Beschluss Nr. 165/2020 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie (EU) 2017/1564 über bestimmte zulässige Formen der Nutzung bestimmter urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützter Werke und sonstiger Schutzgegenstände zugunsten blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen und zur Änderung der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft) (Nr. 21/2021)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 41: Beschluss Nr. 165/2020 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie (EU) 2017/1564 über bestimmte zulässige Formen der Nutzung bestimmter urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützter Werke und sonstiger Schutzgegenstände zugunsten blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen und zur Änderung der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft).Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 21/2021 und steht zur Diskussion.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, sehr geehrter Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren. Ich bedanke mich bei der Regierungschef-Stellvertreterin für den vorliegenden Bericht und Antrag. Die umzusetzende Richtlinie (EU) 2017/1564 soll den Zugang von blinden, sehbehinderten oder anderweitig lesebehinderten Personen zu Büchern und anderen gedruckten Texten und Materialien, die urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützt sind, verbessern. Da die Betroffenen weltweit lediglich zu 5% aller verlegten Werke Zugang haben, hat ihre Situation Einschränkungen bei der gesellschaftlichen, kulturellen und auch politischen Teilhabe zur Folge. Die Richtlinie zielt somit auf eine Verbesserung der Situation, was auf jeden Fall begrüssenswert ist. Es soll nach der Richtlinie im Wesentlichen möglich sein, dass für diese Personengruppen Vervielfältigungsstücke in einem für sie zugänglichen Format erstellt und weitergegeben werden können. In Liechtenstein erfolgt die Umsetzung im Gesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte. Dieses haben wir bereits in Traktandum 31 in 2. Lesung verabschiedet. Die Vorlage ist für mich unbestritten und ich werde deshalb dem Antrag der Regierung meine Zustimmung erteilen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen, wir wenden uns dem Antrag der Regierung zu, er lautet: «Der Hohe Landtag wolle dem Beschluss Nr. 165/2020 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 23. Oktober 2020 die Zustimmung erteilen.» Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, gebe bitte die Stimme ab.Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 25 Stimmen die Zustimmung einhellig erteilt und wir haben Traktandum 41 abgeschlossen. -ooOoo-