Abänderung des Gesetzes über Begleitmassnahmen in der Verwaltung und Justiz in Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) (Verlängerung der Geltungsdauer) (Nr. 10/2021); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zur letzten Vorlage, Traktandum 49: Abänderung des Gesetzes über Begleitmassnahmen in der Verwaltung und Justiz in Zusammenhang mit dem Coronavirus (Covid-19) (Verlängerung der Geltungsdauer).Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 10/2021. Er steht zur Diskussion.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Mit dem gegenständlichen Bericht und Antrag beantragt die Regierung die abschliessende Behandlung und Dringlicherklärung dieser Vorlage, in der es erneut um die Verlängerung der Geltungsdauer für die Begleitmassnahmen in der Verwaltung und Justiz im Zusammenhang mit dem Coronavirus (Covid-19) geht. Nachdem das bisherige Gesetz ohne Verlängerung am 31. Mai 2021 enden würde und die Pandemie trotz Impfung, Testung und der Massnahmeneinhaltung weiterhin zu einem grossen Teil unseren Alltag beeinflusst, rechtfertigt dies meines Erachtens eine Verlängerung der Massnahmen bis zum 30. September 2021. Ich hoffe, dass es die letzte Verlängerung der Massnahmendauer sein wird. Folgende zwei Fragen habe ich an die Regierung: Auf Seite 6 des Berichts und Antrags werden noch diejenigen Gesetze genannt, die in Erarbeitung sind beziehungsweise die abgeändert werden sollen. Handelt sich dabei nur um das Gerichtsorganisationsgesetz des StGHG, des LVG und des PGR oder auch um andere Materiengesetze? Und wann gedenkt die Regierung, oder wann plant die Regierung, die entsprechenden Vorlagen dem Landtag vorzulegen? Besten Dank. Pardon, ich bin selbstverständlich für Eintreten auf die Vorlage, abschliessende Behandlung und Dringlicherklärung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Graziella Marok-Wachter
Sehr geehrter Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Und besten Dank auch für Ihre Frage. Sehr geehrte Damen und Herren Landtagsabgeordnete, es werden in diesem Zusammenhang diverse Materiengesetze angepasst, und zwar werden Änderungen des Gerichtsorganisationsgesetzes, des Gesetzes über den Staatsgerichtshof, des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltungspflege, des Beschwerdekommissionsgesetzes, des Finanzmarktaufsichtsgesetzes, des Steuergesetzes, des Gesetzes über die Bürgergenossenschaft und des Personen- und Gesellschaftsgesetzes geprüft. Mit der Gesetzesvorlage kann demnächst gerechnet werden; also konkret werden es zwei verschiedene Vorlagen werden. Die entsprechenden Vernehmlassungsberichte liegen bereits im Entwurf vor und sollen voraussichtlich noch im ersten Halbjahr in die Vernehmlassung gegeben werden. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen über Eintreten auf die Gesetzesvorlage ab. Wer für Eintreten ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
25 Stimmen. Damit ist Eintreten einhellig beschlossen. Ich bitte, die 1. Lesung durch Artikelaufruf vorzunehmen. Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die 1. Lesung erledigt. Die Regierung beantragt abschliessende Beratung der Gesetzesvorlage. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 25 Stimmen. Ich bitte den Parlamentsdienst, die 2. Lesung der Gesetzesvorlage vorzunehmen. Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer der Gesetzesvorlage zustimmen will, gebe bitte die Stimme ab.Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Die Zustimmung wurde mit 25 Stimmen einhellig erteilt. Die Regierung beantragt, den Gesetzesbeschluss als dringlich zu erklären. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
25 Stimmen, damit hat der Landtag den Gesetzesbeschluss einhellig als dringlich erklärt und gleichzeitig haben wir Traktandum 49 erledigt. Damit sind wir auch am Ende der ersten Arbeitssitzung des neuen Landtags angelangt. Der Einstieg mit über 50 Traktanden war sehr anspruchsvoll und ich freue mich sehr, dass sich alle, ausnahmslos alle Abgeordneten Frauen und Herren an den Beratungen beteiligt haben und ihre Meinungen eingebracht haben. Ich danke Ihnen sehr für Ihren Einsatz und wünsche Ihnen allen jetzt ein sehr erholsames Wochenende. Hiermit schliesse ich die Landtagssitzung. Ende der Mai-Sitzung (um 19:35 Uhr)
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