Geschäftsbericht und Jahresrechnung 2005 der Liechtensteinischen Kraftwerke (Nr. 60/2006)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zu Traktandum 20: Geschäftsbericht und Jahresrechnung 2005 der Liechtensteinischen Kraftwerke. Der Bericht Nr. 60/2006 steht zur Diskussion. Landtagsvizepräsident Ivo Klein:
Danke schön, Herr Präsident. Bei der Jahresrechnung 2005 haben die Liechtensteinischen Kraftwerke erstmals vollumfänglich die neuen Rechnungslegungsvorschriften angewendet. Diese Änderung bewirkt, dass ein Vergleich mit den Vorjahreszahlen nur bedingt möglich ist. Insgesamt erbrachte die LKW eine Gesamtleistung, die mit CHF 75,5 Mio. geringfügig über derjenigen des Vorjahres lag. Die LKW schreibt in ihrem Finanzbericht, dass im Stromgeschäft und im Bereich Lie-Comtel Umsatzsteigerungen erzielt werden konnten, währenddem in den Bereichen Elektroinstallationen und Telecom-Leitungsnetz zum Teil erhebliche Umsatzrückgänge in Kauf genommen werden mussten. Über den wirtschaftlichen Erfolg der einzelnen Bereiche erhält der Bilanzleser nur ein eingeschränktes Bild, da verschiedene Bereiche in den Geschäftsbereichen zusammengefasst sind, ohne dass ein sachlicher Grund dafür spricht. Im Sinne der Transparenz möchte ich die Verantwortlichen der LKW bitten, hier eine sachgerechte Darstellung zu wählen. Aufgrund der neuen Rechnungslegungsvorschriften, die auch signifikante Auswirkungen auf die Höhe der Abschreibungen haben, und der deutlich höheren Energiebeschaffungskosten konnte nur noch ein zufriedenstellendes Unternehmensergebnis in der Höhe von CHF 4,7 Mio. erzielt werden, schreibt die LKW in ihrem Finanzbericht weiter. Ich würde das Ergebnis weiterhin als gut bezeichnen, obwohl ich die grossen Herausforderungen nicht verkenne, vor denen die LKW steht. Eine Klärung des Verhältnisses zur LTN ist meines Erachtens daher dringend, da wir uns nicht weiter zwei staatliche Unternehmen leisten können, die sich in gewissen Geschäftsbereichen konkurrenzieren. In diesem Zusammenhang möchte ich die Regierung fragen: Wie ist hier der Stand der Arbeiten? Für die PGR-konforme Rechnungslegung war eine komplette Neubewertung der Anlagegüter notwendig. Das Anlagevermögen ist daher von CHF 40,5 Mio. im Jahre 2004 auf über CHF 200 Mio. im Jahre 2005 gestiegen. Bei dieser Neubewertung wurden die Stillen Reserven vollständig aufgelöst, was zu einer Neubewertungsreserve von rund CHF 171 Mio. geführt hat. Durch die Anpassung der Jahresrechnung 2004 ist der Gewinn von ursprünglich CHF 2,3 Mio. auf CHF 5,9 Mio. gestiegen. Die Differenz von CHF 3,6 Mio. sowie der Jahresgewinn 2005 von CHF 4,7 Mio. stehen für die Gewinnverwendung zur Verfügung. Der Aufsichtsrat schlägt vor, aus dieser Summe CHF 8 Mio. dem allgemeinen Reservefonds zuzuführen. Wie dem Finanzbericht weiter zu entnehmen ist, soll in einem mir noch nicht bekannten Zeitpunkt eine Sonderausschüttung von CHF 7,5 Mio. zulasten der Reserven aus der Aufwertung des Anlagevermögens getätigt werden. Diese Argumentation ist für mich nicht nachvollziehbar, da aus der buchmässigen Aufwertung des Anlagevermögens die LKW keine zusätzliche Liquidität erhält. Ich glaube, zuerst muss die zukünftige Strategie der LKW/LTN geklärt werden. Zu dieser Sicht der Dinge ist nun auch der Aufsichtsrat gekommen, der mit Schreiben vom 19. Juni, das wir kürzlich erhalten haben, auch zum Schluss kommt, dass zuerst einmal die CHF 8 Mio. den allgemeinen Reserven zugeführt werden sollen und danach sie den Entscheid fällen über die weitere Sonderausschüttung, so-bald die Klärung der Strategie plus die Weiterentwicklung des Stromgeschäftes absehbar ist. Ich begrüsse diesen Entscheid des Aufsichtsrates ausdrücklich. Zusammenfassend möchte ich sagen, dass wir durch die neu angewandten Rechnungslegungsvorschriften ein transparentes Bild über die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der LKW erhalten haben. Eine Stagnation bei den Gesamtleistungen macht aber auch deutlich, dass diesem staatlichen Unternehmen nicht zuletzt aufgrund der Strommarktliberalisierung ein deutlich schärferer Wind entgegenbläst. Ich bin davon überzeugt, dass die LKW eine hervorragende Ausgangsposition hat, um in diesem Wettbewerb zu bestehen. Um die Kräfte zielgerichtet zu bündeln, ist es aber unabdingbar, dass die offenen strategischen Fragen schnellstmöglich beantwortet werden. Zum Schluss danke ich dem Aufsichtsrat, dem Verwaltungsrat, der Geschäftsleitung sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der LKW für ihren grossen Einsatz zugunsten des Unternehmens. Danke. Abg. Peter Lampert:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. «Mit einer hohen Versorgungssicherheit und konkurrenzfähigen Strom- und Netzbenutzungspreisen ist den Liechtensteinischen Kraftwerken der Start in den liberalisierten liechtensteinischen Strommarkt gelungen» - so steht es im Geschäftsbericht 2005 der LKW. Konkurrenzfähige Strompreise sind der Eckpunkt, die Versorgungssicherheit der andere wichtige Aspekt, die in dieser Rückschau auf das Geschäftsjahr 2005 enthalten sind.
Ich finde es äusserst wichtig, dass die LKW der Versorgungssicherheit sehr grosse Bedeutung beimessen. Mit der Zehntausend-Volt-Leitung über Ruggell zu den VKW im vergangenen Jahr ist ein entscheidender Schritt gemacht worden. Die LKW haben damit ihre Zwei-Lieferanten-Strategie verwirklicht und können nun den Strom von der AXPO oder den VKW beziehen.
Einerseits dient diese Strategie der Versorgungssicherheit, anderseits schafft sie Spielraum für einen möglichst kostengünstigen Bezug von elektrischer Energie. Die benötigte Strommenge kann nun entweder aus der Schweiz oder aus dem Europäischen Stromnetz bezogen werden.
Die Zwei-Lieferanten-Strategie ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass der überwiegende Teil des Stroms aus dem Ausland bezogen werden muss. Rund 80% des Landesbedarfs muss durch Zukäufe aus der Schweiz oder dem EU-Raum abgedeckt werden. Die eigenen Kraftwerke sind nur in der Lage, etwa einen Fünftel des Bedarfs zu decken. «Nur jede fünfte Kilowattstunde des in Liechtenstein verbrauchten Stroms wird auch hier erzeugt», heisst es dazu im LKW-Geschäftsbericht.
Diese Situation macht einerseits Sorge, weil die Strom-Abhängigkeit vom Ausland enorm hoch ist. Anderseits aber kann diese kleine Eigenproduktion sehr effizient eingesetzt werden, wenn es gilt, kurzzeitige Spitzen zu brechen. Die eigenen Kraftwerke dienen somit als Puffer, was aus der Sicht des Stromzukaufs interessant ist und sich auch positiv auf die Preisgestaltung auswirken kann.
Die LKW bieten den selbst erzeugten Strom unter den Marken «LiStrom» und «LiStrom Öko» an. Umweltbewusste Stromkunden können einen frei wählbaren Anteil ihres Bedarfs mit dem Öko-Strom abdecken. Der höhere Preis hängt mit den Investitionen in Trinkwasserkraftwerke und Solaranlagen zusammen.
Zwei dieser Projekte, nämlich die Solaranlagen an den Rheinbrücken Vaduz und Bendern, sind für alle sichtbar. Als diese Anlagen gebaut wurden, war die Rede davon, dass auch die anderen Rheinbrücken mit Solaranlagen bestückt würden, was bisher aber nicht geschehen ist.
Ich möchte in diesem Zusammenhang zwei Fragen an die Regierung richten: -
Warum sind keine weiteren Solaranlagen gebaut worden?
-
Sind die Investitionen für solche Solaranlagen tatsächlich so hoch wie man oft hört, dass der damit erzeugte Strom niemals die Erstellungskosten abdecken kann?
Damit bin ich beim zweiten Hauptthema, nämlich der Strompreis-Gestaltung: Im Oktober 2005 sei eine Ära zu Ende gegangen, heisst es im LKW-Geschäftsbericht. Seither gilt im liberalisierten Strom-
markt nur noch ein einheitlicher Preis. Dieser Preis aber richtet sich nach Angebot und Nachfrage auf dem europäischen oder internationalen Strommarkt, der gewissen Schwankungen unterworfen ist. Wie in den letzten Wochen zu vernehmen war, soll der Strompreis ab Oktober 2006 teurer werden.
