Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes (Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/843 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Richtlinien 2009/138/EG und 2013/36/EU) (Nr. 142/2020); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 31: Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes.Wir behandeln diese Vorlage 1. Lesung, der Bericht und Antrag trägt die Nr. 142/2020 und steht zur Diskussion.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Mit dieser Vorlage, bei der es ausschliesslich um das Inkrafttretensdatum geht, bemüht sich die Regierung um eine vollständige Umsetzung der fünften EU-Geldwäscherichtlinie vor dem bevorstehenden Moneyval-Assessment. Das ist sehr zu begrüssen. Es ist alles zu unternehmen, damit wir bei diesem Assessment keinen Tolggen im Reinheft bekommen.
Gleichzeitig möchte ich aber auch feststellen, dass innerhalb der EU 22 von im Moment noch 28 Staaten diese fünfte EU-Geldwäscherichtlinie nicht vollständig umgesetzt haben und gegen 17 EU-Staaten ein Vertragsverletzungsverfahren bereits eingeleitet worden ist. Eben, weil sie diese fünfte EU-Geldwäscherichtlinie nicht vollständig umgesetzt haben. Es wird von uns Kleinen etwas verlangt, was die Grossen nicht geschafft haben. Diese Arroganz der Grossen beelendet mich ein wenig, wenn ich das ganz offen sagen kann, und es beelendet mich, wenn die schiere Macht einfach Fakten schafft. Wir können dazu nur die Faust im Sack machen. Dem entgegenzutreten wäre wahrscheinlich so erfolgversprechend, wie wenn die Plankner Feuerwehr gegen die amerikanische Atlantikflotte aufmarschieren würde. Für mich ist Eintreten, Zustimmung und abschliessende Behandlung unbestritten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Und besten Dank, Herr Abg. Wenaweser, für Ihre Worte, die ich voll und ganz nachvollziehen kann. Auch mir geht es oft so, dass wir hier in einem Korsett sind und Druck haben, Sachen umzusetzen und zum Teil sogar besser sein zu müssen, als andere, grosse Staaten. Dennoch, wie Sie richtig gesagt haben, bleibt uns hier keine andere Wahl. Insbesondere vor dem anstehenden Mo-neyval-Assessment ist es ganz wichtig, dass wir unsere Hausaufgaben so gut wie möglich gemacht haben. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen über Eintreten ab. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 23 Stimmen wurde Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung der Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf vor. I. wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
I. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten. Die Regierung beantragt abschliessende Beratung der Gesetzesvorlage. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung. Ich bitte den Parlamentsdienst, die 2. Lesung vorzunehmen.I. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
I. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
25 Stimmen, damit wurde einhellig zugestimmt und wir haben Traktandum 31 erledigt. -ooOoo-