Abänderung des Umweltschutzgesetzes (USG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) (Altlasten) (Nr. 61/2021) [1. Lesung: 3. September 2021] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 79/2021); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 18: Abänderung des Umweltschutzgesetzes (USG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).Diese Vorlage wurde am 3. September 2021 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen zur 2. Lesung. Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 79/2021. Wir können mit der Lesung der Vorlagen durch Artikelaufruf beginnen. Art. 53a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 53a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 89 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 89 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, gebe bitte die Stimme ab. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 25 Stimmen die Zustimmung einhellig erteilt.-ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung.Art. 17 Abs. 1 Bst. a und h sowie Abs. 2 Bst. c werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 17 Abs. 1 Bst. a und h sowie Abs. 2 Bst. c stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 22 Abs. 2 Bst. d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 22 Abs. 2 Bst. d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 33 Abs. 1 Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 33 Abs. 1 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen die Zustimmung einhellig erteilt. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer der Gesetzesvorlage zustimmen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen seine Zustimmung einhellig erteilt. Damit haben wir Traktandum 18 erledigt. -ooOoo-