Kleine Anfragen

Liechtensteiner in der Golfregion

04. März 2026
Frage von: Landtagsabgeordneter Christoph Wenaweser
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Frage vom 04. März 2026

Vom Krieg in der Golfregion mit allen damit verbundenen Ereignissen sind auch liechtensteinische Staatsbürger betroffen, die sich beruflich oder ferienhalber dort aufhalten, allenfalls an Leib und Leben bedroht sind, allenfalls ausreisen wollen und dort festsitzen.

  1. Wie viele liechtensteinische Bürgerinnen und Bürger halten sich derzeit in den involvierten Staaten am Persischen Golf auf?

  2. Gibt es Informationen, ob liechtensteinische Bürgerinnen und Bürger durch die kriegerischen Ereignisse bisher versehrt worden sind?

  3. Wie viele der Betroffenen wollen ausreisen?

  4. Wie viele konnten bereits ausreisen?

  5. In welcher Weise stehen die Regierung und die ihr zuarbeitenden Behörden in Kontakt mit den liechtensteinischen Bürgerinnen und Bürgern in der Golfregion und wie werden diese unterstützt und versorgt?

Finanzielle Entwicklung der AHV und Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben gemäss Art. 25bis AHVG

04. März 2026
Frage von: Landtagsabgeordneter Johannes Kaiser
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Frage vom 04. März 2026

Die AHV-IV-FAK-Anstalten haben die provisorischen Jahresergebnisse 2025 veröffentlicht. Die Kennzahl «Jahresausgaben in Reserve» der AHV sank trotz aussergewöhnlich hoher Vermögenserträge von 10,22 auf 10,15 Jahre. Bei durchschnittlichen Erträgen wäre sie bereits unter zehn Jahresausgaben gefallen. Das versicherungstechnische Gutachten 2024 hatte aufgezeigt, dass das AHV-Vermögen ab 2043 unter die gesetzliche Mindestgrenze von fünf Jahresausgaben sinken wird. Damit wurde der Automatismus gemäss Art. 25bis Abs. 2 AHVG ausgelöst. Die Regierung wäre gesetzlich verpflichtet gewesen, dem Landtag spätestens im Dezember 2025 Massnahmenvorschläge zu unterbreiten. Dies ist bekanntlich nicht geschehen. Regierungsrat Emanuel Schädler teilte dem Landtag schriftlich mit, dass er diese wichtige gesetzliche Frist zur Sicherung der AHV nicht einhalten werde – er brauche mehr Zeit. Mittlerweile sind weitere knapp fünf Monate vergangen, ohne dass dem Landtag irgendwelche Massnahmenvorschläge unterbreitet worden wären.

Antwort vom 06. März 2026

  1. Bis wann gedenkt die Regierung, dem Landtag die gemäss Art. 25bis Abs. 2 AHVG vorgesehenen Massnahmenvorschläge zur langfristigen Sicherung der AHV vorzulegen?

  2. Welche konkreten Schritte hat die Regierung seit der Kenntnisnahme des versicherungstechnischen Gutachtens 2024 unternommen, um dieser gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen?

  3. Wie beurteilt die Regierung die Tatsache, dass die Kennzahl «Jahresausgaben in Reserve» trotz aussergewöhnlich hoher Vermögenserträge gesunken ist, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für den Handlungsbedarf?

  4. Mit welchen zusätzlichen jährlichen Belastungen rechnet die Regierung für die FAK aufgrund der Einführung von Elterngeld, Vaterschaftsgeld und der Verlagerung des Mutterschaftsgeldes ab 2026?

  5. Wie stellt die Regierung künftig sicher, dass gesetzlich verankerte Fristen und Automatismen im Bereich der AHV-Finanzierung eingehalten werden?

Jagd: Gesetzliche Grundlage beziehungsweise Ausnahmeverfügung

04. März 2026
Frage von: Landtagsabgeordneter Johannes Kaiser
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Frage vom 04. März 2026

Bezüglich der praktizierten Nachtjagd und Einsatz von Nachtzielgeräten im Januar 2026 unter Berücksichtigung der VBK-Entscheidung habe ich folgende Fragen an die Regierung:

  1. Auf welche gesetzliche Grundlage wurde die Nachtjagd bis zum 31. Januar 2026 gestützt und wie wurde sie im Einzelfall begründet, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die VBK im Verfahren 2025/235 mit Entscheidung vom 28. Januar 2026 in den Erwägungen 4.2 bis 4.4 festgehalten hat, dass der Einsatz von Nachtzielgeräten durch die Wildhut sowie Abschüsse bei Nacht durch die Wildhut einer vorgängigen formellen Ausnahmeverfügung bedurft hätten und die Anordnung einer Nachtjagd als eingriffsintensive Massnahme vorgängig verfügt hätte werden müssen, entsprechende Verfügungen jedoch nicht vorgelegen haben sollen?

  2. Was sind die konkreten Folgen dieser Fehleinschätzung?

  3. Welche konkreten Folgen hat diese Fehleinschätzung für die darin involvierten und verantwortlichen Personen?

Umgang mit parlamentarischen Anfragen mit potenziell diskriminierendem oder rassistischem Inhalt

04. März 2026
Frage von: Landtagsabgeordnete Manuela Haldner-Schierscher
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Frage vom 04. März 2026

In der laufenden Legislaturperiode wurden im Landtag wiederholt parlamentarische Anfragen gestellt, die sich in auffälliger Weise auf bestimmte Bevölkerungsgruppen beziehen und nach Einschätzung verschiedener Beobachterinnen und Beobachter diskriminierende oder rassistisch konnotierte Fragestellungen enthalten.

Parlamentarische Instrumente wie Kleine Anfragen sind ein wichtiges Mittel der parlamentarischen Kontrolle. Gleichzeitig stellt sich die Frage, wie staatliche Institutionen mit Anfragen umgehen sollen, deren Inhalt potenziell diskriminierende oder rassistische Narrative reproduziert oder verstärkt. Vor diesem Hintergrund bitte ich die Regierung um Beantwortung folgender fünf Fragen.

  1. Wie beurteilt die Regierung grundsätzlich parlamentarische Vorstösse oder Anfragen, die sich in pauschalisierender Weise auf bestimmte ethnische, religiöse oder nationale Bevölkerungsgruppen beziehen?

  2. Welche rechtlichen oder institutionellen Vorgaben bestehen für die Regierung und die Verwaltung bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen, wenn diese potenziell diskriminierende oder rassistische Inhalte enthalten?

  3. Wie stellt die Regierung sicher, dass durch die Beantwortung solcher Anfragen keine diskriminierenden Narrative reproduziert oder verstärkt werden?

  4. Werden in der Verwaltung Daten so erhoben oder aufbereitet, dass sie auf parlamentarische Anfragen zu bestimmten Bevölkerungsgruppen reagieren können, ohne dass dadurch diskriminierende Zuschreibungen entstehen?

  5. Inwiefern berücksichtigt die Regierung bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen auch Liechtensteins Verpflichtungen aus internationalen Abkommen gegen Rassismus und Diskriminierung?

Besteuerung von Elektroautos und Hybridautos

04. März 2026
Frage von: Landtagsabgeordneter Thomas Vogt
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Frage vom 04. März 2026

In Liechtenstein sind derzeit Elektro- und Hybridautos von der Motorfahrzeugsteuer ausgenommen. Dabei nutzen sie alle die gleichen Strassen und die gleiche Infrastruktur. Im Juli 2024 gab die Regierung bekannt, dass die Pläne, künftig auch Elektro- und Hybridautos zu besteuern, auf Eis gelegt wurden. Begründet wurde dies damit, dass die Schweiz durch die Mindererträge in der Mineralölsteuer offenbar neue Möglichkeiten für die distanzabhängige Besteuerung prüfe. Im Januar 2025 titelte dann das «Vaterland»: «Wie weiter mit der Motorfahrzeugsteuer? Die Richtung wird im Frühling bestimmt.» Damals hat die Regierung offenbar eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um der Regierung eine Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen zu liefern. Das ist nun über ein Jahr her, gehört habe ich noch nichts. Deshalb meine Fragen:

Antwort vom 06. März 2026

  1. Was war das Ergebnis der eingesetzten Arbeitsgruppe und wie lautet die Empfehlung der Arbeitsgruppe?

  2. Wann hat die Regierung bzw. das zuständige Ministerium dieses Ergebnis der Arbeitsgruppe erhalten?

  3. Wie sieht das weitere Vorgehen seitens des Ministeriums in dieser Angelegenheit aus?

  4. Wird das Ministerium generell die Besteuerung von Elektro- und Hybridautos weiterverfolgen?

  5. Ist absehbar, dass sich der Landtag in dieser Legislatur mit einer entsprechenden Vorlage befassen kann?

Anforderungsprofil für den Vorsitz der Geschäftsleitung der AHV-IV-FAK

04. März 2026
Frage von: Landtagsabgeordneter Thomas Rehak
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Frage vom 04. März 2026

Für die neu zu besetzende Position des Vorsitzes der Geschäftsleitung (100 %) bei der Liechtensteinischen AHV-IV-FAK wird unter anderem ein Hochschulabschluss in Wirtschaft, Recht oder Management verlangt. Zudem werden Erfahrung im Bereich Sozialversicherungen und eine gute Vernetzung in Liechtenstein sowie ein Verständnis für die Zusammenhänge zwischen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft vorausgesetzt. Hierzu meine Fragen:

  1. Welche Gremien oder Stellen waren für die Erarbeitung und Genehmigung dieses Anforderungsprofils zuständig?

  2. Weshalb wird eine "beste Vernetzung in Liechtenstein" ausdrücklich als Anforderung genannt, und wie wird diese objektiv beurteilt?

  3. Wie wird sichergestellt, dass die geforderte Vernetzung nicht zu Interessenkonflikten führt und die institutionelle Unabhängigkeit gewahrt bleibt?

  4. Angesichts der konkret formulierten Anforderungen stellt sich die Frage, ob das Anforderungsprofil unabhängig und ergebnisoffen definiert wurde. Kann die Regierung darlegen, wie sichergestellt wurde, dass das Profil nicht auf eine bestimmte Person zugeschnitten ist, beziehungsweise welche Vorkehrungen wurden zur Wahrung der Objektivität und Chancengleichheit im Auswahlverfahren getroffen?

  5. Wie viele Bewerbungen sind auf diese Ausschreibung eingegangen? Bitte um Aufschlüsselung nach inländischen und ausländischen Bewerbungen.

Zustellung mit ePostPlus

04. März 2026
Frage von: Landtagsabgeordneter Thomas Rehak
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Frage vom 04. März 2026

Auf der Webseite der Liechtensteinische Post AG wird zur Dienstleistung ePostPlus ausgeführt, dass Kunden elektronische Sendungen sicher empfangen und versenden können. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Landesverwaltung unter anderem Strafregister-, Grundbuch- oder Pfändungsregisterauszüge auf Wunsch elektronisch über ePostPlus zustellt.

Weiter ist aufgeführt, dass nach der Zustimmung des Landtages zur Abänderung des E-Government-Gesetzes im Jahr 2020 die elektronische Kommunikation im Geschäftsverkehr mit Behörden grundsätzlich zum Standard erhoben werden solle. Seit dem 1. Januar 2023 sollen Ausnahmen nur noch in sehr beschränkten Fällen sowie für Privatpersonen möglich sein. Hierzu meine Fragen:

  1. Wer bestimmt, dass die Zustellung behördlicher Dokumente ausschliesslich über die Plattform ePostPlus zu erfolgen hat?
  2. Für welche Arten von Zustellungen gilt die Regelung, wonach bei Nichtabholung eines Dokuments innerhalb von 48 Stunden eine zweite elektronische Verständigung erfolgt und das Dokument nach weiteren 24 Stunden als zugestellt gilt?
  3. Welche Fristen gelten generell für die Abholung elektronischer Post über das Portal, beziehungsweise ab welchem Zeitpunkt gilt ein nicht gesichtetes Dokument rechtlich als zugestellt?
  4. Wer legt diese Fristen und Zustellmodalitäten fest, beziehungsweise wo ist die gesetzliche Grundlage verortet?
  5. Wie steht die Regierung zu einer 48-Stunden- plus 24-Stunden-Frist?

