Abänderung des Steuergesetzes (Nr. 37/2021); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 35: Abänderung des Steuergesetzes.Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 37/2021 und steht zur Diskussion.Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Besten Dank für das Wort, Herr Landtagspräsident. Den Damen und Herren Abgeordneten, die schon länger in diesem Hohen Haus ein- und ausgehen, ist hier sicherlich schon allerhand Erfreuliches und weniger Erfreuliches widerfahren. Ich als Neustarterin hingegen bin beim Lesen dieser Vorlage aus allen Wolken gefallen und es wurde mir sehr schnell bewusst, dass wir gar keine andere Möglichkeit haben, als diese Kröte einfach zu schlucken. Es gibt mir aber schon ernsthaft zu denken und ich finde dies eine absolute Unverschämtheit, dass es Landesangestellte gibt, die als Grenzgänger in der äusserst privilegierten Lage sind, so niedrige Steuern zu bezahlen wie sonst nirgendwo und die dann nichts besseres zu tun wissen, als bis zum Staatsgerichtshof zu prozessieren, da sie den Gemeindesteuerzuschlag von 200% bezahlen müssen anstatt nur den niedrigsten von 150%. Herr Regierungschef, finden Sie diese Anpassung wirklich in Ordnung? Ich wünsche Ihnen und uns allen hier, dass die restlichen 984 Angestellten der Landesverwaltung ihre komfortablen Anstellungsbedingungen besser zu schätzen wissen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort. Guten Morgen, miteinander, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Auslöser für die gegenständliche Vorlage ist das Urteil des Staatsgerichtshofes StGH 2019/095. Es geht dabei um den Gemeindezuschlag von 200% für beschränkt Steuerpflichtige. Der Staatsgerichtshof urteilte, dass die Regelung betreffend den 200-Prozent-Zuschlag in Art. 23 Abs. 5 Bst. b Steuergesetz staatsvertragswidrig - da diskriminierend und EWR-widrig - sei und hat sie aufgehoben. Die Aufhebung wird auf den 8. Oktober 2021 wirksam und findet ab jenem Zeitpunkt keine Anwendung mehr. Besteht ab jenem Datum keine Regelung, so kann bei der Veranlagung von beschränkt Steuerpflichtigen bis zum Inkrafttreten einer neuen Regelung kein Zuschlag erhoben werden.Wie dem Bericht und Antrag zu entnehmen ist, wird ein Zuschlag für staatskonform erachtet, wenn er dem tiefsten Gemeindezuschlag, somit 150%, entspricht. Im Finanzgesetz für das Steuerjahr 2021 wurde der Zuschlag noch nicht geregelt, sodass der Zuschlag für dieses Steuerjahr in der Übergangsbestimmung mit 150% festgelegt wird. Für die folgenden Jahre wird der Zuschlag im jährlichen Finanzgesetz erfolgen und dem niedrigsten von den liechtensteinischen Gemeinden festgesetzten Zuschlag entsprechen. Da hauptsächlich das Land von dieser Vorlage betroffen ist und für die Umsetzung nur eine kurze Zeit zur Verfügung stand, wurde auf eine Vernehmlassung verzichtet. Die Änderung hat Auswirkungen auf die Steuereinnahmen im Bereich der Vermögens- und Erwerbssteuer. Als Beispiel nennt die Regierung dazu das Jahr 2019, in welchem die Einnahmen circa CHF 3,3 Mio. tiefer ausgefallen wären, wenn der Zuschlag 150% statt 200% betragen hätte. Ich bin für Eintreten auf diese Vorlage und ich kann den Unmut der Abg. Dagmar Bühler-Nigsch zu einem Teil nachvollziehen. Denn als ich die Vorlage gelesen habe, musste ich mich auch fragen: Wie fühlt sich denn ein Liechtensteiner, wenn er in einer Gemeinde wohnt, die nicht einen 150-prozentigen Gemeindesteuerzuschlag hat? Aber ich denke - wir sind EWR-Mitglied, der StGH hat diese Bestimmung als EWR-widrig aufgehoben -, das ist halt eine Kröte, die wir wahrscheinlich schlucken müssen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren, schade, haben wir nicht eine Einrichtung, dass wir spontan Beurteilungen machen können bei diversen Voten - zum Beispiel «Gefällt mir nicht», «Gefällt mir», so ein Smiley. Also ich würde Dagmar Bühler-Nigsch sofort ein «Gefällt mir» zurückschicken. Ich habe eine Frage an den Regierungschef zur Seite 18: Da ist die Differenz zwischen 150% und 200% Aufschlag von CHF 3,3 Mio. aufgeführt; dass dieser Aufschlag diese CHF 3,3 Mio. ausmachen würde oder ausmacht. Demgemäss müssen die Gesamteinnahmen, wenn man das hochrechnet für das Land, sechsmal diese Summe sein, das heisst CHF 19,8 Mio. Meine Frage an den Regierungschef ist: Wie hoch waren im Jahr 2020 die Steuereinnahmen der beschränkt Steuerpflichtigen? Das würde mich interessieren.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sebastian Schädler
