Genehmigung von Verpflichtungskrediten und Nachtragskrediten für die Teilnahme an der EU-Programmperiode 2021-2027 (Nr. 124/2020)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir fahren fort mit Traktandum 6: Genehmigung von Verpflichtungskrediten und Nachtragskrediten für die Teilnahme an der EU-Programmperiode 2021-2027.Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 124/2020. Er steht zur Diskussion.Abg. Georg Kaufmann
Danke für das Wort, Herr Präsident. Zuerst bedanke ich mich bei allen Ministerien und allen betroffenen Stellen für die Ausarbeitung dieses umfangreichen Berichts und Antrags, welcher die Teilnahme Liechtensteins an der EU-Programmperiode 2021-2027 begründet. Derzeit nimmt Liechtenstein an drei EU-Programmen teil, an «Erasmus», am «Europäischen Statistischen Programm» und am Programm «Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft». Diese Programme enden alle per Ende dieses Jahres und es galt, die Programme für die kommenden sechs Jahre auszuwählen, an denen Liechtenstein teilnehmen möchte. Zunächst gilt es, festzuhalten, dass die EU-Programme seit Jahren sehr erfolgreich laufen, weshalb sie für die kommende Programmperiode volumenmässig und auch finanziell stark ausgebaut werden. Im Gegensatz zu den EU-Staaten, für welche eine Teilnahme verpflichtend ist, können die EWR-Staaten auswählen, an welchen Programmen sie Interesse haben und entsprechend sich auch finanziell beteiligen. Der finanzielle Anteil Liechtensteins am jeweiligen Programm beträgt aktuell jeweils 0,04% des Gesamtbudgets. Pro EUR 1 Mia. bezahlt Liechtenstein also EUR 400'000 in den jeweiligen Programmtopf. Sollte sich dieser Anteil gemäss Art. 82 des EWR-Abkommens ändern, wird die Höhe des Verpflichtungskredits entsprechend angepasst. Hier frage ich die Regierung, ob es in früheren Programmgenerationen auch schon solche Anpassungen gab und, falls ja, welchen Umfang diese Anpassungen hatte. Ich möchte hier aber gleichzeitig betonen, dass dies meine grundsätzliche Zustimmung zu diesen Programmen in keiner Weise tangiert. Ich meine, Liechtenstein kann sich glücklich schätzen, dank der EWR-Mitgliedschaft an solch hervorragenden Programmen teilnehmen zu können. Ich werde denn auch allen Krediten meine Zustimmung geben.Gesamthaft standen 14 Programme zur Auswahl. Von diesen hat die Regierung zehn Programme genauer analysiert und sich für die Teilnahme an fünf davon entschieden: Das «Erasmus+»-Bildungsprogramm bildet dabei den zentralen Pfeiler des Gesamtpakets. Mit einem Anteil Liechtensteins von EUR 10,5 Mio. ist es auch budgetmässig das weitaus grösste Programm. Angesprochen werden dabei alle Akteure der allgemeinen und beruflichen Bildung inklusive des nicht formalen Bildungsbereichs, der Jugendarbeit und des Sportwesens. Der sozialen Inklusion kommt eine zentrale Bedeutung zu. Mit der Verdoppelung der Fördermittel für die neue Programmgeneration wird der hohen Bedeutung dieses Programms Rechnung getragen. Liechtenstein engagiert sich schon seit Jahren bei diesem Bildungsprogramm und profitiert auch sehr davon. Die Evaluation der vierten Programmgeneration von 2014 bis 2020, die im Bericht und Antrag aufgeführt ist, verdeutlicht diese Tatsache in eindrücklicher Weise. «Erasmus+» ist von der liechtensteinischen Bildungslandschaft nicht mehr wegzudenken. Und wer einmal an einem Erasmus-Projekt teilgenommen hat, wird dies zweifellos bestätigen. Das zweite Programm, welches die Regierung zur Teilnahme vorschlägt, heisst «Digitales Europa». Es hat zum Ziel, den digitalen Wandel der europäischen Wirtschaft und Gesellschaft zu unterstützen. So werden Themen wie Cybersicherheit, digitale Kompetenzen oder auch künstliche Intelligenz aufgenommen, was auch für Liechtensteins Wirtschaft und Gesellschaft von grosser Bedeutung ist. Teilnahme an diesem Programm steht für mich im Zeitalter der Digitalisierung nicht zur Diskussion. Liechtensteins Anteil von gut EUR 3 Mio. über die sieben Jahre ist gut angelegt. Das dritte Programm ist das «EU-Binnenmarktprogramm». Es dient vor allem dazu, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und insbesondere der KMU zu stärken. Attraktive Rahmenbedingungen für liechtensteinische KMU sind ein wesentliches Ziel der Liechtensteinischen Standortstrategie 2.0. Doch auch der Konsumentenschutz ist wesentlicher Bestandteil dieses Programms. Das auslaufende «Europäische Statistische Programm», an welchem Liechtenstein bisher teilnahm, ist neu ebenfalls in diesem Programm inkludiert. Die EUR 900'000 verteilt über die sieben Jahre sind meines Erachtens gut investiert. Mit dem vierten Programm, das «Kreatives Europa» heisst, erhalten Liechtensteins Kultur- und Kreativschaffende einen neuen Zugang zu Europa. Sie erhalten die Möglichkeit, grenzüberschreitend tätig zu werden und ihre Werke in ganz Europa zu verbreiten. Ausserdem wird ihnen der Zugang zu EU-Fördermitteln eröffnet. Die Kosten für die Teilnahme Liechtensteins werden insgesamt auf EUR 736'000 für die sieben Jahre laufende Programmperiode geschätzt. Für das kommende Jahr wird zusätzlich ein Nachtragskredit in der Höhe von CHF 54'000 beantragt. Ich bin überzeugt, dass unsere Kulturschaffenden dieses neue Programm zu schätzen wissen und sich aktiv einbringen werden. Die Sinnhaftigkeit des Programms für Liechtenstein ist gegeben, Kultur hat einen hohen Stellenwert in Liechtenstein. Weil dies wohl unbestritten ist, ergreife ich die Gelegenheit und erinnere die Regierung wieder einmal daran, dass Liechtenstein das einzige UNO-Mitglied ist, welches nicht Mitglied der UNESCO ist, also der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur. Ich meine, das sollte nun wirklich geändert werden. Das fünfte Programm, welches die Regierung auswählte, ist das «Europäische Solidaritätskorps». Es ist das Nachfolgeprogramm des «Europäischen Freiwilligendienstes», an welchem Liechtenstein sich ebenfalls jahrelang aktiv beteiligte. Ziel des Programms ist die Stärkung der Solidarität und des Zusammenhalts als wichtige europäische Grundwerte. Es bietet jungen Liechtensteinerinnen und Liechtensteinern die Möglichkeit, bis zu zwölf Monate lang in einem europäischen Land in einem sinnstiftenden Projekt tätig zu sein. Dabei erwerben diese jungen Menschen Kompetenzen für ihre persönliche, soziale, kulturelle und berufliche Entwicklung. Dieses Programm unterstütze ich als jemand, der häufig mit jungen Menschen zu tun hat und der als junger Mensch selbst ein Jahr lang im europäischen Ausland tätig war. Was diese jungen Menschen profitieren, kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Dann noch etwas zur Verwaltung der Programme bei uns. Bisher wurden die EU-Programme national von zwei Nationalagenturen verwaltet, die jeweils sehr gut auf ihre Zielgruppen ausgerichtet waren: Von der AIBA für den Bildungsbereich und dem aha für den Jugendbereich. Aufgrund einer externen Evaluation hat die Regierung beschlossen, dass diese beiden separat geführten Nationalen Agenturen mit Blick auf die fünfte Programmgeneration in der AIBA zusammengeführt werden sollen. Das aha soll jedoch weiterhin ganz nah bei den Jugendlichen angesiedelt bleiben, dort als Schlüsselpartner ihre Beratungs- und Informationsleistungen zu «Erasmus+» und dem «Europäischen Solidaritätskorps» anbieten, weitere Jugendprojekte fördern und entwickeln und jugendrelevante Unterprogramme betreuen. Ich wünsche mir und bitte die Regierung, dass diese Entflechtung der Aufgaben sorgfältig umgesetzt und begleitet wird. Schliesslich noch kurz zu zwei von den fünf Programmen, die als Folge der Analyse aus dem Rennen gefallen sind: Da ist zunächst «Horizon Europe», das bei Weitem grösste Forschungs- und Innovationsprogramm der EU. Gemäss den sehr kurzen Ausführungen der Regierung zeigten unsere Wirtschaftsverbände kein grosses Interesse an einer Teilnahme, weshalb die Beteiligungskosten von über EUR 34 Mio. gemäss Bericht und Antrag sich nicht lohnen würden. Die Rückflussquote läge wahrscheinlich nur bei 15 bis 20%. Dieses offensichtliche Desinteresse seitens der Unternehmen verwundert mich schon. Kann die Regierung hier ein paar zusätzliche Informationen liefern, welches die Gründe sind für dieses mangelnde Interesse seitens der Wirtschaft? Wir haben doch innovative Hightechunternehmen, die an einem solchen europaweiten Forschungsprogramm sehr interessiert sein müssten. Das Programm «Rechte und Werte» fiel gemäss Bericht und Antrag aus dem Rennen, weil beim entsprechenden Vorgängerprogramm keine Fördermittel nach Liechtenstein zurückgeflossen seien. Wir sprechen hier von einem Programmbeitrag von EUR 300'000, verteilt über sieben Jahre. Ich habe etwas recherchiert zu diesem Programm und herausgefunden, dass es vor allem für Organisationen der Zivilgesellschaften Angebote und Fördermöglichkeiten zum Thema Bürgerrechte, Bürgerbeteiligung, aber auch Prävention von Gewalt und Extremismus anbietet. Dann trägt das Programm durch die Förderung und den Schutz der Rechte des Kindes in schwierigen Situationen (einschliesslich Migration), die Verhütung von Gewalt gegen Frauen und Kinder auch zu den Zielen einer besseren Migrationssteuerung, zur Förderung der Inklusion und zur Bekämpfung des Menschenhandels bei. Ich meine, es hätte sich gelohnt, dieses Programm genauer unter die Lupe zu nehmen und es auch entsprechend zu bewerben. Ich bin überzeugt, es hätten sich interessierte Organisationen gefunden. Ich denke gerade an den Verein für Menschenrechte, die Ombudsstelle für Kinder, die Flüchtlingshilfe oder das Frauenhaus und die infra. Schade, für mich eine verpasste Chance. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Die Regierung beantragt mit diesem Bericht und den dazugehörigen Finanzbeschlüssen die Teilnahme an den EU-Programmen «Erasmus», «Digitales Europa», «EU-Binnenmarktprogramm», «Kreatives Europa» sowie dem «Solidaritätskorps». Die Kosten hierfür belaufen sich für die gesamte Programmperiode 2021-2027 auf EUR 16,8 Mio., was zu einer budgetrelevanten Ausgabenposition von rund EUR 2,4 Mio. pro Jahr führt. Darüber hinaus empfiehlt die Regierung, dass unser Land an den Programmen «Horizon Europe», «Fazilität Connecting Europe», «Rechte und Werte», dem «Katastrophenschutzverfahren der EU» sowie «EU4Health» nicht teilnehmen soll. Die Regierung begründet diese Absagen bis auf eine Ausnahme schlüssig. Zum Programm «EU4Health» findet sich keine fundierte Erklärung im Bericht. Es wird auf Seite 14 mit nur einem Satz festgehalten, dass aus Gründen des nationalen Budgets und aufgrund mangelnder Personalressourcen eine Teilnahme nicht möglich sei. Das ist mir zu wenig an Begründung, zumal gemäss Internetseite der EU dieses Programm einen wesentlichen Beitrag zur Erholung nach der Covid-19-Krise leiste, indem es die Gesundheit der EU-Bevölkerung verbessern, die Belastbarkeit der Gesundheitssysteme stärken und Innovationen im Gesundheitssektor fördern soll. Mit dem neuen Programm werden gemäss EU auch durch die Covid-19-Krise aufgedeckte Lücken geschlossen, und es wird sichergestellt, dass die Gesundheitssysteme der EU für neue künftige Gesundheitsgefahren ausreichend gerüstet sind. Mir ist bewusst, dass unser Land gesundheitspolitisch durch den Zollvertrag mehr Richtung Schweiz als Richtung EU ausgerichtet ist. Doch die Ziele dieses «EU4Health»-Programms sind gerade in Zeiten wie diesen nachvollziehbar und haben ihre Berechtigung. Ich bin sicher, dass davon auch unser Land hätte profitieren können. Da die Regierung ihre ablehnende Haltung ausschliesslich auf die Kosten und den Personalbedarf stützt, gehe ich davon aus, dass inhaltlich die Teilnahme zumindest überlegenswert gewesen wäre. Wäre dem nicht so, hätte dies die Regierung sicherlich ausgeführt. Deshalb richte ich folgende drei Fragen an die Regierung: - Wie könnte sich unser Land in dieses «EU4Health»-Programm einbringen und welchen Nutzen könnte Liechtenstein mit einer Teilnahme für sich generieren?
- Wie hoch wären die Kosten für Liechtenstein für die Programmdauer 2021-2027 gewesen, wenn wir an diesem «EU4Health»-Programm teilgenommen hätten?
- Welcher zusätzliche Personalbedarf wäre beim Amt für Gesundheit oder anderen Ämtern bei einer Teilnahme notwendig geworden?
