Totalrevision des Gesetzes über das Zentrale Personenregister (ZPRG) (Nr. 24/2021); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir fahren mit unseren Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 48: Totalrevision des Gesetzes über das Zentrale Personenregister.Wir behandeln diese Vorlage 1. Lesung, der Bericht und Antrag trägt die Nr. 24/2021 und steht zur Diskussion.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren. Besten Dank an die involvierten Personen zur gegenständlichen Vorlage, welche die Anpassung eines wichtigen Arbeitsinstrumentes für die öffentlichen Stellen beinhaltet. Schwachstellen und Verbesserungsmöglichkeiten zum ZPR wurden gemäss den Ausführungen erkannt und aus diesem Grund sind auch die rechtlichen Grundlagen und das geltende Gesetz, welches am 1. Januar 2012 geschaffen wurde, nun bereit zu einer Überarbeitung. Ich unterstütze explizit das Anliegen für eine verbesserte Datenqualität und danke für die Stellungnahmen in der Vernehmlassung und im Vorfeld dieser 1. Lesung. Ein Schreiben mit Bezug auf eben diese Datenqualität vom April 2021 ist Ihnen, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, ebenso bekannt. Dazu meine Anmerkungen: Meines Wissens wurden in einer Analyse durch mehrere Amtsstellen Anmerkungen eingebracht und auf allfällige Fehlerquellen hingewiesen. Allerdings konnte dabei auch festgestellt werden, dass es sich nicht bei allen um Fehler oder nicht vollständige Personendaten handelte, sondern diese teilweise auch erklärbar beziehungsweise nachvollziehbar sind und es sich somit um keine eigentlichen Fehler handelt. Somit ist die Anzahl der tatsächlich fehlerhaften Daten im ZPR sicherlich um einiges geringer als vom Verfasser angegeben. Zudem dürfte zwischenzeitlich auch einiges bereinigt worden sein und ich bitte die Regierung diesbezüglich um ihre Anmerkungen. Es ist deshalb grundsätzlich auch fraglich, was als fehlerhaft angesehen wird und welche Daten zwingend benötigt werden. So kann es zum Beispiel sein, dass ein Akt zu einer Person angelegt werden muss, für die zum Erfassungszeitpunkt keine weiteren Daten bekannt sind. Zudem sind auch nicht immer alle Daten für die betreffenden Amtshandlungen relevant und werden deshalb auch nicht eingefordert beziehungsweise dürfen auch gar nicht eingefordert werden. Allerdings muss die Person im ZPR erfasst werden, weil sonst nicht erkennbar ist, dass diese Person bereits schon mit einer Amtsstelle in Kontakt stand, und in der Folge auch die Ablage nicht funktioniert, da diese neben dem Aktenplan oftmals auch mit der sogenannten PEID verbunden ist. Betreffend die Fehlerattribute kann ich als Beispiel fehlende Todesdaten ansprechen: Wenn eine Person zum Zeitpunkt des Todes nicht mehr in Liechtenstein wohnhaft ist, werden die liechtensteinischen Behörden - mit Ausnahme, dass es sich um einen liechtensteinischen Staatsangehörigen handelt - auch nicht zwingend verständigt. Entsprechend liegen auch keine Daten über den Todeszeitpunkt vor, die im ZPR erfasst werden könnten. Denn auch für ein Todesdatum gilt, dass dies korrekt erfasst werden muss und die entsprechenden Urkunden zugrunde liegen müssen. Gleiches gilt natürlich auch für Personen, die gar nie Wohnsitz in Liechtenstein hatten, aber aus einem anderen Grund, zum Beispiel wegen des Arbeitsverhältnisses, im ZPR erfasst sind. Dies zeigt, dass die Ausführungen im erwähnten Schreiben im erwähnten Kontext zu betrachten sind beziehungsweise nicht einfach als pauschal richtig oder falsch hingenommen werden dürfen. Was die Ausführungen zu Art. 5 im ZPRG betreffen: Auch wenn es wünschenswert wäre, kann nicht in allen Fällen die Erfassung einer Person mittels amtlicher Dokumente erfolgen. Dies hat die Regierung auch im gegenständlichen Bericht und Antrag auf Seite 29 ausgeführt. So erfasst zum Beispiel das Ausländer- und Passamt in eingeschränkten Fällen, namentlich im Asylbereich und bei Fällen von illegal aufhältigen Personen, unter Umständen Personendaten, die nicht oder über einen längeren Zeitraum hinweg nicht durch Ausweis- oder Reisedokumente verifiziert werden können. Wenn diese Daten nun nicht in das ZPR eingegeben werden, hat dies Auswirkungen auf die Tätigkeit unserer Amtsstellen. So wäre zum Beispiel nicht bekannt, dass die Person einen Bezug zu Liechtenstein hat. Zudem würden auch die Daten in der elektronischen Aktenablage LiVE kaum auffindbar sein, da diese unter anderem mit der PEID verknüpft werden. Die vom Verfasser des Schreibens erwähnten elf Datenqualitätskriterien würden meines Erachtens etwas zu weit gehen und auch zu einer übermässigen Datenspeicherung führen, die nicht in jedem Falle notwendig und nicht in jedem Fall sinnvoll wäre. Zudem enthält das neue ZPRG bereits Bestimmungen zur Datenqualität. So wird diesem Umstand unter anderem auch durch die Fachverantwortlichen und nicht zuletzt auch durch den Qualitätsbeauftragten nach Art. 20 ZPRG Rechnung getragen. Zu Art. 9 ZPRG würde ich von der Regierung gerne erfahren, wie die entsprechenden Datenberechtigungen zu den Datenabfragen in definierten Fällen zusätzlich begründet werden sollen. Die Überprüfung und die Rechtmässigkeit zum Zugriff auf die Datenverarbeitung erfolgt durch die Datenschutzstelle und den zuständigen Datenschutzbeauftragten. Ich gehe schwer davon aus, dass die erforderlichen Sicherheitsstufen mittels definierter Datenschutzvoraussetzungen und mittels entsprechender Konzepte erfüllt werden. Diesbezüglich ist auch unter «Schwerpunkte» im Bericht und Antrag ausgeführt, dass selbst beim Vorliegen entsprechender Berechtigungen Datenabfragen in definierten Fällen noch zusätzlich begründet werden müssen. Für gewisse Amtsstellen stellt das ZPR ein tägliches Arbeitsinstrument dar und es müssen viele Abfragen gemacht werden. Eine zusätzliche Begründung sollte also nicht zum Mehraufwand im Tagesgeschäft der Amtsstellen führen. Ich bitte die Regierung um weitere Ausführungen dazu, insbesondere um was für definierte Fälle es sich handeln könnte und wie eine solche Begründung im System dann abzuhandeln wäre. Ich danke der ZPR-Kommission und allen involvierten Personen für die Arbeit zum gegenständlichen Bericht und Antrag und wünsche der ZPR-Kommission in der neuen Zusammensetzung viel Erfolg für die weitere Arbeit. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Karin Zech-Hoop
Danke, Herr Landtagspräsident. Die gegenständliche Vorlage ist für mich die logische Konsequenz der weiteren Digitalisierung. Das ZPR wird technisch wie organisatorisch neu aufgestellt. Im ZPR werden sich künftig nur die Stammdaten in Form einer zentralen Datenhaltung befinden. Diese stehen den verschiedenen öffentlichen Stellen gemeinsam zur Verfügung. Gleichzeitig werden Berechtigungssysteme und fachliche Verantwortungen neu geregelt. Die datenschutzrechtlichen Vorgaben sind dabei vollständig zu erfüllen. Als Vorteil werden die effiziente Datenhaltung, erhöhte Datenqualität, Prozessoptimierung - welche natürlich ermöglicht wird - sowie die Realisierung des Once-Only-Prinzips genannt. Grosse Bedenken habe ich aber bei der Datenqualität, nachdem aufgrund der Stellungnahme von Eugen Meier erhebliche Fehler und Mängel in der Datenqualität des bestehenden Systems aufgezeigt wurden. Diese Datenqualität kann sicher auch im Zuge der Umsetzung verbessert werden. Generell habe ich noch folgende Fragen: - Von wie vielen Datensätzen insgesamt sprechen wir eigentlich?
