Beitritt zum Vertrag von Peking über den Schutz von audiovisuellen Darbietungen (Nr. 39/2021)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 31: Beitritt zum Vertrag von Peking über den Schutz von audiovisuellen Darbietungen.Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 39/2021 und steht zur Diskussion.Abg. Karin Zech-Hoop
Danke, Herr Landtagspräsident, guten Morgen, Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Für mich ist dieser Vertrag von Peking ein eigenständiger völkerrechtlicher Vertrag und ich betrachte ihn als eine Ergänzung zum bereits bestehenden ratifizierten Vertrag für Darbietungen und Tonträger, WPPT. Damit wird der Schutz der Künstler wie Produzenten bei audiovisuellen Darbietungen verbessert. Im Konkreten geht es um das ausschliessliche Recht an Vervielfältigung, Verbreitung, Vermietung und Zugänglichmachung ihrer Darbietung. Ein Beitritt zu diesem Vertrag bedingt keinerlei Gesetzesanpassungen in Liechtenstein. Im Bereich der Sendung oder veröffentlichten Wiedergabe wird vom ausschliesslichen Recht auf eine angemessene Vergütung gewechselt. Dies ist entsprechend zu notifizieren und vom Vertrag von Peking auch zugelassen. Für mich ist die Sicherung der Schutzrechte ein wichtiges Thema, aus diesem Grund werde ich dem Antrag zustimmen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, sehr geehrter Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, gerne bedanke ich mich bei den zuständigen Ministerien für den vorliegenden Bericht und Antrag. Die Abg. Karin Zech-Hoop ist bereits auf die wesentlichen Punkte betreffend den Beitritt zum Vertrag von Peking über den Schutz von audiovisuellen Darbietungen eingegangen. Ich möchte deshalb insbesondere die Wichtigkeit des Vertrages hervorheben. Der Vertrag stellt ein wichtiges Signal auf internationaler Ebene für die Rechte aller Künstlerinnen und Künstler dar. Auch liechtensteinische Künstler profitieren davon, wenn die erweiterten Persönlichkeitsrechte an audiovisuellen Darstellungen zunehmend zum internationalen Standard werden. Mit dem Beitritt zum Vertrag von Peking wird ein positives und wichtiges Signal für die Rechte von Künstlern im audiovisuellen Bereich geschaffen. Auch wird das Persönlichkeitsrecht der liechtensteinischen Künstler in anderen Vertragsstaaten geschützt. Das liechtensteinische Gesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte schützt bereits alle ausübenden Künstler gleichermassen, weshalb somit die Vorgaben des Vertrags von Peking erfüllt sind und zur Umsetzung dieses Abkommens keine Gesetzesanpassungen nötig werden. Ebenfalls entstehen für Liechtenstein keine weiteren Verpflichtungen durch den Beitritt zum Vertrag. Sollte auf einen Beitritt zum Vertrag verzichtet werden, würden liechtensteinische Künstler im Ausland eine Ungleichbehandlung erfahren, was die Wichtigkeit des Vertrages deutlich macht.Die Vorlage ist für mich unbestritten, weshalb ich dem Antrag der Regierung meine Zustimmung erteilen werde. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, Absagen oder wiederkehrende Verschiebungen prägen seit Beginn der Coronapandemie die Kulturkalender weltweit. Im Zusammenhang mit der Pandemie hat sich sehr deutlich gezeigt, dass audiovisuelle Werke und deren Vermarktung von grosser Bedeutung sein können: Solche Werke wurden während der Pandemie verstärkt über das Internet oder physische Datenträger vermarktet und bilden damit eine sehr relevante Eintrittsmöglichkeit für die Kulturszene. Wie der Abg. Kaufmann bereits ausgeführt hat, ist in Liechtenstein der Schutz der Persönlichkeitsrechte von Künstlerinnen und Künstlern im liechtensteinischen Gesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte bereits sichergestellt. Wir müssen aber auch bedenken, dass es liechtensteinische Kunstschaffende im Ausland gibt und Ziel dieser Vorlage ist, dass diese dann ebenfalls mit den gleichen Rechten geschützt sind. Ich bitte Sie daher, sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, mit Ihrer Zustimmung zum Vertrag dazu beizutragen, dass auch liechtensteinische Künstlerinnen und Künstler die im Vertrag vorgesehenen Rechte in allen Staaten, wo sie tätigt sind, geltend machen können. Zudem können wir mit dem Beitritt dazu beitragen, dass die Standards im Vertrag mehr und mehr zum internationalen Standard werden. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen und ich bitte den Parlamentsdienst, den Antrag der Regierung zu lesen. Der Antrag wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Sie haben den Antrag gehört, wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 25 Stimmen die Zustimmung einhellig erteilt und wir haben Traktandum 31 abgeschlossen.-ooOoo-