Vielen Dank für das Wort. Ja, natürlich fand ich das auch etwas befremdend, ähnlich wie die Frau Abg. Dagmar Bühler-Nigsch, doch ich habe mir dann gleich überlegt: Wie könnte man denn dieses Problem lösen? Und, ja gut, die einfachste Lösung ist, wenn wir einfach die Gemeindesteuersätze auf 180% anheben. Dann würde das auch für die ausländischen Besteuerten gelten, dann wäre nicht ein Rückgang von CHF 3,3 Mio. zu verzeichnen, sondern lediglich ein Rückgang von CHF 1 Mio. Ob wir das wollen? Ich weiss es nicht. Ich habe mir darüber noch keine Meinung gebildet, aber das wäre zumindest eine Option. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Tag, werte Damen und Herren Abgeordnete. Ja, der vorliegende Bericht und Antrag hat ja eine kleine History: Die History ist das Urteil des Staatsgerichtshofes. Zumindest der Staatsgerichtshof hat halt diese Situation anscheinend ein wenig anders eingeschätzt, als es uns hier drinnen jetzt gefällt. Und der StGH ist halt nun einmal die oberste Instanz, zumindest im Lande Liechtenstein, und diese Entscheidungen gilt es umzusetzen oder mit den Konsequenzen zu leben. Das sind die Fakten, die wir hier vor uns liegend haben.Eine erste Frage an den Herrn Regierungschef: Bei der ganzen Debatte um die Finanzzuweisungen im Lande Liechtenstein gibt es ja auch Ideen, diesen Gemeindesteuerfuss weiter zu senken - also zum Beispiel bis Richtung 100% oder noch tiefer. Gehe ich richtig in der Annahme, wenn dem dann so sein sollte - sprich: Die Ungleichbehandlung im Inland wird dann noch grösser? Und für diese Ungleichbehandlung ist primär der Landtag verantwortlich. Also da können wir alle gut in den Spiegel schauen, dann wissen wir, wieso es diese Ungleichbehandlung gibt. Dann würde diese Ungleichbehandlung zu weiteren Steuerausfällen führen. Denn dann würde wieder der tiefste Steuersatz gelten. Also wenn dann zum Beispiel eine Gemeinde nur noch 100% hätte, hätten wir weitere Verluste zu akzeptieren.Nach meinem Dafürhalten, um es gerade auf den Punkt zu bringen, wären es dann weitere CHF 3,3 Mio. Denn diese Gemeinde würde dann statt 150% 100% machen. Jetzt ist man von 200% auf 150% zurückgegangen, das hat uns CHF 3,3 Mio. gekostet. Sollten nochmals 50% reduziert werden, wären es wieder CHF 3,3 Mio. Da möchte ich Sie einfach fragen: Ist Ihnen das auch bekannt, diese Debatte? Denn es gibt ja Gemeinden, die schlicht und einfach zu viel Geld haben und da ist diese Idee auch nachvollziehbar, dass man sagt: Was sollen wir auch dieses Geld irgendwo auf Bankkonten bunkern und noch Schliessfächer mieten müssen, um Negativzinsen zu vermeiden, im Land, wo Milch und Honig fliessen. Da geben wir es doch lieber den Bürgern zurück. Also das ist die eine Ansicht oder die eine Frage.Die zweite ist natürlich die bereits erwähnte Ungleichbehandlung: Da müsste halt der Landtag dringend zusehen, dass wir von Balzers bis Ruggell in etwa gleiche Spielregeln haben. Ich würde das gerne unterstützen, das unterstütze ich schon lange. Und eine Erhöhung der Steuern sehe ich dann gar nicht. Ich finde es gut, wenn es allen Leuten gut geht und nicht möglichst allen schlecht beziehungsweise schlechter. Ich hätte gerne tiefe Steuern für alle Bürgerinnen und Bürger - von Balzers bis Ruggell. Wenn das halt hier drinnen eine Mehrheit des Landtages nicht so sieht, dann müssen wir jetzt mit