Abänderung des Jagdgesetzes (Nr. 56/2021); 1. Lesung - Fortsetzung
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, sehr geehrte Mitglieder der Regierung, guten Morgen. Wir fahren mit unseren Beratungen fort. Wir befinden uns nach wie vor bei der Eintretensdebatte zu Traktandum 21: Abänderung des Jagdgesetzes.Ich bitte diejenigen Rednerinnen und Redner, die sich gestern schon angemeldet hatten, sich erneut anzumelden.Abg. Karin Zech-Hoop
Danke, Herr Landtagspräsident, guten Morgen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Wir hatten gestern eine interessante und sehr ausführliche Eintretensdebatte und ich werde hier ein bisschen anschliessen. Ich hoffe, Sie verzeihen mir. Alle bereits dargelegten verschiedenen Argumente sind berechtigt und auch nachvollziehbar für mich. Aus diesem Strauss an verschiedenen Varianten das Passende für die 2. Lesung herauszuarbeiten, wird eine Herausforderung. Aber ich denke, diese Herausforderung wird unsere Regierungschef-Stellvertreterin bravourös annehmen. Dabei ist jetzt schon klar, dass es keine perfekte Lösung gibt. Ich sehe Handlungsbedarf und werde deshalb auf diese Vorlage eintreten. - Der Schutzwald und dessen Verjüngung geht uns alle an. Der Zustand des Waldes ist das Mass, auf welches wir uns abstützen müssen.
- Jedoch gilt es, die allumfassende Zuständigkeit des Amtes für Umwelt infrage zu stellen.
- Die wertvolle Tätigkeit der Jäger darf nicht geschmälert werden. Je nach Waldzustand ist eine Unterstützung anzubieten. Dem Drei-Phasen-System kann ich nichts abgewinnen. Interessant finde ich jedoch das Thema der Reviergrösse und der koordinierten gezielten Jagd, um mehr Ruhe hineinzubringen und die Jagd effizienter zu machen, sowie kürzere Jagdzeiten.
- Bei Problemen sind Instrumente sicherzustellen, die wirklich handlungsfähig machen und mit denen man Einfluss nehmen kann.
Insgesamt frage ich mich, ob nicht ein liberalerer Ansatz der bessere Weg wäre. Dabei sollte das Augenmerk auf das gelegt werden, welches im Jagdgesetz wirklich gelöst werden muss. Lassen Sie mich diesen Ansatz kurz aufzeigen: Das allgemein anerkannte, oberste Ziel ist die Verjüngung des Schutzwaldes. Nur an diesem Ziel und der Zielerreichung werden wir in Zukunft gemessen werden. Die Bemessungsgrundlage bildet daher der Zustand des Waldes mit seinem Verjüngungsstatus auf Basis des Landeswaldinventars. Je nach Zustand des Waldes gilt es, eine Priorisierung vorzunehmen. Priorität 1 - Schutzwald in extrem schlechtem Zustand: Dieses Gebiet ist bereits heute als Intensivbejagungsgebiet ausgeschieden oder ist auszuscheiden. In diesem Gebiet sind Pächter als auch Wildhut das gesamte Jahr unterwegs, um das Schalenwild fernzuhalten. In diesem Gebiet bestimmt die Wildhut über die verschiedenen Massnahmen und koordiniert sich mit den Pächtern. Die Mitwirkung des Pächters ist erwünscht. Sollte dieser nicht mitmachen, kann auf jagdkundige Personen zurückgegriffen werden, um das Ziel der Fernhaltung von Schalenwild auch wirklich zu erreichen. Abschüsse werden dem Pächter auf diesem Gebiet, wo das Tier erlegt wurde, angerechnet. Priorität 2 - Schutzwald in gutem bis schlechtem Zustand: In diesem Gebiet ist der Pächter für die Wildbestandsreduktion und die Verbesserung des Waldzustandes durch weniger Verbiss zuständig. Schliesslich ist der Jäger der Jagdexperte. Die Jägerschaft soll sich selbst organisieren und klaren Regeln unterwerfen. Diese können Schonzeiten, Jagdmethoden, Mutterschutz, Jagdgast etc. regeln. Dabei ist mir persönlich völlig egal, wann und wie sie jagen. Das Tier darf einfach nicht leiden. Die Jagdregeln können sie in ihrer Standesorganisation festlegen und über die Genehmigung der Regierung für alle in Liechtenstein jagenden Personen mit Ausnahme der Wildhut für verbindlich erklären. Die Regierung legt in diesem Bereich nur fest, was für Regeln zum Tragen kommen, wenn sich der Zustand des Waldes nicht verjüngt oder zu hohe Verbissraten aufweist. In diesem Fall erhält die Wildhut das Recht, im November/Dezember koordinierte Jagden zu veranstalten. Eine Mitwirkung des Pächters wird erwartet. Dabei können jagdkundige Personen einbezogen werden. Das erlegte Wild gehört dem Pächter ohne Entschädigung.Priorität 3 - kein Schutzwald: In diesem Gebiet ist der Pächter für die Wildbestandskontrolle zuständig. Auch in diesem Wald muss eine natürliche Verjüngung erfolgen können. Sollte es zu deutlichen Verschlechterungen beim Verjüngungsstatus kommen, werden die Pächter bei der nächsten Pachtvergabe bei keinem Revier mehr berücksichtigt. Auch in diesem Wald gelten die von der Standesorganisation festgelegten Regeln zur Jagd. Der Wildhüter mischt sich nicht ein.Die verschiedenen Gebiete sind natürlich zu kartografieren. Zudem sind auch ganz konkrete Äsungsgebiete auszuweisen, damit sichergestellt wird, dass genügend Ausweichmöglichkeiten für das Schalenwild zur Verfügung stehen. Förster, Pächter und Wildhut können der Regierung einen gemeinsamen Vorschlag für diese Gebiete unterbreiten, ansonsten legt die Regierung mit Verordnung fest. Auf Regierungsseite sind die notwendigen Rahmenbedingungen wie Reviergrösse, Details zur Pächtergruppe, Treffsicherheit, Jagdkarte, Kompetenzen und Aufgaben der Wildhut zu regeln. Wichtig ist bei diesem Ansatz, dass wirklich am Schluss griffige Massnahmen festgelegt werden, welche wirklich dazu führen, dass Einfluss genommen werden kann, wenn etwas nicht stimmt. Wenn einfach der Verjüngungsstatus nicht verbessert wird. Vielleicht können Sie diesem Ansatz etwas abgewinnen und der Jägerschaft entsprechend den Prioritäten mehr Selbstbestimmung zugestehen oder geben. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Geschätzte Damen und Herren, guten Morgen. Wir sind noch immer in dieser Eintretensdebatte bezüglich des neuen Jagdgesetzes. Zu Beginn möchte ich mich bei allen Jägern bedanken, welche eine sehr wertvolle Aufgabe übernehmen, um eben Schalenwild in unseren Wäldern zu reduzieren. Das ist eine herausfordernde Aufgabe. Wer sich auskennt bei uns, in unseren Wäldern und vor allem in steilen Gebieten, der weiss, was das bedeutet. Es ist nicht so einfach, wie wir hier drin auf diesem Stuhl, auf dem wir sitzen, denken, dass die Jagd zu bewältigen wäre. Es ist wirklich eine Herausforderung und nicht alles ist so simpel, wie wir vielleicht denken. Das heisst aber nicht, dass die Vorlage, die wir hier auf dem Tisch haben, schlecht wäre. Sie ist vielleicht noch nicht fertig. Uns fehlen zum Teil belastbare Zahlen, Daten und Fakten. Da bitte ich die zuständige Ministerin auf die 2. Lesung hin, einfach ein bisschen mehr Gehalt in den Bericht und Antrag einzufügen, sodass wir die Verbisszahlen noch einmal genauer sehen, damit wir aktuelle Stände haben und nicht mit alten Dokumenten arbeiten müssen. Natürlich, es gibt genügend Gutachten, es gibt auch genügend aus der Historie. Wir wissen, wir haben ein Verbissproblem. Ich denke, das wird nicht zu beweisen sein. Aber es ist halt schon so, dass die Jäger, aus meiner Sicht auch zum Teil durchaus berechtigt, auf gewisse Unregelmässigkeiten in bestimmten Gutachten - ich möchte nicht sagen, in welchen, Sie wissen es selber - hinweisen. Das ist halt vielleicht ein Manko, mit dem wir dann zu kämpfen haben, und hier wäre einfach gut, wenn wir belastbares Zahlenmaterial hätten. Natürlich kann man das dann auch wieder infrage stellen. Das ist mir auch klar. Aber zumindest, dass wir im Landtag belastbares Zahlenmaterial haben. Und dann ist halt die Frage: Was glauben wir am Schluss? Wir haben viele Informationen und es ist für uns als Laien schwierig, hier eine Entscheidung zu treffen. Warum sollen wir das so einfach hinbekommen, wenn die Jagd und der Forst - im gleichen Amt übrigens - jetzt über Jahrzehnte sich mit diesem Thema auseinandersetzen? Dann kann ja das für uns auch nicht einfach sein, denn sonst wäre ja dort auch irgendetwas nicht gut gelaufen. Ich denke, wir haben einen Konflikt. Wendelin Lampert hat es gesagt, wir haben vermutlich einen Wild-Mensch-Konflikt. Der Mensch breitet sich aus und das Wild wird zurückgedrängt. Das ist doch der Fakt. Jetzt können Sie entscheiden: Jagen wir Wild oder jagen wir den Menschen aus den Regionen, wo sie sich angesiedelt haben. Das ist schwierig, eine schwierige Entscheidung. Wir haben Fehler gemacht in der Vergangenheit und dafür müssen wir heute büssen. Und diese Fehler haben aus meiner Sicht nicht die Jäger gemacht. Man hat dort grosse Korrekturen in den letzten 20 Jahren umgesetzt. Man hat auch Fehler gemacht in der Vergangenheit, aber ich denke, heute, in aller Regel, machen sie eine hervorragende Arbeit, wofür ich mich bedanke. Auch der Forst macht eine hervorragende Arbeit. Denen wird ja zum Teil auch vorgehalten, dass sie mit schweren Maschinen durch den Wald fahren und mehr Holz herausschneiden als notwendig. Das ist nicht so, das stimmt auch nicht. Also von dem Sinn her: Wir müssen aufhören mit diesen Vorwürfen, wir müssen nach vorne schauen. Das ist meine Intention. Dann kurz zu den - ja, wir haben eigentlich drei - Herausforderungen. Die Intensivbejagungsgebiete, da hat der Abg. Kaiser einen sehr guten Vorschlag gemacht. Das ist auch meine Ansicht, ich würde das Freihaltezonen nennen - Freihaltezonen, wo wir wirklich sagen, das ist Schutzwald. Dieser Schutzwald ist freizuhalten von Wild. Klar, die Jagd will, dass man das definiert. Aber das möchte ich ja auch. Das möchte auch sicher der Forst, das möchte der Bevölkerungsschutz, das möchten wir alle. Wir möchten wissen, und da bitte ich die Regierungsrätin auf die 2. Lesung, uns einfach kartografisch zu zeigen, wo jetzt diese Intensivbejagungsgebiete, sprich Freihaltezonen, angesiedelt oder ausgeschieden sind. Ich denke, das ist zentral, um auch hier einen Diskussions- oder einen Konfliktpunkt aus dieser Vorlage zu nehmen.Dann stellt sich in den Freihaltezonen die weitere Frage: Wer soll dort jagen? Ein Jäger, der geht auf die Pirsch, der will etwas erlegen - wenigstens von Zeit zu Zeit. In der Freihaltezone wird er nichts mehr finden, dort wird er kaum Gelegenheit haben, um Wild zu erlegen, weil es ja eine Freihaltezone ist. In diesen zwei Tagen, in denen dort der Schaden passiert, da sollte er genau noch da sein und in den anderen 363 Tagen im Jahr passiert dort nichts. Das ist höchst unattraktiv für einen Jäger, das müssen wir einfach sehen. Darum schreiben ja auch die Jäger, am liebsten hätten sie einfach, wenn die Wildhut hier die Arbeit leistet. Aber mit diesen zwei Wildhütern, da gratuliere ich uns, das werden wir nie hinbekommen, diese Freihaltezonen zu bedienen. Sie sehen, wir brauchen die Jäger. Aber ich meine, wir wollen auch, dass die Wildfreihaltezonen frei von Wild sind. Deshalb hier mein Vorschlag: Ich denke, wir sollten nicht einen zweiten Wildhüter einstellen. Wir sollten dieses Geld nehmen und sollten uns überlegen, dass wir ein Modell finden für Jäger, freiwillige Jäger, die wir irgendwie vergüten. Dass wir das vergüten, dass sie in diese unzugänglichen - ich weiss nicht, ob Sie solche Gebiete kennen? Ich kenne die, die sind steil, es ist nicht hübsch, sich dort aufzuhalten. Man sieht vielleicht drei Bäume weit und es ist gefährlich. Da ist es wirklich steil und man hat nicht viele Möglichkeiten, man kann sich auch nicht mit Seilen bewegen, das geht auch nicht. Also man muss geländegängig sein, man muss fit sein, man muss körperlich etwas leisten können, damit man sich dort bewegen kann. Und dann soll man genau diese drei Gämse, die dort den Schaden verursachen, auch noch finden? Das ist eine enorme Herausforderung. Ich denke, das müsste man irgendwie entschädigen. Das können auch nicht zwei Wildhüter leisten, das ist unmöglich. Das können die auch nicht leisten, indem sie irgendeine Druckjagd organisieren ein- oder zweimal im Jahr. Denn wenn die zwei Monate vorbei ist, dann stehen da vielleicht wieder ein paar Gamsböcke hinein und werden den Schaden trotzdem verursachen. Gewonnen haben wir nichts. Das ist doch das Problem. Vielleicht bin ich auch falsch, ich bin kein Jäger. Ich kenne mich einfach in den steilen Lagen aus, denn da bewege ich mich auch ab und zu. Nicht immer zur Freude der Jäger, nehme ich einmal an, denn ich bin ein Freizeitsportler. Aber ich versuche auch, dort Rücksicht zu nehmen und halt nicht in diese Wildruhezonen einzutreten. Das gehört halt auch dazu: Die Kontrolle dort, dass man das wirklich einhält und dass man auch ein Bussensystem einführt, wenn dort jemand sich nicht an diese Wildruhezonen und Zugangsbeschränkungen hält. Eben, wie gesagt, ich würde diese CHF 200'000 nehmen und würde mir eher überlegen, ob wir nicht irgendein System erfinden, dass wir eine grössere Anzahl motivierter Jäger in diesen Freihaltezonen engagieren praktisch und sie dort auf diese Freihaltung achten. Vielleicht müsste man ein Modell finden, weil auch diese Jäger vielleicht einmal etwas erlegen wollen. Aber ich denke, es ist eine Herausforderung. Sie sehen es, ich habe auch kein Patentrezept. Dann wurde auch öfter eine ganzheitliche Herangehensweise erwähnt, auch das würde ich begrüssen. Dass man sich eben noch einmal Gedanken macht über Wildruhezonen, über Wildkorridore und andere Massnahmen, die vorgeschlagen wurden, da man keine Einzelmassnahmen umsetzen soll. Klar, hier reden wir vom Jagdgesetz, das können wir trotzdem machen, aber das heisst nicht, dass wir die anderen Massnahmen ausser Acht lassen. Auch hier möchte ich für die 2. Lesung wissen: Was sind dann die anderen Massnahmen, mit welchen wir noch in dieser Legislatur rechnen können?Dann Wildhut, ich habe es schon kurz gesagt, als ich das das erste Mal gelesen habe, habe ich gedacht: Mamma mia, das sind enorm viele Aufgaben für zwei Wildhüter. Ich frage mich, ob sich für diesen Job überhaupt jemand bewirbt. Denn er wird am Schluss der Schuldige sein. Man sagt: Ja, die Wildhut hat es nicht hinbekommen. Und wir sagen: Wir haben ja zwei Wildhüter und dann müssen wir vier haben, sechs, acht. Am Schluss ist die Jagd staatlich und das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Das geht nicht. Auch mit zehn Jägern bringen wir das nicht hin. Auch wenn wir sie vom Staat bezahlen. Wir brauchen die Milizjagd, das ist für mich wichtig. Für mich persönlich ist nicht so wichtig, ob das dann eine Pachtjagd ist, so wie wir sie heute haben, oder ob wir da ein anderes Jagdsystem anwenden.Dann noch zum Drei-Phasen-System. Ich habe Mühe mit der Frühjahrsjagd, aber das haben mir die Jäger erklärt. Aber vielleicht ist da meine Befürchtung unbegründet. Ich kann das nicht beurteilen, aber grundsätzlich frage ich mich, ob das wirklich nötig ist, dass man im Frühjahr bereits jagt, oder ob das nicht später auch einfach zielführender wäre, indem das Wild einfach mehr Ruhezeiten hat. Was ich aber verurteile, ist eine Jagd bis Ende Januar. Ich denke, wenn wir die Jagdzeiten bis Ende Dezember verlängern, das genügt. Denn auch in unserem Umfeld haben sie es so. Ich denke, wenn wir das Wild aufscheuchen in den Talsohlen irgendwie im Januar und dort Rotwild herausjagen, das ist einfach gefährlich. Dann stehen sie genau in diese Lagen hinein, an denen wir sie eben nicht wollen. Und das müsste man sich einfach noch einmal überlegen, ob das wirklich zielführend ist. Klar entscheidet dann die Wildhut, ob jetzt im Januar noch gejagt werden muss oder nicht. Das sind Profis, ich vertraue ihnen auch irgendwo und die werden das auch wissen, aber da gibt es einfach Befürchtungen, welche ich zum Teil teile. Auch wenn ich die Kompetenzen der Wildhut anschaue, da gibt es Konkurrenz, welche von der Jägerschaft reklamiert wird. Diese Konkurrenz habe ich auch gesehen, habe gesagt: Das ist ein Konfliktpotenzial. Ich würde einfach bitten, dass die Regierung auf die 2. Lesung hin noch einmal prüft, ob die Wildhut diese Aufgaben, welche sie hat, wirklich auch erledigen kann, denn das bezweifle ich, und ob das nicht zu viel Konkurrenz ist gegenüber der Milizjagd, ob man da nicht ein bisschen Vorschussvertrauen noch geben kann und gewisse Aufgaben einfach entflechtet. Ich glaube, das wäre richtig. Eine Aufgabenentflechtung sich überlegen und dann, denke ich, ist man hier auch auf der richtigen Seite. Das könnte man in dem Sinn machen, indem man die Gebiete, die Jagdgebiete, die Waldgebiete, mit Toleranzen belegt. Ich glaube, das ist schon die Idee, dass man das macht. Aber auch hier bitte ich um Ausführungen, ob das nicht ein gangbarer Weg wäre, dass man sagt: In diesem und diesem Gebiet haben wir hohe Verbisstoleranzen und in diesen Gebieten haben wir geringe und in diesen Gebieten haben wir keine - in diese Richtung. Und dann könnte man auch die Jagd entsprechend ausrichten. Denn es ist natürlich für einen Pächter schwierig, wenn die Verbisstoleranzen vom einen Gebiet auf das andere wechseln und wenn das einmal so ist und dann wieder anders. Klar, es gibt Naturgewalten, es gibt Gebiete, welche durch Wind sturmgeschädigt sind und dann halt kurzfristig vielleicht die Toleranzgrenze sich ändern muss. Das sehe ich auch ein. Aber jedenfalls denke ich, das müsste man irgendwie definieren: Dass man Toleranzen hat, Gebiete mit Toleranzen, sodass es auch klar ist, wo was gilt. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Sandra Fausch
Guten Morgen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, Herr Landtagspräsident, geschätzte Regierung. Besten Dank für die Anstrengungen, den Bericht und Antrag zur Abänderung des Jagdgesetzes zu erstellen und für die Gedanken meiner Vorredner und Vorrednerinnen von gestern und heute. Es ist wirklich bedauerlich, dass die Wald-Wild-Mensch-Thematik zu einer Problematik geworden ist. Gleich vorweg: Auch ich bin keine Jägerin und verlasse mich hier auf das Fachwissen und versuche, meine Meinung anhand von Fakten zu bilden. In dieser Angelegenheit war dies besonders herausfordernd, wurden Fakten infrage gestellt oder eben unterschiedlich interpretiert. Ich stelle aufgrund all der Gespräche mit verschiedenen Akteuren und aufgrund der an uns herangetretenen Schreiben verschiedener Interessensvertreter infrage, ob wir uns mit dieser Vorlage der Lösung wirklich nähern. Den Willen von Frau Regierungschef-Stellvertreterin Monauni, das besagte heisse Eisen mit ihrem Team anzugehen, schätze ich aber wiederum. Die Lösung liegt wahrscheinlich irgendwo in der Mitte und der Erfolg im gemeinsamen Einstehen für die Sache. Es wurde gestern bereits mehrfach betont: Der Wald ist für uns angesichts seiner Schutzfunktion vor Hochwasser, Murgängen, Lawinen und Steinschlag von oberster Priorität. Ohne diese Schutzfunktion sind viele Liechtensteiner Gemeinden dramatisch gefährdet. Eine entsprechende Waldverjüngung, aber auch eben Waldzusammensetzung sind Garant, diese Schutzfunktion auch zu erfüllen. Durch die prognostizierte Zunahme von Trockenperioden rückt ebenfalls die Waldbrandgefahr zusätzlich in den Fokus. Erfreulich, dass grundsätzlich Einigkeit über die Zielerreichung eines intakten Waldes herrscht, der uns zu schützen vermag. Eine konkrete Kategorisierung der Schutzwälder wäre, wie gestern öfters betont, wünschenswert. Eine solche erachte ich als relevant zur Beurteilung notwendiger Massnahmen. Entgegen der Abg. Bühler-Nigsch habe ich die Waldbegehung als eher einseitig empfunden, so sehr ich die Bemühungen der Organisatoren geschätzt habe, den Abgeordneten einen Eindruck zu vermitteln. Es sollte das Bild irgendwie bekräftigt werden, dass das Wild der Schuldige ist, das es zu reduzieren gäbe. Herrn Abg. Lampert muss ich da widersprechen: Es gibt Wälder, in denen auch Bäume hochkommen ohne Schutzzaun. Die Wälder Liechtensteins sind unterschiedlich: Hier ein Stufenwald - also Alt- und Jungbäume -, dort ein Mischwald - also von mehreren Arten bewachsen -, andernorts ein reiner Fichtenbestand aus der Zeit, als Bauholz benötigt war. Gehe ich durch die Wälder, wage ich zu bezweifeln, dass die Waldverjüngung flächendeckend wirklich unzureichend ist. Zur Vorlage aber selbst: Mit der Verstärkung der staatlichen Wildhut scheint das grösste Konfliktpotenzial zur Annahme der Vorlage vorzuliegen. Deshalb steht dieser Punkt im Vordergrund meiner Ausführungen. Dazu möchte ich die Kritik anbringen, dass die Regierung von der Einführung einer staatlichen Wildhut in der Vorlage spricht, was impliziert, dass es noch keine gibt. Tatsächlich gibt es mit Wolfgang Kersting bereits eine staatliche Wildhut, die um eine weitere 100-Prozent-Stelle aufgestockt werden soll. Es wäre schön gewesen, diesen Sachverhalt von vornherein klar darzulegen. Dass es eine Ausweitung der Wildhut braucht, wird damit begründet, dass der Wildbestand zu hoch ist, wodurch sich der Wald aufgrund des Verbisses nicht verjüngen kann und die Jäger die Abschusszahlen nicht schaffen und deshalb eingegriffen werden muss. Wenn ich mich so umhöre, herrscht Uneinigkeit darüber, ob die Bestandsaufnahme die realen Bestände wiedergibt, weshalb die Methode zur Bestandsaufnahme auch kritisch betrachtet werden kann. Die Regierung selbst lässt im Bericht und Antrag selbst verlauten: «Die genauen gegenwärtigen Bestandshöhen und die Zielbestände zu benennen, ist auf Grund der oben beschriebenen beschränkten Methoden der Bestandserfassung in der Praxis nicht möglich.» Dennoch stützt sich die Regierung für die Aufstockung der staatlichen Wildhut auf das Argument des zu hohen Wildbestands. Je nach Methode dürfte sich also ein anderes Bild ergeben. Aus diesem Grund muss das Bestandsmonitoring möglicherweise erst einer Revision unterzogen werden. Dadurch gehe aber sicherlich wertvolle Zeit verloren. Von dieser Grundsatzfrage der Ausgangslage nun detailliert zu der Wildhut selbst. Nebst den genannten Vorteilen der Regierung sehe ich folgende Nachteile oder Fragen mit der Aufstockung verbunden:- Ist eine staatliche Stelle geschaffen, aber der erhoffte Erfolg bleibt aus, wie wird damit umgegangen? Ich erhoffe mir da auch weitere Ausführungen zu der vorgesehenen Evaluation nach drei Jahren.
- Ist ein weiterer Wildhüter in nützlicher Zeit in der Lage, sich in allen Jagdrevieren derart auszukennen wie die örtlichen Jagdpächter oder der jetzige Wildhüter Wolfgang Kersting? Ich zweifle etwas daran.
- Könnten Massnahmen ergriffen werden, die die Zahl - der Abg. Rehak hat es erwähnt - der passionierten Jäger erhöht, darunter der Zugang von Jungjägern. Es gibt ja angeblich eine beachtliche Zahl an Jägern mit Jagdkarte.
- Wie Sie vielleicht alle wissen, gibt es in Liechtenstein die Naturwacht. Zweck der Naturwacht ist die Mithilfe beim Vollzug der Natur- und Landschaftsschutzgesetzgebung auf dem gesamten Staatsgebiet. Die Aufgaben von Naturwacht und die der staatlichen Wildhut würden sich im Falle einer Annahme überschneiden. Ich habe mich gefragt, ob diese sich letztlich zielführend ergänzen, was natürlich wünschenswert ist, oder damit Konfliktpotenzial geschaffen wäre.
