SCHAFFUNG EINER BESCHWERDEKOMMISSION FÜR VERWALTUNGSANGELEGENHEITEN (NR. 31/2000), 1. LESUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Punkt 21 unserer Tagesordnung: Bericht und Antrag der Regierung zur Schaffung einer Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten. Der Bericht und Antrag Nr. 31/2000 der Regierung steht zur Diskussion.Landtagsvizepräsident Otmar Hasler:
Herr Präsident, meine Herren. Die Regierung schlägt vor, eine Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten einzusetzen, um in verschiedenen Belangen anstelle der Regierung nun Rechtsmittelinstanz zu sein. Sie verweist dabei auf die entsprechende Verfassungsbestimmung, Art. 78 Abs. 3, der hier ja ausdrücklich darauf hinweist, dass solche Kommissionen eingesetzt werden können, und schreibt dann auch, dass es heute schon solche Beschwerdekommissionen gebe, wie zum Beispiel die Landessteuerkommission, die Landesgrundverkehrskommission. Dieser Verweis ist durchaus zutreffend in vielen Bereichen, aber ich glaube nicht ausschliesslich. Ich glaube, dass die Landessteuerkommission und die Landesgrundverkehrskommission natürlich nicht nur Beschwerdekommission ist.Als ich diesen Bericht zum ersten Mal gelesen habe, da habe ich gedacht: "Aha, jetzt will sich die Regierung unbequemer Fälle entledigen, man setzt hier eine Kommission für Beschwerden ein". Als ich dann aber den ganzen Bericht genauer durchgelesen habe, so hat es mir durchaus Sinn gemacht, wenn ich die Begründung angeschaut habe. Ich habe das aus Sicht der Bürger einmal angesehen und da geht es ja vor allem darum, dass man den Rechtsmittelweg hat und dieser Rechtsmittelweg wird ja hier offen gelassen, also das heisst, man hat den gleichen Rechtsmittelweg, anstelle der Regierung ist hier dann einfach eine Kommission eingesetzt.Was mir wichtig erscheint, und was die Regierung ja auch so beschrieben hat, ist: Diese Kommission soll dort eingesetzt werden, wo eben wenig Ermessensspielraum besteht, das heisst, wo tatsächlich nur rechtliche Erwägungen bezüglich der Entscheidung ins Feld geführt werden können. Und ich meine schon, dort wo die Ermessensfragen grösser sind oder dort wo eben, wie die Regierung auch schreibt, politische Grundsatzentscheide mit in die ganze Diskussion einzubringen sind, dass dort der Rechtsmittelweg weiterhin über die Regierung gehen muss. In diesem eingeschränkten Sinne macht mir dieser Antrag hier durchaus Sinn und ich bin für Eintreten.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht? Das scheint nicht der Fall zu sein. Nachdem Eintreten unbestritten ist, können wir mit der 1. Lesung beginnen. Auch hier handelt es sich um sechs Vorlagen.BESCHWERDEKOMMISSIONSGESETZLandtagspräsident Peter Wolff:
Wir beginnen mit der Vorlage zur Neuschaffung eines Beschwerdekommissionsgesetzes. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Renate Wohlwend:
Herr Landtagspräsident. Ich lese in Art. 2, dass es auch Ersatzmitglieder gibt. Ich nehme an, dass auch diese vom Landtag bestellt werden. Wenn ja, dann könnte man in Abs. 2 vielleicht auch die Ersatzmitglieder erwähnen und sagen "die Mitglieder und Ersatzmitglieder".Abg. Paul Vogt:
Ich würde vorschlagen, dass die Amtsdauer verlängert wird, damit das eher den Charakter eines Verwaltungsgerichts erhält. Regierungschef Mario Frick:
Wir werden beide Anregungen mitnehmen. Was die Amtsdauer anbelangt, haben wir natürlich auch andere, wie beispielsweise die Landesgrundverkehrskommission und die Landessteuerkommission. Man müsste sich dann allenfalls überlegen, ob man das auch harmonisieren will, also ob man dann gleich grundsätzlich in diese Richtung gehen will. Es wäre ein Stück weit, denke ich doch, dann eine Grundsatzentscheidung. Ich kann dem Gedanken aber einiges abgewinnen, um auch mit den fünf Jahren die Unabhängigkeit und die stärkere Selbstständigkeit zu betonen. Was die Ersatzmitglieder anbelangt - wir haben diesen Art. 2 - wir hätten mit "Mitglieder" auch die Ersatzmitglieder subsumiert, aber ich denke der besseren Klarheit halber, kann man die Ersatzmitglieder expressis verbis nennen. Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Sprenger:
Ich würde in Abs. 2 anregen, dass man schreibt: "Der Präsident muss ein juristisches Studium absolviert haben". Weil "rechtskundig" glaube ich, heisst heute noch, er muss irgendwo ein paar Gesetzbücher herumstehen haben und das war's dann. Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 4 steht zur Diskussion.
