Realisierung der Informatik- und e-Government-Strategie 2011 (Nr. 47/2008)
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zu Traktandum 17: Realisierung der Informatik- und eGovernment-Strategie 2011.
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 47/2008 und steht zur Diskussion. Abg. Rudolf Lampert
Die Landesverwaltung verfolgt mit der Umsetzung ihrer Informatik- und eGovernment-Strategie vor allem folgende Ziele: Schaffen erstklassiger Rahmenbedingungen für einen modernen Staat sowie einen attraktiven und innovativen Wirtschaftsstandort Liechtenstein, Erfüllung externer Vorgaben (zum Beispiel EU-Dienstleistungsrichtlinie) sowie Weiterentwicklung der im Leitbild der Liechtensteinischen Landesverwaltung verankerten Kundenorientierung. Um diese Ziele zu erreichen, hat sich die Informatik eine IT-Strategie festgelegt, welche auf sechs Säulen aufbaut: Die Applikationsarchitektur, welche sicherstellt, dass die zukünftigen Anforderungen bezüglich eGovernment und Prozessorientierung erfüllt werden können, die Infrastruktur, worunter wir Netzwerk, Datenspeicher usw. verstehen, mit dem Ziel, den Betriebsaufwand und die Prozesse zu optimieren, die IT-Sicherheit, das Personal und Sourcing, welches definiert, wie die vorhandenen Ressourcen verteilt und mit externen Dienstleistungen ergänzt werden, und die IT-Governance, welche die abteilungsinternen Abläufe und Rollen definiert.
Die Informatikstrategie deckt den heutigen Stand der Anforderungen grösstenteils ab. Trotzdem verändern sich die Aufgabenstellungen und Anforderungen an die Informatik laufend durch gesetzliche Anpassungen sowie weitere der Verwaltung übertragene Aufgaben. Auch andere Anforderungen stehen im Raum, die es zu erfüllen gilt, und welche sich in folgende Themenbereiche gliedern lassen: - Interaktivität für Wirtschaft, Bürger und Verwaltung und somit für den gesamten Staat Liechtenstein.
- Europaweite Nutzungsfähigkeit von Diensten.
- Elektronische Datenverarbeitung ohne Medienbrüche innerhalb und ausserhalb der liechtensteinischen Landesverwaltung.
- Zusammenspiel verschiedener Dienstleistungsangebote der liechtensteinischen Landesverwaltung.
Diese Anforderungen können nur mit einer serviceorientierten Architektur umgesetzt werden, welche als Nachteil die von uns heute zu beschliessenden Kosten mit sich bringt. Mit dem Ausbau des eGovernment soll eine moderne und effiziente Verwaltung aufgebaut werden und den Kunden sollen verschiedene Dienstleistungen elektronisch zur Verfügung gestellt werden, wobei vor allem das Internet eine tragende Rolle übernimmt. Die Kunden erwarten von der Landesverwaltung eine möglichst rasche und einfache Abwicklung ihrer Anliegen. Dies ist auch das Hauptanliegen bei der Realisierung der eGovernment-Strategie. Bereits der heutige Stand der Technik bei der Landesverwaltung zeigt, dass ein grosser Bedarf seitens der Bevölkerung vorhanden ist, werden doch durchschnittlich im Monat die Seiten www.llv.li 70'000 bis 90'000 mal aufgerufen. Viele dieser Zugriffe sind mit dem Anfordern von Dienstleistungen wie Online-Formulare verbunden. Diese Zahlen bescheinigen dem Internetauftritt der Landesverwaltung eine grosse Akzeptanz.
Es ist erfreulich, dass im ganzen Bericht und Antrag der Regierung immer wieder von Kunden gesprochen wird. Dies zeigt, dass sich die Landesverwaltung als Dienstleister sieht und die Kundenwünsche möglichst rasch erfüllen möchte sowie entsprechend dem Leitbild der Landesverwaltung seine Prioritäten setzt. Die Gesamtsumme der Investitionen in der Höhe von CHF 14,1 Mio. in das Anliegen von Informatik und eGovernement scheint auf den ersten Blick sehr hoch, trotzdem werden wir kaum darum herumkommen, diese Investitionen zu tätigen. Ich werde dem vorliegenden Finanzbeschluss in der Höhe von Total CHF 1'125'000 für das Jahr 2008 zustimmen.Abg. Doris Beck
Danke schön, Herr Präsident. Vorerst ein Dankeschön an den Autor dieses Bericht und Antrags. Es ist nicht ganz einfach, diese Thematik in einem verständlichen Überblick zu präsentieren. Ausgegangen von der aktuellen Strategie, welche vor allem die Abdeckung des Leistungsauftrages beinhaltete - dies bedeutet verwaltungsweite Informatikrichtlinien zu erlassen sowie Informatikmittel und Informatikdienstleistungen für verschiedene Kunden in- und ausserhalb der Landesverwaltung zur Verfügung zu stellen.
Eine umfassende Bewertung dieser Leistungserbringung, welche sich klar auf das Tagesgeschäft, den Betrieb und die damit direkt betroffenen Projekte fokussiert, wurde im Jahr 2007 durchgeführt und die Ergebnisse wurden als aktueller Stand im Bericht und Antrag erläutert. Mit dieser Aktualisierung hat auch die Anpassung und Orientierung am Leitbild der Landesverwaltung, dem daraus abgebildeten Leitbild dem Amtes für Personal und Organisation stattgefunden und wird auf Seite 10 des Berichts und Antrages mit der Darstellung eines Hauses verglichen. Gerne schliesse ich mich in meinem Ausführungen diesem Bild des Hauses an. Ob dieses Haus anstatt sechs Säulen nicht besser verschiedene Layer hätte - man spricht hier in der Fachwelt von Architektur-Layern -, was man als Ebenen oder in diesem Fall als Stockwerke verstehen kann, lasse ich offen. Was ist denn der Unterschied, fragen Sie sich: Ein Haus mit sechs Säulen steht auch, obwohl qualitätsmässig kritisch, auf weniger Säulen da. Aber es ist unmöglich, ein fünftes Stockwerk eines Hauses zu bauen, ohne mindestens die Konzeption, Grundsatzentscheide und Pfeiler des vierten Stockwerks gebaut zu haben respektive die Stockwerke eins bis drei im Rohbau bereits fertig gestellt zu haben.
Diesen Eindruck vermittelt mir das Ergebnis des Reviews, welches wir ab Seite 11 nachlesen können. Es wurden Pfeiler teilweise angegangen, vor allem auch jene, welche als Forderungen - Beispiel Umsetzung EU-Publizitätsrichtlinie - unter Zeitdruck erledigt werden mussten. Aus diesen Erkenntnissen wird dann auch auf Seite 13 festgehalten, dass die Entwicklungen und Vorgaben im eGovernment-Bereich sowie die Anforderungen aus der Automatisierung von Prozessen und Abläufen eine über Stufen, eben so genannte «Ebenen», integrierbare Software- und Applikations-Architektur erfordert. Das heisst konkret: Umzug in ein neues Haus. So wird dann auch richtigerweise ausgeführt: Dieser moderne und zukunftsorientierte Ansatz, der nur über eine grundlegende Migration der aktuellen Informatikplattform möglich ist, kann mit der aktuellen Architektur nicht realisiert werden, da lediglich eine Daten- jedoch keine Applikationsintegration möglich ist. Dies führt dazu, dass keine optimale Wiederverwertbarkeit technischer und applikatorischer Anwendungen einhergehend mit den organisatorischen Abläufen möglich ist und damit Synergieeffekte nicht bzw. nicht umfassend genutzt werden können.
Weiters wird ausgeführt: «Die zukünftige Informatik-Architektur muss sich technologisch und funktionell an den absehbaren kommenden Anforderungen ausrichten». Folgende Themenbereiche werden hier erwähnt: - Interaktivität für Wirtschaft, Bürger und Verwaltung und somit für den gesamten Staat Liechtenstein.
- Europaweite Nutzungfähigkeit von Diensten.
- Elektronische Datenverarbeitung ohne Medienbrüche innerhalb und ausserhalb der liechtensteinischen Landesverwaltung.
- Zusammenspiel verschiedener Dienstleistungsangebote der liechtensteinischen Verwaltung.
Dass diese Anforderungen nur mit einer serviceorientierten Architektur umgesetzt werden können, unterstütze ich, aber Vorsicht beim Begriff «serviceorientiert». Eine so genannte SO-Architektur ist in vielen unterschiedlichen Hüllen mit ganz unterschiedlichen Preisen und unterschiedlichen Qualitäten zu kaufen. SOA ist ein Konzept, keine kauffähige Lösung per se. Wichtig ist das Ziel, ganze Geschäftsprozesse als Einheit abbilden zu wollen. Dies für die internen Prozesse und zugleich mit klaren Schnittstellen und Security-Auflagen auch für andere Institutionen. Ob sich die angestrebten Ziele in einem vernüftigen Kosten-/Nutzenverhältnis abspielen, hängt vor allem von der Wahl der Basisarchitekturbausteine ab. Die Wahl des so genannten Baumaterials würde ich mal im Hausjargon sagen.
