Änderung des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs vom 26. November 2015, 14. Dezember 2017 und 6. Dezember 2019 (Nr. 76/2021)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 21: Änderung des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs vom 26. November 2015, 14. Dezember 2017 und 6. Dezember 2019.Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 76/2021 und steht zur Diskussion.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, sehr geehrter Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich bedanke mich bei der Aussenministerin Dominique Hasler für den vorliegenden Bericht und Antrag. Mit der vorliegenden Ratifikation der Änderung des Statuts leistet Liechtenstein einen Beitrag zur Bekämpfung der Straflosigkeit der schwersten Kriegsverbrechen und sendet ein wichtiges Signal an die anderen Vertragsstaaten, diese Änderung ebenfalls zu ratifizieren. Ebenfalls bekommt Liechtenstein dadurch eine erhöhte Sichtbarkeit. Weiter bekräftigt Liechtenstein mit der Ratifikation seine traditionell starke Unterstützung für den internationalen Staatsgerichtshof. Auch stellt die Ratifikation eine logische Fortsetzung des liechtensteinischen Engagements im Bereich des Völkerrechts und der Förderung der Rechtsstaatlichkeit auf internationaler Ebene dar. Ich werde dem Antrag der Regierung meine Zustimmung erteilen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Bettina Petzold-Mähr
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich kann mich hier den Worten meines Vorredners, dem Abg. Kaufmann, vollumfänglich anschliessen. Ich denke, es ist ein wichtiges Zeichen, dass Liechtenstein diese Ratifikation zeitnah durchführt, auch wenn die zwei Bestimmungen, die noch kommen, dann zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir wenden uns dem Antrag der Regierung zu. Der Antrag lautet: «Der Hohe Landtag wolle diesen Bericht und Antrag zur Kenntnis nehmen und - den Änderungen des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs vom 26. November 2015 in Bezug auf Artikel 124 (Beilage 1)
- den Änderungen des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs vom 14. Dezember 2017 in Bezug auf Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer xxvii und Buchstabe e Ziffer xvi (Beilage 2)
- den Änderungen des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs vom 6. Dezember 2019 in Bezug auf Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe e Ziffer xix (Beilage 3)
seine Zustimmung erteilen.»Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte seine Stimme jetzt abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
25 Stimmen, damit wurde dem Antrag einhellig zugestimmt und wir haben Traktandum 21 erledigt. -ooOoo-