Schaffung eines Gesetzes über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG) (Nr. 114/2020) [1. Lesung: 6. November 2020] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 2/2021); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir sind jetzt beim Traktandum 33, wir gehen jetzt über zu Traktandum 33. Vielleicht war ich etwas zu grosszügig, indem ich Ihnen das Wort erteilt habe, und ich bitte, auch das Kopfschütteln zu unterlassen. Traktandum 33: Schaffung eines Gesetzes über das elektronische Gesundheitsdossier.Diese Vorlage wurde am 6. November 2020 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen heute zur 2. Lesung. Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 2/2021. Wir können mit der Lesung der Vorlage durch Artikelaufruf beginnen. Es gibt noch eine Wortmeldung. Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank. Die Fragen aus der 1. Lesung wurden anlässlich der damaligen Debatte beantwortet und wurden im vorliegenden Bericht und Antrag erläutert. Auch andere Änderungsanträge wurden keine eingereicht. Ich beantrage deshalb Lesung per Gesetzesaufruf.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es wurde Antrag auf 2. Lesung durch Gesetzesaufruf gestellt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 23 Stimmen stattgegeben und wir können mit der Lesung der Vorlage durch Gesetzesaufruf beginnen. Das Gesetz über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG) steht zur Diskussion.
Abg. Karin Zech-Hoop
Danke zuerst einmal für das Wort, Herr Landtagspräsident. Hiermit stelle ich einen Antrag auf Aufnahme der Protokollierung ins EGDG, welcher wie folgt lautet - Art. 4 Abs. 3: «Die Regierung regelt das Nähere über die Grundsätze der Datenverarbeitung, insbesondere die Zugriffsberechtigung und die Protokollierung der Zugriffe mit Verordnung.» Für mich ist wichtig, dass wirklich die Protokollierung klar geregelt ist. Es geht um sehr sensible Daten und dort sollte auch im Notfall rückverfolgbar sein, wer die entsprechenden Zugriffe genommen hat und welche Änderungen vorgenommen wurden. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Möchte sich die Regierung dazu äussern?Regierungsrat Manuel Frick
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Und besten Dank für die Ergänzung. Prozedural hänge ich jetzt ehrlich gesagt in der Luft, ob das so möglich ist, weil bestimmt wurde, dass auf Gesetzesaufruf das Gesetz befasst wird. Da müsste ich die Frage an Sie richten, Herr Präsident. Ob das überhaupt möglich ist, da bin ich mir nicht sicher. Inhaltlich denke ich, wäre die Einfügung der Abg. Zech-Hoop vorstellbar. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Also prozedural ist das absolut selbstverständlich möglich, man kann sich zu jedem Artikel äussern. Man verzichtet durch Gesetzesaufruf ganz einfach darauf, jeden Artikel einzeln aufzurufen, weil das oft unnötig ist und sich keine Wortmeldungen ergeben.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Da das Amt für Informatik mir zugeordnet ist und ich allenfalls sicherstellen muss, dass, was Sie jetzt gewünscht haben, dann auch realisiert werden kann, und ich es jetzt zum ersten Mal gehört habe und ehrlich gesagt nicht genau weiss, was Sie da in Art. 15, war es, glaube ich, hinzugefügt haben möchten, möchte ich Sie nochmals bitten, Ihre Gedanken und vor allem den konkreten Wortlaut anzugeben. Ich hatte keine Kenntnis von diesem Zusatzantrag, Entschuldigung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Danke, Herr Landtagspräsident. Es geht mir vor allem um die Protokollierung, wenn jemand Änderungen vornimmt, das ist analog wie im ZPRG. Dort hat es auch die Protokollierung von Zugriffen, auf die man im Notfall zurückgreifen kann, sagen wir einmal so, bei grösseren Schwierigkeiten oder bei Unstimmigkeiten. Ich denke, es wäre auch in diesem Bereich sinnvoll, wenn eine Protokollierung eingeführt würde, die im Notfall - mit äussersten Sicherheitsmassnahmen selbstverständlich - analog ZPRG gemacht würde. Der Absatz, es wäre nur ein kleiner Einschub: Nach «Zugriffsberechtigung» käme «und die Protokollierung der Zugriffe mit Verordnung». Eigentlich der Auftrag, dass dies auch in der Verordnung klar geregelt wird. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, ich wusste auch nichts von diesem Zusatzantrag, wobei das ist ja das Salz in der politischen Suppe, wenn man hier drinnen ad hoc über solche Anträge diskutieren kann. Ich meine, es handelt sich, wie es die Abg. Zech-Hopp explizit ausgeführt hat, um hochsensible Daten, die hier drinnen festgehalten werden. Und jetzt ist ja im Art. 4 Abs. 3 lediglich geregelt, dass die Regierung per Verordnung die Zugriffsberechtigung regelt. Und sie möchte zusätzlich, dass man eben auch die Protokollierung regelt, sprich, es ist rückvollziehbar, wer wann, zu welchem Zeitpunkt, auf diese hochsensiblen Daten zugegriffen hat, und ich denke mir, das kann man im Prinzip doch nur unter-stützen. Es ist doch sehr wichtig, dass man eben nicht nur sagt, wer zugreifen darf, sondern auch, wer zugegriffen hat und zu welchem Zeitpunkt, weil es sich eben um hochsensible Daten handelt. Entsprechend begrüsse ich diesen Präzisierungsantrag, er ist zum Schutz von unseren Daten, die in diesem Dossier dann eben abgespeichert sind. Es kann eben auch präventiv wirken, wenn die Leute wissen, man kann nachsehen, wer auf diese Daten zugegriffen hat. Dann wird mitunter nicht aus Jux und Tollerei auf diese Daten zugegriffen, da man weiss, es wird protokolliert. Ich werde den Antrag unterstützen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Aus meiner Sicht müssen wir jetzt aufpassen. Art. 15 - Amt für Kommunikation: Lesen Sie doch unter Abs. 2 den Bst. b. Aus meiner Sicht ist das bereits geregelt, also nicht, dass wir hier ein Durcheinander machen, es ist auch nicht ganz einfach, dass man das immer findet und trifft. Das ist kein Vorwurf, aber ich bin natürlich auch für eine gute Protokollierung der Gesundheitsdaten. Und ich bin froh, dass das aus meiner Sicht bereits berücksichtigt ist. Aber vielleicht kann hier die Regierung noch etwas dazu ausführen. Ich glaube, wir haben hier keinen zusätzlichen Regelungsbedarf. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Manuel Frick
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Also konkret war der Antrag, dass nicht die Gesundheitsdaten protokolliert werden, sondern die Zugriffe darauf protokolliert werden. Da gehe ich einig mit der Meinung des Abg. Rehak, dass das gemäss Art. 15 Abs. 2 Bst. b bereits festgehalten ist, und zwar auf Gesetzesstufe. Ich habe vorhin ausgeführt, dass ich mit dieser Ausführung, dass es auch noch in die Verordnung kommen soll, keine Probleme habe, weil das meiner Ansicht nach nichts schadet in diesem Sinne. Aber notwendig ist das eben nicht und steht von der Systematik her quer in der Landschaft. Dann möchte ich bei dieser Gelegenheit bitten, dass so etwas, dass die Regierung und die anderen Abgeordneten mit so einem Antrag nicht auf dem falschen Fuss erwischt werden, das allenfalls auch legistisch genau prüfen könnten, nach Möglichkeit vorab kommuniziert wird. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ja, der Abg. Wendelin Lampert hat natürlich recht, das ist das Salz in der Suppe, wenn hier Überraschungsanträge kommen. Aber ich denke, es ist gut, wenn alle aufmerksam zuhören und aufpassen. Wie bereits ausgeführt: Art. 15 sieht das vor. Ganz grundsätzlich kann ich sagen, die Regierung ist nie gegen eine erweiterte Verordnungskompetenz der Regierung, also diese Anträge werden wir immer begrüssen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Frau Abg. Karin Zech-Hopp, ich gehe davon aus, dass Sie Ihren Antrag zurückziehen, nachdem das bereits in Art. 15 geregelt ist. Oder ist das eine falsche Annahme?Abg. Karin Zech-Hoop
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich ziehe den Antrag zurück.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Damit können wir die Schlussabstimmung vornehmen. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 25 Stimmen, also einhellige Zustimmung. Damit haben wir Traktandum 33 erledigt und ich unterbreche jetzt für die Mittagspause. Wir treffen uns in einer Stunde wieder, um 13:20 Uhr. Mittagspause (von 12:20 bis 13:20 Uhr)
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