Beschluss Nr. 171/2021 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2014/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen («PAD»)) (Nr. 66/2021)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 16: Beschluss Nr. 171/2021 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2014/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen.Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 66/2021 und steht zur Diskussion. Wenn es keine Wortmeldung gibt, können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden: «Der Hohe Landtag wolle dem Beschluss Nr. 171/2021 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 11. Juni 2021 ... die Zustimmung erteilen.» Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen die Zustimmung einhellig erteilt und wir haben Traktandum 16 abgeschlossen. -ooOoo-