Abänderung des Lehrerdienstgesetzes (BuA Nr. 93/2020) [1. Lesung: 1. Oktober 2020] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 25/2021); 2. Lesung (Wiederholung der 1. Lesung)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 32: Abänderung des Lehrerdienstgesetzes.Diese Vorlage wurde am 1. Oktober 2020 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen heute zur 2. Lesung. Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 25/2021.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Gemäss Art. 34 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Landtags stelle ich hiermit den Antrag auf eine zusätzliche 1. Lesung dieser Vorlage. Ich begründe dies damit, dass die erste Behandlung dieser Vorlage in der vergangenen Legislatur stattgefunden hat und es auf die 2. Lesung hin zu nach meiner Auffassung berechtigten vielen Anregungen und Reaktionen gekommen ist. Zudem haben zu viele Anregungen der Abgeordneten aus der 1. Lesung keinen Eingang in die Vorlage gefunden. Deshalb ist eine zusätzliche 1. Lesung dieser Vorlage nach meiner Auffassung notwendig. Mit einer weiteren 1. Lesung könnte der Landtag die Vorlage nochmals in seiner Gänze in Behandlung ziehen und nochmals unterstreichen, was in der Vorlage zusätzlich zu berücksichtigen ist. Ohne weitere 1. Lesung können wir nur die vorliegenden Artikel behandeln, was der Relevanz dieser Vorlage nicht gerecht wird. Ich bitte Sie deshalb um Unterstützung für meinen Antrag. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Der Abg. Thomas Rehak stellt Antrag auf erneute 1. Lesung. Sie haben die Begründung gehört. Gibt es dazu Wortmeldungen?Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Im Namen der VU-Landtagsfraktion bringe ich hiermit folgende Fraktionserklärung vor: Dieser Antrag auf erneute 1. Lesung ruft in unserer Fraktion grosses Unverständnis hervor. Und das nicht wegen der vorgebrachten Anliegen der Lehrervereine. Als Interessensvertretung ist es legitim, dass diese Vereine ihre Wünsche und Bedürfnisse artikulieren. Das sehen wir durchaus ein. Was uns irritiert, ist vielmehr der Prozess, der in diesem Hohen Hause vonstattengeht. Die Stellungnahme der Lehrervereine, die am 17. April 2021 nach der 1. Lesung an die Landtagsabgeordneten erging, beinhaltet genau die gleichen Punkte, welche bereits bei der Stellungnahme im Rahmen der Vernehmlassung vom 26. Februar 2020, also vor mehr als einem Jahr, von den Lehrervereinen zugestellt wurden. Man kann sich also durchaus fragen, warum sich die Abgeordneten, die bereits in der letzten Legislatur im Landtag waren, nicht bereits im Rahmen der 1. Lesung so stark für die gewerkschaftlichen Anliegen eingesetzt haben. Man hätte all die Forderungen also schon bei der 1. Lesung einbringen können, weil alle Fakten bereits damals transparent dargelegt wurden. Ein Blick in die Protokolle hätte dafür gereicht. Für 2. Lesungen müssen sich auch neue Abgeordnete ins Thema einlesen, um zu verstehen, worum es geht.Denn Fakt ist: Eintreten auf die Vorlage war mit 25 Stimmen unbestritten, ausser den Voten bei der Eintretensdebatte, hat es während der 1. Lesung lediglich eine einzige Wortmeldung der Abgeordneten Susanne Eberle-Strub bei einem konkreten Artikel gegeben. Dieser und alle Fragen und Themenstellungen der Eintretensdebatte wurden im Rahmen der 1. Lesung beantwortet oder in der Stellungnahme für die 2. Lesung dargelegt. Wäre diese Vorlage so umstritten, wie uns nun einige Abgeordnete über die Medien oder auch heute hier glauben machen wollen, hätten wir von der VU bereits in der Eintretensdebatte ein etwas anderes Stimmverhalten erwartet. 15 Abgeordnete des neuen Landtags waren bereits in der letzten Legislatur im Landtag und somit auch bei der Eintretensdebatte und 1. Lesung dabei. Man kann sich zumindest bei den bisherigen fünf FBP-, zwei DPL- und zwei FL-Abgeordneten fragen, warum sie ihre konkreten Änderungsvorschläge nicht in der 1. Lesung bei den Artikeln gezielt eingebracht haben. Denn für genau das gibt es eine 1. Lesung. Dann noch ein Wort zum Verhalten der DPL: Wenn man das Landtagsprotokoll der 1. Lesung liest, stellt man fest, dass der Abg. Rehak, der jetzt Anträge angekündigt hatte, bei der 1. Lesung lediglich auf eine Ausführung des Landtagspräsidenten Bezug genommen hat: Dabei wollte er in Erinnerung rufen, dass das in den Amtsstellen genauso ist. Dort sei auch der Amtsleiter verantwortlich und bewerte schlussendlich eine Person, die im Amt arbeitet. Ansonsten meldete sich niemand von der DPL, weder beim Eintreten noch bei den Artikeln zu Wort. Die VU-Fraktion hält es für zentral wichtig, dass das Bildungssystem in seiner Gesamtheit betrachtet wird. Der Blick für das grosse Ganze darf nicht zulasten von Einzelinteressen aufgegeben werden. Die Abgeordneten der VU haben die Protokolle noch einmal durchgewälzt und kommen zum Schluss, dass auf alle aufgeworfenen Fragen aus der 1. Lesung eingegangen wurde. Es sind elf neue Abgeordnete im Landtag. Damit kann man natürlich begründen, dass man deshalb nochmals eine 1. Lesung haben möchte. Dennoch scheint es zentral, dass im Sinne der Effizienz und Schlüssigkeit, alle bisherigen Materialien zur Diskussion berücksichtigt werden. Wenn der FBP-Fraktionssprecher im «Volksblatt» verlauten lässt, es seien viele Fragen zu einzelnen Artikeln offen, dann scheint es wichtig zu unterscheiden, ob Fragen wirklich nicht beantwortet wurden oder es sich um Wünsche handelte, die nicht nach seinen Vorstellungen in die Vorlage übernommen wurden. Ist letzteres der Fall, so kann wie in jedem Gesetzgebungsprozess üblich, ein Abgeordneter seine Verantwortung dahingehend wahrnehmen, als dass er einen gezielten Antrag einbringt. Aus Sicht der VU-Fraktion ist es nicht die Zeit, das Kind mit dem Bade auszuschütten. Besonders besorgniserregend ist für uns die Tatsache, dass dies auf dem Rücken von Betroffenen ausgetragen wird, wenn wichtige Reformen hinausgeschoben werden sollten. Wie die meisten hier im Saal wissen, ging es bei der Reform des Lehrerdienstgesetzes auch darum, das Kindergartenpersonal aufzuwerten. Diese Bestrebungen werden mit diesem Antrag verzögert. Ebenfalls finden wir interessant, dass jene Abgeordnete, die jetzt diese Reform in Zweifel ziehen, noch mit keinem Wort über die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern gesprochen haben. Denn wenn es um Wünsche die Anstellungsbedingungen der Lehrpersonen betreffend geht, muss dabei auch die Planbarkeit und Sicherstellung eines qualitativ hochstehenden Bildungssystems, ausgerichtet auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler, im Vordergrund stehen. Es wird bei der Kritik am neuen Lehrerdienstgesetz ausgeblendet, dass die Vorlage wesentliche Verbesserungen für die Anstellungsbedingungen für Lehrpersonen beinhaltet. So ist zum Beispiel die Verbesserung der Situation mit Kettenverträgen und der Vollanpassung der Löhne des Kindergartenpersonals zu nennen. Mit einer erneuten 1. Lesung würden diese Bestrebungen um mindestens ein Jahr verzögert. Wenn nun neue Aspekte einfliessen, welche bei der Vernehmlassung beziehungsweise der 1. Lesung kein Thema waren, ist das sehr gefährlich. Denn dafür fehlen die Grundlagen in einem sauberen parlamentarischen Prozess. Unseres Erachtens hat die Regierung hier ihre Hausaufgaben gemacht und es steht sehr viel auf dem Spiel. Wir möchten es aber nicht unterlassen, den Kritikern einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen zu machen. Dem Landtag steht es nämlich frei, laufend Änderungen in Gesetzen vorzunehmen. Das ist die Kernkompetenz des Gesetzgebers. Wenn es also Themen gibt, welche beim Lehrerdienstgesetz nachträglich angepasst werden sollten, würde es die VU-Fraktion begrüssen, hier den parlamentarischen Prozess neu und sauber aufzugleisen. Das würde heissen: Wir machen jetzt die 2. Lesung mit dieser abgestimmten und gut durchdachten Vorlage durch und die Kritiker des Gesetzes werden im Nachgang mittels eines parlamentarischen Vorstosses - das kann eine Motion, eine Initiative oder ein Postulat sein - eine Reform der Reform in den kritischen Punkten anstossen. Wir hätten saubere Voraussetzungen, die offensichtlich neu strittigen Punkte im Gesetz im Landtag mit der neuen Zusammensetzung und fundierten Informationen zu diskutieren, anstatt die Arbeit der Regierung und jene der 25 Abgeordneten, welche vor einigen Monaten einstimmig auf das Gesetz eingetreten sind und kaum Vorbehalte vorgebracht haben, zunichte zu machen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Frauen und Herrn Abgeordnete. Erlauben Sie mir einige Ausführungen zur Frage, warum eine erneute 1. Lesung sinnvoll ist. Nicht nur aus Sicht der FBP-Fraktion stellen sich bei fast allen Artikeln Fragen grundsätzlicher Art. Der neue Bericht und Antrag hat in dieser Fassung dazu geführt, dass es von einigen Interessengruppen erneut umfassende Rückmeldungen mit unterschiedlichster Stossrichtung gibt. Der letzte Landtag hat den Bericht im November 2020 beraten und konnte damals eine Grundsatzdebatte führen. Auch damals wurden zur 1. Lesung viele Stellungnahmen eingereicht. Der Landtag hat diese in seine Überlegungen einbezogen und der Regierung einige Anpassungswünsche zur Berücksichtigung mit auf den Weg gegeben. Seitdem wurde das Parlament neu gewählt und viele Abgeordnete konnten ihre Wünsche bezüglich Lehrerdienstgesetz nie einbringen. Der neue Landtag würde somit weitere Schwerpunkte setzten, wenn er die Chance hätte. Gemäss Geschäftsordnung werden bei der 2. Lesung nur noch die einzelnen Artikel aufgerufen, es sind keine Grundsatzdiskussionen mehr zulässig und es werden nur Anpassungen an Textpassagen vorgenommen. Dieser Umstand, dass Vorlagen nicht in einer Legislatur abgeschlossen werden konnten, hat in der Vergangenheit zur Nutzung einer seltenen, aber sinnvollen Option geführt, die ausdrücklich und insbesondere für diesen Fall in der Geschäftsordnung des Landtages vorgesehen ist. 2001 hat der Landtag bei der Raumplanungsvorlage eine erneute 1. Lesung beantragt. 2013 wurde durch die Regierung der Antrag auf eine erneute 1. Lesung der PVS-Vorlage gestellt und in beiden Fällen wurde dies durch den Landtag auch so gutgeheissen. Aus Sicht der FBP-Fraktion ist es sehr wichtig, der Regierung die Chance zu geben, diese Vorlage erneut umfassend mit dem neuen Landtag zu diskutieren. Nur dann ist es möglich, die Wünsche der neuen Volksvertretung vollständig aufzunehmen und diese in einen neuen Bericht und Antrag einzuarbeiten. Aus diesem Grund unterstützen wir den Antrag des Abg. Rehak, eine erneute 1. Lesung vorzunehmen. Herzlichen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Geschätzte Damen und Herren, gerne äussere ich mich zu diesem Thema. Ich anerkenne das Bestreben der Regierung, den Schulen mehr Autonomie zu geben. Dies kann unser qualitativ gutes Schulsystem noch besser machen, indem es Schulentwicklung fördert und auch zu einem durchaus guten Wettbewerb unter den Schulen führen kann. Mehr Autonomie beinhaltet auch eine Professionalisierung und Stärkung der Schulleitungen. Die vorliegende Änderung des Lehrerdienstgesetzes hat dieses Ziel im Auge. Allerdings ist dieser Transformationsprozess hin zu mehr Autonomie sensibel, und es kann zu Reaktionen und Widerstand kommen, wie es die vorliegende Änderung des Lehrerdienstgesetzes eindrücklich bestätigt. Die von der Regierung und vom Schulamt vorgeschlagenen Gesetzesänderungen, die ja auch von uns in der 1. Lesung durchaus kritisch beurteilt wurden, bekamen in den letzten Wochen viel Gegenwind. Gegenwind nicht nur von einzelnen Lehrpersonen, die ihre persönliche Situation vielleicht nicht ganz abgebildet sahen, sondern Gegenwind in einem gemeinsamen Schreiben von allen Lehrervereinen, angefangen beim Kindergarten, weiter zur Primarschule, der Oberschule, Realschule bis hin zum Gymnasium. Und das gibt mir doch zu denken, ist diese Einigkeit unter den Lehrervereinen doch eher selten. Wenn sich aber die Lehrervereine, wie eben passiert, gemeinsam gegen die vorliegende Gesetzesanpassung wehren, dann lohnt es sich, noch einmal über die Bücher zu gehen. Zumal es auch auf Lehrerseite konstruktive Vorschläge gibt, die einer Schulentwicklung mit mehr Autonomie nicht widersprechen. Und diese Vorschläge lagen zum Zeitpunkt der 1. Lesung nicht vor. Geschätzte Frau Bildungsministerin Hasler, Ihnen ist eine gute Weiterentwicklung unseres Schulsystems wichtig und eine Herzensangelegenheit. Mir auch. Mit diesen offensichtlich unterschiedlichen Ansichten kann ich der vorliegenden Gesetzesanpassung heute nicht mit gutem Gewissen und abschliessend zustimmen. Sie gehören im gemeinsamen Gespräch und auch Diskurs ausgeräumt, und deshalb bin ich ebenfalls für eine erneute 1. Lesung. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Nur eine kurze Replik an den Abg. Kaufmann. Für mich ist es neu, dass wir hier eine neue Reglementierung einführen wollen, dass sich Abgeordnete, welche sich in der 1. Lesung kaum geäussert haben, in der 2. Lesung nicht mehr äussern sollen. Das wäre dann wirklich etwas Neues und ich hoffe, dass die VU sich wenigstens dann daran halten wird in Zukunft. Denn das ist nicht im Sinne des Erfinders, auch nicht im Sinne einer Debatte, auch nicht im Sinne einer am Schluss für alle optimal dargelegten und ausgelegten Gesetzgebung. Und das ist unser Auftrag. Und ich glaube, den wollen wir heute alle gemeinsam auch wahrnehmen.Natürlich sind wir alle für eine qualitativ hochstehende Bildungspolitik und auch für die Voraussetzungen dazu, welche es natürlich braucht. Das ist unser aller Ziel. Ich denke, Bildung, wie gesagt, ist unser höchstes Gut, das wir in unserem Land haben - eine sehr wichtige Ressource. Deshalb müssen wir auch die Anregungen der Lehrervereine ernst nehmen. Ich denke, es ist schon wichtig, dass wir mit einer erneuten 1. Lesung einfach diese Sache noch einmal würdigen können und auch dann der Bildungsministerin die Chance geben können, diese Vorlage noch einmal zu überdenken und in einer erneuten 2. Lesung mit einer erneuten Stellungnahme an den Landtag gelangen kann und wir dann am Schluss eine viel bessere Vorlage haben, als wir heute haben. Wir können auch den anderen Weg gehen, indem wir einfach eine 2. Lesung machen. Es gibt viele Anträge, wir haben es gehört, und riskieren dann am Schluss eine Vorlage, die in sich selber vielleicht nicht mehr ganz konsistent ist. Und das möchte ich doch verhindert wissen. Zumindest möchte ich es versuchen, dass wir das verhindern und deshalb heute eine 1. Lesung, eine zweite 1. Lesung, abhalten, und dann werden wir in Kürze schon eine noch bessere Vorlage haben. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Geschätzter Landtagspräsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, danke für das Wort. Ich melde mich nochmals nicht im Sinne einer Fraktionserklärung, denn das war das erste Votum. Jetzt geht es mir darum: Sie haben mir oder quasi den Abgeordneten, die im letzten Landtag das Thema behandelt haben, indirekt gesagt: Warum habt ihr euch nicht gemeldet? Zum Mobilitätskonzept habe ich nur vier Seiten vorgelesen. Zum Lehrerdienstgesetz habe ich fünf Seiten vorgelesen. Also ich habe mich gemeldet. Nur, dass das gesagt ist. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte nur ein, zwei formelle Anmerkungen machen. Ich habe mich diesbezüglich auch mit dem Landtagspräsidenten schriftlich ausgetauscht. Es gibt verschiedene Sichtweisen des Art. 34 - Beratung von Gesetzesvorlagen - in der GOLT. Wenn der Antrag gestellt wird oder würde, eine zweite 1. Lesung zu machen auf Basis des Abs. 6, dann ist das eigentlich - und ich möchte einfach darauf hinweisen - von der GOLT so nicht gedeckt. Denn da steht: «Der Landtag kann zusätzliche Beratungen mit artikelweiser Abstimmung beschliessen ...» Das sind aber die zweiten Beratungen, denn das bezieht sich auf Abs. 5. Jetzt, der Landtag kann alles, das haben wir hier drin schon oft gehört und insofern hat er es auch schon anders gemacht. Ich möchte einfach vielleicht anregen: Wenn die GOLT dann irgendwann einmal überarbeitet wird, dass auch dieser Artikel entsprechend angepasst werden müsste. Aus Sicht der Regierung ist einfach zentral, dass man nochmals eine Möglichkeit hat, auch eine Stellungnahme zu machen. Und was nicht ganz klar ist, wenn man eine zweite 1. Lesung beschliesst, was mit dem Eintreten passiert, das man in der 1. Lesung beschlossen hat. Das möchte ich einfach zu bedenken geben, denn der Landtag hat schon einmal Eintreten beschlossen. Die erste 1. Lesung beginnt eigentlich nach dem Eintreten gemäss dem Art. 34. Ich möchte es nicht unnötig verkomplizieren, ich denke, Sie sind frei zu beschliessen, was Sie wollen. Das Wichtige ist, dass es am Schluss ein gutes Gesetz ist. Aber es gibt hier doch ein paar Fragen, die zu klären wären, wahrscheinlich bei einer Überarbeitung der GOLT. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Ich möchte hier kurz anschliessen. Also Art. 34 Abs. 6 ist in der Tat etwas verwirrend formuliert. Aber die bisherige Auslegung, sowohl durch den Landtag wie auch die Regierung, zielt aber ausschliesslich auf eine erneute 1. Lesung. Konkret gibt es zwei präjudizielle Anwendungsfälle von Art. 34 Abs. 6 in Landtagssitzungen und beide Anwendungen kamen nach Beginn einer neuen Legislaturperiode zustande. Der erste Anwendungsfall ist ein Antrag des Landtages selbst. Er betrifft das Raumplanungsgesetz vom Mai 2001. Der Landtag beschloss im Mai 2001 die Gesetzesvorlage, welche nach der im September 2000 erfolgten 1. Lesung zur Überarbeitung in eine Landtagskommission überwiesen wurde, erneut in 1. Lesung zu beraten.Und der zweite Antrag stammt direkt von der Regierung. Es ging um das Gesetz über die betriebliche Vorsorge des Staates im Mai 2013. Diese Vorlage wurde im Dezember 2012 in 1. Lesung beraten. Auf Antrag der Regierung nahm der Landtag im Mai 2013 erneut eine 1. Lesung vor.Also auf der Basis der bisherigen Anwendung von Art. 34 der GOLT, die ausschliesslich auf erneute 1. Lesung abgezielt hat, sollte einer Abstimmung über den Antrag auf erneute 1. Lesung nichts im Wege stehen. Dieser Ansicht waren übrigens auch jene Herren, die 1996 die Landtagsreform gestaltet haben und im Jahre 2001 Art. 34 in diesem Sinne angewendet haben. Das waren namentlich: Dr. Peter Wolff und Paul Vogt und aufseiten der Regierung Otmar Hasler. Diese drei noch im Landtag anwesenden Mitglieder der Reformkommission, das heisst die Mehrheit der Reformkommission, belegen durch ihre Haltung, dass das Vorgehen einer Beantragten und vom Landtag mehrheitlich beschlossenen erneuten 1. Lesung von Art. 34 der GOLT gedeckt ist. Ich sehe hier also keine Probleme, wenn wir eine erneute 1. Lesung beschliessen sollten, weil es die bisherige Anwendung von Art. 34 Abs. 6 der GOLT ist.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Vielen Dank, Herr Regierungschef, für Ihre Ausführungen. Ich habe den Art. 34 Abs. 6 auch gelesen und ich hatte die gleichen Fragen wie Sie. Für mich war das auch nicht ganz klar. Dann eben mit diesen beiden Präjudizfällen - aber ich habe ehrlich gesagt nur den ersten gefunden, den vom 23. Mai 2013 -, da habe ich dann gesehen, dass es eine weitere 1. Lesung gegeben hat. Ich kann mich auch daran erinnern. Das war eine komplette erneute 1. Lesung mit einer erneuten Eintretensabstimmung, soweit ich mich richtig erinnere. Auf der anderen Seite müssen Sie auch bedenken: Wir reden hier über die Geschäftsordnung des Landtages. Der Landtag bestimmt selber, was in seiner Geschäftsordnung steht und wie er die anzuwenden gedenkt. Vielleicht müssen wir uns einfach einmal überlegen, ob wir den Abs. 6 ein bisschen klarer formulieren, weil, als ich ihn gelesen habe, musste ich mir auch Gedanken machen, wie das jetzt gemeint wäre. Aber wenn man sich den Abs. 6 überlegt, dass man zwei 2. Lesungen macht: Irgendwie macht das einfach keinen Sinn, zwei 2. Lesungen. Wenn schon, dann muss man noch einmal eine erste machen, damit man nachher eine 2. Lesung in Sinne einer 2. Lesung machen kann. Wenn man das nicht will, bin ich dann eher wieder beim Abg. Kaufmann, der sagt: Okay, dann machen wir das, und machen die restlichen Anpassungen in einem weiteren, in einem parlamentarischen Vorstoss. Das ist immer auch möglich.Aber ich denke, wir haben hier heute alles auf dem Tisch und ich denke, man kann der Regierung auch einfach und gut erklären aufgrund der Stellungnahmen, welche vorliegend sind, was wir wollen. Und dann können wir schneller zum Ziel kommen, wenn wir jetzt einfach noch einmal eine 1. Lesung machen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Es war nicht mein Ansinnen, Ihnen ihre eigene Geschäftsordnung auszulegen. Ich wollte darauf hinweisen, ich möchte nochmals darauf hinweisen, denn ich wurde jetzt belehrt, dass es schon rechtens ist. Der Artikel ist im Wortlaut klar und eine zweite 2. Lesung wäre dann eben eine dritte. Andere Parlamente haben das traditionell so, dass es eine 3. Lesung gibt. Der Unterschied ist eben der, und es ist mir schon wichtig, darauf hinzuweisen: In einer zweiten 1. Lesung müsste man ja den Bericht und Antrag von der 1. Lesung vielleicht zur Verfügung haben. Hat man vielleicht auch, wenn man das gemacht hat. In der 2. Lesung die Stellungnahme eben für die 2. Lesung und in der zweiten 2. Lesung, also in der 3. Lesung, hat man eine neue. Und ich nehme jetzt einmal an, dass nach dieser zweiten 1. Lesung, die Sie jetzt dann machen, Sie eine weitere Stellungnahme erwarten und dann haben wir dann eben drei Dokumente und dann ist das halt irgendwie auch die 3. Lesung. Wie gesagt, ich will es nicht verkomplizieren. Irgendwann kann man das ein bisschen besser beschreiben und dann funktioniert es dann auch.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Frick