Für mich steht die Teilnahme an den vorgeschlagenen EU-Programmen ausser Frage, weshalb ich den Anträgen der Regierung meine Zustimmung erteilen werde. Welche Bedeutung solche Programme haben können, zeigt sich beim «Erasmus»-Programm, welches für die Jugendlichen unseres Landes immer grössere Bedeutung erlangt hat und zahlreiche Chancen bietet. Von den von der Regierung gesamthaft beantragten EUR 16,8 Mio. entfallen EUR 11,5 Mio. auf das «Erasmus»-Programm. Sie sind gerechtfertigt, da damit Jugendliche und auch Erwachsene aus Liechtenstein auf vielfältigste Art und Weise wertvolle interkulturelle Erfahrungen sammeln können. Seit 2014 sind rund 10'000 Personen in liechtensteinischen Projekten involviert, was die Bedeutung des Erasmus-Programms unterstreicht. Dies umso mehr, als kein anderes europäisches Land einen derartigen Ertragswert erzielt, wie ihn Liechtenstein generiert. Auch dies spricht klar für die Teilnahme. Auffallend ist aber auch, dass in der Vergangenheit rund 54% der Fördermittel der Universität Liechtenstein zuflossen. Wichtig ist, dass auch in Zukunft gewährleistet werden kann, dass die Universität keinem anderen liechtensteinischen Projektträger aus den weiteren Bildungsbereichen Fördermittel streitig macht. Dass sich an dieser Ausgangslage auch in Zukunft nichts ändert, ist für mich von Bedeutung. Ich bitte die Regierung hierzu noch ein paar Ausführungen zu machen, ob sich in Zukunft an dieser Ausgangslage nichts ändern wird. Darüber hinaus plant die EU, die Mittel für «Erasmus» deutlich zu erhöhen beziehungsweise gegenüber dem Vorgängerprogramm nahezu zu verdoppeln, womit unter anderem ein besserer Zugang für Menschen unterschiedlicher sozialer Herkunft ermöglicht werden soll. Des Weiteren soll mit den Neuerungen in den Bereichen Bildung, Jugend und Sport das Angebot erweitert werden. Im Bereich Bildung soll neu der Fokus auf eine neue Zielgruppe 50 plus für die Integration in den Arbeitsmarkt dazukommen. Damit sollen die duale Berufsbildung sowie die Erwachsenenbildung gefördert und gestärkt werden. Auch dies ein unterstützungswürdiges Ziel. Des Weiteren wird auf Seite 45 ausgeführt, dass die Regierung die Initiative «Europass», mit welcher Menschen geholfen wird, ihre Fähigkeiten und Qualifikationen auf eine klare und leicht verständliche Art sichtbar zu machen, und damit Mobilität erleichtert werden soll, bisher nur passiv betreut hat. Neu soll sie aktiv gefördert werden. Ich bitte die Regierung, Aussagen dazu zu tätigen, was damit konkret gemeint ist und wie diese aktive Förderung konkret aussehen soll. Der Bereich Jugend soll mit dem Programm «Discover Europe» ergänzt werden, womit 18-jährigen EU-Bürgern die Möglichkeit gegeben werden soll, durch Reiseerfahrungen die Vielfalt Europas zu erkunden. Ein hehres Ziel, das sicher wichtig ist. Zielführender wäre es aber meines Erachtens, den im Rahmen der Sanierung des Staatshaushaltes aus Spargründen gefällten Entscheid, die Auslandsaufenthalte von Schulklassen zu reduzieren, zurückzunehmen. Sicher ist es von hoher Wichtigkeit, dass Kinder und Ju-gendliche früh mit anderen Kulturen und Gesellschaften in Kontakt kommen; aber auf der einen Seite EU-Programme mit diesem Ziel zu unterstützen und auf der anderen Seite nationale Programme mit ähnlicher oder gleicher Zielsetzung zu kürzen, passt nicht zusammen. Diese Erweiterungen des «Erasmus+»-Programms sowie für die Umsetzung des «Europäischen Solidaritätskorps» machen zusätzliche Stellenprozente notwendig und somit wird der Personalbestand ausgebaut. Gemäss Ausführungen der Regierung auf den Seiten 92 f. werden für die AIBA 220 Stellenprozente, für aha 30 Stellenprozente, für die Umsetzung des «Solidaritätskorps» 115 Stellenprozente und für den Bereich «Jugend» 145 Stellenprozente geschaffen. Das heisst: Für das neue, erweiterte «Erasmus+»-Programm werden gesamthaft 510 Stellenprozente geschaffen. Eine stolze Zahl, bei der ich mich schon frage, ob diese zusätzlichen Stellen alle notwendig sind. Schliesslich - und das darf dabei nicht übersehen werden - sollen sie ohne Erfahrungswerte in Bezug auf den konkreten zusätzlichen Arbeitsaufwand durch das erweiterte «Erasmus»-Programm geschaffen werden. Dies umso mehr, als die Regierung auf Seite 93 ausführt: «Wie bereits erwähnt, werden die Fördermittel für die neue Programmgeneration deutlich erhöht. Das Erreichen einer erneut möglichst hohen Ausschöpfung dieser zusätzlichen Mittel wird für Liechtenstein allerdings eine Herausforderung sein. Das zusätzliche Potenzial bestehender und neuer Projektträger und Begünstigter in Liechtenstein ist aufgrund des vergleichsweise überschaubaren Bildungs-, Jugend- und Sportbereichs begrenzt.» Das heisst: Es ist zwar mehr Geld vorhanden, die Möglichkeit der Mittelausschöpfung in Liechtenstein ist aber aufgrund der Landesgrösse begrenzt. Weshalb braucht es dann so viele zusätzliche Stellen, wenn sich die Anzahl jener Personen, die davon profitieren können, gegenüber dem Vorprogramm nicht nennenswert erhöht? Darüber hinaus gehe ich davon aus, dass diese zusätzlichen Stellen und Stellenprozente nicht in die Vorlage zum Landesvoranschlag 2021 integriert waren, zumindest sind sie dort nicht aufgeführt, womit die Anzahl neuer Stellen im kommenden Jahr auf über 50 anwachsen wird. Weshalb wurde dieser zusätzliche Stellenbedarf im Landesvoranschlag 2021 nicht erwähnt? Ich unterstütze auch die Bestrebungen der Regierung, die beiden Nationalagenturen AIBA und aha zusammenzuführen. Dieses Vorhaben stiess nicht überall auf Gegenliebe. Die Synergien, welche damit einhergehen, liegen aber auf der Hand. Das vorliegende Vorgehen basiert auf einer fundierten Analyse der Ausgangslage und der möglichen Vorteile. Die GPK hat an mehreren Sitzungen dieses Vorhaben der Zusammenführung bereits diskutiert und als der richtige Weg bezeichnet. Mit dieser Vorlage wird dem Landtag auch die Anpassung der Eignerstrategie der AIBA zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Angaben der Regierung hierzu finden sich auf den Seiten 81 f. Diese sind unvollständig. Die Änderungen der Eignerstrategie sind umfangreicher als die Ausführungen der Regierung auf den Seiten 81 f. erahnen lassen. Beim Vergleich beider Eignerstrategien kann festgestellt werden, dass es sich mehr oder weniger um eine komplette Neufassung und punktuelle Neugliederung handelt. Alle bisherigen fünf und neu sechs Punkte werden abgeändert. Teilweise wurden sie verschärft, teilweise offener gestaltet und auch punktuell die Notwendigkeit der schriftlichen Kommunikation zwischen Regierung und Verwaltungsrat abgeschafft. Ein Punkt fällt jedoch speziell auf, den die Regierung in ihren Ausführungen komplett unerwähnt lässt. Die Regierung erhöht mit der neuen Eignerstrategie die maximale Reservehöhe der AIBA von heute CHF 100'000 auf CHF 400'000. Das Eigenkapital der AIBA lag per 31. Dezember 2018 genau bei diesen CHF 400'000, ein geringfügiger Verlust 2019 führte dazu, dass es per 31. Dezember 2019 bei rund CHF 372'000 angesiedelt war. Somit darf davon ausgegangen werden, dass die aktuelle Höhe des Eigenkapitals der AIBA schon zeitnah dazu führen wird, dass der Staatsbeitrag nicht in der vom Landtag bewilligten Höhe ausbezahlt werden kann. Ich habe diese in verschiedenen Eignerstrategien festgelegten maximalen Reservehöhen schon mehrmals thematisiert. Ich bin der Meinung, dass mit diesen die Finanzkompetenz des Landtages ausgehöhlt wird. Wir sprechen im Rahmen des Landesvoranschlages Staatsbeiträge an Institutionen, welche nie in der vom Landtag bewilligten Höhe ausbezahlt werden können, da die maximale Reservehöhe ausgeschöpft ist und somit gemäss Eignerstrategie die Staatsbeiträge reduziert werden müssen. Somit erhalten die Institutionen nicht jene Gelder, welche der Landtag ihnen zugesprochen hat. Das widerspricht meines Erachtens der Finanzkompetenz des Landtages. Auch wenn der Landtag eine Eignerstrategie und deren Änderungen nur zur Kenntnis nehmen kann, bitte ich die Regierung, in Zukunft die Änderungen in Eignerstrategien vollumfänglich zu erläutern und dem Landtag transparent zur Kenntnis zu bringen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Vielen Dank für das Wort. Ich möchte mich bei meinen Ausführungen auf die von der finanziellen Grössenordnung her für Liechtenstein zwei wesentlichsten potenziellen EU-Programme konzentrieren:- Das Forschungsprogramm «Horizon Europe» - bei dem der Kostenanteil Liechtenstein bei über EUR 34 Mio. liegen würde.
- Das Programm für Bildung Jugend und Sport, «Erasmus», bei dem der Kostenanteil Liechtensteins bei EUR 11,5 Mio. liegt.
Dann zuerst zum Forschungsprogramm «Horizon Europe»: Hier schlägt die Regierung völlig zu Recht eine Nichtteilnahme vor. Auch wenn die Begründung auf Seite 12 ff. etwas knapp ausfällt, ist das ganz klar eine richtige Entscheidung. Das Interesse der Wirtschaft an einer Programmteilnahme ist offensichtlich gering, was eigentlich schon alles sagt. Forschungseinrichtungen wie die Uni oder Liechtenstein-Institut würden zwar eine Teilnahme begrüssen, stellen aber auch selber fest, dass die Beitragskosten unverhältnismässig wären. Der Rückfluss der einbezahlten Gelder von Liechtenstein läge gemäss Regierung auch im besten Szenario nur bei 15% bis 25%. Auch die Vorgängerprogramme haben unmissverständlich gezeigt, dass das Interesse der liechtensteinischen Wirtschaft an einer Programmteilnahme gering war. Gemäss jüngst neu veröffentlichter Statistik zu Forschung und Entwicklung in Liechtenstein zeigt sich auch, dass Liechtenstein auch ohne diese Programme oder dieses Programm international die Nummer 1ist, was Forschung und Entwicklung anbelangt. Es war damit ganz eindeutig richtig, dass der Landtag im Dezember 2013 schon dem Vorgängerprogramm nicht zugestimmt hat. Und die damaligen Ablehnungsgründe gelten im Wesentlichen heute noch. Sehr erfreulich, dass das die Regierung mittlerweile auch so sieht.Dann noch zu Erasmus: Ich kann, wie schon beim Vorgängerprogramm die Begründung der Regierung für eine Teilnahme grundsätzlich sehr gut nachvollziehen. Allein schon die Zahlen des Vorgängerprogrammes sprechen eigentlich schon für sich: - Die Aufwendungen Liechtensteins für den Programmbeitrag und die Verwaltungskosten lagen bei EUR 10,9 Mio.
- Die Rückflüsse für das Programm und Verwaltungskostenbeiträge lagen bei EUR 19 Mio., was also einen Mehrertrag für Liechtenstein von über EUR 8 Mio. bedeutet.
- Allein schon aufgrund der Zahlen könnte man daher in den Lobgesang über dieses Programm leicht einstimmen.
Was mich aber schon stört, ist, und das hat jetzt nicht nur direkt mit diesem Programm «Erasmus» zu tun, dass auch bei diesem Programm in der EU offensichtlich Geld keine Rolle zu spielen scheint. Das könnte uns eigentlich auch egal sein, nur leider über diese Programme hat das eben auch Auswirkungen auf Liechtenstein. Man hat überhaupt nicht den Eindruck, dass die einzelnen EU-Länder bereits heute hoch verschuldet sind. Die Ausgaben für die neue Programmgeneration werden, obwohl mit Grossbritannien schon ein grosser Beitragszahler wegfällt, trotzdem massiv deutlich weiter erhöht. Die exorbitante Ausgabensteigerungen von einer Programmgeneration auf die nächste zeigt sich auch am Beispiel von «Erasmus»: - Das Vorvorgänger Programm, lebenslanges Lernen, da bezahlten wir noch EUR 1,1 Mio.
- Beim Vorgängerprogramm waren das EUR 5,9 Mio., also eine Steigerung um über 400%, und neu sollen es EUR 11,5 Mio., also eine weitere knappe Verdopplung, sein. Und das ohne die Kostensteigerung bei den Verwaltungskosten.