Vergütung von eingespeistem Photovoltaikstrom

04. März 2026
Frage von: Landtagsabgeordneter Thomas Rehak
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Frage vom 04. März 2026

Immer wieder beklagen Betreiber von Photovoltaikanlagen, dass die Liechtensteinischen Kraftwerke (LKW) die ins Elektrizitätsnetz eingespeiste Energie mit weniger als CHF 0.06 pro kWh vergüten. Gemäss dem Energieeffizienzgesetz (EEG) sowie der dazugehörigen Verordnung erfolgt die Vergütung seit dem 1. Januar 2023 grundsätzlich zu marktorientierten Preisen. Sofern diese, gemessen an einer definierten Referenzanlage beziehungsweise Referenzproduktion, im Jahresdurchschnitt unterhalb der gesetzlich vorgesehenen Mindestvergütung liegen, ist im Folgejahr ein Ausgleichsbeitrag vorgesehen. Hierzu meine Fragen:

  1. Wie genau berechnet sich die Vergütung für eine ins Elektrizitätsnetz der LKW eingespeiste Kilowattstunde Photovoltaikstrom, insbesondere die Zusammensetzung des marktorientierten Preises, und die exakten Berechnungsmodalitäten des jährlichen Durchschnitts?

  2. Weshalb ist für die Berechnung des durchschnittlichen marktorientierten Preises beziehungsweise des Ausgleichsbeitrags eine definierte Referenzanlage beziehungsweise Referenzproduktion erforderlich?

  3. Wie wird diese Referenzproduktion konkret festgelegt (Parameter, Anlagengrösse, Produktionsprofil)?

  4. In welchen Fällen kann es effektiv dazu kommen, dass die ausbezahlte Vergütung unter sechs Rappen pro kWh liegt, und wie wird in diesen Fällen der Ausgleich im Folgejahr abgewickelt?

Reisen von Personen mit Schutzstatus S

04. März 2026
Frage von: Landtagsabgeordneter Thomas Rehak
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Frage vom 04. März 2026

Seit Kriegsausbruch haben 1’442 Personen in Liechtenstein ein Schutzgesuch gestellt. Aktuell halten sich rund 900 Personen aus der Ukraine im Land auf, davon waren Ende Februar 2026 201 minderjährig.

Erwerbstätige Asylsuchende bzw. Personen mit Schutzstatus S unterliegen einer Lohnzession. Sie erhalten pro Person und Tag 10 Franken Fürsorgeleistungen, 4 Franken Taschengeld sowie eine Motivationsprämie von 20 Prozent des Nettolohnes, sofern sie einer Arbeit nachgehen.

Gemäss Faktenblatt „Schutzstatus S“ des Ausländer- und Passamts (APA) dürfen Personen mit vorübergehendem Schutz und gültigem biometrischen Reisepass im Schengen-Raum reisen und nach Liechtenstein zurückkehren. Landesabwesenheiten ab einer Nacht sind der Flüchtlingshilfe (FHL) und dem APA vorgängig zu melden; ab dem 15. Abwesenheitstag werden Leistungen eingestellt. Reisen in die Ukraine sind grundsätzlich möglich. Hierzu meine Fragen:

  1. Das Faktenblatt des APA erweckt den Eindruck, Reisen in die Ukraine seien nur aus bestimmten Gründen zulässig. Rechtlich besteht jedoch lediglich eine Meldepflicht ohne Vorgabe eines Reisegrundes. Wie erklärt die Regierung diese Diskrepanz? Ist sie bereit, die Informationen rechtlich klarer formulieren zu lassen?

  2. Wie viele Schutzbedürftige meldeten in den letzten zwei Jahren eine Auslandreise, wie viele davon in die Ukraine, bzw. wie lange dauerte der durchschnittliche Aufenthalt in der Ukraine, und wie hoch schätzt die Regierung eine allfällige Dunkelziffer?

  3. In Norwegen sind Reisen in die Ukraine für Personen mit entsprechendem Schutzstatus grundsätzlich nicht erlaubt, da dies als Wegfall des Schutzbedürfnisses gewertet wird. Welche Argumente sprechen aus Sicht der Regierung für bzw. gegen eine vergleichbare Regelung?

  4. Wie viele Personen im erwerbsfähigen Alter mit Schutzstatus S waren im vergangenen Kalenderjahr ganzjährig erwerbstätig? Bitte aufgeschlüsselt nach Beschäftigungsgrad (100 %, 80–99 %, 50–79 %, unter 50 %) sowie separat ausgewiesene Personen in Arbeitsprogrammen.

  5. Welche Zielwerte (in Vollzeitäquivalenten) hat die Regierung für die Erwerbstätigenquote von Personen mit Schutzstatus S, die seit 2022 oder 2023 anwesend sind, festgelegt und wie hoch ist der aktuelle Zielerreichungsgrad?

Krankheitsabsenzen in der Liechtensteinischen Landesverwaltung

04. März 2026
Frage von: Landtagsabgeordneter Lino Nägele
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Frage vom 04. März 2026

Eine Zunahme an Krankheitsausfällen ist unter anderem ein Indikator, ob Arbeitsbelastung, Führung, Arbeitsorganisation und Gesundheitsschutz passen. Krankheitsausfälle zeigen auch, ob Unternehmen bei längeren Ausfällen weiterhin zuverlässig funktionieren können. Gerade weil der Staat Vorbild als Arbeitgeber sein soll, ist Transparenz wichtig.

Vor diesem Hintergrund bitte ich die Regierung um Beantwortung der folgenden Fragen:

Antwort vom 06. März 2026

  1. Wie viele Krankheitsabsenzen gab es in der liechtensteinischen Landesverwaltung im Kalenderjahr 2025 (Krankheitstage total, durchschnittliche Krankheitstage pro Mitarbeitende sowie Absenzenquote in Prozent)?

  2. Ist seit 2015 eine Steigerung erkennbar (Kennzahlen gemäss Frage 1 jährlich für 2015 bis 2025?

  3. Wie viele Langzeitausfälle gab es 2025 mit Krankheitsdauer von mehr als 30 Tagen, mehr als 90 Tagen und mehr als 180 Tagen?

  4. Wie stellt die Regierung sicher, dass Ämter bei längeren Ausfällen arbeitsfähig bleiben (Stellvertretungsregeln, Personalpool, temporäre Anstellungen, Priorisierung kritischer Leistungen) und welche Mehrkosten sind 2025 durch temporäre Überbrückungen entstanden?

  5. Die Landesverwaltung hat als Arbeitgeber eine Vorbildfunktion: Auch wenn das nicht direkt Teil der Krankheitsabsenzen ist, kann gelebte Vereinbarkeit von Familie und Beruf die Belastung und damit indirekt Ausfälle beeinflussen. Wie wird die in Stellenausschreibungen betonte Vereinbarkeit tatsächlich umgesetzt und welche Kennzahlen kann die Regierung für 2025 dazu nennen?

Microsoft Exchange in der Landesverwaltung, Sicherheit und digitale Souveränität

04. März 2026
Frage von: Landtagsabgeordneter Lino Nägele
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Frage vom 04. März 2026

Die Liechtensteinische Landesverwaltung setzt im Rahmen des „Modern Workplace“ auf Microsoft 365. Dabei hat die Regierung festgehalten, dass man wegen Funktionsvielfalt, Integration und Synergien auf M365 setzt und mit Schutzmechanismen sowie einer Ausstiegsoption arbeiten will.

Gleichzeitig steht der Microsoft Exchange Server seit Jahren, insbesondere im Zeitraum 2021 bis 2025, unter Kritik. Im Mittelpunkt stehen gravierende Sicherheitslücken, die wiederholt zu weltweiten Cyberangriffen geführt haben, sowie der Druck auf Unternehmen, von lokalen Installationen in die Cloud zu wechseln.

Vor diesem Hintergrund stelle ich der Regierung folgende Fragen:

Antwort vom 06. März 2026

  1. Welche E-Mail- und Groupware-Lösungen werden aktuell in der Landesverwaltung und in die nachgeordneten Stellen eingesetzt und welche Gründe sprechen aus Sicht der Regierung für das Festhalten an dieser Microsoft-Lösung inklusive allfällig geprüfter Alternativen in Bezug auf Kosten, Integration und Sicherheit, Betriebsmodell sowie deren Resultat?

  2. Wie stellt die Regierung sicher, dass sicherheitskritische Updates und Sicherheitsrichtlinien zeitnah und vollständig implementiert werden und gab es in den vergangenen fünf Jahren sicherheitsrelevante Vorfälle im Zusammenhang mit der eingesetzten E-Mail-Infrastruktur?

  3. Wurden in den vergangenen Jahren externe Sicherheitsüberprüfungen oder Audits der E-Mail-Infrastruktur durchgeführt, und falls ja, mit welchen zentralen Ergebnissen?

  4. Welche strategische Ausrichtung verfolgt die Regierung hinsichtlich Cloud-Diensten internationaler Anbieter im sensiblen Bereich der staatlichen Kommunikation, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz, digitale Souveränität und geopolitische Abhängigkeiten?

  5. Wie wird sichergestellt, dass angebundene Organisationen (zum Beispiel staatsnahe Betriebe, Gemeinden oder ausgelagerte IT-Dienstleister) keine Sicherheitsrisiken für die zentrale IT-Infrastruktur der Landesverwaltung darstellen?

Marktentwicklung im Geldspielbereich

04. März 2026
Frage von: Landtagsabgeordneter Lino Nägele
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Frage vom 04. März 2026

Als Antwort auf die Kleine Anfrage zur Casino-Situation nach dem «Vaterland»-Bericht vom 11. Oktober 2025 hält die Regierung in ihrer Beantwortung vom 7. November 2025 fest, dass sie davon ausgehe, «dass die Branche als solche nicht gefährdet ist». Vertreter der Spielbanken widersprechen dieser Einschätzung unter Verweis auf die von der Geldspielaufsicht Anfang Februar veröffentlichten kumulierten Zahlen zum Geschäftsjahr 2025.

Vor dem Hintergrund einer sachlichen Einordnung der Marktentwicklung ersuche ich die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:

Antwort vom 06. März 2026

  1. Laut Aussagen seitens der vier verbliebenen Spielbanken ist ein wirtschaftliches Führen dieser unter den aktuellen Rahmenbedingungen nicht möglich. Ist aus den vorliegenden Zahlen für das Jahr 2025 ersichtlich, wie viele Spielbanken noch ein positives Jahresergebnis erzielen konnten? Wenn ja, welche?

  2. Seit dem Marktstart 2017 hat die Regierung mit Verschärfungen in den Markt eingegriffen. Plant die Regierung, die Rahmenbedingungen im Geldspielbereich zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um einen regulierten Weiterbetrieb zu ermöglichen?

  3. Wie hoch sind die bisher dem Staat zugeflossenen Geldspielabgaben seit 2017?

  4. Ende 2025 ist das Bewilligungsmoratorium für Spielbanken ausgelaufen: Auf welcher Grundlage hat die Regierung auf eine Verlängerung verzichtet und weshalb wurde die Revision des Geldspielgesetzes nicht abgewartet?

Zulassung und Führerscheine von Flüchtlingen mit Schutzstatus S

04. März 2026
Frage von: Landtagsabgeordneter Simon Schächle
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Frage vom 04. März 2026

Das Strassenverkehrsrecht des Fürstentums Liechtenstein gilt für alle Personen, die sich im Inland aufhalten und am motorisierten Verkehr teilnehmen. Es unterscheidet nicht nach Herkunft oder Aufenthaltsstatus, sondern knüpft an die tatsächliche Teilnahme am Verkehr an. Daraus folgt der Grundsatz der rechtsgleichen Anwendung der gesetzlichen Vorschriften.

