Abänderung des Jagdgesetzes (Nr. 56/2011) [1. Lesung: 3. September 2021] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 80/2021); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Damen und Herren Landtagsabgeordnete, sehr geehrte Mitglieder der Regierung. Ich begrüsse Sie zur Fortsetzung unserer Diskussionen. Wir kommen zu Traktandum 17: Abänderung des Jagdgesetzes.Diese Vorlage wurde 3. September 2021 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen heute zur 2. Lesung. Da es sich um eine 2. Lesung handelt, möchte ich darum ersuchen, Grundsatzdiskussionen so weit als möglich zu vermeiden und sich mit konkreten Anträgen und deren Begründung zu befassen. Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 80/2021 und wir können mit der Lesung der Vorlage durch Artikelaufruf beginnen. Art. 1 Abs. 1a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 Abs. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 5 Abs. 1a und 2 Satz 1 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 Abs. 1a und 2 Satz 1 stehen zur Diskussion.
Abg. Mario Wohlwend
Besten Dank. Geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete, geschätzte Mitglieder der Fürstlichen Regierung, guten Morgen allerseits. Ich stelle den Antrag, dass der Art. 5 Abs. 2 Satz 1 unverändert bleibt, sprich, dass die Dauer von acht bis zehn Jahren bleibt. Mit den falschen Pächtern ist jeder Tag zu viel, mit den richtigen ist es die nachhaltige Version. Die Begründung ist im vorliegenden Bericht und Antrag sehr schlüssig aufgeführt. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Bettina Petzold-Mähr
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, guten Morgen. Ich möchte mich diesem Antrag des Abg. Wohlwend vollumfänglich anschliessen. Die Regierung hat im vorliegenden Bericht und Antrag erläutert, warum eine längere Pachtdauer von Vorteil ist. Sie begünstigt die Erreichung der Hegeziele und erhöht die Motivation der Jagdgemeinschaften, Lebensraummassnahmen umzusetzen und in Reviereinrichtungen zu investieren. Als Nachteil wurde genannt, dass eine kürzere Pachtdauer eine schnellere Reaktion der Grundeigentümer ermöglichen würde, sollte eine Jagdgemeinschaft den Verpflichtungen des Pachtvertrages nicht nachkommen.Nun, das Ziel ist ja bekanntlich, den Rotwildbestand zu regulieren. Hier jetzt das Erreichen der Hegeziele hinter die Interessen der Grundeigentümer zu stellen, ist meines Erachtens falsch. Denn wenn wir die ganze Gesetzesvorlage betrachten, dann haben wir im bestehenden wie auch im abgeänderten Teil des Art. 18 genug Möglichkeiten, ein Pachtverhältnis vor Ablauf der Pachtdauer aufzulösen. Die Jagdpächter investieren sehr viel Mühe und auch Geld in die optimale Einrichtung der Reviere. Dass dies natürlich die Motivation für grössere Investitionen mindert, wenn man weiss, dass man diese nach sechs Jahren wieder abbauen muss, ist für mich gut nachvollziehbar. Ebenfalls sind die Erkenntnisse und die Erfahrungen, welche die Jagdpächter von Jahr zu Jahr in ihren Revieren machen, notwendig, um die Abschussziele möglichst zu erreichen. Durch das lange Beobachten von Wildwechseln, Wildruheplätzen und Äsungsflächen ist es deutlich einfacher, das zu erlegende Wild waidgerecht anzusprechen, und aus diesem Grund möchte ich diesem Antrag ausdrücklich zustimmen. Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Zur Dauer der Pacht haben wir einige Überlegungen angestellt und sind zum Schluss gekommen, dass der Zeitraum von acht bis zehn Jahren sehr lange ist, wahrscheinlich auch nicht mehr zeitgemäss ist und auch im Vergleich zu anderen Ländern sehr lange ist.Ich möchte Ihnen hier Vergleichszahlen geben: Im Kanton St. Gallen dauert eine Pachtperiode acht Jahre und in Vorarlberg sechs Jahre. Es ist richtig, lange Pachtdauern begünstigen die Erreichung von Hegezielen, auf welche das Jagdgesetz ursprünglich ausgerichtet war. Dieser Hegegedanke steht heute aber nicht mehr im Vordergrund. Es ist klar, die Verkürzung der Pachtdauer erhöht den Handlungsspielraum für die Grundeigentümer, ohne dass es immer gleich um eine Kündigung gehen muss. Wir sind daher der Meinung - daher schlagen wir das vor -, dass eine Pachtdauer von sechs bis acht Jahren ein Kompromissvorschlag ist, der sich dann auch im Zeitrahmen von den erwähnten Beispielen St. Gallen und Vorarlberg befindet. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Tag, werte Damen und Herren Abgeordnete. Ich kann die Frau Regierungschef-Stellvertreterin nur unterstützen beziehungsweise die Regierung. Ich denke mir auch, dieser Zeitraum ist ganz bewusst gewählt. Wir haben ja gerade die Vergleiche mit Vorarlberg und dem Kanton St. Gallen gehört. Eine sehr zentrale Aussage war für mich auch, dass die Frau Regierungschef-Stellvertreterin eben sagt: Die Hegeziele stehen eben nicht mehr im Vordergrund. Im Vordergrund steht der Bevölkerungsschutz. Sonst droht in diesem Land Ungemach die nächsten Jahrzehnte. Das wissen wir alle. Entsprechend begrüsse ich, dass man diese Pachtdauer verkürzt.Die Waldeigentümer müssen auch eine Chance haben, hier einzugreifen, und ich bin überzeugt, es wirkt auch präventiv. So wie diese Vorlage generell präventiv wirken wird, sofern sie in diesem Sinne verabschiedet wird. Denn die Jagdgesellschaften wissen ganz genau: Wenn sie die Sache nicht erledigen, dann wird ihnen geholfen. Und das ist im Sinne des Bevölkerungsschutzes. Ich habe es bereits bei der Eintretensdebatte gesagt: Es geht hier nicht um einen Wald-Wild-Konflikt. Es geht um einen Mensch-Wild-Konflikt. Als Landtagsabgeordnete sollten wir uns bewusst sein, wofür wir hier stehen. Ich hoffe, für die Menschen. Die Waldeigentümer haben uns ja auch eine entsprechende Stellungnahme zu diesem Punkt zukommen lassen. Sie befürworten den Vorschlag der Regierung. Das Dilemma ist halt einfach, wenn man argumentiert, man könne ja kündigen: Dafür fehlt in diesem Land regelmässig das Rückgrat, um diese Sachen auch durchzusetzen. Dann ist das wenigstens eine Chance, dass man sagt: Jawohl, nach sechs bis acht Jahren hat der Waldeigentümer auch wieder eine Chance, etwas neu zu vergeben. Deshalb unterstütze ich den Antrag der Regierung. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sebastian Schädler
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich habe eine Verständnisfrage. Bei einer Neuverpachtung, kann da die gute Zusammenarbeit mit der letzten Pächtergruppe berücksichtigt werden? Also wenn sie die Arbeit gut machen und die Zusammenarbeit super funktioniert, dass sie dann auch bei der Neuverpachtung das Gebiet wieder bekommen? Und der zweite Hinweis, den ich noch geben möchte: Wir müssen ehrlich sein, das Gesetz ist irgendwo auch ein bisschen ein Feldversuch. Wir wissen nicht, wie es wirken wird. Es wird vielleicht Adaptionen benötigen in wenigen Jahren. Gerade der Zeitdruck, unter dem wir jetzt stehen, zeigt irgendwo, dass es nicht schlecht ist, wenn wir alle sechs bis acht Jahre die Möglichkeit haben, hier Anpassungen vorzunehmen - auch im Sinne der Jagdgemeinschaften oder im Sinne der Förster. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können über den Regierungsantrag abstimmen. Wenn dieser nicht genehmigt wird, bleibt der Art. 5 Abs. 2 unverändert. Also wir müssen nicht über das «unverändert» abstimmen. Wenn dem Regierungsantrag zugestimmt wird, wird er verändert, ansonsten bleibt er ja bestehen.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ich kann Ihnen jetzt nicht ganz folgen. Der Antrag des Abg. Wohlwend ist ja der weiter gehende Antrag in dem Sinn. Der würde dann ja eine Pachtdauer von acht bis zehn Jahren bedeuten. Was die Regierung hier im Abs. 2 hat, ist ja sechs bis acht Jahre. Und um das Ganze noch ein bisschen komplizierter zu machen, kann ich auch einen Antrag stellen. Ich frage mich einfach, ob man nicht einen Kompromiss machen kann. Aber ich möchte zuerst die Regierung fragen, ich möchte keinen Antrag machen. Wäre es nicht einfach möglich, dass man es auf acht Jahre fixiert? Dann ist es nicht sechs bis acht Jahre oder acht bis zehn Jahre, dann ist einfach acht Jahre und damit wäre das gegessen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Also nochmals, da Sie mir nicht folgen können: Ein bestehendes Gesetz bleibt bestehen, wenn wir es nicht ändern. Der Antrag lautet ja, den Artikel unverändert zu lassen. Darüber müssen wir nicht abstimmen. Das bleibt, wenn wir es nicht ändern. Die Regierung ist noch gefordert.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Ich nutze die Gelegenheit gerade auch noch, um die Frage des Abg. Sebastian Schädler zu beantworten, inwiefern die gute Zusammenarbeit in einer Jagdgemeinschaft berücksichtigt werden kann. Ich meine, das liegt in der Zuständigkeit der Waldeigentümer, der Grundeigentümer. Sie verpachten die Reviere und hier hat die Regierung nicht mitzubestimmen. Ich gehe davon aus, dass es, wenn ein Revier gut funktioniert hat, dann auch entsprechend berücksichtigt wird, wenn sich die jeweilige Pachtgemeinschaft noch einmal bewirbt für das Revier.Dann zur Frage des Abg. Thomas Rehak: Ich würde hier trotzdem daran festhalten, dass wir hier auch einen gewissen Spielraum vorsehen. Wir haben gerade jetzt gesehen, dass dieser Spielraum doch auch wichtig ist, wenn wir Gesetzesänderungen planen. Denn die jetzt noch laufende Periode war eigentlich auch auf acht Jahre bestimmt und wir waren dann doch froh, dass wir das dann auf zehn Jahre ausdehnen konnten. Denn sonst hätte uns der gesetzliche Rahmen diesen Spielraum nicht gegeben. Ich würde daher wirklich anmahnen, dass wir diesen Spielraum weiterhin im Gesetz vorsehen, und ich bleibe daher beim Vorschlag von sechs bis acht Jahren. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit können wir über den Regierungsantrag Art. 5 Abs. 1a und 2 Satz 1 abstimmen. Wer der Regierungsvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 17 Stimmen. Wir können weiterlesen. Art. 8 Abs. 1a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 8 Abs. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung. Art. 12 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 12 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 17 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 17 steht zur Diskussion.
Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich habe hier ebenfalls einen Abänderungsantrag. Bezüglich des Titels des Art. 17 sollte es heissen: «Jagdgast». «Und angehende Jäger» wird gestrichen. Der Abs. 2 soll dementsprechend ersatzlos gestrichen werden. Und der Abs. 3 wird natürlich neu zum Abs. 2 und soll dann wie folgt lauten: «Jagdgäste müssen im Besitz einer auf ihren Namen lautenden gültigen liechtensteinischen Jagdkarte und eines gültigen Nachweises der Treffsicherheit sein.»Die Begründung dazu ist folgende: Die Jagdprüfung besteht aus zwei Teilen. Zuerst wird die Schiessprüfung gemacht, dann die Fachprüfung - also die praktische und dann die theoretische. Wer die Schiessprüfung absolviert hat, kann dann auch die zweite Stufe eingehen. Das heisst, dann auch die Fachprüfung vornehmen. Diese Gesamtausbildung ist wichtig und zentral. Denn wer allein nur eine Schiessprüfung hat, kann nicht auf lebende Tiere losgelassen werden. Das ist meine Ansicht. Der Vergleich mit dem Lernschüler beim Autofahren, der immer wieder eingebracht wurde, hinkt nicht nur, sondern ist völlig unpassend. Denn bei einem Fahrschüler, der so lernen kann zu «schiessen» - nehmen wir jetzt an auf dem Feld vom Schiessenden -, sitzt rechts vom Fahrschüler ein Fahrlehrer und dieser hat ein vollständiges Set von Pedalen auf seiner Seite, von Bremse, Kupplung und alles. Und er kann auch so, wenn es dann notwendig ist, ins Steuer eingreifen. Das ist bei der Schusswaffe nicht so. Eine Schusswaffe, ein Gewehr, in der Hand und den Abzug zu betätigen, dies auf lebende Tiere, ist doch etwas ganz anderes. Die Jagdeignungsprüfung ist dementsprechend vollständig zu absolvieren. Die zu absolvierenden Hegestunden in verschiedenen Jagdrevieren sind ideale Voraussetzungen für den Ausbildungserfolg. Also hier kann man wirklich die Lernphase durchmachen. Zusammenfassend: Jagdprüfung als Ganzes, Schiessprüfung und Fachprüfung soll oder muss erfüllt sein aus meiner Sicht. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Bettina Petzold-Mähr
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Wie bereits in der 1. Lesung von mir auch ausgeführt, erachte ich es ebenfalls als nicht notwendig, dass angehende Jäger vor Abschluss der Prüfung aktiv auf die Jagd gehen dürfen. Meines Erachtens hat sich in diesem Punkt die bisherige Praxis sehr gut bewährt. Es ist ja nicht so, dass ein angehender Jäger keine Möglichkeit hätte, das Erlernte zu üben. Denn auch bis heute hat dies gut funktioniert. Die angehenden Jäger haben während ihren zu leistenden Hegestunden die Möglichkeiten, mit den bestehenden Jägern Erfahrungen auszutauschen und auch die Jagd von ihnen weiter erklärt zu bekommen. Sie dürfen mitgehen und werden dort begleitet. Regelmässig wurden die angehenden Jäger in der Vergangenheit mitgenommen und das ist ein richtiges Zeichen. Aus meiner Sicht darf hier der Tierschutz aber auch nicht aus den Augen verloren werden. Es muss sichergestellt werden, dass eine Person, die auf ein Tier schiesst, das notwendige Wissen und die Kenntnisse hat, ein Tier waidgerecht anzusprechen und auch treffsicher zu erlegen. Für mich ist es nach wie vor nicht vertretbar, dass Personen ohne erfolgreich abgeschlossene Jagdausbildung aktiv auf die Jagd gehen. Wenn ich das vorliegende Gesetz nämlich richtig interpretiere, dann sollen angehende Jäger mit einer Jagdkarte und einem Treffsicherheitsnachweis zur Jagd dürfen. Die Jagdkarte bekommt ein angehender Jäger für ein Jahr, wenn er das 18. Lebensjahr vollendet hat und einen Nachweis, wenn er eine Jagdhaftpflichtversicherung vorweisen kann. Den Treffsicherheitsnachweis bekommt der angehende Jäger, wenn er das mittels Verordnung noch zu definierende Schiessprogramm vom Amt für Umwelt erfolgreich absolviert hat. Nun zum Punkt: Das heisst, wenn ich mich für die Jagdausbildung angemeldet habe und einen Treffsicherheitsnachweis erfolgreich abgelegt habe, dann kann ich, zwar in Begleitung, aber mit einer Waffe losziehen und zur Jagd gehen - ohne eine Ahnung von Wildbiologie zu haben, weil die Theoriekurse erst noch beginnen. Wollen wir das wirklich ermöglichen? Also ich nicht und ich werde deshalb diesen Antrag des Abg. Johannes Kaiser unterstützen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sebastian Schädler
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich habe eine Frage, und zwar über die Bedeutung «in Begleitung». Bedeutet das, dass man beinahe Schulter an Schulter den Schuss des angehenden Jägers freigeben kann? Oder ist das im Sinne einer Treibjagd? Also der angehende Jäger ist in Position A und der Jagdpächter ist in Position B und sie sind nicht in direkter Abstimmung miteinander. Wie ist das zu interpretieren? Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank. Wie Sie vielleicht gesehen haben, haben wir das Gesetz insofern verschärft, das haben wir aus der Diskussion mitgenommen, dass Jagdgäste neu eine Jagdeignungsprüfung haben müssen. Das heisst, dass wir hier die Diskussion reflektiert haben. Aber was die angehenden Jäger anbelangt, ist die Regierung zum Schluss gekommen, dass es doch sinnvoll ist, wenn diese Möglichkeit nach wie vor bestehen bleibt, dass sie eben unter Aufsicht und in Begleitung von erfahrenen Jägern vor Abschluss der Theorieprüfung auch ins Feld gehen können, um dann auch ihre praktischen Erfahrungen zu sammeln.Den sicheren Umgang mit den Jagdwaffen und die Treffsicherheit haben sie mit der bestandenen Schiessprüfung bereits bewiesen. Wie bereits anlässlich der 1. Lesung erwähnt, müssen angehende Jäger in jedem Fall im Besitz einer liechtensteinischen Jagdkarte und eben eines gültigen Nachweises der Treffsicherheit sein. Noch einmal möchte ich betonen, dass auch für das Bestehen der Schiessprüfung Voraussetzung ist, dass eben anatomische Kenntnisse erforderlich sind. Und letztendlich entscheidet ja die Jagdgemeinschaft, ob sie Personen mit bestandener Schiessprüfung, die vor Ablegung der theoretischen Prüfung stehen, eine Schussabgabe erlauben will oder nicht. Dann noch zur Frage des Abg. Sebastian Schädler: Treibjagden mit angehenden Jägern sind ausgeschlossen. Darum wird dafür ja die Jagderfahrung gefordert. Also ich kann Ihnen das nicht beantworten, ob Schulter an Schulter. Ich glaube, es geht hier einfach um eine Begleitung und eine Aufsicht durch erfahrene Jäger. Wir würden es sehr begrüssen aus Sicht der Regierung, wenn diese Möglichkeit bestünde, damit diese angehenden Jäger, die eben praktische Erfahrung haben oder diesen Nachweis der Schiessfähigkeit erfüllen, auch eben im Feld hier schon Erfahrungen machen können. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich denke mir auch: Damit die angehenden Jäger nicht nur theoretische Kenntnisse, sondern auch praktische Kenntnisse erlangen können, ist doch dieser Vorschlag der Regierung von Vorteil. Da ist eben der Abs. 2 nach meinem Dafürhalten sehr zentral: «Angehende Jäger dürfen die Jagd nur in Begleitung des Jagdpächters oder eines Jagdaufsehers ausüben.»Was ich mich persönlich frage, wenn wir uns den Abs. 1 ansehen, der zweite Satz: «Dieser hat die Jagd nach Anweisung des Jagdpächters auszuüben.» Müssten wir diesen Teilsatz nicht auch beim Abs. 2 noch einfügen? Damit das einfach klar ist. Ich denke mir, gerade auch die Frage des Abg. Sebastian Schädler geht ja in diese Richtung: Begleitung ist das eine, aber es müsste von mir aus gesehen schon klar sein, dass die Jagd nur nach Anweisung des Jagdpächters erfolgen darf - auch bei angehenden Jägern -, damit einfach sichergestellt ist, dass jemand zusieht. Dann vielleicht der Vergleich mit dem Autofahren: Das stimmt natürlich. Wenn wir einen Fahrlehrer haben, der hat Pedale und kann eingreifen. Aber Sie wissen sicherlich alle, wenn Sie mit Ihren Töchtern oder mit Ihren Söhnen auch Lernstunden durchführen: In den privaten Autos hat man eben auf der Beifahrerseite, wo dann der erfahrene Mensch sitzt, auch keine Pedale und man macht ja trotzdem solche Lernfahrten mit seinen Töchtern oder Söhnen. Selbstverständlich kann man eingreifen, man hat noch eine Handbremse oder man kann ins Lenkrad eingreifen. Aber wie gesagt, ich frage mich effektiv: Müssten wir nicht bei Abs. 2 diesen letzten Satz von Abs. 1 auch hinzufügen, damit eben klar ist, dass natürlich die Ausübung der Jagd nur nach Anweisung des Jagdpächters erfolgen darf? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Herr Abg. Johannes Kaiser, ich würde Sie dann auch bitten, Ihren Antrag nochmals zu wiederholen, dass er für alle verständlich ist, damit wir auch wissen worüber wir abstimmen. Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Der Abg. Sebastian Schädler spricht etwas Wichtiges an. Er trifft den Nagel auf den Kopf mit seiner Frage, mit der Frage der Begleitung. Wir müssen wissen, dass die Schiesstechnik eine ganz andere ist, als wenn wir Kriminalfälle anschauen im Fernsehen. Mit dieser Schiesstechnik wird etwas ganz anderes bewirkt und deshalb ist eine Zielgenauigkeit von höchster Bedeutung. Alles andere ist Tierquälerei. Deshalb sind die Kenntnisse, und zwar eingehende Kenntnisse, über die Anatomie dieser Tiere ausserordentlich wichtig. Deshalb nützt es nichts, wenn jemand in der Begleitung ist Schulter an Schulter. Denn nicht umsonst gibt es den Spruch: Ist die Kugel aus dem Lauf, hält kein Teufel sie mehr auf. Das ist so. Deshalb ist auch der Vergleich mit der Lernfahrschule banal, das ist trivial, darüber möchte ich gar keine Ausführungen mehr machen. Landtagspräsident Albert Frick