Der Landtag hätte, wenn es sich hier nicht um ein EU-Programm handeln würde, bei dem wir keinerlei Einfluss auf die Höhe nehmen können, bei einem rein nationalen Programm sicher niemals solche Ausgabensteigerungen im Rahmen der Budgetdebatte gesprochen. Wohl kein anderer Budgetposten im Landesbudget dürfte solche Aufwandsteigerungen erfahren haben.Ins Auge fallen auch die doch sehr beachtlichen Verwaltungskosten im Zusammenhang zum Beispiel mit dem Programm «Erasmus», dem Vorgängerprogramm 2014-2020. Dort lag unser Beitrag bei EUR 5,6 Mio., die Verwaltungskosten bei EUR 5,3 Mio., wovon aber EUR 2 Mio. durch die EU getragen werden. Also dieses Verhältnis von einem Beitrag von EUR 5,6 Mio. und Verwaltungskosten von EUR 5,3 Mio., das stimmt irgendwie nicht für mich. Zusätzlich dürften aber auch noch bei den Antragstellern sehr hohe Aufwände entstanden sein, die hier nicht quantifiziert werden. Es scheint irgendwie, als müsse man auf Teufel komm raus in hohem Mass in die Verwaltung investieren, um möglichst viel Geld aus dem Fördertopf zurückzuholen nach Liechtenstein, wie es Liechtenstein auch nicht unerfolgreich vormacht.Nun, die Rechnung geht für Liechtenstein zumindest auf. Dennoch hinterlässt das einen etwas unguten Beigeschmack, wenn ein so hoher Anteil des Geldes bei solchen Programmen nur in Verwaltungskosten fliesst. Weiters ist es für uns wohl nicht unerfreulich, aber doch sehr bemerkenswert, wenn ausgerechnet eines der reichsten Länder Europas am meisten von einem EU-Subventionsprogramm profitiert. Das stellt die Konzeption solcher enormen Umverteilungsprogramme doch auch etwas infrage. Aber es ist sicher nicht an uns, das hier zu kritisieren und uns zu beschweren. Das ist keine Kritik an Liechtenstein oder primär einem der Programme, an denen wir teilnehmen, sondern eher eine Kritik an der grundsätzlichen Konzeption solcher enormen Umverteilungsprogramme: - Sie führen wohl neben durchaus positiven Effekten für einzelne Subventionsempfänger leider auch in sehr hohem Umfang zu enormen Investitionen in per se nicht produktive Verwaltungskosten;
- sie führen dazu, dass nicht unbedingt tatsächlich finanziell bedürftige Staaten finanziell subventioniert werden; sie dürften wohl auch in nicht unerheblichem Ausmass zu Fehlallokationen von Programmmitteln führen und
- sie führen ganz offensichtlich dazu, dass Ausgabensteigerungen von einer Programmgeneration auf die nächste - völlig ungeachtet der finanziellen Situation der Teilnehmerländer - eine Selbstverständlichkeit sind.
Es ist daher rein aus Liechtensteiner Sicht richtig, wenn die Regierung bei diesen Programmteilnahmen sehr selektiv vorgeht und die Teilnahme an diesen Programmen vorsichtig abwägt. Das heisst, sie hat zum Beispiel mit einer Nichtteilnahme am Forschungsprogramm «Horizon Europe» und einer Teilnahme an «Erasmus» meines Erachtens grundsätzlich richtig entschieden. Dennoch wird man sich bei weiteren derart exorbitanten Kostensteigerungen in Zukunft wohl auch einmal die Frage stellen müssen, ob die berechtigten und wertvollen Ergebnisse des Programms «Erasmus» nicht auch ausserhalb dieses EU-Programmes mit weniger Verwaltungsaufwand und massgeschneidert für Liechtenstein erzielbar wären. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Rainer Beck
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Der vorliegende Bericht und Antrag beinhaltet die Bewilligung von fünf Verpflichtungskrediten in der Höhe von insgesamt EUR 15,6 Mio. und fünf Nachtragskrediten für das kommende Jahr in der Höhe von insgesamt CHF 1,26 Mio. für die Teilnahme an der EU-Programmperiode 2021 bis 2027 sowie einen weiteren Nachtragskredit in der Höhe von CHF 163'000 für die Umschichtung von Geldmitteln vom Amt für Soziale Dienste an die Agentur für Internationale Bildungsangelegenheiten aufgrund von organisatorischen Änderungen. Vor einem Monat hat der Landtag den Landesvoranschlag 2021 genehmigt. Dass nun an der darauffolgenden Landtagssitzung bereits die ersten Nachtragskredite für das kommende Jahr zu behandeln sind, ist - gelinde gesagt - schon speziell. Die Regierung begründet dies damit, dass zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Landesvoranschlags 2021 noch keine Entscheidung bezüglich der EU-Programmteilnahme vorlag. Zwischenzeitlich haben sich die Zahlen im Bericht und Antrag auch schon wieder leicht verändert, indem für zwei Programme höhere Gesamtkosten anfallen sollen. Anstatt den Gesamtkosten gemäss Bericht und Antrag in der Höhe von EUR 15,6 Mio. sollen neu EUR 16,8 Mio. gesprochen werden. Die Höhe der Nachtragskredite 2021 der beiden Programme bleibt unverändert.Liechtenstein nimmt derzeit im Rahmen des EWR-Abkommens an den drei EU-Programmen «Erasmus», «Europäisches Statistisches Programm» und «Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft» teil, die Ende dieses Jahres auslaufen. Die neue Programmperiode beginnt im nächsten Jahr und wird nach sieben Jahren 2027 enden. Aufgrund von durchgeführten Analysen beantragt die Regierung eine Teilnahme an den EU-Programmen «Erasmus», «Digitales Europa», «EU-Binnenmarktprogramm», «Kreatives Europa» und «Europäisches Solidaritätskorps». Gegenüber den übrigen Bereichen des EWR-Abkommens ist die Teilnahme an den EU-Programmen nicht verpflichtend, sondern erfolgt freiwillig. Der Nutzen einer Beteiligung an diesen Programmen besteht darin, dass Projekte mit liechtensteinischer Beteiligung zur finanziellen Förderung bei der Europäischen Union eingereicht werden können. Der Anteil Liechtensteins beträgt bezogen auf das Bruttosozialprodukt 0,04% des jeweiligen Gesamtbudgets. Nun zu den einzelnen EU-Programmen, an denen sich Liechtenstein nach Ansicht der Regierung beteiligen soll: «Erasmus»: Im Rahmen des «Erasmus»-Programms können Vereine, informelle Gruppen, Gemeinden, öffentliche Organisationen, soziale Unternehmen, Museen, Schulen, Bildungsinstitutionen aus dem Bereich der allgemeinen, beruflichen, höheren Bildung und der Erwachsenenbildung, Sozialpartner, Unternehmen, Behörden sowie von Behörden mandatierte Stellen Anträge zur Förderung von Projekten stellen. Mit der Teilnahme wird auf nationaler und auf internationaler Ebene ein Beitrag zur Attraktivität unseres Wirtschafts- und Bildungsstandorts sowie des sozialen Zusammenhalts geleistet. Durch das Programm können Jugendliche und Erwachsene aus Liechtenstein auf vielfältigste Art und Weise wertvolle interkulturelle Erfahrungen sammeln. Wie die Statistikauswertung des «Erasmus+»- Programms zeigt, waren seit 2014 rund 10'000 Personen an liechtensteinischen Projekten beteiligt. Dazu kommt der finanzielle Aspekt. Bei der auslaufenden Teilnahme am «Erasmus»-Programm von 2014 bis 2020 hat Liechtenstein für die Beteiligung an diesem Programm insgesamt rund EUR 5,6 Mio. bezahlt. Die Verwaltungskosten für Personal und Infrastruktur belaufen sich auf rund EUR 5,3 Mio. Gemäss Hochrechnungen konnte Liechtenstein aus dem Programm EU-Projektförderungen von rund EUR 17 Mio. herausholen und erhielt darüber hinaus einen Managementkostenbeitrag von EUR 2 Mio. für das Personal und die Infrastrukturkosten, somit insgesamt rund EUR 19 Mio. Abzüglich der Kosten von rund EUR 10,9 Mio. verbleibt ein Ertragsüberschuss von rund EUR 8,1 Mio. Ein derartiger Ertragswert, wie ihn Liechtenstein generiert, wird von keinem anderen europäischen Land erreicht. Die EU-Kommission möchte im nächsten langfristigen Programmhaushalt 2021 bis 2027 die Mittel für «Erasmus» deutlich erhöhen und hat eine Verdoppelung der Fördergelder vorgeschlagen. Für Liechtenstein bedeutet dies, dass nicht wie beim auslaufenden Programm EUR 5,6 Mio. für die Beteiligung zu entrichten sind, sondern neu EUR 11,5 Mio. Ein stattlicher Betrag. Für das nächste Jahr sind gemäss Regierung CHF 1'067'000 zu veranschlagen. Die landesinternen Verwaltungskosten für das Personal und die Infrastruktur werden pro Jahr mit CHF 1'326'000 budgetiert. Von diesen Gesamtkosten übernimmt die Europäische Union gut einen Drittel, sodass sich die landesinternen Verwaltungskosten pro Jahr für «Erasmus» auf effektiv CHF 842'000 belaufen. Dieser Betrag ist im Voranschlag 2021 bereits enthalten, sodass nur für die Programmbeteiligung ein Nachtragskredit notwendig ist.Auch wenn nach den Ausführungen der Regierung sehr wahrscheinlich nicht mehr mit demselben Ertragswert wie in den vergangenen Jahren gerechnet werden kann, stimme ich angesichts der grossen Bedeutung des «Erasmus»-Programms für Liechtenstein sowohl dem Verpflichtungskredit über EUR 11,5 Mio. als auch dem Nachtragskredit in Höhe von CHF 1'067'000 zu.Auch dem beantragten Nachtragskredit in der Höhe von CHF 163'000 im Rahmen des «Erasmus»-Programms als weiteren Staatsbeitrag der Agentur für Internationale Bildungsangelegenheiten stimme ich zu, da diese Mittel eigentlich beim Amt für Soziale Dienste veranschlagt sind, aber aufgrund der organisatorischen Veränderungen sich vom Amt für Soziale Dienste zur AIBA verschieben, sodass insgesamt betrachtet keine Mehrkosten entstehen. «Digitales Europa»: Das Programm «Digitales Europa» verfolgt das Ziel, den digitalen Wandel der europäischen Wirtschaft und Gesellschaft zu unterstützen und eine bessere Nutzung des Potenzials der Politik in den Bereichen Innovation, Forschung und technologischer Entwicklung in der Industrie zu fördern, sodass die Unternehmen und Bürger der gesamten EU davon profitieren. Das EU-Programm lässt sich in fünf spezifische Ziele gliedern, die die wichtigsten Politikbereiche widerspiegeln: Hochleistungsrechnen, künstliche Intelligenz, Cybersicherheit und Vertrauen, Fortgeschrittene digitale Kompetenzen und Einführung, optimale Nutzung digitaler Kapazitäten und Interoperabilität. Insgesamt dient das Programm einer Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas in der digitalen globalen Welt. Eine Teilnahme von Liechtenstein an diesem Programm ist aus der Sicht der Regierung wichtig und entsprechend angezeigt. Sie verweist auf das Regierungsprogramm, in welchem ausdrücklich die Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung zum Ausdruck gebracht werden. Die Digitale Agenda wurde als ein zentrales Handlungsfeld dieser Legislaturperiode definiert und dementsprechend wurden darin und in der E-Government-Strategie konkrete Ziele und Handlungsfelder festgelegt. Das ganze Programm wird für die Periode 2021 bis 2027 mit einem Kostenrahmen von EUR 7,5 Mia. beziffert, wobei sich der Anteil Liechtensteins für die siebenjährige Laufzeit auf EUR 3'035'000. belaufen soll. Dem Verpflichtungskredit über diesen Betrag und dem Nachtragskredit für das Jahr 2021 in der Höhe von CHF 55'000 stimme ich zu.«EU-Binnenmarktprogramm»: Das EU-Binnenmarktprogramm von 2021 bis 2027 dient der Verbesserung des Funktionierens des Binnenmarktes und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie, insbesondere der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen. Darüber hinaus wird ein Rahmen für die Finanzierung europäischer Statistiken geschaffen, welcher die Grundlage für die Gestaltung, Überwachung und Evaluierung aller Massnahmen in der EU bildet und den politischen Entscheidungsträgern, Unternehmen, Wissenschaftlern, Bürgern und Medien hilft, fundierte Entscheidungen zu treffen und sich aktiv am demokratischen Prozess zu beteiligen. Dieses Programm deckt die Themen Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, Binnenmarktinstrumente, Konsumentenschutz, Statistik und Lebensmittelsicherheit ab. Die Kosten für die Teilnahme Liechtensteins an diesem Programm werden derzeit auf EUR 901'000 über die Laufzeit von sieben Jahren geschätzt. Nachdem für das kommende Jahr im Landesvoranschlag kein Kredit für dieses Programm enthalten ist, ist neben dem Verpflichtungskredit über EUR 901'000 auch ein Nachtragskredit in der Höhe von CHF 40'000 zu sprechen. Ich stimme beiden Kreditanträgen zu. «Kreatives Europa»: Das Programm «Kreatives Europa» fördert mit seinem Teilprogramm «Kultur» alle künstlerischen Disziplinen und mit dem Teilprogramm «Media» die audiovisuelle Branche. Zusätzlich gibt es einen sektorenübergreifenden Förderungsbereich, der insbesondere sektorenübergreifende Förderungen, die länderübergreifende politische Zusammenarbeit, die soziale Inklusion und die Unterstützung von Kontaktstellen beinhaltet. Durch das Programm «Kreatives Europa» ist den Herausforderungen zu begegnen, mit denen sich der Kulturbereich auseinandersetzt. Der Mehrwert dieses Programms für Liechtenstein liege darin, dass die liechtensteinischen Kulturschaffenden an EU-Programmen teilnehmen können und dadurch die Möglichkeit erhalten, grenzüberschreitend tätig zu werden und ihre Werke in ganz Europa zu verbreiten. Die Kosten für die Teilnahme Liechtensteins an diesem Programm werden derzeit auf rund CHF 1 Mio. geschätzt, wofür ein entsprechender Verpflichtungskredit gesprochen werden soll. Für das kommende Jahr beantragt die Regierung einen Nachtragskredit in der Höhe von CHF 54'000. Angesichts des nachgereichten letzten Berichts und Antrags für diese Legislaturperiode, nämlich die Genehmigung eine Nachtragskredits an die Kulturstiftung Liechtenstein zur Sicherung der liechtensteinischen Kulturlandschaft im Zusammenhang mit den Folgen der Coronaviruspandemie frage ich mich, ob es zum heutigen Zeitpunkt sinnvoll ist, sich am EU-Programm «Kreatives Europa» zu beteiligen. Zum einen liegen keine Erfahrungswerte vor und zum anderen wissen wir nicht, ob und wie hoch ein allfälliger Rücklauf aus der EU zugunsten unseres Landes ausfallen wird. Wäre es nicht gescheiter, wir lassen das Geld im Land und unterstützen direkt unsere Kulturschaffenden vor Ort - gerade in der heute schwierigen Zeit für die Kulturschaffenden in Liechtenstein? Dann bliebe diese CHF 1 Mio. im Land und könnte gezielt eingesetzt werden und der Landtag bräuchte keinen zusätzlichen Nachtragskredit in der Höhe von CHF 500'000 an die Kulturstiftung zu sprechen. Ich mache mein Abstimmungsverhalten zum Verpflichtungskredit über EUR 1 Mio. und zum Nachtragskredit in der Höhe von CHF 54'000 für die Beteiligung am EU-Programm «Kreatives Europa» abhängig von der weiteren Diskussion und von den Antworten und Ausführungen der zuständigen Kulturministerin.