Abänderung des Gesetzes über die Ausländer (Ausländergesetz, AuG), des Asylgesetzes (AsylG) und des Gesetzes über die Freizügigkeit für EWR- und Schweizer Staatsangehörige (Personenfreizügigkeitsgesetz, PFZG) (Nr. 70/2021); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, sehr geehrte Mitglieder der Regierung, guten Morgen. Wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 20: Abänderung des Gesetzes über die Ausländer, des Asylgesetzes und des Gesetzes über die Freizügigkeit für EWR- und Schweizer Staatsangehörige.
Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 70/2021 und steht zur Diskussion.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Vorab möchte ich mich bei der Regierungschef-Stellvertreterin und allen bei der Erarbeitung involvierten Personen für die Ausarbeitung dieses Berichts und Antrags bedanken. Mit der gegenständlichen Vorlage soll insbesondere das Ausländergesetz abgeändert werden. Konkret soll mit der gegenständlichen Vorlage die Möglichkeit der zwangsweisen Durchführung eines Covid-19-Tests, sofern dadurch die Gesundheit der betroffenen Personen nicht gefährdet ist, eingeführt werden. Es stellt sich nun die Frage, wieso die Möglichkeit einer zwangsweisen Durchführung eines Covid-19-Tests eingeführt werden soll. Betroffen hiervon ist wohl vor allem der Asylbereich. Bei den überwiegenden Asylanträgen, welche in Liechtenstein gestellt werden, wird seitens der Regierung ein sogenannter Unzulässigkeitsentscheid erlassen. Das heisst: Die Asylsuchenden werden im Rahmen des Dublin-Abkommens an den zuständigen Dublin-Staat weggewiesen oder die Asylsuchenden werden in ihren sicheren Herkunftsstaat weggewiesen. Die meisten Dublin-Staaten und auch die meisten sicheren Herkunftsstaaten verlangen für die Einreise einen negativen Covid-19-Test. In der Praxis kam es auch schon vor, dass seitens des wegzuweisenden Asylsuchenden die Verweigerung des Covid-19-Tests angedroht wurde. Die Verweigerung des Covid-19-Tests würde den Vollzug der Wegweisung verhindern. Eine Verweigerung des Covid-19-Tests führt somit zwangsläufig zu höheren Kosten durch beispielsweise Stornierungen von Flügen und mit dem längeren Aufenthalt in Liechtenstein verbundenen Kosten. Schliesslich kann eine spätere Wegweisung auch dazu führen, dass die Zuständigkeit für das Asylverfahren von einem anderen Dublin-Staat auf Liechtenstein übergeht. Liechtenstein hat somit eindeutig ein Interesse, dass ein Vollzug einer Wegweisung nicht unnötig verzögert oder verhindert werden kann.Die zwangsweise Durchführung eines Covid-19-Tests stellt einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit einer Person dar. Aus diesem Grunde bedarf es einer Regelung auf Gesetzesstufe. Der Eingriff muss durch das öffentliche Interesse gerechtfertigt und auch verhältnismässig sein. Die gesetzliche Grundlage ist mit dieser Vorlage gegeben und auch das öffentliche Interesse ist für mich eindeutig gegeben. Ich bin davon überzeugt, dass allein schon die Tatsache, dass ein Covid-19-Test auch zwangsweise durchgeführt werden kann, Personen dazu bewegt, sich einem Covid-19-Test zu unterziehen, ohne dass ein unmittelbarer Zwang angewendet werden muss. Ich möchte an dieser Stelle nochmals klar herausstreichen, dass eine zwangsweise Durchführung eines Covid-19-Tests in jedem Fall das allerletzte Mittel sein muss. Ein zwangsweise durchgeführter Covid-19-Test darf in einem Rechtsstaat immer nur das letzte Mittel sein. Ich möchte dies an dieser Stelle nochmals ausdrücklich wiederholen.Schliesslich beantragt die Regierung, dass die gegenständliche Vorlage abschliessend in Behandlung gezogen wird und für dringlich erklärt wird. Ich habe Verständnis, dass die gegenständliche Vorlage sehr schnell in Kraft treten soll. Ich bin somit damit einverstanden, dass die Vorlage abschliessend behandelt wird. Meines Erachtens ist eine Dringlicherklärung doch zu weitgehend. Für mich ist nicht einsichtig, weshalb die Vorlage dermassen dringend sein soll, dass sogar die elementaren Volksrechte ausgehebelt werden. Hierzu bitte ich die zuständige Ministerin, Ausführungen zu machen, ob nicht auf diese Dringlicherklärung verzichtet werden kann. Ich bin für Eintreten auf diese Vorlage. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Ich kann mich den Ausführungen meines Vorredners anschliessen, habe aber noch eine Frage an die Frau Regierungschef-Stellvertreterin. Ich frage mich bei dieser uns hier vorliegenden Gesetzesänderung, ob der angestrebte Zweck, nämlich der Wegweisungsvollzug, erreicht werden kann. Wenn eine Person freiwillig beim Test mitwirkt, dann kann sie ja heute schon auch ohne diese Gesetzesänderung auf Covid-19 getestet werden. Wenn eine Person aber nicht beim Test mitwirken will, dann besteht doch mit ziemlicher Sicherheit, so gehe ich jetzt davon aus, eine Verletzungsgefahr. Und es ist zu bezweifeln, dass es mit dieser vorgeschlagenen Gesetzesänderung tatsächlich in einer relevanten Anzahl von Fällen zu einem Testresultat führen kann. Es ist irgendwie ein Widerspruch in diesem Abs. 3, weil es auf der einen Seite heisst: «gegen ihren Willen» und: «darf kein Zwang». Also ich glaube eher, dass grossmehrheitlich aufgrund eben der Verletzungsgefahr von der Zwangsanwendung und damit von der Testung abgesehen werden muss. Aber ich hätte hierzu gerne Ihre Meinung. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Thomas Hasler
Danke für das Wort, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Guten Morgen, geschätzter Regierungschef, geschätzte Regierungschef-Stellvertreterin. Ja, wir befinden uns immer noch in der Covid-Pandemie. Das ist ein Thema, das uns beschäftigt. Und besondere Zeiten erfordern besondere Massnahmen. Ich glaube, niemand von uns hier drin schränkt gerne Menschenrechte, Grundrechte ein. Aber wie es im Bericht und Antrag erklärt ist, ist das hier sicherlich notwendig und verhältnismässig.Ich kann mich meinen Vorrednern eigentlich anschliessen. Auch ich denke, dass der Eingriff in die körperliche Integrität hier eben durch ein Gesetz nun gedeckt ist und das öffentliche Interesse auch besteht. Ich denke auch hier, es gibt die Liste von Vorgaben, die es auch richtigerweise einzuhalten gilt. Ich bin auch sehr froh, dass man hier die Kinder bis 15 Jahren ausgenommen hat. Das wäre dann wirklich kritisch gewesen. Und dass man hier auch sieht: Wir müssen die Personen über den freiwilligen Covid-Test in-formieren und ich glaube auch, das hat dann schon eine präventive Wirkung, wenn man ihnen aufzeigen kann: Wenn jetzt kein freiwilliger Test erfolgt, dann kann auch ein zwangsweiser durchgeführt werden.Die Massnahme ist befristet auf Ende 2022. Das unterstütze ich stark. Ich glaube, Einschränkungen von Grundrechten müssen befristet sein. Das ist wichtig, das finde ich auch richtig. Eine Nichtumsetzung, das würde halt bedeuten, dass eben ein Übergang der Zuständigkeit auf unseren Staat stattfindet. Darum, denke ich auch, ist die Dringlichkeit gerechtfertigt. Ich sehe das als richtig an. Ich weiss auch nicht, ich habe mir die Vorlage angesehen, was für Änderungswünsche hier für die 2. Lesung eingebracht werden möchten.Wie gesagt, ich bin eigentlich nicht gerne für Einschränkungen der Grundrechte, hier ist sie absolut nötig. Wir müssen uns also fragen: Gibt es Alternativen zum vorgelegten Gesetz? Die gibt es nicht. Auch im Bericht und Antrag ist aufgeführt, dass andere Staaten und Transportunternehmen mildere Alternativen wie eben eine Quarantänepflicht nicht akzeptieren. Das war auch in der Schweiz in Diskussion. Das Schweizer Parlament hat eine sehr ähnliche Vorlage in der jetzigen Herbstsession am 15. September behandelt und beschlossen. Und auch dort war die Frage natürlich: Kann man das milder machen? Kann man Quarantänepflicht machen? Kann nicht der Staat mit anderen Staaten und Transportunternehmen verhandeln? Und die Conclusio war: Nein, das geht nicht, das wird nicht akzeptiert. Darum: Für mich gibt es hier zu diesem Gesetz leider keine Alternativen. Ich bin natürlich auch für Eintreten und aus meiner Sicht unterstütze ich auch die Dringlicherklärung. Herzlichen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Besten Dank für das Wort. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren. Zugegebenermassen strapaziert es mein humanistisches Weltbild, wenn wir Gesetze erlassen sollen, die Zwangsmassnahmen zulassen. Und hier kommt eine weitere ethische Komponente dazu, wenn es darum geht, asylsuchende Personen, die aus welchen Gründen auch immer, ausgeschafft werden sollen. Dazu hätte ich eine Frage: Wie viele Personen werden pro Jahr in Liechtenstein ausgeschafft? Anscheinend gab es Personen, die angekündigt haben, den erforderlichen Covid-Test zu verweigern, damit sie nicht ausgeschafft werden können. Die gegenständlichen Vorlagen sollen die betroffenen ausreiseverpflichteten Personen dazu verpflichten, einen Covid-19-Test durchzuführen, und die Möglichkeit schaffen, Tests zwangsweise durchzuführen, sofern dadurch die Gesundheit der betroffenen Personen nicht gefährdet wird. Sie schreiben dazu im Bericht und Antrag, dass während der Durchführung des Covid-19-Tests die zuständigen Behörden zudem keinen Zwang ausüben dürfen, wenn dadurch die Gesundheit der betroffenen Personen gefährdet werden kann. Die Landtagsvizepräsidentin hat die Frage auch schon gestellt. Was wird konkret