dieser Ungleichbehandlung leben. Also zumindest die Gleichbehandlung für die Ausländer hat jetzt der Staatsgerichtshof zementiert. Ob die Gleichbehandlung für Inländer hier drinnen eine Mehrheit finden wird, werden wir dann irgendwann einmal in dieser Legislaturperiode erleben. Das ist dann ja auch Demokratie. Man hat das Recht, zu wählen, man muss dann einfach auch mit den Konsequenzen leben, sprich mit den Damen und Herren, die man in den Landtag gewählt hat - was die dann hier drinnen so entscheiden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Zuerst danke ich der Abg. Dagmar Bühler-Nigsch für Ihr doch sehr klares Votum, das ich selbstverständlich vollumfänglich unterstütze. Als ich das zum ersten Mal gelesen habe, ist es mir emotional ähnlich gegangen wie Ihnen. Das Wort Unverschämtheit ist mir auch durch den Kopf gegangen, aber Sie haben auch die Kröte erwähnt, die wir hier schlucken müssen, die wir auch schlucken werden. Und dann denke ich schon: Vielleicht hat diese Kröte auch noch etwas anderes, etwas Charmanteres oder trägt gar eine Chance in sich. Da möchte ich schon bei meinen Vorrednern Sebastian Schädler und Wendelin Lampert anknüpfen. Wir leisten uns in diesem Land mit elf Gemeinden unterschiedliche Steuersätze. Wir wissen auch, dass es jetzt global eine Steuerharmonisierung geben wird, um die wir nicht herumkommen werden. Ich frage mich deshalb: Wäre das nicht eine Chance, dass wir auch versuchen, in unserem kleinen Staatswesen eine Harmonisierung der Steuersätze anzustreben? Denn dann wäre dieses Problem oder diese Unverschämtheit auf einen Schlag aus dem Weg geräumt. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Landtagspräsident. Guten Tag, geschätzte Damen und Herren. Nur eine kurze Replik an die Abgeordneten aus der Gemeinde Triesenberg: Es gibt ja auch Gemeinden, die sehr wenig Finanzmittel haben und trotzdem einen sehr niedrigen Steuersatz besitzen. Ich glaube, Triesenberg hat auch nur 150% und gelangt gelegentlich mit Anträgen in dieses Hohe Haus. Aber ich denke, wir sind dann wieder bei der Diskussion der Aufgabenentflechtung und dann können wir über eine Steuerharmonisierung auch in Liechtenstein sprechen. Ich denke, das wäre längst angesagt. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Ich möchte auch die Voten von meinen Kollegen Georg Kaufmann und Sebastian Schädler unterstützen, dass wir die Idee angehen, dass wir den Steuerwettbewerb unter den Gemeinden Liechtensteins aufheben und einen Steuerfuss festlegen, der für alle Gemeinden gilt. Seien wir doch einmal ehrlich: Ob jetzt eine Gemeinde 150% oder 180% oder 250% von den Steuerzahlern einkassiert, macht unter dem Strich keinen grossen Unterschied - vor allem für die Gemeinden, die am Finanztropf hängen, also am Finanzausgleich. Denn da wird durch den Finanzausgleich wieder die Differenz mehr oder weniger ausgeglichen. Klar, es wird anders berechnet mit dem fiktiven Steuerfuss von 200%, aber unter dem Strich reicht es für die Gemeinden dennoch. Der Abg. Daniel Seger hat gesagt: eine Kröte, die wir schlucken müssen. Ja, die müssen wir schlucken, weil wir gegen EWR-Recht verstossen. Aber wir können auch handeln und jetzt eben, wie gesagt, den Steuerwettbewerb unter den Gemeinden einmal endlich beenden in Liechtenstein. Es macht einfach keinen Sinn, auf so einer kleinen Fläche unterschiedliche Steuersätze zu fahren. Und ich habe noch nie von einem reichen Schaaner gehört, der nach Schellenberg gezogen ist, weil er einen tieferen Steuerfuss zu bezahlen hätte in Schellenberg als in Schaan - oder in Balzers oder wo auch immer. Da hätte ich gleich noch eine konkrete Frage an den Regierungschef: In der letzten Mandatsperiode hatten wir ja über den Finanzausgleich einen Bericht und Antrag hier vorliegen und eine Vorlage, die das korrigiert hätte und uns mit ein paar Millionen Franken mehr die Staatskasse ausgeglichen hätte. Ich wollte