Bewilligung von Nachtragskrediten (III/2021) (Nr. 58/2021)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 13: Bewilligung von Nachtragskrediten (III/2021). Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 58/2021. Wird dazu das Wort gewünscht?Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank für das Wort. Ja, meine Zustimmung zu diesen beiden Nachtragskrediten ist unbestritten. Jedoch habe ich noch eine Frage an die Regierung. Im Bericht und Antrag wird festgehalten, dass das HPZ in den vergangenen Jahren sämtliche zur Verfügung stehenden Räume für Klassen und Therapiezimmer umgenutzt hat und sich für die Schule nun das Problem stellt, Unterrichtszimmer zur Verfügung zu haben, wenn sich die Anzahl der Schülerinnen und Schüler am HPZ in den nächsten Jahren noch weiter erhöhen sollte. Auch wenn schwer abschätzbar ist, ob sich die Schülerzahlen einpendeln, kann auch nicht ausser Acht gelassen werden, dass die Bevölkerung wächst, das wird auch im Bericht so festgehalten. Zudem ist man ja auch noch verpflichtet, Schülerinnen und Schüler oder eine gewisse Anzahl von ihnen mit Wohnsitz im Kanton St. Gallen im HPZ aufzunehmen. Somit möchte ich einfach die grundsätzliche Frage stellen, wie es bezüglich Ausbaus des HPZ steht beziehungsweise ob die Regierung aktuell oder in naher Zukunft Handlungsbedarf sieht. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Geehrter Herr Landtagspräsident, danke für das Wort. Meine Fragen zielen fast in die ähnliche Richtung. Auf Seite 8 haben Sie ausgeführt, dass es eine Subvention für das Provisorium ist. Was würde geschehen, wenn wir das nicht bewilligen würden, weil die Containersiedlung schon dort steht, das habe ich mich letzte Woche schon gefragt. Nichtsdestotrotz werde ich dem zustimmen, weil es wichtig ist, dass wir dem stattgeben. Dann habe ich eine zweite Frage: Auf Seite 7 ist das Schulfördermassnahmenkonzept Inklusion erwähnt. Welchen Einfluss hat das auf die Anzahl Schüler am HPZ? Wenn ich Inklusion richtig verstehe, wird es dazu führen, dass mehr dezentral in den Schulen stattfinden wird in diesem Bereich und weniger am HPZ. Aber es zielt in die ähnliche Richtung wie die Fragestellung: Wohin geht die Reise beim HPZ mit dem Flächenvolumen, Klassenanzahlbedarf? Herzlichen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich gehe gerne näher auf die Fragen im Zusammenhang mit der Bewilligung des Nachtragkredites für das HPZ ein. Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass das HPZ als Tagesschule zwei verschiedene Schultypen führt. Nämlich einmal die Sprachförderschule einerseits und andererseits die Förderbeschulung. Kinder und Jugendliche mit ganz unterschiedlichen Bedürfnissen und Lernschwierigkeiten bekommen eine optimale Beschulung und Therapien und können so individuell gefördert werden. Die Förderung für lernschwächere Schülerinnen und Schüler ist ebenfalls ein Teil unseres gesamten Bildungsauftrages. Die Schülerzahlen im HPZ haben mit Beginn des neuen Schuljahres 2021/2022 ihren bisherigen Höchststand mit insgesamt 104 Schülerinnen und Schülern erreicht. Heute besuchen 53 Schülerinnen und Schüler die Förderklasse und 51 Schülerinnen und Schüler die Sprachförderschule. Wie Sie bereits erwähnt haben, ist in der Sprachförderschule und ausschliesslich in der Sprachförderschule die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus dem Kanton St. Gallen gemäss einer Vereinbarung mit dem Kanton St. Gallen vorgesehen. Momentan besuchen insgesamt 20 Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in Liechtenstein und 31 Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Kanton St. Gallen die Sprachförderschule des HPZ. Die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler aus dem Kanton St. Gallen ist vertraglich auf 27 Schülerinnen und Schüler limitiert. Diese Limite kann jedoch in Ausnahmesituationen in Absprache mit dem Kanton St. Gallen überschritten werden. Das führt jetzt dazu, dass in diesem Schuljahr vier weitere Schülerinnen und Schüler aus dem Kanton St. Gallen die Sprachförderschule besuchen. Ich möchte jetzt aber, was die Schülerzahlen für die Sprachförderschule betrifft, festhalten, dass es sich hiermit wirklich um eine Ausnahmesituation handelt, dass hier vier Schüler mehr als in der Vereinbarung beschult werden.Bezüglich Ihrer Fragen auf das Provisorium ist festzuhalten, dass dort eine Förderklasse untergebracht ist. Sie haben mich diesbezüglich gefragt, was passieren würde, wenn wir hier diesem Antrag nicht zustimmen würden. Ich kann grundsätzlich festhalten, dass natürlich die Regierung dem HPZ gegenüber mitgeteilt hat, dass wir immer darauf angewiesen und auch dankbar sind, dass solche Anträge so früh wie möglich kommen. Das ist klar platziert worden, man muss sich aber auch bewusst sein, dass natürlich Schülerzahlen und dementsprechende Einschreibungen halt an gewisse Daten gebunden sind und deshalb auch kurzfristig dieser erhöhte Bedarf dann noch eintreten kann. Sollte