Die Übergangsbestimmung vom 30. April 2025, «Wichtige Informationen zu Führerschein und Fahrzeugen für Personen aus der Ukraine mit Schutzstatus S», hält fest, dass auch Personen mit Schutzstatus S den ordentlichen Bestimmungen betreffend Führerausweis, Fahrzeugzulassung, technischer Prüfung sowie Versicherungsschutz unterliegen. Insbesondere ist vorgesehen, dass Personen, welche den Schutzstatus S nach dem 5. April 2024 erhalten haben, ihren ukrainischen Führerschein nach Ablauf von zwölf Monaten in einen liechtensteinischen Führerausweis umzutauschen haben. Voraussetzung hierfür ist das Absolvieren und Bestehen einer Kontrollfahrt.

Ebenso unterliegen Fahrzeuge den ordentlichen Zulassungs- und Prüfpflichten, einschliesslich der Vorführung bei der Motorfahrzeugkontrolle nach den geltenden technischen Anforderungen. Für den Betrieb eines Motorfahrzeuges ist zudem ein den gesetzlichen Vorgaben entsprechender Versicherungsschutz erforderlich.

  1. Wie wird die gesetzlich vorgesehene Pflicht zur Umschreibung ukrainischer Führerscheine nach Ablauf der 12-Monats-Frist im Sinne einer rechtsgleichen Anwendung des Strassenverkehrsrechts konkret vollzogen und überwacht und wie viele Personen mit Schutzstatus S mussten ihren Führerschein bislang umschreiben, und wie viele Kontrollfahrten wurden durchgeführt (aufgeschlüsselt nach bestanden und nicht bestanden)?

  2. Wie viele Fahrzeuge von Personen mit Schutzstatus S mit ausländischem Kennzeichen befinden sich aktuell im Land und wie viele wurden mit liechtensteinischen Kontrollschildern versehen?

  3. Wie wird gewährleistet, dass Fahrzeuge von Personen mit Schutzstatus S vor Erteilung liechtensteinischer Kontrollschilder den ordentlichen technischen Anforderungen der Motorfahrzeugkontrolle unterliegen und keine abweichende Vollzugspraxis besteht?

  4. Wie wird überprüft, dass für Fahrzeuge von Personen mit Schutzstatus S ein den gesetzlichen Anforderungen entsprechender Versicherungsschutz besteht?

  5. Wie viele Fälle eines fehlenden oder ungenügenden Versicherungsschutzes wurden in diesem Zusammenhang festgestellt?

PFAS-Belastungen in der Landwirtschaft

04. März 2026
Frage von: Landtagsabgeordneter Simon Schächle
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Frage vom 04. März 2026

PFAS werden seit Jahrzehnten industriell genutzt. Sie werden in der Natur nicht abgebaut und gelten aufgrund ihrer hohen chemischen Stabilität als Ewigkeitschemikalien. Sie gelangen in die Umwelt und werden in der Nahrungskette und im Menschen nachgewiesen. Sie stellen langfristig ein Risiko für die menschliche Gesundheit dar.

Im Kanton St. Gallen sind teilweise sehr hohe PFAS-Belastung im Boden und Wasser sowie in tierischen Erzeugnissen bekannt, vor allem aber bei Milch, Fleisch, Eier. Am 25. Februar 2026 wurde in den Medien ein umfangreicher Artikel publiziert (unter anderem in der „W&O“), welcher die grosse Problematik im Kt. St. Gallen ausführlich beschreibt (u.a. Einschränkungen in der Viehwirtschaft, kostenintensive Entsorgung von Erdaushub). Ein möglicher Erklärungsansatz ist die frühere Ausbringung von PFAS-belastetem Klärschlamm.

Auch in Liechtenstein wurde über Jahrzehnte Klärschlamm ausgetragen. Gemäss „Vaterland“ vom 27. Februar 2026 weist der Boden der Landwirtschaftszone keine erhöhten PFAS-Gehalte auf und es sind keine Grenzwertüberschreitungen im Wasser oder in Primärerzeugnissen der Landwirtschaft bekannt. Aufgrund der unmittelbaren Nachbarschaft zum Kanton St. Gallen wirft dieser Bericht doch einige Fragen auf.

  1. Wieviele Wasser-, Eier- und Fleisch-Proben wurden bisher auf die PFAS-Belastung untersucht und wie sehen die Untersuchungsergebnisse aus?

  2. Auf welcher Datengrundlage (Anzahl Proben, Probenahmestandorte) basiert die Aussage, dass der Boden in der Landwirtschaftszone bislang nicht von erhöhten PFAS-Gehalten betroffen ist?

  3. Wie sieht die aktuelle PFAS-Belastungssituation auf landwirtschaftlich genutzten Böden ausserhalb der Landwirtschaftszone aus?

  4. Gemäss Zeitungsartikel im «Vaterland» vom 27. Februar 2026 sind weitere PFAS-Untersuchungen vorgesehen. Was ist diesbezüglich im Detail geplant?

  5. Welche Auswirkung haben die erhöhten PFAS-Gehalte auf dem Wille-Areal (Vaduz) in Bezug auf die Baukosten für das Landesspital?

Verbandsbeschwerderecht

04. März 2026
Frage von: Landtagsabgeordneter Simon Schächle
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Frage vom 04. März 2026

In Liechtenstein, aber auch beispielsweise in der Schweiz gewinnt man immer mehr den Eindruck, dass es immer schwieriger wird, grosse Bauprojekte oder generell Infrastrukturprojekte zu realisieren. Projekte werden teils durch Einsprache oder ähnliche Instrumente um Jahre blockiert oder ganz verhindert. Dabei muss uns allen klar sein, dass ein kleiner Staat wie Liechtenstein, der immer vorausschauend und dynamisch agieren muss, es sich langfristig nicht leisten kann, dass wichtige Projekte mitunter jahrelange blockiert sind. In der Schweiz wurde 2008 versucht, das sogenannte Verbandsbeschwerderecht mittels einer verfassungskonformen Volksinitiative zu lockern, sodass bei Projekten, für die sich das Volk an der Urne ausgesprochen hat, das Beschwerderecht von beispielsweise Umweltverbänden deutlich eingeschränkt hätte werden sollen. Aktuell laufen in der Schweiz wieder verschiedene politische Bemühungen, missbräuchliche Einsprachen beispielsweise bei Bauprojekten künftig zu verhindern und so einer Verhinderungspolitik vorzubeugen. Vor diesem Hintergrund habe ich folgende Fragen an die Regierung:

  1. Wäre ein solcher Vorstoss auch in Liechtenstein möglich? Wenn nein, warum nicht?

  2. Wie sieht die Regierung einen solchen Vorstoss im Zusammenhang mit der EWR-Mitgliedschaft und gibt es dazu bereits erste Rechtseinschätzungen?

  3. Gibt es im Zusammenhang von Einsprachen zu Bauprojekten entsprechende Bemühungen seitens der Regierung auch in Liechtenstein, beispielsweise in der laufenden Revision des Baugesetzes?

Umsetzung des Energieausweisgesetzes und Gebäudeenergieausweis GENAL

04. März 2026
Frage von: Landtagsabgeordneter Stefan Öhri
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Frage vom 04. März 2026

Mit dem Energieausweisgesetz (EnAG) besteht die Pflicht, beim Verkauf, bei der Vermietung oder Verpachtung eines Gebäudes einen Energieausweis vorzulegen und zu übergeben. Seit 1. Juli 2025 wird dafür der Gebäudeenergieausweis Liechtenstein (GENAL) verwendet. Für Käufer/-innen, Mieter/-innen und Pächter/-innen bildet dieser Ausweis eine wichtige Grundlage, um Energieverbrauch, laufende Kosten und einen möglichen Sanierungsbedarf einer Liegenschaft einschätzen zu können. Aus Rückmeldungen von verschiedenen Marktteilnehmenden geht hervor, dass in der Praxis bislang nur wenige Energieausweise erstellt werden, die Zuständigkeiten in der Verwaltung nicht überall klar scheinen und keine zentrale Datenbasis besteht.

Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen zur Durchsetzung der geltenden Rechtslage, zur Rechtssicherheit für Bürgerinnen und Bürger sowie zur Datengrundlage für energie- und klimapolitische Ziele.

Ich bitte die Regierung um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Gebäudeenergieausweise GENAL wurden seit Einführung der überarbeiteten Version per 1. Juli 2025 beim zuständigen Amt eingereicht, aufgeschlüsselt nach Baueingaben für Neubauten, Baueingaben für die Installation einer Photovoltaikanlage, Baueingaben für den Heizungstausch, Handänderungen von Liegenschaften und Mieterwechseln bei Liegenschaften?

  2. In welcher Form wird bei der Verbücherung von Kaufverträgen über Liegenschaften durch das Grundbuchamt oder andere zuständige Stellen die Einhaltung der Pflicht zur Vorlage und Aushändigung eines gültigen Energieausweises nach EnAG überprüft?

  3. Welche Personen sind derzeit zur Ausstellung von Gebäudeenergieausweisen in Liechtenstein berechtigt und welche Anforderungen gelten für diese Personen hinsichtlich fachlicher Qualifikation, Schulung und allfälliger Verpflichtungen zur Annahme von Aufträgen, insbesondere für Angehörige der Architektur- und Planungsberufe?

  4. Mit welchen typischen Kosten müssen Eigentümerinnen und Eigentümer für die Erstellung eines Gebäudeenergieausweises GENAL rechnen (zum Beispiel für ein Einfamilienhaus, ein Mehrfamilienhaus und ein kleines Geschäftsgebäude)?

  5. Wie ist der aktuelle Stand der Arbeiten zur Einrichtung einer zentralen datenschutzkonformen Datenbank für Gebäudeenergieausweise, die eine Nutzung durch Behörden, Planungsbüros und Finanzinstitute ermöglicht und die Erfüllung der europäischen Berichtspflichten sowie die Überwachung der nationalen Energieziele unterstützt, und welche Stelle der Landesverwaltung ist für die Koordination in diesem Bereich zuständig?

Sicherheitsstrategie Liechtenstein

04. März 2026
Frage von: Landtagsabgeordnete Marion Kindle-Kühnis
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Frage vom 04. März 2026

Im Mai Landtag letzten Jahres wurde in der Beantwortung einer Kleinen Anfrage festgestellt, dass aufgrund der aktuellen geopolitischen Lage die Entwicklung einer integrierten Sicherheitsstrategie mit hoher Priorität vorangetrieben wird. Nun, 10 Monate später, ist die geopolitische Lage noch angespannter als damals. Meine Fragen hierzu:

  1. Wie weit ist die Regierung mit der Entwicklung der liechtensteinischen Sicherheitsstrategie?

  2. Wird diese dem Landtag vorgelegt? Und wenn ja, wann kann damit gerechnet werden?

  3. Wie stuft die Regierung die Sicherheitslage für Liechtenstein ein?

Alarmierungsfunktion in Liechtenstein

04. März 2026
Frage von: Landtagsabgeordnete Marion Kindle-Kühnis
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Frage vom 04. März 2026

Wie im «Liechtensteiner Vaterland» am 15. Januar 2026 zu lesen war, konnte nun mit dem Schweizer Radio und Fernsehen SRF eine neue Lösung im Alarmierungsfall gefunden werden. Das von der SRG betriebene Notdispositiv ICARO steht den liechtensteinischen Behörden nun rund um die Uhr zur Verfügung. Dies ist absolut zu begrüssen, damit sich die Bevölkerung in einen Not- oder Katastrophenfall schnell und sicher informieren kann. Informationen können nun über die Altert-Swiss-App oder über die Radiosender SRF 1 und SRF 3 erfolgen. Meine Fragen hierzu:

  1. Wie hoch sind die Kosten für die neue Lösung mit SRF?

  2. Wären automatische Pushnachrichten auf alle im liechtensteinischen Telefonnetz befindlichen Mobiltelefone eine zusätzliche Möglichkeit, um im Alarmfall so viele Personen als möglich zu erreichen?

