BEITRAGSLEISTUNGEN DES LANDES AN DAS "THEATER AM KIRCHPLATZ" (NR. 80/1999)
Landtagspräsident Peter Wolff:
Meine Damen und Herren. Ich begrüsse Sie zur Fortsetzung unserer öffentlichen Sitzung. Wir sind bei Punkt 8 der Tagesordnung angelangt: Beitragsleistungen des Landes an das Theater am Kirchplatz. Der Bericht und Antrag der Regierung Nr. 80/1999 steht zur Diskussion.
Abg. Donath Oehri:
Ein Land wie Liechtenstein sollte sich eine kulturelle Institution wie es das Theater am Kirchplatz in Schaan ist, leisten können. Ein Theater, das mit einem positiven Licht in die weitere Region ausstrahlt, tut unserem Land gut. Wir alle wissen es: Das TaK hat eine nicht einfache Zeit hinter sind. Aus uns bekannten Gründen machte das Theater Verluste auf finanzieller Ebene und erlitt auch in ideeller Hinsicht einen Prestigeverlust. Man könnte nun länger in der Geschichte wühlen, man könnte Prozessakten wälzen, das bringt uns alles nicht weiter. Meiner Ansicht nach hat die Regierung zusammen mit dem Aufsichtsrat der Genossenschaft das einzig Richtige getan und mit der Aufstellung eines griffigen Finanz- und Betriebskonzeptes den Blick nach vorne gerichtet. Ich bin überzeugt, dass mit dem vorliegenden Konzept auch in Zukunft in unserem Land gute Kulturarbeit und gute Theaterarbeit am TaK geleistet werden kann. Die aufsteigende Tendenz kann im Geschäfts- und Theaterjahr 1998/1999 bereits abgelesen werden. Um gute Kulturarbeit leisten zu können, ist es nötig, dass die Verantwortlichen, sowohl die künstlerisch wie auch die betriebswirtschaftlich Verantwortlichen den Rücken frei haben für ihre wirkliche Arbeit. Dies wünsche ich allen TaK-Verantwortlichen. Ich bin überzeugt, dass dies gelingen wird, wenn wir dem vorgeschlagenen erhöhten Jahresbeitrag als auch dem auf 4 Jahre angelegten Sanierungsbeitrag zur Tilgung des Passivüberschusses unsere Zustimmung erteilen.
Abg. Klaus Wanger:
Herr Präsident, Frauen und Herren Abgeordnete. Das Theater am Kirchplatz - kurz TaK genannt - ist wohl eine der bedeutendsten kulturellen Einrichtungen im Land und verzeichnet nach einer gewissen Durststrecke wieder eine sichtbar aufsteigende Tendenz. Dies betrifft sowohl die betriebliche Funktionsfähigkeit und die finanzielle Führung als auch nicht zuletzt die breiter werdende Akzeptanz der Institution und ihres Programms beim Publikum. So gelang es im Geschäftsjahr 1998/1999 in den drei Hauptsparten - Theateraufführungen, Konzerte, Kinder- und Jugendtheater - die Zuschauerzahlen gegenüber dem Vorjahr um beachtliche 26% von 14'655 auf 18'564 zu steigern. Ausserdem resultierte aus der konsequenten Umsetzung des im Jahre 1997 vom Aufsichtsrat des TaK erarbeiteten Betriebs- und Finanzkonzeptes im Geschäftsjahr 1998/1999 ein Gewinn in der Höhe von CHF 185'908.Trotz dieser wie uns scheint äusserst positiven Entwicklung kämpft das TaK nach wie vor mit erheblichen Altlasten. Neben dem laufenden Prozessverfahren weist das TaK heute noch einen Verlustsaldo von CHF 818'998 aus. Die Ungewissheit bezüglich des anhängigen Prozesses und die massive Überschuldung belasten mit Sicherheit in hohen Masse die Führungsverantwortlichen des TaK und besonders das Theaterteam. Es muss somit nach meiner Ansicht unser Bestreben sein, heute und in der Zukunft durch unsere Hilfe die Existenzangst um den Fortbestand des TaK zu eliminieren, die Motivation der Mitarbeiter des TaK aufrechtzuerhalten und somit den Erfolg dieser wichtigen Kulturstätte zu sichern. Aus diesen Grunde begrüsse ich den Antrag der Regierung, zur Tilgung des Verlustsaldos dem TaK einen Beitrag von CHF 500'000 zu gewähren, der in den kommenden 4 Jahren in Raten von je CHF 125'000 ausbezahlt werden soll. Ausserdem scheint mir die Erhöhung des im Jahre 1990 festgelegten Jahresbeitrages inklusive Teuerung von heute CHF 1'785'000 auf CHF 2'160'000 ab dem kommenden Jahr angemessen und sinnvoll. Somit werde ich dem Finanzbeschluss vorbehaltlos zustimmen.
Abg. Alois Beck:
Zu Beginn der Regierungsvorlage heisst es ganz unprätentiös: "Der vorliegende Bericht und Antrag bezweckt die Darstellung der Situation der Genossenschaft Theater am Kirchplatz". Ein hehrer Anspruch, dem der Bericht nicht gerecht wird. Vielleicht deshalb, weil unter anderem der geschichtliche Hintergrund ausgeblendet wird. Hier kommt mir ein Diktum, allerdings in anderem Zusammenhang, des diesjährigen Friedenspreisträgers des deutschen Buchhandels in den Sinn, wonach Vergangenheit nicht vergeht und - so möchte man hinzufügen - schon gar nicht, wenn man sie verdrängt. Die Regierung ist der Auffassung, dass dem TaK als eine der wichtigsten kulturellen Einrichtungen Liechtensteins und in Anbetracht der sich abzeichnenden positiven Entwicklung bei der Bewältigung der finanziellen Lage und beim Aufbau neuer Schwerpunkte im Bereich der Programmgestaltung entsprechende Unterstützung von Seiten des Landes Liechtenstein zuteil werden soll. Hierzu fehlen mir zum jetzigen Zeitpunkt die Grundlagen. Ich möchte dies im Folgenden begründen: Im Regierungsbericht werden das Betriebskonzept und das finanzielle Konzept des TaK kurz vorgestellt. Leider kommt man nicht umhin, die diesbezüglichen Darlegungen als wenig aussagekräftige Gemeinplätze zu bezeichnen. Zudem sind viele Aussagen im Betriebs- und im Finanzkonzept deckungsgleich. Eine Kostprobe: Im Finanzkonzept wird die Anwendung eines betrieblichen Rechnungswesens zwecks genauer Budgetierung und Ausgabenkontrolle gefordert. Im Betriebskonzept heisst es: Einführung eines betrieblichen Rechnungswesens zwecks genauerer Budgetierung und Budgetkontrolle. Mir fehlt in diesem Zusammenhang ein Konzept zur betriebswirtschaftlichen Durchforstung des Betriebes. Als konkrete und richtungsweisende Massnahme zur Verbesserung der finanziellen Lage wird z.B. eine Erhöhung der Besucherzahlen und der damit verbundenen Eintrittseinnahmen bis ins Jahr 2001/2002 um 80% durch gesteigerte Publikumsakzeptanz oder eine Erhöhung der privaten Sponsoreneinnahmen von CHF 300'000 jährlich in Aussicht gestellt. Wie diese beträchtlichen Steigerungsraten erreicht werden sollen, bleibt der Phantasie des Lesers überlassen. Generell fehlt uns ein SOLL/IST-Vergleich. So wird im Finanzkonzept eine Analyse der Einnahmenseite gefordert, unterteilt in Eintrittsgelder, Sponsorenerträge und Beiträge der öffentlichen Hand. Hier wäre auch die Entwicklung der Eintrittspreise sowie der Eigenfinanzierung wünschenswert.Sowohl ein Rückblick als auch ein Ausblick auf die jeweiligen Entwicklungsmöglichkeiten wären für den Landtag sehr dienlich. Dies gilt auch für eine detaillierte Analyse der Zuschauerzahlen. Bezüglich der zukünftigen Entwicklung des Theaterbetriebes schreibt die Regierung, dass sich verschiedene Massnahmen im Hinblick auf die Gesundung des Betriebes nicht innert eines oder zweier Jahre vollends umsetzen lassen, sondern Zeit bräuchten. Deshalb ist ein Finanzplan notwendig, damit die von der Regierung erwähnte, sich abzeichnende Entwicklung bei der Bewältigung der finanziellen Lage beurteilt werden kann. Ein Business-Plan ist zu erstellen, umso mehr, als dass es sich beim TaK um einen Sanierungsfall handelt. An dieser Stelle sei bloss die Finanzplanung erwähnt. Die Ermittlung des Finanzierungsbedarfs mit Hilfe von Plan-Bilanzen, Plan-Erfolgsrechnungen sowie der budgetierten Liquiditätsrechnungen. Nicht bloss am Rande ist auch die massive Überschuldung des TaK mit einem Passiven-Überhang von derzeit über CHF 800'000 zu vermerken. Hinzu kommen noch Eventualverbindlichkeiten, die der Landtag in der genauen Höhe nicht kennt. Hier gilt es auch auf Art. 209 PGR zu verweisen, wo die Pflicht statuiert ist, bei Überschuldung das Gericht betreffend Eröffnung des Konkurses zu benachrichtigen. Wie stellt sich die Regierung zu dieser Problematik? Wie ist hier die Sachlage? Was haben die jeweiligen Revisionsberichte dazu ausgeführt? Seit 1991 besteht ein Vertrag zwischen der Regierung und dem TaK, in welchem die Leistungen der Vertragspartner und die Modalitäten des Förderungsverhältnisses im Einzelnen definiert werden. Das Betriebskonzept von 1996 enthält laut Regierungsbericht unter anderem folgende Massnahmen: "Bei den Eigenproduktionen soll vorübergehend eine starke Einschränkung des Produktionsaufwandes gemacht werden". Hier, aber auch ganz generell, stellt sich die Frage an die Regierung, ob der Vertrag von 1991 zwischen der Regierung und dem TaK eingehalten wird, dies notabene als Voraussetzung für die Beitragsleistungen des Landes. Unter der Rubrik "Zukünftige Entwicklung des Theaterbetriebes" werden ganz rudimentär neue Schwerpunkte in der Programmgestaltung erwähnt. Auch in diesem Zusammenhang fallen besonders die Eigenproduktionen auf. Das TaK will intensiv auf eine gezielte Heranführung der Bevölkerung an das Theater hinarbeiten, was ich als lobenswert erachte. Im Rahmen von Eigenproduktionen würden schauspielerische und künstlerische Talente des Landes und der Region zur Mitwirkung herangezogen. Ein Ausbau dieses Bereiches sei hingegen auf der Basis der heutigen Finanzlage und der zur Verfügung stehenden Mittel kaum denkbar. Muss man hier auf einen Abbau von Eigenleistungen schliessen?Gemäss Regierungsbericht ist der Vertrag zwischen der Regierung und dem TaK entsprechend anzupassen und in Bezug auf die vom TaK zu erbringenden Leistungen durch die geplanten neuen Schwerpunkte im Bereich der Programmgestaltung zu ergänzen. Ich frage hier die Regierung: Welche Anpassungen sind genau geplant, z.B. bei den Eigenproduktionen? Und schliesslich: Wie sieht der neue Leistungsauftrag für das TaK aus? Ich gehe mit der Regierung einig, dass das TaK eine wichtige kulturelle Einrichtung Liechtensteins ist und bekenne mich zu dieser liechtensteinischen Theaterinstitution. Ich kann mir auch durchaus eine Erhöhung des jährlichen Landesbeitrages sowie einen zweckgebundenen Beitrag zur Abtragung des Schuldenberges vorstellen. Hierzu müssen aber die finanziellen und leistungsmässigen Perspektiven klar von der Regierung auf den Tisch gelegt werden, im aufgezeigten Sinne. Ich bin fest davon überzeugt, dass nur auf diese Weise das TaK einen wirklichen Neubeginn und eine nachhaltige Entwicklung schaffen kann, was ich dem TaK und seinen Verantwortlichen überaus gönne.Aus all diesen Gründen beantrage ich eine Verschiebung dieses Traktandums. Zusätzlich soll die Regierung beauftragt werden, die gewünschten Informationen dem Landtag zur Verfügung zu stellen.
