Abänderung des Landwirtschaftsgesetzes (LWG) (Nr. 134/2020); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 28: Abänderung des Landwirtschaftsgesetzes.Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 134/2020 und steht zur Diskussion.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Die Regierung fasst im ersten Absatz dieses Berichts, auf der Seite 8, die Gründe zusammen, warum sie einen Bericht und Antrag vorlegt und warum es eine Abänderung im Landwirtschaftsgesetz braucht.Ein wenig ausführlicher werden die Gründe für diesen Bericht und Antrag auf den Seiten 13 bis 15 dargelegt. Auf der Seite 14 ergibt sich für mich eine Frage an die Landwirtschaftsministerin. Es wäre für mich hilfreich, wenn der zweite Absatz auf der Seite 14 in einen grösseren Kontext gesetzt werden könnte. Was genau ist mit der «fehlenden Sensibilisierung betreffend die Bedeutung einer Anerkennung als Landwirtschaftsbetrieb» gemeint? Nicht berücksichtigt wurde die Erleichterung des Ausstiegs aus der Landwirtschaft, obwohl es im agrarpolitischen Bericht 2016 ein Schwerpunkt war. Es wird keine Ausstiegsprämie eingeführt, aber die Hürde zur Erlangung von Förderungsleistungen zur Erleichterung des Ausstiegs wird von 1,25 SAK auf 0,4 SAK gesenkt (SAK steht für Standardarbeitskraft), so steht es auf den Seiten 10 und 11. Was bedeutet diese Senkung für den Alltag eines Betriebs oder eines Landwirts? Ich bitte die Landwirtschaftsministerin um eine Erklärung mit Praxisbezug. Dieser Bericht und Antrag umfasst vier Schwerpunkte, die ab der Seite 15 erläutert werden.Erstens: Ein Bewirtschafter oder Betriebsleiter soll nur noch für einen anerkannten Landwirtschaftsbetrieb Förderleistungen erhalten. Bei dieser Regelung geht es auch um eine Anpassung an die Schweiz. Es werden nur noch ganz wenige Betriebsleiter davon betroffen sein, steht auf der Seite 17, und für mich ist diese Anpassung unbestritten. Zweitens: Die Bekämpfung anderer als besonders gefährlicher Schadorganismen, einschliesslich Unkräuter. Das Erdmandelgras wird als Problemunkraut eingestuft - so steht es auf der Seite 18 -, und es müssen zwei neue Artikel ins Gesetz eingefügt werden. Die Bekämpfung des Erdmandelgrases ist auf Seite 21 beschrieben und sehr ausführlich auf den Seiten 65 bis 85. Mit diesen 20 Seiten gibt die Regierung diesem Bereich viel Gewicht, was auch richtig ist. Die Ausrottung ist äusserst schwierig, mit viel Aufwand verbunden und kostet viel Geld. Ich frage mich, ob das Erdmandelgras überhaupt ausgerottet werden kann, und bitte die Landwirtschaftsministerin um eine Einschätzung. Im Schreiben der VBO vom 27. November steht, dass einzelne Landwirte viel zu nachlässig mit diesem Thema umgehen. Die VBO schreibt weiter, dass einige Lohnunternehmer nicht über die befallenen Flächen informiert werden und sich nicht zu einem sorgfältigen Umgang, zum Beispiel dem Waschen der Maschinen, verpflichten. Die VBO verlangt konsequentere Kontrollen und schlägt vor, dass bei einer übermässigen Verunkrautung eine Kürzung der Förderbeiträge zu prüfen sei.Die Regierung und die VBO sind sich einig, dass das Erdmandelgras eine grosse Bedrohung darstellt. Beide sind sich auch einig, dass ein Grund dafür die weit verbreitete Lohnunternehmerarbeit sein könnte. Das bedeutet, dass Bauern verschiedene Maschinenarbeiten an Unternehmen auslagern, die sich auf solche Arbeiten spezialisiert haben. Diese Arbeitsteilung ist grundsätzlich aus ökonomischen Überlegungen zu befürworten, beim Erdmandelgras ist sie aber kontraproduktiv. Ich frage die Landwirtschaftsministerin, ob es stimmt, dass die Kontrollen zu wenig konsequent durchgeführt werden. Falls ja, warum werden nicht strengere und regelmässigere Kontrolle durchgeführt? Ich würde auch gerne wissen, ob eine Kürzung der Förderbeiträge eine gangbare Variante darstellen würde. Meine vierte Frage bezieht sich auf die 2. Lesung dieses Gesetzes: Wäre es sinnvoll, eine Kürzung der Förderbeiträge einzubauen, falls die Vorgaben zur Bekämpfung des Erdmandelgrases nicht eingehalten werden? Das Erdmandelgras ist dermassen aggressiv und konkurrenzstark, dass die eigentlich gewünschte Kulturpflanze so unterdrückt wird, dass der Ertrag sehr klein ist oder es einen Totalausfall gibt. In der Folge bedeutet dies, dass Ackerkulturen auf befallenen Standorten nicht mehr angebaut werden können. Um das zu verhindern, müssen alle Betroffenen und die Ämter gut zusammenarbeiten und hier braucht es, so glaube ich, noch viel mehr Anstrengungen. Wir kommen zum dritten Schwerpunkt, die grundbücherliche Sicherstellung von staatlichen Förderleistungen. Heute können beispielsweise in Liechtenstein Investitionskredite nicht durch ein Grundpfandrecht gesichert werden - in der Schweiz schon. Die Regierung führt aus, dass in Liechtenstein Probleme bei Rückforderungen von Förderleistungen aufgetreten sind. Mit dieser Gesetzesanpassung möchte die Regierung, so nehme ich an, über eine Grundlage verfügen, damit sie Rückforderungen geltend machen kann. Für mich ist diese Anpassung unbestritten. Eine Tabelle auf der Seite 24 zeigt, dass sich allerdings nur zwei von sechs Förderleistungen dazu eignen, diese Rückforderung zu stellen. Und schliesslich viertens, das betriebliche Risikomanagement. Die Regierung zeigt den Zusammenhang der Landwirtschaft und der Klimaentwicklung auf. Die Landwirtschaft ist durch die Erwärmung und vor allem durch Wetterextreme stark betroffen. So können wir auf der Seite 25 folgenden Satz lesen: «Es ist nicht mehr eine Frage, ob solche Ereignisse vermehrt eintreten, sondern nur noch, wie damit umgegangen werden soll.» Mit einem Risikomanagement soll sichergestellt werden, dass sich Landwirte gegen mögliche Ernteausfälle absichern können. Ziel dieser Anpassung ist die Verbilligung einer Versicherung mittels Prämienbeteiligung durch das Land. Diese Art der Beteiligung durch das Land gab es bis zum Jahr 2011. Damals wurde die Unterstützung durch das Land im Rahmen der Sparmassnahmen gestrichen. Der finanzielle Aufwand wird auf der Seite 114 erwähnt. Die Regierung zeigt auf, welche Beträge damals im Jahr 2010 aufgewendet werden mussten. Wir können davon ausgehen, dass gut CHF 100'000 budgetiert werden müssten. Das ist ein stolzer Betrag, da es ja «nur» um die Prämienbeteiligung geht. Die Regierung macht aber auch klar, beispielsweise auf Seite 28, dass der Landwirt