  3. Wären die technischen Voraussetzungen dafür gegeben? Wenn nein, was würde dazu noch benötigt werden?

Urteil des Staatsgerichtshofs zur Gleichbehandlung von vorläufig aufgenommenen Personen und Personen mit Schutzstatus S

04. März 2026
Frage von: Landtagsabgeordneter Erich Hasler
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Frage vom 04. März 2026

In einem jüngst publizierten Urteil hat der Staatsgerichtshof festgestellt, dass vorläufig aufgenommene Personen und Personen mit Schutzstatus S gleichzubehandeln sind. Aktuell halten sich circa 900 Personen mit Schutzstatus S und etwa 30 vorläufig aufgenommene Personen in Liechtenstein auf. Beispielsweise per Ende September 2022 befanden sich beispielsweise 29 vorläufig aufgenommene Personen im Land. Der Schutzstatus S wurde ursprünglich eingeführt, um kurzfristig eine Überlastung des Asylwesens zu verhindern und weil mit einer baldigen Rückkehr der Schutzsuchenden in den Heimatstaat gerechnet wurde.

Der Gesetzgeber ist aufgefordert, die vom StGH festgestellte Ungleichbehandlung möglichst bald zu beheben. Eine Gleichstellung von nichterwerbstätigen Personen mit Schutzstatus S mit der Personengruppe der vorläufig Aufgenommenen könnte beispielsweise zur Folge haben, dass sie rückwirkend ab Stellung eines Asylgesuchs in der AHV zu versichern wären mit entsprechenden Folgen für Steuerzahler und die AHV. Die politischen Ansichten darüber, wie die Ungleichbehandlung behoben werden soll, gehen naturgemäss weit auseinander. Um die Sachlage etwas zu erhellen, deshalb folgende Fragen an die Regierung:

  1. Welche finanziellen Auswirkungen, nämlich a) Belastungen für den Steuerzahler in einem ersten Schritt, und b) Belastungen für die AHV, IV und FAK in einem zweiten Schritt, hätte eine Ausdehnung der Anspruchsberechtigung auf Personen mit dem Schutzstatus S?

  2. Angenommen, für eine alleinstehende, schutzsuchende Frau, die im Alter von 40 Jahren eingereist ist und anschliessend nie erwerbstätig war, wurde zu Lasten der Staatskasse a) während fünf Jahren und zum Vergleich und b) während zehn Jahren der Mindestbeitrag von CHF 370 pro Jahr in die AHV eingezahlt, und diese Person kehrt anschliessend nach 5 respektive nach 10 Jahren in die Ukraine zurück, welche AHV-Rente würde diese beim Erreichen des AHV-Alters erhalten, obwohl sie nie eigenes Geld in die AHV eingezahlt hat?

  3. Wie hoch wäre die AHV-Rente im Fall der Frage 2, wenn die gleiche Frau bei Beginn des Versicherungsbeginns noch zwei Kinder im Alter von acht und zehn Jahren hätte?

  4. Bis wann wird die Regierung für die oben skizzierte Problematik bezüglich Personen mit Schutzstatus S nicht nur in Bezug auf die AHV, sondern insgesamt, auch in Bezug auf alle Bereiche des Lebens wie zum Beispiel Unterbringung, Gesundheitsversorgung, Familiennachzug und so weiter, einen Plan und mögliche Lösungsvorschläge unterbreiten?

  5. Was spricht gemäss Regierung für und was gegen eine Änderung des Art. 49 Abs. 2 des Asylgesetzes, der eine Aufenthaltsbewilligung nach fünf Jahren Aufenthalt vorsieht?

Jugendschutzprobleme bei digitalen Anwendungen an Schulen

04. März 2026
Frage von: Landtagsabgeordneter Erich Hasler
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Frage vom 04. März 2026

Im September 2021 wurde von einer Person unter Berufung auf das Kinder- und Jugendschutzgesetz eine Anfrage betreffend die durch die Schulen auf dem Schulcomputer freigegebene Nutzung von privaten Video- und Unterhaltungsplattformen durch Kinder und Jugendliche am Beispiel von Youtube an das ASD gestellt. Vorausgehend blieben diesbezügliche Fragestellungen an das Schulamt inhaltlich unbeantwortet.

Im Dezember 2021 wurde unter anderem zu diesem Thema ein förmlicher Antrag zur Beantwortung der Fragen an das Schulamt gestellt. Eine daraufhin erlassene Verfügung des Schulamtes zur Duldung der Nutzung von Youtube mitsamt bejahendem Regierungsentscheid wurde durch das Urteil 2024/078 des Verwaltungsgerichtshofes aufgehoben.

Die neuerliche Aufforderung zur diesbezüglichen Äusserung vom 15. April 2025 an das Schulamt und eine am 20. Oktober 2025 eingereichte Beschwerde an das Amt für Soziale Dienste bleiben bis heute wiederum unerledigt. Trotz mehrfacher und wiederkehrender Erwähnung dieser Missstände in den Jahresberichten der Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche seit 2021 bleiben diese gestellten Fragen unbeantwortet.

Die Nutzungsbedingungen von Youtube sehen vor, dass eine Nutzung durch Jugendliche unter 18 Jahre nur mit Erlaubnis Ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten erlaubt ist. Nach Art. 75 des Kinder- und Jugendgesetzes sind mit Kinder- und Jugendschutzfragen befasste Behörden zuständig.

  1. Was bedeutet es aus Gesichtspunkten des Jugendschutzes, des PGR und des Mediengesetzes für Bildungseinrichtungen, wenn die Nutzung einer Plattform unter 18 Jahren ohne elterliche Erlaubnis durch den Hersteller selbst ausgeschlossen wird?

  2. Wer ist nach Art. 75 KJG verantwortlich, antragsgemäss über diesbezügliche Fragestellungen und innerhalb der Fristen nach dem Landesverwaltungsgesetz eine Verfügung auszustellen?

  3. Wann kann von welcher Stelle mit einer Verfügung zu dieser Fragestellung gerechnet werden?

  4. Wie gedenkt die Regierung die aufgezeigten Missstände in der Verwaltung, nämlich weder den Empfang von eingegangenen Schreiben zu bestätigen noch auf dieselben zu antworten, zu beseitigen?

  5. Gibt es in der Verwaltung einen «Code of Conduct» (Verhaltenskodex), wie mit Anfragen von Einwohnern des Landes zu verfahren ist?

Anpassung des Steuerschätzwertes von Immobilien

04. März 2026
Frage von: Landtagsabgeordneter Erich Hasler
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Frage vom 04. März 2026

Wer eine Photovoltaikanlage installiert oder ein Glasdach oder einen Wintergarten anbaut, benötigt eine einfache Baubewilligung. Solche Investitionen können bei der Bewertung einer Liegenschaft als wertvermehrend berücksichtigt werden und zu einer Erhöhung des Steuerschätzwertes führen. Nach vorliegenden Informationen scheinen die Vorgehensweisen der Gemeinden jedoch nicht einheitlich zu sein. Während bestimmte bauliche Investitionen (zum Beispiel Wintergärten oder Glasdächer) regelmässig berücksichtigt werden, erfolgt die Behandlung von neu installierten Photovoltaikanlagen teilweise unterschiedlich. Dazu meine Fragen:

  1. Führen sämtliche werterhaltenden oder wertvermehrenden Investitionen in eine Liegenschaft zwingend zu einer Anpassung des Steuerschätzwertes oder erfolgt eine solche Berücksichtigung erst ab einem bestimmten Schwellenwert beziehungsweise nach bestimmten Kriterien?

  2. Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt die Anpassung des Steuerschätzwertes bei baulichen Investitionen und welche Bewertungsmethode kommt dabei zur Anwendung?

  3. Ist es rechtlich zulässig, wenn Gemeinden Investitionen in Photovoltaikanlagen oder in eine neue Wärmepumpe bei der Festlegung des Steuerschätzwertes anders behandeln als andere bauliche Investitionen (zum Beispiel Wintergärten oder Gartenhäuser)? Falls ja, worauf stützt sich eine solche Differenzierung?

Goldhandel mit Rabatt

04. März 2026
Frage von: Landtagsabgeordneter Daniel Seger
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Frage vom 04. März 2026

Spaziert man durch das Vaduzer Städtle fällt einem das Geschäftslokal der TGI AG auf. In den Medien wird immer wieder über die TGI AG berichtet, sei dies auf dem Youtube-Kanal von TGI, im «Vaterland» oder in den sozialen Medien. Eine Warnung war einst auf der Homepage der FMA veröffentlicht worden, welche wiederum von einer deutschen Verbraucherschutzorganisation aufgenommen wurde. Diese Warnung der FMA ist mittlerweile nicht mehr abrufbar.

Gemäss der TGI-Homepage geht es um den Kauf von Gold, die Verwahrung durch das Unternehmen und die Auszahlung regelmässiger Beträge, die als Rabatt bezeichnet werden, ein eher einzigartiges oder seltsames Geschäftsmodell. Erklärungsbedürftig auf jeden Fall, ob es auch verständlich ist, muss jede und jeder für sich selbst entscheiden.

Gemäss Handelsregisterauszug hat die TGI AG seit Ende 2024 keine Revisionsstelle mehr, wobei dies nur für kleine Unternehmen möglich ist. Auf seiner Homepage schreibt das Unternehmen «+70 MIO. EURO an Rabatten ausgezahlt» und «+35‘000 KUNDEN freuen sich über ihre Rabatte». Das Aktienkapital weist nur die gesetzliche Minimalhöhe von CHF 50'000 auf.

Gemäss Handelsregisterauszug gab es bisher oft Veränderungen im Verwaltungsrat und in der Geschäftsleitung, auch wurde der Firmenname in der erst 5,5 Jahre-alten Firmen-geschichte bereits zweimal geändert. Weiter sollen die Gründer Einzelzeichnungsrecht haben. Gemäss Homepage der TGI unterstehe diese nicht der Aufsicht der FMA, da es sich beim Geschäftsmodell Verkauf zusammen mit der Aufbewahrung von Gold nicht um eine bewilligungspflichtige Tätigkeit handle.

  1. Was sind die Gründe, dass die FMA diesbezüglich keine bewilligungspflichtige Tätigkeit erkennt?

  2. Welche gesetzlichen Möglichkeiten bestehen, um gegen von der FMA beaufsichtigte Unternehmen einerseits und von der FMA nicht-beaufsichtigte Unternehmen andererseits vorzugehen, welche die Reputation des Landes Liechtenstein gefährden können?

  3. Falls solche Verfahren für nicht von der FMA beaufsichtigte Unternehmen schon durchgeführt wurden, was war das Ergebnis?

Budgetierung der Dividende der LLB AG

04. März 2026
Frage von: Landtagsabgeordneter Daniel Seger
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Frage vom 04. März 2026

Die an der Börse kotierte Liechtensteinische Landesbank AG (LLB) gehört mehrheitlich dem Land Liechtenstein und trägt mit ihrer Dividende auch zum Staatshaushalt des Landes bei. Im letzten Jahr hat sich der Kurs erfreulich von CHF 71.50 auf CHF 83.80 entwickelt. Gestern lag der Schlusskurs auf CHF 93.40 und hat somit weiter zugenommen, was sehr erfreulich ist.

Die Dividende wurde in den letzten Jahren ebenfalls stetig erhöht. Die Dividende pro Aktie lag für das Jahr 2022 noch bei CHF 2.50, 2023 bei CHF 2.70, 2024 bei CHF 2.80. Für das Jahr 2026 ging die Regierung im Bericht und Antrag Nr. 74/2025 von einer Zunahme des LLB-Dividendenertrags in Höhe von CHF 1,7 Mio. aus. Auf der Homepage von Finanz und Wirtschaft ist ebenfalls zu lesen, dass die auszuzahlende Dividende auf CHF 2.90 pro Aktie geschätzt wird. In der Medienmitteilung der LLB vom 20. Februar 2026 informierte die LLB nun, dass die Dividende stabil bei CHF 2.80 bleiben soll. Dazu habe ich folgende Fragen:

  1. Aufgrund von welchen Informationen ging die Regierung ursprünglich davon aus, dass die Dividende der LLB erneut erhöht wird?

  2. Wie reagiert die Regierung auf die voraussichtlich gleichbleibende und somit tiefere als budgetierte Dividendenzahlung der LLB?