Abg. Paul Vogt:
Ich kann mich den Ausführungen meines Vorredners weitgehend anschliessen. Ich glaube aber, dass ein Rückweisungsantrag richtiger wäre und nicht einfach eine Verschiebung. Ich würde grundsätzlich dem Antrag der Regierung gerne zustimmen, kann das aber aus verschiedenen Gründen nicht, aus Gründen, auf die mein Vorredner bereits eingegangen ist. Für mich ist der Bericht schönfärberisch, er ist in sich widersprüchlich, und er legt vor allem einen barmherzigen Schleier über manche harten Fakten im Zusammenhang mit dem TaK. Bei aller Kritik, die ich hier vorbringen muss, versichere ich Ihnen, dass ich die kulturelle Bedeutung des TaK sehr hoch einschätze, nicht nur in der Vergangenheit, sondern auch in der Zukunft. Ich hoffe von ganzem Herzen, dass das TaK eine gute Zukunft hat. Das TaK war viele Jahre lang ein Ort, wo ich gerne hingegangen bin. Es war ein kultureller Treffpunkt, wo etwas los war, wo provoziert wurde, wo Denkanstösse vermittelt wurden, wo diskutiert wurde. Heute ist das für mich nicht mehr so. Früher hatte das TaK eine grosse Anerkennung in der ganzen Region, vom Bodensee bis nach Chur. Heute ist das auch nicht mehr so. Das TaK hat höchstens noch lokale Bedeutung. Ich bedaure das ganz ausserordentlich. Mir geht es auch nicht um das Geld. Ich wäre sehr gerne bereit, dem Betrag zuzustimmen, wenn es nur um die Millionen ginge. Ich wäre auch ohne weiteres bereit, den Betrag auf drei oder vier Millionen zu erhöhen. Es geht wirklich nicht um das Geld, sondern es geht darum, dass man eine gesunde Basis schafft. Ich habe gesagt, der Bericht sei schönfärberisch. Ich möchte das ein bisschen ausführen. Im Wesentlichen geht es darum, dass die jährlichen Subventionen an das TaK um CHF 475'000 aufgestockt werden sollen oder um gut 25%. Da würde man schon erwarten, dass ein Leistungsvergleich gemacht wird zwischen der Situation 1990 und heute. Man würde erwarten, dass man darauf eingeht, welche Leistungen zusätzlich erbracht werden, was heute zusätzlich aufgewendet wird, was zusätzlich subventioniert werden soll. Tatsächlich gibt es aber kein Mehr an solchen Leistungen, sondern es gibt ein deutliches Minus. Es gibt heute deutlich weniger Aufführungen, wenn man den Aufführungskalender vergleicht. Es gibt weniger Besucher als 1990/1991. Man kann hier nicht das vorangegangene Jahr als Basis nehmen, weil schon damals im Jahre 1997/1998 eben im Verhältnis zu früher sehr wenige Besucher da waren. Man kann nicht von einer tiefen Basis ausgehen und dann sagen: Jetzt haben wir einen Zuschauerzuwachs um 25 oder 26%. Wir haben nicht nur weniger Aufführungen und weniger Besucher, sondern wir haben vor allem auch deutlich höhere Preise. Trotzdem sind die Produktionseinnahmen deutlich gesunken. Die Produktionen haben meines Erachtens deutlich weniger Qualität, sie sind weniger aufwendig, weil weniger Personen dafür eingesetzt werden. Es ist ein deutlicher Sparkurs zu erkennen. Die Produktionen sind billiger. Und alles das zusammen führt dazu, dass das Image und das Ansehen des TaK als kulturelle Institution Schaden gelitten hat.Ich habe gesagt, es fehle auch ein Konzept, das glaubwürdig sei für die Zukunft. Der Abg. Alois Beck hat das teilweise schon ausgeführt. Der Abg. Donath Oehri hat gesagt, er erkenne ein griffiges Finanzkonzept. Genau das vermisse ich hier. Es werden nur ein paar allgemeine Aussagen gemacht, wie es weitergehen soll, ohne dass hier bestimmte Eckwerte festgelegt werden.Meines Erachtens wäre es unbedingt nötig, dass man Aussagen darüber macht, wie hoch der Anteil der staatlichen bzw. der öffentlichen Subventionen an den Gesamtbeträgen sein soll. Heute sind etwa 70% der Gesamteinnahmen Beiträge der öffentlichen Hand, also des Staates und der Gemeinden. Wenn man diesen Beitrag um die gewünschten 25% anhebt, werden es etwa 80% der gesamten Erträge sein. Ich glaube, hier muss man schon darüber nachdenken, wo eigentlich die Basis gelegt werden soll oder wie hoch die Latte gelegt werden soll. Das TaK selber hat gesagt, eigentlich müsse angestrebt werden, Produktionen ohne staatliche Subventionen durchführen zu können. Ich glaube, dieses Ziel wäre unrealistisch. Aber es klafft nun eine sehr grosse Lücke, wenn man hingeht und die staatlichen Subventionen auf 80% steigern will. Zu den Widersprüchlichkeiten möchte ich nur ein Beispiel herausgreifen: Einerseits wird gesagt auf Seite 8, dass die Eigenproduktionen stark eingeschränkt werden sollen, wenn auch nur vorübergehend. Und zwei Seite später auf Seite 10 heisst es dann, dass die Produktionen stark ausgebaut werden sollen, wobei auch daran gedacht wird, dass man eine langjährige Zusammenarbeit mit zwei oder drei Regisseuren eingehen will, um eben solche Eigenproduktionen zu ermöglichen. Das ist für mich ein offensichtlicher Widerspruch. Für mich geht es auch nicht ganz auf, wenn man auf der einen Seite feststellt, dass die Besucherzahlen um 26% angestiegen sind, und auf der anderen Seite sind die Produktionserträge trotz höherer Preise gesunken. Auch das geht für mich nicht auf. Ich glaube, wir stehen in einer Situation, wo man einfach hofft, dass man mit höheren staatlichen Beiträgen aus einer verfahrenen Situation herauskommen kann. Ich halte das für eine Illusion. Die Probleme beim TaK sind tiefer. Sie basieren vor allem darauf, wie man mit dem geistigen Vater, Dr. Alois Büchel, umgegangen ist, wie man ihn mit allen Mitteln losgeworden ist. Dadurch ist ein Imageproblem entstanden. Das Ansehen des TaK hat gelitten. Ich weiss, dass Dr. Alois Büchel eine sehr schwierige Person ist. Aber ich glaube, es gibt auch die menschliche Seite, die man hier anders hätte angehen müssen. Mit diesem Imageproblem war leider auch ein Qualitätsproblem verbunden, indem es nicht möglich war, Dr. Alois Büchel durch eine ähnlich qualifizierte Person zu ersetzen. Ich bin der festen Überzeugung, dass, wenn man das TaK sanieren will, dass dann unbedingt und zunächst einmal der Konflikt zwischen dem TaK und Dr. Alois Büchel gelöst werden muss. Das TaK erleidet einen unermesslichen Schaden durch diesen Konflikt, der dem Theater wie ein Mühlstein um den Hals hängt. Dieses Problem kann man auch nicht einfach mit Management-Massnahmen lösen. Man kann nicht ein Konzept verlangen. Auch Dr. Alois Büchel hat im Übrigen ganz ähnliche Konzepte vorgelegt, wie in Zukunft gewirtschaftet werden soll am TaK.Ich möchte daher ganz deutlich die Forderung in den Raum stellen, dass hier ein Vergleich gesucht werden muss von Seiten des TaK mit dem früheren Intendanten. Ich glaube sagen zu können, dass ein solcher Vergleich bisher nicht ernsthaft versucht wurde. Jedenfalls hat Dr. Alois Büchel öffentlich gesagt, dass von seiner Seite aus die Bereitschaft für einen solchen Vergleich vorhanden sei, darauf aber nie ernsthaft eingetreten worden sei. Ich halte es - im wohlverstandenen eigenen Interesse des TaK - für unerlässlich, dass ein solcher Vergleich versucht wird. Wenn so etwas dann zustande gekommen ist, werde ich gerne einem solchen Finanzantrag zustimmen.
Landtagsvizepräsident Otmar Hasler:
Ich kann mich weitgehend den Ausführungen der Abgeordneten Alois Beck und Paul Vogt anschliessen. Für mich liefert der Bericht ebenfalls nicht die notwendigen Grundlagen, damit ich diesem Finanzbeschluss zum heutigen Zeitpunkt meine Zustimmung geben kann. Ich meine, es fällt der Regierung sichtlich schwer, die Situation der Genossenschaft Theater am Kirchplatz darzulegen. Der Prozess des Gründers dieser bedeutenden kulturellen Institution, Dr. Alois Büchel, gegen die Genossenschaft Theater am Kirchplatz ist auch im Bericht immer wieder spürbar. Die Regierung schreibt denn auch von einem durch die Medien bekannten Prozess und von einer Durststrecke des TaK.Doch die Vergangenheit ist heute nicht das Thema dieses Antrages. Es liegt dem Landtag ein Finanzbeschluss vor, der dem TaK einen erhöhten Jahresbeitrag zukommen lassen will und helfen will, die angelaufenen Schulden zu tilgen. Da stellt sich als erstes die Frage, welche Beweggründe zu einer erhöhten Subvention von Seiten des Staates führen? Ist es eine Erweiterung des Auftrages an die Institution TaK? Werden die kulturellen Leistungen jetzt ganz einfach höher bewertet, oder ist es ausschliesslich die ungenügende finanzielle Lage, die den Theaterbetrieb unter diesen Gegebenheiten nicht mehr gewährleistet? Ich bin den kulturellen Leistungen des TaK immer sehr aufgeschlossen gegenüber gestanden. Ich dufte auch oft von den grossartigen Aufführungen profitieren. Doch auch mir wurde die letzten Jahre bewusst, wie sehr das TaK sein Angebot verändert und zumindest seine Attraktivität auf mich eingebüsst hat. Die rückgängigen Zuschauerzahlen zeigen mir, dass es vielen so ging. Und dennoch kann ich nun auf die Zukunft bezogen keine vertiefte Auseinandersetzung der Regierung mit der Situation des TaK in den dem Landtag zugestellten Unterlagen erkennen. Die von der Regierung beantragte neue, finanzielle Regelung muss der Ausgangspunkt sein, um im Landtag darzulegen, wie das Theater am Kirchplatz den in der Vereinbarung mit der Regierung festgelegten Bereich kultureller Tätigkeiten in Zukunft wahrnehmen will. Es muss klargestellt sein, ob das Theater am Kirchplatz seinem Kulturauftrag noch gleich sieht, wie es ihn im Jahre 1990 eindrucksvoll formuliert hat. Anlässlich der Festsetzung der Beitragsleistungen des Landes an die Genossenschaft Theater am Kirchplatz im Jahre 1990 verlangte der Landtag, dass für das Theater am Kirchplatz ein Finanzplan vorgelegt, Vorstellungen über die zukünftige Aufwandsentwicklungen, insbesondere über die Aufführungskosten und die Aufstockung beim Personal, sowie Vorstellungen über die zukünftige Ertragsentwicklung, insbesondere über die Eintritte und die Spenden, bekannt gegeben werden sowie Auskunft über die künstlerische Perspektive der Theaterarbeit gegeben wird. Als bedeutendster Subventionsgeber kann es ja dem Landtag nicht gleichgültig sein, wie die Genossenschaft Theater am Kirchplatz diese Mittel verwendet, ob sie seinem kulturellen Auftrag nachkommt und zentrale kulturpolitische Aufgaben übernimmt. Die Beantwortung dieser Fragen ist meiner Überzeugung nach der Ansatzpunkt für die Gewährung erhöhter Subventionen.Kultur und Theater haben etwas mit Transparenz zu tun. Sie sollen offenlegen, sie sollen Reflexion ermöglichen. Deshalb auch meine folgenden Fragen, auf die ich im Bericht der Regierung keine oder nur ungenügende Antworten erhalte:- Wie sieht das TaK heute und in Zukunft seinen Kulturauftrag? Stimmt es mit den Vorstellungen, wie sie im Jahre 1990 vom damaligen Intendanten Dr. Alois Büchel formuliert wurden, noch überein?- In welchem Umfang kam das TaK in den letzten Jahren bzw. kommt es in der Theatersaison 1999/2000 den im Vertrag von 1991 eingegangenen Verpflichtungen nach? Ich erwarte hier eine detaillierte Auskunft der Regierung, indem sie dem Landtag eine Übersicht über die kulturellen Tätigkeiten des TaK in den verschiedenen Sparten gibt. - Wie sieht das Verhältnis von Produktion und Ausgaben/Einnahmen abzüglich der Subventionen der öffentlichen Hand in den letzten Jahren aus? Wie sieht der Finanzplan für die folgenden Jahre aus?- Wie sieht die Entwicklung der Besucherzahlen in den letzten Jahren aus? Wie ist der erfreuliche Anstieg der Zuschauerzahl in der Theatersaison 1998/1999 im langjährigen Vergleich zu sehen?- Mit welchem Personalbestand kommt das TaK aus? Wie hat sich der Personalbestand im Vergleich mit dem Produktionsaufwand entwickelt? Und mit welchem Bestand wird in Zukunft gerechnet? - Sind die im Regierungsbericht angekündigten, neuen Werbekonzepte schon erarbeitet worden und mit welchen Ausgaben ist für die Werbung zu rechnen? - Welche Eigenproduktionen wurden in den letzten Jahren verwirklicht? Welcher finanziellen Aufwand und Ertrag ergab sich aus diesen Eigenproduktionen?- Über welchen Zeitraum ist mit einer starken Einschränkung des Produktionsaufwandes bei den Eigenproduktionen zu rechnen? Und wie ist das mit dem Auftrag an das TaK gemäss Vertrag mit der Regierung vereinbart?- Wo sieht das TaK Möglichkeiten, mit den Mitteln sparsamer umzugehen, wie im Regierungsbericht aufgeführt? Wird dabei an eine weitere Einschränkung des Angebots gedacht? Wenn ja, in welchen Bereichen?- Hat das TaK heute nebst dem künstlerischen Leiter einen kaufmännischen Leiter oder eine kaufmännische Leiterin, der oder die das Finanzgebahren des TaK kontrolliert und mitgestaltet? Das sind einfach Fragen, die sich mir gestellt haben, wie ich den Regierungsbericht gelesen habe. Ich möchte damit nur aufzeigen, dass meiner Ansicht nach heute die nötigen Grundlagen fehlen, um die Weichen des TaK in eine erfolgreiche Zukunft zu stellen. Der Landtag als wichtigster Subventionsgeber hat die Pflicht, sich von der Sinnhaftigkeit des Subventionsansuchens zu überzeugen, und ich glaube auch die Pflicht, die Grundlage zu schaffen, um einen bedeutenden Kulturbetrieb aufrechtzuerhalten. Aus den Fehlern der jüngsten Vergangenheit muss man lernen, ansonsten die Akzeptanz dieser Kultureinrichtung Schaden leidet. Es ist mir wichtig, an dieser Stelle zu betonen, dass mir sehr an der Erhaltung und einem erfolgreichen Neuanfang der Institution TaK liegt. Ich kann mich noch gut an die Anfangsjahre erinnern. Mir bleiben viele Aufführungen in sehr guter Erinnerung, die uns damals bewegt haben. Die grosse Welt kam auf der Theaterbühne nach Liechtenstein. Grossartige Konzerte begeisterten das immer zahlreiche Publikum. Ich meine, der heutige Intendant, Georg Rootering, verdient eine faire Chance, einen Kulturbetrieb zu führen, der nicht auf Sparflamme mit einem reduzierten Angebot aufwartet, sondern seine Auffassung von einem guten Theater widerspiegelt. Ich möchte auch allen danken, die sich redlich und mit viel Aufwand für das Theater am Kirchplatz einsetzen oder eingesetzt haben. Um einen Neuanfang zu ermöglichen, ist auch die Leistung der Gründers, Dr. Alois Büchel, entsprechend zu würdigen. Über seine Pflicht hinaus hat er einen grossartigen, oft unbequemen, aber jederzeit hochstehenden Kulturbetrieb aufgebaut und es dabei verstanden, hohe finanzielle Eigenleistungen sowie beträchtliche Spenden und Gönnerbeiträge zu realisieren. Wie gesagt: Ich hoffe auf ergänzende Unterlagen der Regierung, um einen entsprechend begründeten Finanzbeschluss mittragen zu können. Ich bin durchaus bereit, der Genossenschaft Theater am Kirchplatz einen höheren Jahresbeitrag zu sprechen, wenn mich das inhaltliche Konzept überzeugt.