- Wie hoch schätzen Sie die Fehlerquote ein?
- Wie überführen Sie die fehlerhaften und von verschiedenen Datenquellen stammenden Daten in ein System?
- Was für Massnahmen setzen Sie, damit diese Fehler oder Mängel ausgemerzt werden?
- Was für Massnahmen setzen Sie, damit diese Fehler nicht mehr entstehen?
- Sehen Sie die Effizienz nicht gefährdet bei solch einer grossen Fehlerquote? Schliesslich kann ein Prozess nur automatisiert werden, wenn die Daten wirklich in sich stimmig sind und eine geringe Fehlerquote besteht.
- Warum wurden die Bedenken von Eugen Meier nicht ernst genommen oder nicht gewürdigt - sage ich einmal so - und eine Korrektur der Fehler in Auftrag gegeben? Schliesslich sind gemäss Gesetz entdeckte Fehler zu melden.
- Wie definieren Sie bei der Datenzusammenführung, welche Daten die korrekten sind? Optimalerweise wäre dies identisch - wovon aber nach der Rückmeldung von Eugen Meier nicht ausgegangen werden kann.
Persönlich finde ich das Eintreten auf diese Vorlage als gegeben und zweckmässig und kann dies empfehlen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ich danke allen Beteiligten für die Ausarbeitung dieser wichtigen Vorlage. Sie wurde bereits kurz vorgestellt, weshalb ich mich auf die Herausforderungen konzentrieren möchte. Ich teile die Ansicht der Regierung, dass das Zentrale Personenregister aufgrund der laufenden Digitalisierung einen noch höheren Stellenwert erhalten und die zentrale Drehscheibe für die Umsetzung der Digitalisierung in der Verwaltung wird. Um diesem Ziel näherzukommen, hat die Regierung das Zentrale Personenregister überarbeitet und dabei den Grundsatz der zentralen Datenhaltung in den Vordergrund gestellt. Neu sollen die Stammdaten von den Fachdaten strikt getrennt sowie die Datenqualität erhöht werden. Die Fachdaten sind nicht Bestandteil des ZPR. Die Verantwortung für die Fachdaten obliegt dem jeweiligen Amt, zum Beispiel dem Steueramt oder dem Amt für Gesundheit. Die Regierung betont, dass der Datenqualität ein hoher Stellenwert einzuräumen ist und der Zugriff nur definierten Benutzern gewährt wird. Mit der zentralen Datenhaltung können Doppelerfassungen oder Doubletten und Doppelaufwände bei der Erfassung oder Mutationen vermieden werden. Für den Bürger sollen Erleichterungen durch das Once-Only-Prinzip entstehen. Auch sollen Verwechslungen von Personen vermieden werden, da neu jede Person nur einmal im Datenstamm vorhanden sein soll. Die Digitalisierung ist komplex. Die Abhängigkeiten sind gross und damit steigen die Fehlerquellen. Die Auswirkungen von fehlerbehafteter Software und von inkonsistenten Daten können sich durch ungünstige Konstellationen multiplizieren. In solchen Situationen steigen der Aufwand und die Kosten abhängig von den Fehlern und deren Auswirkungen.
Wir stehen auch in der Verwaltung noch am Anfang der Digitalisierung. Deshalb müssen wir darauf achten, dass die Weichen richtig gestellt sind. Als Fundament für eine erfolgreiche Umsetzung der Digitalisierungsstrategie braucht es definierte Ziele und Prozesse. Ich gehe davon aus, dass diese bei uns vorhanden sind. Ausserdem ist eine konsistente und richtige Datenbasis essenziell. Wichtige Hinweise zum Zustand der Datenbasis liefern das Schreiben von Eugen Meier, welches an alle Abgeordneten ergangen ist, und auch die Stellungnahme der Datenschutzstelle zum Vernehmlassungsbericht. Ich erlaube mir, aus der Stellungnahme der Datenschutzstelle kurz zu zitieren: Im Zusammenhang mit Digitalisierung und digitaler Transformation sind qualitativ fehlerfreie Personenstammdaten das Fundament jedes digitalen Vorhabens und deshalb müssen die ZPR-Stammdaten zu 100% richtig erfasst werden beziehungsweise richtig erfasst sein. Dann noch ein zweites Zitat: Dieses entspricht allerdings nicht der bisherigen Erfahrung und das revidierte Gesetz sollte klar aufzeigen, welche Massnahmen gesetzt werden, um diese Altlasten zu eliminieren.Von zwei Seiten habe ich gehört, dass die Stammdaten mit Fehlern und Inkonsistenzen behaftet seien. Soweit möglich, bin ich den Hinweisen nachgegangen. Dabei wurde mir das Folgende berichtet: Es sei schon seit etlichen Jahren klar, dass die Datenrichtigkeit in den Stammdaten mangelhaft sei und die Datenbasis Fehler und Inkonsistenzen aufweise. Die ersten Hinweise hierzu hat Eugen Meier in seiner damaligen Funktion bei der Landesverwaltung geliefert. Gemäss meinen Recherchen wurden einige Probleme aber bereits anlässlich der Erneuerung der ZPR-Applikation aufgegriffen. Allerdings bestehen noch immer Herausforderungen mit Altlasten, die zu eliminieren sind. Herr Meier hat die Analyse der Stammdaten auf Datenbankebene gemacht. Er hat über 200 Kontrollabfragen und Plausibilitätstests definiert und mit diesen die Datenbasis geprüft, das letzte Mal im Juni 2020. Die Analyse hat er im Einvernehmen mit der Datenschutzstelle ausgeführt. Nach den von Eugen Meier definierten Prüfkriterien haben sich 64% der Daten von natürlichen Personen und 74% der juristischen Daten als - nach seinem Dafürhalten - fehlerhaft herausgestellt. Selbstverständlich ist es mir nicht möglich, diese 200 Kriterien auf ihre Relevanz zu prüfen. Sicher ist aber, dass einige identifizierte Fehler für bestimmte Geschäftsfälle relevant sind. Herr Meier hat die Resultate der Datenschutzstelle und dem Amt für Statistik präsentieren können. Dabei sind zum Beispiel folgende Phänomene beziehungsweise Fehler aufgetaucht: - Personen mit unrealistischem Alter ohne Todesdatum und die zudem als nicht verstorben registriert sind;
- Personen mit offensichtlich falschem Geburtsjahr;
- natürliche Personen mit unterschiedlichen Werten in Geburtsvorname, Ausweisvorname und Vorname, zum Beispiel: Adelheid Maria, Heidi oder Maria Adelheid;
- Mehrfacherfassungen, zum Beispiel dieselbe natürliche Person mit unterschiedlichen PEIDs;
- Personenmerkmale, die nicht erfasst sind, zum Beispiel: Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und so weiter;
- oder ungültige Zeichen im Namen, zum Beispiel: Leerzeichen, Punkt oder andere Sonderzeichen;
- verschiedenste Inkonsistenzen, zum Beispiel: Anrede «Frau» und das Geschlecht «männlich», oder Anrede «Seine Durchlaucht» und das Geschlecht «weiblich», oder ein Kind, welches gemäss den erfassten Daten älter als die Eltern ist.
