Inhaltsverzeichnis
Traktandenseite
Startseite
Eröffnung 18. / 19. Juni 1997
Vereidigung Stellv. Abg. Christian Brunhart
1.
Protokoll Landtagssitzung 14. / 15. Mai 1997
2.
Entwicklungszusammenarbeit, Standortbestimmung und künftige Ausrichtung (Postulat)
3.
Letzetunnel und Alpenkonvention (Postulat)
4.
Lehrstellen, Förderungsmassnahmen (Postulat)
5.
Ehegesetz, Güterstand (Postulat)
Kleine Anfragen, Juni 1997
6.
Drogenpolitik (Interpellation)
7.
Krankenkassen, Subvention (Interpellation)
8.
Schulzentrum Unterland (Interpellation)
9.
Gesundheitswesen, Krankenkassen (Interpellation)
10.
Krankenkassen, Zahlungsverzögerungen, LKK (Interpellation)
11.
Schutz von Natur und Landschaft (Interpellation)
12.
Regierungsmitglieder, Beschäftigungsgrad
13.
Behindertenwohnheim Birkahof, Subvention Umbau
14.
Nachtragskredite 1997 (I)
15.
Nachtragskredite Strassenverbesserungen und Strassenumbauten. Aeulestrasse Vaduz
16.
Erweiterung Landesbibliothek
17.
Beschaffungswesen, öffentliches, WTO-Übereinkommen
18.
Tierarten, wildlebende, Übereinkommen
19.
Schwefelemissionen, Verringerung, Protokoll 1994 zum Übereinkommen
20.
Reifezeugnisse, Gleichwertigkeit, Abkommen mit Österreich
22.
Interkantonale Universitätsvereinbarung 1997, Beitritt
23.
Rechenschaftsbericht 1996
Genehmigung
Beschlussprotokoll
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Sitzungen -
Protokolltyp
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Kleine Anfragen Beantwortung
Sprecher
BEITRITT ZUR INTERKANTONALEN UNIVERSITÄTSVEREINBARUNG VOM 20. FEBRUAR 1997 (NR. 19/1997)
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit kommen wir zu Punkt 22 der Tagesordnung: Beitritt zur Interkantonalen Universitätsvereinbarung vom 20. Februar 1997. Bericht und Antrag der Regierung Nr. 19/97 steht zur Diskussion.
Abg. Lorenz Heeb:
Herr Präsident, Frau Abgeordnete, Herren Abgeordnete. Bildungspolitisch bestehen sehr enge Beziehungen zwischen Liechtenstein und der Schweiz. Dies wird neben dem Berufsschulbereich, den Lehrerseminarien besonders auch im Universitätsbereich deutlich. Liechtenstein, viel zu klein, um eine eigene Universität mit möglichst vielen Fakultäten zu unterhalten, die die Studienwünsche der Liechtensteiner Studentinnen und Studenten abdeckt, ist seit je und auch heute noch auf das universitäre Bildungsangebot der Schweiz angewiesen. Dies belegen die neuesten Zahlen. Entscheiden sich doch über 75 % aller Maturi und Maturae für ein Studium in der Schweiz.
Nicht zuletzt dank dem Entgegenkommen der Schweiz durfte Liechtenstein im Jahre 1981 der Interkantonalen Universitätsvereinbarung beitreten und wurde als gleichberechtigter Partner durch die Vereinbarungskantone akzeptiert. Dies bedeutete die gleichen Beiträge wie die Vereinbarungskantone und den gleichberechtigten Zugang zu den Universitäten wie die Universitätskantone. Liechtenstein hatte somit die gleichen Rechte und Pflichten wie die Vereinbarungskantone. Diese Vereinbarung wurde auf die Dauer von sechs Jahren abgeschlossen. Ihr folgten je zwei sechsjährige, ähnliche Vereinbarungen. Am 31. Dezember 1998 läuft die letzte dieser Vereinbarungen aus.
Wie sicher bekannt, haben die schweizerischen Universitätskantone etliche Mühe mit der Finanzierung ihrer Universitäten. Die Erneuerung der Interkantonalen Universitätsvereinbarung beinhaltet deshalb verständlicherweise neue Beitragssätze für die Studierenden aus den Nichtuniversitätskantonen und Liechtenstein. Dies ist auch einer der wesentlichen neuen Inhalte der vorliegenden Vereinbarung. Beliefen sich die Jahresbeiträge für das Jahr 1997 für jeden Studenten gleich welcher Studienrichtung an einer schweizerischen Universität auf knapp Fr. 9'000 und im Jahre 1998 auf Fr. 9'170, so werden sie sich ab dem Jahre 1999 teilweise massiv erhöhen.