gemacht, wenn sich eine Person dermassen wehrt, dass ein risikoloser Test nicht möglich ist? Wie gehen die Behörden in einem solchen Fall vor, wie ist das weitere Vorgehen? Wie weit dürfen Zwangsmassnahmen gehen? Gäbe es allenfalls Alternativen zu den herkömmlichen Nasenrachenabstrichen, die zur Durchführung ohne Zwangsmassnahmen auskommen? Ich denke hier zum Beispiel an sogenannte Coronahunde, die einer britischen Studie zufolge Corona-Infizierte mit einer Sicherheit von 82 bis 94% am Geruch erkennen können. Solche trainierten Hunde werden zum Beispiel am Flughafen in Helsinki erfolgreich eingesetzt. Es ist mir bewusst, dass so eine Lösung wohl eher noch in weiterer Zukunft liegt, gleichzeitig verbunden mit der Hoffnung, dass wir bereits in näherer Zukunft gar keine Testungen mehr durchführen müssen. Zum vorliegenden Bericht und Antrag wurde keine Vernehmlassung durchgeführt und die Angelegenheit für dringlich erklärt. Dass zumindest der Verein für Menschenrechte nicht zur Vernehmlassung eingeladen wurde, ist für uns nicht nachvollziehbar. Die Fraktion der Freien Liste plädiert dafür, dass wir in diesen Fällen Gnade vor Recht walten lassen, die Pandemie in ihrem derzeitigen Ausmass wird vorbeigehen, und dass eine Ausschaffung dann vollzogen wird, wenn das Erfordernis eines negativen Covid-Tests obsolet ist. Aus den genannten Ausführungen sind wir für Nichteintreten. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank. Ich habe zwei Fragen. Vorerst einmal besten Dank an die Regierung für diesen Bericht und Antrag. Das Gesetz bezieht sich speziell nur auf das Covid und ist auch befristet bis 31. Dezember 2022. Aber kann das nicht auf alle Vorgaben, die verlangt werden, gemacht werden? Es gibt ja auch Staaten, die verlangen andere Impfungen oder Nachweise - Gelbfieber oder was auch immer -, dass es nicht nur speziell auf Covid gilt, sondern auch alle Vorgaben, die ein Staat macht, damit eingereist werden kann, unter dieses Gesetz fallen. Covid ist dann auch dabei, aber auch andere. Ich weiss nicht, was für Auflagen es da gibt. Und warum wird es befristet auf 31. Dezember 2022? Sind dann diese Vorgaben, diese Bedingungen der Staaten für die Einreise, aufgehoben? Die könnten dann dort immer noch bestehen bleiben. Also warum ist es befristet und warum kann es nicht pauschal für alle Vorgaben, die ein Staat verlangt, angewendet oder ummodelliert werden? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Landtagspräsident. Guten Morgen, meine Damen und Herren. Ich habe ebenfalls einige Fragen, die in die ähnliche Richtung gehen wie bei meinen Vorrednern. Die Verweigerung eines Covid-19-Tests, welche die Wegweisung verhindert, hat sich eben in diesem Personenkreis, welchem die Möglichkeit einer Androhung einer Ausweisung droht, bereits herumgesprochen und ich sehe diese Dringlichkeit durchaus als berechtigt. Diese Pandemie wird halt nicht in einem Jahr aus der Welt geschafft sein. Deshalb bitte ich die zuständige Ministerin auch, auszuführen, wieso diese Befristung jetzt angestrebt wird. Ich denke einfach, dass wir diese Pandemie nicht am 31. Dezember 2022 aus der Welt geschafft haben werden, und deshalb wäre ich durchaus bereit, diese Frist auch zu verlängern. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen miteinander. Grundsätzlich bin ich kein Freund davon, wie das einige Vorredner auch schon festgehalten haben, wenn eine Gesetzesvorlage ohne Vernehmlassung zustande kommt, abschliessend behandelt und für dringlich erklärt werden soll. Zu rechtfertigen ist dies meines Erachtens höchstens damit, wenn es sich um Menschen handelt, die sich unrechtmässig in Liechtenstein aufhalten. Ob die Vorlage abschliessend behandelt werden kann, wird davon abhängen, ob alle Fragen zur Zufriedenheit der Abgeordneten beantwortet werden können. Einer Dringlicherklärung stehe ich ebenfalls, wie einige Abgeordnete dies bereits erwähnt haben, kritisch gegenüber, da damit die demokratischen Rechte der Bevölkerung beschnitten werden. Wobei es zu beachten gilt, dass der Bevölkerung bereits die Möglichkeit zur Stellungnahme in der Vernehmlassung genommen wurde. Gerne möchte ich deshalb von der Regierungschef-Stellvertreterin wissen, wie unsere Nachbarländer hierbei vorgegangen sind oder vorgehen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Zu dieser Vorlage möchte ich als Vorbemerkung Folgendes sagen: Aufgrund der Covid-19-Pandemie erliessen viele Staaten komplexe Einreisevorschriften, darunter meist eben auch der verpflichtende Nachweis eines negativen Ergebnisses eines Covid-19-Tests. Diese Tests werden auch beim Vollzug von Weg- und Ausweisungen ausländischer Personen von den Heimat- oder