Ähnliche Fehlerarten fand er auch bei den juristischen Personen. Er befürchtet, dass sich die Fehler in den Datenständen noch immer vermehren. Die Regierung schreibt auf Seite 20, dass die Datenbearbeitung und -erfassung, soweit technisch möglich, von der Applikation unterstützt würde. Ich habe mich hierzu beim Amt für Informatik erkundigt und erfahren, dass derzeit rund 100 Validierungsroutinen implementiert wurden. Man bestätigte mir, dass die Probleme bekannt sind, aber nicht alle im Rahmen des bestehenden Projekts behoben werden können. Trotzdem bitte ich die Regierung, auf die 2. Lesung hin konkretere Ausführungen zu diesen Validierungen und Kontrollroutinen zu machen und aufzuzeigen, wie sie damit die Qualität der Daten massiv verbessern will. Die Datenschutzstelle hat anlässlich der Vernehmlassung angeregt, dass die Regierung mittels einer Verordnung detailliert festlegen könnte, in welchem Ausmass die Validierungen und/oder gezielten Kontrollen durch den Qualitätsbeauftragten erfolgen beziehungsweise welche Massnahmen hierzu insgesamt getroffen werden müssen. Ich möchte die Regierung einladen, diesen Vorschlag der Datenschutzstelle noch einmal zu prüfen. Des Weiteren möchte ich gerne von der Regierung für die 2. Lesung ausführliche Erläuterungen zur Qualität der bestehenden Altdatenstämme. Ebenfalls möchte ich wissen, ob diese Datenstämme bereits bereinigt wurden oder, wenn dies noch nicht erfolgte, bis wann und in welchem Umfang dies geschehen soll beziehungsweise mit welchen Kosten grob geschätzt gerechnet werden muss. Zum Schluss habe ich noch folgende Fragen an die Regierung: - Welche Stelle ist zuständig für die Bereinigung von Fehlern in bereits vorhandenen und in das neue System übernommenen Datensätzen?
- Beziehungsweise: Ist es der Qualitätsbeauftragte oder wer ist es sonst?
- Welche technischen und organisatorischen Massnahmen sind zur Bereinigung - automatisiert oder manuell - vorgesehen? Diese Frage stellt sich für die Neuerfassung ebenso wie für die Altdaten.
- Dann möchte ich wissen, ob diese Aufgabe und die Massnahmen nicht auch im Gesetz ausdrücklich verankert sein sollten.
- Zudem möchte ich gerne wissen, nach welchen Kriterien Daten als unrichtig bezeichnet werden und wie viele Datensätze mit PEIDs aktuell von unrichtigen Daten betroffen sind. Also als Vorschlag: Könnten die unrichtigen Stammdaten als solche gekennzeichnet werden, sodass die Datennutzer über den Status der erfassten «unrichtigen» Daten Bescheid wissen?
- Wird in Zukunft pro Geschäftsfall sichergestellt sein, dass nur noch richtige Daten erfasst werden können?
Ich denke, es ist für uns alle unbestritten und unser aller Ziel, konsistente und, wo nötig, fehlerfreie Daten zur Verfügung zu haben, um darauf die Digitalisierungsstrategie weiter ausbauen zu können. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Vielen Dank für die Würdigung des vorliegenden Berichts und Antrags. Ich möchte auch dazu sagen, dass hier sehr, sehr viel Arbeit im Vorgängerministerium von verschiedenen Leuten geleistet wurde. Und ich freue mich, diese Vorlage vertreten zu dürfen, weil es wirklich ein wichtiger Bestandteil für die weitere Digitalisierung der Verwaltung ist. Ich starte beim Abg. Günter Vogt: Die meisten Voten gingen ja dann in die Richtung auch dieses Schreibens von Herrn Meier, der früher einmal bei der Landesverwaltung gearbeitet hat. Natürlich, ich war selbst auch überrascht, als ich diese Stellungnahme gelesen habe, und habe gedacht, das kann ja nicht sein, wir können doch nicht so viele falsche Daten bei uns haben. Vor allem: Wie geht das, wenn wir 40'000 Einwohner haben, dass wir so viele Fehler drin haben? Da ist schon auszuführen - und die Frage kam dann auch von der Abg. Karin Zech-Hoop, aber auch beim Abg. Günter Vogt war das Thema da: Wie viele Datensätze haben wir denn überhaupt? Bei 40'000 Einwohnern haben wir doch die stattliche Zahl von 330'000 Datensätzen zu den natürlichen Personen und 415'000 für juristische Personen. Das ergibt sich eben genau deshalb, weil jeder, der einmal mit Liechtenstein - mit den Behörden - in Kontakt war, hier auch dann registriert ist. Wenn das beispielsweise ein englischer Geschäftsmann war und der jetzt 120 Jahre alt wäre, weil er halt 90 war, als er mit Liechtenstein Kontakt hatte, dann kann bei einer Validierung schon herauskommen, dass der eigentlich tot sein müsste. Aber wir können ihn ja nicht fragen und wir können es auch nicht herausfinden und wir werden auch in 20 Jahren niemanden anstellen, der herausfindet, wie wir diesen Datensatz richtig hinbekommen. Also dieses Verständnis und dieser Wunsch, dass jeder Datensatz komplett und richtig ist, der ist mir auch eigen. Das möchte ich auch. Aber das ist ein Ziel, das nicht erreichbar ist. Und ich glaube, mit diesem Wissen muss man hier an die Sache herangehen.Wichtig an der ganzen Vorlage und der Grund, warum wir das tun - und da hat der Autor dieses Schreibens und der Stellungnahme auch einen massgeblichen Beitrag dazu geleistet -, ist, dass wir im ZPR die Datenqualität durch verschiedenste Massnahmen erhöhen wollen. Eine ist die Validierung. Aber noch viel wichtiger - und das sieht man ja auch in den einzelnen Artikeln und in der Vorlage - sind die Prozesse, sind die Berechtigungen, sind beispielsweise die Schulungen der Mitarbeiter, die dann berechtigt werden, überhaupt schreibenden Zugriff zu haben. Ich glaube, die ganze Vorlage zielt darauf ab, die Datenqualität zu erhöhen. Und das ist uns auch sehr, sehr wichtig. Zur Aussage im Schreiben, dass mit dem Autor das Gespräch nicht geführt wurde oder dass man nicht hören wollte, ist ganz klar zu sagen, da haben die letzten Jahre viele Gespräche stattgefunden. Man hat auch die Vorschläge, was Validierungen angeht, aufgenommen. Der Abg. Thomas Rehak hat schon gesagt, einige wurden auch umgesetzt. Es gibt aber auch Vorschläge zur Validierung, die vielleicht weniger sinnvoll sind. Wenn man beispielsweise sagt, man könnte ja eine abschliessende Liste mit Vornamen hinterlegen und dann aufgrund dieser Liste entscheiden, ob jemand männlich oder weiblich ist, ja, dann kennen wir alle einen Andrea, bei dem das nicht funktioniert. Und so gibt es auch Beispiele, die nicht funktionieren mit der Validierung. Aber sehr viele Vorschläge sind auch gut und wurden und werden umgesetzt und eingearbeitet. Ich glaube, das ist sehr, sehr wichtig. Der Abg. Günter Vogt hat dann auch noch zu Art. 9 die Frage gestellt, ob ich da Anwendungsfälle nennen könnte. Ich habe es so verstanden, dass der Datenschutz da natürlich auch entsprechend berücksichtigt würde. Da können wir vielleicht beim Artikel noch dazu sprechen oder Ihre Frage vielleicht noch vertiefen. Aber das Wichtige ist - und das ist ähnlich, wie wir heute Vormittag schon zur Protokollierung beim elektronischen Gesundheitsdossier besprochen haben: Hier geht es um die protokollierten Daten und den Zugriff darauf, in Abs. 3, und von wem diese ausschliesslich verarbeitet werden dürfen. Und das ist ein sehr, sehr eingeschränkter Kreis und die Gründe dafür müssen natürlich auch entsprechend gegeben sein. Also auch hier gelten sehr hohe Standards organisatorischer Natur. Dann zu den konkreten Fragen der Abg. Karin Zech-Hoop. Sie haben gefragt, wie viele Datensätze. Ich habe es schon einzeln ausgeführt, es sind über 700'000. Dann wollten Sie wissen, wie wir die Fehlerquote einschätzen. Das ist wirklich eine schwierige Frage, weil wir zuerst definieren müssen, was wir als Fehler jetzt bezeichnen. Und dann könnte man die Quote hernehmen. Aber ich kann vielleicht ein Beispiel machen. Wenn wir zum Beispiel diese Zahl hier nehmen, ich muss es kurz suchen. Es gab die Aussage, dass 4'500 betroffene Personen mehrfach erfasst wären, also die Doubletten. Wenn