Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Abänderung des Gesetzes über die Landespolizei (Polizeigesetz) sowie des Ausländergesetzes (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) (Nr. 63/2021); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 19: Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Abänderung des Gesetzes über die Landespolizei (Polizeigesetz) sowie des Ausländergesetzes (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands).Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 63/2021 und steht zur Diskussion.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, sehr geehrter Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich bedanke mich beim zuständigen Ministerium der Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni für den vorliegenden Bericht und Antrag. Mit der zu übernehmenden Verordnung (EU) 2019/1896 «wurde eine Europäische Grenz- und Küstenwache eingerichtet, die für eine integrierte europäische Grenzverwaltung an den Aussengrenzen sorgen soll, um diese Aussengrenzen effizient und unter uneingeschränkter Wahrung der Grundrechte zu verwalten, und um die Effizienz der Rückkehrpolitik zu erhöhen».Die Europäische Grenz- und Küstenwache besteht zum einen aus der Agentur Frontex und zum anderen aus den für die Grenzverwaltung zuständigen nationalen Behörden. Insgesamt wird eine ständige Reserve von bis zu 10'000 personellen Einsatzkräften geschaffen, welche die Agentur bei Bedarf abrufen kann. Liechtenstein wird anstatt der Entsendung von Personal für den Soforteinsatzpool eine anteilige finanzielle Unterstützung direkt an die Agentur leisten. Eine personelle Beteiligung besteht indem, dass Liechtenstein einen Vertreter der Landespolizei in den Verwaltungsrat der Frontex delegiert, wobei die assoziierten Schengen-Staaten im Vergleich zu den partizipierenden EU-Schengen-Staaten lediglich ein eingeschränktes Stimmrecht haben. Die Kosten für die Frontex-Beteiligung richten sich nach der Budgetentwicklung der Agentur sowie dem jeweils aktuellen nationalen Bruttoinlandprodukt. Liechtenstein zahlt seit 2015 einen jährlichen Beitrag an die Verwaltungskosten der Agentur. Dieser Beitrag berechnet sich nach dem Verhältnis des nationalen Bruttoinlandprodukts zum BIP aller Mitgliedsländer der Agentur. Demzufolge dürfte der ordentliche Jahresbeitrag für das Jahr 2021 rund EUR 200'000 betragen. Hinzu kommen finanzielle Beiträge für die Einrichtung des ständigen Frontex-Grenzschutzkorps. Diese würden sich gemäss der mit Frontex und der EU-Kommission ausgehandelten Berechnungsmethode auf circa EUR 60'000 belaufen. Als Mitglied des Schengen-Raums ist Liechtenstein verpflichtet, sich am europäischen Grenzschutz zu beteiligen. Bei einer Ablehnung sieht das Schengen-Assoziierungsabkommen eine Beendigung des Ab-kommens vor, sollte Liechtenstein seinen Verpflichtungen nicht nachkommen. Ich werde der Vorlage meine Zustimmung erteilen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Danke für das Wort, Herr Präsident. Besten Dank dem Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt sowie den betroffenen Stellen für die Ausarbeitung dieses Berichts und Antrags. Das Fürstentum Liechtenstein ist am 19. Dezember 2011 dem Schengen-Raum beigetreten. Dadurch ist Liechtenstein auch zur Übernahme entsprechender EU-Verordnungen verpflichtet. Die meisten dieser Verordnungen betreffen die operative Zusammenarbeit zum Schutz der Aussengrenzen der EU. Dazu wurde eine entsprechende Agentur geschaffen, die Frontex. Diese plant und koordiniert jeweils die Entsendung von Soforteinsatzteams aus den Mitgliedstaaten. Da Liechtenstein keine Schengen-Aussengrenze hat