Würden Sie Ihren Antrag nochmals wiederholen bitte?Landtagspräsident Albert Frick
Sehr gerne wiederhole ich den Antrag. In Art. 17 heisst es dementsprechend nur «Jagdgast» und nicht «Jagdgast und angehende Jäger». Dann wird der Abs. 2 ersatzlos gestrichen. Und der Abs. 3 wird zum Abs. 2, wobei er dann heisst: «Jagdgäste müssen im Besitz einer auf ihren Namen lautenden gültigen liechtensteinischen Jagdkarte und eines gültigen Nachweises der Treffsicherheit sein.»Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank für das Wort. Ich möchte einfach abschliessend noch einmal festhalten, dass es mir persönlich lieber ist, wenn jemand in Begleitung praktische Erfahrung sammelt beim Schiessen als ohne Begleitung nach Erfüllung der theoretischen Prüfung, aber nie praktische Erfahrung gesammelt hat unter Aufsicht und in Begleitung. Das möchte ich einfach noch zu bedenken geben. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich stelle den Antrag, den Abs. 2 wie folgt zu ergänzen: «Dieser hat die Jagd nach Anweisung des Jagdpächters oder Jagdaufsehers auszuüben.» Das war ja meine Frage, leider habe ich keine Antwort vonseiten der Regierung erhalten, wieso man das nicht ergänzt. Dann stelle ich jetzt halt den Antrag. Das ist für mich irgendwo der Mittelweg, dass man sagt: Okay, angehende Jäger können zwar mitgehen, aber sie dürfen die Jagd natürlich nur auf Anweisung des Jagdpächters oder des Jagdaufsehers ausüben. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit können wir abstimmen über den Antrag des Abg. Johannes Kaiser. Ich denke, er ist für alle verständlich. Wer dem Antrag des Abg. Johannes Kaiser stattgeben will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: 6 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit sechs Stimmen wurde dem Antrag nicht stattgegeben. Wir stimmen über den Antrag des Abg. Wendelin Lampert ab. Art. 17 Abs. 2 zu ergänzen mit dem Zusatz: «Dieser hat die Jagd nach Anweisung des Jagdpächters auszuüben.»Abg. Georg Kaufmann
Wir müssen schon sprachlich noch aufpassen. Wenn wir jetzt schreiben «dieser», wir sprechen im ersten Satz von «angehende Jäger dürfen» im Plural, also dann müssen wir auch «diese» schreiben. Und meine Überlegung ist: «Angehende Jäger dürfen die Jagd nur in Begleitung und nach Anweisung des Jagdpächters oder eines Jagdaufsehers ausüben.» Das wäre vielleicht noch eine einfachere Formulierung. Landtagspräsident Albert Frick
Kann sich der Abg. Wendelin Lampert damit einverstanden erklären?Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, ich denke mir, der Einschub des Abg. Georg Kaufmann ist berechtigt. Dass wir sagen, es bezieht sich eben auf die angehenden Jäger. Mit scheint einfach zentral, dass wir den Jagdpächter und den Jagdaufseher erwähnen. Es kann ja die Begleitung durch den Jagdaufseher und durch den Jagdpächter erfolgen, also sollen beide die Kompetenz haben, Anweisungen zu erteilen. Aber sonst ist der Einschub berechtigt, also ich unterstütze das Votum des Abg. Georg Kaufmann. Landtagspräsident Albert Frick
Dann würde ich Sie ersuchen, diesen Satz noch einmal ergänzt zu formulieren, damit alle wissen, wie er lauten soll.Abg. Wendelin Lampert
Ich würde vorschlagen, den Abs. 2 mit folgendem Zusatz zu ergänzen: «Diese haben die Jagd nach Anweisung des Jagdpächters oder Jagdaufsehers auszuüben.» Landtagspräsident Albert Frick
Das passt nicht. Das «diese» bezieht sich dann auf den Jagdaufseher. Das würde nicht passen. Ich würde dann doch den Vorschlag des Abg. Georg Kaufmann nochmals gerne anhören.Abg. Georg Kaufmann
Mein Vorschlag wäre, den Abs. 2 folgendermassen zu formulieren: «Angehende Jäger dürfen die Jagd nur in Begleitung und nach Anweisung des Jagdpächters oder eines Jagdaufsehers ausüben.»Landtagspräsident Albert Frick
Ich denke, so könnte man das stehen lassen.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank. Von der Regierungsseite möchte ich dann, wenn dieser Vorschlag dann zur Abstimmung kommt, auch den Vorschlag von Georg Kaufmann unterstützen. Wenn man das mit der Anweisung noch reinbringen möchte, dann müsste es wirklich heissen: «Angehende Jäger dürfen die Jagd nur in Begleitung und nach Anweisung des Jagdpächters oder eines Jagdaufsehers ausüben.» Dann müsste man sich aber natürlich fragen, ob man das in Abs. 1 auch entsprechend so reflektieren müsste: «in Begleitung und nach Anweisung». Aber ich glaube hier, das sind Nuancen. Wenn jemand in Begleitung ist, dann darf er sich nicht allein im Revier bewegen. Sie sitzen gemeinsam auf der Jagdeinrichtung, ich gehe davon aus, dass es dann auch unter Anweisung erfolgt. Aber eben, wie gesagt, ich würde dann auch den Vorschlag von Georg Kaufmann unterstützen, dass man das so formuliert in Abs. 2. Landtagspräsident Albert Frick
Wir stimmen darüber ab, Art. 17 Abs. 2 gemäss der Formulierung des Abg. Georg Kaufmann zu übernehmen. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 18 Stimmen zugestimmt. Wir stimmen nun noch über Art. 17 als Ganzes mit der nun vereinbarten Änderung ab. Wer mit Art. 17 in der nun vorliegenden Form einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 19 Stimmen. Wir können weiterlesen. Art. 18 Abs. 1 Bst. cbis und f werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 18 Abs. 1 Bst. cbis und f stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 18a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 18a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Sachüberschrift vor Art. 19a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Sachüberschrift vor Art. 19a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 19a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 19b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 19c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 19d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19d steht zur Diskussion.
Abg. Daniel Seger
Besten Dank für das Wort. Guten Morgen miteinander. Zum Art. 19d habe ich zwei Abänderungsanträge. Einer betrifft Abs. 1 Bst. c und einer Abs. 2 Bst. c. Bezüglich Art. 19d Abs. 1 Bst. c beantrage ich, dass dieser Artikel dahingehend abgeändert wird, dass er wie folgt lautet: «unter Berücksichtigung seines Wohnortes in der Lage ist, seine Aufgaben einwandfrei und zeitnah zu erfüllen; und». Ich begründe diesen Antrag wie folgt: Die Regierung führt in der Stellungnahme aus, dass es die Hauptintention war, dass die Wildhut innert nützlicher Frist an den jeweiligen Einsatzort gelangen kann. Auch könne für die Akzeptanz der Wildhut in der Bevölkerung ein enger Bezug zu Liechtenstein eine wichtige Rolle spielen. Dies könne jedoch auch von Wohnorten im näheren Ausland möglich sein. Ich teile diese Aussage zu 100%. Allerdings würde ich im Gegensatz zur Regierung das zeitnahe erfüllen ausdrücklich ins Gesetz aufnehmen, damit mit der Wildhut nicht ähnliche Problematiken geschaffen werden, wie sie mit dem bis vor Kurzem mehrere 100 Kilometer entfernten Tierschutzbeauftragten auftraten. Ich beantrage deshalb, dass in Art. 19d Abs. 1 Bst. c ausdrücklich aufgenommen wird, dass der Wildhüter seine Aufgabe zeitnah erfüllen können muss.Mein zweiter Abänderungsantrag zu diesem Artikel betrifft wie erwähnt Art. 19d Abs. 2 Bst. c. Hier geht es um die Bestellung angehender Wildhüter. Ich beantrage, dass Art. 19d Abs. 2 Bst. c abgeändert wird wie folgt: «die Jagdaufseherprüfung oder eine andere im Verordnungswege dieser gleichgestellten Prüfung mit Erfolg abgelegt hat; und».Ich begründe diesen Antrag wie folgt: Die Regierung führt in der Stellungnahme aus, dass sie keinen Mehrwert darin sehe, die Jagdaufseherprüfung als Voraussetzung für die Anstellung als angehender Wildhüter vorzusehen und dass eine solche Voraussetzung vielmehr den Personenkreis in Liechtenstein unnötig einschränken und fähige Bewerber ausschliessen würde. Ausserdem vertritt die Regierung die Meinung, dass die Ausbildung zum Wildhüter mit eidgenössischem Fachausweis weiter gehe als die Ausbildung zum Jagdaufseher. Mit der vorgesehenen Gesetzesvorlage soll nicht nur die Anzahl der Wildhüter erhöht werden, sondern auch Kompetenzen der Wildhüter wesentlich ausgeweitet werden. Gerade in der anfänglichen Übergangszeit wird es deshalb notwendig sein, auch erst angehende Wildhüter mit den Aufgaben der Wildhut zu betrauen. Die Voraussetzungen für die Bestellung von angehenden Wildhütern und Wildhütern lehnen sich mit Ausnahme der notwendigen Ausbildung an diejenigen an, die Jagdaufseher gemäss Art. 28 Abs. 1 Jagdgesetz erfüllen müssen. In der vorliegenden Gesetzesstelle soll jedoch nicht die Jagdaufseherprüfung, sondern nur die Jagdeignungsprüfung als Kriterium für angehende Wildhüter aufgenommen werden. Da die Voraussetzungen, um einen Wildhüter zu bestellen, mit Ausnahme der Ausbildung sich an den Voraussetzungen für Jagdaufseher orientieren, muss auch ein angehender Wildhüter zumindest die Jagdaufseherprüfung erfolgreich abgelegt haben. Dies rechtfertigt sich umso mehr, als gerade in der Übergangszeit ein angehender Wildhüter Wildhutsaufgaben bereits während der Ausbildung wahrnehmen kann. Dass als erforderliche Ausbildung die Jagdaufseherprüfung vorgesehen sein soll, rechtfertigt sich auch damit, da jedes Revier einen Jagdaufseher bestellen muss, der die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt. Würde der Wildhüter nun nur die Jagdeignungsprüfung erfolgreich ablegen müssen, so käme es zu einem Bildungsgefälle zwischen den jetzt tätigen Jagdaufsehern und den angehenden Wildhütern, was problematisch ist und zu Konflikten führen kann. Auch angehende Wildhüter sollten mindestens so gut ausgebildet sein wie die Jagdaufseher. Dies umso mehr, da den angehenden Wildhütern gemäss Art. 19f eine koordinierende Funktion zukommen soll und den Anordnungen der Wildhut - und damit ist wohl auch der angehende Wildhüter gemeint - Folge zu leisten sein wird. Wenn der angehende Wildhüter hier über weniger Wissen, Ausbildung und Erfahrung verfügt als beispielsweise der ihm gegenüberstehende Jagdaufseher, so besteht ein vermeidbares Konfliktpotenzial, das bestmöglich reduziert werden soll. Es geht hier somit auch um Akzeptanz, Wissensgleichstand und der Vermeidung von allfälligen zukünftigen Konflikten. Ich ersuche Sie deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, meinen Änderungsanträgen im Sinne einer eskalationshemmenden Wirkung zuzustimmen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sebastian Schädler
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Erst einmal: Den Antrag zu Abs. 1 bezüglich Wohnort kann ich sehr unterstützen. Dann habe ich eine Frage zu Abs. 2 zu den angehenden Wildhütern. Ich weiss nicht, versteht sich das von selbst, dass da irgendwo auch ein Höchstalter zu berücksichtigen wäre? Oder müsste so etwas noch ins Gesetz aufgenommen werden, damit man nicht - ich weiss nicht - drei Jahre vor Pensionierung noch mit einer Wildhüterausbildung beginnen möchte? Wir haben es ja nach unten auch begrenzt bei Wildhütern. Dann eine Frage an den Abg. Daniel Seger. Wissen Sie zufällig, wie viele Personen in Liechtenstein zur Verfügung stehen würden, die bereits über eine Jagdaufseherprüfung verfügen? Sind diese Zahlen bekannt? Oder wie sehr schränken wir da den Rekrutierungsbereich ein? Vor allem im Inland auch. Und dann noch - es ist vielleicht nicht ganz so passend für den Artikel, aber generell trotzdem noch eine Frage. In welchem Zeitraum kann damit gerechnet werden, dass mit der Ausschreibung eines angehenden Wildhüters oder einem Nachfolgewildhüter quasi begonnen wird? Ist das schon sehr zeitnah oder wird das dann eher erst in ferner Zukunft sein? Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Wir müssen einfach aufpassen, dass wir nicht wieder in eine 1. Lesung geraten.Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Guten Morgen. Ich hätte noch eine Frage an den Abg. Daniel Seger betreffend Art. 19d Abs. 1 Bst. c: Was bedeutet zeitnah für Sie? Zeitnah verfügbar innerhalb einer Stunde, einem Tag oder einer Woche? Denn sonst ist es mir zu unspezifisch. Ich verstehe den Grund dafür, weil unser Tierschutzbeauftragter in der Vergangenheit schon recht weit weg wohnte und nicht wirklich zeitnah vor Ort sein konnte. Aber es wäre doch wichtig, zu wissen, was zeitnah bedeutet. Dann teile ich die gleichen Bedenken wie der Abg. Sebastian Schädler betreffend Wildhüter. Da haben wir wirklich ein schönes Potpourri, also eine schöne Auswahl, an Anforderungen an diesen Wildhüter. Wenn wir dann noch die Jagdaufseherprüfung dazu zum Erfordernis machen und er macht noch die Ausbildung zum Wildhüter - da stellt sich mir dann die Frage: Finden wir überhaupt einen Wildhüter oder Personen, die als Wildhüter/Wildhüterin unterwegs sein könnten? Denn es geht dann ja nicht nur um das Fachwissen, es geht ja auch darum, dass der Wildhüter oder die Wildhüterin über das notwendige zwischenmenschliche Know-how verfügt, um mit den Jägern und den Jagdaufsehern und so weiter zu interagieren und nicht überall anzuecken. Also das fachliche Wissen ist nicht das einzige, was hier gefordert ist. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort. Zu den Fragen: Zu der Frage des Abg. Sebastian Schädler: Mir ist die Zahl dieser Personen nicht bekannt. Ich möchte hier einfach zu bedenken geben: Es kann meines Erachtens gerade bei den Personen - es geht um zwei Personen, die als Wildhüter bestellt werden sollen beziehungsweise wir haben bereits jetzt schon einen Wildhüter, der in Amt und Ehren arbeitet - hier nicht um die Quantität gehen. Es muss hier wirklich um die Qualität gehen. Gerade die Anforderungen an diese Personen sind sehr, sehr hoch. Es eröffnet sich mir einfach nicht, warum gerade bei der Ausbildung dann ein niedrigeres Niveau angewendet werden soll, wenn man sonst sehr hohe Anforderungen hat. Ich glaube, eben auch wegen dieser vielfältigen Funktionen, wegen der Koordination, auch wegen der Ordnungsbefugnis, die ein Wildhüter haben wird, muss diese Person auch eine entsprechende Akzeptanz haben. Wenn da ein Bildungsgefälle vorhanden ist, dann ist ein zukünftiger Konflikt vorprogrammiert. Ich glaube, es ist uns allen daran gelegen, dass wir bestmöglich Konflikte reduzieren oder sogar ganz ausmerzen. Und ich denke, mit einer abgelegten Jagdaufseherprüfung kann das sehr gut erreicht werden.Dann zur Frage des Abg. Patrick Risch. Zeitnah heisst für mich: innert nützlicher Frist. Das heisst: im grenznahen Raum, also praktisch eine Stunde. Es kann wirklich nicht sein, wie das beim Tierschutzbeauftragten der Fall war, dass jemand dann mehrere Hundert Kilometer entfernt wohnen wird, sondern wirklich im grenznahen Raum. Wir haben EWR-Vorschriften, die gilt es einzuhalten. Aber grenznaher Raum, das verhält. Aber es muss auch so sein, dass die Aufgabe auch tatsächlich ausgeführt werden kann und dass man zeitnah - und das ist für mich innerhalb einer Stunde - vor Ort ist. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich möchte die Ausführungen des Abg. Daniel Seger ausdrücklich unterstützen. Auch im Hinblick auf die Feststellung des Abg. Patrick Risch: Gerade weil es in zwischenmenschlichen Beziehungen klappen muss und das Klima zwischen diesen Menschen funktionieren muss, ist es wichtig, dass dort auch die Ausbildung stimmt. Denn es ist das gleiche, wie wenn ein Abteilungsleiter eines Amtes dem Amtsleiter dann sagen würde, wo es lang geht. Denn wenn schon jedes Revier einen gesetzlich verpflichteten Jagdaufseher haben muss, dann muss zumindest der Wildhüter auch diese gleichwertige Ausbildung haben. Das Erfordernis einer abgelegten Jagdaufseherprüfung ist für mich zwingend für einen Wildhüter, damit er mindestens von der Ausbildung her auf der gleichen Augenhöhe ist. Sonst ist das Konfliktpotenzial dort schon gegeben. Das ist eigentlich für mich eine ganz normale Sache. Bei anderen adäquaten Dingen kann man sich das auch nicht vorstellen, dass derjenige, der eine andere Ausbildungsstufe hat, dem Vorgesetzten oder dem Pendant gegenüber Vorgaben machen könnte.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sebastian Schädler