«Solidaritätskorps»: In erster Linie dient dieses Programm der Stärkung der Solidarität und des Zusammenhalts als wichtige europäische Grundwerte. Das europäische Solidaritätsprogramm bietet eine Vielfalt an Fördermöglichkeiten für junge Leute und ermöglicht diesen, unabhängig von Einkommen und Bildungsniveau, eine nichtformale Lernerfahrung zu machen. Dabei liegt der Fokus auf Freiwilligentätigkeiten, durch die junge Menschen und Organisationen sich in solidarischen Aktivitäten engagieren können. Voraussetzung für eine Teilnahme an diesem Programm ist die Teilnahme am «Erasmus»-Programm. Die Teilnahmekosten für die gesamte Laufzeit werden auf insgesamt EUR 404'000 geschätzt. Die landesinternen Kosten für das Personal und die Infrastruktur werden auf jährlich CHF 101'000 veranschlagt, wovon die EU gut einen Drittel übernimmt, sodass sich die landesinternen Verwaltungskosten effektiv auf rund CHF 70'000 pro Jahr belaufen. Diese Kosten sind im Landesvoranschlag 2021 bereits enthalten. Dem Verpflichtungskredit über EUR 404'000 und dem Nachtragskredit in der Höhe von CHF 44'000 zur Teilnahme an diesem Programm stimme ich zu. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Seit 1995 nimmt Liechtenstein an den europäischen Bildungs- und Jugendprogrammen teil. Das «Erasmus+»-Bildungsprogramm der vierten Generation betraf die Periode 2014 bis 2020. Die Kosten für die Programmbeteiligung beliefen sich gemäss damaligem Bericht und Antrag der Regierung für Liechtenstein für die siebenjährige Gesamtlaufzeit auf EUR 5,01 Mio. Das ist der Betrag, der im Bericht und Antrag Nr. 91/2013 erwähnt ist. Es gab dann im Jahr 2014 nochmals einen Bericht und Antrag: Da waren die Kosten dann schon bei EUR 5'599'000. Das ist der Bericht und Antrag Nr. 77/2014. Aufgrund welcher Umstände ein zweiter Bericht und Antrag in den Landtag kam, kann ich mich nicht mehr erinnern. Da sich das liechtensteinische Bruttoinlandprodukt im Verhältnis zum Bruttoinlandprodukt von Island beziehungsweise Norwegen in den letzten Jahren positiv entwickelte, stieg der liechtensteinische Beitragsanteil per Ende 2018 auf EUR 6'143'000, das entspricht einer Kostensteigerung von circa 22% gegenüber dem ursprünglichen Betrag aus dem Jahr 2013 - zustande gekommen rein wegen der Änderung des BIP im Verhältnis zu den EWR-Partnern Norwegen und Island. Per Ende 2020 dürfte die Kostensteigerung noch höher ausfallen. Teilgenommen hat Liechtenstein bisher an drei Programmen, nämlich «Erasmus», «Europäisches Statistisches Programm» und «Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft».Neu will die Regierung, dass Liechtenstein an fünf Programmen teilnimmt, nämlich «Erasmus+», «Digitales Europa», «EU-Binnenmarktprogramm», «Kreatives Europa», sowie «Europäisches Solidaritätskorps». Die Teilnahme an den oben genannten fünf Programmen kostet neu circa EUR 16,8 Mio. In Schweizer Franken sind dies gemäss aktuellem Mittelkurs mehr als CHF 18 Mio. Das entspricht einer Kostensteigerung von mehr als 280% gegenüber dem Betrag, der für die Teilnahme an den letzten Programmen aufgewendet wurde. Diese Kostensteigerung steht in keinem Verhältnis - weder zur Bevölkerungsentwicklung, diese lag im Zeitraum zwischen 2014 und 2019 bei plus 1%, sie steht in keinem Verhältnis zur Entwicklung des Bruttoinlandproduktes in der Periode 2014 bis 2019, das hat in diesem Zeitraum um 10% zugenommen, noch zur Entwicklung der Steuereinnahmen, die sich zwischen 2014 bis 2019 um circa 38% erhöhten.Zu den oben erwähnten Kosten von CHF 18 Mio. kommen noch die Kosten dazu, welche die Agentur für Internationale Bildungsangelegenheit, kurz AIBA, kostet. Das sind mehr als fünf Vollzeitbeschäftigte zusammengenommen, denke ich, mit dem Verein aha - Jugendinformation Liechtenstein. Bevor ich auf die neuen Programme eingehe, möchte ich doch nochmals einen Blick zurückwerfen. Für das Programm 2014 bis 2020 wurden gemäss Auskunft der Agentur für Internationale Bildungsangelegenheiten, kurz AIBA, EU-Fördermittel im Umfang von circa EUR 17 Mio. generiert. «Generiert» heisst, dass dieses Geld nicht unbedingt nach Liechtenstein geflossen ist oder inländischen Personen oder Einrichtungen zugutegekommen ist. «Generiert» heisst, dass ein bestimmtes Projekt von der EU mit einem bestimmten Betrag gefördert wurde. Wenn eine liechtensteinische Institution der Projektträger ist, dann wird die gesamte Fördersumme unserem Land zugeschrieben, auch wenn der grössere Teil der Fördersumme wieder ins Ausland fliesst. Bei einer Beurteilung der Teilnahme an den EU-Programmen rein nach monetären Gesichtspunkten ist deshalb aus diesem Grund Vorsicht geboten. Die in der vergangenen Programmperiode erhaltenen Förderungen betrafen die Kategorie Mobilitätsprojekte und die Kategorie strategische Projektpartnerschaft. Bei rund 60% der in Liechtenstein geförderten Projekte handelt es sich um sogenannte Mobilitätsprojekte oder - in einfachen Worten ausgedrückt - um einen Studenten- oder Dozentenaustausch, im Rahmen dessen in unserem Land Studierende ein Semester oder eventuell auch mehrere Semester im Ausland studieren können oder Lehrkräfte für eine Weile ins Ausland an eine andere Uni gehen können. Bezüglich dieses Punktes hätte ich gerne von der Regierung gewusst, wie viele liechtensteinische Studenten gefördert wurden und ob auch liechtensteinische Studenten in den Genuss dieser Förderung gekommen sind, die in der Schweiz oder in Österreich studieren.
Bei den Strategischen Partnerschaften, das sind rund 40% aller geförderten Projekte, sind mindestens drei Partnerorganisationen aus drei unterschiedlichen Ländern erforderlich. Unsere Nationalagentur übermittelt bei solchen Projekten 100% der Fördermittel an den liechtensteinischen Projektträger. Beim Projektträger verbleiben dann in der Regel zwischen 35% und 50% der vertraglich gebundenen EU-Mittel, und die verbleibenden 50% bis 65% EU-Fördermittel werden direkt vom Projektträger an die ausländischen Partner überwiesen. Die in die Statistik einfliessende Fördersumme entspricht immer der ganzen Vertragssumme mit dem liechtensteinischen Projektträger, und diese Vertragssumme geht in die Ermittlung der gesamten Fördersumme von EUR 17 Mio. ein. Dieser Ansatz ist für alle teilnehmenden Länder derselbe. Das bedeutet aber auch, dass die gesamte Fördersumme nicht jenem Betrag entspricht, der in Liechtenstein verbleibt oder liechtensteinischen Teilnehmern zugutekommt. Auf der anderen Seite erhält eine liechtensteinische Organisation, die beispielsweise an einem ausländischen strategischen Partnerschaftsprojekt teilnimmt, ebenfalls Fördergelder aus diesem Land und bringt dieses nach Liechtenstein. Zusätzlich zu den EU-Projektfördermittel werden auch Managementbeiträge für die Umsetzung des Programms an die Nationalagentur ausgeschüttet. Für das aktuelle laufende Programm erhielt das Land circa EUR 2 Mio. Betrachtet man die Teilnahme an «Erasmus+» nur durch die monetäre Brille und berücksichtigt nicht, welcher Anteil der Fördermittel ins Ausland fliesst, dann ist die Teilnahme auf den ersten Blick für Liechtenstein sehr positiv. Dann kommt man nämlich auf circa EUR 17 Mio., die aus dem Programm brutto lukriert wurden. Wenn der liechtensteinische Anteil bei den Projektpartnerschaften jedoch genau berechnet wird, das heisst, man schaut, was effektiv im Land ankommt, dann liegt der liechtensteinische Anteil im Schnitt nur noch bei circa 40%. Das sind Zahlen, die die AIBA berechnet hat.Unter Berücksichtigung des Betrages, der ins Ausland fliesst, kommt man dann nicht mehr auf einen Betrag von EUR 17 Mio., sondern nur noch auf einen solchen von gut EUR 10 Mio. Wenn man dann noch das Entry-Ticket, das heisst den Betrag, der für die Teilnahme am Programm gezahlt werden muss, sowie die Personal- und Infrastrukturkosten berücksichtigt, dann bleibt am Ende nur noch etwas mehr als EUR 1 Mio. übrig und nicht mehr diese EUR 7 Mio. oder EUR 8 Mio., die wir schon verschiedentlich gehört haben. Last, but not least muss man noch berücksichtigen, dass sich das BIP Liechtensteins relativ zu jenen von Norwegen und Island besser entwickelt hat, was zu einer weiteren Kostensteigerung von geschätzt EUR 1 Mio. führt. Das heisst, das auf den ersten Blick sehr positive Ergebnis ist bei Berücksichtigung aller Aufwände vollständig dahingeschmolzen wie Schnee im Frühling und wir haben es monetär mit einem Nullsummenspiel zu tun.Im Bericht und Antrag heisst es auf Seite 42 oben, dass es gegenwärtig kein anderes Programm gäbe, dass einen derart hohen Ertrag bei gleichzeitig geringem Risiko generiert. Es wird vom ideellen Nutzen gesprochen und auch, dass der finanzielle Gesamtertrag aus dem Programm bei uns ungefähr das Dreifache dessen sei, was die direkten Kosten für das Programm ausmachen. Nach meiner Ansicht muss man hier also mit solchen Aussagen vorsichtig sein, denn wie ich vorgerechnet habe, ist das Ganze, obwohl es sehr gut abgelaufen ist, ein Nullsummenspiel. Es wurde auch schon angesprochen, wer von diesen Fördermitteln vor allem profitiert hat. Ja, es ist die Universität Liechtenstein, welcher rund 54% der «Erasmus»-Fördermittel zugeflossen sind. Aber auch die CIPRA, die ja auch vom Land jährlich mit CHF 500'000 unterstützt wird, konnte Fördermittel von mehreren Hunderttausend Euro einstreichen. Jetzt kann man sich natürlich noch fragen, was abgesehen von der monetären Betrachtung der Nutzen/Gewinn all dieser Projekte war. Dazu gibt unter anderem die Broschüre «Erasmus+ - Best of 2014 bis 2020» etwas Aufschluss. Was an den beschriebenen Projekten auffällt, ist, dass es eigentlich nicht in erster Linie um Bildung geht, sondern um interkulturellen Austausch, verbunden mit entsprechender Reisetätigkeit, geht. Nicht dass ich den Jugendlichen und Studenten vergönne, andere Länder und Sitten kennenzulernen - im Gegenteil, ich finde es ganz wichtig, aber ich bin überzeugt, dass dieser interkulturelle Austausch der Jugendlichen effizienter, das heisst mit weniger Aufwand und verbunden mit einem grösseren Nutzen, organisiert werden könnte, wenn diese Jugendlichen beispielsweise stärker finanziell unterstützt würden, wenn sie im Ausland - und damit meine ich nicht nur EWR-Staaten - Sprachschulen besuchen würden. Wie gesagt, eigentlich war ich der Meinung, dass diese «Erasmus»-Programme sich weit mehr um Weiterbildung kümmern und nicht so sehr um den interkulturellen Austausch. Aber ich möchte hier trotzdem noch eine Projektbeschreibung vorlesen, die ich in dieser Broschüre gefunden habe. Da heisst es: «Am Projekt beteiligten sich Schüler*innen aus sieben teilnehmenden Ländern. Während vier Jahren fanden in jedem Halbjahr Treffen in den jeweiligen Ländern statt, an denen sich die Jugendlichen zu interkulturellen Themen austauschten und Projekte bearbeiteten, um einen offenen Umgang mit fremden Kulturen zu erlernen. Der Schwerpunkt des Projekts lag daher auf dem Erwerb von interkultureller Kompetenz und zwischenmenschlichen Fähigkeiten.» Ja, wenn man diese Projektbeschreibungen liest, muss man sich zu Recht fragen, worum es bei diesen Projekten im Kern eigentlich geht. Wenn man dann mehrere solche Projektbeschreibungen etwas genauer unter die Lupe nimmt, dann merkt man schnell, dass es in erster Linie um die Förderung des europäischen Gedankens geht. Das heisst, man möchte den Jugendlichen vor allem das politische Europa schmackhaft machen. Das kommt mir einer versteckten politischen Indoktrination gleich.