Ohne hier auf die uns vorliegenden Details der Übersicht, Informatik und eGovernment-Strategie 2011 einzugehen, möchte ich folgende Schlussfolgerungen ziehen und noch einige Fragen an die Regierung stellen: Als erstes möchte ich mich bedanken für das Vertrauen, die Details dieser Strategie, sprich Projektplan mit Kosten- und Terminplänen dem Landtag vorzulegen. Das Vorhaben bis 2011 umzusetzen, ist ambitiös und kann als Grossprojekt bezeichnet werden. Das prognostizierte Gesamtbudget - ich erinnere an den Umzug in ein neues Haus - ist realistisch, da eine Veränderung der gesamten IT-Landschaft sehr viele zusätzliche und mit den neuen Technologien vertraute Ressourcen benötigen wird. Zudem muss ja schlussendlich in dieser Zeit das Tagesgeschäft aufrechterhalten bleiben. Es steht für mich ausser Frage, dem vorliegenden Antrag auf Zustimmung zum beiliegenden Finanzbeschluss zuzustimmen.
Folgende Fragen sind für mich noch offen: Wo stehen wir in der Umsetzung dieses Projektes? Es braucht ein Gesamtarchitekturbild für entsprechende Ausschreibungsverfahren der verschiedenen Archtitekturkomponenten. Wo stehen wir in diesem Prozess heute? Werden Komponenten wie Frameworks, Security-Komponenten, Rule Engines etc. im Request for Information verlangt? Welchen Stellenwert nehmen Datenspeicherungskonzepte in Bezug auf die Sensibilität der Daten der Bürger und Bürgerinnen ein? Welche Businessprozesse werden konzeptmässig vorab ausgearbeitet, um die richtige Wahl bei der Evaluation der technischen und applikatorischen Komponenten zu treffen? Hier möchte ich das mit einem Beispiel für die Notwendigkeit dieser Businessprozesse, dass man da konzeptmässig sich klar ist. Vielleicht das Beispiel, das wird uns dann im Mai-Landtag beim Traktandum 37 wieder begegnen, und zwar im Bezug auf die Reform des Zustellrechts, das heisst die Schaffung eines Gesetzes über die Zustellung behördlicher Dokumente.
Im Bericht und Antrag von Traktandum 37 kommt klar zum Ausdruck, dass die Vernehmlassungsteilnehmer bedauert haben, dass nicht gleichzeitig die rechtlichen Grundlagen für die Einführung der elektronischen Zustellung geschaffen werden. Die Erläuterungen hierzu heissen dann im Bericht und Antrag: «Ein eigenes Kapitel betreffend die elektronische Zustellung dagegen wie sie das österreichische Zustellgesetz seit der Novellierung durch das eGorvernment-Gesetz im Jahre 2004 kennt, soll angesichts der diesbezüglich noch notwendigen, aber bereits angelaufenen Abklärungen und Vorarbeiten auf technischem Gebiet zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt werden. Gleichwohl werden bereits heute die Weichen sowohl hinsichtlich der Systematik als auch der Diktion in die entsprechende Richtung gestellt, sodass eine Implementierung der einschlägigen Normen betreffend die elektronische Zustellung unmittelbar nach Abschluss der genannten Abklärungen und Vorarbeiten stattfinden wird». Ich habe mich dann gefragt: Was bedeuten solche Aussgen in Bezug auf den wirklichen Wissensstand oder die konzeptionelle Sicherheit beim eGovernment-Projekt?
Eine weitere Frage: Auf der im Anhang zur Verfügung gestellten Strategieübersicht fällt auf, dass vor allem von technischen Komponenten gesprochen wird und weniger von Geschäftsprozessen und ihren notwendigen Funktionalitäten. Wie ist dies zu verstehen? Also ich erlebe immer wieder, dass das eben ein Riesenproblem ist, dass man sich vor allem auf technische Komponenten fokussiert und grundsätzlich fängt man eigentlich bei den Geschäftsprozessen an.
Dann ein weiterer Punkt in Bezug auf den Umzug in das neue Haus, sprich neue Technologien, neues fachliches IT-Know-how, das aufgebaut werden muss: Wie ist hier angedacht, mit diesem Wandel der Informatikberufsbilder umzugehen? Change Management auf personeller Ebene ist für mich ein kritischer Erfolgsfaktor für das Gelingen des vorliegenden Grossprojektes.
Einen Kritikpunkt müssen Sie mir nun erlauben: Dies betrifft die zeitliche Komponente. Folgendes ist im Bericht und Antrag Seite 22 und 23 nachzulesen: Nämlich, die Notwendigkeit die vorliegende Informatik- und eGovernment-Strategie 2011 zu genehmigen, dass die raschestmögliche Umsetzung der darin enthaltenen Projekte absolut gegeben sei, um eine fristgerechte und möglichst effiziente Umsetzung von bereits beschlossenen sowie zukünftigen EU-Richtlinien zu erreichen, sowie allfällige Sanktionsmassnahmen zu verhindern. Als Beispiele aus der Vergangenheit wird hier die Umsetzung der EU-Publizitätsrichtlinie und der damit verbundene Aufbau eines elektronischen Öffentlichkeitsregisters angeführt. Dieses wurde im Sinne einer einzelfallspezifischen Lösung fristgerecht abgeschlossen heisst es, jedoch, wie wir auf Seite 17 nachlesen können, aufgrund der engen Zeitvorgaben nicht über wiederverwertbare Basisdienste, sondern vielmehr in einer geschlossenen Anwendungsumgebung realisiert.
Schade, dass man sich mit der zukünftigen Strategie nicht früher auseinander gesetzt hat. Dies führte nun zu Mehrkosten ohne langfristigen Gegenwert und die Lösung muss zudem in eine zukünftige Umgebung überführt werden. Schade, das findet auch der Autor des Bericht und Antrages, der nämlich hierzu ausführt: «Mittel- bis langfristig kann sich die liechtensteinische Landesverwaltung solche punktuellen Lösungen nicht leisten, da auf diese Weise Synergien in der Entwicklung sowie im Betrieb und Unterhalt in mehr als 40 Kleinunternehmen, sprich Amtsstellen, nicht genutzt werden und ebenso die notwendigen Ressourcen fehlen». Diese Aussagen kann ich nur unterstützen. Verstehen Sie mich recht. Ich befürworte die vorliegende Strategie, leider wurde für die Ausarbeitung einer Gesamtstrategie sehr spät agiert.
Im Wahlkampf 2001 hat man sich seitens der VU vehement für den Zugang aller Liechtensteiner zu Internet, eCommerce, eBanking und eGovernment eingesetzt. Die FBP hat dies als Utopie, Wagnis und Experiment abqualifiziert. Ich selbst, damals als Landtagskandidatin, beruflich jedoch mit dieser Materie bestens vertraut, musste mir einiges gefallen lassen. Nach dem Motto «Sachargumente zählen nicht, es wird polemisiert und Angst geschürt». Nach der Wahl besann sich die Regierung doch wieder auf dieses Thema und kündigte am 13. Oktober 2001 in einer pafl-Mitteilung an, dass auf 1.1.2002 das Liechtenstein Portal eröffnet werde und in der zweiten Phase das Portal auf eGovernment erweitert werde. Konklusion dieser pafl-Mitteilung: Damit setzt die Regierung ihr Wahlversprechen, mehr Bürgernähe zu leben, konkret um.
Nach den Wahlen scheinen hier doch gewisse Erkenntnisse in der FBP gereift zu sein. Interessant auch, dass ich schlussendlich vom Redaktor des «Sofa-Magazins» des «Volksblattes» auf die Dezember-Ausgabe 2002 um einen Artikel zum Thema eGovernment gebeten wurde. Abgespeckt auf die vorgegebene Anzahl Zeichen erschien dann mein Erfahrungsbericht zu diesem Thema unter dem Titel «Intelligente Formulare - Die Vereinfachung und Automatisierung von Verwaltungsprozessen per Software bietet ein grosses Potenzial, aufzuzeigen am Beispiel der Landesverwaltung, die mit umfangreichem Antragswesen in allen Ämtern konfrontiert wird usw.». Lassen wir die Vergangenheit. Auffallend ist, dass genau diese Schwerpunkte dieses Artikels aus dem Jahre 2002 als Projekte für die Erstellung der Basisdienste, wie Grundlagenprozessmanagement und Formularmanagement in der nun vorliegenden Strategie zu finden sind.