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Grundsätzlich gehe ich ja schon davon aus, wenn sich ein Jagdaufseher auf die Stelle als angehender Wildhüter bewirbt, dass er dann auch berücksichtigt und bevorzugt wird von der Regierung. Also das wäre dann schon meine Erwartungshaltung - auch wenn der Änderungsantrag jetzt vielleicht angenommen werden würde. Ich muss mich noch entschuldigen, ich wollte vorhin nicht in eine Grundsatzdebatte abdriften. Die Frage hatte ihren Grund. Denn ich denke, es ist ein Unterschied: Wir haben bereits einen Wildhüter. Wenn wir mit der Neuausschreibung warten, bis dieser in den Ruhestand tritt, dann finde ich es sehr wichtig, dass diese Jagdaufseherprüfung gefordert wird. Aber wenn es da eine Art Mentoring gibt oder eine gute Zusammenarbeit in der Abteilung, dann sehe ich das eher weniger kritisch. Dahingehend war meine Frage schon sehr relevant für mich persönlich. Grundsätzlich würde ich es einfach auch begrüssen, wenn man vielleicht mit so einer Ausschreibung beginnen kann, bevor es zu weiteren Verhärtungen der Fronten kommt. Denn wir haben sehr gute Jäger und auch Jagdaufseher in unserem Land. Es wäre schade, wenn sich da dann die Fronten zu sehr auseinanderbewegen und dann die Stelle für sie nicht mehr relevant würde. Ich würde es schon begrüssen, wenn da erst einmal in den eigenen Reihen rekrutiert werden könnte. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Geschätzter Abg. Daniel Seger, ich sehe das etwas kritischer. Also zuerst zum Abs. 1 Bst. c bezüglich des Zusatzes «zeitnah». Für mich ist das Adjektiv «einwandfrei» sehr gut und in meinen Augen deckt es alle ab - auch die Zeitnähe. Jemand arbeitet so, dass man keinen Einwand hat. Dass jemand zeitlich sehr schnell an Ort und Stelle ist, gehört dazu. Eben: Zeitnah ist für mich auch ein unklarer Begriff. Dann habe ich hier grundsätzlich einen Einwand. Art. 19d, da hat es einen Abs. 1 und einen Abs. 2. Im Abs. 1 steht: «Als Wildhüter kann bestellt werden, wer». Und dann kommen die vier Punkte. Abs. 2: «Als angehender Wildhüter ...» Und dann kommen die vier Punkte. Ich sehe nicht, dass man als Wildhüter die Jagdaufseherprüfung haben muss. Also das sehe ich hier nicht. Ich glaube, als Wildhüter braucht man die Ausbildung Wildhüter mit eidgenössischem Fähigkeitsausweis. Das ist eine sehr anspruchsvolle Prüfung. Jetzt würde man von einem angehenden Wildhüter den Jagdaufseher auch noch verlangen. Von einem Wildhüter, der arbeitet, von dem verlangt man das nicht. Ich verstehe das nicht. Hier möchte ich schon noch von der Regierung dazu Anmerkungen haben. Ist es so, dass ein Wildhüter immer die Jagdaufseherprüfung hat? Das ist meine Frage. Denn wenn er das nicht hat, dann braucht es auch der angehende Wildhüter in meinen Augen nicht. Das Ziel dieser beiden - Wildhüter und angehender Wildhüter - muss sein, dass beide den Fachausweis als Wildhüter irgendwann haben. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich gebe das Wort an die Regierung.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank. Zur Anregung oder zum Vorschlag, dass man in Abs. 1 Bst. c das Wort «zeitnah» ergänzt, möchte ich festhalten, dass wir grundsätzlich mit dieser Ergänzung kein Problem haben. Aber ich halte es hier wie der Abg. Georg Kaufmann. Für mich sind das beides unbestimmte Begriffe, «einwandfrei» und «zeitnah». Ich interpretiere den Begriff - oder so haben wir es zumindest verstanden - «einwandfrei» schon so, dass das eben auch «zeitnah» beinhaltet. Ich glaube, die Ergänzung mit «zeitnah» hat hier keinen Mehrwert, weil wir auch nicht hier bestimmen können, welches die geografische Umgebung dann sein muss oder wie viele Stunden und Minuten er genau braucht. Ich glaube, hier brauchen wir auch einen gewissen Interpretationsspielraum, den es dann zu berücksichtigen gilt bei der Auswahl der Wildhüter.Dann zu Abs. 2 und der Jagdaufseherprüfung. Wir haben ja jetzt in der Vorlage, ich sage einmal, nur die Jagdeignungsprüfung vorgesehen. Es wurde auch schon ausgeführt in der Stellungnahme, dass es vor allem darum ging, dass wir hier den Bewerberkreis nicht noch mehr einschränken, weil wir der Meinung sind, dass es schon schwierig genug ist, hier auch die richtigen Leute zu finden. Ich teile die Meinung, die hier auch schon geäussert wurde. Es geht hier nicht nur primär um fachliche Ausbildung, sondern ganz, ganz zentral um zwischenmenschliche Fähigkeiten. Der Wildhüter muss wirklich in der Lage sein, gerade wenn es um Koordination geht, hier auch zusammenführen zu können. Das wurde hier ja immer wieder betont. Wir wollen, dass wir hier wirklich eine Zusammenarbeit schaffen zwischen der Wildhut und den Jagdpächtern. Wir haben derzeit 17 Jagdaufseher im Land. Insgesamt, wurde mir zugetragen, haben 30 Personen die Jagdaufseherprüfung. Man kann sich jetzt ausrechnen, wie viele von diesen sich beim Amt für Umwelt bewerben möchten. Ich sehe das als sehr, sehr schwierig und würde daher wirklich anmahnen, dass wir hier diese Schwelle nicht noch erhöhen. Wir haben das nicht aus der Luft gegriffen, wir lehnen uns hier an die Anforderungen in der Schweiz an. Wildhüter haben dort keine Jagdaufseherprüfung, bei uns auch nicht oder es ist nicht vorgesehen, dass es zwingend notwendig ist. Wenn natürlich ein Bewerber kommt, der die Jagdaufseherprüfung hat, dann wird das sicher positiv berücksichtigt bei der Bestellung. Aber, wie gesagt, wir wollen hier nicht unnötig den Bewerberkreis einschränken, sondern wirklich die Personen finden, die am besten diese gesamten Anforderungen erfüllen können.Ich sehe auch das Problem des Bildungsgefälles nicht so kritisch. Ich meine, denken Sie selber nach: In wie vielen Fällen haben wir schon Chefs gehabt, die vielleicht nicht denselben Bildungsstand hatten wie wir, aber trotzdem ausgezeichnete Chefs waren, weil sie eine Führungsqualität hatten, weil sie organisatorisch super drauf waren und ja, weil sie auch eine Autorität hatten. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich denke, wir können dann langsam zur Entscheidung kommen.Abg. Mario Wohlwend
Besten Dank. Ich kann der Argumentation des Abg. Daniel Seger einiges abgewinnen. Also sprich beim Bst. c, das «einwandfrei» bezieht sich für mich einfach rein auf die Qualität, ist zwar unbestimmt, und das «zeitnah» bringt eben die zeitliche Komponente noch hinzu. Deshalb kann ich dieser Argumentation etwas abgewinnen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ja, genau, Herr Abg. Mario Wohlwend, so ist es. Das «einwandfrei» ist für mich die sachliche Komponente und «zeitnah» ist eben die zeitliche, die chronologische Komponente. Ich meine, wir haben hier drin - so wie ich jetzt auch alle gehört habe - dasselbe Verständnis, dass man nicht eine Situation möchte, wie sie beim Tierschutzbeauftragten war. Ich würde einfach der Klarheit halber, damit es auch aus dem Gesetz heraus ersichtlich ist, an meinem Antrag festhalten, damit eben in Abs. 1 Bst. c dieses «Zeitnah»-Kriterium ersichtlich ist und drin ist. Dann bezüglich dieser Anzahl der Jagdaufseher, die wir in Liechtenstein haben: Ich danke der Regierungschef-Stellvertreterin für die Angabe der Zahlen, dass es hier 30 Personen in Liechtenstein gibt, die die Jagdaufseherprüfung haben. Ich denke auch, es ist sicherlich so, dass wir nicht eine riesengrosse Menge haben. Aber 30 Personen sind sehr, sehr viel und es kommt ja nebst dem jetzt bestehenden Wildhüter zu einer weiteren Anstellung, wenn wir dieses Gesetz hier so verabschieden. Also es muss noch eine weitere Person angestellt werden. Da muss ich Ihnen in einem Punkt widersprechen. Ich denke, eben gerade wegen der Akzeptanz - beispielsweise zwischen diesen 18 Jagdaufsehern in den 18 Revieren und den zukünftigen Wildhütern - ist es eben notwendig, dass dort kein Bildungsgefälle vorhanden ist. Ich kann Ihnen jetzt schon auch noch zeigen, wie die Ausbildung zur Wildhut in der Schweiz aussieht und was die Ausbildungsanforderungen auch des Jagdaufsehers sind. Die Anforderungen gehen wirklich weiter, sowohl zeitlich wie auch fachlich. Aber ich glaube, aufgrund dessen, dass wir hier vorwärts machen sollten, verzichte ich jetzt darauf. Aber ich kann es, wenn notwendig, ausführen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Sehr geehrter Landtagspräsident, danke für das Wort. Auf Seite 59 führt die Regierung demzufolge auch so aus. Weil wir natürlich das nähere Ausland auch einbeziehen in die Argumentation und darum nicht nur auf Liechtenstein begrenzen, bezieht sich die Anzahl der Interessenten oder Bewerber natürlich nicht nur auf die 30, sondern es ist auch das nähere Ausland gemeint. Demzufolge ist die Gruppe dann schon noch grösser. Herzlichen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Bettina Petzold-Mähr
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Also ich kann den Ausführungen des Abg. Seger sehr viel abgewinnen, mit der Jagdaufseherausbildung. Ich meine, ich habe das auch in der 1. Lesung schon vertreten und bin nach wie vor dieser Meinung. Denn für mich stellt sich einfach die Frage: Wenn ein angehender Wildhüter angestellt wird, er hat die Jagdausbildung, die kann man mit 21 Jahren absolvieren, und er absolviert sie erfolgreich und bewirbt sich und wird angestellt. Dann ist er vielleicht 22 Jahre alt, ist Jäger, hat sehr wenig Erfahrung und soll sich dann den schwierigen oder womöglich schwierigen Gesprächen mit den Jagdpächtern stellen. Also ich sehe da sehr wohl ein Bildungsgefälle. Es tut mir leid, ich kann diese Argumentation der Regierung nicht nachvollziehen. Deswegen werde ich diesen Antrag ganz klar unterstützen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich denke wirklich, dass die Argumente ausgetauscht sind und wir zur Entscheidung kommen können.Abg. Karin Zech-Hoop
Danke für das Wort. Guten Morgen, geschätzte Anwesende. Ich kann der Argumentation des Abg. Georg Kaufmann sehr gut folgen. Wenn ich jemanden einstelle, der bereits Wildhüter ist, dann ist es keine Voraussetzung, dass der die Jagdaufseherprüfung haben muss. Und wenn ich jemanden anstelle, den ich ausbilde zu einem Wildhüter, dann kann ich nicht von diesem die Jagdaufseherprüfung verlangen. Das stimmt in sich selber nicht. Von dem her würde ich die bestehende Formulierung, wie sie die Regierung vorlegt, bevorzugen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sebastian Schädler
Besten Dank für das Wort. Ich könnte jetzt noch einmal eine Detaillierungsfrage stellen: Wie viele von diesen 30 Jagdaufsehern mit Prüfung sind denn unter 40 Jahre alt? Aber Sie müssen mir das jetzt nicht beantworten, das kann sich jeder selbst überlegen. Und ja, das klingt alles schlüssig und ich unterstütze es ja auch, Herr Abg. Seger. Aber am Ende wird es irgendwann zu der Entscheidung kommen: Wollen wir einen ausländischen Jagdaufseher, der vielleicht auch ein top Studium hat und alles mitbringt, oder wollen wir einen einheimischen Jäger, der die Jagdeignungsprüfung hat, Revierkenntnisse hat, der vernetzt ist im Land? Das wird am Ende entscheidend sein. Oder wollen wir sie beide überhaupt berücksichtigen und dann einfach auf einer sachlichen Grundlage entscheiden und dieses Argument optional miteinfliessen lassen in die Bewertung? Darauf wird es hinauslaufen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank für das Wort. Ich möchte hier einfach noch ergänzen: Also die Schweiz kennt keinen Jagdaufseher. Es wird dann sowieso schon schwierig, dann aus dem naheliegenden Ausland noch zu rekrutieren. Und bezüglich Nachfolge, die Frage von Sebastian Schädler, wie wir hier vorgehen werden im Amt für Umwelt: Klar ist, dass wir diese Nachfolge so schnell wie möglich rekrutieren wollen und, wenn möglich, natürlich auch eine Überschneidung mit dem jetzigen Wildhüter haben. Zum Höchstalter möchte ich auch noch festhalten, dass sich das Höchstalter für den Wildhüter natürlich aus dem Pensionsalter der Landesverwaltung ergibt. Also ich glaube nicht, dass wir hier noch ein Höchstalter einfügen müssen.
Hier auch wiederum: Natürlich, wenn man einen Wildhüter bestellt, wird man das Alter auch berücksichtigen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Somit können wir abstimmen über die beiden Anträge des Abg. Daniel Seger. Zuerst über den Antrag zu Art. 19d Abs. 1 Bst. c, bei dem er den Ausdruck «zeitnah» zusätzlich einfügen möchte. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 18 Stimmen stattgegeben. Wir kommen zum zweiten Antrag: Art. 19d Abs. 2 Bst. c, wo es darum geht, den Begriff «Jagdeignungsprüfung» durch den Begriff «Jagdaufseherprüfung» zu ersetzen. Wir können abstimmen. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: 12 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
12 Stimmen bei 25 Anwesenden, damit wurde dem Antrag nicht stattgegeben. Wir stimmen nun über Art. 19d als Ganzes mit der vorgenommenen Änderung ab. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 18 Stimmen. Wir können weiterlesen. Art. 19e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 19f wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19f steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 19g wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19g steht zur Diskussion.
Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Hier habe ich einen Abänderungsantrag im Lauftext, und zwar wird der erste Satz abgeändert, der zweite Satz wird ersatzlos gestrichen. Den ersten Satz schlage ich wie folgt vor: «Die Wildhut koordiniert oder ergreift, gegebenenfalls auf Anordnung der Regierung, Massnahmen im Wildtiermanagement, wenn sich diese, insbesondere aus Gründen des Waldbaus, der Landwirtschaft, des Bevölkerungsschutzes, der Seuchenbekämpfung oder des Tierschutzes, als notwendig erweisen.» Und dann ist dieser Absatz zu Ende. Rest weg. Die Begründung dazu: Die zuständige Behörde ist hier undefiniert, wenn es heisst eine «zuständigen Behörde oder Stelle». Dann könnte es ja das Amt für Bevölkerungsschutz sein, es kann das Amt für Umwelt sein oder das Veterinäramt. «Die Wildhut koordiniert und oder ergreift, gegebenenfalls auf Anordnung der Regierung ...», dann ist es auch klar, wer die zuständige Stelle ist, wer die zuständige Behörde ist. Es heisst ja auch «gegebenenfalls auf Anordnung der Regierung». Beim letzten Satz würde ich beantragen, dass er ersatzlos gestrichen wird, da es eine Hintertür für den Art. 34a darstellt, den wir dann nachher noch anschauen. Auf diese Weise eröffnet der Art. 19g, so wie er hier steht, die Möglichkeit, dass 365 Tage im Jahr gejagt werden kann. Dessen muss man sich bewusst sein. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Ich möchte nur die Regierung fragen oder generell einwerfen, wenn die Regierung sich damit beschäftigen muss, ob das ganze System Massnahmen im Wildtiermanagement dann nicht zu schwerfällig wird. Denn bis ein Regierungsbeschluss vorliegt, das wissen wir alle, dauert das. Das ist jetzt keine Sache von einer Woche, sondern eher von einem Monat. Und dann ist es vielleicht wieder zu spät, irgendwelche wichtigen Massnahmen zu treffen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank. Ja, ich möchte das vorherige Votum auch noch einmal unterstreichen. Hier geht es ja vor allem um Fälle, wo Gefahr im Verzug ist. Es geht bei diesem Artikel vor allem auch um geschützte Tiere und hier geht es vor allem natürlich auch um das Fachwissen der betreffenden Stellen. Ich denke da ganz besonders an das Veterinäramt. Daher sehe ich es absolut nicht als zielführend, dass man das ins Regierungsgremium hineinbringt, wo, wie zu Recht gesagt worden ist, die Entscheidungsfindung einen gewissen Vorlauf braucht. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit können wir über die zwei Anträge des Abg. Johannes Kaiser abstimmen. Er beantragt zu Art. 19g im ersten Satz die Begriffe «der jeweils zuständigen Behörde oder Stelle» durch «die Regierung» zu ersetzen. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: 7 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
7 Stimmen, damit wurde dem Antrag nicht stattgegeben.Abg. Johannes Kaiser
Ich frage mich, ob nicht über den ganzen Absatz abgestimmt werden müsste, der beinhaltete diese Änderung, die Sie gerade vorgetragen haben, plus den letzten Satz wegzulassen. Neu wäre es also nur ein Satz. Oder stimmen Sie über die ersatzlose Streichung des letzten Satzes separat ab?Landtagspräsident Albert Frick
Wir können das so machen, dass wir über Art. 19g als Gesamtes abstimmen, in dem der letzte Satz gestrichen wäre. Wer mit dem Antrag einverstanden ist, bei Art. 19g den letzten Satz zu streichen, der möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: 7 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 7 Stimmen wurde dem Antrag nicht stattgegeben. Wir stimmen jetzt noch über Art. 19g in der vorliegenden Form gemäss Regierungsvorlage ab. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 15 Stimmen. Art. 19h wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19h steht zur Diskussion.
Abg. Walter Frick
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren, guten Morgen. Ich stelle den Antrag, dass Art. 19h Abs. 2 wie folgt abgeändert wird und lauten soll: «Sofern eine koordinierte Reduktion des Schalenwildbestandes erforderlich ist, wird der Wildbestand zwischen dem 1. November und 31. Dezember, jedoch nur solange, bis die Vorgaben im Abschussplan erreicht sind, unter Koordination der Wildhut gezielt reduziert. Koordinierte Reduktionsjagden können revierübergreifend stattfinden. Dabei werden vorwiegend Abschüsse von weiblichen Tieren und Jungtieren vorgenommen. Wildhüter dürfen im Rahmen der koordinierten Reduktion des Schalenwildbestandes Abschüsse tätigen; den Jagdaufsehern und Jagdpächtern der betroffenen Jagdpachtreviere steht es frei, sich daran zu beteiligen.»Zur Begründung: Zuerst möchte ich festhalten, dass dieser Begründung mehrfache Gespräche mit ausführenden und erfahrenen Jägern, den Waldbesitzern und Vertretern des Amtes stattgefunden haben. Aufbauend und aufgrund einer gewissen Logik basiert nun daher auch mein Antrag. Und wir alle sind uns einig, dass ein gesunder Wald oberste Priorität besitzt, und dies ist daher unbestritten. Anlässlich der 1. Lesung im September 2021 haben ich und verschiedene andere Abgeordnete das Drei-Phasen-Modell sehr kritisch beurteilt. Vor allem, weil die erste Phase im Frühjahr, vom 1. Mai bis 15. Juni, als nicht zielführend zu beurteilen ist. Die Regierung legt das Augenmerk auf die vermehrte Erlegung von einjährigen weiblichen und männlichen Tieren sowie auf die älteren nicht führenden und nicht trächtigen weiblichen Tiere. Diese Erwartung kann aus folgenden Gründen nicht oder nur sehr schlecht erfüllt werden:- Bereits im November und Dezember wird ein bedeutender Teil der Kälber erlegt, sodass bis zum Frühjahr nur noch wenige einjährige Stücke übrig bleiben. Diese noch übrig gebliebenen Tiere werden von den Pächtern sehr intensiv bejagt, sodass in dieser frühen Phase nur noch sehr wenige Jungtiere übrig bleiben und so gezielte Reduktionsjagden auf Jungtiere unnötig werden. Ja, eher das Gegenteil ist der Fall. Diese unnötigen Störungen können sich äusserst negativ auf die folgenden Sommerjagden auswirken.
- Nicht alle, aber der grösste Teil der Hirschkühe führen zu dieser Zeit ein Kalb. Diejenigen, welche kein Kalb führen, können aus praktischer Sicht heraus nur sehr schwer von führenden Tieren unterschieden werden. Gar bei Treibjagden zu unterscheiden zwischen führenden und nicht führenden Tieren, ist ein Ding der Unmöglichkeit und aus weidmännischer Sicht ein Unding, sodass der Erfolg sehr gering sein wird und, wie schon erwähnt, sich dies auf die Sommerjagd sehr ungünstig auswirken kann, weil diese Tiere bereits empfindlich gestört wurden und entsprechend übermässig scheu sind.
