Genehmigung eines Verpflichtungskredites für die Ausrichtung von Fördermitteln an nationale Forschungseinrichtungen und Start-up Coachings (Nr. 47/2021)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 8: Genehmigung eines Verpflichtungskredites für die Ausrichtung von Fördermitteln an nationale Forschungseinrichtungen und Start-up Coachings.Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 47/2021, er steht zur Diskussion.Abg. Mario Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete, geschätzte Mitglieder der Fürstlichen Regierung, der langfristige Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit ist gekoppelt an die Innovationsfähigkeit des Standortes. Ein wichtiges Ziel des Staates ist es deshalb, den Zugang zu Forschung und Entwicklung sicherzustellen und die Rahmenbedingungen weiterhin attraktiv zu gestalten. Die Vernetzung von Hochschulen und Unternehmen für den Wissens- und Technologietransfer ist zentral und unterstützt zugleich die anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung sowie den Aufbau von Jungunternehmen. Grundlagenforschung wird am Wirtschaftsstandort Liechtenstein generell nur sehr wenig durchgeführt. Mit der neuen Vereinbarung soll die bewährte Zusammenarbeit mit der Schweiz im Bereich der Innovationsförderung weitergeführt werden sowie mit dem Bereich der Start-up Coachings erweitert werden. Eine bessere Vernetzung der Akteure dient im Innovationsprozess als Multiplikator und stärkt die Region. In der Vergangenheit sind bereits vielversprechende Innovations- und Exportchecks in den KTI-Projekten gemündet und dort bis zur Marktreife weiterentwickelt worden. Eine optimale Abstimmung in diesem Bereich erhöht die Effizienz. Ausserdem hilft Innosuisse mit den national thematischen Netzwerken, den Wissens- und Technologietransfer zu optimieren. Auf der Grundlage der Vereinbarung vom 11. November 2016 nimmt bis anhin vor allem die Universität Liechtenstein die Chance wahr, als Forschungseinrichtung an Förderprojekten von Innosuisse teilzunehmen. Dadurch wird die Universität Liechtenstein noch stärker mit den Forschungs- und Innovationsbedürfnissen der hiesigen Unternehmen verschweisst und festigt damit die lokale und regionale Verankerung. Seit einiger Zeit können auch die Unternehmen aus dem Finanzplatz die projektbezogene Aufwandsentschädigung für die Entwicklung ihrer Ideen nutzen. Die Vereinbarung ermöglicht nun folgende Kombinationen der Projektpartner: a) liechtensteinische Forschungsstätten und liechtensteinische Umsetzungspartner, b) liechtensteinische Forschungsstätten und schweizerische Umsetzungspartner sowie c) schweizerische Forschungsstätten und liechtensteinische Umsetzungspartner. Die drei Stufen im Coaching-Programm von Innosuisse: «Stufe A: Initial-Coaching», «Stufe B: Core-Coaching», «Stufe C: Scale up-Coaching». Diese sinnvolle Unterteilung ermöglicht ein situatives und sinnvolles Coaching. Auf Seite 13 im vorliegenden Bericht und Antrag ist zu lesen: «Es ist davon auszugehen, dass der häufigste Fall von gemischten Projekten die Zusammenarbeit von liechtensteinischen Unternehmen mit schweizerischen Forschungsstätten sein wird. Sofern ein wesentlicher Teil des volkswirtschaftlichen Nutzens des Projekts in der Schweiz anfällt, wird die Schweiz die Finanzierung von genehmigten Projekten dieser Kategorie weiterhin übernehmen.» Liechtenstein könnte allenfalls begleitend und nachfolgend für attraktive Rahmenbedingungen für Jungunternehmer sorgen, um dadurch Ansiedlungen von jungen Unternehmen zu forcieren. Liechtenstein hat mit der Zugehörigkeit zu zwei Wirtschaftsräumen, über den Zollvertrag mit der Schweiz und als Mitglied des EWR, einen markanten Standortvorteil. Eventuell könnte die vor Jahren geschaffene kleine Genossenschaft Liechtenstein Venture Cooperative (LVC) wieder belebt werden. Wie sieht die neue Wirtschaftsministerin diesen Punkt?Start-ups und Innovation können den Wirtschaftsstandort und die Altersvorsorge zukunftssicherer machen. Deshalb unterstütze ich die vorliegende Vorlage der Regierung für die Jahre 2021 bis 2024 mit dem Verpflichtungskredit von CHF 2,2 Mio. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Nadine Vogelsang