sein wetterbedingtes Einkommensrisiko managen muss. Er muss die Sortenwahl den klimatischen Entwicklungen anpassen und auch auf Marktentwicklungen Rücksicht nehmen. Diesen Aspekt finde ich sehr wichtig. In dieses Kapitel gehört auch der Art. 66b, der sogenannte Notfallartikel. Die Regierung macht auf Seite 93 klar, dass der Notfallartikel kein Auffangtatbestand, sondern nur für wirkliche Notfälle vorgesehen ist. Eine finanzielle Unterstützung kann nur gewährt werden, wenn der Schaden zur Zeit des Schadeneintritts nicht versicherbar ist. Für mich schwierig nachzuvollziehen sind die Ausführungen zum Thema Trockenheit. Trockenheit stellt keinen Notfall dar und Schäden aufgrund von Trockenheit können nicht berücksichtigt werden. Man kann sich gegen Trockenheit versichern, wie es auf der Seite 98 steht. Der sehr trockene Sommer im Jahr 2018 wird im Bericht und Antrag als Ausgangspunkt für eine Notfallregelung beschrieben, aber Schäden, die sich daraus ergeben, können nicht als Notfall berücksichtigt werden. Die Landwirte werden mit dem Bewässerungskonzept vertröstet, das erstellt werden wird. Das scheint mir aus der Sicht der Landwirte äusserst unbefriedigend. Ich bitte die Landwirtschaftsministerin um Ausführungen zum Thema Trockenheit und Notfallregelung. Zusätzlich bitte ich um Angaben, bis wann das Bewässerungskonzept umgesetzt und auch alltagstauglich sein wird. Zum Schluss werde ich ein Thema einbringen, das nicht Bestandteil der Vernehmlassung und dieser Gesetzesanpassung ist. Ich wurde auf folgendes Thema angesprochen und würde gerne einige Ausführungen dazu machen. Mein Votum sehe ich als Bitte und Auftrag für die nächste Gesetzesanpassung, die auf den Agrarbericht 2021 folgen wird. Ich richte mich mit meinen Schlussbemerkungen an den neuen Landtag und an die neue Regierung. Dieses Vorgehen ist unüblich, das ist mir bewusst, aber ich habe keine Möglichkeiten mehr, mich in dieser Form im Landtag einzubringen. Bei diesem Thema geht es um die Benachteiligung von Betrieben mit kleiner Flächenausstattung, beispielsweise bei Weinbaubetrieben. Das staatliche Fördersystem bevorzugt in mehreren Punkten flächenmässig grössere Betriebe, da die Förderbeiträge einen Flächenbezug haben. Bei vielen Produktionsrichtungen oder Betriebsstrukturen braucht es eine Mindestgrösse, um den Betrieb wirtschaftlich führen zu können. Dazu gehören beispielsweise die traditionellen Betriebstypen mit Milchwirtschaft oder Fleischproduktion. Es ist aber auch durchaus möglich, einen Betrieb im Vollerwerb mit geringer Flächenausstattung wirtschaftlich zu führen. Beispiele dafür sind der Weinbau, Gemüsebau oder Spezialbetriebe. Das heutige Direktzahlungssystem benachteiligt solche Betriebe mit geringerer Flächenausstattung und Vollerwerb. Sie erhalten in Summe weit weniger Direktzahlungen wie Betriebe mit grosser Flächenausstattung. So kann beispielsweise die Differenz der Förderbeiträge zwischen einem traditionellen Milchwirtschafts-Ackerbau-Betrieb und einem Weinbaubetrieb mindestens CHF 20'000 bis CHF 30'000 pro Jahr an Förderbeiträgen ausmachen. Ich erinnere Sie daran, dass die Weinbaufläche im Jahr 1890 noch 66 Hektar betrug. Heute umfasst die Rebfläche noch knapp 25 Hektar. Bis weit ins 19. Jahrhundert war Wein neben dem Vieh der bedeutendste liechtensteinische Exportartikel, so steht es im Historischen Lexikon des Fürstentums Liechtenstein. Sie sehen, die Bedingungen für den Weinbau und für die Vollerwerbsweinbauern haben sich stark verändert. Ganz zu schweigen von der internationalen Konkurrenz, gegen die sie sich heute behaupten müssen. Die Vollerwerbsweinbauern - und das bin nicht ich, nur damit das klar ist - sind von diesen gesetzlichen Rahmenbedingungen sehr stark betroffen, insbesondere der Bioweinbau. Der Weinbau hat in den letzten Jahren eine wirklich positive Entwicklung vollzogen und die Anstrengungen sollten auch belohnt werden. Hier ist aus meiner Sicht ein dringender Handlungsbedarf gegeben, um diese Ungleichbehandlung zu beheben. Der Gesetzgeber sollte die Rahmenbedingungen so definieren, dass nicht nur Betriebe mit grosser Flächenausstattung im Vollerwerb geführt werden können, sondern auch Betriebe mit kleiner Flächenausstattung. Ich bitte Sie, diese Überlegungen in die nächste Gesetzgebung einzubeziehen. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Erhalt einer traditionsreichen Kultur - dem Weinbau - in Liechtenstein. Danke für das Zuhören.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. In der letzten Sitzung des Landtages dürfen wir Abgeordnete uns nochmals mit dem Thema Landwirtschaft beschäftigen. Die Änderungen, welche die Regierung uns hier und heute vorschlägt, sind ein bunter Strauss an unterschiedlichen Themen. Allen gemein ist, dass es um die Landwirtschaft geht. Ansonsten sind die Änderungen recht unterschiedlich. Mein Vorredner, der Abg. Eugen Nägele, hat schon einige Anpassungen erwähnt und zu einigen Punkten schon Ausführungen gemacht.Die Änderungen sind:- Änderung bei der Anerkennungsvoraussetzung, indem eine angemessene Alters- und Risikovorsorge gefordert wird,
- Reduktion von zwei Betrieben auf einen Betrieb pro Betriebsleiter,
- Einschränkung der Wahl der juristischen Person, welche als Landwirtschaftsbetrieb anerkannt werden können,
- Wiedereinführung der Prämienverbilligung für die Mehrgefahrenversicherung (früher auch Hagelversicherung genannt),
- Einführung einer staatlichen Notfallhilfe, wenn die Versicherung nicht mehr greift,
- Absicherung des Staates für Förderleistungen mithilfe eines Grundbucheintrages und
- Schaffung einer Möglichkeit, die Bekämpfung des Erdmandelgrases staatlich zu unterstützen.
Wie gesagt, ein bunter Strauss an Änderungen in einem sehr komplexen Thema. Dennoch fehlt wiederum eine Massnahme, welche konkret zu einer Reduktion von Herbizideinsatz in der Landwirtschaft führen könnte, obwohl bereits mehrfach im Landtag angefragt und auch seitens der Landwirte eingebracht: die Förderung von abfrierenden Gründüngungen. Ist die Regierung immer noch der Ansicht , dass eine abfrierende Gründung, die im Frühjahr ohne Einsatz von Herbizid in den Boden eingearbeitet werden kann, nicht förderungswürdig ist? Meiner Meinung nach kann es nicht sein, dass nur eine Gründüngung gefördert wird, welche im Frühjahr gemäht werden muss oder, wie es auch vorkommt, mit Herbizid abgetötet wird.