Abg. Marco Ospelt:
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Ich stimme in meinen Schlussfolgerungen mit den Ausführungen der Vorredner Otmar Hasler, Alois Beck und Paul Vogt überein, aber ich möchte sie von einer anderen Seite her begründen.Zwei Dinge vorne weg: Ich halte das Theater am Kirchplatz für eine eminent wichtige Institution, die zu unserem kulturellen Leben gehört, die zur Identität der liechtensteinischen Gesellschaft gehört, die uns auch Identität gibt, die aber auch diese Identität widerspiegelt. Ich unterstütze die Absicht der Regierung, durch Beiträge des Landes die Arbeit des Theaters zu fördern und dessen Existenz zu sichern. Aber wir können weder Kultur noch Identität an das Theater am Kirchplatz delegieren. Wir müssen uns schon selbst darum bemühen, herauszufinden: Wer sind wir? Woher kommen wir? Wohin wollen wir uns entwickeln? Welches sind die Werte, auf denen unsere Gesellschaft gründet? Welche Werte wollen wir aufrechterhalten und weiterentwickeln? Wie gehen wir um mit diesen Werten angesichts der Entwicklungen, denen wir ausgesetzt sind, oder denen wir uns bewusst aussetzen? Und an der Oktobersitzung des Landtags spielen alle diese Entwicklungen direkt oder indirekt eine Rolle. Personenfreizügigkeit, Konkurrenzsituation, Globalisierung und Deregulierung, Dominanz der Wirtschaft über Politik und Gesellschaft, Informationsflut und Wissensexplosion. Alles Substantivierungen, die uns suggerieren, als hätten sie mit uns direkt nichts zu tun, als könnten wir sie nicht direkt beeinflussen. Deshalb reflektieren wir sie auch kaum. Anders sieht es aus, wenn wir uns fragen: Wie gehen wir mit Personen um, die nach Liechtenstein kommen wollen? Welche Regeln wollen wir im Wettbewerb untereinander und nach aussen einhalten? Wie stellen wir uns zur Welt ausserhalb unseres kleinen Heimatlandes. Auf welche Regeln im gegenseitigen Umgang wollen wir pochen, und auf welche Regeln, die bisher galten, werden wir verzichten? Auf welche Art legen wir die Richtung und die Geschwindigkeit fest, in der wir uns entwickeln wollen? Wie gehen wir mit Informationen um, die auf uns hereinstürmen, und wie ordnen wir sie ein, damit wir unser Wissen um diese Welt voranbringen? Auf der Suche nach Antworten dieser Art kann uns das TaK weiterhelfen. Es kann uns zu solchen Fragen anregen und es kann uns aufzeigen, wie auf verschiedene Weise sich andere diesen Fragen gestellt und welche Antworten sie gefunden haben. Die Art und Weise, wie uns das Theater diese Fragen nahe bringt und uns zum Nachdenken über mögliche Antworten anregt, ist für mich aber noch nicht die Kultur. Jedenfalls ist es nur ein Teil davon. Kultur ist erst, was wir daraus machen. Kultur ist nicht das, was wir uns präsentieren lassen, bequem im Fauteuil sitzend. Kultur ist das, was wir tun, unser konkretes Handeln ist unsere Kultur. Und hier ist auch die Politik gefordert. Im Zentrum steht, ins Zentrum will ich stellen, wie wir miteinander umgehen. Im Zentrum steht der Mensch, oder genauer der Mitmensch. Im Zentrum stehen die Menschen, die in unserem Lande wohnen, und auch jene, die mit unserem Land oder mit dessen Institutionen in Kontakt kommen. Ich erwarte von der Politik, dass sie nicht nur danach fragt, welche Entwicklungen, etwa in wirtschaftlicher oder technischer Hinsicht möglich sind, sondern auch danach, wie sich diese Entwicklungen und deren Tempo auf das Zusammenleben der Menschen in diesem Land auswirken. Damit sind wir mitten drin in der Diskussion um die Beitragsleistungen an das Theater am Kirchplatz. Denn gerade vom Theater als Institution erwarte ich, dass es im Umgang mit Menschen Kultur pflegt, Kultur deutlich macht. Wenn ich dann das Theater betrachte, mit dem der Gründer und frühere Intendant wegen der Frage eines bestehenden oder nicht bestehenden Arbeitsvertrages durch die gerichtlichen Instanzen hinauf und hinunter gejagt wird als wäre es die Leiter vom Wetterfrosch, kommt mir das unwürdig und kulturlos vor. Ich bin nicht der Meinung des Regierungschefs, der im Namen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage kürzlich ausgeführt hat, er wolle die Lösung dieser menschlichen Problematik dem Aufsichtsrat des TaK überlassen. Ich halte das für falsch. Regierung und Landtag können sich hier ihrer Verantwortung nicht entziehen. Gerade im Umgang mit Menschen, die sich wie der ehemalige Intendant des TaK in herausragender Weise für unser Gemeinwesen eingesetzt haben, zeigt sich unser Verständnis von Kultur, zeigt sich auch unsere Identität. Im Übrigen: Allein wenn ich bedenke, dass bisher mehr als eine Jahrestranche des vorgesehenen Sanierungbeitrages für diese Justizfarce ausgegeben wurde, kann mir der weitere Verlauf nicht gleichgültig sein. Dabei geht es mir nicht darum, für das Theater oder für das Land Geld zu sparen, im Gegenteil. Ich meine, der Landtag sollte den Verantwortlichen des TaK klar signalisieren, dass er sowohl an die Betriebskosten als auch an die Sanierung des kürzlich sogenannten Negativkapitals seinen Beitrag zu leisten bereit ist. Und zwar ausdrücklich unter Einschluss der etwaigen Kosten einer aussergerichtlichen Einigung mit dem ehemaligen Intendanten. Mich haben auch die Argumente der Regierung nicht überzeugt, nach denen Sie nur einen Teil der Schulden ausgleichen will. Ich meine, die Verantwortlichen des TaK sollten sich in Zukunft vermehrt mit der eigentlichen kulturellen Aufgabe, nämlich der Führung eines Theaters befassen können, unbelastet von den Folgen früherer Vorkommnisse. Diese Entlastung beinhaltet dann aber auch das Freischwimmen von unwürdigen, gerichtlichen Auseinandersetzungen. Ich sehe deshalb einen unmittelbaren, sozusagen kulturellen Zusammenhang zwischen einem Beitrag des Landes an die Betriebskosten des TaK und der Tilgung dessen Schulden und der aussergerichtlichen Einigung zwischen dem TaK und seinem früheren Intendanten. Diese Einigung muss nach meinem Empfinden einem Beitrag des Landes vorausgehen. Ich schlage vor, den Finanzbeschluss zurückzustellen, bis die Genossenschaft Theater am Kirchplatz uns signalisiert, dass sie auch im zwischenmenschlichen Bereich auf den Pfad der kulturellen Tugend zurückgekehrt ist. Dann aber sollte der Landtag diese Arbeit grosszügig unterstützen und auch die Schulden, einschliesslich der Kosten für die aussergerichtliche Regelung der Auseinandersetzung mit dem ehemaligen Intendanten, voll übernehmen.
Abg. Peter Sprenger:
Herr Präsident, Dame und Herren Abgeordnete. Ich unterstütze den Verschiebungsantrag von Kollege Beck, da auch für mich das absehbare Prozessende in der Auseinandersetzung Dr. Alois Büchel gegen TaK zur Gesamtbeurteilung der finanziellen Situation des TaK wichtig ist. Um keinerlei Zweifel aufkommen zu lassen, möchte ich zu Beginn zwei Dinge klarstellen. Erstens: Unsere Kanzlei vertritt Dr. Büchel in der Arbeitsstreitigkeit gegen das TaK seit Jahren. Meine nachfolgenden Ausführungen mache ich jedoch nicht als Vertreter von Dr. Büchel, sondern als ein ausschliesslich dem Steuerzahler verantwortlicher Abgeordneter. Zweitens: Auch mir ist sehr daran gelegen, dass das Theater am Kirchplatz auf eine gesunde, finanzielle Basis gestellt wird und weiterarbeiten kann, da es sich beim Theater am Kirchplatz unbestritten um eine kulturelle Institution ersten Ranges für unser Land handelt und handelte. Darüber scheint im Hohen Hause Einigkeit zu bestehen. Ich komme zurück auf mein Anliegen: Allerdings wird eine umfassende und abschliessende Sanierung des Theaters am Kirchplatz erst möglich sein, wenn definitiv feststeht, ob und welche Beträge allenfalls an Dr. Büchel zu bezahlen sind. Nachdem die Causa Büchel mittlerweile sämtliche Gerichtsbehörden inklusive den Staatsgerichtshof einmal durchlaufen hat, wird derzeit erneut ein Beweisverfahren beim Obergericht durchgeführt. Mit dessen Urteil ist in wenigen Monaten zu rechnen. Es scheint mir daher durchaus vertretbar, vorerst zuzuwarten, und erst in Kenntnis des definitiven Prozessausganges und des dann erforderlichen Finanzbedarfes eine endgültige Entscheidung zu treffen. In diesem Zusammenhang erscheint es mir aber nicht nur wesentlich, über die öffentlichen Leistungen an das TaK zu sprechen, sondern auch zu objektivieren, wofür solche Leistungen von der öffentlichen Hand erbracht werden. Mit Schreiben vom 12.10.1992 hat die Regierung dem Aufsichtsrat der Genossenschaft des Theaters am Kirchplatz mitgeteilt, dass: - die Regierung über keine Rechtsgrundlagen verfüge, die von der Gemeinde Schaan stornierten Beträge zu übernehmen;- die dem Theater am Kirchplatz durch Vertrag zugesicherten Beiträge von einem vollen Theaterbetrieb im vertraglich vorgesehenen Rahmen ausgingen; - die für das Jahr 1993 zugesicherten Mittel in der vorgesehenen Höhe nur bewilligt werden können, wenn der Theaterbetrieb wie vertraglich vorgesehen aufrechterhalten bleibe; - der Landesbeitrag zu Beginn des laufenden Jahres (gemeint 1992) im Hinblick auf ein dem Vertrag zugrunde liegendes Vollprogramm geleistet worden sein, und - die derzeitige Reduktion des Programmes daher mit den bereits ausbezahlten Landesbeitrag 1992 verrechnet werden müsse.Aufgrund des Schreibens der FL-Regierung vom 12.10.1992 ergibt sich daher, dass zumindest damals die Regierung die Ausrichtung des vereinbarten Landesbeitrages von einem vertraglich vorgesehenen Vollprogramm abhängig gemacht hat. Es stellen sich mir daher somit nachfolgende Fragen:1. Welches war das vertraglich vorgesehene Vollprogramm? 2. Wurde in den letzten Jahren das vertraglich vorgesehene Vollprogramm geboten?3. In welcher Weise wurde die Einhaltung des vertraglich vorgesehenen Vollprogrammes überprüft?4. In welchem Umfang ist das vertraglich vorgesehene Vollprogramm allenfalls unterschritten worden?5. Besteht heute noch ein vertraglich festgehaltenes Vollprogramm?6. In welchem Umfang ist die Regierung allenfalls bereit, das vertraglich vorgesehene Vollprogramm zu reduzieren, um eine vertragskonforme Auszahlung der Landesbeiträge sicherzustellen?Ich erwarte von der Regierung eine nachvollziehbare Beantwortung dieser Fragen und werde zum gegebenen Zeitpunkt meine Zustimmung - zu allenfalls noch höheren Beitragsleistungen an das TaK als die im Bericht und Antrag vorgesehen - geben. Das Theater um das Theater am Kirchplatz muss zum Wohle aller Beteiligten sobald als möglich eine Ende haben.