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ein Wort noch von mir. Mir geht es darum, dass das protokolliert wird, denn ich werde dem Antrag des Abg. Rehak nicht zustimmen. Mir geht es vor allem darum: Nicht, weil ich die Anliegen der Lehrpersonen nicht würdigen würde, sondern schlicht und einfach, weil ich den Gesetzgebungsprozess in Gefahr sehe. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Also die Auslegung der Geschäftsordnung obliegt dem Landtag. Und nachdem die Zulässigkeit des Antrags infrage gestellt wird, lasse ich nun darüber zuerst abstimmen, ob der Landtag mit der bisherigen Interpretation von Art. 34 Abs. 6 einverstanden ist. Das heisst, ob ein Antrag auf erneute 1. Lesung zulässig ist. Das scheint mir sehr wichtig zu sein, damit wir hier Klarheit haben. Wer damit einverstanden ist, dass bei einer beantragten 2. Lesung ein Antrag auf erneute 1. Lesung gemäss bisheriger Handhabe zulässig ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 15 Stimmen zugestimmt. Somit stimmen wir über den Antrag des Abg. Rehak auf erneute 1. Lesung des Lehrerdienstgesetzes ab. Wer mit dem Antrag des Abg. Rehak, das Lehrerdienstgesetz einer erneuten 1. Lesung zuzuführen, einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 15 Stimmen zugestimmt. Somit nehmen wir zum Bericht und Antrag der Regierung Nr. 25/2021 eine 1. Lesung vor und ich bitte um Ihre Wortmeldungen.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich schätze es, dass wir heute erneut eine Grundsatzdebatte zum Lehrerdienstgesetz führen können und der neu zusammengesetzte Landtag sich voll und ganz auch mit neuen Ideen und Gesichtspunkten einbringen kann. Denn im Schulbereich und insbesondere im Lehrerdienstgesetz ist nicht alles so, wie es sein sollte. Dies hat sich schon bei der erstmaligen Behandlung des Lehrerdienstgesetzes im Oktober 2020 gezeigt und wurde auch in den letzten Tagen und Wochen immer deutlicher. Es geht nicht nur um die Umsetzung eines EWR-Rechtsaktes, sondern das Lehrerdienstgesetz soll in verschiedenen weiteren Punkten abgeändert und in dem Sinne verbessert werden, dass Lehrkräfte auf Kindergarten- und Primarstufe gleichgestellt werden, was eine gleiche Pflichtlektionenanzahl voraussetzt. Ausserdem sollen die Kündigungsvorschriften revidiert werden, indem die Kündigungsfristen von Lehr- und Staatspersonal angeglichen werden sollten. Auch will die Regierung vom Landtag die Möglichkeit erhalten, mittels Verordnung die Lehrerpersonalbeurteilung an die Schulleitungen zu übertragen. Die Diskussion im Oktober-Landtag wurde geführt, allerdings wurden mehrere Änderungen gefordert und auch Änderungsanträge in Aussicht gestellt. Davon wurden wenige in den vorliegenden Bericht und Antrag übernommen. Die Unzufriedenheit mit den von der Regierung vorgeschlagenen Änderungen aufseiten der Lehrerschaft zeigte sich in den vergangenen Wochen in den Medien, als verschiedene Vereinigungen oder Personen ihre Meinung zum vorliegenden Bericht und Antrag kundtaten. Ich weiss nicht, wie viele E-Mails, Anrufe, Nachrichten etc. Sie erhalten haben. Bei mir waren es sehr viele. Ich erhielt ganz unterschiedliche Meinungen und Informationen, erkannte verschiedenste Interessen - natürlich auch solche, die sich diametral entgegenstanden. Die mir gegenüber gezeigte Offenheit hat mich erstaunt. Zwischen dem Schulamt und den Lehrpersonen scheint es nicht so zu sein, wie es sein sollte. Es herrscht kein Klima von Vertrauen, das von Wertschätzung und einem Gedanken des Miteinanders zum Wohl unserer Kinder geprägt ist. Immer wieder kam zum Ausdruck, dass Lehrer Angst haben und deshalb schweigen. Auch wurde mir gegenüber geäussert und mit entsprechenden Unterlagen belegt, dass in mehreren Fällen Druck oder Zwang vonseiten Schulamt auf Lehrer ausgeübt wurde. Solche Zustände sind nicht förderlich, um unseren beziehungsweise den besten Unterricht zu geben, sie zum Lernen zu motivieren und sie zu selbstständigen jungen Menschen zu erziehen.Dass in diesen Zeiten zwei Schlüsselpositionen beim Schulamt wegen Pensionierungen der bisherigen Stelleninhaber nachbesetzt werden, gibt nicht nur Hoffnung, sondern es ist auch eine Chance, damit sich in diesem Bereich etwas verändert. Doch mit Hoffnung allein ist es nicht getan und eine Chance muss angepackt werden. Und deshalb sitzen wir heute auch hier. Ich bin überzeugt, dass wir hier konstruktiv diskutieren werden und die Regierung sowie das Schulamt gut zuhören werden. Bildung ist diejenige Ressource, die wir in Liechtenstein selbst herstellen können. Dafür brauchen wir gut ausgebildete Lehrer, die motiviert sind und Freude daran haben, unsere Kinder zu unterrichten, und die unsere Kinder begeistern können, mit Freude zu lernen. Unsere Kinder sollen den besten Unterricht erhalten, den sie bekommen können. Dafür brauchen sie Lehrer, die gerne und vor allem begeistert unterrichten, die selbst motiviert sind und dies ohne Zwang und Unsicherheit. Dies ist eine Investition in die Zukunft und diese Investition sollte uns etwas Wert sein. Dafür braucht es ein Miteinander und gemeinsame Lösungen. Diese sollten meines Erachtens in Zukunft von den Lehrern, den Schulleitern, dem Schulamt und dem Ministerium gemeinsam erarbeitet und umgesetzt werden. Wenn alle miteinbezogen werden und nicht einfach eine Lösung von oben, vom Schulamt, aufgedrückt und über die Lehrer gestülpt wird, dann bin ich überzeugt, dass es gut herauskommt. Wenn jedoch, wie im ersten Bericht und Antrag und im jetzt vorliegenden Bericht und Antrag eine Lösung durchgedrückt werden soll, die vor allem dem Schulamt dient, dann kommt dies nicht gut raus. Ich bin zuversichtlich, dass wir heute der Regierung in konstruktiver Weise mitteilen können, was in der jetzigen Vorlage geändert werden muss und soll, und dass diese diese Änderungen aufnimmt und für die nächste Beratung nachvollzieht. Sonst wird es bei der nächsten Beratung des Lehrerdienstgesetzes ähnlich zu und her gehen wie die letzten Wochen und entsprechende Änderungsanträge werden zuhauf gemacht werden.Was in meinen Augen beim vorherigen und beim vorliegenden Bericht und Antrag vergessen- oder unterging war die Tatsache, dass Lehrer auch Menschen sind, die wertgeschätzt werden wollen und ein Anrecht auf zeitgemässe und konkurrenzfähige Anstellungsbedingungen haben, wobei die Anstellungsbedingungen nicht nur finanzielle Aspekte, beispielsweise die Höhe des Lohnes und Steuern, sondern auch übrige Themen berücksichtigen müssen, die in der Privatwirtschaft bereits Usus sind. Nur beispielhaft und nicht abschliessend erwähne ich unbefristete Verträge und somit die Vermeidung von befristeten Arbeitsverträgen, Arbeitsplatzsicherheit und ein gutes Arbeitsklima. Gerade der Staat und damit auch das Schulamt sollten als Arbeitgeber ein Vorbild sein und auch Teilzeitarbeit mit kleinen Pensen ermöglichen und wenn möglich fördern. Auch sollten unbefristete Arbeitsverträge mit einem Pensum von 40% und weniger möglich sein und nicht per se oder systematisch vermieden werden. Dies kann zu etwas mehr Verwaltungsaufwand führen, doch dass der Aufwand damit unverhältnismässig grösser wird, kann ich nicht nachvollziehen. Dieser Mehraufwand ist meines Erachtens eine gute Investition in die Zukunft. Die in den Wahlprogrammen, im Koalitionsvertrag und wohl auch noch im zu erstellenden Regierungsprogramm zu nennende Vereinbarkeit von Familie und Beruf sollte nicht nur ein Lippenbekenntnis, sondern gelebte Realität werden. Wenn jedoch Pensen mit weniger als 40% automatisch zu befristeten Verträgen führen und vor allem Lehrer mit Pensen von 80, 90 oder 100% angestellt werden, dann sei die Frage erlaubt, ob das Land Liechtenstein beziehungsweise das Schulamt tatsächlich Teilzeitarbeit fördern will. Auch sollte die Aneinanderreihung von befristeten Arbeitsverträgen langsam, aber sicher der Vergangenheit angehören und wann immer möglich auf befristete Verträge verzichtet werden, da sie nicht sozialverträglich sind. Anderswo ist es möglich, dass der Anteil befristeter Verträge bei Lehrern wesentlich geringer ausfällt als in Liechtenstein - und dabei muss man gar nicht allzu weit in die Ferne schauen. Wenn ich den letzten Bericht und Antrag mit dem vorliegenden Bericht und Antrag vergleiche, so bin ich dankbar, dass die Regierung meiner und der Anregung anderer Abgeordneter dahingehend gefolgt ist, dass das Provisorium mittlerweile angerechnet wird. Der damalige wie auch der jetzt vorliegende Bericht und Antrag gehen in die richtige Richtung, doch sie gehen meines Erachtens noch nicht weit genug. Mein Verständnis für die Wünsche des Schulamtes nach grösstmöglicher Flexibilität und geringstmöglichem Aufwand hält sich in Grenzen, das gebe ich zu, wenn dies auf dem Rücken der Lehrer ausgetragen wird. Dass sich die Lehrer gegen verschiedene Punkte im vorherigen und jetzigen Bericht und Antrag auflehnen, kann ich nachvollziehen. Und es handelt sich dabei auch nicht um ein Wunschkonzert der Lehrer, sondern meiner Meinung nach um berechtigte Interessen. Versetzen Sie sich einmal in die Situation der Lehrer: Wie würden Sie sich fühlen, wenn Sie kurz vor den Sommerferien noch nicht wissen, ob Sie im nächsten Semester arbeiten dürfen? Wenn Sie den x-ten befristeten Arbeitsvertrag erhalten? Wenn Sie verglichen mit anderen Personen mehr oder gleich viel arbeiten, aber weniger Lohn erhalten? Oder in Zukunft nicht mehr mit einer objektiven Beurteilung durch eine neutrale Person rechnen können? Mir ginge es nicht gut dabei und ich würde mich eher als Spielball oder Verhandlungsmasse fühlen, was kein gutes Gefühl ist. Deshalb setze ich voraus, dass in Zukunft bei Änderungen des Lehrerdienstgesetzes die Lösungen miteinander erarbeitet werden und die Lehrpersonen inkludiert beziehungsweise miteinbezogen werden, damit diese Änderungen breit abgestützt werden. Ich möchte das Ministerium dazu einladen, darauf hinzuwirken, dass aus den Mitarbeitern des Schulamtes, den Schulleitern und den Lehrpersonen ein Team entsteht und gebildet wird, das miteinander unseren Kindern die beste Bildung ermöglichen und geben will und dabei respektvoll und wertschätzend miteinander umgeht. Wir alle, aber vor allem unsere Kinder, profitieren davon. Meine Anregungen und Gedanken zu den einzelnen Artikeln werde ich bei der Artikelverlesung einbringen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Auch ich bin dankbar, dass wir nun die gesamte Vorlage noch einmal beraten können. Ich erspare Ihnen allerdings einen Vortrag zum Thema Bildung, wir alle kennen den Wert einer zielführenden Bildung in unserem Land.Ich möchte gleich auf die offenen Punkte zu sprechen kommen beziehungsweise auf diejenigen Punkte, welche zusätzlich in diese Vorlage eingebaut werden müssen. Zu Beginn komme ich zum Thema Schulortwechsel in Bezug auf das Anstellungsverhältnis. Bei einem Schulortwechsel soll kein neues Dienstverhältnis entstehen. Hier teile ich den Einwand der Lehrervereine. Sie halten zu Recht fest, dass das Land, vertreten durch das Schulamt, ihr Arbeitgeber ist. Deshalb darf ein Arbeitsverhältnis nicht einfach nur an einen Schulstandort gebunden sein. Unser Land ist klein und es ist zumutbar, dass sowohl ein Lehrer in Bezug auf die Örtlichkeit seines Arbeitsplatzes eine gewisse Flexibilität mitbringt, als auch darf eine Lehrperson Flexibilität vom Arbeitgeber erwarten. Des Weiteren ist sicherzustellen, dass die Frist von maximal fünf Jahren, bis ein befristetes Dienstverhältnis in ein unbefristetes umzuwandeln ist, auch bei einem Standortwechsel nicht unterbrochen wird. Es ist zwar verständlich und klar, dass Schulen eine gewisse Flexibilität bezüglich des Personals benötigen und ein Schulleiter bezüglich einer Anstellung mitentscheiden können muss. Trotzdem ist diese Regelung umsetzbar, denn die Planung des Bedarfs richtet sich nach der Anzahl der zu erwartenden Schüler, welche im Vorhinein weitgehend klar ist. Natürlich kann auch für eine Lehrperson ein Arbeitsplatz nicht immer garantiert werden und ein unbefristetes Arbeitsverhältnis muss bei Überkapazität oder qualitativen Unzulänglichkeiten aufgelöst werden können. Ich möchte hier auch anregen, dass es auch in Bezug auf die Klassengrössen ein Mehr an Flexibilität braucht. So könnten Klassen mit problematischen Zusammensetzungen in Zukunft verkleinert werden, was im Interesse der Schüler wie auch der Lehrer Sinn machen kann. Mit den bestehenden, zahlenbasierten und unflexiblen Regeln kann eine Schule kaum auf individuelle Probleme reagieren. Dann möchte ich, dass Lehrer mit einem befristeten Dienstverhältnis grösser als 40% nach maximal fünf Jahren in jedem Fall - auch bei einem Schulortwechsel oder bei Jobsharing - unbefristet angestellt werden müssen. Die Argumentation auf Seite 7 des Berichts und Antrags Nr. 25/2021 ist für mich nicht stichhaltig genug. Aus meiner Sicht kann das Land die Verantwortung, ob ein Lehrer befristet oder unbefristet angestellt werden soll, nicht allein an den Schulleiter delegieren. Denn Arbeitgeber ist und bleibt das Land, deshalb braucht es hierfür einen klaren Rahmen. Wenn aus der Schulleitung ein eigenständiges Anstellungsorgan gemacht werden soll, dann braucht dieses Organ aber auch alle entsprechenden Kompetenzen und Pflichten, die damit einhergehen. Falls die Regierung an ihrer Regelung festzuhalten gedenkt, bitte ich sie, die damit einhergehenden Rechte und Pflichten eines Schulleiters darzulegen. Im Weiteren ist mir wichtig, dass eine Reduktion des Beschäftigungsgrades nach einem Elternurlaub keine Veränderung der Anstellung bezüglich einer Befristung zur Folge hat. Ein unbefristetes Dienstverhältnis, auch bei Anpassung des Beschäftigungsgrades auf 40% oder mehr soll ein Unbefristetes bleiben. In der gängigen Praxis wird bei der Reduktion des Beschäftigungsgrades das bestehende, unbefristete Dienstverhältnis in ein befristetes umgewandelt. Es bleibt nur dann bei einer unbefristeten Anstellung, sofern der Beschäftigungsgrad bei annähernd 100% liegt. Der Staat als Arbeitgeber muss im Bestreben nach der Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine Vorbildfunktion einnehmen. Deshalb braucht es ein Regelwerk, das dies eben ermöglicht. Einerseits muss sich der Arbeitgeber auf seine Arbeitnehmer verlassen können und anderseits gilt das auch umgekehrt. Gerade junge Familien sind auf das Einkommen beider Elternteile angewiesen. Durch stetige Unsicherheiten über die Beschäftigung können in der Familie Schwierigkeiten entstehen. Unnötige Belastungen sollen vermieden werden. Dann komme ich zu der Anzahl Teilzeitstellen und Qualität der Leistung der Lehrer und Lehrerinnen. Ob ein Arbeitgeber familienfreundlich ist und ob sich damit Familie und Beruf optimal vereinbaren lassen, hängt nicht von der Anzahl Teilzeitangestellten in einem Betrieb ab. Das Schulamt hat dazu ein Papier, «Teilzeitarbeit im Lehrberuf - Wie viel Teilzeit verträgt die Schule?», verfasst. Das Amt schreibt darin: «Der Lehrauftrag umfasst heute deutlich mehr als das Unterrichten. Es ist daher relativ schwierig, gute Rahmenbedingungen für Teilzeitstellen zu schaffen, ohne dass die Qualität der Schule leidet, auch wenn es manchmal auf den ersten Blick anders scheint.»Hier haben wir bereits das erste Problem: Lehrpersonen sind heute viel zu stark mit unwesentlichen Aufgaben betraut. Das Unterrichten kann dadurch beeinträchtigt sein. Nach meiner Auffassung soll in der Schule unterrichtet werden, der administrative und damit unproduktive Aufwand ist dringend zu reduzieren und, wo möglich, anders zu organisieren. Der Gedanke, dass Menschen, die in Teilzeitpensen arbeiten, weniger produktiv sind, sollte überholt sein. Oft ist das Gegenteil der Fall. Diese Arbeitnehmer sind motiviert, flexibel und produktiv und oft auch bereit, in besonderen Lagen oder Notfällen kurzfristig einzuspringen. Mit etwas Ideenreichtum kann deshalb die maximale Anzahl der Dienstverhältnisse mit einem Beschäftigungsgrad unter 70% weiter erhöht werden. Dies wird so oder so notwendig werden, besonders dann, wenn die Prognosen bezüglich des kommenden Lehrermangels eintreffen. Dann komme ist zum Thema Auflösung von befristeten Verträgen: Befristete Verträge sollen auch mit einer Frist - im Sinne einer Kündigungsfrist - versehen werden. Auch für befristete Verträge wäre es für beide Seiten optimal, wenn es eine Frist gäbe, bis wann vom Schulamt oder vom Schulleiter mitzuteilen ist, ob ein Dienstverhältnis und in welchem Umfang verlängert beziehungsweise nicht verlängert wird. Diese Frist soll im Minimum zwei Monate betragen. Dann komme ich noch zur Pausenaufsicht von Kindergartenlehrpersonen. Die Pausenaufsicht für Kindergartenlehrpersonen ist zu entlasten, denn die Pausen sind für sie keine Freizeit. Die Lehrervereine haben in ihrer Stellungnahme ausführlich beschrieben, weshalb die Pausenaufsichtsregelung bei den Kindergartenlehrpersonen nicht so einfach ausführbar ist wie beabsichtigt. Pausenaufsicht ist wichtig und richtig, besonders im Kindergarten. Sie ist als Arbeitszeit zu betrachten. Die Lehrervereine haben in ihrer Stellungnahme ausgeführt, dass - im Unterschied zu anderen Schulstufen im Kindergarten die Pause mit einem klaren Betreuungsauftrag versehen ist,
- die Kindergartenlehrperson während dieser Zeit keine Pause hat, weil Kinder in diesem Alter, von vier bis sechs Jahren, mehr Betreuung und Zuwendung brauchen und auch fordern.
- Es ist vergleichbar mit anderen Betreuungsaufgaben wie der Eingangszeit Plus oder Hausaufgabenbetreuung auf der Primarstufe, welche ebenfalls entlohnt ist.