Dann noch eine weitere Blume für den Blumenstrauss: Bei den Einkommens- und Abgeltungsbeiträgen für die Landwirtschaft hat das Amt für Umwelt neu auf SAK - also standardisierte Arbeitskräfte - umgestellt. Die Berechnungsgrundlage wurde zum Teil von der Schweiz übernommen. Für eine SAK auf einem Biobetrieb wird ein Zuschlag von 20% gewährt.Meine Frage hierzu an die Regierung: Reicht dieser Zuschlag, um den Mehraufwand im Biolandbau auszugleichen? Sollte er nicht eher bei 50% liegen? Denkbar wäre meiner Meinung nach auch ein Malussystem: Landwirte, die noch auf chemisch-synthetische Spritzmittel setzen, sollten einen Abzug bei der SAK-Berechnung erfahren. Die gesamte Gesetzgebung der Landwirtschaftspolitik ist meiner Meinung nach völlig überladen und intransparent. Für Aussenstehende ist es fast unmöglich, sich einen Überblick über die diversen Gesetze und Verordnungen zu verschaffen. Eine Reform beziehungsweise komplette Revision der Gesetzgebung ist meiner Meinung nach angezeigt. Dies im Interesse aller involvierten Interessensgruppen. Es ist etwas schade, dass dieser Bericht und Antrag so spät in dieser Legislatur kommt. Mit der 2. Lesung wird sich ein neuer Landtag befassen müssen. Dieser muss sich dann erneut in diese vielschichtige Materie einlesen.Die vorgeschlagenen Änderungen sind eine konsequente Weiterführung der heutigen Regulierung und Subventionierungspolitik. Vielen Dank der Regierung und an die Personen, die an der Erstellung dieser Vorlage gearbeitet haben. Ich werde mich dann vor allem zum Erdmandelgras, also zum Art. 14a, nochmals melden. Besten Dank. Ich bin für Eintreten. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte mich bei der zuständigen Ministerin, Dominique Hasler, und allen bei der Erarbeitung dieser Vorlage involvierten Personen bestens bedanken. Meine beiden Vorredner haben die Vorlage bereits sehr gut beschrieben. Ich komme hiermit der Empfehlung des Präsidiums nach und werde mich kurz halten und werde mich ausschliesslich auf die Fragen beschränken.Meine Fragen beziehen sich auf Art. 66b des Landwirtschaftsgesetzes. Gemäss dieser Bestimmung kann die Regierung zusammengefasst finanzielle Unterstützung leisten bei Schadensereignissen infolge ungünstiger Witterungsverhältnisse, wie Hitze, Dürre, Dauer- oder Starkregen, Sturm, Kahlfrost, und wenn diese Schäden nicht versicherbar sind. In Abs. 2 soll der Regierung sodann eine Verordnungskompetenz eingeräumt werden. Meines Erachtens lässt diese Verordnungskompetenz der Regierung einen sehr grossen Spielraum. Für mich stellt sich nun die Frage, ob eine detailliertere Ausgestaltung des vorgesehenen Art. 66b des Landwirtschaftsgesetzes möglich wäre und ob die Verfassungsmässigkeit dieses vorgeschlagenen Artikels überhaupt gegeben ist. Zusammengefasst bin ich für Eintreten auf diese Vorlage. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Regierung für den vorliegenden Bericht und Antrag. Mir ist schon beim Studium dieses Berichtes aufgefallen, dass wir hier doch teilweise anscheinend sehr spät sind in unseren Handlungen. Wenn man sich noch das Schreiben der VBO zu Gemüte führt, dann ist der Hilfeschrei umso lauter zu hören. Ich zitiere nur kurz aus diesem Schreiben. Hier geht es explizit um dieses Erdmandelgras: «Ohne sofortige fachlich und organisatorisch abgestimmte Massnahmen ist ein grosser wirtschaftlicher Schaden nicht mehr abzuwenden. Die VBO hat in den letzten Jahren mehrmals auf die Notwendigkeit eines koordinierten Bekämpfungskonzeptes hingewiesen. Ein weiteres Zuwarten ist nicht zu verantworten.»Jetzt sind wir am Ende der Legislaturperiode, die letzte Sitzung, das könnte dann noch lange gehen, bis wir hier beziehungsweise der nächste Landtag etwas beschliesst. Ich möchte die Regierung schon bitten, hier Ausführungen zu machen: Wieso hat man hier so lange zugewartet? Wie gesagt, die VBO schreibt es ja: Man hat da anscheinend x-mal darauf hingewiesen. Auch auf den anderen Punkt betreffend die Betriebsleiter wurde mehrfach hingewiesen. Aber gerade beim Erdmandelgras droht anscheinend doch grosses Ungemach und ich befürchte, wir haben die Zeit gar nicht. Wir sollten dringend handeln. Deshalb möchte ich von der Regierung wissen: Wieso wurde nicht in dieser Legislaturperiode abschliessend gehandelt?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Für mich ist Eintreten natürlich auch unbestritten. Es sind verschiedene Dinge in diesem Bericht und Antrag, die umgesetzt werden sollten. Ich denke da an die Rückforderungen von Subventionen, diese Regelung, die grundbücherliche Eintragung und so weiter, die Altersvorsorge, Pensionskasse, das sind alles Dinge, die wichtig sind, dass die gut oder besser geregelt werden. Wo ich nicht zufrieden bin, ist der Art. 66b, und zwar fehlen mir die genauen Definitionen, was diese Hitze, Dürre, Dauer- und Starkregen, Sturm und Kahlfrost bedeuten. Das ist angelehnt an den Klimawandel, also es gibt da Hitze und Dürre, wobei eine Dürre - was ist eine Dürre? Es gibt verschiedene Dürren. Es gibt meteorologische Dürren, es gibt alle Formen von Dürren. Ist da die landwirtschaftliche Dürre gemeint, also die Bodenfeuchte? Ist da die hydrologische Dürre, die Grundwasserdürre gemeint? Da ist nichts Genaues definiert. Eine Dürre tritt ja bei uns eher nicht ein, aber Trockenheit schon. Denn ich denke, das Jahr 2018 war noch keine Dürre, das war eine Trockenheit. Aber dieser Artikel bezieht sich ja auf den Trockensommer 2018. Es wird auch geschrieben «Trockensommer» und nicht «Dürresommer». Hingegen Nässe zum Beispiel, das wird wieder nicht unterstützt. Also wenn die Pflanzen verdorren, dann wird das unterstützt, wenn sie aber versaufen, dann wird das nicht unterstützt. Das sollte geregelt sein, bevor das eintritt. Denn der eine legt das so aus und hofft, und der andere bekommt und andere nicht. Das ist einfach zu wenig klar. Denn wenn so ein Fall eintritt, kann es um grössere Summen gehen. Es gibt auch andere Möglichkeiten, die die Schäden lindern können: Mit Beweidung und so, wenn man das aussetzt. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, mit denen man die Schäden mindern kann, ohne dass etwas ausbezahlt werden muss. Oder Alpbeiträge werden voll ausbezahlt, obwohl man früher abtreiben muss. Also ich denke, auch diese Dinge, die müssten irgendwie einfliessen in diesen Art. 66.Dann habe ich noch eine Frage zum Art. 41a, diese CHF 115'000 oder CHF 100'000 vom Jahr 2011. Waren das ausbezahlte Beträge oder waren das budgetierte Beträge? Ist das jedes Jahr so gewesen bis heute? Oder wie hoch sind oder waren die effektiv ausbezahlten Beiträge an diese Hagelversicherung? Neu heisst das Mehrgefahrenversicherungen. Wird sich das in Zukunft erhöhen oder bleibt es bei diesen CHF 100'000 bis CHF 115'000? Dann habe ich noch ähnlich wie Herr Nägele, nicht in diesem Bericht und Antrag, aber es hängt mit der Landwirtschaft zusammen. Und zwar ist ja im Ruggeller Riet geplant, einen Graben einzustauen bis Oberkante, 430 Meter ungefähr. Die Oberkante von diesem Stauwehr soll die Oberkante vom Durchlass bei der Noflerstrasse sein. Das heisst, es gibt dann kein Gefälle mehr - und Wasser fliesst nicht, wenn kein Gefälle ist. Wenn es längere Zeit regnet, über mehrere Tage, dann ist in diesem östlichen Teil der Noflerstrasse relativ viel Wasser, weil hier auch Hangwasser von der Westseite von Schellenberg ist. Jetzt ist es so: In dieser Variantenstudie wird eingestaut bis Ende Juli, Anfang August. Wenn jetzt aber Anfangs Juni oder im Juni starke Niederschläge sind, dann kann hier ja nicht Wasser abgelassen werden, weil das erst Ende Juli gemacht wird. Und dann kann im hinteren Teil dann das Wasser stehen, weil es nicht abfliessen kann. Und zwar nicht nur Zentimeter, sondern das sind dann schon Dezimeter. Ich denke, dass hier etwas gemacht werden muss. Das kann ja sehr schnell, über das Wochenende, gehen. Dann ist auch niemand beim Amt und wenn man dieses obere Brett nicht ziehen kann, damit das Wasser abläuft, dann entsteht Schaden. Da finde ich diese Regelung, dass das fixiert ist, überhaupt nicht gut. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Danke Ihnen, Frau Landwirtschaftsministerin, und allen mit der Ausarbeitung des Berichts und Antrags betrauten Fachstellen. Ich begrüsse den Bericht und Antrag in sämtlichen seinen Stossrichtungen, möchte mich aber noch einmal etwas zu dem sogenannten Erdmandelgras äussern. Verdankenswerterweise gibt der Bericht und Antrag sehr, sehr viel Auskunft, womit man es bei diesem Erdmandelgras zu tun hat und wie man es bekämpfen sollte oder könnte. Am letzten Bodenfruchtbarkeitstag war bei einem grösseren biologischen Landwirtschaftsbetrieb in Erfahrung zu bringen - und es gab auch vor Ort Anschauungsunterricht -, dass es eine weitere Möglichkeit geben könnte, das Erdmandelgras zu bekämpfen. Nämlich: Mit der Haltung von Freilandschweinen, die hier offensichtlich für die Bekämpfung allenfalls gut eingesetzt werden könnten. Es gäbe auch schon erste Erfolge mit dieser Freilandschweinhaltung und dieser Versuch würde in einem grösseren Rahmen weitergeführt. Nun lese ich auf Seite 82 des Berichts und Antrags: «Eine spezielle Förderung der Erforschung von Bekämpfungsmassnahmen in Liechtenstein ist im Rahmen der gegenständlichen Rechtsgrundlage nicht vorgesehen.» Ich würde die Regierung gerne bitten, auf die 2. Lesung hin sich Gedanken hierzu zu machen, ob nicht für solche Privatinitiativen, die wahrscheinlich der Bekämpfung eines der aggressivsten und invasivsten Neophyten unserer Zeit dienlich sein könnten, doch eine gewisse Unterstützung ins Auge gefasst werden könnte. Dann schliesse ich mich noch gern dem Kollegen Eugen Nägele an. Seine Wünsche an den künftigen Landtag kann ich in jeder Hinsicht unterstützen, möchte aber auf noch etwas hinweisen, nämlich auf die Umweltstatistik 2019, die dieser Tage erschienen ist. Da ist ja erfreulich festzustellen, dass in mehreren der sieben Umweltindikatoren deutliche Fortschritte erzielt worden sind. Es sind in Bezug auf Luft, Klima, Wasser, Boden, Landschaft und Wald Verbesserungen erzielt worden. Der Umweltindikator Biodiversität scheint noch zu stagnieren und ich würde gerne mit auf den Weg geben, dass man die Förderung der Biodiversität in den künftigen landwirtschaftspolitischen Massnahmen doch recht hoch priorisiert. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Nachdem das Erdmandelgras schon so ein Thema ist, bringe ich es jetzt schon und nicht erst beim Artikel dann. Mein Votum knüpft an das von Christoph Wenaweser an. In Spanien wird ja das Erdmandelgras bewusst als Pflanze für die Ernährung kultiviert. In Liechtenstein ist das Erdmandelgras eine der für die Landwirtschaft gefährlichsten Pflanzen. Wie die Goldrute im Ruggeller Riet, der Riesenbärenklau, der Sommerflieder, das Einjährige Berufkraut und fast zwei Dutzend weitere Pflanzen zählt das Erdmandelgras zu den invasiven Neophyten.Die Regierung schreibt, dass nach heutiger Wissenslage es kein Herbizid schafft, das Erdmandelgras auszurotten. Ebenso sind mechanische Bekämpfungsmethoden nicht besonders wirkungsvoll. Eine Eindämmung sei nur durch eine Kombination von unterschiedlichen Massnahmen möglich, also Anwendung von Herbizid und mechanische Bekämpfung. Möchte man es vollständig aus einem Acker entfernen, müsste der Boden abgetragen werden oder dieser mit heissem Wasserdampf behandelt werden. Beides ist extrem teuer und ein massiver Eingriff in die gewachsene Bodenstruktur und tötet nicht nur das Erdmandelgras, sondern auch alles andere, was darin ist. Bei der Recherche zu diesem Artikel habe ich gesehen, dass in Liechtenstein ein Bauernhof eine alternative Methode als Pilotprojekt versucht hat, eben dieser Biobauernhof vom Bodenfruchtbarkeitstag. Vor zwei Jahren war das, glaube ich. Auch der Kanton Zug hat die gleiche alternative Methode angewandt. Leider fand ich keine konkreten Ergebnisse zum Pilotprojekt in Liechtenstein, doch zu dem im Kanton Zug. Im Kanton Zug wurde eine positive Bilanz nach dem ersten Versuch gezogen. «Freilandschweine reduzieren den Erdmandelgrasbefall erheblich», hiess es da im Artikel. Der Praxisversuch in Zug wurde durch Agroscope begleitet und sollte aufzeigen, ob das Erdmandelgras auf natürlich Art dezimiert werden kann. Tatsächlich haben es die Schweine geschafft, dass der Befall deutlich abgenommen hat. Es sollen nun laut dem Bericht von Agroscope vom Oktober 2020 weitere Versuche im nächsten Jahr erfolgen. Wie sieht die Situation hierzu in Liechtenstein aus? Verfolgt die Regierung das Projekt im Kanton Zug? Ist es denkbar, dass Schweine zur Erdmandelgrasbekämpfung in Liechtenstein eingesetzt werden? Schweine sind sicherlich die ökologischere Variante als Herbizide und heisser Wasserdampf - und vermutlich auch günstiger.Die Regierung möchte bei grossflächigem Befall auf die Strategie der Eindämmung statt der Eliminierung setzen. Ob diese Taktik aufgehen wird, bezweifle ich stark. So bleibt die Gefahr einer weiteren zukünftigen Verbreitung und Verschleppung und das Versamen.Auf Seite 82 schreibt die Regierung, dass die finanziellen Mittel möglichst so eingesetzt werden, dass sie eine grosse Wirkung entfalten. Hierbei wird die Finanzierung einer grossen Dämpfanlage erwähnt. Die grossflächige Behandlung des Bodens mit heissem Wasserdampf muss gut überlegt sein. Der heisse Dampf wird nicht nur das Erdmandelgras abtöten, sondern den ganzen Boden quasi desinfizieren. Der Einsatz von Herbiziden sollte auch sehr bewusst erfolgen. Daher ist das Pilotprojekt in Zug mit den Erdmandelschweinen meiner Meinung nach das vielversprechendste, umweltschonendste Mittel, das Erdmandelgras einzudämmen.Wie schon erwähnt, verweist die VBO in ihrer Stellungnahme, die uns letzten Samstag erreicht hat, mit Nachdruck auf die Verantwortung der einzelnen Landwirte. Anscheinend gibt es im Land wenige Landwirte, die bewusst fahrlässig mit dem Erdmandelgras umgehen und somit zur weiteren Verbreitung des Erdmandelgrases beitragen. Die Vertretung der Bauern fordert von uns sogar, dass auch die Landwirte bei der Bekämpfung des Erdmandelgrases in die Pflicht genommen werden. Und, was bemerkenswert ist, fordert die VBO, dass fehlbare Landwirte eine Kürzung der Subventionszahlungen erhalten. Ein Novum für Liechtenstein. Also nicht nur Zucker, sondern auch die Peitsche. Nicht nur fördern, sondern auch fordern. Ich bitte die Regierung auf die 2. Lesung hin, wie bereits erwähnt, den ökologischen Einsatz von Erdmandelschweinen zu prüfen und die Anregungen der VBO betreffend die Pflicht aller Landwirte bei der Bekämpfung des Erdmandelgrases und anderer Neophyten aufzunehmen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Die Landwirtschaft steht aktuell vor grossen Herausforderungen. So ist die Palette der Ansprüche von Konsumenten und Gesellschaft an die Landwirtschaft sehr breit und divers. Der Abg. Patrick Risch hat das mit dem Symbolbild eines Blumenstrausses an Massnahmen, die er fordert, auch auf diese Herausforderungen einzugehen, beschrieben. Daneben beeinflussen auch neue wissenschaftliche Erkenntnisse die landwirtschaftliche Praxis ebenso wie der