Genehmigung eines Nachtragskredits für die Verlängerung des Massnahmenpakets in Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus (Massnahmenpaket 4.0) (BuA Nr. 1/2021)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 5: Genehmigung eines Nachtragskredits für die Verlängerung des Massnahmenpakets in Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus (Massnahmenpaket 4.0).Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 1/2021 und steht zur Diskussion.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, sehr geehrter Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich möchte folgend eine Erklärung der Fraktion der Vaterländischen Union vorbringen. Wirtschaftsminister Dr. Daniel Risch legt mit dem ersten Bericht und Antrag dieses Jahres gemeinsam mit der Regierung eine weitere Verlängerung der Coronahilfspakete für die Zukunft vor. Dieser Sonderlandtag dient dazu, unserer Wirtschaft und unserer Bevölkerung Planungssicherheit zu geben. Ob man nun ein Befürworter der Massnahmen der Regierung zur Eindämmung der Coronapandemie ist oder nicht: Die VU-Fraktion möchte hervorstreichen, dass die flankierenden Massnahmen für die Wirtschaft bislang ganz offensichtlich funktionieren und die einschneidenden Massnahmen, so gut es geht, abgefedert werden. Das ist derzeit neben der ins Stocken geratenen Hoffnung auf Impfung die einzige Handhabe, welche wir haben, um unserer Bevölkerung eine positive Perspektive zu geben. Deshalb können wir uns praktisch, dank in den letzten zwölf Jahren saniertem Staatshaushalt und soliden finanziellen Reserven, darauf verlassen, dass unser Staat die Menschen in dieser Krise nicht im Stich lässt. Wann diese Pandemie beendet sein wird, weiss niemand so genau. Gerade deshalb ist es wichtig, den Menschen und der Wirtschaft wenigstens, so gut es geht, finanzielle Sicherheit zu geben. Aufgrund der aktuellen Situation in Bezug auf die Coronapandemie hat die Regierung am 14. Januar 2021 beschlossen, die Massnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus erneut zu verlängern und die Restaurants und Bar- und Clubbetriebe, Diskotheken und Tanzlokale wie auch Einrichtungen und Betriebe in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport über den 24. Januar 2021 hinaus bis zum 28. Februar 2021 für das Publikum geschlossen zu halten. Für diesen Zeitraum sollen die Unterstützungen nach der UEKplus-Richtlinie weiterhin ausgerichtet werden. Angesichts der fortdauernden Ungewissheiten bezüglich der weiteren Entwicklung und der wirtschaftlichen Lage soll im Rahmen des Massnahmenpakets auch der Härtefallzuschuss für besonders betroffene Branchen, welcher für das vierte Quartal 2020 und das erste Quartal 2021 eingeführt wurde, auf das zweite Quartal 2021 ausgeweitet werden. Mit der gegenständlichen Vorlage werden die für die Verlängerung dieser Massnahmen erforderlichen Finanzmittel in Form eines Nachtragskredits in der Höhe von CHF 15 Mio. beantragt. Die detaillierten Massnahmen können sehr gut und übersichtlich auf Seite 11 des Berichts und Antrags nachgesehen werden. Aktuell kommt vielfach der Ruf nach mehr Unterstützung. Spätestens nach der Krise wird aber auch die Frage im Raum stehen, ob man da und dort nicht auch zu viel gegeben hat. Es ist die schwierige Aufgabe der Regierung, der Task-Force Wirtschaft und des Amtes für Volkswirtschaft, zu versuchen, eine angemessene Unterstützung zu geben. Wir brauchen daher auch Vertrauen in diese Leute, die mit grossem Einsatz versuchen, diese Balance zu finden. Nach unserer Fraktionsmeinung haben die handelnden Personen das bislang sehr gut gemacht. Wir stellen uns voll und ganz hinter das Massnahmenpaket 4.0 der Regierung und appellieren an alle betroffenen Betriebe, die derzeit mit ihrer Situation hadern, auch aktiv die Hilfe des Amtes für Volkswirtschaft in Anspruch zu nehmen. Die Mitarbeiter dort sind massiv gefordert, machen aber einen sehr guten Job und helfen dabei, dass unsere Wirtschaft in dieser schwersten Krise seit dem Zweiten Weltkrieg optimal betreut wird. Sie verkörpern mit ihrem Wirken den Teamgeist des Teams Liechtenstein, den wir uns auch für einen möglichen Aufbruch nach der Krise für unser ganzes Land wünschen. Zum Abschluss möchten wir uns bei allen aus Regierung und Verwaltung bedanken, die in dieser Krise dabei helfen, Leid zu mindern. Es ist auch allen Betroffenen ein Dank auszusprechen. Vor allem jenen, die in diesen für alle schwierigen Monaten die Nerven bewahren und mit ihren konstruktiven Vorschlägen dabei helfen, die Hilfsmassnahmen noch zielgerichteter und noch effizienter zu gestalten. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Regierung und den im Hintergrund arbeitenden Menschen für diesen Bericht und Antrag. Die Regierung tritt abermals an den Landtag heran und beantragt weitere Gelder für die Unterstützung der durch die Coronapandemie gebeutelten Unternehmen respektive Privatpersonen. Vielen Dank dafür. Ausdrücklich möchte ich mich auch dafür bedanken, dass dieses Traktandum in öffentlicher Sitzung durch den Landtag behandelt wird. Es ist wichtig, die demokratischen Spielregeln und die damit einhergehende Transparenz auch in schwierigen Zeiten zu respektieren und zu befolgen. Die Regierung beantragt die Genehmigung eines Nachtragskredites im Umfang von total CHF 15 Mio. Dieser soll im Umfang von CHF 7 Mio. für die Ausweitung der Härtefallzuschüsse sowie weiteren CHF 7 Mio. für die Verlängerung der Unterstützungsmassnahmen gemäss der UEKplus-Richtlinie verwendet werden. Weiter soll eine zusätzliche Million Franken für das Covid-19-Taggeld bereitgestellt werden. Selbstredend unterstützte ich diese Massnahmen und werde den Kredit genehmigen. Gerne möchte ich aber die Regierung noch um Ausführungen zu den Resultaten der Vernehmlassung bitten. Zum einen möchte ich gerne, dass die Regierung einen Ausblick in Bezug auf die allenfalls nötige Weiterführung der coronabedingten Kurzarbeitsentschädigungen im Sinne eines allfälligen Fahrplans bitten. Zum anderen möchte ich gerne verstehen respektive wissen, wie die Regierung mit dem Anliegen von der Wirtschaftskammer in Bezug auf die in ihrem Schreiben erwähnten Zulieferbetriebe, wie Bäckereien, Metzgereien, Unterhalts- und Textilreinigungen, als auch in Bezug auf das Schreiben der Fitnesscenterbetreiber mit den Fitnesscentern umzugehen gedenkt. Dazu gerne Ausführungen, was die Überlegungen der Regierung sind und wie sie die Sachlage respektive die Problemstellung sieht. Ich bedanke mich vorab für die Ausführungen und werde dem Nachtragskredit meine Zustimmung erteilen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Gerne möchte ich auf die Unterstützungsmassnahmen des Massnahmenpakets 4.0 eingehen - respektive deren praktische Umsetzung. Auf der speziellen Corona-Hilfe-Seite des Amtes für Volkswirtschaft sind die derzeitigen Unterstützungsmassnahmen aufgeführt. Da ist zum einem die Härtefallregelung. Diese deckt meiner Meinung nach, zu wenig betroffene Branchen ab. Die Kette der Gastronomie ist länger als die Regierung dies derzeit sieht. Es sind Metzger und Bäckereien, welche das Fleisch und Brot für die Speisen liefern. Es ist die Wäscherei, welche die Tischtücher für die Gastronomie wäscht. Es ist das Innendekorationsgeschäft, welches den Festsaal für die Feier schmückt. Es ist die Floristin, die für das Ambiente an Hochzeitsfeiern sorgt. Diese Branchen werden derzeit nicht als Härtefall betrachtet und sind somit nicht unterstützungswürdig durch das Land. Doch diese alle haben mit empfindlichen, zum Teil existenzbedrohenden Umsatzeinbussen zu kämpfen. Aber auch die Tourismusbranche leidet. Und gerade hier haben sich in Liechtenstein Unternehmen entwickelt, die lokal, aber auch international tätig sind. International, aus dem einfachen Grund, da der einheimische Markt einfach zu klein ist. Daher muss der Umsatz auch im Ausland generiert werden. Von wo erhält ein KMU Unterstützung, welches einen Grossteil seines Umsatzes zum Teil hier, aber auch in den europäischen Ländern generiert? Ich sehe ein, dass dies bestimmt ein Härtefall ist, der durch das Raster fällt und somit in die Kompetenzen der Gemeinden fällt. Doch wie handhaben die Gemeinden die Anträge dieser Härtefälle? Wie viele Anträge werden von den Gemeinden gutgeheissen, wie viele abgelehnt und um welche Branchen handelt es sich hier? Eine Blackbox oder eine Wundertüte? Über diese sind nur sehr wenig Informationen bekannt. Ich bitte die Regierung, den Horizont zu erweitern und wirklich alle indirekt betroffenen Betriebe, deren Umsatz aufgrund der Coronamassnahmen eingebrochen ist, direkt durch das Land zu unterstützen. Was gerne vergessen wird: Viele Betriebe haben nicht nur während der Winterruhe eine Umsatzeinbusse erlitten, sie mussten schon mit einem Auftragsrückgang im Spätsommer und Herbst umgehen. Dies, da Veranstaltungen verboten waren und das Reisen praktisch verunmöglicht wurde. Es geht hier nicht nur um die Rettung von Unternehmen im Land. Es geht auch um den Erhalt von Arbeitsplätzen und Lehrstellen und zuletzt auch um Familien. Hinter fast jedem KMU steht eine Privatperson, oftmals eine Familie, die gerade in schwierigen Zeiten privates Geld in die Firma einschiesst oder sich gar privat verschuldet, um die eigene Firma zu retten, weil die Unternehmer/-innen an ihre Firma glauben und wissen, dass sie eine Verpflichtung gegenüber ihren Mitarbeitern haben. Auch die Fitnessbranche ist durch die coronabedingten Schliessungen finanziell am Anschlag. Hier werden häufig Jahresabos für die Nutzung der Fitnesscenter und deren Dienstleistungen verkauft. Nun, da diese über Wochen geschlossen sind, erwarten die Abobesitzer eine Gutschrift auf die nicht nutzbare Zeit. Es stellt sich eh die Frage, ob die Schliessung der Fitnesscenter und Indoorsportstätten langfristig eine gute Idee ist. Wer sich bewegt, tut Gutes für seine Gesundheit. Nun sind viele von der Möglichkeit der Bewegung abgeschnitten. Da wäre noch das Problem der Fristen. Ende Januar läuft die Frist für die Eingabe von Unterstützungsanträgen für das vierte Quartal des letzten Jahres beim Amt für Volkswirtschaft ab. Zeitgleich läuft auch die Frist bei den Gemeinden für das genau gleiche Quartal ab. Das ist unglücklich, dass beide Fristen am gleichen Tag ablaufen. Denn ein Antrag bei der Gemeinde kann erst eingereicht werden, wenn das Amt für Volkswirtschaft eine Ablehnung schriftlich mitgeteilt hat. Wie soll hier fristgerecht ein Antrag bei der Gemeinde eingereicht werden, wenn die Absage unter Umständen am letzten Tag vor der Frist kommt oder gar