Nun zum neuen Programm: Da fällt einmal auf, dass die Teilnahme an allen fünf Programmen, wie ich oben bereits erwähnt habe, neu EUR 16,8 Mio. kostet, was eine Verdreifachung der letzten Kosten ist. Im vorliegenden Bericht und Antrag, den wir vor vier Wochen erhalten haben, wird der Verpflichtungskredit für das «Erasmus+»-Programm noch mit EUR 10,5 Mio. angegeben. Zwischenzeitlich hat die Regierung diese Zahl bereits nach oben korrigiert und beziffert den Betrag nun neu mit EUR 11,5 Mio., so schnell können die Kosten also steigen. Auch die Kosten für die Teilnahme am Programm «Kreatives Europa» sind zwischenzeitlich um mehr als ein Drittel auf über EUR 1 Mio. angestiegen. Hier möchte ich auch das Votum des Abg. Rainer Beck unterstützen, der sich gefragt hat, ob man an diesem Programm effektiv teilnehmen will. Gemäss Bericht und Antrag, so ist es festgehalten, soll feststehen, dass Liechtenstein von der Teilnahme an den europäischen Bildungsprogrammen im monetären und im nichtmonetären Bereich stark profitiert. Ich sehe das nicht in dieser Absolutheit. Es wird auch eingestanden, dass Liechtenstein bei der neuen Programmgeneration sehr wahrscheinlich nicht mehr so stark profitieren werde wie in den vergangenen Jahren. Das ist auf Seite 43 des Berichts und Antrags nachzulesen. Dann heisst es: «Was aber bleibt, sind die aufgebauten internationalen Netzwerke sowie die unzähligen positiven Assoziationen und das dabei praktizierte Standort-Marketing für den Werk- und Bildungsplatz Liechtenstein, auch wenn diese nicht quantifizierbar sind.» Nun frage ich mich, ob so eine Feststellung ausreicht, um CHF 18 Mio. für die freiwillige Teilnahme an fünf EU-Programmen zu sprechen.Dann noch ein paar Bemerkungen zu den einzelnen Programmen. Im Bereich «Bildung» soll es zu einer quantitativen und qualitativen Ausweitung von Mobilitäten, sowie Kooperation als Beitrag zur Stärkung der europäischen Identität kommen -, also auch hier wieder die Förderung des europäischen Gedankens. Es wird also mit diesen Programmen vor allem ein politisches Ziel verfolgt. Daneben soll die duale Bildung gestärkt und gefördert werden. Ich meine, dass die duale Berufsbildung bei uns bereits sehr gut implementiert ist und dieses Ziel wohl mehr für andere europäische Staaten relevant ist. Dann soll es im Bereich «Jugend» ein Programm «Discover Europe» geben, dazu heisst es im Bericht und Antrag: «Für 18-jährige Bürgerinnen oder Bürger der Europäischen Union bietet DiscoverEU jungen Menschen die Möglichkeit, durch Reiseerfahrungen die Vielfalt Europas zu erkunden, mehr über das europäische Kulturerbe und die europäische Geschichte zu erfahren und mit Menschen aus allen Teilen des Kontinents in Kontakt zu treten. Darüber hinaus ermöglicht DiscoverEU jungen Menschen, zentrale Fähigkeiten wie Unabhängigkeit, Selbstvertrauen und Offenheit gegenüber anderen Kulturen zu entwickeln.» Ja, ich denke, früher hat man für solche Zwecke einfach ein Interrail-Ticket gekauft und ist gereist und war nicht auf eine staatliche Organisation und solche Programme angewiesen. Weiter möchte ich auf diese Programme gar nicht eingehen. Ich denke, ich habe hier einen guten Vorgeschmack gegeben. Zu guter Letzt müssen aber auch noch die personellen Konsequenzen in Betracht gezogen werden. Um an den Programmen teilzunehmen, sollen die personellen Kapazitäten massiv ausgebaut werden. Bei der AIBA kommen zu den vorhandenen 280 Stellenprozenten nochmals 220 Stellenprozente dazu und die personellen Kapazitäten des Vereins aha werden mehr als verdoppelt, nämlich von 140 Stellenprozenten auf insgesamt 285 Stellenprozente. Für die Teilnahme am Programm «Digitales Europa» werden nochmals 150 Stellenprozente benötigt. Das «EU-Binnenmarktprogramm» führt zwar gemäss Bericht und Antrag zu einem nicht unerheblichen Aufwand beim Amt für Statistik, aber die Regierung ist offenbar nicht imstande, anzugeben, wie viel mehr an Personal zukünftig benötigt wird. Im Landesvoranschlag wiederum findet man wiederum keine Angaben darüber, ob bei den neu zu schaffenden 40 Stellen die obige Personalaufstockung bereits inbegriffen ist oder nicht. Im Landesvoranschlag ist dazu nichts zu finden. Ich denke, dass die Regierung dazu noch Ausführungen machen sollte. Grundsätzlich bin ich gegen die vorgeschlagene Verdreifachung der Kosten und die weitere Aufblähung des Verwaltungsapparates, zumal das Kosten-Nutzen-Verhältnis einer Teilnahme an diesen Programmen durchaus hinterfragt werden kann. Angesichts der Tatsache, dass die Regierung im nächsten Jahr mit einem Betriebsdefizit von CHF 120 Mio. rechnet, ist es für mich nicht der richtige Zeitpunkt, solche Beträge zu sprechen. Unser Land, das eng mit der Schweiz verbunden ist, sollte sich nach meiner festen Auffassung nicht einseitig auf die EU ausrichten, sondern über den Tellerrand hinausschauen und den Jugendlichen auch Auslandsaufenthalte ausserhalb der EU-Länder ermöglichen. Ich möchte zu bedenken geben, dass Grossbritannien in einem Monat nicht mehr Teil der EU ist. Wenn unsere jungen Leute Englisch lernen wollen, das derzeit die wichtigste Handelssprache ist, dann werden sie das mit höchster Wahrscheinlichkeit in einem Land ausserhalb der EU tun müssen. Ich sehe daher keinen optimalen Nutzen in der Teilnahme am Programm «Erasmus+». Abschliessend möchte ich noch daran erinnern, dass die Schweiz nicht am «Erasmus+»-Programm teilgenommen hat. Nach Annahme der Begrenzungsinitiative im Februar 2014 wurde die Schweiz von der EU aus dem «Erasmus»-Programm praktisch ausgeschlossen. Die EU brach damals die Verhandlungen mit der Schweiz über eine Teilnahme an «Erasmus+» ab. Der Bundesrat beschloss dann im Jahr 2017, auf eine Vollassoziierung beim EU-Programm «Erasmus+» zu verzichten. Eine Vollmitgliedschaft wäre die Schweiz damals teuer zu stehen gekommen. Seitens der EU lagen Forderungen von CHF 684 Mio. auf dem Tisch. Dagegen hatte das Parlament 2013 bloss einen Betrag von CHF 185 Mio. gutgeheissen. Zusätzliche CHF 130 Mio. hat es für die nationale Umsetzung und Begleitmassnahmen gesprochen. Mit diesem Geld hat die Schweiz dann auf eigene Faust und Kosten das Mobilitätsprogramm für ihre Studenten organisiert. Die an den schweizerischen Unis studierenden Studenten konnten dann sehr wohl die geplanten Auslandsaufenthalte absolvieren, auch ausländische Studenten konnten an den schweizerischen Unis und an der ETH studieren. Allerdings kostete das Ganze den Bund viel weniger, als wenn die Schweiz «Erasmus»-vollassoziiert gewesen wäre. Ob die Schweiz am neu aufgelegten «Erasmus+»-Programm teilnehmen wird, wage ich zu bezweifeln, obwohl es im Moment noch viele Stimmen gibt, die sich für eine Teilnahme aussprechen. Spätestens dann, wenn klar wird, dass eine Vollassoziierung nicht mehr nur CHF 700 Mio., sondern mehr als doppelt so viel, wahrscheinlich CHF 1,5 Mia., kosten wird, dürfte die Lust an einer Vollassoziierung vergehen. Für unser Land schaut die Rechnung grundsätzlich nicht viel anders aus. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich darf Sie schnell bitten, die Fenster zu öffnen. Nur zwei Minuten, wir fahren gleich weiter. Aber es drängt sich wieder auf, es ist schon ein bisschen mehr als eine Stunde seit der letzten Durchlüftung.
Die Sitzung ist kurz unterbrochen (um 17:20 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, wir fahren mit unseren Beratungen zu Traktandum 6 fort.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Ein sehr umfangreicher Bericht und Antrag liegt vor uns, der knapp 500 Seiten umfasst. Ich bedanke mich bei der Gesamtregierung für die Erstellung dieses Berichts. Der Bericht wurde bereits im Detail vorgestellt und ich werde nicht wiederholen, was schon gesagt wurde. Ich unterstütze die Anträge der Regierung und möchte betonen, dass ich es wichtig finde, dass Liechtenstein bei diesen EU-Programmen mitmacht. Ich persönlich habe selber bei einem «Erasmus»-Projekt mitgemacht, es ist schon eine Weile her und damals sprach man noch von «Comenius», und die äusserst positiven Erfahrungen prägen mich heute noch. Wenn ich an das Treffen in einer Schule in einem Vorort von Mailand denke, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass meine Schülerinnen und Schüler diese Erfahrung mit einem Interrail-Ticket nach Mailand hätten machen können. Ich möchte mich in meinem Votum auf die personellen Auswirkungen beschränken und dabei einen Schwerpunkt auf die Situation an den Schulen legen: Wir haben schon gehört, dass die finanziellen Mittel für die fünfte Programmgeneration von «Erasmus» (2021 bis 2027) deutlich erhöht werden. Damit werden auch die Programme erweitert, wie es auf der Seite 92 steht, und ich zitiere einen Satz. Die nächste Programmgeneration sieht inhaltliche Erweiterungen in den Bereichen «Bildung», «Jugend» und «Sport» vor. Damit Liechtenstein von diesen neuen Möglichkeiten noch besser profitieren kann, werden die Personalressourcen erhöht, was ich unterstütze. An dieser Stelle bedanke ich mich für die Unterstützung, die wir von der AIBA und dem aha erhalten. Hier spreche ich als Vertreter der Schulen und ich weiss, dass die direkte und effiziente Unterstützung bei den Lehrerinnen und Lehrern sehr geschätzt wird. Wir haben vor allem mit der AIBA zusammengearbeitet und Schulen in anderen Ländern können von einer direkten Zusammenarbeit mit der Nationalagentur nur träumen. Ich bin überzeugt, dass wir auch in Zukunft von den kurzen Wegen profitieren werden. Auf der Seite 40 steht, dass in jeder Schule eine Ansprechperson für Erasmus zur Verfügung steht. Das stimmt, aber mehr gibt es nicht. Diese Ansprechperson erhält unterschiedliche Informationen und leitet sie an Interessierte weiter. Ich meine, dass wir uns auch ein paar Gedanken über die personellen Auswirkungen an den Schulen machen sollten. Ist diese Infrastruktur an den Schulen selber wirklich ausreichend? Ich meine: Nein. Es scheint mir typisch, dass erwartet wird, dass ein Lehrer oder eine Lehrerin neben ihrer Unterrichtstätigkeit immer vermehrt auch noch andere Aufgaben übernehmen muss oder soll. Wenn wir wollen, dass noch mehr Schülerinnen und Schüler, aber auch mehr Lehrerinnen und Lehrer von den erweiterten Möglichkeiten der EU-Programme profitieren, dann müssen wir uns auch Gedanken über eine Unterstützung an den Schulen selber machen. Ich habe einige Gespräche im Vorfeld geführt und immer wieder das Gleiche gehört: Der Aufwand für das Einreichen eines Projekts, das Verwalten der laufenden Projekte, das Verfassen von Zwischenberichten und Schlussberichten ist mit sehr viel Aufwand verbunden. Dieser Aufwand neben dem Unterrichten schreckt ab. Im offiziellen Programmleitfaden zu «Erasmus» habe ich als Beispiel Informationen zur Durchführung von Mobilitätsaktivitäten gefunden. Sehr detailliert werden die Aufwendungen für die Vorbereitung, die Begleitung und die Unterstützung der Teilnehmer aufgelistet, wobei auch die Validierung der Ergebnisse berücksichtigt wird. Dieser Programmleitfaden umfasst gut 350 Seiten und natürlich habe ich nicht alles gelesen. Die Aufwandschätzung für die Durchführung von Einzelmobilitäten im Bereich KA1 ergibt in etwa folgende Zahlen, wobei beim Beispiel davon ausgegangen wird, dass der Antrag für zehn Mobilitäten gestellt wird: Für das Erstellen des Antrags pro Person ist ein halber Tag vorgesehen, für den Budgetantrag etwa zwei Tage, für den Schlussbericht etwa drei Tage. Zusätzlich wird ein Aufwand für die laufende Administration und die Betreuung aufgelistet. Dieses Beispiel ergibt im Total einen Aufwand von gut zehn Tagen, ohne laufende Administration, und dabei halte ich mich an den Programmleitfaden der EU.Dieses Beispiel macht, hoffe ich, anschaulich, dass auch an den Schulen über die personellen Auswirkungen nachgedacht werden sollte. Es wäre sicher ideal, wenn die Kontaktperson bei den oben erwähnten Arbeiten unterstützend helfen oder sie auch teilweise übernehmen könnte. Ich schlage deshalb vor, dass die Kontaktperson an den Schulen mit einer zeitlichen Entlastung berücksichtigt wird. Ich bin überzeugt, dass diese direkte Unterstützung vor Ort zu mehr Projektanträgen führen würde und wird.Diese zeitliche Entlastung müsste neu und zusätzlich bewilligt werden können. Es kann nicht sein, dass diese Entlastung von den Schulen aus dem bestehenden Kontingent gefördert werden muss. Ich bin mir bewusst, dass noch Fragen beantwortet und Details geklärt werden müssten. Gerne möchte ich aber die Bildungsministerin um eine grundsätzliche Einschätzung zu meinem Vorschlag bitten. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe jetzt kein Votum vorbereitet, aber ein Votum eines Vorredners liegt mir quer im Hals und das muss ich noch kommentieren. Grundsätzlich machen AIBA und aha einen sehr guten Job. Da bin ich der Meinung, das Kompliment, das man schon oft gehört hat, will ich nochmals wiederholen. Auch die Zusammenführung macht Sinn und man wird diese sicher mit einem geschickten Weg vollziehen, da bin ich absolut zuversichtlich. Ich werde auch alle Finanzanträge unterstützen, denn diese machen auch Sinn. Was ich nicht nachvollziehen kann, dass man hier drinnen suggeriert, und das hat Erich Hasler suggeriert, wenn wir von Mobilitäten reden, dann ist es keine Plauscherei, wo ich nach Finnland fliege und dann in irgendeiner Lokalität die Kultur geniesse, sondern aus dem Aspekt der Berufsbildungsbrille, da treffen sich Berufsbildner, die Fachwissen austauschen. Oder ein Berufsbildner kommt nach Liechtenstein, arbeitet in einer Firma für mehrere Wochen und sein Pendant geht an seinen anderen Arbeitsort und arbeitet dort. Selbstverständlich gehen die vielleicht einmal etwas trinken. Aber der Fokus liegt, wenn man über Mobilitäten redet und interkultureller Kompetenz, nicht beim drittletzt Genannten, sondern bei der fachlichen Weiterentwicklung und bei der Kompetenzweiterentwicklung. Wenn Sie die Förderbereiche ansehen, dann sehen Sie, da geht es um Schulbildung, Berufsbildung, Hochschulbildung, Erwachsenbildung, Jugendbildung und nationale Förderung, also es ist sehr vielfältig. Dem dicken Schinken wird das nicht gerecht, wenn man das auf diese Art und Weise zusammenfasst, weil das ist nicht das richtige Feeling für das Thema. Herzlichen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort, guten Abend. Ich sehe das natürlich komplett anders wie mein Vorredner. Ich möchte meinen Fraktionskollegen Erich Hasler unterstützen. Ich denke, einen wichtigen Aspekt hat Eugen Nägele auch noch genannt, es gibt ja noch weitere versteckte Projektaufwände, eben die an Schulen, was Sie selber gesagt haben. Diese Mehrkosten entstehen an Schulen, sprich, dieser Aufwand entsteht dort, das ist auch nicht geklärt. Für uns ist es einfach fraglich, ob wir mit diesem Projekt und mit diesen Kosten, die wir haben, zielsicher unterwegs sind. Das ist die Frage, Herr Oehry. Es geht nicht darum, ob wir Mobilität für Auszubildende nicht sehen oder verhindern wollen. Das ist nicht die Idee, sondern die Idee und die Frage ist, ob dieses Geld zielgerichtet eingesetzt ist oder ob man nicht für weniger Geld, weil es jetzt dann um Faktor 3 teurer werden wird, gleich viel oder auch vielleicht sogar noch mehr erreichen kann. Nämlich dass unsere Jugendlichen, Kinder, Auszubildende und Ausbildner, Lehrer, Lehrpersonen, Dozenten Sprachaufenthalte in Europa machen können. Nicht nur in Europa, vielleicht auch in Übersee, vielleicht in Asien, vielleicht in den USA, und wir das auch mitfinanzieren, das ist in diesem Projekt so nicht enthalten. Um diese Dinge geht es: der zielgerichtete Einsatz von diesen Mitteln. Da denke ich schon, dass man das kritisch hinterfragen darf. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für Wort. Ich möchte eben auch noch eine Replik auf das Votum des Abg. Oehry geben. Also es ist sicher nicht meine Absicht gewesen, zu sagen, dass man Mobilitäten verhindern will oder sogar weniger Mobilität. Im Gegenteil, ich möchte mehr Mobilität für unsere jungen Leute, aber ich möchte die Mobilität nicht auf die verbleibenden 27 EU-Länder fokussieren, sondern vor allem eben auch die englischsprachigen Länder sind sehr wichtig. Da gehört natürlich England dazu, das jetzt in Kürze nicht mehr Mitglied der EU ist. Dann sollen die Jungen auch in andere Länder reisen können und unterstützt werden, auch wenn sie in die USA, nach Kanada, Australien oder wo auch immer oder vielleicht nach Fernost reisen. Also ich denke im Gegenteil, ich würde sogar noch mehr Geld investieren, aber zielgerichtet und ohne dass man so eine Bürokratie aufbauen muss. Der Abg. Eugen Nägele hat das ja bestätigt, welcher Aufwand nötig ist nur für eine Person, dass man zehn Tage braucht und die normale laufende Administration noch gar nicht inbegriffen ist. Also man holt sich hier einen Rucksack voll Bürokratie mit hinein und darunter leiden die Effizienz und der optimale Einsatz unserer Mittel. Natürlich bin ich eher ergebnisorientiert, ich möchte, dass unsere jungen Leute nicht nur irgendwo im Ausland pläuschlen, sondern ich möchte, dass sie Sprachen lernen, und mit der Sprache lernen sie natürlich auch die Kultur und die Leute kennen. Ich meine, ich bin so früher auch ins Ausland gegangen und ich habe dabei sehr viel gelernt und mitgenommen ohne ein «Erasmus»-Programm. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Nach dieser sehr ausführlichen Debatte übergebe ich an die Regierung.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Einleitend möchte ich nochmals folgenden Punkt hervorheben: Im Gegensatz zu den EU-Staaten, welche ja keine Wahl haben, ob sie an den Programmen teilnehmen oder nicht, haben die EWR/EFTA-Staaten die Möglichkeit, sich an einzelnen EU-Programmen zu beteiligen. Wir können somit auswählen, an welchen Programmen wir teilnehmen möchten. Das erachte ich doch als eine sehr grosse Chance für die EWR/EFTA-Staaten. Dann komme ich ganz kurz auf zwei Fragen zurück. Der Abg. Georg Kaufmann hat die Frage gestellt, ob es in früheren Programmen schon Anpassungen des Anteilsschlüssels für Liechtenstein gegeben hat. Ja, das hat es immer wieder gegeben, da sich der Anteil ja am BIP orientiert. Beispielsweise ist bei den folgenden laufenden Verpflichtungskrediten aktuell eine Indexierung an den liechtensteinischen Anteilsschlüsseln vorgesehen: EU-Programm «Erasmus+» (2014 bis 2020), dann Internal Security Fund Borders und die Beteiligung am EWR-Finanzierungmechanismus 2014 bis 2021. Im Rechenschaftsbericht wird jeweils über den Stand der Verpflichtungskredite und die Indexierung Auskunft gegeben. Sie können dort also nachlesen, welche Anpassungen erfolgt sind. Der Abg. Erich Hasler hat diesbezüglich auch schon gewisse Zahlen genannt. Diese Zahlen finden Sie, wie gesagt, im Rechenschaftsbericht.Dann zum Abg. Rainer Beck: Sie haben die Kritik geübt, dass jetzt bereits Nachtragskredite für 2021 kommen und diese nicht bereits im Rahmen des Budgets eingebracht wurden. Ich kann diese Kritik durchaus verstehen und nehme sie auch entgegen. Für uns war es einfach wichtig, dass zuerst die notwendigen Abklärungen gemacht werden und dass man erst dann, wenn die Regierung entschieden hat, in welchen Programmen man effektiv auch teilnehmen will, dem Landtag eine Vorlage zur Behandlung vorlegt und nicht davor. Zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Berichts und Antrags zum Landesvoranschlag waren diese Abklärungen noch nicht abgeschlossen. Somit konnte die Regierung diesbezüglich auch keine Entscheide fällen. Genauso ist es auch betreffend die Anpassung der Verpflichtungskredite, die wir Ihnen kurzfristig zugestellt haben. Auch hier haben wir erst vor Kurzem die Rückmeldung erhalten, dass es aktualisierte Schätzungen zu den liechtensteinischen Beitragskosten für die EU-Programme 2021 bis 2027 gibt. Wir haben dann auch gesagt, dass wir diese Information direkt dem Landtag weitergeben und die Verpflichtungskredite entsprechend anpassen, einfach aus Transparenzgründen. Noch ist nicht alles fix, wir müssen auch hier zuwarten, bis diese Budgets und Zahlen definitiv vorliegen. Aber zum jetzigen Zeitpunkt sind das die aktuellsten Werte, die wir haben. Uns war es ein grosses Anliegen, diese Information dem Landtag für die Entscheidungsfindung rechtzeitig zuzustellen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Gerne möchte ich als verantwortliche Bildungsministerin zu Ihren Fragen zu den Auswirkungen des «Erasmus»-Programmes und auch zum Programm «Solidaritätskorps» Ausführungen machen und auch auf Ihre Fragen diesbezüglich eingehen. Lassen Sie mich aber zuerst festhalten, dass aus meiner Sicht die diversen Projekte, die europäischen Bildungs- und Jugendprogramme, eine enorme Erfolgsgeschichte für Liechtenstein sind. Und ich bedanke mich diesbezüglich für die Voten, die das auch zum Ausdruck gebracht haben. Ich bedanke mich aber auch bei allen Beteiligten, insbesondere bei der AIBA und beim aha, sowie bei allen Projektträgerinnen und Projektträgern von ganzem Herzen. Sie waren es, die diese Erfolgsgeschichte möglich gemacht haben, nämlich indem sie Bildung über die letzten Jahrzehnte gestaltet haben. Ich freue mich sehr, dass wir heute die Möglichkeit haben, mit dieser Vorlage an dieser Erfolgsgeschichte anzuschliessen und die Bildung national und international für Liechtenstein und für unsere Zukunft weiterhin gestalten zu können. Ich beginne mit dem Votum des Abg. Georg Kaufmann. Er hat darum gebeten, dass die Zusammenlegung der nationalen Agentur AIBA und aha mit grosser Sorgsamkeit vollzogen werden soll. Ich kann Ihnen versichern, dass wir uns bewusst sind, dass das ein Fusionsprozess ist, der natürlich auch Fragen auslöst. In der Vergangenheit, aber auch heute und in Zukunft werden wir es so handhaben, alle Beteiligten in diesen Prozess zu integrieren. Wir haben immer wieder auch umsichtig SWOT-Analysen gemacht was die Chancen, die Gefahren, die Risiken sind. Und ich kann Ihnen bestätigen, dass ich wirklich glaube, dass wir hier auf einem sehr guten Weg sind und es geschafft haben, die Chancen dieser Fusion ins Zentrum zu stellen. Dann möchte ich auf das Votum des Abg. Alexander Batliner eingehen, der einige Fragen gestellt hat. Er hat als Erstes die wichtige Frage gestellt, ob auch in Zukunft sichergestellt ist, dass trotz der hohen Ausschöpfung der Universität sichergestellt ist, dass weitere Projektpartner Möglichkeiten haben, am «Erasmus»-Projekt zu partizipieren. Ich kann Ihnen hier versichern, dass trotz der guten Ausschöpfung der «Erasmus+»-Fördermittel, welche eben derzeit bei 54% in Bezug auf die Universität Liechtenstein liegen, immer noch die verfügbaren Mittel gesamthaft nur rund zu zwei Drittel ausgeschöpft wurden. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass davon auszugehen ist, dass die Universität also bisher keinem weiteren liechtensteinischen Projektträger aus weiteren Bildungsbereichen Fördermittel streitig gemacht hat und dies auch zukünftig nicht machen wird, weil eben wie gesagt, diese Reserven vorhanden sind. Dann haben Sie die Frage zum Thema Europapass gestellt und warum der bis jetzt nur passiv verwaltet wurde und neu aktiv gefördert werden soll. Die aktive Teilnahme am Programm Europapass heisst, dass die Teilnehmer an den Mobilitäten auch einen Europapass erhalten. Das soll einfach neu aktiver beworben werden. Da müssen auch Anträge bearbeitet und der Pass ausgestellt und verwaltet werden. Das hat man in der Vergangenheit jetzt nicht als hohe Priorität angesehen, aber aufgrund der Erfolgsgeschichte ist das einfach ein Nachweis, den man zukünftig noch besser bewerben möchte. Sie haben dann die Frage bezüglich der Stellenprozente gestellt. Basierend auf der ganz vertieften Programmanalyse - wir haben uns nicht nur mit der Fusion intensiv auseinandergesetzt, sondern natürlich auch mit der Auswirkung der Programmanalyse - sind im Bereich «Erasmus» total 500 und für den Bereich «Jugend» 285 Stellenprozente erforderlich. Total sind für die Umsetzung der beiden EU-Bildungs- und Jugendprogramme somit 785 Stellenprozente vorgesehen. Der Bildungsbereich beschäftigte bis 2019 Mitarbeiter im Umfang von 280 Stellenprozent. Im zweiten und dritten Quartal 2020 kamen befristete 130 Stellenprozente hinzu, um das Abschlussjahr 2020 und das Transferjahr 2021 vorzubereiten. Im Jahr 2022 sind weitere 90 Stellenprozente erforderlich. Gesamthaft stellt der Bereich «Bildung» also diese 500 Stellenprozent so zusammen und die Personalressourcen im Bereich «Jugend» lagen bis 2020 bei 140 Stellenprozent und diese werden aufgrund des neuen Jugendprogrammes und auch des Europäischen Solidaritätskorps (ESK), des Sportbereiches und des DiscoverEU auf 285 Stellenprozent ab dem Jahr 2021 erhöht. Im Transferjahr