Klimawandel mit seiner Häufung von Extremwetterereignissen und die Verbreitung von neuen Schadorganismen. Die Landwirtschaft steht diesbezüglich unter starkem Druck und es braucht einen stabilen Rechtsrahmen, auf den sie sich im Hinblick auf die zahlreichen internationalen und nationalen und auch ökologischen Herausforderungen stützen kann. Die Schwerpunkte dieser Vorlage liegen deshalb zweifelsohne im Risiko- und Krisenmanagement im Bereich der Landwirtschaft, der Schaffung von Möglichkeiten zur Bekämpfung von anderen als besonders gefährlichen Schadorganismen und der Reduktion auf einen förderungsberechtigten Betrieb je Betriebsleiter. Ich gehe nun gerne auf der Basis der von Ihnen ausgeführten Voten, die die Vorlage schon sehr differenziert beschrieben haben, auf die einzelnen Fragen der Abgeordneten ein. Ich beginne mit dem Abg. Eugen Nägele und gehe gerne auf Ihre Fragen ein. Sie haben begonnen mit der Frage auf Seite 14 im Bericht und Antrag, was mit der Sensibilisierung gemeint ist. Hier kann ausgeführt werden, dass damit gemeint ist, dass das Ziel ist, dass angehende Landwirte nicht leichtfertig eine Ausbildung angehen. Es ist gesetzlich vorgesehen, dass Förderbeiträge, sogenannte Abgeltungsbeiträge, bereits vor Ausbildungsabschluss ausbezahlt werden. Wenn jemand die Ausbildung abbricht, muss er die Förderungen zurückzahlen. Die grundbücherliche Sicherstellung dient dazu und es geht in erster Linie eben wirklich um eine Sensibilisierung auch in Bezug darauf, welche Verantwortung mit diesen Förderleistungen einhergeht. Dann haben Sie eine Frage gestellt bezüglich SAK im Zusammenhang mit dem Ausstieg aus der Landwirtschaft. Die Senkung der Standardarbeitskräfte, der SAK, hat den Zweck, dass kleine Betriebe leichter aussteigen können. Das Thema betrifft nicht den Alltag, sondern spezifisch einen Ausstieg. Es geht also nicht um eine Alltagsregelung, sondern explizit um eine Ausstiegsregelung, also um eine sehr besondere Situation. Betriebe mit hoher SAK steigen nicht aus. Es ist eine Unterstützung, eben, dass auch kleinere Betriebe besser aussteigen können. Bezüglich Ausstiegsprämie kann gesagt werden, dass dies nicht als zielführend erachtet wurde. Dafür hat man eben diese Absenkung der SAK als Beseitigung einer Ausstiegshürde eingeführt. Dann zum Thema Erdmandelgras: Da haben Sie diverse Fragen gestellt, ob man davon ausgeht, dass eine Vollausrottung möglich wäre. Das wäre sicherlich sehr wünschenswert, aber es wurde von vielen von Ihnen ausgeführt und auch richtig dargestellt, dass das wirklich eine grosse Herausforderung darstellt. Ziel muss aber sein, dass wir mit vereinten Kräften, wo jeder seinen Beitrag leistet, versuchen, diese Bekämpfung weiter voranzutreiben. Mir ist auch noch wichtig, ich komme später beim Votum des Abg. Wendelin Lampert noch darauf, festzuhalten: Es ist nicht so, dass wir mit der Bekämpfung des Erdmandelgrases bis anhin nichts gemacht haben. Sondern wir sehen einfach, dass diese Bekämpfung sehr an-spruchsvoll ist und jetzt der Staat auf Gesetzesebene auch noch eben dieses Fördern und Fordern - quasi als Spitze des Eisberges - als Massnahmen auch noch festhält. Dann haben Sie gefragt, ob zu wenig Kontrollen durchgeführt werden. Es ist so, dass intensiv immer wieder auch im Dialog mit der VBO, aber auch mit diversesten Informationsmaterialien und Sensibilisierungskampagnen an dieser Thematik gearbeitet wird. Das Thema Kontrollen und dann auch - wie es von einigen von Ihnen angesprochen worden ist - damit verbundene allfällige Kürzungen, wenn die Situation eintritt, dass ein Landwirt grobfahrlässig sich dieser Bekämpfung nicht annehmen würde, das ist sicherlich Bestandteil dieser Verordnung, die ausgearbeitet wird, wo eben das Fordern und Fördern im Zentrum stehen soll. Aber bis anhin hatten wir keine Möglichkeit, hier irgendwelche Kürzungen vorzunehmen. Dafür schaffen wir jetzt ja die gesetzliche Grundlage. Mir ist ganz wichtig, hier noch darauf hinzuweisen, dass für die Erstellung dieser Verordnung zur Bekämpfung des Erdmandelgrases eine Arbeitsgruppe eingesetzt ist, die sich dann wirklich ganz systemübergreifend damit auseinandersetzt: Was ist wirklich zielführend, was soll in dieser Verordnung festgehalten werden? Daran arbeitet man derzeit. Sie haben dann auch noch die Frage gestellt in Bezug auf den Notfallartikel, was der Stand der Dinge ist in Bezug auf das Be- und Entwässerungsprojekt. Hier habe ich bereits schon einige Male im Landtag darüber informiert, dass wir hier sehr intensiv daran am Arbeiten sind, dieses Be- und Entwässerungsprojekt wirklich ausgerichtet auf die Herausforderungen, die wir im Bereich der zunehmenden Trockenheit haben, zu konkretisieren. Wir haben hier bereits auch Pilotprojekte, die umgesetzt werden, in Balzers ist ein Beispiel. Und vor allem ist auch ganz wichtig, dass die Regierung die Möglichkeit geschaffen hat per Verordnung, diese Pilotprojekte - denn es handelt sich natürlich bei den Bewässerungskonzepten um sehr komplexe Projekte, wo müssen neue Wasserquellen geschaffen werden - durch das Land zu fördern. Das ist also ein sehr enges Zusammenarbeiten zwischen Land, Gemeinden und eben den Betroffenen. Denn, wo man sich einig ist, ist, dass die Entnahmen aus bestehenden Gewässern in Liechtenstein nicht für die Herausforderung der Zukunft reichen werden, weil wir da einfach ökologiemässig in so viele Konflikte geraten - auch mit der Fischerei und der gesamten Biodiversität und Ökologie in unseren Gewässern. Wenn wir wieder so Trockensommer haben wie im 2018, dann müssen wir alternative Bewässerungssysteme haben. Es ist ganz wichtig, das festzuhalten.Sie haben sehr viele überschneidende Fragen gestellt zum Thema Art. 66b: Wer ist dort berechtigt, wann tritt dieser Fall ein. Ich schlage vor, dass ich diese Fragen zusammen mit den Fragen des Abg. Herbert Elkuch dann beantworte. Ich möchte noch eingehen auf Ihr Votum, das Sie für die Zukunft gerichtet haben in Bezug auf das Fördersystem bei flächenmässig kleinen Betrieben. Ich habe ja bereits in der Debatte zum agrarpolitischen Bericht ausgeführt, dass wir auch diese Themen aufnehmen werden, indem wir das landwirtschaftliche Leitbild neu überarbeiten. Diese Projektgruppe hat bereits gestartet und das ist sicher ein Thema, das wir auch dort nochmals gerne aufnehmen werden. Ich möchte aber einfach festhalten, dass bereits heute die Kleinheit im Fördersystem schon berücksichtigt wird. Das heisst nicht, dass man das nicht noch spezifizieren kann und nicht wieder einer Prüfung bedarf, aber es ist nicht so, dass die Kleinheit nicht heute schon berücksichtigt wird.Dann gehe ich ein auf die Fragen des Abg. Patrick Risch zum Thema abfrierende Gründüngungen. Auch das ist ein Thema, das im Bereich der Ausrichtung des agrarpolitischen Berichts 2021 als konkrete Massnahme bearbeitet wird. Sie haben ja verdankenswerterweise die neue Landwirtschaftsministerin oder den neuen Landwirtschaftsminister beauftragt, dass diese Vorlage dann mit diesen konkreten Massnahmen im nächsten Jahr, 2021, behandelt wird. Das wird dort drin abgebildet sein.Dann haben Sie noch gefragt in Bezug auf die Anpassung SAK. Hier möchte ich einfach darauf hinweisen, dass das SAK-System aus der Schweiz stammt. Die Entwicklung eines eigenen Systems für unser kleines Land wäre nach Ansicht auch der Amtsvertretung viel zu aufwendig gewesen. Wir haben uns dieses System sehr reiflich überlegt, es ist eine Umstellung. Es war mir auch wichtig, dass die VBO in diesen Prozess einbezogen ist und dass man auch die Landwirte vorher gut darüber informiert. Da