Ich möchte in diesem Zusammenhang zwei Fragen an die Regierung richten:
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Ist die geplante Strompreis-Erhöhung eine Folge der Liberalisierung des Strommarktes?
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Müssen wir in Zukunft damit rechnen, dass der Strompreis wie die Preise auf dem Erdöl-Markt starken Schwankungen unterworfen ist?
Ein paar Worte noch zur Jahresrechnung der LKW: Erstmals wurde die Rechnung 2005 nach den PGR-Richtlinien erstellt. Die Vergleichbarkeit mit den Vorjahren ist damit erschwert, doch für die Eckdaten haben die LKW bereinigte Zahlen erstellt.
Das Ergebnis wird sehr umfangreich und mit sehr detaillierten Zahlen belegt und kommentiert, sodass ich auf eine Aufzählung weitgehend verzichten kann.
Erwähnen möchte ich aber die Neubewertung der Anlagen. Durch die Auflösung der Stillen Reserven hat sich die Bilanzsumme auf CHF 245 Mio. verdreifacht. Zudem wurde ein Cashflow von CHF 14,9 Mio. erwirtschaftet.
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, die Reserven um CHF 8 Mio. aufzufüllen. Aus diesem Reservefonds werden zusätzlich zur Verzinsung des Anstalts- und Dotationskapitals einmalig CHF 7,5 Mio. an das Land abgeführt.
Das Unternehmensergebnis, das im Vorjahr noch CHF 5,9 Mio. betragen hat, ist 2005 auf CHF 4,7 Mio. gesunken. Der Gewinneinbruch beläuft sich auf rund 20%. Als Grund werden hauptsächlich höhere Strombeschaffungskosten angegeben, was offenbar mit den Zukäufen auf dem freien Markt zusammenhängt.
Ich möchte in diesem Zusammenhang zwei Fragen an die Regierung stellen:
-
Hängen die höheren Kosten mit den Preisschwankungen an den Strom-Börsen zusammen?
- Ist die Entscheidung, an den Strombörsen selbst einzukaufen, nicht rückgängig zu machen und stattdessen der Strombedarf nur noch über die Partner AXPO und VKW zu decken?
Zum Schluss noch etwas zu zwei Themen, die immer wieder diskutiert werden:
Erstens die Sache mit dem Elektrofachhandel und den Gebäudeinstallationen. Der Fachhandel hat sich an einem zentralen Standort gut positioniert. Die Abteilung «Installationen» verfolgt die Strategie von ganzheitlichen Lösungen. Als sehr positiv möchte ich die Reparaturabteilung herausstellen, weil das eine Anlaufstelle ist, die es sonst praktisch nicht mehr gibt.
Äusserst wichtig erscheint mir, dass die LKW in ihren Abteilungen derzeit 17 Lehrlinge in verschiedenen Berufen ausbilden. Diese Ausbildung erfolgt auf einem hohen Niveau, was durch die Erfolge an den Berufsweltmeisterschaften immer wieder unterstrichen wird.
Der zweite Punkt ist die Sache mit dem Geschäftsbereich «Telekommunikation». Hier gehen die Diskussion auch schon längere Zeit hin und her. Im Grunde genommen konkurrenzieren sich zwei Unternehmen, die im Besitz des Staates sind. Das ist sicher keine sinnvolle Lösung. Deshalb mein Vorschlag, eine Regelung zu suchen, die für beide Unternehmen - und vor allem für die Konsumenten - eine optimale Lösung darstellt.
Ganz zum Schluss möchte ich meinen Dank an die Organe der Liechtensteinischen Kraftwerke aussprechen. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, der Geschäftsleitung und dem Verwaltungsrat sowie dem Aufsichtsrat möchte ich herzlich danken für ihren Einsatz im Geschäftsjahr 2005.
Abg. Rudolf Lampert:
Ich schliesse mich diesem Dank natürlich auch an, den Sie vorhin ausgesprochen haben, möchte aber auf ein anderes Thema zu sprechen kommen, das der Landtagsvizepräsident vorhin angesprochen hat. Er hat einen Brief erwähnt, den der Aufsichtsrat der LKW an die Regierung geschrieben hat, und zwar auf Ersuchen der Regierung hin, unterzeichnet von Dr. Klaus Tschütscher. Es handelt sich dabei um einen Brief vom 13. Juni 2006, den ich hier vor mir liegen habe. Dort führt der Herr Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher aus - ich zitiere: «In rechtlicher Hinsicht ist der Aufsichtsrat zur Antragstellung über die Gewinnverwendung zuständig».
Ich weiss nicht, woraus Sie das ableiten, denn das ist schlichtweg falsch - würde ich mal sagen. Wenn Sie die Verordnung vom 2. November 1976 betreffend das Organisationsstatut für die Anstalt Liechtensteinische Kraftwerke ansehen, so haben Sie ganz klare Gewaltentrennung, nämlich: Der Aufsichtsrat ist zuständig für Kontrolle und der Verwaltungsrat ist zuständig für Beschlussfassungen über den Betriebsvorschlag usw. Hingegen für die Gewinnverteilung ist ausschliesslich nach Art. 16 der liechtensteinische Landtag zuständig. Aus dem Reingewinn ist jährlich ein Betrag von 10% dem ordentlichen Reservefonds zuzuweisen, bis dieser die Höhe von einem Zehntel des Anstaltskapitals erreicht hat. Und dann Abs. 2: «Über die Verwendung des restlichen Teils des Reingewinns entscheidet der Landtag nach Genehmigung der Jahresrechnung, des Geschäftsberichtes des Verwaltungsrates und des Berichtes des Aufsichtsrates». Es steht also nirgends geschrieben oder ist nirgendwo festgehalten, dass der Aufsichtsrat irgendeinen Antrag stellen muss. Der Verwaltungsrat hat hier einen Beschluss gefällt, dass eine Sonderausschüttung möglich wäre. Aber darüber zu befinden hat ausschliesslich der Landtag. Der Aufsichtsrat ist sich meines Erachtens dieser Tatsache bewusst, denn er stellt nicht irgendeinen Antrag, den Beschluss des Verwaltungsrates aufzuheben oder sonst etwas, sondern er formuliert das sehr neutral: Es ist der Wille des Aufsichtsrates, dass diese Ausschüttung nicht stattfindet. Aber es ist weder ein Antrag an den Landtag noch sonst irgendetwas, weil der Aufsichtsrat für eine solche Antragstellung nicht zuständig ist. Es liegt also ausschliesslich beim Landtag, ob wir diese Sonderausschüttung an den Staat durchführen wollen oder nicht. Bei dieser Zusatzausschüttung handelt es sich meines Erachtens um Gewinne, die in der Vergangenheit nicht als solche ausgewiesen wurden. Die Einführung der neuen Rechnungslegung hat nun gezeigt, dass diese Gewinne buchhalterisch nicht so ausgewiesen wurden, wie es heute üblich ist, und dass diese Gewinne nun zur Verfügung stehen würden aus vergangenen Geschäftsjahren. Aber wie gesagt, es obliegt dem Landtag, hier einen entsprechenden Entscheid zu fällen. Abg. Andrea Matt:
Ich möchte eine kleine Frage zu den LKW stellen: Auf der Inhaltseite steht unten drunter: «Der Verzicht auf die ausdrückliche Anführung der weiblichen Bezeichnung erfolgt lediglich zugunsten der besseren Lesbarkeit. Wir folgen damit einer von amtlichen Stellen empfohlenen sprachlichen Regelung». Ich möchte gerne wissen: Welche amtliche Stelle Liechtensteins empfiehlt diese sprachliche Regelung? Dann hängt die LKW ja sehr stark mit der LTN zusammen. Die LTN hat in den vergangenen Jahren Verluste gemacht, sodass das Dotationskapital unterdeckt wurde. Das war im Umfang von CHF 3,1 Mio. Ich hätte gerne gewusst - es ist eine AG und hat eine Generalversammlung: Wer hat die Regierung bei der Generalversammlung vertreten? Dann wüsste ich gerne etwas zu den interimistischen Geschäftsführern. Peter Kranz war im Jahr 2005 Vizepräsident des Verwaltungsrates, Oliver Gerstgrasser war Mitglied des Verwaltungsrates der LTN und der Telecom AG. Und ich möchte gerne wissen: Sind die beiden immer noch Verwaltungsräte? Und weil es ja eine interimistische Geschäftsführung ist, möchte ich noch gerne wissen: Wann wird die Stelle öffentlich ausgeschrieben? Abg. Markus Büchel:
Danke, Herr Präsident. Der Geschäftsbericht der LKW wurde von meinen Vorrednern schon ausführlich und mehrfach gewürdigt. Ich schliesse mich gerne auch dem Dank an die Verantwortlichen an. Ich habe aber noch zwei, drei Fragen zu verschiedenen Themen. Ein Thema lautet wie folgt: Die LKW-Verantwortlichen selbst sind nicht mehr ganz zufrieden mit dem Geschäftsgang, vor allem nicht mehr so zufrieden mit dem Kerngeschäft. Das ist im vorliegenden Finanzbericht 2005 ausgeführt auf Seite 15. Dort wird die Situation im Stromgeschäft dargestellt. So ist festgehalten, dass die Strombeschaffungskosten sehr stark angestiegen sind aufgrund der Börsenpreise, und zwar überdurchschnittlich stark gewachsen sind. Ich möchte dazu folgende Frage stellen: Ist dies nun ausschliesslich das Ergebnis aufgrund der Börsenpreisentwicklung, oder ist dies nun zu einem Teil das Ergebnis einer vor einigen Jahren geänderten Strombeschaffungsstrategie, welche vom damaligen Verwaltungsrat unter dem Vorsitz der Präsidentin Violanda Lanter und dem Generaldirektor Hagen Pönert beschlossen und durchgeführt wurde? Damals wurde nämlich eine Vollversorgung durch die AXPO aufgegeben und eine strukturierte Beschaffung verhandelt und auch abgeschlossen. Es stellt sich also die Frage: War die damalige Strategieänderung in Bezug auf die Beschaffung von Strom wirklich die richtige? Kommt nicht auch ein Teil der heute hohen Beschaffungskosten aus diesem Entscheid, vor allem auch, weil man dazumal eine bewährte Partnerschaft hatte, die vom Vorgänger des Verwaltungsratsvorsitzenden Heinz Büchel mit der AXPO über eine lange Zeit aufgebaut worden war? Das zur ersten Frage.Weiters möchte ich darauf hinweisen, was der Landtagsvizepräsident letztes Jahr auch erwähnt hat: Es ist sehr erfreulich, dass sich neben dem Kerngeschäft jetzt auch das vor zwei, drei Jahren sehr stark unter Beschuss stehende Projekt «Lie-Comtel» entwickelt und zu positiven Ergebnissen führt. Dies lässt hoffen, dass auch dieses Geschäft sich in Zukunft stärker entwickeln kann als das Kerngeschäft. Und dass die damals Verantwortlichen, die dieses Geschäft aufgebaut und sich notgedrungen in diese Richtung entwickelt haben, damit doch das Fundament gelegt haben für ein weiteres Standbein, das hier Chancen für die Zukunft bietet. Ich möchte auch noch auf die schon gestellten Fragen bezüglich des Beschlusses des Aufsichtsrates, der uns gestern zugestellt wurde, kurz eingehen: Ich kann nicht so bestimmt wie der Abg. Rudolf Lampert sagen, ob das richtig oder falsch ist. Ich möchte darum den Regierungschef-Stellvertreter grundsätzlich einmal fragen: - Wie steht die Regierung zum Beschluss, den sie im Januar gefasst hat, dass CHF 7,5 Mio. an das Land überwiesen werden sollen?
- Gilt dieser Beschluss noch? Steht er noch? Ist er gültig?
- Wie und in welcher Form ist die Regierung an den Aufsichtsrat gelangt, um dieses Schreiben, das wir gestern erhalten haben, auszufertigen?
- Ist das das richtige Vorgehen?
- Müsste hier nicht auch der Verwaltungsrat, der ja schlussendlich den ersten Entscheid, den wir mit der Ausfertigung des Finanzberichtes und des Geschäftsberichtes erhalten haben, müsste nicht der erste Entscheid, der ja auch von einem Aufsichtsrat bestätigt wurde, zumindest überdacht und mit dem Verwaltungsrat besprochen werden, und nur in Absprache mit dem Verwaltungsrat eine Bestätigung eines solchen Entscheides vom neuen Aufsichtsrat herbeigeführt werden?
Ich glaube, dass dieses Vorgehen nicht richtig ist, aber ich erwarte gerne die Auskunft des Regierungschef-Stellvertreters zu dieser Thematik.Landtagsvizepräsident Ivo Klein:
Danke schön, Herr Präsident. Der Grund, wieso die Regierung nochmals an den Aufsichtsrat bzw. an die Verantwortlichen der LKW herangetreten ist, ist ja die Diskussion in der Finanzkommission. Die Finanzkommission hat sich die Frage gestellt, ob die Bemerkung auf Seite 3 - wobei anscheinend Regierung und Verwaltungsrat über die Sonderausschüttung beraten haben - ob das kongruent mit dem Bericht des Aufsichtsrates ist, der gemäss Seite 23 einzig und allein Antrag auf die Zuweisung von CHF 8 Mio. an die allgemeinen Reserven bzw. an den allgemeinen Reservefonds stellt. Diese Diskrepanz haben wir in der Finanzkommission festgestellt, dass der Bericht des Aufsichtsrates mit der Bemerkung im Finanzbericht nicht kongruent ist. Und da hat die Finanzkommission den damals anwesenden zuständigen Regierungschef-Stellvertreter beauftragt, hier Klarheit zu schaffen und nochmals nachzufragen. Das ist eigentlich der Grund, weshalb hier ein zweites Schreiben vorhanden ist. Der Aufsichtsrat hat also schon damals nur diesen Antrag auf die Acht-Millionen-Zuweisung an die allgemeinen Reserven gestellt. Abg. Rudolf Lampert:
Herr Landtagsvizepräsident, ich gebe Ihnen vollkommen Recht. Mir reicht es nämlich auch nicht aus, dass im Geschäftsbericht auf Seite 6 dieser Beschluss des Verwaltungsrates erwähnt wird. Und dann im Finanzbericht 2005 auf Seite 3 unten, dort wird die identische Formulierung erwähnt. Meines Erachtens müsste das über einen separaten Antrag bzw. Beschluss der Regierung stattfinden, genauso wie wir - ich erinnere mich, dass das im Finanzhaushaltgesetz ist -, wo wir die Verzinsung des Dotationskapitals der Liechtensteinischen Kraftwerke auch per Gesetz hier festhalten. Ich glaube auch nicht, dass wir jetzt einfach heute sagen können: Die LKW sollen uns CHF 7,5 Mio. überweisen - und das ist dann der Beschluss des Landtages. So kann es meines Erachtens schon nicht stattfinden. Ich wollte nur sagen, dass nicht der Aufsichtsrat für diese Antragstellung gemäss Gesetz zuständig ist. Das war eigentlich meine Äusserung. Sie haben aber meines Erachtens vollkommen Recht: Diese Bemerkungen im Geschäftsbericht reichen meines Erachtens nicht aus. Irgendwo muss das formell in den Landtag eingehen. Ich weiss jetzt auch nicht wie. Ich könnte mir vorstellen, dass das analog dem Beschluss, wann die Verzinsung des Dotationskapitals der Liechtensteinischen Kraftwerke festgehalten wird im Landtag und darüber beschlossen wird, dass das in ähnlicher Weise auch hier in den Landtag eingehen müsste. Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich beginne mit der Frage die ich nicht beantworten kann, nämlich diejenige Frage, welche Stelle die sprachliche Regelung empfohlen hat. Das weiss ich nicht, aber ich werde mich erkundigen, woher diese Empfehlung stammt und wie die LKW darauf kommt, das hier aufzunehmen. Das weiss ich schlichtweg nicht, wer das dem Staat empfohlen hat. Wahrscheinlich die Kommission für Chancengleichheit - oder wer auch immer. Das weiss ich einfach nicht. Dann nehme ich zunächst Stellung zum Bericht und dann zur formalrechtlichen Frage nach der Gewinnverwendung: Wahrscheinlich löst sich das relativ schnell auf, da es sich um einen Streit um eine Terminologie handelt und wahrscheinlich stört man sich am Wort «Antrag». Wahrscheinlich müsste es Stellungsnahme zum Gewinnverwendungsvorschlag heissen. Diese kann dann nur der Aufsichtsrat zuhanden des Landtages machen, weil das eine internrechtliche Frage der LKW ist. Aber zunächst zu den Fragen: Ich möchte beginnen beim Votum des Abg. Peter Lampert, weil mir das sehr am Herzen liegt. Ich habe das heute Morgen bei der Gasversorgung schon gesagt, nämlich die Versorgungssicherheit. Dasselbe wie bei der Gasversorgung hat das Ressort «Wirtschaft» auch bei den LKW gemacht. Wir haben den LKW einen Brief zukommen lassen und uns nach der Versorgungssicherheit im Januar erkundigt, und zwar in rechtlicher, strategischer Hinsicht. Und wir haben hierzu eine sehr fundierte Auskunft erhalten, was auch dahinter die strategischen Überlegungen sind. Dann hinsichtlich der Strompreisgestaltung hat sich der Abg. Peter Lampert die Antwort gleich auch selbst gegeben. Er hat nämlich zu Beginn seines Votums gesagt, dass der Eigenversorgungsgrad bei knapp 20% liegt und dementsprechend 80% bei Dritten eingekauft werden müssen. Dementsprechend ergibt sich die Strompreisgestaltung halt aufgrund der Einkaufsbedingungen, die man von Dritten er-hält. Ich denke, ob das mit Fluktuationen in gleicher Höhe wie beim Erdöl - und dann gekoppelt auch beim Erdgas - ob man damit rechnen muss in Zukunft, ich