Abg. Gebhard Hoch:
Das TaK ist eine der hervorragenden Kulturinstitutionen unseres Landes. Zu gewissen Zeiten war es das kulturelle Aushängeschild von Liechtenstein. Das Verdienst hiefür kommt unbestrittenermassen dem ehemaligen Intendanten Dr. Alois Büchel zu. Das wird von niemanden ernsthaft bestritten. Das TaK ist seit vielen Jahren nicht mehr zur Ruhe gekommen. Das TaK war belastet vor dem Ausscheiden von Dr. Büchel durch verschiedene Auseinandersetzungen mit politischen Gremien und mit Aufsichtsbehörden. Das TaK kam nicht zur Ruhe während der langen Prozessphase. Das TaK muss saniert werden, in jeder Hinsicht saniert werden. Ich wünsche mir, dass das TaK wieder eine gute und gesicherte Zukunft hat.Die Regierung schreibt in ihrem Bericht, dass es heisst: "vorwärts zu schauen". Es ist richtig, vorwärts zu schauen. Man kann aber nicht vorwärts schauen, ohne die Vergangenheit bewältigt zu haben. Ich habe im letzten Landtag eine Kleine Anfrage an die Regierung gestellt. Der Anlass war der Bericht und Antrag der Regierung zur wirtschaftlichen Sanierung des TaK. Ich habe in meiner Kleinen Anfrage die Regierung angefragt, ob es nicht auch ihre Absicht ist, gleichzeitig die menschliche Tragik rund um das TaK zu sanieren. Im Anschluss daran ist Dr. Alois Büchel in die Presse gegangen, und zwar unter dem Titel: "Theater als moralische Anstalt". Seine Ausführungen waren lange und umfangreich, zum Teil sehr schwer zu überprüfen und nachzuvollziehen für einen Unbeteiligten. Sie waren aber auch bedrückend, und sie haben bei mir und in weiten Kreisen meiner Umgebung Sympathie für Alois Büchel ausgelöst, mehr noch, auch Mitleid erweckt. Laut Alois Büchel hat das TaK nie Hand für einen fairen Vergleich geboten. Die Regierung hat in ihrer Beantwortung der Kleinen Anfrage suggeriert, dass das TaK sehr wohl Vergleichsangebote gemacht habe, und dass die Regierung Hand geboten hätte, solche Vergleiche zu unterstützen. Aussage gegen Aussage. Wenn diejenige von Dr. Büchel stimmt, wäre die Antwort der Regierung nicht korrekt gewesen. In der besagten Stellungnahme von Dr. Alois Büchel fällt er ein vernichtendes Urteil über den Bericht und Antrag der Regierung, über den wir jetzt zu befinden haben. Ich zitiere: "Der Bericht wimmelt, wie schon die Beantwortung der TaK-Interpellation im Jahre 1995, von Unrichtigkeiten, Manipulationen und Unwahrheiten. Die Landtagsabgeordneten werden einmal mehr hinters Licht geführt, nicht ernst genommen". Das ist starker "Tubak". Anschliessend gibt er dann Details zur finanziellen Situation des TaK, zu Zuschauerzahlen, Anzahl der Theateraufführungen, Qualität der Aufführungen usw. Was mich dann mehr als erstaunt hat: Es erfolgte kein Widerspruch von irgendeiner der angegriffenen Seiten. Insbesondere von der TaK-Leitung hätte ich erwartet, dass sie reagiert. Die TaK-Leitung hätte reagieren müssen, denn so bleiben alle Vorwürfe von Dr. Alois Büchel unwidersprochen im Raume stehen. Im laufenden Prozessverfahren hat der Staatsgerichtshof festgestellt, dass der 5-Jahresvertrag mit Dr. Alois Büchel effektiv zustande gekommen ist. Das juristische "Hickhack", das dann entstanden ist, ist für einen Nicht-Juristen schwer verständlich. Der Staatsgerichtshof hat den Fall zurück überwiesen an den Obersten Gerichtshof unter Bindung an die Rechtsmeinung des Staatsgerichtshofes. Der Oberste Gerichtshof weist den Fall zurück an das Obergericht zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung.Wie wir gehört haben, steht der Entscheid des Obergerichtes bevor in wahrscheinlich wenigen Monaten. Dann stellt sich mir die Frage: Geht dann dieser juristische Zirkus wieder weiter? Wird dann die unterlegene Prozesspartei wieder rekurrieren an den Obersten Gerichtshof und geht das dann so weiter? Ich bin der Meinung, man sollte Schluss machen damit, man kann auch jetzt in dieser Phase noch einen Vergleich mit Dr. Büchel machen. Und wie schon andere Abgeordnete vor mir, möchte ich auch einen solchen Vergleich der Regierung und selbstverständlich vor der Regierung den Verantwortlichen des TaK ans Herz legen. Es ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass zur jetzigen Überschuldung des TaK neue Forderungen gegen das TaK, entweder aus dem Prozess oder aus einem eventuellen Vergleich, zukommen werden. Wie viel das ist und wann diese Gesamtschuld feststeht, kann im Moment noch nicht abgesehen werden. Auf jeden Fall: Sollte diese Gesamtschuld des TaK bekannt sein, dann sollte man an die Sanierung gehen.Die Regierung hat dann auch Zeit bis dahin, einen neuen fundierten Bericht und Antrag dem Landtag vorzulegen. Einen Bericht, in dem die Regierung die vielen Fragen, die heute gestellt worden sind, beantworten kann, und zwar beantworten auf einem klaren Konzept der TaK-Leitung. Ich bin deshalb ebenfalls für Verschiebung der Beschlussfassung.
Abg. Johannes Matt:
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Jeder lobt das TaK. Nun ist die Frage: Wer hilft dem TaK? Beobachtungen von aussen geben mir das Gefühl, dass beim TaK zur jetzigen Zeit eine gewisse Aufbruchstimmung herrscht. Es gibt mir auch das Gefühl, dass beim TaK die Leitung so ausgestattet ist, dass die etwas erreichen und das Heft in die Hand nehmen wollen. Diese Aufbruchstimmung möchte ich unterstützen, und darum kann ich es vorwegnehmen: Ich werde diesem Antrag zustimmen.Ich bin es leid, dass die Zukunft immer mit der Vergangenheit vermischt wird. Das TaK kommt nicht zur Ruhe, das ist klar. Mit dieser Vermischung kann es nicht zur Ruhe kommen. Wir müssen klar, meiner Ansicht nach, die Finanzierung des TaK mit dem Gerichtsfall abkoppeln. Wenn wir die jetzige Unterstützung sprechen, oder wenn ich jetzt diese Unterstützung spreche, gebe ich dem TaK, der TaK-Leitung, das Zeichen, dass ich das Vertrauen in sie habe, dass sie die noch fehlenden Konzepte sicherlich auch noch beibringen werden, und dass ich ihnen zutraue, diese Konzepte zu erarbeiten. Ich gebe also dem TaK endlich eine Chance, dass sie sich die Zukunft ruhiger gestalten können.Natürlich wünsche auch ich mir, dass der "Fall Büchel" so schnell als möglich beendet wird. Diese unrühmliche Gerichtsodyssee kann wirklich niemandem gefallen. Ich bin auch sicher, dass wir bei zusätzlichen Kosten, die für das TaK aus dieser Gerichtssache anfallen werden, dass wir hier im Landtag auch nochmals eine zusätzliche Finanzierung sprechen werden. Denn, wie ich eingangs gesagt habe, muss diese Leitung von der Vergangenheit befreit werden. Ich glaube, nur so, wenn wir das machen, wenn wir diese Unterscheidung einhalten, haben wir eine Chance, dass wir in Zukunft nicht wieder die gleichen Diskussionen führen, und zwar die Diskussionen: Das Sprechen über die Zukunft des TaK, aber inhaltlich sprechen wir über die Vergangenheit. Das kann meiner Ansicht nach nicht so weiter gehen. Darum werde ich diesem Antrag zustimmen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Meine Damen und Herren. Ich wollte ursprünglich zu diesem Traktandum nichts sagen, aus naheliegenden Gründen. Aber der Verlauf, den diese Diskussion genommen hat, veranlasst mich doch, einige Sätze hierzu zu verlieren.Ich schliesse mich vollumfänglich den Ausführungen des Abg. Johannes Matt an, dass man hier nicht zwei Sachen miteinander vermengen sollte, die wirklich absolut nichts miteinander zu tun haben, trotz der gegenteiligen Aussagen, die ein, zwei Abgeordnete zuvor getroffen haben. Wir sprechen hier von der heutigen und zukünftigen Aktivität des Theaters am Kirchplatz, vom Finanzbedarf durch Subventionen der öffentlichen Hand, die so ein Theaterbetrieb nun einmal erfordert, nicht nur bei uns, sondern überall auf der Welt, und ob wir gemäss dem Antrag der Regierung einer solchen erhöhten und laufzeitmässig erweiterten Subvention zustimmen sollen oder nicht. Ich habe niemanden gehört, der etwa gesagt hätte, er finde das nicht der Subventionen wert oder Ähnliches. Im Grunde genommen spricht sich jeder dafür aus. Aber einige Abgeordnete meinen, man müsse das im Sinne eines Junktims mit dem Schicksal des derzeit beim Obergericht anhängigen Arbeitsrechtsverfahrens zwischen dem früheren Intendanten dieses Theaters und der Genossenschaft, die das Theater führt, verbinden. Ich halte das einerseits nicht für notwendig - wenn man das will, kann man das natürlich machen, man kann alles miteinander verbinden, wenn man es unbedingt will - und ich halte es natürlich für den Standpunkt der Genossenschaft und damit indirekt - wenn ich Ihre Voten höre, dass der Landtag selbstverständlich dann eine Zusatzbelastung, die daraus entstehen könnte, auch übernehmen soll - indirekt natürlich auch für die Gelder der öffentlichen Hand, die wir ja eigentlich zu verwalten haben, für ausserordentlich schädlich. Denn es ist nicht so, wie der Abg. Marco Ospelt gesagt hat, dass der frühere Intendant durch die Instanzen hinauf und hinunter gejagt werde, Herr Abg. Ospelt. Er macht das selbst, er ist der Kläger, nicht die Genossenschaft Theater am Kirchplatz. Er hat die nach äusserst gründlichen Beweisabklärungen getroffenen Sachverhaltsfeststellungen des zwischenzeitlich leider verstorbenen Landgerichtsvorstandes Dr. Franz Rederer bekämpft in seinen Berufungsschriften an das Obergericht, über die jetzt verhandelt bzw. im Sinne einer Beweiswiederholung noch einmal gerichtet werden muss. Er hat das Verfahren bis an den Staatsgerichtshof weitergezogen, was nicht eine übliche und alltägliche Vorgangsweise ist. Es ist gemäss Beschluss des Obersten Gerichtshofes vom 1. Juli 1999 ausschliesslich, "ausschliesslich" wegen seiner Beanstandungen vieler Zeugenaussagen vor dem erstinstanzlichen Gericht der Fall, dass jetzt das Obergericht nochmals in äusserst umfangreichen Verhandlungen diese ganzen Beweiswiederholungen wiederholen muss. Also, ich finde es nicht richtig - das ist einfach eine Tatsache, die keinerlei Bewertung beinhaltet - es ist nicht richtig, den Eindruck zu erwecken und damit, wie man auch aus Ihren Voten heraushören konnte, Mitleid zu erwecken für jemanden, der von sich aus die Gerichte beschäftigt, nicht nur mit einer Klage, was an und für sich normal ist, sondern mit zahllosen Rechtsmitteln und der bereits angekündigt hat, das heisst, sein Vertreter, Dr. Jörg Frey, hat das angekündigt, bereits bei der 1. dieser Obergerichtsverhandlungen am 9. September 1999, dass