war sicher ein wesentlicher Aspekt, dass man sagen konnte, dass das SAK-System sich in der Schweiz bewährt hat. Also wir konnten uns da wirklich an ein bewährtes System anlehnen. Auch Sie haben dann gefragt, ob es schon ein Malussystem gäbe, jetzt auch gerade in der Bekämpfung von Erdmandelgras. Eben hier auch noch einmal, Sie haben das sehr schön gesagt: Fördern und fordern. Ich glaube, das ist genau das, was diese neue Gesetzesgrundlage eben darstellen soll, dass dann beide Elemente möglich sind, um eben zielgerichtet die Bekämpfung weiter vorantreiben zu können. Dann gehe ich ein auf die Fragen des Abg. Thomas Vogt betreffend die Ausgestaltung des Notfallartikels, Art. 66b im Landwirtschaftsgesetz. Es ist so, dass ursprünglich eigentlich vorgesehen war, dass wir diesen Art. 66b etwas detaillierter im Gesetz abbilden und eigentlich keine Verordnungskompetenz vorgesehen haben. Im Rahmen der Vernehmlassung kamen dann aber extrem viele Detailfragen hinsichtlich der Anlassfälle auf - diese Frage hat ja auch der Abg. Herbert Elkuch eingebracht -, der Höhe der Forderung, der Schadensschätzung. Es ging also nicht nur um den Anlassfall, sondern wirklich auch um den Prozess, wie man zu einer Schadensbeurteilung kommt. Wir haben dann in einer erweiterten Prüfung festgestellt, dass es ähnliche Delegationsnormen bereits im Landwirtschaftsgesetz gibt, wo eben per Verordnung diese Festlegung festgehalten wird. Deshalb haben wir vorgeschlagen, dass eine detaillierte Regelung des Verfahrens auf Verordnungsebene abgebildet werden sollte, weil das den Rahmen im Gesetz sehr wahrscheinlich sehr stark ausweiten würde. Wir werden aber gerne auf die 2. Lesung legistisch prüfen lassen, wie wir auf die Fragen, die Sie eingebracht haben, noch eine Konkretisierung ausformulieren könnten, ohne auf eine Verordnung zu verzichten, da wir davon ausgehen, dass der Prozess - wie gesagt - sehr komplex sein wird, aber trotzdem, um auf Ihren Wunsch einzugehen. Noch ein bisschen konkreter den Schadensfall oder wer berechtigt sein könnte, darzulegen, das war auch ein Wunsch der Finanzkontrolle. Das nehmen wir gerne auf.Zur Verfassungsmässigkeit kommen wir zum Schluss, dass die Bestimmung verfassungskonform ist. Aufgrund der Rückmeldungen werden wir Ihnen das aber sehr detailliert auf die 2. Lesung nochmals darlegen, was die juristische Auslegung ist, warum wir davon ausgehen, dass dieser Artikel verfassungskonform ist. Der Abg. Wendelin Lampert hat die Frage gestellt, warum wir erst jetzt mit dieser Vorlage kommen. Ich kann Ihnen hierzu ausführen, dass ich nochmals festhalten möchte: In Bezug auf die Erdmandelgrasbekämpfung heisst diese Vorlage nicht, dass wir bis anhin nichts gemacht haben, sondern wir spüren einfach: Es braucht jetzt ein Regulativ auch noch auf gesetzlicher Ebene. Die Regierung sowie das Amt für Umwelt haben hinsichtlich der Problematik des Erdmandelgrases sehr umfangreich in den letzten Jahren informiert und dabei auch - wie das von Ihnen auch benannt wurde, auch vom Abg. Christoph Wenaweser - sehr stark an die Eigenverantwortung appelliert. Nach den ersten Meldungen bezüglich des Auftretens des Erdmandelgrases führte das Amt für Umwelt erstmals im Jahr 2012 Flurbegehungen mit Landwirten durch, um auf die Problematik frühzeitig aufmerksam zu machen. Dann wurde folglich in der Zeit von 2014 bis heute mit vielen Mitteilungsblättern immer wieder auch auf das Thema hingewiesen. Auch wurde in Zusammenarbeit mit der VBO an Veranstaltungen über Massnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Erdmandelgrases informiert. In Sachen Kartierung des Erdmandelgrases steht Liechtenstein im regionalen Vergleich sogar sehr gut da. Das Ausgraben von kleinen Erstfallflächen ist eine sehr kosteneffiziente Methode, um einer Ausbreitung des Befalls frühzeitig zu begegnen. Das Pilotprojekt, welches diese Bekämpfung finanziell fördert, ist in der Region einzigartig. Mir ist einfach wirklich wichtig zu sagen: Der Staat sollte im Bereich Pflanzenschutz oder Pflanzengesundheit - das war zumindest bis jetzt immer eigentlich die Haltung des Gesetzgebers - nur bei wirklich besonders gefährlichen Schadorganismen dort hinwirken und eingreifen, wenn man spürt, dass alle anderen Massnahmen wirklich nicht funktionieren. Und an diesem Punkt sind wir jetzt. Im Zuge der Globalisierung nimmt die Einwanderung nämlich auch diverser nicht landwirtschaftlicher Schadorganismen zu. Es geht ja nicht nur um das Erdmandelgras. Vom Erdmandelgras reden wir jetzt im Rahmen dieser Gesetzgebung einfach, weil wir hier einen akuten Befall haben. Aber dieser Gesetzesartikel würde auch noch andere Schadorganismen umfassen. Wir hoffen aber nicht - und laden sie auch nicht mit dem Gesetzesartikel ein, zu uns zu kommen. Wir reden jetzt einfach vom Erdmandelgras, weil das akut ist im Moment. Wir sehen einfach, dass diese Regelung auf gesetzlicher Ebene, mit der Möglichkeit, dass der Staat in Zukunft regulierend eingreifen kann, jetzt notwendig ist. Die Gesetzesvorlage, das habe ich auch in der Debatte des agrarpolitischen Berichts gesagt: Wir haben vor vier Jahren den agrarpolitischen Bericht auf der Basis der Debatte des letzten Landtages übernommen. Dieser Bericht war auf einer so hohen Ebene, dass man nicht einmal Gesetzesprojekte konkret davon hätte ableiten können. Und es hat einfach die Zeit gebraucht, um das sauber zu definieren: Was konkret wird aus diesem Bericht an Massnahmenumsetzung gefordert? Und dann haben wir so schnell wie möglich den Gesetzesprozess initiiert. Was sicherlich, und das war mir sehr wichtig, Zeit beansprucht hat, ist die Umstellung von diesen zwei Betriebsleitern auf einen Betriebsleiter. Man kann schon sagen: Jetzt haben wir nur vier Betriebe in Liechtenstein und das sind nicht viel. Aber das sind Menschen, da sind Geschichten dahinter, hinter diesen Landwirtschaftsbetrieben, und mir war einfach ganz wichtig, dass man, wenn man diese Neuregelung macht, die für gewisse eine Zäsur darstellen kann, diese Menschen vorher abholt, dass man sie informiert, dass man auch eine Frist setzt, damit sie sich neu organisieren können. Und das hat auch in der Absprache mit den Interessensvertretern einfach seine Zeit benötigt. Dann gehe ich noch ein auf die Fragen des Abg. Herbert Elkuch, die sich zum Teil eben auch überschneiden mit den Fragen des Abg. Eugen Nägele, in Bezug darauf, was genau der Notfallartikel 66b regelt. Ich würde Ihnen den Vorschlag machen, dass ich das jetzt so grob ausführe und dass wir Ihnen aber auf die 2. Lesung dann einfach wirklich noch einmal eine sehr differenzierte Abhandlung machen - auch mit dem Hintergrund der Fachspezialisten vom Amt für Umwelt. Aber grundsätzlich kann festgehalten werden, dass Hitze, Dürre, Dauer- oder Starkregen einschliesslich daraus resultierenden Überschwemmungen, Sturm und Kahlfrost in diesem Notfallartikel 66b zum Tragen kommen würden. Es sind Beispiele dafür im Bericht und Antrag ausgeführt. Also auch wenn Schadenereignisse dann kumulieren, wie zum Beispiel eine Überschwemmung von Landwirtschaftsflächen, wenn die Esche überlaufen würde aufgrund eines Hochwassers. Aber wir können gerne noch versuchen, ein paar Szenarien zu konstruieren. Wir können nicht einfach zurückgreifen auf Szenarien in der Vergangenheit, weil wir Gott sei Dank solche Vorfälle wenn, dann nur sehr selten hatten. Aber wir können schauen, dass wir nochmals ein paar Beispiele skizzieren.Die Frage, ob die Trockenheit - spezifisch also dieser Sommer 2018 - darunterfällt, muss mit Nein beantwortet werden. Denn der Trockensommer 