Genehmigung eines weiteren Nachtragskredits an die Kulturstiftung Liechtenstein zur Sicherung der liechtensteinischen Kulturlandschaft in Zusammenhang mit den Folgen des Coronavirus (Nr. 28/2021)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir springen jetzt zu Traktandum 12: Genehmigung eines weiteren Nachtragskredits an die Kulturstiftung Liechtenstein zur Sicherung der liechtensteinischen Kulturlandschaft in Zusammenhang mit den Folgen des Coronavirus. Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 28/2021. Wird dazu das Wort gewünscht?Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, sehr geehrter Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich bedanke mich beim Kulturminister für den vorliegenden Bericht und Antrag. Durch die Covid-19-Pandemie werden die Kulturschaffenden in Liechtenstein vor grosse Herausforderungen gestellt. Veranstaltungen mussten aufgrund des Veranstaltungsverbots abgesagt werden und es besteht auch nach wie vor eine grosse Planungsunsicherheit für zukünftige Veranstaltungen. Man hat zu Recht immer wieder gelesen, dass es ohne Kunst und Kultur still wird. Leider musste dies in den letzten Monaten tatsächlich festgestellt werden. Kultur ist bei uns im Land für das Gesellschaftliche sehr wichtig und für mich auch nicht wegzudenken. Darum hat der erneute Nachtragskredit von CHF 500'000 an die Kulturstiftung Liechtenstein meines Erachtens auch eine grosse Unterstützung verdient. Aus dem vorliegenden Bericht und Antrag ist zu entnehmen, dass die Kulturstiftung per Stichtag 22. März 2021 bereits rund CHF 474'000 des Nachtragskredits vom vergangenen Dezember von insgesamt CHF 500'000 für Projektförderung gesprochen hat. Hier wäre es für den Landtag bestimmt interessant zu wissen, welche Projekte und in welcher Höhe finanziert wurden. Allenfalls kann hier der Kulturminister etwas dazu sagen oder Beispiele nennen. Unter den geförderten Projekten sind insbesondere Livestreams von Konzerten und Theatervorführungen, Podcasts sowie weitere virtuelle Kulturveranstaltungen. Mit dem vorliegenden Kredit werden weitere CHF 500'000 dafür gesprochen. Der Nachtragskredit ist begrüssenswert und zeigt, dass die Politik die Situation der Kunst durchaus ernst nimmt. Inhaltlich sind jedoch die Förderkriterien zu sehr auf Streaming orientiert. Das bedeutet, dass bestimmte Kunstgattungen so gut wie ausgeschlossen sind, wie beispielsweise bildende Kunst, Literatur, Film, teilweise auch Theater. Ein Grossteil der Fördergelder fliesst in den Kauf oder die Miete technischer Mittel, anstatt dass sie den Künstlern zugutekommen. Ich denke, wir sind uns einig, dass Streaming an sich niemals die wichtige soziale Funktion der Kunst ersetzen kann. Streaming ist keine Lösung für die wirtschaftlichen Probleme der Künstler, weil diese Streamingeinnahmen meist sehr gering sind. Auch bevorzugt das Streaming meist die bekannten Künstler im Vergleich zu den weniger bekannten Künstlern. Daher wäre es gut und begrüssenswert, die Fördervorgabe Streaming klar zu lockern, und ich bitte die Regierung, dies zu prüfen. Ich möchte deshalb den Kulturminister fragen, ob er sich die Lockerung der Fördervorgabe Streaming vorstellen kann und zum Beispiel durch «künstlerische Auseinandersetzung unter den Bedingungen der Coronapandemie» oder «künstlerische Auseinandersetzung mit den Auswirkungen der Coronapandemie auf Kunst und Gesellschaft» zu ersetzen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Kulturminister. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Es ist sehr zu begrüssen, dass Regierung und Landtag bereit sind, auch für Kulturschaffende in Liechtenstein in Pandemiezeiten zusätzlich Geld in die Hand zu nehmen. Die Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus bedeuten nämlich für viele Kulturschaffende faktisch ein Berufsverbot. Vielen Kulturakteurinnen und -akteuren vor allem aus dem performenden Bereich, wie Musikerinnen und Musikern, Schauspielerinnen und Schauspielern, Kabarettistinnen und Kabarettisten, Autoren und Autorinnen, bildenden Künstlerinnen und Künstlern sind Aufträge und Auftritte komplett oder mehrheitlich weggebrochen. Vor allem für diejenigen, die ihren Lebensunterhalt komplett oder mehrheitlich durch ihr künstlerisches Schaffen bestreiten, ist diese Situation eine existenzielle Bedrohung. Es ist erfreulich, dass die Regierung in ihrer Begründung der Vorlage betont, dass es im Interesse des Landes liege, das kulturelle Leben trotz behördlicher Schliessungen und pandemiebedingter Einschränkungen bestmöglich zu unterstützen. Erlauben