Beschluss Nr. 53/2021 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Verordnung (EU) 2019/1156 und Richtlinie (EU) 2019/1160 über den grenzüberschreitenden Fondsvertrieb) (Nr. 7/2021)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 39: Beschluss Nr. 53/2021 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Verordnung (EU) 2019/1156 und Richtlinie (EU) 2019/1160 über den grenzüberschreitenden Fondsvertrieb).Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 7/2021 und steht zur Diskussion.Abg. Bettina Petzold-Mähr
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich beziehe mich hier auf das Traktandum 30, in welchem wir die 2. Lesung bereits abgehalten haben. Mit der Zustimmung zur Gesetzesänderung haben wir den Grundstein für Umsetzung bereits gelegt. Obwohl der Landtag die zur innerstaatlichen Umsetzung notwendigen Gesetzesanpassungen somit verabschiedet hat, bedarf es zur Gültigkeit des hier vorliegenden Beschlusses Nr. 53/2021 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses der Zustimmung des Landtages, da aufgrund der EU-Richtlinie 2019/1160 und der EU-Verordnung 2019/1156 liechtensteinisches Gesetzesrecht angepasst wird. Der Zustimmung zum vorliegenden Beschluss Nr. 53/2021 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses steht aus meiner Sicht nichts entgegen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, wenden wir uns dem Antrag der Regierung zu, er lautet: «Der Hohe Landtag wolle dem Beschluss Nr. 53/2021 vom 5. Februar 2021 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses betreffend die Verordnung (EU) 2019/1156 und die Richtlinie (EU) 2019/1160 die Zustimmung erteilen.» Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, gebe bitte die Stimme ab.Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 25 Stimmen die Zustimmung einhellig erteilt und wir haben Traktandum 39 abgeschlossen. -ooOoo-