Aus diesen beiden Gründen ist eine Reduktionsjagd Mai/Juni kontraproduktiv, welche im November und Dezember mit gezielten Massnahmen wesentlich mehr Erfolg versprechen, weil Kälber vorhanden sind und allenfalls noch einjährige Tiere zusätzlich erlegt werden können. Zudem sind in dieser Zeit für Reduktionserfolge auf führende Muttertiere mit ihrem Kalb wesentlich bessere Voraussetzungen gegeben. Dies bestätigt, dass grundsätzlich Reduktionsjagden auf den November und Dezember gelegt werden sollen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Franziska Hoop
Besten Dank für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich bedanke mich beim Abg. Walter Frick für diesen Änderungsantrag und unterstütze diesen klar. Ich erachte es als sehr kritisch, wenn aufgrund der Störungen durch die im Mai und Juni stattgefundenen Reduktionsjagden in der Hauptjagdzeit der Erfolg ausbleibt. Dazu kommt, dass die Tiere, auf die spezielles Augenmerk gelegt wird, überhaupt noch vorhanden sein müssen, damit sie gejagt werden können. Noch wichtiger darzulegen ist, dass es für mich unvorstellbar und nicht akzeptabel ist, wenn ich mitbekomme, dass es für Jäger oder Jägerinnen kaum möglich ist, zum genannten Zeitpunkt ein tragendes von einem nicht tragenden Tier zu unterscheiden. Diesen Fakt bestätigt mir ein Jäger, der weder hier wohnt, noch hier jagt, noch etwas von der derzeitigen Gesetzesdebatte in Liechtenstein weiss. Ich ziehe also das Fazit daraus, dass eine Reduktionsjagd im Mai und Juni durch die Wildhut mehr Schaden als Gutes bewirken würde und unterstütze deshalb den Änderungsantrag explizit. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Besten Dank für das Wort. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren. Wir sind an einem Punkt angekommen, an dem wir uns definitiv entscheiden müssen, was wir mit dieser Gesetzesvorlage beabsichtigen. Sowohl im Bericht und Antrag als auch in der Stellungnahme zu den in der 1. Lesung aufgeworfenen Fragen hält die Regierung unmissverständlich fest, dass die Waldverjüngung in den oberen Hanglangen und im Alpengebiet seit vielen Jahrzehnten nicht wunschgemäss vonstattengeht. Als Hauptgrund für diesen Missstand werden übersetzte Wildbestände angeführt. Im Falle des Rothirsches wird der aktuelle Bestand in Bezug auf den zur Verfügung stehenden Lebensraum selbst in Jagdkreisen als zwei- bis dreimal zu hoch beurteilt. Landtagspräsident Albert Frick
Frau Abgeordnete, wir dürfen jetzt nicht in eine 1. Lesung zurückfallen.Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Ja, ich komme gerade zur Sache. Wenn man dieses Ungleichgewicht beheben will, kommt man nicht darum herum gewisse Massnahmen zur Reduktion des Rotwildbestandes zu ergreifen. Obwohl diese Problematik schon Jahrzehnte alt ist, stagniert die Bestandshöhe seit vielen Jahren auf diesem nachweislich zu hohen Niveau. Ob das am Willen oder am Können der Jagdpächter gelegen hat, ist in diesem Zusammenhang nicht von Relevanz. Fakt ist, dass die bisher praktizierte Jagd in diesem Punkt nicht zum gewünschten Ergebnis geführt hat und deshalb auch nicht am Status quo festgehalten werden kann. Aber genau darauf zielt dieser Änderungsantrag ab. Die Regierung hat für die 2. Lesung diverse Anpassungen an der Vorlage vorgenommen. Ein grosser Teil davon waren Vorschläge aus dem Kreis der Liechtensteiner Jägerschaft. Dieselbe Organisation hat uns für diese 2. Lesung vor einigen Tagen weitere 19 Abänderungsvorschläge zugestellt, garniert mit dem Hinweis, dass sie das Referendum ergreifen werde, wenn wir nicht bereit sind, ihre zentralen Anliegen umzusetzen. Beim Änderungsantrag des Gesetzesartikels 19h handelt es sich um eine der Hauptforderungen der Jägerschaft. Diese zielt einzig darauf ab, die für den Vollzug dieses Gesetzes verantwortlichen Behörden zu schwächen, was in der Konsequenz zu einem Weiter-wie-bisher führt. Deshalb werde ich diesen Antrag auf keinen Fall unterstützen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, es geht um die Sicherheit zukünftiger Generationen. Entsprechend müssen gewisse Debatten hier und jetzt geführt werden. Ich kann das Votum der Abg. Dagmar Bühler-Nigsch nur explizit unterstützen. Die Regierung ist der Jägerschaft bereits entgegengekommen, Sie wissen das ganz genau. Man jagt neu statt bis Ende Januar - sofern dieser Artikel durchgeht - nur noch bis Ende Dezember. Mir kommt vor, man hat den kleinen Finger gereicht, nun will man natürlich die ganze Hand. Das war mitunter verhandlungstaktisch nicht der Weisheit letzter Schluss.Seite 38 zeigt auch eindeutig: Es wird doch heute bereits gejagt, schauen Sie sich diese Zahlen an. Bergreviere 15,5% der Abschüsse, Hangreviere Nord 14,7% und Hangreviere Süd 11%. Wer jetzt so tut, als ob das heute nicht auch bereits gemacht würde, dann stimmt diese Tabelle auf Seite 38 nicht. Die erste Phase ist eben ein wichtiger Eckpfeiler, um die Erreichung der Ziele dieser Vorlage wirklich auch zu gewährleisten. Was im Frühling nicht erlegt wird, kann im Herbst nur schwer nachgeholt werden, insbesondere wenn der Januar - und das ist ja bereits so vorgesehen - nicht mehr zur Verfügung steht. Falls die erste Phase für die Wildhüter nicht zur Verfügung steht, ist die Zielerreichung gefährdet oder gar zum Scheitern verurteilt - und dies zum Schaden kommender Generationen. Ich warne einfach davor. Sollten wir in Zukunft Überschwemmungen bekommen von Balzers bis Ruggell, dann trägt der Landtag eine Mitverantwortung. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Danke für das Wort. Auch ich werde diesem Änderungsantrag nicht zustimmen. Es geht hier wirklich auch darum, dass wir das obere Ziel nicht aus den Augen verlieren. Es geht um unseren Schutzwald und das Verjüngungsdefizit. Im Übrigen sind in diesem Abs. 2 für mich zwei klare Grenzpunkte gesetzt: «Sofern eine koordinierte Reduktion des Schalenwildbestandes erforderlich ist ...» Und weiter unten: «... jedoch nur solange bis die Vorgaben im Abschussplan erreicht sind ...» Also hier hat es bereits Automatismen drin, dass man das nicht einfach so weiterführen kann.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ja, ich wollte auch auf die Seite 38 hinweisen, Phase 1. Es ist ja heute schon so, dass in der Phase 1 gejagt wird, der Abg. Lampert hat das gut ausgeführt. Und da verstehe ich jetzt nicht, warum dann die Wildhut hier allenfalls tragende Tiere und Kälber schiessen wird. Es kann dem Jäger ja der genau gleiche Fehler auch passieren. Ich war auch ein Kritiker dieser ersten Phase, aber ich denke, wir können die Vorlage auch nicht so ausdünnen, dass sie überhaupt nichts mehr bringt. Das dürfen wir auch nicht tun. Und wir müssen hier Vertrauen in die Wildhut haben. Wenn es dann nicht funktioniert, dann sind wir der Gesetzgeber. Wir können auch wieder Änderungen herbeiführen, denke ich. Da müssen wir dann halt mutig sein. Aber ich würde es so lassen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sebastian Schädler
Besten Dank für das Wort. Das ist jetzt der kritischste Antrag eigentlich, den wir heute hier vorliegen haben. Ich war ehrlich gesagt auch noch unschlüssig. Aber gerade, weil auch heute das Referendum angesprochen wurde: Ich kann es nicht verantworten, falls wir hier jetzt irgendwie eine Chance verpassen. Falls es das Volk dann verantworten will, dann habe ich es zumindest nicht in meinen Händen. Was mich jetzt heute noch ein bisschen schockiert hat, ist, dass auf einmal wieder diese Treibjagd ins Spiel gebracht wurde vom Abg. Walter Frick. Gibt es da jetzt klare Aussagen dazu? Werden da Treibjagden veranstaltet? Oder wie kommt jetzt diese Treibjagd auf einmal wieder ins Spiel? Steht das noch zur Debatte oder wo kommt das jetzt auf einmal her? Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich war im September kritisch der ersten Phase gegenüber. Aber ich muss ehrlich sagen: Als ich die Zahlen gesehen habe, was in der Phase 1 geschossen wird, stellte ich mir wirklich vor, der Wildhüter, wenn er eine koordinierte Jagd organisiert, dann kann er die Effizienz steigern der gesamten Jagd. Dadurch erwarte ich eigentlich, dass die Abschusszahlen höher werden und nachher auch wieder Ruhe im Gebiet ist. Also ich denke mir, es wird die Ruhe für die Tiere erhöhen und gleichzeitig die Effizienz auch steigern. Aus diesem Grund werde ich mich für den bestehenden Artikel aussprechen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte den Abg. Sebastian Schädler unterstützen betreffend das Referendum. Wenn wir als Gesetzgeber Angst haben vor einem Referendum beziehungsweise vor dem Volk, dann haben wir ein grundsätzliches Problem. Wir müssen Gesetze machen für zukünftige Generationen und nicht, weil wir vor dem Volk Angst haben, nun hier einknicken. Das wäre dann eine Schwäche und fatal, wie gesagt, für zukünftige Generationen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, danke für das Wort. Ich glaube nicht, dass es primär um die Angst vor dem Referendum geht. Also ich entscheide meine Entscheide hier nicht, weil ich von einem Referendum beeinflusst werde oder irgendwelchen Statements. Wir bekommen zu jeglichen Vorlagen unterschiedliche Dokumente von Befürwortern und Gegnern. Das ist nichts Neues. Ich habe es bei der 1. Lesung gesagt, ich habe meine Bedenken bei der ersten Phase und an dem werde ich festhalten. Und Sie wissen auch: Die koordinierte Reduktion wird dann angeordnet, wenn die Ziele nicht erreicht werden. Und in der ersten Phase würde ich dann schon sehen, wie die Abschusszahlen sind. Denn dann werden wieder Zählungen gemacht, wird bewiesen, dass die Ziele nicht erreicht werden. Aber da kann man unterschiedliche Haltungen haben. Ich habe meine Haltung gesagt und der werde ich treu bleiben. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Walter Frick
Besten Dank, Herr Präsident. Ich möchte einfach noch auf das Thema des Herrn Abg. Schädler eingehen: Es sind eigentlich Bewegungsjagden. Das heisst, man sitzt nicht fix an. Aber das nur im Detail.Und das von der Abg. Karin Zech-Hoop: Das Rotwild wird dermassen gestört mit Frühjahrsjagden, dass es eben, wie ich schon erwähnt habe - und Rotwild ist eben nicht standorttreu -, sich in alle Windrichtungen vertreiben lassen wird und es ist dann im Sommer entsprechend wesentlich schwieriger, das nötige Wild noch zu erlegen. Diese Informationen habe ich von wirklich langjährigen und erfahrenen Jägern erhalten, da ich selber nicht auf die Jagd gehe. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Hubert Büchel
Besten Dank für das Wort. Guten Morgen, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen. Ich werde den Änderungsantrag meines Kollegen Walter Frick ebenfalls unterstützen und möchte festhalten, dass ich diese Entscheidung nicht aus Angst vor einem Referendum fälle, sondern weil, wie von der Kollegin Franziska Hoop ausgeführt, der Tierschutz auch nicht vergessen werden darf, aber auch den Bevölkerungsschutz, welcher vom Abg. Wendelin Lampert als Schreckensszenario angetönt wurde, ebenfalls im Hinterkopf habe. Aber ich glaube, man muss den Jägern die Chance geben. Man kann dann immer noch im Herbst beziehungsweise in der Wintersession eingreifen, sprich, die Wildhut kann dann immer noch eingreifen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Bettina Petzold-Mähr
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Also ich möchte mich zuerst einmal beim Abg. Walter Frick für diesen Antrag bedanken. Ansonsten wäre er vielleicht von mir gekommen. Ein weiterer Aspekt, den ich noch einbringen möchte, ist, dass das ordentliche Jagdjahr bekanntlich von Mai bis Dezember dauert. Das heisst, das sind acht Monate. Wenn nun die Wildhüter die Jagd vom 1. Mai bis zum 15. Juni sowie vom 1. November bis 31. Dezember in ihre Verantwortung bekommen, dann haben die eigentlichen Jagdpächter noch viereinhalb Monate zur Verfügung, um die Jagd nach ihren Vorstellungen und Werten auszuüben. Dies sind dann die Sommermonate, die die Abg. Zech-Hoop als Ruhephase bezeichnet hat. Somit ist der Erfolg der Jäger in ihrem Jagdjahr doch sehr überschaubar - davon kann man zumindest ausgehen.Ein weiterer Aspekt in dieser Thematik ist, dass die Abschusszahlen auf die letzten 30 Jahre in Liechtenstein zu 92,2% erfüllt wurden. Klar, es sind nicht 100% und es gibt grosse Schwankungen. Aber es gibt Jahre, da wird überschossen mit 102% und 104% - auch in den letzten zehn Jahren. Und klar, es gibt Jahre, da sind wir darunter. Aber falls diese 8%, die uns über die letzten 30 Jahre fehlen, nun die entscheidenden sind, um unsere Bevölkerung zu schützen, muss ich Ihnen sagen, dann, denke ich, müssen wir auch an anderen Stellen noch schrauben - und das dringend. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank. Ich möchte hier noch einmal betonen, dass wir die Hand extrem weit ausgestreckt haben in dieser zweiten Vorlage. Ursprünglich war angedacht, dass die Wildhut in allen drei Phasen tätig sein kann. Dann hat man die zweite Phase herausgenommen, man hat den April schon nicht vorgesehen in der ersten Phase - das war ursprünglich auch einmal die Idee. Jetzt haben wir in der letzten Phase den Januar gekürzt und wenn man jetzt die erste Phase auch noch streicht, dann muss ich sagen, dann ist die Vorlage so verwässert, dass man sich schon fragen muss, ob man dieses Gesetz überhaupt noch will.Ich bin der Meinung, dass das Land ein griffiges Instrument haben muss, wenn etwas in den Schutzwäldern nicht funktioniert. Das Land ist Regalinhaber und muss Eingriffsmöglichkeiten haben, wenn und solange etwas nicht funktioniert. Es wurde erwähnt, der Beitrag der Frühjahrsjagd zur Erfüllung des Abschussplans liegt beim Rotwild bei aktuell 14%. Das heisst, auf der einen Seite darf man die Frühjahrsjagd nicht ganz ausser Acht lassen, wenn es um Reduktionsbemühungen in kritischen Gebieten geht. Daher sind wir auch der Meinung, dass eine von der Wildhut koordinierte Frühjahrsjagd einen zusätzlichen, wertvollen Beitrag leisten kann. Wenn wir in einer Reduktionsphase sind - und darum geht es ja nur -, wenn eine solche Reduktionsphase ausgerufen werden muss, dann zählt jedes Stück, das erlegt werden kann. Es wurde auch schon erwähnt: Je mehr Vorarbeit im Frühjahr geleistet wird, desto grösser ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Abschussplanerfüllung bis Ende Jahr erreicht wird. Das ist auch wiederum absolut notwendig, um eben unser Ziel einer ausreichenden Waldverjüngung zu erreichen. Im Frühjahr werden von der Wildhut weder Treibjagden durchgeführt, wie das immer wieder fälschlicherweise behauptet wird, noch kommt es zu gravierenden Störungseffekten. Im Gegenteil: Im Frühjahr sollen weiterhin gezielte und sehr ruhig verlaufende Gemeinschaftsansitze auf einjährige Tiere durchgeführt werden. Dabei soll vor allem die Zeitspanne, in welcher vorjährige Tiere während der Setzzeit vom Muttertier kurzzeitig verstossen werden, genutzt werden. Der Störungseffekt für trächtige oder bereits führende Tiere wird dadurch minimiert. Eine von der Wildhut koordinierte Reduktionsjagd steigert die Jagdeffizienz und reduziert dadurch den Jagddruck.Die Unterstützung durch die Wildhut muss daher auch besonders im Frühjahr in Anspruch genommen werden können. Umgekehrt wird es nicht möglich sein, dass die Wildhut Ende Jahr dann in ein bis zwei Monaten das erledigen kann, was vorher versäumt wurde. Und auch noch zur Verantwortung eine Replik zur Abg. Bettina Petzold-Mähr. Die primäre Verantwortung zur Erfüllung der Abschusszahlen liegt weiterhin bei den Jägern und nicht bei der Wildhut. Wenn die Jäger dieser Verantwortung nachkommen, kommt die Wildhut nicht ins Revier. Das möchte ich auch noch einmal abschliessend betonen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können über den Antrag des Abg. Walter Frick abstimmen. Er beantragt, bei Art. 19h Abs. 2 den Einschub «zwischen dem 1. Mai und 15. Juni» zu streichen. Kann man das so zusammenfassen? Ist das für alle verständlich? Wer mit dem Antrag des Abg. Walter Frick einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: 12 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 12 Stimmen bei 25 Anwesenden nicht stattgegeben. Ich muss jetzt noch fragen: Gibt es weitere Wortmeldungen zu Art. 19h? Abg. Franziska Hoop
Besten Dank für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich stelle den Antrag, dass Art. 19h Abs. 4 wie folgt abgeändert wird: «Verboten bleibt die Bejagung von tragenden und führenden Tieren sowie von Kitzen und Kälbern im Zeitraum vom 1. Mai bis 15. Juni.» Gestrichen wird: «Das Verbot der Bejagung während der Schonzeit (Art. 31 Abs. 1) gilt nicht im Rahmen der Reduktion des Schalenwildbestandes nach Abs. 2;». Ich begründe dies wie folgt: Meines Erachtens ist mit dem in Art. 19h Abs. 4 genannten Satz «Das Verbot der Bejagung während der Schonzeit (Art. 31 Abs. 1) gilt nicht im Rahmen der Reduktion des Schalenwildbestandes nach Abs. 2» eine Hintertüre eingeplant, die es der Wildhut ermöglicht, das Schalenwild das ganze Jahr durch bejagen zu können. In meinem Antrag wurde dieser Satz gestrichen, denn die Schonzeit der Tiere ist in meinen Augen zwingend einzuhalten. Die Regierung äussert auf Seite 31 klar, dass sie den Tierschutz für wichtig erachtet. Es ist für mich fraglich, weshalb sie diesen Satz dennoch stehengelassen hat. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Norma Heidegger
Besten Dank für das Wort, sehr geehrter Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte den Antrag der Abg. Franziska Hoop ausdrücklich unterstützen, da ich in meinem Votum zur 1. Lesung schon explizit darauf eingegangen bin. Meine Begründung dazu: Ich habe bereits im September-Landtag in meinem Votum zur 1. Lesung des Jagdgesetzes zu Art. 19h Ausführungen gemacht und festgehalten, dass ich auch im Rahmen der Reduktion des Schalenwildbestandes nach Abs. 2 gegen die Aufhebung der Schonzeit und die Aufhebung des Muttertierschutzes bin. Dies sind grundsätzliche Änderungen im Jagdgesetz. Die Bejagung von Schalenwild in der äusserst wichtigen in Art. 31 des bestehenden Jagdgesetzes definierten Schonzeit widerspricht den Grundsätzen der Waidgerechtigkeit. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank. Ich kann Sie beruhigen, hier wird nichts durch die Hintertür eingeführt. In Abs. 2 wird klar und deutlich der Zeitraum für die koordinierte Reduktionsjagd festgelegt. Diese dauert vom 1. Mai bis 15. Juni und vom 1. November bis 31. Dezember. Nun ist es aber so, dass im Art. 31 die Schonzeit festgelegt wird beziehungsweise wird sie in der Hegeverordnung dann konkretisiert. Und es ist so, dass in den Berggebieten gemäss Hegeverordnung nur eine Jagdzeit bis 14. Dezember möglich ist. Das heisst, wir haben hier auf Gesetzesstufe dann einen Konflikt mit dem Datum 31. Dezember in Abs. 2, weshalb wir eben diese zwei Wochen für das Berggebiet ausnehmen müssen und nur für diese zwei Wochen vom 14. Dezember bis 31. Dezember brauchen wir diesen ersten Satz: «Das Verbot der Bejagung während der Schonzeit (Art. 31 Abs. 1) gilt nicht im Rahmen der Reduktion des Schalenwildbestandes nach Abs. 2». Das heisst: Die Wildhut muss, vor allem im Berggebiet auch vom 14. bis 31. Dezember Reduktionsjagden durchführen können, wenn das erforderlich ist. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Ich glaube, wichtig hinzuzufügen ist, dass zwar die Bejagung während der Schonzeit möglich ist, aber dass die Bejagung von Muttertieren verboten bleibt. Deswegen ist es ja schon aufgenommen, deswegen sollte es so stehenbleiben, wie es hier drin ist. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank für das nochmalige Wort. Das ist wirklich ein sehr wichtiger Punkt, den ich hier jetzt vernachlässigt habe in meinem Votum. Denn unsere Absicht war ja wirklich auch, dass wir hier dem Tierschutz nochmals einen höheren Stellenwert geben im Gesetz und dass wir hier auch zum ersten Mal gesetzlich den Zeitrahmen festlegen, wo eben der Muttertierschutz gewährleistet werden muss. Das ist bis jetzt nirgends so festgelegt und wir wollten daher wirklich, dass das im Gesetz explizit drinsteht. Das ist der zweite Satz von Abs. 4.Aber wie gesagt: Damit die Reduktionsjagd bis 31. Dezember tatsächlich stattfinden kann, müssen wir da eine Ausnahme von der Schonzeit machen. Aber «Ausnahme von der Schonzeit» heisst nicht «Ausnahme vom Muttertierschutz». Schonzeit heisst einfach: Man darf überhaupt nicht jagen. Aber wir müssen ja in der Reduktionsphase jagen können bis 31. Dezember. Ich hoffe, das war klar.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Frau Abg. Franziska Hoop, darf ich Sie bitten, den Antrag noch einmal zu formulieren, damit er für alle auch zur Kenntnis genommen wird.Abg. Franziska Hoop
Besten Dank für das Wort, Herr Landtagspräsident. Gestrichen wird: «Das Verbot der Bejagung während der Schonzeit (Art. 31 Abs. 1) gilt nicht im Rahmen der Reduktion des Schalenwildbestandes nach Abs. 2;».Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wer mit diesem Antrag der Abg. Franziska Hoop einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: 11 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 11 Stimmen nicht stattgegeben. Gibt es weitere Anträge zu Art. 19h?Abg. Franziska Hoop
Besten Dank für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich stelle den Antrag, dass Art. 19h Abs. 6 ersatzlos gestrichen wird. Ich denke, in diesem äusserst komplizierten und sensiblen Artikel muss es nicht noch eine Möglichkeit auf Verordnungsebene geben. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Möchte sich die Regierung hierzu äussern?Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Ich hätte jetzt eher gesagt, dass eben umso mehr ein Bedürfnis da ist, dass man in einer so sensiblen Angelegenheit eben noch klarere Details in der Verordnung festhält. Ich meine, die Regierung kann auch immer aufgestützt auf das Gesetz weitere Details in der Verordnung erlassen. Daher habe ich auch das Gefühl, wenn der Absatz nicht dasteht, würde uns das auch nicht die Kompetenz nehmen, auf Verordnungsebene weitere Details zu klären. Ich denke schon, dass es hier noch weiteren Klärungsbedarf gibt, daher würde ich gerne diesen Absatz weiterhin behalten. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ja, wenn Sie keine Verordnungskompetenz bekommen, können Sie auch keine Verordnung erlassen. Die Frage ist vielleicht: Was möchten Sie in diese Verordnung schreiben? Vielleicht können Sie uns ausführend erklären, was dann diese Verordnung inhaltlich ungefähr enthalten soll. Sie wissen, ich bin da immer kritisch mit Verordnungen. Für mich braucht es viel weniger Verordnungen. Dann müsste der Gesetzgeber viel mehr selbst bestimmen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich verweise auf Art. 59 des geltenden Gesetzes: «Die Regierung erlässt die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verordnungen.» Das ist die generelle Verordnungskompetenz, die es in jedem Gesetz gibt. Insofern ist es nur eine Präzisierung. Ich denke aber, sie ist am richtigen Ort, damit man das dort auch noch einmal bestimmen kann. Aber das war einfach die Replik auf die Ausführungen des Abg. Thomas Rehak. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich unterstütze den Antrag der Abg. Franziska Hoop ausdrücklich. Und ich schliesse mich auch gerne den Ausführungen des Abg. Rehak an. Die wesentlichen Dinge gehören ins Gesetz. Umso mehr bei diesem Artikel, der eben strittig ist. Ich glaube, bei den Abstimmungen vorhin, lassen Sie mich kurz gucken, mit 12 zu 13 und 14 zu 11 kann man nicht von einer grossen Zustimmung reden. Und ich stehe dem auch kritisch gegenüber, wenn wir bei irgendeiner Möglichkeit gleich wieder alles in der Verordnung regeln. Die Grundsätze gehören ins Gesetz, insbesondere eben, wenn es strittige Punkte sind. Dies auch bei allfälligen Überprüfungsanträgen, die dann beim StGH eingereicht werden würden. Darum werde ich diesen Antrag der Abg. Franziska Hoop unterstützen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank. Die Grundsätze stehen bereits im Gesetz. Abs. 2 besagt, dass im Abschussplan, der übrigens auf Verordnungsstufe festgelegt ist, festgelegt wird, ob eine Reduktionsphase erforderlich ist. Und die Grundlage hierfür bilden die Wildschadenssituation und die Erfüllung des Abschussplans. Und ich denke schon, dass man hier mitunter dann auch im Abschussplan entsprechende weitere Kriterien festlegen kann, wann diese Vorgaben erfüllt sind und wann eine Wildschadenssituation gegeben ist. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen über den Antrag der Abg. Franziska Hoop ab. Sie beantragt, bei Art. 19h den Abs. 6 ersatzlos zu streichen. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 14 Stimmen stattgegeben. Wir stimmen nun über Art. 19h gemäss Vorlage mit der vorgenommenen Änderung ab. Wer mit Art. 19h einverstanden ist, gebe bitte die Stimme ab. Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 18 Stimmen. Wir können weiterlesen. Art. 19i wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19i steht zur Diskussion.
