Abänderung des Emissionshandelsgesetzes (EHG) (Nr. 77/2020); [1. Lesung: 3. September 2020] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 136/2020); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 13: Abänderung des Emissionshandelsgesetzes. Diese Vorlage wurde am 3. September 2020 in 1. Lesung behandelt, wir kommen heute zur 2. Lesung. Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 136/2020.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. In der 1. Lesung wurde einhellig mit 25 Stimmen auf die Vorlage eingetreten, auch wurden im Vorfeld keine Anträge eingereicht. Ich beantrage somit Lesung per Gesetzesaufruf. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es wurde 2. Lesung durch Gesetzesaufruf beantragt. Wer damit einverstanden ist, gebe bitte die Stimme ab. Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 19 Stimmen stattgegeben. Wir können mit der Lesung der Vorlage durch Gesetzesaufruf beginnen. Entschuldigung.Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich habe dem Gesetzesaufruf zugestimmt, aber ich hätte dennoch bei Art. 4 Abs. 1 einen Änderungsantrag.Landtagspräsident Albert Frick
Wir werden das Gesetz aufrufen und dann gebe ich Ihnen das Wort. Wir müssen zuerst das Gesetz aufrufen.Das Gesetz über die Abänderung des Emissionshandelsgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Emissionshandelsgesetzes steht zur Diskussion.
Abg. Patrick Risch
Besten Dank. Dann bringe ich jetzt meinen Änderungsantrag ein, das wäre Art. 4 Abs. 4. Ich habe es schon in der 1. Lesung angekündigt, dass ich der Auffassung bin, dass die bestehende Formulierung des Abs. 4 für mich zu schwammig und ambitionslos ist. Derzeit lautet der erste Absatz des Art. 4: «Die Re-gierung erstellt eine Nationale Klimaschutzstrategie, in der sie die Grundzüge und Massnahmen festlegt, die zur Verminderung der Emissionen dienen.» Die Regierung verweist zwar auf das neue CO2-Gesetz, welches 2021 nach Schweizer Vorbild einer Totalrevision unterzogen und dem Landtag noch im Herbst 2021 vorgelegt werden soll. Dies vorausgesetzt, dass das Schweizer Stimmvolk dem an der Urne zustimmt. Doch was ist, wenn unsere Nachbarn das Gesetz ablehnen? Das CO2-Gesetz können wir aufgrund des Zollvertrages nur sehr schwer im Alleingang abändern, ohne ein Rechtsgefälle zur Schweiz zu schaffen. Die Regierung schlägt zwar vor, das Klimaziel im CO2-Gesetz aufzunehmen. Doch was, wie schon ausgeführt, wenn es nicht so weit kommt? Wenn die Schweizer das CO2-Gesetz ablehnen, wo liegt dann unser Klimaziel verankert? Nirgends. Deshalb stelle ich, wie oben ausgeführt, den Antrag, das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 in Art. 4 Abs. 4 des Emissionshandelsgesetzes unterzubringen, bis wir ein passenderes Gesetz haben. Wenn das CO2-Gesetz nächsten September tatsächlich dem Landtag vorgelegt wird, ist es ein Einfaches, das Emissionshandelsgesetz wieder anzupassen.Die Regierung schreibt auf Seite 16 am Ende des dritten Absatzes: «Die Verankerung der Klimaneutralität bis 2050 im EHG wäre somit zwar aus ideellen Gründen vorstellbar, bringt aber nach Ansicht der Regierung keinen Mehrwert, da die Klimaneutralität als Klimaziel 2050 im Rahmen der Erstellung der Klimavision 2050 bereits von der Regierung definiert wurde.» Schön, wenn es vorstellbar ist, die Klimaneutralität bis 2050 hier und heute gesetzlich zu verankern. Tun wir es, setzen wir ein Zeichen, dass uns das Klima wichtig ist. Zumal die Klimavision 2050 uns, dem Landtag, noch nicht vorliegt. Abschliessend möchte ich der Regierung aber auch danken, dass sie die Kritik und Anregung des Landtags aufgenommen hat und die Klimastrategie nicht zur Kenntnisnahme dem Landtag vorlegen wird, sondern der Landtag die Chance erhält, die Klimavision zu genehmigen. Ganz zum Schluss hier nochmals mein Antrag: Art. 4 Abs. 4 der erste Satz soll wie folgt lauten: «Die Regierung erstellt eine Nationale Klimaschutzstrategie, in der sie die Grundzüge und Massnahmen festlegt, die das Ziel einer Klimaneutralität bis ins Jahr 2050 zum Ziel haben.» Bevor wir dann zur Abstimmung schreiten, möchte ich vorschlagen, dass die Kärtchen der nicht anwesenden Abgeordneten gezogen werden, damit das Abstimmungsverhältnis korrekt ist. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Ich unterstütze diese Anregung. Sind alle Kärtchen der Nichtanwesenden gezogen? Vielen Dank. Gibt es Wortmeldungen zu diesem Antrag?Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Herr Abg. Risch für Ihren Antrag. Ich werde diesen unterstützen, habe aber diesbezüglich eine Verständnisfrage. Ich gehe schon davon aus, dass die restlichen Sätze des Abs. 4 gemäss der Regierungsvorlage im Abs. 4 stehen bleiben sollen? Denn vorgelesen haben Sie nur bis zum Ende der Abänderung. Das hat so getönt, als ob Sie den Rest, also konkret den Einbezug des Landtages, aus dem Art. 4 entfernt haben möchten. Diesbezüglich bitte ich Sie, dies noch zu konkretisieren. Ich selbst stelle den Antrag, den Abs. 2 mit einem Satz zu ergänzen, der lautet: «Es ist jeweils dem Landtag zur Kenntnis zu bringen». Dann würde der Abs. 2 lauten: «Die Regierung passt das nationale Klimaziel (National Determined Contributions; NDCs) im Rahmen internationaler Verpflichtungen, insbesondere des Klimaübereinkommens von Paris, periodisch an. Es ist jeweils dem Landtag zur Kenntnis zu bringen.» Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Besten Dank. Vielen Dank, Herr Abg. Batliner, für Ihre Rückfrage. Ja, es war selbstverständlich, dass der Rest des Absatzes stehen bleiben soll. Ich wollte ihn nur aus Effizienzgründen nicht herunterlesen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich möchte gerne in Bezug auf die Voten der Abgeordneten Patrick Risch und Alexander Batliner ein paar Ergänzungen machen. Sie haben richtig ausgeführt, dass wir infolge der Diskussion bei der 1. Lesung beschrieben haben, warum wir rein gesetzestechnisch vorschlagen, die Klimaneutralität ins CO2-Gesetz aufzunehmen. Das CO2-Gesetz ist natürlich im Zusammenhang mit der Schweiz aufgrund des Zollvertrags zu erstellen. Ich arbeite sehr eng mit der schweizerischen Bundesrätin, die auch für das CO2-Gesetz verantwortlich ist, zusammen. Also ich bin der tiefen Überzeugung, dass uns eine CO2-Gesetzesvorlage nächstes Jahr so vorliegen wird, dass wir sie auch im Landtag behandeln werden. Dann ist es einfach wichtig: Man kann das jetzt machen. Dann ist es aber auch wichtig, dass man es dann im CO2-Gesetz auch aufnimmt und hier auflöst. Denn das EHG-Gesetz wird im Jahr 2024/2025 - das ist ja das Ziel dieser Vorlage, auch um die Wirtschaft zu entlasten - dann irgendwann obsolet werden. Nochmals: Ich habe die Klimavision präsentiert, ich habe mich klar kommittet dazu: Klimaneutralität 2050. Rein gesetzesmässig kann man es hier aufnehmen. Dann müssen wir aber einfach daran denken, dass man es dann, wenn man es ins CO2-Gesetz verankert, hier dann wieder auflöst. Denn die CO2-Gesetzgebung wird uns sicher, was die verbindliche Zielerreichung unserer Klimaziele anbelangt, dann als längerfristige Guideline als Gesetzesgrundlage dienen. Mir ist noch wichtig, eine Präzisierung anzubringen - auch in Anbetracht des Votums des Abg. Alexander Batliner. Sie haben vorhin noch ausgeführt, dass wir die Klimavision nicht dem Landtag vorgelegt haben. Hier ist mir einfach auch für die Transparenz nochmals ganz wichtig, dass wir auch festhalten: Wir werden Ihnen die Klimalangzeitstrategie nächstes Jahr vorlegen und natürlich auch die Klimavision zur Kenntnis bringen. Ich habe es das letzte Mal schon erklärt: Die Klimavision gibt den groben Fahrplan vor, und die Klimalangzeitstrategie wird dem Hohen Landtag mit konkreteren Massnahmen eine breitere Diskussion ermöglichen. Ich habe Sie auch so verstanden, dass das Ihr Wunsch ist, und das werden wir - unabhängig von der CO2-Gesetzgebung in der Schweiz - dem Hohen Landtag nächstes Jahr vorlegen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Abg. Risch, danke für die Konkretisierung. Frau Regierungsrätin, ich bin eigentlich schon