Somit komme ich auf den zeitlichen Aspekt zurück: Warum erst jetzt? Auch Österreich hat sich gemäss einem Artikel im «Vaterland» vom 13. Februar 2001 bereits mit der Zurverfügungstellung von Formularen in die Welt des eGovernment eingebracht und kam dann auch am 21. Januar 2003, also zwei Jahre später, mit einer Erfolgsmeldung zum Thema eGovernment in die Medien. Auch die St. Galler Regierung meldet am 23. November 2002, dass im August 2002 die eGovernment-Strategie verabschiedet wurde und bereits im November ihr Gesellenstück, das geografische Informationssystem mit dem Speyer-Preis der Deutschen Hochschule für Verwaltungsgesellschaften ausgezeichnet wurde. Der Preis gilt als «Oscar» für öffentliche Verwaltungen, so ist dies nachzulesen. Als Beispiel finden wir genau dieses Projekt auf der vorliegenden Projektlandkarte ganz am Schluss des Zeitplanes im Jahre 2011.
Auch im vorliegenden Bericht und Antrag ist nachzulesen, dass fünf bis sieben Jahre nach den österreichischen ersten Schritten nun Österreich als Best Practice angesehen wird. Wir sollen gemäss vorliegendem Strategiepapier im Jahre 2011 einen grossen Schritt weiter sein als wir dies heute sind. Ausländische Forderungen, inländische Forderungen seitens der Wirtschaft, aber auch Business-Prozess-Anforderdungen (siehe Traktandum 37) in der Landesverwaltung selbst, zwingen uns diese Thematik nun endgültig auf. Manches wäre unnötig gewesen - ich erinnere an das Beispiel Umsetzung EU-Publikationsrichtlinie - manches könnte heute ruhiger und gelassener angegangen werden.
Eine rollende IT-Strategie mit Weitblick für zukünftige Anforderungen an ein Staatsdienstleistungsunternehmen muss frühzeitig in die Wege geleitet werden und permanent, sprich rollend, erweitert werden. IT-Architekturen sind teuer. Die Migration von Anwendung und die Weiterentwicklung und Ausbildung des IT-Personals auf neue Architekturen sind teuer und langwierig, teilweise gar nicht möglich. Langandauernde Projektkonstellationen sind vonnöten, strategisches Denken und globales technisches und fachliches Wissen gefragt, Management-Kapazität im Informatikumfeld.
Hier stellt sich die Frage nach dem Stellenwert der IT-Themen im Staat: Zur Sicherstellung des Tagesgeschäftes, das heisst Betrieb der bestehenden Lösungen, mag es genügen, als Abteilung zu fungieren. Als strategische Position, welche eine Informatik heute in jedem Dienstleistungsunternehmen darstellt, ist diese Position klar zu schwach. Für strategische Ausrichtung und Technologiebeobachtungen braucht es entsprechende Persönlichkeiten mit Erfahrung, Know-how, Netzwerken und Visionen. Solche Persönlichkeiten lassen sich jedoch nur finden und rekrutieren, wenn eine entsprechende Position, zum Beispiel Amtsleiter, angeboten wird.
Auch für die Durchsetzungskraft, welche für die Umsetzung der vorliegenden Strategie unabdingbar ist, erachte ich eine richtige Positionierung der Informatik als sehr wichtig. Dies wird so wahrscheinlich in Kürze kaum realisierbar sein. Zu spät für das vorliegende Vorhaben. Was ist zu tun? Um in den heutigen Strukturen die sehr umfangreiche und mit vielen Projektrisiken behafteten Themen durchzubringen, braucht es eine versierte Projektleiterpersönlichkeit, ein mit dem notwendigen Wissen ausgestattetes Projekt-Controlling und ein Steuerungsgremium, das nicht nur aus Entscheidungsträgern gemäss ihren Positionen besteht, sondern mit zusätzlichem einschlägigen Fachwissen erweitert werden muss. Darum würde mich nun konkret interessieren: Wie sieht die Projektorganisation heute aus und welches Wissen konnte für die Positionen gewonnen werden respektive will man noch gewinnen? Danke. Abg. Paul Vogt
Ich finde es sehr erfreulich, dass uns die Regierung nun einen Bericht zur Informatik-Strategie vorlegt. Der Landtag kann sich damit erstmals mit diesem Thema vertieft beschäftigen. Ich werde dem Kredit auch zustimmen, auch wenn ich in der Folge einige warnende Anmerkungen machen möchte:
Wir beginnen mit der eGovernment-Lösung nicht heute, sondern diese Lösung hat vor vielen Jahren begonnen. Es ist ein mehrjähriger, mehrstufiger Prozess. Man hat angefangen mit dem e-Publishing, also mit dem Vermitteln von Informationen, mit der Publikation von Informationen im Internet, hat das immer weiter ausgebaut und ich denke, wir haben insgesamt einen vergleichbaren Stand, wenn es um das e-Publishing geht wie andere Länder auch. Ich denke sogar, dass man hier den zuständigen Stellen auch ein Kompliment machen kann. Einige Seiten sind besser gelungen als im benachbarten Ausland, insbesondere etwa auch die Lösung des Landtags, um ein konkretes Beispiel herauszugreifen.
Zum Begriff «eGovernment»: Ich denke, dass der Begriff, wie er hier im Bericht verwendet und definiert wird, zu weit ist. Unter eGovernment versteht man normalerweise eben die Interaktivität, wie das der Abg. Rudolf Lampert formuliert hat. Die Information und Kommunikation mit den Bürgern, mit der Wirtschaft, nicht aber die gesamte Verwaltung an sich, wie es auf Seite 14 des Berichts heisst, dass eGovernment heute vielfach als Synonym für eine moderne und effiziente Verwaltung steht, das ist zu schwammig, das ist zu unpräzis. eGovernment wird im Allgemeinen enger definiert. In der Schweiz würde auch ein ECM-Projekt, wie das hier definiert wird, nicht unter eGovernment fallen. Aber lassen wir diese Definitionen. Das ist hier nicht das Zentrale.
Heute kann man davon ausgehen, dass etwa drei Viertel der Bevölkerung das Internet benutzen und damit auch von den Möglichkeiten von eGovernment bereits heute Gebrauch machen oder in Zukunft Gebrauch machen werden. Es wird im Bericht dargestellt, dass wir auf dem Portal der Landesverwaltung etwa 70'000 Zugriffe im Monat haben. Das sind natürlich mehr oder weniger immer die gleichen Personen. Ich denke, dass jeder Landtagsabgeordnete im Schnitt zwei-, dreimal pro Tag auf diese Informationen zugreift. Bei mir sind es deutlich mehr. Also das relativiert etwas die Zahlen, stellt sie aber nicht in Frage. Ich bin überzeugt, dass eGovernment für die Zukunft ein absolutes Muss ist und dass kein Weg daran vorbeiführt.
Der Schwerpunkt des Regierungsberichtes liegt bei der Vorstellung der einzelnen Projekte. Hier werden 20 Projekte direkt im Zusammenhang mit eGovernment aufgezählt und sieben weitere strategische Projekte im Umfeld von eGovernment skizziert. Ich denke, das ist ein sehr ehrgeiziges Programm, wenn man das bis 2011 realisieren will und ich habe ganz erhebliche Bedenken, ob das überhaupt möglich ist. Ich denke, damit überfordert sich die Informatik- und Organisationsabteilung beim Amt für Personal und Organisation. Ich habe aber keinen Zweifel daran, dass der Landtag diesen Bericht begrüssen wird und dass auch der notwendige Kredit bewilligt wird. Also von dieser Seite her keine Bedenken.
Wo sehe ich nun die Probleme? Einmal bei der hohen Komplexität der Vorhaben. eGovernment-Projekte in anderen Ländern zeigen, dass die Akzeptanz und die Umsetzung der Lösungen sehr schwierig ist. Es gibt in der Regel praktisch immer nach einer Phase der Euphorie eine grosse Phase der Frustration. Es gibt Ernüchterungen, es gibt regelmässige Aussagen, das Ganze sei viel zu kompliziert, verursache Mehraufwand usw. Ich kenne keine Länder in Europa, die eGovernment schon vollständig realisiert haben. Die Anforderungen sind ausgesprochen hoch. Es gibt immer wieder Länder, die sehr ehrgeizige Zielsetzungen haben. Zum Beispiel hat die österreichische Regierung schon vor 2001 das Ziel gesetzt, auf die elektronische Akte umzustellen. England, Irland haben ebenfalls schon zu Blairs Zeiten angekündigt, dass sie voll auf elektronische Geschäftsverwaltung umsteigen wollen. Das ist überall noch nicht realisiert.
Es stellen sich sehr hohe Anforderungen, die ich mit den Stichworten «Rechtssicherheit, Unverfälschbarkeit der Unterlagen, Nachvollziehbarkeit der Geschäftsvorgänge» skizzieren möchte. Das sind unabdingbare Voraussetzungen. Solange das nicht gewährleistet ist, darf eGovernment nicht die Grundlage sein, auf der die Geschäfte schliesslich durchgeführt werden. Die Aussage, dass bereits Anfang 2009 eine EU-konforme elektronische Signatur in der Landesverwaltung eingeführt werden soll, das ist meines Erachtens auch eine sehr gewagte Aussage. Ich bin gespannt, ob das umgesetzt werden kann. Das würde ja bedeuten, dass nicht nur alle technischen Fragen bereits heute geklärt sind, sondern dass man auch konkret an der Umsetzung ist.