Herkunftsstaaten, den Transitstaaten, den zuständigen Dublin-Staaten oder auch den Transportunternehmen verlangt. Nun gibt es in verschiedenen europäischen Staaten vermehrt Fälle, in denen ausreisepflichtige Personen die Durchführung eines Covid-19-Tests verweigern und somit den Vollzug der Weg- oder Ausweisung verzögern oder verhindern. Auch in Liechtenstein wurde im Wegweisungsvollzug bereits durch einzelne Personen angedroht, den für die Überstellung notwendigen Covid-19-Test zu verweigern, um eine Überstellung zu verhindern. Eine glaubwürdige und konsequente Ausländer- und Asylpolitik setzt voraus, dass eine Weg- oder Ausweisung aus Liechtenstein auch tatsächlich vollzogen werden kann. Es geht hier nicht um Asylsuchende, sondern um Asylbewerber, deren Antrag abgewiesen wurde und die kein Recht haben, sich weiterhin in unserem Gebiet aufzuhalten. Im Ernstfall würden somit ausreisepflichtige Personen, die nicht mit den Behörden kooperieren wollen, weiterhin in Liechtenstein bleiben. Dies ist ein rechtsmissbräuchliches Verhalten, das auch zu einer finanziellen und ressourcenmässigen Mehrbelastung des Landes führt. Mit der gegenständlichen Vorlage sollen ausreisepflichtige Personen zur Durchführung von Covid-19-Tests vor einer Ausreise verpflichtet werden können, wenn dies für den Vollzug der Weg- oder Ausweisung notwendig ist. Die zwangsweise Durchführung des Covid-19-Tests wird ausschliesslich als Ultima Ratio angeordnet und erfolgt nur dann, wenn dies im Einzelfall notwendig und verhältnismässig ist und nicht zu einer Gesundheitsgefährdung der betroffenen Person führt. Daher kann dieser Test auch nur von einer medizinischen Fachperson vorgenommen werden und nicht von der Polizei. In jedem Fall ist zu prüfen, ob der Vollzug auch mit milderen Mitteln durchgesetzt werden kann - zum Beispiel durch die Wahl eines anderen Transportunternehmens. Die Wahrung des Grundsatzes des Kindeswohls ist durch den Ausschluss von Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren sichergestellt. Wie schon gesagt, sind die Massnahmen auf den 31. Dezember 2022 befristet und vor Ablauf der Befristung wird evaluiert werden, ob eine Verlängerung bei anhaltender Reiserestriktion aufgrund der Covid-19-Pandemie weiterhin angezeigt erscheint. Damit ist dann die Frage des Abg. Günter Vogt bereits beantwortet. Wir werden das selbstverständlich evaluieren vor Ablauf der Befristung, ob es weiterhin nötig ist, diese zu verlängern. Eine solche Verlängerung würde dann wiederum dem Landtag zur Entscheidung unterbreitet werden.Zur Frage der Dringlichkeit des Abg. Thomas Vogt möchte ich festhalten, dass wir uns hier vor allem an den Zeitplan der Schweiz gehalten haben, auch was die Vernehmlassung anbelangt. Die Schweiz hat eine sehr kurze Vernehmlassung anberaumt, nämlich zwei Wochen. Diese fiel bei uns in die Ferienzeit und wir haben es daher nicht für sinnvoll erachtet, eine solch kurze Vernehmlassungszeit in der Ferienzeit anzuberaumen. Uns geht es vor allem darum, dass wir hier keine Pull-Faktoren schaffen und dass es nicht zu Sekundärmigration kommt, weil es sich herumspricht, dass Liechtenstein hier eben diese Ausreise nicht durchsetzen kann. Wir wissen heute, wie schnell sich herumspricht, gerade auch unter Schlepperbanden, aber auch unter den Asylsuchenden, wo die Bedingungen günstig sind. Daher ist es uns ein Anliegen, dass wir hier den gleichen Zeitplan haben wie die Schweiz. Vor allem auch, weil wir zusammen mit der Schweiz dann auch Rückschaffungen organisieren. In der Schweiz ist die Vorlage heute, also am 1. Oktober, in Kraft getreten und ebenfalls als dringlich erklärt worden. Wenn die Dringlichkeit zur Disposition gestellt wird, dann werden wir hier halt ein Regelungsgefälle haben für eine bestimmte Zeit.Dann zur Frage der Landtagsvizepräsidentin, ob man das dann wirklich durchsetzen kann. Hier werden wir vor allem jetzt auch noch, sagen wir, auf die Weisungen der Schweizer Behörden warten, die das eben jetzt am Ausarbeiten sind, wie man das in der Praxis genau durchführen kann. Klar ist, und das hat der Abg. Thomas Hasler auch schon gesagt, ich glaube, dass das schon ein Stück weit auch präventiv wirken wird. Dass sie wissen, dass sie hier dann eben nicht darum herumkommen. Es gibt aber durchaus auch Methoden, dass man hier eben nicht zu einer Verletzungsgefahr führt - so wurde es mir mitgeteilt. Ich kann Ihnen nicht genau sagen, wie das gemacht wird. Aber ein Spucktest ist auch eine Variante, wobei ich mich hier frage: Wie kann man jemanden zum Spucken zwingen? Aber ja, Fakt ist, wir werden hier genau schauen müssen, wie dann auch die schweizerischen Behörden das in der Praxis umsetzen. Und wie gesagt, die