Weitere Überlegungen im Detail, und zwar zu den technischen Hilfsmitteln erst einmal: Ein Einsatz dieser sollte der staatlichen Wildhut vorbehalten sein. Es stellt sich mir die Frage, ob diese auch unter bestimmten Voraussetzungen, wie zum Beispiel Schulungen, ebenfalls von Jägern eingesetzt werden, um sicher und effizient zu jagen. Zum Drei-Phasen-Modell: Aus tierschützerischen Gründen und auch aus Effizienzgründen halte ich das Modell nicht zielführend. Anstatt die Jahresjagdzeit auszuweiten, was meines Erachtens den Druck auf das Wild und damit den Waldverbiss erhöht, könnte eine Ausweitung der Jagdzeiten, also vor Sonnenaufgang oder nach Sonnenuntergang, eine Alternative sein. Ebenfalls könnte in der Verkleinerung der Reviergrössen für den besseren Zugang von jungen Jägern ein Schlüssel liegen. Wie der Abg. Lampert gestern richtig festgestellt hat, hat Liechtenstein als kleines Land im Vergleich sehr grosse Reviere. Da stelle ich ebenfalls ein bisschen infrage, ob das sinnvoll ist. Dann zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit: Die verschiedenen Gegebenheiten in den Nachbarländern haben einen wesentlichen Einfluss auf die Bewegung des Wildes. Deshalb ist eine konsequente, grenzübergreifende Zusammenarbeit meines Erachtens unabdingbar. Ein in meinen Augen gänzlich vernachlässigter, aber sehr bedeutender Faktor ist die Freizeitgestaltung des Menschen. Davon haben wir noch nicht häufig gesprochen gestern oder kam kein Wortlaut. Der Wald ist nicht nur Lebensraum des Wildes und natürlich weiterer Tier- und Pflanzenarten, er ist auch Naherholungsgebiet, ja gar Funpark und zu jeder Tages- und Nachtzeit offen - um es spitz zu formulieren. Wir kennen die Winterruhezonen, die ich im Übrigen sehr befürworte. Auch in den Sommermonaten bietet uns der Wald und das Gebirge bis in abgelegenste Winkel Erholung und Spass. Der Mensch ist heute zu jeglichen Tages- und Nachtzeiten unterwegs. Ich nehme mich da nicht aus. Wir müssen uns bewusst sein, dass dies einen wesentlichen Einfluss auf die Wald-Wild-Thematik bedeutet. Unser Dasein wirkt sich natürlich auf das Verhalten der Wildtiere aus und auf die Erfolgsquote der Abschüsse. Ich habe das übrigens auch mit Jägern diskutiert, die dasitzen und sich darüber beklagen, dass wieder einmal einer mit Stirnlampe durch das Gestrüpp gekommen ist. Auch wenn unliebsam, gelte es zu diskutieren, inwieweit Einschränkungen zugunsten der Wildtiere sinnvoll und zielführend wären. Zumindest die weitere Sensibilisierung in dieser Thematik ist auf jeden Fall zu begrüssen. Denn halten wir fest: Die vorgesehene «Beruhigung der Lebensräume», wie es in der Vorlage heisst, kann sich wohl nicht nur auf die jagdliche Aktivität beziehen, sondern bedeutet mitunter auch, dass wir uns in irgendeiner Weise zurückhalten. Aber glauben Sie mir, auch mir fällt dieser Gedanke schwer angesichts der Bewegungsfreiheiten, die wir haben und die ich - und Sie vielleicht auch - für selbstverständlich annehme. Abschliessend beurteile ich die beiden vorgesehenen Massnahmen der Regierung als sehr positiv: Einerseits die Altersbeschränkung von 70 Jahren für Pächterinnen und Pächter, andererseits den jährlichen Nachweis der Treffsicherheit. Hier möchte ich die Abg. Petzold-Mähr noch beruhigen, denn auch Jagdgäste bedürfen eines Nachweises der Treffsicherheit und einer Jagdkarte zudem. Mit der Wildhut wird möglicherweise das Konfliktpotenzial erhöht, sodass die Wildhut von gewissen Akteuren zuletzt nach Kräften noch behindert wird oder die Zusammenarbeit schlicht verweigert wird. Sind wir damit wirklich der Lösung einen Schritt näher? Ich wünsche mir letztlich gemeinsame Anstrengungen für eine ausgewogene Balance von Wald, Wild und eben Mensch und eine wirkungsvolle Koordination der Akteure in diesem Umfeld. Diese Vorlage durchzumurksen, scheint mir kein gangbarer Weg. Mich würde es interessieren, ob es eine Möglichkeit gibt, sich auch die anstehenden Pachtverträge, welche dann wieder zehn Jahre Geltung haben, anzuschauen, was man da machen kann. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Bettina Petzold-Mähr
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich weiss nicht, wie es Ihnen ging, ich habe sehr schlecht geschlafen und habe von dieser Diskussion geträumt. Ich möchte noch zwei Anmerkungen zum Votum des Abg. Wendelin Lampert machen. Es ist unumstritten und in diesem Punkt bin ich zu 100% auf Ihrer Seite, dass es Gebiete in Liechtenstein gibt, in denen dringender Handlungsbedarf besteht. Auf der anderen Seite ist es aber nicht ganz zutreffend, dass in Liechtenstein keine Bäume wachsen. Zu dem Schluss ist auch das Amt für Umwelt bei der Podiumsdiskussion der LGU am 1. Oktober 2019 in Triesen gekommen. Die Waldverjüngung sei bis auf 800 bis 1'000 Meter intakt. Emotionen sind wichtig, aber es ist bei uns im Hohen Haus ebenso wichtig, dass wir sachlich diskutieren. Auch für mich hat der Schutzwald Priorität, auch ich möchte keineswegs mit der Sicherheit der Bevölkerung spielen, aber - und das wollte ich in meinem Eingangsvotum gestern deutlich machen - fehlt momentan jegliche gesamtheitliche Betrachtung. Gerne möchte ich einen weiteren Punkt Ihres Votums kommentieren und etwas differenzierter betrachten, und zwar den Vorschlag, Reviere zu verkleinern. Was vielleicht nicht alle wissen, ist, dass der Vergleich der Reviergrössen zu den Ländern wie Deutschland und Österreich etwas hinkt. In Liechtenstein ist das Jagdrecht bekannterweise ein Staatsregal. In Deutschland und Österreich hängt das Jagdrecht hingegen am Grundbesitz. Je nach Landesjagdrecht der einzelnen Bundesländer unterscheidet sich die Mindestgrösse der Eigenjagdreviere. Die kleinen Reviere kommen daher, dass es Bundesländer gibt, in denen 75 Hektar Grundbesitz ausreichen, um einen Eigenjagdbezirk zu gründen, den dann eine Person pachten kann oder in dem der Grundeigentümer selbst das Jagdausübungsrecht in Anspruch nimmt. Ein kleiner Einschub: Eine einzelne Person kann in Deutschland bis 1'000 Hektar pachten. Hier spielen also durchaus finanzielle Aspekte eine Rolle. Über die Sinnhaftigkeit und gleichzeitig die Effektivität der Bejagung lässt sich an diesem Punkt streiten. Ich habe Bekannte, die der Meinung sind, dass es vollkommen ineffizient ist, derart kleine Reviere zu bejagen - aber das nur am Rande. Wichtig an dieser Stelle erscheint mir, dass es genau in dieser Thematik beim Amt für Umwelt neben der gestern genannten Mastermassnahme keine klare Masterstrategie gibt. Es gibt Bestrebungen, Reviere sowohl massiv zu vergrössern - und das ohne Zustimmung aller Grundeigentümer - als auch massiv zu verkleinern. Vielleicht können Sie, Frau Regierungschef-Stellvertreterin, hier über den aktuellen Stand informieren. Daher auch mein etwas süffisanter Einwand gestern: Ein Schelm, wer dabei Böses denkt. Hier sei auch noch am Rande erwähnt, dass die Anzahl Jäger auch jetzt nach oben nicht begrenzt ist. Meines Wissens gibt es eine Mindestanzahl an Pächtern pro Revier, aber keine maximale Anzahl Jäger. Es geht meines Erachtens im Grossen und Ganzen nicht darum, die Thematik umfassend anzugehen - denn dafür sind, wie in meinem Eingangsvotum erwähnt, die Massnahmen über das Jagdgesetz viel zu klein -, sondern - und dieser Eindruck bekräftigt sich mir immer mehr - darum, so viele Eigeninteressen wie möglich zu befriedigen. Dies ist dann auch der Grund, warum ich denke, dass es für uns schwierig ist, eine sachliche und mit Fakten fundierte Diskussion hier in diesem Hohen Haus zu führen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Auch Dank an die Regierung für diesen Bericht und Antrag zur Abänderung des Jagdgesetzes. Zu diesem Bericht und Antrag wurden zahlreiche Bedenken angemeldet, die weit über dem normalen Mass sind, und auch die vielen Voten deuten klar auf wichtige Verbesserungen in dieser Vorlage hin.Je nach Waldfläche sind unterschiedliche Anordnungen sinnvoll, zwischen Berg und Tal sind erhebliche Unterschiede. Die Anordnungen für die Jagd müssen auf Grundlagen der Natur, Gefahrenkartierung, Waldfunktionskartierung, Waldschadengutachten und so weiter passieren. Das im Bericht und Antrag erwähnte Wildschadengutachten lässt Zweifel über den wissenschaftlichen Wert aufkommen. Von 46 beurteilten Schutzflächen soll die beauftragte Gutachterin nur vier Flächen mit dem zuständigen Förster begangen und beurteilt haben. Auf diesem Gutachten, das CHF 16'000 gekostet hat, baut der Bericht und Antrag auf.Im Bericht und Antrag fehlt eine Übersichtskarte mit den kritischen Flächen des Waldes. Ein gesunder, artenreicher Wildbestand, wie er im Jagdgesetz gefordert wird, ist wichtig für die Sozialstruktur der Wildtiere und damit auch für die Vermeidung von Waldschäden.Die Jagd habe schon und werde weiterhin einen grossen Beitrag an einem dem Waldzustand angemessenen Wildbestand leisten. Der Rotwildbestand sei in den letzten 50 Jahren von rund 600 Stück auf 300 reduziert worden. Aber allein die Reduzierung des Wildbestandes genügt nicht. Es sind auch flankierende Massnahmen notwendig, wie Betretungsverbote, Wildruhezonen, Wildkorridore und so weiter, gemäss dem Meile-Gutachten von 2002. Es nützt nichts, die Wildbestände zu reduzieren, wenn damit die Verbissbelastung kaum reduziert wird. Der sogenannte Wald-Wild-Konflikt kann nicht allein mit höheren Abschussplänen gelöst werden. Zu hoher Jagddruck ist kontraproduktiv. Wild ist lernfähig und stellt sich vermehrt in Schutzwäldern ein, wo es dann verstärkt zu Schäl- und Verbissschäden kommt. Die Abänderung dieses Jagdgesetzes sieht verschiedene Neuheiten vor, die aber nicht alle vertretbar sind. Nicht vertretbar sind Kompetenzen, die in den Pachtvertrag eingreifen. Zum Beispiel: Weisungsbefugnis bezüglich des Jagdbetriebes, Kompetenzen, die dem Tierschutz widersprechen - zum Beispiel die Nachtjagd. Die Jagd muss tierschutzgerecht und waidgerecht stattfinden. Das Drei-Phasen-System bildet eine Konkurrenzsituation zwischen Jagdpächtern und Wildhütern. Da stellt sich die Frage: Sind staatliche Wildhüter notwendig? Die liechtensteinische Jägerschaft und die Jagdpächter sind überzeugt, dass die Einsetzung von staatlichen, kostenintensiven Wildhütern zum Zweck der Unterstützung der Jäger bei der Reduzierung der Wildbestände nicht unbedingt zielführend ist. Es ist nicht nachvollziehbar, wie zwei Wildhüter mehr zur Reduzierung der Wildbestände beitragen sollen als über 150 aktive und sehr erfahrene Jäger. Für die im Bericht und Antrag geforderten Aufgaben sind gemäss ihrer Ansicht zusätzliche Wildhüter nicht notwendig oder nicht in allen Bereichen, in denen sie vorgesehen sind. Die im Bericht und Antrag aufgeführten Absichten, dass zusätzliches Wild in der Nacht und in der winterlichen Schonzeit sowie mit fragwürdigen Methoden wie Nachtzielgeräten geschossen werden solle, führen nicht zu einer Lösung. Vor allem das Rotwild würde sich sehr schnell auf diese Methoden einstellen und eine zusätzliche Scheu entwickeln. Dadurch, dass nun das Rotwild auch in der Nacht und wie beabsichtigt teilweise auch in der Schonzeit bejagt werden soll, entstehe die Gefahr zusätzlicher Waldschäden. Die Möglichkeit der Nachtäsung würde dadurch behindert. Das Drei-Phasen-System ist mit dem gesetzlich verankerten Pachtsystem nicht kompatibel und führt in der Praxis unausweichlich zu einer Konkurrenzsituation zwischen den Jagdpächtern und den staatlichen Wildhütern. Deren Kompetenzen würden jene der Jagdpächter bei Weitem überschreiten. Sie könnten so etwa über die Köpfe der Pächter hinweg Jagden im Pachtrevier organisieren und fremde, revierunkundige Jäger - sogenannte jagdkundige Personen - einladen. Die liechtensteinische Jägerschaft ist der Meinung, dass dieses Drei-Phasen-System obsolet ist und aufzuheben ist. Falls es notwendige Jagden zur Reduzierung des Bestandes geben soll, dann sind diese dann auszuführen, wenn die äusseren Umstände, vor allem die Wetterlage und das Vorhandensein des Wildes, gegeben sind - unabhängig von gesetzlich festgelegten Daten. Für die Intensivjagdgebiete sollte die ungenügende Verjüngung durch Wildeinfluss als Ursache wissenschaftlich nachgewiesen sein. Etwas fragwürdig für verschiedene ist die Altersgrenze, sie scheint für verschiedene eine Diskriminierung zu sein. Ein Mittelweg wäre vielleicht eine Altersgrenze von 75 Jahren.Gut befunden wird, dass die Wildhüter die Jagdpächter und Jagdaufseher zum Beispiel bei Wildunfällen, wenn Wildtiere im Siedlungsgebiet stören und so weiter, entlasten sollen. Der Aufgabenkatalog an die Wildhüter ist sehr umfangreich ausgestattet. Ursprünglich waren dazu auch bis zu vier Wildhüter vorgesehen. Nachdem das etwas Unruhe verursachte, wurde auf zwei Wildhüter reduziert. Meine Bedenken sind, dass zwei Wildhüter diesen Aufgabenkomplex nicht bewältigen können und später aufgestockt werden müssen. Es wird im Staat eine neue Institution geschaffen, die finanziert werden muss. Es stellt sich die Frage, ob mit den über 100 Jägern, die mit ihrer Arbeit übrigens sogar dem Staat Geld abliefern, und mit den bestehenden Ressourcen im Amt für Umwelt wirklich keine Lösung möglich ist und ob es diese Wildhut wirklich unbedingt braucht. Findet Eintreten statt, muss auf die 2. Lesung einiges geändert werden. Forst und Jagd ist eine Gemeinschaftsarbeit auf demselben Arbeitsplatz. Spruchreif ist das Gesetz erst dann, wenn sowohl die Jägerschaft als auch die Förster voll zufrieden sind. In der Stellungnahme sollten auch Massnahmen, die den Forst betreffen, zur Information aufgeführt sein. Jagd und Forst hängen eng zusammen und es muss für beide Seiten stimmen. Ansonsten nimmt die Wald-Wild-Debatte kein Ende, Ziele zu erreichen wird erschwert. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sebastian Schädler
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Guten Morgen zusammen. Ich fühle mich nur noch kurz gezwungen, richtigzustellen, was im «Volksblatt» irgendwie missverständlich berichtet wurde. Ich stehe sehr wohl hinter dieser Vorlage, auch wenn ich weiss, dass es bestimmt noch viel Arbeit geben wird auf die 2. Lesung, und irgendwo auch die Bedenken verstehe, dass es am Ende zu einem Flickwerk kommt und das Referendum sowieso wieder alles kippen kann. Ich habe dennoch sehr viel Vertrauen in die folgenden drei Instanzen. Erstens, die Regierung: Sie wird die 2. Lesung vorbereiten. Doch hoffe ich, dass es auch wirklich fachmännisch gemacht wird, unsere Fragen beantwortet werden und dazu eine Vorlage ausgearbeitet wird, die wirklich auch mehrheitsfähig ist und technisch fundiert Sinn macht und nicht einfach nur dazu da ist, irgendwie alle Interessensgruppen einigermassen glücklich zu machen. Da habe ich Vertrauen in die Regierung. Zweitens, in uns, in den Landtag in diesem Hohen Haus: Ich denke, wir wissen alle, was für eine Verantwortung wir haben, wenn wir Änderungsanträge stellen oder diese unterstützen. Da müssen wir uns dann einfach Gedanken machen: Wie wollen wir unsere Verantwortung wahrnehmen? Also ich sehe da schon einmal eine zweite Instanz in der Reihe. Die dritte Instanz wird dann das Volk sein. Wir fürchten uns aktuell vor einem Referendum oder manche haben Angst vor einem Referendum. Ich, ehrlich gesagt, habe keine Angst vor einem Referendum. Unser Volk ist mündig und wird fundierte Entscheidungen treffen können. Falls es dann doch noch zu einer Entscheidung kommen sollte, die das Ganze gefährdet, dann wird es wohl begründet sein. Und wenn nicht, dann trifft zumindest mich keine Verantwortung und euch alle auch nicht. Also wir sehen, wir haben hier noch drei Instanzen, die folgen. Und jetzt einfach noch einmal länger zu warten, finde ich nicht zielführend. Vielleicht noch zur Richtung, in die es jetzt ging, Richtung Freizeitnutzung und Co.: Ja, das stimmt, das ist ein Problem. Aber ich weiss nicht - das ist jetzt ein Jagdgesetz und kein Naturschutzgesetz. Wenn wir - keine Ahnung - drei Wanderwege verlegen, das wird das Problem nicht lösen. Wir können grösser denken und ganz Steg und Malbun zu einem Naturschutzgebiet anerkennen. Ich denke, das wäre zielführend, das würde auch funktionieren. Aber ich meine, ich zumindest wohne in Liechtenstein, weil ich einfach die Natur hier liebe, ich mache gerne Sport draussen und das sehen viele bei uns so. Ich glaube nicht, dass es irgendwo realistisch ist, dass wir jetzt hier ein grosses Naturschutzgebiet errichten in unseren Bergen. Was sollen wir dann? Sollen wir dann einfach jedes Wochenende in den Europapark pilgern? Das ist ja dann auch nicht die Lösung. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Markus Gstöhl
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, geschätzte Regierung. Gestern Abend hat sich ja Liechtenstein verdient gegen Deutschland 2 zu 0 stark geschlagen und einen starken Kampfgeist bewiesen. Diesen Kampfgeist sieht man auch hier in dieser Diskussion, da sich ja sehr, sehr viele Abgeordnete zu Wort melden. Gestern hatten wir viele gute Voten zu diesem Thema. Die Zeitungen haben heute bereits darüber berichtet, dass fast jeder Abgeordnete etwas zu diesem Thema gesagt hat. Patrik Schädler vom «Vaterland» hat im Onlineticker gestern bereits erwähnt, dass hier alles Experten sitzen und die Abgeordneten sich sehr viel Zeit für die Vorbereitung genommen haben. Dies im positiven Sinne. Dafür danke ich Ihnen. Ich danke auch der Regierungschef-Stellvertreterin für die Vorlage und ihren Mut. Mir ist es ein Anliegen, Ihnen geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, meine Sichtweise zu diesem Thema aufzuzeigen. Gestern Abend nach der Landtagssitzung ist mir bewusst geworden, dass ich mein geschriebenes Votum neu schreiben muss. Es wären unter anderem mehr oder weniger Wiederholungen gewesen. Der Abg. Lampert hat mich gestern inspiriert, wie er gestern bei seinem Plädoyer so frei - sagen wir - von der Leber aus berichtet hat. Ich habe mir gedacht, was der kann, kann ich auch. Ich musste mir aber eingestehen, dass mir hier die 20-jährige Landtagserfahrung des Abg. Lampert gefehlt hat. Daher musste ich doch noch etwas aufs Papier bringen, damit ich Ihnen dies heute sicher vortragen kann. Wie die meisten Abgeordneten habe ich mich mit den Beteiligten getroffen - zuerst mit einem Jäger. Nach seinem Bericht und seinen Erklärungen wurde mir ziemlich schnell bewusst, dass diese Gesetzesvorlage wieder an die Regierung zurückgewiesen werden muss, wie gestern die Abgeordneten Petzold-Mähr und Seger kundgetan haben. Das zweite Gespräch war auch mit einem Jäger und da war ich der gleichen Meinung. Erst das Gespräch mit den Förstern und Waldeigentümern hat mir klar gemacht, dass wir hier Handlungsbedarf haben, und mich dazu veranlasst, weiter zu recherchieren. Der Wald schützt uns Menschen wirkungsvoll und kostengünstig vor Lawinen und Steinschlag. Er schützt die dahinter liegenden Siedlungen und Strassen. Bei Lawinen ist er flächenmässig der wichtigste Schutz. Die Schneedecke ist im Wald stabiler als im Freiland, weil die Baumkronen einen Teil des Schnees auf-fangen, die Temperaturen und Windverhältnisse im Waldinneren ausgeglichener sind und die Baumstämme die Schneedecke abkühlen. Je offener ein Wald ist, desto schlechter schützt er uns. Auch Länge und Breite von Waldlücken und die Baumartenzusammensetzung beeinflussen die Schutzwirkung. Wälder dienen jedoch nicht nur als Schutz, sondern liefern auch Holz, beherbergen zahlreiche Tier- und Pflanzenarten und dienen uns Menschen als Erholungsraum. Ihre sinnvolle Nutzung ist deshalb eine schwierige Aufgabe, bei der alle Interessen berücksichtigt werden müssen. Bei den Hirschen, Rehen und Gämsen sind Laubbäume und Weisstannen sehr beliebt. Die Wildtiere fressen die jungen Triebe und Baumrinden ab und verhindern so eine natürliche Verjüngung und damit auch eine langfristige Schutzfunktion der Wälder. Ist der Wald stark durch den Wildeinfluss geprägt, muss unter anderem die Jagd intensiviert werden. In Tallagen, wo wir es mit dem Rehwild zu tun haben, funktioniert die Waldverjüngung gut. In den Berg- und Hanglagen leidet jedoch die Waldverjüngung aufgrund der hohen Population der drei Schalenwildarten Reh, Hirsch und Gams. Diese drei treffen dort aufeinander. Uns allen ist mehr oder weniger bewusst, dass wir jetzt handeln müssen, um grössere Schäden zu verhindern. Die Wald-Wild-Thematik oder auch -Problematik betrifft nicht nur uns, sondern auch die angrenzenden Kantone. Im Kanton Graubünden wurde eine neue Strategie bekannt gegeben, die 40 Massnahmen umfasst und unter anderem soll ein Kommunikationskonzept ausgearbeitet werden, um einen besseren Dialog zwischen den Jägerinnen und Jägern und dem Forstdienst herzustellen. Im Kanton St. Gallen hat am 15. August die Hochwildjagd begonnen. An diesem Tag ist es den St. Galler Jägerinnen und Jägern erlaubt, Hirsch und Gams zu jagen. Dieses Jahr gab aber ausgerechnet der Abschussplan auf diese Tierart Anlass zu Diskussionen unter der Jägerschaft. Denn zur weiterhin vom kantonalen Amt für Natur, Jagd und Fischerei geforderten Reduktion des Rotwildbestandes müssen für jedes erwachsene Hirschtier doppelt so viele Hirschkühe geschossen werden. Und auch doppelt so viele Kälber, wobei dort die männlichen und weiblichen dazuzählen. Dies ist nötig, um bei den Hirschen wieder zu einem natürlichen Geschlechterverhältnis zu gelangen. Den Bestand des Rotwildes kann man aber nur durch die Abschüsse von weiblichen Tieren und Kälbern regulieren. Das Hirschtier ist hingegen für die Jäger viel attraktiver, womit die Jäger mit den neuen Vorschriften unzufrieden sind. Die staatliche Wildhut ist eine Massnahme, die zur Reduktion des Schalenwildes beitragen soll. Es soll ein Instrumentarium sein, um Massnahmen zu ergreifen, die es braucht, um den Abschuss für Schalenwild gesetzlich zu regeln. Der Staat verlangt Leistungen, Abschüsse. Wenn diese nicht erreicht werden, muss sich der Staat Möglichkeiten schaffen und sich zu helfen wissen. In erster Linie werden da ja auch die Jagdaufseher oder Jagdpächter bevorzugt. Falls Sie sich nicht daran beteiligen können, werden andere jagdkundige Personen dazugezogen. Um dies durchzusetzen, brauchen sie die Weisungsbefugnis - oder stellen sie sich einen Gemeindepolizisten ohne diese vor. Ich kann mir vorstellen, dass sich viele Jäger am Begriff «staatlicher Wildhüter» stören. Hätte man dem jetzigen Landesjagdaufseher Wolfgang Kersting in der Vergangenheit mehr Kompetenzen übertragen, hätte dies vermutlich die wenigsten gestört. Mir passt der Begriff auch nicht. Mir schweben dann immer solche Begriffe vor wie «staatlich geprüfter». Vielleicht wäre es hier angebracht, sich nochmals Gedanken über den Begriff «staatlicher Wildhüter» zu machen. Vielleicht wäre der Begriff «Jagdinspektor» treffender. Es wäre auch zu überlegen, die Jagd in einer eigenen Abteilung beim Amt für Umwelt unterzubringen, die dann für sämtliche Jagdfragen zuständig wäre, und man somit eine Zentralisierung für alle Jagdangelegenheiten schaffen könnte, um so gegen aussen eine bessere Kommunikationsplattform für die Jägerschaft und weitere zu schaffen. Es gibt sicher noch Punkte, die nachzubessern sind, die bereits von anderen Abgeordneten genannt worden sind. Die Wildhut soll aber nur dann eingesetzt werden, wenn die Jäger Unterstützung brauchen und es eng wird, dass sie ihre Abschusszahlen einhalten. In erster Linie soll dies als Unterstützung dienen. Ich kann mir auch vorstellen, dass dann auch ein gewisser konstruktiver Konkurrenzkampf zwischen den Wildhütern und den Jägern stattfinden kann. Konkurrenz belebt ja förmlich das Leben. Die Begrenzung des Alters von 70 Jahren für Pächter macht durchaus Sinn. Bedenken Sie, dass das Durchschnittsalter der Pächter 60 bis 65 Jahre ist und es sogar ein Revier gibt, bei dem das Durchschnittsalter 70 Jahre ist. Stellen Sie sich jetzt auch noch vor, es würde wieder an die gleichen Pächter mit dem Durchschnittsalter von 70 verpachtet? Mit diesem Schritt würde man auch die nächste Generationenpflege anstreben. Des Weiteren möchte ich noch darauf aufmerksam machen: Im Bericht und Antrag wird unter Punkt 7.3 berichtet, dass drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes die Auswirkungen der neuen Bestimmungen und insbesondere der Wildhut evaluiert werden sollen. Ich bin der Meinung, dass dies ins Gesetz aufgenommen werden muss. Das Massnahmenpaket der Regierung zum Schutzwald umfasst noch weitere Massnahmen, aber diese Massnahme ist der erste Schritt in die richtige Richtung. Schlussendlich geht es übergeordnet um den Bevölkerungsschutz. Lassen Sie mich das noch kurz metaphorisch ausführen: Mit diesem Gesetz haben wir einen Teig für die Pizza, die Zutaten haben wir in der Gesetzesvorlage, jetzt müssen wir nur noch gemeinsam die Pizza richtig backen, um damit ein Ergebnis zu erzielen, das allen schmeckt. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Walter Frick