Ein zweiter Punkt: In allen eGovernment-Strategieberichten, die ich mir angeschaut habe - das sind die Berichte aus Österreich, der Schweiz und aus den deutschen Bundesländern - nimmt die Kommunikation und Vernetzung mit den Betroffenen einen ganz zentralen Stellenwert ein. Zentral ist, dass sowohl mit den Amtsstellen innerhalb der Landesverwaltung wie auch mit den Gemeinden, der Wirtschaft, mit den Aussenstehenden über die Bedürfnisse, über die Anforderungen und über die Möglichkeiten gesprochen wird. Leider funktioniert das meines Erachtens bis heute nicht. Die Lösungen, die skizziert wurden, sind im Führungsausschuss, im Kernteam, im Steuerungsausschuss besprochen worden, sie sind aber noch nicht kommuniziert worden. Alle bisherigen Entscheidungen wurden in diesem Kernteam getroffen. Soweit ich informiert bin, sind auch die Amtsleiter nicht darüber informiert und auch mit den Gemeinden wurde kein Kontakt gepflegt. Ich glaube sagen zu können, dass so die Probleme vorprogrammiert sind.
Ich möchte zwei Bespiele von Amtsstellen herausgreifen. Die eine ist das Landesarchiv und die andere die Stabsstelle für Datenschutz: Das Landesarchiv ist sozusagen der Endabnehmer der elektronischen Unterlagen. Um diese langfristig und rechtssicher archivieren zu können, müssen im gesamten Lifecycle der Unterlagen - mit Lifecycle bezeichnet man den Lebenszyklus oder den Entwicklungsprozess der Unterlagen -, also in diesem ganzen Prozess müssen zahlreiche Anforderungen berücksichtigt werden. Ich möchte hier nicht zu technisch werden, aber ohne dass man bestimmte Metadaten hat, ohne dass man bestimmte Vorgehensweisen im Geschäftsprozess berücksichtigt, ist eine rechtssichere Archivierung nicht möglich. Ich denke auch, die Abg. Doris Beck hat ähnliche Probleme angesprochen.
Ein Wort zum Datenschutz: Der Datenschutzbeauftragte ist meines Wissens heute auch viel zu wenig einbezogen. Die notwendigen Informationen gehen am Datenschutzbeauftragten teilweise vorbei. Gemäss Verordnung zum Datenschutzgesetz müssten alle Informatikprojekte der Landesverwaltung dem Datenschutzbeauftragten zur Stellungnahme vorgelegt werden. Dies ist heute nicht der Fall.
Ich habe gerade beim eGovernment erhebliche Bedenken in Bezug auf den Datenschutz. Ich habe Bedenken, dass wir hier den so genannten «gläsernen Menschen» schaffen. Eine der grundlegenden Ideen der gegenwärtigen Strategie besteht darin, dass viele Vorgänge unter so genannten Personenidentifikationsnummern registriert und damit auch verknüpft werden können. Diese Personenidentifikationsnummer wird jeder Person fix vergeben und identifiziert jede Person eindeutig. Damit können aber technisch auch alle im System vorhandenen Informationen über eine Person verknüpft werden. Eine solche Verknüpfung und ein solches Vorgehen wäre nach den schweizerischen Bestimmungen des Datenschutzes nicht möglich.
Ich denke, man sollte hier die warnenden und mahnenden Stimmen ernst nehmen. Ich möchte an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass die ZPV, also die zentrale Personenverwaltung in der Landesverwaltung seit Jahren realisiert ist, dass aber die nötigen Rechtsgrundlagen für die ZPV nach wie vor fehlen. Ich denke, dass man es sich auch nicht so einfach machen darf, dass man sagt, bei der elektronischen Geschäftsverwaltung ist der Datenschutz leichter zu gewährleisten als bei der herkömmlichen Papierverwaltung. Bei der herkömmlichen Papierverwaltung ist der Akt nur einmal vorhanden bei einer Amtsstelle oder bei einem Mitarbeiter. Es sind schon von daher die Zugriffsmöglichkeiten sehr beschränkt. Rein technisch gesehen, kann, wenn alle Informationen in einem zentralen System sind, der Datenschutz nur noch durch Passwörter gewährleistet werden und ich denke, das ist nicht ganz unproblematisch.
Ich komme zum Stichwort «Datensicherheit»: Bis heute galt es in der Landesverwaltung als eisener Grundsatz, dass von aussen nicht auf die produktiven Datenbanken zugegriffen werden darf. Systeme, auf die zugegriffen werden kann zum Beispiel beim Öffentlichkeitsregister, sind Kopien der entsprechenden Datenbanken. Damit war auch die Datensicherheit nach menschlichem Ermessen gewährleistet. Es ist mir völlig klar, dass wenn ein eGovernment nicht einfach nur der Informationsvermittlung dient, also dem Publishing, dem Herunterladen von Informationen, dass dann ein Zugriff auf die produktiven Systeme möglich sein muss. Eine effektive Geschäftsabwicklung ist nur möglich, wenn man auf die produktiven Systeme direkt zugreifen kann. Sonst ist das alles sehr umständlich. Es stellen sich von daher sehr hohe Anforderungen an die Datensicherheit und ich denke, dass hier die Fragen noch längst nicht gelöst sind.
Ich möchte ein Wort zu den personellen Folgen sagen: eGovernment sollte nicht mit provisorisch angestelltem Personal angegangen werden oder allein oder vorwiegend mit externem Personal realisiert werden. Es ist zweifellos richtig, dass nicht eigene Entwicklungen in der Landesverwaltung vorgenommen werden, sondern dass man auf Standardprodukte, die sich in anderen Verwaltungen bewährt haben, zurückgreift. Dies ist meines Erachtens die einzige mögliche Strategie. Alles andere ist mit zu hohen Kosten und Risiken verbunden. Wichtig ist hier auch der Erfahrungsaustausch mit anderen Verwaltungen, dass man schauen kann: Wie haben die das gelöst, was könnte man davon übernehmen? Es muss meines Erachtens aber sichergestellt werden, dass das Fachpersonal und das damit erworbene Know-how längerfristig bei der Landesverwaltung bleibt. Man kann nicht Ja sagen zum eGovernment und Nein zu den damit verbundenen Folgen bei der Personalentwicklung. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass dieses Know-how in der Landesverwaltung bleibt, sonst befürchte ich auch ein Chaos.
Ich komme zum Schluss: Ich bin der Auffassung, dass eGovernment, der elektronische Geschäftsverkehr mit den Gemeinden, Bürgern, Wirtschaftsunternehmen heute unabdingbar ist und dass damit hohe Aufwendungen verbunden sind. Mit den hohen Aufwendungen meine ich aber nicht nur die Finanzen, nicht nur das notwendige Informatikpersonal, sondern alle Mitarbeitenden der Landesverwaltung. Vergleichbare Projekte im Ausland haben gezeigt, dass hier ein grosses Gefährdungspotenzial vorhanden ist. Diese Systeme sind kompliziert. Sie verlangen vom Personal viel Goodwill. Sie verlangen vor allem am Anfang auch mehr Aufwand. Diese Probleme müssen von Anfang an mitberücksichtigt werden sonst droht das Scheitern. Die Frau Abg. Doris Beck hat ebenfalls darauf hingewiesen, dass die wichtigeren und grösseren Probleme nicht bei der Technik liegen sondern vor allem bei der exakten Ausformulierung und Abwicklung der Geschäftsprozesse.Abg. Günther Kranz
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. In Kürze möchte ich zu diesem Thema bzw. zu diesem Bericht und Antrag ein Thema herausgreifen, welches für einen externen oder internen Kundenkreis - wie man die Gemeinden aus Sicht des Staates in Bezug auf dieses Projekt auch definieren möchte - mir wichtig ist. Der Abg. Paul Vogt hat das eine oder andere Thema angesprochen, welches auch in der Zusammenarbeit von Gemeinden und Staat schon seit Jahren ein Thema ist.
Unter Punkt 2, «Aktuelle Strategien», definiert die Regierung den grundlegenden Leistungsauftrag in Bezug auf die verwaltungsweiten Informationsrichtlinien sowie für die Informatikmittel und Informationsdienstleistungen für verschiedene Kunden in- und ausserhalb der Landesverwaltung. Dies kommt beispielsweise in den zukünftigen Anforderungen mit der Interaktivität für Wirtschaft, Bürger und Verwaltung und somit für den gesamten Staat Liechtenstein zum Ausdruck. Die Informatikstrategie wird auf Seite 9 des Berichts und Antrages in 8 Punkten kurz und bündig vorgestellt. Meines Erachtens alles zukunftsgerichtete und für die Anwender sowie für die je länger je mehr verlangten Auswertungen und Informationsdienstleistungen sowie für den generellen Datenaustausch wichtige Projekte.