fragen, ob die VU respektive die jetzige Regierung jetzt noch einmal darüber nachdenkt, dieses Finanzausgleichsgesetz noch einmal zu überprüfen und in den Landtag zu bringen. Dann könnte man im gleichen Zug ja auch diese Gemeindesteuersätze überprüfen und natürlich, vielleicht die Aufgabenentflechtung angehen. Ich glaube, das Finanzausgleichsgesetz sollte theoretisch eine gute Chance haben, weil es letztes Mal ja ein Close Call war mit 13 zu zwölf Stimmen dagegen - oder zwölf dafür. Damals war die VU eher dagegen, jetzt haben wir einen roten Regierungschef, jetzt sollte die Chance grösser sein, dass wir vielleicht auch von meiner rechten Seite zwei, drei Stimmen dafür bekommen würden, dass es auch ausreichen würde. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, ich denke mir, der Abg. Georg Kaufmann hat es schon auch auf den Punkt gebracht. Es ist ja schon deftig, wenn wir dank dieser Vorlage dann plötzlich noch Chancen sehen, nachdem nun der Staatsgerichtshof die Ausländerdiskriminierung unterbinden will beziehungsweise verboten hat. Da sollte nun halt der liechtensteinische Landtag zusehen, dass die Inländerdiskriminierung nicht weiter vonstatten geht. Das zergeht einem auf der Zunge wie - ja, nicht sehr gut, das kann ich Ihnen sagen. Also wie gesagt sehe ich eigentlich auch die Chancen. Denn die Fakten sind geschaffen mit diesem StGH-Urteil und wir sollten nun dringend, umgehend diese Inländerdiskriminierung abschaffen. In Triesenberg, das kann ich Ihnen sagen, Herr Abg. Günter Vogt, war das nicht so einfach. Das hat eine längere Zeit gebraucht, bis man mit einer Mehrheit des Gemeinderates an dieses Ziel von 150% gelangt ist. Also das war sehr, sehr viel Arbeit. Aber wir haben es geschafft in Triesenberg. Ich gebe Ihnen schon recht, es hat auch zusätzliche Anträge zum Beispiel für Malbun gegeben. Das hat eine Mehrheit hier drinnen auch so beschlossen, das ist halt auch Demokratie.Dann das mit der Aufgabenentflechtung: Das sehe ich aktuell nicht, das - kann ich gerade sagen - ist rein ein Spiel auf Zeit. Dann gewinnt man wieder etliche Jahre, man wird sich dann nicht einig und am Ende des Tages muss man nach der Aufgabenentflechtung auch wieder die Finanzen aufsplitten. Für mich ist klar: Bei der aktuellen Aufgabenentflechtung sind die Gelder nicht richtig verteilt. Ich plädiere ganz klar dafür, dass man jetzt zuerst einmal diese Finanzzuweisungen anpasst und dann kann man nach meinem Dafürhalten die nächsten zehn Jahre diese Aufgabenentflechtung hin und her diskutieren. Aber wie gesagt, wenn sich der Landtag nicht dazu bekundet, hier ganz klar sich den finanzpolitischen Spielraum einzuräumen, dann werden Sie dann halt in den nächsten Sitzungen plötzlich feststellen: Wie sollen wir das finanzieren? Es hat bereits die Frage gegeben von Daniel Oehry bei der OKP an die Freie Liste, wie sie denn diese CHF 24 Mio. finanzieren möchte. Es gibt dann sicherlich andere Damen und Herren, die hier drinnen Ideen haben. Am Ende des Tages müssen Sie dann einfach Geld haben, um das zu finanzieren. Wie gesagt: Aufgabenentflechtung ist für mich nicht Punkt 1, Punkt 1 ist, die Finanzzuweisungen anzupassen. Und dann kann man in einer zweiten Phase diese Aufgabenentflechtung ein Jahrzehnt diskutieren, das ist mir dann gleich. Ich hätte gerne mehr finanzpolitischen Spielraum für den Landtag. Und das sollten eigentlich in einem Land, wo der Landtag die Finanzhoheit hat, hier drinnen weitere zwölf Damen und Herren so sehen, damit wir dann wenigsten 13 sind am Ende des Tages. Aber da habe ich halt auch schon zu viel erlebt. Und es sollte halt auch nicht so sein, dass man hier nur Sachpolitik betreibt, wenn gerade der Regierungschef von der eigenen Farbe ist. Die Sachpolitik sollte eigentlich unabhängig von der parteipolitischen Ausrichtung des Regierungschefs sein. Zumindest meine Unterstützung hat der Herr Regierungschef, wenn er hier wieder eine gute Idee bringt, wie man diese Finanzzuweisungen im Sinne des Landes anpassen kann. Ich möchte ganz klar mehr Spielraum für den Landtag. Damit wir eben die Bürgerinnen und Bürger von Balzers bis Ruggell gleich behandeln können. Und das sollte doch eine Mehrheit hier drinnen gleich sehen, sonst verstehe ich halt die Welt schon nicht ganz.