er selbstverständlich wieder bis an den Staatsgerichtshof gehen werde, wenn er nicht anderweitig vorher Recht bekommen werde.Also, wenn Sie sich bemüssigt fühlen, da von "Justizfarce" und von ähnlichen Ausdrücken zu sprechen, dann bitte übersehen Sie auch nicht, worauf diese dauernde Beschäftigung aller nur denkbaren Instanzen bei diesem Fall zurückzuführen ist. Und es ist nicht richtig - das habe ich übrigens schon bei der Behandlung der Interpellationsbeantwortung der Regierung vor 4 1/2 Jahren gesagt, und es scheint wieder in Vergessenheit geraten zu sein, was weiter nicht verwunderlich ist, wir haben ja Gott sei Dank auch noch andere Geschäfte behandelt in der Zwischenzeit - es ist nicht richtig, dass die Genossenschaft Theater am Kirchplatz dem Kläger Dr. Alois Büchel nie ein ernsthaftes Vergleichsangebot gemacht habe. Ganz und gar nicht. Der Aufsichtsrat der Genossenschaft Theater am Kirchplatz hat Herrn Dr. Büchel schon im Zeitpunkt der Kündigung, am 23. Oktober 1992, als von einer fristlosen Entlassung noch gar keine Rede war, das Angebot gemacht, ihn freiwillig mit einer Zusatzzahlung von einem ganzen Jahresgehalt - das waren CHF 187'500 - abzufinden in Anerkennung seiner besonderen Verdienste um das Haus. Das ist von ihm als geradezu lächerlich und seiner nicht würdig zurückgewiesen worden, ohne dass er damals irgendein Gegenangebot gemacht hat. Das Theater am Kirchplatz hat nach verschiedenen Zwischenstadien, insbesondere nach der Einsetzung des heute noch amtierenden neuen Aufsichtsrates im Laufe des Jahres 1996 über Monate hinweg, ich glaube schon sagen zu können, sehr ernsthafte Vergleichsbemühungen eingeleitet, von sich aus eingeleitet. Wir sind mit Herrn Dr. Büchel und seinem Vertreter an einem Tisch gesessen und haben, würde ich meinen - es erinnert mich etwas an ein anderes Thema, was wir heute in der nichtöffentlichen Sitzung schon behandelt haben - , wie ich meine eigentlich sehr gute Gespräche geführt. Und wir haben ihm, würde ich meinen, auch ein sehr gutes Angebot gemacht. Ein Angebot, das in verschiedenen Abstufungen unter dem Strich einen Ausgleich von ungefähr drei Viertel seiner gerichtlich geltend gemachten Maximalforderung beinhaltet hätte. Nicht "auf einen Sitz", weil sich das Theater das nicht hätte leisten können, aber abgestuft, nach Jahren und in verschiedener Art und Weise.Er hat es nicht angenommen. Er hat damals geglaubt, er werde den Prozess ohnehin gewinnen, weil damals war das 1. Obergerichts-Urteil zugestellt, die Revision dagegen vom Obersten Gerichtshof noch nicht behandelt. Ihm war das zu wenig, er wollte einfach mehr. Und jetzt geht er her und behauptet, es sei nie ein ernsthaftes Vergleichsangebot gemacht worden. Das ist einfach nicht wahr, schlicht und einfach gesagt: Unwahr. Es wundert mich, muss ich sagen, wenn Äusserungen sehr emotioneller Art, wie man sie von Herrn Dr. Büchel kennt, nicht erst in den letzten Jahren, sondern schon seit vielen Jahren, das ist nun einmal seine persönliche Eigenart, das macht ja auch nichts, wenn er solche Äusserungen dann noch in Zeitungsartikeln oder in Zuschriften verbreitet, dass dann gewisse Leute das für "bare Münze" nehmen. Ich meine, wenn wir uns damit anfangen abzugeben, jede Äusserung, die Herr Dr. Alois Büchel irgendwo gegenüber irgendjemand oder irgendeiner Zeitung macht, irgendetwas sei falsch oder sonst irgendwie zu dementieren und Gegenäusserungen zu machen, dann hätten wir eine Jahresbeschäftigung. Dann bräuchten wir sonst überhaupt nichts mehr machen. Er wartet doch nur darauf, das müssen Sie sich doch im Klaren sein. Er ist doch für Sie nicht so ein Unbekannter. Er wartet doch nur darauf, dass man auf so etwas einsteigt, damit er dann seiner Lieblingsbeschäftigung, nämlich der unendlich langen und breitfädigen Erörterung von Geschehnissen, die irgendwann vor sieben oder vor zehn oder vor zwölf Jahren stattgefunden haben, nachgehen kann.Das klingt jetzt alles etwas abfällig von meiner Warte aus. Es tut mir leid, das soll es eigentlich nicht. Ich weiss die Verdienste des Herrn Dr. Alois Büchel um das Theater am Kirchplatz, ich glaube mindestens, ganz genau so zu schätzen wie alle meine Vorredner hier. Aber das soll doch, finde ich, das ist zumindest meine Auffassung von der sorgsamen Verwaltung öffentlicher Gelder, das soll doch nicht dazu führen, finde ich, dass man hier in einer Art "Erpressungsstil" - ich muss das schon so nennen, es tut mir neuerlich leid - die Regierung und indirekt den Aufsichtsrat der Genossenschaft dazu zwingen will, zuerst mit Herrn Dr. Alois Büchel eine Art Vergleich abzuschliessen, der seinen Vorstellungen entspricht - und wie der aussieht, das können Sie sich dann ungefähr vorstellen - bevor die Genossenschaft noch irgendein anderes Geld bekommt. Wenn Sie das wollen, dann würde ich Ihnen doch empfehlen, beantragen Sie doch einen zusätzlichen Finanzbeschluss. Ich würde sagen grössenordnungsmässig ungefähr CHF 1,5 Mio. Das würde die gerichtshängige Forderung plus Zinsen und Kosten betreffen, wenn Ihnen das so sehr am Herzen liegt. Aber tun Sie doch nicht so, als ob es für das jetzige und für das zukünftige Schicksal des Theaters, für die aktuelle und zukünftige Theater-Arbeit wirklich notwendig sei, dass dieser Prozess, der etwas völlig anderes darstellt, zuerst erledigt wird. Ich finde es sehr erfreulich, wirklich sehr erfreulich, dass aus so vielen Voten heute hervorgegangen ist, dass der Landtag offenbar bereit ist, sei es, wenn es aufgrund eines Urteils notwendig oder aufgrund einer aussergerichtlichen Einigung, was ja sehr erfreulich wäre, auch notwendig ist, dass Geld zur Verfügung gestellt wird, um diese Forderungen, in welcher Höhe sie auch immer dann schlussendlich herauskommt, abzufinden, dass der Landtag da bereit wäre, grosszügig dafür eine entsprechende Sondersubvention zu sprechen. Wunderbar. Aber mit dem gegenwärtigen Antrag, den das Theater für seine jetzige Theater-Arbeit braucht, hat das wirklich überhaupt nichts zu tun. Und wenn Sie das damit verbinden oder bzw. mit einem Junktim, wie es zwei, drei Abgeordnete ausgedrückt haben, zuerst "muss" diese Einigung getroffen werden, zuerst "muss" dieses Geld ausbezahlt werden, erst dann reden wir überhaupt über den aktuellen Subventionsbedarf für Theateraufführungen der Gegenwart und Zukunft, dann führen sie, wenn sich das als Mehrheitsmeinung herauskristallisieren sollte, dann führt das zu nichts anderem als dass, ob es jetzt rechtlich gerechtfertigt ist oder nicht, die Regierung und das Theater darauf hinausgehen werden müssen, eben Herrn Dr. Alois Büchel alles, was er verlangt, ob er es zu Recht verlangt oder nicht, zuzugestehen, in der Hoffnung, dass der Landtag dann bei der Sprechung einer solchen Sondersubvention auch noch dieselbe Meinung hat wie heute, und um überhaupt hier einen Fortschritt erzielen zu können.Ich drücke das nur deshalb so drastisch aus, weil ich finde, dass diese Verbindung zweier Sachen, die nichts Zwingendes miteinander zu tun haben, nicht gut ist und vor allem, um es noch einmal zu sagen, den sorgsamen Umgang mit öffentlichen Geldern nicht eben fördert.
Abg. Helmut Konrad:
Ich kann, Herr Präsident, in einem Teil Ihre Ausführungen sogar unterstützen. Aber Sie machen etwas, was Sie jetzt einigen Votanten, oder eigentlich ganz pauschal allen Votanten unterstellt haben, dass Sie - wie Sie es genannt haben - diesen Finanzbeschluss in einem Junktim mit dem Schicksal des ehemaligen Intendanten verbinden. Ich habe aber viele, viele Gründe und Argumente von Abgeordneten in der Debatte gehört, die überhaupt nicht auf dieser Schiene argumentiert haben, sondern viele Votanten haben den Bericht und Antrag mit der Begründung hinterfragt, warum die Unterstützung des Staates dem Theater am Kirchplatz gegenüber von CHF 1,7 auf CHF 2,1 Mio. erhöht werden soll. Es wurden viele, viele Fragen gestellt in Bezug auf Daten, auf Zahlen, die man haben möchte, um eine Basis für eine solche Erhöhung und für eine solche Sprechung eines Kredites zu haben. Es sind Fragen gestellt worden: Zuschauerzahlen, Aufführungszahlen, Leistungsauftrag, Stichworte einfach, die ich nenne, den Kulturauftrag, welcher definiert werden müsse. Das haben Sie alles bewusst oder unbewusst ausgeblendet und nur dieses Junktim hergestellt zwischen dem Schicksal des ehemaligen Intendanten und diesem Antrag, diesen Finanzbeschluss zu verschieben, oder wie der Abg. Vogt gesagt hat - ich weiss nicht, ob es ein Antrag war - ihn sogar zurückzuweisen. Ich sehe das nicht so einseitig, wie Sie es gemacht haben, nur aufgrund dieses laufenden Verfahrens diesen Finanzbeschluss zurückzustellen, sondern ich habe viele, viele, aus meiner Sicht gute Argumente gehört, wieso ich auch eine fundiertere Grundlage haben möchte, um mich mit dieser Erhöhung des Kredites oder, wie es von einigen gesagt wurde, mit einer sogar noch weitergehenden Unterstützung des Theaters durchaus mit einer solchen einverstanden erklären könnte. Dazu möchte man von der Regierung einfach eine fundiertere Grundlage, einfach als Landtag, um diesen Finanzbeschluss dann zu sprechen.Ich kann von mir aus auch sagen: Ich werde diesen Antrag auch unterstützen, aber eben nicht in dieser Richtung, die Sie erwähnt haben, in dieser Verbindung mit dem laufenden Verfahren, sondern auf dem Hintergrund dieses von mir aus gesehen - der Abg. Vogt hat von einem schönfärberischen Bericht gesprochen, der auf vielen Hoffnungen, Annahmen basiert. Ich habe dort auch meine Mühe und werde deshalb diesen Antrag unterstützen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Da haben Sie mich missverstanden, Herr Abg. Konrad. Zu diesen Fragen und Einwänden habe ich gar nichts gesagt. Ich habe mich auch nicht geäussert zum Verschiebungsantrag des Abg. Alois Beck, der nur auf solchen Fragen begründet war. Ich habe nur gesprochen zu dem, was einige Abgeordnete dann gesagt haben - der Abg. Paul Vogt zum Beispiel, Peter Sprenger, Otmar Hasler, Gebhard Hoch - die den Verschiebungsantrag des Abg. Alois Beck in der Richtung verstärkt haben, indem sie gesagt haben: Nicht nur Fragen müssen beantwortet werden, Aufklärung muss gegeben werden, Information, sondern es muss zuerst die Einigung stattfinden im Prozess, bevor überhaupt über diese Subvention gesprochen werden kann. Dagegen habe ich mich ausgesprochen, sonst gegen gar nichts.