Als Kernelement, um den Bedürfnissen der internen und externen Kunden nachzukommen, natürlich unter dem Gebot des notwendigen Datenschutzes, scheint mir die Installierung bzw. Umsetzung des Projektes der ZPV, der zentralen Personenverwaltung, entscheidend zu sein. Die ZPV ist, wie im Bericht definiert, tatsächlich eine Datendrehscheibe, auf welche alle Fachapplikationen zugreifen können. Dieser Datenaustausch sollte unter den Ämtern, aber auch mit den Gemeinden vor allem in Zusammenarbeit mit dem Zivilstandsregisteramt, dem Grundbuchamt und der Steuerverwaltung, im Bereich der Einwohnerkontrolle, des Grundbuches und den Steuern realisiert werden. Hier könnte in verwaltungsökonomischer Hinsicht doch einiges an Effizienz und Datensicherheit bewirkt werden und vom derzeitigen doch etwas altherkömmlichen Datenaustausch abgerückt werden.
Ich hoffe, dass die Regierung dieses ZPV-Projekt, welches in den Grundzügen schon vor Jahren besprochen wurde, zügig weiterbearbeitet, mit den Gemeinden in Kontakt tritt und es in Zusammenarbeit mit diesen erfolgreich umsetzen wird. Die Gemeinden wären der Regierung hierfür dankbar.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank für das Wort. Guten Morgen, werte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich denke mir, der Bericht und Antrag ist unbestritten. Die Bürgerinnen und Bürger sind auf einen Topservice der Landesverwaltung angewiesen. Damit können verschiedene Problemstellungen, welche sich im täglichen Leben ergeben, optimal gelöst werden. Erstaunlich finde ich es trotz allem, denn uns allen ist ja bekannt, dass wir hier drinnen die Laptops eliminiert haben, aber anscheinend ist man ausserhalb dieses Hohen Hauses hier einen Schritt weitergegangen. Denn im Jahre 2008 ist es schwierig, ohne Laptop zu arbeiten.
Eine konkrete Frage habe ich zur Seite 62 und zur Seite 59 an die Regierung: Auf der Seite 62 stellt die Regierung fest, dass 11,6 Stellen für die Dauer des Gesamtvorhabens geschaffen werden müssen. Die Regierung führt weiters aus: «Multipliziert man diesen Bedarf mit dem für solche Fachkräfte anzunehmenden Jahresgehalt von CHF 150'000 (in diesem Betrag sind die vom Arbeitgeber zu entrichtenden Sozialleistungen im Umfang von 18% bereits enthalten), ergibt sich ein Wert von CHF 1,74 Mio.». So weit, so gut und so recht. Dann kommen wir zur Seite 59 und hier führt die Regierung im Prinzip zum selben Thema aus: «Der Ressourcenbedarf soll so weit als möglich mit liechtensteinischen Arbeitskräften gedeckt werden. Es muss aber bereits an dieser Stelle festgehalten werden, dass der Arbeitsmarkt im Informatikbereich äusserst trocken ist und daher sowohl in finanzieller als auch thematischer Hinsicht Rekrutierungsprobleme entstehen können. In solchen Fällen müssen dann befristet Fachspezialisten aus dem Ausland angestellt werden». Hierzu würde mich die Regierungsaussage interessieren, wie sie diese beiden Passagen interpretiert, spezifisch auf die Konkurrenzfähigkeit.Landtagspräsident Klaus Wanger
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, gebe ich das Wort dem Herrn Regierungschef. Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Zuerst bedanke ich mich für die positive Aufnahme dieses Berichtes. Allerdings, wenn es das erste Mal ist, dass wir einen Strategiebericht über die zukünftige Ausgestaltung der Informatik vorlegen, heisst das nicht, dass wir vorher keine Strategie hatten. Darauf möchte ich dann noch kurz eingehen. Bis jetzt wurden solche Verwaltungsvorhaben dem Landtag nicht mittels separatem Bericht vorgelegt. Entsprechende Nachtragskreditbegehren hat man im Rahmen von Nachtragskrediten vorgelegt. Ich finde es schon wichtig, dass der Landtag auch grundsätzlich über die Informatikstrategie, über die Ausrichtung des Landes Liechtenstein diskutieren kann. Ich denke auch, dass diese Debatte notwendig ist. Von daher möchte ich mich für diese Debatte bedanken und möchte auf einige Fragen eingehen. Allerdings möchte ich zugleich festhalten, es fällt mir einigermassen schwer, im Jargon der Informatiker zu sprechen. Ich bin kein Informatiker. Und wenn ich einige Fragen nicht im Detail beantworten kann, dann erlauben Sie mir die Anmerkung, wahrscheinlich würde ich das Amt des Regierungschefs auch falsch interpretieren, wenn ich mich im Detail mit technischen Fragen der Informatik beschäftigen würde. Aber ich werde die Antworten auf Fragen, die ich nicht beantworten kann, gerne nachliefern. Ich nehme das schon ernst, nur muss ich sagen, dass ich sicher nicht auf alle einzelnen Fragen Antwort geben kann.
Zur Ausrichtung dieses Konzeptes: Es ist serviceorientiert. Das wurde auch von den Damen und Herren Abgeordneten bestätigt. Es ist wichtig, dass sich die Liechtensteinische Landesverwaltung als Dienstleister versteht und Dienstleistungen, die gefragt sind, der Bevölkerung auch leistet. Als eines der Beispiele möchte ich nur den ersten Schritt zur elektronischen Steuererklärung nennen. Diese Lösung, wie sie von der Landesverwaltung angeboten wurde, die wurde sehr, sehr gut angenommen. Wir haben schon im ersten Jahr eine Quote von rund 40% der Bürgerinnen und Bürger, die diese Leistung in Anspruch genommen haben. Im Vergleich der Kanton St. Gallen, der da früher war, der kommt nicht annähernd an eine solche Quote heran. Also allem Anschein nach war dieses Angebot oder ist dieses Angebot so gut, dass es von den Einwohnern auch sehr gut angenommen wird und auch als Hilfeleistung gesehen wird.
Es war ja auch unbestritten, dass eGovernment ein Erfordernis der Zeit ist, dass der elektronische Geschäftsverkehr in Zukunft noch zunehmen wird und dass man mit dem elektronischen Geschäftsverkehr die Dienstleistungen noch besser ausbauen kann.
Wenn wir auf die Informatikstrategie zu sprechen kommen, dann bitte ich doch auch Seite 16 zu beachten, wo wir darstellen, dass die vorgestellte eGovernment-Strategie und die damit verbundenen Ziele schon in den letzten Jahren konsequent umgesetzt wurden. Wir sind Schritt für Schritt vorangegangen, indem wir eben zuerst die Phase des Publishings vorangetrieben haben, möglichst viele Dienstleistungen auf dem Internetportal für die Menschen erbringen und einen doch gut besuchten Online-Schalter eingerichtet haben. Und ich denke mir, diese Plattform kann sich sehen lassen, die wird auch sehr gut genützt.
Die zweite Phase, das ist schon längst so angedacht, ist die Interaktion und jetzt steigt natürlich die Komplexität, bis wir dann zu der Integration kommen. Da sind wir Schritt für Schritt die letzten Jahre vorgegangen. Das ist eine Strategie. Wir möchten jetzt aufzeigen, wie wir in der Zukunft weitergehen. Was man der Regierung sicher vorwerfen kann, ist, dass wir vielleicht schon vor Jahren mit der Gesamtstrategie an den Landtag herantreten hätten müssen, damit man schon früher über diese Strategie miteinander hätte diskutieren können. Allerdings verändern sich die Bedürfnisse auch sehr schnell - und die Informatiklandschaft verändert sich rasant.
Die Anforderungen, die von europäischer Ebene auf uns zukommen, die zu bewältigen sind sehr komplex. Wenn ich denke, dass wir hier jetzt in das ganze Konzept auch die ganzen Schengen-Lösungen miteinbauen müssen, die ganzen Lösungen Dublin betreffend, dann sieht man, dass wir hier auch dementsprechend flexibel sein müssen. Aber wichtig ist uns - und das möchte ich auch betonen - wichtig sind uns die Grundsätze der Strategie, die wir vorlegen, die auf Seite 10 und 11 auch dargestellt werden. Nämlich, mit der Informatik- und eGovernment-Strategie 2011 sollen umfassende und vielfältig nutzbare und einsetzbare Basisdienste geschaffen werden. Und wir sind mitten in diesem Prozess. Also, wir beginnen nicht erst mit diesem Prozess sondern wir sind mitten drin, wie man hinten dann bei den einzelnen Projekten sehen kann. Es scheint uns sehr wichtig, dass wir dieses Haus richtig konstruieren auch für die Zukunft und dementsprechend dann auch möglichst viele Synergieeffekte nutzen können. Und ich möchte mich ausdrücklich bedanken, dass diese Ausrichtung auch akzeptiert wird und dem Kreditbegehren der Regierung hier doch positiv gegenübergetreten wird.