2018 war zwar Anlass in den Diskussionen, dass wir gesehen haben: Wir müssen hier - gerade auch auf die Entwicklungen im Bereich des Klimawandels - diese Diskussion führen, dass wir wieder einen Notfallartikel hätten, um Eingreifen zu können. Es ist aber so, dass es sich bei Trockenheit nicht um ein unvorhersehbares Naturereignis handelt. Es gibt bezüglich Trockenheit auch bereits entsprechende Versicherungen. Dieser Artikel würde ja nur greifen, wenn wirklich in der Kaskadenprüfung alle anderen Massnahmen, wie Versicherungen und so weiter, nicht gegriffen haben. Trockenheit, Dürren und Überschwemmungen sind extreme Wetterereignisse, die sich in Zukunft eben weiter häufen könnten, und der Klimawandel ist diesbezüglich eine grosse Herausforderung für die Landwirtschaft. Diesbezüglich ist eben auch das ganz wichtige Projekt des Bewässerungskonzeptes einerseits in Bezug auf die Bekämpfung der Trockenheit zu erwähnen. Im Unterschied dazu beziehen sich Dürren wirklich auf das Wort «landwirtschaftliche Dürren». Somit sind die Auswirkungen auf das Pflanzenwachstum und die Ernte bestimmend, also nicht per se «nur» die Trockenheit. Wichtig sind dabei trockene Böden über einen längeren Zeitraum, die durch geringen Niederschlag und/oder höhere Verdunstung entstehen. Da ist es zum Beispiel ein Unterschied, ob gefragt wird: Wird gefördert, dass man einen Helikopterflug für einen Wassertransport einsetzt oder wird der Ernteausfall dann in diesem Nothilfeartikel erfasst. Das sind zwei unterschiedliche Betrachtungsweisen. Die Grenzen können natürlich mitunter fliessend sein. Ich denke, deshalb ist es auch sehr wichtig, dass man in der Verordnung definiert, wie das dann kaskadenartig auch festgehalten und geprüft werden soll. Dann haben Sie gefragt zu den Versicherungskosten, diesen CHF 115'000, zum Art. 41a. Diese CHF 115'000 wurden budgetiert, aber folgevermutlich nicht ausgeschöpft. Dann haben Sie Ausführungen gemacht zum Pilotprojekt Ruggeller Riet, dass jetzt jedoch nicht Bestandteil dieser Gesetzesvorlage ist. Ich möchte Ihre Rückmeldung diesbezüglich aber ernst nehmen und Ihnen anbieten, dass diesbezüglich die Vertreter des Amts für Umwelt, die verantwortlich sind bei diesem Projekt, sich mit Ihnen in Kontakt setzen würden, damit wir das separat betrachten können. Das wäre hier einfach im Rahmen der Gesetzgebung am falschen Ort. Aber es soll nicht verlorengehen. Wenn das für Sie so passen würde, würden wir diesbezüglich mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Dann komme ich noch zum Votum des Abg. Christoph Wenaweser. Sie haben die Förderung der Biodiversität noch als Aspekt in Ihrem Votum eingebracht. Auch hier kann ich Ihnen bestätigen, das wird im agrarpolitischen Bericht, wie wir das schon in der Debatte beim agrarpolitischen Bericht 2020 diskutiert haben, eben ein Schwerpunkt in den Handlungsfeldern sein, wo dargelegt wird, wie das in der Zukunft konzipiert werden soll, wie Fördermassnahmen erweitert, angepasst, verbessert werden könnten im Bereich der Biodiversität und so weiter. Und dann noch bezüglich des letzten Votums des Abg. Patrick Risch zum Erdmandelgras. Wie gesagt, wird oder wurde eine Arbeitsgruppe zum Thema Erdmandelgras eingesetzt. Diese beschäftigt sich natürlich auch mit den unterschiedlichen von Ihnen beschriebenen Bekämpfungsmassnahmen. Wenn die Erdmandelschweine eine effiziente und schonende Variante zur Bekämpfung darstellen, dann nehmen wir diese sehr gerne auf. Wir haben ja bereits ein Pilotprojekt bei diesem Bodenfruchtbarkeitstag, den der Abg. Christoph Wenaweser angesprochen hat, beobachten dürfen. Natürlich nehmen wir Erkenntnisse aus Schweizer Projekten, aber auch Erfahrungen aus Pilotprojekten von Liechtenstein auf. Der Vorteil dieser Arbeitsgruppe ist auch, dass durch die verschiedenen Vertreter, die da mitwirken, dann eben diese Erfahrungen auch genutzt werden können untereinander und dann auch zielgerichtet dort, wo man Erfolg hat bei der Eliminierung, in der Praxis dann angewendet werden. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Frau Ministerin für Ihre Ausführungen beziehungsweise die Antworten auf meine Fragen, die zwei Punkte Betriebsleiter und Erdmandelgras. Bei den Betriebsleitern führen Sie berechtigt aus, dass man diese auch abholen müsse, wenn es auch wenige seien. Aber ich denke mir, die Vereinigung der Bäuerlichen Organisation in Liechtenstein erkennt hier einfach ein Problem. Ich denke mir, es ist gut gemeint, wie Sie das ausführen, aber allen recht machen kann man es halt nicht. Und wenn Ihnen sogar die Berufsorganisation sagt: Seit acht Jahren ist man an diesem Projekt dran - irgendwo muss man ja auch die Gleichbehandlung gewährleisten. Und da kann man sich jetzt auch in die anderen Betriebe versetzen, die da zusehen müssen, wie sich da gewisse Damen und Herren nicht so verhalten, wie es anscheinend die Vereinigung gerne hätte. Wie gesagt, wenn das jetzt schon die Berufsvereinigung sagt, dann, denke ich, ist da schon höchste Zeit geboten, um zu handeln. Beim Erdmandelgras führen Sie aus, man hätte durchaus etwas gemacht. Aber ich zitiere nochmals das Schreiben - und das ist das Schreiben der VBO. Nur diesen Satz: «Ein weiteres Zuwarten ist nicht zu verantworten.» Also Sie sagen, wir waren aktiv, die VBO sagt: Ein weiteres Zuwarten ist nicht mehr zu verantworten. Da hat man anscheinend unter «Aktivitäten» ganz verschiedene Blickwinkel, wenn ich das Schreiben so zitieren darf. Und das ist das Schreiben, das Sie auch erhalten haben. Also aus Sicht der VBO muss hier etwas gehen. Es gibt in diesem Schreiben noch weitere, deftige Aussagen. Auch auf Seite 2, ich zitiere kurz, da geht es wieder um das Erdmandelgras: «Das Problem ist mittelfristig dermassen gross, dass man durchaus von einem gewissen Notstand reden muss, der ein konsequentes und dringendes Handeln erfordert.» Also das tönt für mich nicht gerade nach Hyperaktivität die letzten Jahre. Das tönt danach, dass die VBO sagt: Man erwartet mehr. Und wie gesagt, der Satz bringt es auf den Punkt: «Ein weiteres Zuwarten ist nicht zu verantworten.» Deshalb: Eintreten unbestritten, schade ist einfach, dass wir nicht schon vor längerer Zeit auf diese Vorlage eintreten durften. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Ich möchte doch noch etwas anfügen. Bei diesen Naturgewalten wird meistens beim Klimawandel als von Trockenheit ausgegangen. Das mag global stimmen, aber in unserer Gegend, auf der Seite von Meteo Schweiz, «Klimawandel Schweiz» - und die Meteo Schweiz ist ja eine eidgenössische Institution. Diese Werte von der Schweiz liegen uns natürlich näher als irgendwelche globalen Dinge. Es geht da um Temperatur- und Niederschlagsabweichung seit 1864 und hier steht: «Auch die Niederschläge haben sich teilweise verändert. So haben die mittleren Winterniederschläge in den letzten 150 Jahren in den meisten Regionen der Schweiz (ausser in den Südalpen und in weiten Teilen Graubündens) zugenommen. Bisher lassen sich noch keine Änderungen im mittleren Sommerniederschlag nachweisen.» Weiter unten steht: «Ob die Trockenheit zunimmt, lässt sich momentan noch nicht schlüssig beantworten.» Also ich denke, bei diesen Notfallgesetzen, da kann beides sein. Es kann trocken, aber es kann auch zu nass sein, weil ja die Niederschläge in den letzten 150 Jahren insgesamt zugenommen haben.Dann nochmals zurück zu diesem Stauwehr im Ruggeller Riet. Ich habe mit dem Amt für Umwelt schon gesprochen und das ist so festgelegt, das können die nicht ändern. Wir sind dann zum Schluss gekommen, das könne man nur