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Frauen und Herren, laut dem Amt für Statistik nahm Liechtenstein 2019 im internationalen Vergleich in der Forschung und Entwicklung einen Spitzenplatz ein: CHF 375,4 Mio. oder 5,6% des Bruttoinlandprodukts wurden für interne Forschung und Entwicklungen eingesetzt. Damit liegt Liechtenstein vor Israel mit 4,9% und Südkorea mit 4,5%, welche die Liste der forschungsintensivsten Länder der OECD anführen. Die privatwirtschaftlichen Unternehmen in Liechtenstein tragen mit 98% den Hauptanteil dieser Aufwendungen. Die liechtensteinischen Forschungseinrichtungen wendeten insgesamt CHF 8,4 Mio. auf und der Staat investierte eine halbe Million. Aber nicht nur im Inland wird für Liechtenstein geforscht und entwickelt, es bestehen auch enge Kooperationen mit Nachbarstaaten, wie zum Beispiel auch die Vereinbarung mit der Schweiz über die Förderung wissenschaftsbasierter Innovation. Für Liechtenstein ist die langfristige Zugangssicherung zu internationalen Förder- sowie nationalen Innovationsprogrammen essenziell. Dadurch wird die nötige Qualität der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit vergleichsweise geringem Verwaltungsaufwand sichergestellt. Die Zusammenarbeit mit Innosuisse hat sich in den letzten vier Jahren bereits bewährt und auch die zukünftig beantragten Aufwendungen über die Laufzeit von vier Jahren sind überschaubar. Die Vorlage wird von den Forschungseinrichtungen und den Wirtschaftsverbänden, insbesondere von der LIHK, befürwortet, da hiermit die internationale Wettbewerbsfähigkeit des liechtensteinischen Werk- und Wissensplatzes gestärkt wird. Ich befürworte die Weiterführung der bestehenden Zusammenarbeit mit Innosuisse inklusive der zusätzlichen Vereinbarung zum Start-up Coaching ebenfalls. Jedoch bedauere ich, dass es kein generelles Gesamtkonzept gibt, um die Forschung und Entwicklung in Liechtenstein gezielt voranzutreiben, so, wie es im Postulat «Stärkung des Forschungs- und Innovationsplatzes Liechtenstein» der FBP bereits vor eineinhalb Jahren gefordert wurde. Ich bin zuversichtlich, dass die neue Wirtschaftsministerin die Wichtigkeit dieses Themas erkennt und die im Postulat geforderte Wissenschafts- und Forschungsstrategie 2030 in Angriff nimmt. Denn Förderungen in Forschung und Entwicklung sind gut und wichtig, aber gezielte Förderungen bringen Liechtenstein wirklich weiter. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Sandra Fausch
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Mit vorliegendem Bericht und Antrag beantragt die Regierung CHF 2,2 Mio., um die Forschung und Innovation am Wirtschaftsstandort Liechtenstein zu fördern. Mit dem Geld soll die Innovationsförderung weitergeführt und damit liechtensteinische Forschungseinrichtungen gestärkt sowie ein Mehrwert für liechtensteinische Unternehmen hinsichtlich ihres Forschungs- und Innovationsbedürfnisses geschaffen werden. Es ist bereits die Zweitauflage einer Zusammenarbeitsvereinbarung mit der Schweiz im Bereich der Innovationsförderung. Die erste Vereinbarung betraf die Vier-Jahres-Periode 2017 bis 2020 und kostete damals CHF 1,2 Mio. Die Regierung beantragt damit für die nächsten vier Jahre CHF 1 Mio. mehr als in der ersten Vereinbarung. Unter anderem begründet die Regierung dies mit der Erweiterung des Programmes um das Start-up Coaching. Dem Kredit werde ich zustimmen, dennoch habe ich einige Fragen an die Regierung. Da ist zum einen die zeitliche Komponente: Die erste Vereinbarung wurde im November 2016 abgeschlossen und lief Ende des letzten Jahres aus. Im Januar dieses Jahres wurde die neue Vereinbarung abgeschlossen und das Inkrafttreten auf den 1. März 2021 gelegt. Hierzu tun sich mir gleich mehrere Fragen auf: - Warum wurde die Vereinbarung nicht vor Ablauf der alten Vereinbarung unterzeichnet, sodass ein unterbruchsfreier Übergang gewährleistet gewesen wäre?