Sie mir trotz der fortgeschrittenen Zeit, dass ich etwas aushole, um die Bedeutung von Kunst und Kultur auf uns und die Gesellschaft aufzuzeigen und weshalb es so dringend notwendig ist, dass dem Kulturschaffen Rahmenbedingungen zur Verfügung gestellt werden, damit dieses seinem Auftrag, der über die reine Unterhaltung hinausgeht, nachkommen kann. Ich möchte hierfür Carsten Brosda, seit 2017 Senator der Hamburger Behörde für Kultur und Medien bemühen, der in seinem Buch mit dem Titel «Die Kunst der Demokratie: Die Bedeutung der Kultur für eine offene Gesellschaft» die zentrale Rolle von Kunst und Kultur skizziert, wenn es darum gehe, Freiheiten zu sichern und als Gesellschaft ins Gespräch zu kommen. Dass Kunst irritiere und inspiriere und sie Motor für unsere Demokratie und Grundlage von Kreativität und Innovation sei. Er sagt weiter: Kultur stiftet Sinn und begründet gesellschaftlichen Zusammenhang - auch wenn sie ihn infrage stellt und gerade, weil sie sich jeder konkreten Erwartung widersetzt. In diesem Paradox liegt eine Kraft, die wir unbedingt schützen müssen. Brosda kommt zum Schluss, dass wir aktuell vielleicht mehr denn je gefordert sind, die Freiheit der Kunst grundsätzlich zu sichern. Und damit komme ich zum kritischen Teil dieser Vorlage. Als Schwerpunkt wird nämlich genannt, dass es das unveränderte Ziel sei, den Fortbestand des liechtensteinischen Kulturlebens in der Covid-19-Pandemie und darüber hinaus über die Förderung von zwei Arten von Projekten abzudecken, nämlich: - Projekte, die darauf ausgerichtet sind, sich den neuen Herausforderungen während und nach der Covid-19-Pandemie anzupassen, das heisst eine strukturelle Neuausrichtung der kulturellen Arbeit, die neue oder erweiterte Nutzung digitaler Medien (zum Beispiel durch Onlinekonzerte, Livestreams, hybride Formate) oder die Wieder- beziehungsweise Neugewinnung von Publikum in Zeiten des Sozial Distancing zum Gegenstand hat; oder
- Projekte, deren Produktion sich durch Schutzkonzepte verteuern oder aufgrund der Empfehlung, die Sozialkontakte einzuschränken, weniger Publikum und dadurch deutlich niedrigere Erträge zu erwarten sind.
Das grösste Manko dieses Nachtragskredites liegt darin, dass der Schwerpunkt für die kulturelle Projektförderung auf den digitalen Inhalten liegt. Wenn die Kulturschaffenden Fördergelder aus dem Coronatopf beantragen, sind sie gezwungen, etwas zu bieten, was hier und jetzt über Onlineformate an den Mann oder die Frau gebracht werden kann. Das heisst, es muss ziemlich unmittelbar aus dem Boden gestampft werden, vor allem von denjenigen, die nicht auf ein bereits bestehendes Repertoire zurückgreifen können, das sich auch noch eignen würde, zumindest für beschränkte Zeit, mittels Streaming zeigen zu können. Auf Seite 9 schreiben Sie, dass aufgrund des grossen Erfolgs der Förderung im Rahmen des Nachtragskredits, die dafür gesprochenen Mittel bald ausgeschöpft sind. Hier sei die Frage erlaubt, wie sich in diesem Fall «Erfolg» definiert. Erfolg für wen? Und wo und wann ist der Erfolg sichtbar? Wer genau profitiert von diesen Streaming-Veranstaltungen? Wir müssen uns bewusst sein, dass von den hohen Antragssummen ein grosser Teil für die aufwendige Technik und den dazu notwendigen Support aufgebraucht wird. Den Künstlerinnen und Künstlern bleibt davon am Ende des Tages nur ein finanzieller Bruchteil übrig. Der Ansatz mag gut gemeint sein, im Endeffekt ist es jedoch vor allem eine Querfinanzierung der Eventbranche auf Kosten derjenigen, die die Inhalte liefern müssen. Dazu kommt, dass gewisse Sparten in diesem Digital-Content-Denken gar nicht vorkommen, wie es mein Vorredner Manfred Kaufmann schon erwähnt hat: Die Förderung von Autorinnen und Autoren oder zum Beispiel die bildenden Künste. Auch für Schauspielerinnen und Schauspieler kann es maximal eine sehr kurzfristige Angelegenheit sein, ihre Kunst mittels Streaming zu zeigen. Denn ihr Arbeitsort ist das Theater - live. Und das Theater ist ein Präsenzmedium, hat eine soziale Funktion, dort finden Begegnung und Kontakt statt. Wenn ich Schauspielern über den Bildschirm zusehen möchte, kann ich auch fernsehschauen. Kultur wird damit, ich betone noch einmal, wohl gut gemeint, aber nichtsdestotrotz auf ein Konsumgut reduziert. Und hier komme ich wieder zurück auf den eingangs erwähnten Kultursenator Brosda, der die zentrale Rolle von Kunst und Kultur skizziert, wenn es darum geht, Freiheiten zu sichern und als Gesellschaft ins Gespräch zu kommen. Hier kommt meines Erachtens der Kunst und Kultur eine signifikantere Rolle