danach? Die Fristen sind sowieso etwas unrealistisch. Einen Härtefallzuschuss des Landes gibt es nur, wenn die Mehrwertsteuerdeklaration für das entsprechende Quartal beim Steueramt eingereicht wurde. Mehrwertsteuerdeklarationen werden bei KMUs oftmals von einem externen Buchhalter erstellt. Aber gerade zu Beginn des ersten Quartals eines Jahres haben die Buchhaltungsbüros alle Hände voll zu tun, denn in den ersten zwei Wochen müssen auch die Lohnabrechnungen für die diversen Versicherungen erstellt werden, dann der Antrag beim Amt für Volkswirtschaft eingereicht werden und darauf bangen, ob es nun Geld vom Land gibt oder nicht, und warten. Und vermutlich auf den letzten Drücker die Information erhalten, dass es kein Geld gibt. Nun auf die letzte Sekunde noch den Antrag bei der Gemeinde einreichen und darauf warten, ob es da Geld gibt. Derweil warten die Gläubiger auf ihr Geld und drängen, dass sie endlich bezahlt werden. Ich bitte die Regierung, sich mit den Vorstehern auszutauschen, damit die Fristen praktikabel und realistischer werden. Und schlussendlich sind da noch die Start-ups. Die Regierung ermuntert zukünftige Unternehmer, innovativ zu sein und ein Unternehmen in Liechtenstein zu gründen, in Neudeutsch: ein Start-up. Dafür wurde eigens der Einstieg in eine GmbH erleichtert, indem die Gründungssumme angepasst wurde. Doch Start-ups, die den Mut hatten, nach März 2020 ins Unternehmertum einzusteigen, fallen nun immer noch durch das Raster und müssen bei den Gemeinden anklopfen. Mit dem Coronahilfspaket 4.0 wird Start-up-Unternehmern ein weiteres Bein gestellt. Die UEK- und UEKplus-Entschädigung gibt es nur für Unternehmen, die vor dem 23. Oktober 2020 gegründet worden sind. Für die Härtefallregelung muss das Unternehmen vor dem 1. März 2020 gegründet worden sein. Der Stichtag vom 23. Oktober lässt sich ja noch irgendwie rechtfertigen. Doch warum wird ein Unternehmen, welches im Juni 2020 gegründet worden ist, nicht als Härtefall anerkannt? Ich glaube kaum, dass die Start-ups auf das Ende der ersten Welle gewartet haben, schnell einen Betrieb vor der zweiten Welle eröffnet haben, damit sie von der Härtefallregelung profitieren können. Diese Frist ist einfach, auf gut Deutsch gesagt, kleinlich. Um wie viele Fälle kann es sich schon handeln? Für vermutlich nicht viele, für den Staat eine kleine Mehrbelastung, für das Jungunternehmen steht hier die Zukunft auf dem Spiel und wohl auch das gesamte Ersparte, das in die junge Firma eingeflossen ist. Das Unternehmertum wird in Liechtenstein immer wieder gerne hochgelobt, dann bitte zeigen wir nun die Wertschätzung, indem möglichst allen Betroffenen wirtschaftlich durch die Krise geholfen wird. Ich bitte die Regierung nochmals, wirklich alle betroffenen KMUs in das Massnahmenpaket, insbesondere den UEK, UEKplus, PBA und die Härtefallregelung aufzunehmen. Dem Antrag der Regierung für das Massnahmenpaket 4.0 werde ich natürlich zustimmen. Und wenn die Regierung aufgrund einer Ausweitung der Massnahmen oder der Hilfen mehr Geld braucht, so werde ich auch diesem Kredit sicherlich zustimmen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich möchte nur kurz auf die Ausführungen des Schreibens der Wirtschaftskammer vom 25. Januar eingehen, welches an uns gesandt wurde, auch im Vergleich zu den Ausführungen auf Seite 17 der Regierung, was den Härtefallzuschuss betrifft. Ich möchte hier schon die Meinung der Wirtschaftskammer auch untermauern, dass hier eine Ungleichbehandlung vorherrscht. Dass gewisse Zulieferbetriebe der Gastronomie und der Hotellerie über den Härtefallzuschuss unterstützt werden, und zwar solche Betriebe, die im letzten Landtag explizit genannt wurden: Getränkehändler, Cateringbetriebe, Betriebe der Weinbaubranche, Bierbrauer und so weiter und so fort. Das sind genau diese Betriebe, die, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, vom Abg. Christoph Wenaweser anlässlich der letzten Sitzung explizit genannt wurden, die dementsprechend unterstützt werden müssen. Dann gibt es andere Zulieferbetriebe, welche diesbezüglich zu den Gemeinden verwiesen werden, was den bürokratischen Aufwand für diese auch erhöht. Und ich nenne sie jetzt explizit auch, dass sie auch hier genannt sind: Bäckereien, Metzgereien, Unterhalts- und Textilreinigung sowie weitere betroffene Branchen, wie es im Schreiben der Wirtschaftskammer ausgeführt wird. Diese Ungleichbehandlung sehe ich als überhaupt nicht richtig an. Diesbezüglich bitte ich schon die Regierung, hier auch Hand zu reichen, dass alle Zulieferbetriebe der Gastronomie und der betroffenen Betriebe auch gleichbehandelt werden. Es darf hier keine unterschiedliche Handhabung geben. Wenn man sie zu den Gemeinden schickt, stellt sich für mich auch die Frage, dass es zum Beispiel Bäckereien gibt, die in zwei Gemeinden einen Standort haben. Müssen diese jetzt zu beiden Gemeinden gehen? Wie wird es dort geregelt? Es gibt dort einige Fragen, die offen sind. Es ist meines Erachtens nicht zielführend, gewisse über das Land, über den Härtefallzuschuss zu entlasten und andere zu den Gemeinden zu schicken und vom Land keine Unterstützung zu bekommen. Diesbezüglich bitte ich die Regierung, dies in Zukunft für alle Zulieferbetriebe einheitlich zu gestalten. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ja, ich kann mich meinem Vorredner gerade anschliessen. Auch vieles, was bereits Patrick Risch ausgeführt hat, möchte ich auch unterstützt wissen. Ich bitte die Regierung darum, im Bereich vom Geltungsbereich der Härtefallregelungen hier mehr Flexibilität zu zeigen. Alles ist eigentlich angesprochen worden, die Zulieferer der Gastronomie, Alexander Batliner hat hier noch weitere aufgezählt. Man könnte auch die Kaffeeröster dazunehmen, da haben wir zwar nur zwei, aber man kann nicht jede Branche hier aufzählen, wir werden hier drinnen auch Branchen vergessen. Deshalb bitte ich Sie darum, es ist schon wichtig, dass wir versuchen, möglichst alle gleichzubehandeln. Auf der anderen Seite ist es mir auch klar, dass wir nicht jeden retten können, das ist auch nicht möglich. Ich denke, das Amt für Volkswirtschaft und auch die Regierung tun hier ihr Bestes. Aber hier wünsche ich mir einfach ein bisschen mehr Flexibilität. Ja, auch Unternehmen, welche vor dem 1. März 2020 gegründet wurden, können auf diese Härtefallregelung zurückgreifen. Unternehmen, die später gegründet wurden, nicht. Ich habe anlässlich des dritten Massnahmenpakets gefragt, wie es mit Gastronomieunternehmen aussieht, die nach dem 1. März gegründet wurden. Damals hatten Sie noch ausgeführt, dass diese eine durchschnittliche Unterstützung erhalten werden. Ja, durchschnittlich, das sehe ich auch nicht, muss ich sagen, aber ich denke, dass man sie hier jetzt völlig ausklammert und zu den Gemeinden schickt, das ist irgendwo auch nicht richtig, weil die Gefahr besteht oder zumindest wir keine Transparenz haben, dass diese dann gleichbehandelt werden. Auch finde ich die Jahresumsatzlimite von CHF 100'000 hoch in der Härtefallregelung, weil es doch einige Einzelunternehmer gibt, die weniger wie CHF 100'000 Umsatz machen, wenn sie keine Materialaufwände haben und nur ihre Dienstleistung bezahlt bekommen. Das könnte ein Friseur sein, oder eine kleine Event-Firma mit einer Einzelperson kann ich mir durchaus vorstellen. Auch andere Branchen im Dienstleistungsbereich, die weniger Umsatz haben, fallen hier durch diese Härtefallregelung. Ich würde mir hier einfach wünschen, dass man ein bisschen flexibler ist. Auf der anderen Seite verstehe ich natürlich aber auch, dass die Gemeinden hier auch einen Zuschuss leisten können, aber eben dort haben wir aus meiner Sicht wenig Transparenz. Es ist auch angesprochen worden, wir haben ein Schreiben bekommen von Fitnesscenterbetreibern, die auch ein spezifisches Problem haben. Patrick Risch hat es angetönt, sie bekommen ihre gesamten Umsätze oder einen Grossteil der Umsätze Anfang Jahr. Wenn sie natürlich die Fitnesscenter geschlossen haben, dann können sie ihren Mitgliedern und Jahresgebührenzahlern nicht sagen, ja, es tut uns leid, es war geschlossen, du hättest halt draussen trainieren müssen. Sie müssen ihre Abos zu deren Nachteil verlängern. Das ist hier sicher auch ein spezifisches Problem, das irgendwie adressiert gehört. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Danke für das Wort. Die Vorredner haben schon vieles erwähnt, weshalb ich mich kurz halten möchte, ein Thema dennoch aufgreife, nämlich die Gemeinden. Die Gemeinden haben sich bisher mit knapp CHF 5 Mio. an der Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus beteiligt. Der Gesamttopf, den die Gemeinden gesprochen haben, beträgt CHF 20 Mio. Es ist also noch einiges übrig. Die staatlichen Unterstützungsleistungen scheinen also recht wirksam zu greifen. Die Gemeinden haben gemäss Bericht und Antrag auf der Seite 12 auch signalisiert, dass sie die Unterstützung ebenfalls auf das zweite Quartal dieses Jahres ausweiten werden. Hier meine Frage: Ist dies bereits offiziell? Und noch etwas anderes interessiert mich: Koordinieren die Gemeinden die Unterstützungsleistungen untereinander? Und welche Branchen können auf dieses Gemeindeangebot hoffen, weil sie bisher durch das Auffangnetz des Landes fallen? So haben wir gestern ein Schreiben der Fitnessbranche erhalten, das ist bereits angesprochen worden. Gerne erwarte ich hier einige klärende Aussagen der Regierung. Ich bin nämlich schon der Ansicht, dass gerade diese gemeindeunterstützten Massnahmen - also dieses zweite Auffangnetz - einen wichtigen Hinweis darauf geben, in welchen Bereichen die staatlichen Programme allenfalls doch noch angepasst oder ausgeweitet werden sollten.An dieser Stelle möchte ich mich bei den Verantwortlichen und allen involvierten Personen bedanken. Dank ihrer Arbeit und ihres Engagements konnten und können zwar nicht alle Probleme behoben werden, doch war und ist es möglich, die Wirtschaft am Laufen zu halten, Insolvenzen zu verhindern und die Arbeitsplätze zum allergrössten Teil zu sichern. Und auch der Schutz der Bevölkerung wird durch die vorgegebenen Massnahmen, so gut es eben möglich ist, gewährleistet. Ich meine im Vergleich zu vielen anderen Staaten kommen wir bisher recht gut durch diese Krise. Besten Dank den zuständigen Ministerien und betroffenen Stellen für die Ausarbeitung dieses Berichts und Antrags. Wie allen vorherigen werde ich auch diesem Massnahmenpaket 4.0 meine Zustimmung erteilen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, sehr geehrter Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Es