Beschluss 112/2020 des gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie (EU) 2018/410 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2018 zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zwecks Unterstützung kosteneffizienter Emissionsreduktionen und zur Förderung von Investitionen mit geringem CO2-Ausstoss und des Beschlusses (EU) 2015/1814) (Nr. 135/2020)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 23: Beschluss 112/2020 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie (EU) 2018/410 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2018 zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zwecks Unterstützung kosteneffizienter Emissionsreduktionen und zur Förderung von Investitionen mit geringem CO2-Ausstoss und des Beschlusses (EU) 2015/1814).Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 135/2020 und steht zur Diskussion.Abg. Susanne Eberle-Strub
Vielen Dank, Herr Präsident. Herzlichen Dank dem zuständigen Ministerium für den vorliegenden Bericht und Antrag. Er dient der Übernahme des Beschlusses Nr. 112/2020 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 14. Juli 2020 betreffend die Richtlinie (EU) 2018/410 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2018 und bedarf der Zustimmung des Landtags, da es sich um einen Staatsvertrag handelt und Verpflichtungen im Sinne von Art. 8 Abs. 2 der Landesverfassung eingegangen werden.Mit der Richtlinie (EU) 2018/410 werden die Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten an die vierte Handelsperiode (2021 bis 2030) angepasst. Neu soll die Menge der sich im Umlauf befindenden Zertifikate verringert werden, um einen grösseren Anreiz für die Anlagenbetreiber zu schaffen, damit sie ihre Anlagen auf emissionsärmere Brennstoffe umstellen oder effizienter werden. Einige Änderungen aufgrund der Richtlinie möchte ich kurz erwähnen:- Die Gesamtmenge der jährlich zur Verfügung stehenden Zertifikate im Emissionshandel soll um 2,2% pro Jahr verringert werden.
- EU-Mitgliedstaaten können Zertifikate aus ihrem Versteigerungsvolumen löschen, wenn sie mit zusätzlichen nationalen Massnahmen fossile Stromerzeugungskraftwerke stilllegen.
- Abwanderungsbedrohte Industriesektoren, zum Beispiel die Gewinnung von Erdöl und Erdgas, Herstellung von Schuhen und Herstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik, sollen grundsätzlich eine kostenlose Zuteilung zu 100% erhalten, um das Risiko einer Produktionsverlagerung in Länder ohne Klimaschutzauflagen zu verhindern.
- Betriebe in Liechtenstein mit geringen Emissionen können vom Emissionshandel ausgenommen werden. Diese Möglichkeit soll bei der Anpassung des Emissionshandelsgesetzes geschaffen werden.
Die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/410 erfolgt durch die Abänderung des Emissionshandelsgesetzes, welche unter dem Traktandenpunkt 13 beschlossen wurde. Eine Evaluation erübrigt sich, da keine massgeblichen Veränderungen im Aufgabengebiet zu erwarten sind. Dem Antrag der Regierung werde ich meine Zustimmung erteilen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Wir wenden uns dem Antrag der Regierung zu. Der Antrag lautet: «Der Hohe Landtag wolle dem Beschluss Nr. 112/2020 vom 14. Juli 2020 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses betreffend die Richtlinie (EU) 2018/410 die Zustimmung erteilen.»Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 25 Stimmen die Zustimmung einhellig erteilt und wir haben Traktandum 23 abgeschlossen.-ooOoo-