zu, als, ich formuliere hier absichtlich etwas spitz, nur zu produzieren, um zu überleben. Sie hat den Auftrag, sinnstiftend zu wirken und die geistig-seelische Gesundheit einer Gesellschaft zu sichern. Richard von Weizsäcker, der ehemalige deutsche Bundespräsident hat unter anderem den bemerkenswerten Satz gesagt: «Kultur kostet Geld und Kultur ist kein Luxus, den wir uns leisten oder nach Belieben streichen können, sondern der geistige Boden, der unsere innere Überlebensfähigkeit sichert.» Und damit komme ich zu meinem Anliegen speziell an das Kulturministerium: Ich stelle den Antrag, dass Sie die Projektförderungskriterien in Merkblatt und Anleitung für Förderungen der Kulturstiftung Liechtenstein anpassen mögen und erweitern. Anpassen dahingehend, dass die Antragsstellerinnen und Antragssteller etwas aus dieser technischen Verpflichtung herausgelöst werden. Und erweitert, indem wir ihnen auch oder stattdessen die Auseinandersetzung mit den Folgen der Pandemie ermöglichen. Dass den Kulturschaffenden die Zeit zugestanden wird, darüber zu reflektieren, was gerade diese Pandemie mit uns, mit der Gesellschaft, gemacht hat und Mittel und Wege aufzuzeigen, wie wir diese bewältigen können, damit dieser geistige Boden geschaffen werden kann, der eben unsere «innere Überlebensfähigkeit» sichert. Und abschliessend als Frage an den Kulturminister würde ich gerne wissen, ob es rund um die Fragen und Problemstellungen zur Thematik Ausfallsentschädigung Bestrebungen gibt, Modelle und Lösungen zu erarbeiten, die auch allenfalls Veranstaltern die Möglichkeit bieten, Ausfallentschädigungen zu entrichten. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, guten Abend. Zuerst möchte auch ich mich beim Herrn Kulturminister für die Ausarbeitung dieses Berichts und Antrags bedanken. Des Weiteren kann ich mich auch vollumfänglich den Voten des Abg. Manfred Kaufmann und der Abg. Manuela Haldner-Schierscher anschliessen. Auch ich bin der Ansicht, dass die Voraussetzungen für den Erhalt der Fördermittel nochmals überdacht werden sollten. Auch ich bin der Ansicht, dass die Gelder tendenziell eher Richtung oder in die Arbeit der Künstler gehen sollen und nicht in den Erwerb von technischen Geräten. Meines Erachtens hat die Abg. Haldner-Schierscher das vorher sehr schön ausgeführt. Mit der jetzigen Lösung geht wahrscheinlich der allergrösste Teil des Geldes in die Anschaffung von technischen Gerätschaften und dies ist meines Erachtens nochmals kritisch zu hinterfragen. Ich würde der Regierung beliebt machen, wirklich hier die Leistungsvereinbarung nochmals kritisch anzusehen. Des Weiteren habe ich noch zwei Fragen. Die erste Frage wäre: Wie hat man die Nachtragskreditsumme in Höhe von CHF 500'000 festgelegt? Geht die Regierung derzeit davon aus, dass diese Summe ausreicht? Meine zweite Frage wäre dann: Sind seit der Erstellung des gegenständlichen Berichts und Antrags und bis zum heutigen Tage weitere Anträge bei der Kulturstiftung eingegangen und, falls ja, in welcher Höhe? Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sascha Quaderer
Danke für das Wort. Sehr geehrte Damen und Herren. Zuerst ein Dank an die Vorredner. Auch an mich wurden diese Fragen herangetragen oder diese Bemerkung, dass vor allem Streamingdienste und Podcasts unterstützt würden. Ich möchte diese Frage an die Regierung weiterreichen. Ist es so, dass vornehmlich solche Angebote gefördert werden? Oder sind auch andere Formate möglich? Ich lese diesen Bericht und Antrag dahingehend, dass er eigentlich weiter gefasst ist, nicht nur auf diese digitalen Inhalte. Es wird ja auch explizit erwähnt, dass sogar Ankäufe von Kunstwerken und die Vergabe von Werkaufträgen möglich sind. Und wie man in der Leistungsvereinbarung zwischen der Regierung und der Kulturstiftung Liechtenstein nachlesen kann, heisst es explizit, ich zitiere: «... ist von der Kulturstiftung ein grosszügiger Massstab anzulegen. Es soll möglichst vielen Kulturakteuren ermöglicht werden, Projektbeiträge zu erhalten.» Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Manuel Frick
