Abänderung des Gesetzes über Begleitmassnahmen in der Verwaltung und Justiz in Zusammenhang mit dem Coronavirus (Covid-19) (Verlängerung der Geltungsdauer) (Nr. 131/2020); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 29: Abänderung des Gesetzes über Begleitmassnahmen in der Verwaltung und Justiz in Zusammenhang mit dem Coronavirus (Covid-19) (Verlängerung der Geltungsdauer).Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 131/2020. Er steht zur Diskussion.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Mit dem gegenständlichen Bericht und Antrag beantragt die Regierung die abschliessende Behandlung und Dringlicherklärung dieser Vorlage, in der es um die Verlängerung der Geltungsdauer für die Begleitmassnahmen in der Verwaltung und Justiz im Zusammenhang mit dem Coronavirus (Covid-19) geht. Mit der gegenständlichen Vorlage wird auch im Gefängnis Videotelefonie eingeführt, was ich sehr begrüsse, da das Besuchsverbot nun schon seit April andauert. Notwendig wird die Verlängerung der Geltungsdauer, da diese Massnahmen ohne Verlängerung am 31. Dezember 2020 enden würden. Begründet wird die Verlängerung mit einem sprunghaften Anstieg der Covid-19-Infektionen im Oktober, als die zweite Welle begann. Am Ende dieser Landtagssitzung wird der Landtag geschlossen und im Februar finden Landtagswahlen statt. Eine erste Arbeitssitzung für den neuen Landtag wurde vorbehaltlich der Zustimmung des dann zuständigen Landtagspräsidiums auf den 5. bis und mit 7. Mai 2021 gelegt. Vor diesen Hintergründen rechtfertigt dies meines Erachtens eine Verlängerung der Massnahmen bis zum 31. Mai 2021, die abschliessende Behandlung und Dringlicherklärung.Dennoch habe ich folgende Fragen: - Parallel zu dieser Vorlage werden einzelne Materiengesetze angepasst. Welche sind dies?
- Wie viele Gefängnisinsassen hat das liechtensteinische Gefängnis zurzeit?
- Wie viele Gefängnisinsassen im liechtensteinischen Gefängnis sind seit April 2020 bis heute im Gefängnis?
- Wie ist die Meinung und Zufriedenheit der Gefängnisinsassen, des Gefängnispersonals und der Strafvollzugskommission zu den bisherigen Massnahmen und der Verlängerung der Massnahmen?
- Wie hoch sind die Kosten für das Material und die Einführung der Videotelefonie?
Ich bin für Eintreten auf diese Vorlage, abschliessende Behandlung und Dringlicherklärung. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, wir führen jetzt diese Diskussion schon zum dritten Mal in dieser Legislatur. Ich möchte mein Votum der letzten Male auch nicht wiederholen. Ich möchte nur auf einen Punkt zurückkommen, das ist der Punkt mit der Durchführung der Verhandlung mit technischen Kommunikationsmitteln, den ich das letzte Mal vorgebracht habe. Hier habe ich die Frau Justizministerin gebeten, einmal mit der Rechtsanwaltskammer oder auch mit den Zuständigen beim Gericht Kontakt aufzunehmen, ob hier ein Bedarf besteht, das auch nicht nur in Krisenzeiten einzuführen, sondern eine Lösung zu finden - vor allem in der Strafprozessordnung und in der Zivilprozessordnung -, auf die dann auch in Krisenzeiten zurückgegriffen werden kann und nicht jedes Mal ein Spezial- oder Krisengesetz für eine bestimmte Dauer eingeführt werden muss. Hier möchte ich die Justizministerin fragen, ob solche Gespräche stattgefunden haben.Dann möchte ich auch auf den Punkt eingehen, den der Abg. Daniel Seger vorgebracht hat, auf der Seite 9. Hier wird erwähnt, dass bereits gewisse Arbeiten anscheinend laufen in den einzelnen Materiengesetzen. Und hier würde mich interessieren, welche Anpassungen angedacht sind und ob diese Anpassungen bis zum Ablauf dieser Vorlage zumindest einmal in 1. Lesung im Landtag behandelt werden können. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrätin Katrin Eggenberger
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Sie haben es gesagt, Herr Abg. Thomas Vogt, der Hohe Landtag hat sich in diesem Jahr bereits mehrfach mit den Begleitmassnahmen in der Verwaltung und Justiz aufgrund der Covid-19-Pandemie beschäftigt. Nachdem im April das sogenannte Covid-19-VJBG vom Landtag mit einer Geltungsdauer bis Mitte Juni verabschiedet wurde, konnten aufgrund der positiven Entwicklung der Infektionszahlen vor dem Sommer zahlreiche der erlassenen Gesundheitsschutzmassnahmen wieder etwas gelockert werden und damit auch einzelne Begleitmassnahmen in der Verwaltung und Justiz in Zusammenhang mit dem Coronavirus aufgehoben werden. Um den laufenden Entwicklungen Rechnung zu tragen, wurde das VJBG dann mit einer Geltungsdauer bis zum 15. September versehen. Aufgrund der anhaltenden Pandemie wurde die Geltungsdauer im Herbst bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Die