Wo stehen wir in der Umsetzung? Ich kann Ihnen in der grossen Linie aufzeigen, das haben wir auf Seite 16 ausgeführt, wir haben den ersten Bereich so weit abgeschlossen. Er wird natürlich immer weiter ausgebaut werden. Das ist der Publishing-Bereich. Und wir stehen jetzt in der Phase der Interaktion und da sind schon einige der Projekte gestartet worden. Also, wir bauen im Moment an diesen Säulen, an diesem Haus, wie man dann bei den Ausführungen der einzelnen Projekte sehen kann.
Wir sind inmitten der Arbeit bei der Erarbeitung eines eGovernment-Gesetzes. Damit ist die Säule der rechtlichen Grundlagen in Bearbeitung. Wir haben das ECM-Projekt, Electronic Management System, da haben wir die erste Projektphase beim Ausländer- und Passamt abgeschlossen, nämlich wie elektronisches Schriftgut möglichst gut verwaltet werden kann. Und da werden wir nun die zweite Phase des Projektes in Angriff nehmen. Und so werden hier all die einzelnen Projekte aufgeführt. Da sind wir bei verschiedenen Projekten schon an der Arbeit, sodass wir am Erstellen des Hauses sind.
Die Frage ist ganz einfach: Sind wir tatsächlich zu spät, hätten wir mit vielem früher beginnen müssen und wo stehen wir denn, wenn wir uns mit anderen Ländern vergleichen? Da muss ich ganz einfach sagen, Österreich nimmt eine Spitzenposition ein. Es gibt noch ein zweites Land in Europa, das diesen Bereich sehr forciert. Ich glaube, es ist Lettland, das hier sehr starke oder sehr grosse Investitionen in eGovernment macht. Wir haben uns hier bewusst in einer ersten Zeitphase zurückgehalten. Denn die Einführung von umfassenden eGovernment-Lösungen ist sehr komplex. Wir haben ja bei Österreich gesehen, obwohl Österreich eine sehr gute Lösung hat, wurde es ein Stückchen weit verpasst, diese auch mit der Bevölkerung, aber auch mit der Wirtschaft abzustimmen, sodass die Lösung an und für sich nicht optimal angenommen wurde und bis heute nicht optimal angenommen worden ist. Wir möchten natürlich hier so vorgehen, dass wir schrittweise auch die Bevölkerung auf diese Lösungen vorbereiten, dass wir auch mit der Wirtschaft kooperieren und dass dementsprechend dann die Lösungen hier in Liechtenstein auch von der Bevölkerung angenommen werden. In der Vergangenheit hat es sich gezeigt, dass diese Angebote, wenn sie der Bevölkerung richtig vorgestellt werden, auch tatsächlich angenommen werden.
Allerdings wurden mir hier dann konkrete Fragen von der Abg. Frau Beck gestellt, die ich zum Teil abklären lassen muss. Selbstverständlich wird bei grösseren Projekten nach dem Projekthandbuch vorgegangen, das genau vorgibt, wie solche Projekte angegangen werden müssen. Zu Beginn eines Projektes muss ja die Definition des Geschäftsprozesses stehen. Man muss ja wissen, was man erreichen will und erst danach kann man an technische Lösungen denken, wie solche Geschäftsprozesse am besten technisch abgebildet werden. Aber hier gibt es ein umfassendes Projekthandbuch, das von der Regierung verabschiedet wurde, nach dem diese Projekte jeweils angegangen und gestartet werden.
Was die Datenspeicherungskonzepte anbelangt: Wir sind uns der Sensibilität bewusst. Es geht hier um Datenschutz. Datenschutz wird eine immer grössere Rolle spielen und da möchte ich auch die Aussage des Abg. Paul Vogt nicht einfach so im Raum stehen lassen. Es gab sehr lange, sehr ausführliche Sitzungen mit dem Datenschutzbeauftragten gerade im Bereich der ZPV-Zugriffsmöglichkeiten: Wie müssten die gestaltet werden? Wie kann garantiert werden, dass eben nur berechtigte Zugriffe erfolgen können? Der Datenschutzbeauftragte wird auch im Bereich der Gesetzgebung eGovernment selbstverständlich ein Wort mitsprechen müssen und der Datenschutzbeauftragte wird in allen Projekten einbezogen werden müssen. Das ist uns völlig bewusst. Es wird sich dann auch die Frage stellen: Welche personellen Ressourcen braucht die Datenschutzstelle? Denn je nachdem kann sie sich hier natürlich mehr oder weniger intensiv einschalten. An den Datenschutz bzw. an diese Sensibilitäten wird hier durchaus gedacht.
Was die einzelnen Fragen nach Business-Konzepten anbelangt: Ich werde das in Abklärung geben, wenn hier im Detail Auskünfte gewünscht werden.
Was dann das Change Management auf personeller Ebene anbetrifft, da sind wir uns auch bewusst, dass wir hier mit verschiedenen Problemen kämpfen. Erstens einmal wird es darum gehen, dass wir personelle Ressourcen brauchen, um eine umfassende eGovernment-Lösung betreiben, bewirtschaften zu können. Allerdings wird es in bestimmten Bereichen auch wiederum Synergieeffekte geben und wir sind uns heute nicht im Klaren, wie stark hier die Personalabteilung in der Informatik ausgebaut werden muss. Deshalb arbeiten wir auch mit befristeten Arbeitsverhältnissen. Aber letztendlich müssen die Lösungen intern betrieben werden können. Das Know-how muss hier angesiedelt werden und wir werden auch entsprechend die Leute in der Landesverwaltung selbst weiterbilden müssen, ausbilden müssen, damit sie diese Lösungen betreiben können. Im Moment haben wir ganz einfach das Problem, dass wir nicht unbedingt konkurrenzfähig mit der Privatwirtschaft sind. Wir haben einige Abgänge, Abgänge, die sich nicht beklagt haben über das Arbeitsklima oder über die zu wenig interessanten Aufgaben, sondern die einfach interessantere Angebote erhalten haben. Da können die Zeiten aber auch wieder wechseln, sodass man dann eher wieder die Möglichkeit hat, entsprechendes Personal zu rekrutieren.
Was dann der Ausflug ins Politische war, Frau Abg. Beck, den kann ich nicht richtig einordnen. Das ist kein Bericht der Fortschrittlichen Bürgerpartei, sondern das ist ein Bericht der Regierung. Deshalb weiss ich nicht, was Sie damit sagen wollten. Aber grundsätzlich habe ich ja ausgeführt, wenn Sie auf Seite 16 nachlesen: Die Strategie besteht seit längerem. Die wurde auch immer wieder öffentlich kundgetan, dass wir in einem ersten Schritt noch nicht im Bereich der Interaktion tätig sind, sondern dass wir in einem ersten Schritt eine umfassende Internetplattform aufgebaut haben, Dienstleistungen für die Bevölkerung erbracht haben und dass in einem zweiten Schritt der Schritt der Interaktion erfolgen soll. Ich denke, auf diesem Weg sind wir nun unterwegs.
Zur Projektorganisation: Die wird hinten zugegebenermassen sehr knapp abgebildet, nämlich, dass es hier den Steuerungsausschuss gibt, den eGovernment-Steuerungsausschuss, der sicher aus der Amtsleitung besteht, dann aus dem Leiter der Abteilung Informatik und dem Leiter der Abteilung Organisation. Hier werden auch Externe dazugenommen. Die Namen kann ich Ihnen auch nachliefern. Die sind mir jetzt im Detail nicht bekannt. Und dann gibt es ein Kernteam, das die Einzelprojekte koordiniert. In diesem Kernteam sind die Projektleiter der Einzelprojekte drin, damit die Vernetzung möglichst optimal erfolgt.
Wenn wir von eGovernment reden: Über die Definition von eGovernment kann man sich streiten, ob die hier jetzt zu weit oder zu eng gefasst ist. Dass die Projekte hoch komplex sind, das ist uns bewusst. Dass verschiedene der hier vorgestellten Projekte schon im Gang sind, das habe ich ausgeführt. Dass wir ein sehr starkes Augenmerk auf die Rechtssicherheit legen, dem ist so. Wie gesagt, wir sind in der Erarbeitung des eGovernment-Gesetzes. Wir müssen die rechtlichen Grundlagen für die ZPV rechtzeitig bereitstellen. Da wird der Landtag sich noch mit verschiedenen Fragen auseinander setzen müssen. Die elektronische Signatur ist ein sehr komplexes Projekt, wo wir uns sehr eng mit Österreich koordinieren, weil hier Pionierarbeit gemacht wurde und Österreich hier auch in Europa an führender Stelle steht.