Schweiz ist jetzt gerade daran, diese Weisungen zu erteilen. Wir werden uns dann daran halten. Es geht auch darum, dass man schon die betroffene Person auch eben zwingen kann, sich überhaupt zum Testzentrum zu bewegen. Es fängt also schon da an. Und ja, ich sage, Kopf festhalten und dann so wenig invasiv wie möglich diesen Test durchzuführen, ich glaube, es geht darum. Aber es ist sicher eine Schwierigkeit in der Praxis, das gebe ich zu, das so durchzusetzen. Dann zur Frage der Abg. Haldner-Schierscher, wie viele Personen in Liechtenstein normalerweise ausgeschafft werden. Hier habe ich gerade Informationen erhalten. Einfach überblicksmässig: 2020 erfolgten sieben Dublin-Überstellungen, 2019 elf Dublin-Überstellungen und eine begleitete Ausschaffung und 2018 hatten wir 14 Dublin-Überstellungen, drei begleitet und eine begleitete Ausschaffung. Derzeit aktuell hängig sind bei uns acht Ausschaffungsfälle und darunter auch schwierige Ausschaffungsfälle. Dann zur Frage des Abg. Herbert Elkuch, warum wir das nicht auf weitere Auflagen der Staaten ausdehnen. Mir sind momentan keine weiteren Auflagen bekannt und ausserdem, wie gesagt, geht es hier wirklich auch um eine sensible Vorlage, dass wir hier natürlich auch mit Zwangsmassnahmen agieren, die die - sage ich jetzt einmal - körperliche Unversehrtheit tangieren. Ich denke nicht, dass wir hier noch andere Auflagen auch mitnehmen wollen, die mit Zwang verbunden sind. Daher konzentrieren wir uns hier wirklich auf diese Covid-Massnahmen, die uns jetzt wirklich wichtig erscheinen. Wenn Impfungen verlangt werden, das wäre natürlich noch sehr viel invasiver. Mir ist jetzt aber nicht bekannt, dass das ein Problem gewesen wäre in der Vergangenheit, von Staaten, Herkunftsstaaten, dass da Impfungen verlangt werden. Ich glaube, das ist jetzt wirklich die Thematik Covid-Tests.Befristung: Die Frage des Abg. Günter Vogt habe ich schon in meinem Einleitungsstatement beantwortet. Wir werden das evaluieren vor dem Ablauf des Gesetzes und werden das dann nochmals evaluieren, ob das weiterhin notwendig wird. Aber natürlich, das wäre dann auch wieder Aufgabe des Landtags, hier zuzustimmen. Ich denke, damit habe ich die Fragen beantwortet. Die Dringlichkeit und ohne Vernehmlassung ist dem Zeitplan der Schweiz geschuldet und weil wir hier eben auch eine besondere Dringlichkeit sehen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Tag, werte Damen und Herren Abgeordnete. Besten Dank der Regierung für den vorliegenden Bericht und Antrag und auch die zusätzlichen Ausführungen. Ich möchte nur nochmals nachhaken beim Thema Dringlichkeit. Diese Frage scheint mir durchaus berechtigt zu sein. Aber Sie haben ja gerade ausgeführt: In der Schweiz ist dieses Gesetz heute in Kraft getreten, also haben wir ein Regelungsgefälle. Ich gehe von einem Regelungsgefälle von mehr als 30 Tagen aus, sofern wir diese Dringlichkeit nicht unterstützen werden. Sie haben dann auch ausgeführt, wir haben acht Fälle, auch schwierige Fälle. Kann es dann eben sein, dass einzelne dieser acht Fälle bei uns längere Zeit einen entsprechenden Aufenthalt haben werden, da wir die entsprechenden Fristen eben verpassen werden? Und das wird dann eben personelle und finanzielle Konsequenzen haben. Ich weiss nicht, können Sie dazu Ausführungen machen? Gibt es da Zahlen, was die finanziellen und die personellen Konsequenzen sind? Also ich persönlich, wenn ich Ihnen so zugehört habe, werde diese Dringlichkeit unterstützen. Ich denke mir auch, Sie haben es ja auch treffend ausgeführt: Unter Schlepperbanden ist das dann sehr schnell bekannt, wo hier eben die beste Option in Europa besteht. Und dann bleiben diese Fälle einfach bei uns. Es wurde auch erwähnt: Dieser Zwang wird relativ schwierig durchsetzbar sein. Das sehe ich genau gleich, das wird nicht so einfach sein. Aber nichtsdestotrotz wird dieses Gesetz eine präventive Wirkung haben. Ich weiss nicht, können Sie nochmals Ausführungen machen, gerade auch zu finanziellen Konsequenzen? Dessen muss sich der Landtag einfach bewusst sein: Wenn wir diese Dringlichkeit nicht bestätigen heute, dann sage ich: Ein bis eineinhalb Monate haben wir ein zusätzliches Risiko. Und wie gesagt: Unter den acht bestehenden Fällen gibt es anscheinend bereits schwierige Fälle, das habe ich so vernommen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Vorab möchte ich mich hiermit bei der Regierungschef-Stellvertreterin ausdrücklich für ihre Ausführungen bedanken. Ich bin komplett ihrer Meinung, wir müssen hier wirklich schauen, dass wir hier keine Pull-Faktoren schaffen. Ich möchte einfach nochmals kurz auf das Thema Dringlichkeitserklärung eingehen, weil es für mich