und die Landesgrenzen aufgrund des Zollvertrages durch das Schweizer Grenzwachtkorps gesichert und kontrolliert werden sowie aufgrund der Kleinheit Liechtensteins, hat Liechtenstein eine anteilmässige finanzielle Unterstützung zu leisten. Bisher hat Liechtenstein einen Beitrag zur Finanzierung eines zusätzlichen Grenzschutzbeamten an die Schweiz geleistet, welcher durch die Schweiz an Frontex entsandt wird. Der entsprechende Beitrag beläuft sich auf jährlich CHF 141'000. Allerdings werden diese Ausgaben zu 75% durch einen EU-internen Sicherheitsfonds zurückerstattet. Mit der gegenständlichen Verordnung werden den Schengen-Staaten nun sehr viel weitreichendere Verpflichtungen für die Entsendung von Personal an die Europäische Grenz- und Küstenwache auferlegt. Es erfolgt meines Erachtens eine Verschärfung des EU-Aussengrenzschutzes. Ähnlich wie die vorherige Verordnung sieht auch diese neue Verordnung im Falle Liechtensteins anstelle einer personellen Beteiligung wiederum anteilsmässige Unterstützungsleistungen vor. Damit ist Liechtenstein weiterhin der einzige Schengen Staat, der keine eigenen Grenzschutzexperten entsenden muss. Allerdings wird diese Verpflichtung nicht mehr über die Finanzierung von Schweizer Grenzwächtern geleistet. Die Beiträge werden direkt an Frontex fliessen. Die entsprechend vereinbarte Berechnungsmethode wurde seitens Frontex und in Absprache mit der EU-Kommission bereits bestätigt. Der liechtensteinische Anteil beträgt derzeit 0,04% des Gesamtbudgets, was für das Jahr 2021 rund EUR 60'000 ausmacht. Zusätzlich hat Liechtenstein einen Sitz im Verwaltungsrat. Auch wenn Liechtenstein kein Stimmrecht hat, erwarte ich schon, dass unsere Vertretung dort ihre Stimme erhebt und deutlich und klar auf Menschenrechtsverletzungen hinweist, die im Zusammenhang mit dem Schutz der Aussengrenzen immer wieder passieren. Frontex hat sich an die Menschenrechte zu halten, nicht nur bei den Rückführungen und Wegweisungen, wie sie in Art. 80 festgelegt werden. In diesem Zusammenhang regt die Regierung eine Anpassung der polizeilichen Aufgaben im Polizeigesetz an. Die im Gesetz neu erwähnten Aufgaben hat die Landespolizei aber bereits bisher wahrgenommen, es ist also eine rein deklaratorische Anpassung. Mit der neuen Verordnung werden die bisherigen Aufgaben von Frontex auf zukünftige Herausforderungen im Bereich Sicherheit und Asyl ausgebaut. So sollen die Staaten insbesondere im Bereich der Grenzverwaltung und der Rückführung stärker unterstützt und auch koordiniert werden. Es wird eine ständige Reserve von bis zu 10'000 Einsatzkräften geschaffen, welche die Agentur bei Bedarf abrufen kann. Das Kontingent besteht aus vier Kategorien. Die Kategorie 1 umfasst die neu direkt Frontex unterstellten Einsatzkräfte, welche von der Agentur direkt angestellt, ausgebildet und ausgerüstet werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Gelder Liechtensteins in diese Kategorie einfliessen werden. Andere lang- und kurzfristige Entsendungen durch die Schengen-Staaten selbst werden neu in die Kategorien 2, 3 und 4 eingeteilt. Relevant für Liechtenstein können die Bestimmungen und Massnahmen für Rückführungen mit Unterstützung der Agentur sein. Hier kann Liechtenstein bei Bedarf Unterstützung beantragen. Diese neue Möglichkeit erfordert diesbezüglich auch eine Änderung von zwei Artikeln im Ausländergesetz, welche uns die Regierung ebenfalls zur Beschlussfassung vorlegt. Gemäss den Ausführungen im Bericht und Antrag soll der Schutz der Menschenrechte bei Rückführungen und Wegweisungen stärker verankert werden. Dies geschieht im Art. 80 der Verordnung. Ich erwarte, dass dieser Art. 80 auch mit Leben gefüllt wird. Die Verordnung an sich ist nämlich eine klare und eindeutige Verschärfung des Schutzes der EU-Aussengrenzen. Europa schottet sich damit weiter ab. Persönlich finde ich diese Entwicklung bedenklich. Grenzzäune und Abschottung sind keine wirklichen und auch keine passenden Antworten auf die dringlichen und grossen Themen unserer Zeit: Klimawandel und Rassismus - und damit zusammenhängend deren Flüchtlingsströme - lassen sich mit Mauern und Zäunen nicht bekämpfen. Trotzdem werde ich auf die Vorlage eintreten. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Besten Dank für das Wort. Ich werde der gegenständlichen Vorlage nicht zustimmen und möchte dies hiermit auch kurz begründen. Mit der neuen Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache wurde eine europäische Grenz- und Küstenwache eingerichtet, die für eine integrierte europäische Grenzverwaltung an den EU-Aussengrenzen sorgen soll, um diese effizient und unter uneingeschränkter Wahrung der Grundrechte zu schützen, und um die Effizienz der Rückkehrpolitik zu erhöhen. Die Europäische Grenz- und Küstenwache besteht zum einen aus der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache, auch Frontex genannt, und zum anderen aus den für die Grenzverwaltung zuständigen nationalen Behörden. Die Regierung schreibt in der Zusammenfassung des vorliegenden Berichts und Antrags: «Damit Frontex ihre Aufgaben im Grenz- und Rückkehrbereich wirksamer wahrnehmen kann, hat sie ein stärkeres Mandat im Rückkehrbereich und im Bereich der Zusammenarbeit mit Drittstaaten erhalten.» Frontex soll mit den erforderlichen personellen Kapazitäten in Form einer ständigen Reserve und genügend Material ausgestattet werden. «Die ständige Reserve soll bis ins Jahr 2027 kontinuierlich auf bis zu 10'000 Einsatzkräfte ausgebaut werden.» Das wird kosten - bis 2027 insgesamt EUR 11 Mia. Um die Grenzen zu schliessen, braucht die EU eine Polizei: Frontex, der europäische Bundesgrenzschutz. Frontex tut zwar wie eine Polizei, ist juristisch jedoch nur eine aufgeblähte, überteuerte Agentur, die die europäischen Staaten an den Aussengrenzen unterstützen soll, den Migration Flow zu managen und grenzüberschreitende Kriminalität zu verhindern. Die EU-Agentur Frontex juristisch zu belangen, ist schwierig, weil die EU die Europäische Menschenrechtskonvention nicht unterzeichnet hat. Somit kann Frontex bei Widerhandlungen nur vor einem einzigen Gericht verklagt werden, nämlich dem Europäischen Gerichtshof, EuGH. Das heisst, es ist besonders schwierig, da erfolgreich zu sein. Frontex sieht aus wie Polizei, ist ausgestattet wie Polizei, ist aber lediglich eine Koordinierungsbehörde. Und wenn etwas schiefgeht, werden die Verantwortlichkeiten gegenseitig hin- und hergeschoben, zwischen den EU-Staaten und der Agentur. Und wie läuft jetzt dieses Management des Migration Flow nun in der Praxis ab? Die schweren Vorwürfe gegen Frontex wegen Missachtung der Menschenrechte und Gewaltexzessen an den EU-Aussengrenzen sind Fakt. Frontex soll verhindern, dass Menschen nach Europa kommen. Doch wenn Menschen in Seenot kommen, ist Frontex per Gesetz verpflichtet, zu helfen - anscheinend ein Dilemma. Mittels sogenannten Push-Back-Aktionen versucht Frontex, die Menschen wieder zurückzudrängen. Eine beliebte Taktik ist, dass Frontex statt zu retten mit erhöhter Geschwindigkeit an den überfüllten Schlauchbooten vorbeifährt, sodass Wellen erzeugt und damit versucht wird, diese zurückzudrängen. Frontex und die anderen Behörden vor Ort wissen von diesen Push-Backs. Es ist ein offenes Geheimnis, dass Menschen ohne Asylverfahren und mit Gewalt zurückgebracht werden. Zudem hat