erneut hohe Zahl an laborbestätigten Fällen von Covid-19-Infektionen macht es aus Sicht der Regierung erforderlich, die Geltungsdauer des Gesetzes nochmals zu verlängern. Sämtliche noch geltende Bestimmungen sollen bis Ende Mai 2021 weiterhin in Kraft bleiben. Die aktuellen Regelungen haben sich nach Auskunft der Praktiker und Betroffenen bewährt. Eine Verlängerung der Massnahmen wird von diesen befürwortet. Durch die vorgeschlagene Anpassung des Gesetzes können wir auch in den nächsten Monaten weiterhin Rechtssicherheit bieten und ich ersuche Sie daher, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, um Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage. Gerne gehe ich nun auf die Fragen ein, zuerst aber möchte ich kurz festhalten, dass es kein Besuchsverbot gibt. Es ist so, dass es Einschränkungen des Besuchsverkehrs im Landesgefängnis gibt, die auch weiterhin mit diesem Gesetz aufrecht bleiben sollen, indem Besuche nur im sogenannten Glasbesucherraum stattfinden können. Damit soll eine Einschleppung des Coronavirus im Landesgefängnis möglichst verhindert werden, da die Besucherräume klein und nicht belüftbar sind, wodurch die angezeigten Schutzmassnahmen hinsichtlich Hygiene und sozialer Distanz nicht eingehalten werden könnten. Deshalb gibt es eine Glaswand dazwischen und eben, wir haben eine Telefonie eingebaut. Eine Telefonie ohne Telefonhörer sondern virtuell, damit das auch vereinfacht wird. Das ist bereits schon in Kraft.Der Abg. Seger hat gefragt, welche Materiengesetze zu dieser Vorlage parallel angepasst werden. Das geht auch in die Richtung der Frage des Abg. Vogt. Aktuell werden Abänderungen des Gerichtsorganisationsgesetzes, des Gesetzes über den Staatsgerichtshof, des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltungspflege und des Personen- und Gesellschaftsrechts geprüft. Wir befinden uns mitten in diesen Prüfungen. Der Abg. Vogt hat gefragt, ob das noch vor Ende dieses Gesetzes zumindest in einer 1. Lesung beraten werden kann. Sollte der Landtag heute dieser Vorlage zustimmen, dann hätten wir allenfalls einen Landtag davor. Das würde knapp werden, ich kann nicht versichern, dass das klappen könnte, hoffe aber fest, dass wir weiterhin gut dranbleiben können, um bis spätestens im Mai-Landtag eine 1. Lesung vorbereiten zu können. Es wird aber knapp werden, das möchte ich jetzt schon festhalten. Der Abg. Seger hat auch gefragt, wie viele Gefängnisinsassen das liechtensteinische Gefängnis zurzeit hat. Derzeit befinden sich neun Personen im Landesgefängnis in Haft. Sie haben ebenfalls gefragt, wie viele Gefängnisinsassen im liechtensteinischen Gefängnis seit April 2020 bis heute im Gefängnis sind, also während der Zeit dieser Covid-19-Pandemie. Eine Person befindet sich seit April 2020 bis heute im Landesgefängnis in Haft von diesen total neun Personen. Sie fragten auch, wie die Meinung und die Zufriedenheit der Gefängnisinsassen, des Gefängnispersonals und der Strafvollzugskommission zu den bisherigen Massnahmen und der Verlängerung der Massnahmen sind. Die Vollzugskommission hielt nach ihrem letzten Besuch im Landesgefängnis im Oktober dieses Jahres fest, dass sich die Befragungen im Glasbesuchsraum und mittels Freisprechanlage, die wir eben eingerichtet haben, gut gestaltet haben. Die Gespräche mit den Gefängnisinsassen konnten offen und ungestört geführt werden. Die sozialen Kontakte schätzen die Insassen trotz der durch Covid-19 etwas eingeschränkten Möglichkeiten des physischen Kontaktes als zufriedenstellend ein. Die Vollzugskommission stuft die bisherigen im Landesgefängnis getroffenen Covid-19-Präventionsmassnahmen als sehr positiv ein. Auch innerhalb des Gefängnispersonals herrscht in Bezug auf den Dienstbetrieb unter den gegeben Umständen eine hohe Zufriedenheit. Es finden tägliche Besprechungen zur aktuellen Arbeitssituation statt und der Dienstbetrieb kann auch unter Berücksichtigung der erhöhten Hygienestandards im gewohnten Masse bewältigt werden.Dann haben Sie noch gefragt, wie hoch die Kosten für die Videotelefonie sind. Die Kosten für die Videotelefonie sind als gering einzustufen. Diese belaufen sich lediglich auf die Anschaffungskosten eines mit einer Kamera ausgestatteten handelsüblichen Laptops und einer entsprechenden Internetverbindung. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank, Frau Justizministerin, für Ihre Ausführungen. Die Ausführungen in Bezug auf das Landesgefängnis kann ich auch aus Strafverteidigersicht bestätigen. Die Kommunikation in diesem Glaszimmer - glaube ich, haben Sie es genannt - funktioniert wirklich sehr gut, seit die neue Freisprechanlage eingeführt wurde. Das einzige - kleine - Problem: Früher gab es drei Besucherzimmer, jetzt ist es noch eines. Somit sind die Termine, die man erhält beim Landesgefängnis, doch eher rar. Es ist sicherlich zu wünschen, dass das irgendwann wieder einmal von einem Zimmer auf mehrere Zimmer aufgestockt wird. Aber das geht jetzt halt im Moment leider nicht. Eine Frage habe ich dann doch noch zu dieser geplanten Anpassung. Hier würde mich einfach interessieren: Welche inhaltlichen Anpassungen in den Materiengesetzen sind geplant?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrätin Katrin Eggenberger