wurde bereits mehrfach erwähnt, aber ich möchte auch noch auf das uns gestern erreichte Schreiben von sechs grösseren Liechtensteiner Fitnessstudios über ihre meines Erachtens absolut ernst zu nehmenden Sorgen und Herausforderungen während der Coronapandemie eingehen. Mit ihren Anliegen sprechen sie bestimmt auch für die anderen liechtensteinischen Fitnessstudios. Denn eines haben alle gemeinsam: Sie sind alle von den aktuellen Coronamassnahmen stark betroffen. Die erneute Schliessung von Mitte Dezember 2020 bis Ende Februar 2021 stellt sie vor grosse Herausforderungen, welche zeitlich weit über die behördliche Schliessung hinauswirken werden. Es wurden bereits starke Umsatzeinbussen verzeichnet und Abos konnten nicht verlängert werden, da in diesen wichtigen Wochen die Studios geschlossen waren. Für die Betreiber bestehen ernst zu nehmende existenzielle Probleme. Die Unterstützungsleistungen, wie Härtefallzuschüsse und UEKplus, helfen den Betreibern in dieser schwierigen Zeit, aber es werden viele Einbussen nicht gedeckt. Gerade in den Hauptsaisons der Fitnesscenter wurden sie behördlich geschlossen. Das ist schwer zu verkraften. Auch konnten somit in dieser wichtigen Zeit keine Abos von Neumitgliedern abgeschlossen werden. Da die Sommermonate eher schwach sind, ist erst ab Oktober 2021 wieder mit normalisierten Umsätzen zu rechnen. Um diesen Zeitraum überbrücken zu können, sollten gemäss ihrem Schreiben die Härtefallzuschüsse bis Ende des dritten Quartals 2021 verlängert werden. Was bei den Fitnessstudios speziell ist und sie von anderen Branchen unterscheidet, ist die Systematik des Aboverkaufs. Durch diese Unsicherheit mit den häufigen längeren Schliessungen ist verständlicherweise auch das Vertrauen der Kunden geschwunden, da die Abos jeweils im Vornherein gekauft werden. Weiter müssen die Fitnessstudios die geschlossenen Zeiten in irgendeiner Form den Kunden gutschreiben. Rund viereinhalb Monate könnte der Kunde eine Abogutschrift sozusagen als ungeschriebenes Gesetz verlangen. Das wird schwierig zu finanzieren. Sei dies mittels Rückzahlung oder durch Aboverlängerungen, wie im Schreiben erwähnt wird, führt beides im Schnitt zu einem weiteren Aufwand von 8,33% pro Monat im Verhältnis zum Umsatz der Vorperiode. Aus diesen Gründen sollte ein Ausgleich der Kosten von Vertragsverlängerungen erfolgen. Die Härtefallzuschüsse werden nur quartalsweise ausbezahlt. Deshalb stehen einzelne Unternehmen immer wieder vor Liquiditätsproblemen. Deshalb sollte geprüft werden, ob Vorschüsse auf die zu erwartenden Hilfen bezahlt werden können. Was auch anzumerken ist, dass den Fitnessstudios durch diese Unsicherheit wertvolle Mitarbeiter verloren gehen und sich diese bereits nach einem anderen Job umsehen, trotz ihrer eidgenössischen Ausbildung. Auch fordert die Bevölkerung und auch der Landtag häufig eine Reduktion der Krankenkassenprämien. Hier wird aber das Gegenteil eintreffen, da Zivilisationskrankheiten steigen werden. Die Fitnessstudios wären Teil der Lösung beziehungsweise werden es wieder sein. Ich kann da aus eigener persönlicher Erfahrung sprechen, wie wichtig sie für die Gesundheit und für das Wohlbefinden sind, und hoffe fest auf eine baldige Öffnung der Studios, um dem wichtigen körperlichen Training nachkommen zu können. Da die Fitnessstudios ihre existenziellen Herausforderungen die nächsten Monate ohne Unterstützung der öffentlichen Hand nicht bewältigen können, möchte ich die Regierung bitten, die Forderungen gemäss dem gestrigen Schreiben wohlwollend zu prüfen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Regierung für das vorliegende vierte Massnahmenpaket, welches unbestritten ist. Ich habe lediglich drei, vier Punkte, welche ich kurz erwähnen möchte. Zuerst die Seite 11: Da sehen wir ja diese Zusammenstellung, dass wir CHF 140 Mio. bewilligt und zum Glück bis jetzt erst knapp CHF 88 Mio. ausgegeben haben. Entsprechend hätten wir noch CHF 52 Mio., welche wir ausgeben könnten. In diesem Zusammenhang gilt es sicherlich betreffend diese Wirtschaftsförderung zu berücksichtigen, dass von den bereits bewilligten CHF 25 Mio. eben auch nicht der ganze Betrag ausgeschöpft wurde. Dieser kann auch nicht mehr ausgeschöpft werden, da er im letzten Jahr in diesem Sinne budgetiert war. Wenn man sich dann das summa summarum betrachtet, bewilligen wir mit diesen zusätzlichen CHF 15 Mio. eben nicht die CHF 40 Mio. - nach meiner Hochrechnung kommen wir dann auf lediglich CHF 31,5 Mio., was ich explizit begrüsse. Eine Frage zu diesen liquiditätssichernden Krediten: Da haben wir ja CHF 35 Mio. bewilligt, diese CHF 35 Mio. sind auch noch nicht ausgegeben. Sind diese nun auch verfallen? Sprich, können diese CHF 11,79 Mio. im Jahr 2021 zusätzlich vergeben werden oder ist im Prinzip diese Summe auch bereits im Rahmen des Budgets 2020 einkalkuliert?Dann eine Frage zum Punkt «3. Schwerpunkt der Vorlage»: Hier führt die Regierung auf Seite 15 unter anderem kurz aus, dass allenfalls weitere Unterstützungsmassnahmen geplant seien, konkret Sport, Bildung, Kultur und Medien. Da würden mich konkret die Bereiche Sport und Medien interessieren. Was ist hier zusätzlich vorgesehen? Dann noch zu den personellen und finanziellen Konsequenzen auf der Seite 18: Auch da sagt die Regierung, dies