Abänderung des Gesetzes über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG) und des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) sowie des Gesetzes über die Finanzmarktaufsicht (FMAG) (Nr. 125/2020) [1. Lesung: 3. Dezember 2020]- Stellungnahme der Regierung (Nr. 9/2021); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 30: Abänderung des Gesetzes über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds sowie des Gesetzes über die Finanzmarktaufsicht. Diese Vorlage wurde am 3. Dezember 2020 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen heute zur 2. Lesung. Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 9/2021. Abg. Bettina Petzold-Mähr
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete. Wie Sie gelesen haben, geht es in dieser Vorlage um die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1160 und die EU-Verordnung 2019/1156. Wobei wir uns heute, wie bereits erwähnt, in der 2. Lesung befinden. In der 1. Lesung kam lediglich die Frage nach dem Inkrafttreten auf, welche mit der hier vorliegenden Stellungnahme der Regierung klar und ausführlich beantwortet wurde. Die Anwendbarkeit der Gesetzesvorlage soll zeitgleich mit den EU-Mitgliedstaaten am 2. August 2021 erfolgen. Der entsprechende Beschluss Nr. 53/2021 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses wurde noch nicht übernommen, weshalb hier eine Vorabumsetzung angestrebt wird. Diese Vorabumsetzung ist im Sinne der liechtensteinischen Markteilnehmer. Die entsprechenden Marktteilnehmer können somit zeitgleich wie die EU-Mitgliedstaaten von den entsprechenden Vereinfachungen profitieren und der grenzüberschreitende Vertrieb wird nicht beeinträchtigt. Im Zusammenhang mit der 2. Lesung stelle ich den Antrag auf Lesung durch Gesetzesaufruf. Herzlichen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Vielen Dank der Abg. Petzold-Mähr für diese Zusammenfassung. Natürlich ist es möglich, das per Gesetzesaufruf zu machen. Aber ich möchte darauf hinweisen, dass es umfassende Anpassungen auf die 2. Lesung gab. Wegen dieses Inkrafttretens, also es ist nicht so, dass es keine Anpassungen gegeben hätte. Aber wenn der Landtag das so wünscht, begrüsse ich das natürlich. Ich möchte dann gleichzeitig auch noch auf Traktandum 39 verweisen, weil das der entsprechende Übernahmebeschluss ist, den wir auch in diesem Landtag dann behandeln werden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Darf ich das so verstehen, dass die Regierung nicht unbedingt vorschlagen würde, die 2. Lesung durch Gesetzesaufruf vorzunehmen?Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Es ist normalerweise nicht üblich in der 2. Lesung, wenn umfassende Anpassungen auf die 2. Lesung gemacht wurden, dann per Gesetzesaufruf. Da es Anpassungen sind, die vor allem mit dem Inkrafttreten zusammenhängen - Sie sehen das ja in der Vorlage an den unterstrichenen Stellen im Gesetz, beispielsweise auf der Seite 53 ff., es sind keine inhaltlichen massgeblichen Anpassungen -, kann man das insofern schon tun. Ich wollte einfach der Form halber darauf hinweisen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es wurde 2. Lesung durch Gesetzesaufruf beantragt, wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 20 Stimmen stattgegeben. Damit werden wir 2. Lesung durch Gesetzesaufruf vornehmen und wir können mit der Lesung der Vorlagen durch Gesetzesaufruf beginnen. Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 25 Stimmen seine Zustimmung erteilt. -ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage.Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen seine Zustimmung erteilt.-ooOoo-
Das Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage.Das Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen seine Zustimmung erteilt und gleichzeitig haben wir Traktandum 30 erledigt. -ooOoo-