Neu beinhalten die 29 Pflichtlektionen im Kindergarten auch die Pausenaufsichten, die bis jetzt als Arbeitszeit an die Pflichtlektionenanzahl angerechnet wurden. Während die Lehrpersonen an Schulen meist nur eine Aufsicht pro Woche machen, müssen die Kindergartenlehrpersonen aus pädagogischen und logistischen Gründen stets präsent sein. In diesem Alter benötigen die Kinder eben ihre Bezugsperson, an welche sie sich wenden können. Damit die Gleichstellung zu allen Lehrpersonen gewährleistet ist, muss die Kindergartenlehrperson weiterhin für die Pausenaufsicht entlastet oder entlohnt werden. Das bedeutet, dass in einem solchen Fall zusätzliche Pausenaufsichten angerechnet und vergütet werden müssen. Ich meine hier nicht, dass die Kindergartenlehrpersonen für fünf Pausenaufsichten zum Beispiel pro Woche entlöhnt werden müssen, sondern analog den Primarlehrern, welche auch eine Lektion pro Woche vergütet bekommen oder eben nicht vergütet bekommen und die im Pflichtlektionenanteil enthalten ist, dass das einfach bei den Kindergärtnerinnen gleich geregelt ist. Und wenn sie vier zusätzliche machen, dann sollen diese vier zusätzlichen vergütet werden. Eine entsprechende Regelung gibt es ja auch im Kanton St. Gallen. Dann möchte ich den Abg. Daniel Seger explizit unterstützen. Auch ich habe davon gehört: Lehrer haben Angst, sie schweigen deshalb. Das ist eine Entwicklung, welcher ich mit grossen Bedenken entgegenschaue. Und ich denke auch, wenn das in einem grösseren Rahmen - so wie ich vermute - verbreitet ist, dann müssen wir hier dem entgegentreten. Und wir müssen es hier in diesem Hohen Haus auch klar und deutlich sagen, dass wir das nicht wollen. Wir wollen kritische Angestellte in der Landesverwaltung, wir wollen kritische Köpfe. Es ist wichtig, dass wir Hinweise bekommen, wo etwas nicht gut ist - auch wenn es Arbeit bedeutet und man dagegen argumentieren muss. Das ist richtig. Nur so können wir uns entwickeln. Es darf und soll nicht sein, dass man Angst haben muss, seine Meinung zu sagen. Von Lehrern habe ich das jetzt schon öfters gehört. Ich kenne auch in der Landesverwaltung andere Situationen, wo das auch besteht und ich möchte das hier in aller Öffentlichkeit und deutlich verurteilen. Denn wir müssen dafür besorgt sein und interessiert sein, dass wir die freie Meinungsäusserung hochhalten und auch eine andere Meinung respektieren. Wir können argumentieren, wir müssen nicht immer alles machen, was man uns sagt, das ist klar. Aber es muss zumindest erlaubt und willkommen sein, seine Meinung zu äussern. Und wenn das nicht mehr möglich ist und man aufgrund dessen dann mit Konsequenzen rechnen muss, dann müssen wir hier drin Konsequenzen fordern, für die, die das tun. Das möchte ich in aller Deutlichkeit sagen und auch umgesetzt wissen, falls dem jetzt weiterhin so wäre. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Im Zentrum dieser Anpassungen des Lehrerdienstgesetzes stehen die Themen Kettenverträge, Lohngleichheit und Kündigungsregeln. Am Ende müssen wir uns immer die Frage stellen, ob die vorliegenden Anpassungen dazu führen, dass der Unterricht im Klassenzimmer optimal laufen kann. Dazu habe ich bereits anlässlich der 1. Lesung mich geäussert und mache dies gerne wieder. Gemäss Schulamt - und ich teile diese Zielsetzung natürlich - muss in erster Linie das Wohl der Schülerinnen und Schüler als Massstab gelten. Einzelne Befindlichkeiten von Lehrpersonen müssen sich dem unterordnen. Aber an dieser Stelle ist es auch wichtig, zu erkennen, dass zufriedene Mitarbeitende einen super Job machen. Und dies führt in diesem Kontext zum Wohl der Schülerinnen und Schüler. Der Lehrplan 21 bildet den Rahmen, Infrastruktur und Organisationsspielraum die Basis und dann kommt die entscheidende Rolle der Lehrperson im Klassenzimmer zu. Eine neue Schule und ein sehr gutes Unterrichtsmaterial nützen wenig, wenn die Lehrperson keinen sehr guten Unterricht sicherstellt. Somit verknüpfe ich die Zufriedenheit und die Kompetenz der Lehrperson mit der Chance, einen sehr guten Unterricht zu erteilen. Dass dies nicht bei allen Schülerinnen und Schülern zu einem Wohlgefühl führt, ist eine andere Thematik.Heute gibt es Lehrpersonen, die jedes Jahr seit vielen Jahren immer wieder einen für ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag bekommen. Die Vorlage nimmt sich diesem Problem an und schlägt als Lösung drei Jahre als quasi Probezeit und maximal zwei weitere Jahre vor. Das bedeutet eine Reduktion von acht auf fünf Jahre, und dies stellt eigentlich eine Verbesserung dar - leider keine Verbesserung für alle Lehrpersonen. Die Verbesserung greift nur für Lehrpersonen mit einem Pensum ab 40%. Lehrpersonen, die darunter liegen, müssen immer noch damit leben, dass sie sich jedes Jahr im Frühling die Frage stellen müssen, ob sie ab August noch einen Job haben. Aus meiner Sicht sind Kettenverträge unter und über 40% Anstellung genau zu hinterfragen. Und wenn es Beispiele gibt, die zehn Jahre in Folge immer wieder einen Jahresvertrag bekommen, dann hat das nichts mit Flexibilität der Klassenplanung zu tun. Bei fast allen Bildungsfragestellungen in Liechtenstein werfen wir einen Blick in die Schweiz und übernehmen gerne Elemente der Schweizer Bildungslandschaft, wie etwa den Lehrplan 21 und vieles mehr. Zur Vorbereitung habe ich mir, wie der Abg. Rehak sehr wahrscheinlich auch, die Anstellungsbedingungen der Lehrpersonen im Kanton St. Gallen angesehen und festgestellt, dass dort nichts abgeschrieben wurde. Spannend ist: In der Schweiz gibt es ganz andere Regeln bei der Anstellung von Lehrpersonen und mir ist nicht bekannt, dass dies ein grosses Problem für die Schulleiter im Zusammenhang mit der Jahresplanung, der Führung der Lehrpersonen oder anderen Elementen darstellt. Spannend finde ich auch den Hinweis, dass eine erneute 1. Lesung dazu führen wird, dass die Umsetzung des Gesetzes sich verzögern wird und somit die Lohngleichheit im Zyklus 1 erst später hergestellt werden kann. Spannend in diesem Zusammenhang mit der Kenntnis, dass wir bereits Lohnanpassungen ohne Neufassung des Lehrerdienstgesetzes vorgenommen haben. Selbst in der Stellungnahme des Schulamtes vom 22. April 2021 kann auf Seite 6 nachgelesen werden, dass die Regierung die Besoldungsverordnung am 30. Oktober 2019 dahingehend angepasst hat, damit in Etappen Lehrkräfte der Kindergarten- und Primarstufe gleichgestellt werden. Der Landtag hat auch bereits Budgetmittel zur Verfügung gestellt und diese haben bereits zur Anhebung der Löhne geführt. Darum kann ich diese Argumente nicht nachvollziehen. Es gäbe noch weitere Themen grundsätzlicher Art. Ich verzichte aber darauf, diese an dieser Stelle auszuführen und werde anschliessend bei den einzelnen Artikeln diese einbringen. Herzlichen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Danke für das Wort. Geschätzte Damen und Herren. Ich erlaube mir, hier noch eine neue Idee einzubringen. Ausgegangen vom Fakt, dass jetzt mit dieser Gesetzesänderung für mich erstmals Differenzen zwischen Schulleitungen und Lehrpersonen zutage getreten sind. Ich mache hier keine Schuldzuweisungen, es ist einfach ein Fakt. Und die Konsequenz der neuen Verantwortungen und Kompetenzen, welche Schulleitungen haben. Dies wird sich in Zukunft wahrscheinlich eher noch verstärken.Doch auch die Lehrpersonen sind Fachpersonen mit einer äusserst guten Ausbildung. Sie sind fachlich hochkompetent und sie sind auch von ihrer Persönlichkeit her - die allermeisten - äusserst engagiert. Ich denke, sie müssen ihr Know-how und auch ihre Meinung weiterhin offiziell einbringen dürfen. Sonst kommt es zu solchen Reaktionen, wie wir heute gehört haben, dass sich Lehrer nicht mehr trauen, ihre Meinung zu sagen. Dafür braucht es meiner Ansicht nach klare Regeln. Deshalb bitte ich die Regierung, auf die 2. Lesung hin zu prüfen, ob und wie den Lehrervereinen - also den Arbeitnehmenden - eine gesetzliche Mitbestimmung zuerkannt werden kann in diesem Gesetz. So, wie es zum Beispiel mit dem Personalverband bei den Angestellten der Landesverwaltung ist. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich möchte einzelne Themen aufgreifen, die zum Teil angesprochen worden sind, die jedoch bezüglich meinen Bewertungen und Anschauungen ergänzend wirken. Ein grundsätzliches Thema, das für mich in der bisherigen gesetzgeberischen Wegleitung und im Vorschlagsbereich unzureichend gewertet wird, ist die Teilzeitarbeit im Lehrerberuf. Der Ruf nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist omnipräsent und darf von der Politik nicht nur als Lippenbekenntnis verstanden werden. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf war vor dem Februar 2021 nicht nur in mehr oder weniger allen Wahlprogrammen hör- und lesbar, sie ist explizit ein Auftrag an die Politik, ein Auftrag an alle Arbeitgebenden in der Landesverwaltung, Wirtschaft, Gewerbe, auch im Bildungssystem, Angebote zu kreieren. Es handelt sich bei dieser Zielsetzung darum, markante Verbesserungen im Angebot der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowohl für Frauen und Männer zu erreichen. Es ist nicht eine Frage von «nice to have», sondern ein eminentes Bedürfnis der heutigen Gesellschaft und Bevölkerung. Ein Grundelement dieser Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind Teilzeitpensen. Teilzeitpensen erfordern sicherlich einen grösseren Koordinations- und Organisationsaufwand, doch ist dieser überschaubar. Aus pädagogischer Sicht birgt er zudem etliche Vorteile, wenn Schulkinder zwei Bezugspersonen haben, da die Lehrerinnen und Lehrer rein von ihrem Wesen her unterschiedliche Zugänge zu den Kindern haben. Lehren heisst nicht nur Stoff vermitteln, sondern führen, motivieren. Insbesondere auf der Empathieebene läuft ganz Entscheidendes ab. Teilzeitarbeit beziehungsweise Teilzeitpensen haben für mich denselben Status des Anstellungsverhältnisses auszuweisen. Wenn eine Lehrperson einen unbefristeten Status aufweist, hat sie diesen unbefristeten Status auch innezuhaben, wenn das Anstellungspensum von 100% auf ein niedrigeres Pensum, sei dies 40, 50 oder 60% reduziert wird - aus welchen Gründen auch immer. Die Teilzeitarbeit ist ein typisches Merkmal - immer noch - in der weiblichen Erwerbsarbeit - gerade im Lehrerberuf. Und so betrifft das Bedürfnis der Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch vielfach die Frauen. Das Teilzeitverhältnis Familie und Erwerbsleben darf auf den Anstellungsstatus von «unbefristet» keinen Einfluss haben. Also ist meine Botschaft klar: Wenn jemand eine unbefristete Anstellung mit 100% hat, dann hat «diese oder dieser Jemand oder Jemandin» diese unbefristete Anstellung auch bei einer Reduktion auf beispielsweise eine 40-Prozent-Anstellung. Zu den Kettenverträgen der befristeten, befristeten und wieder befristeten Anstellungsverhältnisse haben bereits einige Kolleginnen und Kollegen dieses Hohen Hauses Ausführungen gemacht. Das sind keine fairen, modernen, verlässlichen und planbaren Anstellungsverhältnisse. Die Meinung dieser Ausführungen teile ich und ich teile auch die Art und Weise der Kommunikation oder Nichtkommunikation der Kündigungsformen und Kündigungsfristen. Ein weiterer Punkt, zu dem ich Ausführungen machen möchte, ist die Lehrer-/Unterrichtsbeurteilung durch die Schulleitung. Die Lehrer/-Unterrichtsbeurteilung alleinig an die Schulleitung zu delegieren, sehe ich als keine geeignete Nachfolgeregelung gegenüber der heutigen Form der Lehrer-/Unterrichtsbeurteilung durch das Schulamtsinspektorat der verschiedenen Schulstufen und Fachbereiche, welche sich durch weitere Gespräche mit der Schulleitung ein Gesamtbild verschaffen und so eine sehr gute Praxis darstellen. Wenn eine Änderung dieser Lehrer-/Unterrichtsbeurteilung angestrebt wird, sehe ich eine Richtung, wie dies am Liechtensteinischen Gymnasium praktiziert wird. Doch aufgrund des klassischen Fachlehrersystems am Gymnasium ist dieses qualitativ professionelle Modell nicht eins zu eins auf die anderen Schultypen umsetzbar. Ich bin jedoch überzeugt, dass es Formen gibt, die diesem Anspruch einer möglichst neutralen, objektiven und nicht völlig einzelpersonabhängigen Beurteilungssystematik entsprechen. Solange eine Idee in diese Richtung nicht vorliegt und als professionelle Alternative dienen kann, ist für mich das heutige Inspektoratsmodell die Bestvariante. Diese basiert aus meiner Sicht eh auf einer professionellen Basis, da die Schulinspektoren durch ihre Unterrichtsbeurteilungserfahrungen mit Einblick in viele Schulstuben ein sehr professionelles Know-how mit sich bringen. Werfen wir einen Vergleich in die Privatwirtschaft, was immer gerne gemacht wird, wenn es dienlich ist, so sehen wir, dass die Beurteilung auf beide Seiten geht. Das heisst: Die Vorgesetzten werden auch durch die Mitarbeitenden beurteilt. Von wem werden die Schulleiter beziehungsweise Schulleiterinnen beurteilt? Und in der Privatwirtschaft gibt es neben einem Bereichsleiter meist auch einen höheren Vorgesetzten. Also diese Systematik müsste irgendwie abgebildet beziehungsweise gespiegelt werden.Bereits bei der ersten 1. Lesung habe ich das Thema der «Anpassung der Besoldung der Lehrpersonen für Wirtschaft, Arbeit, Haushalt und Gestalten mit Seminarausbildung» angesprochen, die aus meiner Sicht in die Lohnstufe wie ihre Kolleginnen und Kollegen derselben Lehrtätigkeit einzureihen sind. Es geht um die Fachlehrpersonen für WAH (Wirtschaft, Arbeit und Haushalt), Gestalten und Sport an den Sekundarschulen, die auf dieselbe Lohnstufe anzuheben sind, wie die Lehrpersonen mit den adäquaten - den gleichen - Aufgaben sowie der gleichen Verantwortung in denselben Schulhäusern, wie die anderen Lehrpersonen auf der Sekundarstufe 1. Vor 20 und mehr Jahren war der Ausbildungsweg nun mal ein anderer. Seminarausbildungen, die es damals gab, sind heute anders aufgesetzt und die Ausbildung zum Lehrerberuf eine andere. Doch diese Lehrerinnen mit der ursprünglichen Seminarausbildung haben eine anerkannte Ausbildung und bilden beziehungsweise bildeten sich regelmässig weiter. Neu ausgebildete Lehrpersonen in diesen Fachbereichen werden in einer höheren Lohnstufe eingestuft als die Lehrpersonen eben dieser ursprünglichen oder früheren Ausbildung zu derselben Berufsgattung. Zudem haben diese Lehrerinnen einen zusätzlichen Leistungsausweis von mindestens 20 Jahren Berufserfahrung. In der Schweiz haben die Behörden das gemacht, was für mich nur logisch ist: Dieser Schritt der analogen Lohneinstufung wurde schon vor Jahren vollzogen. Eine Kindergärtnerin hatte früher auch einen anderen Ausbildungsweg als jene, die in der jüngeren Geschichte die Ausbildung zur Kindergärtnerin vorgenommen haben. Die Kindergärtnerinnen, die ihre Ausbildung vor 20 oder mehr Jahren absolviert haben, werden und wurden richtigerweise in dieselbe Lohnstufe eingereiht. Dieselben Ausbildungsunterschiede gab es früher in der Sekundarstufe 2. Die Einreihung in der Lohnstufe wurde synchronisiert. Nur den WAH-, Gestalten- und Sportlehrerinnen mit der Seminarausbildung wird dies verwehrt. Dafür sprechen für mich keine Gründe. Ich weiss, die Regierung hat zu dieser Forderung Ausführungen vorgenommen, dass nämlich dies in der Verordnung mit Regierungskompetenz und nicht im Lehrerdienstgesetz geregelt sei, und dass da nichts zu machen sei. Wenn der Landtag der Auffassung ist, dass die Forderung der 17 betroffenen Lehrerinnen, die aktuell im Schuldienst als Fachlehrerinnen WAH, Gestalten und Sport an der Sekundarstufe 1 mit Seminarausbildung tägig sind, den anderen Lehrpersonen mit demselben Unterrichtsportfolio auf derselben Sekundarstufe 1 anzugleichen sind, ist dies - so meine ich - halt eben auf Gesetzesebene aufzunehmen. Oder die Regierung gibt das verlässliche Commitment, dass sie auf dem Wege der Verordnung diese Lohnstufenanhebung dieser 17 Lehrerinnen WAH, Gestalten und Sport mit Seminarausbildung vornimmt, analog wie dies in der Schweiz bei derselben Ausgangslage und Themenstellung vorgenommen wurde. Es gibt weitere Punkte, die ich anführen und ausführen möchte und in meinem Anliegensbereich figurieren, die jedoch von den Kolleginnen und Kollegen in diesem Plenum bereits dargestellt und in begründeter Form aufgebracht wurden. Dazu werde ich dann in der 1. Lesung gerne mit Nachdruck zurückkommen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Danke, Herr Landtagspräsident. Bei der Lektüre dieser Vorlage wurde mir schlagartig bewusst, wie weit die Anstellungsbedingungen der Lehrer und Lehrerinnen von normalen Gegebenheiten in der Wirtschaft entfernt sind. Zwar wird mit dieser Vorlage versucht, eine Anpassung anzustreben, aber diese machen die strukturellen Unzulänglichkeiten nicht wett. Die Regierung und das Schulamt klammern sich so gut wie möglich an die befristeten Verträge, damit sie die notwendige Flexibilitäten bei Schülerschwankungen haben. Denn die unbefristeten Anstellungen kommen praktisch einer Anstellung auf Lebenszeit gleich. Die Lehrer auf der anderen Seite möchten mehr Sicherheit, denn die befristenden Anstellungen sind sehr zermürbend und immer mit einer gewissen Unsicherheit verbunden. Als Erstes sind anständige, in der Wirtschaft übliche Anstellungsbedingungen mit sauberen und zeitgemässen Anstellungsverhältnissen mit Rechten und Pflichten für beide Seiten festzulegen. Dabei sollte egal sein, ob es sich um eine Stelle mit 30 oder 100 Stellenprozent handelt. Befristete Anstellungen sollten dabei die Ausnahme sein. Dass befristete Arbeitsverträge durch Stillschweigen einfach um dieselbe Zeit befristet verlängert werden, ist für mich nicht akzeptabel.Zweitens ist die Anstellungsbehörde bei Verträgen, welche länger als ein Jahr dauern, die Regierung. Bei einer Versetzung an eine andere Schule besteht immer noch derselbe Arbeitgeber. Somit kann für mich kein neues Dienstverhältnis begründet werden. Vielmehr könnte von einer Änderungskündigung ausgegangen werden. Die vorgeschlagene Regelung fördert die Inflexibilität und wirkt abschreckend einer Versetzung gegenüber. Drittens ist ein durchgängiges Beurteilungsregime zur Trennung der Spreu vom Weizen sehr effizient. Der direkte Vorgesetzte sollte seine Unterstellten kennen. Beurteilungskommissionen kann ich nichts abgewinnen, da diese keine Verantwortung tragen und tendenziell aufwendig und ineffizient sind. Aber ich bitte Sie um Prüfung einer 360-Grad-Beurteilung. Betreffend Pausenaufsicht bitte ich Sie, für die 2. Lesung um eine generelle Überprüfung. Vor allem in der Pause besteht die Möglichkeit für Mobbing und Drogenhandel. Gerade das Thema Mobbing beginnt schon auf der Primarschulstufe. Und hier gilt: Wehret den Anfängen. Wir müssen ein Umfeld schaffen, das Sicherheit und Vertrauen bei Schülern wie auch bei Lehrern schafft.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ich möchte auch noch auf das Thema Beurteilung durch den Schulleiter zu sprechen kommen. Für Lehrpersonen und vielleicht sogar auch für die Schulleitungen soll eben die Möglichkeit geschaffen werden, um bei Bedarf eine neutrale, bewertungsrelevante Fachperson für ein Beurteilungsgespräch beizuziehen. Die Argumentation, die die Lehrervereine vorbringen, ist für mich überzeugend. Schulleitungen beurteilen in der Personalführung bis anhin lediglich die Bereiche Schule intern, Team, Weiterbildung und Elternarbeit. Alles, was den Unterricht betrifft, wird in den Primar- und Sekundarstufen 1 bis anhin seitens des Schulamtes beurteilt. Auch ich bin der Auffassung, dass Unterrichtskommissionen nach dem Vorbild des Gymnasiums sehr wohl zur Qualitätssicherung beitragen wie auch die Schulleitungen entlasten kann. Mit solchen Kommissionen kann auch die Unterrichtsqualität kontrolliert und faktenbasiert beurteilt werden. Unterrichtsbeurteilungen müssen weiterhin von Fachleuten in den jeweiligen Fächern beziehungsweise der Schulart durchgeführt werden. Denn in Zukunft ist es denkbar, dass ein Schulleiter, eine Schulleiterin, ohne pädagogische Ausbildung eingesetzt werden könnte. Natürlich kann auch ein pädagogisch ausgebildeter Lehrer Mühe mit der Beurteilung haben. Zum Beispiel dann, wenn diese Person zu wenig entsprechende Fachkenntnisse aufweist oder ein persönliches Näheverhältnis besteht oder bestanden hat. Die Lehrperson muss wenigstens die Möglichkeit haben, eine externe, neutrale Person beizuziehen, deren Urteil für die Bewertung von Relevanz ist. Grundsätzlich ist mir nicht klar, wieso Bewährtes geändert werden soll. Ein Inspektor hat eben auch den Quervergleich über einen gesamten Schultyp.Dann möchte ich auch noch auf das Thema WAH zu sprechen kommen. Der Abg. Kaiser hat darauf hingewiesen. Ich teile seine Meinung zu 100%. Lehrpersonen mit Seminarausbildungen in WAH gehören auch aus meiner Sicht in die gleiche Lohnstufe wie neu ausgebildete Lehrpersonen. Denn praktische Erfahrungen, und das haben die zuhauf meist, müssen ebenfalls bewertet werden. Bei einem Neuling, der frisch ab Presse kommt, gibt es nach meiner Auffassung - auch wenn er den neuen Bildungsweg abge-schlossen hat - keine faktenbasierten Gründe, diese Person lohnmässig in eine andere Stufe einzuordnen als eine Person mit Seminarausbildung mit praktischer Erfahrung. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Auch noch ein Gedanke meinerseits: Bei der vorliegenden Gesetzesänderung geht es um Anstellungsfragen. Besonders betroffen sind Teilzeitlehrkräfte und die sind in aller Regel Mütter. Die Mutterschaft ist das wichtigste Element für den Fortbestand unserer Gesellschaft und verdient daher besondere Wertschätzung und Unterstützung. Ich glaube, dass der Staat als Arbeitgeber eine Vorbildwirkung haben darf, wenn es um Schutz und Wertschätzung von Mutterschaft geht. Und ich denke, es wäre auch einmal zu begrüssen, bestehende Verordnungen dahingehend zu überprüfen, ob Mutterschaft nicht nachteilig bestraft wird. So viel grundsätzlich. Ich begrüsse die Neuregelung der befristeten Anstellung ausdrücklich. Den Mehrwert der Begründung eines neuen Dienstverhältnisses bei Versetzung an eine andere Schule kann ich aber nicht erkennen. Vielmehr erachte ich dies als unzulässige Schikane und auch unnötigen administrativen Mehraufwand. Diesem Artikel könnte ich nicht zustimmen.Und den Vorschlag, die Lehrpersonenbeurteilung ausschliesslich den Schulleitungen zu übergeben, muss ich klar ablehnen. Ich bin daher ein klarer Befürworter der einheitlichen Handhabe der Beurteilung durch das neutrale Schulamt, wie das bisher geschehen ist. Das erachte ich klar als vorteilhaft, zumal die Schulleitungen schon heute miteinbezogen werden in die Beurteilung. Gibt es weitere Wortmeldungen aus dem Plenum? Das scheint nicht der Fall zu sein. Damit übergebe ich das Wort an Frau Regierungsrätin Hasler.Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Der Landtag und die Regierung haben die gemeinsame Verantwortung für das ganze Bildungssystem unseres Landes. In diesem Kontext ist diese Debatte auch angesichts der elf neuen Abgeordneten berechtigt und wichtig. Die Möglichkeit einer erneuten Lesung sieht die Geschäftsordnung des Landtages bei einem Legislaturwechsel ja genau deshalb explizit vor. Ich begrüsse diese engagierte Diskussion. Auch wenn es erstaunt, wenn zum Teil von wiedergewählten Landtagsabgeordneten Grundsatzthemen zum Lehrerdienstgesetz eingebracht werden, die bei der 1. Lesung offenbar noch kein Thema waren. Auch bitte ich Sie zu unterscheiden, ob Fragen nicht beantwortet wurden oder nicht alle Anregungen und Wünsche infolge der Begründungen, die wir in der Stellungnahme dargelegt haben, aufgenommen werden konnten. Ich möchte, weil es jetzt ein paar Mal zum Ausdruck gekommen ist, das einfach nochmals klar zusammenfassen. Wir haben bereits im ersten Bericht und Antrag folgende Anliegen der Lehrervereine aufgenommen: Art. 36 Abs. 2 bezüglich Schulstandortwechsel: Hier sind wir den Forderungen der Lehrer nachgekommen, dass man keine Anwendung für befristete Dienstverhältnisse diesbezüglich anwendet. Art. 36 Abs. 2: Hier ist man der Forderung nachgekommen, dass die neue Formulierung ganz klar festhält, dass keine besoldungsrechtliche Veränderung oder Dienstjahranrechnungsveränderungen aufkommen, wenn ein Wechsel des Anstellungsverhältnisses ansteht.Art. 14 Abs. 2: Man ist den Forderungen nachgekommen, dass Kettenarbeitsverträge mit Beschäftigungsgrad von 40% eingeschränkt wurden und eben maximal diese drei Mal ununterbrochen verlängert werden können und dann eben diese Gesamtdauer von fünf Jahren zählt. Damals zählte das Provisorium noch nicht dazu. Wir haben das aber nach der 1. Lesung im Landtag angerechnet, dass jetzt die maximale Dauer der Verlängerung nicht mehr acht Jahre ist, sondern fünf Jahre, wie das der Landtag gewünscht hat. Auch haben die Lehrervereine eingebracht, dass nicht eine Kündigung per 30. Juni definiert werden soll, sondern per 31. Juli. Was haben wir aufgenommen nach der ersten Landtagsdebatte? Wir haben einen ergänzenden Satz zum bestehenden Art. 5 Abs. 3 aufgenommen. Im Sinne einer Präzisierung wird darauf hingewiesen, dass der Automatismus der stillschweigenden Fortsetzung eines befristeten Dienstverhältnisses um die abgelaufene Frist nur noch bis zum Erreichen der in Art. 14 Abs. 2 festgelegten Maximalfrist von fünf Jahren funktioniert. Nach Ablauf dieser Frist muss das Dienstverhältnis entweder unbefristet weitergeführt werden oder es ist zu beenden. Diese Regel gilt jedoch nur, wie Sie das vorher ausgeführt haben, bis anhin für Anstellungen grösser als 40%. Und was wir auch aufgenommen haben, ist das, was ich vorher ausgeführt habe, die Streichung eines Satzes zu Art. 14 Abs. 2. Das Provisorium darf angerechnet werden. So sind, wie gesagt, befristete Verträge mit Beschäftigungsgrad grösser als 40% maximal drei Mal mit einer Gesamtdauer von maximal fünf Jahren zu verlängern. Mir ist das wichtig, dass das für die Materialien festgehalten wird. Denn, wie bereits ausgeführt, es gibt einen Unterschied zwischen dem Vorwurf, Fragen nicht beantwortet zu haben, oder eben Wünschen des Gesetzgebers, welche von der Exekutive, die für die Planung und die Durchführung des Bildungssystems verantwortlich ist, aus dargelegten Gründe nicht aufgenommen wurden.Dann möchte ich, bevor ich nachher dann auf die thematische Wichtigkeit dieser Vorlage eingehe, kurz zu den Ausführungen des Abg. Seger, aber auch zu den Erweiterungen des Abg. Thomas Rehak Stellung nehmen. Sie reden hier von Angst, Druck und Zwang. Sie reden gleichzeitig aber von Wertschätzung und gemeinsam das Bildungssystem der Zukunft zu gestalten. Wenn Lehrpersonen Ihnen gegenüber Ausführungen machen, dass sie Angst, Druck oder Zwang haben, dann gibt es Hierarchielinien, wie es in jedem anderen Unternehmen auch gibt. Lehrer sind verantwortlich, dass sie das melden und dass sie in der Hierarchiestufe ihre Anliegen anbringen. Da sind wir hier aber definitiv nicht am richtigen Ort. Wenn Lehrer solche Vorwürfe machen, dann muss man sie ernst nehmen und dann müssen diese in der Führungslinie geklärt werden. Lehrer haben gleiche Möglichkeiten wie alle anderen Angestellten auch. Und Sie machen hier Vorwürfe, die schon ziemlich weitgehend sind. Dann müssen Sie vielleicht auch sagen: Für so etwas ist wohl kaum eine Landtagsdebatte der richtige Ort. Sondern wenn dem wirklich so ist, dann müssen Aufsichtsbeschwerden gemacht werden und eben, wie gesagt, diese Vorwürfe auch an die Verantwortlichen gerichtet werden. Ich habe noch nie so einen Vorwurf bei mir auf dem Tisch gehabt als schlussendlich verantwortliche Bildungsministerin. Und ich bitte Sie hier einfach, diesen Personen - auch als Landtagsabgeordnete - den richtigen Weg aufzuzeigen und nicht hier in der Debatte etwas in den Raum zu stellen, das nachher ungelöst bleibt. Denn hier drin lösen wir dieses Problem ganz sicher nicht. Wenn wir wirklich wollen, dass wir gemeinsam in die Zukunft gehen, dann müssen wir auch zielgerichtete Lösungsansätze anbieten, wenn solche Themen kommen.Dann möchte ich, bevor ich, wie gesagt, auf die thematischen Inhalte eingehe, auf einen zweiten Teil, den Sie in Ihrem Votum ausgeführt haben, Herr Abg. Seger, eingehen. Sie reden nach 30 Jahren Tätigkeit eines Schulamtsleiters im Schulamt, nach 20 Jahren Amtsleitertätigkeit von der grossen Chance, dass jetzt eine neue Führung kommt, weil Sie das damit verbinden, dass Lehrer unzufrieden sind, dass man nicht gemeinsam und wertschätzend miteinander zusammenarbeiten kann. In meinen Augen - und das ist eine persönliche Aussage - ist das ein Affront gegenüber den Verantwortlichen. Es ist ein Affront gegenüber dem, was geleistet wurde allein in den letzten zwölf Monaten, aber auch, was an Schulentwicklung geleistet wurde über die letzten Jahre. Wenn wir schauen und immer wieder auch lobpreisen, dass wir eines der besten Bildungssysteme haben und unsere Schülerinnen und Schüler darin leistungsfähig und zukunftsorientiert in die Zukunft gehen können, wenn wir uns ausweisen als bester dualer Bildungsstandort, wenn wir mit Entwicklungsprojekten weiter voran sind als viele unserer Nachbarländer - dann von nicht guter Zusammenarbeit zu sprechen und direkt auch Personen dementsprechend zu bewerten, das widerspricht meinem Verständnis von Wertschätzung und es widerspricht meinem Verständnis davon, gemeinsam das Bildungssystem weiter voranzutreiben, wo jeder seine Rolle hat. Das ist mir ganz wichtig, das einfach nochmals zum Ausdruck zu bringen. Denn das müssen wir geklärt haben, sonst können wir hier noch zehn Stunden über Bildungsinhalte reden. Wenn solche Vorwürfe im Raum stehen, dann ist das für niemanden dienlich. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Nur ein Punkt zum Thema Angst, Druck und Zwang. Ich möchte jetzt hier das auch nicht weiter ausführen, aber ich hoffe, ich habe Sie richtig verstanden. Diese Bedenken sind unbegründet. Es gibt keine Veranlassung, dass sich eine Person nicht äussern kann. Es gibt Hierarchiestufen, haben Sie gesagt, wo sich ein Lehrer hinbegeben kann, wenn er unter solchen Angstzuständen, sage ich einmal, leidet. Das begrüsse ich doch sehr. Vielleicht können Sie nochmals etwas dazu sagen, ob das wirklich unbegründet ist. Denn wenn es wirklich unbegründet ist, dann ist es ja auch kein Thema. Aber es ist halt an uns herangetragen worden und es ist unsere Pflicht, das Ihnen mitzuteilen - und auch öffentlich. Denn ich denke, es muss unbegründet sein - so wie ich es gesagt habe. Man soll keine Angst, keinen Druck und auch keinen Zwang verspüren müssen, sondern man soll, genauso, wie Sie das ausgeführt haben, den richtigen Weg einhalten und soll sich, wenn man Inputs hat, wenn man irgendwelche Sachvorschläge hat, dorthin wenden können. Und wenn dann etwas passiert, das eben mit Druck und Zwang zu tun hat, dann muss man das auch anmelden können. Und dann muss das verfolgt werden. Um mehr geht es nicht. Ich denke, das ist der ordentliche Weg. Und so, wie ich die Verwaltung verstehe und ich sie verstehen will - darum möchte ich das einfach auch hier schon thematisiert wissen. Denn wenn das irgendwo im Raum steht, dann muss man das ausräumen, nicht einfach nur verurteilen, dass man es überhaupt fragt. Das ist der Punkt. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich möchte mich da gleich anschliessen und kann eigentlich alles, was Sie sagen, Herr Abg. Rehak, natürlich mittragen. Und ich denke, es ist wirklich wichtig, dass man es thematisiert. Es wurde an uns als Landtagsabgeordnete, in dem Fall an Sie auch und vielleicht andere ziemlich sicher auch, herangetragen. Und ich glaube, dann muss es auch möglich sein, dass es eben thematisiert wird. Denn das ist der erste Schritt, damit es besser werden kann. Dann möchte ich zum Zweiten kommen, da haben Sie mich vielleicht falsch verstanden. Es ist nicht alles schlecht beim Schulamt oder zwischen dem Schulamt und den Lehrpersonen. Und das habe ich so auch nicht gesagt und das will ich so auch nicht verstanden wissen. Aber es ist auch nicht alles gut. Und dort, wo es nicht gut ist, das bringen wir jetzt hier halt auf, damit es besser werden kann. Ich glaube, das muss einfach auch möglich sein. Ich wollte nicht die Arbeitsleistung des Schulamtsleiters und der anderen Person, die in Pension geht, degradieren oder so. Aber es gibt halt Punkte, die meines Erachtens nicht optimal sind, und da möchten wir ansetzen.
Ich denke, Änderungsprozesse sind einfacher anzugehen, wenn neue Personen auf diesen Positionen sitzen. Und das ist jetzt gerade ein Zufall, dass es bei zwei Schlüsselpositionen personelle Änderungen gibt. Das sehe ich dann eben auch als Chance. Aber bitte verstehen Sie mich da nicht falsch, dass ich da das Kind mit dem Bade ausschütte und alles schlecht finde. Das ist nicht so. Aber ich möchte bei gewissen Punkten, die jetzt hier vorliegen, halt auch Verbesserungen in konstruktiver Art und Weise vorbringen und einbringen, damit es eben besser wird. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich bin hier vor allem auch in meiner Funktion, wenn man so will, als oberster Personalchef, der ja auch für das Staatspersonalgesetz verantwortlich ist, das auch in Zusammenhang mit dem Lehrerdienstgesetz in gewissen Punkten, wie beispielsweise den Kündigungen, natürlich dann auch anwendbar ist. Wenn ich gewisse Ausführungen gehört habe vorhin, dann ist es eigentlich erstaunlich, dass wir überhaupt noch Lehrpersonal in Liechtenstein finden. Deshalb hat das schon so geklungen, als ob es grundsätzliche Probleme gäbe mit Druck, Zwang und Angst. Da möchte ich die Bildungsministerin unterstützen. Da gibt es Stellen, da soll man sich melden. Natürlich kann man sich auch bei Landtagsabgeordneten melden, das ist auch gut. Aber das Problem lösen wir nicht dadurch, dass wir das Lehrerdienstgesetz derart ausgestalten, dass es für die Lehrpersonen noch etwas angenehmer ist und für die Schulleitung und das Schulamt fast unmöglich ist, zu planen. Das ist nicht der Ort, diese Probleme zu lösen. Angst, Druck und Zwang sind persönliche Probleme in einem Arbeitsverhältnis. Das gibt es leider auch bei der Landesverwaltung, das gibt es in jedem Betrieb. Die gehören dort gelöst, wo sie entstehen, und die können wir leider nicht auf Gesetzesstufe lösen. Das ist mir schon ganz, ganz wichtig in dieser Diskussion. Ich denke, sowohl der Staat als auch die Schulen sind gute Arbeitgeber. Und das Ziel dieser Diskussion, die Sie heute hier führen werden und wir dann noch in einer 2. Lesung führen werden, ist, das Schulsystem zu optimieren, damit der Lernerfolg der Schüler besser wird. Das sind die Rahmenbedingungen - und nicht, damit es für die Lehrer etwas angenehmer ist. Das ist ein Bestandteil, das ist wichtig, die Lehrer sind wichtig, aber das Allerwichtigste sind die Schüler und der Lernerfolg. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Besten Dank für das Wort. Ich habe jetzt lange den Argumenten zugehört. Für mich ist es neu, ich bin jetzt das erste Mal mit dabei, war bei der 1. Lesung logischerweise nicht mit dabei. Aber ich beschäftige mich schon seit vielen Jahren mit dem Schulsystem, ich war ja lange Zeit auch im Gemeindeschulrat, in der Elternvereinigung, bin Mutter von Kindern. Also ich kenne das Schulsystem. Und wenn ich zurückdenke an meine Zeit im Gemeindeschulrat, habe ich aber auch das Ganze, Zusammengehörende kennengelernt und auch natürlich die komplexe Art der Stundenplangestaltung, die Sicht der Schulleitung. Ich hatte aber immer den Eindruck, es herrscht ein sehr gutes Verhältnis. Die Schulleitung und die Lehrpersonen arbeiten gut zusammen. Das hängt vielleicht zusammen: Früher gab es Schulleiter, die waren noch als Lehrpersonen tätig, haben nachher ihre Ausbildung gemacht, sind nachher reine Schulleiter. Aber ich glaube nicht, dass sie dann ihre Denkweise derart verändern, dass sie alles vergessen, was vorher in ihren anderen Interessen war. Wir haben das jetzt auch gehört und das ist wirklich wichtig, dass wir motivierte Lehrpersonen haben, die ihren Beruf mit Freude, mit Leidenschaft ausüben. Sie tragen eine grosse Verantwortung für unsere Kinder. Um das geht es uns, da sind wir uns alle einig. Ich finde es wirklich sehr schade, dass wir jetzt alles nochmals aufrollen. Ich habe mir auch die Mühe gemacht, habe die Landtagsdebatte nachgehört von der 1. Lesung. Es kamen viele Argumente, ich wurde auch einbezogen von Lehrpersonen und teilweise in die Korrespondenz, die geführt wurde. Ich konnte das nachvollziehen mit den Argumenten, habe dann aber auch die sehr umfassende Stellungnahme des Schulamtes ganz genau gelesen. Und es hat für mich viele Fragen geklärt, die im Voraus einfach noch nicht ganz stimmig waren. Deshalb wäre es einfach eine gute Gelegenheit gewesen, jetzt einmal das Positive aus dieser Vorlage zu übernehmen. Und da haben wir ja dann die Anpassung mit den Kindergartenlektionen. Wir haben eine Reduktion von den befristeten Verträgen. Das ändert nochmals alles und dann hätten wir die Chance, das nochmals neu zu beurteilen und zu analysieren.Gerade wenn es um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht, das ist ein Anliegen, das ich wirklich schon seit vielen Jahren verfolge, das können Sie mir glauben. Ich wäre die Letzte, die sich da dagegen ausspricht. Aber wenn wir dann von Pensen mit 40% und kleiner sprechen, diese Stellen gibt es ganz, ganz selten. Und die sind sehr rar. In der Privatwirtschaft werden die schon gar nicht ausgeschrieben, geschweige denn, kann man dann noch wünschen, was man machen möchte. Da sind die Lehrpersonen in einer privilegierten Lage. Auch wenn es dann darum geht, dass man während der ganzen Schulferienzeit eine Betreuung organisieren muss für die Kinder - für diejenigen, die nur fünf Wochen Ferien haben im Schuljahr. Das schätzt man dann auch. Vielfach sind es schon die Frauen, die sich dann mit dem geringeren Pensum auseinandersetzen. Aber zum Teil entscheiden sie sich auch bewusst für dieses Vorgehen, weil es einfach auch eine Bereicherung ist, dass man in einem kleinen Pensum arbeiten kann und die Möglichkeiten hat. Und wenn es der Mann ist - auf der anderen Seite ist das das Gleiche. Aber hier in den Lehrerberufen haben wir jetzt halt nun einmal mehr Frauen, die in der Teilzeit beschäftigt sind. Wir ziehen jetzt immer die Vergleiche zur Privatwirtschaft und wir dürfen nicht immer nur das herauspicken, was uns jetzt gerade gefällt und das andere nicht. Dann möchte ich jetzt vielleicht noch etwas sagen zu der Beurteilung des Unterrichts. In der Schweiz zum Beispiel ist das ja schon lange so, dass Schulleitungen die Lehrpersonen beurteilen. Genauso, wie wir ja in der Privatwirtschaft auch beurteilt werden. Und wenn es dann nicht passt für uns, hat man ja die Möglichkeit, zum nächsthöheren Vorgesetzten zu gehen. Für mich ist auch wichtig, dass wir eine gute Vertrauensbasis haben unserem Arbeitgeber gegenüber. Das habe ich doch in meinem Arbeitsverhältnis auch. Und wenn das dann überhaupt nicht mehr stimmt, dann muss man sowieso irgendetwas ändern. Ich würde einfach anregen, dass wir wirklich auch die Vorteile sehen, die jetzt schon vorliegen und das nicht als gegeben sehen, wir können noch daran arbeiten. Ich bin überzeugt, das hat die Bildungsministerin auch sehr schön dargelegt, die Anliegen werden bestimmt ernst genommen. Man darf nicht jetzt einfach alles so ins Negative ziehen, wie wenn die Arbeitsbedingungen so schlecht wären beim Schulamt. Das hat mich jetzt schon gestört. Ich denke, es gibt auch viele motivierte Lehrpersonen, die sehr zufrieden sind, so wie es ist. Oder zumindest mit dem, was wir jetzt ja schon ins Positive umgesetzt haben oder möchten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ich danke auch der Abg. Dagmar Bühler-Nigsch. Ich teile sehr viele von Ihren Ausführungen. Ja, jetzt haben wir eine erneute 1. Lesung, wir haben genau jetzt die Möglichkeit, das zu tun. Das war die Absicht. Ich hoffe jetzt einfach, dass man viele Anregungen noch aufnimmt auf die 2. Lesung, und dann können wir ja etwas Besseres haben - in kurzer Zeit. Das ist genau das, was wir wollten. Wir wollten sicher nicht, dass wir den Eindruck hinterlassen, dass alle Lehrer unter Angst, Druck und Zwang, unter Burn-out-Syndromen und Depressionen leiden. Das ist sicherlich nicht so. Aber wichtig ist einfach, dass es ernst genommen wird. Der Regierungschef hat gesagt: Ja, das gibt es. Da bin ich froh, wenn er das sagt und wenn er auch sagt, wir nehmen das ernst und wir schauen, wie wir da weiterkommen. Ich denke, das ist das Ziel. Wir möchten jetzt hier und heute nicht über Einzelfälle reden. Ich denke, das wäre dann wirklich der falsche Platz, aber für mich war einfach wichtig, dass man dieses Thema einmal angesprochen hat und ernst nimmt und dann bearbeitet, und nicht einfach sagt: Das gibt es nicht.Bis jetzt hatten wir eher diesen Eindruck, dass man das nicht will, weil das ja nichts Schönes ist. Da geht es mir wie Ihnen allen. Ich habe es auch viel lieber, wenn wir alle gut miteinander auskommen und wenn alles schön ist und blumig. Das ist schon auch mein Ziel. Aber es ist nicht immer so. Und wenn wir dort die Probleme lösen, wo wir sie haben - auch vielleicht gar nicht in diesem grossen Ausmass, wie vielleicht der Eindruck entstanden sein könnte. Ich glaube auch nicht, dass es so ist, denn dann hätten wir keine Lehrer, da bin ich mit Ihnen völlig einig. Wir haben Lehrer, viele sind sehr zufrieden mit dem Arbeitsverhältnis. Dort, wo wir etwas verbessern können, sollen wir das tun. Ich denke, das ist in unser aller Ansinnen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ja, auch von meiner Seite: Ich möchte es wirklich nochmals sagen: Es ist nicht alles schlecht. Und wenn ich so verstanden wurde, dann wurde ich missverstanden. Darum sage ich das hier nochmals. Nur dort, wo es halt noch nicht gut oder nicht optimal ist, da möchte ich anpacken, da möchte ich es verbessern. Damit wir auch dort auf ein gutes oder sehr, sehr gutes Level kommen. Ich glaube, das sollte auch das Ziel von uns allen sein, dass wir ständig verbessern und optimieren. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Frick
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Auf der einen Seite freue ich mich jetzt sehr über Ihre Voten, über Ihre Aussagen. Und auf der anderen Seite werde ich einfach das Gefühl nicht los, dass dieser Zug abgefahren ist. Dieser Eindruck, mit dem wir hier eingestiegen sind, der ist jetzt draussen. Hier wurde mit einer Idee eingestiegen, es wurden zwei Lager gemacht und ich finde es jetzt zumindest einmal schön, wenn Sie jetzt sagen: Nein, eigentlich wollten wir nicht diesen Eindruck entstehen lassen. Diesen Eindruck haben wir als Landtag jetzt bereits entstehen lassen. Ich weiss nicht, wie es draussen ankommt, wenn wir jetzt sagen: Ja, okay, wir haben das Ganze nicht so gemeint - eigentlich ist das Schulamt doch ein guter Arbeitgeber und eigentlich haben wir doch tolle Lehrpersonen. Für mich hat es anders geklungen. Ich gebe Ihnen jetzt einfach meine Stimmung wieder rüber. Es war auch für mich sehr schwierig zuzuhören, dass auf der einen Seite das Schulamt angeblich ein schlechter Arbeitgeber ist und in Zukunft die Schulleitungen die Lehrpersonen beurteilen sollen. Das findet der Herr Landtagspräsident wieder nicht gut. Er findet, das Schulamt soll trotz alledem die Lehrpersonen beurteilen. Ja, das war jetzt für mich sehr verwirrend. Ich hätte mir da, rein aus einer politischen Sicht, zu diesem Thema eine andere Vorgehensweise gewünscht.Ich gehe mit Ihnen einig, die Themen müssen angegangen werden. Der Lehrberuf ist nach meiner Meinung attraktiv. Wenn man es optimieren kann, soll man dies machen. Wie gesagt, ich wäre hier gerne anders eingestiegen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Sehr geehrter Landtagspräsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, danke für das Wort. Ich gehe mit Ihnen einig, ein Eindruck kann entstehen. Aber das war jetzt sicher nicht meine Intention. Ich habe zu jedem dieser vorliegenden Artikel eine Aussage, die ich gerne machen würde. Dann wird vielleicht verstanden, wo - wie soll man sagen? - des Pudels Kern liegt. Mir geht es nicht darum, über Schulamtsleiter oder Lehrpersonen oder Schulleiter zu richten. Ich habe unterschiedlichste Rückmeldungen auch von Schulleitern, die sagen: Das System, das wir heute fahren - also nicht hier in diesem Hohen Haus, sondern beim Lehrerdienstgesetz -, kann man optimieren. Wir haben heute die Chance, das jetzt zu optimieren. Ob man jetzt mit dem Prozess glücklich ist oder nicht, da kann man unterschiedlicher Ansicht sein. Schlussendlich zählt das Ergebnis, und darum wäre ich froh, wenn ich sagen könnte, was ich zum einzelnen Artikel finde und nicht, ob ich jetzt mit dem Schulamtsleiter einverstanden bin oder nicht. Mit dem habe ich über viele Jahre zusammengearbeitet. Aber das ist nicht die Diskussion, aus meiner Perspektive. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ich kann mich Daniel Oehry anschliessen. Herr Frick, eine andere Vorgehensweise, da müssen Sie uns schon noch sagen, welche. Wir sind hier der Gesetzgeber, wir debattieren hier über ein Gesetz. Das ist unsere Aufgabe. Wir müssen sagen, was wir von der Regierung wollen. Wir machen die Gesetze, wir sind die Legislative, wir sind der Gesetzgeber. Wir sind nicht der Gesetzdurchwinker. Und das ist es genau. Wir müssen sagen, was wir wollen und wir müssen diese Gelegenheit nutzen. Wenn Sie mit diesem Gesetz zufrieden sind, so wie es vorliegt, ja, dann braucht es keine 1. Lesung. Sie haben sich dagegen ausgesprochen, Sie sind mit diesem Gesetz zufrieden, so wie es ist. Wir sind es nicht. Es ist unser gutes Recht, hier einen demokratischen Prozess zu führen und öffentlich zu debattieren. Das ist unsere Pflicht. Wir müssen das öffentlich tun. Wir sind kein Geheimverein. Deshalb sehe ich kein Problem in dieser Diskussion, überhaupt nicht. Wir konnten auch vieles ausräumen. Wir konnten vieles platzieren, wir konnten vieles ausräumen. Das ist ja ein Vorteil, wir sind bereits einen Schritt weiter. Nicht so, wie Sie denken. Wir haben hier vieles erreicht schon. Und wenn jetzt Bildungsministerin uns dann noch dankenswerterweise noch zusagen würde, dass sie die eine oder andere Anregung mitnimmt, dann wären wir am Schluss alle zufrieden. Nur das wollen wir. Und am Schluss können wir darüber abstimmen. Mit 13 Stimmen können wir dieses Gesetz durchwinken, auch wenn die anderen zwölf komplett nicht einverstanden sind. Das ist halt so. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Bevor wir nun in die 1. Lesung der Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf einsteigen, machen wir eine Pause. Aber die Frau Regierungsrätin wünscht noch das Wort.Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Mir wäre wichtig, wir können gerne eine Pause machen, aber bevor wir die einzelnen Artikel lesen, dass ich einfach nochmals die Möglichkeit hätte, ein paar generelle Ausführungen zu machen. Aber das wird einige Minuten in Anspruch nehmen. Deshalb wäre ich einfach dankbar, wenn Sie mir nachher das Wort nochmals gäben und alle jetzt eine Pause machen können. Landtagspräsident Albert Frick
