Abänderung des Sozialhilfegesetzes und weiterer Gesetze (Fürsorgerische Unterbringung und Heimaufenthalt) (Nr. 129/2020) [1. Lesung: 3. Dezember 2020] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 27/2021); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 35: Abänderung des Sozialhilfegesetzes und weiterer Gesetze (Fürsorgerische Unterbringung und Heimaufenthalt).Diese Vorlage wurde am 3. Dezember 2020 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen zur 2. Lesung. Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 27/2021.Regierungsrat Manuel Frick
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Frau Landtagsvizepräsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Die Stellungnahme Nr. 27/2021 betreffend die Abänderung des Sozialhilfegesetzes und weiterer Gesetze beziehungsweise betreffend die fürsorgerische Unterbringung und den Heimaufenthalt beinhaltet neu eine Abänderung des Kinder- und Jugendgesetzes, die im Bericht und Antrag Nr. 129/2020 versehentlich nicht beinhaltet war. Diese Abänderung wurde in der 1. Lesung nicht berücksichtigt. Die Abänderung des Kinder- und Jugendgesetzes soll analog zu Art. 18g des Sozialhilfegesetzes erfolgen, der bereits anlässlich der Sitzung des Landtages vom 3. Dezember 2020 in 1. Lesung in Behandlung gezogen und im Rahmen der Stellungnahme angepasst wurde. Es handelt sich hierbei lediglich um eine geringfügige Anpassung, wie den Erläuterungen zu Art. 23 Abs. 2 sowie Art. 28 Abs. 2 und 5 des Kinder- und Jugendgesetzes sowie zu Art. 18g des Sozialhilfegesetzes in der Stellungnahme Nr. 27/2021 entnommen werden kann. Um ein gleichzeitiges Inkrafttreten der beiden Gesetzesvorlagen zu gewährleisten, beantragt die Regierung, im Anschluss der 2. Lesung der bisherigen Regierungsvorlagen die Abänderung des Kinder- und Jugendgesetzes in 1. und 2. Lesung in Behandlung zu ziehen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Auch hier war das Eintreten unbestritten in der 1. Lesung und wurde mit 25 Stimmen beschlossen. Ich denke, auch diese Vorlage könnten wir per Gesetzesaufruf lesen. Und ich beantrage dieses. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich werde vorab über den Antrag des Abg. Manfred Kaufmann auf Lesung durch Gesetzesaufruf abstimmen lassen. Das gilt für die Regierungsvorlagen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4. Danach werden wir darüber entscheiden, ob wir die Abänderung des Kinder- und Jugendgesetzes in 1. und 2. Lesung beraten wollen. Wer mit dem Antrag des Abg. Manfred Kaufmann auf 2. Lesung durch Gesetzesaufruf der ersten vier Gesetzesvorlagen einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen einhellig zugestimmt und wir können mit der Lesung durch Gesetzesaufruf beginnen. Das Gesetz über die Abänderung des Sozialhilfegesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Sozialhilfegesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer der Gesetzesvorlage zustimmen will, gebe bitte die Stimme ab.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen einhellig zugestimmt. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Ausserstreitgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Ausserstreitgesetzes.Das Gesetz über die Abänderung des Ausserstreitgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Ausserstreitgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer der Gesetzesvorlage zustimmen will, gebe bitte die Stimme ab.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen einhellig zugestimmt. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Polizeigesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Polizeigesetzes.Das Gesetz über die Abänderung des Polizeigesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Polizeigesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer der Gesetzesvorlage zustimmen will, gebe bitte die Stimme ab.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen einhellig zugestimmt. -ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über Begleitmassnahmen in der Verwaltung und Justiz in Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über Begleitmassnahmen in der Verwaltung und Justiz in Zusammenhang mit dem Coronavirus (Covid-19).Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über Begleitmassnahmen in der Verwaltung und Justiz in Zusammenhang mit dem Coronavirus (Covid-19) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über Begleitmassnahmen in der Verwaltung und Justiz in Zusammenhang mit dem Coronavirus (Covid-19) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer der Gesetzesvorlage zustimmen will, gebe bitte die Stimme ab.
Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 25 Stimmen einhellig zugestimmt. Wir stimmen nun darüber ab, ob wir das Gesetz über die Abänderung des Kinder- und Jugendgesetzes im Rahmen dieser 2. Lesung zusätzlich in 1. und 2. Lesung behandeln wollen. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 25 Stimmen. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Kinder- und Jugendgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir nehmen die 1. Lesung durch Artikelaufruf vor. Art. 23 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 23 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 28 Abs. 2 und 5 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 28 Abs. 2 und 5 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten und kommen zur 2. Lesung. Ich bitte, die Lesung vorzunehmen.
Art. 23 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 23 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 28 Abs. 2 und 5 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 28 Abs. 2 und 5 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt, wir haben die Vorlage in 2. Lesung beraten und nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer der Gesetzesvorlage zustimmen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat die Zustimmung mit 25 Stimmen einhellig erteilt. Damit haben wir alle Vorlagen behandelt und Traktandum 35 erledigt.-ooOoo-