie bereits zwei Wochen geschlossen und heute hatten wir die neue Rekordzahl im negativen Sinne. Da weiss ich auch nicht, was die nächsten Wochen abgehen wird. Ich möchte schon den Abg. Eugen Nägele unterstützen, es geht hier schon um das positive Signal, wobei ich das hier drinnen erkenne. Wie gesagt, mitunter hat die Regierung auch noch in einer ersten Phase gedacht, wir müssen hier jetzt halt vorsichtig sein. Das ist ja grundsätzlich zu begrüssen, aber es kann ja niemand etwas für dieses Dilemma. Für mich tönt es danach: Diese Massnahmen aus der ersten Phase haben wir jetzt einfach für die zweite Phase übernommen. Sind Sie denn der Ansicht, dass diese Massnahmen ausreichend für die Gastronomie sind? Ich frage mich halt am Ende des Tages: Riskieren wir hier weitere Konkurse? Müssten wir jetzt hier nicht einen zusätzlichen Schritt machen? Mir ist schon klar, wir sprechen von Geld, aber in dieser Situation zuzusehen, fällt mir schwer. Ich unterstelle niemandem, dass er das macht, dass er nur zusieht, Sie handeln schon. Ich frage mich einfach: Braucht es nicht einen weiteren Schritt? Ich denke mir, die Getränkehändler wurden erwähnt, da ist das Zeichen für mich jetzt auch eindeutig. Ich sehe das Dilemma schon, es ist natürlich eine «never endig Story». Mitunter werden dann weitere kommen. Wir haben die Tourismusbranche, wir haben die Eventveranstalter, heute ist ja auch ein entsprechendes Interview im «Wirtschaft regional» nachlesbar, da sprechen wir von weiteren Branchen, die massiv tangiert sind. Aber wie gesagt, zurzeit haben wir ja zumindest die finanziellen Möglichkeiten noch, dass wir zumindest bis im nächsten Frühjahr hier für diese Betriebe Zeichen senden können. Das scheint mir wichtig und wie gesagt, wenn es weitere Hilfe braucht, ich werde das gerne unterstützen im Dezember-Landtag.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Auch vielen Dank für Ihre klaren Voten. Ich glaube auch, es ist auch emotional auch wichtig, hier Klarheit zu schaffen. Ich versuche jetzt auch, noch einmal mehr Klarheit zu schaffen, und starte mit dem Abg. Elfried Hasler. Ja, wir stellen uns vor, das zu öffnen, jedenfalls diese Q4- und Q1-Lösungen, weil wir glauben, dass diese genau dort ansetzen. Was aber sein kann, und da spreche ich jetzt beispielsweise die Fitnesshäuser an, das ist auch eine Branche, die haben es nicht besonders leicht, da mussten wir schon in der ersten Phase feststellen, dass die Fitnessbranche sehr divers ist. Da gilt es, den Personaltrainer, der keine feste Einrichtung unbedingt braucht, bis zu Fitnesshäusern mit grossen Anlagen, aber wenig Personal ganz schwierig in einer Unterstützung zu fassen. Deshalb sind wir mit den Gemeinden übereingekommen, dass sie individuelle Lösungen über die Gemeindelösung suchen, was bislang aus meiner Sicht auch gut funktioniert hat. Es mag sein, wir haben beispielsweise nicht so viele Brauereien, dass es besser ist, wenn wir uns zwischen der Gemeinde und dem Land darauf einigen, dass wir sagen, eine Brauerei wird vielleicht besser über die Gemeindelösung unterstützt. Damit ist nicht gesagt, dass sie nicht unterstützt wird, im Gegenteil, sondern wir sind einfach noch in Abstimmung, wo die Unterstützung am besten aufgehängt ist. Einzelfalllösungen über das Land finde ich grundsätzlich schwierig. Da haben wir mit den Gemeinden wirklich gute Lösungen in der ersten Phase finden können. Ich weiss, dass die Gemeinden auch jetzt gesprächsbereit sind, wir sind auch schon im Austausch. Dann zum Abg. Eugen Nägele und auch zum Abg. Elfried Hasler: Ich muss mir wohl noch einmal die Pressekonferenz im O-Ton anhören, was ich genau gesagt habe. Jedenfalls, wie gesagt, was ich heute hier - und da spreche ich nicht nur für mich, da sind wir auch in der Regierung abgestimmt - sagen kann, ist, natürlich hören wir zu und natürlich wollen wir helfen. Das ist klar. Ich habe auch schon mehrfach gesagt, wir wollen gleichen Betrieben gleich helfen, wir wollen möglichst vielen helfen. Wir können nicht jeden retten, das ist auch klar, aber wenn wir unterstützen, dann wollen wir das auch am richtigen Ort tun. Die Abg. Susanne Eberle-Strub und eigentlich auch der Abg. Lampert waren wahrscheinlich schon bei 29a zur aktuellen Situation, was die Kriterien sind, um wieder zu öffnen. Ich denke, wir hätten uns alle erhofft, dass die Zahlen in die andere Richtung gehen, aber ich glaube, darüber können wir dann beim 29a sprechen. Dann zum Abg. Lampert, das ist mir auch nochmals ganz wichtig, Sie haben gesagt: Vielleicht brauchen wir jetzt