man das dann im Detail prüft und nur die mit erfasstem Geburtsdatum nimmt, dann reduzieren sich die Doubletten auf 234 Doubletten. Und das auf die 330'000, dann sind wir bei einer Fehlerquote von 0,07%. Und wenn wir dann nur die nehmen aus Liechtenstein - ja, für die haben wir alle ein Geburtsdatum -, dann sind es 0% Fehlerquote. Ich glaube, so lässt sich das irgendwo eingrenzen. Aber wir nehmen das Thema Datenqualität sehr, sehr ernst - aus den verschiedenen Richtungen.Dann zum Abg. Thomas Rehak, Sie haben sich auf die 2. Lesung noch einige Ausführungen zu den Validierungen gewünscht. Ich hätte hier nur 28 Seiten mit Validierungsregeln. Ich weiss nicht, sollen wir die in den Anhang legen oder einfach eher generell beschreiben? Das würde es wahrscheinlich auf die 2. Lesung schon tun. Also hier wird sehr viel gemacht. Wir haben sehr viele Informationen dazu auch. Dann haben Sie nach ausführlichen Erläuterungen gefragt, wie wir mit den Altdatenbeständen umgehen. Natürlich können wir da in der 2. Lesung ein paar Ausführungen machen. Aber wie ich am Beispiel vorhin mit dem englischen Geschäftsmann schon gesagt habe: Es wird auch Altdaten geben, die wir nicht bereinigen können. Es gibt die Möglichkeit, Datensätze auf inaktiv zu setzen. Löschen sollten wir sie nicht einfach so. Aber man kann sie inaktiv setzen, wenn man das Gefühl hat, dass sie nicht richtig sind oder nicht mehr so gebraucht werden. Aber eine quasi Bereinigung, damit alles richtig richtig ist, die wird es in dieser Form nicht geben können. Dann haben Sie auch noch gefragt: Wer wird dann inskünftig sicherstellen, dass nur noch richtige Daten da sind? Es gibt da zwei Verfahren, das kann man in den Artikeln eigentlich auch so herauslesen. Das eine ist natürlich: Wenn jemand unrichtige Daten erkennt, dann meldet er es der verantwortlichen Stelle. Das ist die eine Richtung. Und das andere ist, dass wir eben dann, wenn neue Daten erfasst werden, darauf schauen, dass nur richtige Daten erfasst werden. Aber der Abg. Vogt hat auch schon darauf hingewiesen, beispielsweise im Asylbereich ist es nicht immer möglich, zu sagen, wir haben ja hier das Dokument und wir übernehmen jetzt diese richtigen Daten, weil es dieses Dokument vielleicht in dem Fall einfach noch gar nicht gibt und man auch nicht überprüfen kann, was jetzt richtig richtig wäre. Wir haben jetzt - und ich habe jetzt einige Ausführungen natürlich auch wiederholt - viel über Datenqualität gesprochen und es ist auch eigentlich das einzige und richtige Thema zu diesem Bericht, der hier vorliegt. Denn allein um das geht es. Es geht im Wesentlichen um die gesetzliche Grundlage für das Herzstück der Daten bei uns im Land. Von dem her freue ich mich, wenn wir hier einen Schritt vorwärtskommen. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, Sie bringen es gerade auf den Punkt, Herr Regierungschef. Das Zentrale ist die Qualität dieser Daten. Deshalb ist dieser Input von Eugen Meier eben schon sehr zentral. Nur noch, um die Geschichte ein wenig vorzuschreiben: An der Sitzung vom November 2020 mit der Datenschutzstelle, da hat diese auch einen dringenden Handlungsbedarf erkannt. Das ist in diesem Schreiben auch nachzulesen. Und Eugen Meier schreibt uns auch explizit: Es handelt sich nicht nur um Altdaten. Bei einem festgestellten Datenfehler handelt sich nicht etwa um Altdaten, sondern es werden täglich bekannte Fehlerarten bei neuen Personendaten erfasst. Wenn man jetzt sagt, wie es zum Beispiel der Abg. Günter Vogt macht, ja, der Eugen Meier hat hier das Level zu hoch angesetzt, er hat zu kritische Fehlerarten definiert, dann muss man sagen, okay, diese Fehler sind falsch definiert, wir definieren die Fehler selbst und eruieren dann, wie viele Fehler wir haben. Aber jetzt gerade der Todeszeitpunkt ist doch relevant. Ich denke, eine AHV sollte keine Renten auszahlen, wenn der Todestag nicht richtig erfasst ist in dieser zentralen Personendatenbank. Da ist die Qualität schon sehr zentral. Ich würde mir schon auch erhoffen auf die 2. Lesung, dass man sagt: Okay, das Schreiben geht zu weit, wir haben eine eigene Definition von den Fehlerarten und das ergibt dann sicherlich weniger Fehler. Okay, aber nichtsdestotrotz denke ich, wenn wir hier eine Digitalisierung aufgleisen wollen und diese bereits auf falschen Daten beruht, ist das dann nicht sehr gut. Und wie gesagt: Ich denke, der 120-jährige Engländer fällt nicht unter diese Altdaten, wie es Eugen Meier beschreibt. Er sagt eben: Aktuell werden tagtäglich Fehler erfasst.Es ist eine riesige Datenflut, aber auch hier bietet Eugen Meier doch einen Ansatz, indem er eben sagt: Okay, dann könnte man ja diese Datensätze zumindest kennzeichnen. Nicht löschen, wie Sie richtig sagen, das geht zu weit, aber zumindest kennzeichnen, damit der Benutzer dieser Daten sieht: Achtung, bei diesem Datensatz hat es eine Ungereimtheit, einen Fehler, ein Problem. Das sind doch konstruktive Ansätze nach meinem Dafürhalten. Ich erhoffe mir schon auch, dass man auf dieses Anliegen eingeht und diese Daten nach Möglichkeit bereinigt. Es wird nie vollkommen sein, aber wir sollten hier schon möglichst zusehen, dass wir diesen Digitalisierungsschritt mit einer möglichst optimalen Datenqualität vollziehen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Danke dem Regierungschef für seine Ausführungen. Ja, Herr Abg. Lampert, wenn Sie die Presse gelesen haben in den letzten Tagen, haben Sie auch wahrscheinlich gelesen, dass wir AHV-Beiträge an eine ausländische Person gezahlt haben, und dass nicht bekannt war, dass sie bereits schon verstorben war. Also solche Fälle, Daten zu validieren und zu wissen, dass die Person verstorben ist, ist wirklich nicht ganz einfach. Schlussendlich sitzen auch nur Menschen vor den Systemen, die sie erfassen. Auch die Anmerkung zu den, wenn Sie mir zugehört haben, illegal aufhältigen Personen oder Personen im Asylbereich, da haben Sie halt nicht einmal immer Pässe zur Verfügung zur Validierung. Ich möchte jetzt einfach einmal fragen, ob für eine korrekte Validierung auch schon das Thema der biometrischen Daten bei der Erfassung einmal angesprochen wurde. Dieses Thema ist nicht so weit entfernt von uns. Wir werden in den nächsten Jahren an den EU-Aussengrenzen dazu aufgefordert werden, diese biometrischen Daten zu liefern, wenn man die Grenze passieren will. Also da sind wir im Zuge der Digitalisierung nicht sehr weit von dieser Frage entfernt, ob wir das allenfalls auch tun wollen. Ein Beispiel, das ich jetzt gerade auch kenne: Der Attentäter in Berlin hatte 34 verschiedene Identitäten in Deutschland - 34 ver-schiedene Identitäten. Ohne biometrische Daten ist es sehr schwierig, solche Identitäten oder Doubletten dann zu verifizieren. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Wir müssen aufpassen, dass wir uns nicht in diesen - wie viele Seiten waren es? - 28 Seiten Details verlieren. Denn das ist schwierig. Ich glaube, es ist uns allen völlig bewusst, es ist ein sehr komplexes Thema. Der Regierungschef hat es auch angetönt - und ich glaube, ich habe ihn schon richtig verstanden -, wenn man hier die Datenqualität prüfen will, dann kann man nur eine Prüfung machen, indem man den Geschäftsfall kennt. Sie müssen den Prozess kennen, Sie müssen wissen, wofür diese Daten benötigt werden, und dann müssen Sie pro Geschäftsfall diese Daten analysieren und dann sind Ihre Einwände, Herr Abg. Vogt, wieder weg und dann ist das vielleicht auch kein Thema. Vielleicht ist in diesem Geschäftsfall dieses Thema eben nicht vorhanden. So habe ich Sie verstanden. Ich denke, das ist wichtig, und ich meine: Wir alle können hier diese 200 Validierungen, welche hier vorgenommen worden sind, und diese angeblichen Fehler, sage ich einmal, die erkannt worden sind, nicht beurteilen. Das müssen Spezialisten machen, die müssen das pro Geschäftsfall tun. Für mich ist einfach wichtig, dass man das so gut wie möglich macht und dort, wo sinnvoll. Aber ich denke, das ist in unser aller Interesse und dürfte ja irgendwo auch nicht bestritten sein. Ich weiss einfach vom Amt für Informatik, dass diese Altlasten- oder Altdatenprüfung zum Teil schon erfolgt sei, dass man einiges bereits bereinigt habe. Was, weiss ich nicht. Mich würde ungefähr interessieren, was in welchem Rahmen das war, aber wie gesagt auf die 2. Lesung. Und da habe ich auch herausgehört, dass es im Rahmen von diesem laufenden Projekt eben nicht möglich sei, hier noch viel mehr zu tun. Dann möchte ich einfach beliebt machen, dass die Regierung sich darum kümmert. Vielleicht braucht es ein neues Projekt, vielleicht auch nicht. Ich kann das nicht beurteilen. Aber einfach, dass man das zumindest prüft. Und wenn es ein Projekt braucht für eine weitere Bereinigung, ich glaube, dann hat der Landtag jetzt schon gezeigt, dass er dann auch bereit ist, einen entsprechenden Kredit zu sprechen. Denn es ist uns allen wichtig und wir wissen, wir stecken am Anfang der Digitalisierung. Wir brauchen gute Datensätze, konsistente Daten, wo immer möglich. Natürlich können wir nicht immer alles wissen, das hat aber auch nichts damit zu tun und ist dann in dem Sinn auch kein Fehler, sondern halt ein Nichtwissen. Und das gibt es auch. Also ich bin überzeugt, wir sind auf dem richtigen Weg, wir müssen jetzt einfach weitergehen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Sebastian Schädler
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ja, ich denke schon, Günter Vogt hat vielleicht noch einen ganz spannenden Aspekt in die Debatte gebracht, und zwar das mit den biometrischen Daten. Ich weiss nicht, wie weit Sie das schon erörtert haben. Vermutlich wird das der einzige Weg sein, eindeutige Identifikationen hinzukriegen. Wobei ich da durchaus datenschutztechnische Bedenken äussern möchte. Es wäre vielleicht einfach noch interessant, das zu prüfen und zu erörtern für die 2. Lesung. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Vielleicht ganz kurz nochmals zum Abg. Wendelin Lampert. Es hat ein bisschen so geklungen, wie wenn es bei Eugen Meier heissen würde, dass hier mutwillig jeden Tag absichtlich falsche Daten eingegeben würden. Das ist selbstverständlich nicht so. Es ist einfach so: Gewisse Geschäftsfälle erlauben nicht, basierend auf effektiven, richtigen Daten - ich habe es vorhin gesagt, im Asylbereich haben wir vielleicht jemanden, der keinen Pass hat. Dann können wir nicht die Passnummer eingeben, sonst müssten wir etwas Falsches eingeben. Das wäre auch falsch. Das wäre dann zwar vollständig, aber vollständig falsch. So geht es eben dann auch nicht. Und ich glaube, die Fälle sind bekannt. Ich glaube, diese Themen wurden aufgenommen und es läuft, wie es der Abg. Thomas Rehak gesagt hat, wirklich in die richtige Richtung.Da möchte ich nochmals darauf hinweisen, auf der Seite 12 des Berichts und Antrags ist eben so dieses Kernstück. Wir kümmern uns hier um das Kernstück, die Stammdaten. Und dann gibt es eben die zusätzlichen Fachdaten, die noch zusätzlich verwaltet werden. Hier geht es wirklich um diesen Kern und ich denke, hier wurde wirklich gute Vorarbeit geleistet und das Projekt braucht auch diesen Rückhalt und jetzt eben diese gesetzliche Rückbindung. Zum Thema biometrische Daten: Ehrlich gesagt, damit haben wir uns im Ministerium jetzt noch nicht vertieft befasst. Es ist möglich, dass die biometrischen Daten jetzt eben auf der Seite 12, in diesem Bild, eher bei den Fachdaten sein würden. Wichtig in den Stammdaten ist die PEID, die ist eineindeutig einer Person zugeordnet. Natürlich könnte man über die Fachdaten allenfalls auch herausfinden, wenn es dann Doubletten gäbe bei den biometrischen, dann hätten wir wahrscheinlich ein Thema. Jedenfalls kann dieses Thema auf unterschiedlichen Ebenen dann aufgenommen werden. Heute ist der eineindeutige Identifizierer eben die PEID und das ist aus meiner Sicht im Moment jetzt der wichtige Teil. Von dem her, glaube ich, können wir dann in die Artikel einsteigen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Somit können wir über Eintreten befinden. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlagen ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
25 Stimmen, Eintreten wurde einhellig beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung der ersten Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf vor. Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 steht zur Diskussion.
Abg. Karin Zech-Hoop
Danke, Herr Landtagspräsident, für das Wort. Bei Bst. d des Art. 3 werden die öffentlichen Stellen genannt. Diese Definition ist extrem weit gefasst. Dazu möchte ich gerne wissen, ob wirklich alle Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts damit gemeint sein sollen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe eine Frage zum Art. 3 Abs. 1 Bst. h. Hier wird die persönliche Identifikationsnummer, die PEID-Nummer, definiert. Für mich stellt sich die Frage - oder ich bitte die Regierung, Ausführungen zu machen, allenfalls auf die 2. Lesung -, ob es sich bei der PEID-Nummer um eine fortlaufende Nummer handelt. Oder falls dies nicht der Fall ist, falls diese nicht fortlaufend ist, wie diese generiert wird und ob aufgrund dieser Nummer irgendwelche Rückschlüsse auf Geschlecht, Geburtsdatum etc. geschlossen werden können. Aber gerne, falls Sie das jetzt nicht beantworten können, auch auf die 2. Lesung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ich habe mich gefragt, ob es unter Art. 3 nicht auch eine Definition bräuchte, was man unter unrichtigen Daten versteht. Unter unrichtigen Daten sehe ich Datensätze, welche pro Geschäftsfall eben inkonsistent, unvollständig oder sonst mit falschen Zeichen belegt sind. Hier habe ich mich gefragt, aber das müsste man sich einfach noch einmal überlegen, ob das hier der richtige Ort wäre, wo man definieren könnte, wann Daten unrichtig sind. Vielleicht braucht es sogar eine Verordnung dazu, um das genauer zu definieren. Ich bin mir nicht sicher, ob man das in zwei, drei Sätzen beschreiben kann. Das wird relativ schwierig, nehme ich an. Aber irgendwie redet man immer von richtigen und unrichtigen Daten und irgendwie wissen wir nicht, was das ist. Das macht es schwierig und ich würde einfach beliebt machen, dass man hier versucht zu definieren, was man unter unrichtigen Daten versteht. Denn was richtige sind, ich glaube, das ist einfach. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, ich kann das nur unterstützen. Ich wollte eigentlich gerade den Vorschlag machen: Ich würde auch die richtigen Daten definieren. Denn wir haben es ja gehört, bei Eugen Meier sagt man, er habe einfach die Fehler zu krass definiert, deshalb findet er so viele. Hier drinnen sehe ich es gar nicht, dass wir etwas definieren, was richtig oder unrichtig ist. Das wird dann ja ganz lustig, wenn wir unsere Digitalisierungsstrategie auf diesen Datenpool aufbauen. Das kann nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Ich werde das Thema dann auch bei Art. 5 und Art. 12 anziehen. Wir müssen irgendwo definieren: Was sind richtige Daten und was sind unrichtige Daten? Wenn es dazu eine Verordnung braucht, okay. Aber einfach jetzt sagen: Ja, wird dann schon gut gehen. Da sehe ich schwarz. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Kurz zu Ihren Fragen: Die Abg. Zech-Hoop hat gefragt zum Bst. d, den nicht-öffentlichen Stellen. Ja, es sind alle umfasst, so lesen wir es auch auf Seite 24. Wir orientieren uns hier am Datenschutzgesetz. Aber ob dann jemand wirklich diesen Zugriff bekommt oder ob es quasi den Geschäftsfall gibt, das ist ja hier nicht definiert. Also da braucht es dann natürlich entsprechende Regelungen. Dann zum Abg. Thomas Vogt: Ich habe ebenfalls den Teil am Schluss dann mitbekommen, wo Sie gerne wissen würden, ob Rückschlüsse möglich sind aufgrund der Nummer auf das Geburtsdatum oder das Geschlecht oder vermutlich sogar auf die einzelne Person. Nein, diese Rückschlüsse sind nicht möglich aufgrund der Nummer - ausser natürlich, man hat Zugriff auf das System, das ist klar. Aber aufgrund der Nummer lässt sich das nicht rückschliessen. Dann zum Abg. Thomas Rehak: Sie haben sich gewünscht, dass wir in Art. 3 oder sonst irgendwo das Thema «richtige Daten» definieren, und der Abg. Lampert hat Sie dabei unterstützt. Wir werden versuchen, das auf die 2. Lesung noch etwas genauer hinzubringen. Zum Thema richtige und unrichtige Daten wurden schon Bücher geschrieben. Es klingt so einfach, es ist so unsäglich komplex. Insofern werden wir versuchen, entsprechende Ausführungen zu machen. Natürlich liegt uns allen viel an richtigen Daten, das ist ja keine Frage. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ja, ich weiss, dass es Bücher dazu gibt und dass es nicht einfach ist. Aber wenn man es in Zusammenhang mit dem Geschäftsfall bringt, dann wird es schon irgendwie einfacher und klarer. Ich denke, wenigstens das könnte man versuchen. Dann könnte man irgendwie die wichtigsten Kontrollkriterien, auch wenn man sie nicht einzeln beschreibt, aber man könnte sie irgendwie versuchen qualitativ zu beschreiben und nicht quantitativ. Und das müsste ja schon möglich sein in ein paar Sätzen. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank, Herr Regierungschef, für Ihre Ausführungen. Ich nehme mit, dass aufgrund der Nummer keine Rückschlüsse auf die Person oder auf die Merkmale der Person gezogen werden können. Ich wäre Ihnen einfach dankbar, wenn Sie auf die 2. Lesung noch ausführen könnten, wie die PEID-Nummer tatsächlich generiert wird. Ist dies irgendwie ein Zufallsprinzip oder wie wird sie tatsächlich generiert? Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich habe auch eine Frage zum Bst. h respektive zur persönlichen Identifikationsnummer. Sie zielt in die gleiche Richtung wie die des Abg. Thomas Vogt. Beinhaltet diese PEID-Nummer irgendeine Checksumme, also eine Prüfziffer, ob die Nummer davor korrekt eingegeben worden ist, ähnlich wie bei einer IBAN-Nummer beim Bankkonto? Denn ich frage mich: Wenn ich jetzt einfach so eine sechsstellige Nummer eintippe und ich vertue mich bei einer Ziffer, dann lande ich bei der falschen Person und da ist dann schnell ein Fehler passiert. Also was ist die Gegenprüfung dann bei der Eingabe? Dann komme ich gleich zum nächsten Punkt vom Abg. Thomas Rehak. Wenn wir dann pro Geschäftsfall eine Plausibilitätsprüfung machen, ob die Daten, die da erfasst worden sind, korrekt sind, müssen wir uns aber im Landtag auch bewusst sein, dass, wenn wir so eine Prüfung pro Geschäftsfall fordern, das sehr viel Geld kosten wird. Das ist ein ziemlicher Programmieraufwand, wo das stattfinden wird. Oder es erfolgt das Vieraugenprinzip bei jeder Eingabe, wo dann gesichert wird, was dann halt viel mehr Personalkosten nach sich zieht. Also kostenlos wird das nicht sein. Obwohl ich absolut dafür bin: Die Daten müssen korrekt und sauber sein. Aber die Frage ist, wie weit wir damit gehen wollen und was wir bereit sind, dafür zu bezahlen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Rehak
Der Abg. Risch hat es schon auf den Punkt gebracht, wie weit wir gehen wollen, was wir dafür bezahlen wollen. Am Schluss ist es klar, man kann das bis ins Unendliche treiben und das ist auch nicht der Sinn. Aber ich denke, das dürfte uns allen klar sein: Wir müssen das machen, was notwendig und richtig ist und nicht zu wenig. Zu viel ist auch schwierig, aber auch nicht zu wenig. Aber ich denke, das müssen wir denjenigen überlassen, die eben die Geschäftsfälle beurteilen und dann sagen: Da macht das Sinn und es macht eben keinen Sinn. Dass das Aufwand bedeutet, das ist klar. Aber wenn wir diesen Aufwand heute und jetzt in dieser Zeit machen, ist es immer noch viel günstiger, als wenn wir das in zehn Jahren machen und mit der Digitalisierung viel weiter sind. Denn dann wird es richtig teuer. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Auf die Frage des Abg. Thomas Vogt werden wir gerne auf die 2. Lesung beschreiben, ohne dass man es dann quasi nachvollziehen kann, wie man eine PEID generiert. Und auf die Ausführungen des Abg. Patrick Risch: Das klang so, wie wenn man quasi einfach PEIDs auf irgendeiner Webseite ausprobieren könnte und dann wäre man dann als anderer eingeloggt oder so. Da möchte ich auch sagen: Das ist natürlich nicht so. Man kann hier nicht herumprobieren und man ist plötzlich jemand anders. Da bräuchte man dann natürlich die entsprechenden Zugangsmöglichkeiten. Und vielleicht noch ein Satz, um es noch beliebig komplex zu machen, zum Thema richtige Daten: Es gibt dann ja auch die Daten, die zum Zeitpunkt, wenn sie erfasst werden, eben schon richtig sind, aber danach dann irgendwann, zwei, drei Jahre später, nicht mehr. Daten, die jederzeit richtig sind, das ist dann nochmals etwas Komplexeres. Insofern kann man dann auch sagen: Ja, aber da hat man eine Meldepflicht, wenn sich etwas ändert. Aber was passiert, wenn man es nicht meldet? Sollten wir dann immer wieder fragen? Also das Thema ist und bleibt komplex. Aber ich glaube, die Orientierung auch am Geschäftsfall, wie der Abg. Rehak gebracht hat, kann durchaus ein Weg in Richtung Ziel sein. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter.Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, hier steht es jetzt gerade in Abs. 1: «Daten, die im ZPR geführt werden, müssen richtig und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein.» Jetzt ist halt die Gretchenfrage: Was sind richtige Daten? Ich denke, das haben wir beim letzten Artikel beziehungsweise bei Art. 3 bereits diskutiert. Man könnte es auch hier zusätzlich definieren in einem weiteren Absatz. Man könnte auch eine Verordnungskompetenz vorsehen für die Regierung, dass man es in einer Verordnung definiert. Aber zumindest einen gewissen Rahmen, was man unter richtigen Daten versteht, ich glaube, das wäre einfach wirklich auch für die Zukunft ganz wichtig. Ich glaube es Ihnen schon, Herr Regierungschef, es ist komplex, das kann ich mir gut vorstellen. Aber einfach zu sagen: Es ist komplex, deshalb haben wir keine Lösung - wenigstens einen Schritt in die richtige Richtung zu versuchen, eben wie gesagt, im Gesetz, in den Begriffsdefinitionen oder in einer Verordnung hier einen weiteren Schritt zu machen. Ich frage mich: Wie machen denn das andere Länder? Andere Länder erfassen doch auch die Daten. Selbstverständlich wird es auch dort negative Beispiele geben, wie man ab und zu liest in den Zeitungen. Aber kann man nicht hier einmal schauen, wie es zum Beispiel vielleicht die Schweiz macht? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Karin Zech-Hoop