Abg. Daniel Oehry
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, danke für das Wort. Ich habe beim Art. 19i drei Änderungsanträge zu den Abs. 1, 4 und 5, welche ich kurz erklären möchte. Wenn wir das Schalenwild vergrämen, müssen wir auch Orte bezeichnen, an denen es dann einstehen kann. Diese werden als Ausweichstand bezeichnet. Dort gilt es, die Grösse und die Qualität zu klären und den Ort festzulegen. Dazu habe ich eine Ausführung zum Änderungsantrag.Dann habe ich einen zweiten Punkt. Gemäss Art. 19h Abs. 2 endet die Jagd am 31. Dezember. Dies führt dazu, dass die Ausnahme vom Verbot aus meiner Perspektive nicht am 1. Februar, sondern am 1. Januar beginnen soll. Das führt zu den Änderungsanträgen im Abs. 1, nach dem Punkt nach «100 ha» soll ein weiterer Satz dazukommen: «Zu jedem Intensivbejagungsgebiet ist gleichzeitig ein adäquater Ausweicheinstand von vergleichbarer Grösse und Qualität in der Umgebung auszuscheiden.»Und zum Abs. 4, wie erwähnt, die Frist: Da sollte 1. Februar aus meiner Perspektive durch 1. Januar ersetzt werden, wenn der Landtag dem folgt. Und sollten wir im Abs. 1 den Begriff «Ausweicheinstand» einsetzen, müssen wir auch im Abs. 5 den Begriff anpassen oder die Begrifflichkeiten einfügen. Das würde dazu führen, dass bei den «näheren Vorschriften» nach «Intensivbejagungsgebieten» «und den dazugehörigen Ausweicheinständen» hinzugefügt werden müsste. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe zu Abs. 2 dieses Art. 19i den folgenden Änderungsantrag: Der Einleitungssatz in Abs. 2 lautet: «Intensivbejagungsgebiete können in Wäldern mit Personen- und Objektschutzfunktionen ausgeschieden werden, wenn:» Und dann kommt diese Aufzählung. Diese Aufzählung, das habe ich bereits im Votum zur 1. Lesung gesagt, ist äusserst schwammig. Die müsste man eigentlich auch massiv verschärfen. Ich habe mir hier zwar auch Änderungsanträge überlegt, aber das lasse ich jetzt einmal sein. Aber es kann dann doch nicht sein, wenn die Bst. a und b beinhaltet sind, dass man noch im Einleitungssatz sagt: Obwohl wir eine Wüste haben, können wir mitunter noch so ein Intensivbejagungsgebiet ausscheiden. Dann muss man es tun. Deshalb stelle ich den Antrag: «Intensivbejagungsgebiete werden in Wäldern mit Personen- und Objektschutzfunktionen ausgeschieden, wenn:» Im Prinzip ist es kein Können, es ist ein Müssen. Es ist zu tun, wenn Bst. a und b erfüllt sind.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Hubert Büchel
Besten Dank für das Wort. Wie bereits in meinem Votum zur 1. Lesung ausgeführt, ist es wichtig, dass auch Ausweicheinstände für die Tiere definiert werden sollen. Deshalb werde ich den Antrag vom Kollegen Daniel Oehry gerne unterstützen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Danke für das Wort. Ich hätte noch eine Frage an den Abg. Daniel Oehry. Was heisst das genau, Ausweicheinstände? Darf man dann dort auch nicht jagen? Was sind das für Kriterien? Was bedeutet ein Ausweicheinstand? Ist das wirklich ein Gebiet, wo wieder zusätzlich ein Schongebiet eruiert wird? Denn ein Ausweicheinstand wird sich automatisch auch ergeben. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Danke für das Wort. Automatisch wird sich das nicht ergeben. Ich liess mir das im Detail erklären: Wenn ich natürlich Flächen als Intensivjagdgebiet bezeichne, dann habe ich dort die Situation, dass ich die Tiere vergräme, erlege, vertreibe und dann auf zusätzliche andere Gebiete verlagern will, weil sie nicht in diesem Intensivjagdgebiet drin sein sollen oder vor allem in diesen Schutzwaldsituationen, wie es der Abg. Wendelin Lampert gerade erklärt hat. Das führt dazu, dass ich natürlich den Schutz des Schutzwaldes, den wir dort bezeichnen, explizit unterstütze. Aber dann muss man auch die Flächen bezeichnen, wo die Tiere dann einstehen dürfen. Das führt dann auch zu der letztendlichen Konsequenz, dass wir dann dort auch, wie es in anderen Gebieten gemacht wird - in Nendeln sehen wir ein Betretungsverbot für gewisse Schutzfunktionen -, diesen Flächen dann aus meiner Perspektive auch, ich sage es jetzt nicht waidmannsgerecht, eine Rangordnung zuteilen, wo wir sagen: Okay, da sind die Tiere dann wieder geschützt. Darum sind beide Perspektiven zu bezeichnen. Ich kann nicht auf einer Seite sagen, da müssen sie weg, nicht sagen, wohin sie sollen. Denn dann kann ich alle abschiessen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte eigentlich auch die Frage der Abg. Karin Zech-Hoop aufgreifen. Was bedeutet denn das in letzter Konsequenz? Wir wissen, wir haben ein Intensivbejagungsgebiet, das wir ausscheiden müssen. Aber wir haben keine Ausweichflächen. Würde das dann bedeuten, obwohl wir uns bewusst sind, dass wir ein riesiges Problem haben, aber wir auch wissen, dass wir keine Flächen haben für Ausgleichsflächen, dann belassen wir die Situation so und warten halt, bis der Berg kommt? Das weiss ich nicht, ob das ein guter Ansatz ist. Wir haben ein sehr kleines Land, wir haben sehr viele unterschiedliche Interessen. Und wenn wir schlicht und einfach diese Flächen nicht haben, dann schauen wir einfach zu und warten, bis etwas passiert? Da habe ich meine grössten Bedenken. Wie gesagt, mich würde interessieren, was konkret passiert, wenn wir sagen, es muss Ausgleichsflächen geben, wir aber den Raum nicht haben. Akzeptieren wir dann einen unhaltbaren Zustand in diesen Intensivbejagungsgebieten? Ist das eine zielführende Strategie für kommende Generationen?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank. Mir sagen meine Experten, dass Ausweicheinstände sowieso geregelt werden müssen. Also insofern ist das für uns eine Selbstverständlichkeit, dass man im Zusammenhang mit Intensivbejagungsgebieten auch Ausweicheinstände regelt. Ich meine, es ist immer die Frage - und da komme ich wieder zur Grundsatzfrage: Wie viel ist im Gesetz geregelt, wie viel in der Verordnung? Klar ist, wenn man keine Verordnung erlassen darf, dann muss mehr ins Gesetz. Ich bin als Juristin der Meinung: Grundsätze ins Gesetz und Details in die Verordnung. Ich finde, das Gesetz ist jetzt schon schwer lesbar. Für mich hat es einen Detailgrad, der einem Gesetz nicht würdig ist. Ich finde auch schon bei den Intensivbejagungsgebieten extrem viele Details drin. Aber wie gesagt, das mit den Ausweicheinständen ist für uns klar und eine Selbstverständlichkeit, dass das ausgeschieden werden muss im Zusammenhang mit Intensivbejagungsgebieten. Dann noch zum Antrag des Abg. Daniel Oehry, dass hier im Abs. 4 anstelle «1. Februar» «1. Januar» lauten müsste, weil die dritte Phase entsprechend gekürzt wurde. Hier kann ich sagen: Nein, das ist nicht so. Es handelt sich hier nicht um einen Übertragungsfehler. Es besteht kein Zusammenhang zwischen dieser Bestimmung und den Zeiten für die Reduktionsjagden. Wir sind hier bei einer anderen Massnahme. Wir befinden uns hier bei der Massnahme Intensivbejagung, die ja ganzjährig auch möglich sein sollte. Und was wir hier einfach machen, ist, dass wir auch für die Intensivbejagungsgebiete Schonzeiten festlegen, um dem Tierschutz gerecht zu werden. Nach unserer Ansicht sollte dies in der Periode vom 1. Februar bis 15. Juli verboten sein. Aber wir sind der Ansicht, dass es aus tierethischen Gründen noch möglich sein sollte, im Januar in Intensivbejagungsgebieten zu jagen. Die Tiere sind dann noch nicht hochträchtig, weshalb wir an dieser Bestimmung festhalten wollen, dass sich das Verbot auf den 1. Februar bis 15. Juli beschränkt. Einfach noch einmal: Hier geht es um Intensivbejagungsgebiete. Hier ist der Anspruch wirklich, dass diese Gebiete so wildarm wie möglich gehalten werden können. Nichtsdestotrotz war es uns ein Anliegen, eben dem Tierschutz hier gerecht zu werden. Und wir sind der Meinung, dass das mit dieser Ausnahme ausreichend berücksichtigt ist. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit können wir über die verschiedenen Anträge zu Art. 19i befinden. Zuerst über die Anträge des Abg. Oehry und zuerst über den Antrag zu Abs. 1. Darf ich Sie bitten, diesen Antrag zu Abs. 1 noch einmal zu wiederholen?Abg. Daniel Oehry
Danke für das Wort. Sehr gerne. Der Abs. 1 würde dann wie folgt lauten, dass nach «in der Regel 50 bis 100 ha.» der Zusatz käme: «Zu jedem Intensivbejagungsgebiet ist gleichzeitig ein adäquater Ausweicheinstand von vergleichbarer Grösse und Qualität in der Umgebung auszuscheiden.»Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 14 Stimmen stattgegeben. Ich bitte Sie, nun Ihren Antrag zu Abs. 4 nochmals zu wiederholen.Abg. Daniel Oehry
Danke für das Wort. Das ist relativ einfach. Ich würde «1. Februar» durch «1. Januar» ersetzen. Mehr ändert sich da nicht. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 14 Stimmen stattgegeben. Ich bitte Sie noch, Ihren Antrag zu Abs. 5 vorzutragen.Abg. Daniel Oehry
Danke. Hier würde nach «von Intensivbejagungsgebieten» ein Einschub hineinkommen: «und den dazugehörigen Ausweicheinständen». Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen über diesen Antrag ab. Wer damit einverstanden ist, gebe bitte die Stimme ab. Abstimmung: Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 16 Stimmen stattgegeben. Wir kommen nun zum Antrag des Abg. Wendelin Lampert zu Abs. 2. Ich bitte Sie ebenfalls, diesen nochmals zu formulieren.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Der Einleitungssatz von Abs. 2 soll wie folgt lauten: «Intensivbejagungsgebiete werden in Wäldern mit Personen- und Objektschutzfunktionen ausgeschieden, wenn:» Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen über diesen Antrag ab. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: 8 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 8 Stimmen nicht stattgegeben. Wir stimmen nur über Art. 19i mit den vorgenommenen Änderungen ab. Wer Art. 19i die Zustimmung erteilen will, gebe bitte die Stimme ab. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 24 Stimmen. Wir machen jetzt eine Pause bis 11:15 Uhr. Die Sitzung ist unterbrochen (von 10:55 bis 11:15 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, geschätzte Mitglieder der Regierung. Wir fahren mit den Beratungen zu Traktandum 17, Abänderung des Jagdgesetzes, 2. Lesung, fort. Wir können weiterlesen. Art. 19k wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19k steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 19l wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19l steht zur Diskussion.
Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Zu Art. 19l habe ich zwei Abänderungsanträge. Diese betreffen zum einen Art. 19l Abs. 3 und zum anderen Art. 19l Abs. 4. Bezüglich Art. 19l Abs. 3 beantrage ich, dass dieser Absatz abgeändert wird und wie folgt lauten sollen: «Die Ausnahme vom Verbot nach Art. 19h Abs. 4 gilt sinngemäss mit der Massgabe, dass tragende und führende Tiere, Kitze, Kälber sowie geführte einjährige Tiere im Zeitraum vom 1. Januar bis 15. Juli zu vertreiben sind.»Ich begründe diesen Antrag wie folgt: Dieser Antrag geht in dieselbe Richtung, wie der vom Abg. Oehry zu Art. 19i eingebrachten Antrag, der eine Mehrheit bekommen hat. Die Regierung führt in ihrer Stellungnahme auf Seite 63 aus, dass aufgrund der Anregungen in der 1. Lesung und weil eine längere Jagdruhezeit dem Tierschutz und Tierwohl zuträglich sei, die Dauer der dritten Phase vom 1. November bis zum 31. Dezember verkürzt werden soll. Dies führt auch zu einer entsprechenden Änderung von Art. 19h Abs. 2 hinsichtlich des Endes der Jagd am 31. Dezember. Es ist nun nur konsequent, wenn der «Zeitraum vom 1. Februar bis 15. Juli» in «Zeitraum vom 1. Januar bis 15. Juli» abgeändert wird. Dies ist wohl in der Stellungnahme untergegangen und soll mit dem vorliegenden Antrag korrigiert werden. Mein zweiter Abänderungsantrag zu diesem Artikel betrifft einen noch nicht vorgesehenen Abs. 4 und war in der Regierungsvorlage nicht erwähnt, weshalb ich diesen Abänderungsantrag fristwahrend beim Parlamentsdienst eingereicht habe. Der entsprechende Abänderungsantrag wurde verdankenswerterweise vom Rechtsdienst der Regierung legistisch geprüft und der Rechtsdienst der Regierung hat zwei Varianten zur Verfügung gestellt, weshalb ich den Abänderungsantrag nicht wie von mir eingereicht vorbringe, sondern einen der zwei Vorschläge des Rechtsdienstes der Regierung als Abänderung nenne: Ich stelle den Antrag, dass Art. 19l mit einem Abs. 4 ergänzt wird, der wie folgt lauten soll: «Um ein Einwechseln von Wild zu verhindern, haben Gemeindeförster Wildschutzzäune regelmässig auf allfällige Schäden zu überprüfen.»Art. 19l Regierungsvorlage behandelt die Wildschutzzäune. Diese sollen wildfrei gehalten werden, damit in den darin befindlichen Kulturen keine Schäden durch Wildtiere entstehen. Solche Schäden können sich ergeben, wenn Wildtiere in einen Wildschutzzaun eindringen oder gelangen und die darin befindlichen Forstpflanzen fressen. Aufgrund der dichten Vegetation können sich Wildtiere innerhalb von Wildschutzzäunen gut verstecken oder in Panik geraten, was einen Abschuss oder Austreiben schwieriger gestaltet. Wildschutzzäune werden auch immer wieder beschädigt, beispielsweise durch umfallende Bäume oder grosse abgebrochene Ästen bei starken Föhnstürmen oder anderen Stürmen, durch das Gewicht des Schnees nach starken Schneefällen, wie beispielsweise im Frühjahr 2021, oder Steinschlag. Durch solche beschädigten Stellen können Wildtiere in den Bereich innerhalb des Wildschutzzaunes eindringen und bis zum Zeitpunkt, in dem die Beschädigung des Wildschutzzaunes entdeckt wird, unverhältnismässig grosse Schäden an der geschützten Waldvegetation verursachen. Deshalb ist es sehr wichtig, dass die Wildschutzzäune regelmässig und zeitnah kontrolliert werden. Dies geschieht am Sinnvollsten durch die Gemeindeförster. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Besten Dank für das Wort. Ich kann beim besten Willen nicht erkennen, was dieser zusätzliche Absatz im Jagdgesetz zu suchen hat. Ich sehe nämlich nicht, was für einen Mehrwert er generieren soll. Die Wildzäune werden bereits heute vom Forstdienst laufend überwacht. Zudem gibt es immer wieder Meldungen von Jagdpächtern und achtsamen Wanderern oder Spaziergängern, die auf schadhafte Stellen in Wildschutzzäunen hinweisen. Die Mängel werden gemäss Auskunft der Waldeigentümer in der Regel zum erstmöglichen Zeitpunkt behoben. Weil sich ein nicht unwesentlicher Teil dieser Zäune in abgelegenen Gebieten befindet, die im Winter aufgrund der Schneehöhe beziehungsweise Lawinen- oder Schneerutschgefahr nicht zugänglich sind, macht eine solche Regelung wenig Sinn. Ich empfehle daher, auf die Aufnahme dieses zusätzlichen Absatzes zu verzichten. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Bettina Petzold-Mähr
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Natürlich wäre dies mit einem Zusatzaufwand verbunden, aber ich denke, dies kann unseren Forstbetrieben sehr wohl zugemutet werden. Es geht nicht darum, mit diesem Artikel eine Kontrolle alle zwei Wochen vorzuschreiben. Dann würde diese Frist nämlich im Gesetzesartikel aufscheinen. Es geht darum, sicherzustellen, dass sich alle Beteiligten ihrer Pflicht bewusst sind und dies auch umgesetzt wird. Wie oft eine solche Kontrolle nötig ist, hängt meines Erachtens sehr wohl von der Lage oder dem Wetter ab. Hier ist es natürlich in der Verantwortung der entsprechenden Forstdienste, festzustellen, wie oft diese Kontrolle zu erfolgen hat. Wenn die Zäune standardmässig einmal im Frühling, einmal im Herbst und im entsprechenden Anlassfall geprüft werden, ist dies meines Erachtens völlig ausreichend. Meines Wissens hat beispielsweise die Gemeinde Triesenberg circa 13 Kilometer Wildschutzzaun auf ihrem Hoheitsgebiet - bei fünf angestellten Förstern und Forstwarten. Das würde bedeuten, dass, selbst wenn das Gelände steil und unwegsam ist, jeder Angestellte zweimal im Jahr rund 2,6 Kilometer Wildschutzzaun zu kontrollieren hätte. Also ich denke, das könnte man ihnen durchaus zumuten. Als Replik auf die Abg. Bühler-Nigsch: Es liegen Beispiele vor, wo nach mehrfachem Auffordern und Hinweisen auf Zäune, die Fehler haben, diese sechs Monate lang leider nicht behoben wurden. Und das soll damit verhindert werden. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Ich unterstütze das Votum der Abg. Dagmar Bühler-Nigsch komplett. Ich finde es schon ein bisschen schwierig für den Forstdienst der Gemeinden, dass die dann die Zäune regelmässig kontrollieren müssen. Es könnte ja auch die Aufgabe der Jäger sein, dass sie halt einmal einen Pfosten aufrichten und den Zaun wieder richten, wenn sie schon den Schaden erkennen, anstatt darauf zu warten, dass der Forstdienst da hochkraxelt in unwegsames Gelände, wo der Jäger eh schon vor Ort ist. Dann ist es auch noch so: Die Wildschutzzäune sind ja nicht unbedingt mit dem Auto erreichbar. Also da muss der Forstdienst dann mehrere Kilometer zu Fuss den steilen Berg hoch, mit dem ganzen Material, um zu kontrollieren, ob der Zaun noch in Ordnung ist, falls er die Meldung nicht erhalten hat, dass er beschädigt sei. Es ist ja nicht so, dass nur ein Mitarbeiter zwei Kilometer im Jahr in die Füsse nimmt, um einen beschädigten Zaun zu reparieren. Und wenn wir das so wollen, müssen wir damit rechnen, dass die Gemeinden die Forstdienste personell massiv aufstocken müssen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Danke, Herr Landtagspräsident, für das Wort. Ich kann die Intention hinter diesem Antrag sehr gut nachvollziehen. Auch ich möchte nicht, dass Tiere sozusagen in den Wildschutzgebieten - also wo wir Zäune erstellt haben - sind. Aber ich stelle mir das relativ schwierig vor. Und vor allem habe ich ja von den Jägern gehört, sie möchten so viel Ruhe wie möglich. Dann sollte ich nicht noch den Förster durch den Wald in unwegsame Gebiete schicken, um die Zäune zu kontrollieren. Ich denke, hier müsste wirklich ein Miteinander gefunden werden. Und ein Miteinander kann ich hier wohl, in diesem Bereich, nicht ins Gesetz hineinschreiben. Ich denke mir einfach, es wird relativ schwierig, wenn wir die Förster die Zäune kontrollieren lassen. Ich bin sicher, dass bei entsprechenden Meldungen so schnell wie möglich gehandelt wird. Aber ich möchte nicht, dass auch zu Zeiten, wo genau Ruhe sein soll oder wo die Jäger einmal sagen: Okay, wir sind zwei Wochen nicht in diesem Gebiet unterwegs, dann gerade zufällig der Förster in dieses Gebiet geht und wieder eine Störung macht. Ich denke, das ist relativ schwierig. Von dem her werde ich den Antrag nicht unterstützen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort. Zu den Aussagen der Abg. Dagmar Bühler-Nigsch. Wildschutzzäune sind nun einmal hier im Jagdgesetz geregelt und darum finde ich auch, dass deren Kontrolle hier geregelt werden sollte. Damit es nicht irgendwelche Konflikte gibt, wer jetzt dafür zuständig ist, sondern dass die Regelung ganz klar und leicht auffindbar zu finden ist. Und dass sie eben dort zu finden ist, wo das Grundsätzliche geregelt wird. Davon bin ich ein ganz grosser Freund, dass die Gesetze leicht lesbar sind und dass das, was zusammengehört, auch zusammensteht. Bezüglich der abgelegenen Gebiete oder nicht zugänglichen Gebiete oder dort, wo es dann sehr viel Schnee hat: Ja, das sind aber auch Gebiete, wo die Wildtiere nicht so einfach dazukommen. Beispielsweise, wenn wir eine eineinhalb Meter hohe Schneedecke haben, wo ein Forstmitarbeiter nicht hinkommt, da kommt auch kein Hirsch und keine Gams hin. Das ist einfach so. Und bezüglich der Kontrolle kann ich mir eben auch vorstellen, wenn es schwer zugängliche Gebiete sind, dass dort, wie das beispielsweise am Triesenberg von der Rehkitzrettung gemacht wird, Drohnen zum Einsatz kommen. Es gibt dort hochauflösende Drohnen, wo man auch mit genügend Abstand die Gebiete abfliegen kann und da wegen der grossen Auflösung der Drohnen diese auch sieht. Da haben wir auch kein Problem mit dem Datenschutz, weil dort keine Personen sein sollten. Gerade im Winter und gerade auch in Winterruhezonen. Und eine Frage möge mir erlaubt sein: Was, bitte schön, haben Wildschutzzäune in Winterruhezonen zu suchen?Ich danke der Abg. Bettina Petzold-Mähr ganz fest für Ihr Votum, für Ihre unterstützenden Worte. Ich kann mich dem voll und ganz anschliessen. Und an den Abg. Patrick Risch kann ich sagen: Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Jäger, wenn er ein Tier innerhalb eines Wildschutzzaunes sieht, das für sich behält und nicht reagiert. Ich glaube, er wird - wann immer möglich - entweder die Forstmitarbeiter informieren, wenn das notwendig sein sollte, oder da selbst Hand anlegen, um möglichen Schaden zu verhindern.Ich glaube, das ist auch etwas, wo wir sagen müssen: Im Endeffekt geht es eben doch allen dabei um den Schutzwald und die Waldverjüngung. Ich glaube, wenn jemand etwas sieht, das nicht gut ist, dann wird man nicht vorsätzlich dagegen handeln. Bezüglich der Forstdienste im Land Liechtenstein: Wenn ich die Personalzahlen hier im Land Liechtenstein im Forstdienst vergleiche mit den Zahlen in umliegenden Ländern, dann sind wir sehr gut aufgestellt. Diese Zahlen sind einfach, wenn man sie ins Verhältnis setzt, wesentlich höher. Wir haben mehr Forstdienstmitarbeitende als in den umliegenden Ländern. Wie schon gesagt, und das kann ich auch zu der Abg. Zech-Hoop sagen: Ich glaube, das Miteinander ist sehr, sehr wichtig. Darum habe ich mich in der 1. Lesung immer wieder dafür ausgesprochen, dass man miteinander eine Lösung findet, dass man auch eine Grundlage sät, wo man die Lösung ins Zentrum stellt und immer wieder diese Lösung fokussiert und wo wir dann auch miteinander eine Lösung finden, die von allen mitgetragen wird. Das ist mir wichtig, das war mir wichtig und es wird auch in Zukunft für mich sehr, sehr wichtig sein. Die Kontrollen, ja, die sollen zeitnah passieren. Aber natürlich nur dann, wenn es entsprechende Anlässe gibt - eben wie bei einem starken Sturm, bei einem starken Föhnsturm, bei starken Niederschlägen. Ich denke eben, mit den Drohnen, da könnte man beispielsweise auch dafür sorgen, dass sich der zeitliche Aufwand in Grenzen hält und dass Personen, die im Forst arbeiten, nicht unverhältnismässige Risiken eingehen müssen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Darf ich beliebt machen, dass wir im gleichen Stile wie bisher fortfahren? Das ist dem Zeitdruck geschuldet, dass wir die Voten so kurz und prägnant als möglich halten. Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, das Miteinander hat halt dort Grenzen, wo es um den Bevölkerungsschutz geht. Und einen Kompromiss einzugehen, der eben dem Punkt Bevölkerungsschutz nicht gerecht wird, das ist nicht zielführend. Ich denke mir, für die Forstmitarbeiter wäre es kein Problem, diese 2,6 Kilometer auf sich zu nehmen. Ich denke mir, die vollbringen noch ganz andere Leistungen während des Jahres. Das sehe ich weniger kritisch. Aber der Punkt der Abg. Karin Zech-Hoop, die Ruhe, das ist doch das zentrale Argument. Wieso sollen der Jagdpächter und der Förster in ein Revier hineingehen, wenn der Jäger, der Jagdpächter, sowieso schon dort ist und dann noch einen Blick auf diese Zäune werfen kann und das entsprechend melden kann. Das wäre ja sehr ineffizient. Also wenn man diesen Abs. 4 schon so formulieren möchte, dann müssten doch die «Forstmitarbeiter» ersetzt werden durch die «Jagdpächter». Dann sollen die Jagdpächter diese Kontrollen übernehmen und eine Meldung erstatten. Das zentrale Argument, das wurde bereits ausgeführt, ist die Ruhe. Wir sagen immer: Das Wild braucht Ruhe. Wenn einfach zwei herumgehen, dann ist weniger Ruhe, als wenn nur einer dort ist. Das ist relativ offensichtlich.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sebastian Schädler
Besten Dank für das Wort. Ich denke, das sollte doch im ureigenen Interesse der Waldeigentümer sein, dass diese Zäune instand gehalten sind. Ich denke, es ist einfach wichtig, dass die, die die Personalverantwortung haben, ihre Verantwortung auch nutzen und hier dann einfach auch durchgreifen. Und ja, für die Kommunikation: Die Wildhüter können da bestimmt unterstützen, damit da auch der nötige Druck aufgebaut wird von einer offiziellen Behörde. Ich denke, da werden die schon auch noch einmal besser zuhören. Das konkrete Problem über die sechs Monate, wo der Zaun nicht repariert wurde: Ich verstehe jetzt nicht ganz, wie dieses Problem gelöst werden kann, wenn man jetzt halbjährige Kontrollen vorschlägt. Dann dauert es ja wieder ein halbes Jahr, bis da etwas gemacht wird. Ich könnte mir sogar vorstellen, dass die Förster diese Aufgabe sehr gerne wahrnehmen würden - gerade bei schönem Wetter, bei idealen Bedingungen, dann ist das vielleicht eine ganz nette Wanderung. Aber ich denke, die Probleme entstehen halt eben genau dann, wenn Lawinen entstehen, wenn Schlechtwettereinflüsse herrschen, und dann ist es eben nicht mehr so einfach vermutlich. Das Thema mit den Drohnen, das klingt ganz schick. Aber wenn man schon einmal auf Google Maps oder Google Earth geschaut hat, wie so ein Wald von oben ausschaut, da sieht man nicht viel, was darunter ist. Und mit einer Drohne im Wald zu fliegen - ich stelle mir das schwierig vor. Ich glaube, da sollten wir schon ein bisschen auf dem Boden der Tatsachen bleiben, wenn wir jetzt ein neues Gesetz erstellen. Ich frage mich, vielleicht wäre es angebracht, dass wir den vorgeschlagenen Änderungsantrag dahingehend abändern, dass wir aus «Kontrolle» «Instandhaltung» machen. Dass die Gemeindeförster verantwortlich sind, die Instandhaltung der Zäune zu übernehmen. Da frage ich mich aber: Ich könnte mir vorstellen, dass das bereits im Gesetz verankert ist. Wie ist da die aktuelle Situation? Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Danke. Ja, ich sehe diesen Zusatz auch nicht. Hier geht es ja eigentlich nicht in erster Linie um die Wildschutzzäune, sondern es geht um Wild in Wildschutzzäunen und wie man damit umgeht. Denn wenn wir sagen: Nein, hier geht es um Wildschutzzäune, dann müssen wir doch sagen: Wer plant die Wildschutzzäune? Wer baut die Wildschutzzäune? Wer kontrolliert sie, wer ersetzt sie? Dann kommen wir aber in ein anderes Thema hinein und deshalb möchte ich diesen Zusatz hier auch nicht im Jagdgesetz. Denn er ist für mich fremd. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank für das Wort, Herr Landtagspräsident. Der Abg. Kaufmann nimmt mir immer die Worte vorweg, aber ich kann sie doch nochmals zur Verstärkung wiederholen. Ja, es ist richtig, ich finde das auch total systemfremd hier. Also wie man mit dem Tier umgeht, das ist im Jagdgesetz geregelt. Und wie man mit dem Zaun umgeht, das wäre dann allenfalls im Waldgesetz zu regeln.Abgesehen davon: Ich will keine Drohnen im Berggebiet, ich will auch nicht Forstangestellte, die sich unter Lawinengefahr auf das Hahnenspiel begeben müssen, um dort die Wildschutzzäune zu kontrollieren. Ich bin auch dafür, dass man hier eine gemeinsame Lösung sucht. Aber ich glaube, da braucht man auch ein gegenseitiges Vertrauen. Und dieser Antrag ist für mich nicht ein Vertrauensantrag, sondern das ist für mich ein Misstrauensantrag an die Forstorgane, dass die nicht die Zäune instand halten wollen. Fakt ist doch, dass die Förster ein Eigeninteresse haben, dass diese Wildschutzzäune dicht bleiben. Denn die Förster wollen ja, dass der Wald innerhalb dieser Wildschutzzäune gedeiht und dass hier ein Aufwuchs passiert. Also insofern verstehe ich es nicht und sehe es auch überhaupt nicht als zielführend. Dann müsste man vielleicht auch gesetzlich regeln, dass der Jäger dann schon mitteilt in regelmässigen Abständen, wenn er etwas sieht. Also hier kommen wir wieder auf eine Ebene, wenn man sagt, es muss alles geregelt sein hier drin. Ich sehe hier wirklich keinen Mehrwert hier drin und es wäre eben auch faktisch sehr, sehr schwierig umzusetzen, wenn wir hier sagen, dass die Forstangestellten alle Wildschutzzäune so kontrollieren müssen, dass kein Einwechseln passiert.Dann vielleicht noch zu dem Antrag, wir hatten das Thema ja schon bei einem anderen Artikel, wegen des Zeitraums 1. Februar bis 15. Juli in Abs. 3 hier. Einfach auch nochmals zur Wiederholung: Es handelt sich hierbei mitnichten um einen Übertragungsfehler, weil eben die Situation in den Wildschutzzäunen nichts mit der Reduktionsphase zu tun hat. Das Ende der dritten Phase bei Reduktionsjagden hat keine Korrelation mit dem, was in den Wildschutzzäunen passieren soll. In den Wildschutzzäunen ist ja eben das Ziel, dass hier überhaupt kein Wild vorhanden ist. Und wenn es drin ist, dann muss man es vergrämen oder erlegen. Das ist das Ziel von den Wildschutzzäunen, dass man die eben wildfrei hält. Nichtsdestotrotz wollten wir hier auch eine Tierschutzbestimmung einfügen und, wie gesagt, schien uns aus tierschutzethischen Gründen ein Verbot der Erlegung des Tieres innerhalb von Wildschutzzäunen zwischen 1. Februar und 15. Juli angemessen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir kommen zu den Abstimmungen. Der Abg. Seger beantragt, bei Art. 19l Abs. 3 den Zeitbegriff «1. Februar» durch den Zeitbegriff «1. Januar» zu ersetzen. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 14 Stimmen stattgegeben. Des Weiteren beantragt der Abg. Seger, bei Art. 19l einen neuen Abs. 4 einzufügen. Ich bitte ihn, den genauen Wortlaut nochmals zu wiederholen.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort. Der Abs. 4 soll dann lauten: «Um ein Einwechseln von Wild zu verhindern, haben Gemeindeförster Wildschutzzäune regelmässig auf allfällige Schäden zu überprüfen.»Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Sie haben den Antrag gehört. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: 7 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 7 Stimmen nicht stattgegeben. Wir können weiterlesen. Art. 19m wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19m steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt. Ich habe es noch versäumt, über Art. 19l als Gesamtes zu abstimmen zu lassen. Wir stimmen über Art. 19l ab. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 24 Stimmen. Wir können weiterlesen. Art. 19n wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19n steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 24 Stimmen. Art. 19o wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19o steht zur Diskussion.
Abg. Bettina Petzold-Mähr
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich beantrage, dass Art. 19o abgeändert wird wie folgt: «Das Amt für Umwelt erstellt und veröffentlicht jährlich einen Bericht über die Tätigkeit der Wildhut. Der Bericht hat insbesondere die Zieldefinition, die festgelegten Massnahmen zur Zielerreichung und den Stand der Erreichung zu enthalten.»Ich begründe diesen Antrag wie folgt: Meines Erachtens ist es äusserst wichtig, dass ein solcher Bericht für alle beteiligten und interessierten Personen einsehbar ist und nicht nur zuhanden der Regierung ergeht. In diesem Bericht muss die Zieldefinition, die festgelegten Massnahmen zur Zielerreichung und der Stand der Zielerreichung Ende Jahr nachvollziehbar und verständlich beschrieben werden. Wenn die Regierung und auch das Amt für Umwelt eine breite Akzeptanz für die Wildhut in Liechtenstein schaffen möchten, ist dies meines Erachtens unumgänglich. Der Rechtsdienst der Regierung hat meinen Antrag geprüft und für gut befunden. Nun möchte ich Sie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, im Sinne der öffentlichen Akzeptanz für die neugeschaffene Wildhut bitten, diesem Antrag zuzustimmen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank. Dass der Bericht öffentlich gemacht wird, ist selbstverständlich. Jedes Amt ist der Öffentlichkeit rechenschaftspflichtig. Aber wenn es der Klarheit dient, wir verwehren uns diesen Änderungen nicht. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Nur, damit hier kein Missverständnis besteht: Der Rechtsdienst der Regierung hat das legistisch geprüft und legistisch ist es in Ordnung. Für gut befunden inhaltlich hat er es natürlich nicht. Das ist auch nicht seine Aufgabe. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ich bitte darum, dass man den Absatz noch einmal vorträgt, weil ich glaube, Sie haben den Schluss vergessen «... die diesen dann veröffentlicht.» Damit das klar ist. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Bettina Petzold-Mähr
Besten Dank. Der Artikel soll lauten: «Das Amt für Umwelt erstellt und veröffentlicht jährlich einen Bericht über die Tätigkeit der Wildhut. Der Bericht hat insbesondere die Zieldefinition, die festgelegten Massnahmen zur Zielerreichung und den Stand der Zielerreichung zu enthalten.»Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 20 Stimmen zugestimmt. Wir können weiterlesen. Überschriften vor Art. 22 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschriften vor Art. 22 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 22 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Überschrift vor Art. 23 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 23 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 23 steht zur Diskussion.