Abg. Rudolf Lampert:
Ich möchte auch verhindern, dass hier in der "Causa Büchel" eine zusätzliche Gerichtsinstanz eingeführt wird, nämlich diese 25 Abgeordneten hier, die dann schlussendlich noch über den Prozessausgang entscheiden. Auch für mich sind es zwei komplett unabhängige Sachen. Wir haben das zu trennen, ob nun das TaK einen Fortbestand haben soll oder nicht. Aber eines muss ich diesem Bericht schon entgegenhalten: Er ist mir ganz einfach zu wenig aussagekräftig. Er beinhaltet praktisch kaum irgendwelches brauchbare Material, um feststellen zu können, ob dieses TaK überlebensfähig ist. Und wenn ich denke, welche Kriterien wir für viel geringere Beträge angesetzt haben, als wir über das Radio L gesprochen haben - und für mich ist auch Radio im gewissen Sinne Kultur in diesem Lande - dort haben wir Zahlen und Statistiken und Material von Revisionsgesellschaften und was weiss ich was alles verlangt, und haben deshalb dieses Traktandum verschoben. Wenn wir nur im Geringsten einheitliche Kriterien für Subventionsvergaben anwenden wollen, so reicht mir dieser Bericht nicht. Ich weiss, dass im Bericht der Finanzkommission steht, dass dieses Radio L nicht mit dem TaK zu vergleichen ist. Selbstverständlich sind das zwei unterschiedliche Institutionen. Trotzdem haben wir dieselbe Sorgfalt anzuwenden bei der Vergabe von Subventionen. Allein deshalb und nicht etwa wegen dem hängigen Verfahren "Büchel", bin ich auch dafür, dass hier mehr Informationsmaterial auf den Tisch muss, um diese Erhöhung auf über mehr als 2 Mio. Franken zu genehmigen.
Abg. Marco Ospelt:
Dieses Junktim, Herr Präsident, mag unangenehm sein, das Sie ansprechen. Aber Sie können es drehen und wenden wie Sie wollen. Die Schwierigkeiten, die das TaK heute hat, haben untrennbar damit zu tun, wie man im TaK mit seinem früheren Intendanten umgegangen ist. Ich bin mit dem Abg. Paul Vogt, oder war es der Abg. Peter Sprenger, der Meinung, dass das TaK seine Aufgabe nur erfüllen kann, dass das TaK einen kulturellen Auftrag nur erfüllen kann, wenn es sich seiner Altlasten entledigt. Ganz unabhängig von der finanziellen Situation, glaube ich, dass das TaK auf der kulturellen Seite nur dann eine Chance erhält, wenn es sich seiner Altlast entledigt.
Abg. Paul Vogt:
Nachdem ich konkret angesprochen wurde, erlaube ich mir auch eine kurze Replik. Ich glaube, es "schleckt nun einfach mal keine Geiss weg", dass es hier einen Zusammenhang gibt zwischen der Krise des TaK und der Art, wie der frühere Intendant entlassen wurde. Das hat zu einem Image-Problem geführt und darunter leidet das TaK. Und es gibt nur eine Art - meines Erachtens - wie man da herauskommt. Das ist eben, indem man eine menschliche Lösung versucht. Deshalb auch meine dringende Empfehlung an das TaK, hier einen Vergleich zu suchen. Ich kann mich hier nicht mit konkreten Aussagen messen mit Ihnen, Herr Landtagspräsident, ob hier ein Vergleich angeboten wurde oder nicht. Hier steht einfach Aussage gegen Aussagen. Ich nehme an, dass Dr. Alois Büchel sicher auf Ihre Ausführungen hier im Landtag reagieren wird. Es wird dann auch wieder Meinung gegen Meinung stehen, es hilft mir nicht weiter.Richtig stellen möchte ich vielleicht auch noch, dass natürlich nicht Dr. Alois Büchel allein derjenige war, der die Fälle weiter gezogen hat, sondern es gab ja auch ein Obergerichtsurteil, und damals hat die andere Seite den Fall weiter gezogen. Man kann nicht so einseitig argumentieren, es sei immer nur Dr. Alois Büchel gewesen, der diesen Prozess weiter verfolgen wollte. Das sind aber nur "Nebenkriegsschauplätze". Der Hauptgedanke muss genau das sein, was Sie gefordert haben. Wir müssen sorgfältig mit öffentlichen Geldern umgehen, und das sollte eigentlich ausschlaggebend sein, wenn man diesen Bericht behandelt. Hier scheint es mir einfach wichtig, dass man solche Zahlen bringt, dass man Eckwerte nennt, dass man sagt, was ein Vollprogramm ist, das dann auch zu den vollen Subventionen berechtigt. Was von Seiten des TaK geleistet werden muss, damit diese über 2 Mio. Franken jährlich ausgerichtet werden. Hier muss auch ein Vergleich gemacht werden mit dem früheren Finanzkonzept. Und ich denke, das TaK ist es sich selber schuldig, dass es diesen Vergleich macht.Die vollen Subventionen dürfen eben nur ausgerichtet werden, wenn ein vergleichbares Programm, eine vergleichbare Leistung erbracht wird. Es kann nicht sein, dass unabhängig davon, was das TaK bietet, einfach jährlich über 2 Mio. Franken bezahlt werden. Es muss auch eine Möglichkeit gegeben sein, Subventionen zu reduzieren, wenn diese Leistungen nicht erbracht werden. Das heisst für mich "sorgfältiger Umgang" mit öffentlichen Geldern.
Abg. Ingrid Hassler:
Ich beziehe mich auf Fragen vor allem des Abg. Rudolf Lampert. Ich kann sagen, dass sich die Finanzkommission zusammen mit dem Bericht der Regierung mit ein paar Detailfragen auseinandergesetzt hat. Die Regierung hat am Montagmorgen verschiedene Unterlagen überreicht. Wenn ich an das Votum des Abg. Klaus Wanger und vor allem an das Votum des Abg. Johannes Matt denke, dem ich mich anschliesse, zwei Mitglieder der Finanzkommission, dann darf ich davon ausgehen, dass sie, bevor sie diese Empfehlung abgegeben haben, auch in diese Unterlagen, die uns überreicht wurden, hineingeschaut haben, so wie ich auch. Es sind Jahresrechnungen und Revisionsberichte vorgelegt worden, der letzte von 1997/1998 hat die üblichen Vorbehalte der Verschuldung und des ausstehenden Urteils, aber ansonsten keine Vorbehalte. Wir haben uns zudem am Montag sehr bemüht, auch die Bilanz 1998/1999, die gestern, glaube ich, von der Genossenschaft verabschiedet worden ist, den Abgeordneten zuzustellen. Auch hier haben wir noch Informationen geliefert. Diese schienen mir vor allem wichtig, um die Schuldensanierung, die auch beantragt wurde, besser beurteilen zu können. Das kann man am besten aufgrund der aktuellsten Bilanz eines Unternehmens.Bei der Bilanz zum 30. Juni 1999 könnte man höchstens noch bezüglich der erstmals positiven Entwicklung mit einem Überschuss von rund 180'000 Franken die Frage stellen, ob diese Spende, die eingegangen ist, von CHF 150'000, vielleicht einmalig war. Das glaube ich persönlich nicht. Vielleicht kann dies die Regierung beantworten. Spenden für das TaK, für diese wirklich grossartige Institution im Kulturangebot, in dieser Grössenordnung, dürften auch in Zukunft ohne weiteres möglich sein.Wir haben noch den Finanzplan verlangt. Er wurde dann auch vorgelegt. Hier hat die Regierung - das haben Sie im Protokoll, im kleinen, das gestern noch express verschickt wurde, auch gelesen, dass dieser von der Regierung innerhalb des neuen Vertrages angewendet wird, dass das TaK sich an diesen Finanzplan hält. Dieser Finanzplan gibt auch Angaben über die Vergangenheit. Mit diesen Unterlagen war ich der Meinung, dass es ausreicht, dem Landtag gebührend Mittel finanzieller Art in die Hand zu geben, um diesem Beschluss der weiteren Förderung und auch der Schuldensanierung zustimmen zu können.
Abg. Rudolf Lampert:
Frau Abg. Hassler: Was Sie sagen, stimmt nicht ganz. Sie haben bereits am 6. Oktober 1999 in totaler Unkenntnis der Zahlen, die Sie jetzt genannt haben, die Sie nämlich diesen Montag erhalten haben, haben Sie in Ihrem Protokoll verfasst: "Die Finanzkommission ersucht die Regierung um Beibringung der geforderten Unterlagen. Sie empfiehlt dem Landtag einhellig, aufgrund der derzeit bekannten Zahlen dem Finanzbeschluss zuzustimmen". Das war am 6. Oktober, und damals hatten Sie noch keinerlei Zahlen, denn damals hatten Sie diese erst eingefordert.
Landtagsvizepräsident Otmar Hasler:
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Ich möchte auch kurz eine Entgegnung noch geben zu Ihren Ausführungen: Sie haben in einem Aufwisch da einige Abgeordnete genannt, die ein Junktim geschaffen hätten zwischen dem Abschluss des Verfahrens Dr. Alois Büchel und der Genossenschaft Theater am Kirchplatz und der Beschlussfassung heute. Unter anderem haben Sie mich da genannt. Ich habe genau das Gegenteil getan. Ich habe meinen Verschiebungsantrag ausschliesslich auf diesen Bericht abgestützt. Ich habe zwar zweimal den Namen Dr. Alois Büchel in den Mund genommen, das sollte in diesem Land noch möglich sein. Ich habe gesagt, dass seine Leistungen gebührend anerkannt werden sollen, dazu stehe ich auch. Und ich glaube, das ist ja auch unbestritten in diesem Haus. Natürlich bin ich interessiert an einem fairen Abschluss in dieser Auseinandersetzung Dr. Alois Büchel und der Genossenschaft Theater am Kirchplatz. Ich habe aber sehr viele offene Fragen zu diesem Bericht formuliert. Dieser Bericht gibt mir zu wenig Grundlagen, um heute einem solchen Finanzbeschluss zuzustimmen, auch im Sinne des sorgsamen Umgangs mit öffentlichen Geldern.Ich meine auch, dass die Subventionen direkt auch mit dem Auftrag an das Theater am Kirchplatz zusammenhängen, also die Höhe der Subventionen. Und das muss offen gelegt werden. Deshalb habe ich auch gesagt: Ich kann mir höhere Subventionen vorstellen, weil mir sehr viel an dieser Institution liegt.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Da haben Sie Recht, Herr Vizepräsident. Es tut mir leid, das habe ich in meinen Notizen verwechselt. Sie haben diese Forderung nicht aufgestellt, dass man zuerst eine Einigung im Prozess finden müsse, bevor über diesen Finanzbeschluss entschieden werden könne.
Abg. Ingrid Hassler:
Ich möchte nur noch bekannt geben, dass wir die Meinung, die wir damals anhand der ersten Zahlen des Berichtes am 6. Oktober geäussert haben, sicherlich korrigiert hätten, wären die Unterlagen, die die Regierung auf unsere Fragen nachgereicht hat, sehr widersprüchlich gewesen.
Abg. Paul Vogt:
Also, wenn ich die Abg. Ingrid Hassler richtig verstanden habe, hat die Finanzkommission Kenntnis vom Vertrag respektive vom Vertragsentwurf zwischen TaK und Regierung mit konkreten Zahlen in einem Finanzplan. Wenn das so ist, dann frage ich mich schon, wieso die Angaben dem Landtag nicht zur Kenntnis gebracht werden. Ich möchte hier die Forderung des Abg. Otmar Hasler wirklich unterstützen, dass hier die nötigen Fakten und Zahlen offen dargelegt werden. Wenn das Informationsgesetz auch nur einigermassen das hält, was es verspricht, dann wird es nach Abschluss dieses Traktandums ohnehin für jedermann möglich sein, diese Zahlen und diesen Vertrag einzusehen. Warum also nicht im Landtag schon vorher vorlegen?
Abg. Rudolf Lampert:
Frau Abg. Hassler. Als Sie die Zahlen am 18. Oktober bekommen haben, haben Sie wiederum protokolliert - das war vor zwei Tagen -, dass die Mitglieder der Finanzkommission die Unterlagen entgegennehmen und dass die Kommission aus Zeitgründen in dieser Sitzung diese Unterlagen nicht detailliert behandeln kann. Also, was das dann damit zu tun hat, dass das nicht legitim ist, hier jetzt erneut Zahlen und eine ordnungsgemässe Abwicklung dieser Angelegenheit zu verlangen, das kann ich nicht verstehen. Auch Sie müssen das eigentlich unterstützen, da Sie vom letzten Montag, das kann kein Mensch von Ihnen verlangen, dass Sie vom Montag bis heute, all diese Zahlen studieren und dann auch noch eine Sitzung abhalten und eine entsprechende Empfehlung abgeben. Das verlange ich auch nicht. Was wir verlangen, ist ganz einfach eine Verschiebung dieses Traktandums, bis wir die entsprechenden Zahlen bekommen haben und diese uns auch zu Gemüte führen können.