Selbstverständlich werde ich Ihnen das Wort erteilen. Wir machen jetzt eine Pause von 25 Minuten. Die Sitzung ist unterbrochen (von 18:15 bis 18:40 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Wir fahren mit den Beratungen zu Traktandum 32, Lehrerdienstgesetz, fort.Regierungsrätin Dominique Hasler
Geschätzter Präsident, werte Frauen und Herren Abgeordnete. Nach dieser Eintretensdebatte, wo verschiedene Aspekte, Bedürfnisse und auch über den Bedarf diskutiert wurde, ist es mir ein Anliegen, als Basis für die anschliessende Diskussion, wo wir inhaltlich vertieft dann auch bei den Gesetzesartikeln uns damit befassen, einfach nochmals eine Ausgangslage darzulegen, wo das Schulsystem herkommt und wo es heute steht.Das ist von grosser Bedeutung, denn es geht letztlich um die Führung, Organisation und Planung des Schulbetriebs unseres öffentlichen Bildungssystems, in welchem sich täglich 4'571 Schülerinnen und Schüler, 665 Lehrpersonen in 276 Klassen ihr Rüstzeug für die Zukunft aneignen. Das Bildungswesen in Liechtenstein steht ganz unter staatlicher Aufsicht. In der Verfassung des Fürstentums Liechtenstein werden im Bereich «Von den Staatsaufgaben» insgesamt drei Artikel, Art. 15, 16 und 17, dem staatlichen Bildungsauftrag gewidmet. Art. 15 der Landesverfassung sieht vor, dass der Staat seine besondere Sorgfalt dem Erziehungs- und Bildungswesen zuwendet. Weiters wird in Art. 16 der Landesverfassung festgehalten, dass das gesamte Erziehungs- und Unterrichtswesen, unbeschadet der kirchlichen Lehre, unter staatlicher Aufsicht steht. Die allgemeine Schulpflicht wird darin erwähnt und dass der Staat dafür sorgt, «dass der obligatorische Unterricht in den Elementarfächern in genügendem Ausmass in öffentlichen Schulen unentgeltlich erteilt wird». Für die Umsetzung dieses Staatsauftrages im Sinne des Unterrichtes und Bildungswesens sind weitere wichtige gesetzliche Rahmenbedingungen aufgeführt.In Art. 17 ist erwähnt, dass der Staat das Unterrichts- und Bildungswesen als Staatsaufgabe unterstützt und fördert. In weiteren Gesetzen, im Wesentlichen dem Schulgesetz, ist in Art. 102 definiert, dass die Regierung die Aufsicht über das gesamte Bildungswesen ausübt. Sie überwacht insbesondere die Gleichmässigkeit der Gesetzesanwendung durch die ihr untergeordneten Organe und fördert unter anderem die Bildungsplanung. Die verschiedenen Aufgaben des Schulamtes als verlängerter Arm des Staates sind in Art. 106 des Schulgesetzes aufgeführt. Darunter fallen insbesondere auch die Aufgaben der Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des Schulbetriebes. Die Planung und Gewährleistung des Schulbetriebes in personeller und organisatorischer Hinsicht in Zusammenarbeit mit den Schulleitungen sind nur eine dieser aufgeführten Aufgaben. Weiters dient das Lehrerdienstgesetz, welches Gegenstand dieser Landtagsdebatte ist, ebenso als wichtiges Instrument und bildet die organisatorische Basis, dass die beschriebene Staatsaufgabe auch umgesetzt und erfüllt werden kann. Im Jahr 2002, also vor rund 19 Jahren, befassten sich Ihre Vorgängerinnen und Vorgänger im Landtag mit der Neufassung des Lehrerdienstgesetzes, welches wir heute behandeln. Damals wurde grundlegend darüber debattiert, ob das Arbeitsverhältnis einer Lehrperson öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich ausgestaltet werden soll. Nach Meinung der Regierung sollte das Lehrerdienstgesetz nach wie vor öffentlich-rechtlich ausgestaltet werden, weil Lehrerinnen und Lehrer im Dienste des Landes stehen und einen staatlichen Bildungsauftrag in einer staatlichen Institution umzusetzen haben. Damals wurde festgehalten, dass sich aus dem öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis zahlreiche Verpflichtungen der Lehrerinnen und Lehrer gegenüber dem Staat und letztlich der Öffentlichkeit als Auftrags- und Arbeitgeber ableiten, welche in speziellen, schulspezifischen Regelungen festgehalten werden müssen. Diese beinhalten zum grössten Teil bildungspolitische Vorgaben, welche vom Grundsatz her nicht mit dem Arbeitgeber verhandelbar sind und somit klar öffentlich-rechtlichen Charakter haben. Dieser vor 19 Jahren gefasste Entscheid, dass Lehrpersonen öffentlich-rechtlich und nicht privatrechtlich angestellt werden, bringt für die Lehrpersonen auch viele Rechte mit sich, wie zum Beispiel das geschützte Kündigungsrecht. Dies ist gerade dann wichtig zu betrachten, wenn es um die Planung eines Schulsystems geht und dieses nicht mit der Planung in der Privatwirtschaft verglichen werden kann. In der Privatwirtschaft kann, wenn der Bedarf für eine Stelle nicht mehr gegeben ist, ein Arbeitsverhältnis bedeutend unkomplizierter aufgelöst werden. Eine zentrale Rolle bei der Führung einer Schule, welche eine wichtige Basis für die Gestaltung des Bildungssystems und des Schulbetriebes vor Ort ist, kommt den Schulleitungen zu. Zur Stärkung der Schulleitung und dem weiteren Ausbau der Schulautonomie vor Ort wurde in den letzten 20 Jahren enorm viel Auf- und Ausbauarbeit geleistet. Die Rahmenbedingungen für und die Anforderungen an eine Schulleitung haben sich seit der Erarbeitung der Rechtsgrundlagen in den 70er-Jahren grundlegend verändert. Schulleiterinnen und Schulleiter wurden immer mehr zu Schlüsselpersonen im Schulentwicklungsprozess. Während sie vormals Primus inter Pares waren, sind sie heute Führungspersonen eines Schulbetriebes. In den Rahmenbedingungen zum Lehrplan 1999 wurde die Rolle neu wie folgt umschrieben: «Schulen sind für sich als Ganzes verantwortlich und erarbeiten sich innerhalb des vorgegebenen Rahmens eigene Strukturen. Die Behörden legen für die Schulen und die einzelnen Schularten übergeordnete Zielsetzungen und Rahmenbedingungen fest. Dadurch öffnen sie den einzelnen Schulen Freiräume, die eine flexible, effiziente und pädagogisch angemessene Bearbeitung schulischer Aufgaben ermöglichen. Jede Schule erarbeitet sich ein Leitbild mit pädagogischen und organisatorischen Inhalten unter Einbezug aller Betroffenen. In einer Geschäftsordnung legt die Schule ihre Leitungsstrukturen und inneren Abläufe selbst fest. Sie erstellt eine Jahresplanung. Die Schulleitung übernimmt sowohl die administrative wie auch die pädagogische Leitung der Schule. Sie hat die Aufgabe, Schulentwicklungsprozesse zu ermöglichen, anzuregen und für ihre Kontinuität zu sorgen.» Um diesem Auftrag und dieser Verantwortung gerecht zu werden, sind sie eben in der Schulleitung auch entsprechend ausgebildet und erhalten die notwendigen zeitlichen Gefässe zur Erfüllung dieser Aufgabe.Das Schulamt hat in der Folge im Jahr 2000 einen Leitfaden für die Qualitätssicherung und Entwicklung herausgegeben, worin die Aufgaben der Schulleitung beschrieben werden. Die Tätigkeiten eines Schulleiters oder einer Schulleiterin lassen sich gemäss den Verordnungen folgendermassen beschreiben: Der Schulleiter leitet, sorgt, beruft ein, besorgt, informiert, übermittelt, führt, organisiert, erteilt, dispensiert, verwaltet, überwacht, kontrolliert, begutachtet, teilt ein, unterzeichnet und stellt Antrag und so weiter und so fort. Neben organisatorischen und administrativen Aufgaben übernimmt die Schulleitung zusätzlich die pädagogische Leitung der Schule. Sie hat die Aufgabe, Entwicklungsprozesse zu ermöglichen, anzuregen und für ihre Kontinuität zu sorgen. Für diese neuen Tätigkeitsfelder sind verschiedene Kompetenzen erforderlich: Führungskompetenz, pädagogische Kompetenz, personale Kompetenz, soziale Kompetenz, Schulentwicklungskompetenz, administrativ-organisatorische Kompetenz. Die nachfolgenden Gesetzesanpassungen, die in den letzten Jahren vollzogen wurden, insbesondere die Revision des Schulgesetzes, des Lehrerdienstgesetzes, des Subventionsgesetzes und des Besoldungsgesetzes bauten auf diesen grundsätzlichen Überlegungen und kontinuierlichen Entwicklungen auf und wurden mit diversen Verordnungsanpassungen bereits im Jahr 2012 umgesetzt.Es war ein klares Zeichen, das der Landtag damals beschlossen hat, Schulleitungen nicht mehr gemäss Lehrerdienstgesetz, sondern nach den Bestimmungen des Staatspersonalgesetzes anzustellen. Die Botschaft war eindeutig: Nicht mehr Primus inter Pares, sondern klare Führungsrolle der Schulleitung. Mit dieser Führungsaufgabe ging eine Stellenbewertung einher und die Schulleiterinnen und Schulleiter wurden alle mit neuen Verträgen angestellt. Wenn wir über Personalführung und die weiteren Führungsaufgaben, wie zum Beispiel der Stunden- und Pausenplanung sprechen, wie wir das nachher in den einzelnen Artikeln diskutieren werden, dann bitte ich Sie, sich im Bewusstsein aller Bemühungen, die im Rahmen der Entwicklung der Schulautonomie bisher geleistet wurden, immer wieder folgende Fragen zu stellen: Wollen wir, dass die Schulleitungen, die den Schulstandort und damit verbunden die Schülerinnen und Schüler, die Eltern, die Lehrpersonen, die Gemeindebehörden am besten kennen, weiterhin mit dem Vertrauen des Staates ihre Führungsaufgabe in Zusammenarbeit mit dem Schulamt wahrnehmen? Muss eine Schulleitung, die auch die pädagogische Leitung für einen Schulstandort hat, hauptverantwortlich und im Zusammenwirken mit allen nachfolgenden Führungsstufen im Schulamt nicht auch die Kompetenz haben, Lehrpersonen zu beurteilen, damit sie sich gemeinsam kontinuierlich weiterentwickeln können? Sollen Probleme, die oft Einzelfälle betreffen, vor Ort in der Führungsverantwortung der Schulleitungen gelöst werden, oder soll der Gesetzgeber bei der Schulplanung regulativ vorgehen und eher in einem Korsett von Artikeln weiterer Bestimmungen alle Details für alle möglichen Eventualität vorzeichnen? Es stellt sich je nach Einstellung zu diesen Fragen dann die Grundsatzfrage, wie unsere Bildungsorganisationen künftig gesteuert werden können: Ob mit starren Gesetzes- und Verordnungsregeln oder mit starken Führungen innerhalb der Schulen, im Sinne der vor Jahren begonnenen und auf diesem Weg weiter bearbeiteten Entwicklung hin zu mehr Schulautonomie. Wenn Lehrervereine gewerkschaftliche Interessen vertreten, ist das Teil ihres Selbstverständnisses und ihre Aufgabe. Das ist keine Frage. Dass gewerkschaftlich begründete Forderungen aber gleichgesetzt werden mit mangelnder Wertschätzung einem ganzen Berufsstand gegenüber, ist meiner Ansicht nach höchst bedenklich. Wer mich kennt, weiss, dass ich mich für beste Voraussetzungen für ein qualitativ hochstehendes Bildungssystem einsetze. Zur Optimierung der Rahmenbedingungen haben wir die Weiterbildungen in den letzten Jahren enorm intensiviert. Wir haben gemeinsam hier im Hohen Landtag grosse Infrastrukturprojekte für Schülerinnen und Schüler, aber auch für Lehrpersonen - denn das sind auch ihre Arbeitsorte - geschaffen. Wir bauen diese Schulen gemeinsam, indem wir die Lehrerinnen und Lehrer miteinbeziehen, Nutzergruppen haben, wo sie ihren zukünftigen Schulraum mitentwickeln können. Jede Lehrperson in Liechtenstein ist auf höchstem Niveau mit ICT und digitalen Geräten ausgestattet. Das ist, gerade wenn wir den Vergleich in Zeiten der Pandemie auch zu unseren Nachbarländern machen, keine Selbstverständlichkeit. Auch sind wir derzeit aktiv daran, ein Konzept für ein betriebliches Gesundheitsmanagement zu erarbeiten, was nicht unerwähnt bleiben soll. Bereits in den letzten Jahren habe ich mich für ein konkurrenzfähiges Besoldungssystem der Lehrpersonen eingesetzt. Nach langen Vorarbeiten durch das Ministerium und das Schulamt konnten wir gemeinsam und verdankenswerterweise mit dem Landtag mehrere Millionen in das Lohnsystem der Lehrpersonen investieren und auch die Lohnanpassung der Kindergärtnerinnen an die Primarlehrpersonen bereits mit finanziellen Massnahmen vorantreiben.Und auch die Zielsetzung dieser hier vorliegenden Gesetzesvorlage war ausschliesslich, weitere wesentliche Schritte zur Verbesserung der Attraktivität des Lehrerberufes zu gehen. Es gilt, die Pflichtlektionenzahl der Kindergärtnerinnen und Kindergärtner an jede des Lehrerpersonals der Primarstufe anzugleichen. Der Status der Teilzeitlehrpersonen wird mit dieser Vorlage wesentlich verbessert und wir kommen damit auch unseren internationalen Verpflichtungen nach. Das ist in meinen Augen ein wichtiger und richtiger Beitrag an die Vereinbarkeit von Familie und dem Lehrberuf. Darüber hinaus definiert die Regierung mit der jüngst verabschiedeten Bildungsstrategie 2025plus diverse Handlungsfelder, die sich nicht nur mit dem Hier und Jetzt beschäftigen, sondern bereits in die Zukunft blicken und festhalten, wie wir die Attraktivität, die Wichtigkeit und die Wertschätzung unserer Schulleitungen, Lehrerinnen und Lehrer auch in Zukunft unterstreichen wollen. Wir halten in der Bildungsstrategie diesbezüglich fest: «Das Bildungspersonal wird als ein bedeutsamer Schlüsselfaktor für den Bildungserfolg aller gestärkt und optimal unterstützt.» Auf dieser Basis werden die diverse Handlungsfelder abgeleitet. Ich bin der tiefen Überzeugung, dass, wenn wir unseren Schülerinnen und Schülern eine zukunftsorientierte, bedürfnisorientierte und damit bestmögliche Bildung bieten wollen, wir den Bildungsweg weiter aufbauend auf den bisherigen Entwicklungen gestalten sollten. Man sollte sich daher nicht in kleinkarierten Regularien verlieren, sondern immer wieder das Bild des Grossen und Ganzen fokussieren und Vertrauen in die Führung der Schule, welche essenziell wichtig für eine hohe Unterrichtsqualität ist, haben. Schulen sind Expertenorganisationen, weshalb oft argumentiert wird, dass man die Führung einer Schule nicht mit der Führung eines Unternehmens oder einer anderen Organisation vergleichen kann. Das bedeutet aber nicht, dass Schulen nicht geführt werden können. Denn die Schule ist bei Weitem nicht die einzige Institution, wo Experten arbeiten. Denken wir zum Beispiel an weitere Gesundheits- oder Sozialinstitutionen. Ja, Expertenorganisationen sind nach gewissen Führungsgrundsätzen zu führen - und das ist anspruchsvoll. Das unterstreicht aber genau, wie wichtig es ist, dass eine Schulleitung auch die Kompetenz dafür bekommt, damit sie die anspruchsvollen, aber zentral wichtigen Aufgaben vor Ort wahrnehmen kann und die Verantwortung für die Führung einer Schule übernimmt. Economiesuisse fasst dies in einer Schrift wie folgt zusammen: «Die Lehrkräfte benötigen bei der Erfüllung ihrer Aufgabe einen hohen Grad an Entscheidungsfreiheit. Schulleitungen sollten deshalb einen teamorientierten, kooperativen Führungsstil pflegen - allerdings mit klaren Verantwortlichkeiten und Entscheidungsbefugnissen. Aber auch jede einzelne Schule braucht ein Mindestmass an Autonomie, um ihren spezifischen Bedürfnissen gerecht werden zu können. Diese komplexe Ausgangslage erfordert eine konsequente Entflechtung von strategischer und operativer Führung im Schulbereich.» Hier wird erkennbar, dass bei all diesen Bemühungen stets gut abzuwägen ist, was auf Gesetzesebene, auf Verordnungsebene, in Richtlinien und was direkt in der Führung vor Ort festgelegt werden soll. In meinen Augen bleibt unser Bildungssystem nur dann wettbewerbsfähig und flexibel genug, um unsere Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit allen Verantwortlichen, den Schulleitungen, den Lehrpersonen, den Fachpersonen, den Eltern, den Gemeinden und dem Staat bedürfnis- und bedarfsorientiert in die Zukunft zu begleiten.Ich möchte jetzt, bevor wir dann auf die einzelnen Gesetzesartikel eingehen, noch auf die Eintretensvoten der Abgeordneten eingehen und schlage vor, dass wir die Themen, die vielfach genannt wurden, zusammenfassen und dass ich diesbezüglich kurz Stellung nehme und wir dann aber, wie Sie ja bereits ausgeführt haben, bei den einzelnen Artikeln auch Voten haben werden und dann nochmals vertieft zu differenzierten Themenstellungen diskutieren können. Ich beginne mit dem Votum des Abg. Thomas Rehak. Er hat ausgeführt, dass er sich wünscht, dass in der Schule weniger Administration und mehr Fokus auf den Unterricht gesetzt wird. Ich glaube, es ist ganz wichtig, dass man Administration in der heutigen Zeit nicht als etwas Schlechtes bewertet, sondern wenn Schulentwicklungs- und Schulqualitätsmassnahmen gesetzt werden, dann gehört auch ein gewisser Standard an Dokumentation und an Administration dazu. Da stimmen Sie mir sicherlich auch zu.Ich möchte hier auch nochmals, damit wir eine saubere Ausgangslage haben, einfach einmal skizzieren, was der Anteil in einem Berufsauftrag vom Lehrer effektiv an durchgeführten Lektionen ist und wo der Raum eben ist für Vorbereitungen, Mitentwicklung von Schulentwicklungsprozessen und ich nehme hier einfach einige Berufsgruppen beispielhaft. Also im Kindergarten sind das zum Beispiel 877 Stunden pro Jahr, wo der direkte Unterricht stattfindet und etwa zusätzlich 1'117 Stunden, die eben für diese Schulentwicklung, für Dokumentationen für Vorbereitung von Elternabenden, Elterngesprächen, Projekten in den Schulstandorten zur Verfügung stehen.Auf der Primarschulstufe sind es 848 Stunden, die unterrichtet werden, und 1'336 Stunden, die eben für diese zusätzlichen Aufgaben zur Verfügung stehen. Auf der Sekundarstufe l 819 und 1'365 Stunden unterrichtsfreie Zeit und in der Sekundarstufe ll schwankt es so zwischen 644 und 731 Stunden Unterricht und im Durchschnitt sind es so etwa 1'541 respektive 1'453 Stunden, die dann eben für zusätzliche Aufgaben verwendet werden können. Aber ich teile natürlich Ihre Ansicht zu 100%. Wenn im Schulbereich administrative Arbeiten anfallen, sollen sie zielgerichtet sein. Und auch in diesem Kontext soll immer die Schülerin und der Schüler im Zentrum stehen. Man muss sich aber einfach bewusst sein, dass das Schulsystem auch hochkomplexe Aufgaben hat. Ich weiss nicht, wer von Ihnen schon die Zeit hatte, den Bildungsbericht - den ersten von Liechtenstein - zu lesen. Wenn man sieht, was auch - wenn wir wettbewerbsfähig bleiben wollen - an Messaufgaben damit verbunden sind, dann gehört das heute einfach als ein Teil zum Unterricht dazu.Sie haben dann noch ausgeführt, dass man oft das Gefühl habe, dass Teilzeitmitarbeitende nicht produktiv seien. Das möchte ich wirklich entschieden zurückweisen. Wir schreiben auch in unserer Stellungnahme, dass ein Schulsystem, das, wie wir das machen, so individuell auf Bedürfnisse - auch von Kindern mit speziellen Lernbegleitungen eingeht -, aber auch spezielle Fachrichtungen anbietet, von Teilzeitangestellten lebt, weil diese eine wichtige Expertise mitbringen. Was einfach wichtig ist, ist, dass man bei den Teilzeitangestellten immer auch schauen muss - es hat niemand Interesse, wenn er 40% arbeitet, auch jeden Tag in der Schule zu sein -, dass man wirklich auch gut organisiert, wo können sie in der Schulentwicklung mitmachen, werden sie dafür entlastet oder wo sind sie eben nicht Teil dieser Teamaufgaben. Das hat aber nichts mit mangelnder Wertschätzung zu tun, sondern das ist einfach den geringen Teilzeitpensen, wenn jemand nur ein Tag in der Woche an der Schule ist, geschuldet, dass es hier immer einfach auch wieder eine gute Abstimmung braucht. Lassen Sie mich in Bezug auf das Votum des Landtagspräsidenten Albert Frick, der die Wichtigkeit der Teilzeitarbeit zum Ausdruck gebracht hat und auch erwähnt hat, dass ja mit diesen guten Vereinbarkeitsmassnahmen die Grundlagen für die Schule gebildet werden, nämlich dass Schülerinnen und Schüler auf die Welt gebracht werden, einfach nochmals ganz kurz skizzieren, was Teilzeitarbeit im Umfeld der Schule bedeutet: Rund 60 Personen des Lehrpersonals arbeiten in Teilzeit. Davon rund 45% mit einem Pensum kleiner 90%. Im Vergleich dazu liegt in der Beschäftigungsstatistik unseres Landes die Teilzeitbeschäftigung 2019 bei folgenden Bereichen durchschnittlich bei 29%. In der Industrie liegt der Wert bei rund 12%, im Sektor Dienstleistungen bei 38%, bei der Landesverwaltung sind es circa 26%. Das ist mir einfach immer wieder ganz wichtig. Wenn wir später auch über die verschiedenen Möglichkeiten, wie wir mit Teilzeitstellen umgehen sprechen, dass wir uns dann immer auch vor Augen führen: Wir scheinen nicht so ein schlecht funktionierendes System zu haben, denn das zeigen die Zahlen einfach nicht. Wir können uns messen lassen. Wir sind, das getraue ich zu behaupten, einer der Arbeitgeber mit am meisten Teilzeitstellen. Und was noch dazukommt, das sehen wir nachher dann auch bei der Planungsthematik von den Schulleiterinnen und Schulleitern: Wir sind auch noch extrem flexibel. Dass wir bei Kleinstpensen zum Teil auf Wünsche eingehen, nicht nur was das Pensum anbelangt, sondern auf Wünsche, an welchem Tag man arbeiten möchte, auch auf den dringlichen Wunsch, dass es ein Ort ist, wo man ausschliesslich arbeiten möchte. Also das kommt einfach alles noch dazu. Dann hat der Abg. Daniel Oehry ausgeführt, dass er nicht versteht, warum die Kindergartenvollanpassung lohnmässig nicht gemacht werden kann, wenn wir diesen dafür vorgesehenen Gesetzesartikel heute nicht verabschieden. Sie haben richtig ausgeführt, dass wir, Landtag und Regierung zusammen, bereits Teilschritte der Anpassung für die Kindergartenlehrpersonen gemacht haben. Aber es ist ein wesentlicher Prozentteil noch offen und da haben wir immer gesagt, dass es zuerst die Gesetzesanpassung braucht. Denn heute arbeitet eine Kindergärtnerin ein Dreissigstel, also 30 Lektionen, und die Primarlehrperson 29 Lektionen. Wir werden nachher auch noch über die verschiedenen oder neuen Pausenregelungen bei den Kindergärtnerinnen sprechen. Das würde zu einer völligen Disbalance führen. Wir haben die gesetzliche Grundlage nicht und die Vollanpassung bedingt auch, dass wir die Stundenpläne dementsprechend planen. Die Schulleitungen haben das, weil die 1. Lesung eher unbestritten war, für dieses Jahr bereits getan, dass sie mit einem Neunundzwanzigstel gerechnet haben. Das wird selbstverständlich wieder angepasst, der Gesetzgeber gibt den Takt vor. Das gilt es absolut zu respektieren. Mir ist einfach wichtig zu sagen, dass wir ohne diese gesetzlichen Anpassungen diese organisatorischen Anpassungen - und ich rede von der Vollanpas-sung, also der 100-prozentigen Angleichung an den Lohn, das sind etwa 9% mehr Lohn -, die werden wir dann machen können, wenn das Gesetz in Kraft tritt und da gibt es jetzt halt diese Verzögerung.