doch ein gewisser Tabubruch ist. Oder zumindest ist man mit diesem Instrument in der Vergangenheit immer sehr vorsichtig umgegangen. Für mich hat die Dringlicherklärung hauptsächlich Auswirkungen auf die Personen, die jetzt bereits in Liechtenstein sind und die jetzt zur Wegweisung anstehen. Ich sehe nicht, dass eine Nichtdringlicherklärung zu einem weiteren Pull-Faktor führen würde. Denn wenn man sich das Asylverfahren ansieht, dann dauert dies ohnehin in den allermeisten Fällen länger als 30 Tage. Wenn heute eine Person nach Liechtenstein kommt und um Asyl ansucht, dann muss diese Person - ich weiss nicht, ob das immer noch der Fall ist - zumindest für einige Tage in Quarantäne. Sie korrigieren mich, wenn dies nicht mehr der Fall wäre. Auf alle Fälle: Der erste Schritt bei den Asylsuchenden ist, dass diese zuerst ein-, zweimal zu ihrer Einreise befragt werden und anschliessend entsprechende Abklärungen im Eurodac-System gemacht werden, ob diese bereits in einem anderen Dublin-Staat um Asyl angesucht haben. Dies benötigt selbstredend eine gewisse Zeit. Anschliessend, falls es einen Treffer gibt, wird der entsprechende Staat angesucht, ob er die betroffene Person zurücknimmt. Und nochmals einige Zeit später erhält Liechtenstein den Entscheid, ob die betreffende asylsuchende Person vom aufzunehmenden Staat angenommen wird oder nicht. Anschliessend ergeht der Entscheid und im Entscheid selbst in anschliessend nochmals, glaube ich, eine siebentägige Frist angegeben, in welcher die Person Zeit hat, das Land Liechtenstein zu verlassen. Also allein dieser Prozess benötigt in den allermeisten Fällen längere Zeit als 30 Tage.Wie gesagt, meines Erachtens, die Weglassung der Dringlichkeitserklärung würde hauptsächlich diese von Ihnen ausgeführten acht bereits wegzuweisenden Personen betreffen, aber würde jetzt meines Erachtens nicht einen zusätzlichen Pull-Faktor schaffen. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie hierzu noch Ausführungen machen könnten. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Landtagspräsident. Zu diesen Ausführungen von Thomas Vogt zum Pull-Faktor und zu einem möglichen Regelungsgefälle zwischen der Schweiz und Liechtenstein habe ich eine Frage an Sie, Frau Regierungschef-Stellvertreterin: In der Schweiz wurden vom 1. Januar 2021 bis Ende Juni 2021 bei ausreisepflichtigen Personen in den Zentren des Bundes 89 Fälle verzeichnet, in denen die Durchführung des für die Ausreise notwendigen Covid-19-Tests verweigert wurde. Wie hoch schätzen Sie jetzt die Möglichkeit ein, dass sich eine Anzahl dieser Personen aus der Schweiz nach Liechtenstein bewegt? Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Zu den Ausführungen von Thomas Vogt: Diese sind natürlich grundsätzlich korrekt, aber - es gibt ein grosses Aber - es sind nur diese acht Fälle, da haben Sie schon recht. Aber stellen Sie sich vor - jetzt sind wir genau bei den Volksrechten -, es ergreift jemand das Referendum. Dann wird es ganz, ganz lange dauern: die Referendumsfrist, dann bis wir die Volksabstimmung haben. Dann könnte das sehr wohl zu einem erheblichen Pull-Faktor werden. Mir ist schon klar, ich glaube auch nicht, dass jemand dieses Referendum ergreift. Grundsätzlich haben Sie sicher recht. Wenn niemand das Referendum ergreift, dann sind es primär diese acht Fälle. Sollte aber jemand das Referendum ergreifen, dann ziehen Monate ins Land. Ich bin überzeugt, dann haben wir dieses Jahr keine Abstimmung mehr. Dann wird es nächstes Jahr und dann hätten wir dann sehr wohl einen zusätzlichen Pull-Faktor. Den kann ich nicht unterstützen. Aber ich anerkenne auch durchaus die Meinungen, die sagen, wir können hier nicht diese Dringlichkeit umsetzten, das geht zu weit. In diesem Fall muss ich doch feststellen: nach meiner Ansicht nicht. Denn die Frau Regierungschef-Stellvertreterin hat ja auch ausgesagt, es sind wirklich Leute, die kein Anrecht mehr haben, hier zu sein. Die entsprechenden Anträge wurden abgelehnt. Das scheint mir doch auch noch zentral zu sein. Also ich werde diese Dringlichkeit unterstützen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sebastian Schädler
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Guten Morgen zusammen. Ja, es ist nicht schön, dass wir gewisse Personen dann unter Umständen zum Test zwingen müssen. Aber ich meine, wir müssen auch sehen: Wenn die Personen rechtmässig in unser Land gekommen wären, dann hätten sie sich auch einem Test unterziehen müssen. Also demnach: Wenn ich schwarzfahre und für mein Ticket nicht bezahle, dann werde ich früher oder später auch für das Ticket bezahlen müssen, wenn ich erwischt werde. Und das ist jetzt hier eben der Test.