Besten Dank, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte anwesende Kollegen des Landtages und der Regierung. Ich habe eigentlich gestern schon meine Kritiken zum Jagdgesetz in meinem Votum eingebracht. Ich möchte aber noch einmal die Wichtigkeit einer Wildhut betonen, die für mich eigentlich in problematischen Fällen eine ganz zentrale Wirkung und Verantwortung bekommen soll. Die Wildhut muss, wie im Bericht und Antrag erwähnt, mit den entsprechenden Kompetenzen ausgestattet werden. Um ein Beispiel des Abg. Wendelin Lampert zu nennen, erstellt die Wildhut gemeinsam mit den dort betroffenen Jägern und Waldbesitzern eine nachhaltige Strategie beziehungsweise bringt beide Parteien an einen Tisch. Diese Wildhut erstellt anschliessend ein Monitoring und informiert anschliessend dann die Familie Wendelin Lampert beziehungsweise die Bevölkerung. Und hier benötigt man ein Team beziehungsweise meines Erachtens auch eine zweite Wildhüterin oder einen Wildhüter mit denselben Kompetenzen ausgestattet. In diesen Jahren bis zur Pensionierung des jetzigen Wildhüters wird eben diese Person - die zweite Person - in alle Themenkreise eingearbeitet werden, damit sie diese Verantwortung anschliessend weiterhin kompetent übernehmen kann. Ich möchte es aber noch einmal betonen, dass vielfach die gute Zusammenarbeit zwischen Wald und Jagd absolut funktioniert. Ich kann auch nur bestätigen, was die Kollegin Bettina Petzold-Mähr schon erwähnt hat. Die Grösse der Reviere, wenn man diese jetzt verkleinern würde, würde wahrscheinlich zu keiner Veränderung beitragen und keine Effizienz der Abschüsse bringen. Das wäre dann eigentlich noch einmal die Betonung, wie gesagt, dass eine sehr gut ausgestattete Wildhut meines Erachtens absolut wichtig ist. Damit möchte ich schliessen, besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich gratuliere Ihnen übrigens zum heutigen Geburtstag.Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Besten Dank für das Wort und auch für die Glückwünsche. Ich habe nur einen Wunsch heute: Dass alle meiner Meinung sind. Also, und falls Sie mir diesen bescheidenen Wunsch nicht erfüllen möchten, werde ich jetzt trotzdem nochmals Stellung nehmen. Meine Unterstützung zur Vorlage habe ich ja bereits gestern kundgetan und ich werde mich dann auch gerne zu den einzelnen Artikeln nochmals einbringen. Ich gehe davon aus, dass wir einem Eintreten zustimmen werden. Die gestrigen Voten der Abgeordneten Daniel Seger und Bettina Petzold-Mähr möchte ich einfach noch kurz kommentieren. Als Sie da gleich mit der Idee kamen, die Vorlage zurückzuweisen, hatte ich zuerst gerade ein Déjà-vu zum Lehrerdienstgesetz. Wenn wir nämlich bei der 2. Lesung wären, würden Sie eine nochmalige 1. Lesung beantragen und ich habe mich auf das Schlimmste eingestellt. Als Vizevorsteherin von Planken hätte die Abg. Petzold-Mähr sehr wohl die Möglichkeit gehabt, ihre Anliegen in einer differenzierten Stellungnahme darzulegen, ohne jetzt den ganzen Umsetzungsprozess zu verzögern. Ich habe nämlich gesehen, die war grundsätzlich positiv und hat die Vorlage unterstützt. Etwas anderes kann ich mir jetzt einfach nicht verkneifen. Die Regierungschef-Stellvertreterin hat das Jagdgesetz traktandiert. Sie ist eine mündige Ministerin und ich denke, sie kann sehr wohl beurteilen, ob sie diese Vorlage zum Abschluss bringen möchte oder nicht. Und ich denke, wenn sie inhaltlich nicht voll und ganz dahintersteht, hätte sie das Jagdgesetz wohl kaum jetzt auf die Traktandenliste gesetzt, nur um sich solche Unterstellungen von Ihnen anhören zu müssen. Bei der Umsetzung des Massnahmenpakets zur Verbesserung der Waldverjüngung handelt es sich nämlich um einen Regierungsauftrag. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Tag, werte Damen und Herren Abgeordnete. Zuerst möchte ich natürlich auch der Abg. Dagmar Bühler-Nigsch zu ihrem Geburtstag gratulieren. Und ich kann Ihnen zusichern, zumindest bei dieser Vorlage werde ich Ihre Wünsche erfüllen beziehungsweise Ihre Anträge unterstützen oder Ihre Meinungen teilen. Ich glaube, hier sind wir auf gleicher Wellenlänge. Zum Regierungsauftrag, da muss ich natürlich schon feststellen, das wäre die letzten vier Jahre auch schon so gewesen. Es hat, glaube ich, ein Regierungsprogramm gegeben, da ist das dringestanden. Wir haben ja die Geschichte gestern schon gesehen, man hat das schon vier Jahre in Arbeitsgruppen delegiert, herumphilosophiert. Aber nicht nur die letzten vier Jahre, die letzten 20 Jahre. Seit ich hier drinnen sitze, ist dieser Punkt einfach ein Unding. Übrigens: Ich habe gut geschlafen, sehr gut sogar. Vielleicht ist das meine Erfahrung, aber vielleicht ist das einfach auch mein gutes Gewissen. Ich bin überzeugt, dass das, was ich hier sage, richtig ist. Ich weiss schon, andere Damen und Herren haben genau die gleiche Meinung, das ist ja auch ihr gutes Recht. Aber wie gesagt, ich schaue halt die Fakten an im Land und deshalb habe ich auch sehr gut geschlafen.Dann zu diesen Reviergrössen: Wenn man sagt, wenn man argumentiert, bei uns sei es eben so, dass das Jagdregal beim Land sei und nicht bei den Waldeigentümern und deshalb hätten wir grosse Reviere, das können wir gerne diskutieren. Das können wir ändern. Ich hätte sogar gerne mehr Rechte für die Waldei-gentümer. Am liebsten wäre es mir, kleine Reviere und die Waldeigentümer können selbst entscheiden, wer auf ihrem Grund jagt. Für diese Idee bin ich sofort zu haben. Da stelle ich mich total nicht dagegen. Ich frage mich ehrlich gesagt: Wieso tut sich das Land und die Regierung diese Sache an? Wieso machen das nicht die einzelnen Waldeigentümer? Dann können sie selbst ihre Jäger anstellen und diese dann auch zur Verantwortung ziehen, wenn sich eben der Jungwald nicht erholt beziehungsweise wenn er nicht wächst. Dann zu der heutigen Presse: Es tönt fast so, als ob das nur ein Problem von Triesenberg wäre oder von Planken oder von anderen Bergregionen. Das unterschätzen Sie einfach. Es geht nicht nur um Lawinen, Rüfen und Murgänge. Es geht vor allem um den Hochwasserschutz. Wenn im Lawenatal ein Schutzwald fehlt, kann einfach sein, dass im Endeffekt Vaduz unter Wasser steht. An der Waldbegehung hat man uns Karten gezeigt vom Amt für Bevölkerungsschutz. Da hat man genau gesehen: Was droht den Gemeinden? Den Gemeinden hier im Land, unten in der Talebene? Diesen drohen Überschwemmungen, und zwar weil der Wald oben fehlt. Aber wie gesagt, wenn man diesen Zusammenhang einfach nicht sehen will, dann machen wir die Probe aufs Exempel. Machen wir deutsche Zustände. Ich warne davor. Für diesen Kasperletheaterverein habe ich einfach keine Nerven mehr. Sie merken es schon. Ich werde das zukünftigen Generationen nicht zumuten.Dann die Aussage betreffend die Bäume, die würden auch wachsen ohne Zäune. Ja, das stimmt. Ziemlich sicher funktioniert dort eben die Jagd. Es gibt eben durchaus Gebiete, wo die Jagd funktioniert. Dort wachsen auch die Bäume ohne Zäune, davon bin ich überzeugt. Leider halt nicht überall und vor allem nicht oberhalb von 1'000 Metern. Da haben wir schon ein Riesenproblem, da muss einfach etwas gehen. Und wie gesagt: Oberhalb von 1'000 Metern, das kann bedeuten, dass Schaan, Vaduz, Balzers, Triesen alle Talgemeinden Hochwasserprobleme erhalten. Ich weiss nicht, ob Sie das verantworten können. Ich kann es nicht. Dann dieses Kompetenzgerangel zwischen Wildhut und den Pächtern. Da bin ich wie der stv. Abg. Gstöhl eben überzeugt, diese Wildhut wirkt präventiv. Denn wenn die Pächter wissen, dass dann, wenn sie die Abschusszahlen nicht erfüllen werden, eben die Wildhut kommt und die Abschüsse erfüllen wird. Und deshalb bin ich davon überzeugt: Die Pächter werden zukünftig mehr schiessen. Denn sie wollen ja nicht, dass ihnen die Wildhut die Tiere wegschiesst. Deshalb wirkt das präventiv. Und sollten sich die Pächter dann nicht an den Jagden beteiligen, dann hat eben die Wildhut einen weiteren Trumpf im Ärmel, dann kann sie weitere jagdfähige Personen beiziehen. Das wollen ja die Pächter auf jeden Fall vermeiden. Das werden sie auch vermeiden, davon bin ich überzeugt. Deshalb werden die Pächter mit der Wildhut gehen und die Abschüsse tätigen. Es ist doch so simpel. Das ist ein sogenanntes Motivationssystem. Und das wird funktionieren, davon können Sie ausgehen. Und sollten dann die Tiere wirklich nicht vorhanden sein, dann wird sie ja die Wildhut auch nicht finden. Dann haben wir ja diesen Bericht, den wir dann erhalten. Dann sehen wir: Ja, auch die Wildhut hat diese Tiere nicht gefunden, sprich, die Tiere waren schlicht und einfach nicht da. Das vielleicht einmal ein erster, weiterer Input. Ich könnte mir vorstellen, wir werden heute noch weitere Diskussionen in diese Richtung führen dürfen und das mache ich gerne, wie gesagt, weil ich davon überzeugt bin, ich mache das mit einem guten Gewissen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, ob Sie mit Kasperlitheaterverein den Landtag gemeint haben. Wenn dem so wäre, wäre eine Entschuldigung angebracht.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Guten Morgen miteinander. Die Abg. Bühler-Nigsch hat mich vorhin in ihrem Votum erwähnt und von Unterstellungen zumindest unsererseits gesprochen - also die Abg. Petzold-Mähr und mich dabei erwähnt. Da möchte ich Sie schon fragen: Auf welche konkreten Passagen in meinem Votum berufen Sie sich? Denn das kann ich so nicht unbeantwortet lassen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Danke für das Wort. Ich beziehe mich auf die gestrige Aussage, als Sie gesagt haben, der neuen Ministerin wurde das Dossier sozusagen zugeschoben. Es wurde von der Vorgängerin versäumt, einen Bericht und Antrag, der von allen Interessensgruppen mitgetragen wird, auszuarbeiten. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Walter Frick
Danke, Herr Präsident. Ich möchte nur noch eine kleine Aussage zu den Äusserungen des Kollegen Wendelin Lampert sagen. Bei uns in Schaan werden die Jagdverpachtungen im Gemeinderat, sprich von den Waldbesitzern, vorgenommen. Das möchte ich Ihnen noch gesagt haben. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich schaue jetzt gerade mein Votum nochmals an. Also ich habe damit begonnen, dass die Regierungschef-Stellvertreterin für dieses Dossier seit etwas mehr als fünf Monaten zuständig ist und ich sie darum nicht beneide. «Zugeschoben», selbst wenn ich eine Wortsuche mache, dieses Wort finde ich in meinem Votum - das nicht ganz kurz war, das gebe ich zu - nicht. Ich werde gerne noch weiterschauen. Aber ich wollte keine Unterstellungen machen und meines Erachtens habe ich auch keine gemacht. Aber dass es auch schon vor diesem Bericht und Antrag Arbeiten gab, inwieweit die gegangen sind, das ist, glaube ich, Tatsache. Und ich denke mir, dieser Bericht und Antrag wurde nicht in fünf Monaten geschrieben. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Das war nun wirklich eine sehr lange und sehr ausführliche Debatte. Ich denke, bevor ich das Wort an die Regierung übergebe, machen wir eine kurze Lüftungspause. Das ist aber keine grosse Pause, die machen wir dann später. Fünf Minuten Pause, um den Raum durchzulüften.Die Sitzung ist unterbrochen (von 10:10 bis 10:20 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, ich habe noch die entschuldigte Absenz des Abg. Georg Kaufmann für den heutigen Sitzungstag anzumerken. Wir fahren fort mit Traktandum 21: Abänderung des Jagdgesetzes. Ich übergebe das Wort an Frau Regierungschef-Stellvertreterin Monauni.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Mir ging es wie dem Abg. Wendelin Lampert. Ich habe sehr gut geschlafen, ich habe auch sehr gut geträumt, weil ich zu 100% hinter dieser Vorlage stehe und weil mir die Diskussion gestern gezeigt hat, dass es zumindest einen Konsens gibt, dass wir hier Handlungsbedarf haben. Aber die Diskussion hat auch gezeigt: Es gibt kein Patentrezept - und ich habe bis jetzt auch noch nicht die perfekte Lösung gehört. Im Gegenteil: Es gibt sehr viele gute Ansätze, die wieder von anderen hinterfragt werden. Es gibt das Patentrezept nicht, es gibt die perfekte Lösung nicht. Aber eines ist klar: Zeit haben wir keine mehr. Wir haben jetzt 30 Jahre zugewartet. Diese Thematik beschäftigt verschiedene Akteure und die Behörden seit Jahrzehnten und wir alle wissen - und ich glaube, hier kann man jetzt Gutachten hin und her wälzen, aber alle Gutachten kommen zum selben Schluss: Wir haben ein Schutzwaldproblem. Und wir alle wissen, welche Funktion der Wald hier bei uns hat. Wir alle haben noch die Bilder dieses Hochwassersommers im Kopf und eines ist klar: Aufgrund des Klimawandels werden wir vermehrt mit solchen Wetterextremen rechnen müssen. Ein gesunder und gut funktionierender Schutzwald hat daher für unser Land und unsere Bevölkerung eine ganz hohe Relevanz. Anfang 2020 hat die Vorgängerregierung das Massnahmenpaket zur Verbesserung der Waldverjüngung beschlossen und das zuständige Umweltministerium mit einer zeitnahen Umsetzung beauftragt. Das Massnahmenpaket basiert auf Empfehlungen einer Arbeitsgruppe, in welcher die Grundeigentümer, Förster, Jägerschaft, das Amt für Umwelt und das Veterinäramt vertreten waren. Kernpunkte des Massnahmenpakets sind die Einführung einer Wildhut sowie die Möglichkeit, sogenannte Intensivbejagungsgebiete auszuscheiden. Und genau diese beiden Massnahmen sind nun Kernelemente der vorliegenden Jagdgesetzabänderung. Andere Massnahmen aus dem Massnahmenpaket lassen sich parallel und schrittweise, und zwar ohne Gesetzesanpassung umsetzen und müssen natürlich umgesetzt werden. Die Diskussionen im Vorfeld haben aber gezeigt, dass gerade diese beiden Schlüsselmassnahmen, Wildhut und Intensivbejagungsgebiete, zu Kontroversen führen. Ich möchte auch hier festhalten, dass es nicht darum geht, die Jägerschaft oder einzelne Jäger zu bevormunden. Die Jäger leisten mit ihrer Milizjagd einen sehr wertvollen Beitrag zur Waldverjüngung. Doch Fakt ist: Der Zustand des Waldes zeigt vielerorts, dass hier mehr getan werden muss. Die Reduktion des Rotwilds stagniert seit Jahren und ist nicht mehr dem natürlichen Lebensraum angepasst. Der Staat als Jagdregalinhaber will jetzt Mitverantwortung übernehmen und gemeinsam mit den Jägern zur Verbesserung des Schutzwaldes beitragen. Es geht hier um eine unterstützende, zeitlich limitierte und koordinierende Aufgabe der Wildhut.Wie Sie es selber erfahren haben, haben wir es bei dieser Vorlage mit einer Gemenglage von unterschiedlichen Interessen zu tun. Für die Nichtjäger oder Nichtförster unter uns ist es aufgrund der teils sehr kontroversen Aussagen schwierig, die Faktenlage zu beurteilen. Auch ich habe eine Weile gebraucht, um mir ein Bild über die Situation zu verschaffen. Als neu zuständige Ministerin hätte ich mir die Sache einfach machen können. Alles wieder auf Start setzen, Vorlage schubladisieren, neue Arbeitsgruppe einsetzen, neue Studien in Auftrag geben, Jahre verstreichen lassen und dann die heisse Kartoffel wieder an die nächste Regierung übergeben. Für mich ist das nicht der Weg und nicht die Lösung. Wir haben jetzt bereits 30 Jahre zugewartet und wir müssen jetzt handeln und können nicht wieder zuwarten, bis die nächsten acht Jahre Pachtperiode vergehen.Als Innenministerin habe ich die Verantwortung und auch die Pflicht, alles zu unternehmen, um die Bevölkerung vor Gefahren - einschliesslich Naturgefahren - zu schützen. Dazu gehört die Sicherstellung eines funktionierenden Schutzwaldes; und die Einführung einer Wildhut ist ein wesentlicher Schritt, um dieses Ziel zu erreichen. Nichts tun, weil man anderes nicht getan hat in der Vergangenheit, kann nicht die Lösung sein.Sehr geehrte Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Wir haben jetzt die Chance in dieser Problematik einen wesentlichen Schritt vorwärtszukommen. Und jetzt steht es in Ihrer Verantwortung, diese Entscheidung zu treffen. Zugegeben, nicht alles ist perfekt in dieser Vorlage. Aber eben: Alles ist besser, als nichts tun. Und wenn Sie die Vorlage zurückweisen wollen, dann sagen Sie mir aber auch bitte, was Ihr Vorschlag ist, um das Problem zu lösen. Ich möchte jetzt auf ein paar Fragen, Anregungen eingehen, die in der Diskussion gestellt wurden. Es wurde immer wieder gesagt: Die Faktenlage ist nicht klar, es fehlen die Grundlagen. Wir werden selbstverständlich in der 2. Lesung hier noch einmal die wesentlichen Daten und Fakten präsentieren. Aber wie gesagt, und das wurde auch im Bericht und Antrag ja schon ausgewiesen, gibt es ja seit den 90er-Jahren mehrere Gutachten, die alle zum selben Ergebnis kommen. Wie auch der Abg. Wendelin Lampert mehrmals darauf hingewiesen hat: Sie waren ja alle auf der Waldbegehung. Schauen Sie, wie es in den Wäldern aussieht. Ich glaube, die eigene Beobachtung bestätigt doch das, was in diesen Gutachten als Schluss herauskommt. Ein aktuelles Gutachten wurde gefordert, das von allen akzeptiert wird. Ja, das gibt es leider jetzt nicht. Aber wir haben ein Gutachten, das ist jetzt schon älter, das Meile-Gutachten aus dem Jahr 2000, das wurde von allen akzeptiert, auch von den Jägern. Aber als es um die Umsetzung konkreter Massnahmen ging, da schieden sich wieder die Geister. Und das wäre auch bei allen anderen neuen Gutachten wieder der Fall. Wir haben eine Schutzwaldausweisung. Die Schutzwaldausweisung finden Sie auf der Homepage des Amts für Umwelt. Das ist eine Publikation, die es schon lange gibt, mit einer Karte, wo die Schutzwälder sind, rot markiert. Aber dies muss laufend aktualisiert werden, denn hier sind zum Beispiel Hochwasserthemen noch nicht drin. Das ist ein laufender Prozess und wir werden auch die Erkenntnisse der Schweiz hier noch einfliessen lassen. Dann zum Wildverbissmonitoring: Es ist richtig, dass die letzten Untersuchungen zeigen, dass der Trend der letzten Jahre leicht rückläufig ist, was den Wildverbiss anbelangt. Es handelt sich jedoch nur um einen Trend, der noch nicht aussagekräftig ist. Ein Trend ist relativ. Absolut gesehen sind wir auf einem sehr schlechten Niveau betreffend Waldverjüngung. Natürlich laufen diverse Projekte weiter, um hier noch bessere wissenschaftliche Grundlagen zu erheben. Aber wieder alle bisherigen Ergebnisse weisen auf den gravierenden Zustand der Verjüngung des Schutzwaldes hin. Und ausserdem: Der rückläufige Verbiss ist nur eine Aussage des letzten Wildverbissmonitorings. Die genauso wichtige Aussage ist, dass die untersuchte Baumartenverteilung zeigt, dass die Verjüngung in rheintalseitigen Hanglagen angespannt und kritisch ist, im Berggebiet sogar katastrophal. Das können Sie auch nachlesen auf der Homepage des Amts für Umwelt. Dann ging die Diskussion teilweise um Begrifflichkeiten, ob wir hier die richtigen Begriffe verwenden. Der Begriff «Wildhut» sei verwirrend. Aber keineswegs, ich meine, das ist eine stehende Berufsbezeich-nung und wird in der Schweiz auch so verwendet. Und es wurde kritisiert, dass niemand die Wildhut kontrolliere. Natürlich wird die Wildhut kontrolliert. Die Wildhut ist Teil des Amts für Umwelt und das Amt für Umwelt untersteht der Regierung. Es muss Rechenschaft ablegen und die Regierung wiederum untersteht der GPK des Landtags. Also auf jeden Fall gibt es hier eine Kontrolle. Ich möchte auch noch einmal betonen: Die Wildhut braucht es nur, wenn und solange es notwendig ist. Wenn es kein Problem gibt, die Abschusszahlen erfüllt sind und der Wald in einem guten Zustand ist, kommt die Wildhut nicht zum Einsatz. Vielleicht auch noch eine Bemerkung zur Jagdzeit. Es wird hier auch immer wieder gesagt: Ausdehnung der Jagdzeit, massive Störungen ganzjährig. Dem ist nicht so. Ich möchte Ihnen einfach auch einmal sagen: Die Jagdzeit ist heute schon vom 1. Mai bis Ende Dezember möglich. Das ist heute schon Fakt. Die Jagdzeit ist so. Was wir jetzt tun, ist, wir verlängern sie um einen Monat im Januar, wo die Wildhut auch Reduktionsjagden machen kann. Es geht auch nicht darum, dass die Wildhut ganzjährig in den Gebieten drin ist. Es geht darum, dass die Wildhut unterstützend und bei Reduktionsjagden mithilft, gemeinsam mit den Jägern, und zwar dann in kurzen Zeiträumen, dass man da effektiv zusammenarbeiten kann. Es ist nicht die Vorstellung, dass die Wildhut ganzjährig in den Revieren drin ist. Dann wurde auch die Thematik mit den Jagdgästen und den angehenden Jägern angesprochen, dass die keine Jagdprüfung brauchen. Nun, es ist so, dass die Jagdgäste heute schon keine Jagdprüfung brauchen. Was im Bericht und Antrag jetzt vorgesehen ist, dass zumindest die Jagdgäste die Treffsicherheit nachweisen müssen. Ich glaube, das wurde auch schon geklärt. Jetzt kann man diskutieren, ob das ausreichend ist, will man von den Jagdgästen noch verlangen, dass sie eine Jagdprüfung zusätzlich haben müssen, das können wir alles diskutieren im Rahmen der 1. Lesung. Ich persönlich fände es schon wichtig, dass man zumindest den angehenden Jägern, die die Schiessprüfung im Rahmen ihrer Ausbildung abgelegt haben, die Möglichkeit gibt, dass sie auch unter Aufsicht von Jägern jagen können. Dann zur Zusammenarbeit mit den angrenzenden Ländern: Die Zusammenarbeit findet statt in verschiedenen Gremien. Es wurden auch vor Covid mit Vorarlberg diese Kontakte intensiviert. Leider ist uns dann die Pandemie dazwischengekommen, sodass diese Treffen dann ausgesetzt wurden. Es findet demnächst, im November, wieder ein Treffen statt. Aber es ist klar: Hier braucht es beide Seiten. Das werden wir auch mittels eines Staatsvertrags lösen, denn die Lösung wäre natürlich, dass die Vorarlberger mit der Winterfütterung aufhören. Die Gespräche laufen, aber das ist ein Thema, das wir jetzt nicht mit Staatsvertrag von heute auf morgen lösen werden. Klar ist, dass es hier eine Zusammenarbeit braucht, das ist uns allen klar und wir werden hier weiter daran arbeiten. Dann noch zum Tierschutz: Der Muttertierschutz wird keineswegs aufgehoben. Neu wird sogar ein fixer Zeitraum festgelegt, in welchem Muttertiere nicht geschossen werden dürfen. Nämlich vom 1. Mai bis 15. Juni. Das war bislang im Gesetz nicht so klar dargelegt. Ich denke, das ist eine Verbesserung, die wir hier vorsehen im Bericht und Antrag. Es wurde die Frage gestellt, ich glaube, es war von der Landtagsvizepräsidentin, wie denn nun der Zeitplan und das weitere Vorgehen aussehen. Wir werden jetzt, wie vom Gesetz vorgesehen, Ende September die Pachten ausschreiben, und zwar unter Vorbehalt auf die laufende Gesetzesrevision. Die Pachtverträge sind entsprechend formuliert, dass man hier einen Vorbehalt einfügt, sodass auch klar ist, dass, falls dieses Gesetz in Kraft treten würde, das neue Gesetz Anwendung finden würde auf die Pachtverträge. Ziel ist es natürlich immer noch von uns, dass wir das schaffen bis Ende März. Es kommt jetzt natürlich drauf an, was hier alles an Hausaufgaben mitgegeben wird vom Landtag. Aber das Ziel wäre immer noch, dass wir das eben schaffen bis 1. April. Ich weiss, es ist sehr ambitiös, aber eben, zur Sicherheit werden wir diese Pachtverträge unter Vorbehalt ausschreiben. Dann wenn Sie mich fragen: Was sind die zwingenden Punkte der Vorlage? Dann kann ich sagen: Ich finde alle diese Punkte notwendig in dieser Vorlage. Aber klar, die Kernelemente sind die Wildhut und daran gekoppelt das Drei-Phasen-Modell sowie die Möglichkeit, dass wir Intensivbejagungsgebiete ausscheiden können.Vielleicht noch zur Begrifflichkeit «Intensivbejagungsgebiete»: Da kann man jetzt drüber diskutieren, ob man hier lieber «Freihaltungsgebiete» schreibt. Man muss einfach wissen, dass der Begriff «Freihaltung» suggeriert, dass man dort null Wildbestand hat. Das ist völlig illusorisch. Das Ziel sind wildarme Zustände und den Begriff «Intensivbejagungsgebiete» haben wir auch mitgenommen aus Gesprächen mit Vorarlberger Experten, die uns eben angeraten haben, nicht den Begriff «Freihaltung» zu benutzen. Vielleicht noch zur Ausscheidung der Intensivbejagungsgebiete: Wir haben im Bericht und Antrag auf Seite 33 bereits Beispiele aufgeführt von Intensivbejagungsgebieten. Ich denke, das sind wahrscheinlich derzeit eben auch die konkreten Beispiele, die relevant sind. Das sind eben die Gebiete - nein, ich erspare mir das Lesen dieser Gebiete, aber Sie können das auf Seite 33 nachlesen, das sind die derzeit für uns relevanten Gebiete, die wir dort aufgeführt haben. Natürlich werden wir das auf der Verordnungsebene noch entsprechend definieren. Der Abg. Wendelin Lampert hat moniert, dass die Kriterien für die Ausscheidung der Intensivbejagungsgebiete auf Seite 33 des Berichts und Antrags zu streng seien. Da kann ich Sie beruhigen. Diese Kriterien sind bei Weitem nicht streng, da sie heute schon faktisch alle erfüllt sind. Also insofern kann ich Sie hier beruhigen. Dann wurde noch vom Abg. Hubert Büchel gefragt oder infrage gestellt, warum man eben verpasst hat, das Landeswaldinventar rechtzeitig zu machen beziehungsweise vor der Vorlage. Hier ist es einfach so, dass dieses Landeswaldinventar ziemlich aufwendig ist und einem fixen Turnus von zwölf Jahren folgt. Die Durchführung braucht jeweils drei Jahre, bis man dieses Landeswaldinventar durchgeführt hat. Dann ist es auch schwierig, dass man das dann immer exakt auf eine Gesetzesrevision timen kann. Eine Gesetzesrevision, die eigentlich ja schon während der letzten Legislatur hätte stattfinden sollen. Also insofern ist das jetzt einfach nicht synchron verlaufen. Zum Drei-Phasen-Modell: Das Drei-Phasen-Modell, wie gesagt, wurde so vorgesehen: Eigentlich war die ursprüngliche Idee, dass die Wildhut ganzjährig unterstützen kann. Das Drei-Phasen-Modell ist in dem Sinn ein Entgegenkommen, dass man sagt, man macht Phasen, wo die Wildhut dann eben nicht mit dabei ist, und dass diese Phase dann den Jägern allein überlassen ist. Dass eine Reduktionsphase eingeleitet wird in diesem Drei-Phasen-Modell, das ist ja auch ein Entscheid, den man ja nicht einfach von heute auf morgen trifft. Da greift man ja zurück auf die Erfahrungswerte der letzten Jahre. Wie gesagt, eine Unterstützung der Wildhut ist auch nur dann vorgesehen, wenn die Abschusspläne der letzten fünf Jahre nicht eingehalten wurden und der Zustand des Waldes Defizite aufweist. Es wurde auch teilweise kritisiert, dass die Frühjahrsperiode oder Frühjahrsphase schwierig sei. Aber es ist einfach so, dass es wichtig ist, dass die Wildhut schon in der ersten Phase mithelfen kann, sodass man eben gegen Ende Jahr weniger zu erledigen hat. Und es ist auch so, dass in der ersten Phase, in der Frühjahrsphase, eben die besten Umstände sind, um eben effizient zu jagen. Daher sehen wir es auch als entscheidend an, dass die Wildhut dann auch da wirken kann. Es ist bei Weitem nicht das Ziel, dass wir eben dann einfach immer im letzten Moment jagen. Das Ziel wäre ja, dass man gemeinsam von Anfang an eben die Zahlen so weit reduziert, dass es auch nicht mehr notwendig ist, dass man dann noch spät im Januar dann in der dritten Phase jagen muss. Dann zu den kleineren Jagdrevieren: Hier sehen wir aber schon kontroverse Ansichten in diesem Hohen Haus. Unsere Experten sagen mir, dass kleinere Jagdreviere definitiv kontraproduktiv sind, weil vor allem der Lebensraum von Rotwild und Gämsen - und um die geht es ja hier vor allem - sehr grossflächig ist. Die bleiben ja dann nicht im Revier stehen, sondern wandern dann revierübergreifend. Wenn man hier eben die Reviere zu klein steckt, dann führt das zu Grenzkonflikten zwischen den Revieren. Auch der Vergleich mit Deutschland hinkt da. In Deutschland, wurde mir gesagt, gibt es vor allem Rehwild. Das ist für uns unproblematisch. Beim Rehwild funktioniert es auch mit den kleinen Revieren besser, weil sie eher standorttreu sind und eben nicht einen so grossflächigen Lebensraum haben. Auch geht die Gleichung «kleine Reviere, mehr Jäger gleich mehr Jagderfolg» - nicht auf. Das ist effektiv nicht die richtige Gleichung. Wir brauchen nicht mehr Jäger, sondern mehr Effizienz und mehr Koordination untereinander. Und genau das möchten wir leisten mit der Wildhut. Dann zur Nachtjagd: Die Nachtjagd ist heute schon möglich. Die Regierung kann das bewilligen. Es ist keine neue Zeit, die wir hier einführen. Klar ist, dass, wenn die Wildhut Nachtjagden macht - und das wurde ja auch von unserem bereits bestehenden Wildhüter in seinem Interview bestätigt, der ja auch ein sehr grosses Fachwissen hat -, diese Nachtjagden mit den entsprechenden technischen Geräten natürlich sehr behutsam und sorgfältig durchgeführt werden müssen. Vielleicht auch noch ein Wort zu diesen Nachtvisiergeräten oder diesen Wärmebildkameras. Ich muss schon sagen, wenn man Nachtjagden macht, würde ich es schon anraten, dass man auf diese technischen Mittel zurückgreift. Denn die Treffsicherheit ist mit diesen technischen Mitteln um einiges höher und daher auch viel besser für das Tierwohl, als wenn man hier im Dunkeln schlechte Schüsse abgibt. Wiederum, ja, Nachtjagden, das ist klar, so wenig wie möglich. Aber wenn ein Problem in diesem Waldabschnitt drin ist, dann möchten wir auch diese Möglichkeit haben, dass man hier gezielt jagen kann, wenn man sieht, dass hier grosser Schaden angerichtet wird. Ich glaube, die anderen Punkte können wir sicher auch noch bei den betreffenden Artikeln besprechen. Wie gesagt, ich möchte vielleicht abschliessend nochmals sagen: Für mich ist die Schutzwaldthematik sehr dringlich. Es ist illusorisch, dass wir eine Vorlage schaffen werden, mit der alle zufrieden sind. Ich war in meiner Vergangenheit Diplomatin, aber ich glaube, mit Diplomatie kommen wir jetzt hier nicht weiter. Alle abholen und Konsens finden ist einfach nicht möglich. Das ist meine Schlussfolgerung aus all den Gesprächen, die ich geführt habe. Neue Gutachten werden keine neuen Erkenntnisse bringen und, wie gesagt, ich bin bereit, Verbesserungsvorschläge anzunehmen, die Vorlage noch einmal zu präzisieren und neu auszuarbeiten, aber eine Rückweisung und zurück zum Start null kann ich nicht unterstützen. Ich denke, wir haben hier eine Vorlage, die auch ein sehr grosses Entgegenkommen an die Jägerschaft zeigt. Viele Punkte wurden aufgenommen, wir haben versucht, hier Kompromisse zu schaffen. Aber wie gesagt, die Kernpunkte, die kommen ja aus dem Massnahmenpaket, das von allen Gemeinden unterstützt wurde. Wenn Sie diese Vorlagen zurückweisen sollten, dann müssten Sie zumindest auch sagen, was denn jetzt die Lösung ist. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich sitze ja auch hier, weil mir dieses Thema wie auch die anderen Themen der Regierung am Herzen liegen. Und ich möchte die Regierungschef-Stellvertreterin und Umweltministerin gerade auch bezüglich des Vorgehens explizit unterstützen. Wir und auch der Landtag sind hier, um zu handeln, und nicht, um zu verschieben und hinauszuzögern. Eine Rückweisung, wie es gestern aus den Reihen der FBP vorgeschlagen wurde, käme einer Verzögerungstaktik gleich oder gar einer Arbeitsverweigerung des Landtags. Also lassen Sie uns auch in diesem Thema gemeinsam - Landtag und Regierung und alle Beteiligten - weiterarbeiten, indem nun die Details diskutiert werden. Gegen das Anliegen, aus etwas Gutem noch etwas Besseres zu machen, hat die Regierungsbank selbstverständlich nichts. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Herzlichen Dank der Regierungschef-Stellvertreterin und auch dem Regierungschef für ihre Ausführungen. Ja, aus etwas Gutem etwas Besseres zu machen, ich denke, das ist unser aller Anliegen - deshalb auch die Verbesserungsvorschläge. Ich möchte sie noch einmal kurz bringen und prägnant, damit sie klar sind: Erstens bezüglich der Wildhut: Ich möchte, dass die Regierung prüft, ob nicht das Amt für Umwelt schon bereits Personen beschäftigt, die Aufgaben der Wildhut übernehmen können. Nach meinen Informationen ist das so. Somit könnte man sich überlegen, und da komme ich zum nächsten Punkt, ob man diese zweite Person für die Wildhut tatsächlich braucht, weil das Amt für Umwelt bestimmte Aufgaben übernehmen könnte oder Personen, die dort arbeiten. Dann könnte man diese CHF 200'000, so wie ich vorgeschlagen habe, für die Intensivbejagungsgebiete einsetzen und dort die Miliz unterstützen. Denn ich denke, zwei Wildhüter werden diese Intensivbejagungsgebiete nicht bedienen können. Da glaube ich fest daran, das ist unmöglich. Da braucht man die Milizjagd, um diese Möglichkeiten zu prüfen. Dann bitte ich auch, die Jagdzeiten zu überprüfen. Ist es wirklich notwendig, dass wir die Jagdzeit bis zum 31. Januar offen haben, oder wäre es nicht auch denkbar und möglich, diese nur bis zum 31. Dezember zu erlauben?Ich denke, mit diesen Punkten könnten wir ein gewisses Entgegenkommen haben, welches sich - zumindest nach meinen Erkenntnissen - nicht negativ auswirken würde. Aber ich bin kein Spezialist, entscheiden müssen das natürlich die Profis. Vielleicht gibt es Argumente, die ich nicht kenne, die dagegensprechen. Dann, mein letzter Vorschlag ist, die Gebiete mit Toleranzgrenzen zu definieren und auch zu sagen, wo genau welche Toleranzgrenze gilt. Ich denke, das wird ja heute schon gemacht. Aber einfach, dass es ein bisschen klarer ist und transparenter daherkommt. Zu allem Schluss noch die begleitenden Massnahmen - wir haben schon davon gesprochen: Ein paar Ausführungen zu Ruhezonen, Wildkorridoren und anderen Massnahmen. Ich spreche hier das Meile-Gutachten an, dass man halt gesagt hat, man soll keine Einzelumsetzung machen, und dass man dort noch einmal klar committet, zu welchem Zeitpunkt, es muss auch nicht sofort sein, natürlich, aber was man noch diese Legislatur angehen will, ob man Wildkorridore baut und wo und ob das überhaupt Sinn macht oder nicht. Einfach ein paar Angaben hierzu. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich bedanke mich bei der Regierungschef-Stellvertreterin für ihre Ausführungen. Ich hatte in meinem Votum erwähnt, ob es eine Möglichkeit wäre, die Pachtdauer von zehn auf sechs Jahre zu verkürzen. Ich möchte die Regierung fragen, wie sie dazu steht und ob das prüfenswert ist. Man kennt das beispielsweise aus Vorarlberg und es würde mich wundernehmen, wie die Regierung dazu steht. Allenfalls wird es auch von den Jägern begrüsst oder sicher auch von den Waldeigentümern, damit sie flexibel sind und reagieren können, wenn etwas nicht gut läuft. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Frau Regierungschef-Stellvertreterin für ihre klaren und eindrücklichen Worte. Speziell der Punkt betreffend die globale Erderwärmung scheint mir doch noch sehr relevant zu sein. Wir wissen alle, das ist ein Fakt. Es wollen es zwar nicht alle glauben, aber ich denke mir, mehrheitlich ist man doch dieser Ansicht, dass es so ist auf dieser Erde - leider. Wir wissen auch alle, dass die Wetterextreme zunehmen werden, sprich, wir werden viel mehr Starkniederschläge haben, auf der anderen Seite aber auch Trockenperioden. Und umso mehr sind wir zukünftig auf diesen Schutzwald angewiesen. Das ist halt leider ein nächster Punkt, der hier sehr entscheidend ist. Ich denke mir, wir tragen jetzt einfach die Verantwortung, dass wir hier etwas vorwärtsmachen. Ansonsten muss ich halt sagen, dann haben wir den kommenden Generationen keinen wirklichen Dienst erwiesen. Wie gesagt, diese Wetterextreme werden zunehmen. Das ist leider mehr als nur vorhersehbar.Dann den Punkt mit der Pachtdauer, das möchte ich unterstützen, von Manfred Kaufmann. Ich denke mir auch, das könnte ein weiterer Punkt sein, den es anzupassen gilt, dass man diese Pachtdauer eben reduziert - zum Beispiel auf sechs Jahre. Das würde ich auch explizit begrüssen. Dann noch zu der Winterfütterung von Vorarlberg: Da möchte ich noch fragen: Ist denn das nicht zum Beispiel sogar ein Vorteil aus unserer Sicht? Denn in dieser Zeit, denke ich mir, sind doch die Tiere dann in Vorarlberg, nicht bei uns. Sprich, bei uns werden die Bäume dann ja nicht gefressen, dann wird in Vorarlberg gefressen. Ist das nicht sogar ein Vorteil für uns, wenn die Vorarlberger das machen? Das möchte ich auch noch fragen.Dann sagen Sie, die kleineren Reviere, mehr Jäger, kürzere Jagdzeit, das sei alles kein Lösungsansatz. Wie sieht es denn aus mit einer Patentjagd wie im Kanton Graubünden? Hat man sich solche Überlegungen auch gemacht? Also Sie sehen schon, ich versuche hier durchaus, weitere valable Lösungsansätze einzubringen. Ich bin hier sehr offen. Solange der Schutzwald wieder wächst, bin ich relativ offen für diverse Lösungsansätze. Wäre das nicht auch eine Möglichkeit? Wenn man schon sagt: Das ist alles nicht gut, das Drei-Phasen-Modell ist nicht gut, kleinere Reviere führen nicht zu einer Lösung, mehr Jäger auch nicht, kürzere Jagdzeit auch nicht. Wieso versuchen wir es dann nicht gleich wie im Kanton Graubünden mit der Patentjagd? Das wäre ein weiterer Punkt. Dann die relativ klaren Worte des Herrn Regierungschefs betreffend die Rückweisung. Er hat das als eine Arbeitsverweigerung bezeichnet. Das sind zwar harte Worte, aber nach den letzten 20 Jahren muss ich leider sagen, das trifft den Nagel halt schon auf den Kopf. Irgendwie müssen wir jetzt hier halt weitergehen. Dann noch betreffend meine Aussage im letzten Votum, wo mich der Herr Landtagspräsident ermahnt hat. Da möchte ich mich natürlich entschuldigen. Wenn ich gesagt habe - das habe ich natürlich gesagt - Kasperlitheaterverein, da habe ich natürlich die Kasperlitheaterdebatte gemeint, nicht den Verein. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Die Entschuldigung ist angekommen.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Damen und Herren. Ich danke der Frau Regierungschef-Stellvertreterin auch für Ihre ganzen Ausführungen und unterstütze Sie natürlich, das habe ich auch in meinem Votum schon gesagt, in Ihrer Aussage, dass Sie diese Thematik endlich zum nächsten Schritt führen möchten. Ich habe nur noch eine ganz kurze Verständnisfrage. Sie haben in Ihrem Votum gesagt, dass die Wildhut nicht zum Einsatz kommt, wenn sie nicht benötigt wird. Was würde man dann mit den Wildhütern in dieser Zeit machen? Könnte man ihnen mehr Tätigkeiten übertragen? Ich glaube, diese Frage ist berechtigt, wenn man sich die stellt. Ich habe auch bei den Artikeln mir die Bemerkung hingeschrieben, ob man ihnen allenfalls polizeiliche Aufgaben zustellen könnte, dass sie vermehrt Kontrollen bei den Freizeitsportlern durchführen können. Ich weiss aber nicht, ob es hierzu dann eine entsprechende Ausbildung benötigt. Aber weil Sie das gerade vorhin ausgesprochen haben, dass man sie nur, wenn man sie benötigt, zum Einsatz bringt, stellt man sich hier drin dann sicher die Frage: Was macht ein Wildhüter, wenn er dann nicht zum Einsatz kommt? Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Sehr geehrter Landtagspräsident, danke für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich bedanke mich bei der zuständigen Umweltministerin und Innenministerin für Ihre Ausführungen. Sie haben Zahlen, Daten, Fakten in Aussicht gestellt, auch die Erklärung zum Schutzwald, dass der sich natürlich weiterentwickelt und die Pläne auch angepasst werden, und auch zum Wildverbissmonitoring, dass das natürlich ein Trend ist, der laufend beobachtet wird. Was mich auch - es hat mich nicht befremdet - gestört hat: die Bemerkung des Regierungschefs zum Thema Arbeitsverweigerung des Landtages. Wenn ich sehe, wie viel sich meine Kolleginnen und Kollegen zu diesem Thema engagiert haben, wie viele Hunderte von Seiten die Leute alle gelesen haben, der Landtag sich in das Thema eingearbeitet hat, dann sehe ich das nicht als Arbeitsverweigerung. Schlussendlich entscheidet die Mehrheit hier im Parlament, welche Wege wir einschlagen und welche Weisheit wir dann als letzten Schluss sehen. Ich habe mich auch für eine 1. Lesung ausgesprochen, weil mir wichtig ist, dass man der Regierung sagt, was einen stört und was man ändern will. Vielleicht am Schluss noch eine Frage zu der Thematik Vorarlberg, auch eine Hypothese. Wir könnten natürlich jetzt das Liechtensteiner Wild am Tag X auf null reduzieren. Das fühlt sich dann an, als ob ich einen Brunnen sehe, der überläuft, dann anfange, das Wasser abzuschöpfen, aber den Zulauf nicht reduziere. Wir haben das Problem natürlich mit Vorarlberg mit der Winterfütterung. Das stellt sich natürlich auch bei den Zählungen. Denn mir haben auch Jäger erzählt, sie zählen am Tag X und am Tag später und am übernächsten Tag und am vierten Tag spürt das Wild von Vorarlberg, dass hier das Gras herausschiesst und da sind dann einfach 70 Stück Schalenwild mehr gezählt. Das zum Thema Monitoring. Für mich wäre auch wichtig, für die 2. Lesung eine Aussage zu haben: Nicht, was ist der Abschussplan, sondern was ist der maximale Bestand? Denn ich muss den maximalen Bestand reduzieren oder behalten, damit die Anzahl Wild nicht dazu führt, dass der Wald nicht spriessen kann, wie er will. Und zum Katalog der Wildhut: So, wie ich die Beschreibung im Kopf habe, was die Personen dann alles tun und dürfen sollen in Zukunft, wird denen nicht langweilig, wenn dazwischen einmal eine Phase ist, wo sie nicht mit Reduzieren beschäftigt sind, sondern die haben sehr viele koordinative Aufgaben gefasst. Herzlichen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich bin mir der Dringlichkeit und der Verantwortung, die ich trage für unser Land, sehr wohl bewusst. Und darum werde auch ich in diesem Thema eintreten, dass wir weitekommen und dass unsere Regierungschef-Stellvertreterin weiterarbeiten kann. Was ich für die 2. Lesung vielleicht noch einer Überprüfung unterzogen haben möchte, wäre die klare Regelung der Verantwortlichkeiten zwischen Wildhut und Jagdpächter. Insbesondere ist es ganz wichtig, wenn beide zusammen unterwegs sind. Wo sind die Verantwortlichkeiten? Und wie ist das, gerade wenn es zu Konflikten kommt, genau geregelt? Ferner würde ich auch eine klare Begrifflichkeitenklärung wünschen betreffend die Eingriffskriterien. Wann kommt wirklich die Wildhut zum Einsatz? Dass es klar ist und auch der entsprechende Status des Zustandes des Waldes wirklich erhoben ist, damit man sagen kann: Wir brauchen dringend die Wildhut. Dass es wirklich klar ist, dass man nicht irgendwie nachher, ich sage jetzt einmal, mit Rechtsfällen kämpfen muss, wo sich eine Pächtergruppe gegen den Einsatz der Wildhut wehrt, weil einfach die Eingriffskriterien nicht klar geregelt sind. Hier möchte ich wirklich eine klare Regelung, dass es auch für jeden nachvollziehbar ist, wann die Wildhut wirklich zum Einsatz kommt. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Sandra Fausch
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich möchte mich dieser Frage eigentlich gerade auch noch anschliessen, dass es klar ist, was es bedeutet. Die Wildhut wird nur eingesetzt, wenn und solange benötigt - ich denke, das bedarf einer Klärung.Mir ergeben sich auch noch ein paar Fragen, die ich gerne anbringen würde zur Überprüfung oder Klärung, um in dieser Sache wirklich vielleicht weiterkommen zu können. Einerseits, und das wurde auch schon aufgebracht, diese mögliche Erweiterung der Kompetenzen der bestehenden Wildhut, ob hier ein Schlüssel auch drin liegt in den weiteren Kompetenzen. Einerseits dann eben auch diese Reviergrössenfestlegung. Aber ich weiss nicht, wer diese festlegt oder wie das anzugehen ist. Aber vielleicht kann das die Regierung überprüfen, damit wir einfach auch die Jägerzahl erhöhen können und somit die Milizjagd verstärkt wird. Auch dahingehend - und da habe ich mich mit einem Jäger auch darüber unterhalten -, diese Tagesjagdzeit zu verlängern, weil es angeblich Zeiten gibt, an denen nicht mehr gejagt werden darf, obwohl man vielleicht ein Tier sieht oder die Gegebenheiten günstig wären. Also auch da, die Verlängerung der Jagdzeit und damit verbunden dann auch dieser Beizug der technischen Hilfsmittel - da würde ich gerne wissen: Ist das jetzt nur der Wildhut wirklich vorbehalten oder wäre es eben nicht auch - und das habe ich im Votum angedeutet - die Frage, ob durch Schulung oder Befugnis diese Milizjagd auch eben mit diesen technischen Mitteln in der Dämmerungs- oder eben Nachtzeit tätig werden kann?Dann noch etwas zur Evaluation. Abermals die Frage: Was ist denn wirklich massgebend für die Wirkungsmessung für diese Waldverjüngung? Ist es dann letztlich: Schiesst man sich auf eine Zahl ein und man sagt, wenn wir das Schalenwild auf diese Zahl reduziert haben, sind wir erfolgreich? Aber letztlich ist es ja der Schutzwald oder diese Verjüngung, die wir haben wollen. Also woran messen wir das? Ist es eine Anzahl an Wild oder ist es eben der Verbiss oder die entsprechende Verjüngung des Waldes selbst? Denn nichts Dümmeres, würde ich sagen, als wenn wir dann sagen: Ja super, wir haben jetzt die Zahl erreicht, die wir wollen, aber die Waldverjüngung funktioniert trotzdem nicht. Dann ist das auch ein Leerlauf, der nicht zu begrüssen ist. Aber eben, da ist auch die Frage: Was ist einfacher zu erheben? Die Waldverjüngung wirklich zu evaluieren, Sie haben es selber ja auch gesagt, das Waldinventar, dieser Prozess, geht drei Jahre. Eine Abschusszahl, das ist zwar auch wieder gekoppelt an die Frage, wie gezählt wird, aber das ist durchaus wahrscheinlich auch einfacher. Nur eben, dann möchte ich auch ein bisschen achtgeben darauf, dass man den Wald vor lauter Bäumen dann nicht mehr sieht und sich auf diese Zahl einschiesst, aber letztlich vielleicht feststellen muss, dass die Waldverjüngung trotzdem nicht klappt. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich habe gestern die Frage in den Raum geworfen, wie die übrigen Landtagsabgeordneten dazu stehen, die Vorlage an die Regierung zur Überweisung und Ergänzung zurückzuweisen. Entgegen der Aussage des Regierungschefs wie auch des Abg. Wendelin Lampert würden die Abg. Petzold-Mähr und ich darin keine Arbeitsverweigerung sehen, wie dies auch der Abg. Oehry geäussert hat.Wir haben es uns wirklich nicht einfach gemacht und sehr, sehr viel Zeit für dieses Traktandum verwendet. Das können Sie uns glauben. Wir haben einfach Bedenken, ob es möglich ist, die Stellungnahme noch in diesem Jahr mit allen konstruktiven Beiträgen der Abgeordneten, die gestern und heute erwähnt wurden und lösungsorientiert sind, vorzulegen. Die Erwartungen an die Regierung für die 2. Lesung sind hoch. Sie sind sehr hoch und die Zeit ist knapp. Nachdem hier, und hier spreche ich für die Abg. Petzold-Mähr und für mich, wohl keine Mehrheit für die Rückweisung zustande kommen würde, werden wir darauf verzichten, einen solchen Antrag zu stellen. Unsere Erwartungen für die 2. Lesung sind sehr hoch. Was erwartet wird, muss an dieser Stelle nicht mehr wiederholt werden, hier verweise ich auf unsere Voten. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Besten Dank für das Wort. Ich danke der Regierungschef-Stellvertreterin für ihr eindringliches Votum. Ich denke, die Ernsthaftigkeit und Dringlichkeit ist angekommen. Bei mir ist sie schon angekommen, seit ich mich eingängiger mit diesen Themen befasse. Ich bin froh über kritische Fragen und Verbesserungsvorschläge, von denen ja schon einige und sehr viele hier im Hohen Haus eingebracht wurden. Eine konkrete Frage hätte ich noch dazu, nämlich: Welchen Impact es hätte, wenn der Muttertierschutz über den 15. Juni hinaus verlängert würde, aus den von mir gestern genannten Gründen, nämlich dass zu diesem Zeitpunkt führende Muttertiere unterwegs sind und deren Kälber noch auf das Muttertier angewiesen sind? Ist dies tatsächlich matchentscheidend für einen erfolgreichen Schutz des Waldes? Es ist mir klar, dass, wie schon erwähnt, nicht schöne Massnahmen getroffen werden müssen. Doch hier erhoffe ich mir doch Argumente, die untermauern, dass es tatsächlich nötig ist - zugegebenermassen, ich formuliere es jetzt etwas polemisch -, dass dem Kalb die Mutter weggeschossen werden muss. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Ich möchte jetzt eine ordentliche Pause einschalten. Aber ich denke, in Anbetracht der doch sehr umfangreichen Thematik können wir diese auf 15 Minuten beschränken. Die Sitzung ist unterbrochen (von 11:10 bis 11:20 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, wir fahren mit den Beratungen zu Traktandum 21, Abänderung des Jagdgesetzes, fort.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank, Herr Landtagspräsident. Ich möchte noch kurz zu den aufgeworfenen Fragen Stellung beziehen. Der Abg. Kaufmann hat gefragt, ob es vorstellbar wäre, die Pachtdauer zu kürzen. Hier kann ich mitteilen, dass wir hier zumindest aus fachlicher Sicht offen sind. Das könnte durchaus eine Option sein. Der Abg. Wendelin Lampert hat die Frage gestellt, ob es wirklich etwas bringt, wenn man die Winterfütterung in Vorarlberg auflässt beziehungsweise ob das nicht sogar ein Vorteil sei für uns. Hierzu möchte ich anmerken, dass das Rotwild eben Wanderungen macht. Das Rotwild macht Wanderungen zwischen dem Winter- und dem Sommerlebensraum und Liechtenstein bietet einen sehr attraktiven Sommerlebensraum. Und ein Teil des Wildes, das im Winter in Vorarlberg gefüttert und damit eben gefördert wird, wandert eben im Sommer zu uns. Das ist die Problematik, die wir hier sehen. Dann zum Patentjagdsystem: Ob wir hier schneller sind, wenn wir jetzt auf ein Patentjagdsystem umschwenken, das wage ich zu bezweifeln. Ausserdem müsste das extrem koordiniert und kontrolliert ablaufen, wenn man so etwas einführen will. Das muss man dann auch wirklich simultan mit Graubünden und Vorarlberg in Angriff nehmen. Meine Experten sagen mir, dass das für Liechtenstein alleine kein sinnvolles System wäre, weil Liechtenstein zu klein ist. Aber wie gesagt, auch jetzt unter den zeitlichen Rahmenbedingungen, glaube ich nicht, dass wir einen solch gravierenden Wechsel auf die Schnelle hinkriegen. Dann hat die Abg. Haldner-Schierscher in den Raum gestellt, dass es ja nicht sein kann, dass man dem Jungtier die Mutter wegschiesst. Da kann ich Sie beruhigen. Es muss immer zuerst das Jungtier geschossen werden. Das ist definitiv nicht der Fall, dass das so sein wird. Sie haben gefragt, ob man allenfalls den Muttertierschutz verlängern könnte. Hier sind wir durchaus offen, das zu diskutieren. Das ist eine Option. Man könnte andenken, ob man das vielleicht bis 1. August verlängert. Da sind wir sicher gesprächsbereit. Dann hat sich die Landtagsvizepräsidentin gefragt, was denn der zweite Wildhüter macht, wenn er keinen jagdlichen Einsatz hat. Sie sehen vielleicht am Aufgabenkatalog schon, wie umfangreich die Aufgaben sind, wenn er nicht jagdlich zum Einsatz kommt. Ich habe eher das Gefühl, es gibt eher zu viel Aufgaben für die Wildhut als zu wenig. Was sicher klar ist für uns, es sind zwingend zwei unbedingt notwendig. Der jetzige Wildhüter macht natürlich schon vieles, was in diesem Aufgabenkatalog vorgesehen ist. Das muss man vielleicht auch wissen. Das sind ja nicht neue Aufgaben. Wolfgang Kersting erfüllt diese Aufgaben bereits, aber wenn dann noch die jagdlichen Einsätze dazukommen, dann ist das wirklich zu wenig mit einem Wildhüter. Es geht ja hier auch um Piketteinsätze, da muss er ja auch bei Wildunfällen während der Nacht bereitstehen, also ich denke, hier muss man eher von zu viel Aufgaben als von zu wenig sprechen. Daher mache ich mir auch keine Sorge, dass er dann unterbeschäftigt ist, wenn die jagdlichen Einsätze dann ausgesetzt sind. Von der Abg. Fausch kam die Frage, ob die Jagdpächter auch die Möglichkeit haben, diese technischen Hilfsmittel zu benutzen. Es geht hier vor allem um die Nachtvisiereinrichtungen. Gemäss Gesetzesvorschlag ist es so vorgesehen, dass die Jagdpächter, wann immer sie gemeinsam mit der Wildhut arbeiten - und das sind ja wirklich diese ganz limitierten Einsätze entweder in Intensivbejagungsgebieten oder in Phasen von Reduktionsjagden -, sie natürlich diese Geräte auch mitbenutzen können. Aber es ist nicht die Idee, dass in den normalen Jagdzeiten diese Geräte verwendet werden. Die Aussage, dass die Wildhut eben nur dann tätig ist, wenn und solange es notwendig ist, bezieht sich eben genau auf diese jagdlichen Einsätze, eben auf diese Reduktionsphasen und die Arbeit in den Intensivbejagungsgebieten. Hier gibt es ja auch schon Kriterien, die festgelegt sind, im Bericht und Antrag respektive im Gesetz, welche erfüllt werden müssen. Es ist klar, es geht immer um die Zielgrösse Waldzustand. Es geht immer um die Zielgrösse: Ist die Waldverjüngung erreicht? Und als zweites Kriterium wird auch in Art. 19h festgelegt, dass man die Erfüllung der Vorgaben im Abschussplan in den letzten fünf Jagdjahren als Basis hernimmt, ob eben eine Notwendigkeit besteht oder nicht. Dann die Anregung, dass man die Jagdtageszeit verlängert: Hierzu kann ich anmerken, dass man jetzt schon eine Stunde vor und nach Sonnenauf- oder Sonnenuntergang jagen darf. Das ist jetzt schon vorgesehen. Ja, wenn man dann noch verlängert, dann rutscht man praktisch in die Nachtjagd für jedermann hinein. Da haben wir Fragezeichen, ob das wirklich gewollt ist oder ob wir das wirklich gezielt nur unter der Anleitung der Wildhut erlauben wollen. Ich glaube, das sind mehr oder weniger die Fragen, die gestellt wurden jetzt noch. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich möchte jetzt beliebt machen, dass wir die Eintretensdebatte beenden, weil wir ja anschliessend bei der Lesung natürlich noch ausführlich Gelegenheit haben, uns zu jedem einzelnen Artikel zu melden. Das scheint auch Ihre Meinung zu sein, ich sehe jedenfalls keine weiteren Wortmeldungen. Somit können wir uns der Frage des Eintretens zuwenden. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen einhellig Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung der Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf vor. Art. 1 Abs. 1a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 Abs. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 Abs. 1a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 Abs. 1a steht zur Diskussion.