Frontex in ihrer Ausrüstung von Booten auf Flugzeuge und Drohnen gewechselt, weil sie nicht in Such- und Rettungsaktionen verwickelt werden wollen. Im Klartext heisst das: Frontex möchte die Menschen lieber ertrinken lassen, um nicht gezwungen zu werden, sie zu retten. Sie rufen dann zum Beispiel die lybische Küstenwache, damit diese die Menschen «retten» soll. Das ist Menschenrechts-Outsourcing. Die lybische Küstenwache ist ein Haufen von Kriegsverbrechern und Leuten, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben und begehen, die die europäische Union finanziert, um Migrationsbewegungen einzugrenzen. Ich bin der Meinung, dass wir diesem Gebaren stillschweigend zustimmen, obwohl wir wissen, dass die Menschenwürde tagtäglich im Meer ertrinkt - unter Mitwirkung der EU und uns, wenn wir dies auch noch mitfinanzieren sollen. Ich würde es weiter begrüssen, wenn Liechtenstein, statt einen Notenaustausch zu genehmigen und umzusetzen, eine Protestnote gegen diese unhaltbaren Menschenrechtsverletzungen deponieren würde. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Bettina Petzold-Mähr
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich möchte mich bei meinen Vorrednern, Vorrednerinnen für die ausführlichen Angaben und Informationen bedanken. Ich werde somit auch darauf verzichten, das noch einmal zu wiederholen. Ich möchte jedoch wie mein Kollege Georg Kaufmann darauf hinweisen, dass unsere Vertreter vor Ort ein Augenmerk auf die Einhaltung der Menschenrechte legen sollen und, wenn nötig, auch immer wieder darauf hinweisen - quasi richtig penetrant sein. Natürlich sind die von der Kollegin Haldner-Schierscher aufgezeigten Vorfälle nicht zu dulden und dagegen muss vorgegangen werden. Ich hoffe, das wird auch von Liechtenstein gehört, wenn wir das dort anbringen, und werde dieser Vorlage somit zustimmen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank, Herr Landtagspräsident. Uns sind die Vorwürfe gegenüber Frontex bewusst. Es ist auch kein neuer Vorwurf, diese stehen schon länger im Raum und wurden auch schon in den letzten Monaten immer wieder aktiv angesprochen in den Innenministerräten. Liechtenstein hat sich dazu auch geäussert und auch in den Statements immer wieder darauf hingewiesen, dass die Menschenrechte zu beachten sind. Wir sind auch nicht die einzigen, die auf das hinweisen. Ob unsere Stimme gehört wird, weiss ich nicht, kann ich nicht sagen. Wir sind assoziierte Mitglieder, wir haben im Verwaltungsrat von Frontex nur eingeschränkte Stimmrechte. Da kann man sich auch fragen, wie viel Einfluss wir dann haben. Letztlich werden diese Vorwürfe jetzt geprüft, die stehen im Raum, es gibt einen Bericht des Europäischen Parlaments, der diese Vorwürfe macht. Dieser Bericht wird im nächsten Verwaltungsrat von Frontex Ende September diskutiert. Man wird dann sehen, ob sich diese Vorwürfe erhärten. Frontex wird sich dazu äussern. Ich möchte aber auch sagen: Ich meine es gibt natürlich eine gerichtliche Kontrolle, Sie haben es erwähnt, der EuGH. Ich würde nicht sagen, dass der EuGH die Menschenrechte weniger hochhält als der Menschenrechtsgerichtshof. Die EU als solches hat eine Grundrechtecharta, an die sich auch die Institutionen inklusive Agenturen halten müssen. Also es gibt eine gerichtliche Kontrolle, es gibt die Möglichkeit, aber da sind wir nicht dabei. Es gibt die Möglichkeit des Europäischen Parlaments, wo wir natürlich nicht einsitzen, Budgets zu kürzen. Aber ich denke, man kann jetzt diese Vorwürfe nicht telquel einfach so übernehmen, weil sie derzeit auch effektiv geprüft werden im Verwaltungsrat. Und dann wird man sehen, welche Massnahmen zu treffen sind. Die