Ich meine, Alternativen gibt es: Das wäre ein frühzeitiges Impfangebot. Ich denke, das gibt es bereits. Oder wie sieht das aus? Bekommen diese nicht asylberechtigten Personen ein Impfangebot von Liechtenstein oder wird ihnen das aktuell verweigert? Es sind zwar nur acht Fälle, aber ich denke, hier geht es nicht einfach nur um die Verschiebung von acht Flugtickets oder dergleichen, sondern hier werden ja auch Behörden beschäftigt. Und es kann sich unter Umständen auch dahingehend auswirken, dass wirklich asylberechtigte Personen dadurch ihre Chance verlieren oder es ihnen einfach erschwert wird, weil die Behörden mit den anderen Anträgen beschäftigt sind. Ich sehe da jetzt nicht so ein riesiges Problem in der Dringlichkeit und würde es deshalb unterstützen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Guten Morgen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich hätte eine Frage an unsere Regierungschef-Stellvertreterin, und zwar: Würde in der nächsten Zeit bei diesen acht Fällen die Zuständigkeit betreffend Asylgesuch wechseln? Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank für das Wort. Es wurde jetzt auch schon ausgeführt, aber ich denke schon, dass die Gefahr hoch ist, dass sich hier auch Leute nach Liechtenstein bewegen, eben weil wir hier günstigere Bedingungen haben als eben in den Nachbarländern. Wir erleben das in der Praxis bereits, dass Personen, denen in der Schweiz ein Zwangstest bevorsteht, dann in der Schweiz untertauchen und zu uns kommen und ein Asylverfahren anstreben. Dann müssen wir diese dann wieder zurückstellen in die Schweiz. Also diese Möglichkeit ist sehr hoch, dass das passiert. Daher eben auch die Dringlichkeit, die wir hier vorschlagen beziehungsweise beantragen.Zur Frage noch von Daniel Seger, was die umliegenden Länder machen. In der Schweiz ist es klar; im Bericht und Antrag ist auch ausgeführt, dass Deutschland und Dänemark seit mehreren Monaten eben diese Testpflicht schon kennen. In Österreich ist das nicht der Fall. Aber wir hören auch von unseren Kollegen in den anderen europäischen Ländern, dass das wirklich ein Thema ist und zu Schwierigkeiten führt. Ich denke, dass das wahrscheinlich auch der Weg sein wird, den diese Länder, die das noch nicht kennen, dann auch einschlagen werden.Zu den Kosten: Es ist halt schon so: Die Unterbringung kostet, die Behörden werden beschäftigt, Flüge müssen storniert werden, der Vollzug gestaltet sich schwierig. Wenn man das alles aufsummiert, ist das schon einiges an finanziellem Aufwand. Aber ich kann Ihnen, Herr Abg. Wendelin Lampert, jetzt nicht eine genaue Zahl sagen, was das jetzt in Kosten bedeuten würde. Vielleicht auch noch ein Punkt in Richtung Freie Liste: Es ist natürlich klar, dass, weil wir keine Vernehmlassung durchgeführt haben, hier auch der Verein für Menschenrechte nicht eine Stellungnahme abgeben konnte. Aber ich kann Ihnen sagen, dass wir gerade kürzlich auch einen runden Tisch durchgeführt haben, wo Vertreter des Vereins für Menschenrechte waren, und sie sehen eigentlich die Vorlage als sehr verhältnismässig und ausgewogen an. Insofern sind jetzt da von der Seite keine gravierenden Bedenken geäussert worden. Zur Frage des Abg. Sebastian Schädler: Natürlich gibt es ein Impfangebot, wie für den Rest der Bevölkerung auch. Jeder kann sich hier in Liechtenstein gratis impfen lassen. Aber ich glaube, jemand, der den Test verweigern will, wird auch nicht freiwillig eine Impfung machen. Insofern hat sich das dann erübrigt. Zur Frage der Abg. Karin Zech-Hoop: Es gibt aktuell keinen Fall, der jetzt in unsere Zuständigkeit fallen würde, wenn man das jetzt einen Monat verlängern würde. Aber eben, wie gesagt: Es kann das Referendum ergriffen werden. Ich weiss jetzt auch nicht, wie der Landtag zur abschliessenden Lesung steht. Wenn wir natürlich keine abschliessende Lesung haben, dann sind wir im Dezember, dann haben wir noch einen Monat Referendumsfrist, dann sind wir im Januar. Und wenn dann noch das Referendum kommt, sind wir dann im Februar/März. Und dann wird es sehr spät und gravierend, würde ich sagen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank, Frau Regierungschef-Stellvertreterin, für Ihre Ausführungen. Nochmals: Ich bin vollständig Ihrer Meinung, wir müssen wirklich schauen, dass wir hier keine Pull-Faktoren produzieren. Darum halte ich die Haltung der Freien Liste zu diesem Thema wirklich auch für bedenklich. Sie müssen sehen: Ein Asylsuchender, der sich in Europa befindet, der beispielsweise sich in Italien befindet, in Griechenland, in Spanien, da werden höchstwahrscheinlich die Bedingungen für die Asylsuchenden nicht so gut sein wie hier in Liechtenstein. Und wenn diese Personen dann erfahren, sie können in Liechtenstein bleiben, solange die Pandemie anhält - solange müssen sie nämlich dann einen Covid-19-Test abgeben. Und wenn sie diesen verweigern, können sie einfach in Liechtenstein bleiben. Dann haben wir ziemlich schnell ein grösseres Problem hier in Liechtenstein. Das sehe ich vollständig und da bin ich völlig mit der Regierungschef-Stellvertreterin einig. Nur nochmals zu diesem Punkt der Dringlichkeit: Mit dem verwehren wir dem Volk die Möglichkeit der Erhebung eines Referendums. Und wie gesagt, zumindest in der Vergangenheit ist man mit diesem Mittel sehr, sehr sparsam umgegangen. Wie gesagt, ich habe die Stimmung hier im Landtag auch vernommen, dass die allermeisten - oder zumindest die, die ich gehört habe - auf diese Dringlichkeit bestehen. Ich werde darum auch keinen entsprechenden Antrag stellen. Ich wollte einfach nur nochmals auf dieses Dilemma in dem Sinn hingewiesen haben. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Mir ist noch in den Sinn gekommen, es könnten eben sehr wohl noch mehr als acht Fälle entstehen, wenn wir die Dringlichkeit heute nicht beschliessen. Es könnte ja gut sein, dass dieses Gesetz zum Beispiel dann erst - ich sage jetzt - anfangs, Mitte November in Kraft tritt. Innerhalb dieser Zeit, diesen 30 Tagen, werden zusätzliche Anträge gestellt. Und dann kann sich doch der Antragsstellende auf das bestehende Gesetz berufen und sagen: Zu diesem Zeitpunkt, Mitte Oktober, war dieses Gesetz, welches wir heute beschliessen sollten, eben noch nicht gültig; deshalb kann man bei mir, als Antragsteller, auch diese Zwangsmassnahmen nicht durchsetzen. Und dann könnte es eben sehr wohl sein, dass im Verlaufe dieser 30 Tage - oder eben noch mehr - zusätzlich zu diesen acht Fällen weitere Fälle kommen werden. Ich weiss nicht, wie das die Regierung sieht, aber ich gehe schon davon aus: Der Antragstellende darf sich auch darauf berufen, dass eben das Gesetz zum Zeitpunkt der Antragsstellung gilt und nicht das Gesetz in der Zukunft. Dann hätten wir eben dann sehr wohl einen Pull-Faktor für zusätzliche Fälle, wenn wir diese Dringlichkeit heute nicht beschliessen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Guten Morgen allerseits. Ich möchte nur kurz abklären: Also wir machen jetzt, wie der Abg. Daniel Seger schon ausgeführt hat und andere auch hier drin, eine abschliessende Lesung einer Gesetzesänderung und erklären das auch noch zudem dringlich. Wir von der Freien Liste sehen das als ein absolutes No-Go. Da sind alle demokratischen Mittel ausgehebelt, die dem Volk oder Interessensgruppen zustehen. Ich glaube, es ist vertretbar, wenn wir heute eine 1. Lesung machen und dann im November-Landtag die 2. Lesung und vielleicht dann sogar als dringlich erklären. Das würde ein Weg sein, wo man auch den Interessengruppen im Land die Möglichkeit gibt, noch eine Stellungnahme auf die 2. Lesung einzureichen und zu sagen: Damit sind wir einverstanden oder nicht. Aber wir haben null Feedback erhalten. Den meisten ist das vermutlich komplett unter - wie hiess das damals in der alten Regierung noch so schön? - dem Radar durch und sie haben keine Kenntnis davon, dass so eine Änderung ansteht.Wie gesagt: Eine abschliessende und dringliche Lesung für eine Gesetzesvorlage, bei der keine Vernehmlassung durchgeführt worden ist - so dringlich kann das Problem nicht sein. Dann hat man halt in den nächsten 30 Tagen einen sogenannten Pull-Faktor, der dann vielleicht einsetzt, aber in 30 Tagen besteht ja die Möglichkeit, dann den Coronatest durchzuführen, sofern kein grosser Widerstand aus dem Volk hierzu erwächst. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Ich möchte hier noch auf das Votum des Abg. Wendelin Lampert eingehen. Sie haben natürlich vollkommen recht, das könnte in der Tat eine Problematik sein. Wenn das jetzt in diesen 30 Tagen zu einem Pull-Faktor führt und Leute anzieht, die dann einen Asylantrag stellen, und wir dann ein Gesetz nicht nachträglich auf hängige Verfahren anwenden können. Das könnte natürlich auch ein Risiko sein. Ich möchte vielleicht hier auch noch zusätzlich erwähnen: Natürlich geht es hier hauptsächlich um Rückschaffungen von abgewiesenen Asylbewerbern. Aber vergessen Sie bitte nicht, dass es hier auch um beispielsweise straffällige Personen geht, die man in Drittstaaten ausschaffen muss, gestützt auf das Ausländergesetz. Ich glaube nicht, dass wir wollen, dass diese Personen dann hierbleiben können. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Somit können wir über Eintreten befinden. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlagen ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 22 Stimmen Eintreten beschlossen und wir nehmen die 1. Lesung der ersten Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf vor. Art. 55a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 55a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Keine Wortmeldungen. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten.
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Gesetz über die Abänderung des Asylgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Asylgesetzes. Art. 27 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Keine Wortmeldungen. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Personenfreizügigkeitsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Personenfreizügigkeitsgesetzes.Art. 56 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 56 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die 1. Lesung der Vorlagen erledigt. Die Regierung beantragt abschliessende Beratung der Gesetzesvorlagen. Wer mit abschliessender Beratung einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat der abschliessenden Beratung mit 22 Stimmen die Zustimmung erteilt. -ooOoo-
GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES AUSLÄNDERGESETZES
Landtagspräsident Albert Frick
Ich bitte den Parlamentsdienst, die 2. Lesung der Gesetzesvorlagen durch Artikelaufruf vorzunehmen.Art. 55a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 55a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat die Zustimmung mit 22 Stimmen erteilt. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Asylgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Asylgesetzes.Art. 27 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer der Gesetzesvorlage zustimmen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 22 Stimmen. -ooOoo-
GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES PERSONENFREIZÜGIGKEITSGESETZES
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Personenfreizügigkeitsgesetzes. Art. 56 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 56 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer der Gesetzesvorlage zustimmen will, gebe bitte die Stimme ab. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 22 Stimmen. Die Regierung beantragt die gegenständlichen Gesetzesbeschlüsse als dringlich zu erklären. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
19 Stimmen, damit hat der Landtag die Gesetzesbeschlüsse als dringlich erklärt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 20 erledigt. Wir machen jetzt zehn Minuten Lüftungspause. Die Sitzung ist unterbrochen (von 9:55 bis 10:10 Uhr).
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