Abg. Bettina Petzold-Mähr
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Für mich stellt sich bei der Altersgrenze grundsätzlich die Frage, was man damit bewirken möchte. Ich kenne die Argumentation dazu. Ich stelle die Notwendigkeit trotzdem infrage. Zum einen behandeln wir ebenfalls eine Treffsicherheit, was die Qualität der Person auszeichnet und somit das Alter aus meiner Sicht klar in den Hintergrund stellt. Das Argument, dass man jungen Jägern eine Chance geben soll, auf die Jagd zu gehen, ist für mich nicht stichhaltig genug. Jede Pächtergruppe hat die Möglichkeit, Hilfsjäger mitwirken zu lassen, und das funktioniert gemäss meinen Informationen gut. Neben den ausgestellten Jagdkarten an Pächter und Jagdaufseher werden in Liechtenstein etliche Jagdkarten an Personen ohne Pachtverhältnis ausgestellt, denen es dann möglich ist, in den Revieren mitzuwirken. Somit stellt sich für mich Frage: Wo ist konkret das Problem?Der andere Aspekt, den ich einbringen möchte, ist der, dass das Rentenalter mit 64 beziehungsweise mit 65 nur ein paar Jahre davor ist. Ich denke, uns ist allen klar, dass die Personen, die in diesem Alter sind, in der Rente sind, deutlich mehr Zeit aufwenden können als jene, die noch einer Arbeit nachgehen. Für mich wäre es sehr schade, wenn diese Personen dann nach fünf beziehungsweise sechs Jahren nicht mehr offiziell an einer Pacht teilnehmen könnten. Mich würden hier Ausführungen oder weitere Argumente der Regierung interessieren. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Dankeschön. Ich möchte diese Ausführungen der Abg. Bettina Petzold-Mähr unterstützen. Denn vielfach ist es so, dass die Regierung vielleicht von verschiedenen Abgeordneten mitnehmen kann, was gewünscht ist. Denn sonst wird es in der 2. Lesung manchmal nicht aufgenommen. Also ich stehe explizit hinter diesen Ausführungen der Abg. Bettina Petzold-Mähr.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Danke für das Wort. Auch ich frage mich: Wo liegt das Problem? Hier wird ja niemandem etwas weggenommen. Das Gegenteil ist der Fall. Die Jagdgemeinschaft erhält die Chance, mit jungen, gebirgstauglichen Jägern aufzustocken, was vor allem im Bergrevier in oberen Hanglangen, wo die Verjüngungsprobleme am grössten sind, der Fall ist. Nehmen wir ein Beispiel: Für ein Revier von 850 Hektar sind acht Jagdpächter zugelassen. Wenn zwei älter als 70 sind, dürfen sie zehn Jäger dabeihaben. Die älteren werden ja weiterhin aufgeführt, können mitzahlen, doch sie haben mehr Spielraum und können die Jungen in die anstrengenderen Reviere schicken. Das ist doch eine Hilfe. Oder geht es hier um etwas anderes? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank. Ich möchte hier klarstellen: Ein über 70-Jähriger kann weiterhin Pächter sein. Er zählt aber nicht mehr zur Berechnung für die Mindest- oder Maximalanzahl. Denn jetzt ist festgelegt, dass man pro Revier mindestens vier Pächter braucht und maximal einen pro 100 Hektar. Ein über 70-Jähriger kann aber weiterhin Pächter sein, kann weiterhin jagen, wird aber nicht mehr zur Berechnung für die Mindest- oder Maximalanzahl angerechnet. Das ist der Vorschlag. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank. Dann verstehe ich Sie richtig: Also, wenn man diese Beschränkung macht von 75 auf 70, haben diese Jäger zwischen 70 und 75 keine Einschränkungen, ausser dass sie nicht mehr dazugezählt werden würden. Ich würde mir ja nicht anmassen, darüber zu entscheiden, wann eine Person noch fit ist oder wertvolle Dienste zu dem Abschussplan beitragen kann. Es geht ja vorwiegend eben darum, dass den Jüngeren das Jagen ermöglicht werden soll und nicht um die Fähigkeit. Ich glaube, es liegt ein Vorschlag in der Luft, dass man in den Materialen dies irgendwie noch festhält, dass diese Beschränkung von den über 70-Jährigen dann nicht bestehen würde, zum Sicherstellen. Aber wenn ich Sie richtig verstanden habe, werden Personen von 70 bis 75 nicht beschränkt. Sie werden lediglich nicht mehr bei der Bemessung miteinbezogen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank, Frau Regierungschef-Stellvertreterin für Ihre Ausführungen. Da hätte ich noch eine Frage: Weiss man eigentlich, wie viele Personen dies derzeit betreffen würde? Also wie viele Pächter derzeit über 70 Jahre sind? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ja, ich habe auch einen Anschlussfrage. Können dann die über 70-Jährigen noch alleine zur Jagd gehen oder sind das Jagdgäste? Wie wird das genau gehandhabt? Wenn Sie dazu Ausführungen machen können auf die 2. Lesung, denke ich, wäre das gut. Aus meiner Sicht ist das Alter 70 durchwegs ein für mich gangbarer Weg. Das müsste nicht 75 heissen, denn die Pachtverträge dauern ja auch ziemlich lange dann. Wenn das zehn Jahre sind und er hat das siebzigste Altersjahr erreicht, dann ist er - stellen Sie sich vor - 80 und, wenn er 75 wäre, 85. Ja, da muss man sich dann fragen, ob das noch irgendwie einen Mehrwert bringt. Deshalb kann ich nachvollziehen, dass Sie dieses Alter heruntersetzen möchten. Aber was ich natürlich nicht möchte, dass diese Menschen nicht mehr jagen können. Das ist nicht unser Ziel. Aber ob sie zu diesen 100 Hektaren gerechnet werden oder nicht, das ist für mich nicht so wichtig. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, ich denke mir, in diesem Punkt sind wir uns einig hier drinnen. Wir wollen alle nicht, dass diese Personen nicht mehr jagen können. Wir sind froh um jeden Jäger, der jagt - unabhängig vom Alter. Ich denke mir auch, die einen sind mit 60 fit, die anderen mit 70, die anderen können auch noch mit 80 auf die Jagd. Entsprechend bin ich froh um jeden Jäger, der auch mit 80 noch auf die Jagd geht. Wenn es geht. Aber das muss er natürlich persönlich wissen. Entscheidend ist wirklich, dass das nicht angerechnet wird, wie es die Frau Vizeregierungschefin ausgeführt hat. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank. Ich habe leider keine Zahlen vorliegend, wie viele Personen hier betroffen sind. Aber wie gesagt, es ist eigentlich auch keine Betroffenheit vorhanden, weil es keine Einschränkungen für diese Personen gibt. Es ermöglicht nur den Jüngeren, hier in eine Pachtgesellschaft aufgenommen zu werden. Die älteren Herrschaften, sage ich jetzt einmal salopp, haben weiterhin keine Einschränkungen, wenn es ums Jagen geht. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 8 Abs. 1a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 8 Abs. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 12 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 12 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Über diesen Art. 12 Abs. 2, da kann ich nur staunen, wenn ich gerade ehrlich sein will. Man spricht vom Mindestmass von 100 Hektar und pro Person. Für mich müsste das ein Maximalmass sein von zum Beispiel 50 Hektar pro Person. Dann könnte man eben auch wieder viel mehr Jäger in diese Reviere einbinden. Ich frage mich schon, wenn man schon sagt: Die Jagd ist sehr komplex und sehr zeitaufwendig. Das glaube ich sofort. Ich bin zwar kein Jäger, das gebe ich zu. Gerade in den Hanglagen ist es wirklich auch ein Knochenjob, das kann ich mir gut vorstellen. Also wie gesagt, es ist ja ein Hobby, so fair muss man auch einmal sein. Jeder wählt sich sein Hobby selbst. Aber dass man dann dieses Mindestmass von 100 Hektaren pro Person nicht unterschreiten darf. Also für mich wäre hier ein Maximalmass von einer anderen Grössenordnung, und das darf nicht überschritten werden. Wie gesagt, dann könnte man eben auch mehr Jäger einbinden in diese Pachtverhältnisse und dann hätten wir einfach auch die nötige Anzahl Personen, damit wir diese Abschusszahlen auch eher erreichen können. Also ich frage mich schon: Müsste dieser Absatz nicht genau anders formuliert werden? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Danke für das Wort. Bei diesem Artikel habe ich mich eigentlich mit den gleichen Fragen herumgeschlagen wie der Abg. Lampert. Hier ist einfach meine Frage dazu: Was sind die Gründe, warum man genau auf 100 Hektar pro Person gekommen ist? Vielleicht kann das noch geklärt werden bis zur nächsten Lesung. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Das ist bestehendes Recht. Wir werden das gerne aufnehmen in die 2. Lesung, ich habe hier jetzt keine Lösung, ausser, ich nehme jetzt an, dass es jagdliche Gründe hat. Wie ich gesagt habe, die Gleichung ist nicht immer zutreffend: Mehr Jäger gleich mehr Erfolg. Ich glaube, es geht hier um Effizienzfragen und was ist das optimale Mass an Jägern in einem Revier. Aber wir werden das auf die 2. Lesung klären. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Mario Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete, geschätztes Mitglied der Fürstlichen Regierung. Ich bin auch kein Kenner dieser Materie, ich glaube aber, dass, wenn das Jagdgebiet zu klein ist, die Kommunikation eher aufwendiger wird. Also ich würde das aus persönlicher Sicht nicht anpassen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank für die Ausführungen, Frau Regierungschef-Stellvertreterin. Ja, da wären mitunter auch die Zahlen aus Österreich oder Deutschland von Interesse. Klar, Sie haben ja bereits in der Eintretensdebatte ausgeführt, da hat man zum Teil eine andere Struktur der Tiere, die man nicht unbedingt mit uns vergleichen kann. Aber ich bin überzeugt, in Österreich gibt es doch auch so Gebirgsregionen - ich sage jetzt Tirol, Vorarlberg -, die man durchaus mit uns vergleichen kann. Wie sieht es denn da aus? Gibt es da auch ein solches Mindestmass? Wir haben es ja bereits gehört, generell sind die Reviere wesentlich kleiner. Grosse Länder haben kleine Reviere, wir sind ein kleines Land und haben grosse Reviere. Da wäre ich Ihnen dankbar auf die 2. Lesung, wenn Sie hier mitunter auch - wenn es solche Zahlen gibt aus Österreich oder Deutschland - diese nennen können, damit man hier dann mitunter eher ans Ziel gelangt. Sie sagen schon betreffend diese Gleichung, mehr Jäger muss nicht unbedingt bedeuten mehr Abschüsse. Da kann ich nur sagen: Weniger Jäger muss auch nicht unbedingt mehr Abschüsse bedeuten. Wie gesagt, vielleicht bin ich da auch einfach zu einfach gestrickt. Für mich ist es schon so: Je mehr Jäger da irgendwo vorhanden sein werden, dann werden sich auch die Abschüsse tendenziell erhöhen, wenn sie sich nicht zu sehr in die Quere kommen. Das mag sein. Aber wie gesagt, die Reviere in Österreich und Deutschland sind nach meinen Informationen kleiner. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sebastian Schädler
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich habe jetzt eine Verständnisfrage. Vom Abg. Mario Wohlwend wurde erwähnt, dass eine zu kleine Reviergrösse dann doch kritisch zu hinterfragen ist. Hat dieser Artikel jetzt etwas mit der Reviergrösse zu tun oder mit der Anzahl Pächter pro Revier? So wie ich das nämlich verstehe, geht es hier rein um die Anzahl Pächter pro Revier. Und da habe ich mir durchaus dieselbe Frage gestellt wie der Abg. Wendelin Lampert. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Bettina Petzold-Mähr
Besten Dank für das Wort. Wie die Regierungschef-Stellvertreterin vorhin ausgeführt hat, haben wir ja gelernt, dass die Pächter ab 70 trotzdem jagen dürfen, nur nicht mehr als Pächter gezählt werden. Somit sind ja dort schon mehr Jäger unterwegs, als im Pachtverhältnis stehen, und ebenfalls sind dies Personen, die als Hilfsjäger tätig sind. Also ich denke, hier bezieht es sich wirklich nur auf den Pächter und nicht auf die möglichen Jäger, die in den Revieren aktiv sind. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ja, ich habe mich das auch gefragt, habe auch mit Jägern darüber gesprochen. Sie meinten wirklich, es wäre auch schwierig, wenn die Reviere zu klein wären, dass man sich da konzentrieren kann auf bestimmte Gebiete. Ich kann es nicht beurteilen, ich bin kein Jäger, aber vielleicht können Sie auch noch einen Vergleich ziehen. Es gibt ja die Pachtjagd oder es gibt eben auch die Patentjagd. Wie ist es dann bei einer Patentjagd geregelt? Wie funktioniert dort die Kommunikation? Ist es dort auch ein Problem? Da sind ja mehrere Jäger dann unterwegs, die teilen sich das irgendwie auf und ich weiss nicht, ob dann diese 100 Hektar die richtige Grösse sind oder nicht. Ich kann es nicht beurteilen, aber vielleicht kann man da noch einen Vergleich einmal anziehen zu einer Patentjagd, wie es dann dort ausschaut. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Ja, ich kann es aus dem Stegreif auch nicht beurteilen. Wir werden diesen Vergleich anstellen auf die 2. Lesung. Es wurde auch in den vorhergehenden Voten die Antwort gegeben oder die Präzisierung gemacht, dass es eben hier nicht um die jagenden Personen geht, sondern effektiv um die Anzahl Pächter. Ich möchte hier noch eine Information nachschicken, weil ich das gerade erhalten habe. Die Frage kam: Wie viele Jäger haben wir momentan über 70: Es sind 23. Ob Ihnen diese Zahl jetzt hilft, weiss ich nicht. Aber ich habe gedacht, das schicke ich jetzt noch nach. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank für diese Ausführungen. Klar geht es um die Mitpächter. Aber wenn wir einfach ein Jagdrevier haben - ich sage jetzt - von 500 Hektar, dann sind es jetzt einfach fünf Pächter. Und wenn die Zahl 50 lautend würde, wären es zehn Pächter. Ich gehe jetzt einmal davon aus, wenn jemand Pächter ist, dann jagt er auch. Oder gibt es wirklich Leute, die sagen: Ich bin zwar Pächter, aber mit der Jagd habe ich eigentlich nichts zu tun, ich gehe lieber ins Freibad? Ich sage es jetzt ganz provokant. Das wird doch nicht so sein und dann hätten wir eben schon massiv mehr Mitpächter, die tendenziell auch jagen würden. Und die können ja dann trotzdem noch zusätzliche Jäger, zum Beispiel jene, die älter als 70 Jahre sind, mitnehmen. Das ist schon eine matchentscheidende Grösse hier drinnen. Auch wenn man es jetzt auf diese Mitpächter definiert. Es ist klar, ich habe ja das Beispiel genannt: 500 Hektar durch 100 gibt fünf Pächter, durch 50 würde einfach zehn Pächter geben. Relativ simpel nach meinem Dafürhalten. Das ist eben für mich zentral. Ich gehe einfach davon aus, wenn wir mehr Jäger haben, dann wird auch mehr geschossen und umso eher werden die Abschusszahlen eingehalten und umso eher muss die Wildhut nicht eingreifen. Step by step. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ja, Herr Lampert, ich befürchte, Sie sind wirklich zu einfach gestrickt in dieser Situation, denn es ist halt schon so: Es gibt halt schon auch Pächter, die eben - ja, nicht jagen, kann ich nicht sagen, aber wenig jagen. Aber da kann die Ministerin Ausführungen für die 2. Lesung machen, dann wissen wir das nämlich. Ich bin überzeugt, dass es Pächter gibt, die kaum Abschüsse haben. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident. Das befürworte ich sehr. Wenn wir nämlich das sehen, dann ist es ein weiteres Argument, um diese Zahl zu reduzieren. Wenn wir schon wissen, dass diverse Pächter nicht jagen, dann, ist für mich klar, werden wir diese Zahl reduzieren müssen, damit wir endlich mehr Jäger haben, die auch jagen. Deshalb heisst es ja Jäger. Pächter heisst natürlich nicht Jäger. Für mich sind halt Pächter Jäger. Aber das finde ich sehr gut. Wenn wir das feststellen auf die 2. Lesung, dann ist klar, dann muss diese Zahl runter. Wenn die Pächter schon nicht jagen wollen, dann sollten wir doch Pächter haben, die auch jagen - was eigentlich einfach normal wäre. Sie sagen es richtig, ich bin hier mitunter zu einfach gestrickt. Aber dann haben wir ja den Beweis, dann hätte ich gerne mehr Jäger in diesen Pachten. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank. Ich gehe davon aus, Herr Abg. Wendelin Lampert, dass bei Ihnen das Mindestmass bei null Hektar liegen würde. Denn dann ist jede Grösse zu gross, gemäss Ihrer Argumentation. Dann sind wir wieder auf dem Weg zur Patentjagd. Aber wir werden das sicher anschauen, was dann hier die beste Zielgrösse ist im Vergleich mit allen anderen Revieren und Systemen. Das ist einfach bestehendes Recht und wir können aber schauen, ob das überarbeitungsnotwendig ist. Landtagspräsident Albert Frick
Also ich denke schon, dass das Thema jetzt adressiert ist.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Vielleicht null ist jetzt gerade ein wenig übertrieben. Bei null Hektar wird es relativ wenig Hirsche, Gämse und Rotwild haben, dann wird es schwieriger. Sie sagen: das bestehende System. Für mich funktioniert eben das bestehende System unzureichend. Deshalb versuchen wir, etwas zu ändern. Das ist für mich ein zentraler Punkt und deshalb bin ich gespannt, was Sie uns auf die 2. Lesung ausführen werden, ob es effektiv diverse Pächter gibt, die nicht jagen. Dann werden wir diese Zahl nach meinem Dafürhalten anpassen müssen. Sonst nützt es einfach nichts, wenn es wirklich Leute gibt, die zwar Pächter sind, aber nicht jagen wollen. Ich finde das zwar speziell, aber das gibt es anscheinend. Dann helfe ich dann gerne mit, um hier auch die entsprechenden Jagdziele zu erfüllen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 17 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 17 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank für das Wort. An uns wurde zu diesem Artikel vonseiten der Jägerschaft herangetragen, die angehenden Jäger aus diesem Artikel zu streichen. Diesbezüglich frage ich mich dann, ob die angehenden Jäger im Schiesskino - habe ich gelernt, dass das so heisst - genügend praktische Erfahrung sammeln können und ob es nicht zielgerichteter wäre, wenn ein angehender Jäger dann auch in der Natur üben könnte. Ich weiss nicht, ich habe gehört, es hat keine Jäger hier unter uns. Aber ich denke, die Regierung kann mir das vielleicht auch beantworten. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Bettina Petzold-Mähr
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Für mich ist es überhaupt nicht nachvollziehbar, warum Personen ohne erfolgreich abgeschlossene Jagdausbildung oder Waffenerfahrung in Liechtenstein zur Jagd gehen sollen. Ich denke, es ist an der Zeit, den Abs. 3 im bestehenden Gesetz bezüglich der Jagdgäste zu streichen und nicht noch auf die angehenden Jäger auszuweiten. In der heutigen Zeit ist es doch nicht mehr vertretbar, dass ohne jagdliche Ausbildung und womöglich auch ohne Waffenerfahrung auf Wildtiere geschossen werden darf. Dazu kommt das Gefahrenpotenzial für alle Beteiligten. Es ist ja nicht damit getan, die Waffe zu laden und den Abzug zu betätigen. Nein, das Einschätzen der Situation, wie Kugelfang, andere anwesende Personen, oder das richtige Ansprechen des Tieres ist meines Erachtens wichtiger und dies muss erlernt sein. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Besten Dank für das Wort. Für mich ist auch eine bestandene Jagdprüfung eine Grundvoraussetzung, das müsste irgendwo in diesem Gesetz als Grundpräambel, als Grundmasterzielsetzung, verankert sein, denn es dürfen hier nicht Wildwestgeschichten vorkommen. Denn mit der Schusswaffe auf den Weg zu gehen - erstens einmal gegenüber der Sicherheit von anderen Menschen, die sich in diesen Waldungen oder im Riet aufhalten. Wir wissen ja, dass sehr viele Freizeitaktivitäten in diesen Bereichen gemacht werden. Und überhaupt auch wegen des Tierschutzes - ich meine, die Treffsicherheit muss gewährleistet sein. Ein Schuss muss sein Ziel auch erreichen, und zwar nicht, dass es Tierquälerei gibt. Also hier muss eine ganz klare Gesetzesanpassung in dem Sinne sein, dass dies eine Grundvoraussetzung ist, und dass hier nicht Jäger oder angehende Jäger oder wer auch immer unterwegs ist, der hier nicht die besten Voraussetzungen hat. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Norma Heidegger
Besten Dank für das Wort. Ich möchte mich gerne meiner Vorrednerin Bettina Petzold-Mähr und Johannes Kaiser anschliessen. Ich kann dem leider auch nicht zustimmen denn es ist unglaublich wichtig, dass nur gejagt wird mit bestanderer Jagdprüfung. Ich würde auch beantragen, dass das gestrichen wird. Ich kann dem nicht zustimmen. Und der zweite Punkt, der für mich dazukommt, ist der Tierschutz. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Einfach um der Regierungschef-Stellvertreterin hier ein Stimmungsbild mitzugeben. Ich unterstütze das, was meine Vorrednerinnen und Vorredner gesagt haben, voll und ganz. Und ich denke auch: Wenn so ein Antrag, so ein Vorschlag vonseiten der Jägerschaft kommt, wird das seine Begründung haben. Auch die Punkte, die sie in ihrer Begründung aufbringen, die öffentliche Sicherheit und der Tierschutz, diese sind ernst zu nehmen und ich möchte hier wirklich beliebt machen, dass dieser Absatz auf die 2. Lesung hin dahingehend abgeändert wird, dass die angehenden Jäger ersatzlos gestrichen werden. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Danke, Herr Landtagspräsident. Zu diesem Artikel würde mich noch interessieren, da ich ja wirklich keine Jägerin bin, wie der Prozess zur Jagdprüfung ist. Was für Voraussetzungen muss man haben, dass man an der Jagdprüfung teilnehmen kann? Denn gegebenenfalls, wenn die Jagdprüfung doch mit gewissen Kursen und einer gewissen Zeit entsprechend erledigt werden kann, dann sähe ich diesen Artikel eigentlich auch so, dass man eine Jagdprüfung voraussetzen darf. Aber wie gesagt, vielleicht könnten Sie bitte für die 2. Lesung hier ein paar Ausführungen machen, damit unser Verständnis für den Prozess in den Ausbildungen hier besser wird. DankeLandtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich kann mich im Grundsatz meinen Vorrednern anschliessen. Ich würde es auch sinnvoll finden, wenn nur Personen, die eine Jagdprüfung haben, zur Jagd gehen können. Da stellt sich für mich einfach noch die Frage: Was man dann unter Jagdprüfung versteht? Sind dies liechtensteinische Jagdprüfungen oder werden beispielsweise österreichische, schweizerische oder Prüfungen von anderen Ländern bei uns auch anerkannt, falls die Bestimmung entsprechend abgeändert würde? Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Kaufmann
Danke für das Wort, Herr Präsident. Ich hatte den Art. 17 bereits in meinem Votum erwähnt und möchte an dieser Stelle auch nochmals darauf hinweisen, dass man das für mich auch anpassen könnte. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Ich gehe schon davon aus, dass diese Jagdprüfungen einem gewissen Sicherheitsstandard entsprechen, der irgendwo definiert ist. Also davon gehe ich schon aus, dass wir uns darauf verlassen können, dass diese Prüfungen einen höchst hohen Sicherheitsstandard garantieren. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Sandra Fausch
Besten Dank für das Wort. Ich frage mich, ob wir jetzt diese Grundsatzfrage der Jagdprüfung aufwerfen müssen. Ich denke, es hat Kriterien, wie man zu dieser Prüfung gelangt. Ich denke auch nicht, dass wir befürchten müssen, dass wir im Wilden Westen enden. Also so viel Vertrauen habe ich da schon in das Ministerium. Vielleicht kann ich aber auch nicht richtig lesen. Ich frage mich, woher Sie diese Befürchtung der Willkür irgendwie sehen. Oder es braucht eben eine Definition. Was heisst: «Sofern dieser einen Jagdprüfungsausweis besitzt ...»? Denn ich lese: Man braucht eben als Gast diese Jagdprüfung, man braucht die Treffsicherheit und man braucht die Jagdkarte. Also es ist nicht so, dass man einfach losgehen kann mit einer Pistole oder einem Gewehr und drauflosschiessen kann. Also vielleicht können Sie dann, Frau Regierungschef-Stellvertreterin Monauni, auch noch das ausführen, damit wir das klären können. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Vielen Dank. Vielleicht muss man so anfangen: Was ist bestehendes Recht? Bestehendes Recht besagt, dass man Jagdgäste mitnehmen kann und die überhaupt keinen Nachweis liefern müssen. Neu schlagen wir vor für die Jagdgäste, dass sie einen Treffsicherheitsnachweis erbringen müssen. Aber sie müssen nicht die absolvierte Jagdprüfung nachweisen. Aber sie müssen einen Treffsicherheitsnachweis bringen. Den kann man in einem Schiessstand erhalten, der vom Amt für Umwelt anerkannt ist, die Kriterien und die Voraussetzungen sind dann noch beschrieben weiter hinten. In dem Sinn gehen wir hier einen Schritt weiter, weil wir das Problem erkannt haben mit den Jagdgästen, und wir führen hier einen Treffsicherheitsnachweis für die Jagdgäste ein.Wir können das jetzt diskutieren, ich nehme das sicher gerne mit in die 2. Lesung, ob das noch zu wenig ist. Fakt ist, dass man jetzt jahrzehntelang mit Jagdgästen gejagt hat - die sind ja beaufsichtigt, die können nicht alleine gehen. Die gehen ja unter der Anleitung eines erfahrenen Jägers mit. Wenn wir das herausstreichen, gut, dann wird der Pool der möglichen Jagdgäste halt geringer. Wenn man das so haben will, dann ist das so. Aber wir hätten jetzt die Meinung vertreten, dass wir mit diesem Treffsicherheitsnachweis hier zumindest wirklich dann auch sicherstellen können, dass zumindest dieses Niveau dann erreicht wird. Was die angehenden Jäger anbelangt: Ich muss schon sagen, da gebe ich der Landtagsvizepräsidentin recht. Ich finde es schon besser, wenn die in der Natur ihre Erfahrungen sammeln können, als dann einfach mit der Jagdprüfung dann sofort alleine jagen können. Also ich fände das jetzt wie beim Lernfahrausweis, da lernt man ja auch unter Anleitung, bevor man die Prüfung hat, sozusagen auf der Strasse. Dann würde ich meinen, dass das auch für die angehenden Jäger schon gut wäre, wenn sie sich da unter Anleitung im Feld sozusagen erproben könnten. Was die Jagdgäste anbelangt, das nehmen wir gerne mit. Die angehenden Jäger würde ich jetzt schon als Vorteil finden, wenn diese nach erfolgter Schiessprüfung unter Anleitung, aber vor Absolvierung der Jagdprüfung mitgehen könnten. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte die Regierungschef-Stellvertreterin sowie die Landtagsvizepräsidentin auch unterstützen in diesen Aussagen. Ich denke mir, das Schiesskino, das die Frau Landtagsvizepräsidentin angesprochen hat, das ist mehr ein theoretischer Ansatz. Das andere ist eben die Praxis wirklich in der Natur. Angehende Jäger können doch viel eher Erfahrungen sammeln, wenn sie wirklich in der Praxis, in der Natur, sind. Und sie werden dann ja beaufsichtigt von einem Jäger. Wie gesagt, sie müssen ja auch einen gültigen Nachweis der Treffsicherheit erbringen, bevor sie mitgehen können. Also ich könnte mir auch gut vorstellen, dass das eher praxiskompatibel ist als ein theoretischer Ansatz. Ich denke mir, dass die gewählte Formulierung doch durchaus zutreffend ist und im Sinne der zukünftigen Jäger. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Bettina Petzold-Mähr