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir müssen jetzt aufpassen, dass wir nicht in eine Grundsatzdiskussion über Finanzausgleich etc. abgleiten, weil wir es hier mit einer konkreten Vorlage zu tun haben, ein Staatsgerichtshofurteil umzusetzen.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich muss Sie jetzt kurz enttäuschen, Herr Präsident. Ich hätte jetzt auch noch zwei, drei Ausführungen zum Thema Finanzausgleich, aber ich halte mich - wie gewohnt - kurz. Ich möchte nur kurz auf den Abg. Risch eingehen, ob sich bei uns in irgendeiner Form die Meinung geändert hat: Wir haben das nicht abgesprochen, ich kann somit nur für mich sprechen. Bei mir hat sich die Meinung überhaupt nicht geändert, ich finde den damaligen Vorschlag nach wie vor fantasielos. Dazumal ging es darum: Die Annäherung der Finanzkraft der Gemeinden sollte dahingehend herbeigeführt werden, indem den Gemeinden Vaduz und Schaan Geld weggestrichen wird - grob gesagt. Das finde ich nach wie vor fantasielos.Ich wäre gerne zu haben, falls - eher in Form, Richtung eines horizontalen Finanzausgleichs - dadurch auch die anderen Gemeinden dann profitieren könnten und nicht, wie das der Abg. Wendelin Lampert beabsichtigt, das Land. Falls man irgendwie die Finanzerträge der Gemeinden in irgendeiner Form ausgleichen möchte, wäre ich dabei, wäre ich auch zu haben. Ich finde, das hat auch einen gewissen Charme, wenn man die Steuersätze angleicht. Ich habe das nicht durchgedacht, aber für mich hat es einen gewissen Charme, landesintern keinen Steuerwettbewerb zu fahren. Das hat für mich einen gewissen Charme. Ich denke, das ist sicher ein Thema, das man sich allenfalls in dieser Legislatur auch nochmals überlegen sollte. Aber ich bin überhaupt nicht dafür zu haben, dass der Finanzausgleich einfach dahingehend abgeändert wird, dass die finanzstarken Gemeinden Schaan und Vaduz bestraft werden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit, denke ich, können wir die Finanzausgleichsdebatte beenden und wieder zum vorliegenden Traktandum kommen.Abg. Karin Zech-Hoop
Danke, Herr Landtagspräsident. Also die gegenständliche Vorlage ist ja grundsätzlich eigentlich ein Nebenschauplatz und ich verstehe, dass wir damit hier, jetzt, aktuell ein Problem lösen, das wir einfach haben. Wir müssen die Gleichstellung mit den Ausländern sicherstellen. Aber es zeigt auch deutlich auf, dass wir im Inland mit der Gleichstellung unserer Bürger auch ein Problem haben und das Problem angehen müssen. Also ich werde dieser Vorlage, die wir ja auch heute behandeln, zustimmen, dass wir darauf eintreten. Denn ich finde, die Gleichstellung mit dem Ausland müssen wir sicherstellen. Auch wenn der erste Gedanke wie bei der Abg. Dagmar Bühler-Nigsch war: Das kann es doch nicht sein, dass die Inländer sogar schlechter gestellt werden wie die Ausländer. Ja, das ist einfach die erste Reaktion, wenn man das liest. Für die aktuelle Lösung sehe ich auch keine bessere Variante, aber wir müssen das andere Problem dringend angehen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Besten Dank. Ich verspreche Ihnen, auch ich werde mich kurzfassen. Ich möchte nur noch der Abg. Dagmar Bühler-Nigsch versichern, dass ich ihre Empfindungen durchaus teilen kann in dieser Sache. Steueroptimierung über alles - ein Konzept, anscheinend wirklich sehr beliebt. Natürlich wäre dies jetzt eine Gelegenheit, diese Steuerharmonisierung voranzutreiben. Es wird aber ja wohl noch eine Weile dauern, bis ein solcher Prozess der Steuerharmonisierung eingeleitet oder gar umgesetzt ist. Meine Frage wäre jetzt: Würde es in der Übergangsfrist bis dahin tatsächlich einer sachgerechten und verhältnismässigen Lösung widersprechen, wenn wir uns vorübergehend auf die Basis des Durchschnittsatzes aller Gemeinden einigen würden und ein bisschen entgegen den Empfehlungen, dass wir den niedrigsten Steuersatz einfach anwenden müssen, wenn wir dem etwas entgegenhalten, um dieser Ungleichbehandlung auch im Inland ein bisschen zu einem Ausgleich zu verhelfen? Was wären da die Risiken und die Nebenwirkungen? Das wäre meine Frage. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, ich teile natürlich den Unmut darüber, was ich Ihnen hier vorzulegen habe. Ich finde das jetzt auch nicht gerade die Steuervorlage, die ich Ihnen zuerst hätte bringen wollen. Es wurde einiges ausgeführt - auch einiges, was noch ein bisschen weiter geht. Der Abg. Daniel Seger hat auch einige wesentliche Punkte der Vorlage bereits zusammengefasst und weil die Aufregung einigermassen hoch ist, möchte ich nochmals ganz kurz darauf eingehen, was wir hier eigentlich vor uns haben und weshalb auch.Personen mit Wohnsitz im Ausland sind mit diversen Erwerbseinkünften, welche sie in Liechtenstein erzielen, in Liechtenstein beschränkt steuerpflichtig. Im Folgenden nenne ich sie Steuerausländer. Die Besteuerung erfolgt mittels Quellensteuer oder - ab einem gewissen Betrag - der ordentlichen Veranlagung. Im Jahr 2014 wurde festgelegt, dass die Einnahmen aus der Besteuerung der Steuerausländer zur Gänze dem Land zukommen. Damals wurde auch festgelegt, dass bei der ordentlichen Veranlagung der Steuerausländer der Zuschlag - dann also der Landeszuschlag - einheitlich 200% beträgt. 200% entspricht dem Mittelwert des gesetzlichen Rahmens von 150% bis 250%, in dem sich die Gemeindezuschläge bewegen können. Im Jahr 2014 lag der höchste von den Gemeinden festgesetzte Gemeindezuschlag bei 200%. Derzeit liegt der höchste Gemeindezuschlag bei 180%, der tiefste liegt bei 150%. 150% haben aktuell sieben von elf Gemeinden. Aufgrund einer Beschwerde eines Steuerausländers hat der Staatsgerichtshof den 200-Prozent-Landeszuschlag als EWR-widrig aufgehoben, da dieser zu einer höheren Steuerlast für Steuerausländer gegenüber Steuerinländern führe und damit diskriminierend sei. Der Staatsgerichtshof räumte dem Gesetzgeber ein Jahr Zeit ein, um eine EWR-konforme Regelung betreffend den Landeszuschlag zu schaffen. Dieses Jahr läuft Anfang Oktober aus. Zur vorgeschlagenen Gesetzesänderung möchte ich noch ausführen, dass die Regierung im Lichte der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs geprüft hat, welcher Spielraum bei der Regelung des Landeszuschlags überhaupt besteht, damit er EWR-konform ist. Diese Prüfung führte zu folgendem Ergebnis: Gemäss Rechtsprechung ergibt sich, dass ein Steuerausländer nicht schlechter gestellt sein darf gegenüber dem meistbegünstigten Steuerinländer, der sich in vergleichbarer Situation befindet. Bei einem einheitlichen Zuschlag für Steuerausländer wird diesem Grundsatz entsprochen, wenn der Zuschlag dem tiefsten von den Gemeinden festgesetzten Zuschlag entspricht. Vor diesem Hintergrund ist auch ein durchschnittlicher Zuschlag, den die Abg. Manuela Haldner-Schierscher gerade vorgeschlagen hat - derzeit wären das die 160% -, diskriminierend, da es Steuerinländer geben würde, die besser gestellt sind.Eine andere EWR-konforme Regelung bestünde jedoch darin, dass beim Erwerbseinkommen der Steuerausländer und der Steuerinländer der Zuschlag der Tätigkeitsgemeinden erhoben würde. In diesem Fall bestünde ebenfalls keine Diskriminierung. Eine solche Zuschlagsregelung würde aber zu einer starken Systemänderung bei der Besteuerung der Steuerinländer sowie der Steuereinnahmen der Gemeinden führen, weshalb sich die Regierung gegen eine solche Regelung ausspricht. Die Regierung spricht sich aufgrund dessen dafür aus, dass sich der