Protokoll zur Abänderung des am 10. Juli 2015 in Vaduz unterzeichneten Abkommens zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Nr. 122/2020)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 19: Protokoll zur Abänderung des am 10. Juli 2015 in Vaduz unterzeichneten Abkommens zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 122/2020, er steht zur Diskussion.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, sehr geehrter Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich bedanke mich beim Regierungschef für den vorliegenden Bericht und Antrag. Mit der gegenständlichen Vorlage wird das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz an den BEPS-Mindeststandard angepasst. Diese Anpassungen erfolgten auf dem bilateralen Weg zwischen der Schweiz und Liechtenstein. Es handelt sich dabei um formelle Anpassungen wie der Präambel sowie der Artikel über das Verständigungsverfahren an die Ergebnisse des BEPS-Projektes. Dem Antrag der Regierung werde ich meine Zustimmung erteilen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen, damit wenden wir uns dem Antrag der Regierung zu. Der Antrag lautet: «Der Hohe Landtag wolle dem Protokoll zur Abänderung des am 10. Juli 2015 in Vaduz unterzeichneten Abkommens zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen seine Zustimmung erteilen.» Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, gebe bitte die Stimme ab.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 22 Stimmen die Zustimmung erteilt, wir haben Traktandum 19 abgeschlossen.-ooOoo-