  3. Das Land Liechtenstein ist Mehrheitsaktionär der LLB. Wird das Land Liechtenstein an der Generalversammlung einen Erhöhungsantrag bezüglich Dividendenhöhe stellen?

  4. Die LLB-Aktie gilt als Dividendenpapier. Die Dividendenrendite lag in den letzten Jahren typischerweise in einem attraktiven Bereich, oft zwischen 3% und über 4%. Die aktuelle Dividendenrendite (Stand Februar 2026) wird mit circa 2.91% bis 3.00% angegeben. Wie steht die Regierung Liechtensteins zu dieser Entwicklung?

Sechs Jahre Corona - Status quo?

04. März 2026
Frage von: Landtagsabgeordneter Achim Vogt
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Frage vom 04. März 2026

International geschieht derzeit einiges in der Aufarbeitung der Corona-Pandemie. Beispielsweise hat das Schweizer Bundesverwaltungsgericht am 10. Februar 2026 entschieden, dass die Verträge zur Beschaffung von Covid-19-Impfstoffen zwischen dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und den Herstellern vollständig offenzulegen sind.

Nachdem Liechtenstein die entsprechenden Impfstoffe über die Schweiz bezogen hat und arzneimittelzulassungsrechtlich an Swissmedic angebunden ist, sind diese Urteile auch für Liechtenstein relevant. Konkret handelt es sich um die Bundesverwaltungsgerichts-Urteile vom 10. Februar 2026: A-488/2024, A-514/2024 und A-619/2024.

Das oberste Gericht Spaniens hat Lockdowns sowie Corona-Strafen für verfassungswidrig erklärt, entsprechende Strafen aufgehoben und Rückerstattungen angeordnet.

In den Vereinigten Staaten von Amerika wurde eine informelle Beschwerdestelle eingerichtet, an die sich insbesondere deutsche Ärzte wenden können, die im Zusammenhang mit der Corona Pandemie strafrechtlich oder berufsrechtlich verfolgt wurden.

Die folgenden Fragen sollen zur sachlichen und transparenten Aufarbeitung dienen.

  1. Welche Haltung vertritt die Liechtensteiner Regierung in Bezug auf das in der Schweiz diskutierte Moratorium für modRNA-Impfstoffe?
    (Quelle)

  2. Wie beurteilt die Regierung die Rückerstattung von Corona-Bussgeldern in Liechtenstein analog dem Beispiel Spaniens?
    (Quelle)

  3. Wann und in welchem Umfang beabsichtigt die Regierung, die Bevölkerung über die in der Schweiz gerichtlich freigeklagten Impfstoffverträge zu informieren?
    (Quelle)

  4. Wie steht die Regierung zur Idee, in Liechtenstein eine Corona-Meldestelle einzurichten, die es Ärzten und weiteren Personen aus dem Gesundheitswesen ermöglicht, ihre Erfahrungen aus der Pandemiezeit mitzuteilen?
    (Quelle)

  5. Warum ordnete die Regierung während der angeblichen Covid-Pandemie einen Lockdown, Maskenpflicht und so weiter an an, obwohl die WHO keine verpflichtenden Massnahmen - sondern lediglich Empfehlungen vorgab?
    (Quelle)

Thema: Satelliten und Liechtensteiner Frequenzen

04. März 2026
Frage von: Landtagsabgeordneter Daniel Salzgeber
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Frage vom 04. März 2026

Liechtenstein verfügt seit Jahren über angemeldete Satellitenfrequenzen bei der Internationale Fernmeldeunion, kurz ITU. Mit der Zuteilungsverfügung des Amts für Kommunikation vom 3. Dezember 2025 wurden Nutzungsrechte in diesem Zusammenhang vorläufig und bedingt eingeräumt und die Umsetzung zentraler ITU-Schritte festgelegt. Dabei wird in der Verfügung ausdrücklich festgehalten, dass die internationale Koordinierung sowie Start und Betrieb der dafür notwendigen Satelliten durch die Betreiberin auf eigene Kosten zu erfolgen haben.

Am 22. Januar 2026 informierte die Regierung zudem über den erfolgreichen Start von zwei Satelliten als wichtigen Meilenstein für die tatsächliche Nutzung der liechtensteinischen Satellitenfrequenzen und damit für die Absicherung der bestehenden Frequenzrechte.

Vor diesem Hintergrund stellen sich mir nun die folgenden fünf Fragen:

  1. Welche finanziellen Mittel hat das Land Liechtenstein seit Beginn der Arbeiten an den betreffenden Satellitenfrequenzrechten insgesamt aufgewendet? (bitte jahrweise und nach Kostenarten aufschlüsseln)

  2. Welche vertraglichen Grundlagen bestehen aktuell für die Nutzung der Frequenzrechte, insbesondere im Kontext der Zuteilungsverfügungen, und welche Zahlungsflüsse zugunsten des Landes sind darin vorgesehen?

  3. Wie sehen die nächsten regulatorischen Schritte beziehungsweise Meilensteine aus und ab welchem Zeitpunkt rechnet die Regierung realistisch mit erstmaligen Einnahmen zugunsten des Landes?

  4. Mit welchen Einnahmen und Ausgaben rechnet die Regierung für die nächsten fünf, zehn und 15 Jahre?

  5. Welchen volkswirtschaftlichen oder strategischen Mehrwert erwartet die Regierung (wie zum Beispiel Standortpolitik, Weltraumwirtschaft, Ansiedlungen, Know-how, Kooperationen) und wie wird dieser Nutzen messbar gemacht?

Verfahrensdauer und Entscheidungsprozess betreffend das Schulprojekt Villa Stärn

04. März 2026
Frage von: Landtagsabgeordnete Carmen Heeb-Kindle
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Frage vom 04. März 2026

Für das Schulprojekt Villa Stärn wurde am 5. Februar 2025 ein Antrag beim Ministerium für Bildung eingereicht, nachdem bereits am 29. November 2024 ein Vorgespräch mit dem Schulamt stattgefunden hatte. Die Unterlagen wurden zur fachlichen Prüfung an das Schulamt weitergeleitet. Am 12. Mai 2025 wurden ergänzende Angaben zur räumlichen Umsetzung des Lehrplans nachgereicht. Weitere Gespräche mit dem Schulamt fanden am 26. Mai 2025 sowie am 18. September 2025 statt. Im Juni 2025 wurde vom Schulamt eine befristete Bewilligung für drei Jahre mündlich in Aussicht gestellt.

Der Antrag befindet sich seither in juristischer Prüfung. Eine Unsicherheit betreffend Basisstufe und Kindergarten wurde im Oktober 2025 geklärt. Das Projekt wurde dem Bildungsminister an der Fraktionssitzung der FBP vom 9. Februar 2026 vorgestellt. Eine formelle Entscheidung liegt bislang nicht vor, wodurch der geplante Schulstart im Sommer 2026 unter zunehmendem Zeitdruck steht.

Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende Fragen an die Regierung:

  1. Wie stellt sich aus Sicht der Regierung der vollständige zeitliche Ablauf des Bewilligungsverfahrens seit Einreichung des Antrags dar und welche konkreten Prüfschritte wurden bislang durchgeführt?

  2. Welche rechtlichen oder administrativen Fragestellungen führten zur länger andauernden juristischen Prüfung und wie wurde deren Klärung im Detail vorgenommen?

  3. Welche Ergebnisse ergab das am 9. Februar 2026 geführte Gespräch mit dem Bildungsminister an der Fraktionssitzung der FBP und welche weiteren verbindlichen Schritte wurden dabei vereinbart?

  4. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Regierung dagegen, das Schulprojekt Villa Stärn als offizielles liechtensteinisches Pilotprojekt zu ermöglichen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass das bestehende Bildungssystem erkennbar an strukturelle und organisatorische Grenzen stösst und neue Modelle praxisnah erprobt werden könnten?

  5. Welche zeitlichen Perspektiven sieht die Regierung für eine rechtsverbindliche Entscheidung vor und welche Massnahmen werden ergriffen, um Planungssicherheit für Eltern, Lehrpersonen und Trägerschaft im Hinblick auf das Schuljahr 2026/27 sicherzustellen?

Aktueller Stand Projekt Liechtensteinische Landesbibliothek – Umnutzung des Postgebäudes in Vaduz

04. März 2026
Frage von: Landtagsabgeordnete Tanja Cissé
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Frage vom 04. März 2026

Der Landtag hat im Jahr 2019 einen Verpflichtungskredit für die Umnutzung des ehemaligen Post- und Verwaltungsgebäudes in Vaduz für die Liechtensteinische Landesbibliothek gesprochen. Im Jahr 2024 wurde ein beantragter Ergänzungskredit aufgrund von Mehrkosten, insbesondere im Bereich Statik, Brandschutz und Elektroinstallationen, vom Landtag abgelehnt. In der Folge wurden alternative Finanzierungsmodelle geprüft. Die Gemeinde Vaduz hat zwischenzeitlich einen Finanzierungsbeitrag gesprochen und auch private Spender konnten gewonnen werden.

Gemäss öffentlichen Aussagen des zuständigen Infrastrukturministers soll dem Landtag ein neuer Bericht und Antrag unterbreitet werden.

Vor diesem Hintergrund bitte ich die Regierung um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie stellt sich die aktuelle Finanzierung des Projekts dar (Beiträge Land, Gemeinde Vaduz, private Spender, allfällige Reserven)?

  2. Wann beabsichtigt die Regierung, dem Landtag den angekündigten neuen Bericht und Antrag vorzulegen?

  3. Ist geplant, das in Auftrag gegebene Rechtsgutachten zu veröffentlichen?

  4. Ist seitens des Ministeriums geplant, die Schenkung der Gemeinde Vaduz an Bedingungen zu knüpfen, und wenn ja, an welche?

  5. Wie sehen die nächsten Schritte im Projekt aus? Kann mit dem Umbau wie geplant im Mai 2026 begonnen werden und bis wann, schätzt die Regierung, wird die neue Landesbibliothek im Städtle eröffnen können?

Altersprüfung der Fahrtauglichkeit in Liechtenstein

04. März 2026
Frage von: Landtagsabgeordnete Tanja Cissé
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Frage vom 04. März 2026

In Liechtenstein wie auch in der Schweiz müssen Motorfahrzeuglenkerinnen und -lenker ab dem 75. Altersjahr regelmässig eine vertrauensärztliche Kontrolluntersuchung der Fahreignung absolvieren. Die Kontrolle erfolgt altersabhängig und unabhängig von konkreten Auffälligkeiten. Demgegenüber verzichten Staaten wie Deutschland und Österreich auf solche pauschalen Altersuntersuchungen und überprüfen die Fahreignung nur bei konkreten Hinweisen oder Ereignissen. Begründet wird dies unter anderem damit, dass das Alter allein kein verlässlicher Indikator für die Verkehrssicherheit sei und gesundheitliche Einschränkungen individuell beurteilt werden müssen.

Auch auf EU-Ebene wurde im Rahmen einer Reform der Führerscheinrichtlinie über verpflichtende Gesundheitschecks für ältere Autofahrer/-innen diskutiert. Entsprechende Vorschläge wurden jedoch aus den gleichen Gründen abgelehnt.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach Wirksamkeit, Verhältnismässigkeit und Kosten-Nutzen der bestehenden Regelung in Liechtenstein.

Die Regierung wird daher um die Beantwortung folgender Fragen ersucht:

  1. Wie viele Personen haben in den vergangenen zehn Jahren die Fahrtauglichkeitsprüfung nicht bestanden?

  2. Wie viele über 75-jährige Personen waren in den vergangenen zehn Jahren in Verkehrsunfälle verwickelt und wie hoch ist deren Anteil im Vergleich zu anderen Altersgruppen (nach Möglichkeit inklusive Verursacheranteil)?

  3. Welche jährlichen Gesamtkosten entstehen dem Staat durch Durchführung und Administration dieser Altersprüfungen und welche durchschnittlichen Kosten tragen die betroffenen Personen pro Untersuchung selbst?

  4. Liegen der Regierung Studien, Auswertungen oder sonstige Erkenntnisse vor, die einen messbaren Beitrag dieser Altersprüfung zur Verkehrssicherheit belegen? Wenn ja, welche?