würde zusätzliche organisatorische, personelle, administrative Aufwendungen erforderlich machen. Da würde mich auch interessieren: Kann hier die Regierung Details nennen, was hier geplant ist? Ich begrüsse diese Massnahmen, ich denke mir auch, wir müssen dieses Geld ja auch an die Frau beziehungsweise an den Mann bringen. Damit das möglichst schnell vonstattengeht, wird es auch entsprechende Ressourcen brauchen. Dann zu diesem Schreiben der Wirtschaftskammer, da ist mir speziell ein Satz aufgefallen, es geht immer wieder um das Thema «die Förderung des Landes und die Förderung der Gemeinden». Konkret führt die Wirtschaftskammer auf Seite 1 unter anderem aus, mit dieser Förderung bei den Gemeinden haben sich anscheinend verschiedene Fragen ergeben beziehungsweise diese bestehen. Da würde mich natürlich interessieren: Was sind das denn für Fragen, die sich hier bei dieser Förderung bei den Gemeinden ergeben? Ich habe hier schon eine Vermutung, wenn Sie halt elf verschiedene Förderungsvarianten haben, dann gibt es eben Diskussionen im Land. Sie können sich vorstellen, auf was ich anspielen will. Machen wir doch in diesem kleinen Land eine zentrale Förderung - dann haben wir die Gleichbehandlung von Balzers bis Ruggell gewährleistet. Das kann ich nur wiederholen, ich hoffe dann hier auf den neuen Landtag, dass er hier gewisse Einsichten zeigt. Diese zusätzlichen Förderungen kann ich mir auch gut vorstellen, aber diese werden natürlich auch Geld kosten. Entsprechend werden wir auch beim Land dieses Geld brauchen. Ich bin mir auch nicht ganz sicher, wenn ich mir die Seite 2 des Wirtschaftskammerschreibens ansehe, wenn man hier von der Gleichbehandlung spricht: Geht es hier um die Gleichbehandlung der Branchen oder sieht man hier eben eine Ungleichbehandlung bei den Gemeinden, sprich von Balzers bis Ruggell? Das würde mich auch interessieren. Ja, wir sind ein glückliches Volk, ich denke mir, das können wir explizit festhalten. Wir mussten uns im Unterschied zu anderen Staaten nicht mit einem Franken verschulden, wir können das einfach aus den Steuereinnahmen bezahlen. Ich denke mir, der schweizerische Finanzminister hat in der letzten Zeit eine Aussage gemacht, dass sich die Schweiz jede Minute mit CHF 100'000 verschulden muss. Gottlob, bleibt uns das bis jetzt erspart.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Vorsitzender. Ja, vielen Dank den Damen und Herren Abgeordneten für die wohlwollenden Voten und, wie ich entnehmen kann, auch für die Unterstützung auch dieses Massnahmenpakets, was, ich denke, sehr wichtig ist - auch als Zeichen nach aussen für die Wirtschaft. Gerne gehe ich auf Ihre Fragen ein und starte mit dem Abg. Thomas Lageder, der zur Vernehmlassung oder zur Kurzvernehmlassung, die wir hier durchgeführt haben, gefragt hat, wie es ausschaut mit Ausblick für Kurzarbeit. Dort hat ja vor allem die Liechtensteinische Industrie- und Handelskammer vorgebracht, dass sie denke, dass es nötig sein könnte, im dritten Quartal dann auch noch Kurzarbeit in diesem Format, wie wir es jetzt machen, anzubieten. Wir fanden einfach den Zeitpunkt jetzt noch sehr, sehr früh, jetzt schon ins dritte Quartal zu blicken, und waren der Meinung, dass der Landtag, wenn er dann neu gewählt und neu zusammengestellt ist, dann im Mai auch noch entscheiden kann. Wir haben der LIHK und auch der WKL aber natürlich in Aussicht gestellt, dass die enge Zusammenarbeit, wie sie jetzt auch funktioniert, natürlich auch weiterhin stattfinden soll und wir von ihnen auch wissen müssen, was es da dann braucht. Also unser Fahrplan insofern wäre, hier im Austausch zu bleiben und dann zu Beginn des zweiten Quartals wieder zu schauen, was es dort dann braucht.Dann war auch die Frage, diese kam einige Male, wie wir mit dem Wunsch der Wirtschaftskammer, mit den weiteren Zulieferbetrieben umgehen. Ich werde es jetzt hier bei Ihnen kurz ausführen und vielleicht die anderen Abgeordneten, die hier auch gefragt haben, mögen hier auch kurz zuhören. Es ist so, wenn wir uns das kurz zeitlich anschauen, war das so, dass wir im November-Landtag bei Ihnen diese CHF 10 Mio. beantragt haben für die Härtefallzuschüsse im vierten Quartal und im ersten Quartal. Dort waren wir mit dieser Lösung der Härtefallzuschüsse schon relativ weit, aber noch nicht ganz am Ziel. Und wir waren auch mit den Gemeinden im Gespräch, wie denn jetzt eine gemeinsame Lösung in dieser zweiten Welle aussehen könnte. Es geht mir auch so, die Zeit geht unglaublich schnell in dieser Pandemie, und insofern muss man sich immer wieder überlegen, was war denn alles da Anfang November. Es war noch nicht so vieles in Stein gemeisselt. Dann kamen auch die Wünsche, gewisse Branchen doch noch aufzunehmen, und parallel haben wir die Gespräche mit den Gemeinden geführt. Wir haben für diese Härtefallzuschüsse diese Richtlinie dann auch in der Regierung verabschiedet und sind gleichzeitig dann mit den Gemeinden zum Schluss gekommen, das haben wir am 6. Dezember auch kommuniziert, dass es so funktionieren soll, dass das Land grundsätzlich bei den Härtefällen dort unterstützt, wo es ganze Branchen betrifft, dass die Gemeinden die Einzelfälle branchenunabhängig übernehmen oder auch solche Betriebe, die mit der Landeslösung vielleicht dann punktuell doch zu wenig