Vertrag von Marrakesch über die Erleichterung des Zugangs zu veröffentlichten Werken für blinde, sehbehinderte oder sonst lesebehinderte Menschen vom 27. Juni 2013 (Nr. 14/2021)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 43: Vertrag von Marrakesch über die Erleichterung des Zugangs zu veröffentlichten Werken für blinde, sehbehinderte oder sonst lesebehinderte Menschen vom 27. Juni 2013.Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 14/2021. Er steht zur Diskussion.Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich danke der Regierung für die Unterbreitung des vorliegenden Berichts und Antrags zum Vertrag von Marrakesch. Der Vertrag von Marrakesch stellt sicher, dass der grenzüberschreitende Austausch von Kopien veröffentlichter Werke in einem barrierefreien Format unter den Vertragsparteien ermöglicht wird. So profitieren auch Menschen mit Sehbehinderungen in Liechtenstein von einem besseren Zugang zu Werken aus über 100 Vertragsparteien. Der Vertrag von Marrakesch ist am 1. Januar 2019 für alle EU-Staaten in Kraft getreten. Dieser Vertrag gehört zum internationalen Urheberrechtsstandard und auch unsere deutschsprachigen Nachbarländer sind mit dabei, Österreich und Deutschland als EU-Mitglied und die Schweiz seit Mai 2020. Mit der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/1564 sind die Ratifizierungsvoraussetzungen erfüllt und Liechtenstein wird eigenständige Vertragspartei. Der Landtag hat unter Traktandum 31 der aktuellen Sitzung der Abänderung des Gesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte zugestimmt. Ebenfalls hat er unter Traktandum 41 dem Beschluss Nr. 165/2020 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 23. Oktober 2020 die Zustimmung erteilt. Weitere gesetzliche Anpassungen sind für die Umsetzung des Vertrags nicht erforderlich. Ich befürworte den Beitritt Liechtensteins zum Vertrag von Marrakesch. Für Menschen mit einer Sehbehinderung ist der barrierefreie Zugang zu Werken in Formaten in Brailleschrift, als Grossdruck, angepasste E-Bücher, Hörbücher oder Hörfunksendungen von enormer Wichtigkeit. Es ist deshalb sehr erfreulich, dass die Liechtensteinische Landesbibliothek bereits jetzt einen wertvollen Beitrag dazu leistet, indem sie rund 9'000 Hörbücher zur Verfügung stellt und über den Zugang zur Digitalen Bibliothek Ostschweiz weitere rund 31'000 E-Books frei heruntergeladen werden können. Durch den Beitritt unterstreicht Liechtenstein seinen Willen, Menschen mit Sehbehinderungen die Zugänglichkeit zu ermöglichen, und leistet einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung der Chancengleichheit zwischen Sehenden und Sehbehinderten. Mit dem Beitritt wird die grenzüberschreitende Verfügbarkeit von gedruckten Büchern, E-Büchern, Zeitungen, Zeitschriften, Magazinen und anderen Schriftstücken, Notationen einschliesslich Notenblättern und anderem gedruckten Material für Blinde, Sehbehinderte sowie Personen mit anderweitigen Leseschwierigkeiten verbessert. In Liechtenstein werden die Interessen von Menschen mit speziellen Bedürfnissen vom Liechtensteinischen Behindertenverband (LBV) vertreten. Der Behindertenverband macht uns auf Benachteiligungen der betroffenen Menschen aufmerksam und bringt uns Sorgen und Hindernisse, die ihnen widerfahren, näher. Er leistet dadurch wertvolle Sensibilisierungs- und Öffentlichkeitsarbeit in einem Bereich, der uns im Alltag oft viel zu wenig bewusst ist. Die Teilhabe von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen am gesellschaftlichen, kulturellen, sportlichen und politischen Leben und der barrierefreie Zugang zu Informationen sollten für uns alle ein wichtiges Anliegen sein. Gerade auch im Hinblick auf die Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention, wo die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ein wichtiges Element ist, ist der Vertrag von Marrakesch ein bedeutender Schritt in die richtige Richtung. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Stellen Sie sich vor, Sie möchten sich über ein Thema informieren, nehmen wir als Beispiel das aktuelle Thema wie die derzeitige Pandemie oder den Klimawandel, und Sie hätten nur Zugang zu circa 5% der Bücher, die es dazu aber weltweit gibt. Sie sind sicherlich damit einverstanden, dass es in dieser Situation weder möglich ist, sich ein differenziertes Bild über ein aktuelles Thema zu machen noch einen Artikel zu schreiben, geschweige denn Forschung zu einem Thema zu betreiben, wenn Sie nur zu circa 5% Zugang zur Literatur haben. Liechtenstein unterstreicht durch den Beitritt zum Vertrag von Marrakesch seinen Willen, die Zugänglichkeit von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst für Menschen mit Sehbehinderung zu ermöglichen und auf diese Weise zur Verbesserung der Chancengleichheit zwischen Sehenden und Sehbehinderten beizutragen. Der Vertrag von Marrakesch entspricht den Grundsätzen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Er entspricht den Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, der Chancengleichheit, der Zugänglichkeit und somit der vollen und wirksamen Teilhabe an und Einbeziehung in die Gesellschaft. Nicht nur als Aussenministerin, sondern auch als Bildungsministerin liegt mir der Beitritt zu diesem Abkommen besonders am Herzen. Denn Chancengleichheit und der Abbau von Bildungshindernissen sind eine Pflicht, die wir gegenüber unserer Bevölkerung haben und die es zu erfüllen gilt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Wir wenden uns dem Antrag der Regierung zu. Der Antrag lautet: Der Hohe Landtag möge dem Beitritt zum Vertrag von Marrakesch über die Erleichterung des Zugangs zu veröffentlichten Werken für blinde, sehbehinderte oder sonst lesebehinderte Menschen vom 27. Juni 2013 seine Zustimmung erteilen. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, gebe bitte die Stimme ab. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 25 Stimmen die Zustimmung einhellig erteilt und wir haben Traktandum 43 abgeschlossen.-ooOoo-