Die Wortmeldung hat sich offenbar erledigt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 23a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 23a steht zur Diskussion.
Abg. Johannes Kaiser
Jetzt bin ich ein bisschen verwirrt gewesen, könnten wir auf Art. 23 nochmals zurückkommen? Zum Art. 23 Abs. 2 Bst. b und dasselbe bezieht sich dann auch auf Art. 23a Abs. 2, wo es um die gleiche Thematik geht. Art. 23, wenn man nochmals darauf zurückkommen kann, bei Abs. 2 Bst. b geht es mir darum, dass der Bst. b ersatzlos gestrichen wird. Das hat einen Zusammenhang mit dem Art. 17, wo ich ebenfalls schon bereits vorgetragen habe, dass der gesamte Jagdeignungsnachweis vorhanden sein muss, die Gesamtausbildung, dass diese erforderlich ist und dass aus diesem Grunde der Bst. b gestrichen wird. Dasselbe bezieht sich dann auch auf Art. 23a Abs. 2. Aber die Frage ist, ob wir auf Art. 23 Abs. 2 Bst. b zurückkommen können? Landtagspräsident Albert Frick
Da wir jetzt bereits über Art. 23 abgestimmt haben, Sie haben aber rechtzeitig gedrückt, möchte ich einfach der guten Ordnung halber den Rückkommensantrag bestätigen lassen. Wer damit einverstanden ist, dass wir auf Art. 23 zurückkommen, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Dann bitte ich Sie doch, Herr Abg. Johannes Kaiser, Ihren Antrag noch einmal zu konkretisieren.Abg. Johannes Kaiser
Beim Art. 23 Abs. 2 Bst. b, dass dieser Bst. b «angehende Jäger für ein Jagdjahr, höchstens jedoch bis zum Bestehen der Jagdeignungsprüfung» ersatzlos gestrichen wird. Eben deshalb, weil hier die Gesamtausbildung erforderlich sein sollte. Es kann auch sein, dass die praktische Prüfung absolviert wird und dann noch später der theoretische Teil weggelassen wird. Man kann auch durchfallen oder er wird dann überhaupt nicht mehr gemacht. Aus diesem Grunde möchte ich beliebt machen, dass dieser Bst. b gestrichen wird. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Wir haben so viele Änderungsanträge durchgemacht. Jetzt in Art. 17 Abs. 2 haben wir das jetzt rausgestrichen, dass angehende Jäger mit auf die Jagd dürfen? Ich glaube, ich kann mich erinnern, dass die weiter mit auf die Jagd dürfen. Also brauchen die auch eine Jagdkarte, sonst funktioniert das Gesetz so nicht mehr - glaube ich. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank. Ja, ich wollte dasselbe sagen wie der Abg. Patrick Risch. Ich würde wirklich anmahnen, hier davon Abstand zu nehmen. Wir haben in Art. 17 bereits den Beschluss, dass angehende Jäger mit auf die Jagd gehen dürfen, bevor sie die theoretische Prüfung abgeschlossen haben, und daher brauchen sie auch einen entsprechenden Nachweis für diese Möglichkeit. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, stimmen wir über den Antrag des Abg. Kaiser ab, Art. 23 Abs. 2 Bst. b ersatzlos zu streichen. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 1 Stimme
Landtagspräsident Albert Frick
Eine Stimme, dem Antrag wurde nicht stattgegeben. Wir lesen weiter. Art. 23a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 23a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 25 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Überschrift vor Art. 26a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 26a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 26a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 26a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter.Abg. Franziska Hoop
Besten Dank für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich habe gedrückt, bevor Sie die Abstimmung durchgeführt haben. Ich möchte zurückkommen auf Abs. 6. Da würde ich gerne wissen, was da noch in der Verordnung geregelt wird? Landtagspräsident Albert Frick
Wie bitte?Abg. Franziska Hoop
Ich habe gedrückt, bevor Sie abgestimmt haben. Ist untergegangen, kann passieren. Ich wollte noch wissen, was in Abs. 6 in der Verordnung noch geregelt werden muss? Landtagspräsident Albert Frick
Das kann ich nicht beantworten, das muss die Regierung beantworten. Bezüglich des Drückens: Ich warte jeweils ziemlich lange, bis ich zur Abstimmung gelange.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Ich kann die Frage der Abg. Franziska Hoop auch nicht im Detail beantworten. Aber ich gehe jetzt einmal schwer davon aus, dass man hier auch noch näher regelt, was eben anerkannte Schiessstände sind oder anerkannte Schiessanlagen. Dass man hier sich auch auf kantonale Organisationen stützt, dass man hier das noch genauer erläutert. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Nachdem wir bereits abgestimmt haben, können wir weiterlesen. Art. 27 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 27 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 28 Abs. 1 Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 28 Abs. 1 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 31 Abs. 1 bis 3a werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 31 Abs. 1 bis 3a stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 34 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 34a Abs. 1 Bst. a sowie Abs. 3 und 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34a Abs. 1 Bst. a sowie Abs. 3 und 4 stehen zur Diskussion.
Abg. Daniel Oehry
Geschätzter Landtagspräsident, danke für das Wort. Ich habe einen Antrag zum Abs. 3, den ich kurz begründen möchte: Mit Blick auf Seite 5 im Bericht und Antrag führt die Regierung aus, dass für alle Aktivitäten der Wildhut ein generelles Nachtjagdverbot gilt. Ursprünglich habe ich da gedacht: danke. Dann habe ich weitergeblättert auf Art. 34a Abs. 3, den wir jetzt lesen. Wenn aus meiner Perspektive ein generelles Nachtjagdverbot als wichtiges Element des Tierschutzes bestehen soll, dann sollen auch die Ausnahmen dazu - wenn es die dann braucht - möglichst hoch aufgehängt werden und das soll aus meiner Perspektive ein absoluter Notfall sein. Ich kann nachvollziehen, dass es Ausnahmen für Fälle braucht, die unmittelbares Handeln nötig machen, wobei dies bei Umständen gilt, die nicht geplant werden - sonst wären es keine Notfälle. Notfälle wie Seuchen oder das Erlegen von schadenstiftenden Tieren fallen für mich unter diese Prämisse, aber nicht die geplante Reduktion des Schalenwildes - weil diese geplant ist. Die ist absolut wichtig, aber auch sie darf nicht zu einer Nachtjagd führen. Aus dieser Perspektive heraus muss diese Freigabe wieder auf die Ebene der Regierung zurück. Und dann habe ich noch einen zweiten Abschnitt. Am Schluss von Abs. 3 kommt der Satz: «Der Jagdbeirat ist hierüber zu informieren.» Im Art. 52, gültiges Jagdgesetz, ist festgehalten, dass bei allen grundsätzlichen Fragen der Jagd der Jagdbeirat zu hören ist. Darum macht eine reine Information im letzten Satz keinen Sinn und dies kann aus meiner Sicht darum entfallen. Die führt dazu, dass der Abs. 3 wie folgt lauten sollte: «Die Regierung ist ermächtigt, in besonderen Fällen Ausnahmen von diesen Verboten zu gestatten. Dies betrifft die Bekämpfung von Seuchen und die Erlegung Schaden stiftender Tiere (Art. 31 Abs. 5).» Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Bettina Petzold-Mähr
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich möchte hier nur zwei Sachen ebenfalls noch erwähnen. Also dass die Zuständigkeit für Bewilligungen von Ausnahmen neu direkt beim Amt für Umwelt angesiedelt werden soll und nicht mehr bei der Regierung, ist für mich bedenklich. Ich denke, es ist sehr wichtig, bei diesem Instrument das Vieraugenprinzip zu wahren.Im Weiteren möchte ich ebenfalls auf den letzten Satz eingehen: «Der Jagdbeirat ist hierüber zu informieren.» Im Art. 52 steht, wie vom Herrn Abg. Oehry ausgeführt, dass der Jagdbeirat grundsätzlich in allen Fragen der Jagd anzuhören ist. Bei Ausnahmen den Jagdbeirat im Nachhinein darüber zu informieren und nicht zum Vornherein anzuhören, ist für mich hier ebenfalls nicht nachvollziehbar. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sebastian Schädler
Besten Dank für das Wort. Wie ist das zu verstehen, wenn es heisst: «Die Regierung ist ermächtigt»? Die Frau Abg. Bettina Petzold-Mähr hat das Vieraugenprinzip angesprochen. Ist die Regierung die Regierungsrätin? Oder ist die Regierung ein Regierungsbeschluss, also sprich ein Zehnaugenprinzip? Und wie lange würde es dauern, bis solche Ausnahmen gestattet werden können? Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank. Ich beginne vielleicht mit der Definition: Was heisst «generell» und was heisst «Ausnahme»? Gemäss Wikipedia bedeutet «generell» «für die meisten oder alle Fälle derselben Art geltend». Also generell ist die Nachtjagd für die Wildhut verboten. Aber in begründeten Fällen kann sie Nachtjagden durchführen, wie das bereits jetzt schon in der Ausnahme in Art. 34a Abs. 3 vorgesehen ist. Die Regierung ist hier der Ansicht, dass die Wildhut die gleichen Ausnahmemöglichkeiten haben sollte, wie die Jäger. Daher möchten wir hier auch diese besonderen Ausnahmefälle für die Wildhut zur Anwendung bringen können. Das ist Punkt 1. Also wir schaffen hier keine neuen Ausnahmen, das sind bestehende Ausnahmemöglichkeiten im Gesetz, die bis anhin die Regierung erlassen kann. Wenn Sie den ganzen Artikel vor sich haben, da ist nicht nur die Ausnahme vom Nachtjagdverbot drin, sondern da gibt es eine Reihe von Ausnahmen. Da geht es auch um die Verwendung von Schlingen, Pfeilen, Wurfgeschossen, da geht es auch um die Verwendung von künstlichen Lichtquellen. Ganz wichtig für uns auch die Kirrungen, die grundsätzlich verboten sind, aber eben ausnahmsweise auch bewilligt werden können. Der Antrag, den wir hier stellen, ist, dass die Wildhut die gleichen Möglichkeiten hat wie die Jagdgemeinschaften, damit wir hier eine Gleichbehandlung haben. Jetzt zur Zuständigkeit: Es ist richtig, bis anhin ist gemäss Abs. 3 die Regierung zuständig, in besonderen Fällen eben Ausnahmen von diesen Verboten zu gestatten. Ich zitiere auch vom bestehenden Artikel: «Dies betrifft insbesondere die Bekämpfung von Seuchen.» Also «insbesondere» und nicht abschliessend. Theoretisch hätten wir hier gar nichts aufführen müssen, denn die Regierung hätte auf dieser Grundlage eben auch für die Wildhut diese Ausnahmen bewilligen können. Gemäss Abs. 4 des bestehenden Gesetzes kann das Amt für Umwelt heute schon die Verwendung von künstlichen Lichtquellen als Nachtsichthilfe zur Erlegung schadenstiftender Tiere bewilligen während der Nacht. Es heisst auch dort weiter, in Abs. 4, dass der Jagdbeirat hierüber zu informieren ist. Dieser Abs. 4 wurde jetzt gestrichen und geht über in den Abs. 3, wo wir eben vorschlagen, dass das in Zukunft das Amt für Umwelt nun eben für sämtliche Ausnahmefälle - in begründeten Fällen, «in besonderen Fällen» heisst es hier, also eben nicht generell - diese Ausnahmen bewilligen kann. Grund dafür ist: Was wir einfach in der Praxis gesehen haben, ist die zeitliche Dringlichkeit und wir erachten es daher für nicht zielführend, dass das in eine Regierungssitzung mit fünf Regierungsräten hineingetragen werden muss. Hier geht es auch wirklich um Entscheide - also ich persönlich möchte hier jetzt nicht entscheiden -, ob hier Schlingen, Pfeile, Wurfgeschosse oder weitere Dinge hier nötig sind. Ich glaube, hier müssen wir unseren Fachstellen auch vertrauen können, dass sie hier die Expertise haben, um zu entscheiden, wann von welcher Ausnahme Gebrauch gemacht werden muss. Natürlich kann in solchen Fällen auch immer dann der Rechtsweg beschritten werden. Die Regierung hat die Aufsicht über die Amtsstelle, deswegen glaube ich, dass hier auch ein gewisses Vertrauen an die Amtsstelle am richtigen Platz ist. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Danke für das Wort. Ich bin absolut auf Ihrer Ebene, dass die Wildhut und die Jäger die gleichen Rechte haben sollen. Denn sonst wird das nicht funktionieren. Ob das jetzt die Regierung freigibt oder das Amt für Umwelt - früher war das die Regierung, Sie beantragen das Amt für Umwelt. Ich sehe das anders. Aber dazu kann man unterschiedliche Meinungen haben. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Darf ich Sie bitten, Ihren Antrag dann nochmals zu formulieren?Abg. Daniel Oehry
Gerne. Abs. 3: «Die Regierung ist ermächtigt, in besonderen Fällen Ausnahmen von diesen Verboten zu gestatten. Dies betrifft die Bekämpfung von Seuchen und die Erlegung Schaden stiftender Tiere (Art. 31 Abs. 5).»Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sebastian Schädler
Besten Dank für das Wort. Also ich stehe jetzt, glaube ich, irgendwo auf dem Schlauch. Was bedeutet das jetzt? Beispielsweise ein Wolf ist unterwegs und ist Schaden stiftend. Gibt es dennoch die Möglichkeit, diesen zeitnah zu erledigen, ohne auf einen Regierungsbeschluss warten zu müssen? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Zur Frage des Abg. Sebastian Schädler: Nein, es wird länger dauern, wenn es in die Regierung geht, weil wir dann einen Vorlauf brauchen mit Traktandierung, bis die Regierung das entscheidungsreif dann so behandeln kann. Daher ist ja eben genau unser Vorschlag, dass wir das an die zuständige Stelle delegieren. Dann möchte ich einfach darauf hinweisen hinsichtlich des Vorschlags des Abg. Daniel Oehry: Da ist noch eine kleine Wichtigkeit, sage ich einmal, darunter. Denn er schlägt vor, das Wort «insbesondere» zu streichen. Und das möchten wir auf jeden Fall behalten, dieses «insbesondere», wie es bis jetzt im Gesetz drin ist. Denn es sind nicht alle künftigen Notsituationen vorhersehbar. Es soll eben nicht nur bei Seuchen und bei Schaden stiftenden Tieren möglich sein, eine Ausnahmebewilligung zu erhalten, sondern wir brauchen das beispielsweise auch bei Wildmassierungen oder Zusammenrottungen von Wildschweinen, schreibt man mir hier. Also wir wollen hier nicht einen abschliessenden Katalog. Das wäre von der Regierungsseite sehr wichtig, dass man hier auf jeden Fall dieses «insbesondere» wie bis anhin beibehält. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Bettina Petzold-Mähr
Besten Dank Herr Präsident. Vielleicht als Antwort auf die Frage des Abg. Sebastian Schädler: Unter den jagdbaren Tieren in Art. 3 des bestehenden Gesetzes wird der Wolf nicht aufgeführt. Der Wolf ist unter Abs. 2, wo die Regierung mittels Verordnung zusätzliche Tiere unterstellen kann, definiert. Und ich denke, da wir wissen, dass eine Verordnung auch zweimal durch die Regierung muss - oder nur einmal, der Herr Regierungschef schüttelt den Kopf -, wird es aber auch nicht extrem schnell gehen, sondern es wird auch seine Zeit dauern. Also es muss so oder so in die Regierung, ob sie entscheidet oder eine Verordnung erlässt. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Danke für das Wort. Jetzt habe ich aber auch eine Frage zum Antrag des Abg. Daniel Oehry. Er würde ja die koordinierte Reduktion des Schalenwildbestandes rausstreichen. Um das geht es doch hier genau in diesem Artikel. Also ich denke, das wäre dann nicht der Sinn der Sache. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank. Ja, in diesem Artikel geht es um die Möglichkeit, in Notsituationen Ausnahmen zu bewilligen. Wie bereits ausgeführt, ist die Regierung der Ansicht, dass es auch im Rahmen einer koordinierten Reduktionsphase möglich sein sollte, hier Ausnahmen von den vielen Verboten - es geht ja nicht nur um das Nachtjagdverbot, es geht hier auch um andere Verbote, wie beispielsweise Kirrungen - zu machen. Man hat mir gesagt, dass gerade auch solche Kirrungen unter Umständen ein sehr gutes Mittel sein könnten, um solche Reduktionen zu erreichen. Ja, beim Wolf braucht es eine Verordnung. Aber wie Sie gesagt haben, Frau Abg. Bettina Petzold-Mähr, das ist kein jagdbares Tier. Also ich glaube, dass das eine andere Situation ist und dass vielleicht da die Regierung dann eher den Zeitrahmen braucht. Aber wir reden hier über jagdbare Tiere. Daher, denke ich, ist es angezeigt, dass wir hier ein Verfahren haben, das auch den Notsituationen Rechnung trägt und auch das fachliche Know-how beinhaltet. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Das Beispiel mit dem Wolf ist zutreffend, das stimmt schon. Nur, wir sollten ja nicht argumentieren, nur weil es beim Wolf kompliziert ist, müssen wir es hier möglichst auch verkomplizieren und noch mehr Bürokratie aufbauen. Ich staune dann schon. Sonst ist man ja auch stetig bemüht, die Bürokratie zu reduzieren und hier würde man zusätzliche Hürden einbauen. Das kann nicht sehr zielführend sein. Ein zentraler Punkt ist mir schon auch aufgefallen wie der Abg. Dagmar Bühler-Nigsch: Die koordinierte Reduktion des Schalenwildes, das ist ein zentraler Punkt dieser Vorlage. Also irgendwo: Wenn wir solche Sätze dann rausstreichen, dann wird es dann ganz schwierig, das Ziel dieser Vorlage zu erreichen nach meinem Dafürhalten. Das sind einfach zentrale Bestimmungen, die müssen wir haben. Ansonsten müssen wir uns nicht wundern, wenn dann das Gesetz nicht wirklich das Ziel erreicht. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Für mich ist das kleine Wörtchen «insbesondere» auch extrem wichtig. Denn wir reden hier immer von besonderen Ausnahmefällen. Wir wissen jetzt noch nicht, was für besondere Ausnahmefälle auf die Jägerschaft, auf den Wald zukommen. Hier würde ich wirklich eine offene Formulierung befürworten. Also eine offene Aufzählung, ohne dass diese abschliessend ist. Denn sonst verwehren wir eine effektive Arbeit im Wald, um Notsituationen noch entgegenzuwirken. Ich denke, hier wäre niemandem geholfen, wenn wir «insbesondere» herausstreichen würden. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Zu dem Einwand der Abg. Dagmar Bühler-Nigsch: Ja, hier hat die koordinierte Reduktion des Schalenwildes gar keinen Sinn mehr. Denn hier geht es um eine Ausnahme und hier wird sonst wieder die Hintertür für das Nachtjagdverbot geöffnet. Es geht um die Ausnahme betreffend die Seuchen und, was wir noch offenlassen, die Erledigung Schaden stiftender Tiere. Auch das ist schon ein weiter Begriff - «Schaden stiftende Tiere». Ich meine, jedes Tier, das irgendwie junge Blätter von einem Baum frisst, kann als Schaden stiftendes Tier bezüglich der Waldverjüngung angeschaut werden. Aber die koordinierte Reduktion des Schalenwildes ist anderswo geregelt. Das gehört hier nicht hinein, das ist nicht der Artikel, um die Reduktion von Schalenwild erreichen zu wollen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Geschätzter Landtagspräsident, danke für das Wort. Ich kann der Argumentation über das Thema «insbesondere» einiges abgewinnen. Wobei wir schon von der Intention her bei Art. 34a - Verbote bei der Jagdausübung - davon reden: «Verbotene Mittel und Methoden des Tötens, Fangens und Jagens sind insbesondere». Und dann kommt die Aufzählung mit Schlingen, elektronischen Geräten, Nachtsichtgeräten und so weiter. Da gibt es mehrere Abschnitte bis am Schluss dann kommt, auch heute schon: die Ausnahmeregelung. Also der ganze Absatz, der ganze Art. 34a, argumentiert eigentlich, was ich nicht tun darf. Und in besonderen Fällen, in Ausnahmesituationen, in der Bekämpfung von Seuchen, der Erledigung von Schaden stiftenden Tieren, das sind alles Dinge, die nicht planbar sind, die einer Notfallsituation entsprechen, da kann ich gut nachvollziehen, warum wir eine Ausnahme gewähren von den Regeln, die eigentlich dazu führen, was ich nicht tun darf als Jäger. Dann kann ich nicht verstehen, warum man das wieder aushebeln will bei der geplanten Reduktion. Dann argumentiere ich, dass ich die Abschusszahlen nicht einhalte. Die Wildhut ordnet zusammen mit dem Amt eine geplante Reduktion an. Die planen das - und das geht nicht von heute auf morgen aus meiner Perspektive. Aber, wie gesagt, wir sind im Parlament, die Mehrheit bestimmt, was reinkommt und was nicht. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Hubert Büchel
Besten Dank für das Wort. Ich danke dem Abg. Johannes Kaiser für seine Ausführungen. Dieser Artikel regelt, wie auch der Abg. Daniel Oehry soeben bemerkt hat, die Ausnahme. Und die koordinierte Reduktion des Schalenwildbestandes gehört für mich da nicht dazu. Das ist keine Ausnahme. Meines Erachtens wird so die Nachtjagd über die Hintertür wieder eingeführt und, ich sage jetzt einmal, Tür und Tor geöffnet. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank, Herr Präsident. Wir dürfen nicht vergessen: Es geht hier um verbotene Mittel und Methoden des Tötens und Fangens und Jagens. Es geht hier um verbotene Dinge. Ausnahmen davon sollen nur in besonderen Fällen und eben nur ausnahmsweise zur Anwendung kommen. Darum rechtfertigt es sich meines Erachtens eben schon, dass man das Wort «insbesondere» streicht, weil man damit Tür und Tor öffnet. Und ich habe schon ein bisschen die Befürchtung, dass dann aus dieser Ausnahme plötzlich die Regel wird. Und das kann es nicht sein. Es geht hier um verbotene Mittel und Methoden und nicht um diejenigen, die zugelassen sind grundsätzlich. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank. Der Abg. Daniel Oehry hat es gesagt, es geht um Ausnahmen in besonderen Fällen. Und nur dann kann diese Ausnahmemöglichkeit beansprucht werden. Dass das auch im Rahmen einer koordinierten Schalenwildreduktion passiert, erscheint mir - ich sage es nochmals - einfach aus Gründen der Gleichberechtigung auch zentral. Und vor allem wichtig, während den Reduktionsjagden: Unser Augenmerk bei dieser Bestimmung galt vor allem den Kirrungen, die grundsätzlich verboten sind. Also Kirrungen, das Anfüttern, das ist aber durchaus eine sehr zweckmässige Methode, auch im Rahmen von Reduktionsjagden, um hier erfolgreich zu sein.
