Abänderung des Lehrerdienstgesetzes (BuA Nr. 93/2020) [1. Lesung: 1. Oktober 2020] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 25/2021); 2. Lesung (Wiederholung der 1. Lesung) - Fortsetzung
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, sehr geehrte Mitglieder der Regierung, guten Morgen. Ich begrüsse Sie zum dritten Tag unserer Landtagssitzung. Wir befinden uns nach wie vor bei Traktandum 32, Lehrerdienstgesetz, 1. Lesung. Weitere 20 Traktanden warten auf uns heute. Es wird also eine konzentrierte, effiziente Arbeitsweise sowohl bei Landtag wie auch bei Regierung erfordern, wenn wir unser Ziel heute erreichen wollen, und ich bitte Sie um Ihre Mitarbeit. Wie Sie alle wissen, sind meine Möglichkeiten eingeschränkt, das Tempo zu forcieren. Wir können das nur gemeinsam schaffen.Ich bitte den Parlamentsdienst, mit der 1. Lesung fortzufahren. Art. 14 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident, und guten Morgen miteinander. Ich begrüsse es sehr, dass das Provisorium nun an die Gesamtdauer angerechnet werden soll. Dies war in der Regierungsvorlage im Bericht und Antrag Nr. 93/2020 genau anders geregelt, aber es war ausdrücklich in diesem Abs. 2 von Art. 14 erwähnt. Ich erachte es deshalb als richtig und wichtig, dass auch die Anrechnung im Gesetz erwähnt - und zwar ausdrücklich erwähnt - werden soll. Dies erleichtert dann auch die Arbeit und man muss nicht extra auf die Materialien zurückgreifen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, guten Morgen miteinander. Ich möchte bei diesem Gesetzesartikel noch eine Frage, die gestern der Abg. Daniel Oehry eingebracht hat, warum bei uns dieses Provisorium länger dauert als in der Schweiz, jetzt hier unter diesem Artikel abhandeln. Grundsätzlich ist es wichtig nochmals festzuhalten, dass das Provisorium eine Zeit ist, wo Junglehrer, die aus der Ausbildung kommen, eben wirklich auch gezielt ins Liechtensteiner Bildungssystem eingeführt werden. Wir haben das auch im Gesetz, Art. 13 im LDG, sogar ausdrücklich festgehalten. Und es ist dabei ein zentrales Element, dass die Lehrerinnen und Lehrer auch auf die liechtensteinische Landeskunde, insbesondere in Geschichte und Staatskunde, sowie das liechtensteinische Schulrecht hin noch spezifisch weiter begleitet werden. Denn unsere Lehrerinnen und Lehrer machen die Ausbildung in der Schweiz, die meisten, oder in Österreich. Und dann ist es uns ganz wichtig - und deshalb hat das der Gesetzgeber auch im Gesetz festgehalten -, dass wir sie wirklich noch für die landesspezifische Rechtssituation, aber auch für die Staatskunde, für die geschichtlichen Aspekte gezielt vorbereiten. Das Provisorium kann aber auch verkürzt werden. Es kann auch nur zwei Jahre dauern auf Antrag hin. Es kann aber auch ein Jahr verlängert werden, wenn man das Gefühl hat, dass die Lehrperson noch weitere Unterstützungselemente braucht. Und ich denke, dieses Provisorium ist ganz ein wichtiges Begleitinstrument. Gerade auch, weil wir in diesem Hohen Haus immer wieder über die Notwendigkeit von politischer Bildung sprechen und dann ist das die Basis, dass wir die Lehrpersonen auch mit dem bestmöglichen Rüstzeug dann eben hier noch in das liechtensteinische Bildungssystem einführen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Guten Morgen allerseits. Geschätzte Frau Bildungsministerin, ich habe hier noch eine Frage. Ich verstehe das Provisorium vor allem auch für Junglehrpersonen. Jetzt nehmen wir an, es kommt eine erfahrene Lehrperson, 40 Jahre alt, aus der Schweiz, die schon sehr viel Unterrichtserfahrung in der Schweiz hat. Muss sie ebenfalls in dieses Provisorium? Oder wie wird das geregelt?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Sehr geehrter Landtagspräsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Sehr geehrte Bildungsministerin, danke für Ihre Erklärungen. Könnten Sie da noch zwei, drei Ausführungen machen? Denn wenn ich einen Abschluss habe, Lehrerdiplom, Masterabschluss, und dann noch Liechtensteiner Staatskunde lernen muss, gehe ich nicht davon aus, dass das drei Jahre dauert. Sondern an sich ist das Provisorium natürlich dazu da, um auch zu sehen, ob quasi die Leistung, die Performance, des Lehrers oder der Lehrerin zutreffend, passend ist, und dass man dann nach drei Jahren entscheiden kann. Deshalb habe ich das so formuliert, passt er oder passt sie oder passt sie nicht. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort. Was mir jetzt gerade eingefallen ist, vielleicht eine kleine Parallele zu der Rechtsanwaltsprüfung: Rechtsanwälte studieren auch in der Schweiz und in Österreich vor allem und haben dann ein zweijähriges Praktikum, eine zweijährige Praktikumszeit, zu befolgen, wo sie sich eben die Spezifika des liechtensteinischen Rechts aneignen, was natürlich noch viel weiter geht. Darum frage ich mich: Sind diese drei Jahre wirklich nötig oder wären auch zwei oder ein Jahr notwendig? Ich meine, die Lehrerinnen studieren mittlerweile auch alle, sind sich das Lernen gewohnt, vermitteln selbst auch Lernstrategien, die sie anwenden. Und ich denke mir, diese liechtensteinischen Spezifika, die liechtensteinische Geschichte, wäre es nicht auch möglich, das in einem oder in zwei Jahren zu erlernen und damit dann eben auch das Provisorium zu verkürzen? Aber das muss auch nicht jetzt beantwortet werden, sondern kann auf die 2. Lesung beantwortet werden. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Besten Dank für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich denke, wenn wir das Provisorium betrachten, hat der Abg. Daniel Oehry einen ganz zentralen Aspekt natürlich eingebracht. Es geht natürlich nicht nur um das, was ich jetzt herausgestrichen habe, die Festigung in den liechtensteinspezifischen Inhalten, sondern, das ist auch im Gesetz geregelt, es geht natürlich auch darum, dass man die Lehrperson, die neu in unser Bildungssystem kommt, in diesem Sinn neben der Begleitung auch messen kann, ob eine zufriedenstellende Erfüllung des Dienstauftrages gegeben ist und die Person auch die vollständige Erfüllung der Anstellungsbedingungen mit sich bringt. Es ist oft auch so, dass wir Lehrpersonen haben, die aus anderen Ländern mit anderen, zum Teil noch älteren Ausbildungen kommen. Zum Teil braucht es dann wirklich auch Zusatzausbildungen, damit dann das vollständige Anstellungspaket erfüllt ist. Also ich denke, das Provisorium ist ein hoch wichtiges Instrument, um in Liechtenstein die Lehrpersonen einerseits in unser System einzuführen, aber auch, um sie in der Begleitung zu überprüfen, ob die Schulleitung, das Schulamt, der Meinung ist, dass sie die richtigen Personen sind dann eben auch im Unterricht. Deshalb auch auf die Frage des Abg. Georg Kaufmann: Es ist auch so, wenn eine Person aus der Schweiz oder so kommt, die zum ersten Mal in Liechtenstein unterrichtet, dass sie dann in dieses Provisorium kommt. Aber ganz wichtig ist: Das Provisorium kann verkürzt werden. Es ist nicht so, dass es drei Jahren gehen muss. Es kann auf zwei Jahre, das ist das Minimum, verkürzt und wie gesagt auf vier Jahre maximal verlängert werden. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank der Bildungsministerin für ihre Ausführungen. Dann vielleicht gerade: Ja, wenn es verkürzt werden kann, können Sie dann bitte auf die 2. Lesung uns Zahlen dazu bringen, wie das gelaufen ist? Wie viele Anstellungen der letzten drei Jahre haben verkürzte Fristen erhalten und wie viele sind mit einer Provisoriumsdauer von drei Jahren angestellt worden? Das würde mich dann interessieren.Für mich ist das so: Ja, Ausbildung, das hat der Abg. Seger sehr gut ausgeführt, das ist sicher notwendig und dafür ist eine Provisoriumszeit sicher gerechtfertigt. Dann, Überprüfung der Leistung: In der Privatwirtschaft hat man genau drei Monate Zeit, um das zu überprüfen, länger nicht. Und hier brauchen wir drei Jahre. Das ist dann schon ziemlich lange. Hier würde ich einfach auch begrüssen, wenn man das verkürzt. Denn drei Jahre sehe ich nicht als praktikabel, auch nicht als notwendig. Für mich wären zwei Jahre mehr als genug. Dann muss, wenn es eine Klassenlehrperson ist, muss er sich über ganze vier Semester beweisen. Ich denke, das wäre doch genügend. Drei Jahre: Ich sehe den Mehrwert nicht. Ich sehe den Mehrwert eben nur in der Flexibilität für die Schulleitung. Da sehe ich den Mehrwert schon, dass man sagt: Ja, okay, der Bedarf ist halt nicht mehr gegeben. Wenn das dann das Argument ist, aber dann ist es ein anderes. Hier müsste einfach noch mehr Klarheit herrschen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Danke, Herr Landtagspräsident. Guten Morgen geschätzte Damen und Herren. Für mich widerspiegelt der aktuelle Art. 14 Abs. 2 nicht das gesprochene Wort, nach dem das Provisorium eingerechnet wird. Denn es heisst ganz klar: Befristete Verhältnisse, «welche die Voraussetzungen nach Abs. 1 erfüllen». Also sie haben das Provisorium ja schon sozusagen hinter sich, vielleicht auch das erste Jahr, nachdem sie die Prüfung erledigt haben und alles. Aber danach kann man noch drei Mal verlängern. Das heisst, wenn jetzt das Provisorium wirklich dazuzählen würde: Das erste Jahr ist okay, dann kommt wieder eine Verlängerung, das zweite Jahr, das dritte Jahr Provisorium und die zweite Verlängerung und dann wieder eine Verlängerung. Dann sind wir sozusagen bei fünf oder vier Jahren. Für mich ist das zu lange. Ich würde bevorzugen, dass die fünf Jahre auf drei Jahre reduziert werden. Denn nach drei Jahren kennt man eine Person, weiss, wie sie arbeitet. Selbst im normalen Berufsleben sind fünf Jahre schon eigentlich eine relativ lange Zeit. Und die Person ist dann voll im Thema drin. Also ich denke mir, eine Verkürzung dieser Frist wäre sicher angebracht. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Geschätzter Landtagspräsident, danke für das Wort. Ich habe noch eine Ergänzung zur Thematik Verkürzung. Gemäss Lehrerdienstgesetz muss ja ein Schulleiter jedes Jahr ein Gespräch mit seiner Lehrperson führen und sie beurteilen. Das heisst, an sich wäre dann mein Verständnis, dass, wenn ich in der Probezeit bin, in dieser dreijährigen, und dann würde mein Vorgesetzter nach einem oder nach zwei Jahren feststellen, ich habe all die Prüfungen abgelegt, alles zur vollsten Zufriedenheit, dann aufgrund dieses Prozesses eine Verkürzung stattfinden würde. Ist das richtig oder interpretiere ich hier jetzt etwas?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Bezugnehmend auf die Ausführungen der Abg. Zech-Hoop möchte ich einfach nochmals sauber trennen, was wir hier diskutieren. Jetzt geht es um die Dauer des Provisoriums. Das ist aber eingebettet, dass man sagt: Jetzt kommt eine Junglehrperson und man ist nicht sicher, ob diese Klasse noch bestehen bleibt - dann kann man nach dem Provisorium maximal noch zwei Jahre ergänzen. Das regeln wir jetzt mit der Einschränkung dieser Kettenverträge. Das ist ja die wesentliche Verbesserung. Früher konnte man zum Teil sechs, sieben Jahre das immer wieder - unabhängig vom Provisorium - verlängern. Und das Provisorium hat mit den fünf Jahren nichts zu tun. Wir haben jetzt einfach eigentlich den Wunsch des Landtags aufgenommen, dass man in diese maximal fünf Jahre das Provisorium miteinrechnet. Also dass es nur noch maximal fünf sind und drei davon können das Provisorium sein. Das war das letzte Mal der Wunsch des Hohen Landtages. Sonst wären es maximal acht Jahre gewesen.Wobei man hier auch sagen muss: Wenn eine Lehrperson sich bewährt, wenn sie eingearbeitet ist, dann kann sie natürlich, wie das der Abg. Daniel Oehry richtig gesagt hat, nach zwei Jahren bereits unbefristet angestellt werden. Das basiert dann natürlich auf Gesprächen mit der Schulleitung, mit dem Schulamt, wenn alle diese Verpflichtungen erreicht sind. Und dann kann eben, wie gesagt, eine feste Anstellung gemacht werden und die Lehrperson in diese übergehen. Es ist mir noch wichtig, die Zahlen, die kann ich nicht sagen, die werde ich Ihnen, Herr Abg. Rehak, auf die 2. Lesung gerne sagen, wie viele dieses Probezeitkontingent verkürzt haben. Wichtig ist einfach noch: Wir haben noch nie einen Wunsch gehört - das ist mir zumindest nicht bekannt -, dass man möchte, dass dieses Provisorium verkürzt wird. Sie müssen sich vorstellen: Eine Junglehrperson, die unterrichtet - und die meisten haben dann eine Klassenlehrpersonenverantwortung, das ist eine enorme Aufgabe. Da spreche ich jetzt auch wieder aus Erfahrung. Da ist man mit sehr vielen neuen Themenstellungen konfrontiert, muss sich einarbeiten und hat dann eben noch diese diversen zusätzlichen liechtensteinspezifischen Kurse. Das braucht einfach auch Zeit. Wir werden Ihnen auf die 2. Lesung einmal skizzieren, was in diesem Provisorium alles gemacht wird und was das auch für Zeit in Anspruch nimmt. Ich bin der Überzeugung, dass die Möglichkeit dieser drei Jahre zielgerichtet ist, vor allem auch - und das werden wir Ihnen auch darlegen -, dass ja das Minimum mit zwei Jahren als Möglichkeit gegeben ist. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Danke für Ihre Ausführungen, Frau Bildungsministerin. Ihre Ausführungen führen mich zur Frage, wie die Begrifflichkeit «Provisorium» richtig durchgehend ist. Wenn Sie davon reden, dass sich bei Bedarf das Provisorium je nachdem verlängert mit diesen Zeitspannen, dann frage ich mich hier, ob hier nicht das Provisorium mit dem Bedarf vermischt wird, ob nicht das Provisorium ganz klar definiert werden müsste und nachher sind es befristete Anstellungsverhältnisse. Also wenn ich Sie richtig verstanden habe, kann das Provisorium je nachdem wieder um zwei Jahre oder ein Jahr verlängert werden, wenn der Bedarf da ist. Oder habe ich das falsch verstanden?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Das Provisorium ist ein für sich geschlossener Zeitraum. Das wollte ich vorher schon auf die Frage der Abg. Zech-Hoop hin erläutern. Das Provisorium ist dieses Drei-Jahre-Kontingent, wo klare Zielsetzungen damit verbunden sind. Das hat nichts damit zu tun, dass darüber hinaus die Möglichkeit besteht - wenn kein Bedarf längerfristig gegeben ist -, anschliessend ans Provisorium dann noch zwei Jahre befristet einen Arbeitsvertrag anzusetzen. Das Provisorium ist geschlossen für sich und dann kann nachher noch maximal zwei Jahre unabhängig von diesem Provisorium - weil wir hier in dieser Gesetzesrevision ja neu regeln, dass wir nur noch fünf Jahre hintereinander befristete Arbeitsverträge bei Beschäftigungsgrad über 40% machen können - noch ein befristetes Arbeitsverhältnis angehängt werden. Aber das Provisorium ist ausgeschlossen von diesem weiteren Prozess. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich möchte einfach noch ergänzen, dass ich darum bitte, diesen Artikel klarer zu formulieren, damit er wirklich unmissverständlich ist. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 15 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 20 Abs. 1 Bst. a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 20 Abs. 1 Bst. a steht zur Diskussion.