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Sehr geehrter Herr Landtagspräsident. Sehr geehrte Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Der Kultursektor war und ist stark von den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie betroffen, sozusagen schlagen als Gesundheits- und Kulturminister nun zwei Herzen in meiner Brust. Liechtenstein hat genauso wie andere Staaten zur Eindämmung der Pandemie einschneidende Veranstaltungs- und Betriebsverbote sowie Beschränkungen beschlossen. Aufgrund dieser Massnahmen, der Planungsunsicherheit und der Empfehlung der Regierung, Sozialkontakte auf das Nötigste zu beschränken, fanden zahlreiche Kulturveranstaltungen seit Beginn der Pandemie nicht statt oder konnten und können weiterhin nur eingeschränkt durchgeführt werden. Viele Kulturakteure stehen deshalb unverändert vor substanziellen Herausforderungen. Der Landtag hat daher noch in der letzten Legislaturperiode einen Nachtragskredit von CHF 500'000 beschlossen, der die Kulturschaffenden bei der Nutzung virtueller Formate unterstützen und gewisse ausbleibende Einkünfte beziehungsweise höhere Kosten im Hinblick auf im Jahr 2021 stattfindende Veranstaltungen ausgleichen soll. Dies zur Sicherung und zum Erhalt der liechtensteinischen Kulturlandschaft. Der Nachtragskredit wurde zuhanden der Kulturstiftung beantragt und gesprochen, da in Liechtenstein die Kulturförderung auf Landesebene durch die Kulturstiftung erfolgt. Durch die Kulturstiftung mit ihrer langjährigen Erfahrung in diesem Bereich ist die professionelle und gewissenhafte Prüfung der Anträge gewährleistet. Die Nachfrage nach Unterstützung von Projekten im Rahmen des Nachtragskredits war deutlich höher als erwartet. Der im Dezember gesprochene Nachtragskredit war aufgrund dieser hohen Nachfrage anlässlich der letzten Stiftungsratssitzung vom April 2021 bereits bis auf wenige Hundert Franken an unterstützungsbedürftige Kulturschaffende gesprochen oder ausbezahlt, wobei sechs weitere Anträge wegen Ausschöpfung des Nachtragskredites noch nicht behandelt werden konnten. Im Licht der gegenständlich immer noch bestehenden behördlichen Einschränkungen und der anhaltenden Planungsunsicherheit für liechtensteinische Kulturschaffende ist davon auszugehen, dass der Bedarf an Fördermitteln weiterhin hoch bleiben wird. Zur Sicherstellung, dass die Kulturstiftung auch in den kommenden Monaten gemäss Auftrag des Landtages möglichst viele Kulturschaffende dabei unterstützen kann, kulturelle Erlebnisse trotz der Covid-19-Pandemie zu ermöglichen und die Auswirkungen der Pandemie zu bewältigen, hat die Regierung den vorliegenden Bericht und Antrag betreffend einen weiteren Nachtragskredit von CHF 500'000 an die Kulturstiftung genehmigt. Ich möchte an dieser Stelle klar festhalten, dass es sich hierbei um den zweiten und nach Verständnis der Regierung auch um den letzten Nachtragskredit an die Kulturstiftung für dieses Jahr handelt.Der Nachtragkredit soll einerseits das Fördersangebot der Kulturstiftung erweitern. Zum einen sollen dadurch weitere Förderbeiträge gemäss Art. 6 Abs. 2 des Kulturförderungsgesetzes ermöglicht werden. Dieser Artikel sieht die anteilsmässige Übernahme von ausgewiesenen Kosten für kulturelle Projekte mit Liechtensteinbezug vor. Zum anderen sollen dadurch nach entsprechender Antragstellung auch weitere Werkankäufe und Werkaufträge gemäss Art. 11 des genannten Kulturförderungsgesetzes ermöglicht werden. Die Palette von Projekten, die im Rahmen des Nachtragskredits gefördert werden können, ist breit gefasst. Als zentrales Kriterium wird im Bericht und Antrag die Anpassung an die neuen Herausforderungen während und nach der Covid-19-Pandemie genannt. Geförderte Projekte sollten also insbesondere eine strukturelle Neuausrichtung der kulturellen Arbeit oder die Wieder- beziehungsweise Neugewinnung von Publikum in Zeiten des Social Distancing zum Gegenstand haben. Als Beispiele werden Streaminglösungen genannt, infrage kommen aber genauso Theatervorführungen sowie Film-, CD- und Podcast-Produktionen sowie andere Formate. Über die Berücksichtigung von Art. 11 des Kulturförderungsgesetzes hat die Kulturstiftung weiter die Möglichkeit, im Rahmen des Nachtragskredits kulturelle Werke anzukaufen sowie Kulturschaffenden Werkaufträge zu erteilen.Zur bereits bestehenden Leistungsvereinbarung der Regierung mit der Kulturstiftung, welche die konkrete Ausgestaltung der Modalitäten regelt, würde, sofern der Hohe Landtag dem vorliegenden Finanzbeschluss zustimmt, eine Zusatzvereinbarung zwischen der Regierung und der Kulturstiftung geschlossen, in der die zur Verfügung stehende Summe gemäss Finanzbeschluss erhöht wird und im Übrigen auf die Bestimmungen der bestehenden Leistungsvereinbarung verwiesen wird. Damit könnte allen Beschlüssen Rechnung getragen werden, die der Landtag im Dezember getroffen hat. Gemäss Antrag im Dezember-Landtag wurde in der Leistungsvereinbarung mit der Kulturstiftung festgelegt, dass sie bis im Juli 2021 der Regierung und der GPK des Landtages gesondert über