Danke für das Wort. Wir kommen immer wieder auf das gleiche Thema zurück, ich weiss. Aber der Begriff «richtige Daten» ist einfach wirklich zu vage. Hier unterstütze ich natürlich die Vorgaben für die Begriffsklärung in Art. 3. Für mich geht es hier auch um die Anforderungen an die Datenqualität. Vielleicht könnte man diesen Artikel noch ergänzen, was Datenqualität wirklich heisst und was für ein Vollständigkeitsanspruch besteht. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ich möchte hier auch noch einmal darauf hinweisen, was die Datenschutzstelle anlässlich der Vernehmlassung gesagt hat, nämlich dass man vielleicht in einer Verordnung detailliert - ja, den Detaillierungsgrad haben wir jetzt auch schon besprochen - festlegen könnte, in welchem Ausmass die Validierung oder gezielte Kontrolle durch den Qualitätsbeauftragten erfolgen beziehungsweise welche Massnahmen insgesamt getroffen werden müssen. Ich denke, das geht jetzt genau in die gleiche Richtung. Das habe ich vorhin schon gesagt. Aber dann möchte ich auch noch zum Abs. 2 etwas sagen: «Öffentliche Stellen können sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben auf die Richtigkeit der im ZPR geführten Daten verlassen.» Hier eine Frage zur Haftung. Nehmen wir an, da steht halt einmal etwas drin, das nicht stimmt, was dann irgendwelche unguten Folgen haben könnte. Ich könnte mir vorstellen, dass ein Export nicht funktioniert, weil irgendwelche Daten falsch erfasst sind oder eine Person am Zoll hängenbleibt. Keine Ahnung, da kann man sich ja alles Wüste darunter vorstellen. Aber wenn sich öffentliche Stellen auf diese Daten, auf die Richtigkeit dieser Daten, verlassen können, und sie machen das und die Daten sind falsch, was theoretisch sein kann, und es entsteht ein Schaden: Wer haftet dann? Ist das der Staat? Das ist ganz schwierig. Vielleicht können Sie dazu etwas sagen oder sonst müsste man das prüfen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ja, die Frage kann ich konkret beantworten. Es kommt darauf an. Es ist nämlich so: Wenn diese Daten eben quasi vielleicht nicht nachgeführt wurden, weil ein Unternehmen das nicht gemeldet hat, dass sich das geändert hat, dann ist er selber schuld. Ich glaube, wichtig ist auch dieses Verständnis gerade rund um diese richtigen Daten - ich habe vorhin schon die zeitliche Komponente miteingebracht: Das ist ein System, das lebt. Denn hier kommen Daten herein, hier werden Daten geändert, hier werden hoffentlich die Daten richtiger gemacht, als sie sind, oder vollständiger in dem Fall. Also damit wird gearbeitet. Was wir hier tun, wir schreiben ja hier keine Routinen oder Datenbankdefinitionen, sondern wir machen das Gesetz, damit dieses ZPR funktionieren kann. Es ist extrem wichtig, dass hier drinsteht, dass sich die öffentlichen Stellen darauf verlassen können, dass diese Daten richtig sind. Denn wenn das nicht gegeben wäre, wenn wir diesen Anspruch hier nicht festlegen, dann können wir nicht damit arbeiten. Ich verstehe Ihren Wunsch, ich teile ihn auch, dass wir möglichst gute Daten haben. Gewisse Sachen werden wir auf Gesetzesstufe regeln müssen und können, gewisse in Verordnungen und bei gewissen werden die Leute in der Informatikabteilung, in den Fachstellen, in ganz viel Kleinarbeit dann schauen müssen, dass die Datenqualität steigt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 steht zur Diskussion.
Abg. Karin Zech-Hoop
Danke für das Wort. Nachdem die Attribute den konkreten Inhalt der Stammdaten definieren, bevorzuge ich die Definition im Gesetz. Für die Festlegung der Attribute sehe ich keine Erteilung einer Verordnungskompetenz an die Regierung. Vielmehr ist auch zu definieren, welches Muss-Kriterien sind. Die Gruppierung der Attribute auf Verordnungsstufe macht hingegen Sinn für mich. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Dazu können wir gerne auch auf die 2. Lesung noch etwas ausführen. Aber hier ist schon wichtig: Das heisst, jedes Mal, wenn ein Attribut geändert oder irgendetwas angepasst werden würde, sehen wir uns im Landtag wieder. Und es ist die Frage, ob wir das wirklich wollen oder ob hier nicht eben die Verordnungskompetenz der richtige Weg ist. Meines Erachtens macht es Sinn, dass da die Regierung die Verordnungskompetenz hat. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 steht zur Diskussion.
Abg. Karin Zech-Hoop
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich stelle mir hier die Frage, was heisst «jedermann»? Ist damit eine natürliche Person, ein Unternehmen oder eine ausländische Behörde gemeint? Dies muss ganz klar sein, da gemäss Art. 22 bestraft wird, wer ohne Berechtigung die PEID verwendet. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 steht zur Diskussion.
Abg. Karin Zech-Hoop
Hier sehe ich eine umfassendere Protokollierung von Benutzerzugriffen. Denn das ist extrem wichtig, damit auch diese nachvollzogen werden kann. Ich würde vorschlagen, hier auf eine Frist von drei Jahren zu gehen, entsprechend der Frist im EDGD. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Gibt es zu Art. 9 noch etwas zu sagen? Das scheint nicht der Fall zu sein. Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10 steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Rehak
Danke schön. Hier habe ich mich gefragt: Natürliche Personen haben das Recht auf Erfüllung von Informationsauskunft und sonstige Pflichten. «Sie können diese Rechte unter Nachweis ihrer Identität bei der erfassenden öffentlichen Stelle wahrnehmen.» Ich könnte mir noch vorstellen, dass das zum Teil noch schwierig ist für eine natürliche Person, hier zu erkennen, welches die erfassende öffentliche Stelle ist. Macht es nicht Sinn, dass man da einen Anknüpfungspunkt definiert? Aber ich weiss nicht, vielleicht braucht es das nicht. Einfach, dass man sich das noch einmal überlegt. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ja, wenn der Wunsch natürlich da ist, sämtliche beim Land gespeicherte Daten einsehen zu können, wäre der zentralistische Ansatz vielleicht zu wählen. Wenn man eben wieder auf das Bild auf Seite 12 kommt, zu den öffentlichen Stellen, die eben dann die Fachdaten haben und die Stammdaten, dann wäre es die erfassende Stelle. Aber wir können das gerne nochmals prüfen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 11 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 12 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Hier kommt nun in Abs. 2 der Begriff der unrichtigen und unvollständigen Daten vor. Da sollte man natürlich wissen, was jetzt unrichtige Daten sind. Dann sind wir wieder bei Art. 3, bei der Begriffsdefinition. Entweder wird es in den Begriffsdefinitionen definiert, oder es wird hier dieser Art. 12 erweitert mit einer Definition, was unrichtige Daten sind. Mitunter kann man auch eine Verordnungskompetenz der Regierung festhalten. Aber dann sollte es keine Kann-, sondern eine Muss-Formulierung sein: Die Regierung wird das per Verordnung regeln. Wir müssen einfach sehen für die Zukunft, dass die Datenqualität zunimmt. Und das können wir nur gewährleisten, wenn wir im Gesetz und in den Verordnungen die entsprechenden Parameter definieren. Sonst werden sich diese Probleme fortpflanzen und das ist einfach fatal bei der Digitalisierung. Wenn man in der Digitalisierung auf falschen Daten aufbaut, dann ist das wie ein Schneeballsystem.Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Abg. Karin Zech-Hoop