Abg. Daniel Oehry
Sehr geehrter Landtagspräsident, danke für das Wort. Die Reduktion von 30 auf 29 Lektionen für Lehrpersonen im Kindergarten macht vor dem Hintergrund der Gleichstellung der Lehrpersonen im Zyklus 1 absolut Sinn. In der Stellungnahme der Bildungsministerin vom 22. April 2021 wird auf Seite 6 ausgeführt, dass die Schulleitungen Massnahmen treffen werden, damit jede Lehrperson eine Pause am Vormittag in Anspruch nehmen kann. Auch dies ist im Grundsatz korrekt, aber leider aus meiner Perspektive nicht vollständig. Lehrpersonen im Kindergarten sind teilweise allein im Kindergarten und bei all diesen Lehrpersonen gehört es im Alltag dazu, dass sie keine Pause machen können. Im Bericht und Antrag zu lesen, dass dies nun durch die Schulleiter sichergestellt wird, führt zur Frage: Wie wird dies nun sichergestellt? Mir ist bewusst, dass dies nicht Bestandteil dieses Gesetzes ist, aber basierend auf dem Gesetz wird die Regierung eine Verordnung erlassen und Details regeln. Da muss sich der Landtag äussern, wie er dies umgesetzt haben will. Die Regierung macht dazu einen Vorschlag und erwähnt, dass dort, wo es nicht möglich ist, Lehrpersonen eine Pause zu gewähren, sie demzufolge arbeiten und dies, wie aktuell üblich, zu 50% vergütet wird. Leider ermöglicht das nur noch keine Pause, aber erfüllt den Grundsatz der Gleichbehandlung. Ein Blick in den Kanton St. Gallen zeigt, dass hier bezüglich Pausenaufsicht klare und aus meiner Sicht faire Regeln bestehen: Bei Lehrpersonen mit einer Anstellung von weniger 42% ist im Berufsauftrag der Volksschullehrpersonen keine Pausenaufsicht enthalten. Daher gilt bei ihnen schon die erste wöchentliche Pausenaufsicht als übermässig und wird entsprechend entschädigt. Es werden je wöchentliche Pausenaufsicht 13 Stunden berechnet.Dieses Beispiel zeigt, wie einfach es wäre, klare Regeln zu definieren, und darum hoffe ich, dass wir für die nächste Lesung hier Klarheit bekommen. Herzlichen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Gerne ich auf das Votum des Abg. Daniel Oehry ein bezüglich der Pausenregelungen. Ganz wichtig ist, dass wir nochmals kurz darlegen, woher wir kommen: Also wir passen hier die Lektionentafel an, weil die Kindergärtnerinnen heute 30 Pflichtlektionen haben und die Primarlehrerinnen 29 Pflichtlektionen. Das hat wesentlich mit dem Grund zu tun, den der Abg. Daniel Oehry ausgeführt hat: Weil Kindergärtnerinnen natürlich gerade in der Pausenaufsicht einen viel höheren Betreuungsaufwand haben. Jetzt machen wir hier im Gesetz die Anpassung in den Lektionentafeln, weil wir auch die Lohnanpassung machen, diese 9% Lohnanpassung, die die Kindergärtnerinnen zukünftig mehr verdienen werden. Wichtig ist dabei, dass Sie versichert sein können, dass Schulleitungen immer versuchen, die bestmöglichen Lösungen zu suchen, dass man möglichst eine faire Lösung hat. Und es ist auch Ziel - wir reden ja heute nicht mehr einfach von Kindergarten und Primarschule, sondern wir reden heute von Gemeindeschulen -, dass dort, wo es infrastrukturell möglich ist, die Pausenaufsicht auch so gestaltet werden soll, dass eine Kindergärtnerin auch einmal Pause machen kann. Ich denke, das ist auch eine wesentliche Entlastung im Beruf, wenn Sie das machen kann. Einfach einmal kurz auch weg vom Unterrichtssetting und dann wieder weiterunterrichten. Denn wer schon einmal Pausenaufsicht gemacht hat, weiss, dass das eine sehr anspruchsvolle Tätigkeit ist. Also grundsätzlich gehen wir davon aus, dass, wenn es organisatorisch möglich ist, auch die Kindergärtnerinnen Pause machen können. Jetzt, wenn das nicht möglich ist, dann können Sie versichert sein - und das ist heute schon so: Bei uns leistet keine Lehrperson durchschnittlich mehr als eine Lektion Pausenaufsicht pro Woche ohne Zusatzentschädigung. Die Pausenaufsicht ist in diesem Masse im Dienstauftrag enthalten, das heisst, dass die Pausenaufsicht ein Teil des Dienstauftrages ist. Wir haben gestern gesehen, wie viel Zeitraum die Lehrerinnen und Lehrer auch im unterrichtsfreien Bereich haben, und dort ist die Pausenaufsicht eben ein Teil davon. Bei uns ist das im Gesetz geregelt, Art. 23 - Aufsicht über die Schüler -, dass es eine Teilaufgabe der Lehrperson ist. Und wenn eine Kindergärtnerin in Zukunft nicht diese Möglichkeit der Pause hat, weil ein Standort weit weg, nicht viele Kindergartengruppen, dann wird es natürlich so sein, dass sie dann auch individuell vom Schulleiter her diese Lektion dann entschädigt bekommen kann. Ich denke, das ist etwas, wo wir auch wieder uns die Frage stellen können: Haben wir das Vertrauen, dass die Schulleitungen, die auch sonst Entlastungsstunden zuweisen in ihrer Kompetenz, das auch hier machen werden? Denn hier wird ja offensichtlich sein, wenn eine Person nicht die gleich fairen Bedingungen hat wie eine andere Lehrperson. Oder haben wir das Gefühl, es müsse auf Gesetzesebene geregelt sein? Also grundsätzlich ist meine klare Haltung: Pausenaufsicht ist bis zu einem gewissen Grad Teil des Dienstauftrages. Und wenn es aber über diesen Teil hinausgeht, dann ist es so, dass es auch Entlastungsstunden gibt. Das ist heute schon so, auch auf Primarschulstufe. Wenn jetzt eine Lehrerin ein Kind mit speziellen Bedürfnissen jeden Tag begleiten muss in die Pause, dann ist das heute schon so, dass sie entlastet wird für diese Pausenaufsicht. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Geschätzter Landtagspräsident, danke für das Wort. Geschätzte Bildungsministerin, danke für Ihre Ausführungen. Ich bin froh um Ihre Präzisierung, weil die Botschaft bei vielen Lehrpersonen so angekommen ist, dass es in Zukunft nicht mehr so sein wird - oder zumindest bei einigen Lehrpersonen. Denn da sind ganz viele Fragen aufgekommen. Und jetzt ist an sich klargestellt, dass an sich das Ziel ist, dass jede Lehrperson eine Pause haben kann. Und dort, wo es aufgrund von Organisationsgegebenheiten nicht möglich ist, sind die Schulleiter dann angehalten, das auch fair und wie es den Regeln entspricht zu lösen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ja, ich kann mich hier gerade anschliessen. Sie sagen: bis zu einem gewissen Grad im Dienstverhältnis enthalten. Für Primarlehrpersonen ist das eine Pausenaufsicht pro Woche. Es geht uns einfach darum, dass dann sichergestellt ist, so wie Sie das jetzt ja auch zugesagt haben, dass, wenn dann zusätzliche Pausenaufsichten notwendig, zugeteilt oder was auch immer werden, diese dann halt eben zusätzlich zu vergüten sind. Um das ging es. Aber ich glaube, ich habe Sie so verstanden, dass das die Idee ist. Ich glaube, da könnte auch ein Missverständnis sein. Ich bin froh, dass es jetzt einfach geklärt ist. So habe ich es verstanden und ich gehe davon aus. Sie müssen mir jetzt sagen, wenn es nicht so wäre. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Ich glaube, was wir festhalten müssen, ist: Wir haben ein bewährtes Pausenaufsichtsmodell. Hier reden wir spezifisch von einer Neuregelung bei den Kindergärtnerinnen und Kindergärtnern. Heute schon ist gemäss Gesetz und gemäss Dienstauftrag Pausenaufsicht ein Teil des Arbeitsauftrages der Lehrpersonen. Das wird aber paritätisch fair von den Schulleitungen so geplant, dass eben nicht die gleiche Lehrperson jeden Tag Pausenaufsicht hat. Und hier reden wir von der speziellen Situation, wenn Kindergärtnerinnen zukünftig aufgrund von örtlichen Gegebenheiten nicht die Möglichkeit in einer Gemeindeschule haben, wo grössere Gruppen sind, Pause zu machen, das heisst, wenn sie dann jeden Tag weiterhin Pausenaufsicht machen müssen, dass sie dann dafür eine Entlastung bekommen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Danke für das Wort. Ich hätte noch eine Frage betreffend Lohn. Sie haben ausgeführt, dass Sie eine Lohnanpassung nicht durchführen könnten, für das brauchen Sie genau diesen Artikel. Aber sehe ich das falsch? Die Kindergärtnerinnen arbeiten mehr als die Primarschullehrerinnen und erhalten weniger Lohn? Eigentlich müssten sie doch entsprechend den Lektionen entlöhnt werden? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Hier gilt es ganz wesentlich zu unterscheiden, dass nicht die Lektionentafel wesentlich ist für die Lohnsumme, sondern die Einstufung. Und die Kindergärtnerinnen waren bis jetzt in einer anderen Lohnstufe eingestuft, die 9% unter der Stufe der Primarlehrerinnen und Primarlehrer gelegen ist. Und das hebt man jetzt an. Bei den Kindergärtnerinnen waren bis anhin aber eben die Pausenaufsicht und der ganze Auftrag, den sie hatten, in diesen 30 Lektionen eingerechnet. Aber es ist nicht so, dass sie deshalb weniger verdienen, weil sie 30 Lektionen oder mehr Lektionen arbeiten als die Primarlehrer, sondern weil sie in einer tieferen Lohnkategorie sind. Wir haben bereits Anhebungen gemacht, also wir haben bereits einige Prozente der Lohnangleichung dank dem Landtag, der das freigegeben hat, den Kindergärtnerinnen und Kindergärtnern zukommen lassen können. Jetzt fehlt aber noch der letzte Teil, also die Vollanpassung. Und dann sind wir der klaren Meinung, dass dann auch die gesetzlichen Anpassungen, was die Lektionentafel anbelangt, gemacht werden müssen. Und das bedeutet im Umkehrschluss, dass, was die Pflichtlektionenzahl anbelangt, die Kindergärtnerinnen nachher auch 29 Lektionen arbeiten, weil wir sie gleich sehen wie die Primarlehrerinnen und Primarlehrer, und sie verdienen 9% mehr Lohn. Das ist nicht abhängig von den Pflichtlektionen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Ich glaube, ich habe Sie noch nicht ganz verstanden, muss ich jetzt ehrlich sagen. Denn hier, bei diesem Artikel, sprechen wir nicht über die Lohneinstufung. Wir sprechen ja nur über die Anzahl Pflichtlektionen. Und wenn Sie vorher schon mehr Pflichtlektionen hatten - also ich glaube, die Lohneinstufung können Sie auch ohne diese Gesetzesanpassung vornehmen. Also welcher Artikel genau betrifft die Lohneinstufung?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Das ist richtig, dass wir hier nicht die Lohneinstufung regeln. Aber wenn wir die Lektionen nicht anpassen, dann wird das dazu führen, dass, wenn wir die Vollanpassung machen, die Kindergärtnerinnen mehr verdienen als die Primarlehrerinnen und Primarlehrer. Das wird zu einer nicht mehr ausgeglichenen Situation führen und wird dazu führen, weil sie diese Lektion mehr haben, weil sie ja nach Lektionen auch vergütet werden, dass sie dann, wenn sie zurückgehen auf diese 29, weniger verdienen werden. Und das wäre nicht im Sinne der Gleichstellung. Also wir müssen schon, wenn wir von Gleichbehandlung und Gleichstellung reden, auch die gleichen organisatorischen Voraussetzungen haben. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ich wollte auch noch nachfragen, wo genau diese Einstufung fixiert wird für Kindergartenlehrpersonen, in welchem Artikel, in welchem Gesetz. Das möchte ich wissen. Und dann, was Sie ausgeführt haben: Ja, die Kindergartenlehrpersonen würden mehr verdienen und nicht weniger - jetzt im Moment. Aber auf der anderen Seite ist es ja auch so, dass die Pausenregelung noch nicht geregelt ist - je nachdem. Das regeln Sie ja mit Verordnung. Von dem Sinn her bin ich der festen Überzeugung, dass Sie das selbstständig regeln können, dass das ausgeglichen wird. Dazu brauchen Sie uns nicht. Ausser Sie können mir jetzt ein Gesetz nennen, wo wirklich diese Einstufung so gemacht wird nach Lektionen. Denn vorher haben Sie erklärt, dass genau die Lektionen nicht relevant sind und jetzt sind sie wieder relevant. Jetzt komme ich nicht mehr mit. Von dem Sinn her denke ich schon, dass man jetzt einfach schauen muss, wo man die Flexibilität hat, dass diese Lohnausgleichung jetzt gemacht werden kann. Wenn man sie nicht hat, dann trifft das ja höchstens für diese drei, vier, fünf Kindergärtnerinnen zu, welche eben die Pausenaufsicht nicht machen müssen, weil es ihnen ermöglicht wird, dass sie eben Pause machen können. Also das gleicht sich irgendwie aus. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das eine grosse Diskrepanz sein wird. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Danke für das Wort, Herr Präsident. Ich möchte noch ergänzen: Wenn der Lohn genau gleich sein soll, dann verstehe ich Ihre Argumentation. Aber wenn die Gesamtarbeitszeit höher ist, dann würde ich auch für ein Jahr, bis die Anpassung stattfindet, eine höhere Lohnsumme verstehen. Aber da können Sie sicher noch mehr dazu sagen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich versuche, es nochmals zu erklären. Wir regeln hier drin, das haben wir gestern schon gesagt, nicht die Besoldung. Die Besoldung wird im Besoldungsgesetz oder in der Besoldungsverordnung geregelt. Hier drin, im Lehrerdienstgesetz, machen wir den Rahmen, wo wir sagen, welche Stufe arbeitet wie viele Lektionen oder bringt wie viele Pflichtlektionen mit sich. Und jetzt machen wir eine Angleichung der Kindergärtnerinnen an die Primarlehrer. Und das bringt schon wesentlich auch den Faktor mit sich, dass man die Lektionentafeln, die halt bei uns auch besoldungsrelevant sind, zuerst sauber anpasst und dann eine Vollangleichung macht. Das führt sonst zu einer Ungleichbehandlung. Dann würde man jetzt die Pausen bezahlen, allen, und nachher wieder zurücknehmen. Sie verdienen dann mehr als die Primarlehrerinnen und Primarlehrer. Das ist systemfremd. Aber ich möchte auch nochmals erwähnen, dass ja genau aus Gründen der Gleichbehandlung diese Vorlage gebracht wurde. Und wir haben sie noch während der Pandemie unter Hochdruck noch bearbeitet, weil wir sicherstellen wollten, dass wir die Stundenplanungen schon auf diesen Sommer mit einem Neunundzwanzigstel machen könnten. Diese Planungen sind alle gemacht. Es ist zu respektieren, dass der Landtag jetzt eine weitere Lesung will. Wir stellen alle Stundenpläne wieder auf ein Dreissigstel um, aber dann bin ich schon auch der Meinung, dass man dann jetzt halt auch Schritt für Schritt gehen muss. Wir können in der Budgetdebatte nochmals miteinander diskutieren, ob man nochmals einen weiteren Schritt macht, einen Teilstufenschritt. Aber eine Vollanpassung, finde ich, sollte auch im Sinne des Gesetzgebers sein. Dass wir dann die richtigen und gleichen Ausgangslagen haben, auch was die Lektionentafel anbelangt. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Sehr geehrter Landtagspräsident, danke für das Wort. Geschätzte Bildungsministerin, ich bin mit Ihnen einig und das Problem oder die Systemverknüpfung ist natürlich heute die Situation, dass ich dann einen Neunundzwanzigstel habe und vorher einen Dreissigstel hatte, das ist basierend mit der Lohnsumme verknüpft und dann wird das runtergerechnet, was der einzelne Lohn dann sein wird. Darum haben wir natürlich die Thematik, weil das so verknüpft ist. Und darum kann ich absolut nachvollziehen, dass sie ein Problem haben mit dieser Thematik 29 oder 30 Lektionen - aus der Perspektive.Aus der anderen Perspektive hat der Landtag schon zwei Mal Lohnsummen gesprochen, damit man das Gap immer mehr schliesst. Den Prozess haben wir auch gefahren. Es könnte jetzt sein, dass im Herbst dann wieder der Landtag beschliesst, nochmals gewisse Prozentsätze raufzugehen. Wir werden dann vielleicht nicht bei der Endanpassung sein, weil Sie dann zuerst die 29 Lektionen nachvollziehen müssen, aber vielleicht wird dieser Zwischenschritt dann möglich sein. Aber das werden wir dann in Zukunft sehen. Aber ich kann zumindest Ihr Dilemma nachvollziehen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ich möchte jetzt schon noch wissen, wo das genau in der Besoldungsverordnung geregelt ist, damit ich nachschauen kann. Denn das ist in der Verordnung geregelt aus meiner Sicht. Da haben Sie ja die Flexibilität, die passen Sie ja an, wenn das sein muss. Ich sehe das Problem noch nicht. Und meine Fragen sind dahingehend nicht beantwortet. Dass es verknüpft ist, verstehe ich schon. Und dass es nicht einfach ist, verstehe ich auch. Aber ich wollte ja nur wissen: Wo im Gesetz ist es geregelt und wo in der Besoldungsverordnung? Ich denke, wenn Sie das noch sagen könnten, wäre ich froh. Wenn es jetzt nicht geht, dann auch später. Aber ich möchte es einfach nachschauen können. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 36 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 36 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort. Ich möchte hier für die 2. Lesung dann beliebt machen, dass eine Änderung dahingehend vorgenommen wird, dass bei einer Anstellung an einem neuen Schulort kein neues Dienstverhältnis begründet wird. Und zwar ist es so, dass die Anstellungsbehörde die Regierung oder eben das Schulamt ist - und das bleibt gleich. Somit gibt es für mich keinen Grund, warum hier ein neues Dienstverhältnis begründet werden sollte. Das möchte ich einfach so für die 2. Lesung gerne anregen, dass eben kein neues Dienstverhältnis begründet werden soll bei einer Schulversetzung. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Besten Dank. Ja, ich möchte in die gleiche Kerbe schlagen wie der Abg. Seger. Es ist ja so: Wenn eine unbefristet angestellte Lehrperson den Schulort wechselt, dann gibt es ja auch kein neues Dienstverhältnis. Dann bleibt das bestehen. So lese ich das jedenfalls. Ich weiss nicht, was das bringt, wenn ein befristet Angestellter deshalb ein neues Dienstverhältnis bekommt. Ich glaube, es könnte sowohl dienstrechtlich als auch besoldungsrechtlich gleichbehandelt werden. Und dann habe ich noch eine Frage zur Klärung, wieder zum Provisorium. Wenn jetzt ein befristet angestellter Lehrer noch im Provisorium ist und dann an eine neue Schule wechselt: Sie haben vorhin gesagt, das Provisorium ist etwas eigenes. Das Provisorium wird nicht wieder bei null gestartet, sondern das wird weitergezogen, bis die drei oder vier Jahre halt voll sind? Ist das richtig? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ich möchte einfach zu Protokoll geben, dass ich der gleichen Ansicht bin wie der Abg. Seger. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Danke für das Wort. Ich möchte auch erwähnen, dass ich in der Eintretensdebatte genau die gleiche Meinung vertreten habe wie der Abg. Seger und der Abg. Kaufmann. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Ich darf das auch noch zu Protokoll geben, da ich in der Eintretensdebatte diese Meinung ebenfalls vertreten habe.Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Von was sprechen wir hier? Wenn eine Lehrperson ein befristetes Arbeitsverhältnis hat und dann den Schulort wechselt, bekommt sie auch eine neue vorgesetzte Person, eine neue Schulleitung. Dieser Artikel ermöglicht ausschliesslich, wenn die befristete Person einen Standort wechselt, dass die Schulleitung dann noch die Möglichkeit hat, in ihrer Beurteilung einzuschätzen, ob es eine zielführende Zusammenarbeit ist, und kann dann nach Abschluss dieser Beurteilung, weil sie ja auch die Verantwortung trägt für den Bildungsstandort, das befristete Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes umwandeln. Was immer geht, und das haben Sie richtig ausgeführt, Herr Abg. Georg Kaufmann, sie kann sie auch direkt unbefristet anstellen. Und wenn jemand schon unbefristet ist und er wechselt den Schulstandort, bleibt er unbefristet. Aber es gibt auch Situationen, wo es Gründe gibt, warum Lehrpersonen noch befristet sind, und man möchte trotzdem die Möglichkeit geben, dass sie den Schulstandort wechseln können. Sie sind vielleicht noch in einem Bewährungsprozess. Und dann muss eine Führungsperson noch die Möglichkeit haben, die Person zu beurteilen. Man kann über den Zeitrahmen sprechen, so wie Sie es äussern, wäre es gar nicht mehr möglich, dass die Führungsperson die Möglichkeit hat, wenn sie nachher auch die Verantwortung hat, dass sie einschätzen kann, ob das die geeignete Person ist, die sie an ihrem Schulstandort in ihr Team aufnehmen möchte. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich bin derselben Meinung, wie das von meinen Abgeordnetenkolleginnen und -kollegen vorgetragen wurde, dass hier kein neues Dienstverhältnis begründet werden sollte. Der Schulleiter oder die Schulleiterin ist insofern in der Hierarchie der Vorgesetze, aber der Arbeitgeber bleibt der gleiche. Ihre Überlegungen beziehungsweise Ihre Gründe können mich nicht überzeugen. Also ich bin der Ansicht, dass das wirklich nicht so gehandhabt wird, sondern dass kein neues Dienstverhältnis begründet wird. Auch mit Ihren Begründungen. Sie können das selbst entscheiden, wie Sie das in die 2. Lesung aufnehmen, ansonsten muss ich halt dann irgendwie einen Antrag formulieren. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen DankAbg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich möchte daran anschliessen, was der Abg. Johannes Kaiser gerade gesagt hat. Ich meine, dieser Lehrer hat sich ja auch schon bereits bewährt. Er hat zwar noch nicht das vollständige Provisorium abgeschlossen, aber man kennt ihn. Und ich denke, hier in Liechtenstein, wir haben doch ziemlich überschaubare Verhältnisse, und ich glaube, auch die Schulleiter reden miteinander. Und wenn der eine Schulleiter Probleme hat mit einer Lehrperson, dann wird man sich da auch austauschen und wird das beim Schulamt vielleicht sogar auch schon thematisiert worden sein. Dann würde aber auch eine generelle Weiteranstellung an einem anderen Schulort wahrscheinlich auch nicht viel bringen. Darum: Ich bleibe dabei. Ich möchte nicht, dass da ein neues Dienstverhältnis begründet wird. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich möchte noch beliebt machen, ob Sie auch für die 2. Lesung prüfen, ob es diesen Absatz wirklich benötigt. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ja, ich bin derselben Ansicht. Oder sonst müsste es dann zumindest heissen: «... wird kein neues Dienstverhältnis begründet.» Aber das macht irgendwie auch keinen Sinn und von dem her kann der vermutlich ganz raus. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Ich möchte zu Ihren Ausführungen einfach zur Klarstellung nochmals festhalten. Sie vermischen Provisorium mit befristeten Anstellungen. Eine Lehrperson, die sich im Provisorium - nennen wir es Probezeit, das wäre vielleicht der treffendere Begriff, in der Wirtschaft wäre es die Probezeit - befindet: Das ist ein für sich, ich wiederhole mich, geschlossenes Zeitgefäss von diesen drei Jahren. Wenn in diesem Provisorium die Lehrerin von A nach B an einen Standort wechselt, bleibt es bei diesen drei Jahren. Das Provisorium beginnt nicht wieder von vorne. Hier sprechen wir von Lehrpersonen - unabhängig vom Provisorium -, die ein befristetes Arbeitsverhältnis haben und dann an einen anderen Schulstandort wechseln. Dann wollen wir der Schulleitung die Möglichkeit geben, dass sie dann eine Verlängerung machen kann, um diese Person kennenzulernen und auch zu schauen, ob sie sich, eben, wie ich das gesagt habe, für die Teamintegration eignet. Sie wollen hier vermeintlich etwas Gutes, wo ich Sie aber einfach auch noch darauf aufmerksam machen möchte, dass das kontraproduktiv sein könnte. Es gibt Gründe, dass Lehrpersonen in Provisorien sind. Es gibt auch Konflikte im schulischen Umfeld und man versucht oft auch, gerade eine Lehrperson dann an einem anderen Ort die Möglichkeit zu geben, sich dort nochmals zu bewähren, weil man das Gefühl hat: Ja, vielleicht löst sich dieser Konflikt auch in einem anderen Teamumfeld. Aber dann muss die Schulleitung die Möglichkeit haben, diese Person mindestens noch für ein Jahr - ich sage, man kann über die Dauer reden, wie lange sie diese Frist noch verlängern kann - zu überprüfen, ob die Situation sich verbessert und ob der Konflikt sich vielleicht auch auflösen kann in einem neuen Team. Das ist zentral wichtig. Sonst wird die Führungskompetenz von der Schulleitung diesbezüglich extrem eingeschränkt. Und ich glaube, dass das kontraproduktiv ist, weil dann gewisse Versuche auch von befristeten Arbeitsverhältnissen an einem anderen Standort vielleicht dann eher nicht gemacht werden - gerade auch, wenn Konflikte vorliegen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Eine Frage zur Präzisierung: Kann durch die Massnahme, wie sie in Art. 26 Abs. 2 skizziert ist, durch eine Versetzung ein befristetes Dienstverhältnis ungebührlich verlängert werden? Kann durch die Massnahme der Versetzung ein befristetes Verhältnis über Gebühr verlängert werden? Das wäre meine Frage.Abg. Sebastian Schädler
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Demzufolge möchte ich nur zu Protokoll geben, dass ich dieselbe Frage stellen wollte, und zwar, ob es damit rein theoretisch möglich wäre, über eine gezielte Versetzung der Lehrperson im Fünfjahresrhythmus diesen angesprochenen Kettenarbeitsverträgen irgendwo noch ein Schlupfloch zu geben, damit dies möglich ist für das Schulamt. Aber ich kann Ihre Ausführungen durchaus verstehen und würde deshalb gerne verstehen, ob ich diesen Artikel richtig interpretiere. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Also wenn ich Sie jetzt richtig verstanden habe, Frau Bildungsministerin, dann führt die Versetzung während des Provisoriums zu keinem neuen Dienstverhältnis. Aber wenn danach eine befristete Stelle angenommen wird, dann führt die Versetzung zu einem neuen Dienstverhältnis. Also das macht für mich keinen Sinn und das ist für mich auch nicht sachlich begründet, warum dann ein neues Dienstverhältnis. Damit konnten Sie mich jetzt nicht überzeugen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Guten Morgen zusammen. Die Frau Bildungsministerin hat das jetzt alles nochmals sehr schön ausgeführt und Sie haben gesagt, man kann über die Dauer sprechen. Wäre es denn dienlich, wir würden jetzt das auf maximal ein Jahr beschränken? So hat die Schulleitung am neuen Standort die Möglichkeit, für ein Jahr die neue Lehrperson nochmals anzuschauen, und dann wissen wir, was Sache ist. Es würde vielleicht die Lage ein bisschen entspannen, denke ich. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich finde das eine gute Idee, Frau Abg. Bühler-Nigsch. Mein Wunsch oder meine Meinung wäre auch, dass es dann maximal fünf Jahre sind. Und über diese fünf Jahre - eben Provisorium und zweimal befristete Anstellung - dürfte es nicht hinausgehen, dass man dann nicht drei Jahre Provisorium hat, zwei Jahre befristete Anstellung und dann nochmals befristete Anstellungen anhängt bei Versetzungen. Das würde dann für mich dem Sinn und Zweck auch der Richtlinie, die übernommen oder umgesetzt werden soll, widersprechen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Danke für das Wort. Ich wollte aber präzisieren: Ein Jahr am neuen Standort, auch wenn jetzt halt fünf Jahre dann schon absolviert sind. Die neue Schulleitung braucht einfach ein Jahr Zeit am neuen Standort, finde ich. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Dieser Artikel soll genau ermöglichen, dass, wenn diese fünf Jahre, wo wir jetzt eine klare Verbesserung machen, abgelaufen sind und dann ein Schulstandortwechsel ist - also jemand war fünf Jahre befristet und wechselt dann den Schulstandort -, es dann nicht darum geht, mit diesem Wechsel künstlich die Kettenverträge zu umgehen. Also wenn das, was Sie berechtigterweise fragen, hiermit verstanden wird, dann wäre das nicht das Ziel. Das Ziel wäre - und deshalb, sage ich, kann man gut über eine beschränkte Zeit reden -, dass auch, wenn diese fünf Jahre abgelaufen sind und die befristete Person von A nach B wechselt, nicht nochmals fünf und, wenn sie nochmals wechselt, nochmals fünf verlängert werden kann - denn dann würden wir wirklich die Kettenvertragslösung ja aushebeln. Aber dass wir hier sagen: Maximal ein Jahr kann es dann noch verlängert werden, damit die Schulleitung die Möglichkeit hat, eben, wie gesagt, diese Beurteilung für sich vorzunehmen. Landtagspräsident Albert Frick
Ich glaube, dass diese Erklärung sehr hilfreich ist, um aus diesem Dilemma herauszukommen. Das war ja genau ein Anliegen, das ich auch von verschiedener Seite von der Lehrerschaft gehört habe, dass das zu endlosen Kettenverträgen führen könnte, die dann natürlich überhaupt nicht im Sinne der Anstellungsbehörde sein dürfen. Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 39 Abs. 1 und 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 39 Abs. 1 und 2 stehen zur Diskussion.
Abg. Johannes Kaiser
Hier geht es um eine Kündigungsmöglichkeit auf den 31. Januar, mitten im Schuljahr. Hier möchte ich bei der Regierung beliebt machen, dass sie diesen Zwischentermin mitten im Halbjahr herausnimmt. Es ist wahrscheinlich auch pädagogisch nicht sinnvoll, einen Lehrerwechsel mitten im Schuljahr vorzunehmen. Auch von der Planungssicherheit her - sowohl für die Schulleitung wie auch die Lehrperson - ist es sicher nicht eine ideale Form. Ich glaube, diese Planbarkeit ist sicher vorhanden. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Man hat ganz bewusst diese zwei Kündigungstermine neu in diese Vorlage integriert. Stellen Sie sich vor - und das kommt Gott sei Dank sehr selten vor -, dass man wirklich im Mai nach allen Personalschritten eine Situation hat, dass man sagen muss: Man muss sich von einer Lehrperson trennen. Dann geht es über ein Jahr, bis der Arbeitgeber dann das Arbeitsverhältnis auflösen kann. Wir haben gestern immer auch wieder darüber gesprochen, dass wir ja wie in der Privatwirtschaft gute Arbeitsbedingungen machen wollen. Aber das ist ja immer noch eine extrem geschützte Situation, dass es zwei Kündigungstermine sind. Es muss für den Arbeitgeber möglich sein, dass man diese Problemsituationen auch schneller auflöst. Wenn die Situation gut läuft, und das ist ja Gott sei Dank zu 99% oder mehr der Fall, dann ist es so, dass dieser Kündigungstermin durchaus zum Teil auch von Lehrpersonen gewünscht wird, weil sie zum Beispiel eine Weiterbildung machen. Das ist wieder ein gegenseitiges Verhältnis. Es ist ja nicht nur eine Möglichkeit für den Arbeitgeber, sondern auch eine Möglichkeit für den Arbeitnehmer. Wir sind der tiefen Überzeugung, dass es deshalb richtig und wichtig ist, dass man diese zwei Daten im Gesetz aufnimmt. Ich warte auf die weiteren Fragen und werde dann sonst noch weitere Ausführungen machen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Vielleicht noch eine Frage zum Thema Kündigung. Die Kündigung durch die Regierung erfolgt ja in Form einer Verfügung, sprich, die Regierung entscheidet, ob einer Lehrperson gekündigt werden kann. Das passiert nach dem Staatspersonalgesetz und hier ist natürlich die Frage: Welche Gründe können denn zu einer Kündigung von einer Lehrperson führen? Vielleicht könnten Sie hier noch Ausführungen machen, sodass alle verstehen, was es denn überhaupt braucht, damit die Regierung eine Kündigung aussprechen kann. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Danke, Herr Präsident. Ich würde für die 2. Lesung beliebt machen, dass hier wirklich die Kündigungsgründe geprüft werden. Denn beim Staatspersonalgesetz sind die Gründe relativ eng gefasst und ich denke, Sie bräuchten hier eine entsprechende Anpassung. Wenn wir überall auf unbefristete Verhältnisse gehen, verstehe ich, dass das Schulamt auch eine gewisse Flexibilität benötigt, besser gesagt, auch die Regierung diese Flexibilität benötigt, dass wir hier wirklich klar festhalten, was Kündigungsgründe sind. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Es geht mir eigentlich auch um diese Richtung, dass diese Kündigungsgründe und diese Kündigungsfristen etwas neutralisiert werden, dass man hier nicht explizit den 31. Januar und 31. Juli aufnehmen muss, sondern dass generell die Kündigung möglich sein muss und in welcher Form und was die Kündigungsgründe sind. Es muss jetzt nicht unbedingt in diesem Halbjahresrhythmus sein, sondern dass das hier ein bisschen generalisiert wird. Das können Sie auch auf die 2. Lesung anschauen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte auf das Votum der Abg. Karin Zech-Hoop einfach darauf hinweisen, dass die Kündigungsgründe sehr detailliert ausgeführt sind, nämlich in Art. 22 des Staatspersonalgesetzes. Der Kündigungsschutz ist relativ hoch für Staatsangestellte und auch für Lehrer. Insofern: Eine noch weitere Ausführung der Kündigungsgründe jetzt noch im Lehrerdienstgesetz würde auch der Gesetzessystematik überhaupt nicht entsprechen. Insofern frage ich mich, was Sie hier erwarten, was die Bildungsministerin auf die 2. Lesung noch vorbereiten soll. Ich glaube, die Sachlage ist klar und wir müssten in der ganzen Diskussion schon schauen, diese Anmerkung erlaube ich mir noch, dass wir nicht aufgrund von Einzelfällen jetzt hier versuchen, irgendwie das ganze System auf den Kopf zu stellen. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank, Herr Regierungschef. Das war ein sehr guter Beitrag, der Art. 22. Ich habe ihn auch gesehen. Die Kündigungsgründe sind eng gefasst. Zum Beispiel Mängel in der Leistung oder im Verhalten müssen da vorliegen, mangelnde persönliche, fachliche Eignung für die zugewiesene Arbeit. Sie sehen, das zwingt dann eigentlich ja das Schulamt und die Schulleiter zu eben schlechten Arbeitszeugnissen, damit man überhaupt kündigen kann. Das sehe ich eben als Problem. Wenn man kündigen muss schlussendlich, dann ist das Dilemma, dass allein der Wegfall des Bedarfs kein Kündigungsgrund ist. Das ist schon ein Dilemma, wo wir drinstecken. Das anerkenne ich auch. Wir müssen uns halt etwas dazu überlegen, wir haben dort ein Problem. Und dass es systematische Probleme jetzt hier gibt. Aber da ist halt der Aufbau von dieser Struktur problematisch und wir müssen uns überlegen, ob das noch zeitgemäss ist und ob wir hier auf dem richtigen Weg sind. Denn es darf eben genau nicht passieren, wenn wir einer Lehrperson kündigen wollen aufgrund Wegfall des Bedarfs, dass wir sie zuerst über Jahre lang schlecht bewerten müssen, um dann schlussendlich einfach einen Kündigungsgrund herbeizuführen - ich sage einmal: künstlich. Das kann nicht zielführend sein und deshalb denke ich schon, dass es sich lohnt, sich auf die 2. Lesung einige Gedanken hierzu zu machen, sodass klar ist, welche Voraussetzungen für eine Kündigung gegeben sind. Ich bin der Ansicht, es können eben nicht die gleichen sein wie beim Staatspersonal. Früher hat man sich mit Kettenverträgen beholfen und einfach gesagt: Ja, dann bleibt es halt ein befristeter Vertrag und er bleibt immer noch befristet und immer noch befristet. So habe ich mir einfach die Möglichkeit geschaffen. Jetzt machen wir diesen Rahmen enger, also müssen wir wenigstens eine Voraussetzung schaffen, die beim Wegfall des Bedarfs irgendeine, ich sage, für beide Seiten akzeptable Lösung darstellt. Im Moment sehe ich dann ein Problem. Ich bitte Sie einfach, dass Sie das bearbeiten auf die 2. Lesung, damit wir wissen, wie man kündigen kann, was der richtige Vorgang bei einem Wegfall von Bedarf ist. Oder es geht überhaupt nicht, das können Sie auch sagen. Wenn Sie der Ansicht sind, es ist nicht möglich, dann müssen wir uns hier drin etwas überlegen. Denn das wollen wir dann auch nicht. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Vielen Dank auch Ihnen, Herr Regierungschef, für diesen Hinweis auf Art. 22 Staatspersonalgesetz. Dort wird eben in Abs. 2 auch auf das ABGB verwiesen, wo eben eine Kündigung im Sinne des ABGB weder missbräuchlich noch zur Unzeit erfolgen darf. Da haben wir dann auch wieder diese Angleichung oder diese Orientierung mit der Privatwirtschaft. Dort darf eine Kündigung nicht missbräuchlich sein und darf nicht zur Unzeit geschehen. Und dann haben wir, wenn dieser Art. 22 zur Anwendung kommt bezüglich der Kündigungsgründe, hier auch eine Annäherung schon bei der Privatwirtschaft, dass diese Kündigungen eben nicht zur Unzeit und nicht missbräuchlich sein dürfen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sascha Quaderer
Danke für das Wort. Sehr geehrte Damen und Herren. Also ich finde diese Regelung gut, so wie sie ist. Und wenn ich das richtig im Kopf habe, wurde sie von den Lehrerverbänden auch nicht grundsätzlich infrage gestellt. Jetzt noch zu den Kündigungsgründen im Staatspersonalgesetz: Ich bin kein Jurist, aber ich lese das so unter Abs. 1 Bst. e: «wesentliche betriebliche oder wirtschaftliche Gründe». Also wenn ich keine Arbeit habe für einen Lehrer, ist das für mich schon ein wesentlicher betrieblicher Grund. Aber wie gesagt, ich bin kein Jurist. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Regierungschef, für Ihre Ausführungen und den Hinweis auf Art. 22 im Staatspersonalgesetz. Darin liegt eben genau meine Frage. Sie haben sich gefragt: Was kann uns die Bildungsministerin auf die 2. Lesung hierzu noch aufarbeiten? Mir geht es genau um diese Frage: Was, wenn beide Seiten den Vertrag kündigen können - und eine Seite ist eben auch der Arbeitgeber, das heisst das Schulamt oder die Regierung, die unten aufgeführt wird -, schriftlich auf den 31. Januar kündigen? Wenn der Kündigungsschutz so hoch ist, frage ich mich: Was sind die Voraussetzungen, was sind die Gründe, weshalb dann am 31. Januar gekündigt werden kann? Dass man da Ausführungen macht. Weil ja der Art. 22 Staatspersonalgesetz eine sehr hohe Hürde darstellt, frage ich mich: Was können denn die Gründe sein am 31. Januar? Sind es nur Bedarfs- oder Anstellungsgründe für eine Kündigung? Was sind die wesentlichen Gründe? Das ist die hauptsächliche Frage, damit der 31. Januar auch begründet wird, weshalb dieser da im Gesetz aufgenommen wird. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ich denke, wenn man den Art. 22 hernimmt und dann Abs. 1 Bst. e und den hernehmen möchte als Kündigungsgrund und man einfach sagt, es gibt betriebliche und wirtschaftliche Gründe, insbesondere bei Wegfall von finanziellen Mitteln, und das dann versucht, genau für eine Lehrperson anzuwenden, die neben 50 anderen Lehrpersonen an der gleichen Schule unterrichtet, wo es viel Teilzeit gibt und eben auch nicht. Warum es dann genau dieser eine ist und nicht die 49 anderen, da werden Sie dann schon Mühe haben mit der Begründung, das kann ich Ihnen versprechen. Das geht eben genau nicht. Also da müssen Sie eben den Bst. b oder c bemühen. Sie müssen dann sagen: Ja, es gibt Mängel in der Leistung, wir sind nicht zufrieden. Sie müssen diesen Lehrer schlecht bewerten. Sie müssen sagen, die persönliche und die fachliche Eignung stimmen nicht mehr mit der zugewiesenen Arbeit überein. Und das führt dazu, dass er ein - Entschuldigung - hundsmiserables Arbeitszeugnis erhält, nur damit man ihm kündigen kann. Das kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein. Das ist auch nicht im Sinne des Schulamts und sicher auch nicht im Sinne der Regierung. Aber ich sehe auf der anderen Seite auch: Die Hände sind auch gebunden. Also es ist nicht einfach: Wenn Sie dann einer Lehrperson kündigen und die zieht mit Ihnen vor das Zivilgericht, dann werden Sie einfach verlieren. Dann haben Sie wieder einmal eine Kündigung ausgesprochen, die widerrechtlich ist. Das passiert uns ja ab und zu einmal. Von dem Sinn her müssten wir einfach hier uns überlegen, ob das noch zeitgemäss ist. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Franziska Hoop
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich hoffe, ich verstehe es jetzt richtig. In meinen Augen ist es sehr wichtig, dass der 31. Januar als Kündigungsmöglichkeit drinbleibt. Wir sprechen hier ja nicht nur aus Sicht vom Arbeitgeber, sondern auch vom Arbeitnehmer. Wenn ich mir jetzt die Gedanken mache: Ich bin ich eine Lehrperson und mir geschieht irgendetwas im September, etwas das mich zur Kündigung zwingt oder nötigt oder wie auch immer, und ich muss noch bis zum Sommer durchhalten, ist das eine sehr lange Zeit. Und unter diesen Umständen zu unterrichten - ich weiss nicht, ob das dann noch ein guter Unterricht ist und unseren Kindern dann helfen würde. Also ich bin sehr fest der Meinung, dass dieser Kündigungstermin drinbleiben sollte, für den Schutz unserer Kinder. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich möchte das Votum der Abg. Hoop zu 100% unterstreichen. Sie haben einen sehr wichtigen Aspekt mit in die Debatte gebracht. Denn es geht dann auch noch darum, dass diese Lehrpersonen Schülerinnen und Schüler unterrichten. Und eine Lehrperson, die eigentlich gehen möchte und noch weiter unterrichten muss, weil sie nicht die Möglichkeit hat, das Dienstverhältnis abzuschliessen, da bin ich zu 100% mit Ihnen einig, dass das vielleicht für alle Beteiligten dann eben nicht zielgerichtet ist. Jetzt nochmals zum grundsätzlichen Thema. Ich möchte vielleicht erinnern an das Eingangsvotum, das ich gestern gehalten habe. Das Gesetz sieht klar vor, dass Lehrpersonen öffentlich-rechtlich angestellt sind. Das bringt auch sehr viele Pflichten, aber auch Rechte für sie mit. Ich kann Ihnen versichern, sie sind somit Teil - wie im Staatspersonalgesetz im Art. 22 festgehalten - des Staatspersonals. Wir können keinem Lehrer kündigen, nur aufgrund dessen, weil wir keinen Bedarf mehr haben. Das ist nicht möglich. Der Kündigungsprozess gemäss Staatspersonalgesetz - und das ist ja genau dieser Schutz - ist klar vorgegeben. Bis einer Lehrperson gekündigt werden kann, geht ein langer Leidensprozess voraus für alle Beteiligten. Selbst, auch, und das gibt es, wenn erhebliche Mängel in der Unterrichtsführung vorhanden sind, braucht es sehr lange, bis einer Lehrperson gekündigt werden kann. Hier erinnere ich einfach auch: Diese Lehrperson ist weiterhin im Klassenunterricht, es gibt unzählige Elternreklamationen, also das ist anspruchsvoll. Aber wir können nicht das eine wollen und das andere nicht tun. Dann müsste der Landtag sagen: Okay, wir wollen diesen Schutz nicht mehr. Dann müssen wir auch über keine Planung mehr reden, wenn es um Teilzeit, befristet oder nicht befristet geht. Denn wenn - wie das die Abg. Zech-Hoop gestern eingebracht hat - privatrechtlich gekündigt werden könnte, dann erübrigen sich diese Diskussionen alle. Nur, und das ist mir wichtig: Ich habe mich gestern auch klar dazu bekannt, dass ich der Meinung bin, dass es richtig ist, dass die Lehrpersonen öffentlich-rechtlich angestellt sind. Es ist richtig, dass sie hier auch einen gewissen Schutz haben. Aber genau deshalb kann man dann nicht alles zusätzlich noch erfüllen, was an Wünschen vorhanden ist. Deshalb finde ich einfach wichtig, dass wir alles immer wieder einordnen in das grosse Ganze: Wo können wir als Arbeitgeber optimalste Bedingungen geben. Wie gesagt, das ist ein grosser Schutz. Es gibt viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Liechtenstein, die diesen Schutz nicht haben und denen jedes Arbeitsverhältnis auf drei Monate gekündigt werden kann. Die Lehrpersonen haben diesen Schutz und ich erlaube mir hier jetzt auch die Ausführung: Ich bin dann gespannt auf das Schreiben der Lehrervereine, wenn Sie das ändern wollen würden. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte kein zusätzliches Fass aufmachen, das Fass ist schon gross genug. Aber der Abg. Rehak zwingt mich doch dazu, kurz etwas zu sagen. Sie haben so ein bisschen nonchalant gesagt, dass es dann immer einmal wieder zu widerrechtlichen Kündigungen kommt. Da möchte ich entschieden entgegenhalten. Einen solchen Vorwurf kann ich nicht stehenlassen als Regierungschef. Die Regierung prüft immer sehr sorgfältig, wenn sie dann wirklich auch den Antrag einer Amtsstelle unterstützt und eine Kündigung ausspricht. Und eine widerrechtliche Kündigung liegt nicht dann vor, wenn Sie das Gefühl haben, es sei widerrechtlich, sondern dann, wenn letztinstanzlich entschieden ist, dass es widerrechtlich war. Das kommt in den allerallerwenigsten Fällen vor. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Danke für das Wort. Mir ist bewusst, dass es ganz schwierig ist, im Rahmen des Staatspersonalgesetzes, Art. 22, etwas zu begründen und etwas durchzubringen. Aber genau bei den Kindern setzen wir an. Wir sagen immer: zum Schutz der Kinder. Ich finde es nicht zum Schutz der Kinder, wenn wirklich ein Lehrer auf Lebenszeit angestellt ist und seine Tätigkeit nicht passt. Wenn wirklich Schwierigkeiten bestehen, dann soll es für das Schulamt nicht ewig dauern, dass es eine Lösung herbeiführen kann, die wirklich von allen getragen wird. Denn es leiden immer die Schüler, es leiden auch die anderen Personen darunter. Grundsätzlich bin ich für eine Anstellung nach normalen Gegebenheiten in der Wirtschaft. Aber ich kann auch damit leben, es soll ein Staatspersonal bleiben und es soll auch so angestellt sein. Aber dann müssen doch gewisse Voraussetzungen geschaffen werden, dass zumindest der Leidensdruck für die Kinder und auch für die anderen Personen, die darum herum sind, entsprechend gesenkt werden kann. Nicht, dass eine langfristige Lösung, welche auch in einer Kündigung enden kann, über Jahre hinweg gezogen werden muss. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ich will jetzt keine Kündigungsdiskussion eröffnen, denn das ist nicht der richtige Ort. Trotzdem möchte ich sagen: Sie haben schon recht. Es gibt wenig zivilrechtliche Verfahren. Das ist auch gut so. Die meisten Kündigungen erkauft sich die Landesverwaltung. Das sind dann eben trotzdem Kündigungen, obwohl die Leute entsprechend dann freiwillig vom Vertrag zurücktreten. Man erkauft sich diese, und das wollen wir nicht. Ich möchte einfach, dass man hier zumindest jetzt für die Lehrer eine Lösung findet, welche für die Lehrer besser passt. Im Sinne von dem, dass man ohne Bedarf auch ein Dienstverhältnis auflösen können muss. Das muss doch in Ihrem Sinn sein. Wenn Sie ja schon sagen, es ist schwierig, die ganze Planungssicherheit herzustellen. Dann kann das doch nicht dem dagegensprechen. Wie gesagt: Früher hat man sich mit Kettenverträgen beholfen. Ich denke, es ist an der Zeit, dass man sich neue Kündigungsgründe überlegt, die für beide Seiten respektabel sind. Und hier könnten wir einfach einen Schritt in die richtige Richtung tun. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich sehe mich nochmals gezwungen, auf das Votum des Abg. Thomas Rehak zu antworten. Wenn der eine Vorwurf nicht ausreicht und entkräftet wird, dann holt man einen nächsten heraus und behauptet, wir würden uns quasi etwas erkaufen. Auch das ist eine Unterstellung, die man so nicht stehenlassen kann. Es ist bei Kündigungen so: Entweder man findet sich einvernehmlich und dann ist es eben eine einvernehmliche Kündigung oder es ist keine und dann einigt man sich eben nicht. Das ist wie in der Privatwirtschaft. Da gibt es aber ganz klare Vorgaben, wir sind an die Gesetze gebunden. Manchmal, wenn ich der Diskussion hier zuhöre, hat man das Gefühl, wir sollten uns nicht so fest an die Gesetze halten. Aber das sieht die Exekutive selbstverständlich anders: Wir sind an die Gesetze gebunden. Und ich möchte Sie einfach bitten, von solchen Unterstellungen oder Vorwürfen Abstand zu nehmen. Wenn sie hier drin geäussert werden, werden sie draussen gehört. Und es ist immer schwierig, das dann wieder richtigzustellen. Ich erinnere an die Schlagzeilen von heute Morgen. Ich glaube nicht, dass Sie das wollten, dass das Schulamt derart schlecht dasteht. Die machen einen wahnsinnigen Job und haben gerade die letzten zwölf Monate einen unglaublichen Job gemacht - auch die Schulleitungen, auch die Lehrer. Das ist hier gar nicht die Frage. Aber ich möchte Sie einfach bitten, mit solchen Vorwürfen oder Unterstellungen, die dann immer wieder schwierig herauszuputzen oder richtigzustellen sind, sich ein bisschen zurückzuhalten. Sie kennen die Lage, ich kenne die Lage - und ich glaube, wir sollten uns an den Fakten orientieren. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Bevor wir mit der Lesung bei Art. 40a fortfahren, machen wir eine kurze Lüftungspause. Bitte bleiben Sie aber im Raum, nur zwei Minuten, damit auch unserem Schutzsystem genüge getan ist. Die Sitzung ist unterbrochen (von 10:15 bis 10:25 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, ich bitte Sie, wieder Platz zu nehmen. Wir fahren mit der 1. Lesung zu Traktandum 32, Lehrerdienstgesetz, fort. Ich bitte den Parlamentsdienst, die Lesung weiterzuführen. Art. 40a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 40a steht zur Diskussion.