der Nachtragskredit nicht unterstützt werden, wäre die Konsequenz, dass die Stiftung das natürlich aus den Reserven zahlen müsste. Wichtig ist mir einfach auch noch festzuhalten, dass wir diese Subvention oder diese Förderung gestützt auf das Schulgesetz machen. Das ist auch im Bericht und Antrag so beschrieben, gestützt auf Art. 129 und Art. 30 des Schulgesetzes sind solche Subventionsanträge bei Privatschulen möglich und eben auch im Nachhinein möglich, weil, wie Sie richtig ausgeführt haben, der Container schon steht und die Schülerinnen und Schüler dort bereits seit nach den Sommerferien beschult werden.Beide Abgeordnete haben die Frage gestellt: Wie sieht das denn zukünftig aus? Wir haben hier einerseits die Situation mit wachsenden Schülerzahlen und andererseits aber natürlich verpflichtet sich Liechtenstein gerade auch in der Ratifizierung der Behindertenkonvention immer wieder auch klar für die Strategie der Inklusion. Wenn wir die bildungsstrategischen Zielsetzungen der Regierung, die ja auch in der Bildungsstrategie festgehalten sind, anschauen, dann ist es klar, dass dort sehr stark ein Schwerpunkt auf Inklusion gesetzt wird. Da werden auch in den kommenden vier Jahren diverse Massnahmen getätigt, um die Inklusion weiterzuentwickeln. Es ist nicht so, dass wir da keine Schritte gemacht haben, sondern da ist pädagogisch sehr viel passiert, auch dass näher zusammengearbeitet wird, so dass die enorm wertvollen Dienstleistungen vom HPZ auch integriert in den Regelschulen angeboten werden können. Also da ist sehr viel gute Arbeit geleistet worden, wofür ich mich auch bedanken möchte. Es werden sicherlich eben die Bestrebungen der Inklusion weiter gemeinsam gestaltet. Was wir aber festhalten müssen, ist, und das ist in meinen Augen eben auch ein hohes Gut, dass in Liechtenstein die Eltern nach wie vor die Wahlmöglichkeit haben. Sie haben die Wahlmöglichkeit, ob das Kind inklusiv beschult wird, das heisst integriert im Regelunterricht, oder eben den Unterricht im HPZ besucht. Durch diese Wahlfreiheit können natürlich Zahlen volatil sein. Es gibt dementsprechend natürlich auch Szenarien, dass man, wenn die Zahlen jetzt so weiter steigen würden, dann ja natürlich irgendwann die Diskussion über weitere Raumgestaltungen hätte. Ich kann Ihnen deshalb heute nicht einfach sagen, es wird fix diese Zahl sein. Es gibt eigentlich wirklich das Szenario, weiterhin eben die Inklusion zu fördern und dann auch einen Rückbau dieses Containers zu ermöglichen. Aber wie gesagt, aufgrund der Wahlfreiheit ist auch ein Szenario 2 möglich, nämlich dass, wenn die Zahlen so bleiben oder vielleicht noch steigen, wenn Eltern wollen, dass ihr Kind im HPZ beschult wird, nicht ausgeschlossen werden kann, dass wir hier im Hohen Haus wieder einmal über Raumbedarf im HPZ auch debattieren müssen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank für diese Ausführungen an die Frau Regierungsrätin. Ich gehe davon aus, dass dieser Nachtragskredit komplett unbestritten ist. Ich möchte lediglich darauf hinweisen, sollte es die Stiftung Heilpädagogischer Verein nicht geben, dann wäre es eine staatliche Aufgabe, das muss doch uns allen bewusst sein. Wenn es das nicht geben würde, dann wäre das dann einfach ein öffentlicher Auftrag - 100% Subvention. Da gehe ich jetzt einmal davon aus, das dürfte unbestritten sein und entsprechend wird auch dieser Antrag unbestritten sein. Nichtsdestotrotz sind diese Fragen, wie die Zukunft aussieht, natürlich berechtigt. Das haben Sie ja gerade ausgeführt. Und es ist ja auch klar, dass dieser Container bereits vorhanden sein muss, da ja das Schuljahr bereits begonnen hat. Aber wie gesagt, das ist im Leben halt so, es gibt ab und zu solche Situationen. Für mich komplett unbestritten und wie gesagt, es ist ein öffentlicher Auftrag, der zu gewährleisten ist.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich möchte das Votum des Abg. Wendelin Lampert unterstützen. Ich habe das auch in meinen Ausführungen festgehalten: Es ist eine Aufgabe von uns, lernschwächere und lernstärkere und Kinder mit speziellen Bedürfnissen in unserem Land zu beschulen und da trägt das HPZ einen wichtigen Beitrag dazu bei. Ich denke, wichtig ist es einfach, dass wir in der bildungsstrategischen Ausrichtung schauen, dass das Sowohl-als-auch und das Miteinander bestmöglichst gestaltet werden kann. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen, somit bitte ich den Parlamentsdienst, den Finanzbeschluss zu lesen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen, somit können wir abstimmen. Wer dem vorliegenden Finanzbeschluss über die Bewilligung von Nachtragskrediten (III/2021) die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 15 Stimmen die Zustimmung einhellig erteilt, gleichzeitig haben wir Traktandum 13 abgeschlossen. Ich unterbreche jetzt für die Mittagspause bis 13:45 Uhr. Mittagspause (von 12:10 bis 13:45 Uhr)
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