18. März 1957
Thronrede, Fürst Franz Josef II.
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages
am 18. März 1957
Nach den Bestimmungen unserer Verfassung wird unser Volk im heurigen Jahre den Landtag neu wählen. Aus diesem Grunde wird die jetzige Sessionsperiode nur kurze Zeit dauern und Sie werden die Gelegenheit haben, sich in der kommenden Session mit neuen und grösseren Problemen zu befassen. Es scheint daher angemessen, erst bei der Erffnung des neugewählten Landtages über einige für unser Land wichtige Fragen zu sprechen. Gemäss Art. 74 der Verfassung erkläre ich hiermit den Landtag für eröffnet.