Zuschlag nach den tiefsten für das entsprechende Steuerjahr von den Gemeinden festgesetzten Gemeindezuschlag richtet, welcher derzeit bei 150% liegt. Es wird zudem vorgeschlagen, dass der Zuschlag der Steuerausländer jährlich im Finanzgesetz festgelegt wird. Bei einer jährlichen Festsetzung kann einfach reagiert werden, sollten sich der tiefste Gemeindezuschlag oder die EuGH-Rechtsprechung ändern.Gerne gehe ich noch auf Ihre Fragen oder Anmerkungen ein. Die Abg. Dagmar Bühler-Nigsch hat mich gefragt - also ich übersetze es jetzt ein bisschen freundlicher -, ob ich diese Anpassung wirklich gut finde. Und mit einem Wort: Nein. Ich bin auch persönlich der Ansicht, dass es stossend ist und dass wir diese Kröte jetzt eben halt zu schlucken haben. Dann hat der Abg. Johannes Kaiser gefragt, wie hoch die Steuereinnahmen 2020 der beschränkt Steuerpflichtigen sind: Sie haben bereits die Rechnung angestellt, die man aus diesen CHF 3,3 Mio. machen kann. Man kann die einfach mal sechs rechnen, oder durch 50 mal 300, dann landet man bei den rund CHF 20 Mio. Und das ist dann auch der Teil, der da anfällt. Man kann sich auch die Frage stellen: Wenn wir jetzt das nicht regeln würden, also wenn diese Regelung einfach ausläuft, dann würden wir halt eben auf das Vierfache hier verzichten. Das wären dann die rund CHF 13 Mio., denn dann gäbe es keine gesetzliche Regelung mehr ab Oktober. Das wäre natürlich sehr nachteilig dann.Dann hat der Abg. Sebastian Schädler den Vorschlag gemacht, wir könnten doch einfach den Gemeindesteuersatz auf 180% erhöhen: Das würde für dieses Problem natürlich eine Wirkung entfachen, aber ich glaube, das andere, das wir dann öffnen, wäre ungleich unschöner. Dann zum Abg. Wendelin Lampert: Sie haben gefragt, ob mir die Diskussion bekannt ist, dass gewisse Gemeinden gerne unter die 150% gehen. Selbstverständlich ist uns das Thema bekannt und wir haben sowohl im Koalitionsvertrag als auch im sich in Ausarbeitung befindenden Regierungsprogramm das Thema mit dem Finanzausgleich natürlich auf der Agenda. Ich denke, ganz wichtig dabei ist dennoch, die Gemeinden miteinzubeziehen, weil das sonst auch nicht funktionieren wird. Es ist nicht das Thema, dass wir sie fragen, wie sie es gerne hätten, sondern dass wir gemeinsam eine Lösung präsentieren können, die dann für das Land und die Gemeinden vorteilhaft ist. Dann zum Abg. Georg Kaufmann: Sie haben - so habe ich Sie jedenfalls verstanden - die globale Steuerharmonisierung dann quasi auf Liechtenstein umgelegt und gesagt, dann könnte man doch auch Steuern harmonisieren - also dass das eine Chance wäre, es in FL auch zu machen. Das ist einfach insofern unterschiedlich, dass es ja bei der globalen Steuerharmonisierung um die effektive Unternehmenssteuer geht und nicht um die natürlichen Personen. Die Frage des Abg. Patrick Risch, ob die Regierung das vorantreibt: Wie gesagt, ja, treibt das die Regierung voran, und zwar nicht die rote oder die schwarze, sondern die Koalitionsregierung nimmt sich dem sehr gerne an. Und ich habe es schon gesagt: Das ist auch schon festgeschrieben. Und die Abg. Manuela Haldner-Schierscher: Da habe ich die Antwort bereits in meinem Eingangsvotum gegeben. Natürlich wäre uns jede andere Lösung, die höher gewesen wäre, lieber gewesen. Aber es ist nun einmal jetzt die auf den 150%. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Landtagspräsident. Danke dem Regierungschef für seine Ausführungen. Was mich jetzt in diesem Zusammenhang vielleicht noch interessieren würde, ob Ihnen in dieser Form irgendetwas bekannt ist: Gibt es seitens des EuGH Entscheide zur Pauschalbesteuerung? Meines Wissens gibt es ja auch natürliche Personen, die einer Pauschalbesteuerung unterliegen können. Ich weiss jetzt nicht, ob das bei uns, explizit in Liechtenstein der Fall ist. Aber ist Ihnen bekannt, ob es dazu Urteile gibt im Kontext und eben jetzt im Zusammenhang mit dieser Mindestbesteuerung?