Abg. Daniel Oehry
Geschätzter Landtagspräsident, danke für das Wort. Ich habe eine ganz grundsätzliche Frage, weil hier auf das Staatspersonalgesetz verwiesen wird. Die besonderen Kündigungsgründe, Abs. e, haben wir vorhin schon gehört. Mir liegt ein Schreiben vor, dass seit 2019 die Handhabe sei, dass Jobsharingverträge nur noch befristet ausgestellt werden. Befristet heisst für mich: Das sind Jahresverträge. Und dann habe ich jedes Jahr einmal die Möglichkeit, den nicht zu verlängern oder zu verlängern. Darum frage ich mich grundsätzlich, warum ich diesen Art. 40a brauche, wenn das die Handhabe ist. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Besten Dank. Mir ist hier auch etwas aufgefallen. Im Art. 40 geht es um die Pensionierung und vorher hatten wir Art. 39, wo es um Kündigungen geht. Meine Frage ist: Wäre dieser Artikel nicht besser unter Art. 39 am richtigen Ort? Das ist meine erste Frage.Dann ein zweites: Hier wird von Auflösung eines Jobsharings gesprochen. Das heisst also, Jobsharings sind dann immer befristet? Sonst würde man ja Kündigung schreiben. Also Auflösung heisst, ein Jobsharing ist per se eine befristete Anstellung? Ist das richtig? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich möchte kurz darlegen, weshalb wir diesen neuen Artikel aufgenommen haben. Wenn man zurückschaut, hat das Schulamt bereits schon sehr früh sich dafür committet, dass sie finden, dass Jobsharing gerade auch in Bezug auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein wichtiges Element und ein wichtiges Angebot im Bereich der Schule darstellt. Es wurden damals wirklich auch Offensiven gemacht, es wurde Informationsmaterial erstellt, weil gerade vonseiten der Eltern damals, als man diese Möglichkeit gegeben hat, Jobsharing zu machen, grosse Befürchtungen kamen, weil sie Angst hatten, dass - und das ist halt der Hauptteil der Lehrpersonen - die Klassenlehrverantwortung zu fest auf zu viele Personen aufgeteilt wird. Wir wissen, und das halt vor allem auch bei jüngeren Kindern in der Primarstufe, aber auch bei weiterführenden Schulen, dass es enorm wichtig ist für die Schülerinnen und Schüler, dass sie eine Bezugsperson haben, in die sie Vertrauen haben können, und nicht x verschiedene Bezugspersonen im Unterricht sind.Man hat die Möglichkeit des Jobsharings eben auch als sehr teilzeitfreundlicher und familienfreundlicher Betrieb - wir haben gestern die Zahlen gehört - dann im Schulgesetz 2002 aufgenommen. Was dort auch definiert wurde, ist, dass man einen Mindestbeschäftigungsgrad von 40% festgeschrieben hat - eben, damit es nicht sein kann, dass ein Jobsharing mit fünf 20-Prozent-Stellen bestückt wird. Was man auch bestimmt hat, ist, dass der Gemeindeschulrat bei einem Jobsharing zustimmen muss. Wir müssen uns bewusst sein, dass bei den Primarschulen die Gemeinden, auch was die Lohnkosten anbelangt, ja 50% der Verantwortung tragen. Die Gemeinden sind in der Ausgestaltung der Primarschulen auch in der Bildungszusammenarbeit ein wesentlicher Bestandteil. Wir haben das jetzt in der Diskussion noch nicht so oft berücksichtigt, deshalb möchte ich das auch nochmals explizit festhalten. Die Gemeinden haben auch alle Rückmeldung gegeben zu dieser Gesetzesvorlage, weil sie ein eigenes Interesse haben, weil sie auch eine Teilverantwortung für die Gemeindeschulen haben, dass sie hier auch mitreden können. Grossmehrheitlich wird die Vorlage, so wie sie hier liegt, begrüsst. Warum nehmen wir jetzt diesen Artikel neu auf? Das machen wir nicht, um das Jobsharing zu gefährden. Dann hätten wir nicht all die Jahre diese grossen Bemühungen gemacht in diesem Bereich. Ich glaube, wir sind da wirklich auch Vorreiter. Wir haben im Moment zwölf Jobsharings, also 24 Lehrpersonen, die in einem Jobsharing sind. Wir sehen es eher wichtig, dass man auch hier - und wir sind wieder bei der gleichen Diskussion, weil wir nicht bedarfsabhängig kündigen können - transparente Rahmenbedingungen gibt und sagt: Wenn zwei Lehrpersonen ein Jobsharing eingehen, dann ist das ja auch wie ein Vertrag zwischen ihnen. Denn das muss funktionieren. Also ein Jobsharing, das ist nicht der Wunsch, wenn jetzt jemand kündigt und dann 50% noch ist, dass man ihm einfach jemanden zur Seite stellt und sagt: Mach jetzt. Ein Jobsharing muss im Teamwork funktionieren, sonst, sind wir wieder am Punkt, sind die Leidtragenden die Schülerinnen und Schüler und die Unterrichtsqualität. Da braucht es gute Absprachen, da braucht es gemeinsame Zielsetzungen. Ich denke, es braucht auch eine gemeinsame Vorstellung vom methodisch-didaktischen Gestalten des Klassenunterrichtes. Und das ist nicht einfach gegeben. Es gibt Konstellationen, die funktionieren, und Konstellationen, die weniger gut funktionieren. Deshalb haben wir gesagt, wäre es gut, wenn man einfach weiss: Das sind die Spielregeln. Wenn man Jobsharing macht, sagen wir, das ist eigentlich wie ein Dreiecksvertrag, also das Jobsharing ist gebunden an diese Personen. Und wenn das Jobsharing aufgelöst wird, dann ist es grundsätzlich einmal so, dass dann eben die Kündigung ist, was aber nicht bedeutet, dass die Person, die jetzt 50% verbleibt, dann automatisch gekündigt wird. Es kann gut sein, dass sie 50% weiterarbeitet, wenn der Bedarf gegeben ist. Es kann auch gut sein, dass man eine geeignete Person findet. Was aber die Vergangenheit gezeigt hat, ist, dass es, wenn jemand aus einem Jobsharing austritt und man das dann nicht als Kündigung sieht und eben jemanden einfach wieder zur Seite stellen muss, zu sehr schwierigen Situationen führen kann.Wir wollen hier verbindliche Rahmenbedingungen, dass - auch weil eine Gemeindeschulbehörde dem noch zustimmen muss - nicht das Angebot torpediert wird, indem man Angst hat, wenn man starrere Spielregeln macht, dass man dann findet: Dann machen wir das lieber nicht. Denn wenn wir das dann nicht lösen können und der Bedarf nicht mehr gegeben ist oder die Konstellation nicht mehr passt und wir eine 100-Prozent-Klassenlehrperson brauchen, können wir diese Person dann aber eben nicht kündigen. Das führt automatisch zu Konfliktsituationen. Und da wollten wir einfach in völliger Transparenz klare Rahmenbedingungen geben, dass es nicht weniger Jobsharing gibt, sondern dass es einfach in diesem Konstrukt Sicherheit für alle Beteiligten - und das sind hier viele Beteiligte - transparent gibt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich habe eine Frage konkret zu den Kriterien, was ein Jobsharing ist. Ist das Jobsharing - so, wie ich Sie jetzt verstanden habe - wirklich, dass zwei Personen sagen: Wir machen zusammen diesen 100-Prozent-Job? Oder ist es ein Jobsharing, zum Beispiel: Es arbeitet schon jemand 30% und eine andere Person arbeitet 70% und die werden zufällig zusammengemischt? Das ist es nicht. Also es ist wirklich so, dass das Kriterium zwingend ist: Sie müssen gemeinsam den Vertrag sozusagen abschliessen, dass sie gemeinsam diese Dienstleistung erbringen. Aber wie verhält es sich dann mit dem Anstellungsverhältnis auf Lebenszeit? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, Frau Bildungsministerin, wird das Schulamt trotz dieser Regelung bemüht sein, dem verbleibenden Jobsharingpartner - wenn natürlich eine Stelle vorhanden ist - eine solche Stelle anzubieten. Ich denke, diese Lehrperson hat sich ja auch in diesem Jobsharing bewährt. Und wenn man diese weiterhin beschäftigen kann, wird es auch sinnvoll sein - auch im Sinne der Kontinuität. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich versuche aus Sicht des Staatspersonalgesetzes und der Handhabe dort kurz etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Im Staatspersonalgesetz ist es nicht explizit geregelt, da ist das Lehrerdienstgesetz fortschrittlicher. Aber auch bei uns kennen wir solche Anstellungsverhältnisse. Das Wichtige ist, und diese Kombination muss man im Kopf eben machen: Es ist eine Stelle, die besetzt wird. Und zwei Leute entscheiden sich, gemeinsam diese Stelle anzutreten. Deshalb auch die Frage der Abg. Karin Zech-Hoop: Wenn jemand dann aussteigt, dann bleibt diese - Sie haben gesagt: Stelle auf Lebzeiten - eben nicht bestehen, weil sie dann ja nicht so besetzt ist, wie man es vereinbart hat. Das heisst - und deshalb ist dieser Artikel eben schon wichtig, gerade auch im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit den Gemeinden, dass das gesetzlich geregelt ist -, wenn eine Person aussteigt, dann versucht man natürlich, wenn es eine andere Möglichkeit gibt, sie weiter einzusetzen. Aber dieses Jobsharing, da tun sich zwei zusammen, um diese Stelle zu besetzen. Und wenn jemand aussteigt, kann man ja nicht sagen: Jetzt geben wir dir jemand anderes dazu und dann sharest du den Job mit der neuen Person. So funktioniert das eben nicht. Deshalb ist wichtig, dass das klar geregelt ist, gerade in diesem Zusammenhang mit den Gemeinden. Im Staatspersonalgesetz müssten wir das vielleicht einmal noch definieren. Aber wir handhaben es genau gleich.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sebastian Schädler
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Vielen Dank, Herr Regierungschef, für die Ausführungen. Ich würde da gerne noch präzisieren. Bedeutet dies, dass Jobsharing ein Vertrag zwischen drei Parteien ist? Oder ist das jeweils nur ein Zweiervertrag? Und persönlich finde ich es nicht ideal, dass differenziert wird zwischen Teilzeit und Jobsharing. Ich denke, das Jobsharing sollte mehr die operative Umsetzung der Teilzeit sein. Aber gut, das können Sie anders interpretieren. Ich finde es einfach nicht schön, wenn eine Abhängigkeit geschaffen wird zwischen zwei Angestellten. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich antworte vielleicht gleich auf die Ausführung des Abg. Schädler. Ich glaube, da liegt jetzt wirklich ein Denkfehler vor. Es ist nicht so, dass das Schulamt oder das Land Leute zum Jobsharing zwingt, sondern es werden Stellen ausgeschrieben und wenn dann zwei Leute sagen, wir möchten dieses Jobsharing annehmen, dann ist das ihr Wunsch. Es sind relativ viele Stellen im Moment auch wieder ausgeschrieben, auch im Schulbereich, das können Sie alles online einsehen. Wenn dann eine 80-Prozent-Stelle ausgeschrieben ist und jemand bewirbt sich da im Jobsharing, dann ist das eben eine Bewerbung im Jobsharing. Und wenn wir eine Teilzeitstelle ausschreiben, 40%, dann ist es eben eine ausgeschriebene Teilzeitstelle. Es ist schon wichtig, diesen Unterschied ganz, ganz klar zu machen. Und wenn dann jemand im Jobsharing den Job bekommt - und das begrüsst das Schulamt auch und wir als Staat begrüssen das auch und bieten das ja auch an -, dann ist das eben eine andere Form der Anstellung. Selbstverständlich, jedenfalls beim Staat ist das so, ich nehme an, bei den Lehrern auch, gibt es natürlich einen Arbeitsvertrag mit dem einen und dem anderen. Es gibt auch einen Lohn für den einen und den anderen. Das müssen sie nicht selbst aufteilen, das ist schon klar, dass das funktioniert. Aber die haben gegenseitige Abhängigkeit, diese Verträge untereinander. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Franziska Hoop
Besten Dank für das Wort und besten Dank für die Ausführung, Herr Regierungschef. Ich kann Ihnen folgen, es macht mir aber dennoch sehr Bauchschmerzen, wenn ich weiss, dass diese extreme Abhängigkeit von der anderen Person im Raum steht. Ich kenne doch eine Person, die davon betroffen ist. Und ich finde es einfach schwierig, wenn diese Person dann schlussendlich den Job verliert oder eben 100% arbeiten muss, selber vielleicht Mama ist. Ich denke einfach, dass wir da sicherlich nochmals über die Bücher müssen und uns geeignete Lösungen überlegen, was es da dann für Möglichkeiten gibt. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich möchte vielleicht die Frage der Abg. Hoop zurückgeben. Wie stellen Sie sich das dann vor? Also wäre dann eine geeignete mögliche Variante, wenn eine Jobsharingperson austritt aus dem Jobsharing, die zweite Person bleibt 50% und man hat keinen Bedarf? Natürlich, wenn man Bedarf hat, Schulleiter sind Ermöglicher und nicht Verhinderer, ist das kein Problem, sonst hätten wir nicht so viele Teilzeitstellen, wie wir haben. Wir hätten nicht innovative Arbeitsmodelle, wie Jobsharing, wo ich auch glaube, wir können uns statistisch sehen lassen, wenn Schulleiter nicht alles versuchen würden, um Lehrpersonen gezielt anzustellen. Aber wenn der Bedarf nicht da ist - und Jobsharing ist halt oft auch eine Klassenstelle, die kann nicht einfach verschoben werden, denn man muss eine Klassenlehrperson haben -, dann bin ich gespannt, was Sie für Ideen haben, was wir mit dieser 50-Prozent-Stelle dann machen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Besten Dank für das Wort. Ich möchte mich auch ganz klar für das Jobsharing aussprechen. Denn Jobsharing funktioniert nur, wenn beide zusammenarbeiten und am gleichen Strick ziehen. Da muss es so sein: Wenn eine Person kündigt oder sich verändert, dann müssen die Karten neu gemischt werden. Es kann auch sein, dass vier, fünf Jahre dazwischen liegen, die Ausgangslage hat sich verändert, die andere Person kann sich dann vielleicht eine 100-Prozent-Beschäftigung vorstellen. Dann geht das wieder zurück in den Gemeindeschulrat und die organisieren dann oder überlegen. In der Gemeinde Triesenberg zum Beispiel als kleine Schule, da geht es nicht, dass wir fünf Jobsharingstellen hätten. Auch wenn es so gewünscht wäre. Hingegen haben wir seit Jahren eine Lösung im Kindergarten, die funktioniert ausgezeichnet, weil die beiden so eng und gut zusammenarbeiten. Da würde auch von den Eltern und überhaupt niemand irgendwelche Zweifel aufkommen lassen, dass da etwas nicht funktioniert. Aber es muss im Team funktionieren, sonst ist das unvorstellbar. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ich habe noch eine formelle Frage, warum die Auflösung des Jobsharings unter Art. 40a fällt und nicht unter den Art. 39. Das ist eine formelle Frage, die man sich vielleicht überlegen kann, ob das am richtigen Ort ist.
Dann: Ich verstehe das. Wenn natürlich der Partner wegfällt, ist das eine schwierige Situation. Man versucht da, Lösungen zu finden. Das ist zu begrüssen. Ich habe mir auch noch überlegt: Es geht hier ja immer wieder um die Flexibilität an den Schulen. Irgendwo kommen wir immer wieder auf das gleiche Thema zurück. Ich habe mir auch einen Ausweg dazu überlegt, ob man sich nicht dahingehend einigen könnte, dass man einen gewissen Teil der Anstellung - oder auch eine unbefristete Anstellung - so definieren könnte, dass man sagt: Ein bestimmter Teil davon, ich sage jetzt einfach einmal 60, 70, 80%, was auch immer, ist eine garantierte Anstellung im Sinne eines Kündigungsschutzes gemäss dem Staatspersonalgesetz, so wie wir das haben. Und einen gewissen Teil, zum Beispiel plus/minus 10% oder plus/minus 15%, erwartet man an Flexibilität. Vielleicht könnte das ein Ausweg sein, das können Sie sich ja überlegen. Denn in gewissen Schweizer Anstellungsverhältnissen wird das so geregelt. Auch wenn man eine fixe Anstellung hat, ist das am Schluss nicht so, dass man eine 100-Prozent-Anstellung immer garantiert hat. Es kann ja auch einmal sein, dass dann nur für 90% gewisse Leistungen erfüllt werden müssen. Aber das nur am Rande. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Danke für das Wort. Sie haben gesagt, Schulleiter oder Schulleiterinnen sind lösungsorientiert und Lösungsfinder. Jobsharing an sich ist ja, dass sich zwei Lehrpersonen die Klassenverantwortung teilen. Wenn ich aber jetzt das Modell habe: Ich habe eine Lehrperson im 60-Prozent-Verhältnis und die andere Lehrperson im 40-Prozent-Verhältnis, dann müssen die ja auch harmonisch zusammenarbeiten und sich abstimmen. Aber da haben wir natürlich eine andere Grundlage rein vom Anstellungsvertrag und da nicht die Kopplung. Aber wenn bei dieser 40/60-Prozent-Lösung die 60-Prozent-Partnerin im Kindergarten - Kindergärtner kenne ich jetzt keine - wegfällt oder die 40-Prozent-Lösung wegfällt, muss ja da auch eine Lösung gefunden werden. Vielleicht wäre dann die zukünftige Lösung, dass dann dieses 50-Prozent-Verhältnis nicht in Stein gemeisselt ist in alle Ewigkeit, sondern sich dann die Lehrperson auch bewegen muss und vielleicht bereit sein muss, 40% oder 50% oder 60% zu arbeiten. Ich glaube, die Verknüpfung, dass die 50% auf alle Ewigkeit sein müssen, das ist sicher das Problem. Aber bei der 60/40-Prozent-Lösung muss man ja auch Lösungen finden, wenn eine Lehrperson sagt, ich will oder kann nicht mehr, oder wenn es andere Gründe gibt, warum sich das auflöst. Also die Flexibilität wäre vielleicht von dem Aspekt her gegeben. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Tag, werte Damen und Herren Abgeordnete. Ich denke betreffend dieses Jobsharing, ein Lösungsansatz müsste doch im Prinzip sein, wenn der Bedarf nach wie vor vorhanden ist und eine dieser beiden Personen kündigt, dass man - sagen wir, es ist 50:50 - dann eine zusätzliche 50-Prozent-Teilzeitstelle ausschreibt. Selbstverständlich muss das im Team erfolgen. Das kann zu gewissen Reibungseffekten führen, das gebe ich zu. Aber dass man dann einfach der anderen Person, die diese Stelle nach wie vor möchte, auch kündigt, das sehe ich nicht. Wieso lässt man diese nicht auf ihren 50% und schreibt zusätzlich eine Teilzeitstelle von 50% aus? Anders sieht es aus, wenn der Bedarf eben nicht vorhanden ist. Und das haben Sie vorhin angeklungen. Da möchte ich eigentlich noch das Votum von Sascha Quaderer unterstützen. Ich meine, das Staatspersonalgesetz - Art. 22 Abs. 1 Bst. e - gibt doch da die Lösungsoption. Solche Gründe sind insbesondere solche Kündigungsgründe, wenn «wesentliche betriebliche oder wirtschaftliche Gründe» beim Wegfall der finanziellen Mittel dies eben zulassen. Das müsste doch der Ansatz sein nach meinem Dafürhalten. Wenn kein Bedarf vorhanden ist, dann kann man auf diesen Artikel Bezug nehmen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich hoffe, dass auch viele Leute aus der Privatwirtschaft heute hier zuhören, wenn wir das diskutieren. Das ist wirklich spannend. Und auch als Verantwortlicher für das Staatspersonal: Mir wackeln manchmal hinter der Maske irgendwie die Ohren, wenn ich gewisse Sachen höre. Herr Abg. Daniel Oehry: Die Frage ist doch jetzt im Kern - jetzt sind wirklich irgendwo ganz, ganz tief im Detail - bei einem Jobsharing. Ich weiss nicht einmal, wie viele wir im ganzen Land haben. Die Frage ist doch jetzt einfach die: Jetzt bewerben sich zwei Leute um ein Jobsharing und eine steigt aus. Und die Frage ist: Wer hat jetzt das Problem? Die beiden, die gesagt haben, wir machen das zusammen, oder der Arbeitgeber? Und wenn wir sagen, der Arbeitgeber, denn der soll jetzt schauen, dass er hier noch jemanden dazumischelt, jetzt müssen wir schauen, dass das möglichst gut funktioniert, dann ist das doch eine Umkehr von alledem, was wir sonst als normal erachten. Ich meine: Wenn sich jemand auf eine Teilzeitstelle bewirbt, ja klar, dann hat er eine Teilzeitstelle. Aber wenn sich jemand zusammentut für ein Jobsharing und irgendetwas fällt weg, dann kann es doch nicht sein, dass wir uns hinstellen und sagen: Jetzt muss das Schulamt, die Schulleitung, alle müssen jetzt schauen. So funktioniert doch die Welt nicht. Also ich verstehe gewisse Teile der Diskussion hier nicht. Ich verstehe, dass das individuelle Probleme sind, und ich kenne auch immer jemanden, den es genauso trifft. Aber wir sind hier drin, um Gesetze zu machen, damit unser Bildungssystem funktioniert, damit unser Land funktioniert. Das ist doch die Aufgabe. Deshalb: Für gewisse Diskussionen, die wir hier führen, habe ich - auch aus der Wirtschaft kommend und jetzt als für das Staatspersonal Verantwortlicher - wenig Verständnis. Und ich möchte auch, dass es den Lehrern, den Schulleitern, dem Staatspersonal, uns allen hier gutgeht. Aber jedes Detailproblem werden wir hier nicht auf Gesetzesstufe lösen können. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich wollte mich eigentlich zu diesem Traktandum nicht melden. Ich habe jetzt fünf, sechs, sieben Stunden zugehört - vor allem den Ausführungen auf meiner Gegenseite, von der FBP-Seite. Ich kann gewisse, kann viele Punkte von Ihnen verstehen. Ich kann verstehen, dass Sie Kettenarbeitsverträge möglichst minimieren möchten, ich kann verstehen, dass Sie bei einem Arbeitswechsel nicht möchten, dass ein neues Arbeitsverhältnis beginnt. Das kann ich auch verstehen. Dann sagen Sie auch, Sie möchten, dass man, wenn kein Bedarf besteht für eine Lehrerstelle, dieser Person dann kündigen kann. Das möchten Sie auch noch. Was ich aber nicht weiss eigentlich von Ihnen: Wenn Sie das so haben wollen, dann müssen wir wirklich einfach privatrechtliche Kündigungsmöglichkeiten haben. Und das müssen Sie meines Erachtens dann auch so klipp und klar heute der Regierung mitgeben. Meines Erachtens reicht es nicht aus, wie der Abg. Wendelin Lampert gesagt hat, allenfalls begibt man sich dann halt wieder in rechtliche Unsicherheit. Der Verweis auf den Art. 22: Meines Erachtens müsste dann klipp und klar in diesem Lehrerdienstgesetz drinstehen: Es gelten die Bestimmungen des Art. 22 und zusätzlich kann noch gekündigt werden, wenn kein Bedarf für diese Lehrperson mehr besteht. Und hier würde mich einfach wirklich interessieren, ob Sie das wirklich wollen. Weil ich denke, das ist dann wiederum nicht im Sinne der Personen, die Sie im Moment vertreten. Hier würde mich wirklich Ihre Haltung nochmals interessieren. Ich denke, das würde dann auch der Regierung weiterhelfen für die Ausarbeitung der Stellungnahme für die 2. Lesung, in welche Richtung das wirklich gehen soll. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Sehr geehrter Landtagspräsident, danke für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Zu Ihrer Frage, Herr Abg. Vogt: Wenn einzelne Personen hier im Landtag eine Meinung vertreten, heisst das noch lange nicht, dass das die ganze Fraktion dann sein soll. Also da müssen Sie schon präziser bleiben bei Ihrer Frage. Ich kann Sie Ihnen auch sagen. Ich bin nicht der Meinung, dass wir jetzt aufgrund von dieser Thematik und dieser Diskussion das ganze Lehrerdienstthema dem Staatspersonalgesetz entreissen sollten und privatrechtlich anstellen. Denn das wäre dann eine ganz grundsätzliche Systemänderung, die ich mir nicht erlaube in einer so kurzen Debatte - auch wenn Sie mehrere Stunden geht - zu überblicken. Da braucht es weitere Ausführungen aus meiner Perspektive.Das Zweite, zur Rückmeldung vom Regierungschef: Ich glaube, da haben Sie mich nicht richtig gehört, richtig verstanden. Ich wollte nicht das Problem zurückadressieren an das Schulamt, dass, wenn eine Lehrperson aus dem Jobsharing aussteigt, das Problem beim Schulamt ist. Hier steht aber aus meiner Perspektive drin: Ich habe ein Jobsharing, mein Jobsharingpartner kündigt und dann bin ich auch gekündigt. Dieser Automatismus stört mich im Generellen. Dass dazwischen klar Fragestellungen entstehen - könnte man die Lücke schliessen? - und dass man dann diskutiert, das sind Problemstellungen, die beide Parteien haben - die hat der Angestellte, aber auch der Arbeitgeber. Mich stört einfach der Automatismus, der hier für mich sehr absolut rauskommt. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Ich habe noch eine Anmerkung zu den Ausführungen des Herrn Regierungschefs. Wenn ich das richtig verstanden habe, hat er gesagt: Wenn beim Jobsharing jemand aussteigt, kann doch nicht sein, dass das Amt oder wer immer da zuständig ist. Aber ich denke, wenn jemand nicht mehr zur Arbeit erscheint, ob er krank ist oder einfach nicht mehr kommt oder was immer, dann muss doch der Arbeitgeber dafür sorgen, dass der Arbeitsplatz besetzt ist. Das kann doch nicht in der Verantwortung von einem Angestellten liegen. Der Arbeitgeber muss doch sorgen, wenn jemand nicht mehr kommt und er diese Arbeitskraft braucht, dann muss er diese irgendwie durch eine andere ersetzen. Aber das kann doch nicht in Abhängigkeit von einem anderen Angestellten gemacht werden, dass der dann auch die Stelle verliert. Also das ist für mich unverständlich. Also in der Privatwirtschaft wäre das nicht möglich. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Gerne gehe ich nochmals auf die Rückmeldungen des Abg. Daniel Oehry und des Abg. Herbert Elkuch ein. Es scheint, dass wir uns nicht klar sind, was der Begriff Jobsharing bedeutet und was der Begriff Teilzeitarbeit bedeutet. Das ist nicht das Gleiche. Ein Jobsharing geht man aktiv ein, weil man sich mit einer anderen Person zusammentut und dann gemeinsam einen Job annimmt. Wenn eine Grundvoraussetzung dann halt wegfällt, dass die zweite Person nicht mehr da ist, man also das Jobsharing - so wie man es vereinbart hat - nicht mehr machen kann, dann gibt es keinen - und jetzt wird es wichtig - automatischen Anspruch, keinen automatischen Anspruch, dass man einfach quasi einen anderen Jobsharingpartner dann bekommt. Das ist nicht so. Und da bleibe ich jetzt beim Abg. Daniel Oehry: Es ist nicht so, dass automatisch gekündigt wird. Es gibt keinen Automatismus. Das ist doch ganz einfach: Sie müssen nur den Artikel lesen. Es steht da: «... gilt als Kündigungsgrund im Sinne von ...», also es kann als Grund hergenommen werden, wenn es keine andere Lösung gibt. Und das ist eben die Umkehr. Man kann nicht sagen: Es ist einfach ein Anspruch, den ich geltend machen kann. Das gilt auch in der Privatwirtschaft. Wenn ein Vertrag so abgeschlossen wird mit dem Jobsharing, dann gibt es keinen automatischen Anspruch. Aber ich glaube, jeder Arbeitgeber und auch das Schulamt und die Schulleitungen, wir alle, sind froh, wenn wir eine bessere Lösung finden, als dass wir künden müssen. Aber es kann der Fall vorkommen und deshalb steht es hier drin, dass man das als Kündigungsgrund nehmen kann, weil eben ja das Jobsharing so nicht mehr existiert. Aber es ist wirklich messerscharf zu unterscheiden von einer Teilzeitanstellung. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Regierungschef für die Darstellung seiner Sicht der Dinge. Ich habe zwar ein gewisses Verständnis für diese Position. Aber jetzt wissen wir doch alle: Es gibt vor allem auch viele Frauen, die händeringend nach Teilzeitstellen suchen. Und jetzt haben wir dieses Jobsharingmodell und eine der Personen kündigt. Wieso kann man dann nicht den Personen im Markt entgegenkommen und sagen, wir versuchen es, 50% fallen weg, die 50% schreiben wir aus? Ich habe schon Verständnis, dass Sie sagen, aus Arbeitgebersicht hätte ich gerne das Team und wenn das Team nicht mehr funktioniert, dann sind beide weg. Aber wie gesagt: Wir haben viele Personen, die dankbar wären um eine Teilzeitstelle. Dann kann man denen doch entgegenkommen, 50:50, die eine Person bleibt, die andere Person wird ausgeschrieben und dann hoffen wir, dass das neue Team funktioniert. Mitunter bin ich hier zu naiv, sorry, aber ich muss schon sagen: Wieso macht man sich das jetzt so kompliziert? Wieso sagt man nicht: Wir schreiben diese Teilzeitstelle aus, die anscheinend nicht mehr gewünscht wird. Und dann bin ich fast überzeugt, wir werden Personen finden, um dieses Jobsharingmodell aufrechtzuerhalten. Man sollte hier mitunter auch ein wenig auf den Markt zugehen. Wie gesagt, ich denke mir, es gibt viele Personen, die dankbar um Teilzeitstellen sind. Und gerade auch unter dem Begriff Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist das ein Auftrag, den wir umsetzen sollten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ja, ich glaube, wir drehen uns im Kreis im Sinne von: Was regeln wir hier im Gesetz? Hier im Gesetz regeln wir, dass es keinen automatischen Anspruch gibt. Und das ist, glaube ich, sehr, sehr wichtig. Das andere ist die gelebte Realität. Und die ist aus meiner Sicht noch wichtiger. Die gelebte Realität muss nämlich sein, dass wir diesen Artikel höchstselten natürlich brauchen, weil wir bessere Lösungen finden. Das ist mir schon ganz, ganz wichtig. Es gibt natürlich auch noch einen Unterschied vom Staatspersonal und der Privatwirtschaft zum Lehrerdienstgesetz beziehungsweise auch zum Schulgesetz. Aber das kann die Bildungsministerin vielleicht besser ausführen. In aller Regel ist es so, dass das Jobsharing immer in der Klassenlehrerverantwortung dann auch ist. Und dann ist das eben, was der Abg. Daniel Oehry gesagt hat, umso wichtiger: Die stimmen sich ab, die sprechen sich ab, die machen den Job wirklich, wirklich gemeinsam. Das ist nicht: Der eine macht 50%, der andere 50% und die sehen sich sonst nie. Jobsharing ist etwas anderes und insbesondere wenn es um das Wohl der Kinder geht, ist es noch einmal wichtiger. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich möchte dem Regierungschef für dieses Votum Danke sagen. Er stellt nämlich auch die Bedürfnisse der Kinder ins Zentrum. Es ist so, dass Jobsharingstellen immer Klassenstellen sind, die man sich teilt. Also man teilt sich die Klassenführungsverantwortung. Und dann ist es wesentlich, dass diese Personen gut miteinander harmonieren. Es ist natürlich so - es ist ein Kündigungsgrund, kein Automatismus, das wurde jetzt auch nochmals richtiggestellt. Wenn die verbleibende Jobsharingpartnerin dann bereit ist, dass man ausschreibt, dann kann man das versuchen. Das wird auch gemacht. Und dann wird auch versucht, ein neues Team zusammenzustellen. Aber wenn das nicht funktioniert und man hat keinen Bedarf für eine 50-Prozent-Stelle und man braucht eine Klassenlehrperson, dann soll es eben möglich sein mit diesem Kündigungsgrund, dass man dann diese Konstellation auflöst. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sebastian Schädler
Besten Dank für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich habe eine kurze Interpretationsfrage, und zwar: Gibt die jetzige Auslegung der verbliebenen Person im Jobsharing das automatische Recht, diese 100-Prozent-Stelle, die am Ende daraus resultieren wird, einzunehmen? Oder ist vorerst gemäss Recht nicht, was üblich ist? Denn wir sollten uns darauf konzentrieren - wir müssen uns nämlich genau auf die Ausnahmen konzentrieren und nicht auf die Fälle, die sowieso keine Probleme haben. Denn da, wo man sich findet, ist das Recht nicht so relevant, behaupte ich. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Zu Ihren Ausführungen: Eine Jobsharingstelle wird oft im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zwischen zwei Männern oder Frauen gegründet, weil dann eben nur diese Teilzeit gearbeitet werden möchte. Wenn dann aber sich die Situation über Jahre verändert und diese Person, die jetzt 50% arbeitet, die Stelle dann zu 100% übernehmen möchte und die Person sich bewährt hat und alles funktioniert, ja, dann wird es ja keinen Grund geben, dass die Schulleitung diese Person dann nicht als 100% anstellt. Aber es gibt keinen Automatismus. Das gibt es nicht. Das macht auch keinen Sinn. Denn es kann auch gut sein, dass man sagt: Okay, wenn die Person weiterhin 50% arbeiten will, dass man dann eine zweite Partnerin sucht. Aber es gibt keinen Automatismus. Es gibt aber auch keinen Grund - jetzt regeln wir wieder etwas, wo man das Gefühl hat, die Schulleitung könnte dann noch die Idee haben, dass sie diese bewährte Person, die in dieser Klasse bis anhin 50% gearbeitet hat und jetzt 100% arbeiten möchte, nicht anstellen könnte. Ich kann mir diese Situation nicht vorstellen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sebastian Schädler
Vielen Dank für das Wort. Ich glaube, Sie haben mich falsch verstanden. Ich habe nicht nach einem Automatismus gefragt, sondern nach dem Recht der verbliebenen Person, diese 100-Prozent-Stelle einzunehmen, wenn Sie sich davor natürlich qualifiziert hat. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Wie ausgeführt: Es gibt nicht das Recht. Aber ich frage mich, ob man das auf Gesetzesebene und Rechtsebene klären muss. Denn es gibt doch für eine Schulleitung keinen Grund, das in ihrer Führungsverantwortung nicht zu tun. Wenn diese Person 50% arbeitet und dann 100% arbeitet, das ist ja ein Glücksfall für die Klasse, wenn dann die gleiche Bezugsperson bleibt. Ich glaube einfach nicht, dass wir das rechtlich regeln müssen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 52 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 52 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich würde hier beliebt machen, dass am Ende dieses Absatzes die Möglichkeit gegeben wird, dass auf Wunsch des Dienstgebers oder Dienstnehmers eine unabhängige Fachperson beizuziehen ist, deren Urteil bewertungsrelevant ist. Es kann immer wieder einmal Fälle oder Konstellationen geben, wo jemand die Objektivität infrage zieht. Damit man dann doch eine objektive Bewertung hat, würde ich dies sehr, sehr schätzen, wenn auf die 2. Lesung so eine Ergänzung hinzugenommen oder thematisiert werden kann. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ich teile diese Ansicht des Abg. Seger. Und vor den Übergangsbestimmungen hätte ich dann auch noch etwas. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe in meinen grundsätzlichen Ausführungen anfangs dieser 1. Lesung die Beibehaltung des Systems betreffend die Schulamtsinspektoren aufgeführt und begründet und auch die Alternative zur Diskussion gestellt, ein ähnliches Modell oder ein angepasstes Modell, wie es im Liechtensteinischen Gymnasium ist, auch bei den anderen Schulen bei der Lehrer-/Unterrichtsbeurteilung zu prüfen und eventuelle Varianten dazu ebenfalls ins Spiel zu bringen. Jedenfalls kann es nicht die alleinige Lehrer-/Unterrichtsbeurteilung durch die Schulleitung sein. Aber da können Sie sich auf meine eingangs erwähnten Ausführungen beziehen und diese im Art. 52 Abs. 3 gegebenenfalls beiziehen, um hier diese Überlegungen einfliessen zu lassen. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich möchte auch auf meine Ausführungen bei der Eintretensdebatte hinweisen und hier die Diskussion nicht unnötig verlängern. Einfach, damit das auch zur Kenntnis genommen wird.Abg. Georg Kaufmann