der neuen EU-Programme «Erasmus» und ESK liegen zur Umsetzung 695 Stellenprozente vor. Im Jahr 2022 erfolgt die Bestellung der fehlenden Personalressourcen auf 785 Stellenprozente, welche sich, wie gesagt, auf 500% «Bildung» und 285% «Jugend» aufteilen. Sie haben in Bezug auf die Kosten auch gefragt, warum das nicht im Budget abgebildet wurde. Hier kann man ausführen, dass für das Budget 2021, also der Staatsbeitrag für das Budget 2021, sich wie folgt zusammensetzt: Es sind diese CHF 803'000, und der restliche Betrag, der jetzt in diesem Transferjahr benötigt wird, wird von den Reserven der AIBA bezahlt. Und dann für das Jahr 2022, das wurde auch in der Finanzkommission gefragt, hat das folgende Auswirkungen: Im Jahr 2022 werden die abschliessenden organisatorischen Aufgaben und Rekrutierungen, wie ich es bereits ausgeführt habe, für die nationale Organisation in Liechtenstein abgeschlossen werden und dann kommen CHF 128'000 Personalkosten dazu, sodass der Staatsbeitrag dann im Jahr 2022 CHF 930'500 beträgt. Sie haben dann eine Frage zu einer Veränderung in der Eignerstrategie gestellt. Hier muss es sich um ein Missverständnis handeln, denn diese CHF 400'000 Reservenhöhe wurden nicht angepasst, die sind jetzt schon in der Eignerstrategie vorgesehen, die übrigens öffentlich zugänglich ist auf der Webseite. Dann möchte ich noch auf Ihren Vergleich eingehen, den Sie gemacht haben: nationale Sprachförderung mit der Förderung von Auslandaufenthalten im Vergleich zu diesen internationalen Sprachprogrammen im Rahmen von «Erasmus+». Ich glaube, es ist ganz wichtig, dass man diese beiden wichtigen bildungs-politischen Elemente nicht gegeneinander abwägt, sondern sie sind beide wichtig und beide haben ihre Richtigkeit. Ich möchte einfach nochmals zu den Sprachaufenthalten eine Richtigstellung anbringen, und zwar zu den nationalen Sprachaufenthalten, wo Sie die Sparmassnahmen aufgeführt haben: Bis 2013 gab es zwei 14-tägige Sprachaufenthalte: in der fünften Klasse Englisch und in der sechsten Klasse Französisch. Dann hat man im Rahmen des Massnahmenpakets III einen Sprachaufenthalt gestrichen und seitdem gibt es diesen einen Sprachaufenthalt ab der sechsten Klasse in Frankreich. Die damals eingesparten Kosten wurden mit dem Beschluss der Regierung, den wir im September 2020 gefällt haben, zur Sprachförderung in Umsetzung des neuen Lehrplans mehr als nur wieder für das Budget 2021 eingesetzt. Spezifisch vor allem auch für die Stärkung des Französischunterrichts auf der Sekundarstufe I.Für dieses Folgeprojekt wird also auch national mit CHF 260'000 ganz gezielt die Sprachförderung weiterentwickelt. Es handelt sich dabei um die Erhöhung von der Sprachassistenz direkt im Unterricht, Sprachaustausch, Aktivitäten auf der Sekundarstufe, Koordinationspersonen zur Unterstützung der Schulen und weitere Massnahmen wie Weiterbildungsaktivitäten, Lernmaterial und Portfolios. Ausserdem wurde 2019 eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des Liechtensteinischen Gymnasiums und des Schulamtes eingesetzt, welche verschiedene Durchführungsvarianten unter anderem in Reaktion auf ein Schreiben der Schülerinnen und Schüler erarbeitet und festgelegt haben, dass neue Möglichkeiten im Rahmen der EU-Bildungsprogramme erprobt werden sollen. Entsprechend wurde ein Akkreditierungsantrag des Liechtensteinischen Gymnasiums für eine neue Programmperiode im Oktober 2020 eingereicht. Es macht Sinn, nun die Möglichkeit des EU-Programmes 2021 auszuschöpfen und Erfahrungen mit den Einzelmobilitäten zu sammeln sowie zusätzlich gemäss Regierungsbeschluss vom September 2020 auch die Möglichkeit der Förderung von nationalen Sprachenaustauschaktivitäten weiterhin zu nutzen. Es ist mir wirklich wichtig, dass wir hier eine saubere Ausgangslage haben und sowohl die nationalen wie auch internationalen Bemühungen diesbezüglich richtig darlegen.Dann möchte ich auf das Votum des Abg. Erich Hasler eingehen und möchte hier zwei Fragen herausstreichen. Sie haben in Ihrem Votum immer wieder die Frage gestellt: Was hat es für einen nationalen Return on Invest? Ich denke, dass Ihr Bildungsverständnis und meines sehr wahrscheinlich zu divergent wären und dass eine zu lange Diskussion resultieren würde, wenn ich auf alle von Ihnen genannten Aspekte eingehen würde. Aber was ich ganz klar festhalten möchte, ist, dass für mich Bildung nicht einfach eine Summenrechnung ist, sondern Bildung ist vieles mehr. Aber auch die Zahlen sprechen für sich, die Gelder für die Mobilität der Studierenden betragen von 2014 bis 2020 gesamthaft EUR 2,1 Mio. Rund ein Drittel dieser EU-Förderungen wird für die Mobilitäten über Europa hinaus, was Sie als so wichtig geschildert haben, auch gefördert, und zwar nach Asien, Amerika und so weiter. Rund die Hälfte der Absolventinnen und Absolventen der Universität, die an diesem «Erasmus+»-Programm partizipieren, werden nachher bei uns im Alpenrhein wichtige Spezialisten und wichtige Fachkräfte im Arbeitsmarkt sein. Das ist ein Return on Invest, der nicht benannt wurde. Es profitiert also somit der ganze Wirtschaftsstandort und nicht nur der Bildungsstandort in Liechtenstein von den durch «Erasmus+» interkulturellen und fachlichen Kompetenzen, die die Schülerinnen und Schüler und die Jugendlichen erwerben können. Auch ganz wichtig ist, Sie haben dann gesagt, es wird einen Grund haben, dass die Schweiz nicht an diesem Programm partizipiert. Gerade Ende Oktober 2020 haben alle schweizerischen Erziehungsdirektoren in einer Medienmitteilung die Verhandlungen über eine Vollassoziierung der Schweiz an «Erasmus+» gefordert. Ich glaube, das ist ein sehr starkes Zeichen, das zum Ausdruck bringt, wie wichtig dieses Bildungs- und Förderungsprogramm ist.Dann möchte ich zuletzt noch auf die Frage des Abg. Eugen Nägele eingehen. Sie haben einen wichtigen Aspekt betont, und zwar den Aspekt der Zugangshürden zu den Programmen und damit verbunden auch administrativen Aufwendungen. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir hier gut schauen, was im Sinne der Effizienz und Effektivität im Rahmen der Schulentwicklung auch weiter optimiert werden könnte. Also wo könnte Wissens-Know-how gebündelt werden, vielleicht nicht einmal pro Schulstandort, sondern auch pro Schulstufe, damit man diese organisatorischen Aspekte, um ein Projekt anzumelden, eben wirklich effizienter gestalten könnte. Das sehe ich absolut. Man muss aber auch beachten, dass es zum Beispiel bei Einzelanträgen von Lehrpersonen auch Akkreditierungspauschalen gibt, das heisst, es gibt auch monetäre Entschädigungen. Es ist nicht so, dass Lehrer «nur» während der unterrichtsfreien Zeit diese Arbeit leisten müssen, sondern es gibt eben wirklich auch diese Administrationspauschalen dafür. Aber ich gehe mit Ihnen einig, dass wir das im Rahmen der Schulentwicklung gut beobachten müssen. Ich gehe aber nicht einig, dass das ein grosser zusätzlicher Schattenaufwand ist, wie das dann auch noch umgemünzt wurde. Das ist sicherlich nicht der Fall. Wir haben heute schon Leute im Schulamt, aber auch in den Schulen, die grosse Kompetenz haben - auch bei diesen Anmeldungen und diesen organisatorischen Abläufen. Ich glaube, wir müssen einfach, wie wir das in vielen anderen Bereichen, zum Beispiel auch in der ICT oder so, machen, gut schauen, wie wir die Ressourcen noch bündeln können, und dann gegebenenfalls zielgerichteter hier auch Unterstützung leisten. Denn was hier nicht das Ziel sein kann, ist, dass Zugangshürden eine Hemmschwelle sind, um an Projekten teilzunehmen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Katrin Eggenberger
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, guten Abend. Ich gehe zuerst auf die Aussagen des Abg. Georg Kaufmann ein, zu seinen Aussagen zum EU-Programm «Rechte und Werte». Wie im Bericht und Antrag kurz ausgeführt ist, sind im Vorgängerprogramm keine Gelder zurück nach Liechtenstein geflossen. Vor diesem Hintergrund wäre eine Teilnahme an diesem Programm eher ein Akt der Solidarität gewesen. Die Regierung teilt natürlich das Ziel des Programms, die europäischen Rechte und Werte zu stärken, um eine Basis für eine offene und demokratische Gesellschaft zu bewahren und auszubauen. Im Zeichen der Solidarität mit der EU beteiligt sich Liechtenstein gemeinsam mit den EWR/EFTA-Staaten Norwegen und Island am EWR-Finanzierungsmechanismus. Die Förderung der Grundrechte und insbesondere der von Ihnen, Herr Abg. Kaufmann, genannten Zivilgesellschaft sowie die Stärkung des Justizwesens sind auch Teil von Programmen im Rahmen des EWR-Finanzierungsmechanismus. Wir leisten also durchaus einen Beitrag zur Umsetzung der Ziele innerhalb dieses Programms, aber eben in einem anderen Rahmen. Dann komme ich auf die Fragen des Abg. Rainer Beck zurück bezüglich des EU-Programms «Kreatives Europa». Das EU-Programm «Kreatives Europa» ergänzt die nationalen Strategien und Programme. Es stellt einen Mehrwert im Vergleich zu dem dar, was die Mitgliedstaaten auf lokaler Ebene erreichen können. Und wir wissen, die Bühnen in unserem Land sind begrenzt. Mit diesem für unsere hiesige Kultur sehr wichtigen Programm erweitern wir deren Horizont massgeblich. Mangel an Erfahrungswerten ist dafür kein Argument gegen eine Teilnahme. Ich möchte festhalten, dass dieses Programm keine personellen Ressourcen mit sich zieht und in den bestehenden Strukturen beim Amt für Kultur umgesetzt wird. Zu Ihrer Aussage, das Geld im Land zu lassen: Ich begrüsse als Kulturministerin natürlich jeden Rappen, der direkt in die Kultur im Inland investiert wird. Aber es geht bei diesem Programm nicht nur um Fördermittel, die wir nach Brüssel schicken und mit Projekten wieder zurückholen möchten - das wäre tatsächlich nicht zielführend. Aufgrund der Kleinheit Liechtensteins ist es gerade für die Kulturakteure essenziell, dass sie geförderte Möglichkeiten haben, um über die Landesgrenzen hinaus tätig zu werden. Der Mehrwert des Programms besteht daher vielmehr in der Eröffnung neuer Märkte in ganz Europa - durch europaweite Kooperationsprojekte und Netzwerke über unsere Ländergrenzen hinweg. Und wir alle wissen, wie wichtig Netzwerke gerade auch im Bereich der Kultur sind. Aber auch durch Plattformen und durch die Förderung von Übersetzungen. Durch das Erschliessen neuer Märkte und dadurch auch die Werbung für unser Land. Wir sind doch alle stolz, was unsere hiesigen Künstler zu bieten haben. Sie vertreten unser Land hiermit europaweit. Auch durch die Teilnahme an Wissenstransfer, Ausbildungsprogrammen, um nur einige Vorteile zu nennen.Sie sehen, geschätzter Abg. Beck, die Förderung über «Kreatives Europa» ist eine nachhaltige Förderung einer ganzen Branche, nicht nur einzelner Kulturakteure. Das Projekt ermöglicht insbesondere auch die Aus- und Weiterbildung der Kulturschaffenden und den Wissenstransfer, wie ich genannt habe. Es sollen Netzwerke und Kooperationen für die Zukunft und zukünftige Generationen geschlossen werden. Zudem haben wir bereits einige Kulturakteure im Auge, die vom Programm «Kreatives Europa» profitieren könnten. Dann komme ich zur Frage des Abg. Erich Hasler zum Vergleich mit der Schweiz. Gemäss unserer Kenntnis zieht auch die Schweiz eine Teilnahme an der Programmperiode 2021 bis 2027 hinsichtlich das Rahmenprogramm «Kreatives Europa» in Betracht. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe nur die Frage des Abg. Georg Kaufmann zur Nichtteilnahme bei «Horizon Europe». Sie haben ausgeführt, dass wir doch ein Forschungsstandort sind und doch innovative Hightechunternehmen haben, die interessiert sein müssten. Ja, die Zahlen, die wir immer einmal präsentieren können mit den Forschungsausgaben im Verhältnis zum BIP, zeigen sehr, sehr deutlich auf, dass sehr viel bei uns im Land in Forschung und Entwicklung investiert wird und dass das auch wichtig ist. Zu Ihrer Aussage oder Feststellung und zu unserer auch, dass das Interesse gering ist, ist einmal zu sagen, ja, das muss man so feststellen. Von den über 4'000 aktiven Unternehmen in Liechtenstein haben wir gerade einmal von ein bisschen mehr als einer Handvoll effektive Interessensbekundungen dann auch erhalten. Wir haben dann natürlich auch rückgefragt gerade bei den Verbänden, damit wir auch qualitativ verstehen, was die Gründe sind. Es ist halt einfach so, dass die meisten dieser Firmen den Fokus weniger auf der Grundlagenforschung, sondern auf der angewandten Forschung haben und dort ihre direkten Forschungsaktivitäten auch im Zusammenhang mit ausländischen, gerade aber auch mit führenden Schweizer Institutionen vorantreiben. Vorteile sind die Vertraulichkeit und die Bewahrung von Geschäftsgeheimnissen. In der angewandten Forschung ist es halt viel wichtiger als in der Grundlagenforschung. Was man uns auch gesagt hat, dass man an den EU-Programmen zum Teil auch mit den eigenen Tochtergesellschaften im Ausland dann halt eben auch teilnehmen kann und dort den Zugang auch findet. So erklärt sich dann auch, weshalb das Interesse eben entsprechend nicht gegeben war. Wir haben aber natürlich Szenarien durchgerechnet, das Ergebnis davon ist dann auch hier drin, wo wir einfach davon ausgehen, dass es sich bei Weitem nicht rechnen würde. Und wenn man weiss, was es heisst, so ein Forschungsprojekt auch einzureichen, ist das alleine schon ein grosses Projekt und das will man offensichtlich nicht auf sich nehmen. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Der Abg. Alexander Batliner hat noch ein paar Fragen zum Programm «EU4Health», die Kosten wären bei EUR 779'000 gelegen, da ist noch nicht eingerechnet, dass man im Amt für Gesundheit noch entsprechend Personalkapazitäten haben muss, um an diesen Programmen teilzunehmen. Wir sahen da keine Veranlassung, an diesem Programm teilzunehmen. Für dieses Geld können wir im Inland einiges bewirken oder könnten wir im Inland einiges bewirken. Was dazu kommt, wir werden im Bereich Gesundheit auf längere Zeit doch mit Covid-19 sehr gut ausgelastet sein. Wir haben keine Kapazitäten, um uns vielen anderen Dingen zu widmen, und wir wollen auch keine Kapazitäten für solche Dinge aufbauen. Wenn wir Kapazitäten aufbauen - und wir haben ja einen kleinen Kapazitätsaufbau für das nächste Jahr budgetiert -, dann eben für andere Dinge.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank für Ihre Ausführungen, Frau Regierungsrätin Hasler. Mir geht es einfach in Bezug auf die Universität und «Erasmus» und auf die Mittel, die dort gebunden werden, einfach darum, dass es nicht so weit kommt, dass durch die Teilnahme der Universität Privatpersonen oder andere Institutionen durch das Raster fallen, weil die Mittel dementsprechend dort ausgeschöpft sind, dass auch in Zukunft das, was in der Vergangenheit war, auch als Grundlage angesehen werden kann. Das haben Sie auch bestätigt, dass man in Zukunft darauf achtet. Und damit passt es für mich. In Bezug auf die Eignerstrategie ist mir ein Lapsus unterlaufen, was ich gerade festgestellt habe. Ich habe mich auf die Eignerstrategie 2011 gestützt und habe übersehen, dass im 2016 nochmals die Eignerstrategie geändert wurde und da die Reservehöhe bereits von CHF 100'000 auf CHF 400'000 erhöht wurde, was aber grundsätzlich am Problem, weil es ja alle Eignerstrategien betrifft, nicht nur die AIBA, auch nichts ändert. Das, was ich angesprochen habe, hierfür entschuldige ich mich. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob alle meine Fragen beantwortet wurden. Ich habe unter anderem gefragt, wie viele Liechtensteiner Mobilitäten gefördert wurden bei diesen vielen Förderungen, die es ja gegeben hat. Ich denke, es waren gegen 50 Mobilitätsprojekte, die gefördert wurden. Die Zusatzfrage war ja auch, ob durch dieses «Erasmus»-Programm liechtensteinische Studenten, die in der Schweiz oder Österreich studieren, gefördert wurden, oder ob das möglich ist oder überhaupt nicht geht. Dann noch eine Frage zu den zusätzlichen personellen Ressourcen, die es benötigt: Ob diese jetzt im Landesvoranschlag bereits berücksichtigt sind, über den wir ja vor Kurzem beraten haben, oder ob diese jetzt neu dazukommen. Und um wie viele Hundert Stellenprozente handelt es sich jetzt? Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ich gehe gerne auf die Zusatzfragen des Abg. Erich Haslers ein. Wir führen nicht eine Statistik, wo die Teilnahme auf Einzelnationalitäten heruntergebrochen wird. Das würde auch nicht dem Grundverständnis von «Erasmus+» gerecht werden. Sie können versichert sein, dass sowohl viele Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner, Einwohner, Studenten, aber auch ältere Personen, sehr wohl sehr aktiv von diesem Programm profitiert haben, aber auch eben Studenten, die bei uns studieren und dann ins Ausland gehen. Aber ich kann Ihnen nicht bis auf das letzte Detail die Zahlen, was die Staatsbürgerschaften anbelangt, ausführen. Das würde mehr Zeit benötigen. Dann zur Frage, ob das im Budget 2021 abgebildet ist. Das habe ich bereits beim Abg. Alexander Batliner zu seiner Frage ausgeführt. Es ist so, dass der Staatsbeitrag im Jahr 2021 gleich bleibt und Zusatzkosten über diese Reserven von der AIBA abgebaut werden und der Staatsbeitrag, wie gesagt, im Jahr 2022 dann bei CHF 842'000 liegen wird und eben dann diese Personalzusatzkosten von CHF 128'000 hinzukommen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ich bitte die Bildungsministerin, die Zahl noch einmal zu nennen. Das hat man nicht verstanden. Zusatzkosten von wie viel? Sie haben gesagt: CHF 842'000. Und die Zusatzkosten habe ich nicht gehört. Ich wäre auch froh, wenn Sie noch ausführen könnten, wie viele Stellenprozente das ausmacht. Sind es dreieinhalb, sind es zwei? Diese Information fehlt. Das möchte ich gerne wissen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Geschätzter Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Der Betrag lautet CHF 128'000, dann ist der Staatsbeitrag, da muss ich mich korrigieren, nicht CHF 842'000, sondern CHF 930'500 für das Jahr 2022. Im 2021 ist das eben mit dem Reservenabbau gewährleistet. Und die Stellenprozenterhöhung habe ich eigentlich bei den Fragen des Abg. Alexander Batliner schon ausgeführt. Ich suche nochmals, wie viele Stellenprozente es im 2022 sind. Mittelfristig werden insgesamt diese 365 Stellenprozente mehr benötigt; und diese teilen sich auf die Bereiche «Bildung» und «Jugend» auf, und zwar folgendermassen, dass im Bereich «Jugend» 285 Stellenprozente erforderlich sind und 500 Stellenprozente im Bereich «Bildung». Das sind dann total 785 Stellenprozent. Bis anhin waren es im Bildungsbereich 280 Stellenprozent, jetzt im zweiten und dritten Quartal 2020 kommen befristet 130 Stellenprozent hinzu. Dann im Jahr 2022 sind weitere 90 Stellenprozent erforderlich.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Mit der Eintretensdebatte haben wir den Bericht der Regierung und die Eignerstrategie für die Agentur für Bildungsangelegenheiten zur Kenntnis genommen. Wir können uns nun den Finanzbeschlüssen zuwenden. Ich bitte, die Lesung des ersten Finanzbeschlusses vorzunehmen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Wir möchten hier einen Antrag einbringen, und zwar, dass man die gesamten Verpflichtungskredite dem Volk vorlegt. Wir haben jetzt dann gerade Landtagswahlen, das könnte man gleichzeitig machen. Ich denke, diese Verpflichtungskredite sind nicht zielführend für unser Land. Deshalb beantragen wir hier, dass man diese Verpflichtungskredite dem Volk zur Abstimmung vorlegt. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Wenn ich Sie richtig verstehe, dann wollen Sie sämtliche Verpflichtungskredite dem Volk vorlegen. Dann werden wir am Ende, nachdem wir alle Finanzbeschlüsse gelesen haben, darüber befinden. Wir können weiterlesen. Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 steht zur Diskussion.
Vielen Dank, es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Somit können abstimmen. Wer dem vorliegenden Finanzbeschluss die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Finanzbeschluss wurde mit 21 Stimmen zugestimmt. -ooOoo-
Finanzbeschluss über die Genehmigung eines Verpflichtungskredites und eines Nachtragskredites für die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein am EU-Programm «Digitales Europa (2021 - 2027)»
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen den nächsten Finanzbeschluss: Finanzbeschluss über die Genehmigung eines Verpflichtungskredites und eines Nachtragskredites für die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein am EU-Programm «Digitales Europa (2021 - 2027)».Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 steht zur Diskussion.
Keine Wortmeldungen, wir stimmen ab. Wer dem vorliegenden Finanzbeschluss die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 21 Stimmen wurde dem Finanzbeschluss zugestimmt. -ooOoo-
Finanzbeschluss über die Genehmigung eines Verpflichtungskredites für die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein am «EU-Binnenmarktprogramm (2021 - 2027)»
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen den nächsten Finanzbeschluss: Finanzbeschluss über die Genehmigung eines Verpflichtungskredites für die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein am «EU-Binnenmarktprogramm (2021 - 2027)». Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 steht zur Diskussion.
Keine Wortmeldung, wir stimmen ab. Wer dem vorliegenden Finanzbeschluss die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Finanzbeschluss wurde mit 21 Stimmen zugestimmt. -ooOoo-
Finanzbeschluss über die Genehmigung eines Verpflichtungskredites und eines Nachtragskredites für die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein am EU-Programm «Kreatives Europa (2021 - 2027)»
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen den nächsten Finanzbeschluss: Finanzbeschluss über die Genehmigung eines Verpflichtungskredites und eines Nachtragskredites für die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein am EU-Programm «Kreatives Europa (2021 - 2027)». Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 steht zur Diskussion.
Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich habe eine Verständnisfrage: Wenn sich der Euro-Betrag gemäss den zusätzlichen Anträgen, die eingegangen sind, erhöht, weshalb erhöht sich der Nachtragskredit für 2021 nicht?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Der Nachtragskredit lautet nur auf das Jahr 2021, der Verpflichtungskredit für die gesamte Laufzeit. Je nachdem, welche Tranchen im jeweiligen Jahr anfallen, hat es eben Auswir-kungen auf das Budget und dann wird ein Nachtragskredit benötigt. In diesem Fall hat es keine Auswirkungen auf das Budget für das Jahr 2021.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können über den vorliegenden Finanzbeschluss abstimmen. Wer dem Finanzbeschluss zustimmen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Finanzbeschluss wurde mit 21 Stimmen zugestimmt. -ooOoo-
Finanzbeschluss über die Genehmigung eines Verpflichtungskredites und eines Nachtragskredites für die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein am «Europäischen Solidaritätskorps (2021 - 2027)»
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen den nächsten Finanzbeschluss: Finanzbeschluss über die Genehmigung eines Verpflichtungskredites und eines Nachtragskredites für die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein am «Europäischen Solidaritätskorps (2021 - 2027)». Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 steht zur Diskussion.
Wir stimmen ab. Wer dem vorliegenden Finanzbeschluss die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Finanzbeschluss wurde mit 21 Stimmen zugestimmt. -ooOoo-
Finanzbeschluss über die Genehmigung eines Nachtragskredites zum Staatsbeitrag der Agentur für Internationale Bildungsangelegenheiten
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen den nächsten Finanzbeschluss: Finanzbeschluss über die Genehmigung eines Nachtragskredites zum Staatsbeitrag der Agentur für Internationale Bildungsangelegenheiten.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir stimmen ab. Wer dem Finanzbeschluss die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Finanzbeschluss wurde mit 21 Stimmen zugestimmt. Damit haben wir alle Finanzbeschlüsse beraten. Der Abg. Thomas Rehak beantragt, alle Finanzbeschlüsse einer Volksabstimmung zuzuführen. Gibt es hierzu Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Wir stimmen ab. Wer dem Antrag des Abg. Thomas Rehak zustimmen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: 3 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 3 Stimmen nicht zugestimmt. Damit haben wir Traktandum 6 erledigt. -ooOoo-