mehr. Wir machen jetzt mehr, wir machen mehr, als nur die Massnahmen aus der ersten Phase zu reaktivieren. Es ist die nächste Stufe dazugekommen, wir haben sie grün markiert in der Abbildung. Das kommt zusätzlich dazu. Wir haben gesagt, für diesen Einschnitt jetzt, für die Schliessung, sind es die gleichen Leistungen, die bekannten, die auch funktionieren, wenn man geschlossen hat, weil dann eben Kurzarbeit zieht, und der Betriebskostenzuschuss, die weitere Leistung, ist ein weiterer Schritt und die kommt dort dazu. Wir sind überzeugt, dass wir mit dieser Kombination auch eine intelligentere Lösung haben als andere Länder, die einfach den Umsatz zu einem Teil ersetzen. Ich glaube, so sind wir zielgerichteter unterwegs und unterstützen dort, wo es das wirklich braucht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Wirtschaftsminister für diese Ausführungen. Gerade die letzte Information ist doch sehr interessant. Sie sagen, wir machen mehr, eben dieser grüne Bereich, den wir hier im Bericht und Antrag auch sehen. Können Sie das quantifizieren? Was ist das Mehr für einen Durchschnittsbetrieb? Was bedeutet das konkret am Ende des Tages, dieses Mehr? Denn das wäre auch ein Signal, dass man sagt, wir sehen jetzt einfach, diese Pandemie zieht sich länger dahin, wir müssen wieder schliessen, wir wissen nicht, wie lange wir schliessen. Es gibt jetzt ein Mehr, und da wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie das ein wenig quantifizieren könnten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ja, Herr Abg. Lampert, das mache ich sehr gerne, ich kann es konkret am Beispiel der Gastronomie, das wir auch diese Woche vorgestellt haben, kurz erläutern. Wir haben gesagt, die Warenkosten sind flexibel, die wollen wir nicht unbedingt ersetzen. Wenn man weniger Umsatz macht, kann man die auch reduzieren. Was wir unbedingt wollen, was weiter ein Bestandteil ist, sind die Personalkosten: Diese sollen nicht reduziert werden. Da gibt es allenfalls die Kurzarbeitsentschädigung für die, die nicht arbeiten, und die, die arbeiten, sollen ja auch dann weiter gedeckt sein. Dann haben wir gesagt, wir wollen eigentlich den Fixkostenblock, wir wollen wissen, wo diese Kosten sind, und auch vielleicht noch den Unternehmerlohn berücksichtigen und auch mehr Aufwände für Schutzkonzepte und so weiter. So haben wir intensive Gespräche geführt, Sachen analysiert und sind zum Schluss gekommen, dass wir diesen branchenspezifischen Prozentsatz für die Gastronomie bei 30% festmachen. Wir sind in den Gesprächen auch dorthin gekommen, dass wir gesagt haben, diese 30% bezahlen wir quasi auf den Umsatzrückgang. Also wir nehmen den Umsatzrückgang im Vergleich zu den Vorjahresquartalen. Wir nehmen 2018, 2019, da gibt es bei der Mehrwertsteuer die Abrechnung für das Quartal, 2018, 2019, da kann man einen Durchschnitt errechnen. Dann nimmt man das Quartal in diesem Jahr und dann sieht man, wie der Umsatzrückgang aussieht. Diesen Umsatzrückgang, wenn er grösser als 20% ist, das ist die Eintrittshürde, würde ich sagen, ab dann ist man ein Härtefall, ab diesem Umsatzrückgang von 20% werden 30% ersetzt. Das heisst, wenn jemand 100% Umsatzrückgang hat, dann werden 30% von 100% ersetzt und sonst entsprechend weniger. Wenn man dazu dann noch den Betriebskostenzuschuss und den Unterstützungsbeitrag für Einzel- und Kleinstbetriebe rechnet, dann haben wir gesagt, wir entschädigen maximal 75% des Umsatzrückgangs. Der Vorteil dieser Lösung ist der, dass es zum einen von der Grösse des Betriebs abhängig ist und vom Umsatz - ein grosser Betrieb erhält logischerweise dann auch mehr - und dass es abhängig ist vom Einschlag, den man im Q4 und Q1 hat. Diese Lösung ist mit dem LHGV und der Sektion Gastronomie auch so besprochen und wird als ausreichend erachtet, um die nächsten Monate durchzukommen. Ich glaube, das ist wirklich ein flexibles, in der Anwendung einfaches Modell. Wir arbeiten im Moment gerade noch mit dem AVW und der Steuerverwaltung an der Umsetzung. Aber das erscheint mir als ein sehr einfaches, nachvollziehbares, logisches Instrument. Aber diese 30% sind branchenspezifisch, das wird in anderen Branchen anders aussehen. Hier haben wir es schon definiert, weitere werden folgen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Vielen Dank dem Regierungschef-Stellvertreter für seine Ausführungen. Was mich noch interessiert hätte: Wie wird mit Betrieben verfahren, also Restaurantbetrieben, die erst vor Kurzem geöffnet haben, die also noch nicht eine jahrelange Umsatzentwicklung vorweisen