Das Wort "gegen" in der 2. Zeile von Abs. 2 ist wohl überflüssig. Es muss heissen: "können Verfügungen oder Entscheidungen" angefochten werden.Wir können weiterlesen.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 5 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 6 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 7 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES BAUGESETZES
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir lesen die 2. Vorlage betreffend die Abänderung des Baugesetzes.Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 4 steht zur Diskussion.
Abg. Paul Vogt:
Eine rein redaktionelle Bemerkung, ich nehme, an es müsste heissen: "ab Zustellung der Beschwerde", sowohl in Abs. 1 wie auch in Abs. 2.Landtagspräsident Peter Wolff:
Nein, das glaube ich nicht. Binnen 14 Tagen ab Zustellung kann gegen Entscheidungen des Hochbauamtes oder Beschlüsse des Gemeinderates Beschwerde geführt werden. Es geht nicht um den Zeitpunkt, wann die Beschwerde zugestellt worden ist, sondern ab wann die 14-tägige Frist für die Beschwerdeeinreichung zu laufen beginnt. Wir können weiterlesen.
Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 25 steht zur Diskussion.
Regierungschef Mario Frick:
Bei Abs. 2 werden wir wohl "kann binnen 14 Tagen ab Zustellung" ergänzen müssen. Es muss ja ein Bezug zum Zeitpunkt gegeben werden. Ich bin aber nicht ganz sicher, ich werde das auf jeden Fall überprüfen. Ich wollte das nur jetzt schon ankündigen. Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
II wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.GESETZ BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE LANDESVERMESSUNG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir lesen die 3. Vorlage betreffend Abänderung des Landesvermessungsgesetzes.Art. 22 Abs. 3 und 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 22. Abs. 3 und 4 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
II wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES BRANDSCHUTZGESETZES
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir lesen die 4. Vorlage betreffend Abänderung des Brandschutzgesetzes.Regierungschef Mario Frick:
Entschuldigung. Da ist etwas, was mir jetzt gerade diesen Moment aufgefallen ist, und zwar die In-Kraft-Tretens-Bestimmungen, jetzt auch der folgenden Gesetze, sollte vernünftigerweise auf das Gesetz mit dem Beschwerde-Kommissionsgesetz abgestimmt werden. Es heisst zwar auch dort immer "1. Januar 2001". Wenn wir jetzt aber vermuten, dass allenfalls beispielsweise das Referendum ergriffen würde nur gegen das Beschwerdekommissionsgesetz, dann hätte das die merkwürdige Folge, dass dann die anderen trotzdem in Kraft treten würden. Darum ist es richtig, und die Regierung wird das auf die 2. Lesung anpassen, dass es heisst: "Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Beschwerde-Kommissionsgesetz in Kraft". Ich wollte das jetzt schon erwähnen, dann muss das im Bericht und Antrag zur 2. Lesung nicht ausführlich dargestellt werden.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
II wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES STRASSENVERKEHRSGESETZES
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir lesen noch die 5. Vorlage über die Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes (SVG).Art. 98 Abs. 1 Bst. a, Abs. 3 und 3a wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 98 Abs. 1 Bst. a, Abs. 3 und 3a steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Renate Wohlwend:
Darf ich zu meinem besseren Verständnis fragen, ob es richtig ist, dass 1a und 3 an sich nichts mit der Schaffung des Gesetzes der Beschwerdekommission zu tun haben? Landtagspräsident Peter Wolff:
Kann die Regierung dazu Auskunft geben? Regierungschef Mario Frick:
Da bin ich jetzt auch unsicher, das ist mir jetzt auch erst beim nochmaligen Lesen hier aufgefallen. Ich müsste das auch nochmals prüfen. Weil insbesondere Abs. 3 ja dem bisherigen entspricht. Ich bin da nicht ganz schlau, bin mir da auch nicht ganz sicher, wo da der Konnex ist. Ich muss dieser Frage wirklich nachgehen und bin dankbar für den Hinweis. Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 99 Abs. 2 und 2a wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 99 Abs. 2 und 2a steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
II wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II steht zur Diskussion.Regierungschef Mario Frick:
Ich habe die Zwischenzeit genutzt und es ist auch die richtige Stelle, um das zu erwähnen. Um nochmals im Bericht und Antrag nachzuschauen, auf S. 14 und 15 ist dargelegt, dass es eben separate Gründe hat, darum ist es auch richtig, dass diese Bestimmungen Art. 98 Abs. 1 Bst. a und Abs. 3 am Tage der Kundmachung in Kraft treten. So ist es uns beiden offenbar gleich gegangen, dass wir das vergessen haben, aber es hat in der Tat seine Begründung, auch in Zusammenhang mit einer Entscheidung des Staatsgerichtshofes, die es notwendig machte, Klarheit zu finden. Das ist der Hintergrund, das ist auf den S. 14 und 15 beschrieben, aber ich bin froh, dass nicht bloss mir solche Sachen passieren.GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES TELEKOMMUNIKATIONSGESETZES
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen, nämlich die nächste Vorlage 6: Abänderung des Telekommunikationsgesetzes (TelG).
Art. 42a Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 42a Abs. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 45 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 45 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
II wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.Damit haben wir ...Abg. Peter Sprenger:
Herr Präsident. Erlauben Sie mir auch ohne formellen Rückkommensantrag auf das Gesetz, Art. 2, zurückzukommen. Ich denke das ist in der 1. Lesung zulässig. Landtagspräsident Peter Wolff:
Sie meinen auf die Vorlage 2 oder auf einen Artikel?Abg. Peter Sprenger:
Auf die Vorlage 1, auf das eigentliche Gesetz. Landtagspräsident Peter Wolff:
Ja, bitte.Abg. Peter Sprenger:
Ich hatte angeregt, für den Präsidenten ein rechtswissenschaftliches Studium vorzusehen. Ich würde mich dahingehend präzisieren und formulieren: "Präsident und Vizepräsident müssen ein rechtswissenschaftliches Studium absolviert haben und in den fünf Jahren vor der Wahl zum Präsidenten oder Vizepräsidenten der Kommission einen Beruf ausgeübt haben, der zur Tätigkeit der Kommission einen Bezug hat". Ich möchte damit verhindern, dass irgendjemand wohl einmal ein Jus-Studium absolviert hat, dann 30 Jahre als - was weiss ich - als Rennfahrer tätig ist und dann gegen Ende seines Lebens es ihm in den Sinn kommt, noch etwas anderes zu tun, dann sich für diesen Job zu bewerben. Landtagspräsident Peter Wolff:
Danke. Damit haben wir, wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, die Behandlung dieses Geschäftes erledigt. -ooOoo-