Gesetz über Begleitmassnahmen in der Verwaltung und Justiz in Zusammenhang mit dem Coronavirus (Covid-19) (Covid-19-VJBG) (Nr. 86/2021); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 27: Gesetz über Begleitmassnahmen in der Verwaltung und Justiz in Zusammenhang mit dem Coronavirus (Covid-19).Die Vorlage trägt die Nr. 86/2021 und steht zur Diskussion.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Mit dem gegenständlichen Bericht und Antrag beantragt die Regierung die abschliessende Behandlung und Dringlicherklärung dieser Vorlage, in der das Covid-19-VJBG nach einer Pause seit dem 30. September 2021 im dafür notwendigen Mass wieder eingeführt werden soll. Die im bisherigen, mittlerweile nicht mehr in Kraft befindlichen, Covid-19-Gesetz aufgehobenen Artikel und Absätze werden nicht mehr aufgeführt, sodass sich die Artikel- und Absatzbezeichnungen teilweise vom Vorgängergesetz unterscheiden. Die Vorlage soll ab Kundmachung Geltung erhalten und bis Ende Juni 2022 befristet werden. Ich hoffe und ich weiss, dass ich damit nicht alleine bin, dass die Pandemie dann endlich überstanden sein wird und wir diesen Ultramarathon, der nun schon mehr als eineinhalb Jahre dauert, endlich für uns beendet erklären können. Für die FBP-Fraktion ist Eintreten, abschliessende Behandlung und Dringlicherklärung unbestritten. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Graziella Marok-Wachter
Ich habe noch eine Ergänzung oder eine Korrektur, die in die Zukunft gerichtet ist in Bezug auf den Bericht und Antrag, den wir vorgelegt haben. Und zwar geht es um das Thema, wann diese Vorlage in die Materiengesetze überführt wird. Da haben wir ja zwei Bereiche in diesem Gesetz. Der eine betrifft das Personen- und Gesellschaftsrecht, da sind wir schon sehr weit, da läuft die Vernehmlassung, da werden wir im Frühling mit der Umsetzung, Implementierung, der dauerhaften Regelung dieser Regeln in den, ich sage einmal, normalen Gesetzen kommen. Wir haben angekündigt, dass wir das auch machen würden in Bezug auf die ganzen Themen der Gerichte und der Verwaltungsbehörden. Da stellt sich die Situation nun wie folgt dar: Wir haben eben erwähnt in diesem Bericht und Antrag, dass wir die Überführung der Bestimmung, wonach die kollegial besetzten Gerichte und Verwaltungsbehörden in ausserordentlichen Situationen die Beratung und Beschlussfassung unter Verwendung geeigneter technischer Kommunikationsmittel durchführen können, in die Materiengesetze übernehmen werden. Nachdem wir aber das Ganze geprüft haben, unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der verschiedenen Stellen, möchten wir davon absehen. Und zwar aus folgenden Gründen: Es ist schwierig vorauszusehen, was für eine künftige ausserordentliche Situation zu regeln ist. Wir wissen diesen Stand heute nicht, wir wissen nicht, was für Krisen auf uns zukommen werden. Wird es eine Pandemie sein, eine Naturkatastrophe oder eine sonstige Krisensituation, wie zum Beispiel ein längerer Stromausfall oder ein Blackout, das die Gerichte und Behörden betreffen wird. Daneben stellen sich auch komplexe materielle Fragen. In der Vernehmlassung wurde kritisch hinterfragt, ob das Vorgehen überhaupt sinnvoll ist. Insbesondere von der Rechtsanwaltskammer wurde darauf hingewiesen, dass gerade ein grosses Plus dieser liechtensteinischen Lösung während der Covid-19-Pandemie war, dass sich sämtliche Bestimmungen betreffend die Justiz in einem einzigen, übersichtlichen Gesetz befunden haben. Um diese klare und übersichtliche Lösung, noch dazu auf Gesetzesebene, wurden wir von ausländischen Anwaltsorganisationen offenbar beneidet. Eine Änderung im angedachten Sinne wäre aus Sicht der Kammer ein Schritt zurück auf den Regelungsgehalt anderer Jurisdiktionen, welchen aus guten Gründen immer wieder erhebliche grundrechtliche Bedenken entgegenkamen. Ein Problem in diesem Kontext ist insbesondere, wer entscheidet, ob dann eine Krisensituation vorliegt. Nur schon das zu regeln ist schwierig. Sollen das die Gerichte selbst können? Soll die Regierung sagen können: Jetzt gibt es eine Situation, jetzt sollen diese Ausnahmeregelungen zum Tragen kommen? Also nach Abwägung all dieser Umstände sind wir zur Entscheidung gelangt, dass wir das nicht in die Materiengesetze überführen möchten, diesbezüglich keinen Bericht und Antrag dem Landtag vorlegen werden in diesem Kontext. Da das in Ihrem Bericht und Antrag anders steht, wollte ich das explizit sagen und auch protokolliert haben. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen, somit können wir über Eintreten befinden. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 25 Stimmen wurde einhellig Eintreten beschlossen. Ich bitte den Parlamentsdienst, die 1. Lesung durch Artikelaufruf vorzunehmen. Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Keine Wortmeldungen, wir haben die 1. Lesung erledigt. Die Regierung beantragt abschliessende Beratung der Gesetzesvorlage. Wer mit abschliessender Beratung einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 23 Stimmen. Ich bitte, die 2. Lesung der Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf vorzunehmen.Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 24 Stimmen wurde die Zustimmung einhellig erteilt. Die Regierung beantragt auch, den Gesetzesbeschluss als dringlich zu erklären. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
20 Stimmen, damit hat der Landtag den Gesetzesbeschluss als dringlich erklärt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 27 erledigt. -ooOoo-