haben, also dass da Einzelfallprüfungen gemacht werden. Wie wir es auch kurz im Bericht und Antrag ausgeführt haben, war das Prozedere oder die Idee, und die gilt nach wie vor, die, wenn die Gemeinden auf eine Branche stossen, und die Gemeinden haben eine zentrale Stelle, die über das Land hinweg koordiniert, wenn sie bemerken, dass in verschiedenen Gemeinden ähnlich gelagerte Betriebe, also eine Branche, ähnliche Leistungen braucht, dass wir das dann einvernehmlich zwischen den Gemeinden und dem Land absprechen und die dann auch berücksichtigen. Das ist beispielsweise bei der Fitnessbranche so geschehen. Deshalb ist die Fitnessbranche, obwohl das früher nicht so geplant war, jetzt in den Härtefallzuschüssen drin. Wenn es andere Bereiche gibt, wo sich mehrere Betriebe bei den Gemeinden melden, dann ist das Prozedere so, dass die Gemeinden dann auf uns zukommen. Es ist nicht nur so, wie ich jetzt zum Teil auch gehört habe, dass die Gemeinden quasi einfach noch abräumen, was übrigbleibt, sondern dass wir hier ein gemeinsames Paket haben und man eben, das habe ich auch letzte Woche in der Pressekonferenz gesagt, bitte die Hilfen annehmen soll, die ja da sind. Also man soll dann halt auch auf die Gemeinde zugehen und man soll sich dann auch entsprechend melden.Was die Fitnesscenter und auch beispielsweise die Bäcker und Metzger betrifft, gab es diese Woche auch entsprechende Gespräche. Es gab auch entsprechende Gespräche mit den Gemeinden, und sie können darauf vertrauen, dass wir jetzt auch im Rahmen dieses Budgets, das sie uns hier geben, gemeinsam gute Lösungen finden werden. Es geht doch nicht darum, eine Ungleichbehandlung zu haben. Ich höre das Wort oft. Die Frage ist nicht: Wird man ungleich behandelt? Sondern: Von wem bekommt man die Unterstützung? Die Unterstützungsleistungen der Gemeinden orientieren sich an den Lösungen des Landes, also es geht nicht darum, dort weniger zu bekommen, sondern es macht halt einfach bei gewissen Branchen Sinn. Beispielsweise haben wir nicht so viele Textilreinigungen und auch leider nicht mehr so viele Metzgereien in Liechtenstein, dass das dann Sinn macht dort anzusetzen, also bei den Gemeinden. Ich habe jetzt schon ein bisschen vorgegriffen zum Abg. Patrick Risch, möchte Ihnen aber auch für die Ausführungen danken, weil Sie mir die Möglichkeit geben, hier etwas Klarheit auch in die Gemeindelösungen zu bringen. Ich teile Ihre Meinung, dass vielleicht die Gemeinden auch noch proaktiver informieren könnten, in welchem Umfang und was sie alles unterstützen. Aber es wird dort sehr viel gemacht, und ich bin dem Bürgermeister, den Gemeindevorsteherinnen und -vorstehern auch dankbar, dass wir hier wirklich Hand in Hand ein solches Paket lancieren konnten und es auch wirklich aus meiner Sicht so weit gut funktioniert. Dann haben Sie noch den Tourismus erwähnt und gesagt, wenn jetzt jemand mehr Umsatz im Ausland macht. Da ist es auch ganz, ganz wichtig, das war uns als Regierung von Anfang an wichtig, dass wir eben nur, wenn es unbedingt sein muss, irgendwo beim Umsatz ansetzen - vielleicht für die Berechnung. Aber entschädigen werden wir nie den Umsatz, sondern wir fokussieren immer auf die Kostenseite. Also wir wollen wissen, welche Kosten anfallen. Auch die Kurzarbeit setzt bei der Kostenseite an. Alles setzt bei der Kostenseite an. Insofern, wenn jetzt beispielsweise ein Tourismusbetrieb Reisen im Ausland vermittelt oder wo auch immer, dann ist die Frage: Welche Kosten hat er hier und wie kann er diese decken? Dort ist bei uns der Ansatzpunkt, und ich glaube, das macht so auch sehr viel Sinn.Dann haben Sie noch das Problem mit den Fristen, so haben Sie es genannt, erwähnt. Also was ist eine Frist oder wie interpretieren wir Fristen? Es ist nicht so, dass zu der Frist, wenn sie abgelaufen ist, quasi alles abgeschlossen und bewilligt sein muss. Man ist da sehr kulant. Aber man muss sich nachweislich darum bemüht haben. Also was nicht reicht, ist, wenn man sagt, ich habe schon einmal darüber nachgedacht, einen Antrag einzureichen. Dann kann man nicht sagen, ich war schon. Aber wenn es eine E-Mail gibt oder irgendetwas, wo man sagt, da hat sich der Betrieb darum bemüht, dann ist das eigentlich ausreichend, und man sagt, die Frist ist eingehalten. Das entspannt die Problematik, die Sie jetzt genannt haben, schon extrem. Aber wir hatten in der Vergangenheit immer wieder einmal Betriebe, die Wochen oder zum Teil Monate später gesagt haben, da hätte ich auch noch einen Anspruch gehabt. Da fehlt dann dem Amt schon die Handhabe, weil dann die Frist irgendwann auch abgelaufen ist. Deshalb auch in diesem Raum, auch heute noch einmal der Aufruf an all jene, die das Gefühl haben, sie brauchen für das vierte Quartal diese Unterstützung, sich einfach auch zu melden, und zwar in einer Form, die man dann auch nachvollziehen kann, eine E-Mail oder was auch immer, dann hemmt das quasi die Frist, so wie Sie das genannt haben.Dann ist auch noch wichtig: Die Frist beim AVW für den Härtefallzuschuss läuft nicht Ende Januar aus, nur die für UEKplus, und das sind die geschlossenen Betriebe. Ich weiss, wie hart das ist, wenn man geschlossen ist. Also wenn man jetzt nicht gemerkt hat, dass man die letzten sechs Wochen geschlossen hatte und eine Unterstützung braucht, dann