Abg. Ingrid Hassler:
Herr Abg. Paul Vogt. Sie haben mich insofern falsch verstanden: Vom Vertrag respektive Vertragsentwurf der Regierung haben wir keine Kenntnis bekommen. Wir haben als Finanzkommission der Regierung empfohlen, einen zukünftigen Finanzplan zu verlangen, wenn sie diesen Vertrag macht. Das ist die eine Sache. Der Finanzplan, den wir bekommen haben, und das Protokoll der Finanzkommission von gestern sagt ja das aus, dass er Bestandteil ist für die Zukunft seitens der Regierung.Zum Abg. Rudolf Lampert: Wir haben ja im Protokoll noch einige Ausführungen zuhanden des Landtages gemacht. Jeder Abgeordnete hatte das Dossier. Und wenn drei Personen der Finanzkommission jetzt hier zu dieser Vorlage sprechen und das befürworten, kann man doch davon ausgehen, dass Sie in diese detaillierteren Unterlagen, wie Sie sie jetzt halt eben als Mitglied des Hohen Hauses nicht in der Hand haben, Einsicht genommen und sich davon überzeugt haben, dass ihnen diese Auskünfte, die uns vorgelegen haben, reichen, um an diesem Beschluss vom 6. Oktober 1999 festzuhalten.
Regierungsrätin Andrea Willi:
Geschätzte Abgeordnete. Zuerst schicke ich einen Dank, und zwar hinaus, hinaus aus diesem Hohen Haus an den Aufsichtsrat und vor allem an den Präsidenten des Aufsichtsrates der Genossenschaft Theater am Kirchplatz, Herrn Dr. Peter Ritter, der mit seinem neuen Aufsichtsrat seit 1995 die Zügel in die Hand genommen hat und seit vier Jahren, in vielen Stunden, in Tages- und Nachtstunden, ein Konzept erarbeitet, ein inhaltliches, ein strukturelles, ein organisatorisches Konzept. Ich danke Herrn Rootering und seinem Team. Diese arbeiten, diese haben eine Liebe zum Theater, was ich hier nicht gespürt habe. Sie haben die Liebe noch nicht verloren. Sie machen Theater, und sie reden nicht nur darüber. Sie gehen ins Theater und sie wissen, wie es dort zu und her geht. Dass es schwierig ist, Theater zu machen, dass es auch schwierig ist, immer erfolgreiche Programme dort zu haben usw. Ausserdem glauben diese Leute noch an ein Publikum. Sie haben auch die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass das Publikum vermehrt sich wieder dort zeigt. Ich lade Sie alle ein, dort ins Theater zu gehen. Das Problem ist nämlich vor allem, dass das Publikum stagniert, obwohl heuer ein 26%iger Zuwachs zu verzeichnen ist, allerdings sind das Kinder und Jugendliche. Ich lade herzlich die Erwachsenen ein, dort ins Theater zu gehen und nicht hier solche, manchmal fast scheinheilige Lobeshymnen abzulassen, wo man nicht einmal weiss, was dort gespielt wird.Jetzt habe ich auch meinen Emotionen Ausdruck gegeben, aber Sie haben das ja ebenfalls gemacht. Ich bitte, das mit Verständnis zu tragen.Nun, um was geht es heute bei diesem Bericht? Es geht um eine Erhöhung des Jahresbeitrages für die Genossenschaft. Der Jahresbeitrag ist seit zehn Jahren nicht erhöht worden. Es gibt seit 1991 einen Vertrag mit der Genossenschaft. Der Vertrag definiert ganz genau die Pflichten, die Leistungen, die die Genossenschaft gegenüber der Regierung zu erbringen hat. Im Vertrag sind auch die Aufsichtspflichten der Regierung festgehalten. Der Vertrag etabliert ein Reglement, und zwar vom 20. Juni 1995, nach dem die Genossenschaft verschiedene Grundsätze einhalten muss. Grundsätze der Haushalts- und Rechnungsführung. Diese Grundsätze werden jährlich von der Stabsstelle Finanzen überprüft. Seit 1997 haben wir ein Betriebs- und Finanzkonzept. Auch das wendet dieser neue Aufsichtsrat an. Im Bericht haben Sie lesen können, sofern Sie ihn gelesen haben, dass man nicht meinen muss, dass ein solches Konzept über Nacht schon wirksam ist, aber sicher über Jahre. Ich werde Ihnen sogleich vortragen, was es bisher in einem Jahr schon gebracht hat.Aber vorerst noch zum Inhaltlichen: Selbstverständlich werden wir mit dieser Budget-Erhöhung auch inhaltliche Massnahmen verlangen. Es geht insbesondere um die Erweiterung des Musik-Theaters, es geht um verstärkte Einbindung liechtensteinischer Orchester und Chöre aus der Region und aus Liechtenstein. Es geht um eine vermehrte Anbietung von Jugend-Theatern, es geht darum, Kooperationen anzustreben und zu realisieren mit international anerkannten Regisseuren und Schauspielern. Und alle diese genannten Bereiche sind bereits umgesetzt oder in Planung; und Sie bekommen ja auch die Zeitungsbeilagen, sowohl zum "Liechtensteiner Vaterland" wie auch zum "Liechtensteiner Volksblatt", sehr schöne Beilagen, wo jeweils ein Jahresprogramm drinsteht. Bitte, lesen Sie das doch auch. Ausserdem wird monatlich ein "Falter" per Post zugestellt, wo man das Monatsprogramm sehen kann. Ausserdem gibt es zwei sehr schöne Broschüren, halbjährlich, wo auch jeweils das Musik-Programm und das Theater-Programm sehr ausführlich beschrieben ist. Leider habe ich es zu Hause vergessen, ich wollte Ihnen das mitbringen. Die Programme sind bekannt, sind leicht eruierbar, können auch jederzeit beim TaK angefragt werden und nur, damit Sie nicht meinen, die Regierung mache die Programme, muss ich Ihnen doch sagen, Herr Abg. Sprenger und Abg. Hasler, die Regierung überwacht die Vertragseinhaltung und der Vertrag hat einen Artikel 1. Dort ist beschrieben der Umfang und die Bereiche kultureller Tätigkeit. Ich verzichte jetzt darauf, Ihnen das vorzulesen. Sie können den Vertrag jederzeit bei uns erhalten oder auch bei der Genossenschaft. Die Regierung hat nie ein "Vollprogramm" definiert. Ich gebe Ihnen hier auch nicht eine Definition von einem "Vollprogramm". Wir haben nicht ein "Vollprogramm" zu überwachen, wir haben die Einhaltung des Vertrages zu überprüfen. Das machen wir jährlich. Das macht zuerst die Stabsstelle Finanzen. Sie überprüft vor allem die Rechnungen, die Revisionsberichte. Selbstverständlich nehmen wir in der Regierung auch das jeweilige Jahresprogramm zur Kenntnis. Aber wir machen keine Differenzierungen: War jetzt das ein Vollprogramm, ein Dreiviertelprogramm, ein Fünffünftelprogramm oder gar ein Zehnfünftelprogramm. Das ist auch nicht unsere Aufgabe. Dann habe ich Ihnen gesagt, werde ich Ihnen gerne noch den Erfolg vortragen, den die neuen Konzepte, die der neue Aufsichtsrat anwendet, bereits zeitigen. Ich habe auch der Finanzkommission die Bilanzen über die letzten fünf Jahre verteilen können. Aber ich glaube, es macht wenig Sinn, wenn ich Ihnen jetzt fünf Jahre hier vorexempliziere, aber ich werde Ihnen gerne die Unterschiede zwischen der Rechnung 1997/1998, 1998/1999 in einigen Eckpunkten vortragen. Also, wir haben eben erwähnt im Bericht, dass das Finanz- und Betriebskonzept bereits Erfolg zeitigt, und der Erfolg liegt in folgenden Punkten: Die Erfolgsrechnung für das Betriebsjahr 1998/1999 weist erstmals, nach vielen Jahren, einen Ertragsüberschuss aus, und zwar in der Höhe von CHF 186'000. Auch wenn man die Spendenerträge, die CHF 150'000 ausmachen, ausscheidet, zeigt sich ein operativer Ertragsüberhang in der Höhe von CHF 36'000, welcher doch ein deutlich verbessertes Verhältnis zwischen der Ertrags- und Aufwandentwicklung anzeigt. Auch der Gesamtaufwand des TaK konnte im Betriebsjahr 1998/1999 um CHF 319'000 auf CHF 3,423 Mio. vermindert werden, was im Vergleich zum Vorjahresergebnis einer Kostenreduktion von 8,5% entspricht und für uns einen ersten Schritt zur permanenten Aufwandeingrenzung darstellt. Das ist auch eine Zielsetzung der Genossenschaft oder des Aufsichtsrates.Dann ist auf der Basis dieses neuen Finanz- und Betriebskonzeptes der Produktions-, Werbe- und Warenaufwand um 12,1% zurückgegangen, in Zahlen sind das CHF 235'000. Diese Einsparungen bewirken eine Verbesserung des Verhältnisses zwischen dem Produktionsaufwand und den selbst erwirtschafteten Erträgen um CHF 150'000. Die Bemühungen der verantwortlichen Organe zur permanenten Kostenkontrolle finden auch in der Verringerung des Personalaufwandes um 4,9%, oder CHF 61'000, sichtbaren Ausdruck.Schliesslich nahm auch der übrige Betriebsaufwand im zurückliegenden Rechnungsjahr um CHF 23'000 ab, was einer Kostensenkung um 4,1% entspricht und wirklich als Zeichen einer strengen Ausgabenüberprüfung gewertet werden kann. Die selbst erwirtschafteten Erträge des TaK deckten im Betriebsjahr 1998/1999, mit Einschluss der Spenden, rund 35% des Gesamtaufwandes ab, wie dies bereits im vorangegangenen Rechnungsjahr der Fall war. In dieser Hinsicht konnte zumindest eine Stabilisierung erreicht werden, welche mit der angestrebten Attraktivitätssteigerung für die Zukunft noch verbesserungsfähig ist und Raum offen lässt für die Erhöhung der Eintrittsgelder, der Sponsorenbeiträge und der Spenden.Zusammenfassend kann aus der vorliegenden Jahresrechnung per 30. Juni 1999 - die übrigens revidiert ist, das ist von der Revisionsstelle bereits angenommen - es kann also aus dieser Rechnung der Schluss gezogen werden, dass die Anstrengungen der verantwortlichen Organe des TaK besonders auf der Aufwandseite erste Erfolge gezeigt haben, welche bei konsequenter Weiterführung der eingeleiteten Massnahmen zu einer Erhöhung der Eigenwirtschaftlichkeit des Theaters führen werden. Mit unserem Beitrag oder mit dem beantragten Erhöhungsbeitrag um CHF 375'000 und mit dem Entschuldungsbeitrag können die Bemühungen der Genossenschaft wirksam unterstützt werden. Also, am meisten und am konkretesten tragen Sie zum Erfolg des TaK bei, wenn Sie diese Anträge unterstützen. Es nützt mehr, als lamentieren. Am Schluss noch ein Wort. Wenn Sie hier den Prozess verhandeln wollen, dann fühle ich mich hier am falschen Ort, dann bin ich ausserdem im Ausstand. Ich glaube auch, dass es möglich sein sollte, Erhöhungsbeiträge hier zu diskutieren, ohne dass man geschichtliche Vorträge jetzt hier hält. Ich habe gedacht, das kann man trennen. Wir haben auch in Bericht und Antrag geschrieben, wie der Stand des Prozesses ist, dass es dort um eine Millionenforderung geht. Jemand hat gesagt, man weiss ja nicht einmal genau, wie viel. Ich kann Ihnen sagen wie viel. Es handelt sich um eine Eventualverbindlichkeit in der Höhe von CHF 1'007'198 gemäss Bericht der Revisionsstelle vom 10. August 1999. Jetzt haben Sie also hier die allerneueste, revidierte Zahl. Was die Frage nach dem Konkurs betrifft, dass da die Regierung überhaupt nichts unternimmt. Da darf ich auch darauf hinweisen, dass wir die Finanzkommission des Landtags befasst haben, genau mit dieser Frage, und zwar genau im Jahre 1998, an einem Samstag. Wir haben der Finanzkommission alles im Detail vorgelegt. Und die Finanzkommission hat uns unterstützt in der Meinung, dass wir den Jahresbeitrag auszahlen, gerade, um den Konkurs auch abzuwenden, um das TaK weiter existieren zu lassen und um nicht eine schwierige Lage noch schwieriger zu machen. Ich spüre einfach bei Ihnen oft keinen guten Willen, und ich spüre oft, dass Sie viele Dinge miteinander vermischen wollen, die nicht zusammengehören. Und noch eine letzte Antwort, dass wir uns auf diesen Zeitungsartikel nicht gemeldet haben. Wir haben nicht gemogelt und nicht verdreht im Artikel. Und gerade diese Passage, die Sie vorgelesen haben, habe ich auch hier, wo man sagt, dass wir Zahlen beschönigen. Wir haben von Zahlen in der Höhenordnung von 3 Mio. gesprochen. Angeblich hätten wir sprechen sollen von Zahlen in der Höhe von 1 Mio. Das hat einfach damit zu tun, dass wir uns erlaubt haben, die Einnahmenseite darzustellen, nämlich inklusive Landes-, Gemeinde- und sonstiger Sponsorenbeiträge. Das ist einfach eine andere Darstellungsart, aber gar nichts anderes, gar nicht etwas, wo wir verschönt, gemogelt oder was immer oder hinters Licht geführt hätten. Ich weise das entschieden zurück. Ich bitte darum, dass man jetzt einfach einmal sachlich diskutieren kann. Vielen Dank.