Dann möchte ich auf das Votum des Abg. Georg Kaufmann eingehen. Er hat ein sehr wichtiges Thema eingebracht, gerade auch im Kontext der Diskussion, die vorher geführt wurde, und zwar der Wunsch nach Mitsprache und Mitwirkung. Sie haben auch diesbezüglich die Bitte eingebracht, dass man prüft, ob die Lehrervereine in einem Gesetz aufgenommen werden. Und ich möchte einfach darauf verweisen, dass im Lehrerdienstgesetz bereits ein Artikel wesentlich und ausführlichst definiert ist. Es ist der Art. 25 - Mitsprache und Mitwirkung. Da gibt es die verschiedenen Ebenen, dass der Lehrer berechtigt ist, den vorgesetzten Behörden Vorschläge zur besseren Verwaltung und Entwicklung der Schule zu unterbreiten, der Lehrer verpflichtet ist, an Lehrerkonferenzen, in Kommissionen und Arbeitsgruppen, die sich mit der Verwaltung und Entwicklung der Schule und des Schulwesens befassen, mitzuwirken. In Kommissionen und Arbeitsgruppen, die sich mit der Verwaltung und Entwicklung der Schule und des Schulwesens befassen, ist auf eine angemessene Vertretung der Lehrer zu achten. Und jetzt kommt der Teil, den Sie gerne verankert hätten, der bereits verankert ist: «Die Lehrer können ihre Mitwirkungsrechte in allgemeinen Fragen der Gestaltung von Dienstverhältnissen durch einen Verband oder persönlich wahrnehmen.» Also auch bei Streitigkeiten könnten Lehrer sich vertreten lassen. «Soweit die Lehrer ihre Mitwirkungsrechte durch einen Verband wahrnehmen, kann der Verband mit Einwilligung der beschwerten Person diese in einem von ihr eingeleiteten Verfahren vertreten oder sich als Dritter am Rechtsstreit» am Zivilprozess beteiligen.Das ist jetzt die juristische Natur. Aber wie sieht das im Alltag aus? Das Schulamt hat mindestens jährlich Treffen mit den Lehrervereinen, wo alle grundsätzlichen Themen besprochen werden. Aber selbstverständlich werden bei grossen Gesetzesvorlagen die Lehrervereine zur Vernehmlassung gebeten. Sie haben ja diesbezüglich sogar alle ein Protokoll bekommen, wo mit den Lehrpersonen diese Vorlage besprochen wurde. Also das zeigt ja, dass die Zusammenarbeit gegeben ist und eigentlich - natürlich mit unterschiedlichen Hüten und unterschiedlichen Rollen - aber immer auch sehr konstruktiv abläuft. Ich habe mit den Lehrervereinen in der letzten Legislatur diverse Sitzungen gehabt, gerade auch in Bezug auf die Lohnforderungen und dann die dementsprechenden Massnahmen, die wir diesbezüglich umgesetzt haben. Dann komme ich noch zum Abg. Johannes Kaiser. Sie haben das Thema der Besoldung eingebracht. Ich möchte hier einfach nochmals festhalten, dass neben dem, was wir in der Vorlage darlegen, dieses Gesetz nicht Teil des Ortes ist, wo man diese Punkte besprechen könnte. Wir sind auch dem Gleichberechtigungsprinzip verpflichtet und wir orientieren uns auch an den Arbeitsplatzbewertungen, darauf sind wir angewiesen und das ist auch unsere Verpflichtung. Das Thema wäre, wenn, dann im Besoldungsgesetz einzubringen, wobei mir nicht einmal ganz klar ist, wie das der Landtag in diesem Gesetz direkt einbringen könnte, weil alle Lohneinstufungen in der Landesverwaltung auf Arbeitsplatzbewertungen und auf Verordnungsebene basieren. Was ich Ihnen aber sagen kann, ist, im Rahmen der Lehrplanentwicklung finden ja auch diverse Weiterbildungen statt, wo Lehrpersonen sich mit gezielten Studiengängen oder Zusatzkursen auch weiterqualifizieren. Wenn diese Weiterqualifizierungen gemacht werden, dann passiert immer wieder auch eine Arbeitsplatzbewertung, wo dann eben diese Löhne wieder geprüft werden bezüglich Einstufung. Aber ich bitte Sie einfach - wir haben heute so viele wichtige thematische Inhalte -, das ist nicht Teil dieser Gesetzesvorlage. Wenn wir jetzt alle anderen Anliegen auch noch abhandeln, dann werden wir einfach nicht mehr fertig. Das wäre, wenn, dann im Bereich des Besoldungsgesetzes zu behandeln.Dann noch zu der Abg. Karin Zech-Hoop: Sie haben eindrücklich beschrieben in Ihrem Votum, dass Sie fordern, dass man auch im Schulbereich Gegebenheiten schafft, die es in der Privatwirtschaft auch gibt und dass man da weitergehen müsse, und haben auch von Rechten und Pflichten gesprochen. Ich bitte Sie einfach, vielleicht mir noch zu erklären, wie Sie das dann sehen im Kontext, dass Lehrpersonen öf-fentlich-rechtlich angestellt sind. Das ist, wie ich das vorhin in meinem Votum ausgeführt habe, ein wesentlicher Aspekt, wenn wir hier über Rechte und Pflichten sprechen. Das ist ein total anderes Arbeitsverhältnis. Nichtsdestotrotz versuchen wir, sehr zukunftsorientiert - und die Zahlen zeigen das auch - hohe Teilzeitbeschäftigungen anzubieten. Wie gesagt, ein Grossteil der Lehrpersonen arbeitet Teilzeit. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank, Frau Regierungsrätin.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ganz herzlichen Dank für diese Ausführungen, Frau Bildungsministerin. Ich nehme nur ganz zum allerletzten Teil kurz Stellung betreffend diese Besoldungsangleichung der Lehrpersonen für Wirtschaft, Arbeit, Haushalt und Gestalten mit Seminarausbildung. Sie haben das letzte Mal auch ausgeführt, dass das innerhalb einer Verordnung gelöst ist im Moment und dass es über das Besoldungsgesetz gelöst werden müsste. Ich möchte einfach bei Ihnen, der Regierung, deponieren, dass dies ein berechtigtes Interesse ist, ein berechtigtes Anliegen und dass es da adäquate Lösungen bei gleicher Problemstellung oder gleicher Angleichungsthematik früher gegeben hat bei verschiedenen Lehrergattungen.Man zieht immer die Schweiz heran, auch wieder, wenn es passend ist oder wenn dort Lösungen gefunden werden, die auch in unser System passen. Und hier könnte man, weil auch die Ausbildungen in der Schweiz gemacht wurden, weil wir mit dem Bildungssystem in der Schweiz sehr eng verbunden sind, die adäquate Lösung wie in der Schweiz bei dieser Lohnangleichung als Modell nehmen. Sonst müssen Sie einfach im Bericht und Antrag einfach einmal ganz klar aufzeigen, wie das Commitment der Regierung ist, wie dies umgesetzt werden kann. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Und vielen Dank Ihnen, Frau Bildungsministerin, für Ihre Ausführungen. Ich möchte ganz kurz nur zu einem Punkt etwas sagen, und zwar zu dieser LDG-Reform 2002. Ich bin sehr dankbar, dass Sie das ausgeführt haben, denn gerade diese Lehrerdienstgesetzreform im Jahre 2002 wird als positives Beispiel genannt für ein sozialpartnerschaftliches Projekt zwischen der Lehrer/-innenschaft und dem damaligen Bildungsressort. Und da war eben die Lehrer/-innenschaft vom Expertenentwurf bis zur Gesetzesvorlage miteinbezogen und das Resultat war dann eben auch eine Win-win-Situation, die breit mitgetragen wurde. Ich denke, dieser Miteinbezug führt immer dazu, dass diese Lösung - diese gemeinsam erarbeitete Lösung - dann auch breit abgestützt wird und auch mitgetragen wird. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ich danke ebenfalls der Bildungsministerin für ihre sehr ausführliche Darlegung. Ich denke, vieles ist ja auch unbestritten und ist überhaupt kein Thema heute. Wir haben fünf, sechs Änderungen, die wir gerne besprechen würden, und ich denke, das sind die wesentlichen Punkte. Sie haben selber ausgeführt: Es gibt eine Schulentwicklung, und die begrüssen wir natürlich. Also da läuft vieles auch gut und richtig. Wir stecken mitten in einem Entwicklungsprozess, ja, da gibt es halt eine Aktionsphase, es gibt eine Reflexionsphase und heute stehen wir eben in einer Adaptionsphase. Das ist der Punkt. Wir wollen ja nur, dass wir etwas jetzt adaptieren können, wo zumindest wir das Gefühl haben, aufgrund unserer Reflexionsresultate, dass hier Adaptionen notwendig sind und angebracht. Und dann werden wir wieder in Aktion sein und wieder reflektieren, wie der Abg. Kaufmann vor längerer Zeit heute schon ausgeführt hat, dass das eine Möglichkeit wäre. Und hier, heute, wie gesagt, wir sind in einer Adaptionsphase, wir müssen prüfen, was wir adaptieren. Und wenn wir es schon tun, dann müssen wir es richtig machen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank, Frau Bildungsministerin, für Ihre Ausführungen. Ein Punkt macht mich jetzt doch stutzig: Die Antwort, die Sie dem Abg. Johannes Kaiser gegeben haben betreffend die Lohnanpassungen der Lehrpersonen für Wirtschaft, Arbeit, Haushalt und Gestalten. Da sagen Sie, das hätte nichts zu tun mit diesem Gesetz. Auf der anderen Seite hat man vor etwa zwei Stunden argumentiert: Wer das jetzt verhindert, verhindert die Lohnerhöhung im Bereich der Kindergärtnerinnen. Da habe ich jetzt doch eine kleinere Lücke. Wenn es bei den Kindergärtnerinnen geht mit einer Gesetzesanpassung, wieso soll es dann nicht bei den anderen Lehrpersonen im Bereich Wirtschaft, Arbeit, Haushalt und Gestalten gehen? Denn da habe ich doch auch gestaunt, als ich diese Stellungnahme der Präsidenten der Gemeindeschulen gelesen habe. Das ist anscheinend in der Schweiz schon lange so gemacht worden. Wieso soll das bei uns nicht auch so sein? Wie gesagt, wieso sagt man jetzt: Für Kindergärtnerinnen ist das zentral, dieses Gesetzesprojekt, aber die anderen Lehrpersonen im Bereich Wirtschaft, Arbeit, Haushalt und Gestalten, da hat es keinen Zusammenhang. Wieso ist dem so und lässt sich das bis zur 2. Lesung beheben. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Besten Dank. Die Ausführungen des Abg. Daniel Seger haben mir jetzt doch noch zu denken gegeben. Sie haben die Einführung des Lehrerdienstgesetzes im Jahre 2002, glaube ich, erwähnt und haben gesagt, das war partnerschaftlich zwischen Lehrpersonen und Bildungsressort oder Schulamt. In der Zwischenzeit ist natürlich sehr viel passiert. Die ganze Entwicklung mit den Schulleitungen, da hat sich auch die schulpolitische Mitwirkung verschoben - weg von den Lehrern hin zu den Schulleitungen. Und wenn wir heute von der VU, von ihren Abgeordneten kritisiert werden, merke ich jetzt, dass ich heute etwas die Rolle der Lehrer eingenommen habe, die sich zu wenig wahrgenommen fühlen in diesem Prozess. Das einfach mein Empfinden. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Danke, Herr Landtagspräsident. Sie wollten von mir noch nähere Ausführungen. Mir ist einfach aufgefallen bei der Sichtung dieser Unterlagen, dass Sie sich extrem schwertun mit den Befristungen. Und da wurde mir eigentlich auch klar: Wenn man Befristungen in Unbefristete Arbeitsverhältnisse umwandelt, hat man keine Flexibilität mehr und man muss Lösungen haben. Das heisst, man muss auch Kündigungsmöglichkeiten haben, klare Kündigungsgründe. Darum: Rechte und Pflichten auf beiden Seiten natürlich. Es gibt natürlich auch positive Effekte für beide Seiten. Dann dachte ich mir eher, es sollte in die Richtung wie normale Gegebenheiten in der Wirtschaft gehen. Die Umsetzung ist natürlich eine andere Frage. Das war mein Input für Sie, in welche Richtung man denken könnte. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich gehe gerne auf Ihre Voten ein und beginne mit dem Votum des Abg. Seger. Ich kann Ihnen versichern: Der Gesetzgebungsprozess war identisch der gleiche dieses Mal wie 2002. Es gab die genau gleiche Vernehmlassung, es konnten sich alle an der Vernehmlassung beteiligen. Die Lehrervereine haben als Vertreter der Lehrpersonen ihre Bedürfnisse eingebracht. Wenn Sie die Stellungnahmen sehen, haben Schulstandorte und sicherlich in Rücksprache mit ihren Teams Stellungnahmen eingebracht. Und was ich Ihnen auch versichern kann, ist, die genau gleiche Gesetzgebung, die damals 2002 eben im gleichen Prozess gemacht wurde, wurde übrigens auch von den gleichen Verantwortlichen gestaltet, wie sie heute gestaltet wird. Ich möchte auch noch auf das Votum des Abg. Rehak eingehen bezüglich Adaptionsphase. Wir werden nachher in den einzelnen Artikeln, glaube ich, immer wieder, und das ist das, was jetzt auch die Abg. Karin Zech-Hoop ausgeführt hat, in der Diskussion sehen, dass, wenn wir von privatrechtlichen Anstellungen reden würden - wo ich mich klar dazu geäussert habe, dass ich es richtig finde, dass Lehrpersonen öffentlich-rechtlich angestellt sind, und das war damals, im 2002, ein zentraler Bestandteil der Diskussion -, wir alle Planungsdiskussionen so nicht mehr führen müssten. Denn dann kann man immer nach Bedarf planen. Aber wir sind in einem anderen Konstrukt. Und wir sind in einem Uhrwerk, das meiner Meinung nach sehr gut funktioniert. Wir müssen einfach aufpassen, dass wir nicht an einzelnen Stellschrauben Sachen verändern und dann das ganze System zu blockieren beginnen, weil wir nur einen Teilaspekt anschauen. Das ist das, wo ich immer wieder den Appell mache: Schauen wir immer das grosse Ganze an und schauen wir immer an, wenn wir hier drehen, was das für Auswirkungen auch für das ganze System hat. Dann noch als letztes Votum hat der Abg. Wendelin Lampert die Frage gestellt, warum die Lohnanpassung hier, in diesem Gesetz, richtig ist bezüglich Kindergärtnerinnen, dieses Gesetz aber nicht Bestandteil ist betreffend die WAH-Lehrerinnen. Wir regeln hier, in diesem Gesetz, nicht die Lohneinstufung der Kindergärtnerinnen und Kindergärtner. Wir regeln in diesem Gesetz - nachher, wenn wir den Artikel anschauen - die Lektionentafeln. Also wir passen nicht den Lohn an, sondern wir passen die unterschiedlichen Lektionen und die damit verbundenen Strukturen, was Pausenaufsichten anbelangt, an. Das ist ein wesentlicher Unterschied. Wir regeln hier nicht den Lohn, aber wir sagen wir müssen die gleichen planerischen Grundvoraussetzungen haben, damit wir nachher dann die Lohnanpassung machen können.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sebastian Schädler
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. In einem Vorabbriefing, das wir mit der Fraktion vom Schulamt bekommen haben, wurde unter anderem eine gegebenenfalls notwendige Gesamtrevision des Gesetzes erwähnt, um eben genau so etwas zu vermeiden, was Sie gerade erwähnt haben. Wenn man an einer Schraube dreht, dann funktioniert das ganze Konstrukt nicht mehr. Wie stehen Sie zu so einer Einschätzung, dass dies notwendig wäre? Auch hinsichtlich der Einführung gegebenenfalls einer Wochenarbeitszeit. Wobei ich ausdrücklich betonen möchte: Es soll nicht darum gehen, die Gesamtarbeitszeit zu erhöhen, sondern lediglich eine höhere Flexibilität und Planbarkeit in der Koordination gewährleisten. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich gehe gerne auf die Frage des Abg. Schädler ein. Wenn Sie die Bildungsstrategie lesen, dann sehen Sie in den Handlungsfeldern, dass dort als ein Ziel auch drin ist, dass grundsätzlich, wenn wir in Zukunft moderne Arbeitsbedingungen haben, sehr wahrscheinlich wichtig sein wird, dass man eben auch einmal diesen Gesamtarbeitsauftrag anschaut miteinander. Wobei man da unterscheiden muss: Das haben andere Länder und auch schon andere Kantone zum Teil gemacht, aber den Gesamtarbeitsvertrag anzuschauen, definiert vor allem auch: Was sind eben die unterschiedlichen Gefässe, wo Lehrer in der unterrichtsfreien Zeit, aber auch während des Unterrichts welche Aufgaben und Verantwortungen haben. Das regelt weniger arbeitsrechtliche Themen, wie wir sie hier regeln, wo wir sagen: Gibt es Teilzeit oder nicht? Das steht auch gar nicht zur Frage. Es steht einfach zur Frage: Wie viel Teilzeit ist möglich, wenn wir schlussendlich die Schülerinnen und Schüler ins Zentrum stellen, deren Bedarf im Unterricht abgedeckt werden muss. Aber dass man das andere als Gesamtprojekt anschaut, das ist in der Bildungsstrategie festgehalten. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sebastian Schädler
Vielen Dank für das Wort. Vielen Dank für die Erläuterungen und Erklärungen. Wäre es daher möglich, dass da eine - ich weiss nicht, in der 2. Lesung - konkrete Absicht erklärt wird, in welchem Rahmen so etwas geprüft wird im Verlaufe Ihrer Legislatur? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Besten Dank. Ich glaube, Gesetze sind nicht dazu da, um Absichtserklärungen zu geben. Die Regierung hat eine Bildungsstrategie verabschiedet und da ist das eine klar definierte der Öffentlichkeit präsentierte Massnahme wie viele andere auch. Und es wird jetzt in der Umsetzung dieses Bildungsstrategiepapiers verschiedene Handlungsfelder geben, die wir weiter mit den Bildungsinstitutionen vorantreiben. Also ich denke, da haben wir uns bereits mehr als öffentlich verpflichtet. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Bettina Petzold-Mähr
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Bitte erlauben Sie mir in dieser Debatte eine Frage zur Richtlinie. Ich habe den entsprechenden ToC nicht gefunden auf die Schnelle, darum weiss ich leider nicht, wo diese Umsetzung stattgefunden hat von Paragraf 6. Da geht es um: «Die Arbeitgeber informieren die befristet beschäftigten Arbeitnehmer über die Stellen, die im Unternehmen oder Betrieb frei werden, damit diese die gleichen Chancen auf einen sicheren unbefristeten Arbeitsplatz haben wie andere Arbeitnehmer. Diese Information kann durch allgemeine Bekanntgabe an geeigneter Stelle im Unternehmen oder Betrieb erfolgen.» Ich habe nichts dazu gefunden, dass das in irgendeiner Art umgesetzt wurde. Alleine die Veröffentlichung der Stellen kann das ja noch nicht abdecken. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Besten Dank. Vielleicht verstehe ich Ihre Frage jetzt nicht ganz richtig. Aber der Artikel regelt, wie die Stellen zugänglich werden, und das ist Teil der öffentlichen Ausschreibung. Falls die Frage dahin geht, ob auch Teilzeitstellen ausgeschrieben werden oder befristete Stellen: Da gibt es beides. Es gibt natürlich einen Pool an befristeten Lehrpersonen, die man im Schulamt kennt und wo man, gerade dann, wenn es schnell gehen muss, wenn ein Krankheitsfall ist oder so, zurückgreifen kann. Sie haben aber sicherlich auch schon in der Zeitung gesehen, dass wir befristete Teilzeitstellen sogar in sehr kleinen Pensen öffentlich ausschreiben. Aber vielleicht habe ich Ihre Frage nicht richtig verstanden, dann müssen Sie sie mir bitte nochmals stellen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Bettina Petzold-Mähr
Danke für das Wort. Ich habe mich vielleicht noch nicht klar oder entsprechend ausgedrückt. Es geht eigentlich darum, dass es somit jederzeit möglich ist, jedes Jahr die befristeten Arbeitnehmer in ein unbefristetes Verhältnis zu übernehmen, ohne irgendwelche Kettenverträge abzuwarten oder irgendwelche Fristen abzuwarten. Das müsste ja doch irgendwo bei uns in den gesetzlichen Grundlagen auch festgehalten sein.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Es ist ganz wichtig: Es ist immer möglich, ein befristetes Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes zu setzen. Aber - und jetzt kommt das Aber - wir haben in der letzten Debatte bereits ausführlich diskutiert, dass es in unserem Bildungssystem ganz wichtig ist, dass man dieses Provisorium hat. Das gilt aber nur für Lehrpersonen, die neu in das Bildungs-system eintreten. Dieses Provisorium dient nicht nur der Überprüfung, es dient auch gezielt der Begleitung von neuen Lehrpersonen und, wenn es Lehrpersonen sind, die nicht aus Liechtenstein sind, der Nutzung dieser Zeit, dass wir sie auch in die Staatskunde einführen. Das gilt ausschliesslich eben für diese Lehrpersonen. Was neben den Ausschreibungen auch möglich ist, wie ich das bereits gesagt habe, dass man Lehrpersonen aus einem Pool bezieht. Je nachdem, wie lange diese Anstellung ist, kann das auch eine unbefristete Anstellung sein. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit scheint sich die Diskussion zu erschöpfen und ich bitte den Parlamentsdienst, die Lesung der Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf vorzunehmen. Art. 1 Sachüberschrift sowie Abs. 3 und 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 Sachüberschrift sowie Abs. 3 und 4 stehen zur Diskussion.