die Verwendung des Nachtragkredites berichtet. Zudem ist über die Verwendung des Nachtragkredites im Jahresbericht 2021 der Kulturstiftung Rechenschaft abzulegen. Wie im Bericht und Antrag ausgeführt ist, können Regierung und Kulturstiftung bei Genehmigung des nun vorliegenden Nachtragskredites eine Zusatzvereinbarung auf Basis der bestehenden Leistungsvereinbarung abschliessen, in der auf die Bestimmungen der bestehenden Leistungsvereinbarung verwiesen wird, sodass die Berichterstattungspflicht ebenfalls auf den zweiten Nachtragskredit ausgeweitet wird. Wenn Sie, verehrte Landtagsabgeordnete, heute diesem Nachtragskredit zustimmen, kann der entsprechende Finanzbeschluss nach Ablauf der Referendumsfrist in Kraft treten. Von diesem Nachtragskredit profitieren nicht nur die liechtensteinischen Kulturschaffenden, sondern es ist gerade in der Pandemie, in der Sicherheitsmassnahmen zum Schutz der Bevölkerung bestehen, wichtig, den Menschen weiterhin Kultur erlebbar zu machen. Auch dazu ist dieser Nachtragskredit ein Beitrag.Nun möchte ich noch auf Fragen der einzelnen Abgeordneten eingehen. Dazu vielleicht zunächst das Grundverständnis dieses Nachtragskredites. Die zentrale Förderinstitution für Kulturschaffende in Liechtenstein ist, wie gesagt, die Kulturstiftung Liechtenstein. Die Kulturstiftung hat ein Jahresbudget aus den staatlichen Mitteln von etwa CHF 1,5 Mio. zur Verfügung. Zusätzlich kommen Einnahmen aus der Lotterie dazu. Diese CHF 1,5 Mio. würden jetzt mit diesem Beschluss auf insgesamt CHF 2,5 Mio. ausgeweitet werden, was doch eine substanzielle Erhöhung ist. Die Kulturstiftung hat Förderstrukturen und unterstützt Kulturschaffende in einem breiten Spektrum des Wirkens im Lande. Die Idee des Nachtragskredites ist es, dass die zur Verfügung stehenden Fördertöpfe erhöht werden und eben diese Breite der Fördermöglichkeiten auch unterstützt wird. Der Abg. Manfred Kaufmann hat eine Frage an mich gerichtet, welche Projekte genau unterstützt wurden. Der Grossteil der geförderten Projekte hat das Ziel, kulturelle Erlebnisse in verschiedenen Sparten über Livestreaming und Videoproduktionen von zu Hause aus erlebbar zu machen. Gleichzeitig zeigt sich in der Liste der geförderten Projekte eine grosse kulturelle Bandbreite, beispielsweise CD- und Podcast-Produktionen, Theatervorführungen, eine online durchgeführte interaktive Märchenstunde mit Theaterspiel, ein multimediales Kunstprojekt, das schlussendlich auch den Weg auf die Bühne finden soll, sowie Outdoorkinovorstellungen. Sie sehen, es geht weit über diese mit den technischen Mitteln in Zusammenhang stehenden Projekte hinaus. Explizit unterstreichen und hervorheben möchte ich auch die Werkverträge nochmals und die Möglichkeit, Werke von Kunstschaffenden zu erwerben. Was Autoren auf der anderen Seite, aber auch den bildenden Künsten zugutekommen kann und weiterhin wird.Dieser Punkt kam bei verschiedenen Voten, dass die Förderkriterien breit gefasst werden. Diesen Punkt kann und werde ich nur unterstützen. Ich glaube, ich habe die wesentlichen Fragen beantwortet. Wie gesagt, es kam eigentlich bei allen vier Voten: Mit den Förderkriterien wird für mich klar dieser Wunsch berücksichtigt und so ist es auch in den entsprechenden Massnahmen enthalten. Wie gesagt, es zielt nicht nur, sondern auch auf entsprechende technische Massnahmen ab, aber es ist auch die ganze Breite von Projekten, die auch ausserhalb von der Coronapandemie an die Kulturstiftung gerichtet wird, unterstützungswürdig. Dann kommt immer wieder das Thema Ausfallentschädigung. Also die Kulturstiftung unterstützt keine Projekte, die nicht stattfinden, sondern sie unterstützt Projekte, die stattfinden oder eben, wo Kunst geschaffen wird im weiteren Sinne. Was möglich ist, wenn jetzt beispielsweise eine Theatervorführung nur mit reduziertem Publikum stattfinden kann, dass entsprechend die Ausfälle wegen der reduzierten Platzzahl rückerstattet werden. Aber wenn etwas gänzlich nicht stattfinden kann, ist das über die Förderung der Kulturstiftung nicht möglich. Wie gesagt, es handelt sich dabei um Projektbeiträge. Dann hat der Abg. Thomas Vogt die Frage gestellt, wie die Nachtragkreditsumme zustande gekommen ist, wie das festgelegt wurde. Das ist, ich sage jetzt einmal, ein Maximaltopf und wenn das nicht von der Kulturstiftung ausgeschöpft wird, dann besteht auch kein Anspruch darauf. Das ist ähnlich wie bei der ersten Nachtragskreditvorlage, dass das dann entsprechend auch rückerstattet werden müsste von der Kulturstiftung. Ich denke, die Einschätzung des Landtages