  5. Prüft die Regierung vor dem Hintergrund internationaler Entwicklungen, insbesondere des erneuten Verzichts auf verpflichtende Altersprüfungen in der EU, eine Anpassung oder Abschaffung der bestehenden Regeln in Liechtenstein?

Häusliche Gewalt sowie strafrechtliche Verurteilungen

04. März 2026
Frage von: Landtagsabgeordneter Martin Seger
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Frage vom 04. März 2026

Häusliche Gewalt steht ein ernst zu nehmendes gesellschaftliches Problem dar. Gleichzeitig besteht ein öffentliches Interesse an transparenten und differenzierten Informationen zur Kriminalitätsentwicklung im Zusammenhang mit Personen aus dem Asylbereich sowie mit Schutzstatus S. Zur sachlichen Beurteilung ersuche ich um die Beantwortung der folgenden Fragen auf Basis einheitlicher Definitionen sowie soweit möglich in der Form einer Zeitreihe über die letzten zehn Jahre.

  1. Wie viele polizeilich registrierte Fälle häuslicher Gewalt wurden im Fürstentum Liechtenstein in den letzten zehn Jahren pro Jahr erfasst?

  2. Wie verteilen sich die tatverdächtigen Personen in Fällen häuslicher Gewalt in den letzten zehn Jahren pro Jahr nach Geschlecht, Altersgruppe, Staatsangehörigkeit und aufenthaltsrechtlichem Status?

  3. Wie viele polizeiliche Wegweisungen beziehungsweise Betretungs- und Annäherungsverbote wurden in den letzten zehn Jahren jährlich ausgesprochen und wie viele Wiederholungsfälle wurden im selben Zeitraum registriert?

  4. Wie viele rechtskräftige strafrechtliche Verurteilungen gab es in den letzten zehn Jahren pro Jahr bei Personen aus dem Asyl- beziehungsweise Flüchtlingsbereich unter Angabe des Aufenthaltsstatus, Deliktsgruppe und Staatsangehörigkeit?

  5. Wie viele Polizeieinsätze wurden in den letzten zehn Jahren in Zusammenhang mit Beteiligungen von Personen mit einem Schutzstatus S oder Asyl registriert und in welchen Deliktgruppen?

Ingenieurleistungen betreffend SZU II und Landesspital

04. März 2026
Frage von: Landtagsabgeordneter Martin Seger
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Frage vom 04. März 2026

Im Zusammenhang mit den Bauprojekten Schulzentrum Unterland II in Ruggell sowie dem Neubau des Landespitals Liechtenstein stellt sich die Frage der ausreichenden Absicherung des Bauherrstaat Liechtenstein bei allfälligen Planungs-, Ausführungs- und Aufsichtsmängeln.

  1. Wie ist der Bauherrstaat Liechtenstein bei den Projekten Schulzentrum Unterland II und Landesspital gegen Planungs- und Ausführungsfehler abgesichert?

  2. Welche konkreten Versicherungen, zum Beispiel Berufshaftpflicht, Projektversicherungen, bestehen seitens der beauftragten Ingenieure und Planer und in welcher Höhe ist die Deckungssumme festgelegt?

  3. Erachtet die Regierung die bestehenden vertraglichen und versicherungstechnischen Sicherungsmechanismen als ausreichend, um finanzielle Schäden für den Staat vollumfänglich abzudecken.

  4. Prüft die Regierung, ob gegen die bei den genannten Projekten beteiligten Ingenieure oder weiteren Planungsbeteiligten derzeit laufende Verfahren anhängig sind und ob solche Verfahren Auswirkungen auf bestehende oder künftige Garantie-, Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche des Bauherrstaates Liechtenstein haben könnten?

LIE-Bike

04. März 2026
Frage von: Landtagsabgeordneter Martin Seger
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Frage vom 04. März 2026

Im September 2022 war der Starttermin des LIE-Bike-Projekts. Insgesamt waren 71 LIE-Bikes im Einsatz, welche zwischen rund 20 und 2’200 km, gesamthaft rund 55’000 km, zurückgelegt haben. Was ein Schnitt von rund 780 Kilometern pro LIE-Bike ergibt. Heruntergebrochen auf die 41 Monate Probezeit ergeben sich rund 19 Kilometer pro Rad pro Monat. Wenn wir davon ausgehen, dass doch einige Motoren gewechselt wurden und die LIE-Bikes wieder mit null Kilometern begonnen haben, habe ich wohlwollend ein Drittel an Kilometern dazugerechnet, das heisst 30 Kilometer pro Rad und Monat, also circa ein Kilometer pro Tag. Daraus ergeben sie folgende Fragen:

  1. Wie hoch waren die Kosten für die Anschaffung der Velos, der Hard- und Softwarekomponenten sowie der überdachten Leihstationen?

  2. Wie hoch sind die angefallenen Kosten für den Betrieb? (Austausch der Akkus, Einsammeln der defekten Bikes durch die Liechtensteinische Post AG, Anschaffung des LIE-Bike-Service-Fahrzeuges, des Akkuschrankes im HPZ und laufende Personal- und Unterhaltskosten für die LIE-Bike-Testjahre.)

  3. Welche Kosten sind für Reparaturen in der Auxila angefallen, Ersatzteile und Arbeit?

  4. Welchen Ertrag haben die LIE-Bikes in rund dreieinhalb Jahren seit September 2022 generiert?

  5. Was rechtfertigt die geplante Anschaffung von 300 LIE-Bikes, wenn die bestehenden 71 LIE-Bikes sehr bescheiden genutzt wurden, ein Kilometer pro Tag und zeitweise fast ein Drittel der Bikes aufgrund diverser Defekte und Ersatzteilmängel längerfristig nicht einsatzbereit waren.

Websolutions GmbH

04. März 2026
Frage von: Landtagsabgeordneter Martin Seger
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Frage vom 04. März 2026

Um in Liechtenstein amtliche Dokumente zu bestellen, zum Beispiel Strafregisterauszug, muss sich der Gesuchs- und Antragssteller digital identifizieren. Die Regierung hat den Identifikationsprozess an die Websolutions GmbH in Berlin, Deutschland ausgelagert. Es ist kein Geheimnis, dass zahlreiche Identifikationsprozesse scheitern, weil die Mitarbeiter der Websolutions GmbH teilweise kaum der deutschen Sprache mächtig sind, geschweige denn über die Existenz Liechtensteins als Staat Bescheid wissen. Üblicherweise verbringen Gesuchs- und Antragsteller somit ein paar Stunden am Telefon und es scheint der Regelfall zu sein, dass der Identifikationsprozess selbst oder die Kommunikation zwischen der Websolutions GmbH und der entsprechenden liechtensteinischen Amtsstelle scheitert. Dazu meine Fragen:

  1. Führt die Regierung eine Statistik darüber, wie viele der durch die Websolutions GmbH durchgeführten Identifikationsprozesse scheitern?

  2. Hat die Regierung vor Vertragsabschluss mit der Websolutions eine Due Diligence betreffend die Qualität, dem Leumund und der Befähigung der Mitarbeiter der Websolutions GmbH durchgeführt?

  3. Hat die Regierung vor Vertragsabschluss mit der Websolutions GmbH Vergleichsofferten von anderen Unternehmen eingeholt und die Vergabe öffentlich auch an liechtensteinische Unternehmen ausgeschrieben?

  4. Führt die Regierung betreffend der Websolutions GmbH eine periodische Qualitätskontrolle durch und wenn ja, in welcher Periodizität und in welchem Umfang?

  5. Wie stellt die Regierung sicher, dass die Websolutions GmbH zur Verfügung gestellte Daten von liechtensteinischen Staatsangehörigen nicht zweckentfremdet und Dritten zugänglich gemacht werden?

Meldestelle für Behandlungsfehler im Gesundheitswesen

04. März 2026
Frage von: Landtagsabgeordneter Martin Seger
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Frage vom 04. März 2026

In der Schweiz, insbesondere im Kanton Zürich, wird derzeit öffentlich und politisch über die Einrichtung einer zentralen niederschwelligen Meldestelle für medizinische Behandlungsfehler diskutiert. Anlass dazu gaben unter anderem bekannt gewordene Fälle schwerer Fehlbehandlungen sowie die Kritik, dass bestehende Beschwerde und Rechtswege für Betroffene oft unübersichtlich, aufwendig oder gar mit zu hohen Hürden verbunden sind. Medienberichte und Fachpersonen fordern deshalb eine strukturierte Meldemöglichkeit, um Vorfälle systematisch zu erfassen, auszuwerten und daraus Verbesserungen für die Patientensicherheit abzuleiten.

  1. Besteht in Liechtenstein derzeit eine öffentlich zugängliche strukturierte Meldemöglichkeit für Patientinnen und Patienten zur Anzeige von Behandlungsfehler oder schwerwiegenden Vorfällen im Gesundheitswesen?

  2. Beabsichtigt die Regierung, eine unabhängige Meldestelle für Behandlungsfehler oder kritische Ereignisse im Gesundheitswesen aufzubauen?

  3. Falls nein: Wie stellt die Regierung sicher, ob Behandlungsfehler systematisch erfasst, ausgewertet und zur Verbesserung der Patienten genutzt werden?

Veranstaltung zum internationalen Tag der Frau

04. März 2026
Frage von: Landtagsabgeordnete Sandra Fausch
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Frage vom 04. März 2026

Am 8. März begehen wir bekanntlich den internationalen Tag der Frau. Im Fokus stehen dabei Themen wie Förderung der wirtschaftlichen Stärkung von Frauen, Frauenrechte sowie Gleichstellung der Geschlechter und Beseitigung von Diskriminierung.

In den Vergangenen Jahren lud das Amt für soziale Dienste beziehungsweise der Fachbereich für Chancengleichheit zusammen mit anderen Organisationen wie zum Beispiel dem Verein «Frauen in guter Verfassung» zu einer öffentlichen Veranstaltung ein. Der Jodelchor «Echo der Eierstöcke» als Hauptakt des letzten Jahres ist mir noch bestens in Erinnerung, ebenso der rege Austausch am Anlass selbst. Nun ist mir aufgefallen, dass bislang keine Einladung des Amts für soziale Dienste zum internationalen Tag der Frau erfolgte, was darauf hindeutet, dass in diesem Jahr keine vergleichbare Veranstaltung stattfindet.

Antwort vom 06. März 2026

  1. Gibt es in diesem Jahr keine von der öffentlichen Hand mitgetragene Veranstaltung zum internationalen Tag der Frau am 8. März?

  2. Wenn nein, was sind die Gründe dafür?

  3. Wird es im kommenden Jahr wieder eine Veranstaltung geben, an der sich das Amt für soziale Dienste respektive der Fachbereich für Chancengleichheit beteiligt?

Erneuerung der Anschlussleitung zum Grundwasserpumpwerk Oberau in Ruggell

04. März 2026
Frage von: Landtagsabgeordnete Sandra Fausch
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Frage vom 04. März 2026

Mittels Medienmitteilung hat die Wasserversorgung Liechtensteiner Unterland (WLU) informiert, dass die Anschlussleitung zum Grundwasserpumpwerk Oberau erneuert wird. Diese neue Leitung ersetzt die aus dem Jahre 1960 stammende Leitung, wodurch sich nicht absehbare Schadensfälle vorausschauend vermeiden lassen.

Dem Liechtensteiner Unterland steht lediglich dieses Grundwasserpumpwerk zur Trinkwasserförderung zur Verfügung, mit welchem im Durchschnitt über die letzten Jahre 50% des Trinkwassers gefördert wird. Je nach Quellschüttung und Betriebszustand kann der Anteil vom Grundwasser laut WLU auch bis zu 80% betragen. Während der Bauzeit wird das fehlende Trinkwasser von Schaan geliefert und in das Netz der WLU eingespeist. Die WLU verweist darauf, dass die Wasserhärte folglich von 25 französischen Härtegraden auf 15 Härtegrade zurückgehe. Dazu folgende Fragen:

  1. Wie lange dauern diese Erneuerungsarbeiten voraussichtlich und wann ist der Baustart geplant?

  2. Sollte der Bau bis in den Sommer hineinreichen: Gibt es eine Risikoeinschätzung hinsichtlich Gewährleistung der Trinkwasserversorgung für den Fall einer Hitzeperiode?