glaube, das kann man so heute einfach nicht sagen. Ich denke, das hängt auch von den rechtlichen Bedingungen ab, zu denen die LKW heute ihren Strom einkaufen kann. Das führt mich auch zur Frage hinsichtlich - das haben die beiden Abgeordneten Peter Lampert und Markus Büchel gefragt - der Börsenpreisentwicklung und der geänderten Strategie: Ich denke, da möchte ich mich zunächst bei den LKW-Verantwortlichen selbst zurückversichern, was ihre Aussage dazu ist. Ich habe ein Strategiepapier des Verwaltungsrates der LKW vor kurzem gesehen. Dieses ging eher in eine andere Richtung, nämlich dass man die Börsenaktivität eigentlich noch verstärken möchte. Aber ich möchte diese Aussage zunächst zurückversichert haben von den Verantwortlichen der LKW und werde diese Antwort Ihnen dann schriftlich zukommen lassen. Dann teile ich natürlich die Auffassung hinsichtlich der Lehrlinge. Ich bin sehr froh, dass das auch vom Landtag so gesehen wird, dass das ein wichtiges Potenzial ist, das hier die LKW für Lehrlinge bietet und dementsprechend auch beim Elektrofachhandel und bei den Elektroinstallationen, wo diese vornehmlich beschäftigt werden, trotz der dort nicht immer gegebenen wirtschaftlichen Situation, das auch eine politisch wichtige Angelegenheit ist. Dann wurde die Frage nach der LTN gestellt und Kollege Martin Meyer wird dann zur Frage der GV und zur interimistischen Geschäftsführung im Zusammenhang mit dem Verwaltungsrat Stellung beziehen und vielleicht auch die Frage wegen der öffentlichen Ausschreibung klarstellen. Dann zur Situation LKW/LTN generell: Da darf ich auf dem Vorwissen aufbauen, wie wir das in den Kleinen Anfragen auch schon beantwortet haben, dass bei beiden Unternehmen LKW und LTN die jeweiligen Geschäftsbereiche im letzten Herbst bis Anfang dieses Jahres bewertet worden sind, dass auf der Basis dieser Bewertungen vier Szenarien berechnet worden sind. Es war kürzlich auch in einem Interview des VR-Präsidenten der LKW ja öffentlich zu lesen, welche vier Varianten die Regierung da abklären liess. Ein Szenario war, dass wir zwei Telecomunternehmen weiterhin haben, dann aber beide vollumfänglich sämtliche Geschäftsbereiche anbieten können. Die LKW kann ja heute nicht sämtliche Geschäftsbereiche im Bereich der Kommunikation anbieten. Eine Variante war einen Querverbund zu unternehmen, also alles in einer Hand. Eine dritte Variante war eine Netzholding. Und eine vierte Variante war, dass der gesamte Kommunikationsbereich nur noch in einem Unternehmen zu konzentrieren ist. Das bedingt dann aber auch den ganzen Netzbau und alles nur noch in einer Unternehmung. Die Vorgaben seitens der Regierung waren - wie es der Abg. Peter Lampert auch gesagt hat - sicherlich die Kundensicht, die ich sehr unterstützen kann, und dass möglichst keine Schnittstellen vorhanden sind und die grösstmöglichen Synergieeffekte zu erzielen sind. Wir können auch sagen, dass die Beratungsfirma aufgefordert wurde, diese Berechnungen so zu machen, ohne dass vorgängig schon eine Restriktion eingebaut wurde. Die Ergebnisse wurden seitens der Beratungsfirma am 13. Juni der Regierung vorgestellt. Mit Bezug auf die Kommunikation haben wir uns in der Regierung darauf verständigt, dass wir zur Zeit den Unternehmen noch nicht mitteilen, was die Ergebnisse dieser Beratungstätigkeit sind. Wir werden die Ergebnisse dieser Beratungsfirma formell am nächsten Dienstag in der Regierung offiziell zur Kenntnis nehmen. Das ist der Kenntnisstand dazu. Dann zur Frage des offensichtlich zur Verwirrung Anlass gebenden Schreibens meinerseits und der Antwort des Aufsichtsrates der LKW andererseits: Ich bin froh, dass der Abg. Markus Büchel wenigstens ein bisschen relativiert hat, dass man mir hier eine falsche Einstellung unterstellt. Ich hoffe, das in den nächsten zwei bis drei Minuten wirklich auflösen zu können:Zunächst zur Frage: Wie kam es zum Schreiben des 13. Juni? Es ist mir nicht erlaubt, aus dem Protokoll der Finanzkommission zu zitieren, aber ich wage es so zu sagen, dass Sie vieles, was in meinem Schreiben steht, auch im Protokoll der Finanzkommission wiederfinden. Und das Protokoll der Finanzkommission wurde ja sämtlichen Abgeordneten zugestellt. Ich habe mich quasi als Bote angeboten, für die Finanzkommission diese Frage abzuklären. Der Auftrag der Finanzkommission war ganz einfach, dies beim Aufsichtsrat abzuklären. Warum beim Aufsichtsrat? Und da, glaube ich, lösen wir relativ schnell auf, warum das Wort «Antragstellung» drinsteht. Ich hätte vielleicht besser geschrieben: «In rechtlicher Hinsicht ist der Aufsichtsrat für einen Gewinnverwendungsvorschlag zuhanden des Landtages zuständig». Das war damit auch gemeint. Ich verweise diesbezüglich auf Seite 23 des Finanzberichtes. Dort nimmt der Aufsichtsrat Stellung zum Bericht und zur Jahresrechnung und macht dementsprechend seine Anträge zuhanden des Landtages gestützt auf Art. 13 Abs. 6 des Organisationsstatuts, welches in einer Verordnung aus dem Jahr 1976 geregelt ist. Was ist die Stellung des Aufsichtsrates? Der Aufsichtsrat ist ein Organ und wir haben das anlässlich des LKW-Gesetzes im letzten Jahr diskutiert. Dem Aufsichtsrat kommt quasi die Funktion einer internen Revisionsstelle zu, welche befugt ist, über die Beschlüsse des Verwaltungsrates über den Jahresbericht und dementsprechend aufgefordert ist, einen Bericht dazu zuhanden des Landtages zu machen. Das ist der Art. 13 Abs. 6. Auch in Art. 13 Abs. 6 ist die Regierung ja nur eine Zwischenstelle. Die Regierung macht gar nichts an diesen Jahresberichten. Sie macht das - wie mein Kollege Meyer vorhin bei der Post auch gesagt hat - wir nehmen die zur Kenntnis. Ich sage, da kann eigentlich drinstehen was will. Wir traktandieren das in der Regierung, nehmen das zur Kenntnis und beschliessen, dass wir das dem Landtag weiterleiten. Und nichts anderes hat der Aufsichtsrat - wie in den letzten Jahren und Jahrzehnten auch - gemacht. Er hat Position bezogen, einen Bericht - wie es in diesem Art. 13 Abs. 6 steht - er hat einen Bericht zuhanden des Landtages verfasst, dort den Antrag - vielleicht bin ich deshalb auf das Wort «Antrag» gekommen, weil er dort die Anträge zuhanden des Landtages stellt - die Jahresrechnung Bst. a vorbehaltlos zu genehmigen, dem Antrag des Verwaltungsrates über die Zuweisung von CHF 8 Mio. in die Reserven zuzustimmen und die verantwortlichen Organe der Liechtensteinischen Kraftwerke zu entlasten. Diese drei Vorschläge hat er gemacht. Die Finanzkommission war und ist zu Recht der Ansicht, dass mit der Zuweisung der CHF 8 Mio. in die Reserven eigentlich nur ein Teil eines Gewinnverwendungsvorschlages gemacht wird. Wenn er dem Landtag die Gewinnverwendung über die CHF 7,5 Mio. zur Empfehlung anbieten möchte, diese an das Land abzuführen, dann müsste ein entsprechender Gewinnverwendungsvorschlag seitens des Aufsichtsrates der LKW hier präzisiert werden, also dieser Bst. b. Diese Aufgabe habe ich dann übernommen. Ich habe dem Aufsichtsratspräsidenten zunächst mündlich diese Situation mitgeteilt und ihm dann das mit Schreiben vom 13. Juni schriftlich nachgeliefert. Ich habe ihn gebeten, noch vor der Landtagssitzung hierzu Stellung zu nehmen. Er hat dann eine Sitzung einberufen und hat dann diesen Bst. b insofern präzisiert, dass sie an diesem Bst. b - wie er auf Seite 23 steht - festhalten und der Aufsichtsrat nicht der Meinung ist, dass diese CHF 7,5 Mio. abgeführt werden sollen. Ich habe weder eine inhaltliche Stellung dazu genommen noch sonst etwas damit gemacht. Dann möchte ich die Frage beantworten, was die Regierung gemacht hat: Die Regierung hat diesen Beschluss gefasst - vielleicht war es im Dezember, vielleicht auch im Januar. Dieser Beschluss lautete: «Die Regierung ersucht die Liechtensteinischen Kraftwerke, den Gewinnverwendungsvorschlag