im Dezember, das darf man hier auch sagen, war richtig. Das Kulturministerium damals hat gedacht, das wird nicht so schnell ausgeschöpft, und der Landtag hat sich eher auf die Seite gestellt, doch, das wird sehr schnell ausgeschöpft und hat recht bekommen.Dann die Anschlussfrage von Thomas Vogt: Was ist jetzt mit Anträgen, die nach Ausschöpfung des Betrages eingegangen sind? Diese werden pendent gehalten, bis die weiteren Fördermittel bereitstehen. Ich denke, diesen Personen ist mit der Perspektive, dass in Zukunft eine Möglichkeit besteht, sehr geholfen. In den Ausführungen aufgeführt bis zum jetzigen Zeitpunkt sind sechs weitere Projekte, die vorliegen und die aufgrund der aktuell nicht mehr vorhandenen Fördermittel noch nicht haben unterstützt werden können. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Herr Gesundheitsminister, besten Dank für Ihre Ausführungen. Ich komme gerade auf Ihre letzte Bemerkung oder Ihre Antwort auf den Abg. Thomas Vogt zurück. Momentan hat es anscheinend im Fördertopf kein Geld mehr, bis Geld freigegeben ist und die Referendumsfrist abgelaufen ist, wird es wahrscheinlich Mitte Juni sein. Ich frage mich, ob man hier keinen dringlichen Beschluss machen sollte, damit das Geld auch gleich wieder verfügbar ist. Oder verfügt die Kulturstiftung über einen anderen Topf, wo sie es zwischendurch rausnehmen dürften?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Manuel Frick
Besten Dank für diese Rückfrage. Wie ausgeführt, denke ich, ist den Kulturschaffenden geholfen, wenn ihnen etwas in Zukunft in Aussicht werden kann. Es ist eine Möglichkeit, diesen Beschluss als dringlich zu traktandieren, es drängt sich für mich aber nicht unbedingt auf, weil das zentrale Anliegen ist, dass das einfach in Aussicht gestellt werden kann, dass das nach Referendumsfrist dann entsprechend aufgegleist werden kann. Die Projekte erhalten ja nicht ein Nein als Antwort von der Kulturstiftung, sondern diese kommen einfach auf die Ablage und werden dann später beurteilt. Was ziemlich strikt getrennt wird, ist das Geschäft ausserhalb von der Pandemie und diese Anträge, die jetzt zusätzlich eingebracht werden, da ist die Kulturstiftung sehr strikt, dass sie versucht, das voneinander zu trennen. Also dass dies als zusätzliche Anträge entsprechend bearbeitet wird und die dann entsprechend auch jetzt pendent gehalten werden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank, Herr Kulturminister, für Ihre Ausführungen. Soweit ich Sie verstanden habe, haben Sie ausgeführt, dass seit der Erstellung dieses Berichts und Antrags sechs weitere Anträge bei der Kulturstiftung eingereicht wurden. Hier würde mich interessieren, in welcher betragsmässigen Höhe diese Anträge zu liegen kommen. Dann möchte ich noch auf die Leistungsvereinbarung zwischen der Regierung und der Kulturstiftung eingehen. In dieser Vereinbarung wird auf Seite 8, Ziff. 26, nenne ich es jetzt, festgehalten, dass Anträge bis am 30. November 2021 bei der Kulturstiftung einzureichen sind. Anschliessend hat dann die Kulturstiftung über diese Anträge bis spätestens 31.12.2021 zu entscheiden. Meine Frage ist jetzt einfach, was passiert dann, falls das Geld nicht ausreicht, um diese berechtigten Anträge zu bedienen?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Manuel Frick
Besten Dank auch für diese beiden Rückfragen. Zur Summe der beantragten Fördermittel kann ich keine Auskunft geben, da habe ich keine Angaben, wie hoch diese Fördermittel für diese sechs Anträge gewesen wären. Es ist auch nicht ohne Weiteres zu beantworten, weil es immer eine Teilförderung ist, die bewilligt wird. Zum Teil werden die gesamten Projektkosten quasi vorgelegt und die Kulturstiftung passt das entsprechend an. Es werden nicht gänzliche Projektkosten übernommen, sondern Teilprojekte. Selbst wenn diese Zahlen vorliegen würden, wäre das noch schwierig zu beantworten. Ich denke die Frist, die jetzt steht, dass Anträge bis zum 30. November eingereicht werden müssen und dass das auch in diesem Budgetjahr auch abgerechnet werden kann, das muss mit der Kulturstiftung entsprechend aufgenommen werden, dass das jetzt auch mit dieser erweiterten Tranche in diesem Jahr abgeschlossen werden kann.