überrascht, dass Sie im Bericht nur davon sprechen, dass das CO2-Gesetz in der Schweiz kommen wird. Es wird ein Referendum geben, es wird nächsten Sommer eine Volksabstimmung geben. Und wenn man sieht, wer das Referendum ergriffen hat, nämlich vom rechten und vom linken politischen Spektrum, dann sind gerade solche Referenden oft auch von Erfolg gekrönt. Es steht kein Wort da drin: Was ist, wenn die Schweiz das CO2-Gesetz nächsten Juni ablehnen sollte? Diesbezüglich bitte ich Sie, noch ein paar Ausführungen hierzu zu machen, was das auch von der zeitlichen Komponente her für Auswirkungen auf unser Land und generell auf diese Politik von unserem Land hätte, wenn die Schweiz das CO2-Gesetz bei der Volksabstimmung ablehnen sollte. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Selbstredend unterstütze ich den Antrag des Kollegen Patrick Risch und auch denjenigen des Abg. Alexander Batliner. Einfach noch ein kleiner Hinweis an Sie, Frau Regierungsrätin: Wenn das Emissionshandelsgesetz ohnehin aufgehoben wird, dann ist der Antrag - also das, was jetzt eingebracht wird - dann eben auch aufgehoben und wir müssen dann eher sicherstellen, dass es im CO2-Gesetz verankert wird. Das ist dann viel wichtiger, als dass es hier wieder rausgenommen wird, weil das ja dann ersatzlos gestrichen wird. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich bin zu hundert Prozent Ihrer Meinung, Herr Abg. Lageder. Wichtig ist einfach, dass nicht vergessen wird, dass man es im CO2-Gesetz dann aufnimmt, auch wenn es im EHG steht. Ich glaube, wir wollen alle das Gleiche. Wir wollen ambitionierte Ziele und wir wollen gemeinsam die Massnahmen, die es braucht, um diese Ziele zu erreichen, regelmässig monitoren. Und ich denke, dann ist einfach wichtig, dass wir auch die verbindlichen Rahmenbedingen dazu schaffen. Noch zur Frage des Abg. Alexander Batliner: Wenn das CO2-Gesetz in der Schweiz abgelehnt würde, dann gibt es eine Verlängerungsfrist vom Bestehenden und es ist auch bereits skizziert, dass man dann eine neue Grundlage im Jahr 2022 schaffen würde. Denn die Schweiz hat ja auch ihre ambitionierten Klimaziele bereits kommuniziert, der Bundesrat hat es auch kommuniziert, und es wird sinngemäss im CO2-Gesetz auch abgebildet sein müssen - in mittelfristiger Zukunft -, mit welchen Massnahmen, mit welchen gesetzlichen Regeln, dies erreicht werden soll.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit können wir zu den Abstimmungen kommen. Ich lasse zuerst über den Antrag des Abg. Alexander Batliner Art. 4 Abs. 2 abstimmen. Herr Abg. Batliner, ich bitte Sie, Ihren Antrag noch einmal zu wiederholen, damit er für alle verständlich ist.Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Der Abs. 2 soll mit einem Satz ergänzt werden, der lautet: «Es ist jeweils dem Landtag zur Kenntnis zu bringen.»Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben:Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 22 Stimmen einhellig zugestimmt. Als nächstes stimmen wir über den Antrag des Abg. Patrick Risch zu Art. 4 Abs. 4 ab. Ich bitte auch Sie, den Antrag noch einmal zu wiederholen.Abg. Patrick Risch
Besten Dank. Mein Antrag wäre, der Absatz würde lauten: «Die Regierung erstellt eine Nationale Klimaschutzstrategie, in der sie die Grundzüge und Massnahmen festlegt, die das Ziel einer Klimaneutralität bis ins Jahr 2050 zum Ziel haben. Die Klimaschutzstrategie ist regelmässig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Zudem erstellt die Regierung eine Langzeitstrategie, die den Zeitraum bis Mitte des Jahrhunderts abdeckt. Die Strategien sind dem Landtag zur Genehmigung zu unterbreiten.»Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Sie haben den Antrag gehört. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 20 Stimmen ebenfalls stattgegeben. Gibt es weitere Wortmeldungen? Wenn nicht, kommen wir zur Schlussabstimmung. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 20 Stimmen bei 22 Anwesenden seine Zustimmung erteilt und wir haben Traktandum 13 erledigt. -ooOoo-