Besten Dank für das Wort. Ich denke, hier wäre in diesem Fall, wenn die Regierung der Ansicht ist, dass angehende Jäger nach erfolgter Schiessprüfung mit zur Jagd sollen, das auch entsprechend anzuführen im Artikel. Denn im Moment steht nur: «Angehende Jäger dürfen die Jagd nur in Begleitung des Jagdpächters oder eines Jagdaufsehers ausüben.» Treffsicherheit, Jagdkarte, aber dann würde ich auch vorschlagen, dass man das hier allenfalls prüft, das einzufügen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort. Ich würde es sehr schätzen, wenn die Regierung auf die 2. Lesung hier auch noch Vergleiche bringen kann, wie dies in der Schweiz und in Österreich geregelt ist. Gerade auch, wenn es um die Jagdprüfung geht. Mir ist bewusst, dass es in der Schweiz verschiedene Jagdprüfungen gibt, gerade in den Kantonen. Dann natürlich nur die umgrenzenden oder angrenzenden Kantone Graubünden und St. Gallen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank. Nur zur Präzisierung: Eben Art. 17 Abs. 3 besagt, dass die angehenden Jäger auch einen gültigen Nachweis der Treffsicherheit erbringen müssen, und es ist klar, dass die Schiessprüfung diese Treffsicherheit mitumfasst. Das können wir auf jeden Fall noch konkretisieren. Was die Regelung betreffend die angehenden Jäger anbelangt: Die Vorlage entstammt aus St. Gallen, das ist die Regelung der St. Galler für die angehenden Jäger. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Danke, wenn ich da noch nachhaken darf: Dann interessiert mich nur noch, wie es dann eben im Kanton Graubünden und in Vorarlberg ist. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 18 Abs. 1 Bst. cbis und f werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 18 Abs. 1 Bst. cbis und f stehen zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Gemäss diesem Abs. 1 kann die Regierung das Jagdpachtverhältnis auflösen. Ich frage mich schon, wenn ich da die Bst. cbis und f ansehe, ob das nicht ein «muss» sein muss. Kann man hier zusehen? Wenn das so ist, kann die Regierung, wenn sie denkt, sie sollte. Also nach meinem Dafürhalten muss man dann. Wenn zum Beispiel der cbis: «ein Jagdpächter wiederholt oder gröblich Anordnungen der Wildhut missachtet;», dann sehe ich das als ein Muss. Hier muss die Regierung handeln. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ich habe eine Frage zum Bst. cbis unter Abs. 1. Hier steht: «ein Jagdpächter wiederholt oder gröblich Anordnungen der Wildhut missachtet». Was ist hier gemeint mit «wiederholt oder»? Also einmal gröblich und sonst wiederholt? Was bedeutet das? Da möchte ich gerne Ausführungen dazu auf die 2. Lesung. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank für das Wort. Ja, eben, das ist auch wieder ein Wunsch, der von der Jägerschaft an uns gelangt ist, mit der Streichung von diesem cbis. Ich bin schon der Ansicht, dass man dem Staat doch auch eine gewisse Handhabe in bestimmten Fällen geben muss. Vor allem dann, wenn der Jagdpächter Anordnungen missachtet, welche vielleicht andere Jagdpächter diskussionslos einhalten. Was ich mich hier aber auch noch frage, ist: «Wiederholt» ist eindeutig, aber kann man das «gröblich» noch irgendwie definieren, was darunter zu verstehen ist?Unter Art. 19h, ich weiss, wir sind noch nicht dort, aber es hat einen Zusammenhang. Es wird ja auch festgehalten, dass die Jagdpächter die Durchführung der Massnahmen durch die Wildhut zu dulden haben würden. Da würde dann ja dieser Bst. cbis greifen und sonst könnten da ja keine Massnahmen getroffen werden, wenn jetzt zum Beispiel die Jagdpächter und die Wildhut hintereinanderkommen. Die Wildhüter sind ja staatlich angestellt und könnten - ich gehe davon aus - normal gekündigt werden. Bei den Jagdpächtern hätte man dann ja keine Eingriffsmöglichkeiten. Sehe ich das richtig?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Danke, Herr Landtagspräsident. Bei Abs. cbis habe ich mich noch gefragt, wie diese Feststellung der wiederholten oder gröblichen Anordnungsverletzung weitergegeben wird. Also reicht ein Schreiben? Wird eine Verfügung benötigt? Also ist sozusagen meine Frage nach der Durchsetzungskraft dieser Bestimmung. Denn wenn ich eine Verfügung rauslassen muss für die erste Verfehlung, die ist natürlich im Rechtsstaat auch wieder anfechtbar vom Prozess. Also ich frage mich wirklich, wie die Durchschlagskraft dieses Artikels ist und wie hier wirklich die Durchsetzung stattfinden soll. Aber hier können Sie uns sicher noch auf die nächste Lesung genauere Ausführungen machen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank für das Wort. Ich war noch nicht ganz fertig, habe ich gerade gesehen, und möchte nochmals einen Einschub machen. Was ich bei diesem Artikel noch in die Runde werfen möchte: Es geht ja hier um die Auflösung des Jagdpachtverhältnisses von der Regierung. Hat die Regierung hier schon einmal über die Möglichkeit nachgedacht, ein Jagdpachtverhältnis vor Ablauf der Pachtzeit aufzulösen, wenn ein Revier innert, ich sage jetzt einmal, drei Jahren die Abschusszahlen nicht erreicht? Und man dann sodann sagen könnte: Dann muss man das Revier neu ausschreiben. Das wäre ja dann auch eine Art Auflösungsgrund, den man irgendwie mit den Abschusszahlen begründen könnte. Oder nimmt man hier dann den Art. 19h her, falls die Abschusspläne für die jeweilige Wildart in mindestens fünf Revieren von den Jagdpächtern über einen Zeitraum von drei aufeinanderfolgenden Jahren um mehr 15% unterschritten wurden? Kann dort die Lösung gefunden werden? Oder wäre es allenfalls zu überlegen, ob das Nichterreichen der Abschusszahlen vielleicht ein Auflösungsgrund wäre? Wenn man das auf die 2. Lesung einmal darlegen könnte. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Danke für das Wort. Ich möchte hier noch die Stellungnahme des Waldeigentümervereins erwähnen. Die haben zu Art. 18 Abs. 1 Bst. cbis gesagt: Eine solche Ausstiegsstrategie muss es immer geben, denn sonst wäre die andere Partei ja bis zum ordentlichen Vertragsende an einen rechtswidrigen Zustand gebunden. Die vorzeitige Auflösung des Jagdpachtverhältnisses beendet einen rechtswidrigen Zustand. Deshalb denke ich, ist es ganz wichtig, dass dieser Absatz drinbleibt. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Bettina Petzold-Mähr
Besten Dank für das Wort. Also ich möchte mich auch nicht ablehnend gegen diesen Bst. cbis aussprechen. Ich möchte aber auch hierzu weitere Ausführungen, wie diese Worte ausgelegt werden, wie das auch der Herr Kollege Rehak angetönt hat, und ebenfalls, wie dieser Ablauf dann sein soll oder wie das dann vonstattengehen soll, wie die Frau Kollegin Zech-Hoop bereits gefragt hat. Besten. Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 18a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 18a steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Gemäss diesem Art. 18a kann die Regierung auch handeln, wenn sie es für nötig hält. Sie kann - von mir aus gesehen muss sie handeln. Hier hat der Gesetzgeber auch eine Pflicht, klare Vorgaben zu machen. Also frage ich mich schon, wenn man da wieder auf diesen Art. 18 Abs. 1 Bst. cbis referenziert und dann das nur als «kann» definiert, dann wird es einfach schwierig. Man sollte auch Instrumente haben, um wirklich durchzugreifen, beziehungsweise der Landtag sagt: Es wird durchgegriffen. Landtagspräsident Albert Frick
Wortmeldungen zu diesem Artikel? Keine weiteren? Dann lesen wir weiter.Sachüberschrift vor Art. 19a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Sachüberschrift vor Art. 19a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 19a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19a steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Rehak
Hier ist ja geregelt, dass die Wildhut beim Amt für Umwelt eingerichtet werden soll und ich habe ja schon bei der Eintretensdebatte erwähnt, dass man prüfen soll, ob beim Amt für Umwelt allenfalls Mitarbeiter vorhanden sind, die Aufgaben der Wildhut übernehmen könnten. Somit müsste man keinen zweiten Wildhüter anstellen und könnte auch Mittel einsparen, welche dann für andere Aufgaben allenfalls verwendet werden können. Einfach, dass man das überprüft. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank. Ich glaube, diesen Artikel bräuchte es gar nicht, denn die Wildhut ist bereits beim Amt für Umwelt eingerichtet. Ihre Anregung, dass es Personen gibt im Amt für Umwelt, nehmen wir gerne auf. Ja, wahrscheinlich gibt es das. Aber das heisst ja nicht, dass wir nicht zusätzliches Personal brauchen. Wenn wir eine Person im Amt für Umwelt, die jetzt anderes hat - die ist ja jetzt nicht einfach da Stand-by am Kaffee trinken. Die macht ja andere Sachen - wenn wir die Wildhutaufgaben einbeziehen, dann fehlt uns halt dort wieder eine Person. Also ich sehe das nicht, das geht nicht auf, wie Sie sich das vorstellen, dass wir hier einfach eine andere Person noch sozusagen zusätzlich mit dem Aufgabenkatalog beanspruchen und dann das andere Aufgabengebiet dann nicht mehr bearbeiten. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe es ja bereits gestern Abend in meinem Eintretensvotum gesagt, es gibt das Dokument des damaligen Amtes für Wald, Natur und Landschaft von Dr. Felix Näscher, Regelung der Jagdaufsicht und der Naturwacht auf Landesebene. Das Sparpotenzial bei Vermeidung von Verbiss- und Schälschäden ist in diesem Dokument mit CHF 2,5 Mio. bis CHF 3 Mio. pro Jahr definiert. Also von dem her gesehen, denke ich mir, müssen wir dringend vier Wildhüter anstellen. Denn, wie gesagt, das Sparpotenzial ist anscheinend enorm - zumindest, wenn man dieses Dokument liest. Das hat uns ja auch der Waldeigentümerverein zusätzlich geschickt. Also Aufwand und Ertrag ist da eigentlich bombastisch.Nichtsdestotrotz, ich begrüsse natürlich die Frage des Abg. Thomas Rehak. Aber wenn die Zahlen des damaligen Amtsleiters stimmen, dann muss man sagen: Sparpotenzial CHF 2,5 Mio. bis CHF 3 Mio. pro Jahr. Dann ist das ein gutes Geschäft für kommende Generationen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ich bin natürlich höchstinteressiert an der Wirtschaftlichkeit und auch an der Leistungsfähigkeit hier in dieser Aufgabe, gerade deshalb habe ich darauf hingewiesen. Übrigens ist das kein Hinweis, der von der Jagd kommt, der kommt genau von der anderen Seite, und dass es hier vielleicht Möglichkeiten gäbe, die man prüfen könnte. Ich kenne ja nicht alle Aufgaben, die beim Amt für Umwelt wahrgenommen werden. Ich kann mir aber durchwegs vorstellen, dass Personen dort beschäftigt sind, die allfällig gewisse Kapazität hätten. Einfach, dass man das prüft. Nicht, dass man das nicht geprüft hat. Das ist die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, die hier spricht. Das heisst nicht, dass man dort sitzt und Daumen dreht, sondern einfach, dass man das überprüft, ob es dort Kapazitäten hätte, welche hier Aufgaben übernehmen könnten. Prüfen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Ich möchte noch zu den Aussagen des Abg. Wendelin Lampert einen Input geben, vielleicht kann man das auch noch diskutieren. Hier unterscheidet sich irgendwie die Vorstellung der Aufgaben oder der Tätigkeiten der Wildhüter. Wenn man Ihre Ausführungen hernimmt, Herr Abg. Wendelin Lampert, geht es eher um wirkliche Schiesskommandos - ein bisschen übertrieben gesagt -, wenn man vier Wildhüter mit Ihrer wirtschaftlichen Rechnung anschaut. Aber hier bei den Aufgaben eines Wildhüters oder der Wildhut habe ich andere Vorstellungen, die werde ich dann auch einbringen bei diesen Tätigkeiten im Art. 19b. Das sind zwei grundsätzlich verschiedene Ansichten, wie ich sehe. Aber wir sehen das dann bei dieser Behandlung von diesem Art. 19b, was Sie alles hineininterpretieren in dieses Aufgabengebiet und wie ich mir das vorstelle, was ich dann einbringen werde.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Zu meinem Vorredner Johannes Kaiser: Das sind ja nicht meine Zahlen, das sind die Zahlen von Dr. Felix Näscher, dem damaligen Amtsleiter des Amts für Wald, Natur und Landschaft. Damals hat das Amt ja noch anders geheissen. Er hat hier einfach ein Sparpotenzial der Wildhut definiert betreffend die Vermeidung von Verbiss- und Schälschäden von CHF 2,5 Mio. bis CHF 3 Mio. Ich würde mir nie anmassen, solche Zahlen hier kundzutun, dieses Fachwissen habe ich nicht. Ich erzähle eigentlich nur, was in diesem Gutachten von damals steht - nicht mehr und nicht weniger. Und das sind die Ausführungen des damaligen Amtsleiters. Das können wir übrigens alle nachlesen, wir haben ja die Dokumente des Waldeigentürmervereins erhalten und die sind nach wie vor vorhanden. Ob diese Zahlen stimmen, das kann ich auch nicht beurteilen, aber ich gehe jetzt einmal davon aus, wenn ein Amtsleiter etwas in ein Gutachten schreibt, dann wird das schon in etwa zutreffend sein. Ich meine, das ist natürlich enorm, die CHF 2,5 Mio. bis CHF 3 Mio. Wenn wir sehen, die Wildhut kostet uns CHF 150'000 im Jahr und hier hat man damals von einem Sparpotenzial bis CHF 3 Mio. gesprochen. Das ist dann ein Faktor 20 an Effizienz. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke für das Wort. Damit ich nicht missverstanden werde: Ich kritisiere oder ich stelle nicht diese Fragen infrage, sondern es geht mir wirklich darum: Wir müssen darüber Herr werden, das ist natürlich klar, aber nicht mit der Aufstockung von Wildhütern, sondern mit Massnahmen, die wir mit der Jägerschaft machen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Ich möchte hier einfach nochmals präzisieren, was die Aufgaben der Wildhut sind. Wenn ich schon wieder höre «Schiesskommandos», dann stellen sich mir wieder alle Haare auf. Es geht hier nicht um Schiesskommandos. Es geht darum, dass wir zusätzliche Kompetenzen, zusätzliche Ressourcen haben, um alle Massnahmen des Massnahmenpakets umzusetzen. Und da ist ein Teil davon, dass man Reduktionsjagden koordiniert und mit den Jägern gemeinsam mehr Wild erlegt. Aber den ganzen anderen Aufgabenkatalog muss ja die Wildhut auch erledigen. Also das kommt ja auch hinzu. Es geht ja nicht darum, dass wir Wildhüter anstellen, um Schiesskommandos durchzuführen, sondern es geht darum, dass wir mehr Ressourcen brauchen, um das Massnahmenpaket ganzheitlich umzusetzen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Ich habe vielleicht diesen unpassenden Ausdruck erwähnt, aus dem Grund, wenn man die Vielzahl nimmt. Wenn man mit zwei Wildhütern arbeitet und ihnen die entsprechenden Aufgaben gibt, dann ist es okay. Aber wenn man diese aufstockt auf vier, fünf Wildhüter, dann geht es in diese Richtung, wie ich das auch gemeint habe oder fast, wie ich es gesagt habe. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 19b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19b steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Sandra Fausch
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Hier möchte ich nochmals kurz diesen Punkt, in meinem Votum auch vorgebrachten Naturwacht einbringen und die Koordination der Zusammenarbeit. Ich habe die erfreuliche Rückmeldung erhalten von einer Naturwächterin, dass die Zusammenarbeit mit der amtierenden Wildhut sehr gut verläuft. Das freut. Aber ich sehe einfach in den Aufgabenstellungen durchaus Überschneidungen und würde mir eine Prüfung wünschen, wie das koordiniert werden soll, sodass eben klare Verhältnisse in der Regelung der Zusammenarbeit bestehen, damit einfach die Arbeit dann auch wirklich ergänzend ist und wir nicht irgendwo das nächste Konfliktpotenzial oder Konfliktherd schaffen. Einfach, dass wir nicht vergessen, dass wir die Naturwacht auch noch haben und engagierte Personen, die sich hier einsetzen. Damit auch weiterhin dieses gute Verhältnis bestehen bleibt, wie es mir rückgemeldet wurde. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank für das Wort. Es geht ja bei diesem Artikel um die Tätigkeiten der Wildhut und ich habe es schon kurz angesprochen. Vielfach wird ja auch den Freizeitsportlern eine gewisse Verantwortung bei der Durchsetzung für einen intakten Wald zugesprochen. Wenn nun gewisse Zonen wie die Wildruhezonen ausgewiesen werden, in denen sie ihre Aktivitäten nicht ausüben dürfen, bestünde dann auch die Möglichkeit, dass ein Wildhüter hier explizit Bussen aussprechen könnte? Oder würde er dafür eine zusätzliche, ich habe das schon einmal gefragt, polizeiliche Ausbildung benötigen? Es besteht ja zwar gemäss diesem Bst. c die Möglichkeit für die Wildhut, Kontrollen «Überwachung der Einhaltung der Naturschutzgesetzgebung». Ich denke, die Kontrolle ist eine Sache, Durchgreifmöglichkeiten eine andere. Wie sieht die Regierung dies? Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich frage mich, ob hier nicht ein zusätzlicher Buchstabe fehlt. Konkret würde das dann Bst. r sein. Der sollte nach meinem Dafürhalten wie folgt lauten: «das Aufbieten von jagdkundigen Personen für Sonderjagden.» Das muss doch auch eine Kompetenz der Wildhut sein, denn dubioserweise heisst es im Einleitungssatz, unter anderem sind es diese Tätigkeiten, a bis q und dann heisst es: «neben den Tätigkeiten nach Art. 19h und 19k bis 19m». Und genau der 19i, wenn wir das hinten lesen, das ist eben der Beizug von jagdkundigen Personen, da frage ich mich schon: Ist dieser Art. 19i bewusst ausgelassen in dieser Aufzählung, oder müsste hier eben nicht ein zusätzlicher Buchstabe aufgeführt werden? Nach meinem Dafürhalten schon. Die Wildhut muss die Option haben, sollten die Pächter nicht bei diesen Jagden mitmachen wollen, dass sie jagdkundige Personen aufbieten kann. Das muss eine explizite Kompetenz sein. Wieso man hier komischerweise in diesem Einleitungssatz diesen Art. 19i nicht erwähnt, den noch ausnimmt, hinterlässt bei mir einen faden Beigeschmack. Wie gesagt, ein zusätzlicher Buchstabe oder den 19i auch hineinnehmen nach meinem Dafürhalten. Denn das muss eine Kompetenz der Wildhut sein, sonst kann sie nicht arbeiten. Sie muss diesen Trumpf im Ärmel haben.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich habe zwei Fragen noch, und zwar die erste Frage bezieht sich auf den Bst. h, «die Wahrnehmung von jagdpolizeilichen Aufgaben». Was genau ist damit alles gemeint und was versteht die Regierung darunter alles? Und das zweite ist der Bst. m. Da wird von der Entnahme von Wildtieren aus der Wildbahn gesprochen. Ich bin kein Jäger, ich kenne mittlerweile ein paar Worte, aber «Entnahme»? Ist dies dann ein totes Tier oder ein Tier, das getötet wird? Oder wird dieses lebendig gefangen? Das würde mich noch interessieren. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Bettina Petzold-Mähr
Besten Dank für das Wort. Ich hätte eine Frage zum Bst. f, die Unterstützung bei der Bearbeitung von Wildunfällen. Hier würde mich auf die 2. Lesung interessieren, wie diese aussehen soll. Hier hätte ich gerne ein paar Ausführungen. Das Zweite, was wir jetzt doch mehrfach gehört haben in der Debatte, dass ja die Wildhut sicherstellen soll, dass die Zusammenarbeit zwischen dem Forst und den Jägern gefördert, unterstützt und sichergestellt werden soll, wo ich mich frage, ob das nicht auch explizit aufgenommen werden sollte. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Als ich das das erste Mal angeschaut habe, habe ich gedacht, das ist eine Vielzahl von Aufgaben. Die Wildhut ist wirklich nicht zu beneiden, wenn ich das sehe. Ich frage mich, ob Sie überhaupt einen Bewerber finden, der diese Aufgaben alle übernimmt. Auch mit 200 Stellenprozent, denke ich, ist das eine Herausforderung, denn es wird dann am Schluss einen Konflikt geben, wer was zu tun hat. Und die unbequemen Aufgaben, die werden dann einfach an die Wildhut delegiert. Schlussendlich haben wir sie dann, denn die Wildhut ist schlussendlich ein Staatsangestellter. Da habe ich es dann doch mit dem - er ist jetzt leider gerade nicht da - Abg. Quaderer. Für mich ist es einfach ein Problem, wenn wir jetzt eine staatliche Jagd organisieren. Für mich muss das Milizsystem bleiben und die Wildhut soll eine Kontrollaufgabe erhalten. Das sehe ich auch als notwendig. Sie soll auch Massnahmen einleiten können, das finde ich auch wichtig. Aber ich bitte Sie einfach, auf die 2. Lesung hier noch einmal zu prüfen, ob diese Vielzahl an Aufgaben, die wir hier an die Wildhut delegieren, auch bewältigbar ist. Das möchte ich wissen. Ich möchte wissen, ob das mit diesen 200 Stellenprozent getan ist oder nicht, oder ob wir dann in Zukunft einfach alle ein, zwei, drei, vier Jahre die Wildhut aufstocken und die Milizjagd damit zurückdrängen. Denn das wäre nicht mein Ziel. Dann hätten wir am Ziel vorbeigeschossen, hätten wir nicht einmal die Scheibe getroffen. Von dem Sinn her bin ich hier ein bisschen skeptisch, ob das nicht einfach zu viele Aufgaben sind. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Danke für das Wort, Herr Präsident. Für mich sind das sehr viele Aufgaben auf einen Haufen geschmissen, sozusagen. Aber mir fehlt persönlich der Überblick: Wo ist die Wildhut im Lead und wo ist sie nur Mitarbeit und Unterstützung? Hierzu würde ich mir für die 2. Lesung wirklich eine Aufstellung wünschen der Zuteilung der Aufgaben, wo der Lead besteht oder nur die Unterstützung. Zum Beispiel Bst. f: Hier wird von «Durchführung von Massnahmen» betreffend Wildunfälle gesprochen, gleichzeitig sprechen wir von «Unterstützung». Heisst das jetzt, dass die Wildhut hier wirklich den Lead hat, die Massnahmen praktisch alleine durchführt oder einen Pikettdienst zwischen all den Jagdaufsehern organisiert. Was meint man damit genau? Das ist für mich sehr wichtig. Das geht auch bei anderen Aufgaben so. Vielleicht hilft das auch bei der Klärung, wer welche Aufgaben hat und was er wirklich machen muss. Ein anderer Punkt ist der Bst. i. Das ist für mich keine Aufgabe. Der artgerechte Umgang mit Wildtieren und Neozoen ist für mich eine Grundeinstellung, dass man artgerecht umgeht. Von dem her hat das in den Aufgaben nichts zu suchen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich werde dann nach Beratung des Art. 19b für die Mittagspause unterbrechen.Stv. Abg. Hubert Büchel
Besten Dank für das Wort. Ich versuche, mich kurz zu halten, wenn es um das Mittagessen geht. Wie bereits im Eintretensvotum bemerkt, das Stellenprofil der Wildhut, welches wir vor uns sehen, ist sehr umfangreich. Mir stellt sich auch die Frage: Was darf das Milizsystem? Wie vom Kollegen Rehak erwähnt, darf dieses nicht mit staatlichen Wildhütern ersetzt werden. Das Milizsystem ist mir sehr, sehr wichtig. Dann der Punkt, den die Landtagsvizepräsidentin schon angeschnitten hat und auch von Daniel Seger erwähnt wurde: Was ist unter «jagdpolizeilichen Aufgaben» gemeint? Und wie von Frau Bettina Petzold-Mähr erwähnt: Die Zusammenarbeit Forst und Jagd, das müsste hier drinstehen, weil das eine Kernaufgabe der Wildhut ist. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke für das Wort. Ja, ich unterstütze die Ausführungen der Abg. Karin Zech-Hoop. Das würde auch etwas Struktur in diesen Aufgabenkatalog hineinbringen, wenn man das aufteilt, wo die Wildhut den Lead hat und wo sie unterstützend wirkt. Man sieht es zum Beispiel bei den Bst. e, i und n. Da möchte ich auch fragen: Diese könnte man auch zusammenfassen. Insbesondere bei Bst. e: «die Lösung von Konflikten mit Wildtieren im Siedlungsraum». Bei Bst. i heisst es: «der artgerechte Umgang mit Wildtieren und Neozoen». Dort habe ich es auch mit der Abg. Karin Zech-Hoop, dass das eine Grundvoraussetzung ist. Das ist eigentlich obsolet, dass dies hier aufgeführt wird. Und Bst. n, «die Beurteilung von Wildtieren», was heisst das, Beurteilung von Wildtieren? Das muss in Zusammenhang mit einem anderen Punkt stehen. Nur die Beurteilung von Wildtieren, was bringt das als Aufgabe? Es muss eine Aufgabe dahinterstecken, was heisst das konkret? Also hier kann durchaus eine Struktur hineingebracht werden und die Vielzahl suggeriert, wie es Thomas Rehak vielleicht auch gemeint hat, dass das ein Wahnsinnsaufgabenkatalog ist. Ich glaube, wenn man da Ordnung hineinbringt, dann sind die Aufgaben auch klarer, strukturierter und wir haben eine bessere Übersicht. Hier können einige Sachen zusammengefasst werden unter einem Titel und man weiss dann auch, was damit gemeint ist.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Sandra Fausch
Besten Dank für das Wort. Ich möchte mich eben diesen Worten gerade auch anschliessen von Karin Zech-Hoop und dem Abg. Kaiser, dass es, glaube ich, noch Struktur bedarf und eben auch klare Zuschreibung, was klar oder eher eine Eigenschaft und was eine Aufgabe ist. Wie bei Bst. i, der artgerechte Umgang mit Wildtieren, das ist klar, das ist eigentlich eine Voraussetzung. Ebenso der Punkt Art. 19i, den der Abg. Lampert angefügt hat. Es scheint für mich auch schlüssig, dass das hineinmüsste. Wenn wir davon reden, wir brauchen die Aufstockung von Ressourcen, um zu unterstützen, dann, denke ich auch, hat 19i irgendwo Berechtigung, erwähnt zu werden. Was ich mich auch noch frage: In dieser Fülle der Aufgaben, auch Bst. g, «die Durchführung von Massnahmen zur Verhütung und Behandlung von Wildschäden im Wald und in der Landwirtschaft». Auch hier wieder die Frage: Was bedeutet das konkret, was sind das für Massnahmen, die da zur Verhütung dienen? Oder wie behandelt ein Wildhüter dann diese Wildschäden? Ist das dann auch wieder in Koordination oder hat man da den Lead gegenüber den Förstern? Auch da wieder eine klare Rollenteilung oder eine Klärung der Zuständigkeiten. Auch wenn ich da «Landwirtschaft» lese, was das bedeutet. Ich kenne einen Landwirt, der oft mit Wilddruck zu tun hat oder davon betroffen ist, aber ich frage mich: Steht denn da auf einmal der Wildhüter und trifft irgendwelche Massnahmen auf seinem Feld oder behandelt da sein Feld? Das ist für mich einfach noch nicht klar, was darunter zu verstehen ist. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Danke für das Wort. Ich habe noch zwei kurze Anmerkungen zu den umfangreichen Aufgaben der Wildhut zu Bst. f, zu den Wildunfällen. Was mir bekannt ist, gibt es sehr viele Wildunfälle und die Bearbeitung ist auch eine sehr aufwendige Arbeit. Also es kann dann nicht sein, dass die Wildhut alleine zuständig wäre für die Bearbeitung dieser Unfälle, denn bisher waren da ja die Jäger zuständig. Die Polizei hat eine Liste mit allen zuständigen Jagdaufsehern, die sie dann im Bedarfsfall kontaktieren kann. Wenn das die Wildhut alleine machen würde, würde das dann sehr viel Aufwand und Kosten verursachen - dass wir uns dessen dann auch bewusst sind. Dann möchte ich noch anregen zur Frage des Abg. Hubert Büchel: Wieso sollte die Wildhut für die Sicherstellung der Zusammenarbeit zwischen Forst und Jagd zuständig sein? Also ich bin der Meinung, die Waldeigentümer und die Jäger müssen sich einig sein und diese Zusammenarbeit muss funktionieren und nicht Forst und Jagd. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Danke für das Wort. Ich möchte beliebt machen, dass wir hier die Ebenen nicht vermischen. In einem Gesetz sollten keine operativen Details enthalten sein, sondern die Rollen und Aufgaben definiert werden. Dass wir das Augenmerk darauf legen, hier nicht operativ einzugreifen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Hubert Büchel
Besten Dank für das Wort. Kurze Erklärung an das Geburtstagskind. Ich sehe eine grosse Aufgabe in der Wildhut, die Mediation zwischen den verschiedenen Waldnutzern, nenne ich es jetzt. Ich glaube, das sollte hier auch festgelegt sein in diesem Gesetz. Ich habe es Zusammenarbeit genannt, das ist auch kein schlechtes Wort meines Erachtens, aber mir geht es vor allem um die Mediation, um den Austausch zwischen den Waldnutzern. Ich hoffe, das war klarer. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Ich möchte die soeben gemachten Ausführungen des Abg. Hubert Büchel explizit unterstützen, diese hat auch bereits Bettina Petzold-Mähr erwähnt, dass hier die Wildhut - dem Ausdruck entsprechend, Wildhüter, Wildhut - ein sehr gutes Bindeglied sein kann zwischen den Forstanliegen und den Jagdanliegen, das heisst zwischen Förstern und Jägern. Ich denke, diese könnten hier diese Aufgaben in einem sehr positiven Sinne übernehmen. Das unterstütze ich sehr. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Herzlichen Dank für das Wort. Der Abg. Rehak hat zwar jetzt den Raum verlassen, aber es kam, glaube ich, auch von anderer Stelle. Ich möchte hier auch nochmals klarstellen: Es ist kristallklar, wir brauchen die Milizjagd. Wir wollen die nicht abschaffen. Wir können das Problem nur gemeinsam lösen, wir sind auf alle angewiesen hier. Zum Aufgabenkatalog: Das ist für mich ein Stellenprofil. Hier sind Aufgaben aufgelistet, es ist eigentlich das Berufsbild des Schweizer Wildhüters, an dem haben wir uns orientiert. Es kam der Wunsch in der Vernehmlassung, dass nicht klar sei, was der Wildhüter tue, man müsse hier genauer sein, noch präziser. Also, das Resultat ist hier ein umfangreicher Aufgabenkatalog. Aufgaben, die der heutige Wildhüter bereits erledigt. Es sind keine neuen Aufgaben hier, die nicht bereits vom bestehenden Wildhüter erledigt werden. Es wird hier auch nicht in Kompetenzen eingegriffen von anderen, es geht hier viel um beratende, unterstützende Leistungen. Genau die Aufgabe, die jetzt der bestehende Wildhüter schon erledigt. Es geht hier um Transparenz, weil das gewünscht wurde: Was macht denn so ein Wildhüter überhaupt noch neben dem Schiessen dann in den notwendigen Fällen? Und daher kommen wir zu dieser Liste. Die kann man sicher besser ordnen, die kann man reduzieren, die kann man aber auch noch verlängern, wenn man will. Wegen der Zusammenarbeit: Natürlich ist es Aufgabe des Wildhüters, auch eben diese Zusammenarbeit zu fördern zwischen Forst und Jagd. Aber eben, wie auch gesagt, es ist auch die Aufgabe von der Wildhut, die Zusammenarbeit zwischen den Grundbesitzern und der Jagd zu fördern, die Zusammenarbeit zwischen den Freizeitnutzern und den Waldbesitzern. Also ja, das ist eine Aufgabe, die kann man sicher auch noch so ergänzen, dann wird der Katalog noch länger. Aber wir werden uns auf die 2. Lesung bemühen, dass wir hier ein bisschen mehr Struktur hineinbringen. Was die einzelnen Punkte umfassen, haben wir im Bericht und Antrag skizziert. Da ist auch beschrieben, was die Entnahme von Wildtieren bedeutet. Da geht es eben darum, ich lese vor: «Die Wildhut tätigt Abschüsse von schadenstiftenden, kranken oder verletzten Tieren sowie Neozoen und führt Abschüsse oder Austreibungen von Tieren in Wildschutzzäunen und Intensivbejagungsgebieten durch.» Auch die jagdpolizeilichen Aufgaben sind im Bericht und Antrag auf Seite 77 beschrieben.Eine Frage nehme ich mit, nämlich: Gibt es die Möglichkeit, Bussen zu erteilen? Das ist mir nicht bekannt momentan, ob diese Kompetenz besteht. Das ist sicher etwas, das wir mitnehmen auf die 2. Lesung. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Dann unterbreche ich jetzt für die eineinhalbstündige Mittagspause bis 14:10 Uhr. Mittagspause (von 12:40 bis 14:10 Uhr)
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, wir fahren mit den Beratungen zu Traktandum 21, Abänderung des Jagdgesetzes, fort. Vorab habe ich noch eine Absenz zu vermelden, die Abg. Norma Heidegger wird heute Nachmittag durch den stv. Abg. Philip Schädler vertreten.Wir befinden uns in der 1. Lesung und ich bitte, mit der Lesung fortzufahren. Art. 19c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 19d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19d steht zur Diskussion.