Verordnung sieht ja auch vor, dass Frontex Grundrechtsschutzpersonen anstellen muss, ich glaube, bis zu 20 Stück. Da ist auch eine Forderung, dass man das jetzt wirklich in die Hand nimmt, dass auch dann intern die Leute bei Frontex dieses Wissen und Know-how haben. Ich denke, das ist sicher ein wichtiger Ansatz. Ansonsten, ja, es ist die Aufgabe von Frontex, der Aussengrenzenschutz. Das ist die Hauptaufgabe von Frontex. Man muss sich dessen schon auch bewusst sein: Seit 2011 profitieren auch wir als Schengen-Mitglied von einem Schengen-Raum ohne Grenzkontrollen und wir alle finden das sehr toll, wir werden nicht mehr kontrolliert an der Grenze. Aber was heisst das? Das heisst, dass wir einen effektiven Aussengrenzenschutz brauchen. Dafür ist Frontex zuständig. Wir haben in der Migrationskrise nach 2015 bei den Flüchtlingsströmen gesehen, am Anfang war noch die Willkommenskultur sehr hoch. Das ist dann aber schnell gekippt nach den ersten Terroranschlägen und als man gemerkt hat, dass da natürlich eine Bewegung mit sehr vielen Personen kommt, die kein Anrecht auf Asyl haben. Und man hat da wirklich gemerkt, dass man wirklich auch Lücken hat im Aussengrenzenschutz und dass man daher auch Frontex stärken will. 10'000, das tönt nach sehr viel, das wird auch dann in ein paar Jahren evaluiert, ob es das wirklich braucht. Aber es war der Wunsch, der dezidierte Wunsch der Schengen-Mitglieder, dass man hier im Aussengrenzenschutz endlich vorwärtskommt und hier effektiv auch kontrolliert. Migrationspolitik heisst: ein ganzheitlicher Ansatz. Das heisst natürlich auch, nicht nur Flüchtlinge aufnehmen und solidarisch sein, das heisst auch, die zurückbringen, die kein Anrecht haben, hierzubleiben, und zwar rasch und effektiv. Und das heisst auch, an den Grenzen zu kontrollieren, wer kann reinkommen und wer kommt in unser Gebiet. Das ist Teil dieses Schengen-Abkommens. Wie gesagt, Menschenrechtsverletzungen muss man wirklich nachgehen und auch diese scharf verurteilen. Ich denke, dass das jetzt auch von der EU so angegangen wird und vom Europäischen Parlament auch so auf den Tisch gebracht wird. Ich denke, die Sitzung dann im Verwaltungsrat wird zeigen, welche Massnahmen da zu treffen sind. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden. Der Antrag lautet: «Der Hohe Landtag wolle diesen Bericht und Antrag zur Kenntnis nehmen, dem Notenaustausch zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) seine Zustimmung erteilen, und die beiliegenden Gesetzesvorlagen in Behandlung ziehen.» Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 22 Stimmen die Zustimmung erteilt. Damit haben wir auch Eintreten auf die Gesetzesvorlagen beschlossen und wir können mit der 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Polizeigesetzes durch Artikelaufruf beginnen. Art. 2 Abs. 1 Bst. obis wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 Abs. 1 Bst. obis steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die 1. Lesung abgeschlossen.
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Gesetz über die Abänderung des Ausländergesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Gesetzesvorlage: Gesetz über die Abänderung des Ausländergesetzes.Art. 56b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 56b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 77 Sachüberschrift und Abs. 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 77 Sachüberschrift und Abs. 2 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Keine Wortmeldungen. Wir haben auch diese 1. Lesung vorgenommen und gleichzeitig haben wir Traktandum 19 abgeschlossen.
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