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Danke dem Regierungschef für die Ausführungen. Sie haben hervorgehoben, was mir vorhin auch ein Anliegen war bei der Diskussion über den Finanzausgleich - und Sie haben das verdankenswerterweise verstärkt hervorgehoben -, dass dieses Thema wirklich im Gleichschritt mit den Gemeinden vorgenommen wird. Denn sonst macht es auch keinen Sinn oder der Erfolg ist dann nicht beschert, wenn hier der Landtag von sich aus oder die Regierung von sich aus alleinige, einseitige Aktionen machen würde. Aber das ist ja klar und Sie haben das bestens hervorgehoben. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Auf die Rückfrage des Abg. Günter Vogt: Da habe ich im Moment keine Kenntnis, wie es da ausschaut. Das müssten wir prüfen. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Somit können wir über Eintreten befinden. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Eintreten wurde mit 24 Stimmen einhellig beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung der Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf vor. Art. 23 Abs. 5 Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 23 Abs. 5 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten, gleichzeitig haben wir Traktandum 35 erledigt.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Nur eine Frage zum Inkrafttreten: Jetzt haben wir ja Juni-Landtag, ich nehme an, im September ist die 2. Lesung geplant, dann noch mit der Referendumsfrist - funktioniert das dann noch auf Oktober? Nicht, dass wir dann ein Problem bekommen, dass das Inkrafttreten zu spät erfolgt. Also konkret die Fragen: Müssten wir nicht heute abschliessend diese Vorlage beraten? Haben wir genügend Zeit mit September-Landtag plus Referendumsmöglichkeit, damit es dann nicht diese fatale Entscheidung gibt? Sie haben es ja gesagt: Wenn das nicht durchgeht, wird es dann teuer, und zwar etwa um den Faktor 4, Faktor 3 teurer.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete: Ja, wir haben das geprüft und es geht sich aus. Vor dem Hintergrund, dass wir auf die 2. Lesung jetzt auch nichts mehr vorbereiten würden, steht es Ihnen auch frei, quasi die 2. Lesung jetzt auch noch vorzunehmen. Wenn Sie den Antrag stellen wollen, dann sind wir sicher sicher, dann gibt es auch kein Traktandum mehr in der September-Sitzung. Ich glaube nicht, dass es neue Erkenntnisse geben würde, also vor dem Hintergrund steht für mich nichts dagegen. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich würde dieses Anliegen unterstützen und diesen Antrag stellen für eine dringliche Behandlung. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, ich bin jetzt nicht zu 100% sicher, aber das wissen Sie oder der Parlamentsdienst sicher: Ich meinte nicht eine dringliche Behandlung, sondern dass die 2. Lesung abschliessend gemacht wird. Dringlich wäre ja dann, dass das Referendum ausgesetzt würde und das würde ich jetzt nicht empfehlen. Landtagspräsident Albert Frick
Das würde dann einen zweiten Antrag bedingen. Damit hat sich das erledigt. Es wurde Antrag auf abschliessende Behandlung gestellt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 21 Stimmen stattgegeben und ich bitte den Parlamentsdienst, die 2. Lesung der Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf vorzunehmen. Art. 23 Abs. 5 Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 23 Abs. 5 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, gebe bitte die Stimme ab. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 24 Stimmen wurde einhellig zugestimmt. Damit haben wir Traktandum 35 erledigt. Ich würde jetzt vorschlagen, dass wir nochmals eine kurze Pause machen statt einer langen, damit wir zügig vorankommen. Aber es ist wichtig, dass wir nochmals durchlüften.Die Sitzung ist unterbrochen (von 11:10 bis 11:20 Uhr).
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