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Besten Dank. Ich sehe hier auch eine ziemliche Dringlichkeit in dieser Sache, dass dieses Geld schnellstmöglich an den Mann oder die Frau kommt, weil die Einkünfte gerade von professionellen Schauspielern und Schauspielerinnen und Musikern sehr volatil sind über die ganzen, ich sage jetzt einmal, aktiven Jahre. Die Ausfälle, haben Sie uns ausgeführt, werden nicht entschädigt. Viele haben wochen-, monatelange Probenarbeiten gemacht. Dafür wird man, wenn man professioneller Künstler ist, auch entschädigt. Das ist ja normalerweise auch Einkommen. Dann sind diese Auftrittsmöglichkeiten weggebrochen. Da schaut dann am Ende des Tages nicht viel heraus, und wenn man dafür keine Entschädigung bekommt, muss man das einfach abschreiben. Viele, die ich kenne, leben von ihren Ersparnissen, die sie eigentlich für das Alter angespart haben, weil sie wissen ja, weil ich ein volatiles Einkommen habe, muss ich selber vorsorgen. Ich finde es schon aus Sicht der Künstlerinnen und Künstler eine düstere Zukunftsprognose, wenn ich jetzt mein ganzes Geld schon aufgebraucht habe und dann unter Umständen auch noch wochen- oder monatelang warte, wenn ich dann ein Projekt einbringe, das ja auch noch ausgearbeitet werden muss. Also hier plädiere ich schon dafür, dass wir eine Lösung finden, dass dieses Geld schnellstmöglich auch ausbezahlt werden kann. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Manuel Frick
Nur eine Ergänzung jetzt zu den Ausführungen von soeben von der Abg. Manuela Haldner-Schierscher. Es ist natürlich so wie in anderen Bereichen, es ist nicht mit dem getan. Also die Unterstützungsleistungen, die der Landtag gesprochen hat, die Wirtschaftsmassnahmen, davon profitieren Kulturschaffende zum Teil auch. Es ist nur ein zusätzlicher Bereich, der geschaffen wurde, weil Kulturschaffende oftmals nicht in diese Kategorien passen - der Kurzarbeitsentschädigung, der Härtefallklausel. Aber es gibt durchaus auch solche, die eben darunter fallen und von den staatlichen Massnahmen profitieren. Parallel dazu ist das Land im guten Einvernehmen auch mit den Gemeinden, wo eben weitere Unterstützungsbeiträge auch gesprochen werden. Das ist quasi noch oben drauf eine Möglichkeit, die wir als notwendig erachten. Aber diese darf nicht isoliert betrachtet werden. Das ist eine zusätzliche Möglichkeit der Projektförderung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, ich habe jetzt nochmals eine Frage zur Höhe dieses Nachtragskredits. Wir hatten per Stichtag 22. März 2021, also rund ein Zeitraum von drei Monaten, Anträge in der Höhe von CHF 474'000. Jetzt können noch Anträge bis am 30. November 2021 gestellt werden, also ein Zeitraum von weiteren acht Monaten. Ich stelle mir einfach die Frage, ob die Höhe dieses Nachtragskredites ausreicht für diesen Zeitraum. Also die Regierung müsste ja dann davon ausgehen, dass die Anträge tendenziell jetzt zurückgehen und nicht mehr so viele Anträge gestellt werden wie im ersten Quartal. Dann nochmals meine Frage: Was passiert, wenn das Geld nicht ausreicht? Wird dann eine Selektion getroffen? Beispielsweise nach bestimmten Kriterien oder geht es dann nach dem Zeitpunkt der Antragstellung? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Manuel Frick
Besten Dank, Herr Präsident. Besten Dank, Herr Abg. Vogt, für diese Zusatzfrage. Ich denke, man muss da schon unterscheiden, also jetzt im ersten Quartal haben wir zum Teil Betriebsschliessungen und Veranstaltungsverbote, das ist ein ungemein schärferes Regime als das jetzt noch restriktive Vorgehen, das wir jetzt haben, wo beispielsweise Theatervorstellungen im Innenraum mit bis zu 50 Personen, aussen mit bis zu 100 Personen möglich sind. Ich denke schon, dass wir uns jetzt in einer anderen Situation befinden als im ersten Quartal. Das legt die Annahme nahe, dass nicht im gleichen Umfang Fördermittel benötigt werden. Davon geht die Regierung aus. Dann die Frage, wie selektiert wird. Es wird jetzt schon. Es wurden nicht alle Projekte, die eingereicht wurden, gefördert. Also es wird sehr kritisch durchleuchtet, was unterstützungswürdig ist, wie es die Kulturstiftung ausserhalb der Pandemiesituation auch macht. Das macht die Kulturstiftung sehr gewissenhaft, also es gibt da schon eine Selektion, es wird nicht einfach blind gefördert. Und ich denke, das ist in diesem Bereich auch sehr wichtig und zentral. Ich möchte der Kulturstiftung nicht mit auf den Weg geben, bitte fahrt jetzt mit angezogener Handbremse und haltet euch zurück, dass per Jahresende ja nicht ein weiterer Bedarf besteht. Aber die Weisung soll schon sein, dass das jetzt eine massgebliche Aufstockung ist von CHF 1,5 Mio. Staatsbeitrag, dann auf letztlich CHF 2,5 Mio. und dass das der pandemiebedingten speziellen Situation Rechnung tragen soll. Also es ist für die Kulturstiftung nicht ganz einfach, nicht zu zurückhaltend, aber auch nicht im gleichen Ausmass wie das jetzt mit der ersten Tranche passiert ist. Diese Balance hat die Kulturstiftung in den nächsten Monaten letztlich zu finden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich denke, wir sind langsam reif, den Finanzbeschluss zu lesen und zu einem Beschluss zu kommen.