können, sondern vielleicht erst von wenigen Monaten? Man kann da nicht einfach ein Jahr zurückblicken und schauen, was damals für Umsätze gemacht wurden. Noch eine andere Frage ist: Ich habe letzthin festgestellt, dass der beliebte Marronistand in Eschen schon um 19 Uhr geschlossen hatte respektive schliessen muss, so wurde es mir erzählt. Da ist die Frage, ist das wirklich so und wie kann solchen Leuten geholfen werden, die eben durch die Einschränkung der Öffnungszeiten eben auch Verluste haben? Sie haben vielleicht noch zusätzlich in die Infrastruktur investiert und das macht sich jetzt natürlich nicht bezahlt respektive führt dann wahrscheinlich zu grösseren Verlusten. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Zu den Fragen des Abg. Hasler: Wir haben keine Sperrstunden oder so in Liechtenstein. Was ein Marronistand nicht mehr darf, ist draussen Tische haben, damit die Leute sich dort verpflegen können. Da ist er eingeschränkt, da ist er wie ein Restaurantbetrieb. Also es ist halt einfach ein Outdoor-Restaurantbetrieb. Von dem her fällt er dann auch in die entsprechende Kategorie. Aber eine zeitliche Einschränkung gibt es jedenfalls von unserer Seite her nicht, das wäre dann eine Selbsteinschränkung. Zu Ihrer zweiten Frage: Auch dazu haben wir uns natürlich Gedanken gemacht, wir haben in unserem Konzept, die Richtlinie gibt es noch nicht, vorgesehen, dass dann der durchschnittliche Einbruch der Branche herangezogen würde. Das heisst, die diesjährigen Quartalszahlen haben wir dann ja und wir wissen aufgrund der anderen Betriebe, wie der durchschnittliche Einbruch war. Dann kann man das zurückrechnen, dann hat man doch einen Anhaltspunkt, wo die Unterstützung ungefähr sein würde.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können über Eintreten befinden. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 25 Stimmen wurde einhellig Eintreten beschlossen und ich bitte den Parlamentsdienst, die 1. Lesung durch Artikelaufruf vorzunehmen. Art. 94a Bst. cbis, cter, n und o werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 94a Bst. cbis, cter, n und o stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.Art. 100 Sachüberschrift sowie Abs. 2 und 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 100 Sachüberschrift sowie Abs. 2 und 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die 1. Lesung erledigt. Die Regierung beantragt abschliessende Beratung der Gesetzesvorlage. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 25 Stimmen. Ich bitte den Parlamentsdienst, die 2. Lesung der Gesetzesvorlage vorzunehmen.Art. 94a Bst. cbis, cter, n und o werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 94a Bst. cbis, cter, n und o stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 25 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 100 Sachüberschrift sowie Abs. 2 und 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 100 Sachüberschrift sowie Abs. 2 und 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 25 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 25 Stimmen zugestimmt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 25 Stimmen die Zustimmung einhellig erteilt. -ooOoo-
Finanzbeschluss über die Gewährung eines ausserordentlichen Landesbeitrags an die Liechtensteinische Arbeitslosenversicherungskasse
Landtagspräsident Albert Frick
Wir können uns den Finanzbeschlüssen zuwenden. Ich bitte, die Lesung des ersten Finanzbeschlusses vorzunehmen.Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir stimmen ab. Wer dem vorliegenden Finanzbeschluss die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat dem Finanzbeschluss mit 25 Stimmen einhellig zugestimmt. -ooOoo-
Finanzbeschluss über die Gewährung eines Nachtragskredits für die Wirtschaftsförderung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen den nächsten Finanzbeschluss: Finanzbeschluss über die Gewährung eines Nachtragskredits für die Wirtschaftsförderung.Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir stimmen ab. Wer dem vorliegenden Finanzbeschluss die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat dem Finanzbeschluss mit 25 Stimmen einhellig zugestimmt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 29 erledigt. Bevor wir uns in die Schlussrunde begeben, kurze Lüftungspause in unser aller Interesse. Ich denke, dass fünf Minuten reichen und wir dann wirklich noch das letzte Traktandum bewältigen können. Die Sitzung ist unterbrochen (von 18:45 bis 18:55 Uhr).
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