im Landtag regeln. Darum habe ich das vorgebracht. Es wird bis zu zwei Metern gestaut - also gut zwei Meter, steht in diesem Bericht. Letztes Jahr, da war aber der Graben gemäht, das Wasser konnte also abfliessen, war nicht gestaut, und trotzdem stand das Wasser im hinteren Teil bis zu 50 Zentimeter. Wenn der jetzt zwei Meter gestaut wird, weiss ich nicht, wie das aussieht. Dann kommt dazu: Vor 50 Jahren, nach dieser Aktion der Regierung, da kamen die Fische auf die Brücken. Es hat nachher keine Fische mehr gegeben. Jetzt gibt es wieder Fische und jetzt beginnt man, da Stauwehre einzubauen. Es wird zwar unten ein kleiner Durchlass gelassen, damit etwas Wasser durch kann, aber wenn weniger Wasser fliesst, erwärmt sich das. Ich weiss nicht, wie gut das den Fischen tut. Und wenn da so gestaut wird und unten nur ein kleiner Durchlass ist, da können also wirklich nur schwimmstarke Fische durch. Also jetzt, nachdem sich das Gebiet wieder etwas erholt hat, beginnt die Regierung wieder von vorne mit irgendwelchen Versuchen. Ich meine, darum ist es wichtig, wenn man sieht, dass das schiefläuft, dass man schnell reagieren kann und nicht einfach einen Monat lang zusehen muss. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich gehe gerne nochmals auf die Zusatzfragen und damit verbundenen Voten ein. Ich beginne mit dem Abg. Wendelin Lampert. Ich möchte jetzt kein Hin-und-Her-Spiel bezüglich Aussagen VBO und Aussagen des Ministeriums für Landwirtschaft machen, das liegt mir fern. Ich möchte einfach nochmals festhalten, dass gerade in Bezug auf die Bekämpfung des Erdmandelgrases eine sehr enge Zusammenarbeit mit der VBO bestand. Die VBO führt auch aus, dass die Eigenverantwortung sehr stark bei den Landwirten liegt. Wir haben hier viel versucht gemeinsam, und jetzt sind wir halt wirklich an dem Punkt, wo wir sagen: Jetzt muss der Staat oder der Gesetzgeber eingreifen und regulieren. Ich kann Ihnen aber versichern, dass wir nicht jetzt hier grobfahrlässig zugewartet haben. Wir sind zum Beispiel schneller als auch die Schweiz, indem wir das jetzt gesetzlich regeln und proaktiv sowohl die präventiven Bekämpfungen weitermachen, jetzt aber auch die gesetzlichen Regelungen hierzu ermöglichen. Es war auch so die Absprache mit der VBO, weil es eben sehr dringlich ist. Da war die VBO informiert, dass wir auch trotz des Legislaturwechsels jetzt diese 1. Lesung machen, um nicht dann nochmals ein paar Monate zu verlieren. Es ist eher unüblich, so grosse Vorlagen noch so in der letzten Landtagssession zu lesen. Aber ich habe mich dafür eingesetzt und habe das auch mit ihnen besprochen, dass wir das jetzt infolge der Wichtigkeit nicht noch weiter rausschieben werden.Dann nochmals zu den Ausführungen des Abg. Herbert Elkuch: Ich würde wirklich vorschlagen, dass wir zu der Konkretisierung, was beinhaltet dieser 66b-Artikel in welcher Konsequenz von welchem Naturereignis, dies auf die 2. Lesung Ihnen nochmals differenziert darlegen. Und auch nochmals zum Ruggeller Riet: Wenn das Amt für Umwelt gesagt hat, da braucht es den Landtag, dann mache ich den Vorschlag, dass ich mit dem Amt für Umwelt beim nächsten Gespräch dabei bin mit Ihnen und wir wirklich schauen, wo es hier dieses Verständnisproblem gibt. Also das wäre jetzt mein Vorschlag, denn das können wir jetzt bei dieser Gesetzesregelung nicht zu Ende diskutieren, weil das ist nicht Teil dieses Gesetzes. Ich kann Ihnen derzeit einfach diesen Vorschlag machen, dass wir ein gemeinsames Gespräch diesbezüglich anberaumen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Wir stimmen über Eintreten ab. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen Eintreten beschlossen. Bevor wir jetzt in die Lesung einsteigen, machen wir noch einmal eine kurze Lüftungspause bis 17:30 Uhr. Die Sitzung ist unterbrochen (von 17:25 bis 17:45 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, wir fahren mit den Beratungen zu Traktandum 28 fort. Wir nehmen die 1. Lesung der Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf vor. Art. 5 Abs. 1 Bst. g Ziff. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 Abs. 1 Bst. g Ziff. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6 Abs. 1 Bst. c, Abs. 2 Einleitungssatz und Abs. 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 Abs. 1 Bst. c, Abs. 2 Einleitungssatz und Abs. 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 Bst. c und d werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 8 Bst. c und d stehen zur Diskussion.
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Art. 13 Abs. 1 Bst. e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 13 Abs. 1 Bst. e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 14 Sachüberschrift sowie Abs. 1 Bst. a und Abs. 1a werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14 Sachüberschrift sowie Abs. 1 Bst. a und Abs. 1a stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 14a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14a steht zur Diskussion.
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Art. 14b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14b steht zur Diskussion.
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Überschrift vor Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 15 steht zur Diskussion.
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Art. 15 Sachüberschrift sowie Abs. 1 Bst. a und b werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 Sachüberschrift sowie Abs. 1 Bst. a und b stehen zur Diskussion.
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Art. 15a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15a steht zur Diskussion.
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Art. 16 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16 steht zur Diskussion.
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Art. 36 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 36 Abs. 1 steht zur Diskussion.
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Überschrift vor Art. 41a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 41a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 41a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 41a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 46 Abs. 2 Einleitungssatz und Abs. 5 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 46 Abs. 2 Einleitungssatz und Abs. 5 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 66b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 66b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 66b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 66b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 70 Abs. 1 Bst. f wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 70 Abs. 1 Bst. f steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 73a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 73a steht zur Diskussion.
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Art. 73b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 73b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 76 Abs. 1 Bst. d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 76 Abs. 1 Bst. d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
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III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
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IV. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
IV. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten und damit haben wir Traktandum 28 erledigt.
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