- Das Programm tritt in Kraft bevor der Landtag überhaupt Gelder dafür gesprochen hat. Was würde passieren, wenn die Mitglieder des Landtages heute zum Schluss kämen, dem Verpflichtungskredit nicht zuzustimmen?
Eine allfällige dritte Förderperiode wird wieder auf die nächste Landtagswahl fallen. Der alte Landtag ist dann bereits geschlossen und der neue noch nicht vereidigt und die neue Regierung noch nicht bestimmt. Dies führt wieder zur eigenartigen Situation, dass zuerst die Vereinbarung unterschrieben wird und dann das Geld beim Landtag beantragt wird. Wie geht die Regierung damit um? Nun möchte ich zur inhaltlichen Komponente gelangen: Die Möglichkeiten der ersten Förderperiode von 2016 bis 2020 wurden gut genutzt, und zwar sowohl von liechtensteinischen Forschungseinrichtungen (grösstenteils in den Bereichen Finanzwissenschaft und Business Management) wie auch von Unternehmen (mehrheitlich im Bereich Engineering). Es überrascht nicht, dass genau diese Themenfelder die Schwerpunkte bilden. Es würde mich jedoch interessieren, was genau die drei geförderten Projekte zum Ziel hatten, die gefördert wurden. Der Bericht gibt lediglich von einem der drei geförderten Projekte Auskunft. Ich schliesse daraus, dass die Förderkriterien sowie das Marketing möglicherweise entsprechend auf diese Themenbereiche ausgelegt waren, kann dies aber aufgrund fehlender Information zu Förderkriterien im Bericht und Antrag nicht beurteilen. Meine Fragen dazu:- Hatten die vergangenen Projekte einen Bezug zu den UN-Nachhaltigkeitszielen? Mussten die Antragstellenden Bericht erstatten über die Wirkung beziehungsweise Zielerreichung ihres Projektes? Und wenn ja, in welcher Form und in welchem Umfang? Und wenn nein, weshalb?
- Welche Art von Projekten und welche Branchen beziehungsweise Themenfelder möchte die Regierung in der Periode 2021 bis 2024 fördern und müssen die Projekte ausgerichtet sein an die UN-Nachhaltigkeitsziele? Wenn nicht, weshalb?
Wenn Fördergelder für Innovationen gesprochen werden, welche sich keinem UN-Nachhaltigkeitsziel annehmen, plädiere ich für eine Überarbeitung der Förderkriterien, sodass eine Bewerbung auch attraktiv wird für Innovationsprojekte im sozialen und ökologischen Bereich.Neu soll die Vereinbarung auch ein Start-up Coaching für Unternehmen umfassen. Nach dem Wegfall des KMU-Zentrums der Universität Liechtenstein bildet Innosuisse die Erweiterung, welche die entstandene Lücke schliessen und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Start-ups in Liechtenstein beitragen soll. Dazu drei Fragen:- Was waren die Gründe für den Wegfall des KMU-Zentrums der Uni Liechtenstein?
- Handelt es sich hierbei um einen vollständigen Ersatz?
- Und welche Rahmenbedingungen sollen durch Innosuisse konkret verbessert werden?