Was die Einbindung der Amtsstellen anbelangt da müsste ich jetzt im Detail nachfragen, wie das in den einzelnen Projekten geschieht. Wenn die Amtsstellen zu wenig eingebunden sind, dann wäre das ein Fehler. Ob das wirklich in allen Fällen so ist, das kann ich mir nicht vorstellen, aber dem werde ich gerne nachgehen. Auch der Kontakt mit den Gemeinden ist wesentlich. Aber ich glaube, auch in vielen Bereichen wird dieser Kontakt aktiv gesucht. Ich denke hier nur an die Steuerlösungen. Da ist man im Gespräch mit den Gemeinden und man will gemeinsame Lösungen finden. Und ich denke mir auch was den Zugriff auf Daten anbelangt, da müssen wir Lösungen finden, die eine Vereinfachung des Geschäftsverkehrs ermöglichen, ohne dass die Datensicherheit und der Datenschutz darunter leiden.
Insgesamt geht es bei der Durchsetzung des Datenschutzes um die berechtigten persönlichen Rechte und das ist beim papierenen Geschäftsverkehr dasselbe wie beim elektronischen Geschäftsverkehr. Ich bin schon überzeugt, wenn wir saubere rechtliche Grundlagen haben, dann können wir im elektronischen Geschäftsverkehr den Datenschutz mindestens so gut organisieren, wie wir ihn heute organisiert haben. Zugriffe können nachverfolgt werden, sie können kontrolliert werden und man wird hier dem Datenschutzbeauftragten auch entsprechende Zugriffsrechte geben müssen, damit er das kontrollieren kann. Dass diesem Problem hohe Aufmerksamkeit geschenkt werden muss, da bin ich einverstanden. Wir haben kein Interesse daran, einen «gläsernen Menschen» zu schaffen, aber wir haben ein Interesse daran, den Menschen Dienstleistungen anzubieten und in vielen Bereichen werden die Menschen dann auch selbst entscheiden, wie weit sie diese Dienstleistungen in Anspruch nehmen.Dann wurde vom Abg. Wendelin Lampert darauf verwiesen, dass hier scheinbare Gegensätze auf Seite 62 und 59 dargestellt sind. Auf Seite 62 wird von diesen 11,6 Mannjahren gesprochen. Aber da sind natürlich sehr viele Ressourcen auch von den Amtsstellen mit enthalten. Solche Projekte werden nicht einfach von Informatikern umgesetzt. Die werden umgesetzt, indem die Amtsstellen dementsprechende Ressourcen freistellen und sich hier einbringen. Ich weiss das von diesem ECM-Projekt im Ausländer- und Passamt. Da hat das Ausländer- und Passamt natürlich sehr viele Ressourcen miteingebracht. Die müssen ja die Geschäftsprozesse definieren. Die müssen letztendlich die Zielsetzung definieren und die müssen nachher an der Umsetzung mitarbeiten und das ist hier alles mit beinhaltet. Deshalb können wir diese 11,6 Mannjahre oder Fraujahre nicht einfach auf 11,6 Informatikerjahre uminterpretieren.
Wie gesagt, einzelne Projekte werden wir auswärts geben, dort wo es um weniger strategische Angelegenheiten geht. Einzelne Projekte werden wir mit befristeten Aushilfen erledigen können und man wird dann im Laufe des Projektes sehen müssen, welche Ressourcen, welche personellen Ressourcen wir noch zusätzlich brauchen und wichtig wird es dann natürlich auch sein, dass wir hier zu hochqualifizierten Leuten kommen und dementsprechend dann nachher auch den Unterhalt, die Bewirtschaftung des Systems sicherstellen können. Also das sind grosse Herausforderungen, denen sich die Landesverwaltung hier gegenübersieht. Wenn einige technische oder Detailfragen nicht beantwortet sind, so werde ich die gerne nachliefern, damit Sie hier dann auch eine kompetente Antwort bekommen.Abg. Doris Beck
Danke schön. Ich habe noch zwei Sachen. Das eine zur Politik: Ich möchte hier noch eine Replik auf das Thema Vergangenheit geben: Ich habe eigentlich das Wort «FBP» benutzt und es unterlassen, die Aussagen einzelner Exponenten der FBP von damals zu nennen und heute zu zitieren, weil das finde ich jetzt acht Jahre später dann ... das wollte ich nicht tun. Darum habe ich das Synonym FBP genommen. Das sind jetzt halt die Vor- und Nachteile des Internets, die uns hier wirklich bis ins Jahr 2000 zurück Recherchen erlauben.
Das andere, was ich noch vielleicht klarstellen wollte, ich weiss zwar nicht, ob das an meine Adresse gegangen ist. Sie haben gesagt, irgendjemand - ich habe das jetzt auf mich bezogen - habe gesagt, dass vorher keine Strategie da gewesen ist. Ich habe das überhaupt nicht gesagt, sondern lediglich, dass ja dieser Ausfluss jetzt durch dieses Review 2007 entstanden ist. Und Sie haben ja das nachher selbst ausgeführt: Wenn man auf Seite 16 diese Entwicklung anschaut. Das war für mich auch nur eine Feststellung, dass man halt nach diesen Publishing Interaktion also dann zu diesem Thema Interaktivität auf der Skizze kommt. Und jetzt, was einfach nicht wegzudiskutieren ist, dass wir jetzt eine Architekturumstellung, also dieser Umzug in das neue Haus, dass wir eine komplette Neuorientierung haben. Das sind sicher die Erkenntnisse aus diesem Review. Da mag ich jetzt auch nicht lange in der Vergangenheit da rumbohren, aber ein Strategiewechsel hat sicher stattgefunden in die richtige Richtung. Unbestritten. Und meine Anliegen oder meine Fragen - da bin ich froh, wenn Sie sie mir einfach nachliefern - die gehen ja auch in die Richtung: Hat man jetzt nicht nur bis zum nächsten Pfeil weitergedacht, sondern eben diese Runde weiter? Weil nun ist ja der, sage ich mal, breite Weg klar. Jetzt geht es darum, hier noch wirklich weit genug nach vorne zu schauen.
Dann vielleicht noch zwei Punkte- aber ich denke, das können Sie mir gerne nachliefern, weil das würde mich wirklich interessieren, gerade auch in Bezug auf diesen Weg, nämlich dieses Gesamtarchitekturbild mit den entsprechenden Ausschreibungsverfahren: Wie weit wurde nun ausgeschrieben? Wie weit wurde vergeben? Wie weit wurde konkret, sage ich mal, die Architektur des gesamten Hauses wirklich konzipiert? Und der zweite Punkt - aber ich erwarte da jetzt wirklich nicht eine Antwort, ich bin zufrieden, wenn man mir die nachliefert - das zweite Thema, dieses fachliche IT-Know-how. Auch ich habe das angemerkt und auch als Antwort für den Abg. Wendelin Lampert: Was man nicht unterschätzen darf, ich habe das auch in meinem Votum gesagt, die Durchlaufdauer ist hier sehr, sehr ambitiös. Darum fange ich auch gar nicht an, an den Zahlen, die dann beim Gesamtbudget sind, da irgendwo hin und her zu dividieren. Was man wissen muss: Das Tagesgeschäft muss weiterlaufen. Das Leben spielt eben so, dass das mit den Leuten gemacht wird, die das eben können und versiert sind. Man muss dann einfach ... dann kommt eben dieser Spagat, die Projektmitarbeit - abgesehen vom Know-how-Aufbau, der stattfinden muss. Ich denke, da wird man nicht um entsprechende versierte Ressourcen auch herumkommen, weil sonst ist dieser Zeitplan ganz sicher nicht einzuhalten.
Vielleicht noch ein Wort zum Thema: Österreich ist heute sicher ein Vorzeigebeispiel. Die Aussage von Ihnen, Herr Regierungschef, Österreich hat auch nicht optimal angenommen. Das heisst, wenn man früh startet, hat man zwischendurch halt mal ein Tief und man muss irgendein Projekt vielleicht nochmals starten. Was ich aber sagen muss, wenn ich den Bericht gelesen habe, in Liechtenstein haben wir auch Projekte. Zum Beispiel dieses Z... - Sie wissen, was ich meine - ZKB oder ZBK, wie auch immer und eben diese EU-Publizitätsrichtlinie, die nun im Umzug in das neue Haus auch neu gemacht werden müssen. Und der Vorteil von Österreich ist einfach: Sie haben ihr IT-Personal und ihre Technologien auf dem neuesten Stand. Aber das eine Bemerkung.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Besten Dank. Wir haben das Problem der Spezialisten bei der Landesverwaltung bzw. deren Entlöhnung kurz angeschnitten. Wir haben hier ja ein ganz konkretes Problem der Informatiker, die zum Teil in die Privatwirtschaft gewechselt sind. Als ein Grund oder ein Hauptgrund wurde angegeben, dass es sich so darstellt, dass in der Privatwirtschaft zum Teil mit höheren Löhnen diese Mitarbeiter abgeworben werden. Sie haben dann in der Finanzkommission ausgeführt, dass ein Gesamtpaket in den Landtag kommen sollte, das diese Problematik umfassend abhandelt, dass auch andere Berufsgruppen in der Landesverwaltung von diesen Abwerbungen betroffen sind. Aber ich glaube, hier haben wir ein wirklich akutes Problem in einer einzelnen, spezifischen Branchen. Und hier haben wir ja das Instrument des - glaube ich - Marktausgleich heisst es in der Besoldungsgesetzgebung. Ich möchte die Regierung fragen: Wurden hier solche Einzelmassnahmen in Betracht gezogen bzw. wurde die Möglichkeit eines Marktausgleichs hier in Betracht gezogen? Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Regierungschef für seine Ausführungen zu meiner Frage. Ich sehe schon, ich wurde mitunter falsch verstanden. Ich habe gar keine Kritik an diesen 11,6 Stellen geübt und ich denke mir auch, das Projekt ist sehr ambitiös. Wir brauchen hier externe und interne Ressourcen, um dieses Problem in dieser Zeitvorgabe auch umsetzen zu können.