«Insbesondere» ist jetzt schon drin, die besonderen Fälle sind ja nicht abschliessend. Also insofern ist es bis jetzt schon ein nicht abschliessender Katalog, der meines Wissens nie zu einem Problem geführt hat. Auch dass das Amt für Umwelt gemäss bestehendem Abs. 4 auch Ausnahmen bewilligen konnte, hat meines Wissens auch nie zu einem Problem geführt. Im Abs. 4 war auch das Erlegen schadenstiftender Tiere während der Nacht drin. Das hat das Amt für Umwelt bis jetzt schon bewilligen können und wurde meines Wissens in der Praxis auch nie beanstandet. Also insofern eben wichtig für uns: Einfach, dass es für die Wildhut im Rahmen ihrer Tätigkeit auch möglich ist, in besonderen Fällen Ausnahmen von den aufgezählten Verboten zu erhalten. Das wird eben ausnahmsweise und nur in begründeten Fällen passieren. So, wie es auch jetzt für die Jäger der Fall ist. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Mario Wohlwend
Besten Dank. Ich konnte der Argumentation der Regierungsrätin folgen, aber nichtsdestotrotz würde ich zu genannten Versionen oder Abänderungsanträgen alles belassen, aber explizit «die koordinierte Reduktion des Schalenwildbestands» herausnehmen, weil das aus meiner Sicht schon noch einmal Tür und Tor öffnet. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Jetzt bin ich nicht sicher, ob ich das als Antrag verstehen soll.Abg. Mario Wohlwend
Ja, denn der Antrag des Abg. Daniel Oehry ging ja dahingehend, dass die Ermächtigung eigentlich auch zu der Regierung wechselt. Das würde ich so belassen. Ich würde nur «die koordinierte Reduktion des Schalenwildbestands» herausnehmen aus dieser Aufzählung. Landtagspräsident Albert Frick
Das beantragen Sie so?Abg. Mario Wohlwend
Ja, das beantrage ich so.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich glaube, dann können wir langsam zur Entscheidung kommen.Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Danke für das Wort. Ich kann dem Antrag des Kollegen Mario Wohlwend nicht zustimmen. Beim Besuch der Amtsvertreter in unserer Fraktion haben wir auch über ein Beispiel gesprochen. Es kommen über das ganze Jahr immer wieder Schaden stiftende Einzeltiere, zum Beispiel Hirsche, vor. Und wenn man bei diesen Tieren in Ausnahmesituationen keine Möglichkeit hat, sie auf frischer Tat zu entfernen, ist die Gefahr gross, dass falsche Tiere erlegt werden und die eigentlichen Täter weiterhin Schaden anrichten. Und das ist doch meines Erachtens, worum es bei den Ausnahmen geht. Landtagspräsident Albert Frick
Da habe ich jetzt schon eine Frage: Warum kann man dann diese Tiere nicht mit legalen Mitteln aussortieren? Wieso braucht man da die verbotenen Mittel? Das ist doch die Kernfrage.Abg. Sebastian Schädler
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich kann die Bedenken irgendwo schon verstehen. Gerade in die Richtung, dass dann aus den Ausnahmen die Regel wird. Wobei, dann wäre es ja nicht mehr die Ausnahme - dann wären sie wieder ausgenommen von der Ausnahme. Gut, das ist jetzt Ansichtssache. Vielleicht ein guter Kompromiss, damit hier eben aus den Ausnahmen nicht die Regel wird, damit wir hier vorbeugen können. Wie wäre es, den letzten Satz, also ich stelle jetzt hier den Antrag, den zu erweitern: «Der Jagdbeirat ist hierüber zu informieren und die Ausnahmen sind im Bericht gemäss Art. 19o zu dokumentieren.» Ist das ein praktikables Vorgehen? Dann könnten wir früh genug eingreifen und die Öffentlichkeit wird darüber informiert, wie oft diese Ausnahmen gewährt werden und in welchem Umfang. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Somit haben wir in der Zwischenzeit drei verschiedene Anträge. Dabei, glaube ich, sollten wir es dann belassen.Abg. Franziska Hoop
Besten Dank für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich stelle keinen neuen Antrag, ich möchte den von Herrn Daniel Oehry unterstützen und insbesondere das «insbesondere» drinnen lassen, weil ich denke, dass, wenn das gestrichen wird, ja eben genau wieder eine Aufzählung gemacht werden kann durch die Hintertüre quasi. Und deshalb bin ich dafür, dass das drinbleibt. Und ich hoffe sehr, um das Votum von Herrn Schädler anzusprechen, dass, wenn es ein Verbot gibt und eine Ausnahme vom Verbot stattfindet, das aber sicher im Bericht geschrieben steht. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Hubert Büchel
Besten Dank für das Wort. Eine Replik zu meiner Kollegin zu meiner Rechten, Frau Bühler-Nigsch. So wie ich den Antrag des Abg. Mario Wohlwend verstanden habe, geht nur die koordinierte Reduktion des Schalenwildbestandes raus. Die Erlegung Schaden stiftender Tiere würde drinbleiben. Also spricht das nicht dagegen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Danke für das Wort. Ich versuche, es nicht komplizierter zu machen. An sich ist mein Antrag der weitestgehende. Vom Level her kommt dann der Antrag des Abg. Wohlwend und wenn man meinem nicht zustimmen will, kann man dem von Mario Wohlwend zustimmen. Wenn dem nicht so sein sollte, dann dem der Regierung. Aber an sich habe ich das Gefühl, es hat sich erschöpft. Landtagspräsident Albert Frick
Das wäre die Vorgehensweise.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank. Ich möchte noch Antwort auf Ihre Frage geben, Herr Landtagspräsident, warum das nicht mit legalen Mitteln möglich ist: Weil eben diese Schaden stiftenden Tiere vor allem in der Nacht schädigen - sagen wir es einmal so salopp. Der Ergänzung von Sebastian Schädler gegenüber sind wir sehr wohlwollend. Das kann man sicher so ergänzen, dass das in den Bericht aufgenommen wird. Vielleicht noch ein paar Zahlen, damit Sie eine Vorstellung haben von diesen Verbotsausnahmen, die wir jetzt hier schon im Gesetz haben, wie künstliche Lichtquellen, Aufhebung Nachtschussverbot, Verbot Kirrungen, für Abschüsse Schaden stiftender Einzeltiere: Im 2019 wurde einmal eine Ausnahme bewilligt, im 2017 wurde einmal eine Ausnahme bewilligt und 2016 wurde zweimal eine Ausnahme bewilligt. Einfach, dass Sie auch eine Vorstellung haben, wie oft solch eine Ausnahme zur Anwendung kommt.Und dann möchte ich einfach noch einmal beliebt machen: Lassen Sie uns «insbesondere» bitte im Text. Das ist eine zentrale Bestimmung für uns, dass man hier eben auch in Notsituationen eine Ausnahme vorsehen kann und dass es sich eben nicht nur beschränkt auf die Bekämpfung von Seuchen und Schaden stiftender Tiere. Wenn man die koordinierte Reduktion des Schalenwildbestands rausnimmt, habe ich jetzt systematisch weniger Probleme. Aber das Verständnis muss hier sein, dass die Wildhut die gleichen Ausnahmemöglichkeiten in Anspruch nehmen kann wie die Jagdgesellschaften. Also ich glaube, da müssen wir uns einfach einig sein. Wenn man sagt, okay, man will das jetzt nicht hier explizit aufgeführt haben, dann habe ich dafür noch Verständnis. Aber es muss einfach hier eine Gleichbehandlung stattfinden. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sebastian Schädler
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich wollte nur noch einmal zum Ausdruck bringen, dass ich an meinem Antrag festhalten möchte. Ich finde ihn sehr effizient, denn auch wenn die Ausnahmen über die Regierung ermächtigt werden würden, kann es trotzdem noch für uns zum Blindflug führen, wenn wir eben nicht über diesen Bericht informiert werden. Ich finde deshalb meinen Antrag sehr gut und gerechtfertigt. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Über diesen Antrag können wir zusätzlich abstimmen, da ihn eigentlich die anderen Anträge nicht ausschliessen.Abg. Daniel Oehry
Danke für das Wort. Ich weiss jetzt nicht, ob mein Antrag gut und gerecht und effizient ist, aber mir geht es um eine andere Fragestellung: Wenn die Regierungschef-Stellvertreterin wünscht, dass das Wort «insbesondere» drin ist, und gleichzeitig damit leben kann, dass «die koordinierte Reduktion des Schalenwildbestands» rausfällt und sich wünscht, dass der Jäger und die Wildhut die gleichen Berechtigungen haben, dann kann ich mit der gleichseitigen Berechtigung Wildhut und Jagd sehr gut leben. Ich könnte theoretisch auch mit dem «insbesondere» sehr gut leben. Aber wenn ich das «insbesondere» zulasse, dann habe ich wieder die koordinierte Reduktion des Schalenwildbestandes drin, weil die Regierung argumentieren kann: Es ist sowohl das Thema Seuchen drin, schadenstiftende Tiere und andere Dinge. Also aus meiner Sicht beisst sich hier die Katze in den Schwanz oder stehe ich jetzt auch auf dem Schlauch? Landtagspräsident Albert Frick
Ich glaube, es wäre ganz vernünftig, wenn sich die verschiedenen Antragsteller kurz zusammenfinden könnten, ob sie sich nicht auf einen Antrag einigen könnten. Denn ich befürchte eben doch, dass dann die verschiedenen Anträge ein paar Stimmen erhalten und daher keiner eine Chance hat. Vielleicht nochmals das Wort an die Regierungschef-Stellvertreterin.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank. Ich will es nicht in die Länge ziehen, aber ich meine, die Wildhut hat ja nur einen gewissen Handlungsspielraum. Und das ist ja nur im Rahmen der Reduktionsjagden in Intensivbejagungsgebieten und innerhalb von Wildschutzzäunen. Es gibt ja keine anderen Handlungsfelder für die Wildhut. Und das sind die Handlungsfelder, in denen Sie auch die Ausnahmemöglichkeiten geltend machen soll. Wenn wir ganz transparent gewesen wären, hätten wir hier auch noch Intensivbejagungsgebiete und Wildschutzzäune aufführen müssen. Das ist eine nicht abschliessende Aufzählung. Hier spricht jetzt vielleicht aus mir die Juristin, die das Gefühl hat, vielleicht ist das hier jetzt systematisch ein bisschen fremd und wir hätten das nicht hier bringen müssen, aber es ist einfach Transparenz, die wir hier schaffen wollten. Dass es klar sein muss, dass die Wildhut die gleichen Ausnahmemöglichkeiten in Notsituationen beanspruchen kann.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich denke, wir kommen zur Abstimmung. Der Abg. Daniel Oehry hat einen weitgehenden Antrag gestellt. Ich bitte ihn, ihn zu wiederholen, damit wir unverzüglich danach darüber abstimmen können.Abg. Daniel Oehry
Danke für das Wort. Ich beantrage im Abs. 3: «Die Regierung ist ermächtigt, in besonderen Fällen Ausnahmen von diesen Verboten zu gestatten. Dies betrifft die Bekämpfung von Seuchen und die Erlegung Schaden stiftender Tiere (Art. 31 Abs. 5).»Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 11 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 11 Stimmen nicht stattgegeben. Wir kommen zum Antrag des Abg. Mario Wohlwend. Ich bitte auch ihn, diesen kurz nochmals zu wiederholen.Abg. Mario Wohlwend
Ich beantrage, Art. 34a Abs. 3 wie folgt abzuändern: «Das Amt für Umwelt ist ermächtigt, in besonderen Fällen Ausnahmen von diesen Verboten zu gestatten. Dies betrifft insbesondere die Bekämpfung von Seuchen und die Erlegung Schaden stiftender Tiere (Art. 31 Abs. 5). Der Jagdbeirat ist hierüber zu informieren.»Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 5 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 5 Stimmen nicht stattgegeben. Wir haben noch den Antrag des Abg. Sebastian Schädler. Ich bitte auch ihn, diesen nochmals kurz zu präzisieren.Abg. Sebastian Schädler
Besten Dank für das Wort. Ich würde Abs. 3 dahingehend erweitern, einfach am Ende den Satz abzuändern. «Der Jagdbeirat ist hierüber zu informieren und die Ausnahmen sind im Bericht gemäss Art. 19o zu dokumentieren.»Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 11 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dieser Antrag findet mit 11 Stimmen keine Mehrheit. Wir stimmen über den Art. 34a Abs. 1 Bst. a sowie Abs. 3 und 4 gemäss Regierungsvorlage ab. Wer mit der Regierungsvorlage einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 16 Stimmen. Wir lesen weiter.
Art. 40 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 40 steht zur Diskussion.
Abg. Bettina Petzold-Mähr
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Grundsätzlich ist es zu begrüssen, dass die Regierung dieses Anliegen aufgenommen hat. Damit dieser Artikel aber seinen Sinn erfüllt, beantrage ich, dass Art. 40 präzisiert beziehungsweise wie folgt abgeändert wird: «Hauptberufliche Jagdaufseher sowie Wildhüter haben einen auf Schweiss geprüften Jagdgebrauchshund zu halten.»Ich begründe diesen Antrag wie folgt: Das bestehende Gesetz sagt: «einen auf Schweiss gearbeiteten Gebrauchshund». Was bedeutet «auf Schweiss gearbeitet»? Wenn der Jagdaufseher einmal mit seinem Hund eine Schweissfährte gearbeitet hat? Bei all dem Aufwand um das Jagdgesetz ist auch hier noch eine Präzisierung anzubringen. Mit diesem Antrag soll sichergestellt werden, dass die hauptberuflichen Jagdaufseher und Wildhüter über einen Jagdgebrauchshund mit entsprechend erfolgreich absolvierter Ausbildung verfügen. Für einige mag es vielleicht ein wenig pingelig erscheinen. Aber im Sinne des Tierschutzes ist es sowohl für die Wildtiere als auch für die Hunde wichtig, dass von Jagdaufsehern und Wildhütern nur Hunde auf der Jagd eingesetzt werden, die eine entsprechende anerkannte Ausbildung erfolgreich absolviert haben. Hierfür gibt es bei der Fédération Cynologique Internationale, kurz FCI, klare Vorgaben, welche Hunderassen zu den sechs Jagdgebrauchshunderassen gehören. Sowohl die Schweizerische Kynologische Gesellschaft, der Österreichische Kynologenverband, der Verband für das Deutsche Hundewesen sowie weitere 49 europäische Länder sind Mitglied bei diesem Weltverband und somit an dessen Vorgaben gebunden. Mit dieser klaren, internationalen Definition wird ausgeschlossen, dass ein Hund auf der Jagd eingesetzt wird, welcher nicht über die geforderten Eigenschaften verfügt und somit ungeeignet ist. Aus diesen Gründen ist meines Erachtens der Art. 40 zu präzisieren und ich bitte Sie, meinem Antrag zuzustimmen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es hierzu Wortmeldungen? Das scheint nicht der Fall zu sein. Wir stimmen über den Antrag der Abg. Bettina Petzold-Mähr ab. Bitte geben Sie Ihre Stimme jetzt ab. Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 20 Stimmen stattgeben und wir lesen weiter. Art. 46 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 46 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 49 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 49 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 51 Bst. bbis wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 51 Bst. bbis steht zur Diskussion.
Abg. Daniel Oehry
Moment, geben Sie mir eine Sekunde, danke für das Wort. Weil wir beim Art. 19i, wenn ich das richtig notiert habe, Ja gesagt haben zu den Ausweicheinständen, bedarf es hier einer Korrektur. Denn beim Art. 51a Bst. fbis ...Landtagspräsident Albert Frick
Dort sind wir noch gar nicht.Abg. Daniel Oehry
Entschuldigung, jetzt haben Sie mich erwischt. Landtagspräsident Albert Frick
Somit können wir über den Art. 51 Bst. bbis abstimmen. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 24 Stimmen. Wir lesen weiter. Art. 51a Bst. fbis, l und r werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 51a Bst. fbis, l und r stehen zur Diskussion.
Abg. Daniel Oehry
Entschuldigen Sie mein Versehen, jetzt bin ich hoffentlich richtig. Weil wir den Art. 19i so angenommen haben, muss die Entscheidung wieder zurück auf die Regierungsebene, da hier steht: «Der Regierung obliegen insbesondere:» Er wurde aufgehoben. Das heisst, neu muss da ein Zusatz beim fbis rein. Hier steht: «die Ausscheidung der Intensivbejagungsgebiete ...», wie es für die 2. Lesung ausgeschrieben ist. Und neu muss dazu: «die Ausscheidung der Intensivbejagungsgebiete und Ausweicheinstände ...» Das «und Ausweicheinstände» muss dazwischen rein, sonst passt das nicht mit dem vorherigen Entscheid zusammen. Landtagspräsident Albert Frick
Das erscheint logisch. Vielen Dank. Sie haben den Abänderungsantrag des Abg. Oehry gehört. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 21 Stimmen stattgeben. Wir stimmen noch über den gesamten Art. 51a Bst. fbis, l und r ab. Wer damit einverstanden ist, gebe bitte die Stimme ab. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung. Wir lesen weiter. Art. 51b Bst. a, abis und e werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 51b Bst. a, abis und e stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 51c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 51c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 51d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 51d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 56 Abs. 1 Bst. d bis f und hbis werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 56 Abs. 1 Bst. d bis f und hbis stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 58a Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 58a Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 59a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 59a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt. Wir haben die Vorlage in 2. Lesung beraten und wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Jagdgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 17 Stimmen bei 25 Anwesenden seine Zustimmung erteilt. Damit haben wir Traktandum 17 erledigt. Wir machen jetzt Mittagspause bis 14:10 Uhr. Mittagspause (von 12:40 bis 14:10 Uhr)
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