Und zu guter Letzt noch eine Bemerkung: Auf Seite 10 hebt die Regierung die Vorteile einer Zusammenarbeit mit der Schweiz hervor. Ich zitiere: «Eine professionelle und unabhängige Beurteilung von Projekteingaben sowie eine fachliche Begleitung der Projekte in Liechtenstein selbst wären mit erheblichen personellen Ressourcen und Kosten verbunden. Zum Vergleich stehen beispielsweise dem Schweizerischen Nationalfonds rund 100 Experten aus allen Disziplinen der Forschung ... zur Verfügung ...» Hier darf schon noch die Frage erlaubt sein, warum die Zusammenarbeit im Bereich der Forschung und Start-up Förderung mit der Schweiz so perfekt ist, aber im Bereich der Spitallandschaft ein Unding gewesen ist. Zudem darf angemerkt sein, dass es auch in Liechtenstein entsprechende Expertise im Bereich Start-up gibt und Instrumente zur Innovationsförderung, wie zum Beispiel den Ideenkanal. Dieser hat in den letzten 13 Jahren weit mehr als drei Projekten zum Durchbruch verholfen. Dies mitunter in einer anderen Flughöhe, aber dennoch durchwegs innovativ: darunter der Free-Velo-Point, welcher nun von der LIEmobil übernommen wird, die Gartenkooperative Liechtenstein-Werdenberg, Wahlhilfe.li, das Einkaufsapp «Direkt Regional» oder auch der ehemalige Kindergarten Fuchsbau, der nun durch einen staatlichen Waldkindergarten ersetzt wird - um nur einige Beispiel zu nennen. Offensichtlich scheint der Beizug von Expertise im Ausland aber stets vielversprechender zu sein. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Vielen Dank für das Wort. Zusammenfassend kann man sagen, dass die Zusammenarbeit mit der Schweiz im Bereich der Innovationsförderung sich in der Praxis während den letzten vier Jahren sehr bewährt hat: Durch die Teilnahme Liechtensteins an den Programmen von Innosuisse und durch die weitgehende Auslagerung der Beurteilung und Begleitung der eingebrachten liechtensteinischen Projekte in die Innosuisse-Strukturen können die nötige Qualität der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit sowie das Start-up Coaching mit relativ geringem Verwaltungsaufwand sichergestellt werden, ohne dass hier zusätzliche Ressourcen im Inland aufgebaut werden müssen. Eine Fortsetzung dieser Zusammenarbeit ist daher aus Sicht der Regierung sinnvoll und zweckmässig und ein wesentlicher Eckpfeiler der Forschungs- und Innovationsförderlandschaft in Liechtenstein. Richtig ist, dass wir hier noch säumig sind mit einer Postulatsbeantwortung, dass in dem Sinne das Gesamtkonzept noch ausstehend ist. Die Beantwortung dieses Postulates hat sich verspätet, vor allem auch weil das Amt für Volkswirtschaft das letzte Jahr verständlicherweise vor allem mit den Corona-Unterstützungsmassnahmen beschäftigt war.Zur Frage bezüglich der Rolle oder des Wiederauflebens der liechtensteinischen Rechtsform LVC, also Liechtenstein Venture Cooperative, kann man sagen, dass wir hier jetzt keinen engen Zusammenhang sehen zwischen dieser Rechtsform und den Innosuisse-Förderungen. Ich glaube, das hat hier eine weniger grosse Relevanz, in diesem Zusammenhang. Aber wir können das natürlich im Zusammenhang mit dem neuen Instrument der Coachings nochmals überprüfen. Zur zeitlichen Komponente: Hier möchte ich festhalten, dass die Vereinbarung vor dem Ablauf der alten Vereinbarung unterzeichnet wurde, nämlich im Januar 2021. Sollte der Landtag nicht zustimmen, besteht die Vereinbarung weiter, es kann aber ein wichtiger Teil der Vereinbarung nicht wirksam werden, wie beispielsweise das Coaching oder die Förderung Liechtenstein-orientierter Projekte. Das ist effektiv so. Zu den inhaltlichen Kriterien, die jetzt mit dieser Vereinbarung festgelegt wurden und die ja vor allem auch die Innosuisse dann beurteilt, kann man sagen, dass diese Nachhaltigkeitsziele der UNO nicht explizit berücksichtigt wurden. Das ist so, die Themenbereiche werden ebenfalls offengelassen. Was die Projekte anbelangt: Während den letzten vier Jahren sind die vor allem natürlich im Bereich der Finanzbranche, weil hier unser grösstes Forschungsinstitut, nämlich die Universität Liechtenstein, die dann auch immer bei diesen Projekten beteiligt war, natürlich hier einen Schwerpunkt hat: in der Finanzdienstleistung sowie im Bereich Architektur. Aber die Projekte, die bewilligt wurden während der letzten Periode, haben sich dann auch vor allem in diesem Bereich der Finanzbranche abgespielt. Ja, der Wegfall des KMU-Zentrums war eine Entscheidung der Universität. Warum und wieso? Hier habe ich keine genaueren Angaben. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen, damit darf ich den Parlamentsdienst bitten, den Finanzbeschluss zu lesen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir stimmen ab. Wer dem vorliegenden Finanzbeschluss die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt abstimmen.
Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 25 Stimmen die Zustimmung einhellig erteilt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 8 abgeschlossen.-ooOoo-