Neu ist, dass die Studienrichtungen in drei Fakultätsgruppen aufgeteilt werden, für die differenzierte Studienbeiträge verlangt werden. So wird ein Student der Geistes- und Sozialwissenschaften, Fakultätsgruppe 1, weiterhin bis zum Jahr 2003 relativ geringe jährliche Beiträge von Fr. 9'500 verursachen. Die Beiträge der Studenten der Fakultätsgruppe 2 werden sich ab 1999 von Fr. 17'700 bis auf Fr. 23'000 erhöhen und die klinische Ausbildung der Mediziner, Fakultätsgruppe 3, wird ab 1999 ab dem 3. Studienjahr von Fr. 22'700 auf Fr. 46'000 im Jahre 2002 anwachsen.
Auf den ersten Blick scheint eine Kostenexplosion des gesamten Staatsbeitrages unvermeidlich. Die geschätzten Zahlen der Regierung weisen jedoch von 1996 bis 2002 «nur» eine kontinuierliche Steigerung bis zu ca. Fr. 1 Mio. von gut Fr. 2 Mio. auf knapp Fr. 3 Mio. auf. Als Kostenbremse wurde nämlich bei den ersten zwei Fakultätsgruppen eine Reduktion der beitragsberechtigten Studienzeit von 16 auf zwölf Semester gekürzt. Dadurch werden weniger Studenten unter die Beitragspflicht fallen. Der ewige Student wird diese Neuerung nicht danken. Ich finde sie aber angebracht.
Erwähnenswert scheint mir auch, dass gemäss Art. 14 Abs. 3 auch für Zweitstudien erneut die ganzen Beiträge geleistet werden. Wiederum wesentlicher Inhalt dieser Vereinbarung ist die Gleichbehandlung beim Hochschulzugang für alle Studierenden aus den Hochschulkantonen, den Vereinbarungskantonen und aus Liechtenstein. Für mich steht ausser Zweifel, dass dieser Vereinbarung, auch wenn besagte Kostensteigerung die Folge ist, beigetreten werden muss. Bei einem Nichtbeitritt würden die vorgesehenen Beiträge direkt von den Studierenden eingefordert, was zu einem grossen Teil durch Stipendien ausgeglichen werden müsste, ansonsten für viele unserer jungen Leute ein Studium unmöglich würde. Schwerwiegend wäre im Falle eines Nichtbeitrittes, dass der gleichberechtigte Zugang für Liechtensteiner Studentinnen und Studenten zu den schweizerischen Universitäten verloren ginge. Ich stimme deshalb dem neuerlichen Beitritt zur Interkantonalen Universitätsvereinbarung zu.
Abg. Helmut Konrad:
Ich möchte mich den Äusserungen des Abg. Lorenz Heeb anschliessen. Er hat im Prinzip den Inhalt der Universitätsvereinbarung wiedergegeben und hat auch die bildungspolitische Bedeutung des Beitrittes zu dieser Vereinbarung erläutert für uns in Liechtenstein. Ich denke auch, dass hier, wenn ich vorhin im Zusammenhang mit dem Abkommen, mit der Diskussion über das Abkommen mit Österreich, Dank und Anerkennung an die Adresse Österreichs ausgesprochen habe, dass das auch für die Schweiz gilt. Für die entstehende Kostensteigerung durch die dargestellten Beitrittserhöhungen denke ich, muss man auch im Sinne eines Lastenausgleichs zwischen den Kantonen, oder im Falle jetzt Liechtensteins zwischen der Schweiz und Liechtenstein, Verständnis aufbringen. Sie dienen letztlich ja auch der Sicherung des hohen Ausbildungsstandards. Und letztlich werden wir ja gleich behandelt, wie das für die Angehörigen der Schweizer Kantone auch
zutrifft. Deshalb denke ich, dass man ohne Bedenken dieser Vereinbarung zustimmen kann.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wünscht die Regierung das Wort? Nicht der Fall. Dann können wir abstimmen. Wer dem Beitritt Liechtensteins zur Interkantonalen Universitätsvereinbarung vom 20. Februar 1997 die Zustimmung erteilen will, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
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18. Juni 1997