Regierungschef Mario Frick:
Ich hatte eigentlich nicht damit gerechnet, dass ich mich an dieser Debatte beteiligen würde, aber, nachdem ich in meinem Büro gehört hatte, dass der Abg. Gebhard Hoch auf mich angesprochen hat, denke ich doch, dass es der Anstand gebührt, dass man eine Antwort einem Parlamentarier auch gibt. Ich benutze die Gelegenheit gerne, um festzustellen, dass das TaK auf einem guten Weg ist. Das TaK, das ich persönlich selber auch viel zu wenig oft besuche, aber, irgendwo bekommt die Familie Priorität. Es ist sicherlich eine wichtige Institution. Es geht um nichts anderes in diesem Bericht der Regierung, der dem Hohen Landtag vorliegt, als diese wichtige Institution zu unterstützen, um den Bereich Musik-Theater und Jugend-Theater noch zu forcieren, um dem TaK einen Aufbruch noch zu weiteren Ufern zu ermöglichen. Um genau das geht es. Die Frage, was beim Prozess zwischen dem TaK und Herrn Dr. Alois Büchel herauskommt, steht auf einem anderen Blatt Papier, muss allenfalls in diesem Hohen Haus, falls es finanzielle Auswirkungen auf das TaK hat, zu einem späteren Zeitpunkt diskutiert werden. Ich denke, es ist sinnvoll, wenn man diese beiden Bereiche sehr klar trennt, und ich appelliere an diejenigen Abgeordneten, die da im Junktim gemacht haben. Es sind sicherlich nicht so viele, dass man sich das nochmals überlegt. Abgeordnete, die aus anderen Gründen Probleme haben, selbstverständlich, da muss jeder selber wissen, wie er das beurteilt.Zu den Ausführungen des Abg. Gebhard Hoch: Dr. Alois Büchel hat riesige Verdienste um den Aufbau des TaK. Ich glaube, er darf mit Fug als "Vater" des TaK bezeichnet werden. Er hat dieses Theater mit Verve aufgebaut, hat eine Leidenschaft hineingelegt. Das ist sicherlich richtig. Ich glaube, da gibt es niemanden in diesem Land, der das irgendwo in Zweifel ziehen würde. Weiters dürfte niemand in Zweifel ziehen, dass es sich bei der Frage des Ausscheidens von Herrn Dr. Büchel aus dem TaK um eine Rechtsstreitigkeit zwischen dem TaK und ihm handelt. Ich bin der Meinung, dass in diesen Fragen die entsprechenden Stellen das aushandeln sollen. Es liegt jetzt vor dem Gericht. Wir haben Gewaltenteilung, und ich würde es für sehr vernünftig halten, dass die Gerichte das Ganze auch zu einem Ende bringen. Dass die Angelegenheit nicht einfach ist, zeigt auch der Verlauf, wo fast bei jeder Instanz sich die Urteile geändert haben. Das mag u.a. auch ein Grund sein, dass Vergleichsverhandlungen sehr schwierig sind. Der Landtagspräsident hat weitere Gründe genannt. Ich kann nur nochmals bestätigen, dass auch Herr Dr. Peter Ritter mir persönlich gegenüber, aber auch in einer Regierungssitzung, vor einiger Zeit - 1996, höre ich gerade - vor versammelter Regierung auch gesagt hat, dass er entsprechende Bemühungen unternimmt. Das ist nun mal so. Auch das "schleckt keine Geiss weg". Vor den weiteren Äusserungen möchte ich voraus schicken, dass ich weder verwandt, noch verschwägert, noch Anwalt, noch in einer Bürogemeinschaft bin mit Herrn Dr. Büchel. Ich habe also keinerlei private Interessen, nachdem das auch von anderen klargestellt worden ist. Wenn Herr Dr. Büchel in der Zeitung Äusserungen macht, sind diese in der Regel sehr ausführlich, sehr hart, sehr persönlich, auch sehr beleidigend, so empfinde ich sie wenigstens. Es wäre eine Möglichkeit, dass man jedes Mal antwortet. Ich sage Ihnen ganz offen, dass mir die Zeit zu schade dazu ist. Ich denke, dass der mündige Bürger, die mündige Bürgerin, sehr wohl in der Lage ist, sich ein Bild zu machen und das beurteilen kann. Ich habe schlicht keine Lust, jeweils schriftlich zu reagieren, da mögen andere mehr Zeit haben. Herr Dr. Büchel geht offenbar von einer Verschwörungs-Theorie aus, warum, das weiss ich auch nicht. Ich kann vielleicht nur Folgendes erwähnen: Den ersten Kontakt in meiner Funktion als Regierungschef mit Herrn Dr. Büchel hatte ich an einem Sonntagvormittag, kurz vor 08.30 Uhr, wo ich am Telefon erfahren durfte, dass ich so der "ziemlich Letzte" bin in diesem Lande. Eine Meinung, die offenbar auch von einigen Anhängern der Bürgerpartei geteilt wird. Ich habe mir Korruption vorwerfen lassen dürfen. Da waren noch einige "Nettigkeiten". Ich habe Herrn Dr. Büchel eine Viertelstunde angehört und habe ihm dann geraten, es sei doch vielleicht besser, wenn er den Sonntag anders als mit mir am Telefon verbringen würde. Es sind offenbar alle anderen schuld, nur er nicht. Darüber hinaus versprach er mir auch eine Aufnahme in seinem Buch, das er zu schreiben gedenkt. Es tut mir leid, ich habe keine Lust, Herrn Dr. Büchel in dieser Art und Weise in der Öffentlichkeit mit Leserbriefen zu begegnen und da etwas zu machen. Ich denke, er hat genug Probleme um die Ohren. Ich finde diese Art und Weise unnötig. Des Weiteren vielleicht darauf eingehend zu den Unterlagen: Wir können gerne die Unterlagen noch ausführlicher gestalten. Wir haben bis dato auch die Finanzkommission des Landtages als Gesprächspartner, als vorbereitende Kommission verstanden, damit der Landtag sich sehr viel stärker auf die politischen Aspekte von Vorlagen konzentrieren kann. Wir nehmen das sicherlich zur Kenntnis. Wenn mehr verlangt wird, kann man das gerne nachliefern. Ich möchte nur bitten, dass man die persönlichen Aspekte in diesem Zusammenhang nun wirklich draussen lässt. Ich denke wirklich, dass dieses ganze Gerichtsverfahren mit und um Herrn Dr. Büchel schwierig genug ist und dass es sinnvoll ist, wenn die gemäss Verfassung hierfür zuständigen Gerichte sich damit auseinandersetzen.
Abg. Rudolf Lampert:
Frau Regierungsrätin Willi. Ich lasse mir von Ihnen hier nicht Unsachlichkeit vorwerfen, nur weil ich für einen Betrag von immerhin mehr als 2 Mio. Franken jährlich zusätzliche Zahlen verlange. Wir verteilen hier nicht Ihr Geld, wir verteilen nicht mein Geld, wir verteilen das Geld des Staates und dieses gehört unseren Bewohnern. Es verlangt auch entsprechende Sorgfalt, welche ich mir auch durch Sie nicht nehmen lasse. Dass Sie aber hier jetzt einfach Personen verunglimpfen, die sich es nicht so einfach machen und einfach "Ja knappen", denn dann wären wir am Abend sicher mit allen Traktanden fertig, also, so geht es ja auch nicht, wie Sie uns das jetzt vorwerfen.
Landtagsvizepräsident Otmar Hasler:
Herr Präsident. Ich möchte mich eigentlich auch kurz halten. Frau Regierungsrätin, Sie haben verbal schon ganz kräftig zugelangt. Ich meine, es sind Emotionen im Spiel, beim Theater muss man Emotionen auch akzeptieren. Aber es gibt auch Abgeordnete, die wissen, was gespielt wird im TaK. Es gibt auch Abgeordnete, die die Programme studieren. Von den zehn Fragen, die ich zu diesem Bericht gestellt habe, da ist übrigens keine beantwortet worden. Wenn das "lamentieren" ist, dann o.k. Ich habe gedacht, das wäre sorgsamer Umgang mit öffentlichen Geldern, wenn man hinterfrägt und wenn man Antworten will. Aber bitte, unterstellen Sie uns nur Eines nicht, dass Sie einfach sagen: Wir hätten "keinen guten Willen" dem Theater gegenüber. Ich bin tatsächlich sehr oft in diesen Vorstellungen gewesen. Ich habe auch gesagt, in den letzten Jahren war ich weniger dort, das gestehe ich zu. Aber ich meine, diese kulturelle Institution ist sehr, sehr wichtig. Ich möchte sie wirklich auf gesunde Beine stellen, damit sie wieder vermehrt ausstrahlen kann, auch über das Land hinaus. Und ich habe auch gesagt, wenn mir diese Unterlagen zur Verfügung stehen und ich das auch prüfen kann, da bin ich auch bereit, mehr Geld zu sprechen. Das hat dann mit "lamentieren" wirklich nichts zu tun.
Abg. Paul Vogt:
Ja, ich möchte auch für mich diesen Vorwurf der unsachlichen Diskussion entschieden zurückweisen. Es geht nicht an, dass immer dann, wenn jemand anderer Meinung ist als Sie, dass Sie dann den Vorwurf austeilen, es werde unsachlich diskutiert. Ich meine, es ist in Ordnung, wenn Sie hier das Theater am Kirchplatz in Schutz nehmen, dass Sie es verteidigen, dass Sie öffentlich dazu aufrufen, ins Theater zu gehen, die Veranstaltungen zu besuchen. Das finde ich gut und ich denke, das gehört auch zu Ihren Aufgaben, aber das andere war und ist nicht nötig.Ich habe sowohl bei Ihnen und auch bei Regierungschef Mario Frick jetzt die Bereitschaft erkannt, dass Informationen nachgeliefert werden. Ich möchte einfach feststellen: Was 1990 dem Landtag an Information vorgelegt wurde, das war sehr viel detaillierter. Damals konnte der Landtag sich wirklich ein Bild machen. Der Landtag hat damals hart diskutiert, er hat harte Auflagen gemacht und es wurde nicht einfach leichtfertig ein Finanzbeschluss gefasst. Ich glaube, es ist auch nötig, dass man solche Unterlagen hat. Der Landtag ist aufgefordert, Kontrolle auszuüben. Man kann nur kontrollieren, wenn man die nötigen Eckdaten und Zahlen kennt. In diesem Sinne möchte ich nochmals an Sie appellieren, einfach diese Informationen zu liefern und nicht erst hier während den Diskussionen so "tröpfchenweise" einfliessen zu lassen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht? Das scheint nicht der Fall zu sein.
Abg. Alois Beck:
Nur noch kurz zur Erinnerung, weil es der Abg. Paul Vogt jetzt aufgebracht hat. Es war auch 1990 so, dass, wenn ich mich recht entsinne, ein Teil des Beschlusses sogar verschoben wurde und eben im Sinne vertiefter Abklärungen. Und die Ausgangslage war dort ungleich viel besser.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, stimmen wir ab. Der Abg. Alois Beck hat beantragt, die Entscheidung über diesen Finanzbeschluss zu verschieben, bis die Regierung die gewünschten Informationen nachgeliefert hat. Habe ich das richtig verstanden? Wer mit diesem Antrag des Abg. Alois Beck einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: 11 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist nicht angenommen. Damit lesen wir den Finanzbeschluss.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 4 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Finanzbeschluss zustimmt, möge die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist angenommen. Wir machen eine 10-minütige Kaffeepause.DIE SITZUNG IST UNTERBROCHEN (UM 17:35 UHR)
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