ist das noch einmal der Aufruf, sich wirklich zu melden. Ich glaube, die Leute haben leider Zeit, das wirklich auch zu tun. Das müsste klappen. Für den Härtefallzuschuss läuft die Frist noch ein paar Monate. Also da sind wir eigentlich auch sehr kulant. Dann noch zum Thema mit den Start-ups: Zum einen kann ich Ihnen sagen, dass im letzten Jahr nicht weniger Firmen gegründet wurden als sonst auch. Also von dem her gab es jetzt keine Hemmung. Was aber die Unterstützung durch das Land betrifft, versuchen wir ja möglichst Gleiches mit Gleichem zu behandeln und irgendwo anzusetzen aus der Vergangenheit. Deshalb fragen wir: Was waren die Vorjahresumsätze, was war bei der Mehrwertsteuer gemeldet? Und so weiter. Für Firmen, die im letzten Jahr gegründet wurden, fehlen uns diese Angaben. Deshalb, sagen wir, ist das halt eben eine Einzelfallprüfung, eine Einzelfallbetrachtung. Wenn jetzt ein kleiner Betrieb halt vielleicht neu drei Standorte hat und mehr Mitarbeiter, weil er im letzten Jahr sich umstrukturiert hat, dann wäre es auch nicht fair, auf die Vorjahresquartale zu gehen. Deshalb sind diese Einzelfälle eben bei den Gemeinden am richtigen Ort. Dann zum Abg. Alexander Batliner, Sie haben nochmals das Schreiben der Wirtschaftskammer aufgenommen und quasi auch die Ungleichbehandlung betont. Da habe ich eigentlich die zeitliche Abfolge erklärt, warum das so ist, wie es ist, und dass wir natürlich da wirklich eng mit den Gemeinden zusammenarbeiten und dass ich das Gefühl habe, dass wir wirklich gut unterwegs sind.
Dann zum Abg. Thomas Rehak: Sie haben noch diese 100'000er-Regel bei den Härtefällen erwähnt, also CHF 100'000 Jahresumsatz, und sich daran auch ein bisschen gestört. Ich kann gerne kurz erklären, warum das so ist. Das ist einfach dem Modell geschuldet, weil man, wenn man nicht CHF 100'000 Umsatz hat, nicht mehrwertsteuerpflichtig ist. Wir nehmen ja die Quartalsabrechnungen der Mehrwertsteuer, um die Vorjahre zu beleuchten, dann auch die Selbstdeklaration für das vierte Quartal und dann haben wir die Daten. Deshalb hat man auch diese 100'000er-Marke so festgelegt. Wenn man das nicht erreicht - auch dann ist man bei den Gemeinden gut aufgehoben. Was auch noch wichtig ist, das gilt nur für die Härtefallzuschüsse, die UEK berechnet sich ja nicht anhand dieser Quartalszahlen, also diese bekommt man auch unter CHF 100'000 vom Land.
Dann zum Abg. Georg Kaufmann: Sie haben noch die Gemeinden erwähnt und diese CHF 20 Mio. und davon eben diese CHF 5 Mio., die an das Land gingen. Einiges ging auch schon raus, aber ich meine zu wissen, dass rund CHF 10 Mio. quasi noch gesprochen sind. Sie wollten dann wissen, ob es schon etwas Offizielles für das zweite Quartal gibt. Ich weiss es ehrlich gesagt nicht, ob die Gemeinden das schon kommuniziert haben oder nicht. Jedenfalls war, als ich das letzte Mal mit allen Vorsteherinnen und Vorstehern gesprochen hatte, der klare Wille da, das zu tun. Von dem her denke ich, wird es dann noch eine Kommunikation geben. Dann haben Sie gefragt, ob die Gemeinden die Unterstützung koordinieren. Ja, das tun sie, da gibt e eine zentrale Stelle und deshalb sollten auch gleiche Betriebe in Balzers und Ruggell gleichbehandelt werden. Die Frage oder den Hinweis, den Sie gegeben haben, die Gemeinden könnten wichtige Hinweise geben, wo die Massnahmen des Landes noch angepasst werden können, genau das ist die Idee und das funktioniert auch sehr gut.
Dann zum Abg. Wendelin Lampert: Sie haben noch wegen der personellen Konsequenzen im Amt für Volkswirtschaft und auch bei der Steuerverwaltung gefragt. Wir versuchen hier natürlich zum einen, intern die Leute zuzuziehen, dann auch intern von anderen Amtsstellen, das haben wir in der ersten Phase auch schon gemacht, dass wir da unterstützen. Punktuell kann es aber auch noch externe Unterstützung brauchen, in welchem Umfang, das ist im Moment schwierig zu sagen. Bezüglich des Kreditprogramms kann vielleicht der Regierungschef auch noch etwas dazu sagen. Also wir haben uns im Moment nicht dafür entschieden, das nochmals zu öffnen, auch weil im Gespräch mit den Verbänden das nicht als sinnvoll erachtet wurde, weil besser natürlich die A-fonds-perdu-Beträge kommen sollen. In der ersten Phase, als es schnell Liquidität brauchte, da war das wichtig. Jetzt sehen wir das eben auch in Rücksprache als nicht so wichtig an. Meines Erachtens, meine Lesensart des Finanzhaushaltgesetztes wäre auch, dass die Restsumme verfallen wäre. Aber das müsste man dann prüfen, wenn es dann nochmals aufkommen sollte. Dann haben Sie noch wegen der Gleichbehandlung der Branchen beziehungsweise unter den Gemeinden gefragt. Wie gesagt, ich glaube, wichtig ist, dass wir versuchen, alle irgendwie über die gleichen Modelle mit den gleichen Ansätzen zu unterstützen, wenn es irgendwie geht. Unter den Gemeinden sollte es, wie gesagt, keine Ungleichheiten geben. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen, damit können wir den Finanzbeschluss lesen. Ich bitte, die Lesung vorzunehmen.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir stimmen ab. Wer dem vorliegenden Finanzbeschluss die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat dem Finanzbeschluss mit 25 Stimmen einhellig zugestimmt. Damit haben wir Traktandum 5 erledigt.-ooOoo-