  3. Verfügt Schaan über ausreichend Wasserkapazitäten, um den Ausfall des Pumpwerks Oberau tatsächlich über die Bauzeit kompensieren zu können? Und wenn ja, worauf basiert diese Einschätzung?

  4. Der Rückgang der Härtegrade bedeutet weicheres Wasser für Verbraucher/-innen. Wird der Härtegrad nach der Erneuerung der Anschlussleitung auf dem Niveau von 15 franz. Härtegraden verbleiben?

Akzeptanz und Nutzung elektronisches Gesundheitsdossier (eGD)

04. März 2026
Frage von: Landtagsabgeordnete Dagmar Bühler-Nigsch
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Frage vom 04. März 2026

Mit dem elektronischen Gesundheitsdossier wurde in Liechtenstein ein zentrales Instrument zur Digitalisierung des Gesundheitswesens eingeführt. Ziel ist es, vordefinierte medizinische Daten und Informationen wie beispielsweise Spitalaufenthalte, Arztbesuche, Röntgenbilder, Laborbefunde und Medikationslisten zu sammeln. Es können darin aber auch wichtige Informationen wie Allergien und Unverträglichkeiten abgelegt werden.

Während Gesundheitsdienstleister grundsätzlich zur Ablage relevanter Daten verpflichtet sind, ist die Nutzung des eGD für Versicherte freiwillig (Opt-out-Modell). Sie behalten dabei die Datenhoheit und entscheiden über Zugriffsrechte, können Daten aber nicht selber oder über eine Dienststelle in die Datenbank eingeben. In diesem Zusammenhang gilt es auch den grenzüberschreitenden Datenaustausch zu beachten, da viele Versicherte auch medizinische Leistungen im grenznahen Ausland in Anspruch nehmen.

Zweieinhalb Jahre nach der Einführung stellt sich die Frage, wie gut das eGD in der Praxis angenommen wird und welchen tatsächlichen Nutzen es bisher entfaltet. Und zwar sowohl auf der Seite der Versicherten als auch bei den Gesundheitsdienstleistern.

  1. Wie viele versicherte Personen in Liechtenstein verfügen aktuell über ein eGD und wie intensiv wird es von diesen genutzt?

  2. Wie viele Ärztinnen und Ärzte sowie weitere Gesundheitsdienstleister in Liechtenstein sind im eGD eingebunden und in welchen Bereichen sehen diese einen konkreten Nutzen der gesammelten Daten im Behandlungsalltag?

  3. Welche Arten von Gesundheitsdaten werden derzeit im eGD gespeichert und wie beurteilt die Regierung deren Informationsgehalt und Grad der Vollständigkeit?

  4. Wie ist der Datenaustausch zwischen dem eGD und Gesundheitsdienstleistern im Ausland geregelt beziehungsweise wie kann sichergestellt werden, dass man relevante Daten von liechtensteinischen Versicherten auch bei einer Behandlung im Ausland ins eGD einspeisen kann?

  5. Welche nächsten Schritte sind geplant, um Nutzung, Akzeptanz und Nutzen des eGD weiter zu verbessern?

Nachjagd durch die staatliche Wildhut

04. März 2026
Frage von: Landtagsabgeordnete Bettina Petzold-Mähr
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Frage vom 04. März 2026

Anfang Januar wurden alle Jagdreviere und Gemeindeförster in Liechtenstein darüber informiert, dass die staatliche Wildhut eine Nachjagd bis 31. Januar 2026 durchführen wird. Im Weiteren wird darüber informiert, dass die Nachjagd gezielte Nachtabschüsse unter Einsatz von Wärmebildtechnik sowie Kirrungen beinhalten wird.

Diese Massnahmen sind grundsätzlich gemäss Art. 34a Abs. 1 Jagdgesetz verboten. Das Amt für Umwelt ist jedoch gemäss Art. 34a Abs. 3 Jagdgesetz ermächtigt, in besonderen Fällen Ausnahmen von diesen Verboten zu gestatten.

  1. In welchen Revieren konnte Kahlwild durch die Wildhüter im gesamten Jagdjahr, in der sogenannten 3. Phase (d.h. 1. November bis 31. Dezember) oder in der Nachjagd erlegt werden und wie viele (bitte aufgeteilt beantworten)?

  2. Wie viele Kirrungen wurden eingerichtet und in welchen Revieren?

  3. Wie viele Tiere wurden in unmittelbarer Nähe zu einer Kirrung oder unter Einsatz von Wärmebildtechnik erlegt (bitte aufgeteilt beantworten)?

  4. Wie viele der von der Wildhut erlegten Stücke waren mutmasslich tragend?

  5. Auf welche gesetzliche Grundlage wurde die Nachjagd bis zum 31. Januar 2026 gestützt?

Strecken- und Fallwildstatistik

04. März 2026
Frage von: Landtagsabgeordnete Bettina Petzold-Mähr
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Frage vom 04. März 2026

Jedes Jagdrevier muss am Ende des Jagdjahres eine Strecken- und Fallwildstatistik aller jagdbaren Tierarten erstellen. Der Jagdaufseher muss zudem ein fortlaufendes Verzeichnis führen.

Art. 33a Jagdgesetz besagt: Als Fallwild gilt alles gefundene Wild, das nicht bei der rechtmässigen Jagdausübung erlegt worden ist, gleichgültig, ob es verwertbar ist oder nicht. Im Weiteren ist gemäss Artikel 33a Abs. 2 Jagdgesetz Wild, welches während der Jagdzeit der jeweiligen Tierart gefunden und beim Amt für Umwelt nachgewiesen wird, dem Abschussplan des betreffenden Jagdjahres anzurechnen.

  1. Aus welchen Gründen kann das Amt für Umwelt Fallwild nicht in den Abschussplan aufnehmen?

  2. Ist es demzufolge richtig, dass Wildunfälle, bei welchen das Tier abgefangen werden muss, als ordentliche Abschüsse in die Abschussstatistik aufgenommen werden müssen?

  3. Wie wird zwischen Wild, welches durch Krankheit oder Ähnliches verendet ist, und Wild, welches durch einen Unfall zu Tode kommt, unterschieden in der Statistik?

  4. Bis zu welchem Datum und in welcher Form muss eine Jagdgesellschaft einen eigenen Abschussplanvorschlag einbringen, um möglicherweise eine maximale Berücksichtigung des Fallwilds in Bezug auf die Abschusserfüllung zu erreichen?

Abstimmungssonntage

04. März 2026
Frage von: Landtagsabgeordnete Bettina Petzold-Mähr
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Frage vom 04. März 2026

Am 1. März 2023 hat der Landtag eine Motion überwiesen, welche die Regierung beauftragt hat, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um fixe Wahl- und Abstimmungssonntage einzuführen. Die 1. Lesung wurde am 8. November 2024 durch den Landtag vorgenommen. Nun haben wir die Liste der geplanten Regierungsvorlagen für das Jahr 2026 erhalten und dort scheint die 2. Lesung immer noch nicht auf. Im Hinblick auf die vor der Tür stehenden Initiativen habe ich folgende Fragen:

  1. Wann plant die Regierung dem Landtag den Bericht und Antrag für die 2. Lesung vorzulegen?

  2. Worin liegen die Schwierigkeiten, dass die Regierung dies bis heute noch nicht gemacht hat?

IT-Umstellung und IT-Abhängigkeit

04. März 2026
Frage von: Landtagsabgeordneter Sebastian Gassner
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Frage vom 04. März 2026

Wenige Tage vor der heutigen Landtagssitzung wurden die E-Mail-Postfächer der Landtagsabgeordneten auf Office 365 umgestellt. Office 365 ist eigentlich auf eine intuitive Bedienung und eine hohe Benutzerfreundlichkeit ausgelegt. Unter der Umstellung der E-Mail-Postfächer der Landtagsabgeordneten wurde nun aber die Benutzerfreundlichkeit abgebaut und gleichzeitig die Wahlfreiheit der genutzten Softwareprodukte auf den Privatgeräten der Miliz-Abgeordneten eingeschränkt. Dazu habe ich folgende Fragen:

  1. Ist es Absicht, dass keine Dokumente mehr aus dem E-Mail-Anhang heruntergeladen oder gedruckt werden dürfen, dass keine lokal gespeicherten Dokumente versendet werden dürfen, dass Links nur noch im Microsoft-Browser geöffnet werden dürfen, dass keine E-Mail-Adressen, Links oder Textbausteine aus E-Mails kopiert werden dürfen oder dass nur noch die Microsoft Outlook App für Kalender und E-Mail genutzt werden dürfen?

  2. Wie gedenkt die Regierung die Abhängigkeit von einzelnen Software-Anbietern zu reduzieren, wenn sogar die bis anhin offenen Schnittstellen geschlossen werden?

  3. Wie hoch sind die bisherigen Kosten für die Umstellung der gesamten Landesverwaltung inklusive aller angeschlossenen Bereiche wie dem Landtag?

  4. Wie hoch sind die jährlichen Kosten für Produkte, Support und Lizenzen, welche mit dem Softwarehersteller Microsoft in Verbindung stehen?

  5. Welche drei Unternehmen, Dienstleister oder Hersteller erbringen mit welchem Zweck die umfangreichsten IT-Leistungen für die Landesverwaltung, gemessen an den Kosten?

OECD-Mindeststeuer

04. März 2026
Frage von: Landtagsabgeordneter Sebastian Gassner
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Frage vom 04. März 2026

Seit Anfang Jahr ist klar, dass die in einem langen Prozess innerhalb der OECD ausgehandelten Mindeststeuern für amerikanische Unternehmen nicht angewandt oder abgeschwächt angewendet werden. Liechtenstein hat bereits per 1. Januar 2024 die globale Mindestbesteuerung des OECD umgesetzt.

Aufgrund der angepassten OECD-Regeln soll der Gesetzgeber künftig angeblich Möglichkeiten schaffen können, damit Unternehmen beispielsweise einen Anteil der Lohnkosten oder ihrer Abschreibungen auf Sachanlagen vom Mindeststeuerbetrag abziehen können. Daher ergeben sich mir folgende Fragen:

  1. Ist es realistisch, dass liechtensteinische Unternehmen nach einer Gesetzesanpassung von ähnlichen Erleichterungen profitieren können wie amerikanische?

  2. Was wären die konkreten Herausforderungen und Chancen gewesen, hätte Liechtenstein mit der raschen Umsetzung noch etwas abgewartet?

  3. Welche Auswirkungen sind aufgrund der OECD-Mindeststeuer für Liechtenstein zu erwarten?

  4. Welche Möglichkeiten zieht die Regierung in Betracht, um eine aufgrund der OECD-Mindeststeuern zusätzliche Steuerlast für Unternehmen zu vermeiden oder Mehreinnahmen zurückzugeben, um innovative und erfolgreiche Grosskonzerne am Standort Liechtenstein zu fördern?

  5. Wie gedenken verschiedene Länder die ursprünglich strengen Regelungen anzupassen?

Kinderärztliche Versorgung in Liechtenstein 2.0

04. März 2026
Frage von: Landtagsvizepräsidentin Franziska Hoop
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Frage vom 04. März 2026

In der Antwort der Regierung vom 3. Oktober 2025 auf meine Kleine Anfrage wurde festgehalten, dass die kinderärztliche Versorgung in Liechtenstein als unzureichend beurteilt wird und verschiedene kurz- bis mittelfristige Massnahmen eingeleitet wurden. Dazu zählen insbesondere die Anpassung der ambulanten ärztlichen Bedarfsplanung, Massnahmen zur Besetzung freiwerdender Stellen, Gespräche mit Tarifpartnern sowie die Beauftragung des Liechtensteinischen Landesspitals, eine tragfähige Lösung für eine kinderärztliche Versorgung vor Ort zu erarbeiten. Angesichts der weiterhin angespannten Situation und der angekündigten Pensionierung eines Kinderarztes per Ende 2026 stellt sich die Frage nach dem aktuellen Stand der Umsetzung dieser Massnahmen.