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort. Ich möchte an das Votum von Patrick Risch anschliessen bezüglich der Dringlicherklärung. Ich denke, aufgrund der Höhe des Betrages wie auch im Zusammenhang mit den anderen gesetzgeberischen Massnahmen, die Covid-19 betreffen, würde es durchaus Sinn machen und ist es auch zu verantworten von diesem Hohen Haus, dass wir diesen Finanzbeschluss für dringlich erklären, auch als Zeichen gegenüber der Kultur. Ich denke, es geht hier um CHF 500'000, ich bin mir nicht einmal sicher, ob wir die CHF 120 Mio. letztes Jahr nicht auch dringlich erklärt haben. Aber hier bei CHF 500'000 und die ganzen gesetzgeberischen Massnahmen, wir werden auch noch einmal am Freitag die Geltungsdauer eines Gesetzes verlängern, welches ebenfalls abschliessend behandelt und auch für dringlich erklärt wird. Ich glaube, es würde sich hier wirklich rechtfertigen. Aber ich würde Patrick Risch bitten, einen Antrag zu stellen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Da wir auch sehr viele neue Abgeordnete im Hause haben, möchte ich doch erklären, dass eine Dringlichkeitserklärung bedeutet, die Volksrechte auszuschalten. Ich bitte das zu bedenken.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte vielleicht noch auf das Votum des Abg. Seger antworten, ich habe vielleicht zu schnell mit dem Kopf geschüttelt. Es ist zwar so, dass wir das erste Massnahmenpaket sehr wohl dringlich erklärt haben, weil es da letzten März wirklich dringend war. Alle weiteren Massnahmenpakete, wo es um Finanzbeschlüsse ging, haben wir eben nicht dringlich zu erklären versucht und es auch nicht gemacht, damit wir das dann richtig im Protokoll drin haben. Aber der Landtag ist natürlich frei, hier drin zu entscheiden und den Antrag entsprechend zu stellen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ja, ich möchte gern den Antrag stellen, dass wir diesen Finanzbeschluss als dringlich erklären. Ich bin zwar selbst auch kein Freund von dringlichen Beschlüssen, das weiss man aus der Vergangenheit. Aber ich denke, bei den Unterstützungsmassnahmen für die Wirtschaft haben wir immer auf eine Kontinuität geschaut, dass auch immer genügend Geld da ist, auch bei der Arbeitslosenkasse beim letzten Gesetzes- oder Finanzbeschluss. Ich finde, bei der Kultur und bei einer halben Million Franken dürfen wir das auch getrost machen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ja, ich begrüsse natürlich diesen Finanzbeschluss auch. Was viele Vorredner ausgeführt haben, kann ich auch nur unterstützen. Ich denke, es ist uns allen bewusst, das war auch schon im letzten Dezember so, wir haben über ähnliche Themen gesprochen, wir wollen, dass die Kunst breit gefördert wird. Der Gesellschaftsminister hat uns das zugesichert. Ich denke, überlegen Sie sich bitte, meine sehr verehrten Damen und Herren, ob das wirklich bereits genügt, um die Volksrechte auszuschalten. Was Sie hier tun, ist schon ein wesentlicher Einschnitt in die Volksrechte. Ich denke, das rechtfertigt dieser Finanzbeschluss nicht, soll aber nicht die Dringlichkeit dieses Finanzbeschlusses irgendwie schmälern. Ich bin der festen Überzeugung, dass das Volk seine Rechte nicht wahrnehmen wird und wir diesen Finanzbeschluss dann auch umsetzen können. Ich habe schon grosse Mühe, wenn wir das jetzt dringlich erklären, weil dann haben wir auch andere Finanzbeschlüsse, die wir in Zukunft dringlich erklären müssen. Sie schaffen hier irgendwie ein Präjudiz und ich würde einfach davon abraten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen, somit können wir den Finanzbeschluss lesen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Keine weiteren Wortmeldungen, wir können abstimmen. Wer dem vorliegenden Finanzbeschluss über die Genehmigung eines weiteren Nachtragskredites an die Kulturstiftung Liechtenstein die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen die Zustimmung einhellig erteilt. Der Abg. Patrick Risch beantragt, den Finanzbeschluss als dringlich zu erklären. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: 5 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
5 Stimmen, damit wurde die Zustimmung nicht erteilt und gleichzeitig haben wir Traktandum 12 abgeschlossen. -ooOoo-