Danke für das Wort. Bei diesem Artikel möchte ich gerne darauf hinweisen, dass eine Korrektur von fehlerhaften Daten keine Kosten für betroffene Bürger nach sich ziehen darf. Zum Beispiel: Stellt ein Bürger fest, dass seine Daten im Führerschein und Pass unterschiedlich sind, dann darf nach der Korrektur für die Ausstellung des korrigierten Dokuments nicht erneut eine Gebühr verlangt werden. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ich habe gerade hier noch eine kurze Replik. Das kommt natürlich dann auf den Geschäftsfall darauf an. Wenn dieser Bürger eben seine Adressänderung nicht bekanntgegeben hat oder das Selbstverschulden ist, dann kann man es ihm sehr wohl verrechnen. Aber wenn es nicht selbstverschuldet ist, dann selbstverständlich nicht. Hier habe ich eine andere Frage: Was heisst «unverzüglich»? Wenn man unvollständig erfasste Daten zur Kenntnis genommen hat, muss man die nach Abs. 1 unverzüglich berichtigen. Das ist ja nicht in jedem Geschäftsfall möglich. Zum Beispiel ist der Vorname falsch geschrieben und Sie haben schon bereits den Ausweis, den Pass, mit diesem Vornamen. Sie sind in den USA, wollen am Zoll einreisen und fünf Minuten vorher ändert jemand unverzüglich ihren Vornamen. Dann haben Sie ein Problem, vielleicht, unter Umständen, und reisen nicht mehr in die USA ein, sondern wieder nach Hause. Oder vielleicht reisen Sie sogar noch hinter schwedische Gardinen, das könnte auch passieren. Ich denke einfach, zum Thema «unverzüglich» müsste man ein paar Worte verlieren. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Auf die Gefahr hin, dass ich mich auch wiederhole. Es ist nicht ganz so einfach. Bei jedem Geschäftsfall, den wir hier durchbesprechen, merken wir selbst: Diese Verordnung, die Sie sich da vorstellen, die kann ganz, ganz gross werden, wenn wir jeden Fall durchbesprechen müssen. Ein Beispiel, wenn wir jetzt in die Praxis gehen: Wenn jetzt jemand kommt und Ihnen ein neues Dokument vorlegt oder eben seine Adresse geändert hat, dann war die Adresse bislang richtig. Und jetzt kommt er und sagt: Jetzt habe ich eine andere. Und dann legt er das vor und jetzt ist die neue richtig. Also die alte war nicht falsch, sie war nur solange richtig, bis das neue Richtig richtig ist. Dann kann man doch nicht sagen: Wenn das vorher falsch war eigentlich, gemäss Definition, und danach richtig, dann muss er dann auch nichts dafür bezahlen, weil es ja geändert hat. Also so funktioniert das nicht. Und irgendwie müssen wir versuchen, doch auch auf dieser abstrakten Ebene - wir machen hier ein Gesetz, das den Rahmen gibt auf dieser abstrakten Ebene - auch denken zu können. Sonst werden wir vermutlich dann irgendwo Schiffbruch erleiden in dem Sinne, dass wir das nicht fassen können auf Gesetzesebene. Ich glaube, wir haben alle das gleiche Ziel. Das habe ich auch schon mehrfach gesagt, aber es ist nicht alles im Gesetzeswortlaut zu fassen.Und zum «unverzüglich» noch ganz kurz: Wir reden hier über das ZPR. Wenn etwas angepasst werden soll, dann haben wir schon den Anspruch, dass das im juristischen Sinne unverzüglich auch an die entsprechenden Stellen weitergeleitet wird. Aber technisch gesehen wird das nicht auf Knopfdruck in allen Umsystemen weltweit, quasi in diesem Moment dann, ausgerollt werden können, sondern da gibt es dann halt auch die entsprechenden Applikationen, die das dann klären. Von dem her klingt auch der Fall, den Sie beschrieben haben, Herr Rehak, zwar praktisch logisch, dass wir das nicht wollen. Ich denke aber, der wird so auch nicht eintreffen, wenn wir das so regeln, wenn hier «unverzüglich» steht. Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen weiter. Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 14 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 16 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 17 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 17 steht zur Diskussion.
Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort. Ich habe nur eine Frage, und zwar: Müssen diese Fälle in den Bst. a und b kumulativ oder alternativ erfüllt sein, damit es zu einem Entzug kommt? Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Vielen Dank für diese Frage, die wir gerne auf die 2. Lesung klären werden. Meine Ad-hoc-Auslegung wäre: alternativ.Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen weiter. Art. 18 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 19 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19 steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Hier geht es um die Zusammensetzung der ZPR-Kommission. Abs. 1, Bst. e: «dem Qualitätsbeauftragten». Ich habe mich einfach gefragt, ob ein Qualitätsbeauftragter genügend ist. Ich denke, wir reden jetzt sehr lange über die Qualität, es ist ein hochkomplexes Thema und ich möchte einfach, dass Sie noch prüfen, ob das eine Person überhaupt erledigen kann. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. In Abs. 3 wird zweimal die Fachstelle Datenschutz erwähnt und ich möchte da einfach die Beweggründe der Regierung wissen, warum hier die Fachstelle Datenschutz und nicht die Datenschutzstelle, die sonst hier in der Gesetzesvorlage erwähnt wird, aufgenommen wurde. Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Abg. Thomas Rehak
Dann noch etwas zu Abs. 4. Hier heisst es: «In der Geschäftsordnung ist insbesondere festzulegen, wem die Leitung der ZPR-Kommission obliegt ...» Die ZPR-Kommission gibt sich ja diese Geschäftsordnung selber. Hier frage ich mich, ob das nicht die Regierung bestimmen sollte, wem die Leitung der ZPR-Kommission obliegt. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Auf die letzte Frage des Abg. Thomas Rehak gehen wir gerne auf die 2. Lesung ein. Zur Frage, warum es hier die Fachstelle Datenschutz ist und nicht die Datenschutzstelle: Da ist vielleicht wichtig, eben diesen Unterschied auch zu sehen. Die Datenschutzstelle ist eine unabhängige, externe Stelle, die auch eine gewisse Aufsichtsfunktion hat. Die Fachstelle ist quasi unsere interne Stelle, die dort auch in der Umsetzung mit involviert ist und deshalb sind wir der Überzeugung, dass das hier Sinn macht, dass es eben die Fachstelle Datenschutz ist. Selbstverständlich können wir auch, ohne dass es hier steht, die Datenschutzstelle immer konsultieren. Aber hier geht es um die Mitarbeit der Fachstelle Datenschutz. Und zur Frage, die noch aufgeworfen wurde, ob das ressourcenmässig in Bst. e mit einem Qualitätsbeauftragten funktioniert oder ob es mehr brauchen würde, werden wir noch prüfen, ob wir hier den Begriff irgendwie in die Richtung anpassen, dass er auch für mehrere Personen funktionieren würde, wenn es denn solche bräuchte. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter.Art. 20 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 21 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 22 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 23 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 24 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 25 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 25 steht zur Diskussion.
Abg. Karin Zech-Hoop
Danke, Herr Landtagspräsident. Für mich sollte das neue Gesetz unbedingt genutzt werden, alle erteilten Bewilligungen für die Datenverarbeitung zu kontrollieren und nicht einfach weiterbestehen zu lassen. Die Kann-Bestimmung in Abs. 2 geht mir eigentlich zu wenig weit. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ja, die Regierung hat hier selbstredend ein konträres Bild, wir werden das auf die 2. Lesung nochmals ausführen, warum es eben sinnvoll ist, dies so beizubehalten. Landtagspräsident Albert Frick
Danke, wir lesen weiter. Art. 26 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 27 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten.
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Gesetz über die Abänderung des Ausländergesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Ausländergesetzes. Überschrift vor Art. 75 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 75 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 75 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 75 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 76 Sachüberschrift und Abs. 1 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 76 Sachüberschrift und Abs. 1 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten.
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Gesetz über die Abänderung des Asylgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Asylgesetzes. Art. 72 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 72 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten. Gleichzeitig haben wir Traktandum 48 erledigt.
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