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Danke für das Wort. Ich möchte noch die Frage stellen, ob wir nicht noch eintreten müssen auf diese Vorlage. Denn bei der 1. Lesung sind wir ja auf den Bericht und Antrag Nr. 93/2020 eingetreten, aber nicht auf diesen Bericht und Antrag. Landtagspräsident Albert Frick
Ich bitte Sie, Ihr Votum noch einmal zu wiederholen. Ich wurde unterbrochen und konnte nicht alles mithören.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Ich stelle mir die Frage, ob wir nicht auch noch über das Eintreten abstimmen müssen, weil die damalige Eintretensdebatte, wo wir alle 25 eingetreten sind, die damaligen Abgeordneten, da ging es um den Bericht und Antrag Nr. 93/2020. Und hier haben wir einen anderen, einen neuen Bericht und Antrag. Ich bin der Ansicht, dass wir auch hier eintreten müssen, bevor wir ihn behandeln können.Landtagspräsident Albert Frick
Ich war der Ansicht, dass sich Eintreten erübrigt. Es geht aus der Diskussion heraus, dass alle Eintreten wünschen und da wir schon über Eintreten abgestimmt haben. Aber wenn das gewünscht ist, werden wir der guten Form halber nochmals darüber befinden. Ich habe das auch mit dem Leiter des Parlamentsdienstes besprochen. Er war der Ansicht, dass sich eine zweite Eintretensabstimmung erübrigt. Aber ich hole das gerne nach, wenn wir damit glücklicher sind. Ich lasse über Eintreten abstimmen. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 22 Stimmen wurde Eintreten beschlossen und ich bitte, die Lesung nochmals zu beginnen. Art. 1 Sachüberschrift sowie Abs. 3 und 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 Sachüberschrift sowie Abs. 3 und 4 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Abg. Daniel Oehry
Geschätzter Landtagspräsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, danke für das Wort. Ich muss mich jetzt irgendwo zwischen meinen Notizen finden, aber Sie werden mir sicher folgen können. Wenn ich mir jetzt den Artikel, wie er so in der neuen Fassung vorliegt, ansehe, dann habe ich zwei Fragestellungen hier. Eines ist vielleicht eine juristische Übersetzung, bei der Sie mir helfen müssen, denn hier steht: «stillschweigend fortgesetzt». Und ich frage mich, wie ich einen befristeten Vertrag, der ein Ablaufdatum hat, stillschweigend fortsetzen kann. Das kann für Juristen deutsch sein, dass es so funktioniert. Aber wenn ich einen Vorgesetzen habe und ein Vertrag läuft ab, dann erwarte ich, dass man mit mir redet. Und unter «stillschweigend» stelle ich mir etwas anderes vor. Aber das ist nicht der Kern meiner Frage. So, wie das heute hier steht, heisst das für mich - wenn ich auch den Art. 14 Abs. 2 und demzufolge auch Abs. 1 einbeziehe -, nach drei Jahren endet das Provisorium. Mit dem Blick in die Schweiz könnte man sagen: Die Schweizer schaffen das nach einem Jahr. Wir brauchen drei Jahre. Dann erfolgt ein Gespräch zur Beurteilung, ob eine Lehrperson alles erfüllt hat. Prüfung durch Prüfungskommission, Landeskunde muss man ablegen, Geschichte, Schulrecht und dann entscheidet das Schulamt während einer Überprüfung, ob der Dienstauftrag erfüllt wurde, und dokumentiert das in einem Bericht. So habe ich es zumindest in den Unterlagen gefunden. Das heisst an sich, nach drei Jahren ist klar, ob die Lehrperson passt, ob sie die Stelle und die Anforderungen erfüllt und ob sie alle die Prüfungen, die man machen muss, innerhalb von drei Jahren erfüllt hat. Und dann haben wir hier noch die Öffnung, man könnte dann nochmals verlängern auf maximal zwei Jahre befristet. Dann frage ich mich schon: Muss das sein? Sie haben zwar erklärt, dass das einen Mehrwert darstellt. Ich verstehe es immer noch nicht. Denn in der Schweiz muss das nicht so sein und da kann man das schneller machen. Aber das heisst auch, dieser Vorteil greift nur, wenn ich über 40% arbeite. Unter 40% greift dieser Vorteil natürlich nicht. Das ist eine Thematik, die mir hier aufgefallen ist. Darum wäre es für mich schon spannend - das wäre dann meine Frage: Können Sie bitte für die 2. Lesung darlegen, warum Sie an der Probezeit von drei Jahren immer noch festhalten müssen, wobei es Beispiele von anderen Ländern oder im Kanton St. Gallen gibt, die das nicht so machen? Man kann es, aber man muss es nicht. Das ist meine Frage. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ja, ein befristetes Dienstverhältnis endet normalerweise ohne Kündigung und dann endet es eben auf diesen Zeitpunkt, der im Vertrag festgehalten wird. Wenn jetzt aber beide Seiten sich entsprechend verhalten, indem zum einen weitergearbeitet wird und die andere Seite den Lohn bezahlt, dann wird das Arbeitsverhältnis stillschweigend verlängert. Sie können mir das wahrscheinlich bestätigen, es ist die absolute Ausnahme, davon gehe ich aus, denn ich denke, auch die Lehrpersonen brauchen eine Gewissheit, ob sie nach den Sommerferien wieder arbeiten können, müssen, dürfen oder nicht. Darum denke ich mir, ist auch dieser frühzeitige Austausch zwischen dem Schulamt und den Lehrpersonen sehr, sehr wichtig.Der Art. 5 Abs. 3, wie er jetzt hier drin steht, ist so auch im jetzigen Gesetz drin, mit Ausnahme des letzten Satzes: «Vorbehalten bleibt Art. 14 Abs. 2.» Und da würde ich Sie einfach gerne auf die nächste Lesung bitten, auszuführen, warum dieser jetzt zusätzlich eingeführt oder eingefügt wird. Das muss nicht jetzt sein, das kann in der nächsten Lesung dann der Fall sein. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. «... nach Ablauf der Frist stillschweigend fortgesetzt ...», hier habe ich mich eben gefragt, ob man hier nicht irgendeinen Zusatz einfügen könnte, der eine Art Mitteilungsfrist wäre, ob man beabsichtigt, diesen Vertrag fortzusetzen. Ich glaube, das war ein Wunsch, welcher an mich herangetragen wurde. Ich habe mir vorgestellt, dass man vielleicht zwei Monate - es muss ja praktikabel sein. Sie müssen sich halt etwas überlegen, ob man da irgendetwas machen könnte, um diese Personen, die befristete Dienstverhältnisse haben, irgendwie abzusichern, damit sie dann nicht vor vollendeten Tatsachen stehen. Man spricht ja sowieso mit ihnen, es geht ja um den Stundenplan. Man muss sich ja einigen, wer, wann, wo unterrichtet. Von dem Sinn her, ich denke, die Lehrer gehen dann davon aus, wenn sie in diese Diskussionen miteinbezogen sind, dass sie auch eine Verlängerung erhalten. Aber trotzdem habe ich mich gefragt, ob man wenigstens, wenn man das dann nicht beabsichtigt, dass man das vielleicht schon zwei Monate vorher weiss.Ich habe dann noch, das gehört zwar nicht hierhin, aber zum Art. 5 Abs. 4, wenn das dann nachher kommt, dann würde ich gerne etwas dazu sagen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Danke für das Wort. Für mich ist ein Arbeitsvertrag immer eine gegenseitige Willenserklärung. Und wenn ich weiterarbeite, mein Vertrag ist fertig, und mein Arbeitgeber gibt mir auch Lohn, ist das für mich ein Wechsel in ein unbefristetes Verhältnis, weil ich keine Abmachung getroffen habe, wann die zweite Befristung ausläuft. Also finde ich das Wort «stillschweigend» als nicht passend in diesem Bereich. Wenn, dann muss etwas gesagt werden. Dann muss der Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer zugehen oder umgekehrt, egal auf welche Weise. Aber es kann keine stillschweigende, befristete Verlängerung stattfinden. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen DankAbg. Georg Kaufmann
Danke. Ich möchte auch das Votum von Thomas Rehak noch unterstützen bezüglich dieser - wie soll ich sagen? - früheren Mitteilung, dass ein befristeter Vertrag nicht weitergeführt wird. Es hängt ja wirklich sehr oft mit der Stundenplanung zusammen. Und die wird nicht auf Ende Juni oder Mitte Juli gemacht, sondern die passiert früher. Das gibt doch auch Planungssicherheit für die Schule, aber auch Planungssicherheit für eine befristet angestellte Lehrperson. Ich kann mir schon vorstellen: Das passiert normalerweise auch. Und trotzdem würde ich es gut finden, wenn wir eine solche Zeit festhalten würden im Gesetz: sechs Wochen, acht Wochen, zwei Monate. Ich glaube, Ende April sind die meisten Stundenpläne gemacht und dann könnte man befristeten Lehrpersonen auch mitteilen: Wir haben nächstes Jahr keinen Bedarf mehr. Und diese Person kann sich dann aber - weil die anderen Schulen auch so weit sind - umschauen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Sehr geehrter Landtagspräsident, danke für das Wort. Sehr geehrte Bildungsministerin, Sie haben, wenn ich das richtig im Kopf habe, zu Art. 39 eine Lösung skizziert. Ich würde dann im Art. 39 nochmals zurückkommen. Denn da ist quasi der Umkehrschluss geregelt, die Kündigung und nicht die positive Situation: Ich erkläre mich, dass ich meinen Mitarbeiter weiterbeschäftigen werde. Vielleicht gibt es da die Brücke, die die Kollegen zu der Thematik suchen. Aber ich äussere mich dann zum Art. 39 zu der Thematik nochmals. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Danke für das Wort. Ich komme noch zurück auf diese Frist von zwei Monaten. Die Schülerzahlen, die sind uns schon relativ früh bekannt, meine ich. Aber so wie ich das in Erinnerung habe, variieren die Zahlen von den besonderen schulischen Massnahmen. Wir wissen dann nicht, welche Kinder noch zusätzlichen Ergänzungsunterricht oder so erhalten. Und das ist dann eher später bekannt. Darum braucht es doch auch diese gewisse Flexibilität, bis man wirklich genau sagen kann, wie viele Lehrpersonen es noch braucht oder nicht. Darum, meine ich, sei es vielleicht ein bisschen schwierig. So habe ich das in Erinnerung. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ich bitte gerade die Ministerin, hierzu Ausführungen zu machen. Also aus meiner Sicht ist das nicht so. Das ist dann ziemlich schnell klar, wenn die Klassengrössen und die Anzahl Klassen definiert sind, wie viele Zusatzunterrichtsstunden, sprich Ergänzungslehrerkapazität, benötigt wird. Das hängt nicht unbedingt mit - leider nur sehr wenig, muss ich sagen - der Zusammensetzung, der Besetzung, dieser Klassen ab. Das ist ja auch etwas, das ich reklamiere, dass man auf das mehr Rücksicht nimmt in der Zukunft. Obwohl, die Bildungsministerin hat mir auch gesagt, dass es in der Zwischenzeit schon Bewegung gegeben hat in diese Richtung, was ich natürlich sehr begrüsse. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich gehe gerne auf Ihre Fragen ein bezüglich des Art. 5 Abs. 3. Herr Abg. Daniel Oehry, Sie haben zu diesem Artikel auch die Frage gestellt: Probezeit. Und ich würde vorschlagen, dass wir das dann bei dem Artikel machen, wo wir über die Probezeit reden. Das ist einfach auch für die Materialien einfacher, wenn wir pro Artikel die Themen abarbeiten. Sie haben jetzt in verschiedenen Voten, ich fasse diese zusammen, das Wort «stillschweigend» ausgeführt und ich möchte dezidiert sagen, dass «stillschweigend» natürlich nicht heisst, dass die Schulleitung nicht mit den Lehrpersonen spricht. Sondern das Wort «stillschweigend» in einem Arbeitsverhältnis wird anscheinend auch in der Privatwirtschaft genutzt, wenn beide Seiten - und das haben Sie richtig ausgeführt, es ist immer ein Vertrag zwischen beiden Seiten - die Bedingungen akzeptieren, dass er dann weitergeführt wird. Also das heisst nicht, dass man nicht spricht miteinander, sondern betrifft eben diese juristische Ausführung. Wir können das aber gerne auf die 2. Lesung auch nochmals mit der Legistik prüfen, dass wir hier Sicherheit haben.Ich möchte einfach nochmals kurz an diesem Punkt auch darauf eingehen, wie komplex eine Stundenplanung ist. Ich war selber Schulleiterin und das ist mit so vielen Faktoren verbunden, was die Klassen betrifft, was die Schülerinnen und Schüler mit ihren speziellen Bedürfnissen betrifft und was die Bedürfnisse der Lehrpersonen betrifft, wie es die Abg. Dagmar Bühler-Nigsch ausgeführt hat. Das ist ein hoch komplexer Vorgang. Was aber ganz wichtig ist, und das haben Sie ausgeführt: Das beginnt früh. Also man beginnt im Januar/Februar diese Stundenplanungen basierend auf den Richtzahlen, die man dann von den Schülerzahlen hat, zu machen. Und die Schulleitungen sind diesbezüglich auch im ständigen Kontakt mit diesen Personen, die auch in einem kleinen Pensum oder in einem befristeten Pensum arbeiten. Die Schulleitungen sind vor allem sehr bemüht, frühzeitig die Stundenplanung eben auch mit den Lehrpersonen umsichtig zu erarbeiten. Es ist ja auch so, dass eine Stundenplanung ein Schulleiter nicht in seinem Büro alleine macht. Das ist gar nicht möglich. Man muss die Lehrpersonen dazunehmen, man muss das auch austarieren, diskutieren. Also das ist ein Teamprozess. Nur schon deshalb ist es nicht möglich, dass «stillschweigend» bedeutet, dass die Lehrperson null Ahnung hat über diesen Prozess. Mir ist es als Schulleitung immer so gegangen, dass ich auf das Know-how der Lehrpersonen - eben gerade auch, was die individuelle Begleitung und so anbelangt - angewiesen war. Das war ein hoch kommunikativer Prozess, wo eben auch alle diese Aspekte gemeinsam miteinander diskutiert wurden und man dementsprechend auch nicht erst im Juli - wie es zum Teil auch wirklich zugespitzt dargestellt wird in Einzelfällen - weiss, ob man noch weiterarbeiten kann im August oder nicht. Sondern der Regelfall ist wirklich, dass man das sehr ernst nimmt und natürlich auch weiss, dass damit eine Planungssicherheit einhergeht und man eben die Lehrpersonen von den Schulleitungen aus frühestmöglich informieren möchte. Ich habe in der Stellungnahme, weil wir das Anliegen ernst genommen haben, die ich Ihnen vor der Landtagssitzung habe zukommen lassen, geschrieben, dass wir gerne bereit sind, so eine Frist zusammen mit den Schulleitungen zu prüfen. Dass wir mit den Schulleitungen auch schauen: Wann ist denn dieser Zeitpunkt? Sind es diese zwei Monate? Oder gibt es noch irgendeine Frist, die wir beachten müssen? Das ist jetzt auch einfach wieder eine Frage: Ist das Vertrauen da, dass wir das regeln und dass wir das mitnehmen und dass das nicht auf Gesetzesebene geregelt werden muss? Denn wir haben diese Aspekte auch nicht im Gesetz geregelt beim Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch oder auch beim Staatspersonalgesetz. Da haben wir auch keine Fristen drin. Aber was ich Ihnen hier und jetzt nochmals versichern kann, ist, dass wir das mit den Schulleitungen zeitnah aufnehmen. Ziel kann ja auch sein, dass wir für die 2. Lesung dann bereits mit den Schulleitungen so eine Frist definiert haben. Ob sie ins Gesetz gehört, bezweifle ich, weil ich eben, wie gesagt, glaube, wir müssen auch gut schauen, dass wir Dinge, die nicht im Gesetz geregelt werden müssen, auf Verordnungsebene regeln können. Dass man auch das Vertrauen hat, dass man das dort regelt, weil wir einfach auch flexibler sind. Kann sein, dass sich das sogar irgendwann verbessert, dass die Schulleitungen in zwei Jahren sagen: Jetzt sind wir noch schneller, weil wir den Prozess harmonisiert oder adaptiert haben. Dann müssen wir jedes Mal das Gesetz angreifen, wenn wir das geändert haben wollen. Und ich glaube einfach, wir müssen auch flexibel bleiben. Aber wie gesagt, absolutes Commitment, wir prüfen das und ich kann Ihnen das gerne auch auf die 2. Lesung, wenn wir bereits eine Frist gefunden haben dann, auch ausführlich darlegen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Die Abg. Karin Zech-Hoop hat da schon auf einen wichtigen Punkt hingewiesen. Wenn man ein befristetes Arbeitsverhältnis hat, ist es eben befristet. Es läuft ab. Klar, man kann es stillschweigend verlängern. Der Abg. Seger hat das sehr gut begründet. Aber bis zu dem Tag, an dem ich erscheine, ist das ein Gentleman's Agreement. Das heisst: Wenn es befristet ist, abgelaufen ist, kann ich mit Ihnen einen Stundenplan verhandeln, ich könnte, und am ersten Schultag tauche ich nicht auf. Und dann? Was ist dann? Dann stehen Sie da, mit einer Klasse, die keinen Lehrer hat. Dann gratuliere ich. Denn, wie gesagt, ich möchte auch vielleicht, dass man auf die 2. Lesung einmal prüft, ob das überhaupt vorgekommen ist. Vielleicht nie. Dann ist das auch ein positiver Teil. Aber es ist ein Gentleman's Agreement. Da muss man nicht unbedingt erscheinen, so wie ich das interpretiere. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich finde diesen Vorschlag sehr gut, dass so ein Stichtag fixiert wird. Das muss nicht im Gesetz drin sein. Ich glaube, es gibt Rechtssicherheit. Und eben das, was Sie vorhin erwähnt haben, Herr Abg. Rehak, die Problematik besteht. Und mit so einem Stichtag, das gibt Rechtssicherheit sowohl aufseiten Schulamt, Schulleitung, aber auch aufseiten der Lehrperson. Ich glaube, es wird allen Beteiligten damit gedient. Ich glaube, es ist auch allen bewusst, dass so etwas, eine stillschweigende Verlängerung, die absolute Ausnahme sein soll und auch sein wird. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich möchte noch einen Aspekt einbringen, dass es nicht lediglich ein Gentleman's Agreement ist, und kann Ihnen auch versichern, dass wir am 17. oder 18. August noch nie die Situation hatten, dass eine Lehrperson nicht dastand. Ich glaube, das zeigt ja auch das gute Verhältnis zwischen Schulleitungen und Lehrpersonen. Wenn der Stundenplan erstellt wird, dann wird er anschliessend von den Lehrpersonen, der Schulleitung und dem Inspektorat unterschrieben. Und das gilt wie als vertragliche Bindung. Das ist nicht einfach nur im luftleeren Raum sein nach dem Motto «Ich schaue dann einmal, ob ich im August komme». Das ist mir noch wichtig zu ergänzen. Und es ist auch so, dass, sobald dieser Stundenplan, der dann als Grundlage vorliegt, gemacht ist und hier eine Unterschrift als Bestätigung von allen erfolgt ist, gibt es auch für den befristeten Vertrag natürlich einen neuen Vertrag. Nochmals, das ist nicht einfach im luftleeren Raum dann eine Weiterbeschäftigung. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 14 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ja, jetzt eben, der Art. 5 Abs. 4, ich entschuldige mich, hier wäre dann die Idee - zumindest habe ich die Idee -, dass ein unbefristetes Dienstverhältnis auch bei einer Anpassung des Beschäftigungsgrades auf 40% oder eben mehr auch ein unbefristetes bleiben kann. Sofern jemand, der ein unbefristetes Dienstverhältnis hat eine Pensenreduktion braucht, aufgrund eines Elternurlaubs zum Beispiel oder sonst eine bewilligte Pensenreduktion bekommt, dann soll die auch unbefristet bleiben. Klar, wenn sie ein gewisses Mass unterschreitet, unter 40% zum Beispiel, dann kann das natürlich anders aussehen. Von dem Sinn her würde ich so etwas begrüssen. Klar, Sie haben argumentiert, die Schule braucht Flexibilität, das stimmt. Ich pflichte Ihnen völlig bei. Wir haben auch schon darüber geredet, was man machen kann, wenn man dann halt zu viele unbefristete Verträge hätte mit ganz kleinen Pensen, was nicht optimal ist. Man müsste dann halt auch bei Gelegenheit diese auflösen können, da stimme ich Ihnen zu. Sie haben ja auch in der Eintretensdebatte ausgeführt, dass man vor 19 Jahren hier sich für öffentlich-rechtliche Verträge entschieden hat. Aber da möchte ich Sie auch erinnern: Wir hatten jetzt ja 19 Jahre lang eine Kettenvertragssituation, welche genau diese Regelung ja umgangen hat. Von dem Sinn her müssen und sollten wir uns überlegen, was es für andere Möglichkeiten gibt. Ich denke, wenn wir in die Schweiz schauen, die können das auch. Warum sollen wir das nicht hinbekommen? Klar, Sie haben argumentiert: In der Schweiz gibt es viel weniger Teilzeitpensen als bei uns. Ich denke, wir haben Lehrermangel in der Zukunft - zumindest sieht es so aus. Wir müssen schauen, dass wir ein attraktiver Arbeitgeber bleiben. Wir sind es schon, das ist mir auch klar - bleiben, habe ich gesagt -, und ich denke, wenn es irgendwie geht. Ich anerkenne auch, dass der Schulleiter mitreden muss in dieser Entscheidung und dass es nicht einfach ist. Aber wir haben elf Gemeinden und viele Schulen und ich gehe davon aus, dass man Möglichkeiten findet. Und wenn man dann keine findet, dann verstehe ich auch, dass es Möglichkeiten geben muss, um auch Arbeitsverträge aufzulösen. Dass das nicht einfach ist, das können Sie mir glauben, das weiss ich bestens. Da müsste man halt vielleicht in diese Richtung sich auch noch einmal ein paar Gedanken machen. Das verstehe ich auch. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Meine Wortmeldung würde sich bereits auf Art. 14 Abs. 2 beziehen. Ich weiss nicht, ob die Frau Bildungsministerin noch etwas zu Herrn Rehak - okay, dann drücke ich danach nochmals. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Es ist mir ganz wichtig, noch Stellung zu nehmen zum Antrag des Abg. Rehak. In dem Antrag, den Sie, wenn es eine 2. Lesung gegeben hätte, eingebracht hätten und der uns allen bekannt ist, muss man sich bewusst sein, dass der so weit geht von der Formulierung, dass zukünftig jede Lehrperson von Jahr zu Jahr frei wählen kann, in welchem Pensum sie arbeitet - 80%, 40%, 60%. Diese Forderung geht weiter als die von den Lehrervereinen. Die Lehrervereine schreiben, dass ausschliesslich nach der Elternzeit - sie grenzen das ein, dass diese Möglichkeit ausschliesslich nach der Elternzeit sei. Das sehe ich im Sinne der Gleichbehandlung als sehr schwierig. Denn es muss auch für jemanden, der die Mutter und den Vater pflegt, oder jemanden, der eine Nebenbeschäftigung machen will, wenn, dann, oder jemand, der älter ist und reduziert arbeiten will, auch möglich sein, wenn es diese Regelung gibt. Aber diese Regelung im Kontext, dass Lehrer öffentlich-rechtlich angestellt sind, mit freier Wahl, wie viel Prozent sie arbeiten wollen, legt ein Planungssystem für eine Schule lahm. Mir ist ganz wichtig, dass wir einfach nochmals festhalten: Wenn man Bedarf hat und längerfristigen Bedarf hat, dann werden Lehrpersonen auch nach der Mutterzeit, wenn sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben, nicht einfach befristet angestellt. Wir reden hier von sehr niedrigen Fallzahlen: In den letzten fünf Jahren waren es durchschnittlich weniger als zwei Lehrpersonen, die von unbefristet auf befristet wechseln mussten. Aber wenn wir diese Möglichkeit nicht haben - und jetzt sind wir genau am Punkt - und gleichzeitig in einem öffentlich-rechtlichen Kontext sind und volle Pensenfreiwahl geben, das gibt es nirgendwo. Das ist kein Arbeitsmodell - und das noch in einem Bereich, wo es massgeblich ist, wie das Betreuungsverhältnis für die Schülerinnen und Schüler ist. Das ist nicht gleich, wie in anderen Berufen. Eltern, die in einer Primarschule konfrontiert damit wären, dass wir fünf 20-Prozent-Stellen für eine Klasse einsetzen müssen? Das ist ein Problem. Also ich denke, da müssen wir auch einmal über die Bedürfnisse der Eltern und vor allem auch der Schülerinnen und Schüler sprechen. Wenn wir eine völlige Wahlfreiheit von Pensen einführen, dann haben wir nicht mehr die Möglichkeit, bedarfsgerecht das Schulsystem zu planen. Ich möchte hier, und das ist mir auch noch wichtig, damit wir einfach wissen, wo wir uns auch international bewegen, festhalten, dass sich der Europäische Gerichtshof bereits mehrfach damit befasst hat, wie weit Kettenarbeitsverträge im öffentlichen Schuldienst zulässig sind. Das regeln wir jetzt ja hier. Das ist ein wesentlicher Bestandteil von dieser Gesetzesvorlage, eine wesentliche Verbesserung, dass wir selber sagen: Es geht nicht mehr, dass man über mehrere Jahre befristete Arbeitsverhältnisse hat. Sondern man sagt ganz klar: Es sind diese fünf Jahre maximal.Aber das noch gepaart mit, dass man dann aber jedes Jahr noch das Pensum wechseln kann, führt dazu, dass einfach die Autonomie des Arbeitnehmers so hoch ist, dass es nicht mehr - das hat die Abg. Karin Zech-Hoop ausdrücklich gesagt - im Einklang ist mit den gleichzusetzenden Bedürfnissen des Arbeitgebers. Die Bedürfnisse des Arbeitgebers sind in diesem Fall immer die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler. Der Europäische Gerichtshof hat zudem auch festgehalten, dass der Staat verpflichtet ist, den Schuldienst so einzurichten, dass zwischen der Zahl der Lehrkräfte und der Zahl der Schülerinnen und Schüler ein stets angemessenes Verhältnis besteht. Dieses Verhältnis hänge jedoch von einer Vielzahl von Faktoren ab, von denen einige in gewissem Umfang schwer zu kontrollieren oder vorherzusehen sind. Der EuGH hat dabei eingeräumt, dass gewisse Faktoren eine besondere Flexibilität verlangen, die den Rückgriff auf Teilzeit oder eben befristete Arbeitsverträge in der Schulbranche als objektiv gerechtfertigt erscheinen lassen. Es ist legitim, zu verhindern, dass der Staat als Arbeitnehmer dem Risiko ausgesetzt wird, erheblich mehr feste Lehrkräfte anstellen zu müssen, als zur Erfüllung der Verpflichtung im Bereich des Schuldienstes tatsächlich notwendig wäre.Ich glaube, das ist ganz zentral. Wir sind hier nicht gegen etwas. Aber wir müssen schauen, dass die Schulleitungen noch die Schule planen können und dass die Schulleitungen noch sicherstellen können, dass ein Grundstock an Klassenlehrpersonen mit einem gewissen Pensum vor Ort ist. Ich denke, Sie waren alle auch Eltern und sind Eltern und wissen, was eine Klassenverantwortung auch mit sich bringt - mit Präsenz, mit ansprechbar sein und so weiter. Deshalb ist einfach wichtig, dass man sich der Konsequenz von diesem Antrag bewusst ist. Ich glaube, wenn Sie, Herr Abg. Rehak, ausführen: Dann muss man halt andere Dinge regeln. Das ist jetzt wieder genau das Thema, wo ich vorher gesagt habe: Wenn wir hier völlige Wahlfreiheit haben und dann sagen: Okay, wir nehmen privatrechtliche Bedingungen, dann können wir die Diskussion abbrechen. Dann ist es kein Problem. Denn dann kann man bedarfsgerecht planen. Aber ich bin der tiefen Überzeugung, dass Lehrpersonen einen staatlichen Auftrag leisten, und ich stehe auch dahinter, dass diese öffentlich-rechtliche Anstellung auch heute noch richtig ist. Aber dann müssen wir einfach auch schauen, was sind die Rechte vom Arbeitnehmer, und die sind wichtig und richtig, aber wir müssen auch schauen, was der Arbeitgeber benötigt, damit wir auch dem System gerecht werden können. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir schliessen die Diskussion um diesen Artikel noch ab und danach werde ich unterbrechen und wir werden die weitere Lesung dann morgen früh vornehmen.Abg. Daniel Oehry
Geschätzter Landtagspräsident, danke für das Wort. Ich muss ein, zwei Beispiele skizzieren, damit ich einordnen kann, ob ich Sie richtig verstanden habe. Vielleicht ein erstes Thema: Teilzeitkräfte sind ja auch für den Schuldienst wertvoll. Denn immer dann, wenn eine Vollzeitkraft ausfällt, ist man darauf angewiesen, dass irgendeine Lehrperson, die vielleicht nur 20% oder 30 oder 40% arbeitet, dann da einspringen kann. Das heisst, auch die Position finde ich spannend. Denn wenn wir nur 100-Prozent-Kräfte hätten, dann haben wir auch ein Problem.Die zweite Thematik: Wahlfreiheit im privatrechtlichen Sinn. Ich kann auch nicht zu meinem Vorgesetzten gehen und sagen: Ab morgen will ich 70% arbeiten und er ist gezwungen, das zu tun. Wenn ich jetzt das auf den Schuldienst umsetze und auf den Art. 5 Abs. 4, den der Kollege eingebracht hat, dann interpretiere ich das nicht so, dass, wenn hier steht: ein unbefristetes Dienstverhältnis bleibt auch bei Anpassung des Beschäftigungsgrades auf 40% oder mehr ein unbefristetes. Das heisst ja nicht: Ich kann als Lehrperson zum Schulleiter gehen oder zum Schulamt und sagen: Ich will ab dem nächsten Jahr 60%, und dann ist das Schulamt gezwungen. So interpretiere ich das nicht. Aus der Perspektive der Lehrpersonen, die erleben natürlich: Jetzt wird eine Frau schwanger, reduziert dann ihr Pensum und es steht auf dem Arbeitsvertrag von einem Tag auf den anderen als Empfehlung oder auf dieser Stundenplanplanung «60% - befristet» drauf, obwohl sie die letzten zehn Jahre einen 100-Prozent-Vertrag hatte. Jetzt ist die Frage: Ist dieses Beispiel rein fiktiv? Aus meiner Perspektive nicht. Also ich interpretiere das nicht so. Das ist nicht der Freibrief, dass die Lehrperson tun und lassen kann, was sie will. Das kann ich nicht so einordnen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Danke, Herr Landtagspräsident. Also ich muss in diesem Bereich Regierungsrätin Hasler zustimmen. Es gibt kein Wunschkonzert für Stellenprozente. Wenn eine Stellenprozentänderung beantragt wird, dann ist das auch immer wieder ein neues Arbeitsverhältnis. Normalerweise, wenn der Arbeitgeber dem zustimmt, wird das Verhältnis im gleichen Rahmen weitergeführt - also einfach die Prozente reduziert, aber dann bleibt es immerhin befristet oder unbefristet. Das ist dann die entsprechende Art, wie es vorher war. Aber normalerweise muss ich auch sagen: Es kann nicht sein, dass das Schulamt plötzlich nur noch die Wünsche der Lehrer entgegennimmt und diese erfüllen muss. Also hier ist ganz klar die Position von Regierungsrätin Hasler klar festzustellen: Das kann es nicht sein. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ich danke auch der Bildungsministerin für Ihre Ausführungen. Ich muss zugeben, es ist Ihnen gelungen, mich kurzzeitig zu erschrecken. Aber ich habe mich wieder gefasst. Es ist eben genau so, wie der Abg. Oehry ausgeführt hat. Man kann natürlich nicht aus freien Stücken einen Beschäftigungsgrad anpassen. Das geht natürlich nur im gegenseitigen Einverständnis. Ich kann ja nicht zum Arbeitgeber kommen und sagen: Morgen komme ich nur noch 80%. Da muss der Arbeitgeber zustimmen. Sprich das Schulamt muss dieser Reduktion des Beschäftigungsgrades zustimmen. Sonst sind wir dann irgendwo wirklich im Wunschkonzert, was Sie jetzt angetönt haben. Ich glaube, das haben Sie auch falsch interpretiert. Es ist kein Wunschkonzert, ganz klar nicht. Es ist auch nicht so vorgesehen. Sondern da passiert eine Anpassung auf 40% oder mehr vom Beschäftigungsgrad im gegenseitigen Einverständnis. Das ist schon wichtig, auch für die Materialien. Nicht, dass das anders interpretiert werden kann. Das war auch nie die Absicht. Ich glaube, das ist falsch verstanden worden. Wie gesagt, zu Beginn haben Sie es geschafft, mich zu erschrecken, aber ich habe mich gefasst. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ja, Herr Abg. Rehak, ich kann Ihnen sagen, dass wir Ihren Antrag dementsprechend ausgelegt haben, wir er jetzt formuliert ist, dass Sie mich auch erschreckt haben. Denn das ist wirklich ein Antrag, der würde das Bildungssystem blockieren. Also ich bin jetzt froh, dass wir uns gegenseitig erschreckt haben, dann sind wir jetzt wieder quitt. Aber mir ist schon wichtig, was Sie jetzt ausgeführt haben. Wenn Sie sagen, es geht darum, dass wir das gemeinsame Verständnis haben, dass wenn gegenseitig aufgrund des Bedarfs abgemacht wird, dass das Pensum reduziert wird. Das wird übrigens auch schon gemacht. Es gibt viele Frauen, die nach der Mutterschaft nicht ein unbefristetes Verhältnis haben, weil der Schulleiter weiss: Ich kann diese Person über diese vier, fünf Jahre, wo das gehen wird, in einem kleineren Pensum anstellen. Wenn das das gemeinsame Verständnis ist. Aber dann müssen wir diesen Antrag einfach nochmals legistisch prüfen lassen und genau juristisch definieren. Denn für uns hat er das zumindest nicht impliziert. Und dann ist es einfach wirklich so, wenn wir einfach freie Wahl hätten, wir wirklich in eine ganz, ganz schwierige Situation kommen würden. Aber ich bin extrem beruhigt durch Ihre Voten. Ich würde den Vorschlag machen, dass man auf der Basis dieser Diskussion und dieser Materialien einfach nochmals anschaut, wie es definiert werden kann, wenn es gegenseitig ist. Die Gegenseitigkeit setzt im Schulbereich immer voraus, dass der Bedarf da ist. Es ist ja nicht, dass der Schulleiter sagt: Ich möchte das nicht. Das ist mir jedenfalls nicht bekannt und dafür sprechen auch die Zahlen der vielen Teilzeitstellen nicht. Ich sage es nochmals: In den letzten fünf Jahren wurden durchschnittlich weniger als zwei Personen von einem unbefristeten Verhältnis in ein befristetes Verhältnis gesetzt. Sie haben gefragt, Herr Abg. Oehry: Ist das eine fiktive Vorstellung? Nein, es ist keine fiktive Vorstellung. Aber es sind einfach extrem kleine Zahlen. Dessen muss man sich bewusst sein. Wenn man jetzt aus diesem Thema das Fass völlig öffnet, dann glaube ich, dass das kontraproduktiv wäre. Ich glaube, dass die Schulleitungen dann viel mehr gezwungen würden, noch starrere Anstellungen zu machen, möglichst viele hochprozentige Anstellungen zu machen, damit sie nicht in das Problem kommen, dass sie dann, wenn diese Volatilität von Wunschpensen eintrifft, den Schulbetrieb nicht mehr sicherstellen könnten. Also ich bin sehr dankbar für Ihre Ausführungen und nehme das mit, dass wir schauen, ob es jetzt schon abgebildet ist. Oder, wenn es dann einen neuen Artikel braucht, dass wir dann sauber definieren, wie dieser formuliert werden muss. Wir werden das in der 2. Lesung differenziert darlegen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank, ja, ich glaube, jetzt haben wir uns beide gut verstanden. Es geht eben darum: Wenn die Schulleitung oder das Amt einer Pensenreduktion zustimmt, die grösser/gleich 40% ist, dann muss ein vorab unbefristetes Dienstverhältnis unbefristet bleiben. Um das geht es. Das sind vermutlich diese zwei, drei, vier Fälle - zu mir hat man gesagt: null bis vier Fälle - pro Jahr, gibt es in der Regel, in diese Richtung. Dann habe ich gesagt: Dann verstehe ich die Aufregung nicht. Dann kann man das ja machen. Es ist schon so: Es kann nicht eine Lehrperson kommen und sagen, ich möchte im kommenden Jahr nur noch 60% oder 45% arbeiten, und die Schulleitung und das Amt müssen dann Ja sagen. Wenn sie zu einer Pensenreduktion Ja sagt, und es war vorher unbefristet, dann muss es einfach unbefristet bleiben, wenn es grösser/gleich 40% ist. Ich glaube, jetzt haben wir uns verstanden. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Ich möchte, bevor wir dann in den wohlverdienten Feierabend gehen, einfach auch mit einer positiven Botschaft enden. Das ist heute schon möglich. Es ist heute schon möglich, dass, wenn der Bedarf gegeben ist, das gegenseitige Verständnis da ist, eine Lehrperson in einem unbefristeten Verhältnis bleibt. Wenn eine Lehrperson Mutter oder Vater geworden ist und dann nachher anstatt 100% eine gewisse Zeit 50 oder 60% arbeitet, ist es heute schon so, dass sie unbefristet bleiben kann. Sonst hätten wir bei diesen vielen Teilzeitstellen, die wir haben, nicht so geringe Fallzahlen, wo es diesen Wechsel von unbefristet auf befristet gibt. Also das ist einfach noch wichtig, dass wir das heute Abend auch noch festhalten können. Dementsprechend müssen wir auch schauen, ob es überhaupt einen zusätzlichen Gesetzesartikel braucht. Aber, wie gesagt, wir klären das in den Materialien auf die nächste Lesung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank, Frau Regierungsrätin. Vielen Dank für Ihre Ausdauer und Geduld. Wir werden morgen mit der 1. Lesung bei Art. 14 Abs. 2 fortfahren. Nun wünsche ich Ihnen einen geruhsamen Abend. Vielen Dank. Die Sitzung ist geschlossen (um 20:15 Uhr).
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