Abg. Bettina Petzold-Mähr
Besten Dank für das Wort. Für mich tun sich in diesem Artikel einige Fragen auf. Meiner Ansicht nach müsste die Entwicklung vom Jäger über den Jagdaufseher zum Wildhüter geschehen. Dann wäre es für mich eine schlüssige Entwicklung, welche ich auch nachvollziehen könnte. Damit wäre nämlich auch sichergestellt, dass der angestellte Wildhüter zumindest das Wissen aus jagdlicher Sicht mitbringt und auf die gleichen Ausbildungen wie die Jagdaufseher zurückgreifen kann. In diesem Zusammenhang würde ich auch anregen, die Bedingungen nach Art. 40 des bestehenden Gesetzes ebenfalls auf Wildhüter anzuwenden. In Art. 40 steht, ich zitiere: «Hauptberufliche Jagdaufseher haben einen auf Schweiss gearbeiteten Gebrauchshund zu halten.» Aus meiner Sicht muss ein Wildhüter alles erfüllen, was ein Jäger, ein Jagdaufseher oder ein hauptberuflicher Jagdaufseher zu erfüllen haben. In der Privatwirtschaft kann man auch nicht doktorieren und anschliessend eventuell noch einen Master oder einen Bachelor absolvieren. Im Weiteren fehlt mir bei den Anforderungen der Nachweis der Treffsicherheit, welcher aus meiner Sicht ein Wildhüter zu erbringen hätte. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank für das Wort. Hier geht es ja eben um die Bestellung als Wildhüter. Für mich muss neben der Bestellung auch die Aufhebung klar geregelt werden. Ich denke, auch wenn der Wildhüter wahrscheinlich als Staatsangestellter angesehen wird und dem Staatspersonalgesetz unterliegt und somit nach dessen Regeln gekündigt werden könnte, kann man ja einem Wildhüter dann sicher nicht einfach nur, weil er seinen Wohnsitz im Inland nicht mehr hat, kündigen. Das wäre ja dann eine missbräuchliche Kündigung, ausser eben wir würden die Aufhebung allenfalls hier drinnen noch gesetzlich regeln. Ich frage mich dann auch wirklich, ob das so gewollt ist. Was ist, wenn der Wildhüter vielleicht einfach nach Sevelen zieht oder nach Buchs? Soll man hier wirklich den Inlandwohnsitz benennen oder vielleicht allenfalls mit dem Umkreis arbeiten? Oder was ist die Intention der Regierung, dass man sich auf das Inland beschränkt? Macht es wirklich das Inland, also Liechtenstein, aus oder macht es einfach den Umkreis aus, dass er relativ zeitnah vor Ort sein kann? Oder ist eine Anstellung als Wildhüter in Liechtenstein so begehrt und in diesem Bereich herrscht eindeutig kein Fachkräftemangel, dass man hier wirklich «Inland» schreiben kann? Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sascha Quaderer
Danke für das Wort. Bei diesem Artikel stellen sich mir zwei Fragen. Bei Abs. 1 Bst. b: das 21. Lebensjahr vollendet. Ich habe mich dann gefragt, wieso jetzt gerade 21? Normalerweise haben wir ja Volljährigkeit mit 18 und wie man da jetzt auf die 21 Jahre kommt, würde mich interessieren. Bei Abs. 2: für einen Zeitraum von acht Jahren ein angehender Wildhüter. Das finde ich schon sehr lange, wenn man jetzt sagt, die Ausbildung geht zwei Jahre und dann hat man vielleicht noch ein, zwei Jahre vorher oder allenfalls auch nachher, wenn man es einmal nicht bestanden hat. Aber acht Jahre als Angehender ist halt extrem lang. Da würde ich jetzt beliebt machen, dass man das vielleicht auf fünf, sechs Jahre kürzt. Denn irgendwann sollte er diese Prüfung dann schon einmal ablegen und die Fähigkeiten nachweisen können.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe noch eine Frage zu Abs. 1 Bst. a zur Wohnsitzerfordernis. Hier stelle ich mir die Frage, ob diese Bestimmung wirklich EWR-kompatibel ist. Hier können Sie mir sicher bestens Auskunft geben, Frau Regierungschef-Stellvertreterin.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort. Ich muss gerade schmunzeln, ich wollte genau dasselbe wie der Abg. Thomas Vogt fragen. Auch mir ist es wie dem Abg. Quaderer aufgefallen, für einen angehenden Wildhüter in einem Zeitraum von bis zu acht Jahren, für mich ist das auch einfach viel zu lange. Ich denke auch, zwei bis drei Jahre müssten hier reichen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Besten Dank. Ich habe gestern in meinem Votum zur Persönlichkeit des Wildhüters erwähnt, dass ich es als unabdingbar betrachte, dass bei einer Anstellung grosses Augenmerk auf die Persönlichkeit dieser Person gelegt werden muss. Eine Persönlichkeit, der es gelingt, das grosse Ganze im Auge zu behalten, und besonnen und vermittelnd zwischen den jagdlichen Aufgaben und der Vermittlung der verschiedenen Beteiligten wirken kann. Ich erachte es daher als weniger zielführend, eine Altersgrenze, also ein Mindestlebensjahr, von 21 festzulegen - das scheint mir doch sehr jung ,- sondern mehr darauf wie die Persönlichkeit dieser Person ist. Daher frage ich mich, ob 21, wenn das Lebensjahr drinstehen soll, ob man das nicht anheben will. Einfach auch damit diese Person dann auch das entsprechende Standing hat zwischen diesen verschiedenen Parteien. Das möchte ich einfach einmal zur Überlegung mitgeben. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank, Herr Landtagspräsident. Ich möchte kurz auf die Fragen eingehen. Bezüglich des Wohnsitzes war die Intention tatsächlich so, dass man hier eine Erreichbarkeit sicherstellen will. Man kann sich hier durchaus fragen, ob es dann wirklich im Inland sein muss oder ob jemand dann vielleicht auch in Sevelen, ich sage einmal, zeitnah agieren kann. Wir werden diesen Punkt sicher aufnehmen. Bezüglich EWR-Kompatibilität: Es ist halt so im Jagdrecht, das steht wahrscheinlich über dem EWR-Recht, so wie ich die anderen Jagdgesetze angeschaut habe. Die Frage stellt sich immer, inwiefern haben wir es hier mit hoheitlichen Aufgaben zu tun. Ich werde aber diesen Punkt auch noch einmal aufnehmen, insbesondere die Frage eben, was wir hier bezwecken. Hier geht es wirklich darum, dass jemand, wenn es Piketteinsätze oder Anrufe gibt, zur Stelle sein muss, ob wir das noch ein bisschen erweitern können. Bezüglich Jagdaufseherprüfung als zusätzliche Bedingung. Unsere Auffassung ist, dass wenn man die Wildhüterprüfung hat, dann ist die Jagdaufseherprüfung da mitumfasst. Wir sehen das als höheres Niveau als den Jagdaufseher an. Wir werden das aber sicher auch noch einmal genau anschauen. Dann diese acht Jahre: Hier ist einfach anzumerken, dass diese Prüfungen für Wildhüter nur alle drei Jahre stattfinden. Dann könnte es halt ein bisschen schwierig werden, wenn man zuerst drei Jahre beschäftigt sein muss, dann verpasst man die Prüfung und dann fliegt man vielleicht noch einmal durch. Daher sind es diese acht Jahre. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Frau Regierungschef-Stellvertreterin für diese zusätzlichen Informationen. Ich frage mich einfach, hat dieser angehende Wildhüter während dieser acht Jahre auch die gleichen Rechte und Pflichten wie der Wildhüter? Oder muss man davon ausgehen, dass während dieser acht Jahre wieder ein Wildhüter beschäftigt ist, der eben nicht über die entsprechenden Rechte verfügt. Denn dann sind diese acht Jahre schon problematisch. Sie haben es jetzt schon erklärt, aber für mich ist einfach zentral, es kann dann nicht sein, dass wir nur einen angehenden Wildhüter haben, der wieder acht Jahre nichts zu sagen hat. Also für solche Spässe fehlt mir die Zeit.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank. Ich bitte Sie, Frau Regierungschef-Stellvertreterin, auf die 2. Lesung einfach auch noch im Zusammenhang mit dem Inlandwohnsitz und den Lebensjahren auch noch die Aufhebung zu prüfen, ob allenfalls hier ein entsprechender Zusatz notwendig wäre oder das Staatspersonalgesetz ausreichend ist. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Ja, das werden wir auf jeden Fall machen, das habe ich mir schon notiert, das ist ein guter Punkt. Vielleicht kann ich auch noch sagen, die Frage kam vom Abg. Sascha Quaderer, es gab auch noch jemand anders, bezüglich dieses 21. Lebensjahrs: Das entspricht den Anforderungen für die Jagdaufseher gemäss Art. 28 Jagdgesetz und insofern sollten wir hier schon einheitlich sein. Ob wir das grundsätzlich hinterfragen wollen, ist eine andere Frage. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 19e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19e steht zur Diskussion.
Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Ich habe eine Frage zur Dienstbekleidung. Der Wildhüter kann nach Art. 19c Fahrzeuge anhalten, Personen anhalten, die Identität überprüfen, auch die Herausgabe von Gegenständen fordern. Ich denke, das kann auch zu später Stunde sein, wenn es eindunkelt oder so. Ist diese Dienstbekleidung dann klar erkennbar, dass es ein Wildhüter ist? Es ist da nichts beschrieben, welche Zeichen diese Dienstbekleidung hat, dass man erkennt, dass das ein Wildhüter ist und nicht irgendjemand, der da vielleicht einem nachläuft. Das kann Angst hervorrufen, gerade wenn er kontrolliert und mit einer Pistole bewaffnet ist. Im Beschrieb im Bericht und Antrag ist zu Art. 19e nichts Näheres beschrieben. Es heisst einfach Dienstbekleidung. Wie sieht diese aus? Ich meine, auf Kontrollgängen im Wald, wo Wildruhezonen sind oder so, da muss das von Weitem klar erkennbar sein, dass es ein Wildhüter ist und nicht irgendjemand.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Walter Frick
Besten Dank, Herr Präsident. Ich habe es schon in meinem Votum mitgeteilt, für mich suggeriert eine Dienstkleidung im Sinne einer Uniform meines Erachtens eine Gleichstellung mit der heimischen Polizei, was ich persönlich nicht als förderlich und zu provokant empfinde. Meines Erachtens würde ein gesetzlicher Dienstausweis, vielleicht ebenso ein oller Schulterpoller genügen. Dann zu Abs. 2: Da gehe ich davon aus, dass die Bewaffnung nur wirklich direkt mit der Ausübung eines Jägers zu tun hat, also «Jagdgewehr, eine Faustfeuerwaffe und eine kurze Seitenwaffe». Vielleicht ist es möglich, dass er diese Waffen einmal benötigt, um ein Tier not zu töten, aber sonst ist es schon militärisch fast. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ich möchte meinen Parteikollegen Herbert Elkuch unterstützen. Stellen Sie sich vor, es ist Dämmerung, Sie sind irgendwo abgelegen unterwegs - ich weiss da auch nicht, die für die Triesenberger vom Alpeltli Richtung Sücka -, und da springt Ihnen doch so jemand vor die Nase und schreit: Halt. Da werden Sie ein bisschen erschrecken, das kann ich Ihnen garantieren. Wenn diese Person nicht klar erkennbar ist und vielleicht noch eine Waffe trägt, dann weiss ich nicht, was passiert. Dann müssen Sie sich dann nicht wundern, wenn diese Person, die kontrolliert werden sollte, fluchtartig die Flucht ergreift. Wir sind auch Fluchttiere. Von dem Sinne her, denke ich, wird es schwierig, überhaupt eine Kontrolle durchzuführen, weil der keine Freude haben wird. Da teile ich die Auffassung von Herrn Frick überhaupt nicht. Es muss klar erkennbar sein, dass das ein Wildhüter ist. Nicht dass hier irgendwelche Missverständnisse entstehen und das kann man nicht einfach mit einem kleinen Abzeichen oder mit einem Ausweis, der in der Hosentasche ist, erreichen. Das muss ziemlich klar sein, dass das der Wildhüter ist, der hier mit einem sprechen möchte. Denn sonst weiss ich nicht, ob dann die eine oder andere Person überhaupt noch da ist oder sie nicht das Weite sucht. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Walter Frick
Nur ganz kurz: Also für mich kann eine Uniform auch erschrecken. Wenn man den Ausweis ja zeigt, ich meine, ich springe ja niemandem nach, es geht ja nur um das Sich-Ausweisen. Meines Erachtens reicht ein Ausweis.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sebastian Schädler
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich wollte nur noch einmal nachfragen, irgendwie habe ich jetzt das Gefühl, es sind schon fast polizeiliche Zustände, die im Wald herrschen sollen mit der uniformierten Wildhut. Ist dann das Ziel, dass die Wildhut dann koordinierte Kontrollgänge durchführen soll, um Wanderer und Jäger polizeilich zu kontrollieren? Oder was ist der Hintergrund von dieser Uniform oder Dienstkleidung des Wildhüters? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Ich kann hier bestätigen, also ich habe die Uniform noch nicht gesehen, aber ich kann bestätigen, dass das die Intention der Bestimmung ist, dass der Wildhüter klar erkennbar ist. Es wird eine Art Uniform sein, wo er klar erkennbar ist. Und es ist auch nichts Neues, die Naturwacht hat auch eine Uniform, die gibt es auch schon. Und die Waffen, die er bei sich trägt, sind die Waffen, die er braucht für seine Dienstausübung als Jäger. Zum Aufgabengebiet gehören halt eben auch Kontrollgänge, wer sich im Wald befindet. Wie auch die Naturwacht. Das ganze Aufgabenspektrum, das da beschrieben wird, wird er da erfüllen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 19f wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19f steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 19g wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19g steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für Das Wort. Hier sind ja diverse Punkte aufgeführt betreffend die Aufgaben der Wildhut, was hier zu koordinieren ist. Da wird unter anderem auch der Bevölkerungsschutz aufgeführt. Ich frage mich einfach: Müsste hier nicht auch die Hochwassersicherheit explizit erwähnt werden oder kann man das subsumieren unter dem Begriff Bevölkerungsschutz? Denn wir haben es jetzt schon mehrmals gehört, es geht bei Weitem nicht nur um Rüfen und um Lawinen. Es geht eben vor allem auch um die Hochwassersicherheit von Balzers bis Ruggell.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Danke Herr, Landtagspräsident. Für mich stellt sich bei diesem Artikel die Frage, wer erhält von wem Weisungen? Wer muss, welche Weisungen befolgen? Hier wird nur von zuständigen Behörden gesprochen, die irgendwelche Vorgaben machen, und dann muss der Wildhüter das durchführen. Also ich würde mir wünschen, dass hier ein bisschen eine Klärung stattfindet, welche Behörden eigentlich hier zum Zug kommen könnten und was schlussendlich als notwendig betrachtet wird. Hier wird nur gesprochen, von sich als notwendig erweisen. Wer entscheidet dies, was notwendig ist. Hier würde mir einfach eine Begriffserklärung viel weiterhelfen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Möchte die Regierung antworten?Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank. Ja, was ganz klar ist, oder was einem gerade in den Sinn kommt wegen der zuständigen Behörde. In den meisten Fällen wird das auch das Veterinäramt sein, hier geht es ja um die Seuchenbekämpfung und den Tierschutz. Ich habe gerade im Bericht und Antrag die Erklärung gesucht. Wir können es auch noch einmal in der 2. Lesung genauer aufgreifen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 19h wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19h steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Hier heisst es in Abs. 1 Bst. a: «die Wildschadenssituation im Wald und an den landwirtschaftlichen Kulturen». Ich frage mich nur: Müsste es nicht ein «und/oder» sein. Mir kommt es so vor, es muss dann beides vorhanden sein - die Wildschadensituation im Wald und an den landwirtschaftlichen Kulturen. Reicht nicht eines von beiden? Müsste hier nicht ein «oder» stehen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Zum Abs. 2, hier geht es dann um die Zeit, in welcher die Reduktion des Schalenwildbestandes erfolgen kann. Hier bitte ich einfach dann, diese Zeit bis zum 31. Dezember zu kürzen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Geschätzter Landtagspräsident, danke für das Wort. Ich frage mich beim Abs. 4, ob das richtig sein soll oder ob wir das wirklich so wollen, dass während der Reduktionsphase alle anderen Regeln ausgenommen sind. Das heisst, ich kann mit Bildverstärker in der Dämmerung und während der Schonzeit die Bejagung durchführen. Da habe ich meine Fragezeichen, da ist die Frage, ob man das wirklich so will oder nicht will. Ich habe da zumindest ein Fragezeichen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Bei Abs. 1 Bst. b habe ich einfach die Frage, in wie vielen Jagdgebieten und in welchen Jagdgebieten ist diese Voraussetzung bereits gegeben, dass in den letzten fünf Jagdjahren die Vorgaben im Abschussplan nicht erfüllt worden sind. Ich bin froh, dass die Frau Regierungschef-Stellvertreterin, ich glaube, es war heute Morgen, gesagt hat, dass bei weiblichen Tieren, die Jungtiere mit sich führen, die Jungtiere zuerst geschossen werden müssen, dass diese nicht dann über Wochen hinweg praktisch verenden, weil sie das Muttertier nicht mehr bei sich haben. Bei Abs. 3 möchte ich einfach, dass Sie zu diesem Ausdruck «in begründeten Ausnahmefällen» für die 2. Lesung einfach ausführen, wann diese gegeben sind und dass es dabei wirklich um Ausnahmen und nicht um eine Regel geht. Allenfalls würde ich sonst den Antrag stellen, diese «begründeten Ausnahmefälle» ersatzlos zu streichen. Ja, das ist es. Danke sehr.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Besten Dank. Ich weiss jetzt nicht, ob ich alles akustisch richtig verstanden habe, was der Kollege Seger gesagt hat. Auch zum Abs. 4 Bst. c: Wegen des Muttertierschutzes haben wir vorher diskutiert. Über eine Verlängerung dieser Schonzeit über den 15. Juni hinaus eventuell nachzudenken, wäre mir ein Anliegen, ob die Regierung da einen Vorschlag machen könnte, diesen zu verlängern. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Wenn ich das richtig definiere, geht es hier ja bereits um das Drei-Phasen-System, das ist die Phase 1 und die Phase 3, von welcher wir hier sprechen. In der Phase 1 vom 1. Mai bis 15. Juni, da habe ich ja gefragt, ob diese Frühjahrsjagd zielführend ist. Vielleicht könnte man hier noch Ausführungen machen, was genau das Ziel noch einmal ist für diese Frühjahrsjagd. Ich stelle es infrage, ob diese zielführend ist. Aber wie gesagt, ich habe schon eingangs schon gesagt, ich bin kein Spezialist, kann das nicht wirklich beurteilen. Weiter habe ich eine Frage, wie ist es dann in dieser Phase 1 und Phase 3? Dürfen hier die Pächter ebenso frei weiter jagen oder ist das dann komplett unter der Kontrolle der Wildhut? Können diese nur noch tätig werden, wenn sie von der Wildhut aufgefordert werden, sich hier zu beteiligen? Das ist der letzte Satz vom Abs. 2. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe noch eine Frage beziehungsweise Anmerkung zu den Erläuterungen zu diesem Artikel. Auf Seite 84 ist unter anderem nachzulesen: «Trophäenträger sollen im Rahmen von koordinierten Reduktionsjagden nicht zum Abschuss freigegeben werden.» Kann die Regierung hierzu eine Begründung liefern? Dann geht es um die ganze Abschussplanverordnung gemäss den Seiten 85 und 86. Da ist für mich einfach klar: Dieser Abschussplan, diese Abschussplanverordnung, muss sich am Waldzustand orientieren. Sprich, je schlechter der Zustand des Schutzwaldes ist, je höher werden diese Abschussvorgaben sein müssen. Ich weiss schon, da gibt es Leute, die das ganz anders sehen. Aber von mir aus gesehen fehlt uns die Zeit, um hier noch zuzusehen. Was vielleicht auch einmal gut wäre, wenn man auf die 2. Lesung einmal aufzeigen könnte: Wie lange dauerte es, bis eine Waldgeneration erwachsen ist, und wie lange dauert es, bis eine Schalenwildgeneration erwachsen ist? Dass man hier einmal die verschiedenen Dimensionen sieht. Dann wird man eben auch sehr schnell feststellen, dass man in diesen Intensivbejagungsgebieten sehr lange wird jagen müssen, bis diese Waldgeneration halbwegs wieder da ist, wo sie sein muss. Da wäre ich dankbar auf die 2. Lesung. Aber eben das mit den Trophäenträgern, es heisst ja immer wieder, es geht nicht um die Trophäen, wieso sollen diese dann nicht auch im Rahmen dieser Reduktionsjagd zum Abschuss freigegeben werden. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Bettina Petzold-Mähr
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich frage mich hier in Abs. 1 Bst. a: «die Wildschadenssituation im Wald und an den landwirtschaftlichen Kulturen». Hier würden mich schon Ausführungen interessieren oder vielleicht würde ich das dann sogar im Gesetz mir wünschen, die Kriterien, die darin enthalten sind, wer das erstellt, wie das erstellt, auf welcher Grundlage es dann festgelegt wird. Ich finde es aktuell schon sehr schwach formuliert. Im Weiteren stellt sich für mich in diesem Artikel auch die Frage, weshalb Jagdaufseher und Jäger nicht die gleiche Möglichkeit bekommen wie die Wildhüter. Weshalb soll der Wildhüter in Zukunft während der Phase der Reduktion des Schalenwildbestandes die Möglichkeit erhalten, den Tieren in der Nacht nachzustellen und entsprechende Visiervorrichtungen für das Schiessen mit elektronischem Bildverstärker und Bildumwandler - zu Deutsch: Nachtsichtgeräte - zu erhalten, und die Jäger und die Jagdaufseher nicht. Ich bin der Meinung wie auch in einem vorherigen Votum, es müssen für alle die gleich langen Spiesse gelten. Deshalb ist auch dem Jagdaufseher und dem Jäger in dieser Zeit der Einsatz eines Nachtsichtgerätes zu erlauben. Ob sie es dann anwenden oder nicht, aus welchen Gründen auch immer, ist meines Erachtens jedem selbst überlassen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich stehe immer noch nicht hinter diesem Drei-Phasen-Modell, ich habe wirklich Mühe damit. Ich würde gerne den Jägern oder den Pachtjägern ihre Verantwortung lassen und sie nicht aus dieser Verantwortung nehmen, dass sie wirklich die Chance haben, ihre Sollzahlen zu erfüllen, und dass wirklich erst im Herbst eingegriffen wird, wenn es nicht geht. Zudem fände ich es vielleicht noch wertvoll im Sinne einer Priorisierung, wirklich Priorisierung 1: Intensivbejagungsgebiete; Priorität 2: Schutzwald; Priorität 3: kein Schutzwald. Dass hier eine Aufteilung vorgenommen werden kann, dass ein gewisser Pächter auch weiss, okay, ich bin jetzt nicht im Schutzwald, hier kommt mich niemand stören und hier wenigstens noch ein bisschen eine Sicherheit hat, wo die entsprechenden Jagden stattfinden werden. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Danke, Herr Landtagspräsident, für das Wort. Meine Frage oder Anmerkung zielt in die ähnliche Richtung und dreht sich hier um das Wording von Kooperation. Weil im vorgehenden Artikel wurde immer von Kooperation geredet, die Jäger müssen zusammen mit dem Forst in Koordination mit dem Aufsichtsbereich die Abschusszahlen an sich erfüllen. Das ist auch mein Konflikt mit dem Drei-Phasen-Modell. An sich erwarte ich auch, wenn ich eine Zielsetzung habe, dass ich eine Chance habe, diese zu erreichen, und wenn ich dann im Herbst feststelle, es geht nicht, dass dann die Wildhut einschreitet und mich unterstützt. Und hier schreibt man drin «koordiniert» und weiter hinten darf man dann lesen, die Wildhut ist «zu dulden», dann dreht das Wording. Aber an sich habe ich den Konflikt genau gleich wie meine Vorrednerin mit diesem Modell. Darum auch die Fragestellung: Wer hat in Phase 1 und 3 das Sagen? Im Moment tönt es so, als ob die Jäger dann nichts mehr zu sagen hätten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Damit sich die Regierung sicher ist, dass das keine Einzelmeinungen sind, möchte ich diese zwei Voten meiner Vorredner, der Abg. Karin Zech-Hoop und dem Abg. Daniel Oehry, vollauf unterstützen, damit das bei der Regierung auch rüberkommt für die 2. Lesung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Zur Frage des Abg. Thomas Rehak kann ich sagen, dass es das Ziel ist und auch gewollt ist von der Vorlage, dass in allen drei Phasen die Pächter mit dabei sind und zusammen mit der Wildhut arbeiten. Das ist der erste Punkt. Zur Verwendung der Nachtvisiervorkehrungen, das habe ich bereits gesagt, ist es so, dass unsere Vorstellung ist, dass diese Nachtvisiergeräte nur ausnahmsweise in Anwendung kommen, das heisst dann, wenn koordinierte Jagden mit der Wildhut stattfinden. Dann, wenn die Pächter mitmachen, können sie selbstverständlich diese Nachtvisiergeräte auch benutzen. Aber es ist momentan nicht vorgesehen, dass wir das flächendeckend freigeben, weil es ja ein grundsätzliches Nachtjagdverbot gibt. Dann vielleicht noch, ich schaue noch, was für Fragen kamen, ein Punkt: Die Anregung vom Abg. Rehak bezüglich der Kürzung der Jagdperiode auf den 31. Dezember: Das sehen wir als problematisch, weil, ich sage jetzt einmal, drei Wochen vor Ende der Jagdzeit kann man dann nicht mehr viel machen, da ist dann der Erfolg relativ beschränkt. Wie gesagt, die Zeit, wo die Erfolge am grössten sind oder wo die besten Umstände sind, ist die erste Phase im Frühjahr. Darum erscheint es uns auch wichtig, dass die Wildhut die Möglichkeit hat, in dieser Phase hier einzugreifen, wenn eben der Zustand des Waldes dies erfordert. Die Kriterien sind ja festgelegt. Ich muss vielleicht auch noch in die Richtung von Bettina Petzold-Mähr sagen, das ist ein Gesetz. Ich kann hier nicht ein Handbuch mit Kriterien reinschreiben, wann das erfüllt ist. Ich glaube, das müssen wir dann auch unseren Fachexperten im Amt überlassen, um das festzulegen. Wir werden sicher auf der Verordnungsebene noch Präzisierungen machen. Wenn ich hier jetzt noch alle Kriterien hineinschreibe, dann wird das Gesetz wirklich ziemlich aufgebläht. Das ist ein Gesetz und keine Verordnung. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Bettina Petzold-Mähr