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Besten Dank dem Abg. Vogt für diese zusätzlichen Ausführungen. Ich schätze diese sehr. Sie haben ja auch tagtäglich in diesem Feld zu tun und kennen natürlich die Praxis. Deshalb besten Dank. Ich möchte noch kurz ausführen zu der Frage bezüglich der Gesetze. Was jetzt gerade im November in Gesprächen vor allem mit der Rechtsanwaltskammer besprochen wurde, sind vor allem Lösungen auch im E-Justice Bereich. In diesem Zusammenhang werden auch weitere technische Möglichkeiten geprüft. Wir befinden uns mitten in der Prüfung, deshalb kann ich jetzt nicht vertieft auf einzelne Gesetze eingehen, wo was wie geändert wird, da wir mitten in den Prüfungen stehen. Ich werde Sie aber gerne auf dem Laufenden halten und werde Ihnen gerne dazu weitere Ausführungen machen, sobald dies möglich istAnsonsten werden Einvernahmen zum Beispiel bereits aktuell im Bereich RH zum Beispiel über das am 1. Januar 2021 in Kraft tretende Zweite Zusatzprotokoll ermöglicht. Also, Sie sehen, wir sind dran und ich werde Sie da gerne auf dem Laufenden halten. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank, Frau Justizministerin, für Ihre Ausführungen. Da es meine letzte Möglichkeit ist, in diesem Landtag in dieser Legislaturperiode noch etwas zu sagen in diesem Bereich, möchte ich es einfach noch kurz loswerden: Ich denke, im Justizbereich besteht sicher noch sehr viel Potenzial in Bezug auf Digitalisierung, und ich denke, dass das vielleicht allenfalls auch die Gelegenheit wäre, um - ich sage jetzt - betreffend elektronische Aktenführung und so weiter beim Landgericht, Akteneinsicht, hier einen Schritt vorwärtszukommen. Sicherlich ein grösseres Projekt, das nicht unbedingt mit dieser Vorlage passieren muss, aber einfach ein Anstoss. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrätin Katrin Eggenberger
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Da sprechen Sie mir aus dem Herzen, Herr Abg. Vogt. Ich habe den Ball bereits ins Rollen gebracht. Wir hatten bereits eine Arbeitsgruppe zu E-Justice in der Justiz, die sich getroffen hat und bereits schon erste Resultate aufs Papier bringen wird. Wir sind dran, das wird noch in dieser Legislatur ins Rollen gebracht. Aber Sie sagen es korrekt: Es wird nicht heute oder morgen erfolgen können, sondern in der nächsten Legislatur dann speziell auch vertieft werden. Aber wie gesagt: Für mich war wichtig, nicht zuzuwarten, sondern diese Chance jetzt zu packen, um bereits schon in die richtige Richtung zu gehen. Denn da gibt es doch viel Aufholpotenzial in diesem Gebiet und die Chance heute ist da. Ein Dank an Covid-19, doch eine Chance, die sich daraus ergeben hat. Die Digitalisierung hat einen grossen Anstieg erfahren, durch die letzten Monate ganz speziell. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen, somit stimmen wir über Eintreten auf die Gesetzesvorlage ab. Wer für Eintreten ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 24 Stimmen wurde Eintreten beschlossen und ich bitte den Parlamentsdienst, die 1. Lesung durch Artikelaufruf vorzunehmen. Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die 1. Lesung vorgenommen.
Die Regierung beantragt abschliessende Beratung der Gesetzesvorlage. Wer mit abschliessender Beratung einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung. Ich bitte den Parlamentsdienst, die 2. Lesung der Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf vorzunehmen. Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 25 Stimmen die Zustimmung einhellig erteilt. Die Regierung beantragt, den Gesetzesbeschluss als dringlich zu erklären. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
25 Stimmen, damit hat der Landtag den Gesetzesbeschluss einhellig als dringlich erklärt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 29 erledigt. Da wir heute sehr gut vorangekommen sind, darf ich Sie heute in einen verfrühten Feierabend entlassen. Wir werden morgen mit Traktandum 30 weiterfahren. Die Sitzung ist geschlossen (um 18:10 Uhr).
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