Frage vom 12. Juni 2024
Gemäss dem Liechtensteinischen Landesgesetzblatt Jahrgang 2012, Nr. 76 ist Liechtenstein Vertragsstaat der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV). Dies wurde auch am 1. Juni 2024 von der WHO in einer Pressemitteilung bestätigt. Die finalen Änderungen der am 1. Juni angenommenen IGV sind gravierend. Staatliche Behörden sollen die IGV umsetzen. Nach der Umsetzung in nationales Recht kommen die Befehle indirekt von der WHO.
Die IGV möchte festlegen, was relevante Gesundheitsprodukte sind. Mit diesen Gesundheitsprodukten soll in Gesundheitsnotlagen, einschliesslich Pandemien, gearbeitet werden. Auch wurde ein neuer Finanzierungsmechanismus beschlossen, um neue und zusätzliche Finanzmittel zu mobilisieren, im Weiteren die Einführung einer Definition eines Pandemienotfalls, Einrichtung einer nationalen IGV-Behörde und weitere Massnahmen.
Ohne Widerspruch wird durch eine fremde und mächtige Institution mit von uns nicht gewählten Führungspersonen unter Ausschluss der Volksvertretung unsere Souveränität eingeschränkt. Damit der Landtag eingebunden wird und damit auch ein fakultatives Referendum zustande kommen kann, muss die Regierung unverzüglich die Ablehnung der Änderungen beantragen. Als kleines und unbedeutendes Land darf Liechtenstein nicht zulassen, dass das Recht des Stärkeren gilt und es selbst zum Spielball fremder Akteure wird.
- Legt die Regierung unverzüglich Widerspruch gegen die neuen Vorgaben in den Internationalen Gesundheitsvorschriften ein, damit genügend Zeit für den parlamentarischen Überprüfungsprozess zur Verfügung steht?
- Wenn die Regierung Widerspruch einlegt, in welcher Woche in diesem Jahr wird dies geschehen?
- Wann erhält der Landtag einen Bericht und Antrag, um die Änderungen in nationales Recht umzusetzen oder gegebenenfalls die Mitgliedschaft zum IGV zu kündigen?
- Kann mit einem parlamentarischen Vorstoss oder einer Volksinitiative die Regierung gezwungen werden, Widerspruch einzulegen oder die IGV zu künden, und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?
- Ist die Regierung gewillt, die internationalen Gesundheitsvorschriften in der Fassung vom 1. Juni 2024, inklusive der Anhänge 1 bis 9, in liechtensteinischer Amtssprache zu veröffentlichen, damit eine faktenbasierte Diskussion in der Öffentlichkeit in der Bevölkerung stattfinden kann?
Antwort vom 14. Juni 2024
Eingehend ist festzuhalten, dass die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) keine Auswirkungen auf das souveräne Recht der Staaten haben, Gesetze zu erlassen und über die Umsetzung ihrer nationalen Gesundheitspolitik und die im Pandemiefall allenfalls erforderlichen Massnahmen zu entscheiden. Liechtenstein schliesst keine völkerrechtlichen Verträge ab, die grundlegende Rechte und Prinzipien missachten. Auch die Änderungen der IGV beinhalten keine Möglichkeit für die Weltgesundheitsorganisation (WHO), ihren Mitgliedsstaaten im Pandemiefall rechtsverbindliche Gesundheitsmassnahmen aufzuerlegen. Die nationale Souveränität bleibt von den Änderungen unberührt.
zu Frage 1:
Die Anpassungen der IGV werden aktuell geprüft, über die Einlegung eines Widerspruchs wurde bislang nicht entschieden.
zu Frage 2:
Siehe Antwort auf Frage 1.
zu Frage 3:
Die Regierung wird prüfen, ob Gesetzesanpassungen nötig sind. Aufgrund des nicht rechtsverbindlichen Charakters der IGV ist nicht davon auszugehen.
zu Frage 4:
Die Regierung sieht keinen Grund, zu einer Kündigung gezwungen zu werden. Liechtenstein schliesst keine völkerrechtlichen Verträge ab, die grundlegende Rechte und Prinzipien missachten. Änderungen von Verträgen werden sorgfältig geprüft. Sollten sich durch eine Änderung gravierende Nachteile ergeben, würde die Regierung eine Kündigung prüfen und den Landtag einbinden.
zu Frage 5:
Die geltende Fassung der IGV ist in Liechtenstein über den Zollvertrag anwendbar und damit in der Systematischen Sammlung des Bundesrechts kundgemacht sowie unter www.admin.ch (Bundesrecht) abrufbar. Sobald eine amtliche Übersetzung der Änderungen der IGV vorliegt, kann diese zur Verfügung gestellt werden.