Besten Dank für das Wort. Besten Dank für die Ausführungen bezüglich des Nachtsichtgerätes. Natürlich habe ich die Frage auch nur auf diesen Zeitraum der koordinierten Reduktion des Schalenwilds gezielt. Es ist mir sehr wohl bewusst, dass wir ansonsten ein Nachtschiessverbot haben.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ja, dann habe ich eine Bitte auf die 2. Lesung: Wenn wir daran festhalten, dass die Jagdzeit in der Phase 3 bis zum 31. Januar gelten soll, dann bitte ich die Regierung, einen Vergleich zu machen mit den umliegenden Regionen, Kanton St. Gallen, Graubünden und Vorarlberg, wie lange dort gejagt wird. Ich habe mich einfach informiert und gemäss meinen Informationen hat man gesagt, das könne auch kontraproduktiv sein. Ich gehe aber schon davon aus, dass die Wildhut und auch die Jäger erfahren sind und hier auch kein Interesse besteht, mehr Schaden anzurichten als Nutzen. Nur deshalb frage ich mich einfach, ob das wirklich notwendig ist oder ob man hier einfach für Einzelabschüsse, es gibt ja sowieso eine Ausnahmeregelung, auch ausserhalb dieser Zeit, ob diese nicht genügt. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Ich nehme diesen Punkt gerne auf, der von Thomas Rehak vorgetragen wurde. Ich möchte noch eine Ergänzung anbringen zur Frage vom Abg. Wendelin Lampert, warum hier die Trophäen nicht zum Abschuss freigegeben werden. Hier kann ich anmerken, dass hier der Fokus dieser Gesetzesvorlage definitiv auf den reproduzierenden Tieren und auf den Jungtieren liegen muss. Denn nur diese tragen zur Reduktion bei, sagen mir meine Experten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 19i wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19i steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank für das Wort. Ich habe ganz generell eine Frage. Vielleicht ist die auch irgendwo in meinen zehn Zentimeter Unterlagen beantwortet, aber ich erlaube mir jetzt, diese bei Ihnen noch zu stellen. Können Sie mir ganz generell sagen, wie viele Jagdaufseher, Jagdpächter und auch Jagdpachtreviere es eigentlich in Liechtenstein gibt? Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Besten Dank. Mich würde interessieren in Abs. 2 Bst. e: «über die erforderliche Jagderfahrung verfügen». Woran misst sich diese erforderliche Erfahrung? Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich kann mich dieser Frage meiner Vorrednerin gerade anschliessen. Ich frage mich, wie man dann diese Erfahrung sammeln kann, wenn man im Inland ja nicht jagen kann. Gilt hier auch Erfahrung aus dem Ausland, die eingebracht werden kann? Oder wie kann diese Jagderfahrung effektiv bereitgestellt werden? Eine weitere Frage ergibt sich zu Abs. 1 Bst. b: Da können andere jagdkundige Personen beigezogen werden für den Fall, «dass der Jagdaufseher oder die Jagdpächter sich nicht oder in einem nicht ausreichenden Masse an der Erfüllung der Aufgaben beteiligt». Da frage ich mich schon, die Definition von «in einem nicht ausreichenden Masse». Da wäre ich Ihnen dankbar, ob man das mitunter ein wenig umschreiben kann, was denn darunter zu verstehen ist?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank, Herr Präsident. Bei Abs. 1 Bst. b würde mich wundernehmen, wer mit «andere jagdkundige Personen» gemeint ist. Wer das überhaupt sein kann. Sind das jagdkundige Personen aus anderen Revieren oder weitere Personen, die die Jagdprüfung abgeschlossen haben? Einfach, damit dieser Kreis definiert ist, wer da überhaupt infrage kommt. Bei Abs. 2 Bst. i geht es mir gleich wie meinen beiden Vorrednern. Wann ist das gegeben, dass die erforderliche Jagderfahrung vorliegt? Was sind da die Kriterien? Und welcher Zeitraum und welche Anzahl Jagdtage muss dafür gegeben sein? Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Herr Präsident. Ich habe noch für den Abs. 2 Bst. c und e eine Anregung. Beim Bst. c wird geschrieben: «über den vorgeschriebenen Nachweis der Treffsicherheit verfügen». Wir haben vorne schon von der Jagdprüfung, also von einem ordentlichen Sicherheitsprädikat beziehungsweise Sicherheitsstandard gesprochen, und der Bst. e ist an und für sich eine Voraussetzung, dass über die erforderliche Jagderfahrung verfügt wird. Wenn in den vorderen Buchstaben bereits diese Standardsicherheit ausgewiesen wird, ist die erforderliche Jagderfahrung natürlich inkludiert. Das müsste für mich sehr klar sein.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Zur Frage der Landtagsvizepräsidentin: Wir haben 18 Reviere, 17 Aufseher, 107 Pächter und 60 bis 80 Jagdgäste derzeit. Dann vielleicht noch zur erforderlichen Jagderfahrung: Da muss man einfach wissen, dass sich die Jagden bei uns vor allem auf Rotwild konzentrieren. Dann weiss man, dass, wer noch nie Rotwild gejagt hat, auch nicht entscheiden kann, welches Tier das Richtige ist beziehungsweise geschossen werden soll. Das wird in dieses Kriterium Jagderfahrung einfliessen. Aber wie gesagt, wir befinden uns hier auf Gesetzesstufe. Hier werden wir noch einiges in der Verordnung präzisieren, wir können es dann aber auch schon auf die 2. Lesung in die Erläuterung hineinnehmen, damit Sie wissen, was dann damit auch wirklich gemeint ist. Andere jagdkundige Personen, ja, das sind, wie es der Artikel besagt, alle, die diese Jagdprüfung haben und den entsprechenden Nachweis haben. Die müssen dann nicht aus dem eigenen Revier genommen werden, die können natürlich aus anderen Revieren auch stammen, können aber auch aus dem Ausland kommen. Das ist hier nicht auf das Land begrenzt. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 19k wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19k steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Sandra Fausch
Besten Dank für das Wort. Eigentlich in Anlehnung an den Abg. Lampert bezüglich dieser Mindestgrösse von 100 Hektar für eine Person ist mir hier natürlich die Hektargrösse auch ins Auge gefallen. Ich rege hier an, weil zu Beginn unter «Intensivbejagungsgebiete» in Abs. 1 schon definiert wird: «Ein zusammenhängendes Gebiet kann von der Regierung als Intensivbejagungsgebiet ausgeschieden werden ...» Da frage ich mich, ob es per Gesetz definiert werden muss beziehungsweise derart schwammig dann definiert werden muss, dass es in der Regel 50 bis 100 Hektar sind. Denn ich frage mich dann, wie geht man vor, wenn dann die Regel gebrochen wird oder wenn wir diese Situation dann wieder haben. Also da rege ich an, vielleicht diesen Satz auch gegebenenfalls einfach zu streichen, weil vorab angeführt wird, dass es einfach definiert werden kann - wie gross, muss vielleicht gar nicht erwähnt sein. Aber das ist mit einem Fragezeichen versehen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich denke mir, die Regierungschef-Stellvertreterin hat in der Eintretensdebatte ausgeführt, gemäss Seite 33 sind ja diese Parameter definiert, die für mich relativ schwammig sind. Aber Sie haben mir dann gesagt, nein, wir haben aktuell, wie ich Sie verstanden habe, bereits vier Gebiete, die diese Vorgaben für ein Intensivbejagungsgebiet erfüllen. Diese sind auf Seite 33 aufgeführt. Da möchte ich Sie eigentlich nur fragen: Werden wir dann auf die 2. Lesung entsprechend informiert, dass dem auch so ist, dass diese vier Gebiete ganz konkret solche Intensivbejagungsgebiete sind? Zu Abs. 2 frage ich mich schon, wenn hier steht: «Intensivbejagungsgebiete können in Wäldern mit Personen- und Objektschutzfunktionen ausgeschieden werden ...» Mir fehlt hier einfach die Hochwassersicherheit. Oder kann das subsumiert werden? Weil wie gesagt, wenn irgendwo im Lavenatobel dieser Schutzwald nicht mehr vorhanden ist, kann man sagen: Es sind ja keine direkten Personen- oder Objektschutzfunktionen zu erfüllen, das ist nicht so tragisch. Aber beim nächsten Hochwasser, beim nächsten Starkregenereignis, führt dann das Hochwasser halt von Triesen nach Vaduz und Schaan. Ich weiss nicht, ob nicht hier die Hochwassersicherheit auch explizit erwähnt werden müsste. Weiters in diesem Abs. 2 Bst. a: Da möchte ich schon nochmals wissen, wenn man hier von übermässigem Wildeinfluss, welcher eine massgebende Ursache für das definierte Waldbauziel ist - ich frage mich einfach: Was soll denn sonst ein massgeblicher Einfluss sein, dass dieses Waldbauziel nicht erfüllt wird? Wie gesagt, ich glaube nicht, dass die Mäuse oder die Vögel diese kleinen Bäume essen. Ich kenne auch sonst relativ wenige Personen, die gerne Bäume haben. Was sollte denn sonst hier die Ursache sein? Da wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie das noch auf die 2. Lesung ausführen könnten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe zu Abs. 2, zum Begriff «Intensivbejagungsgebiete», die Frage, die ich bereits beim Eingangsvotum angesprochen habe, ob diese Gebiete nicht mit «Freihaltezonen» bezeichnet werden können, ob das nicht treffender ist mit Freihaltezonen, dass diese Zonen dann wirklich freizuhalten sind. Das würde auch die Intention klar zum Ausdruck bringen. Dann zum Abs. 3: Hier spricht man von der Vergrämung vom vorkommenden Schalenwild. Was heisst es ganz genau, das Vergrämen. Denn dieses Wild kann ja wieder zurückkommen, das kann ja wieder wandern, das taucht wieder auf. Das ist meine erste Frage zu diesem Absatz. Und die zweite, da steht: «Den Jagdaufsehern und Jagdpächtern der betroffenen Jagdpachtreviere steht es frei, sich an den Abschüssen oder Vergrämungen zu beteiligen.» Was heisst «steht es frei»? Die Freiheit muss von jemanden dem anderen zugestanden werden? Diese Freiheit muss sich sonst jemand erarbeiten oder schauen, dass er diese Freiheit erhält. Mit diesen drei Worten kann ich nicht viel anfangen. Können Sie dazu noch Ausführungen machen?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Sandra Fausch
Besten Dank für das Wort. Vielleicht kann ich dem Abg. Lampert noch eine Orientierung geben in Sachen Hochwasserschutz mit dem Waldbauziel. Das definierte Waldbauziel, ich habe es gerade nachgesehen, da ist der Schutz, Wohlfahrt und Erholungs- und Nutzenfunktion darin enthalten. Ich denke, da explizit nur die Hochwasserschutz hineinzunehmen, wäre nicht nötig, da geht es um den ganzen Bevölkerungsschutz und die Schutzfunktionen. Und das ist im definierten Waldbauziel enthalten. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Herr Landtagspräsident, danke für das Wort. Ich habe noch zum Abschnitt 4 eine Frage, wie ich das Wort «sinngemäss» deuten kann. Entweder gelten die Verbote analog 19h oder sie gelten nicht, oder sie gelten sinngemäss. Können Sie ausführen was Sie unter sinngemäss verstehen?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Herr Abg. Oehry Sie haben es gesagt, man kann auch «analog» sagen. «Sinngemäss» oder «analog» ist die gleiche Bedeutung. Zur Frage vom Abg. Johannes Kaiser: Ich möchte hier vielleicht nochmals wegen der Freiwilligkeit klarstellen. Es steht ihnen frei - was heisst das? Es ist freiwillig, ich kann es nicht anders ausdrücken, es ist freiwillig, sie können nicht gezwungen werden, darum haben wir es explizit hineingeschrieben. Und wenn sie nicht mitarbeiten wollen, dann hat aber auch die Wildhut die Möglichkeit, dann eben andere Jagdkundige mitzunehmen. Natürlich sucht man dann primär jagdkundige Pächter aus anderen Revieren oder hier im Land. Ich möchte hier auch nicht, wie soll ich sagen, den Anschein erwecken, dass es hier darum geht, dass dann die Wildhut ihre Freunde aus dem Ausland holt. Das Ziel ist natürlich, dass man hier mit den Leuten vor Ort diese Jagd gemeinsam machen kann. Aber eben, man will hier auch niemanden zwingen, hier mitzumachen, und daher die Formulierung: Es steht ihnen frei. Ja, das mit dem Hochwasserschutz sehe ich wie der Abg. Lampert, das ist natürlich ein zentraler Punkt. Aber ich denke jetzt, der Fokus müssen jetzt zuerst einmal die Gebiete mit ausgewiesenem Personen- und Objektschutz sein, und auf diese werden wir uns konzentrieren. Ich denke, die Wildhut hat auch eingeschränkte Kapazitäten. Aber wir haben schon genug damit zu tun, wenn wir an diesen Orten, ich sage jetzt einmal, den Waldzustand verbessern können. Auch noch einmal bestätigen kann ich, dass die Kriterien, die wir auf Seite 33 aufgeführt haben, aktuell in allen vier aufgeführten Beispielen von den Intensivbejagungsgebieten erfüllt sind. Das kann ich hier schon bestätigen, das ist so, es werden die Intensivbejagungsgebiete sein. Ich belasse es vielleicht hier. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 19l wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19l steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Hier habe ich eine Frage zu Abs. 2. Ich frage mich schon, ob wir da wirklich die Zeit haben. Konkret: Das ist dieser Wildschutzzaun und da ist dann ein Schalenwild feststellbar innerhalb dieses Zauns. Wir wissen alle, dieses Schalenwild kann innert kurzer Zeit einen grossen Schaden anrichten. Und soll man dann wirklich noch eine Frist geben für den Jagdpächter? Ich sehe das nicht. Wenn man das feststellt, muss man handeln nach meinem Dafürhalten und nicht noch lange zusehen. Also ich kann da nur staunen. Wie gesagt, die Bäume wachsen viel langsamer als das Schalenwild. So ein Tier - es meint es ja nicht böse, aber es hat Hunger und dann werden halt diese Bäume gefressen. Dann ist mitunter das Aufwachsen von 20 Jahren wieder dahin. Da kann man doch nicht zusehen, da muss man handeln nach meinem Dafürhalten. Also da staune ich einfach Bauklötze. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 19m wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19m steht zur Diskussion.
Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich habe einfach eine Frage zu Abs. 2 und ob diese Regelung, die hier vorgesehen ist, schon richtig ist? Es geht hier um revierübergreifende Abschüsse und ich frage mich: Wäre es nicht sinnvoller, dass die Trophäe dann derjenigen Jagdgemeinschaft gehört, in welcher sich das erlegte Tier befunden hat, und nicht dort, wo der Schuss abgefeuert wurde. Denn gerade dieses Schiessen auf sehr lange und weite Distanzen ist auch mit einer gewissen Gefahr verbunden. Ich denke mir, dort, wo das Tier stand, wo es abgeschossen wurde, das ist ziemlich klar. Das andere führt dann eher zu Diskussionen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Vielen Dank für das Wort. Ich hätte eine Frage beziehungsweise Ergänzung zu Abs. 4 betreffend die Grünvorlage. Also die Grünvorlage bedeutet, dass das erlegte Tier bei einer kundigen Person zur Kontrolle vorgelegt wird. Heute ist es üblich, dass lediglich das Haupt des erlegten Tieres vorgezeigt wird. Diese Regelung ist eigentlich ungenügend, weil es am Haupt des Tieres nicht ersichtlich ist, ob es ein Jungtier hatte oder nicht. Dazu wäre die Vorlage des gesamten Tieres notwendig. Dann kann anhand eines Blicks zwischen die Hinterläufe festgestellt werden, ob ein Gesäuge vorhanden ist oder nicht. Hat das Tier ein Gesäuge, hat es auch ein Jungtier. Und dann würde sich der Schütze rechtfertigen müssen, wie es zu diesem Fehlschuss gekommen ist. Im Extremfall würde ihm ein Verwaltungsstrafverfahren drohen. Ich würde hier deshalb beliebt machen wollen und wenn ich vielleicht gleich einen Vorschlag machen dürfte, wie man diesen Abs. 4 formulieren könnte, in Sinne von: «Das erlegte Wild ist auf den Abschussplan anzurechnen. Die Grünvorlage erfolgt durch Vorlage des gesamten erlegten Tieres. Zuständig für die Grünvorlage ist das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen. Die Regierung regelt Näheres mit Verordnung.» Das mein Vorschlag. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 19n wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19n steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Diese Herabsetzung dieser Jagdabgabe sollte nach meinem Dafürhalten an ein Bonussystem gekoppelt sein, sprich, wenn der Schutzwald auch effektiv wieder wächst, dann kann man über diese Herabsetzung diskutieren. Denn dann haben wir ein Leistungsprinzip. Wenn geliefert wurde, dann gibt es auch eine entsprechende Herabsetzung. Auf der anderen Seite müssten ja, wenn wirklich höhere Abschussvorgaben da sind und dann auch mehr geschossen wird, ja auch mehr Erträge generiert werden können, wie ich es bereits in der Finanzkommission erwähnt habe. Mir geht es vor allem um das Leistungsmodell. Mit mir kann man da durchaus diskutieren, diese Jagdabgabe herabzusetzen, aber zuerst muss die Leistung gezeigt werden. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 19o wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19o steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Abg. Bettina Petzold-Mähr
Besten Dank für das Wort. Mir würde noch ein «p» fehlen, ein 19p. Und zwar müssten meines Erachtens hier auch Massnahmen beziehungsweise Sanktionen eingefügt werden, die zum Beispiel zu einer Amtsenthebung führen können. Weiter vorne haben wir in Art. 18 aufgeführt, was zum Ausschluss von einem Jäger aus dem Pachtverhältnis führen kann. Bezüglich des Wildhüters fehlen mir ähnliche Bestimmungen gänzlich. Ich glaube, auch die Frau Landtagsvizepräsidentin hat es heute schon einmal angeregt bezüglich des Endes des Arbeitsverhältnisses; und ich denke, hier wäre es sinnvoll, noch einen Artikel einzufügen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Rehak
Ich habe noch eine Anschlussbemerkung dazu. Ich finde das problematisch, wenn man hier andere Regelungen einführt als beim sonstigen Staatspersonalgesetz. Davon würde ich dringend abraten. Das geht einfach nicht. Ich sehe schon auch, dann muss man halt diese Person intern versetzen, wenn man kann. Dann muss sie halt eine andere Aufgabe machen. Denn ich glaube nicht, dass man die einfach so entlassen kann, das ist vermutlich nicht möglich. Aber da wird man vielleicht auf die 2. Lesung hin noch Ausführungen machen. Ich würde einfach abraten davon, dass man hier eine Speziallösung für eine Berufsgattung in der Verwaltung findet. Das finde ich gefährlich. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Ja, ich möchte hier auch einhaken. Ich habe auch Mühe mit diesem Vorschlag, dass man hier eine Spezialregelung einführt für eine Kategorie von Staatsbeamten. Wir haben hier das normale Verwaltungsrecht, das hier zum Tragen kommt. Ich denke, das sollte hier auch angewendet werden. Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen weiter. Überschriften vor Art. 22 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschriften vor Art. 22 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 22 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 23 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 23 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 23a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 23a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 25 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 26a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 26a steht zur Diskussion.
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Art. 26a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 26a steht zur Diskussion.
Abg. Sascha Quaderer
Danke für das Wort. Ich wollte hier nur noch fragen, warum dieser Schiessstand vom Amt für Umwelt anerkannt werden muss, warum es hier eine Sonderlösung quasi für Liechtenstein geben muss. In der Schweiz müssen die ja offenbar auch gewisse Anforderungen erfüllen. Warum das dann zuerst vom Amt anerkannt werden muss, das würde mich interessieren. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Bettina Petzold-Mähr
Besten Dank für das Wort. Hier möchte ich auch etwas lobend erwähnen in diesem Bericht und Antrag. Also die Einführung dieses Nachweises der Treffsicherheit befürworte ich ausdrücklich. Es zeigt auf, ob die Personen grundsätzlich imstande sind, ein Wildtier waidgerecht zu erlegen. Denn bekanntlich zählt auf der Jagd der erste Schuss. Ein erfolgreicher Schuss ist aus Gründen des Tierschutzes, der Sicherheit und einer effizienten Jagd von herausragender Bedeutung.Der zweite Punkt, den ich mir aufgeschrieben habe, geht in die gleiche Richtung, wie der des Abg. Quaderer. Ich möchte hier auch Ausführungen dazu haben auf die 2. Lesung, warum das Amt für Umwelt einen Stand anerkennen muss. Denn ich bin der Meinung, wenn ein Stand diese Schiessprogramme zur Verfügung stellt, eine Standaufsicht vor Ort ist, dann, denke ich, ist das gegeben. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Die Idee hinter der Bestimmung oder hinter der Formulierung ist, dass das Amt für Umwelt sich auf die Schiessstände bezieht, die von den schweizerischen kantonalen Behörden definiert werden, und diese als anerkannt erklärt. Es ist die kantonale Jagd- und Fischereiverwalterkonferenz, die diese Standards da festlegt und dann die Schiessstände definiert. Das Amt für Umwelt würde diese Liste beiziehen und diese als dann relevant erklären. Vielleicht kann man das hier noch anders formulieren, aber im Prinzip geht es hier um diese Liste dieser Konferenz. Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Wir lesen weiter. Art. 27 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 27 Abs. 2 steht zur Diskussion.
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Art. 28 Abs. 1 Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 28 Abs. 1 Bst. b steht zur Diskussion.
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Art. 31 Abs. 1 bis 3a werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 31 Abs. 1 bis 3a stehen zur Diskussion.
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Art. 34a Abs. 1 Bst. a sowie Abs. 3 und 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34a Abs. 1 Bst. a sowie Abs. 3 und 4 stehen zur Diskussion.
Abg. Bettina Petzold-Mähr
Ich hätte hier eine Anmerkung zum Artikel davor, der aber nicht ein Bestandteil dieses Berichts und Antrags ist, zum Art. 34 Abs. 3 Bst. a bis c. In diesem Absatz werden die Angaben zu den zu verwendenden Munitionen gemacht. Meines Wissens wird heutzutage nicht mehr von Meterkilogramm gesprochen, sondern von Joule. Zumindest wird weltweit auf den Munitionspackungen nur noch Joule angegeben. Ich möchte hier das Amt bitten, auf die 2. Lesung zu prüfen, ob es allenfalls nicht Sinn machen würde, dies auch noch entsprechend anzupassen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 46 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 46 steht zur Diskussion.
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Art. 49 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 49 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Bettina Petzold-Mähr
Zum Art. 49 Abs. 2, ich möchte bei diesem Artikel die Regierung darauf hinweisen, dass meines Erachtens vergessen wurde, den Bst. c aufzuheben. Wenn ich nämlich die Prozentzahlen der Bst. a und b sowie des bestehenden Bst. c im alten Gesetz zusammenzähle, komme ich auf 110%. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Art. 51 Bst. bbis wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 51 Bst. bbis steht zur Diskussion.
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Art. 51a Bst. fbis, l und r werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 51a Bst. fbis, l und r stehen zur Diskussion.
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Art. 51b Bst. a, abis und e werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 51b Bst. a, abis und e stehen zur Diskussion.
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Art. 51c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 51c steht zur Diskussion.
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Art. 51d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 51d steht zur Diskussion.
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Art. 56 Abs. 1 Bst. d bis f und hbis werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 56 Abs. 1 Bst. d bis f und hbis stehen zur Diskussion.
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Art. 58a Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 58a Abs. 4 steht zur Diskussion.
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Art. 59a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 59a steht zur Diskussion.
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II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wow - wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten. Und wir haben Traktandum 21 erledigt. Da haben wir uns 15 Minuten Pause verdient.
Die Sitzung ist unterbrochen (von 15:15 bis 15:35 Uhr).
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