für das Jahr 2005 im Jahresbericht entsprechend zu gestalten». Die Regierung hat also die LKW ersucht, einen entsprechenden Gewinnverwendungsvorschlag zu machen. Die Regierung kann auch nicht mehr. Dieser Beschluss hat natürlich den Charakter, dass die Regierung den Verantwortlichen nichts aufzwingen kann, aber man hat die Verantwortlichen ersucht, diese CHF 7,5 Mio. entsprechend dem Gewinnverwendungsvorschlag darzustellen. Ich bin auch nach wie vor der Meinung - und deshalb denke ich nicht, dass ich falsch liege -, dass in rechtlicher Hinsicht der Gewinnverwendungsvorschlag an das Organ Landtag - nur er kann natürlich über die Gewinnverwendung bestimmen, und zwar gestützt auf den von Ihnen zitierten Art. 16 - und zwar kann er solange darüber bestimmen, bis Abs. 1 eingehalten ist, diese 10%, und darüber hinaus kann der Landtag mit dem jährlich anfallenden Gewinn, mit dem thesaurierten Gewinn, kann der Landtag hier frei Anträge formulieren, wie es dem Landtag beliebt. Aber internrechtlich - und nur das habe ich mit diesem Satz gemeint - internrechtlich und aufgrund der heutigen Rechtslage ist der Aufsichtsrat zuständig, dem Landtag eine diesbezügliche Empfehlung abzugeben. Das hat der Aufsichtsrat getan. Er hat Stellung genommen zum Vorschlag des LKW-Verwaltungsrates, er hat Stellung bezogen zum Wunsch der Regierung, diesen Gewinnverwendungsvorschlag für das Jahr 2005 entsprechend dieser Sonderausschüttung über CHF 7,5 Mio. anzupassen. Er hat dazu Stellung genommen. Ich denke, ich habe nicht zu kommentieren, was der Aufsichtsrat in seine Überlegungen einbezogen hat. Das sind meine Ausführungen.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Abg. Rudolf Lampert:
Herr Regierungschef-Stellvertreter, ich glaube, genau darin liegt der Irrtum. Nämlich nicht der Aufsichtsrat ist zuständig, Antrag zu stellen, sondern der Verwaltungsrat. Gemäss Art. 7 Bst. m obliegt dem Verwaltungsrat die Genehmigung des Geschäftsberichtes und der Jahresrechnung sowie deren Vorlage an den Landtag. Dabei geht es also um den Geschäftsbericht und auch um die Verwendung des Reingewinnes. Hingegen der Aufsichtsrat hat lediglich diese Vorlage zu prüfen. Der Aufsichtsrat prüft und erstattet dem Verwaltungsrat und der Regierung zuhanden des Landtages hierüber jährlichen Bericht, nämlich nur über die Prüfung und nicht über die Antragstellung. Es geht meines Erachtens nicht an, dass der Aufsichtsrat die Politik der Unternehmung macht, sondern der Verwaltungsrat hat diese Politik zu machen. Und der Aufsichtsrat hat zu prüfen, ob diese Politik rechtmässig ist. Und darin unterscheiden wir uns eigentlich, denn meines Erachtens ist der Verwaltungsrat zuständig, so wie es bei allen übrigen Betrieben auch ist. Der Aufsichtsrat empfiehlt dann dem Landtag - oder welchem zuständigen Organ auch immer - die Entlastung zu erteilen, weil alles rechtmässig ist und wiederholt dann die Anträge. Aber grundsätzlich ist der Verwaltungsrat für die Politik der Unternehmung zuständig. Und der Verwaltungsrat hat einen Beschluss gefasst, nur wurde dieser Beschluss uns nicht formell ausgefertigt, um das vereinfacht darzustellen. Aber grundsätzlich - Sie haben das selbst auch ausgeführt - ist gemäss Art. 16 des Organisationsstatuts der Landtag zuständig. Aber irgendjemand muss ja das formell in den Landtag hereinbringen. Und wenn ich das noch ausführen darf: Im Finanzgesetz, das wir ja jährlich im November verabschieden, dort wurde in Art. 9 beispielsweise letztes Jahr festgehalten: «Das vom Land gewidmete Anstaltskapital der Liechtensteinischen Kraftwerke ist mit 5,5% zu verzinsen». Und genau in einer solchen Form wäre meines Erachtens hier ein Beschluss zu fällen, dass eine Sonderausschüttung über diese Verzinsung des Dotationskapitals hinaus stattfinden soll. Denn die Verzinsung des Dotationskapitals ist weder im Organisationsstatut noch im Gesetz der Liechtensteinischen Kraftwerke enthalten. Es ist ausschliesslich über das Finanzgesetz festgehalten und dazu gibt dann die Verordnung über das Organisationsstatut in Art. 16 uns dieses Recht, darüber zu befinden, wie die Verzinsung bzw. die Verwendung des Gewinnes stattfinden soll. Abg. Markus Büchel:
Herr Regierungschef-Stellvertreter, danke für die Antworten. Ich bin noch nicht ganz zufrieden, und zwar: Die Regierung hat den Beschluss gefasst, dass diese CHF 7,5 Mio. eben für das Land zur Verfügung gestellt werden. Ich nehme an, das wurde auch mit dem Verwaltungsrat besprochen. Darum ist das auch auf Seite 12 des Finanzberichtes so aufgenommen worden. Diesen Finanzbericht hat dann der damalige Verwaltungsrat mit den Mitgliedern Louis Gassner, Peter Büchel und Hans-Rudolf Hächler im Prinzip bestätigt, abgesegnet, dass das in Ordnung ist, dass sie dazu stehen. So verstehe ich das, weil der Bericht des Aufsichtsrates ist ja ebenfalls Bestandteil dieses Finanzberichtes. Ich bin der Meinung, dass es durch das schon eine Bestätigung für diese CHF 7,5 Mio. durch den Aufsichtsrat ist. Dass der Antrag an den Landtag, das jetzt effektiv zu beschliessen ist, in der Form noch nicht genügt, das glaube ich, davon bin ich überzeugt. Der Aufsichtsrat hat das aber bestätigt, indem er das abgesegnet hat. Und dann glaube ich, dass es nicht richtig ist, wenn der nun in der Zwischenzeit gewechselte Aufsichtsrat - ohne mit dem Verwaltungsrat das Gespräch zu führen - einen anderen Entscheid fällt, ohne zu wissen, was die Beweggründe und die Überlegungen der Regierung und auch des Verwaltungsrates gewesen sind. Aber offiziell gehe ich formell ganz klar auch einig mit Ihnen: Es gibt den Antrag des Aufsichtsrates vom 18.4.2006, der jetzt uns zur Entscheidung vorliegt. Da bin ich mit Ihnen einig. Aber der andere Teil, nämlich die Bestätigung und Zusicherung der CHF 7,5 Mio., ist indirekt erfolgt. Ich glaube, dass es dann nur um die Frage geht: In welcher Form muss der Landtag jetzt angesprochen werden, um diese CHF 7,5 Mio. zu bewilligen oder zu bestätigen? Landtagsvizepräsident Ivo Klein:
Ich glaube, Fakt ist, dass wir hier einen Antrag des Aufsichtsrates vorliegen haben, der unterteilt ist in diese Punkte, wie sie auf Seite 23 vorliegen. Und nach meinem Dafürhalten brauchen wir, wenn es hier einen anderen Gewinnverwendungsvorschlag seitens der Liechtensteinischen Kraftwerke gibt, hier einen entsprechenden Antrag. Und der liegt jetzt nicht vor. Ich denke, wir müssen jetzt nicht über diese CHF 7,5 Mio. befinden.Abg. Alois Beck:
Ich möchte nochmals auf das Votum des Regierungschef-Stellvertreters zurückkommen: Ich glaube nicht, dass Sie die Gesetzeslage korrekt wiedergegeben haben. Wenn wir uns Art. 13 Abs. 6 einmal zu Gemüte führen - ich zitiere: «Der Aufsichtsrat prüft insbesondere den vom Verwaltungsrat aufgestellten Betriebsvoranschlag, die Jahresrechnung, die Bilanz sowie den Geschäftsbericht und erstattet dem Verwaltungsrat und der Regierung zuhanden des Landtags hierüber jährlich Bericht». Dies im Sinne einer Kontrolltätigkeit. Deshalb heisst es ja auch im Bericht des Aufsichtsrates: «Wir schlagen der Fürstlichen Regierung vor, dem Hohen Landtag im Sinne von Art. 13 Abs. 6 folgende Anträge zu stellen». Und beim hier relevanten Bst. b heisst es: «... dem Antrag des Verwaltungsrates über die Gewinnverwendung zuzustimmen». Und hier hat natürlich der Abg. Rudolf Lampert vollkommen Recht. Aufgrund der Gewaltenteilung ist der Verwaltungsrat für die Antragstellung zuständig. Der Aufsichtsrat prüft das gemäss Art. 13 Abs. 6 und kann das dem Landtag so weitergeben. Es wäre ja nicht gut, wenn der Aufsichtsrat hier materiell überall eingreifen könnte und eine Kontrolle ausführen möchte, die eben dann inhaltlich, materiell ist. Das geht natürlich nicht. Und wenn wir sehen, in Art. 16 des Organisationsstatuts der LKW, wo eben die Reingewinnverteilung in Abs. 1 angesprochen wird: «Aus dem Reingewinn ist jährlich ein Betrag von 10% dem ordentlichen Reservefonds zuzuweisen, bis dieser die Höhe von einem Zehntel des Anstaltskapitals erreicht hat». Und dann eben der relevante Abs. 2: «Über die Verwendung des restlichen Teils des Reingewinnes entscheidet der Landtag nach Genehmigung der Jahresrechnung, des Geschäftsberichtes des Verwaltungsrates und des Berichtes des Aufsichtsrates». Hier heisst es nicht: Der Landtag entscheidet aufgrund oder auf Antrag des Aufsichtsrates. Und das ist der konkrete und entscheidende Unterschied. Ich bin auch der Ansicht, dass hier der Verwaltungsrat der LKW einen entsprechenden Antrag stellen muss. Anscheinend ist das mit der Regierung so besprochen und es gibt einen Regierungsbeschluss. Das muss aber im Prinzip einfach noch formell gemacht werden. Das ist meiner Ansicht nach das korrekte Vorgehen. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich habe jetzt aufmerksam zugehört. Ich habe die gesetzlichen Grundlagen nicht vor mir, aber aus meiner beruflichen Praxis muss ich den Ausführungen der Abgeordneten Rudolf Lampert und Alois Beck zustimmen. Ich bin auch der Ansicht des Landtagsvizepräsidenten. Wir haben heute einen Bericht und einen Vorschlag auf Antrag des Verwaltungsrates, die CHF 8 Mio. dem allgemeinen Reservefonds zuzuwenden. Über das haben wir heute zu befinden. Und ich bin, wenn ich das auf Seite 3 gelesen habe, wo unten steht: «Der Verwaltungsrat hat beschlossen, dass in Summe CHF 8 Mio. dem allgemeinen Reserve-fonds zugeführt werden. Aus diesem Reservefonds werden in Absprache mit der Regierung ...». Das ist eine Absprache. Diese Absprache mit der Regierung muss aber noch durch den Landtag sanktioniert werden. Das ist eine Absprache, und zwar primär eine Absprache des Verwaltungsrates mit der Regierung. Und wenn die Regierung dieser Absprache zustimmt, muss es aber durch den Landtag sanktioniert werden. Aus dem Grunde bin ich der Ansicht, dass wir heute über den Bericht des Aufsichtsrates - über die CHF 8 Mio. - abstimmen. Und die CHF 7,5 Mio., die wir jetzt diskutieren, sind gar nicht Gegenstand unserer Beschlussfassung. Ich erwarte dann, dass die Regierung dem Landtag zu einem späteren Zeitpunkt den Vorschlag unterbreitet, entweder CHF 7,5 Mio. zuzuweisen oder eben nicht zuzuweisen. Das ist meine Stellungnahme aus meiner beruflichen Praxis. Und klar ist für mich eindeutig, dass der Verwaltungsrat diese Funktion der Antragstellung hat und nicht der Aufsichtsrat. Und diesbezüglich teile ich 100-prozentig die Ansicht des Abg. Rudolf Lampert. Abg. Rudolf Lampert:
Ich bin froh über Ihre Zusammenfassung, nicht weil ich Recht bekommen habe, sondern weil ich wirklich überzeugt bin, dass dem so ist. Und das Vorgehen, wie Sie es vorgeschlagen haben, dass zu einem anderen Zeitpunkt darüber befunden wird, damit kann ich gut leben. Meines Erachtens sollte hier ein Antrag der Regierung kommen. Das Recht dazu, diese Umwidmung des Geldes zulasten des Reservefonds zu machen, das hätte der Landtag gemäss Organisationsstatut. Da besteht meines Erachtens kein Zweifel. Aber es sollte doch ein formeller Antrag vom Verwaltungsrat über die Regierung - oder auch nur von der Regierung alleine - in den Landtag kommen. Aber meines Erachtens ist - wie ich das schon ausgeführt habe - ist der Verwaltungsrat für die Politik zuständig, wie Sie das - meines Erachtens - schon richtig zusammengefasst haben. Ich wäre froh, wenn wir auf diese Art und Weise vorgehen könnten, wie Sie das vorgeschlagen haben. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann gebe ich noch das Wort dem Herrn Regierungschef-Stellvertreter Tschütscher. Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Ich möchte noch kurz zwei, drei Bemerkungen dazu machen: Ich nehme diese authentische Interpretation zur Kenntnis, teile sie aber nicht. Ich kann auch das Argument nicht unterstützen, warum ich nicht dafür gesorgt hätte, dass der Aufsichtsrat mit dem VR zu reden hat. Dafür bin ich schlichtweg nicht zuständig. Das kann ich nur mitteilen. Es waren nicht Sie, Herr Abg. Lampert, es war der Herr Abg. Markus Büchel, der das, glaube ich, gesagt hat. Meine Meinung vom Formalrechtlichen teilt im Übrigen die Stabsstelle für Finanzen, die auch der Meinung ist, dass - wie in den letzten Jahren und Jahrzehnten - immer der Aufsichtsrat - es hat noch nie eine divergierende Meinung gegeben, diesmal gibt es jetzt halt eine divergierende Meinung -, dass eigentlich der Aufsichtsrat für das zuständig ist und er wird - auf der Basis wenigstens, da besteht Konsens - sicherlich diese CHF 7,5 Mio. nicht abführen. Das war die Meinung auch der LKW, dass sie dann diese CHF 7,5 Mio. auf diesem Gewinnverwendungsvorschlag von Bst. b abführen könnten. Es besteht, glaube ich, jetzt aber Konsens, dass das nicht der Fall ist. Ich hätte ihm das auch nicht empfohlen. Da setze ich jetzt wirklich nur meine rechtliche Meinung hin. Dann zum Abg. Alois Beck: Er hat sich meines Erachtens selbst in die Enge getrieben mit seinem Votum zu Art. 13 Abs. 6. Er hat gesagt, dass der Landtag gemäss Antrag des Geschäftsberichtes des Verwaltungsrates und des Berichtes des Aufsichtsrates Stellung nimmt. Das stimmt, das steht wortwörtlich so drin. Aber dann können Sie auch nicht daraus herauslesen, dass der Verwaltungsrat dafür zuständig ist und der Ansprechpartner des Landtages ist. Hier stehen beide gleichberechtigt da. Ich glaube nach wie vor, dass formalrechtlich der Ansprechpartner des Landtages der Aufsichtsrat ist. Aber das ist mitunter eine formalrechtliche Frage. Ich denke, wenn der Landtag diesen Beschluss dann fasst, hat er das dann ja auch indirekt akzeptiert. Ich weiss nur nicht, wieso man jetzt von einer jahreweisen Gepflogen-heit, die immer so war, dass man über die Anträge des Aufsichtsrates abgestimmt hat, hier in Zukunft abweichen möchte. Ich möchte das nur gesagt haben, weil wir heute Morgen beim Gasversorgungsbericht auch über die Anträge des Aufsichtsrates und nicht über die Anträge des Verwaltungsrates abgestimmt haben. Ich möchte nicht penetrant sein, ich möchte nur das hier vermerkt haben. Im Übrigen gibt es im Gasversorgungsgesetz wortwörtlich dieselbe Bestimmung bezüglich des Aufsichtsrates. Ich habe das über den Mittag noch kurz nachgesehen. Dann hat der Abg. Alois Beck noch gesagt, dass der Aufsichtsrat eine Kontrolltätigkeit ausführe, aber keine inhaltliche Kontrolltätigkeit. Ich würde mich als Aufsichtsrat sehr bedanken, wenn ich jemandem die Entlastung erteilten sollte, könnte inhaltlich dazu aber nicht etwas sagen. Aber ich habe das jetzt zur Kenntnis genommen, dass der Landtag heute, glaube ich, nicht darüber befindet. Es geht mir auch darum, dass die Stabsstelle Finanzen dann nicht im Ungewissen ist, ob sie diese CHF 7,5 Mio. aufgrund dieses Antrages, der jetzt vom Aufsichtsrat zu Buchstabe b dasteht, auszahlen kann. Ich glaube, da ist Konsens, dass das nicht der Fall ist, dass es dazu einen separaten Antrag - von wem auch immer - braucht, und dass dann der Landtag darüber befindet. Ich bin jetzt ungezwungenermassen ein bisschen in diese Diskussion geraten, weil ich an und für sich inhaltlich gar nicht dazu Stellung nehmen kann. Ich möchte auch in inhaltlicher Hinsicht dazu, was den Aufsichtsrat bewogen hat, hier von der Meinung des Verwaltungsrates abzuweichen, nicht Stellung nehmen. Das sieht man in seinem Schreiben. Die Organe einer Gesellschaft können wahrscheinlich die Situation dieser Unternehmung besser beurteilen als Sie und ich aus einer Aussensicht, die nicht tagtäglich in dieses Unternehmen sehen. Das noch meine Abschlussbemerkung dazu. Besten Dank. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank, Herr Regierungschef-Stellvertreter. Ich möchte nur noch klarstellen: Es liegt mir fern, an Ihnen irgendwelche Kritik zu üben, dass Sie mit dieser oder jener Person nicht gesprochen haben oder dass dieses Schreiben vorliegt. Meine Zusammenfassung beruht auf jahrelanger Erfahrung in der freien Wirtschaft. Ich kann nur aus der freien Wirtschaft sprechen, welche Funktionen der Aufsichtsrat und der Verwaltungsrat in einer Aktiengesellschaft hat. Ich habe eingangs erwähnt: Wenn die gesetzliche Grundlage wider Erwarten anders wäre - ich kann mir es aber eigentlich aufgrund der Ausführungen der genannten Artikel nicht vorstellen. Aber ich glaube, wenn wir jetzt die Diskussion insofern beenden könnten, dass wir, wie gesagt, über diese CHF 8 Mio. befinden und wir dann zu einem späteren Zeitpunkt einen Antrag in den Landtag bekommen, ob die Zuweisung an die Reserven mit CHF 7,5 Mio. zusätzlicher Ausschüttung erfolgen soll oder nicht. Das ganz im Sinne des Landtagsvizepräsidenten. Dann gebe ich noch dem Abg. Markus Büchel das Wort. Abg. Markus Büchel:
Danke. Ich bin inhaltlich einverstanden. Nur noch zur Bemerkung des Regierungschef-Stellvertreters, dass ich gesagt hätte, er hätte das machen sollen. Das war nicht so gemeint. Das ist meiner Meinung nach Aufgabe des Aufsichtsrates, wenn er einen Entscheid fällt, dass er ganz sicher den Verwaltungsrat konsultiert. Das ist selbstverständlich nicht Ihre Aufgabe. Sie haben hier die Aufgabe ausgeführt, die die Finanzkommission Ihnen aufgetragen hat. Abg. Heinz Vogt:
Ich möchte auch noch etwas dazu sagen: Wenn Sie den Revisionsbericht der Thöny Treuhand lesen, der verweist ja auf das PGR. Und Aufgabe der Revisionsstelle und in der Folge auch des Aufsichtsrates ist es, Gesetzeskonformität und auch die Gewinnverwendung zu prüfen. Und wenn die CHF 7,5 Mio. heute beschlossen werden würden, müsste auch die Revisionsstelle bestätigen, dass die Gesetzes-konformität gegeben ist. Das ist auch der Prüfauftrag. Nebst den CHF 7,5 Mio., wo der Verwaltungsrat den Antrag stellt, muss auch die Revisionsstelle ihren Segen dazu geben. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich gehe mit Ihnen einig mit der Betonung auf «prüfen», aber nicht «beantragen».Abg. Heinz Vogt:
Sie empfiehlt. Ich lese Ihnen das einmal vor: «Ferner entsprechen die Buchführung, die Jahresrechnung und der Jahresbericht sowie der Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinnes dem liechtensteinischen Gesetz und den Statuten».Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nach Ihrer Interpretation wäre es so, dass der Verwaltungsrat keine Funktion mehr im Sinne der Gewinnverwendung hätte. Der Verwaltungsrat hätte ja dann nichts mehr zu sagen. Dann würde nur noch der Aufsichtsrat über die Mittelverwendung bzw. über die Zuweisung bestimmen. Das kann ja nicht sein. Abg. Heinz Vogt:
Nein, das ...Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich glaube, es gibt da unterschiedliche Ansichten. Der Regierungschef-Stellvertreter hat auch gesagt, wer dann auch immer diesen Antrag in den Landtag einbringt, aber heute werden wir im Landtag über diese CHF 7,5 Mio. nicht befinden, weil kein Antrag vorliegt. Dann möchte ich aber noch eine Frage an den Regierungsrat Meyer weitergeben, und zwar war das die Frage der Abg. Andrea Matt über die Besetzung des Verwaltungsrates und über die Ausschreibung. Bitte, Herr Regierungsrat Meyer.Regierungsrat Martin Meyer:
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ganz kurz ein Exkurs zur LTN AG: Zu Beginn dieses Traktandums wurden von der Abg. Andrea Matt drei Dinge kurz andiskutiert. Erstens die Verluste, zweitens die interimistische Geschäftsleitung und drittens die Frage, wer die Generalversammlung durchgeführt hat bzw. wer die Interessen des Landes Liechtenstein an der Generalversammlung vertreten hat. Hierzu möchte ich kurz Folgendes ausführen:Ich habe das bereits auch schon in der Finanzkommission gemacht. Die LTN Liechtenstein TeleNet AG und die Telecom FL AG haben sich eigentlich in einem sehr schwierigen Telekommunikationsumfeld die letzten drei Jahre sehr positiv entwickelt. Man darf hier nicht nur einfach das Jahresergebnis 2005 zur Beurteilung heranziehen. Wenn man sich nämlich die ordentlichen Gewinne ansieht, die die Gesellschaft die letzten Jahre gemacht hat, dann waren die alle sehr deutlich positiv. Und auch das konsolidierte Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit im Jahr 2005 dieser Gesellschaft ist mit CHF 3,1 Mio. sehr stark positiv. Ich habe das auch bereits in der Finanzkommission ausgeführt: Es waren zwei Sondereffekte, die zu einem kumulierten Verlust von CHF 139'00 geführt haben. Einerseits war das ein EDV-Projekt, das gestoppt worden ist, und zweitens ein internationales Wholesale-Mietleitungsgeschäft, welches der Gesellschaft einen Verlust von CHF 2,4 Mio. beschert hat. Die Regierung hat das zum Anlass genommen, um bei der LTN Liechtenstein TeleNet eine Sonderprüfung durchzuführen. Ergänzend zu den ordentlichen Revisionstätigkeiten der Revisionsfirma haben wir hier ein Zweitgutachten eingeholt. Dieses Gutachten hat ergeben, dass diese Erklärungen für diese Verluste plausibel sind und dass sie auch buchhalterisch richtig behandelt worden sind. Weiters hat das Gutachten auch ergeben, dass die Werthaltigkeit der Tochtergesellschaft der LTN, der Telecom FL AG, gegeben ist. Das waren sehr wichtige Einschätzungen auch für die Durchführung der Generalversammlung. Die Generalversammlung hat am 6. Juni 2006 stattgefunden. Die Regierung hat dabei Regierungsrätin Rita Kieber-Beck delegiert, um die Eigentümerinteressen des Landes zu wahren. Dann haben Sie noch die Frage nach der Organisationsstruktur und nach der interimistischen Geschäftsleitung gestellt. Hierbei gibt es zwei Dinge zu sagen: Erstens einmal hat der Verwaltungsrat des Gesamtunternehmens beschlossen, dass das Unternehmen neu organisiert wird. Der Verwaltungrat hat beschlossen, ein neues Organigramm per 1. Juni 2006 in Kraft zu setzen. Das bedeutet, dass es jetzt vier Geschäftsbereiche gibt, nämlich einen Geschäftsbereich Markt, einen Geschäftsbereich Technik, es gibt einen Logistik-Bereich, welcher die Bereiche Personal und Finanzen umfasst, und es gibt einen Geschäftsleitungsvorsitzendenbereich. Und der Verwaltungsrat hat auch beschlossen, dass die Management-Positionen - so weit das geht - intern zu besetzen sind. Im Zuge dieser Umstrukturierung wurden zwei Personen definitiv rekrutiert: Der Leiter Technik und der Leiter Personal/Finanzen wurden vom Verwaltungsrat bestellt. Und die weiteren Positionen Leiter Markt und der Vorsitzende der Geschäftsleitung wurden vom Verwaltungsrat ad interim bestellt. Das sind die beiden Herren, die Sie angesprochen haben. Die beiden Herren sind auch weiterhin Mitglieder des Verwaltungsrates. Das Organisationsstatut schliesst eine derartige Doppelfunktion nicht aus. Das heisst diese beiden Herren haben jetzt temporär eine Doppelfunktion. Der Verwaltungsrat hat aber in dieser Sitzung auch beschlossen, dass diese Positionen noch im zweiten Halbjahr 2006 öffentlich ausgeschrieben werden und dass ein ordentliches Rekrutierungsverfahren durchgeführt wird. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Abg. Alois Beck:
Nochmals kurz zurück zu den LKW: Ich hatte mich eigentlich schon vorher gemeldet. Der Regierungschef-Stellvertreter hat ausgeführt, dass ich mich selbst in die Enge getrieben hätte. Ich weiss zwar nicht wieso, ich habe einfach die rechtlichen Bestimmungen zitiert, die eigentlich für mich klar sind und auch im Sinne des Verständnisses wie ich es ausgeführt habe. Mir ging es darum, mit den Begriffen «materiell» und «formell» auszuführen, dass materiell nicht der Aufsichtsrat die - ich sage mal - Gewinnausschüttungspolitik bestimmen kann. Das kann es nicht sein. Der Verwaltungsrat legt das fest, macht seine Anträge. Und das deckt sich ja mit den Ausführungen des Abg. Heinz Vogt. Der Aufsichtsrat kann dann sagen: Ja, das empfehlen wir - oder auch die Revision im Sinne der Kontrolle. Aber hier müssen natürlich auch ganz andere Gründe vorliegen. Eine Revisionsstelle wird beispielsweise eine Gewinnverwendungsvornahme ablehnen, wenn dadurch - ich sage mal konstruiert - eine Unternehmung arg in die Verschuldung geraten würde. Dann hat es eine Pflicht und sagt: Aufgrund des Gesetzes können wir das natürlich nicht empfehlen. Aber es geht hier eben darum: Wer bestimmt effektiv die Gewinnverwendungspolitik? Und der andere muss sich an rechtliche oder andere Vorgaben halten. Das war eigentlich die Kernbotschaft. Abg. Andrea Matt:
Danke. Darf ich dann die Aussagen von Regierungsrat Meyer so interpretieren, dass sich gleichsam die beiden interimistischen Geschäftsführer als Verwaltungsräte selbst in die Geschäftsführung bestellt ha-ben? Ich möchte jetzt auch Folgendes wissen: Wenn die Stelle im Herbst öffentlich ausgeschrieben wird, haben dann diese interimistischen Geschäftsführer durch die Erfahrungen, die sie die Zeit über in ihrer Position sammeln konnten, sich nicht einen Vorteil gegenüber anderen Bewerbern herausgearbeitet? Und ich würde jetzt einfach gerne auch noch wissen: Sind die beiden Geschäftsführer, die ja jetzt schon eine Doppelfunktion haben, auch noch zusätzlich in ihren angestammten Berufen tätig?Landtagsvizepräsident Ivo Klein:
Ich möchte nochmals schnell zurückkommen auf die Thematik «Wer ist für was zuständig?» und den Vergleich zum Aktienrecht machen: Ich glaube, die Verwaltung ist zuständig für die Erstellung der Jahresrechnung und auch für einen Gewinnverwendungsvorschlag. Eine Kontrollstelle hat die Aufgabe, über diese Jahresrechnung zu befinden und über den Gewinnverwendungsvorschlag zu befinden. Sie hat grundsätzlich diesen Gewinnverwendungsvorschlag gutzuheissen, ausser es sind Sachen vorhanden, die - wie vom Abg. Beck gesagt - zu einer Verschuldung führen würden, oder wenn die Liquidität gefährdet wäre. Das sind Gründe, wieso dann eine Kontrollstelle dazu kommen kann, wieso ein Gewinnverwendungsvorschlag von ihr nicht empfohlen wird. Aber für den Vorschlag selber ist der Verwaltungsrat zuständig. Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Danke, Herr Präsident. Jetzt bin ich froh. Ich glaube, jetzt haben wir lange diskutiert. Der Landtagsvizepräsident kann sich offensichtlich besser artikulieren als ich. Eigentlich habe ich nichts anderes gesagt, als dass er für die Gewinnverwendung zuständig und der Ansprechpartner des Landtages ist, weil er schlussendlich den letzten Bericht an den Landtag macht und eine Empfehlung zu diesem Gewinnverwendungsvorschlag macht. Und nichts anderes hat er, glaube ich, hier gemacht und nichts anderes erwarten Sie, glaube ich, jetzt auch im Hinblick auf irgendwann im Herbst, dass ein Vorschlag des Verwaltungsrates und eine Empfehlung des Aufsichtsrates daliegt. Das hätten wir eigentlich heute schon, nur liegt es - wie Sie meinen - nicht offen am Tisch. Der Aufsichtsrat ist der Meinung, diesem Gewinnverwendungsvorschlag des Verwaltungsrates nicht zu folgen und gibt eine andere Empfehlung ab. Der Landtag selbst könnte auch einen dementsprechenden Antrag im Sinne des Verwaltungsrates bilden. Damit habe ich aber dazu keine inhaltliche Aussage getroffen. Ich wollte nur noch zur Praxis etwas sagen: Ich glaube, dass das duale System Verwaltungsrat/Aufsichtsrat in der Privatwirtschaft kaum anzutreffen ist. Und dementsprechend möchte ich die Frage sicherlich auch intern einmal klären lassen, damit wir das auch für andere Gesellschaften sauber abgeklärt haben. Diese Aufgabe übernehme ich gerne. Danke. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Unsere Diskussion hat sich gelohnt. Dann gebe ich das Wort dem Abg. Alois Beck. Abg. Alois Beck:
Nur noch ein kurzes Zitat aus dem Bericht des Aufsichtsrates - ich zitiere: «Wir schlagen der Fürstlichen Regierung vor, dem Hohen Landtag folgende Anträge zu stellen» - unter anderem die Gewinnverwendung. Das muss man sich einfach im Hinterkopf behalten. «Wir schlagen der Fürstlichen Regierung vor, folgende Anträge zu stellen». Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann gebe ich das Wort Herrn Regierungsrat Meyer. Regierungsrat Martin Meyer:
Danke, Herr Präsident. Noch einmal eine kurze Auskunft zum Thema LTN. Um eines vorwegzunehmen: Das Ziel, das mit dieser Umstrukturierung verfolgt wurde, ist ganz klar. Die Organisation muss möglichst rasch auf die kommenden Herausforderungen, die sich im Telekommunikationsumfeld stellen, vorbereitet werden. Darum hat der Verwaltungsrat beschlossen, eine neue Organisationsstruktur zu implementieren. Und Ziel des Verwaltungsrates war es auch, hier Kontinuität zu haben. Darum wurden diese Positionen interimistisch besetzt. Es wäre jetzt in dieser Umstrukturierungsphase geradezu fahrlässig gewesen, wenn zwei Positionen innerhalb der Geschäftsleitung über mehrere Monate nicht besetzt gewesen wären, gerade auch vor dem Hinergrund, wenn man sich in Erinnerung ruft, dass sich ja der Verwaltungsrat und der ehemalige Geschäftsführer im gegenseitigen Einvernehmen getrennt haben. Dann noch eine Richtigstellung: Es handelt sich nicht um zwei Geschäftsführer, sondern eines der beiden Mitglieder hat interimistisch den Vorsitz in der Geschäftsleitung und das zweite Mitglied ist ein ordentliches Mitglied in der Geschäftsleitung. Zur dritten Frage: Sind die Personen noch in ihren angestammten Berufen oder Positionen tätig? Das kann ich Ihnen nicht sagen. Da müssten Sie die beiden Personen direkt fragen. Dann haben Sie noch die Frage gestellt: Haben die beiden Personen Vorteile, wenn sie sich bewerben? Das hängt davon ab, wie sehr sie sich jetzt in dieser Übergangszeit engagieren, und es hängt auch davon ab, ob sie sich dann schlussendlich bewerben werden oder nicht. Das weiss ich auch nicht. Und dann haben Sie noch die Bemerkung gemacht, dass sie sich gegenseitig quasi Jobs zugeschanzt hätten. Hier einfach noch das Organisationsstatut: Es gibt bestimmte Ausstandsregeln, auch in einem Verwaltungsrat, der privatrechtlich organisiert ist. Ich gehe davon aus, dass diese Regeln eingehalten worden sind. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann gebe ich das Wort noch dem Landtagsvizepräsidenten Ivo Klein. Landtagsvizepräsident Ivo Klein:
Danke schön. Ich begrüsse die öffentliche Ausschreibung dieser Geschäftsleitungspositionen ausdrücklich und möchte das hier betonen. Ich finde es richtig, dass diese Stellen auch anderen Personen zugänglich sind und sie auch die Möglichkeit haben, sich bewerben zu können. Für mich ist allerdings auch wichtig, dass die Situation LKW/LTN bis dahin geklärt ist, damit man überhaupt weiss, für was man überhaupt ausschreibt, wie gross das Unternehmen sein wird und für was diese Positionen sind. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Wenn die Diskussion beendet ist, lesen wir den Bericht des Aufsichtsrates vom 18. April 2006 an die Regierung zuhanden des Landtags. Ich bitte, den Bericht zu verlesen. Der Bericht des Aufsichtsrates wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Wer den Anträgen des Aufsichtsrates a) die Jahresrechnung für 2005 vorbehaltlos zu genehmigen; b) dem Antrag des Verwaltungsrates über die Gewinnverwendung, das heisst, der Zuweisung von CHF 8 Mio. an den allgemeinen Reservefonds zustimmen und c) den verantwortlichen Organen der LKW - unter Verdankung der geleisteten Dienste - Entlastung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir auch Traktandum 20 erledigt.Ich unterbreche jetzt die Sitzung bis 17:00 Uhr. Die Sitzung ist unterbrochen (um 16:45 Uhr).
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