Ja, auch ich unterstütze diesen Antrag des Abg. Daniel Seger, weil ich finde, dass eine solche Regelung in schwierigen Situationen sowohl zu einer Entlastung auf Arbeitgeber-, also auf Schulleitungs-, als auch auf Lehrerseite beitragen kann. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Danke vielmals. Ich verweise bei diesem Punkt auf mein Eintretensvotum. Es wäre vielleicht schön, wenn im Rahmen einer Richtlinie diese 360-Grad-Beurteilung wirklich geprüft werden könnte. Aber wie gesagt, auf Richtlinienebene. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich habe gestern ein sehr ausführliches Votum gehalten über die Zukunft unserer Schulen. Und dieser Artikel, den wir hier vor uns haben zur Beratung, ist ein wesentlicher Bestandteil. Er regelt, wie Lehrpersonen beurteilt werden. Die Schulleitungen haben die Führungsverantwortung. Wir diskutieren seit Stunden, was das auch bedeutet: Nämlich hohe Kompetenz, hohe Verantwortung, das zielgerichtet für die Schülerinnen und Schüler zu machen. Wir wollen also kompetente Schulleitungen, die unsere Schule sowohl planerisch, aber auch inhaltlich, pädagogisch und schulentwicklungsmässig in die Zukunft begleiten. Gleichzeitig wollen wir aber nicht, dass die Schulleitungen die Kompetenz bekommen, ihr Personal auch zu beurteilen. Und ich möchte Sie fragen, Herr Abg. Seger: Wer ist dann diese Person? Wer ist eine unabhängige Person, die bewertungsrelevant beurteilt? Und ich möchte hier ergänzen: Bewertungsrelevant ist immer auch lohnrelevant. Wer ist diese Person und wer kann dann wünschen, wer diese Person ist? Ich hätte hier wirklich gerne Ausführungen von Ihnen, wie Sie sich das vorstellen. Denn das, geschätzte Damen und Herren, gibt es nirgendswo, dass man wünschen kann, wer einen lohnrelevant bewertet. Und ich möchte auch noch ausführen, was der Abg. Johannes Kaiser gesagt hat: Wir haben im Bericht und Antrag bezüglich des Unterschieds, warum wir der Meinung sind, dass die Unterrichtskommission gerade auch für den Primarschul-, aber auch die weiterführenden Bereiche nicht geeignet ist, und wo die Unterschiede liegen, ausgeführt. Eine Unterrichtskommission im Gymnasium, die übrigens von der Regierung bestellt wird und bei der es sich um Fachdidaktiker handelt, die zum Beispiel an pädagogischen Hochschulen oder an Universitäten unterrichten, hat zum Ziel, dass diese Fachdidaktiker in die Stunden hineingehen, wo wirklich ganz hochfachspezifisch - sei das Latein, Chemie, Biologie - im Oberstufengymnasium unterrichtet wird, und spezifisch diese fachdidaktische Bewertung machen. Er schreibt dann einen Bericht und dieser Bericht fliesst dann in die Bewertung ein, wo aber nach wie vor alleine die Schulleitung, der Rektor in diesem Fall im Gymnasium, und jemand aus dem Schulamt, der Inspektor, wie es ja auch in den Primarschulen ist, die Verantwortung haben, die Beurteilung vorzunehmen. Was wir hier regeln wollen, ist eine Norm, dass wir sagen: Wir werden vielleicht das Lehrerdienstgesetz die nächsten zehn Jahre oder fünf Jahre nicht gerade wieder in die Hand nehmen. Wir wollen hier einfach die Schulentwicklung, wie ich sie gestern aufgeführt habe, weiterführen, dass wir sagen: Wenn wir auch die Bildungsstrategie umsetzen und wenn wir dort auch zusammen mit den Lehrpersonen diese Massnahmen ergreifen wollen, die Schulautonomie weiter ausführen wollen, dann muss es möglich sein, dass wir vielleicht zukunftsgerichtet eben diese Delegationsnorm haben. Das heisst nicht, dass ein Inspektorat nicht mehr dabei sein kann. Ein Inspektorat ist ja in der Hierarchiestufe immer die Möglichkeit, auch heute schon, dass es beim Gespräch mit dabei ist. Die Schulleitung macht ja diese jährlichen Gespräche alleine. Aber das Inspektorat kann immer dazugeholt werden. Und wenn es nicht das Inspektorat ist, dann ist es die Abteilung Pflichtschule. Und wenn es nicht die Abteilung Pflichtschule ist, dann ist es der Schulamtsleiter. Ich denke, das ist wichtig, dass wir wissen: Wir haben die Möglichkeit, dass die Lehrpersonen, wenn es konfliktträchtig ist, Personen herbeiziehen können. Aber ich frage mich einfach, wer soll das zusätzlich sein? Es gibt sie heute schon. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ich glaube, wir reden wieder einmal aneinander vorbei. Ich glaube nicht, dass wir grundsätzlich der Ansicht sind, dass die Schulleiter ihre Lehrpersonen nicht beurteilen sollen. In der Regel ist das so. In der Regel funktioniert das auch und das wird problemlos sein. Es geht hier nur um einen Zusatz, dass die Lehrperson - und aus meiner Sicht auch der Schulleiter, nicht nur die Lehrperson, auch der Schulleiter - jemanden beiziehen kann, eine neutrale Person, Institution, was das dann ist, über das können wir vielleicht noch kurz reden, um hier eine fachgerechte Beurteilung abgeben zu können. Die schulleitende Person könnte auch befangen sein. Es könnte ein Naheverhältnis bestehen. Es könnte ein Naheverhältnis bestanden haben. Es kann andere Vorbehalte geben, die wir hier und heute nicht kennen. Es geht hier nur darum, dass eben die Lehrperson die Möglichkeit hat, eine zusätzliche, bewertungsneutrale Organisation, Person, Instanz, beizuziehen. Ich denke, es ist nicht Aufgabe von uns als Gesetzgeber, zu definieren, wer das genau ist. Ich denke, das müssen die Fachgremien machen. Wir können Ihnen nicht alles sagen. Schlussendlich, Sie haben es angesprochen, es gibt ja bereits schon heute solche Instanzen, die das können. Für uns alle ist wichtig, dass wir Lehrpersonen haben, die die Qualität in der Schule auch entsprechend aufrechterhalten und verbessern. Dazu gibt es ja sowieso heute schon Methoden, wo diese Bewertungen gemacht werden. Ich denke, da müsste man ja irgendwo eine Instanz finden, welche hier beigezogen werden kann, sofern nötig. Das wird ja in vielen Fällen nicht der Fall sein, das ist ja nicht immer so. Das ist, ich weiss auch nicht, in 3% der Fälle so vielleicht. Ich sehe das Problem nicht. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es zeigt sich, dass sich auch diese Diskussion noch ziehen wird. Ich unterbreche jetzt für eine ordentliche Pause. Ich bitte Sie wirklich, um 11:30 Uhr pünktlich wieder hier zu sein. Vielen Dank. Die Sitzung ist unterbrochen (von 11:10 bis 11:30 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, wir fahren mit den Beratungen zu Art. 52 Abs. 3 Lehrerdienstgesetz fort.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort. Die Frau Bildungsministerin hat mich noch gefragt, welche Personen ich mir da vorstellen könnte als unabhängige Fachpersonen. Auf die Schnelle ist mir hier zum einen der Stellvertreter des zuständigen Schulleiters in den Sinn gekommen, dann aber auch Mitglieder des entsprechenden Lehrervereins oder die Schulinspektoren, die beim Schulamt angestellt sind, die es jetzt schon gibt. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich bin dem Abg. Thomas Vogt noch eine Antwort schuldig. Er hat ja die Frage gestellt, ob man konkret eher der Meinung sei, dass man die Lehrerschaft privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich anstellen würde. Ich denke mir, ich habe im Prinzip die Antwort bereits gegeben. Ich habe Bezug genommen auf Art. 22 Abs. 1 Bst. e des Staatspersonalgesetzes. Und da sagen Sie, das sehen Sie ein wenig anders. Jetzt hat es in der Legislaturperiode 2013 bis 2017 eine entsprechende Motion gegeben. Und aus dieser Motion ist dann eine Gesetzesanpassung resultiert. Das ist konkret der Bericht und Antrag Nr. 31/2016. Da führt die Regierung auf Seite 42 konkret aus und sie bezieht sich auf Lehrpersonen: «Bei Lehrpersonen sind beim Kündigungsgrund nach Art. 22 Abs. 1 Bst. e», den der Abg. Sascha Quaderer und ich konkret erwähnt haben, «(wesentliche betriebliche oder wirtschaftliche Gründe, insbesondere bei Wegfall von finanziellen Mitteln, sofern der betroffenen Person keine zumutbare andere Arbeit angeboten werden kann) der mangelnde Bedarf und der Wegfall von finanziellen Mitteln als mögliche Kündigungsgründe denkbar.» Also das hat damals die Regierung dem Landtag so mitgeteilt, das ist nachlesbar im entsprechenden Bericht und Antrag. Das dürften Materialien sein, die dann auch zur Interpretation dieses Artikels herangezogen werden können. Und das bestätigt für mich meine Ansicht. Damals hat die Regierung ganz konkret geäussert: Jawohl, mangelnder Bedarf, das sind mögliche Kündigungsgründe. Das weiss ich noch sehr gut, es hat diese Motion gegeben, die war schon umstritten, aber die hat dann eine Mehrheit gefunden. Und aus dieser Motion ist dann unter anderem diese Anpassung des Staatspersonalgesetzes, des Lehrerdienstgesetzes und des Besoldungsgesetzes resultiert. Und ich denke mir, das sind jetzt doch noch wichtige Punkte. Wie gesagt, der mangelnde Bedarf ist explizit erwähnt in diesem Bericht und Antrag Nr. 31/2016, Seite 42. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank, Herr Lampert, auch für Ihre Ausführungen. Ich finde diese jetzt auch sehr hilfreich. Ich habe diesen Bericht und Antrag, den Sie jetzt angeführt haben, nicht nachgelesen. Ich habe mir nur die Gesetzesbestimmungen hier angesehen. Und aufgrund der Gesetzesbestimmungen war ich der Ansicht, dass diese doch Interpretationsspielraum übriglassen. Aber wenn hier natürlich der allgemeine Konsens besteht hier drin, dass bei fehlendem Bedarf gemäss dieser Bestimmung gekündigt werden kann, dann, glaube ich, kommen wir der Lösung doch einen wesentlichen Schritt näher. Ich gehe jetzt davon aus, dass die FBP-Seite das so sieht, dass bei fehlendem Bedarf gemäss dieser Bestimmung gekündigt werden kann. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Dann kehren wir wieder zurück zu Art. 52 Abs. 3.Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Besten Dank für das Wort. Ich möchte hier ergänzen, dass ja neu dazugekommen ist beim Art. 52, dass das Schulamt Richtlinien erlässt für die Beurteilung. Und ich denke, darauf kann man sich ja verlassen und dann müssen wir nicht extra hinzufügen, wer dann diese Person sein sollte, die beigezogen werden soll. Das wird dann sicher in den Richtlinien geregelt, denke ich. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Bettina Petzold-Mähr
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich hätte eine Frage an die Bildungsministerin. Gehe ich richtig in der Annahme, dass das Inspektorat weiterhin besteht? Habe ich Sie da richtig verstanden? Denn meines Erachtens ist es einfach wichtig, dass wir eine Eskalationsstufe ermöglichen für Lehrpersonen, die Probleme mit der Schulleitung haben. Also ich denke, es muss dort sichergestellt sein, dass es Ansprechpersonen gibt, die dort dann auch miteinbezogen werden können. Denn für mich ist die Lösung eigentlich sehr gut. Ich finde, die Personen, die miteinander arbeiten, sollen auch einander beurteilen. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Geschätzte Kollegin Dagmar Bühler-Nigsch. Ich finde die Richtlinien auch sehr wichtig und ich vertraue der Regierung, dass dort gute Ansätze drinstehen - auch zur Deeskalation. Aber trotzdem fände ich es wichtig, dass auch im Gesetzesartikel ein Satz dazu steht. Ob es jetzt bewertungsrelevant ist oder nicht bewertungsrelevant, ich finde es trotzdem wichtig, dass das dort steht. Ich kenne es von der GPK her, immer wieder heisst es dort: Wir haben ein Vieraugenprinzip. Und ich denke auch, wenn es um Einschätzungen von Menschen geht, dass dort auf Wunsch - also wenn das gewünscht wird - ein Vieraugenprinzip möglich sein sollte. Landtagspräsident Albert Frick
Ich möchte das unterstützen. Als ehemaliger Schulinspektor frage ich mich: Wo liegt der Vorteil der neuen Regelung? Ich denke, die bisherige Handhabe war doch sehr erfolgreich. Und Lehrpersonen, beispielsweise an der Realschule Eschen und an der Realschule Vaduz, durften sich auf die gleiche Art der Bewertung verlassen. Hier sehe ich doch auch eine gewisse Gefahr, dass dann innerhalb einer Schule - auch wenn Richtlinien vorliegen - eben doch die besondere Handhabe des einzelnen Schulleiters etwas anders ausfallen kann als an anderen Schulen. Ja, das mag in einzelnen Fällen sehr gut sein. Es kann aber auch in anderen Fällen eben nicht so gut sein. Schlussendlich liegt die politische Verantwortung, wie wir das handhaben sollen, eben bei uns allen. Und die müssen wir wahrnehmen. Also mich würde schon interessieren, wo die konkreten Vorteile gegenüber dem aktuellen System liegen in diesem Fall.Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich gehe gerne auf Ihre Fragen zum Art. 52 Abs. 3 ein. Der Landtagspräsident hat soeben die Frage in den Raum gestellt, wo der Mehrwert liegt. Ich denke, wo der Mehrwert bezüglich Schulautonomie liegt, habe ich gestern ausführlich versucht darzulegen. Hier wird eine Norm geschaffen. Nochmals: Es ist eine Kann-Bestimmung, nicht eine Muss-Bestimmung, dass wir ein flexibles, aber auch zukunftsgerichtetes Bildungssystem haben können, wo die Personen, die die Verantwortung für den Standort haben, auch die Kompetenzen dazu bekommen, dass sie diesen Standort führen können. Selbstverständlich ist jede Person, die in einem Arbeitsverhältnis angestellt ist, der Situation ausgestellt, dass sie von einer vorgesetzten Person beurteilt wird. Und das ist in diesem Fall die Schulleitung. Beurteilung hat immer einen individuellen Charakter, aber das hat es auch in der Planung, in der Führung des Schulstandortes genau gleich, dass die Schulleitung diesen Führungsstil, den sie da lebt, halt mitprägt. Was aber ganz wichtig ist, und ich bin wirklich sehr dankbar für das Votum der Abg. Petzold-Mähr: Die Inspektoren bleiben natürlich. Und die Hierarchie, dass man Eskalationsstufen hat, die ist gegeben, die wird auch in Zukunft gegeben sein. Es ist heute schon so, auch in diesen jährlichen Gesprächen, die die Schulleitung übrigens heute schon alleine führt: Wenn sie möchte, dass das Inspektorat dabei ist, kann das die Lehrperson jederzeit wünschen. In dieser Richtlinie, die wir ausarbeiten werden - die ist noch nicht fertig und das wird auch nicht morgen umgesetzt und Sie können auch versichert sein, dass Schulleiter diesbezüglich auch noch weitergebildet werden und auch nicht alleine gelassen werden -, wäre natürlich auch beschrieben, wie die Eskalationsstufe wäre, wenn jemand wünscht, jemanden dabeizuhaben. Aber so wie ich Sie verstehe, Herr Abg. Seger, soll das eine Beurteilung sein, die eher externen Charakter hat, wenn Sie ausführen, wer das sein könnte, eine gewerkschaftliche Vertretung. Da bin ich der klaren Meinung: Das sind lohnrelevante Beurteilungen. Und in dieser Richtlinie werden Sie in meiner Verantwortung nie gewerkschaftliche Vertreter haben als Vorschlag für die Eskalationsstufe, wer dann bei Gesprächen dabei ist. Das müssen Führungspersonen sein, die in der Linienverantwortung sind. Wenn eine Lehrperson sonst Beratung will, dann kann sie das jederzeit haben. Sie kann von der pädagogischen Fachhochschule gratis, ich glaube, über zehn Beratungen in Anspruch nehmen, wo jemand in den Unterricht kommt. Aber dass eine Lehrperson wählen kann, wer den Unterricht mitbeurteilt, was nachher lohnrelevant ist, das erachte ich nicht als realistisch. Und deshalb: Ja, Eskalationsstufen gibt es und es gibt interne Fachleute, die dann gemäss der Hierarchiestufe bei den Mitarbeitergesprächen dabei sein können. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Sehr geehrter Landtagspräsident, danke für das Wort. Ich war heute nicht viel Ihrer Meinung, sehr geehrte Bildungsministerin, aber hier muss ich Sie explizit unterstützen. Ich erlebe, dass Vorgesetzte einen beurteilen können und dass man dann nicht einer quasi Richterstelle unterliegt. Schon heute steht im Lehrerdienstgesetz, dass der Schulleiter jährlich die Lehrperson zu beurteilen hat und die Erfüllung des Dienstvertrages zu dokumentieren hat. Vielleicht könnten Sie da Ausführungen machen für die 2. Lesung. Gibt es da Formalien, die eingehalten werden müssen? Wie wird das dokumentiert? Was hat das für eine Verwendung, damit man ein Gefühl bekommt, was das heisst? Denn an sich erwarte ich, dass der Schulleiter die Lehrperson viel besser kennt als der Inspektor, der alle fünf Jahre einmal ins Klassenzimmer reinschaut, und dort die bessere Beurteilung abgeben kann als jemand externes. Wobei der Externe kann auch eine gute Ergänzung sein und eine gute andere Perspektive einnehmen auf den Unterricht und die Unterrichtsqualität. Darum sehe ich den Doppelpass schon gegeben. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Vielen Dank auch der Bildungsministerin insbesondere für die Ausführungen bezüglich Eskalationsstufen in diesem Bereich. Wie ich Sie jetzt verstanden habe, würden Sie nie zustimmen, dass ein Mitglied einer Lehrergewerkschaft oder Lehrervereinigung Mitglied sein könnte. Aber ich glaube, wenn Sie von den Führungspersonen sprechen, dann könnte es durchaus auch der Stellvertreter des Schulleiters sein oder auch die bisherigen Schulinspektoren, die dann auch dabei sind. Okay, dann haben wir immerhin hoch zwei Personengruppen, die hinzugezogen werden können. Danke sehr. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ich denke eben, es braucht einfach das Vieraugenprinzip. Es geht um das, und zwar nur dann, wenn es gewünscht ist. Nicht in jedem Fall, das braucht es vermutlich selten. Dann möchte ich den Abg. Seger unterstützen in seinem Vorschlag, man könnte ja da die Gruppe, aus welcher ausgewählt werden kann, einschränken, indem man sagt: Da gehört der Stellvertreter des Schulleiters oder Schulleiterin dazu und aus der Gruppe der Schulinspektoren. Das könnte ja eine Option sein. Für mich heisst das aber schon, dass man auswählen können muss. Wenn die Wahl dann nur auf eine Person fallen kann, dann hilft es ja auch nicht wahnsinnig viel. Also ich würde dann schon beliebt machen, dass man hier eine Gruppe definiert, das müssen nicht viele Leute sein, und man daraus dann einfach eine Person wählen kann. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Die Gruppe ist definiert. Wir haben ein Organigramm, wie das Schulamt aufgestellt und organisiert ist. Grundsätzlich ist es so, dass die Schulleitung heute zusammen mit dem Inspektorat das Gespräch macht. Hier wird eine Norm geschaffen, wenn alle konzeptionellen Arbeiten gemacht werden, dass das zukünftig auch die Schulleitung machen könnte, selbst dann wird aber immer die Möglichkeit bleiben, dass das das Inspektorat macht. Nach dem Inspektorat kommt die Abteilung Pflichtschule und dann die Schulamtsleitung. Das ist gegeben, das müssen wir nicht festhalten. Das machen wir ja bei den Landesangestellten auch nicht. Das sind die Organisationsstrukturen, die gegeben sind, wo völlig klar ist, wer in der Linie verantwortlich ist, wer die Führungsverantwortung trägt und wer somit auch die Kompetenz haben muss, die Lehrpersonen zu beurteilen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ich habe noch etwas vor den Übergangsbestimmungen. Ich möchte beliebt machen, dass man einen weiteren Artikel prüft. Und zwar einen Artikel, was wir gestern angesprochen haben, weil ich glaube, ich befürchte, dass ich falsch verstanden worden bin, wenn ich heute Morgen das «Vaterland» gelesen habe. Der Chefredaktor hat das komplett falsch interpretiert. Und ich befürchte, dass das vielleicht auch andere falsch interpretieren könnten. Ich war eben nicht der Ansicht, dass sich hier alles relativiert bezüglich der Sachen, welche ich gesagt habe, bezüglich der Integrität von Lehrpersonen. Da sind mir wirklich Vorfälle bekannt, ich möchte sie natürlich hier nicht äussern. Und ich habe gestern nicht klar und ausdrücklich gehört - auch von der Seite der Regierungsbank -, dass man solche Vorfälle, wenn sie passieren, als inakzeptabel betrachtet. Deshalb möchte ich einfach beliebt machen, dass man hier einen Artikel einfügt. Es geht um die Integrität und um den Persönlichkeitsschutz von Angestellten im Lehrerverhältnis, ganz konkret: Es gibt einen Art. 28 im Staatspersonalgesetz, welcher auch das Thema Integrität aufnimmt. Aber er ist für mich zu wenig weit gefasst. Für mich ist einfach wichtig, dass man seine Meinung frei äussern können muss und dabei keine Konsequenzen erwarten muss und sich dadurch eigentlich dann gewisse Benachteiligungen ergeben können. Ich möchte hier einfach auf die 2. Lesung hin Ausführungen dazu, dass man das nicht akzeptiert oder wie man mit solchen Dingen vorgeht. Sie haben auch ausgeführt, dass es einen Dienstweg gibt, dass man sich bei solchen Verstössen einfach an den Dienstweg richtet. Das finde ich natürlich sehr gut. Hier hätte ich gerne, wenn man diesen Dienstweg kurz beschreibt, was der Dienstweg ist, und vielleicht gibt es dann ja auch überhaupt keinen Regelungsbedarf. Das wäre natürlich das Beste, wenn es das nicht gäbe. Aber ich möchte einfach Ausführungen dazu finden in der 2. Lesung, weil mir die mündlichen Ausführungen nicht reichen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich kann mich den Ausführungen des Abg. Thomas Rehak voll und ganz anschliessen und auch an die Adresse des Chefredaktors des «Vaterlandes» richten: Er hat mich vollkommen falsch verstanden, wenn er schreibt, ich hätte alles zurückgenommen. Das war nicht so. Er soll das bitte nachlesen oder nachhören. Und diesen Integritätsartikel, den finde ich sehr, sehr gut. Es gibt eben in Art. 28 Staatspersonalgesetz diesen Artikel, wo es um den Schutz der Persönlichkeit geht. Und bei den Lehrern würde ich das auch beliebt machen, dass ein ähnlicher Artikel in das Lehrerdienstgesetz aufgenommen wird. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Wir haben jetzt über mehrere Stunden und über zwei Tage verteilt über das Lehrerdienstgesetz debattiert. Ich bin Ihnen dankbar für die Ausführungen, wo Sie im Kontext der Artikel, wo wir über die Sachinhalte diskutiert haben, wichtige Inputs gebracht haben, die wir natürlich gerne für die 2. Lesung aufnehmen. Wenn Sie jetzt aber zum Abschluss von dieser Diskussion wieder die Diskussion der Integrität öffnen, dann stellt das alles wieder in ein Licht, das ich nicht richtig finde. Und ich muss Sie einfach darauf hinweisen: Sie haben gestern Vorwürfe getätigt. Wenn Sie diese kennen, dann müssten Sie als Landtagsabgeordnete schon lange an die GPK getreten sein und schon lange eine Ämterprüfung verlangt haben. Sie haben Mittel. Sie haben klare Mittel, wenn Sie das Gefühl haben, dass hier irgendetwas im Argen ist. Aber dann bitte nutzen Sie sie und stellen Sie nicht einfach Dinge in den Raum, die Sie von Einzelpersonen kennen. Denn das Schwierige ist: Ich kenne diese Fälle, die Sie kennen, vielleicht auch. Aber da gibt es immer eine zweite Sicht. Und ich kann die hier nicht darlegen. Das wissen Sie. Und wissen Sie, weshalb ich es nicht kann? Weil wir an gerade eben an die Integrität gebunden sind. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte das Votum der Bildungsministerin explizit unterstützen. Diese Vorwürfe heute nochmals zu wiederholen oder zu bestärken, ist schon schier unerträglich. Wie gestern schon ausgeführt auch heute nochmals: Es gibt diese Mittel, es gibt diese Wege. Es gäbe diese Mittel für Sie als Landtagsabgeordnete, es gibt diese Mittel insbesondere für die Mitarbeitenden und sie sollen sich bitte an die entsprechenden Stellen wenden. Das hier, der öffentliche Landtag, ist der falsche Ort. Die Gesetzesanpassung ist das falsche Mittel, hier Lösungen zu suchen. Das möchte ich einfach nochmals unterstreichen. Und jetzt zu den Vorbringen der Abgeordneten Rehak und Seger, dass man doch bitte ins Lehrerdienstgesetz das Gleiche hineinschreiben soll wie ins Staatspersonalgesetz beziehungsweise der Abg. Rehak wollte noch mehr hineinschreiben. Ich verweise auf Art. 17a des Lehrerdienstgesetzes: «Schutz der Persönlichkeit: Der Staat achtet die Persönlichkeit des Lehrers und schützt sie nach Massgabe von Art. 28 des Staatspersonalgesetzes.» Also wir können es jetzt natürlich auch hier wieder reinschreiben. Aber das macht doch keinen Sinn. Also es ist der klare Verweis drin: Es gilt nach Massgabe des Staatspersonalgesetzes. Hier gibt es keinen Regelungsbedarf, ausser man möchte ihn weiter gehend, wie es der Abg. Thomas Rehak gesagt hat. Dann soll er aber bitte den Antrag entsprechend einbringen, was er gerne hineingeschrieben hätte, und das dann halt bei der 2. Lesung. Aber das ist wirklich eine Diskussion auf einem Niveau, auch auf einem Detailniveau, die die Sache - das Bildungsniveau in unserem Land vorwärtszubringen - irgendwie von allen Seiten torpediert. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ja, ich denke, wir sollten alle - und da richte ich meinen Blick auch Richtung Regierung - aufpassen, wie wir hier drin argumentieren. Das gilt auch für Sie. Wir haben nie, nie gesagt, dass das für einen Grossteil der Lehrer zutrifft. Ich habe klar und deutlich gesagt, was ich in diesem Artikel will. Es geht mir um eine Weiterfassung des Art. 28 des Staatspersonalgesetzes. Nach meiner Meinung darf es keine Konsequenzen haben, wenn eine Lehrperson Vorschläge, Kritik, Änderungen vorbringt. Das darf nicht in einer Konsequenz sich äussern, welche dann sich nachteilig auf das Dienstverhältnis auswirkt. Und ich habe von der Regierungsbank nicht gehört, dass Sie solche Vorfälle verurteilen. Es geht ja nur um das. Ich denke nicht, dass das in Ihrem Sinn ist. Es ist eben nicht so, dass wir der Ansicht sind, dass ein Lehrerdienstverhältnis unattraktiv ist und dass das für viele Lehrer so gilt. Aber es ist so, dass es solche Vorfälle gibt. Sie haben es ja in der Eintretensdebatte selber gesagt. Und das ist irgendwo klar. Wir haben 600 und ich weiss nicht genau wie viele Lehrer. Da läuft nicht immer alles gut. Das ist so, das können wir auch nicht wegdiskutieren. Aber in der Regel, wir wissen es alle, in aller Regel, in vielen Fällen, haben wir überhaupt keine Probleme. Es läuft sehr gut. Das war auch nicht der Punkt. Aber es gibt Diskriminierung, es gibt Vorbehalte, wenn Personen einer Partei angehören. Das gibt es einfach, das können Sie nicht wegdiskutieren. Da können Sie jetzt so lange mit mir reden, wie Sie wollen. Das werden Sie nicht ausräumen können, weil ich es Ihnen belegen kann. Aber das tut nichts zur Sache, für das sind wir heute nicht da. Es geht mir darum, dass Sie den Dienstweg beschreiben und dass Sie sich Gedanken zur Integrität von den Personen machen, die bei uns ein Lehrerdienstverhältnis haben. Nur das ist es. Und ich glaube, wir sollten aufhören, das einfach falsch verstehen zu wollen. Denn um das geht es nicht. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ja, ich muss noch kurz auf die Ausführungen des Abg. Thomas Rehak reagieren. Sie haben gesagt, wir haben zu wenig deutlich gesagt, dass wir so etwas nicht akzeptieren. Es gibt manchmal auch Dinge, die man auch nicht sagen muss, weil es ja logisch ist. Es steht in Art. 40 der Landesverfassung, es steht in Art. 28 des Staatspersonalgesetzes. Wenn es Diskriminierungen gibt, wenn es Vorfälle gibt, die uns dann auch bekannt werden, weil man sie uns bekannt macht, dann sind diese zu ahnden. Das ist doch sonnenklar. Also ich glaube, nur schon das Andeuten, dass das nicht so wäre, ist eine Unterstellung, die ich zurückweisen muss. Dann würden wir ja nicht nach unseren Gesetzen und nach unseren Vorgaben arbeiten. Und das möchte ich mit aller Entschiedenheit an dieser Stelle zurückweisen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Ich war noch nicht ganz fertig, Entschuldigung. Dann haben Sie gesagt, dass ich gestern ja ausgeführt hätte, dass es so sei. Das habe ich nicht so ausgeführt, das können Sie auch nachlesen. Ich habe gesagt, dass das überall vorkommen kann. Ich habe aktuell nichts bei mir vorliegen, dem ich nachgehen müsste. Aber ich habe gesagt, es kommt in jedem Betrieb, das kommt auch in den Schulen, das kommt auch beim Staat vor. Das ist normal, solche Vorfälle gibt es und dann muss man sie ahnden. Das war meine Aussage gestern. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Keine weiteren Wortmeldungen. Damit haben wir die Vorlage in 1. Lesung beraten und wir haben Traktandum 32 erledigt.
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 33: Schaffung eines Gesetzes über das elektronische Gesundheitsdossier.Diese Vorlage wurde am 6. November 2020 in 1. Lesung beraten. Wir kommen heute zur 2. Lesung. Der Bericht und Antrag Regierung hat die Nr. 2/2021.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich wollte eigentlich noch kurz zum vorhergehenden Traktandum ausführen. Wie Sie festgestellt haben, habe ich mich in der Diskussion und an der wiederholten Abstimmung zum Eintreten dieser unnötigen und sechseinhalb Stunden dauernden Zusatzrunde zur erneuten 1. Lesung nicht beteiligt und möchte dies begründen und auch protokolliert wissen. An die Protagonisten dieser Vorgehensweise: Ich finde diese Zusatzrunde und auch der stetig geforderten Effizienz des Landtages für unwürdig. Wie in der Fraktionserklärung schon ganz am Anfang von der Vaterländischen Union ausgeführt wurde, lag Ihnen die Stellungnahme des Lehrervereins, die am 17. April 2021 nochmals eingegangen ist, bereits ein Jahr früher vor. Also schon ein Jahr im Vorfeld. Man kann sich durchaus fragen, warum sich die Abgeordneten, die bereits in der letzten Legislatur im Landtag waren, nicht bereits im Rahmen dieser 1. Lesung so stark für die gewerkschaftlichen Anliegen eingesetzt haben. Ganz einfach: Sie haben dies in der 1. Lesung einfach verschlafen. Dass nun aus dem Nichts vom Landtag dann auch noch verlangt wurde, über die aus meiner Sicht in der Vergangenheit nicht wortkonforme Auslegung der GOLT abzustimmen, bin ich nicht einverstanden. Und Sie, Herr Landtagspräsident, haben uns damit auch etwas überrumpelt. Zumindest wäre es angesagt gewesen, dass dieses Thema in einer möglichen Pause hätte vertieft werden können oder wir im Vorfeld dieser Sitzung über diese Frage einer möglichen Auslegung auch hätten informiert werden können. Ausserdem war im Voraus zu sehen, wie diese Blockabstimmung wohl ausgehen würde. Und ich bin ganz klar der Ansicht, dass sich die Abgeordneten dazu auch viel zu wenig Gedanken machen konnten. Ebenso bin ich nicht einverstanden mit den von Ihnen gemachten Vorwürfen über das Bild von Angst, Druck und Zwang zwischen dem Schulamt und den Lehrern und ich meine damit die Herren Seger und Rehak. Und nachfolgend dann zurückzukrebsen, weil man halt eben feststellt, dass man etwas überzogen hat und über das Ziel hinausgeschossen hat, man habe das nicht so gemeint, ja, darüber konnte sich jeder wirklich selber ein Bild machen. Wir brauchen wirklich nicht darüber zu diskutieren, ob wir bei Kleinen Anfragen über 1'200 oder 1'300 Zeichen reden und damit die Zeit strapazieren, sondern wir wollen drüber reden, ob wir in Zukunft die Gesetzgebungsprozesse in eben diesem jetzt durchgeführten Rahmen weiterhin haben wollen. Wie erwähnt, hätten wir ein gemeinsames Ziel gehabt für einen guten Bildungserfolg unserer Jugend. Aber nicht in dieser Art und Weise, meine sehr geehrten Damen und Herren.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Auch wenn nachträglich keine erneute Grundsatzdebatte vorgesehen ist, nehme ich das zur Kenntnis, es soll jeder das Recht haben, sich zu äussern, auch wenn die Reihenfolge nicht die Richtige ist. Ich nehme an, die vorliegenden Wortmeldungen zielen noch in die gleiche Richtung.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ja, zu Beginn möchte ich mein komplettes Unverständnis ausdrücken. Was Sie, Herr Vogt, hier machen, geht überhaupt nicht. Wir haben das letzte Traktandum verlassen, Sie haben über Stunden geschwiegen und dann kommt Ihnen in den Sinn, bei einem anderen Traktandum, bei einem anderen Eintretensvotum solche Vorwürfe vorzubringen. Das verstösst ganz klar gegen die Geschäftsordnung, das muss ich Ihnen sagen. Und das müssten gerade Sie wissen. Ich bin auch vom Landtagspräsidenten enttäuscht, dass er Ihnen nicht ins Wort gefahren ist. Denn das geht nicht. Wenn das unser Debattierstil in den kommenden vier Jahren wird, wenn das die VU so weiterbetreibt, dann gute Nacht. Sie hätten jetzt über Stunden die Möglichkeit gehabt, sich zum Lehrerdienstgesetz zu äussern, Sie hätten auch die Möglichkeit gehabt, Ihr Unverständnis bezüglich einer 1. Lesung auszudrücken, das hätten Sie dort machen müssen. Sie liegen komplett auf der falschen Spur. Von dem Sinne her möchte ich mich inhaltlich nicht äussern. Wir werden jetzt sicher nicht noch einmal genau die gleichen Themen, welche wir vorhin diskutiert haben, wiederholen. Weil das null Sinn macht. Aber überlegen Sie sich bitte, was Sie hier machen. Das ist ein Unding. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Geschätzter Landtagspräsident. Ich kann mich dem fast zu 100% anschliessen. Ich habe zwei Ebenen, die ich vertreten muss. Erstens greifen Sie mich als Abgeordneten an, der bei der 1. Lesung angeblich nichts gesagt hat. Ich habe ausgeführt, Sie können die fünf Seiten nachlesen, ich habe auf die gleichen Themen wieder Argumente gebracht. Das finde ich haltlos. Das Zweite zum Prozess: Wir haben keine Redezeitbeschränkung, das wissen Sie auch. Und wenn die Redezeit zu lang genutzt wird, dann wird sie so genutzt, dann müsste man Antrag auf Ende der Debatte stellen. Beim nächsten Traktandum auf das letzte Traktandum zurückzukommen, finde ich absolut nicht richtig, das hat der Kollege Rehak schon erwähnt. Dann noch eine abschliessende Information: Wenn ich Ihren Fraktionssprecher informiere, es steht in der Zeitung, dass wir darüber nachdenken, da haben Gespräche stattgefunden, dass andere das Gleiche denken, dann kann man doch zusammenzählen, zehn und drei und zwei ergibt fünfzehn. Also dass man dann überrumpelt ist von einer erneuten 1. Lesung, kann ich auch nicht nachvollziehen. Aber das lasse ich gerne so stehen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort. Ja, es gibt Ihre Sichtweise, Herr Abg. Günter Vogt, die deckt sich ungefähr mit dem, was heute im «Vaterland» zu lesen war. Ich war dann froh, dass ich im «Volksblatt» eine andere Sichtweise auch gesehen habe, weil die deckt sich dann mit meiner. Aber eben, anderer Beobachter, andere Sichtweise und mehr dazu sage ich jetzt nicht mehr. Landtagspräsident Albert Frick
Also ich schliesse diese Diskussion hier jetzt ab, Herr Abg. Günter Vogt. Sie hatten Gelegenheit, sich noch dazu zu äussern, obschon das eigentlich nicht vorgesehen ist. Aber damit schliesse ich jetzt diese unsägliche Diskussion ab. Noch etwas zum Abschluss ...Abg. Günter Vogt
Herr Landtagspräsident, dass ich die Taste gedrückt hatte, bevor Sie das Traktandum eröffnet hatten, will ich protokolliert wissen. Ich habe mich nicht zum neuen Traktandum gemeldet.-ooOoo-