Erstaunt haben mich einfach diese Ausführungen der Regierung und der Landtagsvizepräsident hat das im Prinzip jetzt auch ausgeführt, er hat dann auch auf das Finanzkommissionsprotokoll Bezug genommen. Und meine Frage war dahingehend an die Regierung: Wie sieht sie diese Zahlen auf Seite 62, wo im Prinzip steht: Das Jahresgehalt beträgt CHF 150'000? Und auf Seite 59 sagt die Regierung, wir würden gerne liechtensteinische Arbeitskräfte anstellen, aber es wird so weit kommen können, dass befristet Fachspezialisten aus dem Ausland angestellt werden müssen. Persönlich interpretiere ich diese Zeilen so, dass anscheinend mit diesem Gehalt die Konkurrenzfähigkeit nur bedingt gegeben ist. Und zu dieser Konkurrenzfähigkeit hätte ich gerne noch einige Ausführungen von Seiten der Regierung.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Wir haben natürlich nicht nur in diesem Bereich aktuelle Probleme. Das muss ich Ihnen ganz offen zugestehen. Es geht um all die Bereiche, wo wir sehr gut ausgebildete Leute in einem speziellen Bereich brauchen. Da sind wir zum Teil nicht konkurrenzfähig, wenn die Personen nicht am Aufgabengebiet selber sehr interessiert sind. Denn der Staat bietet sehr interessante Möglichkeiten und wenn ich an den ganzen Bereich des Äusseren denke, müssen auch umfassende Verantwortlichkeiten wahrgenommen werden. Es sind sehr interessante Tätigkeiten, aber insgesamt muss das Paket eben stimmen.
Was den Informatikbereich anbelangt haben wir einfach festgestellt: Wenn der Markt ausgetrocknet ist, dann ist die Privatwirtschaft flexibler. Wir sind an viel starrere Regeln gebunden und in diesem Regelwerk müssen wir uns bewegen. Und da ist es im Moment einfach so, dass der Informatikermarkt ausgetrocknet ist und wir nicht kurzfristig Leute rekrutieren können. Wir können am ehesten Leute rekrutieren, die aus dem benachbarten Ausland kommen. Das hat verschiedene Gründe. Ich möchte hier wirklich nicht über Löhne reden. Es geht immer um ein Gesamtpaket. Es geht um das Aufgabengebiet. Es geht um Möglichkeiten der Weiterentwicklung. Es geht um Aufstiegsmöglichkeiten. Es geht um Vorteile ausserhalb des engeren Besoldungsgebietes. Es wird ja immer ein Gesamtpaket angeschaut und da möchte ich auch im Detail jetzt nicht allzu weit gehen.
Der Marktausgleich kann uns kurzfristig durchaus helfen, aber die Leute fragen natürlich nach Perspektiven: Wie lang wird dieser Ausgleich gegeben und wie können wir uns dann weiterentwickeln? Wenn man gleich schon im obersten Segment ist, hat man natürlich sehr beschränkte Entwicklungsmöglichkeiten. Und das müssen wir immer mit in Betracht ziehen. Also wir schauen schon, dass wir die Möglichkeiten, die wir haben, auch ausschöpfen. Aber wir müssen auch offen und fair gegenüber den Bewerbern sein und Ihnen auch ihre Entwicklungsmöglichkeiten darstellen, auch im Bereich der Besoldung. Und wenn ein Markt ausgetrocknet ist, wird eine staatliche Organisation hier immer im Nachteil sein. Die Frage ist einfach: Wie viel Flexibilität können wir hier erreichen, ohne dass wir das gesamte Gehaltsgefüge zu stark durcheinander bringen? Die interne Gehaltsgerechtigkeit wird ja von den Leuten auch sehr stark angeschaut. Aber wir versuchen im Bereich des Möglichen hier qualifizierte Arbeitskräfte zu finden und vor allem sie weiterzuentwickeln, sie zu schulen, sie zu spezialisieren, damit sie dann auf unseren Systemen arbeiten können.Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Ich möchte vielleicht noch auf einen Bereich des eGovernment hinweisen - und das ist der Bereich der Formularlösung oder des Formularmanagements: Für mich gestaltet es sich so, dass das eGovernment eigentlich eine zusätzliche Dienstleistung des Staates neben der grundsätzlichen Dienstleistung ist. Und dazu heisst es im Bericht und Antrag Seite 25, dass es geplant ist, eine Formularlösung auszuarbeiten, die nicht einzelfallspezifisch, sondern generell aufgebaut ist und dann in den verschiedensten Bereichen eingesetzt werden kann.
Hier vielleicht nur der Hinweis: Wir haben sehr viele Ansprüche. Das wissen Sie bestens. Wir haben verschiedene Amtsstellen, sei es die Steuerverwaltung, Motorfahrzeugkontrolle, Amt für Soziale Dienste usw., sodass es wahrscheinlich sehr schwierig werden wird, mit einem generell aufgebauten System alle Bedürfnisse abzudecken.
Es heisst dann weiter hinten auf Seite 38 beim Formularmanagement, dass die bestehenden Formulare überarbeitet werden und im Hinblick auf das eGovernment ausgestaltet werden. Es ist in der Übersicht auch ersichtlich, dass dieses Projekt bereits in Arbeit ist und ich wurde auch von verschiedenen Personen darauf angesprochen. Es herrschte da - zumindest am Beginn - der Eindruck, dass die Nutzung der Formulare, die man handschriftlich ausfüllen kann, eingestellt werden würde und es versucht würde, mehr und mehr über das eGovernment laufen zu lassen, dass also das Ausfüllen der Formulare am Computer geschehen sollte, damit die Daten auch direkt beim Staat erfasst sind und so wenig wie möglich über Handformulare.
Ich sehe das skeptisch, da doch sehr viele Leute, die mit dem Staat in Kontakt treten, nicht über Computer verfügen oder nicht über das Wissen verfügen und auch Beratungen vor Ort wahrscheinlich schlecht direkt am Bildschirm zu machen sind. Wenn die Regierung vielleicht hierzu Ausführungen machen kann, wie sich das gestaltet oder wie hier die grundsätzliche Richtung gedacht ist. Danke.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Das Projekt wurde tatsächlich schon gestartet. Hier arbeiten wir auch mit der Republik Österreich zusammen. Das vereinfacht für uns auch dieses ganze Projekt. Also erstens einmal untersuchen wir, ob wir die vielen Formulare - es sind 400 an der Zahl -, ob wir daraus nicht weniger machen können, also ob man nicht bestimmte Formulartypen zusammenlegen kann. Und zweitens ist die Zielsetzung natürlich tatsächlich diejenige, dass es den Einwohnern freigestellt ist nachher, also dass sie die Möglichkeit haben, Formulare elektronisch einzureichen. Aber es ist nicht als Zielsetzung gegeben, dass die papierenen Formulare dann zurückgenommen werden sollen, sondern die Leute sollen die Möglichkeit der Wahl haben. Die einen werden es bevorzugen, das elektronisch zu machen. Es wird vor allem darauf ankommen, ob man einen Beratungsbedarf hat. Ich glaube diejenigen, die einen Beratungsbedarf haben, die werden zur Amtsstelle gehen und werden sich dort beraten lassen und das Formular dort ausfüllen. Und diejenigen, die etwas auszufüllen haben, wo es nichts zu diskutieren gibt, da nehme ich an, wird es mehr und mehr elektronisch erfolgen. Aber da brauchen wir natürlich nebenher dann auch die Signaturlösung. Es muss dann ja gesichert sein, wer dieses Formular eingegeben hat. Dementsprechend laufen hier mehrere Projekte parallel.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir uns dem Finanzbeschluss zuwenden. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit dem vorliegenden Finanzbeschluss einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
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