  1. Welche konkreten Massnahmen hat die Regierung seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage vom 3. Oktober 2025 zur Sicherstellung der kinderärztlichen Versorgung umgesetzt?

  2. Welchen Stand hat die im Juli 2025 in Auftrag gegebene Vereinbarung über die ambulante ärztliche Bedarfsplanung in der Grundversorgung für Kinder‑ und Jugendmedizin?

  3. Konnte durch die Ausschreibung und aktive Bewerbung freiwerdender pädiatrischer Stellen durch LAEK und LKV eine konkrete Nachfolge sichergestellt werden?

  4. Sind die per 1. Januar 2026 vorgesehenen Stellenprozente in der Kinder‑ und Jugendmedizin vollständig besetzt?

  5. Welchen konkreten Umsetzungsstand hat der Auftrag an das Liechtensteinische Landesspital zur Erarbeitung einer Lösung für die kinderärztliche Versorgung in Zusammenarbeit mit dem Kantonsspital Graubünden und dem Ostschweizer Kinderspital mit Blick auf das Jahr 2026?

Liechtensteiner Untersuchungsheft

04. März 2026
Frage von: Landtagsvizepräsidentin Franziska Hoop
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Frage vom 04. März 2026

Eltern mit Wohnsitz in Liechtenstein erhalten für ihr Kind nach wie vor das gelbe Untersuchungsheft mit Impfausweis. In der Schweiz wurde hingegen bereits vor längerer Zeit auf ein handliches Gesundheitsheft umgestellt, das neben den Dokumentationsmöglichkeiten auch zahlreiche wichtige und hilfreiche Informationen für Eltern enthält. Dieses Gesundheitsheft wurde von Pädiatrie Schweiz in Zusammenarbeit mit der CSS entwickelt.

Da im LLS keine Geburten stattfinden können, bringt der überwiegende Teil der in Liechtenstein wohnhaften schwangeren Frauen ihr Kind in der Schweiz zur Welt. Entsprechend werden die Geburtsdaten zunächst im in der Schweiz gebräuchlichen Gesundheitsheft erfasst. Zu einem späteren Zeitpunkt erhalten die Eltern zusätzlich den vergleichsweise unpraktischen Untersuchungsordner aus Liechtenstein.

In den Kinderarztpraxen, bei den Hebammen und in der Mütter-Väter-Beratung führt dies häufig zu Doppeleinträgen. Den je nach Wunsch der Eltern dokumentieren die Fachpersonen die Vorsorgeuntersuchungen entweder im Untersuchungsordner, parallel in beiden Dokumenten oder weiterhin ausschliesslich im Gesundheitsheft. Dies verursacht einen erhöhten administrativen Aufwand und führt zu einer uneinheitlichen Dokumentation.

  1. Plant die Regierung die Einführung eines einheitlichen, handlichen Gesundheitshefts für Kinder mit Wohnsitz in Liechtenstein, orientiert am in der Schweiz etablierten Gesundheitsheft und angepasst an die liechtensteinischen Gegebenheiten?

  2. Falls eine solche Einführung nicht vorgesehen ist, aus welchen Gründen wird darauf verzichtet?

  3. Falls eine Einführung geplant ist, welche konkreten Schritte und welcher zeitliche Rahmen sind vorgesehen, um eine praxistaugliche und einheitliche Dokumentation von Geburt, Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen für Kinder mit Wohnsitz in Liechtenstein sicherzustellen?

  4. Wie hoch sind die Kosten pro Untersuchungsordner in Liechtenstein und welche Kosten fallen im Vergleich dazu für das in der Schweiz verwendete Gesundheitsheft an?

PFAS-Belastung in der Liechtensteinischen Landwirtschaft

04. März 2026
Frage von: Landtagsabgeordnete Manuela Haldner-Schierscher
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Frage vom 04. März 2026

In der Nachbarregion des Kantons St. Gallen wurden in den letzten Monaten in Böden, Gewässern sowie in tierischen Produkten teils deutlich erhöhte PFAS-Werte festgestellt, was zu Verkaufsstopps und einschneidenden Auflagen für Landwirtschaftsbetriebe geführt hat. Gemäss Medienberichten sind im Kanton St. Gallen mittlerweile 23 Landwirtschaftsbetriebe direkt von der PFAS-Problematik betroffen. Die liechtensteinische Regierung hat demgegenüber jüngst Entwarnung signalisiert und erklärt, dass nach heutigem Kenntnisstand keine PFAS-Grenzwertüberschreitungen im Wasser oder in Lebensmitteln bekannt seien und daher für die heimische Landwirtschaft kein Anlass zur Sorge bestehe. Gleichzeitig wurde eine Taskforce eingesetzt, welche die Situation laufend beobachtet und weitere Abklärungen vornehmen soll.

Vor dem Hintergrund der geografischen Nähe zu den stark betroffenen Gebieten im Kanton St. Gallen, der bekannten PFAS-Vorkommen an einzelnen Standorten in Liechtenstein sowie der hohen Persistenz dieser Stoffgruppe stellen sich folgende fünf Fragen:

  1. Auf welche Datenbasis genau stützt sich die Regierung, wenn sie öffentlich Entwarnung für die liechtensteinische Landwirtschaft gibt?

  2. Wurden bei den Untersuchungen in Liechtenstein dieselben PFAS-Substanzen analysiert, die in den betroffenen Gebieten im Kanton St. Gallen gemessen und als problematisch identifiziert wurden oder beschränkten sich die Analysen auf einen Teil dieser Stoffe?

  3. Weshalb setzt die Regierung beim Umgang mit dem PFAS-Risiko in der Landwirtschaft primär auf eine Taskforce und auf gezielte Abklärungen, anstatt eine flächendeckende, regelmässige Beprobung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen und Trinkwasserfassungen im Land vorzusehen?

  4. Nach welchen Kriterien entscheidet die Taskforce konkret, wo Untersuchungen durchgeführt werden und wo nicht?

  5. Sind sämtliche bisher erhobenen PFAS-Messdaten für Böden, Wasser, Futtermittel und Lebensmittel in Liechtenstein für die Öffentlichkeit zugänglich? Wenn ja, wo werden diese Daten publiziert? Wenn nein, aus welchen Gründen wird auf eine vollständige Veröffentlichung verzichtet?

Haltung Liechtensteins zu den Menschenrechtsverletzungen in Afghanistan

04. März 2026
Frage von: Landtagsabgeordnete Manuela Haldner-Schierscher
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Frage vom 04. März 2026

Seit der Machtübernahme der Taliban im August 2021 hat sich die Menschenrechtssituation in Afghanistan dramatisch verschlechtert, insbesondere für Frauen und Mädchen, die systematischer Diskriminierung und dem Ausschluss aus Bildung, Arbeit und dem öffentlichen Leben ausgesetzt sind. Liechtenstein betont in seiner Aussenpolitik traditionell den Schutz der Menschenrechte und engagiert sich international in diesem Bereich. Vor diesem Hintergrund stellen sich folgende drei Fragen:

  1. Verurteilt die Regierung die anhaltenden und systematischen Menschenrechts- verletzungen, insbesondere gegen Frauen und Mädchen, durch die Taliban in Afghanistan ausdrücklich?

  2. Falls ja: In welcher Form ist diese Verurteilung bislang erfolgt?

  3. Falls nein: Aus welchen Gründen hat die Regierung bislang von einer expliziten Verurteilung abgesehen?

Sicherheit der Jugendräume in Liechtenstein

04. März 2026
Frage von: Landtagsabgeordneter Johannes Zimmermann
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Frage vom 04. März 2026

In der Silvesternacht dieses Jahres ereignete sich in einer Bar in Crans Montana im Kanton Wallis eine furchtbare Brandkatastrophe, in welcher 41 Menschen ihr Leben verloren und weitere 115 Personen zum Teil schwerverletzt wurden mit lebenslangen Folgen, verbunden mit unsäglichen Schmerzen.

In Liechtenstein haben Jugendliche sehr wenig Möglichkeiten altersgerecht in den Ausgang gehen zu können, ausser in den zwölf Jugendräumen, wie Jugendtreff, Jugendbeiz oder auch Jugendcafé.

  1. Gibt es in jedem Jugendraum eine oder mehrere Fluchttüren, insbesondere in Jungendtreffs, welche sich auf mehr als einem Stockwerk befinden?

  2. Gibt es noch Jugendtreffs, welche gemäss Schweizer Brandschutzrichtlinien schnell brennbares Material verbaut haben? Falls ja, ist da ein Umbau/Neubau angedacht?

  3. Werden Mitarbeiter sowie die Jugendlichen in regelmässigen Abständen in Sachen Brandschutz oder Verhalten bei Erdbeben geschult respektive gibt es entsprechende Übungen?

  4. Gibt es in jedem Jugendtreff genügend und mehrere unterschiedliche feuerlöschende Massnahmen wie Wasserschläuche, Schaumgeräte, Branddecken und Weiteres mehr?

  5. Wer kontrolliert in welchem Rhythmus die Jugendtreffs und werden diese Bestandesaufnahmen von einer übergeordneten, landesweiten Sicherheits- oder Koordinationsstelle gesammelt?

Anerkennung der BMS Liechtenstein bei Schweizer Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen

04. März 2026
Frage von: Landtagsabgeordneter Dietmar Hasler
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Frage vom 04. März 2026

Die Berufsmaturitätsschule (BMS) Liechtenstein hat informiert, dass ab dem Abschlussjahr 2027 neue Zulassungsbedingungen für ein Studium an einer Schweizer Fachhochschule oder für den Zugang zur Passerelle gelten. Demnach müssen Absolventinnen und Absolventen der BMS Liechtenstein künftig einen Kompetenznachweis in einer zweiten Schweizer Landessprache – Französisch oder Italienisch – erbringen. An der Schule wird derzeit jedoch ausschliesslich Englisch als Fremdsprache unterrichtet.

Nach Angaben der BMS Liechtenstein befindet sich das Anerkennungsverfahren zwischen Liechtenstein und der Schweiz aktuell in der Vernehmlassung. Sollte die vorgesehene Regelung in dieser Form umgesetzt werden, ist mit erheblichen Auswirkungen zu rechnen. Dies betrifft insbesondere die Entwicklung der Schülerzahlen sowie die Situation potenzieller Studierender aus Liechtenstein, die ohne den Nachweis einer zweiten Schweizer Landessprache kein Studium an einer Schweizer Fachhochschule aufnehmen könnten und damit unter Umständen auf Studienangebote in Österreich oder Deutschland ausweichen müssten. Für Universitäten in Liechtenstein und Österreich sowie für Fachhochschulen in Österreich und Deutschland ist ein entsprechender Sprachnachweis hingegen nicht erforderlich.

  1. Seit wann ist die Regierung über diese Änderung informiert?

  2. Welche konkreten Schritte hat die Regierung im aktuellen Anerkennungsverfahren unternommen, um zusätzliche Sprachauflagen für BMS-Liechtenstein-Absolventinnen und -Absolventen abzuwenden?

  3. Welche Position vertritt die Regierung gegenüber der Schweiz hinsichtlich der Gleichstellung der liechtensteinischen BMS mit der schweizerischen Berufsmaturität?

  4. Die Lernenden der BMS Liechtenstein absolvieren bereits heute einen deutlich umfangreicheren Unterrichtsumfang als vergleichbare Lernende an Schweizer Berufsmaturitätsschulen. Welche Massnahmen plant die Regierung, sollte die zweite Landessprache eingeführt werden, um diese so umzusetzen, dass die Lernenden einerseits nicht überlastet und andererseits gegenüber den Lernenden in der Schweiz nicht benachteiligt werden und gleichzeitig die langfristige Attraktivität der BMS Liechtenstein und des Bildungsstandorts Liechtenstein gewährleistet bleiben?

  5. Wie sieht der weitere Zeitplan aus und welche nächsten Schritte sind geplant?